Niedersächsische Politiker beugen mit ihren Forderungen nach Wolfstötungen ganz klar EU-Recht

Kommentar

 

Der niedersächsische Umweltminister Lies wurde in einem Bericht des NDR damit zitiert, dass er sich in Brüssel für eine Abschussquote für Wölfe einsetzen wolle. Seine Vorstellungen: auch in Niedersachsen sollten künftig, ähnlich wie in Frankreich, bis zu 50 Wölfe geschossen werden dürfen. Allerdings räumt der Minister in dem Beitrag selber ein, dass der Erhaltungszustand des Wolfs erreicht sein müsse. Ist die Forderung des Ministers als nichts anderes als billiger Populismus, oder gar eine Unterwerfungsgeste an den Koalitionspartner CDU zu bewerten? Denn ganz nach dem Motto „Schlimmer geht immer“ behauptete der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Martin Bäumer, am Donnerstag in einer Tageszeitung: „In Deutschland leben zurzeit 1000 Wölfe, 2022 werden es über 4000 und 2030 über 40.000 Wölfe sein. Dieser jährliche Zuwachs von rund 30 Prozent wird es notwendig machen, auch in Niedersachsen Wölfe konsequent zu töten.“ Wo Martin Bäumer diese Zahlen hergenommen haben will, ist uns völlig rätselhaft.

Laut einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums habe angeblich die EU-Kommission ein einheitliches Monitoring der Wolfspopulation zwischen Polen und Deutschland ausdrücklich begrüßt und dafür ihre Unterstützung zugesagt. Erfreulich sei zudem die Aussage, dass es den Nationalstaaten, also dem Bund, obliege, den Erhaltungszustand in selbst definierten Zeiträumen zu bestimmen. Um der dynamischen Populationsentwicklung gerecht zu werden, sei es demnach durchaus möglich, den Erhaltungszustand nicht nur alle sechs Jahre, sondern jährlich zu bestimmen.

Wir von Wolfsschutz Deutschland sind entsetzt darüber, wie man sich augenscheinlich Zahlen passend machen möchte. Und dies nur um Bauernverband und Jägerlobby schönzutun? Sollte die EU tatsächlich die Aufweichung des Schutzes durch das Dazuzählen der polnischen Wolfspopulation in Erwägung ziehen, so werden sich Politiker und Lobbyisten endgültig von Recht und Gesetz verabschieden.

Dazu schreibt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) Ende 2017 in seiner Zusammenfassung: In der Roten Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands (2009) wird der Wolf als eine vom Aussterben bedrohte Art eingestuft. Wenngleich sich der deutsche Wolfsbestand in den vergangenen Jahren positiv entwickelt hat, weist die Art – gemäß dem deutschen FFH-Bericht von 2013 – immer noch eine ungünstige Erhaltungssituation auf. Das ist auch in Niedersachsen so. Hier nennt Lies übrigens auch eine falsche Zahl. Er sagt, es gäbe 14 Rudel. In Wirklichkeit sind es zehn Rudel, vier Paare und zwei Einzeltiere. Die Anzahl der Territorien ist im Vergleich von 15/16 um fünf gestiegen. 2015/2016 wurden sechs Rudel, vier Paare sowie ein Einzeltier gezählt.

In Niedersachsen haben sich die Wölfe wirklich erfolgreich vermehrt und das soll auch so sein. Denn dies ist ja Sinn und Zweck des Abkommens der EU, das den Wolf unter den höchsten Schutzstatus gestellt hat. Eine Zunahme von 30 Prozent wäre also im Sinne des EU-Abkommens sogar erfreulich. Allerdings ist dies, bundesweit gesehen, nicht der Fall. Ferner behauptet Lies in dem NDR-Bericht, dass zusammen mit der Begrenzung der Population auf bestimmte Gebiete letztlich die Akzeptanz für den Wolf in der Bevölkerung steigen würde. Auch diese Behauptung ist nicht richtig. Laut Umfragen zweier Umweltverbände begrüßen eine Mehrheit der Deutschen und Österreicher sowie auch Dänen den Wolf.

Eine Lobby aus Weidetierhaltern, Landwirten und Hobbyjägern hatte dagegen von Anfang an ein Problem mit der Akzeptanz des Wolfes. Diese Lobby nutzt jede Gelegenheit, um in der Bevölkerung Angst und Panik zu verbreiten. Raum dazu geben die Medien. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht falsche, oder grotesk aufgebauschte Berichte in Tageszeitungen erscheinen. 2.398 Meldungen über die Sichtung von Wölfen gab es in Niedersachsen. Mehr als die Hälfte davon ist allerdings unbestätigt. Die Zahlen beweisen aber auch, wie problemlos das Zusammenleben von Wolf und Mensch in der Kulturlandschaft Niedersachsen funktioniert. Passiert ist nämlich gar nichts. Auch die Schäden an Nutztieren sind im Vergleich zu den Schlachtzahlen geradezu lächerlich: 166 Übergriffe gab es auf Schafe. Davon wurde der Wolf sogar 33 Mal ausgeschlossen. In 46 Fällen war eine Feststellung nicht möglich. 43 Übergriffe auf Rinder sind gezählt worden. Nur neun Mal war es auch der Wolf. Angriffe auf Pferde durch Wölfe gab es gar keine.

In Tageszeitungen wird Lies immer wieder im Zusammenhang mit dem Thema Wolf zitiert, dass die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle stehen solle. Wir fragen uns: Wie kommt es dann, dass immer mehr Niedersachsen an gesundheitlichen Folgen wegen des Pflanzengiftes Glyphosat leiden? Ferner werden in Niedersachsens Gewässern immer mehr multiresistente Keime entdeckt. Durch Wölfe ist kein Mensch verstorben, ja nicht einmal angegriffen worden. Ein Mann verstarb allerdings an Keimen in einem Gewässer.

Wir von Wolfsschutz Deutschland fordern die Landesregierung in Niedersachsen auf, den Nebenkriegsschauplatz  „Wolf“ endlich zu befrieden und sich mit den echten Herausforderungen und Problemen im Land Niedersachsen zu befassen. Würde das Land wirklich Wölfe schießen, könnten neben Rügen der EU auch empfindliche Strafzahlungen auf  Niedersachsen zukommen. Zahlen müssten diese Strafen am Ende wieder die Steuerzahler.

 

Brigitte Sommer
Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland, Verein in Gründung
 

Quellen:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/umweltminister-lies-spricht-mit-eu-kommission-zum-thema-wolf–162572.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Lies-will-Abschuss-Quote-fuer-Woelfe,wolf3380.html 

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Wirtschaftsbereiche/LandForstwirtschaftFischerei/TiereundtierischeErzeugung/AktuellSchlachtungen.html

https://www.wolfsmonitoring.com/fileadmin/dateien/wolfsmonitoring.com/pdfs/Wolfsmonitoringbericht_LJN_2016_2017.pdf 

https://www.gifhorner-rundschau.de/gifhorn/article213653461/Ich-war-von-dem-Glyphosat-Wert-meines-Sohns-Noel-geschockt.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Gefaehrliche-Keime-in-Baechen-Fluessen-und-Seen,keime302.html

https://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/fordert-konsequentes-toeten-woelfen-niedersachsen-9676387.html

 

 

 

 

 

Auch in Mecklenburg-Vorpommern keine Hinweise auf rasante Vermehrung des Wolfes

Das Märchen von der „rasanten“ Vermehrung.

 

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht die Rede von der „rasanten Vermehrung“ der Wölfe in Deutschland ist. Dabei dreschen nicht nur Politiker, Weidetierhalter und Wolfsgegner diese Phrase. Nein, auch so genannte Wolfsexperten und Mitarbeiter der großen Umweltverbände lassen sich dazu hinreißen, von einer rasanten Vermehrung zu reden. Im Koalitionsvertrag von SPD sowie CDU/CSU ist gar von Dezimierung der Wölfe die Rede. Fakt ist jedoch: In der Roten Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands (2009) wird der Wolf als eine vom Aussterben bedrohte Art eingestuft. Wenngleich sich der deutsche Wolfsbestand in den vergangenen Jahren positiv entwickelt hat, weist die Art – gemäß dem deutschen FFH-Bericht von 2013 – immer noch eine ungünstige Erhaltungssituation auf, schreibt das Bundesamt für Naturschutz in einer Zusammenfassung Ende 2017.

Wölfe paaren sich nur einmal im Jahr, nämlich jetzt und in den kommenden Wochen. Die Jungtiere vom Vorjahr kümmern sich oft noch mit um den Nachwuchs, der im Frühjahr auf die Welt kommt. Jetzt ist auch die Zeit für die zweijährigen Wölfe, sich ein eigenes Revier zu suchen. Da Wölfe ihre Reviere verteidigen, können sich die Jungtiere nur dort niederlassen, wo noch keine anderen Wölfe ihr Revier eingerichtet haben. Diese Verhaltensweisen sind es, die eine „rasante Vermehrung“ so gut wie unmöglich machen. Die meisten Jungtiere erreichen ihr drittes Lebensjahr nicht. Man ging bisher von einer Vermehrungsrate von 30 % aus. Im Monitoringjahr 2016/17 stagniert diese Rate nicht nur, sie ist sogar zurückgegangen.

In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Anzahl der Welpen von 13 auf 14 leicht erhöht. Die Territorien sind bei 3 allerdings gleich geblieben. Der Verbleib des bisherigen Lübtheener Rudels ist derzeit ungeklärt. Anfang 2017 konnte der seit 2007 in der Lübtheener Heide lebende, mindestens 12-jährige Rüde letztmalig anhand von Fotofallenbildern dokumentiert werden. Die beiden besenderten Jährlingsfähen des Rudels, WF2 Naya und WF3 Emma, sind abgewandert; seit Mai 2017 wurden sie nicht mehr in der Lübtheener Heide nachgewiesen. Zu dem aktuellen Status der Elterntiere des Lübtheener Rudels liegen keine Hinweise vor, schreibt das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Mit 12 Jahren hat der Rüde ein stattliches Alter für einen frei lebenden Wolf erreicht. Dennoch ist Wilderei als Ursache nicht auszuschließen. Erst im Dezember 2016 wurde dort der Jungwolf Arno erschossen aufgefunden.

Schaut man sich die Anzahl von Wölfen in Mecklenburg-Vorpommern an und vergleicht sie mit den Schäden, stehen die Forderungen von Weidetierhaltern in einem ganz anderen Licht. Zitat aus der Pressemitteilung der Landesregierung: Im Jahr 2017 leistete das Land MV Kompensationszahlungen an Tierhalter in Höhe von etwa 15.700 Euro. Landesweit waren 28 Übergriffe auf Nutztiere registriert worden, bei denen ein Wolf als Verursacher festgestellt oder nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei wurden 66 Tiere getötet und 22 Tiere verletzt. Seit Jahresbeginn 2018 wurden 4 Übergriffe auf Nutztiere registriert, bei denen ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte. Der vorbeugende Herdenschutz wurde im Jahre 2017 mit etwa 138000  Euro und im Jahre 2018 bislang mit etwa 32 000 Euro gefördert.

Quellen:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?id=136019&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/zusammenfassung?Bundesland=&Jahr=2016

https://www.bfn.de/fileadmin/BfN/presse/2017/Dokumente/Pressehintergrund_Wolf_2017bf.pdf

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?id=122660&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

 

 

 

 

Kuhbauer abgeblitzt – das Dobbrikower Rudel wird nicht getötet

Rieben – Fachleute des Landesamts für Umwelt (LfU) haben auf der Grundlage der Brandenburgischen Wolfsverordnung den Antrag auf Entnahme eines Wolfs im Landkreis Potsdam-Mittelmark geprüft und gestern abschlägig beantwortet.

Die Brandenburgische Wolfsverordnung – die erste Wolfsverordnung überhaupt in Deutschland – ist seit 2. Februar Kraft. Die Verordnung regelt den Umgang mit problemauffälligen Wölfen. Nach den engen Vorgaben des internationalen und nationalen Naturschutzrechts können Eingriffe in die Wolfspopulation nur als Einzelfallentscheidungen erfolgen, so das Landesamt für Umwelt. Wir von Wolfsschutz Deutschland sehen in der Wolfsverordnung einen Verstoß gegen EU-Recht. Wir protestierten bereits, unter anderen auch mit einer Petition, siehe  http://www.change.org/brandenburgwoelfe .In einem Schreiben eines Landwirts aus Potsdam-Mittelmark wurde die Entnahme des Dobbrikower Rudels gefordert. Entnahme heißt nichts anderes, als das komplette Rudel zu töten.

Das LfU macht deutlich, dass die in der Wolfsverordnung genannten Voraussetzungen für das Töten oder Fangen eines Wolfs nicht gegeben waren. Zwei frühere Wolfsrisse aus dem März und Oktober letzten Jahres können für die erst am 2. Februar rechtswirksam gewordene Verordnung nicht herangezogen werden. Vor allem aber gab es zu diesem Zeitpunkt  auf den Weiden noch keinen wolfssicheren Zaun, wie er in der Verordnung als Kriterium beschrieben ist. Erst wenn Wölfe mehrfach als wolfssicher anerkannte Zäune überwinden, kann die sogenannte „Entnahme“ geprüft werden. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können Wölfe auch nicht entnommen werden. Nach unserer Ansicht ist auch dies nicht möglich, weil wie will man nachweisen, welcher Wolf welche Zäune überwunden haben?

Das Landesamt hat dem Landwirt als Unterstützungsmaßnahme für die beiden früheren Risse einen Ausgleich für den Verlust von Weidetieren zugesprochen und Ende 2017 die Errichtung eines als wolfssicher anerkannten Zauns mit Fördermitteln unterstützt. Der Zaun ist inzwischen errichtet. Wir hoffen, dass dies auch eine klare Botschaft an weitere Landwirte ist, die sich Hoffnung machen, mit der Kreation zum Teil abenteuerlichen Geschichten Wolfsabschüsse zu fordern. Weidetierhalter sollten diese Energie lieber in den Schutz ihrer Tiere stecken und sich mit dem streng geschützten Beutegreifer arrangieren.

Hier geht es zur PM des LFU: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.588910.de

Big brother für Bruder Wolf? Ein Gastkommentar von Kurt Schneeberger

In Baden-Württemberg, Hessen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz wollen Politiker in Zukunft beim so genannten Wolfsmanagement künftig länderübergreifend besser zusammenarbeiten. Dies klingt zunächst ja nicht einmal schlecht. Betrachtet man allerdings die Anzahl an Wölfen, um die es geht, fragen wir uns ernsthaft, ob die Politik nicht größere Sorgen haben müsste.  Die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland wird immer größer, die GroKo hat hierfür wenig Lösungen parat. Auf Äckern darf weiterhin Glyphosat verspritzt werden und in hessischen Bächen und Flüssen werde immer mehr multiresistente Keine entdeckt. Wir fragen uns: Wo bleibt da die Sorge unserer Politiker um die Sicherheit der Bürger?

Hier ein Gastkommentar des Wolfsfreundes Kurt Schneeberger:

Im Prinzip ist es zum Lachen. Das neue Top Thema der Politik. Die wirklich wichtigen Themen geraten geradezu in Vergessenheit. Schuld sind nicht nur die Politiker, sondern auch die „entarteten“ Bürgerinnen und Bürger, welche die Natur nur noch als Betätigungsfeld für Trendsportarten und Freizeitvergnügen wie „Bräteln mit Familie“ wahrnehmen. Wie diese oder jene Blume heißt, weiß auch niemand mehr ebenso wenig wie alles andere in der Natur.
Wichtig ist nur noch der 4×4 SUV mit welchem man in die Natur rausfährt, dann das Equipment für Betätigungen aller Art, usw…. die Natur – Flora, Fauna – wird als solches nicht mehr wirklich wahrgenommen. 

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Menschen zum Teil endgültig von diesem Thema abgekoppelt haben, sie wissen es einfach nicht mehr besser.
Zu dieser Gruppe Menschen gehören natürlich auch viele Politikerinnen und Politiker. Geschürt wird das Ganze dann noch von „Nutz“Viehhaltern und Jäger, welche zum Teil auch in der Politik „hocken“. Überwachen ist der große Trend – Die Technik machts möglich! Und die Menschen sind zufrieden.
Wie lange wird es noch dauern, bis sogar Drohnen, gesteuert von GPS Sendern, rund um die Uhr Bilder von Wölfen senden und am anderen Ende Menschen in Überwachungszentralen alles mitverfolgen und sofort Alarm schlagen? Mich würde es nicht wundern.

Wäre es nicht vorteilhafter, gewisse Menschen besser zu überwachen…
JA, mit Sicherheit! Aber das wäre schon fast ein Verstoß gegen die „Menschlichkeit“… „Menschlichkeit“..? – schon wieder eine „Klammer geöffnet“, aber lassen wird das mal.

Quelle:

https://www.morgenweb.de/mannheimer-morgen_artikel,-laender-streit-ueber-wolf-konzept-_arid,1210353.html

 

 

Das muss aufhören: Durch die Jagd im März werden ganze Fuchsfamilien ausgelöscht. Fuchswelpen sterben qualvoll.

Nachwuchs am Fuchsbau: Tier- und Naturschutzorganisationen fordern Ende der erbarmungslosen Jagd auf Jungfüchse und ihre Eltern. Am Ende des Beitrages ist eine Petition für NRW verlinkt. Bitte unterschreiben und großflächig teilen. 

In den nächsten Wochen stellt sich bei Familie Fuchs Nachwuchs ein: In den Monaten März bis Mai bringen Füchsinnen ihre Welpen zur Welt. Nachstellungen durch Jäger sorgen jedoch oft dafür, dass das Familienidyll nicht lange währt. Das Aktionsbündnis Fuchs, eine Initiative von mehr als 50 deutschen Tier- und Naturschutzorganisationen, setzt für das Ende der ebenso grausamen wie sinnlosen Fuchsjagd ein.

März 2018 – Der Anblick spielender Jungfüchse gehört zu den schönsten Bildern, die unsere heimische Tierwelt zu bieten hat. Die wenigsten Menschen wissen jedoch, dass viele Fuchswelpen bereits am elterlichen Bau von Jägern erschossen oder in Fanginstrumenten wie der sogenannten „Eberswalder Jungfuchsfalle“ gefangen und dann getötet werden. Fuchswelpen haben in den meisten Bundesländern keine Schonzeit!

Qualvoller Tod von Fuchswelpen nach dem Tod der Fuchseltern

Elterntieren, die für die Jungenaufzucht notwendig sind, gesteht das Bundesjagdgesetz nach §22 Abs. 4 (Elterntierschutz) eine Jagdruhe zu. Nicht selten umgehen Jäger diesen Schutz, indem sie versuchen, zuerst die Fuchswelpen und dann deren Eltern töten. Reguläre Schonzeiten zumindest für erwachsene Füchse gibt es nur in etwa der Hälfte der Bundesländer. Meist enden die bereits Ende Juni oder Juli. Wo keine Schonzeitregelungen existieren, ist es weitgehend dem Ermessen des Jägers überlassen, wann er die Flinte wieder auf Füchse anlegt. In der Regel wird den Bestimmungen zum Elterntierschutz zum Trotz bereits im Juni wieder das Feuer eröffnet. Forschungsergebnisse sowie Altersbestimmungen in Wildtierauffangstationen zeigen jedoch, dass manche Welpen erst im April oder Mai geboren werden. Da Fuchswelpen erst in einem Alter von etwa fünf Monaten auf sich allein gestellt überleben können, sterben viele Jungfüchse nach dem gewaltsamen Tod ihrer Eltern qualvoll.

Fuchsjagd während der Paarungszeit: Ursache für Leid und Tod neugeborener Welpen

Hinzu kommt, dass gerade in der winterlichen Paarungszeit besonders intensiv Jagd auf Füchse gemacht wird. Dadurch werden nicht nur zahlreiche bereits schwangere Füchsinnen getötet, sondern es wird vielen Welpen bereits vor der Geburt der Vater genommen: Jeder Fuchsrüde, der nach der Paarung getötet wird, steht später nicht mehr für die Versorgung seiner Familie zur Verfügung. Fuchsväter leisten jedoch insbesondere durch die Versorgung von Fähe und Welpen mit Nahrung einen wichtigen Beitrag zur Jungenaufzucht. Studien zeigen, dass die Welpen „alleinerziehender“ Fähen deutlich geringere Überlebenschancen haben und eine schlechtere körperliche Verfassung aufweisen als Jungfüchse, an deren Aufzucht sowohl Vater als auch Mutter beteiligt sind.

Aktionsbündnis Fuchs fordert Ende der Fuchsjagd

All dies zeigt unmissverständlich auf, wie willkürlich und erbarmungslos Füchsen hierzulande nachgestellt wird, und wie dabei selbst grundlegende biologische Fakten ignoriert werden. Wolfsschutz Deutschland macht sich daher gemeinsam mit bundesweit mehr als 50 weiteren Natur- und Tierschutzorganisationen im „Aktionsbündnis Fuchs“ dafür stark, die sinnlose Bejagung des Fuchses einzustellen. „Es ist nicht zu tolerieren, dass Füchse in den meisten Bundesländern ohne reguläre Schonzeit verfolgt werden und nicht einmal ihren Nachwuchs unbehelligt von Flinten und Fallen aufziehen können“, erläutert Lovis Kauertz, einer der Initiatoren des Bündnisses. „Dabei gibt es keinen vernünftigen Grund für die erbarmungslose Hatz auf Meister Reineke“.

Sinnlose Fuchsjagd

Viele Jäger sehen in Füchsen Beutekonkurrenten oder behaupten, man müsse sie „regulieren“, etwa, um der Ausbreitung von Krankheiten Einhalt zu gebieten. Wissenschaftliche Studien zeigen jedoch, dass eine „Regulierung“ des Fuchsbestands mit jagdlichen Mitteln gar nicht möglich ist, weil Verluste durch Zuwanderung und steigende Geburtenraten kompensiert werden. Zudem begünstigt Bejagung die Ausbreitung von Krankheiten tatsächlich sogar, anstatt sie einzudämmen. Von einer wie auch immer gearteten Notwendigkeit, Füchse zu bejagen, kann also keine Rede sein.

 

Eine ausführliche Darstellung des Themas sowie wissenschaftliche Nachweise finden Sie in den Erläuterungen und Quellenangaben des Aktionsbündnisses Fuchs.

Kontakt:http://www.aktionsbuendnis-fuchs.de

Die Petition gegen die Fuchsjagd in NRW benötigt dringend Unterstützer: https://www.openpetition.de/petition/online/gegen-wiedereinfuehrung-der-bau-fallenjagd-fuer-die-schonung-von-fuechsen-bedrohten-arten-in-nrw

 

In Sachsen verschwinden klammheimlich die Wölfe. Helfen Sie uns, damit wir dagegen vorgehen können!

Alle Welt spricht von einer angeblich rasanten Vermehrung der Wölfe in Sachsen. Sogar ein so genannter Wolfsexperte aus Bayern war sich nicht zu schade, Entsprechendes zu formulieren. Doch stimmt das wirklich? Wir haben uns die offiziellen Zahlen auf http://www.dbb-wolf.de  angesehen und haben dort auch noch einmal telefonisch nachgefragt. In den Zahlen über die Territorien 2016/2017 wird es keine Änderungen mehr geben. Im Monitoringjahr 2015/16 wurden in Sachsen 15 Rudel, 4 Paare, ein territorialer Wolf und 52 Welpen gezählt. 2016/17 sind es nur noch 14 Rudel, 5 Paare, kein territorialer Wolf mehr und nur 39 Welpen. Die Territorien sind von 20 auf 19 ebenfalls gesunken. Das heisst im Klartext: die Wölfe haben sich nicht nur „nicht“ rasant vermehrt, in Wirklichkeit ist ihre Zahl sogar zurückgegangen. Dies liegt unserer Ansicht nach nicht unter vermehrten Verkehrsunfällen, sondern auch und gerade daran, dass besonders in Sachsen in Wild-West-Manier Wölfe illegal getötet werden. Denn nicht jeder illegal getötete Wolf wird auch entdeckt und entsprechend statistisch berücksichtigt.

Für uns sind diese Zahlen deswegen auch nicht wirklich verwunderlich. Schließlich hatte vor einiger Zeit ein sich zu Wolfshass bekennender Hobbyschäfer in einem Kommentar in unserer Petition http://www.change.org/pumpak  dazu bekannt, Wolfsangeln gut zu finden und selbige auch zu benutzen. Wir von Wolfsschutz Deutschland wollen in ganz Sachsen mit weiteren Leuten vor Ort sein, um die Wölfe vor Wilderern zu beschützen. Wir benötigen dazu Fahrzeuge, Nachtsichtgeräte und weitere Ausrüstungsgegenstände. Da wir, im Gegensatz zu den großen Naturschutzverbänden, keine staatliche Unterstützung erhalten, sind wir dringend auf Spenden angewiesen. Jeder Euro kann uns helfen, weitere illegale Wolfstötungen zu verhindern. Bitte helfen Sie uns, die Wölfe in Sachsen zu schützen.

Wolfsschutz-Deutschland

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Hier ist der Link, um über Paypal zu spenden: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Quelle: https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/zusammenfassung?Bundesland=&Jahr=2016

Erschießung Wolf Zottel – Veröffentlichung über Gutachten wirft noch mehr Fragen auf – Petition weiter offen

In einer Pressemitteilung auf der Homepage des Landratsamtes Görlitz heisst es lapidar, dass das vom Leibnitz-Institut bestellte Gutachten über die „Entnahme“ – im Klartext Erschießung – des Jungwolfes Zottel vom Leibnitz Institut in Berlin sei nun teilweise fertig. Das Gutachten bescheinige, dass der Wolf „fachgerecht getötet worden sei.“ Diese Ausdrucksweise finden wir respektlos und mehr als zynisch, geht es doch um ein Mitgeschöpf, dem man das Wertvollste geraubt hat, was es besaß: Sein Leben!

Hintergrund: Am 02.02.18 wurde der Wolf Zottel getötet. Zuvor sollte der Jungwolf aus dem polnischen Mymiarki-Rudel Ende Dezember 2017 zwei Hunde im Raum Weißkeißel und Krauschwitz getötet haben. Der eine Hund sei frei herumgelaufen, der andere wäre an einer Hundehütte festgebunden gewesen, hießt es vom Kontaktbüro. Wir waren in Weißkeißel vor Ort. Der betroffene Hund war zirka 200 Meter vom Haus des Halters aufgefunden worden. Die Hundehütte war nicht in einem umzäunten Bereich des Gartens untergebracht. Der Besitzer des Hundes verwickelte sich im Gespräch mit uns in Widersprüche. Nachbarn, die Hühner und Katzen hielten, klagten uns gegenüber über keinerlei Verlust ihrer Tiere. Der Bereich in Krauschwitz liegt keinesfalls in einer Ortschaftslage, sondern mitten im Wald Dass hier Wölfe oder andere Wildtiere auftauchen können, ist also alles andere als verwunderlich.

Siehe auch unser offener Brief https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/20/offener-brief-an-bernd-lange-saechsischer-schiessbefehl-widerspricht-dem-eigenen-wolfsmanagementplan/https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/20/offener-brief-an-bernd-lange-saechsischer-schiessbefehl-widerspricht-dem-eigenen-wolfsmanagementplan/

Ein DNA-Ergebnis gab es nach unseren Recherchen nur für den Vorfall in Weißkeißel. Dort sei der Wolf als Verursacher festgestellt worden, keinesfalls ist bis dato jedoch bewiesen, dass es damit auch Wolf Zottel war.  Die Erschießung des Jungwolfs verstößt ganz klar gegen mindestens zwei Punkte (5.4 und 5.6) des sächsischen Wolfsmanagementplan. Räude reicht als Grund keinesfalls für eine Tötung aus, auch darf ein Wolf nach dem sächsischen Wolfsmanagementplan nicht ohne vorherige Vergrämungsmaßnahmen getötet werden. Der Erhaltungszustand des Wolfs ist in Sachsen nicht einmal erreicht. Das unter strengem Schutz stehende Tier hätte also nach unserer Ansicht eingefangen und behandelt werden müssen, wie es auch schon bei einem Wolf, der sich am Bein verletzt hatte, gemacht worden war. Der Wolf konnte in die Freiheit zurück. Warum nicht Zottel?

Weiter wird aus dem Gutachten zitiert, dass Zottel an einer Dermatitis gelitten hätte, wie sie auch bei Räude beobachtet werden kann. Diese schwammige Erläuterung ist nicht anders zu verstehen, als dass anscheinend gar nicht sichergestellt ist, dass Zottel überhaupt unter Räude litt. Zudem wäre Räude behandelbar gewesen und auch eine Dermatitis, die beispielsweise durch Pilzinfektionen oder bakteriellen Infektionen oder auch durch Beschuss mit Bleimunition entstehen kann, wäre mit Antibiotika und Kortison zu behandeln gewesen.  Ilka Reinhardt vom LUPUS-Institut  wurde in einem Interview mit MDR SACHSEN so zitiert: „Generell sind wir sehr erleichtert, dass dieses Tier nun entnommen wurde und wir den Menschen in der Region sagen können, dass sie keine Angst mehr haben müssen.“ Reinhardt betonte, dass der Abschuss so erfolgte, wie es der Managementplan vorsieht. „Wenn sich Wölfe so verhalten, dass das nicht tolerabel ist – und das ist in diesem Fall so gewesen – müssen sie zum legalen Abschuss freigegeben werden.“ In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der GRÜNEN heisst es vom Umweltministerium, dass nach Tabelle 8.5 im Wolfsmanagementplan gestattet sei, dass ein Wolf entnommen werden kann. Wir widersprechen: Unter Punkt 8.5 ist aufgeführt, dass hier ebenfalls nur nach Besenderung und Vergrämung eine „Entnahme“ infrage kommt, und das auch nur bei einem Wolf, der nachweislich angefüttert wurde. Dies ist bei Zottel unstrittig nicht der Fall.

Außerdem fragen wir uns, was genau an diesem Jungwolf besonders angsteinflößend gewesen sein soll? Sollten nicht gerade die Mitarbeiter von LUPUS und dem Kontaktbüro die Bevölkerung aufklären, statt sich an Panikmache zu beteiligen bzw. Angst zu schüren?

Eine Jägerzeitung hatte dem Jungwolf aus Polen sogar unterstellt, dass er dafür verantwortlich gewesen sein sollte, dass ein wildernder Jagdhund durch einen Wolf zu Tode kam. Eine Pressemitteilung des Kontaktbüros Sachsen von heute widerlegt diese These ganz klar. Es war ein Rüde aus einen anderen Rudel. Sein Verhalten wird als normal beschrieben. Es ist auch normal, dass herumstreunende Hunde von Wölfen als Beute gesehen werden können. Warum stellt dies aber für den einen Wolf das Todesurteil dar und für den anderen nicht? Zumal es nicht einmal gesichert ist, dass Zottel der Verursacher bei Weißkeißel war.

Der Fall Zottel sorgt weiter für Unmut in den sozialen Netzwerken. So schreibt ein User, zu den Aktionen des Kontaktbüros und des Landratsamtes:  „Die geben sogar die, für jeden so wichtige, 112 Nummer zur Meldung von Wolfssichtungen frei…es ist unfassbar wie tief das Rotkäppchensyndrom dort verwurzelt ist. Ich sehe schon die Schlagzeile: „Wolf war Schuld an zu später Hilfe“ …zu einem schweren Unfall auf der Autobahn konnten die Rettungskräfte erst verspätet ausrücken – die Notfallrufnummer 112 war durch Wolfssichtungsmeldungen überlastet.“

Unsere Petition www.change.org/zottel ist weiterhin offen. Wir fordern Landratsamt, Umweltamt und die Mitarbeiter des Kontaktbüros sowie LUPUS auf, den Fall Zottel lückenlos aufzuklären und wir protestieren gegen die bisherige Informationspolitik. Eine Abschussgenehmigung wurde nicht veröffentlich, ebenso gab es keinerlei Informationen zum Hintergrund. Das Gutachten, aus dem zitiert wurde, ist nicht veröffentlich, ebenso gibt es keinerlei Beweise darüber, dass Wolf Zottel tatsächlich Kaninchen oder Katzen gefressen hat, wie behauptet. Nach unseren Recherchen beruhen diese Anschuldigungen rein auf Hörensagen. Wir erstatteten bereits Anzeige gegen den unbekannten Schützen, den Landrat und den Umweltminister. https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/02/02/pressemitteilung-wolfsschutz-deutschland-erstellt-anzeige-gegen-landrat-umweltminister-und-unbekannten-schuetzen/

Quellen:

http://www.wolf-sachsen.de/de/aktuelles/allgemeines-sonstiges/459-untersuchungsbefund-des-entnommenen-wolfes-liegt-vor

 

http://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=852594&waid=392&modul_id=34&record_id=92696

 

https://www.mdr.de/sachsen/befund-wolfsabschuss-sachsen-100.html

 

https://www.jagderleben.de/news/jagdhund-wolf-getoetet

 

http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=12030&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined

http://www.wolf-sachsen.de/de/aktuelles/allgemeines-sonstiges/460-jagdhund-auf-dem-truppenuebungsplatz-oberlausitz-von-einem-wolf-getoetet

 

 

 

Artikelempfehlung der Woche: Es geht auch sachlich und fundiert!

Liebe Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde,

die Durchsicht des täglichen Pressespiegels macht schon lange kein Vergnügen mehr. Gerade, wenn fast nur noch schlecht recherchierte und tendenziöse Artikel über Wölfe erscheinen. Dieser Artikel ist so wohltuend anders, dass wir ihn heute gerne empfehlen wollen.  Großes Kompliment an Barbara Schuster von den Nordbayerischen Nachrichten. Sie erzählt spannend und unaufgeregt vom Leben des Wanderschäfers Markus Schreiner, der den Wolf nicht als einen Feind sieht.

Total unglaubwürdig! Faktencheck Artikel in der MAZ: Hündin nach Wolfsangriff eingeschläfert

Unsere Mitarbeiter Manuel R.  und Rüdiger S. haben die Sachlage im brandenburgischen Kleinstädtchen Steinberg überprüft. 

 

Rüdiger S: „Die Gegend ist wie geschaffen für durchziehende und territoriale Wölfe! Die Gemarkung Sternberg hat nur eine durch den Ort führende Straße ansonsten ist da rund herum nur Wald und die A2. Bis zum nächsten Ort sind es jeweils um die 4 Kilometer! Der Ort Steinberg liegt in einem Wolfseck , d.h. nördlich(ungefähr 20km Klietzer Rudel), östlich( ca 20 km Entfernung) Lehniner Rudel, westlich( ca. 10 km) Görzker Rudel und westlich( ca.15 km ) Altengrabower Rudel! Es ist aus meiner Sicht also nicht verwunderlich das hier in einem so dicht getränktem Gebiet Wölfe durch ziehen.“

Die Bewohner dort sollten also auch reichlich Erfahrung mit dem Schutz ihrer Weidetiere haben. Leider bot sich uns ein komplett gegenteiliges Bild. 

Nach dem Artikel in der  „Märkischen Allgemeinen“ am 13. Februar dieses Jahres  unter der Überschrift „Hündin nach Wolfsangriff eingeschläfert“ ergeben sich noch immer einige ungeklärte Fragen.  Ob es nun ein Wolf war, oder nicht wird sich dabei nie klären, da die Hundebesitzerin eine kostenlose DNA-Überprüfung verweigerte.  Wir haben uns vor Ort einmal umgeschaut und uns die Gegebenheiten vor Ort genau betrachtet.

Angeblich soll die 13-jährige Terrierhündin von einem Wolf in dem Örtchen Steinberg bei Ziesar angegriffen und durch einen Gitterzaun hindurch verletzt worden sein. Dem Tier hatte die Hälfte des Vorderlaufs gefehlt.

In einer Tierklinik wurde empfohlen, den Vorderlauf zu amputieren, um das Leben der Hündin zu retten. Die Hundehalterin wollte die 13-jährige Hündin allerdings nicht, so O-Ton, als Krüppel behalten und ließ sie einschläfern. Fakt ist: Ein Wolf als Verursacher  konnte gar nicht bewiesen werden, da die Hundebesitzern – wie oben schon erwähnt – keine DNA-Untersuchung zuließ, obwohl dies kostenlos gewesen wäre.  Genproben von der Wunde am Vorderlauf oder den Fellresten am Gartenzaun sind nicht vorzeigbar. Ebenso wenig die Reste des Vorderlauf.

Nicht einmal zehn Meter entfernt vom Haus – hatte niemand etwas gehört?– steht auf Betonankern ein Stabgitterzaun. Die Zwischenabstände der Stabgitter weisen großzügig gemessen knapp 4,5 cm aus. Die anatomischen Gebissmaße eines Wolfs haben einen Abstand zwischen den  Fangzähnen von 4,5 cm. Dazu links, rechts je ein cm für Muskeln, Sehnen, Haut, Fell, womit der Wolfsfang wenigstens 6,5 cm breit ist. Somit würde der Maulfang eines Wolfs  weder direkt, noch  waagerecht  durch diese Stabgitter passen. Hochkant ginge dies eventuell , doch dann würde der Fang zum Biss nicht mehr möglich sein. Es ist zwar möglich, dass ein kleiner Jagdterrier die Pfote durch das Gitter stecken würde. Dennoch ist die These, dass der Wolf dort die Pfote abgebissen haben soll, äußerst unwahrscheinlich. Hat der Hund sich evtl. vielmehr bei der Baujagd verletzt oder ist in ein Tellereisen geraten? Auch können wir nicht ganz nachvollziehen, warum der Hund eingeschläfert werden sollte. Schließlich leben sehr viele Hunde und Katzen ohne Probleme auf drei Beinen. 

Bleibt die Frage: Hat sich der Reporter, der diesen Bericht in der „MAZ“ schrieb, diesen Zaun einmal genauer angeschaut? Davon ist in dem Bericht jedenfalls nichts zu lesen.

Merkwürdig und unverständlich erscheint es, dass laut diesem Bericht ein kleiner „Familienhund“  zu dieser Jahreszeit und im „Belagerungsgebiet von Wölfen“ nachts draußen allein verbringen muss. Sollte er einen Wolf erschrecken, vergrämen oder gar verjagen?

Vom aufgeräumten Örtchen  Ziesar um die Ecke durch Steinberg stellt sich der Eindruck vom Vergessen ein. Hier wohnt auch der Amtsdirektor von Ziesar, Norbert Bartels, der die Situation in Steinberg mit einem „Belagerungszustand“ verglicht. Die ordentlich gereihten Häuser, mitten im Ort ein Kinder-,Spiel- und Freizeitplatz, etwas außerhalb ein hergerichteter Badeteich  zeugen von Beschaulichkeit. 

 

Vom Dorf weg reiht sich Weidefläche an Weidefläche, mit größeren Tierbeständen in der Nähe, weiter draußen einzelne Tiere. Die Umzäunungen der Weiden wurde offenbar im letzten Jahrhundert eingerichtet. Die meisten sind  verfallen, verrostet, beschädigt, durchwuchert, da oder dort vielleicht hüfthoch ein verrosteter Draht, nirgendwo Stromfluss, die Zugänge offen oder oft ist nur ein Querbalken vorhanden. Sind das die Paradebeispiel für die „gute, fachliche Praxis der Einzäunung von Weidetieren“ gemäß Standard vom Bauernverband? Dazwischen eine kleinere Fläche mit Mutterkühen und Kälbern, die  derart zugemüllt ist, dass im Falle eines Ausweichens die Tiere sich die Läufe brechen würden. Auf den Bildern wird deutlich, warum es dort zu Rissen von Kälbern kommen kann, ganz gleich ob von wildernden Hunden, oder von anderen Beutegreifern wie Wölfen, verursacht. Der Zaun ist dermaßen mangelhaft, dass die Kälbchen unten durchschlüpfen können. Außerhalb der Umzäunung könnten sie nicht mehr von der Herde beschützt und verteidigt werden. 

Aus Gesprächen mit Ortskundigen stellten sich aber noch ganz andere Wahrnehmungen ein. Die Bauern würden sich hauptsächlich  fürs Geld verdienen interessieren. Bei einem Riss, ohne dass die Tiere zuvor ausreichenden Schutz genossen, zahlt aber der Staat nicht. Andererseits werden Gelder zur Förderung in Brandenburg vielfach nicht abgerufen von den Weidetierhaltern. Erzählt wurde uns auch von privat gehaltenen Wolfshunden, die für Filmaufnahmen trainiert sein sollen, sich aber öfter von selbst auf die Pfoten in die Umgebung machen… „weshalb beinah jede Nacht „Wölfe“ in die aufgestellte Fotofalle tappen“. Ein vereinbarter Termin mit einem Wolfsberater zur Erfassung des „Wolfsangriffs“ auf die Terrierhündin endete bedrohlich. Eine aufgelaufene Dorfcrew verhinderte dies, die Hundehalterin erschien nicht, die Reste der Hundepfote blieben „verschollen“. Belegbilder aus Fotofallen im dörflichen Umfeld bleiben privat unter Verschluss. Warum wohl? Hier geht es zum Artikel: http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Wolf-greift-eingezaeunten-Hund-an-Tier-muss-eingeschlaefert-werden

Doch nicht nur die MAZ setzte auf tendenziöse Berichterstattung, weitere Medien übernahmen mutmaßlich den Fall,  ohne selber recherchiert zu haben:

https://www.facebook.com/mozde/posts/er-ist-und-bleibt-ein/1789290824438446/

https://www.maennersache.de/dorf-angst-wolf-beisst-huendin-pfote-ab-5235.html

https://www.nordkurier.de/brandenburg/dorf-lebt-in-angst-vor-woelfen-1631264202.html

 

Wolfsschutz Deutschland fordert Verbot sinnloser Fuchsjagd und grausamer Jagdmethoden – Petition bitte unterschreiben!

Tier- und Naturschutzorganisationen fordern Verbot sinnloser Fuchsjagd und grausamer Jagdmethoden

 

Im Rahmen der Fuchsjagd kommen Praktiken zum Einsatz, die das Tierschutzgesetz eigentlich verbietet. Besonders grausam geht es bei der Baujagd und der Bauhundeausbildung an lebenden Füchsen zu. Doch der Widerstand wächst: Etwa 50 Organisationen aus dem Natur- und Tierschutzbereich sind bereits Teil des “Aktionsbündnisses Fuchs“ und fordern gemeinsam ein Verbot der nach wissenschaftlichen Erkenntnissen völlig sinnlosen Fuchsjagd.

In diesen Tagen suchen Füchse vermehrt Schutz und Ruhe im Bau. Sie bereiten sich auf die Geburt ihrer Nachkommen vor, die in seltenen Fällen bereits im Januar stattfindet. Diese Verletzlichkeit nutzen Jäger bei der Baujagd gezielt aus und lassen Rückzugsorte zu Todesfallen werden: „Wer zum ersten Mal erfährt und sieht, was Baujagd bedeutet, ist völlig erschüttert. Die Erbarmungslosigkeit und Brutalität, mit der Füchsen dabei nachgestellt wird, lässt sich mit den Grundsätzen von Moral, Ethik und Tierschutz nicht vereinbaren.“ so Heidrun Heidtke, Mitinitiatorin der bundesweit agierenden Initiative „Aktionsbündnis Fuchs“. Etwa 50 Organisationen haben sich bereits dem Bündnis angeschlossen, welches sich für den Schutz der Füchse einsetzt.

 Die ganzjährige Schonung von Füchsen ist  ein Erfolgsmodell, wie Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Gebieten zeigen.

Baujagd – eine der grausamsten Jagdarten
Bei der Baujagd hat ein sogenannter Erd- oder Bauhund die Aufgabe, den Fuchs aus seinem Bau zu treiben. Der Fuchs ist chancenlos: Flieht er, wird er von den draußen wartenden Jägern er- oder angeschossen. Bleibt er im Bau, muss er sich dem Hund stellen. Oft kommt es dabei zu Beißereien, bei denen Hund und Fuchs sowie ggf. bereits vorhandene Welpen schwer verletzt oder getötet werden. Geben weder Hund noch Fuchs nach, graben die Jäger den Bau auf. Schließlich wird der Fuchs erschossen, erschlagen oder von Jagdhunden zerfetzt. Die Baujagd ist damit zweifellos eine der grausamsten Jagdarten. Gemäß zweier Schweizer Gutachten stellt die Baujagd im rechtlichen bzw. verhaltensbiologischen Sinne eine Tierquälerei dar, weswegen sie etwa im Kanton Thurgau bereits verboten wurde. Zur Baujagdt gibt es eine Petition. Bitte unterschreiben und teilen http://openpetition.de/!hgjlb

Ohne Rücksicht auf Verluste: Der Bauhund im Einsatz
Verletzungen des Bauhundes sind für Jäger offenbar so „normal“, dass sie empfehlen, ein ganzes Arsenal an Utensilien zur Notfallversorgung mitzuführen. Zuweilen bleibt der Hund jedoch im Bau stecken oder wird verschüttet und stirbt den langsamen Erstickungstod. All das wird billigend in Kauf genommen. Des Menschen bester Freund wird als Werkzeug in einem sinnlosen Kampf missbraucht.

Kaum bekannt ist auch, dass diese Hunde speziell für die Baujagd an lebenden Füchsen abgerichtet werden. In sogenannten Schliefenanlagen werden Füchse dazu in einem künstlichen Tunnelsystem immer wieder der Verfolgung eines Hundes ausgesetzt und müssen dabei Todesängste erleiden.

Verbot der Fuchsjagd ist überfällig
Gemäß §3 des deutschen Tierschutzgesetzes ist es verboten, Hunde auf andere Tiere zu hetzen oder an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen. Dennoch wird genau das im Rahmen der Fuchsjagd legalisiert und tausendfach praktiziert. Wie zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, ist die Fuchsjagd insgesamt als sinnlos und sogar kontraproduktiv zu bewerten, weil Verluste durch steigende Geburtenraten und Zuwanderung aus anderen Gebieten rasch kompensiert werden. Die ganzjährige Schonung von Füchsen ist hingegen ein Erfolgsmodell, wie Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Gebieten zeigen. Da es für die Fuchsjagd keinen vernünftigen Grund gibt, kann es auch für das bei Baujagd und Bauhundeausbildung verursachte Leid absolut keine Rechtfertigung geben.

Das Aktionsbündnis Fuchs, zu dem auch Wolfsschutz Deutschland gehört,  fordert die politisch Verantwortlichen dazu auf, diesem barbarischen Treiben ein Ende zu setzen: Tierschutzwidrige Praktiken dürfen nicht für eine sinnlose Jagdausübung legalisiert werden. Ein Verbot der Fuchsjagd ist lange überfällig.