Problemzäune in Schleswig-Holstein: Jetzt auch noch falsche Höhenangaben von Amts wegen?

Die Lage in Schleswig-Holstein um den von einem Schießbefehl bedrohten Wolf  Dani spitzt sich immer mehr zu. Schon tausende haben sich an unserer Email-Aktion https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/ an Umweltminister Albrecht (Grüne) beteiligt. Nun kommen immer mehr Ungereimtheiten ans Licht. So heisst es beispielsweise falls man Dani nicht vor die Flinte bekomme, sei es genauso rechtens irgendeinen anderen Wolf abzuschießen. Mehrere Jäger sollen sich bereits gemeldet haben. Sie scheinen bereits voll im Blutrausch zu sein.

Gleichzeitig beklagt sich die Jägerschaft darüber, dass es gar nicht so einfach sein würde, wäre der Schießbefehl endlich erteilt, Dani auf insgesamt zirka 400 Quadratkilometern zu finden. Deshalb überlege man, den Wolf anzufüttern. Dabei ist das Anfüttern von Wölfen nach Gesetzeslage strengstens verboten.

Nun haben wir von einer Informantin Fotos von Zäunen erhalten, die angeblich bereits 1,20 Meter hoch gewesen sein sollten. Zitat:

Ich habe auf folgenden Bericht http://m.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Zwei-Schafe-gerissen-Diskussionn-um-wolfssichere-Zaeune, die KN angeschrieben. Ich war am Tag, als Wolfsberater, TV etc. in Westerhorn waren, mit einer Freundin an der besagten Weide spazieren. Nach dem Bericht der KN über einen 1,20m überwundenen Zaun, musste ich am nächsten Tag dort mal mit dem Zollstock nachmessen. Nur ein kleiner Bereich war mit einem Netzzaun 1,20 gesichert. Der größte Teil war mit 4 Litzen gerade mal 1 m gesichert. Habe mich bei den KN über die schlechte Recherche beklagt. Die Nachricht, die ich von den KN erhielt, hat mich doch sehr erstaunt. Die Information über die Höhe von 1,20m habe die Redakteurin direkt vom Landeskoordinator für Wolfsfragen erhalten.

Das wiederum sollte nun einige Fragen nach sich ziehen:

Die Bilder sprechen für sich. Eine Stromprüfung wurde zwar nicht durchgeführt, doch auf einigen Bildern ist deutlich zu sehen, dass Gras und Gestrüpp in den Zaun hineinreicht. Eine Stromführung wird dadurch unterbrochen. Das Hauptargument für die „Entnahme“ Danis sei das mehrmalige Überwinden von vorschriftsmäßigen Zäunen. Diese Zäune sehen auf keinen Fall so aus. Ergo wäre ein Grund für einen Schießbefehl auf gar keinen Fall gegeben. Zudem verstößt der Passus „mehrmaliges Überwinden von Zäunen“ in Wolfsmanagementplänen sowieso gegen EU-Recht und dürfte einer Klage einer Umweltorganisation nicht standhalten. Da der NABU seine Zustimmung zum Abschuss von Dani gegeben hat, könnten aber Basismitglieder von WWF und BUND auf ihre Vereine einwirken.

cof

 

 

 

Schleswig- Holstein: Offener Brief an Umweltminister Albrecht – Unterlassen Sie den Schießbefehl auf Wolf Dani!

Offener Brief an

Vorab per Email:

pressestelle@melund.landsh.de

Jan Philipp Albrecht (Die GRÜNEN Bündnis 90)

Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Düsternbrooker Weg 104

24105 Kiel

Kein Schießbefehl auf Wolf Dani (GW 924m) in Schleswig-Holstein

Sehr geehrter Herr Albrecht,

halten Sie sich bitte an Recht und Gesetz und geben Sie Dani nicht zum Abschuss frei. Nach der Gesetzeslage ist ein Abschuss des aus Dänemark stammenden Jungwolfs nicht legal. Nur sechs Mal soll das Jungtier Zäune ausgetrickst haben.  Ein Insider, der direkt in den Fall involviert ist sagt, dass die Aufrüstungsmöglichkeiten für Zäune noch nicht ausgeschöpft worden sein sollen. So wurde beispielsweise noch nicht ausprobiert, eine obere Litze auf Zäune zu setzen, sodass sich eine Gesamthöhe von 1,20 Metern ergibt.

Außerdem sieht die Gesetzeslage erst eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Desweiteren hat eine Zaunkontrolle durch ein Vereinsmitglied von Wolfsschutz Deutschland e. V. im Landkreis Pinneberg ergeben, dass dort die meisten Zäune gerade mal eine Höhe von 45 Zentimetern haben. Dies ist keinesfalls als wolfsabweisend anzusehen.

Zusätzlich schließen wir uns der Einschätzung der Richterin a. D. Almuth Hirt an, die folgendes erläutert: Zitat:  „Schäden, die Hobbyschafhalter durch Wölfe erleiden, scheiden von vornherein aus. Erforderlich sind vielmehr erhebliche Schäden gewerblicher Tierhalter. Ein erheblicher Schaden ist nur ein grundrechtsrelevanter Schaden am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Solch ein Schaden ist anzunehmen, wenn der Betrieb infolge des Artenschutzes schwer und unerträglich betroffen ist, obwohl der Betriebsinhaber alle Anstrengungen unternommen hat, dem entgegenzuwirken.“

Alle Anstrengungen sind noch nicht unternommen worden. Dies ist auch auf keinen Fall gegeben, wenn nur ein paar Schafe einer Herde betroffen sind. Zumal die Schäden durch Wolfsrisse gerade mal 1-2 % der natürlichen Letalität bei Schafen ausmachen.

Dazu kommt noch, dass EU-Kommissar Phil Hogen erst kürzlich auf der Grünen Woche Weidetierhaltern erneut zugesagt hat, dass alle Schäden, die von Wölfen verursachst werden, aus einem EU-Topf übernommen werden können. Das heisst im Klartext: 100%iger Schadensersatz. 

Den betroffenen Schäfern sind demnach also bis dato gar keine schweren oder unerträglichen Schäden entstanden.

Schlussendlich kann nicht sichergestellt werden, dass der Wolf abgeschossen wird, der für die Risse verantwortlich war. Ebenso ist nicht sicher, dass Wolf Dani sich in der Gegend fest ansiedeln wird. Da der Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland noch immer als schlecht beurteilt wird, ist jeder junge Wolf, der seinen Anteil zur weiteren Vermehrung des Wolfs in Deutschland beitragen kann, zu schützen. 

Dass Wölfe getötet werden dürfen, die mehrmals Weidezäune überwinden, widerspricht EU-Recht. Zudem ist hier Tür und Tor zu absichtlicher Anfütterung von Wölfen eröffnet, um Wolfsabschüsse fordern zu können. Ob ein Zaun wirklich wolfsabweisend war, den ein Wolf angeblich überwunden habe, kann nie zu 100 % sichergestellt sein, da zwischen Riss und Kontrolle von Wolfsberatern Stunden bis Tage vergehen und Zäune vorher manipuliert worden sein können.

Zusammenfassung: Die Gesetzeslage gibt einen Abschuss des Wolfs Dani nicht statt. Wir bitten Sie, einen entsprechenden Antrag abzulehnen. 

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer

Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e.V.

Schießwütige CDU-Lobbypolitiker erneut vor EU abgeblitzt – Wölfe in keinem günstigen Erhaltungszustand in Deutschland

Im Rahmen der GRÜNEN Woche in Berlin, sind CDU-Politiker, die Wölfe regulieren, das heißt schießen wollen, wieder einmal mit ihren Wünschen nicht durchgekommen. EU-Agrarkommisar Phil Hogan betonte erneut, dass Weidetierhalter in Zukunft besser unterstützt werden können. So kündigt Hogan an, dass Schäden, die Wölfe verursachen künftig durch einen EU-Etat bezahlt werden. Sogar Kosten für Schutzzäune und Herdenschutzhunde sollen übernommen werden. Eigentlich ein Grund, das Jammern der Bauernlobby zu beenden, oder?

Zudem machte Phil Hogan in aller Deutlichkeit klar, dass die EU nichts am Schutzstatus verändern würde. Die dürfte dann auch eine klare Absage an die geplante Sächsische Wolfsverordnung sein. Dort will man den Schutzstatus des Wolfs vom höchsten Schutz heruntersetzen. Der sächsische Landrat Harig hatte allerdings schon am 21. September 2018 eine Antwort erhalten, die klarstellen dürfte, dass die EU auch bei künftigen Abschussplänen der CDU nicht mitspielen will.

Hier ein Auszug aus der Antwort von Referatsleiter Nicola Notaro 

Lassen Sie mich bitte klarstellen, dass sich der Wolf in Deutschland in einem ungünstigen-schlechten Erhaltungszustand befindet, obwohl er sich in einigen anderen europäischen Mitgliedsstaaten in einem günstigen Erhaltungszustand befindet. Dies wurde seitens der zuständigen deutschen Behörden im Artikel 17 Bericht nach der FFH- Richtlinie mitgeteilt.

Selbst wenn der Wolf in Anhang V (Anm. also im geringeren Schutzstatus) gelistet wäre, gäbe es weiterhin die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen. Es müssten Maßnahmen ergriffen werden, um diese Raubtierart zu schützen, die eine grundlegende Rolle im Ökosystem spielt.

…..In Ihrem Brief haben Sie den Vorschlag präsentiert, dass alle Wölfe, welche sich bis zu einem bestimmten Umkreis von Gebäuden aufhalten, abgeschossen werden sollten. Dem ist zu entgegnen, dass aufgrund der Nähe eines Wolfes zu Gebäuden per se noch keine unmittelbare Gefahr ausgehen kann, insbesondere dann nicht, wenn geeignete Schutzmaßnahmen für Nutztierbestände vorgesehen wurden.

Wenn keine andere Alternative verfügbar ist, ist die Tötung von einzelnen Wölfen bei Vorliegen der Ausnahmetatbestände nach Artikel 16 auch dann möglich, wenn die Art, wie in Deutschland, in Anhang IV aufgeführt ist, vorausgesetzt, dass dies das zukünftige Erreichen eines günstigen Erhaltungszustands nicht verzögert.

In Ihrem Brief stellen Sie die These auf, dass sich die Wolfspopulation unkontrolliert jährlich um 30% erhöht. Gerade für Sachsen zeigt sich, dass es seit 2015 zu einer Sättigung der Wolfpopulation gekommen ist, wie die das Kontaktbüro „Wölfe in Sachsen“ dokumentierte.

Also bestätigt die EU, dass sich Wölfe eben nicht unkontrolliert vermehren, sondern sich dem Platz- und Nahrungsangebot anpassen.

Hier das komplette Antwortschreiben des Referatsleiters an den sächsischen CDU Landrat Harig: Schreiben EU Kommission an Landratsamt Bautzen wg. Schutzstatus Wolf

Wolf bei Drückjagd in Brandenburg getötet – Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt Strafanzeige

BEISPIELFOTO

Ein Jäger soll bei einer Jagd in Brandenburg absichtlich einen Wolf erschossen haben. Das Tier habe die Jagdhunde attackiert und sich auch von einem Warnschuss nicht vertreiben lassen. Die Polizei würde bereits ermitteln. In Brandenburg ist möglicherweise zum ersten Mal ein Wolf absichtlich von einem Jäger erschossen worden. Bei Rädigke im Kreis Potsdam-Mittelmark soll ein niederländischer Jagdgast am vergangenen Freitag bei einer sogenannten Drückjagd auf das Tier geschossen haben, schreibt rbb 24 gestern https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/01/erschossener-wolf-jaeger-niederlande.html  Thomas Frey vom Brandenburger Umweltministerium habe den Vorfall bestätigt. Es gibt allerdings bislang noch keine offizielle Pressemiteillung dazu.

Dass ein toter Wolf in diesem Zusammenhang geborgen worden ist, bestätigte auch Hans Joachim Wersin-Sielaff vom Brandenburger Umweltministerium am Montag.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. verurteilen dies Tat auf das Schärfste und wir stellen Strafanzeige gegen

  1. Unbekannt wegen Verstoß gegen § 44 Abs. I Nr. 1 und 2 BNatSchG, § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz wegen Tötung eines Wolfes
  2. Untere Jagdbehörde Landkreis Potsdam-Mittelmark, weil sie die Drückjagd im Wolfsgebiet während der Paarungszeit gestattet hat, § 44 Nr. 2
  3. Jagdpächter Franz Clemens Hoff, Rädigker Gebiet, der als langjähriger, erfahrener Jagdleiter wissen muss, dass zwischen Januar und März Paarungszeit der Wölfe ist und er auch den DJV-Leitfaden „Hundearbeit im Wolfsgebiet“ kennen musste.

 

 

Hier kann jede/r helfen: Wölfe schützen durch Wildzaunkontrolle

21.01.19 – Der Wolf ist aus guten und bestens bekannten Gründen in Deutschland und Europa streng geschützt. Doch ist er in der Realität wirklich gut und ausreichend vor Mensch und dessen bedrohlicher Technik geschützt? Eher nicht. Die Durchsetzung seines Schutzes bleibt alles Andere als einfach. Es sind eben nicht nur die maßlose Gier und der egoistische Alleinanspruch des Menschen auf Lebensräume und Naturressourcen, die Menschen dem Wolf unmittelbar nach seinem Leben trachten lassen und so das Überleben der Art bedrohen. Auch viele mittelbare Gefahren in dieser heute anthropogen fast vollständig überprägten Welt bedrohen Wölfe und andere Wildtiere. So wurden 2018 laut DBBW in Deutschland 78 Wölfe tot aufgefunden, von denen 65 Tiere durch Verkehrsunfälle ums Leben kamen. Deutschland, mit rund 193 km/100 km2 (www.welt-in-zahlen.de) eines der weltweit am dichtesten durch Straßen zerschnittenen Länder, stellt somit ein tödliches Risiko für Wölfe und andere Wildtiere dar. In Anbetracht des aus ökologischer Sicht unverantwortlich weiter forcierten Straßenausbaus in diesem Lande bleiben die Verkehrswege eine echte Herausforderung für den Wolfsschutz. Alleine in den ersten Tagen diesen Jahres starben laut DBBW bereits vier Wölfe auf deutschen Straßen. Dabei das erste Verkehrsopfer diesen Jahres, eine noch junge Wölfin, die am 02.01.2019 beim Überqueren der A10 nahe der AS Glindow im Landkreis Potsdam-Mittelmark (PM) von einem Fahrzeug erfasst, über mehr als hundert Meter mitgeschleift und letztlich nur noch tot geborgen wurde. Ein grausamer und sinnloser Tod, der durch mehr Grünbrücken und sorgfältigere Kontrollen der Wildzäune entlang der Autobahn hätte verhindert werden können. Eine ruhige Waldwegbrücke über die Autobahn lag nur wenige hundert Meter vom Unfallort entfernt und hätte dem Tier das noch junge Leben retten können, wäre der Wildschutzzaun intakt gewesen. Leider war das nicht der Fall. Auf meinen Hinweis beim zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen, den Zaun im Unfallbereich auf Undichtheiten zu überprüfen, wurde mir prompt mitgeteilt, dass der Zaun unbeschädigt sei. Dies schien mir wenig plausibel, denn wie sonst als durch eine Zaunlücke hätte die junge Wölfin auf die Autobahn gelangen können. So kontrollierte ich in diesem meinem „Heimrevier“ selbst und stellte nahe der Unfallstelle deutliche Schäden und Mängel am Wildschutzzaun fest. Festgestellte Schäden hätten einen Wolf den Zaun ohne Probleme überwinden lassen und haben es wohl auch. Fotografiert, mit GPS lokalisiert und z.T. provisorisch repariert, meldete ich die Schäden dem Landesbetrieb Straßenwesen. Dort mit überraschter Verwunderung aufgenommen, wurde mir vom verantwortlichen Mitarbeiter die erneute Kontrolle des Zaunes im betroffenen Bereich zugesagt. Auf Reparatur hoffend, werde ich den Zaun in Kürze erneut überprüfen. Meine Schlussfolgerung zur Sache: Auch diese Form von ehrenamtlichen (Zaun)Schutzpatrouillen in der Landschaft sind ein wichtiger und aktiver Beitrag zum praktischen Wolfsschutz sowie zum Schutz aller Wildtiere und auch von Mensch und Sachwerten. Nachahmung und Mitwirken auch an dieser „Front“ des Wolfsschutzes sind somit unbedingt und überall im Land erwünscht! Zum Schutz von Leben und Gemeininteressen brauchen Politik, Behörden und Ämter ohne Zweifel die direkte Kontrolle durch den Bürger! (Dr. Hans-Holger Liste)   

  

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. demonstrierte mit in Berlin: Agrarwende jetzt!

„Der Agrarindustrie den Geldhahn abdrehen!“: 35.000 fordern von Ministerin Klöckner eine EU-Agrarreform für Bauern, Tiere und Umwelt

Agrarpolitik der Bundesregierung befeuert Klimawandel und Höfesterben

Berlin, 20.01.19. Eine zukunftsfähige Agrarreform – das forderten gestern zehntausende Teilnehmer bei der „Wir haben es satt!“-Demonstration zum Auftakt der „Grünen Woche“ in Berlin. „Lautstark, bunt und entschlossen haben wir heute mit 35.000 Menschen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner einen unmissverständlichen Auftrag gegeben: Schluss mit der falschen Agrarpolitik“, erklärt „Wir haben es satt!“-Sprecherin Saskia Richartz im Namen der über 100 Organisationen, die zur Demonstration aufgerufen haben. Auch Wolfsschutz Deutschland e. V. hat an der Demonstration teilgenommen. „Denn wir haben es satt, dass die Agrarlobby und Bauernverbände ihren Mitgliedern den Wolf als billigen Sündenbock servieren und ständig Wolfsabschüsse fordern, statt die Bauern wirklich zu unterstützen. Gäbe es den Wolf in Deutschland nicht, ginge es den Betrieben keinen Deut besser,“ so die Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer. 

Das Demonstrationsbündnis fordert die Bundesregierung auf, den überfälligen Umbau der Landwirtschaft anzupacken. Die Gelegenheit ist da: Bei der aktuellen Reform der EU-Agrarpolitik (GAP) entscheidet die Bundesregierung maßgeblich mit, welche Landwirtschaft künftig durch Steuergelder finanziert wird. In Deutschland werden jedes Jahr 6,3 Milliarden Euro an EU-Agrargeldern ausgeschüttet, mehr als drei Viertel davon als pauschale Subventionen je Hektar Fläche. In der Praxis heißt das: Die 3.300 flächengrößten Betriebe erhalten eine Milliarde Euro im Jahr, während die kleinsten 200.000 Bauernhöfe sich knapp 700 Millionen teilen müssen.

„Mit den über sechs Milliarden Euro, die Deutschland jedes Jahr an EU-Agrargeldern verteilt, muss der umwelt- und tiergerechte Umbau der Landwirtschaft gefördert werden”, so Saskia Richartz. “Doch Agrarministerin Klöckner klammert sich an die pauschalen Flächensubventionen wie ihre Vorgänger ans Ackergift Glyphosat. Der Agrarindustrie immer weiter Milliarden in den Rachen zu stopfen ist agrar- und klimapolitischer Irrsinn. Wir fordern: Umverteilen jetzt!”

Beim Demonstrationszug zum Agrarministergipfel schlagen die Demonstranten Alarm für die Agrarwende. Mit ihrem Kochtopf-Konzert fordern sie konsequenten Klima- und Naturschutz, mehr Unterstützung für kleine und mittlere Betriebe, artgerechte Tierhaltung, ein Ende der Dumping-Exporte, gerechten Welthandel und gesundes Essen für alle. Schon am Vormittag hatten die 171 Bauern, die die Demonstration mit ihren Traktoren anführen, eine Protestnote an die 70 versammelten Minister aus aller Welt übergeben.

Die Großdemonstration richtet sich gegen die Agrarindustrie, nicht aber gegen Landwirte. Die konventionellen und Öko-Bauern demonstrieren auch im neunten Jahr im Schulterschluss mit Bäckern, Imkern, Köchen, Naturschützern und der Zivilgesellschaft gegen die fatalen Auswirkungen der intensiven industriellen Landwirtschaft. Gemeinsam zeigt das breite „Wir haben es satt!“-Bündnis Wege für eine bäuerliche Landwirtschaft der Zukunft und ein gutes Ernährungssystem auf.

Weitere Informationen: www.wir-haben-es-satt.de

Faktencheck: So sehen „wolfssichere“ Zäune in Schleswig-Holstein bei dem vom Abschuss bedrohten Wolf Dani aus?

Während Schleswig Holsteins Umweltminister Albrecht (GRÜNE) Wolfsfreunde als „militant“ bezeichnet und folgendermaßen von den Kieler Nachrichten http://www.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Jan-Philipp-Albrecht-haelt-Wolfs-Abschuss-fuer-immer-wahrscheinlicher?fbclid=IwAR0fxfKtasvhItU6f8g7saeoX7BdLCkV_ai9V1J6EwjMA4NhdVOHzAUyQn8  zitiert wird: … „Bestätigt sich, dass der junge Wolfsrüde GW 924 – wir nennen ihn Dani –  erneut einen Schutzzaun überwunden und Schafe gerissen hat, dann rechnet der Umweltminister mit einem schnellen Verfahren: „Ich gehe davon aus, dass entweder ein betroffener Tierhalter oder ein Verband, der ihn vertreten kann, dann zügig einen Antrag auf Entnahme des Wolfes stellen wird. Das zuständige Landesamt wird diesen Antrag dann schnell genehmigen.“

...haben wir uns mal typische Zäune in Schleswig-Holstein angesehen. Bei unserer heutigen Kontrolle zeigt sich ein Zaun, der lediglich kniehoch ist und auf dem auch kein Strom vorhanden ist. Zudem ist dort weder eine Batterie vorhanden noch ein anderes Gerät, das überhaupt eine Stromzufuhr zum Zaun ermöglichen würde. Dass dieser Zaun tatsächlich eine Schafherde umfasst, zeigen die weiteren Fotos. An einer Stelle, in der der Zaun an ein Gebüsch anschließt, wird er sogar noch niedriger. Solche Zäune kann man nur als Anfütterungsstellen bezeichnen, denn erlebt ein Beutegreifer hier ein Erfolgserlebnis, was geradezu kinderleicht zu erreichen ist, wird er sich auch an etwas professionelleren Zäunen ausprobieren. Solche Zäune sind nicht nur für Wölfe sondern auch für Hunde ein Fastfood-Angebot. 

Sollte der Umweltminister nicht erst einmal Weidetierhalter in Punkto Förderung von sicheren Zäunen unterstützen, als einen Wolfsabschuss in Aussicht zu stellen? Seine Versicherungen, dass Antragsteller und Jäger anonym bleiben können und nicht genannt werden sollen, klingt ja fast schon so, als würde der Umweltminister um einen Abschuss betteln. Dabei ist nicht einmal sicher, dass sich Dani fest in Schleswig-Holstein niederlassen wird.

Über die seltsam populistischen Anwandlungen des Umweltministers berichteten wir bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/04/faktencheck-ndr-berichterstattung-zu-einem-so-genannten-problemwolf-in-schleswig-holstein-ist-zum-jetzigen-zeitpunkt-purer-populismus/

Hierzu auch unser offener Brief vom November 2018 – https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/11/14/offener-brief-von-wolfsschutz-deutschland-an-umweltminister-philipp-albrecht-schleswig-holstein/

 

Das Gerät ist übrigens richtig angeschlossen, der nicht gesteckte Ampere-Anschluss ist für 10Ampere. Es wurde im mA-Bereich Gleichstrom gemessen. Im Übrigens ist auch keine Batterie oder ein anderes Gerät für eine Stromzufuhr am Zaun angebracht. Das Kabel wurde von der Rolle aus um die Weide gespannt.

Wolfsschutz Deutschland fordert: Schluss mit grausamen Jagdveranstaltungen und der Hatz auf Fuchsfamilien

Aktionsbündnis Fuchs: Deutsche Tier- und Naturschutzorganisationen prangern grausame Fuchswochen an

 

Im Januar und Februar haben Füchse noch mehr als sonst unter Nachstellungen zu leiden: Ausgerechnet zur Paarungszeit werden sie im Rahmen sogenannter Fuchswochen vielerorts besonders rücksichtslos verfolgt. Mehr als sechzig Organisationen und Initiativen aus dem Natur- und Tierschutzbereich fordern, Luxemburgs Vorbild zu folgen und die ebenso grausame wie sinnlose Fuchsjagd einzustellen.

 

Fuchswochen sind mehrere Jagdreviere übergreifende Veranstaltungen, bei denen mit allen zur Verfügung stehenden Jagdmethoden Hatz auf Füchse gemacht wird. Am Ende einer solchen Tötungsaktion liegen bisweilen mehrere Dutzend Füchse „auf der Strecke“ – viele von ihnen schlimm zugerichtet, mit zerschossenen Kiefern und Läufen oder heraushängenden Eingeweiden.

Qualvoller Tod ganzer Fuchsfamilien

Diese intensive Bejagung erfolgt gerade in einer Zeit, in der Wildtiere eigentlich mit ihrer Energie haushalten müssen. Bei Füchsen spielt darüber hinaus der Fuchsvater eine wichtige Rolle bei der Versorgung von Füchsin und Welpen im Frühjahr – wird dieser nach erfolgter Paarung beispielsweise im Rahmen der Fuchswochen getötet, führt dies nicht selten später zum qualvollen Tod der gesamten Familie.

 

Fuchsjagd: Grausam und sinnlos

Etwa eine halbe Million Füchse werden in Deutschland Jahr für Jahr von Jägern getötet, wobei auch besonders grausame und in anderen Ländern bereits verbotene Praktiken wie die Baujagd, die Jagd mit Totschlagfallen oder die Abrichtung von Jagdhunden an lebenden Füchsen zum Einsatz kommen. Anders als von vielen Jagdverbänden behauptet, kann von einer „Notwendigkeit“ der Fuchsjagd keine Rede sein: Studien zeigen ebenso wie Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Gebieten unmissverständlich, dass Fuchspopulationen sich ohne menschliches Zutun regulieren. Verluste durch die Jagd werden dagegen durch steigende Geburtenraten und Zuwanderung schnell ausgeglichen.

 

Aktionsbündnis Fuchs fordert Einstellung der Fuchsjagd

Das Aktionsbündnis Fuchs ist ein stetig wachsender Zusammenschluss von Tier- und Naturschutzorganisationen, dem auch Wolfsschutz Deutschland e.V. angehört. Es setzt sich dafür ein, dass die Fuchsbejagung bundesweit beendet wird. „Es wird höchste Zeit, dass diesen sinnlosen Grausamkeiten Einhalt geboten und die Gesetzgebung dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst wird“, erläutert Dag Frommhold, einer der Initiatoren des Bündnisses. „Luxemburg hat dies im Frühjahr 2015 getan, mit ausnehmend positiven Ergebnissen.“

 

Kontakt: www.aktionsbuendnis-fuchs.de und www.wolfsschutz-deutschland.de

Sachsens perfider Plan zur Minderung des Schutzstatus von Wölfen

Uns wurden in der vergangenen Woche mehrere Dokumente zugespielt, die im Zusammenhang mit dem Entwurf zur Sächsischen Wolfsverordnung stehen. „Notstandshandlungen gegen übergriffige“ Wölfe 2019-01-03 Not_Wölfe_RA_Brügge nennt sich ein Gutachten, das von Dr. Georg Brüggen, Rechtsanwalt und Minister a. D. bereits im August des vergangenen Jahres erstellt worden ist. Dr. Brüggen ist kein Unbekannter. Heute hat Dr. Brüggen eine große Anwaltskanzlei, ist unter anderem im Vorstand eines großen Finanzdienstleisters. Der Focus schrieb 2001 folgendes über den CDU-Politiker: Zitat: „Intrigen, Verleumdungen und faule Tricks drohen die Sachsen-CDU zu beschädigen. So kreuzte etwa Biedenkopfs Staatskanzleichef Georg Brüggen bei der Frauenministerin Christine Weber und der Dresdner Politikerin und Ex-Ministerin Friederike de Haas auf – beide bekennende Milbradt-Anhängerinnen. Der Kollege, so Weber, habe ihr mit dem Karriereende gedroht, wenn sie ihre Unterstützung für Ex-Finanzminister Milbradt nicht einstelle. De Haas bot Brüggen großzügig einen Posten im Rundfunkrat des DeutschlandRadios an – ohne Gegenleistung versteht sich. „Keinesfalls“ habe er „Druck ausüben wollen“, wehrt sich Brüggen. Die Staatskanzlei spricht von einem „Missverständnis“. https://www.focus.de/politik/deutschland/sachsen-rosenkrieg-in-der-cdu_aid_191519.html

Faule Tricks scheinen auch im Gutachten von Dr. Brüggen angewendet worden zu sein, auf dem der Entwurf der Sächsischen Wolfsverordnung 2019-01-03 WoVo001_A1 basiert.  Angefangen von den Aushebelungsmöglichkeiten des Tierschutzes, bis hin zu Herkunftsdefinitionen. Der Wolf ist in Sachsen bereits im Jagdrecht. Es tritt bislang allerdings automatisch eine ganzjährige Schonung in Kraft. Zukünftig sollen die Wölfe aber geschossen werden dürfen. 

Das Gutachten zur Verfügung gestellt hat MDL und Vorsitzender des Arbeitskreises für den Ländlichen Raum, Umwelt und Landwirtschaft und agrarpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Andreas Heinz (CDU). Zitat: „Die neue Wolfsverordnung soll dem Wolfsmanagement helfen, aber auch dem Schutz von Nutztieren dienen. Für uns als CDU ist wichtig: Die Verfahren sollen gestrafft, Doppelzuständigkeiten vermieden und die Kompetenz des Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie genutzt werden. Wir brauchen einheitliche Regeln zum Umgang mit Hybriden und wir müssen die Entnahme von Problemwölfen vereinfachen.“ https://www.cdu-fraktion-sachsen.de/aktuell/pressemitteilungen/meldung/wir-brauchen-beim-thema-wolf-einen-neuanfang.html 

Wer hat das Gutachten in Auftrag gegeben und wer es bezahlt hat, bzw. bezahlen musste. Etwa der Steuerzahler?

Andreas Heinz Profil auf Abgeordnetewatch zeigt sein Abstimmungsverhalten auf:  https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/andreas-heinz#block-pw-vote-profile

Der sächsische Landkreistag fordert mit einem Schreiben seine Mitglieder auf, bis gestern zum Gutachten und zum Entwurf der sächsischen Wolfsverordnung Stellung zu beziehen.

Aus dem Gutachten ist ersichtlich, dass das Ziel ist:

 1. Eine generelle Entnahmeregelung im Sinne eines materiellen Gesetzes (landesrechtl. Verordnung) zu schaffen. Dies sei auch in Form einer jagdrechtlichen Vorschrift denkbar, so lange das Ziel der FFH eingehalten werde. Form und Mittel der Zielerreichung überlässt die EU den Mitgliedsstaaten.

 2. Die Feststellung des günstigen Erhaltungsstandes der Population mit dem Ziel, dass Populationen umgehend von Anhang IV in Anhang V der FFH /RL überführt wird, um damit anderen (schlechteren) Schutzstatus zu erhalten.  

 3. Es wird dem Freistaat Sachsen empfohlen, die FFH Richtlinie über das Jagdrecht sicherzustellen. Dem Freistaat Sachsen obläge damit die Definitionshoheit über die einschlägigen Vorschriften mittels Auslegung der Bestimmungen der FFH/RL soweit das EU-Recht Spielräume beläßt. Übernahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz. 

Die Macht der Agrarlobby auf die Politik

Passend zum Weiterlesen: Reportage, ausgestrahlt in der ARD – Akte D – über die Macht der Agrarlobby. Der Bauernverband hat seine Forderung nach einer Begrenzung der Zahl der Wölfe erneuert. Es reiche nicht, allein sogenannte Problemwölfe abzuschießen, die mehrfach Zäune überwunden haben, sagte Verbandspräsident Joachim Rukwied der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der Wolf sei in Deutschland nicht mehr gefährdet, wird der Bauernpräsident in Epochtimes zitiert: https://www.epochtimes.de/umwelt/bauernpraesident-deutschland-ist-kulturraum-und-keine-wildnis-a2765034.html?fbclid=IwAR1hvNsMnnTxqApVZb3exQPzZwtMBh6f-QpFNTIdeTk3z601dA26FSXI7mg

https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/akte-d-folge-1-100.html?fbclid=IwAR0GO-zuDzX0GjY0tjbwPttFxhb1ZLx4sBgW0Zlh68PeL6c154Of8EBXQZg

Toter Wolf in Bayern gefunden

Beispielfoto

Landesamt für Umwelt meldet heute: Wolf im Landkreis Regensburg tot aufgefunden

Am 07.01.2019 meldete die Polizei an einer Bahnstrecke im nördlichen Landkreis Regensburg den Fund eines toten wolfsähnlichen Tieres. Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) veranlasste eine erste Untersuchung des Tierkörpers und legte das Bildmaterial der Dokumentationsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zur Einschätzung vor. Demnach handelt es sich bei dem toten Tier um einen männlichen Wolf. Zur Individualisierung des Rüden wurden genetische Proben genommen. Ergebnisse werden voraussichtlich in drei Wochen vorliegen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass es sich um einen Wildunfall handelt, so die Pressemeldung.
Nach Bayern können jederzeit einzelne Wölfe zu- oder durchwandern sowohl aus dem Nordosten Deutschlands als auch aus dem Alpenbogen. Jungtiere wandern gerade aktuell im Hoch- und Spätwinter bei Geschlechtsreife weite Strecken auf der Suche nach einem eigenen Territorium.