Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt Teilerfolg der Naturschutzinitiative im Verfahren gegen Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs – Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind jetzt vor Ort im Einsatz. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute über den Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Tötung des Wolfs GW2672m („Hornisgrinde-Wolf“) entschieden: Der Hauptantrag auf vorläufigen Schutz vor der Tötung wurde größtenteils abgelehnt, sodass der Wolf grundsätzlich ab sofort und bis zum 10. März 2026 erschossen werden darf. Jedoch wurde bereits von der NI Beschwerde eingelegt. Morgen findet in Bühl eine Mahnwache für Grindi statt, organisiert von Wolfsfreunden vor Ort.
Und die NI erzielte einen wichtigen Teilerfolg: Das Gericht untersagte die Verwendung bestimmter Waffen und Hilfsmittel, insbesondere halbautomatische oder automatische Waffen sowie Sichtgeräte für Nachtschuss mit elektronischen Bildverstärkern oder Umwandlern. Diese Einschränkung ist ein klarer Erfolg für den Tierschutz und zeigt, dass Gerichte EU-Recht (FFH-Richtlinie) und Verhältnismäßigkeit ernst nehmen – auch wenn der Abschuss selbst vorerst genehmigt bleibt.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßen diesen Teilerfolg und den insgesamt mutigen Einsatz der Naturschutzinitiative ausdrücklich. Die NI hat sofort Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim angekündigt – ein entscheidender nächster Schritt, um Wolf Grindie das Leben zu retten.. Der Wolf GW2672m lebt seit 2024 friedlich im Nationalpark Schwarzwald (Nordschwarzwald) und eine akute Gefahr für Leib und Leben liegt nachweislich nicht vor. Die Ausnahmegenehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums widerspricht unserem Verständnis nach dem Vorsorgeprinzip und dem günstigen Erhaltungszustand für Wölfe sowie EU-Recht und Tierschutzrecht.

Wir sind selbst vor Ort im Gebiet der Hornisgrinde. Gemeinsam mit unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer werden wir das Revier erwandern, alle relevanten Spuren, Sichtungen und Umstände dokumentieren und die Lage aus wolfsfreundlicher Perspektive bewerten. Unsere Erkenntnisse fließen direkt in unsere weitere Arbeit ein – inklusive möglicher rechtlicher, medialer und öffentlicher Schritte.
Wolfsfreunde und Unterstützer: Bleibt wachsam! Der Kampf um den Hornisgrinde-Wolf Grindi ist noch lange nicht entschieden – der Teilerfolg der NI gibt Hoffnung, und weitere Instanzen und Dokumentationen vor Ort können den Abschuss stoppen.Wir behalten uns vor, unsere Dokumentationen dafür zu nutzen, Strafanzeige gegen Entscheider und Ausführende zu erstatten. Falls das Verwaltungsgericht die Beschwerde der NI Recht gibt, befindet sich das Abschussteam unserer Meinung nach nicht in einem rechtssicheren Raum.

Wir sind für Euch erreichbar:
Hotline: 0176 48732612
E-Mail: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de
Wolfsfreunde haben am Freitag, den 6.02.2025 eine Kundgebung für den Wolf Grindi organisiert: Zeit, 18 Uhr am Kirchplatz in Bühl.
Hier die zwei Petitionen:
Mehr Hintergründe zur NI-Pressemitteilung und zum Gerichtsbeschluss:
https://naturschutz-initiative.de/aktuell/neuigkeiten/hornisgrinde-wolf-darf-getoetet-werden-ni-legt-beschwerde-ein/
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart: https://verwaltungsgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Presse/Antrag+des+Naturschutzinitiative+e_+V_+gegen+die+Anordnung+der+Toetung+des+_Hornisgrinde-Wolfes_+erfolglos
Das „Nein“ von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zum Abschuss mit Begründungen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/28/nein-zum-abschuss-des-wolfsrueden-gw2672m-paar-und-rudelbildung-im-nationalpark/
Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:
Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr – und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich.
Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Ein Gedanke zu „Wolf GW2672m „Grindi“: Abschuss genehmigt – NI gewinnt Teilerfolg und legt Beschwerde ein“
Es ist unsäglich, wie Gerichte, welche unparteiisch und unter Wahrung aller Gesetze, auch das EU Recht ihre Rechtssprechung zu Gunsten einzelner Unbelehrbaren, meist Viehhalter und Jäger auslegen. Juristisch gesehen ist es Rechtsbruch bzw. Missbrauch der Justiz.