Fixe Fakten – Nachrichten aus Sachsen, Niedersachsen, Brandenburg, Thüringen und der Schweiz

In unseren Kurznachrichten geht es heute um Neuigkeiten zum Fall Löbau, Freispruch für einen Gastjäger aus den Niederlanden, im Zweifel für den angeklagten Mensch, gegen den angeklagten Wolf geht es in Thüringen, totgefahrene Wölfe in Deutschland, seltsame Forschungsprojekte, einem Wolf am Sender, Kalt- und Warmherzigkeiten, verweigerte Behandlungen und das Rodewaldpaar ist verschwunden sowie umweltschädliche Schafe.

Sachsen:

Es gibt Neues im Fall Schießgenehmigung Löbau. Dort sind nicht nur wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. tätig geworden. Während wir erst die Akteneinsicht abwarten wollten, brachte der BUND Sachsen einen Eilantrag auf den Weg, dem das Verwaltungsgericht Dresden auch stattgegeben hatte. Es hatten sich noch weitere Verbände und Vereine eingeschaltet. Jetzt muss der Halter des Wildgatters bei Löbau erst einmal seinen Zaun nachbessern, während Landrat Meyer (CDU) schmollt. https://www.sueddeutsche.de/wissen/tiere-dresden-umweltschuetzer-beantragen-rechtsschutz-fuer-loebauer-wolf-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230228-99-774027?fbclid=IwAR0ZEL020wWfkQbDsOWAuDnSM-f5Zd0IRmnmjIXTE-Ghtl4r1UyKGyCu__8

Die Schießgenehmigung war vorher bereits durch eine interne Revision zurückgenommen worden. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/02/21/sachsen-schiessbefehl-auf-wolf-bei-loebau-illegal/

Bei Kubschütz wurde ein Strohlager mit einer Stromlitze abgesperrt, damit sich hier ein Wolf, der mit Räude befallen ist, nicht mehr wärmen kann. Außerdem würde das Tier hinken. Man überlege einen Abschuss. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. drücken unser Entsetzen über diese Vorgehensweise aus. Es gibt zur Behandlung von Räude drei wirksame Medikamente, die hier leicht in dem Strohlager als Köder verabreicht werden könnten. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/kranker-wolf-kubschuetz-100~amp.html?fbclid=IwAR1qa1GGyvnoFxVCwPPECiUqzBkzyDXfl3JbNG-1wH-FLnffaHMgCGiJbEE

Dazu wurde gestern im Landkreis Görlitz und im Landkreis Bautzen ein Jungwolf überfahren. Am 7. Februar war ein Welpe in der Sächsischen Schweiz überfahren worden. https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

 

Schweiz:

Es ist kaum zu glauben, aber in der Schweiz wurde ein Wolf getötet, weil er „humpelte“. Dabei sind Wölfe außerordentlich widerstandsfähig und sie kommen auch mit Behinderungen zurecht. In Italien, Polen und Tschechien https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/ein-wolf-mit-gebrochenen-pfoten-wurde-gerettet-und-behandelt-fotos/ss-AA187S4E?ocid=msedgntp&cvid=1eea8b1bcbca459aa352877724f944bf&ei=14&fbclid=IwAR1_g-_OvdXxPm91AWRMhCV2MZf3Nyziehexfmr_e7m-V_MDldYRGCmDi6U#image=1

werden sogar regelmäßig kranke Wölfe wieder gesund gepflegt. Warum wird gerade in der Schweiz, Deutschland und Österreich derart herzlos agiert? https://www.kora.ch/de/aktuell/kanton-graubuenden-verletzter-wolf-erlegt-539?fbclid=IwAR1tVtYfhOaJ1i1eQImcdw4ajNPr6zYBUdJd0mp44uBQNYIYRezqZpaIOiU

Zu viele Schafe schaden der Biodervisität. Dieser Meinung ist David Gehrke, seines Zeichens Jäger, Hirte, Biberist und Geschäftsführer der Gruppe Wolf Schweiz, die von uns, Wolfsschutz-Deutscland e.V., immer wieder dafür kritisiert wurde, dass ständig „legalen“ Abschüssen zugestimmt worden war. Mit diesem Leserbrief macht Herr Gehrke aber eine 180-Grad-Wende: https://wildbeimwild.com/zu-viele-schafe-schaden-der-biodiversitaet/?fbclid=IwAR0WCdOsb_ot6FkoppaEEv3u-rrFRv-21tEBR4AYW4s15hb1pZjxbMqegRU

Niedersachsen:

Das Elternpaar des Rodewaldrudels ist verschwunden. Bislang wurde es auch durch das Wolfsmonitoring der Jägerschaft nicht nachgewiesen. Auch wir hatten das Paar nicht mehr auf unseren Forschungskameras. https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien?

Auf den Vaterwolf des Rudels galt Jahre lang eine Abschussgenehmigung. Mit großem Aufwand versuchten wir und andere Tierschützer das Rudel zu beschützen. Siehe auch Reportage von September 21: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/09/09/wolfsschutz-deutschland-e-v-klagt-an-niedersaechsische-bauern-provozieren-wolfsrisse/

Hobbyforscher aus den Niederlanden melden ein neues Wolfspaar im Rudelgebiet des ehemaligen Rodewaldrudels. Wir können dies nicht bestätigen.

Das Umweltministerium meldete in einer Pressemitteilung, dass ein 40 Kilogramm schwerer Rüde besendert worden sei. Vor allem ein Satz aus der PM des Ministers Christian Meyer (Grüne) sollte hier hängen bleiben: „Auch die Entnahme von problematischen Wölfen lasse sich durch die Daten objektiver begründen.“ Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen Besenderungen kritisch. Zum Einen wurde schon vielfach geforscht und es sind zahlreiche Daten zugänglich. Schon X-mal wurde nachgewiesen, dass Herdenschutz wirksam ist und zum Anderen können solche Sendehalsbänder gehackt werden. Vielen Wölfen wurde dies schon zum Verhängnis. https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-20-wolfbesenderung-220024.html

Im Raum Helmstedt wurde am 20. Februar ein Wolf überfahren, am 18. Februar im Landkreis Harburg. Das Ergebnis eines  weiteren Todesfalls bei Celle steht noch aus. https://www.dbb-wolf.de/totfunde/aktuelle-ereignisse

Ein seltsames Forschungsprojekt geht zudem  an den Start. Schwammig formuliert, ist es hier schwer zu definieren, um was es letztendlich wirklich geht. „Interventiosteams“ klingt aber nicht wirklich nach echtem Schutz für Wölfe, sondern eher nach erleichterten Abschüssen. Auch scheinen die Hobbyjäger hier mit Forschungsgeldern bedacht zu werden. In diesem Zusammenhang wundern wir uns nicht darüber, dass das Landvolk sich darüber beklagt, dass das Geld nicht in Zäune gesteckt wird. https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presse_und_offentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/aus-nachster-nahe-219716.html?fbclid=IwAR1HOS62F3JSAeo3OpFTWVs_skrid29tfaSoWMagrWOopeny8QtmM-S6eZM

Thüringen:

Im Zweifel für den Angeklagten gilt wohl nicht mehr, oder wie sonst konnte es passieren, dass bei einer genetischen Untersuchung ein Wolf nicht eindeutig für den Tod eines Herdenschutzhundes nachgewiesen werden konnte. Das Thüringer Umweltministerium lässt aber dennoch bekanntgeben, dass es der Wolf gewesen sein soll. Ein Fall, der sprachlos macht: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/arnstadt-ilmkreis/toter-herdenschutzhund-wolf-genanalyse-schafe-100.html?fbclid=IwAR0Nqobc6J1bundMb5-U6MgIARWBznlK-VuvhmL6_8fBDrsK0h0Yt5PR1u8

 

Brandenburg:

Ein niederländischer Gastjäger, der einen Wolf erschossen hatte, wurde auch jetzt in der Berufungsverhandlung frei gesprochen. Der Mann hatte behauptet, er hätte den Wolf aus einer Notwehrsituation erschossen, weil das Jungtier während einer Drückjagd Hunde angegriffen hätte. Diese Behauptung klingt ziemlich unglaubwürdig, da Welpen bestimmt nicht auf Angriff aus sind und schon gar nicht, wenn sie dem Stress einer Drückjagd ausgesetzt sind. Aus Sicht des Gerichts konnte nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden, wie das Tier genau getötet worden war. Nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes war es der erste Fall in Deutschland dieser Art, der vor Gericht landete. Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.

https://www.tagesspiegel.de/potsdam/potsdam-mittelmark/ich-habe-das-allerbeste-fur-die-tiere-getan-jager-wegen-wolf-abschuss-erneut-freigesprochen-9388052.html?fbclid=IwAR3OjVJ3z68DK1573vdqbfEe2tGoMe-ywBxDJ3D2FNEEAHW_F9tYPIUOZxo

Am 17. Februar wurde ein Welpe im Landkreis Oberhavel überfahren, am 12. Feburar im Landkreis Spree-Neiße sowie am 10. und 11. Februar je ein Welpe im Landkreis Potsdam-Mittelmark.

 

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Schießerlaubnis Rodewaldrudel: Oberverwaltungsgericht Lüneburg segnet Wild-West-Methoden der Landesregierung ab

Beschwerde gegen die erneute Genehmigung zum Abschuss des Rodewalder Wolfsrüden erfolglos, gab dasOberverwaltungsgericht gestern in einer Pressemeldung bekannt. Wir von Wolfsschutz Deutschland protestieren auf das Schärfste gegen diesen Entscheid und weisen darauf hin, dass dieses Urteil unserer Ansicht nach komplett gegen höherrangiges EU-Recht verstößt, denn zusätzlich wurde es laut O-Ton im Bescheid gestattet, „dass ein Wolf auch dann getötet werden darf, wenn er nicht anhand leicht erkennbarer äußerer Merkmale (etwa einer besonderen Fellzeichnung) als der Leitrüde des Wolfsrudels identifiziert werden kann, und dass diese Vorgehensweise gegebenenfalls bis zur Tötung des Leitrüden oder bis zum Ausbleiben weiterer Weidetierrisse fortgesetzt werden dürfe.“

Eine solche Entscheidung ist nichts anderes als eine Legalisierung einer Wolfsjagd, bei der es wohl völlig egal zu sein scheint, ob es denn wirklich den Verursacher der Risse treffen würde oder einen völlig anderen Wolf. Die Genehmigungserweiterung auf den Heidekreis könnte sogar noch andere Wolfsrudel als das Rodewalder Rudel treffen.

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 24. November 2020 die Beschwerde einer staatlich anerkannten Naturschutzvereinigung gegen die neuerlich erteilte Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Leitwolfs des Rodewalder Rudels zurückgewiesen, heisst es weiter in der Pressemitteilung.  (Az. 4 ME 199/20).

Schießgenehmigung gilt bis zum 31.12.2020

Nachdem diese Ausnahmegenehmigung Ende März 2020 ausgelaufen war, ohne dass der Wolf erlegt werden konnte, sei es im Territorium des Rodewalder Wolfsrudels im Mai und Juni 2020 zu zwei weiteren Rissen von Rindern und Pferden gekommen. Daraufhin erteilte hätte der NLWKN mit dem Bescheid vom 17. Juli 2020 erneut eine für sofort vollziehbar erklärte Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Wolfsrüden erteilt. Dabei waren dem Rodewaldrüden  diese Risse gar nicht zweifelsfrei nachgewiesen worden. Diese erneute Schießgehmigung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet und örtlich auf einzelne im Wolfsterritorium liegende Städte und Gemeinden in den Landkreisen Nienburg/Weser und Heidekreis beschränkt.

Einen dagegen gerichteten Eilantrag einer Naturschutzvereinigung hatte das Verwaltungsgericht Oldenburg mit Beschluss vom 5. Oktober 2020 abgelehnt (Az. 5 B 2442/20).

Strafanzeigen und Beschwerden bei der EU

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat diesen erstinstanzlichen Beschluss bestätigt. Die vom NLWKN getroffene Prognose, dass die Tötung des Wolfs GW717m zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden erforderlich sei, sei gerechtfertigt. Es könne davon ausgegangen werden, dass dieser Wolf weiterhin Pferde und Rinder reißen und dadurch Schäden in erheblichem Umfang verursachen werde. Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt die dringliche Frage in den Raum, ob besagte Tierhalter nicht selbst Risse provoziert haben, um eben solche Entscheidungen zu erreichen. Als Beweis dienen Fotos von Zaunkontrollen in betreffenden Gebiet, die darstellen, wie wenig Halter zum Schutz ihrer Tiere tun. Pferde sind auf ablegegendsten Weiden untergebracht, mit teilweise nur zwei Litzen als Zaun. So können auch die Pferde leicht ausbrechen und zu einer Gefahr für Wanderer und Straßenverkehr werden.

Normales Wolfsverhalten kriminalisiert

Außerdem sei damit zu rechnen, dass der Wolf seine Jagdtechnik auch an seine Nachkommen weitergeben werde, zumal andere Wölfe des Rudels schon an bisherigen Angriffen auf große Weidetiere beteiligt gewesen seien, heisst es weiter in der PM.  Woher sollen Wölfe wissen, dass sie Schafe – weil im Entschädigungskatalog, reißen dürfen und andere Tiere, die wegen geringer Körpergröße oder schlechtem Allgemeinzustand ins Beuteschema passen – nicht reißen dürfen? Dies hat mit einer Weitergabe der Jagdtechniken an Welpen nichts zu tun, da das Reißen von Beute im Spektrum zum normalen Verhalten eines Wolfs gehört.  Zumutbare Alternativen zur Tötung seien ebenfalls nicht ersichtlich. Wir sind der Ansicht, dass es sehr wohl zumutbare Alternativen geben würde, wenn man es denn wollen würde, nämlich die unbürokratische Förderung von wolfsabweisenden Zäunen bei Rindern und Pferden, wie es einige Weidetierhalter ja dort bereits realisiert haben. Ferner sind Herdenschutzhunde auch bei Pferde- und Rinderhaltung realisierbar. Ebenso finden wir es für Pferdehalter zumutbar, ihre Tiere nachts in einen Stall zu bringen.

Außerdem verstoße der seit dem 13. März 2020 geltende § 45a Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), der den Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Wolfsrudels in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung der Schäden zu einem bestimmten Einzeltier erlaubt, nicht gegen europäisches Recht, heisst es weiter in der Pressemitteilung des OVG. Diese Rechtsauffassung zweifeln wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. und wir werden Strafanzeigen erstatten und eine offizielle Beschwerde an die EU senden, falls ein Wolfs des Rodewald-Rudels oder eines benachbarten Rudels aufgrund dieser Tötungserlaubnis sein Leben verlieren sollte.

Der Beschluss sei unanfechtbar, endet die PM des Oberverwaltungsgerichtes.

Wolfsschutz Deutschland e. V. ruft zum legalen Widerstand auf

Wie auch im vergangenen Jahr, rufen wir dazu auf, die Vorgänge im Landkreis Nienburg und im Heidekreis sehr genau zu beobachten sowie zu dokumentieren und weitläufige Spaziergänge und Wanderungen zu unternehmen. Wir sichern neuen Vereinsmitgliedern aus diesen Gebieten zu ihrem Schutz zu, völlig inkongnito zu bleiben.

Hier die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/beschwerde-gegen-die-erneute-genehmigung-zum-abschuss-des-rodewalder-wolfsruden-erfolglos-194854.html

 

Erster Teilerfolg in Thüringen – Gericht untersagt Abschuss der Mutterwölfin, Jagd auf Welpen geht aber weiter

@ Brigitte Sommer – Beispielbild Wolfspaar: Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Das Verwaltungsgericht Gera hat gestern den Abschuss der Mutterwolfin Ohrdri vorläufig untersagt. Dies ist ein erster Teilerfolg.Weiterhin gefährdet sind jedoch die Mischlingswelpen, deren Abschuss nach wie vor beschlossene Sache zu sein scheint. Auch die anderen Verbände wie NABU und BUND hatten sich für deren Abschuss ausgesprochen, während Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige wegen der Abschüsse von nunmehr zwei der fünf Welpen erstattet hat. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass die Wölfin und ihr neuer Wolfspartner „versehentlich“ erschossen werden könnten, weil im Schießbefehl auf die Wolfsmischlinge aufgeführt ist, dass bis zum 30. April auch  auf „graue“ Tiere  geschossen werden dürfe. Die Mischlingswelpen sind schwarz. Ohrdri und ihr Partner grau.

Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Wölfe in FFH-Gebieten noch strenger geschützt

Das Verwaltungsgericht Gera habe gestern  einem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. (NABU), stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die angegriffene Entnahmegenehmigung wiederhergestellt,“ heißt es in einer Pressemitteilung. Damit dürfe die vom Freistaat Thüringen angeordnete sofortige Tötung („Entnahme“) einer in dem europäischen Schutzgebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ansässigen Wölfin (und ggf. eines weiteren Wolfes) zunächst nicht vollzogen werden.

Nach Auffassung der Kammer hätte das Landesamt bei seiner Entscheidung nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorschriften ins Auge fassen müssen. Vielmehr hätte es vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin zu einer Tierart gehört, die wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ist und als solche durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über den Gebietsschutz besonderen Schutz beanspruchen kann. Die Kammer habe entschieden, dass selbst wenn die Tötungsentscheidung der Wölfin als Maßnahme der unmittelbaren Gebietsverwaltung betrachtet werde, die Behörde nicht aufgeklärt und geprüft habe, ob diese im Hinblick auf den Gebietsschutz auch verhältnismäßig sei. Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einen Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die Prüfung des durch öffentliche Mittel geförderten Einsatzes höherer Zäune, des umfangreicheren Einsatzes von Schutzhunden und der Installation ortsfester Pferche angesprochen.

NABU für Erhaltung der Mutter, aber für Abschuss der Welpen

Im Klartext sagt das Gericht damit, dass Wölfe in FFH-Gebieten unter noch höherem Schutz stehen. Dieses Urteil könnte evtl. auch Auswirkungen auf Wolfsrüde Roddy haben, der in Niedersachsen auch in einem FFH-Gebiet lebt. In diesem Fall hat der Niedersächische Umweltminster Lies bislang über 1,2 Millionen Euro für eine erfolglose Jagd auf den Familienvater ausgegeben. Dem gegenüber stehe ein Schaden von etwas mehr als 500 Euro. Das Gericht hät es also für zumutbar, dass in Herdenschutzmaßnahmen intensiviert wird. Die Jagd auf die Thüringer Mischlingswelpen ist durch dieses Urteil leider noch immer im vollen Gange. Der NABU hatte zwar gegen den Abschuss der Mutterwölfin geklagt, doch den Abschuss der Welpen beführworte man aus artenschutzrechtlichen Gründen, heisst es.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben Anzeige gegen alle ausführenden und entscheidenden Personen gestellt, die am Abschuss der Welpen beteiligt sind.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  zählt der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Diesem strengen Schutzstandard unterliegen auch Hybridwölfe,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehören Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe sind zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier darf damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, stellt kein Argument dar, weil sich zum Beispiel fünf, bzw. drei verbliebenen Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate beträgt in Deutschland  unter einem Prozent.

Gefahr, dass Wölfin oder ihr Partner „versehentlich“ abgeschossen wird, besteht wohl weiter

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020, heißt es in der Pressemitteilung des Umweltamtes. Damit solle sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Rechtliche Analyse und Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. http://www.djgt.de/system/files/320/original/Kurzposition_VG_Gera.pdf?fbclid=IwAR35sqbIpmwy8daB4zLOCv2gRlm_PleiB8Uv6F_qKheNW7OpePOyyaP8OUI

Hier der Link zur Presseinfo

http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/7C7103088943E827C12585140061AEA6/$File/03-2020%20Presseerklärung%20Wolfentnahme.pdf?OpenElement

Wolfsschutz-Deutschland informiert auf dem Sommerfest des Tierschutzvereins Mainz über seine Arbeit und die Wölfe

von links: Angelika Zipper, Brigitte Sommer, Frank Dreyer.

P R E S S E M I T T E I L U N G

4. Septembear 2019

Alles, was man über den Wolf in Deutschland wissen will, erfahren die Besucher des Sommerfestes des Tierschutzvereins und des Tierheims Mainz auf dem Stand des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V. am Sonntag, den 8. September. Von 10.30 bis 17 Uhr kann sich jeder am Wolfsschutzpavillon über den Wolf in Deutschland und die Aktivitäten des Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. informieren.

Der Naturschutzverein Wolfsschutz-Deutschland e.V.  ( www.wolfsschutz-deutschland.de) kämpft derzeit in Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegen die von den Umweltministern Lies (SPD, Niedersachsen) und Albrecht (Die Grünen, Schleswig-Holstein) verfügten Abschussgenehmingen gegen die Wölfe Roddy und Dani. Trotz der zumeist nicht vorhandenen wolfsabweisenden Zäune haben die beiden Politiker jetzt die Abschussverfügung verlängert. Angelika Zipper, Gudrun Zimmermann und Klaus Giar von Wolfsschutz-Deutschland e.V. informieren die Besucher aber auch über die „Lex Wolf“, eine Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes, die demnächst vom Bundestag verabschiedet wird. Stimmt der Bundestag dieser Neuregelung zu, kann praktisch jeder Wolf abgeschossen werden, ohne dass es eines Nachweises bedarf, ob er ein Nutztier gerissen hat. Selbst ganze Wolfsrudel könnten getötet werden.

Wie die Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer erklärt, sei in Hessen noch kein Wolf sesshaft geworden Es gebe aber viele Wölfe, die Hessen als Transitstrecke durchwandern. Die Aufklärung über den Wolf sei dem Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. sehr wichtig. Auf Wunsch werden Nutztierhalter, die geeignete Schutzmaßnahmen vornehmen wollen, auch unterstützt.

 

 

 

Kostenirrsinn: 83 000 Euro für geplanten Wolfsabschuss stehen knapp 3000 Euro an Schaden gegenüber

In so einer Wolfsfamilie lebt auch Roddy.

Umweltminister Lies weiterhin auf dem „Tötungstrip“ oder wie ein niedersächsischer SPD-Minister Steuergelder vernichtet

Zur Vorgeschichte:

Der Rodewalder Rüde Roddy ist seit dem 23. Januar 2019 vom niedersächsischen Umweltministerium – verantwortlich ist dafür der SPD-Umweltminister Olaf Lies –   zum Abschuss freigegeben.

In der Abschussgenehmigung werden zwei Fälle aufgeführt, in denen der Rodewalder Rüde (GW717m) laut Gutachten eindeutig als Verursacher von Angriffen auf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden (so die Meinung des Umweltministerium) identifiziert werden konnte (NTS 678 und NTS 811). Dabei wurden ein Kalb und ein Rind getötet, nach Angaben des Umweltministeriums entstand dabei ein „Gesamtschaden“  von 1844 Euro.

Hierzu hat das Ministerium auf die Kleine Anfrage der Grünen nach der Höhe der Ausgleichszahlungen für Roddy (GW717m) zugeordnete Risse, bei denen nach Auffassung des Landes ausreichender Wolfschutz angeblich vorhanden war, geantwortet, dass 2887,70 Euro an Schaden entstanden sei. Dies soll auch die Grundlage für den Schießbefehl gewesen sein. Insgesamt kamen also mehr als 83 000 Euro für die Jagd auf Roddy zusammen. Dem gegenüber stehen nicht einmal 3000 Euro an Schaden, für den die betroffenen Weidetierhalter nicht einmal Billigkeitsleistungen beantragt hatten.

Es wurde seitdem auch keine neue Gefahrenprognose seitens des Ministeriums vorgenommen. Allein die Höhe der Kosten von fast 100 000 Euro lässt erahnen, dass sich Roddy noch jahrelang durch sämtliche nicht vorhandene Weidezäune hätte fressen können. Fakt ist: Die Höhe der Kosten steht in keinem Verhältnis zu dem, was ein Wolf  an Schaden überhaupt verursachen könnte. So wurden z.B. Zuwendungsbescheide aus 2018 in etwa gleicher Höhe erst 2019 ausgezahlt. Wir machen Olaf Lies den Vorwurf, dass er Gelder für eine sinnlose Jagd auf einen Wolf verschwendet, die in Weidezäune hätten fließen können. Besonders schwerwiegend ist dabei die Begründung, dass Roddy weitere Schäden verursachen könnte. Gleichzeitig kommt das Ministerium der Genehmigung von Weidezäunen nicht nach. Zudem ist Wolf Roddy auch noch Vater von sieben Wolfswelpen in diesem Jahr geworden. Die Abschussgenehmigung ist schon deswegen sofort aufzuheben. Siehe hier: https://www.wolfsmonitoring.com/newsartikel/neues-rudel-bei-eschede-verschollener-wolf-wieder-aufgetaucht/?tx_news_pi1%5BbackPid%5D=10018&cHash=69ad09df7947a2602733b37b9eb7b1f1

Außerdem läuft auch noch ein Klageverfahren seitens des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützen den Freundeskreis für seine Klage mit 1000 Euro, da wir selbst noch nicht klagen können.

Wir haben des öfteren bereits auf unserem Blog  auf www.wolfsschutz-deutschland.de dokumentiert, dass die meisten Zäune in der Steimbker und Rodewalder Gegend nicht wolfssicher sind.

Siehe auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/02/grosser-faktencheck-mit-zaunkontrolle-in-niedersachsen-im-gebiet-des-rodewaldrudels/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/05/08/unsere-zaunkontrollen-und-der-abschluss-des-wolfsmonitorings-der-jaegerschaft-belegen-problemzaeune/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/06/umweltminister-lies-verlaengert-erneut-schiessbefehl-auf-roddy-obwohl-saeugende-faehe-nachgewiesen-ist-gallowaykaelberhalter-faked-zaun/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/04/niedersachsen-faktencheck-zum-rodewalder-wolfsrudel-kein-weidetierschutz-aber-minister-lies-will-angeblich-abschuss/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/02/grosser-faktencheck-mit-zaunkontrolle-in-niedersachsen-im-gebiet-des-rodewaldrudels/

Wölfe können keinen Schaden verursachen. Sie jagen und töten Tiere, weil sie ganz einfach etwas zum Fressen brauchen. Daher haben wir den Gesamtschaden in  Anführungszeichen gesetzt.

Immer wieder wird die Abschussgenehmigung jeweils um weitere vier Wochen verlängert, jetzt aktuell bis zum 31. August 2019.

Wir veröffentlichen nun ein paar Zahlen aus der Antwort des niedersächsischen Umweltministeriums an die Abgeordneten Christian Meyer, Miriam Staudte und Helge Limburg (GRÜNE) vom 2.8.2019. Die drei Landtagsabgeordneten hatten in einer Kleinen Anfrage vom 17.7.2019 an die Landesregierung die Frage gestellt:

„Transparenz beim Umgang mit Steuergeldern: was kostet die Jagd auf den Rodewalder Rüden?“

  1. „Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten, die der Dienstleister der Landesregierung bislang in Rechnung gestellt hat?

Antwort des Ministeriums: „Für den Zeitraum bis zum 15.5.2019 sind für einen Dienstleister bisher Kosten in Höhe von 48.201,64 Euro entstanden.“

Wir vermuten, dass unter dem Begriff „Dienstleister“ Berufsjäger gemeint sind. Die einheimische Bevölkerung in Steimbke spricht von drei Berufsjägern. Christian Meyer von den Grünen dagegen vermutet, dass es sich bei dem Begriff Dienstleister um einen Hersteller von Lebendfallen handelt. In den großen kastenförmigen Fallen sollen die Rodewalder Wölfe gefangen werden. Ist der Rodewalder Rüde dabei, feststellbar durch eine DNA-Probe, soll er dann anschließend erschossen werden. Wie pervers ist denn das? Allerdings hat Lies schon vor vielen Wochen erklärt, dass er weitere Wölfe aus diesem Rudel töten lassen wolle. Gegebenenfalls würde er das ganze Rudel auslöschen. Das Rodewalder Rudel soll sieben Welpen haben (Stand Anfang August 2019). Das Umweltministerium ist auch nicht auf Nachfragen bereit, den Begriff „Dienstleister“ näher zu definieren.

2.“ Welche Kosten und welchen Personalaufwand hat die geplante Tötung des Wolfes bislang in der Landesverwaltung verursacht?“

Antwort des Ministeriums: „Für den Zeitraum vom 5.2.2019 bis zum 23.7.2019 sind in Zusammenhang mit der versuchten Entnahme des Wolfsindividuums GW717m anteilige Personalkosten in Höhe von 31.628,76 Euro angefallen. Für den Einsatz von Ordnungskräften im Zusammenhang mit der versuchten Entnahme des auffälligen Wolfsrüden GW717m sind bis zum Stichtag 25.7.2019 insgesamt Kosten in Höhe von 2.978,48 Euro entstanden. Darüber hinaus sind Kosten in Höhe von 1.130,50 Euro an Übertragungskosten für die Aktivierung der GPS-Satellitenhalsbänder entstanden.“ Wir fragten beim Umweltministerium nach, was dies zu bedeuten habe, bekamen aber keine Auskunft.  Sind es die Kosten für die Jäger vor Ort, die die Funkkameras „betreuen“ Oder könnte es bedeuten, dass sie schon Wölfe, vielleicht schon sogar den Rüden, aus dem Rodewalder Rudel mit einem GPS-Halsband ausgestattet haben?

Die gelben Punkte sind Standorte von Funkwildkameras. Blaue Punkte sind Hochsitze, die pinke Linie ist der Weg von Steimbke zu einer Waldlichtung mit mindestens zwei Funkwildkameras und sieben Hochsitzen drum herum.

Im Waldgebiet von Steimbke sind mindestens 5 Funkkameras im Einsatz. Wird eine Kamera unbeabsichtigt durch eine Person ausgelöst, sind innerhalb von 15 Minuten 2 einheimische Jäger vor Ort. Mindestens 3x sind die Kameras ausgelöst worden. Sind auch diese Kosten mit berücksichtigt worden? Und es ist so eindeutig, die einheimischen Jäger arbeiten dem Umweltminister zu. Lies hat ja immer wieder betont, dass er auf eine stärkere Beteiligung der örtlich ansässigen Jäger auf der Jagd nach Roddy angewiesen ist.

Im Vergleich zu den Kosten auf die Tötungsjagd, die jetzt inzwischen sicherlich auf über 100.000 Euro angestiegen sind, nehmen sich die Ausgleichszahlungen des Landes Niedersachsen für die Nutztierrisse des Rüden sehr bescheiden aus. Für drei Fälle, in denen Roddy angeblich wolfsabweisende Zäune überwunden und Rinder angegriffen haben soll, wurden 2.458,60 Euro gezahlt. Bei einem weiteren Übergriff auf Schafe betrugen die Ausgleichszahlungen 429,10 Euro. Also insgesamt ca 4 Prozent der Kosten von ca 84.000 Euro, die das Umweltministerium für die Jagd auf Roddy bisher aufwendet hat. So geht Lies also mit den Steuergeldern um. Wir betonen hier noch einmal, dass ca 80 Prozent der Bevölkerung für den Wolf ist.

Dazu wurde am vergangenen Freitag bekannt, dass der SPD-Politiker Lies sein Amt als Umweltminister aufgeben wolle, um zukünftig als Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Energie- und Wassserwirtschaft zu arbeiten. Dabei hatte doch die SPD selber eine Auszeit für die in die Wirtschaft wechselnde Politiker gefordert. Am Montag dementierte Lies seine Entscheidung. Hier wurde wieder einmal die Chance vertan, das Amt in kompetentere Hände zu legen. Umweltminister Lies hat nicht nur in Punkto Wolf komplett versagt, in Niedersachen entsprechen auch 124 FFH-Gebiete immer noch nicht EU-Anforderungen. Es drohe eine Strafzahlung von bis zu 300 Millionen Euro, schrieb die Hannoversche Allgemeine im Februar. Link hierzu:

https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Naturschutzgebiete-EU-Kommission-ruegt-auch-Niedersachsen-Strafzahlung-von-300-Millionen-Euro-droht

Der Blutrausch von Olaf Lies gegenüber Wolf Roddy nimmt unserer Meinung nach allmählich  Züge an, wie im Roman von Herman Melville  „Mobby Dick“. Auch für Kapitän Ahab wurde sein Wahn zum Verhängnis.

Hier geht es zur Pressemitteilung der Grünen zu ihrer kleinen Anfrage: https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/presseinfos/artikel/gruene-umweltminister-lies-verschwendet-foerdergeld-mit-erfolgloser-wolfsjagd-drei-viertel-der-antr.html?fbclid=IwAR31-WFtPHxaXRO50tcALJ5d1jkZ040CfMMiA2jgfHyQfgq2vTEq0GIMhW8

Die Kleine Anfrage der Grünen mit den Antworten des Umweltministeriums zum Nachlesen:

 

 

 

Wir suchen weiterhin Menschen, die uns durch Spenden und aktive Hilfe vor Ort unterstützen. Hier geht es zu unserer Spendenseite: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Ariane Müller, Brigitte Sommer, Volker Vogel, Wolfsschutz Deutschland e.V.

 

Umweltminister Lies verlängert erneut Schießbefehl auf Roddy, obwohl säugende Fähe nachgewiesen ist – Gallowaykälberhalter faked Zaun

Die bis Ende Mai befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 30.06.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben.
Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken bestehe unverändert fort, schreit das Niedersächsische Umweltministerium am 29.05.19 in einer Pressemitteilung. https://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/genehmigung-zur-toetung-des-wolfsrueden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-177352.html?fbclid=IwAR0kIs0OvHzBLydCUHPD9lP3kkNmIPm1zzMHXbhNBrbIVqgsKhcYIz0ZFLM

Wir protestieren gegen diese Verlängerung erneut auf das Schärfste. Zumal nun offiziell bestätigt ist, dass Lichta, die Partnerin von Roddy, säugend ist. Die Landesjägerschaft rechnet in ihrer Statistik mit mindestens einem neuen Welpen. https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien_in_niedersachsen/territorium_rodewald/

Wobei wir zudem sehr erstaunt darüber sind, dass die Monitoringzahlen für 2018/2019 erneut geändert worden sind. Zur Jahreswende stand noch ein Welpe in der Statistik. Dann wurde vor kurzem die Statistik soweit bereinigt, dass angegeben wurde, dass kein Welpe mehr dort nachgewiesen sei, weil dieser eine Welpe überfahren worden wäre. Nun plötzlich sind dort vier Welpen aufgeführt. Für genauere Auskünfte ist dort niemand erreichbar. Was natürlich die Frage nach sich wirft, ob die Jägerschaft hier die Zahlen nach Lies Vorgaben passend gemacht hat, denn dieser hatte in einem Zeitungsinterview behauptet, dass die neuen Welpen nach dem Tod des Vaters als Miternährer nicht gefährdet wären, da sich ältere Geschwister mit um die neuen Welpen kümmern würden. Insofern muss sich die Jägerschaft schon die Frage gefallen lassen, woher nun plötzlich vier Welpen aus dem Vorjahr kommen sollen und wie diese nachgewiesen worden sind.

Von welchen geschützten Nutztieren ist hier die Rede?

Wir sind am 30. und 31. Mai erneut vor Ort gewesen und haben Zaunkontrollen durchgeführt. Zwischen Steimbke und Lichtenhorst befindet sich zur Zeit eine Kuh- und Rinderweide an der anderen. Die Zäune dort haben sämtlich den Namen Zaun nicht verdient. In den meisten Fällen ist lediglich eine Litze Stacheldraht gespannt. Ein Wolf, der hier Beute reisst, handelt nicht anormal, wie es Lies immer wieder im Fall von Roddy behauptet, sondern wie ein ganz normaler Wolf, der zu solchen Angeboten auch weiter nicht „nein“ sagen wird. Welches problematische Verhalten sich von Roddy auf seine Welpen übertragen soll, ist uns schleierhaft. Denn auch die Tiere, die er nachweislich gerissen hatte, waren ungeschützt gewesen.

Bei dieser Weide hier es ist dem Halter augenscheinlich nur wichtig, dass die Kälber in der Umzäunung gehalten werden. Ob Hunde oder Wölfe hineingelangen können – weil am Tor eine Riesenlücke und kein Netz vorhanden ist – scheint dem Halter egal zu sein, oder aber er will sogar einen Riss provozieren.

Sehr kleine Kälber stehen hier in einer gemischten Herde mit weiteren Jungrindern. Warum werden solche kleinen Kälber so früh von der Mutter getrennt. Warum stellt man diese ungeschützt in ein Wolfsgebiet?
Sehr kleine Kälber stehen hier in einer gemischten Herde mit weiteren Jungrindern. Warum werden solche kleinen Kälber so früh von der Mutter getrennt? Warum stellt man diese ungeschützt in ein Wolfsgebiet?

 

Auf den Litzen sind 10.000 V. Eine untere Litze fehlt aber komplett.
Das Tor ist komplett ohne Strom. Die untere Litze hat zwar 10.000 V, beginnt aber erst in einer Hohe von 57 Zentimetern. Für Hunde und Beutegreifer ein Witz.
Das Tor ist komplett ohne Strom. Die untere Litze hat zwar 10.000 V, beginnt aber erst in einer Hohe von 57 Zentimetern. Für Hunde und Beutegreifer ein Witz.
Kein Netz vor dem Tor und keine Spannung auf dem Tor. Dazu eine 57 Zentimeter große Lücke. Hier können Hunde oder Beutegreifer problemlos hindurch.
Die erste Litze beginnt in 57 Zentimeter Höhe. Eine untere Litze fehlt komplett.

 

Umweltminister Lies ist das Problem und nicht der Wolf! Kommentar von Wolfsteamleiterin Ariane Müller

Ariane Müller
Ariane Müller, Wolfsteamleiterin Niedersachsen

Olaf Lies, SPD Umweltminister in Niedersachsen, will die Wölfe in Deutschland am liebsten wieder ausrotten. Er möchte bestimmen, welche Tierart hier leben darf oder auch nicht. Er scheint ein Wolfshasser durch und durch zu sein. Dies hat er unter anderem  mit seiner Bundesratsinitiative in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Brandenburg und Sachsen zur Tötung von sog. Problemwölfen deutlich gemacht. Nach dieser Initiative sind alle Wölfe in Deutschland Problemwölfe.

Seit einigen Monaten möchte Lies den Rüden Roddy des Rodewalder Wolfsrudel töten lassen. Scheinbar wie ein Diktator wollte Lies wohl ursprünglich den Rüden still und heimlich erschießen lassen, wie er selbst in einem Interview zugegeben hatte. Anfangs hatte er erklärt, seine Berufsjäger (laut der einheimischen Bevölkerung sollen es drei sein) könnten den Rüden eindeutig erkennen. In späteren Interviews  räumte Lies ein, dass eine eindeutige Identifizierung des Rüden quasi doch nicht möglich ist. Macht ja nichts, dann werden halt alle Wölfe des Rudels erschossen und schon gibt es das Rodewalder Rudel nicht mehr.

Alle Risse an Nutztieren, die in dem fast 900 Quadratkilometer großen Gebiet passiert sind, werden dem  Rodewalder Rudel bzw. dem Rüden angedichtet. Und es ist auch wahrscheinlich so, dass nur noch die Fähe und der Rüde hier sind. Ein Jungwolf ist im September 2018 beim einem Verkehrsunfall in der Nähe von Steimbke ums Leben gekommen, ein anderer soll abgewandert sein. Roddy selbst hat nachweislich einen „Schaden“ von ca 1800 Euro verursacht. Es ist schon seit langer Zeit bekannt, dass in diesem Gebiet sich zwei weitere Rudel aufhalten. Immerhin ist jetzt zumindest ein weiteres Rudel nordwestlich von Rethem/Aller, das Stemmener Rudel, offiziell im niedersächsischen Wolfsmonitoring erwähnt. Das andere, das sog. Otternhagener Rudel südöstlich von Rodewald, wird verschwiegen. Hier sind seit 2018 u.a. vermehrt Sichtungen von mehreren Wölfen vorgekommen.

Herdenschutz ein Fremdwort

Aber ich frage mich, warum sind denn in der Vergangenheit in der Gegend um Steimbke herum Nutztierrisse vorgekommen? Ganz einfach, weil die meisten Zäune der Weiden absolut in einem desolaten Zustand sind. Es ist quasi eine Einladung an die Wölfe, Nutztiere auf diesen Weiden zu reißen und zu fressen anstatt z.B. Rehe zu jagen. Wölfe sind nun mal Opportunisten, sie versuchen Beute mit möglichst geringen Aufwand zu bekommen.

Alle wissen, dass seit 2008 auch in Niedersachsen Wölfe endlich wieder heimisch geworden sind. Doch noch immer ignorieren sehr viele Nutztierhalter*innen diese Tatsache. Und immer wieder kommt das Argument, es ist unmöglich, die Weiden fachgerecht d.h. wolfssicher einzuzäunen, u.a. weil es nicht praktikabel ist und auch, weil dann der Lebensraum anderer Tierarten begrenzt werden könnte. Aber es ist in dieser Gegend möglich, quasi fast alle Blaubeeren- und Spargelfelder, oft auch mitten in Waldgebieten, mit z.B. 160 cm hohen stabilen Zäunen zu versehen! Einige wenige Nutztierhalter haben ihre Zäune vorbildlich herrichten lassen. Es gibt eine 100 prozentige Finanzierung vom Land Niedersachsen für wolfssichere Zäune.

Und ich frage mich auch, wie hoch der finanzielle Aufwand inzwischen ist bei der unberechtigten Tötungsjagd auf den Rüden. Lies verweigert bis jetzt eine Antwort auf die bisherigen entstandenen Kosten. Wie schon erwähnt, der Rüde hat einen „Schaden“ von ca 1800 Euro nachweislich verursacht. Dies steht in keinem gesunden Verhältnis zum Aufwand dieser geplanten Tötung. Mit diesem ganzen Geld, was für die Tötungsjagd  auf den Rüden verwendet wird, hätte das Ministerium sehr viele Weiden mit wolfssicheren Zäunen ausstatten können und/oder noch besser für den Schutz der Nutztiere viele Herdenschutzhunde anschaffen können.

Tod der Welpen wird billigend in Kauf genommen

Nicht nur ich weiß es, sondern auch Lies ist es bekannt, dass die Rodewalder Fähe inzwischen ihre Welpen bekommen hat. Roddy ist jetzt in der Vaterpflicht, für die Fähe und später auch für die Welpen Nahrung herbei zu schaffen. Was es bedeuten würde, wenn jetzt der Rüde verbotswidrig erschossen wird, liegt ja klar auf der Hand. Die Welpen verhungern elendig. Auch dies nimmt Lies einfach so in Kauf. Ihm ist es völlig egal, die geplante Tötung geht weiter, so Lies in einem  Interview. Es gibt den § 22 Abs.4 im Bundesjagdgesetz, dies bedeutet ein Verbot der Jagd während der Schonzeit wegen der Aufzucht der Welpen.

Niemand hat Angst vorm Wolf

Und es wird immer wieder in den einheimischen Medien berichtet, dass die Bevölkerung Angst vor dem Wolf hat. Die Erwachsenen können ihre Kinder nicht mehr allein draußen in Wald und Flur unbeaufsichtigt lassen. Ja, es wird sogar suggeriert, wenn die Kinder draußen spielen und/oder an der Bushaltestelle stehen, kommt gleich der Wolf und greift die Kinder an. Ich habe in den letzten Monaten zahlreiche Kinder, Jugendliche und Erwachsene allein oder zu zweit auf Waldwegen in der Rodewalder und Steimbker Gegend angetroffen. Sie waren zu Fuß, per Fahrrad unterwegs oder waren joggen. Ich habe diese Leute gefragt, ob sie denn keine Angst vor dem Wolf haben. Fast alle haben diese Frage verneint. Viele haben mir geantwortet, sie finden es gut, dass der Wolf wieder da ist und einige haben gesagt, dass sie sich zumindest mit dem Wolf arrangieren müssen.

Auch wenn es Lies schaffen sollte – ich hoffe es natürlich nicht –  Roddy abknallen zu lassen. Auch wenn einheimische Jäger immer wieder erklären, sie wollen Roddy nicht erschießen. Sie tragen zur geplanten Tötung des Wolfes bei, in dem sie Lies mit Infos zuarbeiten.  Es ist nur eine Frage von einer kurzen Zeit, bis die nächsten Wölfe sich dann erneut in der Rodewalder und Steimbker Gegend niederlassen oder es wandert ein neuer Rüde ein. Ganz einfach aus diesem Grunde, in dieser Gegend leben sehr Wildtiere wie Dammwild und Rehe, die bevorzugte Nahrungsbeute für die Wölfe. Und es gibt genügend Rückzugsgebiete für die Wölfe bei der Aufzucht der Welpen.

Lobbypolitik vor Allgemeinwohl

Und wie kann es sein, dass 20 % der Bevölkerung, absolute Wolfshasser, in erster Linie Landwirte, Nutztierhalter, Jäger und Politiker (die keinen Arsch in der Hose haben, nur weil sie vielleicht die eine oder andere Stimme bei Wahlen mehr haben wollen) die Stimmung in der Öffentlichkeit so mit Antiwolfshasstiraden überziehen, nur weil sie einen guten Draht zu den Medien haben. Ich frage mich ernsthaft, was laufen da in der Gesellschaft für Journalist*innen herum, die völlig unkritisch alles nachplappern bzw. schreiben, was sie von diesen Wolfsgegner als „Infos“ zu geschustert bekommen. Der NDR fällt da besonders negativ auf, gerade mal wieder am 15. Mai 2019 mit einem skandalösen Bericht über die Rodewälder Wölfe von Marco Heuer in den Tagesthemen. Die Journalist*innen stolpern noch nicht mal mehr über die einfachsten Widersprüche dieser Aussagen. Das Schlimme daran ist, wenn immer wieder diese unrichtigen Fakten in den Medien verbreitet werden, haben eines Tages viele Leser*innen diese bewusste Falschmeldungen verinnerlicht und glauben fest daran, dass diese so stimmen. Aber leider so funktioniert die Pressearbeit tagtäglich in Deutschland. Es gibt immer weniger kritische Journalist*innen.

Und zu guter Letzt: Wir Wolfsschützer*innen laufen nicht lärmend tagsüber und in der Nacht mitten durch den Wald und stören die Tierwelt. Wir beschädigen auch keine Hochsitze. Nach Angaben der Polizeistelle Nienburg ist es in diesem Bereich zu keinen sog. strafbaren Handlungen Dritter gekommen. Die Jäger haben auch niemals zu diesen angeblichen Störungen und Beschädigungen Anzeigen gestellt. Es ist aber unser gutes Recht, im Wald auf den Wegen spazieren zu gehen und von dort aus die Tierwelt zu beobachten. Wir Wolfsschützer*innen setzen uns nicht nur für den Wolf ein, sondern wir sind generell Tierschützer*innen. Wir sammeln sogar den Müll (Plastikreste, Flaschen, Dosen etc.) ein, den andere Leute mal eben so achtlos im Wald hinterlassen (haben).

 

Ariane Müller, Wolfsteamleiterin Niedersachsen Wolfsschutz Deutschland e.V.

 

1 – 0 für die Robin Hoods – Filmreife Szenen im Lichtenmoor

Was sich dieser Beispielwolf wohl denkt?

in Roddys Revier zeigt sich gerade, wie gelebte Demokratie und Naturschutz von unten, nämlich vom Bürger selber, funktionieren kann. Seit über zwei Monaten schützen Spaziergänger, Müllsammler und Nachtwanderer das Leben von Familienvater Roddy, der grundlos zum Abschuss von Umweltminister Lies freigegeben wurde. Seine Partnerin Lichta ist mit ziemlicher Sicherheit wieder tragend. Der einjährige Welpe Grindi könnte mit bei der Aufzucht der Welpen helfen. Doch es schwebt ein Todesurteil über dem Familienvater und dem ganzen Rudel.

Der verlängerte Schießbefehl gilt bis Ende April und nun wollten die Jäger nachts wohl Drückjagden veranstalten. Angeblich sollten Wildschweine geschossen werden. Dazu wollten sie den Aktiven das Betreten der Wälder und Wiesen um Steimbke herum in der Nacht verbieten. Doch es wurde sehr schnell klar, dass sie dies gar nicht dürfen, sondern erst einen Antrag stellen müssen. 

Die Bürger haben bis dahin das Recht, sich zu jeder Tageszeit auf Wald- und Wiesenwegen aufzuhalten. Immer mehr Einheimische beteiligen sich an Müllsammelaktionen und Nachtwanderungen. Auch völlig legal ist es, Zäune und Tiere zu fotografieren sowie Wildkameras, Luderplätze sowie ausgelegte Schlingfallen.

Wenn entdecken die Medien endlich das Potential dieser Geschichte, statt weiter gegen die Wolfsfamilie zu hetzen? Wann schreibt ein Filmemacher ein Drehbuch über den großartigen Einsatz der Menschen vor Ort?

Wann begreifen Politiker, dass sie gewählt wurden, um die Interessen der Bürger und nicht der Agrar-, Industrie- und Jägerlobby zu vertreten? Was Bürger selber leisten können, zeigt sich am Hambacher Wald und in der Fridays for Future-Bewegung sowie im Bürgerbegehren Artenschutz in Bayern. Auch eine neue Umfrage des Senckenberg-Instituts bestätigte, dass die Mehrheit der Deutschen trotz Lobby- und Medienhetze weiter Wölfe willkommen heißen. 

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Hier ein Bericht des NDR dazu: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Land-Jaeger-duerfen-Wald-nicht-sperren,rodewald122.html

Großer Faktencheck mit Zaunkontrolle in Niedersachsen im Gebiet des Rodewaldrudels

Wir haben uns wieder einmal mehr die Arbeit gemacht, die eine verantwortungsvolle Presse eigentlich vor Ort machen müsste. Wir haben uns die Situation, die Gegend und Zäune vor Ort angeschaut und mit Menschen gesprochen. Dabei ist ziemlich klar, dass es in Niedersachsen und speziell im Landkreis Nienburg Problempolitiker, Problembauern und Problemzäune sowie viele hysterische Menschen, aber keine Problemwölfe gibt.

Es stinkt gewaltig in Niedersachsen im Landkreis Nienburg. Nicht nur im übertragenen Sinn, sondern auch ganz real. Die Gegend um Rodewald, Lichtenmoor und Steimbke wird von Waldgebieten dominiert, die sich mit noch größeren Heide-, Moor und Feldflächen abwechseln. Dabei ist schon jetzt Ende März zu erahnen, dass der Großteil der Felder bis Ende des Sommers mit Monokulturen dominiert werden wird. Fast überall sind nun Bauern auf riesengroßen Treckern unterwegs, die Güllewagen und Gülleverteiler hinter sich herziehen. Das Ergebnis stinkt zum Himmel. Schon jetzt hat Niedersachsen große Probleme mit der Massentierhaltung und den damit verbundenen Hinterlassenschaften. Multiresistente und gefährliche Keime gelangten in Gewässer. Mindestens einen Todesfall hat dies sogar schon verursacht. Umweltminister Lies hätte also genug große Herausforderungen in seinem Land, doch statt die Menschen dort vor wirklichen Gefahren zu schützen, steht er mitten in einem Feldzug gegen eine kleine Wolfsfamilie im Rodewaldgebiet. Offiziell besteht das Rudel heute nur noch aus drei Tieren. Vater Roddy, Mutter Lichta und ihrem knapp einjährigen Welpen Grindi. Sie leben auf einem Gebiet von zirka 400 Quadratkilometern.

Damit reiht sich die Hatz auf diese Familie in eine schreckliche Geschichte ein, die sich im gleichen Gebiet im Sommer 1948 zugetragen hatte. Einen Schaden von 100.000 DM sollte ein einzelner Wolf, der wie durch ein Wunder den Krieg überlebt hatte, hinterlassen haben. Den Tod brachte dem Wolf, der von einer aufgepeitschten Presse „Würger von Lichtermoor“ genannt wurde, schließlich angeblich ein Jäger. Vorher hatten Hundertschaften hinter dem armen Tier hergesetzt und ihm nachgesetzt. Später kam dann heraus, dass die ganze Geschichte maßlos übertrieben wurde und viele Bauern ihre Tier selber getötet hatten und sie sie dann dem „Würger“ untergeschoben hatten. https://www.ndr.de/kultur/geschichte/Angst-vor-dem-Wolf-Der-Wuerger-vom-Lichtenmoor,wolf3882.html

Jetzt scheint sich diese furchtbare Geschichte zu wiederholen. Erneut lastet ein entfesselter Mob einem unschuldigen Tier Taten an, die es gar nicht begangen haben kann. Wir sind auf Spurensuche gegangen. Schaut man sich die Rissliste in dem Gebiet 2019 an https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?topic=Natur&lang=de&bgLayer=TopographieGrau&X=5825200.30&Y=526680.67&zoom=3&layers=alleNutztierschaeden_2019 fällt auf, dass entweder gar kein Mindestschutz vorhanden war, aber ein Mindestschutz gar nicht als nötig angesehen wird. Dabei sind auch Pferde und Rinder in der Förderkulisse aufgenommen und die Halter könnten Billigkeitsleistungen beantragen. Roddy hatte einen Schaden von weniges als 2000 Euro verursacht, den die Geschädigten ersetzt bekommen würden. Was die Lynchjustiz von Umweltminister Lies inzwischen kostet, übersteigt diesen Schaden bei weitem. Ein Insider aus dem Ministerium, der nicht genannt werden möchte, beziffert die Summe auf eine sechsstellige Summe. Dies steht in keiner Relation mehr und erinnert immer mehr an die Geschichte des Würgers vom Lichtenmoor. Der Schießbefehl auf Roddy wurde nun schon zum zweiten Mal, jetzt auf Ende April verlängert. Dabei beginnt nun die Brut- und Setzzeit und die anderen Wald- und Wiesentiere dürfen nun eigentlich auch nicht mehr gestört werden. Dennoch sind nun Tag und Nacht Trupps und Schießkommandos unterwegs, um Lichta den Mann und Grindi  den Vater zu nehmen. Längst ist auch wissenschaftlich belegt, dass Tiere genauso Emotionen empfinden wie Menschen. Deshalb geben wir auch allen Wölfen Namen. Wir wollen die Debatte nicht versachlichen, sondern emotionalisieren. Wissenschaftlich ebenso bestätigt ist, dass mehr Nutztierrisse folgen, wenn für die Familie wichtige Mitglieder getötet werden. Lichta ist mit ziemlicher Sicherheit wieder tragend. Ohne Vater Roddy kann sie Grindi aus dem Vorjahr und ihre neuen Welpen nicht alleine versorgen. Nur 1,1 % so genannter Nutztiere beträgt der Nahrungsanteil von Wölfen. Sie fressen hauptsächlich Rehe, Hirsche und Wildschweine.

Hatz auf den Wolf nimmt hysterische Züge an

Bei unserer Wanderung durch das Gebiet zwischen Steimke und Lichtenmoor fanden wir zahlreiche Wildtierkameras mit Sendern vor. Daneben hunderte von kleinen, mobilen Hochsitzen aus hellem Kiefernholz, die in Wald und Feldern platziert wurden. Anwohner erzählten uns, dass sie Jäger und Polizisten gesehen hätten. Sogar Mitarbeiter des Wolfsbüros würden sich an der Hatz beteiligen. Ein Anwohner in der Nähe eines Waldkindergartens erzählte uns, dass er schon immer in der Gegend wohnen würde und dass er noch nie einen Wolf gesehen hätte und auch noch nicht einmal heulen gehört hätte. Er habe drei Kinder. Seine jüngsten Tochter im Alter von fünf Jahren würde er jederzeit alleine in den Wald, aber nicht alleine an der Straße entlang laufen lassen. Der Straßenverkehr und gestörte Menschen seien gefährlich, aber nicht der Wolf. Er sagte auch, dass die Situation im Landkreis Nienburg durch reißerische Berichte verzerrt dargestellt würde. In Wirklichkeit seien mindestens 50 % der Leute für den Wolf und würden ihm heimlich die Daumen drücken und auch Wolfsschützer, die sich dort aufhalten unterstützen. Nur würde sich fast niemand wagen, dies öffentlich zu sagen, aus Angst vor Mobbing und Gewaltandrohungen der Wolfsgegner, die zu einem Großteil aus Bauern und Jägern bestehen. Ein anderer Anwohner gibt auch der Presse, allen voran der HARKE, eine Mitschuld. „Wenn täglich reißerische Geschichten in der Tageszeitung stehen, glaubt man das irgendwann und bekommt wirklich Angst.“ Ein Spaziergänger mit Hund sagte uns, dass er selber vor Wölfen keine Angst habe und dass er sich anfangs gefreut habe, aber seit Wölfe auch Weidetiere fressen, wolle er den Wolf nicht mehr.

Weidetierschutz Fremdwort

Dabei hatten wir für unsere Zaunkontrollen und unseren Faktencheck ersthaft Schwierigkeiten, überhaupt Weidetiere in der Gegend zu finden. Die meisten Tiere vegetieren nämlich in Massentierhaltungsställen dahin. An ihrem Lebensende erwartet sie ein furchtbarer Tod im Schlachthof. So manches Rind oder Schaf würde sich einen Tod durch einen Wolf wohl wünschen, hätte es die Wahl. Die Wahl haben indes wir Verbraucher. Die Zäune, die wir vorgefunden haben, boten allesamt, bis auf einen, überhaupt keinen Schutz. Nicht vor Hunden, Füchsen oder Wölfen und auch nicht vor Zweibeinern. Sie dienen lediglich dazu, die Tiere drinnen zu halten. Dabei gab es vorher schon 80 % Förderung und Entschädigung und jetzt gibt es sogar 100 % Förderung und Entschädigung. Dennoch scheinen  Weidetierhalter einfach nicht daran interessiert zu sein, sich mit den Wölfe zu arrangieren. Insgesamt sind die Risszahlen, dort wo Heidetierschutz in Niedersachsen endlich angegangen wird, sogar zurückgegangen.  Ein Beweis, dass Herrenschutz wirkt.

 

 

Weidezaun bei einer Herde bei Lichtenhorst. Ein einzige Litze mit Stacheldrahlt ist hier in 85 Zentimeter Höhe gespannt. Strom ist darauf, und zwar sogar genug: Wir maßen 8.000 bis 10.000. Dieser Zaun ist aber nur dazu gedacht, dass die Kühe nicht herauskommen. Wölfe und Hunde oder andere Beutegreifer können ohne Probleme hineingelangen.

 

Große Weide bei Lichtenhorst. Nur eine Litze ist gespannt und auch unter Strom, doch Beutegreifer können einfach darunter durch spazieren.

 

Die Weide ist rundum mit Stacheldraht eingezäunt.

 

Eine Litze und darunter nichts.

 

Niedersächsische Politiker, Jäger und Bauern behaupten immer wieder, dass wolfssichere Zäune die Landschaft verschandeln würden. Hier im Hintergrund kann man einen riesigen Spargelacker erahnen. Dieser ist mit zwei Meter hohem Zaun umbaut. Solche Gemüseanlagen mit riesigen Zäunen sieht man hier überall.

 

Die volle Breitseite an Strom ist hier auf diesem Zaun. Das bleibt aber wirkungslos, weil wirklich jeder – auch zweibeinige Übeltäter, unter der einen Litze hindurch kommt.

 

Hier der Spargelacker, der hinter der Kuhweide bei Lichtenhorst zu finden ist. Er ist fast zwei Meter mit Wildzaun eingezäunt und wahrlich kein Einzelfall. Der Landkreis Nienburg ist geradezu gesättigt mit solchen Zäunen. Angefangen von Obstbäumen, über Gemüse bis hin zu Erdbeerfelder ist alles mit solchen Zäunen versehen. Und es sind wahrhaftig keine kleinen Felder. Der Kreis Nienburg wird also sowieso durch Zäune bestimmt. Bei den Herden müssten vorhandene Zäune auch lediglich aufgerüstet werden.

 

Überall sind Bauern auf Landmaschinen auf den Feldern unterwegs. Fast jede Weide ist mit Stacheldraht umzäunt.

 

Keine zweihundert Meter vom Bauern mit der Landmaschine entfernt, hielten sich diese beiden Kraniche auf. Die Wildtiere in der Region sind mit Traktoren vertraut. Deshalb haben sie auch keine Angst vor ihnen. Genauso ist es mit den Wölfen, die eben nicht ihre Scheu verloren haben, wenn sie mal über einen Acker laufen, auf dem ein Traktor seine Runden dreht. Sei verbinden diese Geräte einfach nicht mit Menschen.

 

Ein Fasan im Vordergrund. Im Hintergrund einer der typischen Zäune, die weder Fuchs, noch Hund, noch Wolf abhalten können.

 

Weide bei Rethem. In Hintergrund ist ein mobiler Hochsitz zu sehen. Mit diesen Hochsitzen ist das Gebiet von Steimke, über Lichtenhorst, Lichtenheide, Lichtenmoor und Rodenwald geradezu zugepflastert. Ein Hinweis darauf, dass die Häscher den Rodewaldrüden in dieser Gegend vermuten?

 

Die Litze ist in 75 Zentimeter Höhe. Auch wenn genug Strom darauf ist, können Beutegreifer oder Hunde einfach darunter durch gelangen.

 

10.000 zeigt das Prüfgerät an. Dies ist genug. Dennoch ist dieser Schutz wirkungslos, weil sich die Litze in 75 Zentimeter Höhe befindet.

 

Bei Steimke scheinen die Häscher unterwegs zu sein. Der Rand dieses Ackers ist frisch umgepflügt und geglättet. So kann man die Spuren von Tieren erkennen, die die Wiese überqueren.

 

Direkt am geglätteten Ackerrand befindet sich ein Hochsitz. Hier scheinen wohl bereits Aktivisten vorbei gekommen zu sein.

 

Auf dem umgepflügten und geglätteten Ackerrand sind die Spuren von Wildtieren zu sehen, die darüber laufen.

 

In diesem Gebiet hängen überall Wildtierkameras mit Funk.

 

Waldspaziergänge darf jede/r unternehmen. Unsere Kontrollen haben wir noch vor dem Beginn der Brut- und Setzzeit Ende März gemacht.

 

Das Gebiet um Steimke, Lichtenmoor und Rodewald ist förmlich mit mobilen Hochsitzen zugepflastert. Freilich wird wahrscheinlich kein Jäger auf Roddy schießen, jedoch werden die Jäger dem Polizeischützen zuarbeiten. Selbst die Hochschule und das Wolfsbüro sollen sich an der Hatz auf Roddy beteiligen, erzählte uns ein Aktivist. An diesem Hochsitz prangte auch bereits ein Schild mit dem Heinweis, sich an das Jagdrecht zu halten.

 

Überall in der Nähe der Hochsitze sind Lecksteine für Hirsche angebracht. Ziel ist es, die Tiere am Leckstein zu erschießen.

 

Nachtwanderung auf einem Wanderweg im LK Nienburg. Dabei waren hier nicht nur wir, sondern auch Polizisten oder Jäger unterwegs.

 

 

von links: Frank Dreyer (zweiter Vorsitzender Wolfsschutz Deutschland e. V. ) Brigitte Sommer (erste Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.) auf einer Rundwanderung im Krähenmoor. Mit dabei: Tierfotograf Gerard Oonk, der kein Mitglied des Vereins ist.

 

Die große Ausnahme bei Stöckse. Nach einem Rissvorfall ist diese Ziegenweide am Rande des Krähenmoors wolfssicher eingezäunt. Ein unter genug Spannung stehendes Netz sichert den Eingang wirkungsvoll ab. Ein Spaziergänger erzählte uns, dass der Halter für den Zaun 3.000 Euro hätte aufbringen müssen. Wir entgegneten, dass doch nun alles übernommen wird. Also 100 % gefördert werden kann. Der Besitzer hätte aber bereits vorher den Zaun erstellt und würde nun leer ausgehen. Das stimmt nicht, denn vorher gab es 80 % sofern der Halter einen Antrag gestellt hat.

 

Diese Ziegenherde ist nun gut geschützt.

 

Überall ist hier genug Spannung vorhanden. Auch an einen Untergrabschutz wurde gedacht.

 

Direkt nebenan das übliche Katastrophenzaunbild, das auch der tolle Kranich nicht wirklich verschönert.

 

Überall Hochsitze.

 

Alte Wolfslosung.

 

Wanderung durch das Krähenmoor.

 

Wir haben auch wieder Müll gesammelt. Dieses Teil hier war aber definitiv zu schwer zum Mitnehmen.

 

Ein Veilchen als erster Frühlingsbote.

 

Dieser Text des Schildes klingt wie Hohn. Schließlich ist dieses so genannte Naturschutzgebiet ein Jagdgebiet: Dieses Gebiet ist streng geschützter Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften. Veränderungen und Störungen jeder Art sind nach dem Nieders. Naturschutzgesetz verboten. Aus diesem Grunde dürfen die Wege nicht verlassen werden. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

Zum Schluss noch eine Weide im Gebiet des Fohlenrisses bei Nöpke.

 

Auch dies ist ein typischer Weidezaun aus der Gegend. Außen Stacheldraht und innen eine einzige Litze. Die innere Litze macht deutlich, dass sie nur dazu da ist, Weidetiere drinnen, aber keine Beutegreifer draußen zu halten.

 

Die Haare deuten darauf hin, dass auch hier Ponys gestanden haben könnten.

 

Zwischen dem Stacheldraht kommen Hunde, Füchse oder Wölfe ohne Probleme hindurch. Die Pfähle sind so morsch, dass sie von alleine umfallen.

 

Text und Bilder: Brigitte Sommer (Die Jacke ist von NAVAHOO und selbstverständlich pelzfrei und daunenfrei).

 

Wenn Sie uns bei unserer ehrenamtlichen Arbeit zum Schutz der Wölfe unterstützen wollen, würden wir uns sehr freuen. Hier der Link zur Spendenseite: www.wolfsschutz-deutschland.de/spenden

 

Zu unserem Faktencheck passt auch ein wirklich hervorragender Artikel aus der taz. Zitat:

Kollektiv haben wir uns die Natur angeeignet, sie entfremdet, industrialisiert, Schweine, Hühner, Rinder in Mastanlagen versklavt und merken erst, wenn die Insekten nicht mehr an der Windschutzscheibe kleben, dass was fehlt. Die Denaturierung hat nichts mit dem angeblich biblischen Auftrag zu tun, uns die Erde untertan zu machen. Systematische Zerstörung des Lebens kann nicht gottgewollt sein.

Die Neuen im Wald

In dieses Wirtschafts- und Lebenskonzept trabt der Wolf. Er zwingt Bauern, Jäger, Förster, Landbewohner im frischen Eigenheim dazu, sich mit der effizient genutzten Landschaft zu beschäftigen.

Der Wolf bringt Bewegung in den Kopf. Doch die Neuen im Wald überfordern offensichtlich jede Menge Leute. Diese projizieren das Bedrohliche, Unverständliche, die Furcht in ihrem Leben auf den Wolf und fühlen sich auch noch durch die Geschichten der Brüder Grimm bestätigt. Die Mythen und Märchen meinten jedoch seit je den Wolf im Inneren, erzählten vom Dunklen, Gefährlichen im Unbewussten, das mal der Wolf symbolisiert und mal der Drache. Symbolisch müssen die HeldInnen ihnen die Köpfe abschlagen – nicht im wirklichen Leben…http://www.taz.de/!5581913/?fbclid=IwAR1J_Ha-jVL0hmcvazPthGwYvCyuI-PPXR8W-j621Npl-oAxAbUQm8MAGPg

 

Eine Auswahl unserer Artikel, Recherchen und Aktionen bis heute zum Nachlesen. Die Anfänge des Dramas um Roddy begannen bereits im Sommer 18

https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/04/niedersachsen-faktencheck-zum-rodewalder-wolfsrudel-kein-weidetierschutz-aber-minister-lies-will-angeblich-abschuss/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/28/offener-brief-mit-email-aktion-an-olaf-lies-wir-fordern-nachbesserung-des-wolfsmanagementplans-statt-schiessbefehl-auf-rodewaldwoelfe-in-niedersachsen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/02/28/schiessbefehle-auf-wolf-dani-und-wolf-roddy-verlaengert-gleichzeitig-waechst-der-widerstand-in-schleswig-holstein-und-in-niedersachsen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/02/24/wolf-roddy-gw-717m-in-niedersachsen-todesurteil-wegen-1-844-euro-zwei-richterinnen-protestieren/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/03/29/umweltminister-lies-und-albrecht-begehen-rechtsbruch-abschussgenehmigungen-fuer-dani-und-roddy-verlaengert/

 

 

 

 

Niedersachsen – Schießbefehl auf Wolf Roddy vorerst ausgesetzt!

Die Sondergenehmigung zum Abschuss des Leitwolfs aus dem Rodewalder Rudel im Landkreis Nienburg ruht vorerst. Das hat das niedersächsische Umweltministerium auf Anfrage von NDR 1 Niedersachsen bestätigt. Grund ist, dass der „Freundeskreis freilebender Wölfe“ juristisch gegen den geplanten Abschuss vorgeht,“ schreibt der NDR heute.

Skandalös ist es, dass es schon wieder keine offizielle Pressemeldung seitens des Umweltamtes zur Rücknahme des Schießbefehls auf den Leitrüden des Rodewaldrudels gibt, und es nur ein Statement von Minister Lies´Sprecher  in der Presse dazu gibt. Dennoch freuen wir uns auch von Wolfsschutz Deutschland e. V. sehr darüber, dass sich hier das Recht gegenüber Wildwestpolitik durchgesetzt hat. Wir hoffen sehr, dass dem Schießfehl bald von gerichtlicher Seite endgültig ein Ende gesetzt wird. Hier der komplette Bericht.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Wolf-aus-Rodewald-wird-vorerst-nicht-geschossen,wolfsrudel148.html?fbclid=IwAR3-feE82AvxacpcB1L8YkicXz8-YLoBZmpkq4YVXUTMCcFySDZ_GlYEuwE