100 % Förderung von Weidetierhaltern – Sachsen-Anhalt setzt EU-Vorgabe um

Magdeburg. Ab sofort gelte die neue Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich in Sachsen-Anhalt, gibt das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium heute in einer Pressemitteilung https://mule.sachsen-anhalt.de/startseite-mule/artikel-detail/news/100-prozent-foerderung-fuer-herdenschutz-und-schadensausgleich/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=bc03c6638ab1049ea449ebc3c75059fd bekannt. Das Land unterstützt Tierhalterinnen und Tierhalter dabei, ihre Herde vor Übergriffen durch den Wolf oder den Luchs zu schützen. Der Erwerb von mobilen Elektrozäunen und Zubehör sowie die Anschaffung von zertifizierten Herdenschutzhunden wird zu 100 Prozent gefördert. Das heißt, alle Kosten der Anschaffung werden übernommen. Bisher waren es lediglich 80 Prozent.

Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert wird in der Pressemeldung folgendermaßen zitiert: „Präventiver Herdenschutz ist die beste Maßnahme, mit der Weidetierhalter ihre Herde vor Übergriffen durch den Wolf schützen können. Wolfssichere Zäune werden in der Regel nicht überwunden und nicht untergraben. Mit dem heutigen Tag übernimmt das Land die Kosten für die Anschaffung der Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent. Ich bin sicher, dass damit ein weiterer Schritt für eine friedliche Koexistenz von Wolf und Weidetieren in unserer Kulturlandschaft gemacht ist. Denn klar ist: Die Weidetierhaltung leistet einen enorm wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und unserer Offenlandlebensräume.“

Weiterhin werden Tierverluste ausgeglichen. Das Land zahlt einen Schadensausgleich nach Rissvorfällen ebenfalls in Höhe von 100 Prozent immer dann, wenn ein Grundschutz vorhanden war und der Wolf nachgewiesen oder zumindest nicht auszuschließen ist. Hier kann auch ein Schaden an Herdenschutz- und Hütehunden und eine tierärztliche Behandlung einschließlich der Kosten für Medikamente geltend gemacht werden. Auch außerlandwirtschaftliche Tierhalterinnen und Tierhalter können ab jetzt die Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel in Gebieten mit wiederholten Wolfsübergriffen, können auch Rinder- und Pferdehalter Zuwendungen für präventive Herdenschutzmaßnahmen beantragen.

Wir von Wolfsschutz Deutschland plädieren weiter für Herdenschutz statt Wolfsabschuss. Unter diesem Motto rufen wir auch zu einer Demo am Samstag in Halberstadt auf. Nähere Infos hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/20/demonstration-gegen-anti-wolf-symposium/

 

7 Gedanken zu „100 % Förderung von Weidetierhaltern – Sachsen-Anhalt setzt EU-Vorgabe um

  1. Für mich stellt sich hier die Frage, ob auch Tierhalter , die keinen eingetragenen Landwirtschaftlichen Betrieb haben, sondern nur Hobby Tierhalter sind diese Förder- und Entschädigungsgelder beantragen und erhalten können.

    1. Ich hatte als Pferdehalterin in der Eifel einen riesigen Wildschaden auf meinen Weidefläschen, den ich nicht ersetzt bekommen habe vom Jagdpächter weil ich keinen eingetragenen Landwirtschaftlichen Betrieb habe. Der Pächter meiner anderen Ländereien hat das nun für mich beantragt. Er ist Landwirt und bekommt den Schaden ersetzt. Verrückt, oder?

    1. Ihre Gastkommentare werden natürlich veröffentlicht. Wegen Hasskommentaren haben wir allerdings einen Filter eingebaut, der Kommentare erst nach Freischaltung freigibt. Sie haben diesen Kommentar gestern um 17.01 Uhr verfasst. Er ist heute freigegeben. Auch wir können nicht rund um die Uhr arbeiten.

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