EU verschiebt Entscheidung über den Schutzstatus der Wölfe

Wir sehen dies aber nicht als Entwarnung. Eine Arbeitsgruppe hat am vergangenen Donnerstag über die Senkung des Schutzstatus der Wölfe von „streng geschützt“ auf „geschützt“ diskutiert, aber keine Mehrheit für die Absenkung gefunden. Dessen völlig ungeachtet erleichtert Frankreich den Abschuss von Wölfen.

Eine Entscheidung in der Arbeitsgruppe würde eine qualifizierte Mehrheit erfordern, habe eine EU-Quelle der Brüsseler Zeitung „The Brussels Times“ verraten. Die Mitgliedsstaaten seien aber über den Vorschlag geteilter Meinung. Einige Mitgliedsstaaten lehnten den Vorschlag ab oder meldeten Zweifel an. Es wurden Bedenken hinsichtlich der wissenschaftlichen Daten und des Mangels an Beweisen geäußert, die auf einen günstigen Erhaltungszustand in der EU hindeuten.

 

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

 

Im Anschluss an die Diskussion in der Arbeitsgruppe würde der belgische EU-Vorsitz eine schriftliche Konsultation auf der Grundlage eines Leitfadens mit Leitfragen einleiten. Eine neue Diskussion sei für den 4. April geplant. Die Arbeitsgruppe für internationale Umweltfragen (WPIEI) bereite die EU-Positionen für internationale Verhandlungen zu Umwelt- und Klimafragen vor.
Die künftige Entscheidung über den Schutzstatus des Wolfes in der EU-Gesetzgebung würde vom Umweltrat und in einem zweiten Schritt von den Ergebnissen der entsprechenden Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention getroffen werden.
Das Europäische Parlament würde nicht in den Entscheidungsprozess einbezogen werden, sei aber mit dem Thema befasst. Am 8. Februar fand eine Diskussion in der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Tierschutz“ des Europäischen Parlaments statt. Ziel der Diskussion: Die Auswirkungen der Rückkehr der Wölfe in die Landschaft der EU besser zu verstehen und herauszufinden, wie eine Koexistenz möglich ist.
Ein hoher Kommissionsbeamter der Generaldirektion Umwelt hätte der Brussels Times gesagt, dass die Rückkehr des Wolfes in die EU eine Erfolgsgeschichte sei. Dies bedeute jedoch nicht, dass der Wolf überall einen günstigen Erhaltungszustand erreicht habe. In den kommenden Jahren würden weitere Bewertungen erforderlich sein. Es gebe keine andere Lösung als die Koexistenz.
In Frankreich dürfen schon jetzt bis zu 19 % des Wolfsbestandes getötet werden. Im Jahr 2023 mussten 209 Wölfe sinnlos ihr Leben lassen, denn Risse gingen dadurch nicht zurück. Etliche Studien bestätigen dies. Frankreich hatte sich vor Unterzeichnung des EU-Vertrags solche Abschüsse genehmigen lassen.
Frankreichs Pläne erhöhen zwar zunächst nicht die Quote selbst, doch die dafür nötigen Verfahren würden vereinfacht sowie die Bedingungen für die Jagd auf so genannte „Problemwölfe“ verbessert.
Über Gräueltaten gegen Wölfe in anderen Ländern und auch EU-Mitgliedsstaaten berichteten wir hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/07/blutwinter-fuer-wolfsfamilien-in-europa/
All dies macht deutlich, welche starke Lobbyisten hier Druck ausüben. Mit zu nennen sind neben der Agrarindustrie,  die Waffen- und Rüstungsindustrie, die alleine in Deutschland mit mehr als 400.000 Jägerinnen und Jägern kräftig verdient.
Quellen:

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

So könnt Ihr uns aktiv in den Wolfsgebieten helfen:

 

Wir freuen uns über neue Mitglieder aus allen Wolfsgebieten in Deutschland, die uns aktiv vor Ort draußen helfen wollen. Der erste Schritt ist ein Mitgliedsantrag:
Angriffe sind nicht zu befürchten, da wir die Identität unserer Aktiven nicht heraus geben.

EU-Generalanwältin auf der Seite der Wölfe in Österreich

Gestern folgte die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, Tamara Ćapeta, im Vorabentscheidungsverfahren um einen Abschuss eines Wolfs in Österreich den Argumenten mehrerer Naturschutzorgas.

 

Im Juli 2022 hatte die Tiroler Landesregierung auf Basis eines Bescheides den Wolf mit dem Namen 158MATK zum Abschuss freigegeben. Mehrere Umweltschutzorganisation gingen daraufhin gerichtlich gegen die Entscheidung vor. In diesem Zusammenhang kontaktierte das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) im vergangenen Jahr den Europäischen Gerichtshof. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist nicht an die Meinung der EU-Generalanwältin gebunden, folgt ihr aber in der Mehrheit der Fälle. Gestern stellte sich die Generalanwältin in ihrem Gutachten deutlich auf die Seite der Wölfe. Auch, dass einige Länder vom strengen Schutz des Wolfs in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgenommen sind, Österreich aber nicht, stelle „keine Ungleichbehandlung“ dar, hält sie in ihrem Schlussantrag am Donnerstag fest. Diese Länder hätten sich vor Unterzeichnung des Vertrages Abschussgenehmigungen mit hinein nehmen lassen.

 

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Hierzu der WWF Österreich: “Die Generalanwältin bestätigt unsere Ansicht: Nach FFH-Richtlinie dürfen streng geschützte Arten wie der Wolf erst abgeschossen werden, wenn alle gelinderen Mittel, wie zum Beispiel Herdenschutz, genau geprüft wurden”, erklärt WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler. WWF und ÖKOBÜRO fordern daher ein Ende der einseitigen und rechtswidrigen Abschusspolitik der Bundesländer und den Start einer großflächigen Herdenschutz-Offensive. “Die Politik muss ihre Blockadehaltung aufgeben und unsere Bauern endlich vollumfassend beim Schutz ihrer Tiere unterstützen”, sagt Christian Pichler vom WWF.

Herdenschutzverweigerung und Jagdfantasien

Abschüsse dürfen EU-rechtlich nur als letztmögliches Mittel eingesetzt werden. Trotzdem schließen die österreichischen Regelungen gelindere Maßnahmen prinzipiell aus, obwohl die Praxis ihre Wirkung belegt: Im Tiroler Oberland laufen derzeit drei Pilotprojekte zum Herdenschutz mit insgesamt 1.600 Schafen. Bisher gab es keine Risse, obwohl Wölfe in der Region nachgewiesen wurden. Trotz des offensichtlichen Potentials gibt es hierzulande weder einen Ausbauplan, noch rufen die Bundesländer die Möglichkeiten zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen oder zur Ausbildung von Hirten durch EU-Mittel ab. In anderen Ländern sieht das anders aus: So will etwa Frankreich für die Periode 2023-2027 insgesamt 175 Millionen Euro aus EU-Mitteln abrufen, um den Herdenschutz zu stärken, so der WWF.

Tirols Landeshauptmannstellvertreter Geisler bezeichnete die Empfehlungen der Generalanwältin als „teils erfreulich, teils enttäuschend und wenig überraschend.  „Die Einschätzung der Generalanwältin hätte für Tirol „keine unmittelbaren Auswirkungen“, hieß es in einer Mitteilung. Er hielt fest, dass es auch in diesem Jahr Abschussverordnungen „nach der seit 2023 geltenden Rechtslage“ – das Tiroler Jagdgesetz wurde zwischenzeitlich von der schwarz-roten Landesregierung novelliert – geben werde. „Unser Ziel auf EU-Ebene ist und bleibt die Änderung der 30 Jahre alten FFH-Richtlinie. Der Wolf ist keine gefährdete Tierart und gehört reguliert wie andere Wildtierarten auch“, sagte der für die Landwirtschaft zuständige Landesrat.

 

Verfahren auch richtungsweisend für andere EU-Staaten

Bei einem Vorabentscheidungsverfahren entscheidet der EuGH rechtsverbindlich für alle Mitgliedstaaten über die Auslegung von Unionsrecht – im gegenständlichen Fall über die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Die Ergebnisse des Vorabentscheidungsverfahrens müssen in sämtlichen anderen, ähnlich gelagerten Entscheidungen und Verfahren in den übrigen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigt werden – nicht nur im Hinblick auf den Wolf, sondern auch im Hinblick auf andere streng geschützte Tierarten.

Zusammenfassung:

  • Im Fall des geplanten Abschusses eines Wolfs in Tirol stützt die EU-Generalanwältin weitgehend die Argumente der Naturschutzorgas.
  • Dass einige Länder vom strengen Schutz des Wolfs in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ausgenommen sind, Österreich aber nicht, stelle „keine Ungleichbehandlung“ dar, hält sie in ihrem Schlussantrag am Donnerstag fest.
  • Mit einer Entscheidung des EuGH wird in einigen Monaten gerechnet.

Abschussverordnungen ohne Beteiligung von Umweltorgas illegal

Erst im Juli 23 stellte die sogenannte Aarhus-Konvention klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die zuletzt verabschiedeten Verordnungen wurde das Beschwerderecht allerdings ausgehebelt, beklagten WWF und Ökobüro, die mit einer außerordentlichen Revision dagegen vorgegangen waren.

Dieser Passus wirft auch einen Schlagschatten auf Deutschland

Der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie nach müsse der „günstige Erhaltungszustand“ auch im „lokalen und nationalen Gebiet“ gegeben sein. Umgekehrt gelte aber: Wenn eine Wolfsentnahme im nationalen Gebiet keine negativen Auswirkungen hat, müssten trotzdem die Auswirkungen auf das größere Gebiet in Betracht gezogen werden, sofern entsprechende Daten vorliegen, so Ćapeta.

Für einige Bundesländer, die die Schnellabschüsse von Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) bereits etabliert haben, wie z. B. Niedersachsen, dürfte dies eine weitere Hürde für deren Umsetzung sein. Auch im Fall von Wölfin Gloria in NRW dürfte dies richtungweisend für einen eher geringen Erfolg für ein Beschwerde sein: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/17/gloria-reisst-nur-ausnahmsweise-weidetiere-gericht-verbietet-abschuss-in-nrw/

Tamara Ćapeta kritisierte bereits auch Deutschlands Umgang mit Naturschutz

Tamara Ćapeta hatte bereits im April des vergangenen Jahres festgestellt, dass Deutschland gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verstoßen hat, weil es nicht für alle Natura-2000-Gebiete Erhaltungsziele festgelegt hat.

Im Schlussantrag vom 20. April hatte Ćapeta dargelegt, dass Deutschland gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen hat. Die EU-Kommission hatte Deutschland deswegen verklagt. Wenn der EuGH der Generalanwältin folgt, müsste Deutschland bei 88 der 4.606 Schutzgebiete rechtlich nachbessern, sonst drohen Strafzahlungen. Einer anderen Klage der EU-Kommission wurde dagegen nicht stattgegeben. Laut Ćapeta hat Deutschland nicht „generell und fortgesetzt” gegen Art. 4 Abs. 4 der Habitatrichtlinie verstoßen, indem es versäumt hat, die Erhaltungsziele in Rechtsakten festzulegen, die gegenüber Dritten verbindlich sind. Dieser Rüge der EU-Kommission wurde nicht stattgegeben.

 

Schlussantrag: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=5221A3806484B1F28F91907E0C24F373?text=&docid=281807&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=3524591

Pressemitteilung WWF: https://www.wwf.at/tiroler-wolfsabschuesse-eugh-gutachten-bestaetigt-wwf-und-oekobuero/?fbclid=IwAR3X8dnIOP1iS-sh-9gtnf_7sTCvK98N6Gc9u9JnQhm6T7sJQ8-FtYPnE3E

Quellen: https://www.dnr.de/aktuelles-termine/aktuelles/eugh-antrag-deutschland-muss-im-naturschutz-wohl-nachbessern

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/07/01/wolfsverordnungen-in-oesterreich-laut-gerichtsurteil-illegal/

Wir freuen uns über Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch unsere finanziellen Möglichkeiten begrenzt.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden und wir lassen uns durch Drohungen nicht einschüchtern. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

EU-Minister weisen auf Erhaltung des Schutzstatus in Brief an EU-Kommisar hin

Umweltminister und Umweltministerinnen aus 12 EU-Mitgliedsstaaten haben in einem Schreiben an die Europäische Kommission auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Schutzstatus des Wolfes trotz zunehmender Kritik seitens der Landwirtschaft aufrechtzuerhalten. Doch wie viel Schutz ist tatsächlich gewollt? Hier die Einschätzung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. dazu.

Der Brief, der gestern an EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius geschickt wurde, folgt auf eine Entschließung, die im November 2022 im EU-Parlament verabschiedet wurde und in der gefordert wird, den Schutzstatus des Wolfes zugunsten der Viehwirtschaft herabzustufen – ein Schritt, den die Unterzeichnenden explizit ablehnen.

Foto © Brigitte Sommer

Auch Bundesumweltministerin Steffi Lemke wäre unter den Unterzeichnern und Unterzeichnerinnen.

„Wir, die Umweltminister, lehnen in einer Zeit der weltweiten Krise der biologischen Vielfalt die Tendenz der Entschließung, den gesetzlichen Schutz des Wolfes zu schwächen, eindeutig ab“, heißt es in dem Schreiben. Zudem wird die „unverzichtbare Rolle“ der Großraubtiere bei der Regulierung des Wildbestandes betont. Leider werden in der Pressemitteilung nur Teile des Briefes gebracht, so dass ein Gesamtüberblick nicht möglich ist.

Auch die Formulierung scheint unserer Ansicht nach eher kraftlos. Warum weist man nur hin, statt zu fordern? Wir wissen natürlich nicht, ob dies diplomatische Winkelzüge sind, aber uns beunruhigt die Tatsache, dass die Bundesregierung und mit ihr auch die neue Umweltministerin Steffie Lemke gleichzeitig ein Konzept zum „Bestandsmanagement der Wölfe“ in Deutschland erarbeiten wollen. Die Bundesländer sowie die großen Verbände und verschiedene Vereine sind an diesem Konzept beteiligt.

Das Schreiben, das von der Slowakei initiiert und von elf weiteren EU-Mitgliedsstaaten unterstützt wurde, räumt zwar ein, dass Schäden an Nutztieren in der Koexistenz mit dem Wolf unvermeidlich sind, weist aber auch darauf hin, dass Maßnahmen ergriffen werden können, um die Belastung zu verringern.

Welche Maßnahmen genau ergriffen werden können, wird nicht genau erwähnt. Der EU-Kommissar hatte allerdings in einer Antwort auf die Anfrage eines Agrar-Blattes bekannt gegeben, dass bereits jetzt „unter strengen Voraussetzungen die selektive Entnahme einer bestimmten Anzahl von Exemplaren einer geschützten Art zulässig“ wäre. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/14/beginnt-das-grosse-wolfskillen-bald-auch-in-deutschland/

Dazu gehören Entschädigungsregelungen für verursachte Schäden sowie präventive Maßnahmen, die in allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften festgelegt sind, heisst es weiter in der Pressemitteilung.

Die Minister:innen zeigen sich „überzeugt, dass ein strenger Schutz zusammen mit einem wirksamen System präventiver Maßnahmen, einer gerechten Entschädigung, aber auch der Kommunikation mit den Experten […] die besten Lösungen bringen wird.“

Der slowakische Minister Ján Budaj erklärte, er hoffe, dass die Haltung der Europäischen Kommission zum Wolfsschutz unverändert bleibe.

„Ich bin fest davon überzeugt, dass die Europäische Kommission den gleichen verantwortungsvollen Ansatz zum Schutz seltener Arten beibehalten wird wie bisher“, sagte Budaj und bekräftigte, dass die Umweltminister „bereit sind zu helfen“, um Informationen zu sammeln und die Unterstützung und Entwicklung von Maßnahmen zur Erhaltung des rechtlichen Schutzes des Grauwolfs in Europa weiter zu verstärken.“

 

Hier die Presseinfo zum Brief: https://www.euractiv.de/section/energie-und-umwelt/news/eu-minister-draengen-auf-weiteren-schutz-von-woelfen/?fbclid=IwAR3ArW2est1j_5AP69CZtHXDpzY9lLyzoOtveIIjMAqkflSX7QRZJYoqY-k

Hintergründe:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/02/von-der-leyen-will-schutzstatus-von-woelfen-in-der-eu-herabsetzen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/26/wolfsschutz-deutschland-e-v-sagt-stop-zur-aufweichung-des-schutzstatus-fuer-woelfe-in-der-eu/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/30/klatsche-fuer-agrar-und-jagdlobbyisten-woelfe-bleiben-streng-geschuetzt/