Schießerlaubnis Rodewaldrudel: Oberverwaltungsgericht Lüneburg segnet Wild-West-Methoden der Landesregierung ab

Beschwerde gegen die erneute Genehmigung zum Abschuss des Rodewalder Wolfsrüden erfolglos, gab dasOberverwaltungsgericht gestern in einer Pressemeldung bekannt. Wir von Wolfsschutz Deutschland protestieren auf das Schärfste gegen diesen Entscheid und weisen darauf hin, dass dieses Urteil unserer Ansicht nach komplett gegen höherrangiges EU-Recht verstößt, denn zusätzlich wurde es laut O-Ton im Bescheid gestattet, „dass ein Wolf auch dann getötet werden darf, wenn er nicht anhand leicht erkennbarer äußerer Merkmale (etwa einer besonderen Fellzeichnung) als der Leitrüde des Wolfsrudels identifiziert werden kann, und dass diese Vorgehensweise gegebenenfalls bis zur Tötung des Leitrüden oder bis zum Ausbleiben weiterer Weidetierrisse fortgesetzt werden dürfe.“

Eine solche Entscheidung ist nichts anderes als eine Legalisierung einer Wolfsjagd, bei der es wohl völlig egal zu sein scheint, ob es denn wirklich den Verursacher der Risse treffen würde oder einen völlig anderen Wolf. Die Genehmigungserweiterung auf den Heidekreis könnte sogar noch andere Wolfsrudel als das Rodewalder Rudel treffen.

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 24. November 2020 die Beschwerde einer staatlich anerkannten Naturschutzvereinigung gegen die neuerlich erteilte Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen, heisst es weiter in der Pressemitteilung.  (Az. 4 ME 199/20).

Schießgenehmigung gilt bis zum 31.12.2020

Nachdem diese Ausnahmegenehmigung Ende März 2020 ausgelaufen war, ohne dass der Wolf erlegt werden konnte, sei es im Territorium des Rodewalder Wolfsrudels im Mai und Juni 2020 zu zwei weiteren Rissen von Rindern und Pferden gekommen. Daraufhin erteilte hätte der NLWKN mit dem Bescheid vom 17. Juli 2020 erneut eine für sofort vollziehbar erklärte Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfsrüden erteilt. Dabei waren dem Rodewaldrüden  diese Risse gar nicht zweifelsfrei nachgewiesen worden. Diese erneute Schießgehmigung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet und örtlich auf einzelne im Wolfsterritorium liegende Städte und Gemeinden in den Landkreisen Nienburg/Weser und Heidekreis beschränkt.

Einen dagegen gerichteten Eilantrag einer Naturschutzvereinigung hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg mit Beschluss vom 5. Oktober 2020 abgelehnt (Az. 5 B 2442/20).

Strafanzeigen und Beschwerden bei der EU

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat diesen erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, sei gerechtfertigt. Es könne davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Pferde und Rinder reißen und dadurch Schäden in erheblichem Umfang verursachen werde. Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt die dringliche Frage in den Raum, ob besagte Tierhalter nicht selbst Risse provoziert haben, um eben solche Entscheidungen zu erreichen. Als Beweis dienen Fotos von Zaunkontrollen in betreffenden Gebiet, die darstellen, wie wenig Halter zum Schutz ihrer Tiere tun. Pferde sind auf ablegegendsten Weiden untergebracht, mit teilweise nur zwei Litzen als Zaun. So können auch die Pferde leicht ausbrechen und zu einer Gefahr für Wanderer und Straßenverkehr werden.

Normales Wolfsverhalten kriminalisiert

Außerdem sei damit zu rechnen, dass der Wolf seine Jagdtechnik auch an seine Nachkommen weitergeben werde, zumal andere Wölfe des Rudels schon an bisherigen Angriffen auf große Weidetiere beteiligt gewesen seien, heisst es weiter in der PM.  Woher sollen Wölfe wissen, dass sie Schafe – weil im Entschädigungskatalog, reißen dürfen und andere Tiere, die wegen geringer Körpergröße oder schlechtem Allgemeinzustand ins Beuteschema passen – nicht reißen dürfen? Dies hat mit einer Weitergabe der Jagdtechniken an Welpen nichts zu tun, da das Reißen von Beute im Spektrum zum normalen Verhalten eines Wolfs gehört.  Zumutbare Alternativen zur Tötung seien ebenfalls nicht ersichtlich. Wir sind der Ansicht, dass es sehr wohl zumutbare Alternativen geben würde, wenn man es denn wollen würde, nämlich die unbürokratische Förderung von wolfsabweisenden Zäunen bei Rindern und Pferden, wie es einige Weidetierhalter ja dort bereits realisiert haben. Ferner sind Herdenschutzhunde auch bei Pferde- und Rinderhaltung realisierbar. Ebenso finden wir es für Pferdehalter zumutbar, ihre Tiere nachts in einen Stall zu bringen.

Außerdem verstoße der seit dem 13. März 2020 geltende § 45a Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), der den Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Wolfsrudels in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Einzeltier erlaubt, nicht gegen europäisches Recht, heisst es weiter in der Pressemitteilung des OVG. Diese Rechtsauffassung zweifeln wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. und wir werden Strafanzeigen erstatten und eine offizielle Beschwerde an die EU senden, falls ein Wolfs des Rodewald-Rudels oder eines benachbarten Rudels aufgrund dieser Tötungserlaubnis sein Leben verlieren sollte.

Der Beschluss sei unanfechtbar, endet die PM des Oberverwaltungsgerichtes.

Wolfsschutz Deutschland e. V. ruft zum legalen Widerstand auf

Wie auch im vergangenen Jahr, rufen wir dazu auf, die Vorgänge im Landkreis Nienburg und im Heidekreis sehr genau zu beobachten sowie zu dokumentieren und weitläufige Spaziergänge und Wanderungen zu unternehmen. Wir sichern neuen Vereinsmitgliedern aus diesen Gebieten zu ihrem Schutz zu, völlig inkongnito zu bleiben.

Hier die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/beschwerde-gegen-die-erneute-genehmigung-zum-abschuss-des-rodewalder-wolfsruden-erfolglos-194854.html

 

26 Gedanken zu „Schießerlaubnis Rodewaldrudel: Oberverwaltungsgericht Lüneburg segnet Wild-West-Methoden der Landesregierung ab

  1. Mir drängt sich hier die Frage auf, in welchem Jagdverein die Richter*Innen des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes ihre Freizeit verbringen? Anders lassen sich solche Urteile nicht erklären. Hier geht es nur noch um Ausrottung des Wolfes um jeden Preis. Und solange Verstöße gegen EU-Recht immer nur in Form eines „Dudu“-Daumens geahndet werden, wird sich auch nichts ändern…

    1. Sie sprechen mir aus der Seele, auch meine erster Gedanke war, welchen Jagdkameraden denn hier ein Gefallen getan wurde – diese Entscheidung kann ja keinesfalls auf ökologischem Wissen basierend getroffen worden sein. Aber was kann man von Menschen erwarten, die das Töten von Tieren als Sport empfinden und sich ansonsten den wissenschaftlichen Erkenntnissen um ökologische Zusammenhänge verweigern.

  2. Ja, ich frage mich auch wie es zu diesem Urteil kommen kann.
    Man sollte nachfragen können, ob dieses unabhängige Gericht nachgeprüft hat, ob die angeblich von dem Wolf gerissen Tiere, überhaupt geschützt waren.
    Oder ob man das vom Schreibtisch aus entschieden hat, weil man dieser Landesregierung sowieso alles glaubt.

  3. Für mich als Wolfsfreund sind die Ansichten einiger Landespolitiker (Weil, Lies) wie auch dieses Urteil des OVG vollkommen unverständlich!
    Nicht nur, dass sie m. E. gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen, sie verstoßen auch gegen geltendes EU-Recht. Nicht umsonst hat die EU gegen Deutschland ein Pilotverfahren wegen dieser Angelegenheit gestartet.
    Desweiteren wissen die Politiker wie Richter auch, dass die Nutztiere bei der Nahrung von Wölfen nur 1% ausmachen. Die paar Risse von Nutztieren sind im Vergleich zu den Fallzahlen bei Nutztieren sicherlich zu verkraften. Gestern konnte man bei FAKT wieder einmal sehen, wie wir mit Nutztieren, in diesem Fall Schweinen, in Schlachthäusern umgehen (https://www.mdr.de/investigativ/fakt-tierquaelerei-massenzucht-100.html). Und da handelt es sich um ganz andere Zahlen als bei den paar Rissen durch Wölfe.
    Wann begreifen Politiker und Tierhalter endlich, dass nicht nur Schafe, sondern auch Rinder und Pferde durch Elektrozäune und HSH vor Wölfen geschützt werden müssen?!

  4. Kommt nicht die höchste Repräsentantin der EU aus diesem Bundesland?
    Ist sie nicht verpflichtet dem EU-Recht zur Geltung verfassen?
    Hier zeigt sich wieder einmal wie Überflüssig die EU ist wenn sie ihre Gesetze nicht umsetzt.

  5. Wie bitteschön soll denn legaler Widerstand aussehen. Mit einem Schild bekloppt rumstehen? Da werden die Wolfsgegner ja vor Angst erzittern. Macht mal irgendwie eine Aktion die etwas Aufsehen erregt und abschreckt.

    1. Vielleicht die Jägerschaften zum Leidwesen der Naturschützer die es auch unter Ihnen gibt (vielleicht sogar noch die Mehrheit) als bloß macht und schießwütig darzustellen.

      Denn unter den Jägern gibt es auch Wolfsbefürworter die dann unter Ihren „Kollegen“ ihr eigenes Ansehen verlieren, da müssten die doch auch mal selber tätig werden, wenn sie noch in der (nicht ländlichen) Bevölkerung ernst genommen werden wollen.

      Und aus der Sicht der christlich kaufmännisch orientierten Politiker könnte der Wolf ja auch schon eine rein kaufmännische Daseinsberechtigung haben, weil er eben den Verbiss bei neu angepflanzten Baumarten die den Klimawandeln besser ertragen, auf natürlichste Art und Weis begrenzt.
      Also welche Aktion ?
      Die muss ja auch legal sein sonst bewirkt man bei diesen „verdrehten“ Einzeltätern die von ihren Politikern bzgl. ihrer nicht nur Meinungs- sondern Tatenfreiheit unter „besonderen“ Schutz gestellt sind, doch dann genau das Gegenteil.
      Aber ein aufweckender Skandal dieser „Vetternwirtschaft“ wäre sicherlich nicht schlecht.

  6. Auch bei diesem „Urteil“ kann ich mich des Gedankens nicht erwehren, dass es politisch beeinfluss wurde. Man kann ja oftmals nur noch den Kopf schütteln über Gerichte, bei denen man das Gefühl hat, das in bestimmten Fällen alles Andere, nur kein „Recht“ gesprochen wurde. Es ist bedauerlich und unfassbar für viele Bürger, denn „Otto Normalverbraucher“ verliert immer mehr den Glauben an die Gerechtigkeit. Anstatt der Natur die Chance zu geben, ihre Arten Vielfalt zu entfalten, wird alles daran gesetzt, genau diese zu verhindern. Da ist es völlig nebensächlich, ob der Pferdehalter, die Halterin zu bequem, zu faul oder zu ignorant ist, die Tiere nachts ein zu stallen. Stattdessen lässt man Kühe und Pferde auch nachts auf der Weide, wohlwissend, dass man das „Familien Mitglied bzw. das „geliebte Nutztier“ eine Verletzung oder gar den Tod erleiden könnte. Was sind das für „Tier Liebhaber“, in deren Köpfen solche kranke Gedanken Gänge statt finden? Ich nenne solche Personen verantwortungslos in hohem Maße! Und genau solche Individuen fordern dann ungerechter Weise den Abschuss von Wölfen, die dringend im Ökosystem Fauna gebraucht werden. In meine Augen ist das eine kranke Gesellschaft von Besessenheit und Unwahrheit geprägt, wobei man dabei „wörtlich“ über Leichen geht. Denn es scheint bestimmten Gruppen von Menschen völlig gleich zu sein, wenn wegen ihrer Ignoranz oder Verbreitung von Unwahrheiten ja nur ein Wolfs Rüde und seine Familien Mitglieder sterben müssen. ES SIND JA NUR TIERE!!!!

  7. Wozu überhaupt Politiker?Kommt eh nichts bei rum.👎
    Warum können die nicht wie wir,mit den Wölfen in Frieden zusammen leben?🐺
    Würde es keine Jäger geben,so hätte der Wolf auch mehr zu fressen.Und ich bitte im Nachweise,bei sog.Wolfsrissen…
    Ist für mich nur hören und sagen….

  8. Die Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf.
    Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit.
    1. Bundespräsident der BRD
    Theodor Heuss

    1. Das sage ich auch immer.Hinterlistig (um sachlich zu bleiben).Werde dies nieee verstehen.😪
      Schade,das sich Wölfe nicht wehren können,und so scheu sind.
      Wölfe sind eben intelligent!!

  9. Ich bin erschüttert dass, dies nach dem EU Urteil noch möglich ist.
    Welche Dreistigkeit liegt denn dem zu Grunde?
    Ich vermute die der fehlenden Sanktionsfähigkeit durch eine insgeheime vom „Staat?“ zugesagte Immunität. Diese „Täter“ fühlen sich deshalb moralisch auch noch im Recht und glauben als Christen tatsächlich das sie dafür nicht haftbar sind.
    Ihnen blühen keine Strafen von wem denn? höchstens irgendwann die Strafe Gottes?
    Aber auch daran glauben solche Menschen ja anscheinend nicht sonst würden sie ja gegen Umweltzerstörung, Massentierhaltung und Tierquälerei sein.

    Wenn genetisch beweisbar wäre, dass ein „erlegter“ Wolf nicht der ist der zuvor ( jur. beweisbar tatsächlich!) gerissen hat, so ist es kein Irrtum sondern grob fahrlässig und bei Wiederholung ein Verbrechen. Dann wäre in anderen Lebensbereichen für jeden Normalbürger zumindest eine saftige Strafzahlung fällig. Diese könnte dann zum Leidwesen der Wolfshasser dann zweckgebunden an den Wolfsschutz (Natur- und Tierschutz) fließen. Also wenn der Gesetzgeber es ehrlich meinen würde, dann wäre es doch auch so (= EU Recht konform).
    Aber deshalb gibt es ja auch keine Beweise weil diese unsere …. betrügenden WOLLEN!
    Und so ist es auch in anderen Gesellschaftsbereichen.
    Die Wölfe können sich nicht wehren. Wir Menschen aber schon.
    Immer mehr Menschen erkennen dies und bald ist Bundestagswahl.

  10. Theoretisch gesehen,kann sich der Mensch wehren.(wenn er die Kraft dazu hat) Kommt auf die Situation an.

    >> Immer mehr Menschen erkennen dies und bald ist Bundestagswahl.
    Seh ich zwar auch so..nur ob sich die oberen ihren Platz streitig machen lassen,halte ich für unmöglich..(mehr kann ich dazu hier nicht schreiben)
    Ich will,das man die Wölfe endlich in Frieden lässt! Das kann doch nicht so schwer sein,dies zu kapieren.

  11. Wenn hier Richter bewusst auf Verfahrensfehler setzen, um exemplifizierend Europarecht beugend, ja ignorierend, speziesistische Diskriminierung und Positionierungen ( als schlimmste Form des Rassismus) zum Leitbild ihrer Urteilsfindung zu machen, zeigt das nur: der Schoß ist fruchtbar noch aus dem dies kroch. Wer heute noch fragt „wozu brauchen wir Insekten, Gelbauchunken oder Wölfe, wozu sollen wir sie schützen ?“ der will auch gar keine Antwort. Sie wäre nämlich ohnehin zu tiefst unmenschlich. Der verweist nur noch auf den Status Quo einer entmenschlichten Nachlassverwaltung in Sachen Natur und Tierschutz mit dem Motto „Nach mir die Sintflut“ und „Hauptsache es schmeckt.“

    Wer selbst in solch maßgeblichen Positionen ist wie Richter oder Parteivorsitzende und ihre Amigos, selbst dem Mythos des Wildtöters glorifizierend, (und das sind nicht wenige), der wird wenn es hoch kommt -und es kommt oft hoch- kaum die Position des Herrenreiter oder Jagdmannes aufgeben um sich -wie im Märchen der Kaiser- nackt und redlich zu präsentieren, als Spiegel einer Gesellschaft die solche Leute in Amt und Würden bringt die im Zweifelsfall lieber alles abknallen lässt als Herzenswärme in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen, welches selbst den meisten Idioten noch zu eigen ist.
    Auf den Abstimmungszirkus der Wahlen braucht hier auch niemand mehr zu setzen, schwärmen doch bereits die Europaabgeordneten der Bündnisgrünen über den großen Wurf der ihr jüngst beschlossenes neues Grundsatzprogramm auf ihrem digitalen Parteitag für den Tierschutz erbracht haben soll, der in wässrigen und schwammigen Formulierungen nur das jüngste Armutszeugnis einer Partei ist, die ihren Ehrgeiz schon seit Jahrzehnten vorzugsweise in das Greenwashing steckt.

  12. Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Am 15. Dezember 2007 hatte er gemeinsam mit dem Mitangeklagten einen streng geschützten, gesunden Wolf getötet.

    1000 Euro Strafe für den Wolfsabschuss.
    Erschossener Wolf – Foto: Klaus Bullerjahn

    27. November 2009 – Die Tat liegt fast zwei Jahre zurück. Im Wald bei Gedelitz erschossen Jäger einen freilebenden Wolf. Gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft legten die beiden beteiligten Jäger Einspruch ein. Nach fast zwei Jahren endete nun vor dem Amtsgericht Dannenberg der Prozess. Die Quittung: Jäger Heinrich W. wurde wegen schweren Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 50 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Außerdem wird die Tatwaffe eingezogen.

    23 Monate brauchte das Amtsgericht in Dannenberg, um alle Beweise zusammenzutragen. Fünf Sachverständige aus ganz Deutschland mussten angehört werden, unter ihnen der Fährtenleser Wolfgang Peham aus Hannover, der sein Handwerk bei den Apachen erlernt hat. Trotz des hohen Aufwandes konnten die tödlichen Schüsse zwar nachgewiesen, aber nicht zweifelsfrei zugeordnet werden.

    Trotz einiger Unklarheiten ergab sich aus der Beweisaufnahme folgendes: Während einer Gesellschaftsjagd am 15. Dezember 2007 hatte Heinrich W. gemeinsam mit dem Mitangeklagten Heinrich H. in der Forst Gedelitz einen streng geschützten, etwa zweijährigen gesunden Wolf getötet. Der erste Schuss, dessen Urheberschaft nicht geklärt werden konnte, riss dem Tier eine halbe Vorderpfote weg. „Dies war keinesfalls tödlich, das hätte der Wolf auskurieren können“, konstatierte die Sachverständige Veterinärin. H. schoss dem Tier dann einen Teil seines Rückenmarks weg. Um ihn nach eigenen Angaben „von seinem Leid zu erlösen“, schoss der Angeklagte W. dem Tier dann noch die halbe Schnauze weg. Bei Jagdende – nach über drei Stunden – lebte der Wolf immer noch und wurde erst dann mit zwei Schüssen getötet.

    Der Verurteilte hatte den querschnittsgelähmten Wolf von seinem Leiden erlösen wollen. Doch da der Wolf nicht unter das Jagdrecht fällt, ist dieser Schuss unzulässig. „Das Urteil passt sich in unsere Rechtseinschätzung ein. Der Wolf ist noch eines der seltensten Säugetiere Deutschlands. Seine Tötung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Artenschutz dar und ist streng zu ahnden“, betonten NABU-Wolfsexperte Markus Bathen und Dr. Holger Buschmann übereinstimmend. Erst im September hatte der NABU ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem der gesetzliche Schutzstatus des Wolfes und die Folgen einer unzulässigen Tötung beleuchtet werden.

    Das sind Ergebnisse von Jagd Methoden, dem Leiden der Wölfe und die unglaublich lapidaren Urteile. Unfassbar – manche Gerichtsurteile!

    1. Man weiter so! Es wird sicher nicht mehr lange dauern, dann wird das nächste Wildtier erbarmungslos gejagt. Arme gefühllose Menschen, die die Sicht auf eine noch halbwegs heile Natur verloren hat!

  13. Bei einer „Gesellschaftsjagd“ wurde dem armen, unschuldigen Mitgeschöpf ein derartig unfassbares Leiden zugefügt! Ich brauche sicherlich nicht zu erwähnen, welcher „gehobenen“ Klasse von Menschen dort „jagen“ und sich die Zeit vertreiben. Es tut mir leid, aber in dem Urteil sehe ich nur Spott und Hohn. Für Teilnehmer solcher Jagden einen Tagessatz von 20,00 EU anzusetzen, spottet jeder Beschreibung. Und „nur die Tatwaffe“ abgeben zu müssen und alle anderen dürfen diese schießwütigen weiterhin behalten und so weit ich es richtig deute, ist kein Wort seitens des Gerichts darüber gesprochen worden, dass der Jagdschein eingezogen wurde. Kein Wunder, wenn permanent Wölfe aufgefunden werden, die bereits beschossen wurden. Man darf gar nicht darüber nachdenken, wie viele dieser Spezies vielleicht auch beschossen worden sind, mit den Geschossen im Körper unter Schmerzen weiter leben. Eine Schande, dass man solchen Banausen nicht endlich das Handwerk legt, denn es sind Gesetzesbrecher und in meinen Augen Verbrecher, deren Handhabung und Bestrafung man scheinbar seitens unseres Staates nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gewichtet..

  14. Liebe Johanna, das nenne ich hochgradige Tierquälerei und keine „Sau“ interessiert das, weil es „nur“ ein Wolf/Tier war. Ich meine das ironisch, damit das keiner falsch versteht, Einem Tier dürfen keine Schmerzen zugefügt werden ohne Grund. Was immer diese Formulierung soll. Klar ist aber, dass dieser Wolf unsägliche Schmerzen hatte.
    So verkommen ist diese Welt.
    Auch der Wolf ist ein Lebewesen.
    Es ist ein sozialeres und besseres Lebewesen, wie die die ihn verurteilen und bejagen.
    Wir müssen ihm dringend weiterhin versuchen zu helfen.
    Das gehört verboten. Die Bestie ist der Mensch.

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