Die Qual der Wahl in Niedersachsen

Morgen finden in Niedersachsen die Landtagswahlen statt. Viele Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde sowie umweltbewusste Menschen wünschen sich nach diversen Skandalen, wie den geheimen Wolfsjagden von Umweltminister Lies (SPD) einen Politikwechsel. Doch wie wahrscheinlich ist das? Und wer ist überhaupt noch wählbar? Hier unser Bericht.

Umfragen zeigen an, dass angeblich die SPD weit vorne liegen wird. Entsprechend selbstbewusst machte Ministerpräsident Weil vor Kurzem auch eine Ansage an die Grünen, dem wahrscheinlichsten Koalitionspartner, dass es mit der SPD wohl nur ein weiter so wie mit Umweltminsiter Lies und Schlimmer gäbe. Dazu passt auch der neue Wolfsmanagementplan, über den Umweltminister Lies noch gestern eine Pressemitteilung herausgeben lies.

Aufruf zur Menschenjagd? Das Foto entstand bei einem der zahlreichen Mahnfeuer gegen Wölfe in Niedersachsen. Aufgerufen dazu hatte Wendelin Schmücker, Vorsitzender des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung e. V.. Es gab ja auch bereits Angriffe von Bauern und Schäfer auf Tierschützer. Natürlich sehen die Jagd- und Agrarlobby in den Wolfsschützern ein noch größeres Problem als in den Wölfen selber. Schließlich können die Beutegreifer nicht für sich selber sprechen und erst recht nicht dagegen protestieren, abgeknallt zu werden. Natürlich stören hier Menschen, die immer wieder lautstark als Fürsprecher auftreten und die Amigomachenschaften, Zaunfrevel und Jagdfrevel aufdecken.

Schießen mit der SPD und der CDU

Nach Lektüre dieser Info (unten verlinkt) bleiben eigentlich keine Fragen mehr offen. Mit der SPD wird der Schutz der Wölfe noch weiter ausgehebelt werden. So ungeniert Lobbypolitik zu betreiben, traut sich mitlerweile auch „Laura“ von der CDU, die nach dem Besuch von Mahnfeuern fordert, dass Wölfe wie jedes andere Wild bejagt werden sollten und dass dafür der Bund das Bundesnaturschutzgesetz ändern müsse. Dies fordert sie völlig ungeachtet der Tatsache, dass gegen Deutschland bereits ein Pilotverfahren der EU anhängig ist. Auch wegen Lies´geheimen Wolfsjagden. Erst kürzlich macht der zuständige EU-Kommissar deutlich, dass ein Aufweichen des Schutzes der Wölfe nicht oppurtun sei.

Die Grünen als letzte Hoffung?

Auch die FDP und die AfD wollen lieber schießen statt schützen. Die Grünen als letzte Hoffnung für Tierfreunde? Fakt ist, dass die Grünen in Niedersachsen tatsächlich gegen Wolfsabschüsse geklagt haben. Nicht gegen die Abschüsse an sich, sondern eigentlich nur gegen die Geheimhaltung der Abschüsse. Ein Telefonat mit der Presseabteilung der Grünen Anfang des Jahres machte für uns deutlich, dass auch die Grünen nicht generell gegen Abschüsse sind. Immerhin wollen sie Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern mehr Zuwendungen für Zäune usw. zukommen lassen. Doch was nach der Wahl von Versprechungen übrig bleibt, kann heute natürlich niemand wissen. Gerade wählte eine Koalition aus CDU und Grünen den Wolf in Schleswig-Holstein ins Jagdrecht und in Thüringen lässt eine Umweltministerin der Grünen Jagd auf unschulidge Wolfsmischlingswelpen veranstalten.

Ein irrer Stellvertreterkrieg gegen einen unschuldigen Beutegreifer

Das Schüren von Hass von diversen Politkern gegen Wölfe nimmt immer absurdere Ausmaße an. Es ist auch kaum zu glauben, wie leicht sich Bauern in einen Stellvertreterkieg gegen einen unschuldigen Beutegreifer von ihren eigentlichen Problemen, die genau die Politik verursacht hat, die nun gegen Wölfe aufhetzt, begeben. Ob die ländliche Bevölkerung noch irgendwann begreifen wird, dass die Bedrohung in einer völlig verfehlten Subventionspolitik liegt und es in Wirklichkeit die Wölfe der Wallstreet sind, die die Existenz gefährden, ist fraglich.

Morgen haben die Niedersachsen wirklich die Qual der Wahl.

Ein Meinungsbeitrag von Brigitte Sommer

 

Quelle: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-150-wolfmanagementplan-216066.html?fbclid=IwAR2o45MSx27xBXTDw8-Zrg_N4_HU2YmPv0Ju3FBi_nsyewHI3GxX0bVIgrc

Sachsen – Toter Wolf in Pferdestall gefunden – Wie mit kranken Wölfen umgehen? – Einladung zur Diskussion!

Sachsen – laut einer Pressemitteilung des Kontaktbüros „Wölfe in Sachsen“ ist am 18.03.18 ein toter Wolf in einem Pferdestall entdeckt worden. Wie der Welpe dorthin geriet, ist bislang unklar. Ziemlich sicher dagegen ist, dass das Tier unter Räude litt. Wahrscheinlich habe sich der Welpe ähnlich wie es bei Füchsen bekannt ist, die an Räude leiden, wegen der unter der Hautkrankheit verbundenen Unterkühlung, an einen geschützten, wärmeren Ort zurückziehen wollen und er sei dort gestorben. Lange sei das Tier noch nicht tot gewesen, heißt es in der Pressemitteilung. Alles würde darauf hinweisen, dass es dem Welpen schön länger nicht gut gegangen ist. Der Fundort gehört in das Gebiet des Kollmer-Rudels. Schon im Sommer hätten Aufnahmen im Rahmen des Wolfsmonitorings darauf hingewiesen, dass dort mehrere Wölfe unter Räude litten.

Räude ist behandelbar

Was für uns von Wolfsschutz Deutschland die Frage aufwirft, ob hier nicht ein Eingreifen, das heisst eine Behandlung, durch die Mitarbeiter des sächsischen Wolfsmanagements notwendig gewesen wäre. Zur Behandlung von Räude gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum einen gibt es ein Mittel, das direkt auf das Fell im Nacken aufgebracht wird und zum anderen gibt es auch zwei Medikamente, die bei Hunden sehr wirksam sind. Wir haben die Tierärztin Katja Lautner dazu befragt: „Diese Mittel sind nicht offiziell für Wölfe zugelassen. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass sie auch bei Wölfen wirken. Es ist also möglich, diese beiden Medikamente in Tablettenform in Köder zu verpacken, und den Wölfen so zu verabreichen.“ Eine andere Frage ist der ethische Aspekt. „Es ist die Frage, wie wir hier in Deutschland den Wolf als immer noch in seiner Art gefährdetes Wildtier behandeln wollen? Wollen wir die Natur entscheiden lassen, ob ein erkranktes Tier überleben soll oder kann, oder nehmen wir einen Eingriff in die natürlichen Abläufe vor?“

Abschuss von Zottel verstieß gegen Wolfsmanagementplan

Da der Wolf in Deutschland noch immer jenseits eines günstigen Erhaltungszustandes ist, müsse unserer Ansicht nach hier eingegriffen werden. Denn in Folge des Wolfsmonitorings, also der Überwachung von Wölfen,  haben Menschen auch die Verantwortung dafür zu tragen, wenn es deutliche Anzeichen dafür gibt, dass mehrere Wölfe unter Krankheiten leiden, die behandelbar sind. Bislang sind Daten des Wolfsmonitorings vor allem dann zum Tragen gekommen, wenn es um einen Wolfsabschuss ging, wie im Fall Kurti, der übrigens völlig gesund war und auch im Fall Pumpak. Hier konnte der Schießbefehl nicht ausgeführt werden, weil Pumpak von der Bildfläche verwand und weil Wolfsschutz Deutschland zusammen mit der Grüne Liga gegen den Abschuss vorging. Allerdings kostete Zottel die Krankheit das Leben. Der Abschuss verstieß ganz klar gegen die Punkte 5.4 und 5.6 im sächsischen Wolfsmanagementplan.

Wir von Wolfsschutz Deutschland möchten Sie einladen, mit uns zu diskutieren. Die Mitarbeiter des Wolfsmanagements in Sachsen haben also bereits im Sommer beobachtet, dass es den Welpen des Rudels nicht gut ging. So kann man auch davon ausgehen, dass die Mitarbeiter wussten, wo sich der Rendevouzplatz, also der Treffpunkt des Rudels befunden hatte. Köder mit Tabletten hätten also ausgelegt werden können und mit ziemlicher Sicherheit auch vom richtigen Wolf aufgenommen werden können. Das Gleiche gilt übrigens auch für den Wolf Zottel. Da man seine Wege kannte, wäre es unserer Ansicht nach, ein Leichtes gewesen, ihm die Medikamente zu verabreichen, statt das Tier abzuschießen. Es gibt zwei Mittel, die sich bei Hunden als hochwirksam erwiesen haben. Auch bei empfindlichen Tieren, wie z. B. Hütehunden, hätten diese Mittel schon gewirkt, so Dr. Lautner.

Hier ist die Pressemitteilung des Kontaktbüros Wolf in Sachsen PM_Totfund_eines_Wolfswelpen_in_einem_Pferdestall_im_Landkreis_Goerlitz

Hier ist unsere Petition für den wegen Räude erschossenen Wolf Zottel http://www.change.org/zottel

Bericht des MDR mit Video zum Fall: https://www.mdr.de/mediathek/video-183558_zc-89922dc9_zs-df360c07.html

Offener Brief an Bernd Lange – Sächsischer Schießbefehl widerspricht dem eigenen Wolfsmanagementplan!

Offener Brief an:

Bernd Lange

Landratsamt Görlitz

Bahnhofstraße 24

02826 Görlitz

 

Postanschrift

Landratsamt Görlitz

PF 30 01 52

02806 Görlitz

 

03581 663-0

info (at) kreis-gr.de

 


Bitte nehmen Sie sofort den Schießbefehl auf den Wolf bei Weißkeißel/LK Görlitz zurück!

 

Sehr geehrter Herr Lange,

 durch verschiedene Presseartikel haben wir davon erfahren, dass das Landratsamt zusammen mit der unteren Naturschutzbehörde eine Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel erlassen hätte. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass auch eine entsprechende Presseerklärung an Tageszeitungen gegangen wäre. Trotz mehrmaligem Kontaktversuch per Mail wurde uns die PM vom Landratsamt Görlitz nicht zugesendet, bzw. es wurde zurück geschrieben, dass es keine PM zum Abschussbefehl gäbe. Die Eckdaten haben wir uns also aus Artikeln und durch Telefonate mit dem Kontaktbüro sowie durch Interview mit dem betroffenen Hundehalter vor Ort beschafft.

Wir widersprechen der Abschussfreigabe auf einen Wolf bei Weißkeißel. Der Vorfall, bei dem ein Hund zu Tode kam, soll am 31.12.17 in Weißkeißel stattgefunden haben. Am 08.01.2018 wurde ein Wolf bei Kauschwitz von einer Fotofalle aufgenommen. Fakt ist, dass es bis Dato kein DNA-Ergebnis (laut Auskunft Kontaktbüro) zum toten Hund bei Weißkeißel gibt. Also ist es bei diesem Vorfall nicht einmal sicher, ob überhaupt ein Wolf im Spiel war und selbst wenn ein Wolf einen kleinen Mischlingshund getötet haben sollte, ist noch lange nicht bewiesen, dass es sich um den Wolf handelt, der bei Krauschwitz in die Fotofalle gelaufen ist. Zur Zeit beginnt die Saison der Jungwanderwölfe. Es können also durchaus mehrere Wölfe in der Gegend unterwegs sein. Bei unserem persönlichen Gespräch mit dem Hundehalter verwickelte sich der Mann in Widersprüche. Nachbarn gaben die Auskunft, dass der Mischling schon öfters alleine herumgestreunt sei. Vom Kontaktbüro erhielten wir die Auskunft, dass der Wolf mit einer Katze im Maul gesehen worden sei. Bilder davon gäbe es nicht. Allerdings stünde im Managementplan, dass Wölfe die Katzen fressen, getötet werden dürften. Wir haben im Managementplan keinen Passus über Vorfälle mit Katzen gefunden. Auch beruft sich der angebliche Vorfall rein auf Hörensagen.

Die Tötung eines Hundes durch einen Wolf ist keine widernatürliche Handlung oder eine Verhaltensauffälligkeit. Der Biologie des Wolfes nach gibt es drei Möglichkeiten, wie ein Wolf mit einem Hund umgehen kann, der, sehr wahrscheinlich in diesem Fall sogar allein,  in dessen Revier unterwegs war. Entweder betrachtet der Wolf das Tier als Spielpartner, Sexualpartner oder als Beute. Sollte der Wolf tatsächlich den Hund getötet haben, so hat er hier ganz offenbar seiner Biologie nach die dritte Variante gelebt, also kein unnatürliches Verhalten gezeigt.  Durch das Herumstreunen von Haustieren, wie Katze und Hund, können Wölfe generell – vor allem mitten im Wolfsgebiet – in die Nähe von Ortschaften angelockt werden. Darunter vor allem Jungwölfe durch ihre Neugierde.  Dies stellt noch kein abnormales Verhalten dar. Ein Beobachtungszeitraum von zwei bis drei Wochen ist hierfür noch überhaupt nicht aussagekräftig!

Laut Kontaktbüro müsse der bei Krauschwitz in der Fotofalle abgebildete Wolf zudem „erlöst“ werden, da er unter Räude leiden würde. Wir widersprechen. Zum ist eine solche Diagnose alleine anhand eines Bildes nicht sicher zu stellen und zum anderen widerspricht das Töten eines Wolfes wegen Räude dem sächsischen Wolfsmanagementplan. Siehe Punkt 5.6.

Zitat aus dem sächsischen Managementplan, Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.)

Rechtlicher Hintergrund: Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.

Zudem heilt sich Räude bei vielen Wölfen auch wieder von selbst aus. Die Lösung dafür ist  ein Einfangen bzw. Betäuben und späteres Auskurieren in einem Wildtiergehege (z.B. Weißwasser).  In Italien haben ähnliche Maßnahmen schon stattgefunden. Ein Wolf in Auffangstation wieder aufpäppeln und danach in die Freiheit entlassen. Auch in Sachsen wurde bereits ein am Bein verletzter Wolf eingefangen, aufgepäppelt und wieder freigelassen.

Rechtlicher Hintergrund:

 Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

 Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.

Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.

Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme „Entfernung des Wolfs bei Weißkeißel, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 und 5.6 „Umgang mit auffälligen Wölfen“ „paratisierte Wölfe“ im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung – Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.

Punkt 5.6: „Wölfe können von Krankheiten und Parasiten befallen werden und entsprechende Symptome aufweisen. Diese allein rechtfertigen jedoch kein Eingreifen. Erkrankte oder parasitierte Wölfe sind nicht gefährlicher als gesunde Wölfe. Beobachtungen solcher Tiere sind im Rahmen des Monitorings zu melden (siehe 8.5.3). Andere Maßnahmen sind nicht gerechtfertigt – außer bei Verdacht auf anzeigepflichtige Tierseuchen wie Tollwut (siehe dazu Kapitel 5.4.).

Wir bitten Sie dringend, Ihre Entscheidung zu überdenken und die Abschussverfügung zurückzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Januszkiewicz (Zoologe)

Brigitte Sommer (Öffentlichkeitsarbeit)

www.wolfsschutz-deutschland.de