Posse im niedersächsischen Steinfeld geht weiter – Polizei rudert von Tatsachenbehauptung zurück und löscht Meldung

Der Auslöser des wohl verrücktesten Wolfsmärchen des Jahres ist die Meldung der Polizei Rothenburg gewesen. Die Polizei hatte nämlich geschrieben, dass ein Mann von Wölfen gebissen worden ist. Die Meldung war nicht im Konjunktiv, wie üblich, sondern als Tatsache gebracht worden. Daraufhin überschlugen sich die Medien und belagerten das Städtchen Steinfeld und dessen Stadtteile fast eine Woche lang. Ein reißerischer Bericht jagte den nächsten. Nachdem ein DNA-Test den Wolf nun entlastet, und lediglich Reh, Katze und Hund bestätigt wurde, rudert nun endlich auch die Polizei zurück.

„Diese Entwicklung hat die Polizei als amtliche Quelle der Berichterstattung dazu bewogen, die Meldung von vergangener Woche an diesem Mittwochvormittag aus dem offiziellen Internetportal für Polizeimeldungen „Polizeipresse.de“ zu löschen. Dazu sagte der Sprecher der Rotenburger Polizeiinspektion, Heiner van der Werp, auf Nachfrage dieser Zeitung: „Nach Bekanntgabe des DNA-Ergebnisses sahen wir uns aufgefordert, nicht mehr von einem zweifelsfreien Angriff durch einen Wolf zu sprechen,“ schreibt die Kreiszeitung hier: https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/tarmstedt-ort120597/rotenburger-polizei-loescht-meldung-tierbiss-steinfeld-sprecher-bedauert-fehler-krz-10806722.html

Ein bißchen spät, finden wir, denn unser Vereinsmitglied Birgit Schleinitz, Chefin unserer Facebookgruppe, hatte mit Herrn van der Werp bereits am Tag des Erscheinens telefoniert. Dieser wollte aber von einer Verpflichtung, Meldungen im Konjunktiv zu bringen, solange nichts bestätigt ist, nichts wissen:  „Ich habe am selben Tag noch mit der Pressestelle telefoniert und sie auf den Sachverhalt hingewiesen. Leider war der Herr nicht willens ein Änderung der Mitteilung zu veranlassen. Im Gegenteil, er war in dem Gespräch von der Richtigkeit seiner Meldung überzeugt.“

Ein Schelm, der Böses dabei denkt…

8 Gedanken zu „Posse im niedersächsischen Steinfeld geht weiter – Polizei rudert von Tatsachenbehauptung zurück und löscht Meldung

  1. In unregelmäßigen Abständen werden von mir Kolumnen und Berichte sowie kurze Beiträge (Wortmeldungen) zu aktuellen Geschehnissen auf Gruppen-internen FB-Seiten sowie regionalen Zeitungen veröffentlicht. Oberster Grundsatz hierbei ist es, Meldungen aus fremden Quellen eindeutig zu verifizieren und auf absoluten Wahrheitsgehalt hin abzuklopfen. Noch viel lieber verwende ich zur Untermauerung meiner Beiträge eigene Erlebnisse vor Ort, die ich möglichst auch noch zusätzlich durch eigene Fotos eindeutig belegen kann. Vor diesem Hintergrund finde ich es extrem verwerflich, wenn – wie hier bei diesem Thema eindeutig geschehen – Fiktionen und Vermutungen (aus welchen Hintergründen auch immer) als TATSACHEN Eingang in offizielle Verlautbarungen finden und damit zu einer teilweise verheerenden Kette an weiteren Falschmeldungen und Vermutungen führen. Ich bin denjenigen dankbar, die sich – wie zum Beispiel Brigitte Sommer (und weitere Kolleg*Innen) – klar an die journalistische Pflicht halten und Fakten nicht nur eindeutig sondern auch mit wohlgesetzten, auch gerne mal humorvollen Worten veröffentlichen. Denn etwas anderes ist einer Situation wie beim aktuellen Thema nicht zielführend. Nur durch Fakten und Erklärungen von Sachverhalten kann man etwas (wie hier) im Sinne des Wolfsschutzes und des Naturschutzes erreichen. Das LÜGEN sollte man immer anderen medialen Elementen überlassen…

  2. Oberster Grundsatz der Medien sollte sein, Vermutungen als Vermutungen zu kennzeichen und nur Bewiesenes als Tatsache darzustellen. Sogar wenn der Täter gestanden hat, wird oft noch von „mutmaßlich“ geschrieben, da das Geständnis falsch sein könnte. Das wirft ein sehr schlechtes Bild auf die Medien, aber hier auch auf die Polizei.

  3. Der Schaden bleibt aber, der durch diese Falschmeldung angerichtet wurde, und fast noch schlimmer ist es, dass keine offizielle Richtigstellung erfolgt.

  4. Als Journalist alter Schule weiß ich, was ich darf und was nicht. Falschmeldungen sind strafrechtlich verfolgbar. Vor allem dann, wenn eigens bereits darauf hingewiesen wurde – aber keine entsprechende Reaktion erfolgte. Auch das Löschen der Meldung im Polizeibericht genügt nicht, eine Gegendarstellung wäre das einzige.

  5. hier muss wirklich eine Gegendarstellung sowohl der Polizei als auch der beteiligten Medien erfolgen. Die Löschung im Polizeibericht ist nicht ausreichend. Wie Dieter Ludwig sagt, sind Falschmeldungen strafrechtlich verfolgbar, warum erstatten wir nicht Anzeige oder bestehen zumindest auf dieser Richtigstellung?

  6. Typisch für die Polizei. Sitzen auf einem hohen Ross, meinen Gewalt über Bürger/Menschen zu haben und dies teilweise auch aus zu leben, sind selten kooperativ, jedoch oftmals rechthaberisch. Nicht alle, aber leider zu viele von der Sorte! Außerdem sollte man gerade von der Polizei erwarten können, dass Berichte so abgefasst sind, dass sie auch den Tatsachen entsprechen und nicht Vermutungen zu Tatsachen gemacht werden. Aufgebauschte (unwahre) Schlag Zeilen, die ausschließlich dazu dienen, die Bevölkerung zu verängstigen und in Panik zu versetzen sind unmoralisch und von der Polizei kann und muss man erwarten, dass dringend eine Gegendarstellung in entsprechender Größe erscheint. Wenn das nicht der Fall ist, dann zeigt sich die Polizei unglaubwürdig und stellt sich selbst ein großes Armutszeugnis aus. Ob das einen guten Eindruck bei der Bevölkerung hinterlässt? Ich glaube nicht!!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.