Mit Mahnfeuern direkt zurück ins Mittelalter!

In Deutschland brennen wieder Feuer. Sie zeugen von nichts anderem als von rückwärts gerichtetem und naturfeindlichem Gedankengut, von dem man glaubte, dass es im Mittelalter ausgestorben wäre. Damals wurden Hexen und Andersdenkende verbrannt. Die Symbolkraft so genannter „Mahnfeuer“ von Weidetierhaltern könnte nicht exemplarischer dafür sein, dass einfach kein Wille vorhanden ist, sich mit Wölfen und der Natur zu arrangieren. 

Im Mahnfeuer-Aufruf fordert Wendlin Schmücker vom „Förderverein der deutschen Schafhaltung“ das „Regulieren der Bestände“ und ein Raumplanungskonzept, „das  Wolfsrudel in urbanen Gebieten oder in Gebieten mit Weidetierhaltung grundsätzlich nicht mehr duldet“. Wegen zunehmender Wolfsschäden „infolge des ungehemmten, unkontrollierten Populationswachstums“ stünden immer mehr Betriebe vor immer größeren Problemen. Wölfe würden durch „ihre rasante Vermehrung und Ausbreitung“ zur Bedrohung für die artgerechte Weidetierhaltung, so der Schäfer aus Niedersachsen. Schmücker hat auch schon mit einem erfolglos gebliebenen Waffenschein-Antrag zum Schutz der Herden Aufsehen erregt,“ schreibt die Südwestpresse.   Hier der komplette Artikel mit einem Kurzkommentar von uns:  https://www.swp.de/suedwesten/mahnfeuer-gehen-den-wolf-30918870.html?fbclid=IwAR2_0Z_x3VqWW1PUy3ktOffwTxQQ87E2ReO7xbpGQYIKkhh7W5v-V3yydBQ

Kommentar von Brigitte Sommer, Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.

Von Herrn Schmücker sind wir leider solche alternativen Fakten gewohnt. Vergangenes Jahr wollte er sich schon eine Waffe zulegen und selber auf Wölfe schießen zu können. Das scheiterte aber schon daran, dass er keine Waffenbesitzkarte erhielt. Abgesehen davon, wäre ein Abschuss auch strafbar gewesen. Um ihn davor zu bewahren, haben wir ihm eine Seifenblasenpistole geschenkt. Sie macht keinen Krach, ist auf natürliche Weise wiederauffüllbar und liegt gut in der Hand. Außerdem würden die Schafe nicht durch den Krach einer wirklichen Pistole erschreckt und traumatisiert werden. Sie passe auch zu den vielen Seifenblasen, die er zum Thema Wolf verbreitet, haben wir in einem Begleitschreiben vermerkt.

Wolfsbestand in Deutschland nach wie vor gefährdet

Dass sich Wölfe rasant vermehren würden, gehört zum gleichen Seifenblasenrepertoire des Herrn Schmücker. Die EU hat erst im September 2018 erneut bestätigt, dass sich die Wölfe in Deutschland noch immer nicht in einem sicheren Erhaltungszustand befinden. Auch hat die EU bestätigt, dass Fachleute des LUPUS-Instituts eine Sättigung des Wolfsbestandes in Sachsen nachgewiesen haben. Im Klartext: Wo kein Platz mehr vorhanden ist, vermehren sich die Wölfe auch nicht weiter. Entweder Herr Schmücker will sich nicht mit der Biologie des Wolfes auseinandersetzen, oder er verbreitet absichtlich alternative Fakten. Der Bestand an Wölfen richtet sich nach dem jeweiligen Nahrungsangebot, das bei uns in Deutschland unglaublich hoch ist. Der hohe Bestand an Rehwild und Hirschen wurde auch durch ganzjährige Fütterungsaktionen von Jägern mit verursacht. Wölfe sind also vor rund 20 Jahren zurück nach Deutschland gekommen, weil die Wälder und Kulturlandschaften voller Wild sind. So genannte Nutztiere machen nur 1,1 Prozent in der Ernährung des Wolfs aus. Waren es vor zwanzig Jahren offiziell zwei Wölfe in Sachsen, sind es nun zirka 700 Tiere, die hauptsächlich in Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt leben. Große Teile von Deutschland sind noch völlig unbesiedelt, bzw. es ziehen dort nur vereinzelte Jungwölfe durch. So genannte Rudel in Deutschland sind kleine Familienverbände mit den Elterntieren und den einjährigen Welpen, die oft noch mit der Aufzucht der aktuellen Welpen helfen, die immer Ende April, Anfang Mai geboren werden. Zweijährige Jungtiere wandern ab, um sich ein neues, eigenes Revier zu suchen. Und hier kommt der Knackpunkt. Unterbricht man diese Wanderung der Jungwölfe oder schießt gar Wölfe in Gebieten ab, wird der Vermehrungszyklus unterbrochen. Dies ist ein erster Schritt zur Ausrottung der Wölfe. Es ist nicht möglich, Wölfen Reservate zur Verfügung zu stellen und sie in so genannten Wolfsfreien Zonen zu erschießen, ohne dass ihre Bestände gefährlich zurück gehen. Das Ergebnis sieht man gerade in Nordamerika, wo der Bestand in den Nationalparks Denali, Yellow-Stone und BANF dramatisch zurückgeht, weil Wölfe außerhalb dieser Schutzgebiete erschossen werden dürfen. Auch verteidigen Wölfe ihr Revier gegen andere Wölfe. Eine Wolfsfamilie braucht mindestens 250 Quadratkilometer. Ein Zuviel an Wölfen in einem Gebiet kann es also auch nicht geben.

Weidetierhalter erhalten alles bezahlt

Weidetierhalter in den meisten Wolfsgebieten erhalten jetzt sogar 100 Prozent Förderung und 100 Prozent Erstattung von Schäden, also von Zäunen bis hin zum Kauf von Herdenschutzhunden. Es gibt also gar keinen Grund, Mahnfeuer gegen Wölfe zu errichten. Dass Herdenschutz wirkt, wurde beispielsweise in Niedersachsen sogar statistisch nachgewiesen. Schaut man sich die so genannten Nutztierrisslisten an, wie z. B. in Sachsen, fällt auf, dass unter den Bemerkungen sehr oft aufgeführt ist, dass die Tiere nur unzureichend oder gar nicht geschützt waren. Genau das weisen wir immer wieder mit Zaunkontrollen nach. Speziell in Sachsen wird sogar auch noch die tierschutzrechtlich bedenkliche Anpflockhaltung praktiziert. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werfen Herrn Schmücker vor, dass bei ihm und vielen Weidetierhaltern einfach kein Wille vorhanden ist, sich endlich darauf einzulassen, was eine Mehrheit der Bürger in Deutschland möchte. Anscheinend fühlen die Weidetierhalter sich in ihren Forderungen von der Politik unterstützt, und es erscheint ihnen einfacher, nach Wolfsabschuss zu schreien, als zu schützen. Tatsächlich werden sie von der Politik und von den Bauernverbänden aber gar nicht unterstützt. So blockiert die GroKo weiterhin Weidetierprämien und auch in Brüssel wurde vor Kurzem keine Agrarwende, von der kleine Schäfereibetriebe profitieren würden, beschlossen. Stattdessen bleibt alles beim Alten. Subventioniert werden vor allem die Großen, die immer größer werden müssen, um zu verdienen. Was wiederum die Massentierhaltung und die damit verbunden Umweltprobleme wie Gülle und Nitratbelastung, vorantreibt. Herr Schmücker hätte also in Wirklichkeit alle Hände voll zu tun, um tatsächlich für seine Verbandmitglieder etwas zu erreichen. Doch stattdessen sucht er einen Sündenbock, den er in dem wehrlosen Tier Wolf zu finden glaubt. Doch am Wolf liegt es nicht, dass immer mehr Schäfereien schließen müssen. Wolle wird billig aus Australien importiert und Fleisch ist in Deutschland nicht gefragt. Auch hier ist die Gefrierware aus dem Ausland billiger.

Mahnfeuer sind Tierquälerei und Umweltsünde zugleich

Außerdem sind Mahnfeuer, gerade in Bezug auf die immer trockener werdenden Jahreszeiten geradezu fahrlässig, was die Brandgefährdung betrifft. Zudem verbrennen viele Kleintiere, die im aufgeschichteten Reisig Schutz suchen jämmerlich und unter fürchterlichen Qualen. Auch die CO2-Bilanz von solchen Feuern ist eine Umweltsünde.

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert gegen die erneute Verlängerung des Schießbefehls auf Wolf Roddy in Niedersachsen

Umweltminister Lies steht in Niedersachsen vor gewaltigen Herausforderungen. Viele Böden sind sowohl mit Gülle als auch mit Glyphosat vergiftet. Die EU droht Deutschland mit Milliardenklagen, wird das Nitratproblem, das von der vielen Gülle kommt, nicht gelöst. Niedersachsen hat zudem nicht genug Naturschutzgebiete ausgewiesen. Hier droht speziell Niedersachsen eine Millionenklage.

Statt sich als Umweltminister diesen Herausforderungen zu stellen, geht Olaf Lies seit Monaten gegen eine harmlose Wolfsfamilie im Landkreis Nienburg vor. Der Feldzug gipfelte in einem Schießbefehl, den Lies vor drei Monaten ausgestellt hatte und der nun Monat für Monate verlängert wird. Der Rüde des kleinen Rodewaldrudels, bestehend aus Roddy, seiner Partnerin Lichta und dem einjährigen Welpen Grindi, soll Rinderrisse in Höhe von unter 2.000 Euro verursacht haben. Der geschädigte Landwirt hätte nach dem Managementplan Niedersachsen Billigkeitsleistungen erhalten können. Doch statt den Landwirt zu entschädigen, gab es stattdessen das Todesurteil für Wolf Roddy. Unfassbarerweise kommt noch hinzu, dass die Rinder so gut wie gar nicht geschützt waren. Ein Eilantrag des Freundeskreises frei lebender Wölfe wurde seitens des Gerichtes abgebügelt und die nächst höhere Instanz sogar ausgeschlossen.

NABU und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe sollten Widerspruch eingelegt haben, allerdings ist nicht publiziert, was aus diesem Widerspruch geworden ist. Wir fordern beide Organisationen sowie auch den Freundeskreis frei lebender Wölfe auf, die in ihrem Rahmen möglichen rechtlichen Schritte zu unternehmen. 

Denn nun wurde also der Schießbefehl erneut verlängert, ließ Umweltminister Lies am Montagabend vom NDR verkünden. Nicht in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums, wie es eigentlich üblich wäre. Erst einen Tag später, war dann die knappe Mitteilung auf der Homepage des Ministeriums zu lesen. Zitat:

Pressemitteilung Nr. 46/2019

Die bis Ende April befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.05.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben.

Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort. http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/ausnahmegenehmigung-zur-toetung-des-wolfsrueden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-176423.html

Welche problematischen Jagdtechniken, bitte? Wir haben im Gebiet mehrmals nachgewiesen, dass Weidetiere dort nicht geschützt werden, während Obst- und Gemüseplantagen sehr wohl eingezäunt werden können. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/02/grosser-faktencheck-mit-zaunkontrolle-in-niedersachsen-im-gebiet-des-rodewaldrudels/

Laut Niedersächsischem Managementplan muss jede Verlängerung einer Abschussgenehmigung erneut geprüft werden. Dies geschah augenscheinlich nicht. Auch gab es keinerlei Rinderrisse mehr, für die Roddy verantwortlich gemacht werden konnte. Vielmehr wurde aber ein weiteres Rudel im Norden des Gebietes offiziell nachgewiesen. Im Süden befindet sich höchstwahrscheinlich noch ein weiteres Rudel. Solange im Landkreis Nienburg nicht geschützt wird, wird es auch künftig Risse geben. Ein Wolf fragt sich doch nicht, ob er lieber Rind oder Reh frisst. Er nutzt die Gelegenheit. Kälber, die unter den Zäunen hindurch gelangen und nicht mehr zurückfinden, sind leichte Beute für jeden Wolf. Der Riss bei Rethem geht höchstwahrscheinlich sogar sowieso auf das Konto des neu nachgewiesen Rudels. Was Lies den Menschen in einem Interview in den Schuamburger Nachrichten https://www.sn-online.de/Nachrichten/Der-Norden/Rodewalder-Problemwolf-Umweltminister-Olaf-Lies-im-Interview?fbclid=IwAR0KwRd3QG1TpPVOeBbK472_wmhXANkwl0d2PdMnBcz5x0SLHs4XZFgxzjw  vormachen will ist, dass Herden durch Abschüsse geschützt werden könnten. Dem ist nicht so. Alleine Herdenschutz wirkt und schützt. Zumal die EU die kompletten Kosten übernimmt. Zudem möchte Lies wohl den  Wolf ins Jagdrecht haben und nicht nur Polizeischützen, auch die Jäger sollen Roddy und sogar ganze weitere Wolfsfamilien töten dürfen. Schießen und schauen, ob es was nutzt? Über die Kosten des Einsatzes will Lies sich nicht äußern. Uns hat ein Insider aus dem Ministerium erzählt, dass es über 100.000 Euro wären. Roddy hatte einen Schaden von unter 2.000 Euro verursacht, den der Halter auch ersetzt bekommen hätte, hätte er denn einen Antrag gestellt. Zitat: Wie viel kostet es, dem Rodewalder Wolf hinterher zu jagen Zitat Lies: Wenn es erledigt ist, werden wir sagen, wie viele Kosten entstanden sind. Wir dokumentieren nicht nach außen, wie wir vorgehen, um die Entnahme nicht noch schwieriger zu machen.

Es ist unserer Auffassung nach offensichtlich, dass Umweltminister Lies, nicht die Politik macht, für die die Wähler die Landesregierung gewählt haben, sondern dass er der Agrar- und Jägerlobby in die Hände spielt. Wir fordern, dass diese Schießbefehlfarce sofort beendet wird. Ein derart überfordert wirkender Minister sollte zudem überlegen, die nötigen Konsequenzen aus diesem Skandal zu ziehen und einen Rücktritt in Erwägung ziehen. Falls Roddy wirklich erschossen werden sollte, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  Anzeige gegen Minister und Schützen stellen. Es ist weder mit dem Tierschutz- noch mit dem Naturschutzgesetz noch mit EU-Recht vereinbar, dass ein unter dem höchsten Schutzstatus stehendes Wildtier wie der Wolf Roddy erschossen werden soll. Der Erhalt des Wolfs in Deutschland ist laut EU nach wie vor nicht gesichert. Es kommt also auf die Nachkommen jedes einzelnen Tieres an. Zudem Wolf Roddy genetisch besonders wertvoll ist, da er wohl nicht aus der hiesigen Population stammt. Zudem kommt noch erschwerend hinzu, dass die Fähe mit ziemlicher Sicherheit wieder tragend war und nun wahrscheinlich auch bereits Welpen geboren hat. Fällt ein Versorger des Rudels aus, kann die Mutter alleine ihre Welpen nur schwer bis gar nicht durchbekommen. Den Welpen wäre also der Hungertod so gut wie sicher. Der Schießbefehl ist weder sachlich noch ethisch vertretbar.

Wir werden weiterhin in dem Gebiet des Rodewaldrudels im Rahmen aller legalen Methoden aktiv sein.

Weitere Stimmen

Das sagen die Grünen, die auch eine kleine Anfrage gestellt haben, in der sie unter anderem Auskunft über die Höhe der Kosten haben möchten. 190502_KA_Rodewalder_Wolf

Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher

„Umweltminister Olaf Lies betreibt beim Wolfsmanagement weiterhin symbolische Ankündigungspolitik ohne inhaltliche Substanz.

Beim Rodewalder Wolf bleibt die Begründung fortgesetzter Nutztierrisse mehr als fraglich, da seit Wochen keine neuen Risse mehr gemeldet wurden. Anscheinend wurde der vom Land geförderte Herdenschutz in der Region endlich verbessert. Die massive Kritik der Umweltverbände und der Wolfsberater an seiner Begründung der Abschussverfügung als unsachlich, ist daher mehr als berechtigt. Für sein Versagen beim Abschuss hat der Minister immer neue Ausreden. Jetzt fällt ihm zum einen auf, dass das Gebiet so groß ist, und nach den Tierschützern sind nun die Jäger Schuld, die bei der Wolfsjagd nicht ausreichend mitwirken würden, obwohl sie den Wolf gar nicht schießen dürfen.

Statt sich mit immer neuen Ankündigungen als vermeintlich ‚harter Hund‘ zu präsentieren, sollte Umweltminister Olaf Lies den Weidetierhalter wirklich helfen. Er könnte endlich die Entschädigungszahlungen und die Förderung des Herdenschutzes beschleunigen, wie es im Grünen-Antrag gefordert ist. Auch wäre die von den Schafhaltern geforderte und von der CDU-Landwirtschaftsministerin verweigerte Weidetierprämie unabhängig vom Wolf eine wirksame Hilfe für das Weideland Niedersachsen.“

Zum Hintergrund

Der Wolf ist nach EU und Bundesrecht weiterhin streng geschützt. Lediglich Wölfe oder Wolfsrudel, die durch das wiederholte Überwinden von Schutzzäunen eine erhebliche Gefahr für   Weidetiere darstellen, können begründet getötet werden. Mit einer Anfrage fragen die Grünen nach der Zahl der Nutztierrisse und Herdenschutzmaßnahmen seit der Abschussverfügung.

https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/presseinfos/artikel/christian-meyer-hilfloser-minister-verlaengert-grundlos-frist-fuer-wolfsabschuss.html

 

Das sagt Richterin a. D. Almuth Hirt, die auch für die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht tätig ist. http://www.djgt.de

Nach den Hinweisen zur Erteilung artenschutzrechtlicher
Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beim Wolf vom 30.10.2018 bedarf es
nach Ablauf einer Befristung einer erneuten Prüfung und Bewertung des
Sachverhalts durch die zuständige Behörde.Es bestehen erhebliche
Zweifel, ob die Behörde bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung
alle zu berücksichtigenden Gesichtspunkte beachtet hat.

1. Die Ausnahmegenehmigung vom 23.1.2019 ist auf zwei Roddy
nachgewiesene Rinderrisse und die darauf gestützte Prognose
zukünftiger weiterer Rinderrisse gestützt. Soweit ersichtlich sind
derartige Roddy zuzuordnende Rinderrisse seit 23.1.2019 nicht erfolgt.
Etwaige Risse anderer Nutz- oder Hobbytiere haben bei der der
Verlängerung der Ausnahmegenehmigung und der dabei anzustellenden
Prognose außer Betracht zu bleiben.Inwieweit die Behörde dies beachtet
hat, ist unklar.

2.Ein weiterer erheblicher Umstand, der einer Verlängerung der
Befristung entgegensteht, ist die Tatsache, dass Roddy in dem Zeitraum
der Verlängerung der Befristung, als Elterntier für die Aufzucht
seiner Welpen benötigt wird.. Seine Tötung könnte, da sie das
Verhungern der Welpen zur Folge haben kann, tierschutzrechtlich
relevant sein. Die am 16. 04. 2019 beschlossene Fassung der
Sächsischen Wolfsmanagementverordnung – SächsWolfMVO sieht in § 8 die
Entnahme von Elterntieren mit den entsprechenden nachteiligen Folgen
für die Welpen ( ihre Entnahme aus Tierschutzgründen ) nur im Fall von
§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG ( Entnahme im Interesse der
Gesundheit des Menschen ) vor. Demgegenüber enthielt der
Referentenentwurf zur SächsWolfVO in § 6 auch noch die Möglichkeit
der Tötung von Elterntieren zur Vermeidung erheblicher
wirtschaftlicher Schäden nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG. .
Dass diese Bestimmung in die endgültige Fassung der SächsWolfVO nicht
übernommen wurde, ist wohl darauf zurückzuführen, dass der
Verordnungsgeber erkannt hat, dass die Tötung von Elterntieren zur
Vermeidung wirtschaftlicher Schäden weder ethisch noch
tierschutzrechtlich zu rechtfertigen ist.
Die SächsWolfMVO gilt zwar nicht in Niedersachsen, ihr kann aber als
allgemeiner Grundsatz entnommen werden, dass die Tötung von
Elterntieren zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden dem
Tierschutzgesetz nicht entspricht, zumal auch § 22 Abs. 4 BJagdG den
Grundsatz des Elternschutzes selbst für Wild ohne Schonzeit
enthält.Die Begründung des sächsischen Verordnungsgebers zu § 8 der
Verordnung führt dezidiert aus, dass der Schutz der Elterntiere
grundsätzlich zu gewährleisten ist, allerdings nicht uneingeschränkt,
die Abwehr von Gefahren für den Menschen gehe dem Elternschutz vor. Im
Umkehrschluss bedeutet dies aber, dass in den anderen Fällen des § 45
Abs. 7 BNatSchG der Elternschutz Vorrang vor wirtschaftlichen
Interessen hat.Dem muss auch die Entscheidung über die Verlängerung
der Ausnahmegenehmigung für Roddy, die allein auf § 45 Abs. 7 Satz 1
Nr. 1 BNatSchG ( Entnahme zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher
Schäden ) gestützt ist, Rechnung tragen.

 

 

 

 

Wolfsschutz-Deutschland e. V. zeigt sich mit Kundgebung in Halberstadt gegen Jäger-Symposium zufrieden

René Stolte

Symposium zum Wolf in Halberstadt

Wir sind mit der Wirkung unserer Kundgebung und der damit vorausgegangen Berichterstattung zum Jäger-Wolfssymposium im vergangen Wochenende zufrieden. Wir hatten eine Genehmigung für höchstens 60 Demonstranten. Da unser Verein bundesweit rund 160 Mitglieder hat und unsere Mitglieder weiterhin aktiv in Schleswig-Holstein und Niedersachsen für die Wölfe Dani und Roddy unterwegs sind, sind wir mit elf Leuten, die vor Ort waren, gut aufgestellt gewesen. Solidarität für den Wolf und ein Statement gegen die Jagd hatte auch die Tierschutz Allianz gezeigt.

Gut angenommen wurde auch unsere Presseinformationen, die wir vor der Kundgebung versendet hatten. Sogar die dpa hatte die Meldung aufgegriffen, so dass in Zeitungsberichten über das Symposium auch eine Gegenstimme vorhanden war und nicht, wie so oft, einseitig berichtet wurde.

 

Hier ein Beispiel aus der Volksstimme. Zitat: „Wir wollen keine Großdemo veranstalten, sondern ein Zeichen setzen“, sagt Brigitte Sommer. Die freie Journalistin aus Hanau (Hessen) ist Vorsitzende und Sprecherin der Wolfsschützer. Für sie und ihre Mitstreiter fehlt es an stichhaltigen Argumenten für die Jagd auf Wölfe. Sommer betont: „Die Gefahr, die von Wölfen ausgehen soll, ist herbeigeredet.“ Kein gesunder Isegrim würde einem Menschen zu nahe kommen, geschweige denn, ihn angreifen. Auch seien Fälle, in denen nachweislich ein Wolf Weidetiere gerissen hat, selten. Und das liege dann an unzureichenden Barrieren wie zu niedrigen Zäunen, die wie eine Einladung auf den Wolf wirken. Ihrer Ansicht nach halte Jagd Wildtiere nicht von Weiden und aus Orten fern. Im Gegenteil. „Der Jagddruck treibt Tiere geradezu in die Städte.“ Ein Beispiel dafür seien Wildschweine.

Der Behauptung, dass der Wolf den Wildtierbestand gefährde, fehle es an Substanz. „Wie viele Rehe und Wildschweine werden denn von Jägern erschossen?“, fragt Sommer. „Im Gegensatz zum Jäger suchen sich Wölfe keine Trophäen. Sie suchen alte, schwache und kranke Tiere aus“, betont sie. Ihr Verein Wolfsschutz-Deutschland wurde im Januar 2018 gegründet und zählt bundesweit rund 150 Mitglieder. Auch wenn es der Name vermuten lässt, engagieren sie sich nicht nur für den Wolf. Sie plädieren für eine Abschaffung der allgemeinen Jagd in Wäldern, Auen, Wiesen und Feldern. Es sei ethisch nicht vertretbar, „in Familienverbände reinzuschießen“. Tiere seien sensibel, handeln sozial und empfinden Schmerz, was Forschungen immer wieder belegen würden. https://www.volksstimme.de/lokal/halberstadt/raubtier-wolf-debatte-erreicht-halberstadt?fbc=fb-shares&fbclid=IwAR1ouiBXSL5i2vUVVKYDGl0DXtXvh6jfXIj79EAGn7Y3jaEXRwwRpYcXPiU

 

Hier die Zusammenfassung unseres Wolfsteamleiters Sachsen-Anhalt, René Stolte vor Ort:

Unter dem Titel „Der Wolf in Europa – Utopie und Wirklichkeit“ fand in Halberstadt ein „Internationales Symposium“ statt. Veranstalter war die „Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung e.V.“ Mitveranstalter waren die Universität Zagreb (Kroatien) – Fakultät für Forstwissenschaften, die Landesjagdverbände Sachsen-Anhalt,  Sachsen und Bayern.

Wie man schnell vermuten kann, handelt es sich um keinen Veranstalter, der dem Wolf besonders zugetragen ist. Warum habe ich (René Stolte) als Wolfsschützer die Veranstaltung besucht?  Der Politiker wie D. Gürth von der CDU und Landtagsmitglied in Sachsen Anhalt musste sich vor einigen Wochen meinen kritischen Fragen stellen, als er eine Umfrage der CDU mit mehreren Suggestivfragen zum Wolf in Sachsen-Anhalt in das Internet stellte.

Bei unseren hitzigen E-Mail-Diskussionen erwähnte er ein Symposium „Der Wolf in Europa – Utopie und Wirklichkeit“, welches in Halberstadt stattfand. Bei diesem könnte ich mit Ihm über den Wolf diskutieren und vieles lernen zum Thema Wolf. Nach eigener Recherche stellte sich für mich schnell heraus, dass er einfach Unterstützung suchte und nicht mit mir alleine live im Radio sich auseinander setzen wollte, wie ich es Ihm vorgeschlagen hatte.

Mit bei der Kundgebung dabei waren Kay Metzroth von der Stiftung life for nature und die Tierschutz Allianz

Mein Gedanke zu diesem Zeitpunkt:

Um sich Ihm und den Schießwütigen zu stellen, gibt es nur eine Möglichkeit: Hingehen. Ich hielt es für enorm wichtig einen Gegenpol in einer solchen Veranstaltung zu bilden und die quadratischen Rechenmodelle zum Wachstum der Wolfspopulation die mir D. Gürth zu erläutern probierte, platzen zu lassen.

Ein weiterer Gegenpol könnte eine kleine Demo sein, was der Vorstand von Wolfsschutz-Deutschland e.V. dann auch so beschlossen hat.

Bei der problemlosen Anmeldung zum Symbosium schrieb ich, dass die Veranstaltung für mich als Umweltschützer ein Pflichttermin sei. Man war also vorbereitet. Die Veranstaltung zog sich über mehrere Tage hin. Die Begrüßung am Donnerstag und die Übernachtung in Halberstadt wollte ich mir ersparen und das war auch gut so.

Am Freitag begann die Veranstaltung mit einem Vortrag von Prof. Dr. M. Stubbe, einem ehemaligen Dozenten aus Halle. Er ist auch Vorsitzender und Geschäftsführer der gastgebenden Gesellschaft, bei der es sich um kein wissenschaftliches Institut oder An-Institut einer Hochschule oder Forschungsanstalt handelt. Er betitelte Wolfsfreunde und Umweltschützer als „Gutmenschen“ und verwendete eine Rhetorik, wie man sie von Wahlkampfveranstaltungen extremer Parteien kennt. Er stellte alle im Umgang mit dem Wolf als unwissenschaftlich hin. Zahlen und Fakten mit Quellen kamen in seinem Vortrag nicht vor, wie ich wissenschaftliche Vorträge sonst aus meiner Studienzeit kannte. Mein Gefühl sagte mir, hier handelt es sich um einen Demagogen, wie ich es aus einer anderen Zeit kenne. Es ging einfach nur darum, Angst vor dem Fremden zu verbreiten und unsachlich zu reden.

Danach folgte ein Vortrag über die Verbreitung des Wolfes in Europa in der Vergangenheit. Es wurde erwähnt, dass es sich heute ja um eine Kulturlandschaft handle. Dazu stellte ich nach dem Vortrag die Frage: „Gab es im Mittelalter nicht auch schon Kulturlandschaften in Deutschland? Wann hat sich denn Ihrer Meinung nach diese so verändert, dass es zur heutigen einen Unterschied gibt und angeblich nicht mehr so viel Platz für den Wolf vorhanden sei, wie früher?“ Ich wusste, dass es im Harz im Hochmittelalter weniger Bäume gab als heute und man durch das fehlende Holz für Holzkohle anfing im Boden nach Kohle zu graben und Stollen anzulegen. Die Antwort war, dass es fließend sei ein solcher Übergang.

Bei fast allen folgenden Vorträgen, die sich klar zur Bejagung des Wolfes aussprachen, fehlte leider die Zeit um Fragen zu stellen, vielleicht ein Zufall?

Der erste wissenschaftliche Vortrag zum Thema Wolf kam vom Wolfskompetenzzentrum. Er enthielt Zahlen, Fakten und Beweisfotos. Er war vollkommen neutral zum Wolf. Interessant am Vortrag war, dass die meisten Wölfe zwar durch den Automobilverkehr sterben, aber viele Wölfe alte Schussverletzungen tragen.

Die erste Frage hier aus dem Publikum war eigentlich mehr eine Bemerkung. Die Arbeit des Kompetenzzentrums wurde als „stümperhaft“ bezeichnet und ob man sich denn wenigstens von der Arbeitsweise überzeugen könne? Antwort war simpel und glaubhaft, ja man könne es und es haben auch schon mehrere Leute getan.

Bei einem Vortrag über die Verträglichkeit des Damwildes mit dem Wolf in Jagdrevieren mit Zahlen und Fakten, bei dem sich herausstellte, dass es kaum einen Einfluss des Wolfes auf die Population gibt, erwähnte der Vortragende R. Möckel, dass die Mufflons im Flachland Huferkrankungen hatten und vom Wolf gerissen worden. Auf Nachfragen ob Mufflons als Hochgebirgstiere vor dem Wolf fliehen können im Flachland, hieß es als Antwort „Nein“. Ein Raunen ging durch den Saal. Eine weitere Frage begann mit dem Satz: „So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gehört.“ Eine leichte Erwärmung des Raumklimas wurde fühlbar.

Als ein schwedischer Beamter mit seinem Vortrag die Träume der anwesenden Jäger dämpfte, Schweden könne das Vorbild für Deutschland und die Bejagung des Wolfes sein, bot sich wieder eine Frage für mich zur Wolfsfreien Zone in Schweden an. „Ob es ein Zufall sei, dass die Genehmigung der Abschüsse von Wölfen, mit der Wiedereröffnung von Erzmienen in der Region der Rentierhalter zeitgleich sei? Oder eine Befriedung eines geopolitischen Problems?“ Die Antwort war, es gebe dort Probleme nicht nur wegen der Mienen, sondern auch wegen neuer Windräder und Wasserkraftwerken in der Region. Gegen den Wolf könne man aber was machen.

Beim letzten Vortrag des Tages stellte sich ein Scharfmacher der CDU, welcher den Rechtsstaat und seine Justiz in Frage stellte, dem Publikum. Ein Kommunalpolitiker aus Ostsachsen. Sein Namen möchte ich zum persönlichen Schutz nicht nennen. Insgesamt waren drei Politiker der CDU anwesend. Handelte es sich hier um ein Symposium zum Wolf oder worum? Die Teilnahme am nächsten Vormittag wollte ich mir ersparen, da mir schon an diesem Tag vom Publikum geraten wurde, den Raum doch zu verlassen.

Für den nächsten Tag, hatten wir ja eine Demo geplant und angekündigt. Die Vorbereitungszeit war natürlich sehr knapp bemessen, weil uns die Idee spontan kam, aber wir haben uns  in einer kleinen Runde mit elf Wolfsschützern der Masse der Menschen gestellt, die den Wolf unbedingt als Jagdtrophäe in ihrer Vitrine haben möchten. Lautstark forderten wir von den Jagdbegeisterten „Herdenschutz statt Wolfsabschuss“. Auch eine kleine, unangemeldete Gegendemo, zahlenmäßig unterlegen, fand statt.

Als ich mich mit ein paar Worten an die Demonstranten wendete, unterbrach mich eine wütende Frau mit Kaffeetasse in der Hand. „Also eins muss ich Ihnen mal sagen“…..oh, dachte ich, bekommst Du jetzt gleich eine Tasse mit heißem Kaffee an den Kopf?…“Ich bin hier zu dieser Veranstaltung gefahren,“ sie zeigte auf das Hotel, in dem das Symposium stattfand „weil es um den Wolf gehen sollte, stattdessen treten ständig irgendwelche Politiker auf und halten Reden, die gar nicht im Programm stehen. Ich will nachher mindestens die Hälfte meines Teilnahmebeitrages wieder“.

Hiermit möchte ich mich bei allen Bedanken, die an unserer Kundgebung teilgenommen haben. Die Mitstreiter haben unsere Meinung vertreten und dabei große Mühen, wie eine Anreise aus Berlin oder Frankfurt am Main auf sich genommen. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken!

 

Die Wolfssituation in Sachsen-Anhalt

Screenshot von www.dbb-wolf.de – Wie wenig Sachsen-Anhalt frequentiert ist und wie viel Platz es in Deutschland für Wölfe noch gibt, sieht man an dieser Wolfsnachweiskarte der DBB Wolf. In Sachsen-Anhalt wurden im vergangenen Wolfsmonitoringjahr nur ELF Rudel nachgewiesen. Für dieses Jahr gibt es noch gar keine aktuellen Zahlen.

Neues Wolfsrudel nachgewiesen

Ein Wolfsrudel lebt seit mindestens 2018 im Steckby-Lödderitzer Forst zwischen Aken und Barby. Das hat das Wolfskompetenzzentrum (WZI) des Landesamtes für Umweltschutz anhand von DNA-Proben im März nachweisen können.

Erste Hinweise auf Wölfe gab es in den angrenzenden Gebieten Mosigkauer und Kühnauer Heide bereits 2016. Seitdem wurde das Gebiet im Rahmen des Monitorings vom Wolfskompetenzzentrum, vom Bundesforstbetrieb Sachsen-Anhalt und vom Biosphärenreservat Mittelelbe beobachtet. Mit Hilfe von Fotofallen und der DNA-Analyse wurden nun das männliche Elterntier sowie zwei ebenfalls männliche Welpen – geboren im Mai 2018 – bestätigt; außerdem ein weiteres Nachwuchstier, welches im Dezember tot aufgefunden wurde. Das Tier starb vermutlich an einer Lungenentzündung.

Neu nachgewiesen wurden auch Rudelterritorien in der Altmärkischen Höhe und der Stresower Heide. Ein Paarterritorium wurde bei Tangerhütte festgestellt. Die neuen Informationen gehen in den Monitoringbericht des laufenden Monitoringjahres 2018/19 ein. Dieser wird Ende 2019 veröffentlicht.

https://lau.sachsen-anhalt.de/wir-ueber-uns-publikationen/pressemitteilungen/pressemitteilung-nr-62019-weitere-wolfsrudel-in-sachsen-anhalt-nachgewiesen/

 

Politikum Wolf – Gastkommentar von Kay Metzroth (Stiftung life for nature) zum Jäger-Wolfssymposium in Sachsen-Anhalt

Kay Metzroth

Ja, es tut mir ein wenig leid, dass ich dieses Thema wieder aufgreife, allerding war ich am  Samstag in Halberstadt auf einer Kundgebung von Wolfschutz Deutschland gegenüber einer Veranstaltung, die sich Symposium zum Thema Jagd, Wolf, etc. schimpfte. Ich werde nun versuchen,  diese Veranstaltung und Wolfsgegner nicht ins Lächerliche zu ziehen, auch wenn es aufgrund der Vorkommnisse sehr sehr schwer fallen wird.

Man könnte durch den verbreiteten Populismus mancher Politiker, Weidetierhalter, Jäger glauben, dass der Wolf sich vor kurzer Zeit entschieden hat, schlagartig eine Invasion mit Hunderttausenden Mitgliedern von Polen und Tschechien zu starten, um Deutschland zu erobern. Nicht ganz, zur Zeit sind es etwa 700 und sie sind schon gut 20 Jahre wieder im Lande.

Also möchte ich auf sachlicher und wissenschaftlich fundierter Ebene die Ängste und Argumente der Wolfsgegner aufgreifen.

Argument 1: Die Wölfe verbreiten sich unkontrolliert aus, Wachstumsraten von 30% werden seitens der niedersächsischen Politker angenommen. Tja, dann hätten wir heute schon gut 20000 im Lande. Haben wir nicht. Werden wir auch nie haben. Gerade bei Beutegreifern richtet sich die Population nach Nahrungsangebot und Platz. Sinkt das Nahrungsangebot, sinkt auch der Bestand an Beutegreifern, es werden weniger Junge geboren – hat die Natur ganz gut drauf…

Argument 2: Die Wölfe gefährden die Wildtierbestände. Auch hier: Hatte die Natur ganz gut selbst im Griff. Nachweislich bleiben die Wildtierbestände von Reh, Wildschwein, etc. stabil in Gebieten, in denen der Wolf heimisch ist.

Argument 3: Von Ausrottung wie bei Mufflons ist die Rede. Tja, blöd nur, dass die Jägerschaft ein völlig gebietsfremdes Tier mit dem Mufflon nach Deutschland brachte, um eine Trophäe mehr zu erbeuten. Das Mufflon kommt mit den hiesigen Böden in keinster Weise klar, ist in seiner ursprünglichen Heimat gewohnt, auf  kurzen Fluchtwegen in felsiges Gelände zu flüchten, in das der Beutegreifer nicht folgen kann. Ich setze auch keine Süßwasserfische ins Salzwasser. Das Mufflon hier als Wildtier zu bezeichnen, entspricht nicht der Wahrheit.

Argument 4: Gefahr für den Menschen. Es ist ein Raubtier und bei falschem Verhalten könnte es in der Tat auch irgendwann einmal zu einem Vorfall kommen. Allerdings kenne ich kaum ein Säugetier, von dem weniger Gefahr ausgeht. Zudem als Mensch von einem gefährlichem Tier zu sprechen, ist schon allein eine Frechheit. Zahlen: Seit 1955 gab es weltweit 19 Todesfälle in Verbindung mit dem Wolf, davon 11 durch Tollwut, die wir nicht mehr haben…bleiben 8. Eine Gruppe von Kindern, nachdem die Eltern Ihre Kinder dort haben spielen lassen, wo zuvor der Wolf angefüttert wurde….bleiben 3. Auch hier ist nachweislich völliges Fehlverhalten die Ursache. Man sollte einem Rudel nicht versuchen ein Junges wegzunehmen, oder versuchen einen Wolf zu bedrängen und keine Fluchtmöglichkeit lassen, weil man ihn streicheln will…

Zum Vergleich: 2-3 Menschen im Jahr sterben in Deutschland durch Kuhattacken, 25-30 und mehr durch Jäger – also wenn ein Jäger mit dem Argument der Gefahr kommt, kann man nüchtern entgegnen, dass er sich wieder zu Wort melden darf, wenn der Wolf auch auf 25-30 im Jahr nur in Deutschland kommt – Wir erinnern uns: 3 Einzelfälle weltweit in 60 Jahren. Da hat der Jäger also alleinin Deutschland gut 1500+ Vorsprung. Man sollte sich vielleicht grundlegend einmal Gedanken zu seiner eigenen Wahrnehmung bezüglich Gefahren machen. Gerade Jene, welche schreien, sind selbst eine größere Gefahr.

Argument 5: Nochmals Gefahr. Ich kann mein 5-Jähriges Kind nicht im Wald spielen lassen…BITTE? Schonmal was von frei laufenden Hunden, Wildschweinen, Kinderschändern, Jägernetc. gehört???? Naja….

Zudem: Was bekommen Kinder vermittelt? Der Starke kann mit dem Schwachen machen was er will?

Die folgenden Argumente in der chronologischen Reihenfolge seitens Weidetierhalter.

Zunächst wurde gejammert und das Argument vorgeschoben, dass der finanzielle Verlust die Existenz bedroht (nicht das arme Tier, dass einem Leid tut). Dann wurde beschlossen sämtliche Verluste zu entschädigen (im übrigen von Wolfsbefürwortern in die Wege geleitet, nicht von populistischen Politikern). Also zog das Argument nicht mehr. Dann kam: „Ja, aber die Schutzmaßnahmen sind nicht tragbar, umsetzbar und bezahlbar (noch immer kein „armes“ Schaf). Nun wurde auch das komplett bezahlt. Dieses Argument zieht also auch nicht mehr. Nun war es so weit das arme Schaf in den populistischen Vordergrund zu schieben. Aja, das arme Schaf. Arm vor allem deshalb, weil es ein Leben lang ausgebeutet wird, um es dann, oder bereits als Lamm (Ostern lässt grüßen) selbst massakrieren zu können. Das Argument zog von Anfang an nicht. Gestern nun das nächste Argument eines Schäfers vor Ort, der übrigens seine Herdenschutzhunde munter zu Veranstaltungen führt, diese dann Stunden im Auto lässt (sollten die nicht eigentlich seine Herde schützen????): „Ja, aber wer bezahlt uns jetzt die Zeit für die Schutzmaßnahmen….Ja, es gibt etliche Organisationen, die übernehmen auch noch die Umsetzung des Herdenschutzes, aber es scheint auch zu schwierig zu sein, das Telefon in die Hand zu nehmen…Und dann wurde gefordert: Der Wolf muss weg, weil seine Hunde bellen……das stört…..Ne, oder? Doch! Ja, Hunde bellen, sollen seine Herdenschutzhunde in bestimmten Fällen ja auch.  Es gibt Schäfer und Weidetierhalter, die sich um ihre Herde kümmern, ausreichende Schutzmaßnahmen umsetzen und KEIN Problem mit dem Wolf haben, sogar verstehen, welch ein Segen er für das ökologische Gleichgewicht ist.

Das weiß jeder seriöse Jäger und jeder seriöse Tierhalter. Weshalb schaffen es manche Tierhalter ohne ein Problem zu haben? Wie wäre es dort mal anzufragen und nicht in Selbstmitleid zu verfallen? Oder ist der Stolz zu groß? Aber ich kenne das aus meiner beruflichen Laufbahn: Diejenigen, die ihren Job nicht können, finden immer einen vorgeschobenen Grund, warum etwas nicht geht. Sitzen dann zusammen und meckern und jammern über Alles und Jeden, der Schuld ist. Selbstreflektion? Nein!

Somit ist auch jede Glaubwürdigkeit dieser Wolfshasser im Nirvana verschwunden.

Wenn in der heutigen Zeit ein Fahrradfahrer unter Alkohol seinen Führschein abgeben muss, sollte ein Weidetierhalter auch keine Tiere mehr halten dürfen, wenn offen gegen eine bedrohte Art gehetzt wird. Viel mehr noch: Jemand, der offen gegen eine streng geschützte Art hetzt, den Abschuss fordert, ist nach dem Waffengesetz nicht in der psychischen Lage, eine Waffe zu führen. Meldet solche Fälle der zuständigen Waffenbehörde. Wenn dort der Job ernst genommen wird, dann ist der betroffene Jäger seine Waffenbesitzkarte los!

Es gibt weniger Gefahr von Schweinepest und sonstigen Seuchen. In etlichen Gebieten und Ländern wird es bereits unter Beweis gestellt. Aber man will den Wolf dennoch ins Jagdrecht. Warum also??? Ganz einfach: Wenn ein Landtagsabgeordneter in  Niedersachsen gleichzeitig Präsident des Jagdverbandes Niedersachsens ist, sollte man verstehen warum…Weidetierhalter sind oftmals selbst Jäger. Deutsche Jäger zahlen etliche tausend Euro, um in Kanada zum Beispiel einen Wolf hinzurichten. Das würde man sich dann sparen. Daher weht der Wind. Eine Lobby wird geoutet, Sie ist bis auf wenige Berufsjäger völlig überflüssig, das war sie auch schon  vor dem Wolf. Den Hobbyjägern geht es nicht um Tier  und Natur, sondern in erster Linie um das Töten wehrloser Tiere.

Bei der Veranstaltung sagte eine Teilnehmerin offen, dass die Veranstaltung ein Witz sei und sie auch ihr Geld zurück wolle, es handle sich lediglich um eine Hetzveranstaltung gegen den Wolf. Ein Beispiel dafür, wie Politiker aus Parteien ein Juche auf die EU schreien und gleichzeitig EU-Recht missachten. Menschen, die schwerste Straftaten in Sachen Artenschutz begehen, Gesetze missachten (Schonzeit Füchse, etc.) und selbst dann für sogenannte militante Tierschützer strengste Strafen fordern, wenn ein Hochsitz umgeworfen wurde. Wo ist denn bitte deren Sinn für die Realität? Das wäre als wenn man dem Mörder Sozialstunden aufdrückt und dem Ladendieb lebenslänglich verhängt.

Diese Veranstaltungen sind schlicht ein Witz. Propaganda auf niederstem Niveau. Kritische Fragen werden erst gar nicht beantwortet, weil unerwünscht und wenn man dann eine Frage zulässt und der Politiker mit Tatsachen und Fakten konfrontiert wird, bekommt man die Antwort: „Ja, aber trotzdem.“

Das Wort Bauernfängerei bekommt bei den Wolfsgegnern unter den Tierhaltern eine völlig neue Bedeutung. Alternative Fakten sind hier das Stichwort.

Ebenso wird man, wenn man seine Stimme erhebt, beleidigt,  tätlich angegangen und es werden auch schon mal die Reifen platt gestochen. Wie war das noch? Tierschützer, die in Ställe einbrechen, um Straftaten aufzudecken sind Verbrecher? Nein, sind sie nicht!

Auch die „Beschimpfung“ als Gutmensch, sehr clever und kreativ, kennt man ja aus der rechten Szene. Mal abgesehen davon, dass ich gerne ein guter Mensch bin und die Kandidaten sich dann wohl der Logik nach selbst als schlechte Menschen bezeichnen. Oder Wolfskuschler ist auch sehr einfallsreich. Es entzieht sich jeglicher Logik, weshalb man mit einem in Freiheit lebendem Wolf kuscheln sollte, zeigt auch irgendwie den Wissensstand der Wolfsgegner.

Fungierte Wolfsattacken auf Friedhofsgärtner, Schäfer, die den Staat um Entschädigungen betrügen, etc. etc. Das stellt die Seite der Wolfsgegner dar!

Dann kommen aufgrund des Gesetzesbruchs Millionenstrafen der EU, siehe Niedersachsen, etc.. Mit dem Geld hätte man den armen, armen Tierhaltern Zäune aus Gold bauen können. Ein völliger Realitätsverlust.  Wie wäre es denn, wenn diese Millionenstrafen nicht von Steuergeldern Aller bezahlt werden, sondern nur von den Wolfsgegnern, die sich freuen, wenn ein Wolf illegal geschossen wurde?

Das war nur eine kleine Ausführung. Nennt mir ein Argument gegen den Wolf und ich zerreiße es in der Luft. Es gibt keinen logischen und rationalen Grund Angst zu haben. Wir rotten ja auch nicht Spinnen aus, oder Hunde, oder Kühe, weil eine Bande von Populisten und Egoisten Angst als Argument verkauft. Aber das verkaufte sich schon immer gut. Schaltet man aber sein Hirn ein, dann wird man es besser wissen.

Argumente zum Thema Ökologie mal außen vor. Sonst könnte man Bücher verfassen. Ebenso die liebe Moral mal außen vor gelassen, vor allem die christliche Moral der Christlich Demokratischen Union. Der liebe Gott würde zum Islam konvertieren, wenn er beobachten würde, wie mit christlichen Werten umgegangen wird. Der  Wolf ist ein Sinnbild für unseren Umgang mit der Natur.

Nein, ich mache die Wolfshasser in der Jägerschaft, unter den Tierhaltern und unter den Politikern nicht lächerlich. Das schaffen sie selbst besser, als ich es je könnte.

Mehr Hintergrundinfo in einem Artikel der Volksstimme: https://www.volksstimme.de/lokal/halberstadt/raubtier-wolf-debatte-erreicht-halberstadt?fbc=fb-shares&fbclid=IwAR2MqSOcOm65gaDNXJYQnmxpODYVkgEeQR7cX4YnpNdWNkm7Ay1jNodasfc

In memoriam: Jungwolf Kurti, erschossen am 27. April 2016 in Niedersachsen

Heute ist ein schwarzer Tag für den Wolfsschutz. Jungwolf Kurti wurde am 27.04.2016 in Niedersachsen erschossen. Damit wurde er zum ersten im wahrsten Sinne des Wortes  „Bauernopfer“ in Niedersachsen. Den Schießbefehl gab damals der GRÜNE Umweltminister Wenzel. Alle Umweltverbände stimmten der Verfügung zu. Dabei waren die Anschuldigungen gegen das Jungtier mehr als zweifelhaft. Stichhaltige Beweise, dass Kurti eine Gefahr für Menschen dargestellt hatte, gab es nicht. Auch keinen Beweis einer angeblichen Anfütterung. Nur wir, damals noch eine kleine Recherchegruppe, muckten auf und protestierten auf das Entschiedenste und wir veröffentlichen einen Maulkorb, den der NABU seinen Mitgliedern verpasste. Man hoffte damit dem Schießbefehl zuzustimmen, wohl die kreischende Lobby zum Stillschweigen zu bringen. Doch das Gegenteil ist nun in Niedersachsen der Fall. Kein Wolf ist dort mehr vor der Politik einer menschen- und tierverachtenden Lobby sicher. Der Fall Kurti, hier nochmal zum Nachlesen. https://wolfsschutz-deutschland.de/fall-kurti/

Faktencheck und Zaunkontrolle Schleswig-Holstein – Minister Albrecht beenden Sie endlich die Schießbefehlfarce auf Wolf Dani!

Als Antwort auf unseren zweiten offenen Brief https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/  an Umweltminister Albrecht erhielten wir dieses lapidare Schreiben. Antwort_Albrecht_1 

Darin schreibt der Grüne Umweltminister unter anderem, dass auch die Nutztierhalterinnen und – halter in der Verantwortung für die erfolgreiche Abwehr und Prävention von Wolfsrissen seien. Zitat: Auch der nun leider zum Abschuss freigegebene Wolf hat mit „hoher Wahrscheinlichkeit????“ an unzureichenden Herdenschutzmaßnahmen gelernt, Zäune zu überwinden und im zweiten Schritt festgestellt, dass er auch eigentlich ausreichende Herdenschutzmaßnahmen bewältigen kann. Zitat Ende.

Warum sollte ein Wolf, oder ein Hund einen solchen Zaun überspringen, wenn er ganz einfach untendurch kommt? Wir zweifeln die Behauptung, dass Dani Zäune übersprungen haben soll, mehr als nur an. Wir haben bis heute keinen einzigen wolfsabweisenden Zaun im Revier von Dani entdecken können. Freilich aber weiterhin Zäune, die ihren Namen nicht verdienen. Da grasen weiterhin Schafe mit Lämmern hinter Hobbitzäunchen, die jedes Meerschweinchen überspringen kann. Auf unteren Litzen ist kein Strom und Pferde- sowie Kühe sind nah an einer stark befahrenen Straße so gut wie gar nicht gesichert.

Ein Wolf oder auch Hunde, die Weidetiere derart angeboten bekommen, brauchen erst gar nicht „zu lernen“ dass solche Tiere leichte Beute sind. Ein Wolf oder Hund überlegt sich auch nicht, ob er lieber Schafe oder Rehe fressen soll. Er nutzt Augenblick und Gelegenheit. Erschwerend kommt hinzu, dass in dem Gebiet noch ein weiterer Wolf aus Sachsen-Anhalt hinzugewandert ist. Auch dieser Wolf wird zu derart leichter Beute doch nicht „nein“ sagen. Und schon ist der nächste Problemwolf da, der abgeschossen werden muss. Zumal dieser Wolf gar keine Chance hätte, seinen Häschern zu entkommen, denn er ist auch noch besendert. Wir fordern: Setzen Sie endlich Herdenschutzmaßenahmen um. Beenden Sie diese Farce von Schießbefehl auf Wolf Dani.

 

 

Hobbitzäune in 25 bis 35 Zentimeter Höhe bei Farnewinkel. Auf der Weide befinden sich Schafe mit Lämmern.

25 Zentimeter können selbst die Lämmer überspringen.

 

 

 

Zwischen Westerhorn und Rethwisch

Diese Kuhweide zwischen Westerhorn und Rethem ist ungenügend geschützt.

 

Nur auf der obersten Litze ist Spannung vorhanden.

 

Zur Bachseite so gut wie kein Schutz

 

Am Tor ist unten gar kein Schutz.

 

Die stromführende Litze befindet sich in 50 Zentimeter Höhe. Darunter können bequem Hunde oder Beutegreifer durch.

 

Die Litze befindet sich in 50 Zentimeter Höhe.

 

Die Pfosten sind marode.

 

Pferdeweide im Kreis Pinneberg

Fotos aus Bokel Kreis Pinneberg. Eine Weide mit jungen Pferden. Der größte Teil der Weide ist mit drei Litzen eingezäunt. Über 300m sind jedoch nur mir einem Draht 90cm eingezäunt. Der niedrig eingezäunte Bereich liegt an einem Knick, der an eine Spurbahn grenzt. Die Weide liegt direkt an einen Landstraße, auf der man 70 fahren darf. Man kann immer nur hoffen, dass die Tiere nicht mal durchdrehen und den Draht überspringen. 90 cm dürfte für ein Pferd wohl ein Witz sein.

Die Pferde- und Kuhweiden liegen direkt an einer Straße.

 

90 Zentimeter Höhe

 

 

90 Zentimeter Höhe, direkt an einer viel befahrenen Straße.

 

Für Hunde oder Beutegreifer ist ein Gebüsch kein Hindernis.

 

 

Kuhweide direkt gegenüber

Unter der Litze können auch die Kälber durchspazieren.

Diese Litze hält weder Wolf noch Hund auf. Das Klb soll mit dem Stachelnasenring am Trinken gehindert werden. Versucht es bei der Mutter Milch

zu trinken, ist diese für sie schmerzhaft und sie weist ihr Kalb zurück

Unter der Litze kann alles hindurch.

 

Die Weide liegt direkt an der Straße.

100 % Förderung von Weidetierhaltern – Sachsen-Anhalt setzt EU-Vorgabe um

Magdeburg. Ab sofort gelte die neue Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich in Sachsen-Anhalt, gibt das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium heute in einer Pressemitteilung https://mule.sachsen-anhalt.de/startseite-mule/artikel-detail/news/100-prozent-foerderung-fuer-herdenschutz-und-schadensausgleich/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=bc03c6638ab1049ea449ebc3c75059fd bekannt. Das Land unterstützt Tierhalterinnen und Tierhalter dabei, ihre Herde vor Übergriffen durch den Wolf oder den Luchs zu schützen. Der Erwerb von mobilen Elektrozäunen und Zubehör sowie die Anschaffung von zertifizierten Herdenschutzhunden wird zu 100 Prozent gefördert. Das heißt, alle Kosten der Anschaffung werden übernommen. Bisher waren es lediglich 80 Prozent.

Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert wird in der Pressemeldung folgendermaßen zitiert: „Präventiver Herdenschutz ist die beste Maßnahme, mit der Weidetierhalter ihre Herde vor Übergriffen durch den Wolf schützen können. Wolfssichere Zäune werden in der Regel nicht überwunden und nicht untergraben. Mit dem heutigen Tag übernimmt das Land die Kosten für die Anschaffung der Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent. Ich bin sicher, dass damit ein weiterer Schritt für eine friedliche Koexistenz von Wolf und Weidetieren in unserer Kulturlandschaft gemacht ist. Denn klar ist: Die Weidetierhaltung leistet einen enorm wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und unserer Offenlandlebensräume.“

Weiterhin werden Tierverluste ausgeglichen. Das Land zahlt einen Schadensausgleich nach Rissvorfällen ebenfalls in Höhe von 100 Prozent immer dann, wenn ein Grundschutz vorhanden war und der Wolf nachgewiesen oder zumindest nicht auszuschließen ist. Hier kann auch ein Schaden an Herdenschutz- und Hütehunden und eine tierärztliche Behandlung einschließlich der Kosten für Medikamente geltend gemacht werden. Auch außerlandwirtschaftliche Tierhalterinnen und Tierhalter können ab jetzt die Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel in Gebieten mit wiederholten Wolfsübergriffen, können auch Rinder- und Pferdehalter Zuwendungen für präventive Herdenschutzmaßnahmen beantragen.

Wir von Wolfsschutz Deutschland plädieren weiter für Herdenschutz statt Wolfsabschuss. Unter diesem Motto rufen wir auch zu einer Demo am Samstag in Halberstadt auf. Nähere Infos hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/20/demonstration-gegen-anti-wolf-symposium/

 

Wolfsschutz-Deutschland wünscht allen Wolfsfreunden fröhliche Ostern!

 

 

Wir wünschen allen Wolfsfreunden ein fröhliches Osterfest und bedanken uns bei allen, die sich für den Wolf einsetzen, für ihr Engagement. Wir von Wolfsschutz-Deutschland sind natürlich auch über Ostern wieder im Einsatz für die Wölfe in Deutschland.

Auch im Wolfsrevier in Sachsen war der Osterhase heute schon unterwegs. Das Datum auf dem Film stimmt nicht, der Film ist ganz neu. Hier sieht man, dass nicht nur der „normale“ Osterhase auf Eier aus ist,  sondern auch so mancher Marder. Schnell sucht er das Weite und bringt sein Ei in Sicherheit.

Demonstration gegen Anti-Wolf Symposium

PRESSEINFORMATION

20. April 2019

Halberstadt.  „Der Wolf  gehört nicht ins Jagdrecht“  unter diesem Motto ruft der Verein Wolfsschutz-Deutschland anlässlich eines Symposiums der „Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung „, die vom 25. bis 28. April in Halberstadt stattfindet, am Samstag, den 27. April zu einer Demonstration gegen die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz auf. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr gegenüber dem Seminar- und Tagungshotel Spiegelsberge. Ansprechpartner vor Ort ist René Stolte.

Allein die Aussage von Professor Stubbe, dem Vorsitzenden der „Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung“,  das sich der Wolf ungebremst auf Kosten anderer Arten und des Menschen ausbreite, sei schon ungeheuerlich, völlig naturfremd und entbehre jeder Grundlage, so René Stolte vom Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Stolte: „Die Jägerschaft lebt mit ein paar Wissenschaftlern, die ihr zuträglich sind,  in einer gedanklichen Blase, auf der Politiker wie Detlef Gürth von der CDU schon längst mit schweben. Sie zitieren Zahlen und Fakten, sowie Statistiken der Jagdverbände, ohne diese nachzurechnen.“ Deshalb sei es wichtig, das möglichst viele Natur- und Artenschützer auf dieser Demonstration darauf  hinzuweisen,  dass Forderungen, wie die Aufnahme des Wolfs in das Jagdgesetz und das Dezimieren der Wölfe ganz klar gegen den Natur- und Artenschutz sprechen.

Das Symposium unter dem Titel „Der Wolf in Europa – Utopie und Wirklichkeit“, suggeriere bereits einen tendenziösen Verlauf. In der Programmeinleitung stehe, die Weidetierwirtschaft sei durch den Wolf hochgradig gefährdet und es würden pseudowissenschaftliche Fehlinformationen und utopische Vorstellungen über den Wolf kursieren.  Stolte: „Würden sich die Nutztierhalter und Landwirte um den wirklichen Schutz ihrer Tiere kümmern und tatsächliche Fakten zur Kenntnis nehmen, bräuchten sie derartige Symposien erst gar nicht zu veranstalten.“ Fakt sei, dass das Thema Herdenschutz bislang in Deutschland so gut wie nicht umgesetzt worden sei, obwohl die Wiedetierhalter nun von der Europäischen Union neben einer hundertprozentigen Förderung auch eine hundertprozentige Entschädigung bei Rissen durch den Wolf erhalten. Dies würden Zaunkontrollen zeigen, die der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. ständig durchführe.

Stolte: „Bei vielen Weidetierhaltern ist einfach kein Wille erkennbar, sich mit den Wölfen zu arrangieren und die Fördermittel abzurufen.“ Den Bauernverbänden, den meisten Jägern und Politikern seien keine alternative Wahrheiten zu schräg, um nicht als Fakten heraus posaunt zu werden.

In einem Brief der EU-Kommission, der dem Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. vorliege,  werde klargestellt, dass sich „der Wolf in Deutschland in einem ungünstig-schlechten Erhaltungszustand befindet“. Von einer „unkontrollierten Ausbreitung“ von Wölfen zu sprechen, sei schlichtweg eine Lüge.

Wolfswelpentötung in Thüringen: Wolfsschutz Deutschland e. V. erstattet erneut Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund und den Schützen

Das Thüringer Umweltministerium meldete in einer Pressemitteilung https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/109444/index.aspx dass im Rahmen des Wolfsmanagements ein weiterer Hybrid-Abschuss am vergangenen Wochenende bei Ohrdruf abgeschossen worden wäre.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. stellen erneut Anzeige gegen die Umweltministerin Siegesmund (Grüne) und gegen den unbekannten Schützen. Dazu die Stellungnahme von Richterin a. D. Almuth Hirt:

Wolfshybride zählen wie der Wolf zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse; wie für den Wolf gilt auch für sie das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, Ausnahmen hiervon sind nur unter den in § 45 Abs. 7 BNatSchG normierten  Voraussetzungen zugelassen. Auf das Gutachten der DJGT vom 26.04.2018, www.djgt.de wird Bezug genommen.

Wolfsmischlinge stellen keine Gefahr für den Wolfsbestand dar

Die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 7 Nr. 2 BNatSchG lagen weder für die bereits getöteten Hybriden vor, noch sind sie für die nun von der Entnahmeanordnung betroffenen Tiere gegeben. Der Ausnahmetatbestand setzt voraus, dass sich Exemplare besonders geschützter Arten so stark ausbreiten, dass sie andere Tiere von ihren Standorten verdrängen oder zu vernichten drohen ( Lütkes/ Ewer Kommentar zum BNatSchG, 2. Aufl § 45 Rn 37 ) . Bei einer von der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung festgestellten Hybridisierungsrate der Wölfe in Deutschland von unter 1 % besteht keine Gefahr, dass die nun zum Abschuss freigegebenen Hybriden  ( einer oder zwei ) sich so stark ausbreiten, dass sie den sog. reinerbigen Wolf verdrängen.

Gesetze wurden übergangen

Die im Managementplan für den Wolf in Thüringen unter 6. 5 enthaltene Handlungsempfehlung, zweifelsfrei nachgewiesene Hybriden der Population zu entnehmen, widerspricht dem Grundsatz, dass Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG im Wege einer Einzelfallentscheidung unter Anwendung pflichtgemäßen Ermessens zu erteilen sind ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn 26 ). Derartige generelle Entnahmeempfehlungen stellen keine an § 45 Abs. 7 BNatSchG orientierte Einzelfallentscheidung dar, noch lassen sie Raum für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens, verstoßen gegen das Gesetz und können daher nicht Grundlage von Ausnahmeentscheidungen sein. Managementpläne sind Handlungsempfehlungen an die zuständigen Behörden. Sie haben sich im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu halten. Sie können diesen Rahmen ausfüllen, ihn aber nicht verändern oder erweitern. Das gilt auch für Rechtsverordnungen nach § 45 Abs. 7 Satz 4 BNatSchG.

Soweit die Tötung von Hybriden auf die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention gestützt wird, wird auf das oben angeführte Gutachten der DJGT vom 26.04.2018 verwiesen. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Empfehlung 173 im Ergebnis zu einer Aufhebung des strengen Schutzes der Hybriden nach Anhang II der Berner Konvention und damit de facto zu einer Änderung des Anhangs II führt. Eine derartige Änderung kann jedoch nicht im Wege einer Empfehlung erfolgen, sondern muss das in Art. 17 der Konvention vorgeschriebene Verfahren einhalten. Dieses Verfahren wurde durch die Empfehlung 173 umgangen. Die Empfehlung 173 des Ständigen Ausschusses ist daher gesetzeswidrig, da sie gegen die in Art 17 der Berner Konvention normierten Vorgaben verstößt.

Wolfshybride nicht gefährlich

Für die häufig behauptete erhöhte Gefährlichkeit von Wolfshybriden in freier Natur gibt es keine Belege. Darüber hinaus ist eine Ausnahme von den Verboten des § 44 BNatSchG wie bereits ausgeführt im Wege einer Einzelfallentscheidung zu treffen ( Lütkes/ Ewer a.a.O. § 45 Rn. 26 ), auch im Fall des § 45 Abs. 7 Nr. 4 BNatSchG, sodass eine generell angenommene höhere Gefährlichkeit eine Ausnahmegenehmigung nicht rechtfertigt. Dass die noch verbliebenen Hybriden eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen darstellen, ist nicht festgestellt.

Tötungen von Tieren einer streng geschützten Art stellen eine Straftat dar und sind nach § 71 Abs. 1 Nr. 1, 2 i. V m. § 69 Abs. 2 Nr. 1 Buchst a, b BNatSchG mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.