Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt Offenen Brief an EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten

Unser Kampf gegen die Herabstufung des Schutzstatus der Wölfe geht weiter. Wolfsschutz-Deutschland e.V. und weitere 74 Umweltorgas haben sich einem Offenen Brief der italienischen Umweltorganisation Green Impact angeschlossen, um den Druck auf die EU-Kommission und deren Mitgliedsländer zu erhöhen. Mit der Ablehnung der Herabstufung des Wolfsschutzstatus haben die 27 EU-Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit, die EU-Habitatrichtlinie zu bewahren und sich gegen den politisch motivierten und unbegründeten Prozess zu wehren, der von der EU-Führung vorangetrieben wird. Die vorgeschlagene Herabstufung des Wolfes durch die EU wird derzeit vom Europäischen Gerichtshof geprüft. Die 27 EU-Mitgliedstaaten sollten die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten, bevor sie Änderungen an ihren nationalen Gesetzen vornehmen. Wichtig ist, dass eine Herabstufung auf nationaler Ebene nicht verpflichtend ist: Die EU-Staaten haben bis Januar 2027 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen – und können sich letztendlich auch dafür entscheiden, sie ganz abzulehnen. Die Herabstufung entbehrt einer soliden rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlage und könnte durch bevorstehende Urteile des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben werden. Hier unser gemeinsamer Offener Brief.

 

Beispielfoto Wölfe.
Beispielfoto Wölfe.

 

O F F E N E R    B R I E F

Sehr geehrte Vertreter der EU-27-Mitgliedstaaten,

am 24. Juni 2025 wurde die Herabstufung des Wolfs in das Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit haben die 27 EU-Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, diese Änderung in nationales Recht umzusetzen, wobei die Umsetzung jedoch nicht verpflichtend ist.

Wir bitten Sie eindringlich, von einer Änderung Ihrer nationalen Rechtsvorschriften zum Schutzstatus des Wolfes  (Canis lupus) abzusehen, da die Herabstufung des Wolfes eine politisch motivierte Maßnahme der EU-Führung in Brüssel ist, die nicht im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften und den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen (einem Grundpfeiler des EU-Vertrags) steht.

Derzeit sind vor dem Europäischen Gerichtshof Rechtsverfahren sowohl gegen die Europäische Kommission als auch gegen den Rat der EU anhängig. Diese könnten zur Aufhebung der jüngsten Entscheidung zur Herabstufung des Wolfes führen – eine Initiative, der, wie von der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft anerkannt, eine solide rechtliche und wissenschaftliche Grundlage fehlt. Als solche steht sie im Widerspruch zu den Kernanforderungen der EU-Habitatrichtlinie, die nach wie vor den Eckpfeiler der Naturschutzpolitik in Europa bildet.

Eine beim EU-Bürgerbeauftragten eingereichte Beschwerde gegen die Europäische Kommission bezüglich der Erhebung von Wolfsdaten wartet ebenfalls auf eine Antwort. Darüber hinaus wird geschätzt, dass nur 0,07 % der Schaf- und Ziegenpopulation in der EU, der primären Zielart, von Wolfsräubten betroffen sind – was zu minimalen und wirtschaftlich unbedeutenden Verlusten führt. Diese Verluste werden bereits weitgehend durch Subventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgeglichen, die von den EU-Steuerzahlern finanziert werden.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie berücksichtigen sollten:

  1. Rechtliche Unsicherheit:

Angesichts der Tatsache, dass derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof mehrere Verfahren anhängig sind, in denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der EU zur Herabstufung des Wolfsstatus in Frage gestellt wird, wäre es ratsam, die derzeitigen nationalen Schutzmaßnahmen beizubehalten. Eine vorzeitige Änderung könnte später als unvereinbar mit dem EU-Recht angesehen werden, zumal zahlreiche aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs eine Auslegung der Habitat-Richtlinie bekräftigt haben, die im Widerspruch zur Entscheidung zur Herabstufung des Wolfes steht.

Einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits angekündigt, dass sie den strengen Schutz beibehalten (Belgien, Polen, Tschechische Republik) und ihre nationalen Gesetze nicht ändern werden; andere erwägen dies derzeit.

  1. Wissenschaftliche und rechtliche Grundlage:

Die Entscheidung zur Herabstufung ist durch die verfügbaren ökologischen und populationsbezogenen Daten nicht begründet. Im Gegenteil, die verfügbaren Erkenntnisse deuten eindeutig darauf hin, dass die Wolfspopulationen in mehreren Regionen Europas weiterhin gefährdet, vom Aussterben bedroht oder gefährdet sind. Nach der EU-Habitatrichtlinie sind die Mitgliedstaaten berechtigt – und in einigen Fällen sogar verpflichtet –, strengere Schutzstandards als die auf EU-Ebene festgelegten aufrechtzuerhalten, insbesondere wenn wissenschaftliche Erkenntnisse einen fortbestehenden Erhaltungsbedarf belegen.

  1. Sozioökonomische Argumente sind rechtlich irrelevant:

Wie kürzlich vom Europäischen Gerichtshof klargestellt wurde, sind sozioökonomische Erwägungen,

einschließlich solcher im Zusammenhang mit Wildtierfraß, keine gültigen Gründe für eine Änderung des Erhaltungszustands gemäß der Habitat-Richtlinie, die sich eher auf ökologische als auf wirtschaftliche Aspekte stützt.

Darüber hinaus sind diese Auswirkungen minimal und werden derzeit durch Ausgleichs- und Präventivmaßnahmen gemildert, die durch EU-Mechanismen wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) finanziert werden.

  1. Keine unmittelbare rechtliche Verpflichtung:

Obwohl die Herabstufung im Rahmen der Berner Konvention beschlossen wurde – wiederum weitgehend unter starkem Druck der in Brüssel ansässigen EU-Führung, insbesondere der Europäischen Kommission –, besteht keine verbindliche rechtliche Verpflichtung für die EU-Mitgliedstaaten, diese Entscheidung unverzüglich in EU- und nationales Recht umzusetzen. Darüber hinaus sieht die EU-Habitatrichtlinie eine Anpassungsfrist (Umsetzungsfrist) von 18 Monaten vor, die ausreichend Zeit für eine rechtliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof lassen sollte, da die mangelnde wissenschaftliche Grundlage bereits öffentlich bekannt ist. Internationale und EU-Umweltrechtsvorschriften (einschließlich der Habitatrichtlinie) ermöglichen es den Staaten, Arten auf nationaler Ebene streng zu schützen, unabhängig von den Vorgaben der Berner Konvention und den Entscheidungen der EU.

Schlussfolgerungen und Forderungen:

Wir fordern daher nachdrücklich, dass alle nationalen Gesetzesänderungen ausgesetzt werden, bis die Rechtslage vollständig geklärt ist und ein Konsens auf der Grundlage rechtlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse erzielt wurde.

Ein vorsichtiges Vorgehen steht nicht nur im Einklang mit dem in den EU-Umweltvorschriften verankerten Vorsorgeprinzip, sondern schützt die Mitgliedstaaten auch vor möglichen rechtlichen Haftungsrisiken und Klagen vor nationalen Gerichten.

Über 75 Nichtregierungsorganisationen fordern die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Herabstufung des Wolfs in den nationalen Rechtsvorschriften abzulehnen und seinen strengen Schutzstatus beizubehalten.

 

 

Weitere Informationen

2024 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof auf Aufhebung der Herabstufung des Wolfes. Details: Klage von fünf Verbänden (Rechtssache T-634/24) vor dem Europäischen Gerichtshof auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Rates, den Wolf in die Berner Konvention herabzustufen, 2024 Rechtssache T-634/24; Klage eingereicht am 6. Dezember 2024 – Green Impact u. a. gegen Rat und Kommission. Die Klage wurde von 17 weiteren Verbänden unterstützt, die sich dem Rechtsmittelverfahren angeschlossen haben. Rechtsmittelführer: Green Impact, EARTH, Nagy Tavak, One Voice, LNDC Animal Protection. Streithelfer: LEIDAA, Federazione Nazionale Pro Natura, Io non ho paura del lupo, Animal Cross, Pole Grands Predateurs, ASPAS, Ferus, Asociación Animalista LIBERA!, Suomen eläinoikeusjuristit ry, Svenska Rovdjursföreningen, Naturskyddsföreningen, Pracownia na rzecz Wszystkich Istot, OIPA, LEAL, WWF Italia, Legambiente und ASCEL

700 Wissenschaftler aus ganz Europa unterzeichnen Petition gegen die Herabstufung des Wolfes

⮚ IUCN-Initiative für Großraubtiere (koordiniert von Dr. Luigi Boitani): Erklärung gegen die Herabstufung des Wolfes

Über 2000 Wissenschaftler gegen die Aushöhlung der EU-Naturrichtlinien

⮚ Auswirkungen von Raubtieren auf die Viehzucht – Die Zahl der durch Wölfe getöteten Schafe in der EU macht nur 0,07 % der Gesamtzahl der Schafe in der EU aus (2024). Quelle: Science, 24. Januar 2024.

⮚ Europäischer Gerichtshof, Wolfsfälle (Spanien, Österreich, Estland)

In seinen Urteilen von 2024 zu den Rechtssachen (C601/22; C436/22; C-629/23) gegen Österreich und Spanien und Estland bestätigte der Europäische Gerichtshof die Notwendigkeit, in diesen Ländern einen strengen Schutz aufrechtzuerhalten, und dass die Notwendigkeit, einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu gewährleisten, Vorrang vor sozioökonomischen Erwägungen hat;

darüber hinaus kann auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art ausgewiesen werden, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist. Die ökologischen Standards, die sich aus der Definition des günstigen Erhaltungszustands in der Richtlinie sind nicht verhandelbar und dürfen nicht aus Gründen sozialer und wirtschaftlicher Konflikte angepasst werden.

Empfohlene Literatur zu diesen Themen: Rechtliche Gutachten von Prof. Trouwborst. (1) Arie Trouwborst| LinkedIn

⮚ EU-Herabstufung des Wolfs: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32025L1237

⮚ Eine formelle Beschwerde von Client Earth beim EU-Bürgerbeauftragten zu Daten über die Herabstufung ist ebenfalls anhängig, Link: https://www.ombudsman.europa.eu/fr/opening-summary/fr/1G4686

 

 

 

 

 

 

12 Gedanken zu „Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt Offenen Brief an EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten

  1. der Wolf muss unter strengen Schutz,er soll nicht gesagt werden.Er muss in Wälder und Landschaften für natürliche Ökosysteme .Die Hobbyjagdt muss verboten werden,denn Rehe sind z.B seine natürliche Nahrung . Natur regeneriert sich ohbe Menscgen,höchstens Tierranger .

  2. ich kann und werde es NIE verstehen, wieso „hohe kommissionen“ und politik-allgemein nicht und scheinbar nie in der lage sind, wissenschaftliche erkenntnisse, wie etwa hier zum wolf, 1:1 in die realitäten ihrer entscheidungen umzusetzen, denn die wissenschaften und ihre erkenntnisse bilden doch die EINZIGEN verlässlichen grundlagen zu unserem umgang mit sämtlichen realitäten — diesbezüglich sind kommissionen und politik-allgemein bis heute lichtjahre weit von einer rationalen wissenschaften-konformen steuerung der realitäten entfernt, und das zum riesengrossen nachteil von uns allen und unseren gesamten environments (für bis-heutige politiken ist der mond immer noch aus käse, und die erde eine scheibe)

    1. Politiker sind Marionetten (Wählerstimmen) von Lobbyisten, hier der mächtige Bauernverband und die Jagdverbände, schwer gegen diese Idioten anzukommen! Nur 😢

    2. ja aber für die politischen dienstleistenden parteien aber ein erhaltungs.- und gewinnbringendersachverhalt im sinne von parteispenden.nicht recht und wissenschaft sondern lobbyismus bestimmt bekanntlich und nachweisbar das leben bzw. die finanzielle existenz der parlamentarischen parteien.somit auch die gesetzgebung..in den euländeren undder eu selbst..für die brd s. das atomprogramm mit seiner gesetzgebung.aktuell die wiedereinführung von zwangsdiensten bzw. deren menschenrechtswidrige beibehaltungen.
      die urteile des eugh die unsere vorsitzende aufgeführt hat,besagen eigentlich bereits den rechtssachverhalt der unhaltbarkeit der herabstufungen.trotzdem hat die eu kommission und der eurat dies aber zur rechtsgültigen umsetzug bringen wollen.
      was eine erhebliche strafrechtsrelevante hintergehung des eughrechtes darstellt.

  3. Ich bin etwas verwundert, auf der Liste des Offenen Briefes auch NABU abgebildet zu sehen?? DER NABU, dessen Vorsitzender selbst Jäger ist und auf seiner Website Unfassbares und nicht Hinzunehmendes kundtut?? DER NABU, der sich kürzlich noch vehement für dasTöten der Wölfe eingesetzt hat?? Oder handelt es sich bei dem NABU-Unterstützer des Offenen Briefes um einen ausländischen NABU?
    Weiß das geschätzte Wolfsschutz-Team, was es damit auf sich hat?
    Mit solidarischen Grüßen
    Brigitte Breidenbach

    1. Liebe Brigitte, hier handelt es sich um den Landesverband Hessen des NABU. Es gibt immer wieder durchaus auch Kreis- und Landesverbände des NABU, die von der Meinung und dem Vorgehen des Bundesverbandes abrücken. Das sind zwar nur wenige, aber immerhin gibt es welche. Abgesprochen mit dem Bundesverband ist das wahrscheinlich nicht.

    2. ja ,der nabu hat zumindest in einigen landesregionen da ganz erhebliche widerwärtigkeiten in sachen wilderei und wolfsquälereien gehabt.
      da wäre eine nicht beteiligung evtl. eine zu einseitige ngohaltung.aber gut dass sie
      diese haltung des vorsitzenden erwähnen.das disqualifiziert ihn eigentlich auch schon vom vorsitz und der nabu täte gut sich derartige inkonsistenzen abzuwählen.
      bemerkenswert ist aber auch,dass der bund nicht mit auf der liste steht.und auch greenpeace nicht.selbst die DUH nicht.zudem geht es ja nicht nur um natur und artenschutz,sondern um menschenrechtsdemokratische rechtsstaatlichkeiten..
      wie auch waldemarhammel bemerkt sind wissenschaftserkenntnisverweigernde politische beschlüsse und gesetze,sowie die hinreichenden mitwirkungsmöglichkeiten
      der menschenrechtssouveränen bevölkerungen,demokratierechtlich gar nicht zulässig.somit ist auch das rechtliche verfahren zu bemängeln ,das man zur anwendung gebracht hat.erst recht die inaussicht gestellte finanzielle bestrafung bei
      zu widerhandlung der umsetzung..es wird aber auch erwähnt ,dass die nationalen regierungen nicht wirklich zur umsetzung verpflichtet sind.dann kann es auch keine strafandrohungenhaben.
      klar aber ist das diese sachverhalte eindeutig artenschutzwidrig unwissenschaftlich
      und lobbyistischen ursprungs sind ,diese sachverhalte lassen auf eine korrumpierung schließen.ein korrumpiertes eupolitmanagment wäre aber sofort zu stoppen.nicht nur im artenschutz sondern in gänze.dieser sachverhalt verlangt also auch eine strafrechtliche untersuchung durch das eugh.das gericht kann hier nicht nur minimalarbeit leisten wollen.es ist menschenrechtsdemokratisch wesentlich ob die mr.rechtssysteme geschützt oder um ein weiteres hintergangen und suspendiert werden.somit wären auch andere unterstützer herzlich willkommen. etwa
      das kommite zur erhaltung und schutz der menschen.- und grundrechte..der verein kritischer juristen,mehr demokratie e.v…ect.

      1. @wolfenen: [… klar aber ist das diese sachverhalte eindeutig artenschutzwidrig unwissenschaftlich
        und lobbyistischen ursprungs sind ,diese sachverhalte lassen auf eine korrumpierung schließen.ein korrumpiertes eupolitmanagment wäre aber sofort zu stoppen.nicht nur im artenschutz sondern in gänze.dieser sachverhalt verlangt also auch eine strafrechtliche untersuchung durch das eugh …] [1] mit dem EUGH machst du den bock zum gärtner, indem das EUGH mit in dem EU-politsumpf agiert, und nicht etwa ausserhalb davon, (2) es gibt in dem sozialen klebstoff, der uns als „soziale spielregeln“ verbindet, mindestens drei ebenen, (a) die ebene der offiziellen (normalen) regeln, zu denen auch die alltagsnormalen gesetze gehören, (b) darunter die weitverbreitete ebene der quasi „kurzschlüsse“ inform von lobbyismen, absprachen, und korruption aller arten, (c) die dritte ebene: erpressungen, nötigungen, schlichte gewalt in form von zb offenen und verdeckten kriegen (aktuelles beispiel zb „trumps gebahren“) — im europäischen überbau der „herrschung“ hat schon lange die (b) ebene der korruptionen und lobbyismen vorbei an den offiziellen spielregeln die dominanz erlangt, womit das ganze EU-systemchen seinen ursprünglichen sinn und zweck weitestgehend verfehlt, und zb „urschula von der lügen“ lediglich ein symptom, aber keine ursache ist …

  4. anhand der yellowstone-wölfe wurde IN DER PRAXIS BEWIESEN, dass wölfe nicht nur die anzahl und das verhalten ihrer beutetiere beeinflussen und so regulieren, sondern auch umgekehrt, also ohne mensch-einfluss automatisch natürliche gleichgewichte erzeugen, die nicht nur die tiere beeinflussen, sondern auch die pflanzen-gleichgewichte, indem durch weniger wildtier-verbiss sich wälder von ganz alleine und mit verändertem resilienterem baumbesatz erneuern, das alles zusammen sind riesenvorteile für intakte natur und damit auch mensch, und genau dasselbe erleben wir in europäischen natürlich-belassenen nationalparks und anderen schutzgebieten, in denen eine menschliche „BEWIRTSCHAFTUNG“ nicht stattfindet und/oder ausgesetzt ist, und dabei insbesondere auch die elende jägerei verboten ist, luxemburg hat zum beispiel vor jahren die füchsejagd verboten, ohne dass danach die füchse in irgendeiner weise auffällig geworden wären, also fuchsbandwurm, räude, tollwut, usw: alles quatsch, es ist stattdessen ganz simpel ein vorher vernichteter satz natürlicher gleichgewichte mit den füchsen integriert neu entstanden = natur repariert sich in grenzen also sogar selbst, falls mensch das zulässt, und genau dasselbe, was mit den füchsen in luxemburg passierte, würde auch in deutschland mit füchsen, wölfen, usw geschehen, wenn man diese tiere nur ganz einfach in ruhe lassen würde, und insbesondere nicht weiterhin bejagen oder sonstwie molestieren, wobei DE aufgrund seiner landesfläche mindestens ca 500 kleinere und größere wolfsrudel tragen und ernähren könnte, was bislang nicht einmal annähernd erreicht ist, und insbesondere würden die DE-wölfe auch -kostenlos- beim resilienteren umbau unserer wälder helfen, wie in yellowstone IN DER PRAXIS bewiesen, dass wölfe als kollateralschaden dabei auch, wo sich die gelegenheit bietet, 1-2% sog. „nutztiere“ fressen, ist tatsächlich nur marginal, zumal die nutztierehalter für solche verluste staatlich entschädigt werden, und wolfsangriffe auf menschen sind märchen, während angriffe von wild-schweinen auf menschen (zb von frischlinge führenden bachen) realität sind — es gibt keinen einzigen wissenschaftlich-begründbaren, moralischen, oder ethischen grund, „den wolf“, auch in DE, besonders zu beobachten, oder ihn sogar jagdlich zu verfolgen, im genauen gegenteil, sollte sein wiedererscheinen in DE uns allen aufgrund seiner wichtigen natürlichen funktionen und auch vom rein-ästhetischen her hochwillkommen sein, zumal man in DE den wildwuchs der über 400.000fache elenden jägerei gerade durch wolf+fuchs+co abschaffen und durch simple kostengünstigere ranger-funktionen (früher in DE „wald/wild-hüter“ genannt = beobachter statt jäger) ersetzen könnte

  5. zur strafrechtlichkeit ist der sachverhalt der leyen,FINANZTRANSAKTIONSABKOMMEN mit staatsterroristischen u. pogromisierenden regimen,hier das chinesische,(als vorsitzende der eu …),
    noch gar nicht eumenschenrechtsjuristisch aufgenommen worden.
    das aber stellt eine weiere suspendierung prioritärer universeller rechtspflichten
    dar,die sich die europäische justiz so nicht leisten kann.sie hat ja ähnlich wie die brdeutsche verfassungsjustiz ebenfalls eine prioritäre rechtserhaltungsaufsichtspflicht.d.h. es muss nicht erst eine klage eingereicht werden ..bei offensichtlicher rechtshintergehungen ins besondere prioritärer rechte sind die sachverhalte von allgem. bzw. besonderem allgem. o gar herheblichen allgem. interesse…generalstaasawaltschaften ermitteln hier ja auch..gegen menschenrechtserhaltende klimamenschenrechtsaktivisten…allerdings mehr als gegen klimamenschenrechtssuspendierende unternehmen der ihk.
    deweitern hat es den sachverhalt des schwebenden verfahrens,durch die klagen der artenschutzliga..in schwebende verfahren darf weder eingegriffen werden,noch hat der zur verhandlung stehende sachverhalt rechtsgültigkeit.rechtslogischer u. rechsethischer weise.d.h. eine bemängelte rechtssache kann nur mit willkür rechtsgültigeit haben.willkür ist aber ein negativer rechtssachverhalt,der auch dann keine rechtsgültigkeit haben kann,wenn ohne diese noch kein rechtssachverhalt bestünde.das zumindest ergibt sich aus dem geist der menschenrechte.
    aber in einer sich selbst dekadentisierenden rechtsgesellschaft…kann alles möglich sein und damit ist die beantragung der gültigeitsaussetzung nur logisch antizipatorisch preventiv notwendig richtig.

    1. es ist im grunde ganz einfach: wer immer sich wissenschaftlichen erkenntnissen entzieht und nicht danach handelt, wird früher oder später den kürzeren ziehen, beispiele: wenn ich nicht schwimmen kann, um den mangelnden auftrieb meines körpers im wasser zu kompensieren, werde ich zb in einem see ertrinken, wenn ich nachgewiesen weiß, dass jägerliches wildfleisch sehr oft mit umweltgiften aller arten belastet ist, esse ich sowas grundsätzlich nicht, oder ich nehme freiwillig die gesundheitlichen risiken und nachteile in kauf, wenn die ganze jägerei in wald und feld -wissenschaftlich nachgewiesen- gravierende ökologische, ethische und moralische nachteile und gefahren erzeugt, ist/wäre sie als bewaffneter dauerkrieg gegen die natur ersatzlos abzuschaffen, denn wir alle führen schon mit unseren ganz normalen menschlichen handlungen diesen dauerkrieg, zb landwirtschaft, oder zersiedelung der landschaften, vermüllung, aufheizung des klimas, vergiftung der meere, reduktion der artenvielfalten, usw, und steuern damit auf alle möglichen „kipp-punkte“ (points of no return) zu —- punkt 2: wer sich zb als holzfäller körperlich und mental nicht eignet, wird früher oder später aus dieser tätigkeit aussteigen, wer sich aber dazu eignet, wird dabei bleiben und in dieser tätigkeit sogar „karriere“ machen, und dasselbe nun auf politik und leitungsfunktionen übersetzt, herrschen, beherrschen, kontrollieren usw bedeutet, dass solche sozialen positionen besonders auch psychopathen aller couleuren, neurotiker, schizoide persönlichkeiten anziehen, also geistig-mental krankhaft verformte menschen, welche ihren krankheiten gerade in diesen positionen „die sporen geben“ können, und ein weltweiter rundblick in die kreise von herrschenden und politikern bestätigt diese these schlimmerweise, wobei dazu noch überalterte personen als „türsteher“, türenöffner und pappfiguren hinzukommen, hinter denen die mental-abnormen umso freier agieren können = die an sich verantwortungen tragen sollten, sind in der überwiegenden mehrzahl gerade dazu aufgrund ihrer mental-defizitären ausstattungen ungeeignet = er herrscht eine deutliche sozial+systemisch bedingte negativ-auslese, welche gerade personen, die dafür ungeeignet sind, weltweit in ämter und würden förmlich „hineinschaufelt“, daher ist es nicht im geringsten erstaunlich, dass es, weltweit und auch EU und DE, derart defizitär-negativ abläuft, wie es ganz real bis heute aufgrund der negativ-auslese in den führungspositionen der fall ist

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