Faktencheck über böse Wölfe und arme Lämmchen in Brandenburg und Südtirol

Faktencheck über böse Wölfe und arme Lämmchen in Brandenburg und Südtirol.

in der vergangenen Woche pinnte ein Unbekannter einen Zeitungsausriss an den Briefkasten eines unserer Mitglieder in Brandenburg. Auf einen Bild war der angefressene Kadaver eines Schafs zu sehen, im Text klagte ein Hobbyhalter sein Leid. Ob dieser Ausriss nun als ein Vorwurf an uns gedeutet werden sollte, weil wir uns für Wölfe einsetzen, oder als Aufruf zur Recherche wissen wir nicht. Allerdings muss demjenigen klar sein, der uns solche Artikel auf welche Weise auch immer zukommen lässt, dass wir diese auch tatsächlich  nachrecherchieren. In Punkto dieses Artikels ging der Schuss allerdings nach hinten los. Unser Vereinsmitglied war vor Ort und dokumentierte die Zäune des betreffenden Hobbyhalters, der in einem Artikel in der MAZ noch wesentlich mehr geklagt hatte als in dem kurzen Zeitungsausriss. Was für eine Mühe es doch sei, das arme Kind des Schafs nun per Hand aufzuziehen, statt der Weidetiere solle man doch die Wölfe einsperren und so weiter. 20 Jahre sei nichts passiert und nun das? Medienwirksam bestellte der Halter gleich noch den Wolfsberater und die Presse zum gleichen Termin. Reißerische Artikel so gut wie garantiert.

Null Schutz für die Schafe!

Dabei sollte nun wirklich nach zwanzig Jahren auch der letzte Hobbyschäfer wissen, dass der Wolf nach Deutschland zurückgekehrt ist. Besonders tragisch ist in diesem Fall, dass die Seite des Geheges, das an den Bach grenzt, gar nicht gesichert war. Welcher Schafhalter, der wirklich an seinen Tieren hängt, geht ein solches Risiko ein? Ganz gleich ob Hund, Wolf oder ein Tierhasser die Gelegenheit nutze. Es gab leichten Zugang zu den Tieren. Besondern tragisch an diesem Fall ist, dass die Bachseite wohl zu früheren Zeiten einmal gesichert gewesen ist. Das ganze Geheule in der MAZ ist unter diesen Aspekten wenig glaubhaft. Viel wahrscheinlicher ist es, dass hier erneut ein Fall nach Kemlitz für die Brandenburger Wolfsverordnung kreiiert werden soll. Siehe auch unsere Petition unter www.change.org/brandenburgwoelfe .

Hier der Kommentar unseres Vereinsmitgliedes Jürgen H.

„Das Leben ist kein Ponyhof!“

Es war einmal, in der kleinen Gemeinde Ziezow (Teil der Gemeinde Planetal / ca. 250 Einwohner). Über die stille Post kam eine Nachricht: „… sag mal, ist das dein Schaf was dort am Bach auf der Wiese liegt?“. Es war an einem Pfingstmontag, der Feiertagsbraten schmorte in der Röhre und die Kinder spielten mit der Playstation, als diese Botschaft den Kleintierhalter ereilte. Er machte sich sofort auf den Weg und war geschockt von dem Anblick. Trotzdem er jeden Abend vor dem Einschlafen für seine Tiere betet und ihnen die Daumen drückt, ist es geschehen. Einer der Wölfe die täglich heulend ums Dorf laufen hat die Frechheit besessen und sein Mutterschaf verspeist. Der Kleintierhalter schrie „weh und ach“ und rief die Zeitung und den Wolfsbeauftragten umgehend zu sich. „ … aber er hat unserem Schaf doch nie etwas getan, wir hatten ein Schild „Für Wölfe verboten“ aufgestellt und er ist über den Bach gekommen … das ist so unfair!!!“
Ja, das Leben ist leider kein Ponyhof und es trifft immer die Falschen. Der gute Mann hatte doch nun wirklich alles Menschenmögliche getan. Nun muss er die Lämmchen mit der Hand aufziehen und noch mehr beten damit so etwas nicht wieder passiert.
…und wenn er nicht gestorben ist dann betet er noch heute… zum Zaun bauen hat er leider keine Zeit ( Lämmchen füttern, beten, trauern…)

PR-Maschinerie gegen den Wolf – „Die müssen wir geistig umdrehen!“

Dass durch Lügengeschichten seit Jahren von diversen Lobbyverbänden der Wolf in ein schlechtes Licht gerückt werden soll, ist nichts Neues. Während in Deutschland die Lobbyverbände gleichzeitig hetzen und ihre Unschuld beteuern, ist man in Südtirol anscheinend bereits einen Schritt weiter und nimmt schon gar kein Blatt mehr vor den Mund.  Franz Lanschützer von der Landwirtschaftskammer Salzburg und Georg Höllbacher vom österreichischen Bundesverband für Schafe und Ziegen referierten eine Veranstaltung in Südtirol. Eine Gesetzesänderung, die das – zumindest fallweise – Töten von Wölfen erlaubt, führe nach Meinung des Referenten nur über die öffentliche Meinung. „80 Prozent der Bevölkerung sind für den Schutz des Wolfes. Die müssen wir geistig umdrehen.“ Denn erst wenn Wölfe auch für Freizeitsportler, Touristen und Erholungssuchende eine Gefahr werden, könne ein Umdenken einsetzen. „Wir müssen der Bevölkerung ein Problem machen“, meint der Referent Franz Lanschützer aus Salzburg. Dafür sollten Viehhalter und Bauernstand eine PR-Maschinerie in Gang setzen“, wird Lanschützer in der Tiroler Tageszeitung zitiert.

Quellen:

http://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/Niemegk/Nach-Wolfsriss-Schwarzes-Schaefchen-kriegt-das-Flaeschchen

http://www.tt.com/panorama/gesellschaft/14418077-91/diskussion-in-lienz-den-wolf-mit-pr-maschinerie-bekämpfen.csp

 

Wolfsschutz unterwegs in Sachsen und Brandenburg

Unser Kassenwart Jürgen Götz und unser zweiter Vorsitzender Frank Dreyer waren vor Kurzem in Brandenburg und Sachsen unterwegs. Neben Blindschleichen und Kröten haben die beiden auch sehr viel Wild beobachten können, und auch Bruder Wolf war zumindest mit Spuren vertreten. Bald haben wir eine Neuigkeit aus der Region zu vermelden, die unsere vielen Unterstützer sicherlich sehr freuen wird. Hier schon mal ein paar Eindrücke:

Jürgen Götz

Frank Dreyer links und Jürgen Götz rechts.

 

 

 

Weidesicherung in Brandenburg – Unser Wolfsschutz-Vereinsmitglied Korinna packte mit an.

Wolfsschutz Deutschland packt an – Zusammen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von diversen Umweltorganisationen hat auch unsere Korinna im Landkreis Dahme Spreewald mitgeholfen. Es ging darum, eine Fläche auf einer ehemaligen Mülldeponie sicher zu machen.

Hier ist ihr Resümee:

Tag drei auf der ehem. Mülldeponie in Senzig LDS.

Bald werden sich hier hunderte Schafe tummeln, doch bis es soweit ist, machen wir Wolfsfreunde aus der Region ihre zukünftige Sommerresidenz über freiwillige Helfer sicher. Denn unser grösster Wunsch ist es, das hier der Wolf unbeschadet und sicher durchziehen oder noch besser, heimisch werden darf. Dass der Graue wieder hier ist, steht inzwischen nämlich außer Frage.

Gestern haben wir, zusammen mit 20 Leuten, an dem Untergrabungsschutz vor dem zirka zwei Meter hohen Schutzzaun, der sich über zwei Kilometer rund um das Areal zieht, auf der östlichen Seite zum Wald hin weitergearbeitet. Wir kämpften auf schwerem Terrain, aber mit sensationeller Aussicht über hiesige Seen bis zum Funkturm. Dennoch sind wir gut weitergekommen.

Ich freue mich riesig darüber,  dass wir den Schafen und dem Schäfer helfen konnten, denn das Beauftragen von Firmen hätte Unsummen verschlungen.

Und so haben wir uns mit Zaun  und Zange bewaffnet durchs Dickicht gekämpft, um Wolf und Schaf zu helfen, um der Rotkäppchen-Mentalität im wahrsten Sinne des Wortes tatkräftig zu begegnen und Bruder Wolf willkommen zu heissen.

Nach einigen Watschen von Ästen und kleinen Schlammschlachten mit dem Brandenburger Waldboden kam ich völlig kaputt aber sehr glücklich nach Hause.
Schöne Grüsse an meine Hände, sag den Fingern sie können wieder aufhören zu krampfen (ich glaub die haben mich heut Nacht weitergezwickt) 
?.

Ich habe viele neue Leute von hier kennengelernt, die alle meine Faszination und Liebe zum Grauen teilen.

Ein wunderschöner Tag für Wolfsbefürworter, Schafe & Schäfer und Bruder Wolf. Wir setzen hier hoffentlich Zeichen um der Wolfshetze die entsetzlich schnell von neuem Verbreitung findet, Paroli zu bieten.

Ah-uuuuuuuuuuuuu! ??

Eure Korinna

Hier kannst Du das Areal überfliegen
https://declips.net/…/xDr…/ehemalige-mülldeponie-senzig.html

 

Total unglaubwürdig! Faktencheck Artikel in der MAZ: Hündin nach Wolfsangriff eingeschläfert

Unsere Mitarbeiter Manuel R.  und Rüdiger S. haben die Sachlage im brandenburgischen Kleinstädtchen Steinberg überprüft. 

 

Rüdiger S: „Die Gegend ist wie geschaffen für durchziehende und territoriale Wölfe! Die Gemarkung Sternberg hat nur eine durch den Ort führende Straße ansonsten ist da rund herum nur Wald und die A2. Bis zum nächsten Ort sind es jeweils um die 4 Kilometer! Der Ort Steinberg liegt in einem Wolfseck , d.h. nördlich(ungefähr 20km Klietzer Rudel), östlich( ca 20 km Entfernung) Lehniner Rudel, westlich( ca. 10 km) Görzker Rudel und westlich( ca.15 km ) Altengrabower Rudel! Es ist aus meiner Sicht also nicht verwunderlich das hier in einem so dicht getränktem Gebiet Wölfe durch ziehen.“

Die Bewohner dort sollten also auch reichlich Erfahrung mit dem Schutz ihrer Weidetiere haben. Leider bot sich uns ein komplett gegenteiliges Bild. 

Nach dem Artikel in der  „Märkischen Allgemeinen“ am 13. Februar dieses Jahres  unter der Überschrift „Hündin nach Wolfsangriff eingeschläfert“ ergeben sich noch immer einige ungeklärte Fragen.  Ob es nun ein Wolf war, oder nicht wird sich dabei nie klären, da die Hundebesitzerin eine kostenlose DNA-Überprüfung verweigerte.  Wir haben uns vor Ort einmal umgeschaut und uns die Gegebenheiten vor Ort genau betrachtet.

Angeblich soll die 13-jährige Terrierhündin von einem Wolf in dem Örtchen Steinberg bei Ziesar angegriffen und durch einen Gitterzaun hindurch verletzt worden sein. Dem Tier hatte die Hälfte des Vorderlaufs gefehlt.

In einer Tierklinik wurde empfohlen, den Vorderlauf zu amputieren, um das Leben der Hündin zu retten. Die Hundehalterin wollte die 13-jährige Hündin allerdings nicht, so O-Ton, als Krüppel behalten und ließ sie einschläfern. Fakt ist: Ein Wolf als Verursacher  konnte gar nicht bewiesen werden, da die Hundebesitzern – wie oben schon erwähnt – keine DNA-Untersuchung zuließ, obwohl dies kostenlos gewesen wäre.  Genproben von der Wunde am Vorderlauf oder den Fellresten am Gartenzaun sind nicht vorzeigbar. Ebenso wenig die Reste des Vorderlauf.

Nicht einmal zehn Meter entfernt vom Haus – hatte niemand etwas gehört?– steht auf Betonankern ein Stabgitterzaun. Die Zwischenabstände der Stabgitter weisen großzügig gemessen knapp 4,5 cm aus. Die anatomischen Gebissmaße eines Wolfs haben einen Abstand zwischen den  Fangzähnen von 4,5 cm. Dazu links, rechts je ein cm für Muskeln, Sehnen, Haut, Fell, womit der Wolfsfang wenigstens 6,5 cm breit ist. Somit würde der Maulfang eines Wolfs  weder direkt, noch  waagerecht  durch diese Stabgitter passen. Hochkant ginge dies eventuell , doch dann würde der Fang zum Biss nicht mehr möglich sein. Es ist zwar möglich, dass ein kleiner Jagdterrier die Pfote durch das Gitter stecken würde. Dennoch ist die These, dass der Wolf dort die Pfote abgebissen haben soll, äußerst unwahrscheinlich. Hat der Hund sich evtl. vielmehr bei der Baujagd verletzt oder ist in ein Tellereisen geraten? Auch können wir nicht ganz nachvollziehen, warum der Hund eingeschläfert werden sollte. Schließlich leben sehr viele Hunde und Katzen ohne Probleme auf drei Beinen. 

Bleibt die Frage: Hat sich der Reporter, der diesen Bericht in der „MAZ“ schrieb, diesen Zaun einmal genauer angeschaut? Davon ist in dem Bericht jedenfalls nichts zu lesen.

Merkwürdig und unverständlich erscheint es, dass laut diesem Bericht ein kleiner „Familienhund“  zu dieser Jahreszeit und im „Belagerungsgebiet von Wölfen“ nachts draußen allein verbringen muss. Sollte er einen Wolf erschrecken, vergrämen oder gar verjagen?

Vom aufgeräumten Örtchen  Ziesar um die Ecke durch Steinberg stellt sich der Eindruck vom Vergessen ein. Hier wohnt auch der Amtsdirektor von Ziesar, Norbert Bartels, der die Situation in Steinberg mit einem „Belagerungszustand“ verglicht. Die ordentlich gereihten Häuser, mitten im Ort ein Kinder-,Spiel- und Freizeitplatz, etwas außerhalb ein hergerichteter Badeteich  zeugen von Beschaulichkeit. 

 

Vom Dorf weg reiht sich Weidefläche an Weidefläche, mit größeren Tierbeständen in der Nähe, weiter draußen einzelne Tiere. Die Umzäunungen der Weiden wurde offenbar im letzten Jahrhundert eingerichtet. Die meisten sind  verfallen, verrostet, beschädigt, durchwuchert, da oder dort vielleicht hüfthoch ein verrosteter Draht, nirgendwo Stromfluss, die Zugänge offen oder oft ist nur ein Querbalken vorhanden. Sind das die Paradebeispiel für die „gute, fachliche Praxis der Einzäunung von Weidetieren“ gemäß Standard vom Bauernverband? Dazwischen eine kleinere Fläche mit Mutterkühen und Kälbern, die  derart zugemüllt ist, dass im Falle eines Ausweichens die Tiere sich die Läufe brechen würden. Auf den Bildern wird deutlich, warum es dort zu Rissen von Kälbern kommen kann, ganz gleich ob von wildernden Hunden, oder von anderen Beutegreifern wie Wölfen, verursacht. Der Zaun ist dermaßen mangelhaft, dass die Kälbchen unten durchschlüpfen können. Außerhalb der Umzäunung könnten sie nicht mehr von der Herde beschützt und verteidigt werden. 

Aus Gesprächen mit Ortskundigen stellten sich aber noch ganz andere Wahrnehmungen ein. Die Bauern würden sich hauptsächlich  fürs Geld verdienen interessieren. Bei einem Riss, ohne dass die Tiere zuvor ausreichenden Schutz genossen, zahlt aber der Staat nicht. Andererseits werden Gelder zur Förderung in Brandenburg vielfach nicht abgerufen von den Weidetierhaltern. Erzählt wurde uns auch von privat gehaltenen Wolfshunden, die für Filmaufnahmen trainiert sein sollen, sich aber öfter von selbst auf die Pfoten in die Umgebung machen… „weshalb beinah jede Nacht „Wölfe“ in die aufgestellte Fotofalle tappen“. Ein vereinbarter Termin mit einem Wolfsberater zur Erfassung des „Wolfsangriffs“ auf die Terrierhündin endete bedrohlich. Eine aufgelaufene Dorfcrew verhinderte dies, die Hundehalterin erschien nicht, die Reste der Hundepfote blieben „verschollen“. Belegbilder aus Fotofallen im dörflichen Umfeld bleiben privat unter Verschluss. Warum wohl? Hier geht es zum Artikel: http://www.maz-online.de/Lokales/Brandenburg-Havel/Wolf-greift-eingezaeunten-Hund-an-Tier-muss-eingeschlaefert-werden

Doch nicht nur die MAZ setzte auf tendenziöse Berichterstattung, weitere Medien übernahmen mutmaßlich den Fall,  ohne selber recherchiert zu haben:

https://www.facebook.com/mozde/posts/er-ist-und-bleibt-ein/1789290824438446/

https://www.maennersache.de/dorf-angst-wolf-beisst-huendin-pfote-ab-5235.html

https://www.nordkurier.de/brandenburg/dorf-lebt-in-angst-vor-woelfen-1631264202.html

 

Rissprovokation und/oder der Versuch einer illegalen Wolfsbeseitigung? Update zur Lage der Schafe in Kemlitz

Brandenburg – 28.01.18 – Wir waren erneut vor Ort in Kemlitz bei den fünf Schafen, die auf einer mehr als unzureichend eingezäunten Weide mitten im Wolfsgebiet untergebracht waren. Im Vergleich zu unserem ersten Besuch Mitte und Ende Dezember 17 hat sich nichts geändert. Siehe auch: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/07/brandenburger-wolfsverordnung-freibrief-zum-woelfe-toeten/

Das ist der Bericht unseres Wolfsschutzmitarbeiters: „Das Ganze weist sehr auf Lockplatz für Wölfe mit Lebendfutter hin. Auf der Nordseite steht ein stabil ausgebauter Anstand, gegenüber an einem Maisfeld ist ein mobiler Anstand platziert. Die Versorgung ist genau genommen Futterverweigerung. Das Heu unter dem Misttreuer ist komplett durchnässt. Am Zaun steht ein zugefrorener, gerissener Plastikeimer. Der Wind pfeift jämmerlich übers Gelände. Die fünf Tiere können sich nirgendwo unterstellen. Die Weidefläche ist für fünf Tiere viel zu groß bemessen. Sie ist mit einer Art mobilem Zaun umgeben. Drei Litzen, eine weitere soll wohl so etwas  so etwas wie ein Flatterband darstellen  – das ist jedoch Quatsch, weil eben nichts flattert, und die Höhe der oberen Litze gutmütig gemessen 85 cm  und weniger und ohne Strom ist. Ich habe es getestet: die Stromversogung steht in einem Blechkasten. Klemmen sind am Zaun angeschlossen. Es handelt sich um eine normale Autobatterie mit 12v, 380a u. 65 ah. Die Batterie ist leer. Auf der Seite am mobilen Anstand sind nebeneinander zwei Unterwühlungen zu sehen. 

Die ganze Gegend ist ein intensiv ausgebautes Jagdgebiet mit mehreren mobilen und festen Anständen.“ Bei einer erneuten Kontrolle standen die Tiere nun komplett außerhalb des Zaunes. 

Wir haben den zuständigen Wolfsberater informiert. Der Besitzer der Schafe wurde anscheinend auch ausfindig gemacht.  Doch das Wohl seiner Tiere scheint ihn wenig zu stören. Die Leute, die für diese „Weidetierhaltung“ verantwortlich sind, müssen sich schon die Frage gefallen lassen, ob sie mit dieser Technik Risse provozieren  oder gar Wölfe illegal beseitigen wollen? Fakt ist, dass, falls die Brandenburger Wolfsverordnung jemals in Kraft treten sollte, dies solchen Praktiken Tür und Tor öffnen kann. 

Gleichzeitig ist dieses Drama dort ein deutliches Argument für den Wolf. Denn trotz, dass die Tiere geradezu auf einem Silberteller „serviert“ werden, ist den Schafen bislang nichts passiert. Und das mitten im Wolfsgebiet.

Hier sind aktuelle Fotos:

 

 

 

 

 

Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland !

Hier eine aktuelle Pressemitteilung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder (www.aha-halle.de)

Mit Entsetzen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) das fortgesetzte Agieren der Politik in verschiedenen Bundesländern aufgenommen, welche verstärktes Vorgehen gegen die Rückkehr des Wolfes anmahnen. Dabei schrecken diese Leute nicht zurück Hand in Hand mit einigen unverbesserlichen privaten Waldeigentümern, Jägern und Landwirten Wölfe zum Abschuss freizugegeben.
In dem Zusammenhang haben mehrere Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland offenbar einen offensichtlichen Überbietungswettbewerb begonnen, wer sich als größter Hassprediger gegenüber dem Wolf positioniert. Insbesondere in Niedersachsen, Sachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt, aber auch in Brandenburg versuchen sich Politik sowie Lobbyverbände von Jägern, Landwirten und Waldbesitzern als besondere Bekämpfer des Wolfes hervorzutun. Dabei scheinen diese Leute zu vergessen, dass ein ähnliches Vorgehen dazu führte, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch erlegte man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende finden sollte.
Daraus abgeleitet genießt der Wolf einen umfassenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz. Hier sei ganz bewusst aus der „LEITLINIE WOLF HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ZUM UMGANG MIT WÖLFEN“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt vom 06.07.2017 zitiert:
„1. Rechtliche Situation, Schutzstatus des Wolfes Der Wolf ist eine heimische, nach internationalen und nationalen Rechtsvorschriften streng geschützte Tierart, deren Vorkommen in Deutschland zurzeit zusammen mit den in Westpolen lebenden Wölfen die Zentraleuropäische Flachlandpopulation bildet.“

Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II
– EG Verordnung 338/97 Anhang A
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art
– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV
– Berner Konvention Anhang II

Gemäß Art. 12 Absatz 1 i.V.m. Anhang IV der FFH-Richtlinie ist der Wolf eine in weiten Teilen Europas streng zu schützende Art. Zusätzlich unterliegt der Wolf den Handelseinschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.

Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch § 7 Absatz 2 Nr. 13 Buchst. b) BNatSchG und § 7 Absatz 2 Nr. 14 Buchst. a) BNatSchG umgesetzt. Die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nehmen die einschlägigen Vorgaben des Art. 12 Absatz 1 Buchst. a) bis d) FFH-RL auf und untersagen das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen, das erhebliche Stören von Wölfen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie jede Entnahme, Beschädigung und Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG können von den vorgenannten Verboten Ausnahmen zugelassen werden. Eine Ausnahme darf jedoch beim Vorliegen einer der in § 45 Absatz 7 Nr. 1 bis 5 BNatSchG genannten Gründe nur zugelassen werden, soweit es keine zumutbaren Alternativen gibt. Außerdem darf sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen durch die Zulassung der Ausnahme nicht verschlechtern.

Gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie ist der Wolf zudem eine Art von gemeinschaftlichem Interesse (prioritäre Art). Die EU verlangt von den Mitgliedsländern, dass sie für diese Arten den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustands gewährleisten bzw. – soweit sich die Art noch nicht in einem solchen Erhaltungszustand befindet – herbeiführen. Die EU verlangt von den Mitgliedsländern außerdem, dass sie alle sechs Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand dieser Arten erstellen. Der rechtliche Status des Wolfes und die vom Europäischen Gerichtshof dazu ergangenen Urteile schützen die Tierart Wolf auf der gesamten Landesfläche. Die Ausweisung bestimmter vom Wolf freizuhaltender Gebiete, die Festlegung eines Zielbestandes oder
eine Bestandsregulierung sind daher unzulässig.

Verordnung widerspricht eindeutig Schutzbestimmungen

„Die Tötung eines Wolfes stellt eine strafbare Handlung nach § 71 Absatz 1 und § 71a BNatSchG sowie § 329 Absatz 3 StGB dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen.“, Zitat Ende.Die nunmehr vom Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Jörg Vogelsänger (SPD) unterzeichnete und am 01.01.2018 als Teil des Wolfmanagementplans in Kraft getretene Brandenburger Wolfsverordnung dagegen, widerspricht eindeutig den internationalen, europäischen und nationalen Schutzbestimmungen. So überlässt diese Verordnung einem Jeden Einzelnen die Einschätzung ab wann Wölfe auffälliges, problematisches oder aggressives Verhalten zeigen. Auch beinhaltet das Papier mit keiner Silbe die Nachweispflicht, dass Wölfe für Übergriffe bzw. Tötungen auf Nutztiere verantwortlich sind. Es reicht die Mutmaßung aus, um die „nach § 7 berechtigten Personen“ mit Vergrämung bis Tötung der mutmaßlich verantwortlichen Wölfe zu beauftragen. Zu den „nach § 7 berechtigten Personen“ zählen u.a. „wer einen gültigen Jagdschein oder eine andere waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.“ Hier hat man den Bock zum Gärtner gemacht, wo doch Jäger zu den radikalsten und extremistischen Gegnern der Wiederankunft des Wolfes zählen und immer wieder im Verbund mit ähnlich veranlagten Landwirten, Waldeigentümern und ihren Lobbyverbänden für ihre diesbezügliche permanente und unbelehrbare öffentliche Militanz bekannt sind.
Dann stellt sich noch die Frage, ob mit einer anderen waffenrechtlichen Erlaubnis jede Person mit Waffenschein gemeint ist. Somit kann schon bei bloßem Verdacht, dass der Wolf böse ist, jeder der eine Waffe besitzen darf, Jagd auf das sehr streng geschützte Tier machen. Fachkompetenz hin, Fachkompetenz her. Ein bitterer Beigeschmack, der da aufkommt, wenn man sich auch noch die unter § 5 geregelte Todesstrafe für Wolfs- Hund-Hybriden anschaut. Diese Verordnung hat die Büchse der Pandora geöffnet. Ebenso schwach ist die Regelung und Auflistung von „Zumutbaren Maßnahmen zum Schutz von Weidetierbeständen vor Wolfsübergriffen“. Schon die Bezeichnung ist sehr interessant. Wildernde Hunde zählt man schon mal nicht zu den Verursachern. Was passiert eigentlich, wenn Wolfsgegner gezielt die Tiere anlocken, um sich so das Recht zur Tötung zu schaffen ? Die Verordnung beinhaltet dazu gar nichts.U.a. in dem Blickwinkel betrachtet, fehlen interessanterweise die Auflistung und Androhung von Ahndungen nach dem Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht. Sollte dieses skandalöse Machwerk weiter Gültigkeit besitzen, bekommen garantiert Ordnungsbehörden, Polizei und Justiz noch eine Menge zu tun. Nur besteht die Gefahr, dass es bei einer zu erwartenden langsamen Bearbeitung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, zu einem sehr gefährlichen Wettlauf mit der erneuten Ausrottung des Wolfes in Brandenburg kommt.

Der AHA fordert den Landtag und die Landesregierung Brandenburgs auf, diese skandalöse für die radikalisierten Wolfsfeinde unter den Jägern, Landwirten und den Waldeigentümern erlassene Verordnung sofort zu stoppen. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung müssen sich endlich im Klaren sein, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.
In dem Zusammenhang sei an einen sehr interessanten Beitrag der „Märkischen Oderzeitung“ vom 26.11.2008 erinnert, wo Freunde von blutigen Tierjagden ihr Handeln mit dem Fehlen von natürlichen Feinden des Schalenwildes begründeten und dabei explizit Bären und Wölfe benannten. Nun kehrt der Wolf zurück und übernimmt wieder seine angestammte Funktion als na-
türlicher Feind und schon mobilisiert u.a. die Jägerschaft gegen seine Ausbreitung. Die Politik liefert dazu die Rechtsgrundlagen. Was für ein offensichtlicher und unverantwortlicher Widerspruch !

Erhaltung von Natur- und Lebensräumen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.

Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen. Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende
sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

 

Brandenburger Wolfsverordnung Freibrief zum Wölfe töten?

Brandenburg – Die Hatz auf den Wolf geht in eine neue Runde. Der Brandenburger Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) hat eine so genannte „Wolfsverordnung“ unterzeichnet. Anfang 2018 soll sie in Kraft treten. Wir von Wolfschutz Deutschland bezweifeln allerdings, dass sich diese Verordnung wirklich konform mit EU-Recht erweisen wird. Von Seiten der EU wurde Ende des vergangenen Jahres erneut der höchste Schutzstatus für den Wolf bestätigt. Ein Vorstoß des Bundeslandwirtschaftsministers, den Schutzstatus zu lockern, wurde damit zurückgewiesen. Will das Land Brandenburg mit seiner Wolfsverordnung (BbgWolfCv) dem mächtigen Bauernverband und dem Jagdverband entgegenkommen? Brandenburg versuche, mit seiner Wolfsverodnung Einzelfallentscheidungen zu auffälligen Wölfen besser abzusichern, heißt es. Weiterhin erklärt der Minister: „Der Wolf steht weiter national und international unter Schutz. Unter diesen Bedingungen brauchen wir neben einem guten Herdenschutz klare rechtliche Regelungen, die Behörden einen Handlungsrahmen vorgibt, wenn Wölfe sich auffällig verhalten oder lernen die anerkannten Schutzeinrichtungen in Nutztierhaltungen zu überwinden.“ Im Klartext heißt dies nach unserer Ansicht: Wolfsabschüsse sollen erleichtert werden.

Dem Spiegel http://www.spiegel.de/…/brandenburg-neue-verordnung-regelt-…

sagt der Minister: „Es wird nur Einzelfallprüfungen geben. Zuständig ist das Landesumweltamt, das zunächst mildere Methoden wie Verscheuchen oder Vergrämen der Tiere versuchen muss. Bleibt dies erfolglos, darf eine „berechtigte Person“ dem Wolf nachstellen und ihn töten. Dies soll in der Regel der Jagdpächter sein.“ Und genau hier liegt eines der Hauptprobleme dieser Verordnung.

Diese Praxis eröffnet der „Problemwolfkreation“ Tür und Tor. Eine Tierfreundin war für uns in einem Gebiet vor Ort, das seit Jahren Schlagzeilen macht. http://www.maz-online.de/…/Verfahren-wegen-moeglicher-Wolfs…

Sabine Schmidt (Name geändert) hat auch Fotos gemacht, die die Lage darstellen. „Seit vielen Jahren leben Wölfe in unserer Nachbarschaft und als Tierhalterin bin ich froh, dass es hier bisher noch nie Probleme mit Wölfen gab. Aufgrund der neuen Brandenburger Wolfsverordnung, nach der zum Beispiel auch Wölfe geschossen werden dürfen, wenn sie zweimal in eine Weide eingebrochen sind, könnte sich das jetzt leider ändern,“ befürchtet die Brandenburgerin, die selbst Weidetiere hält. Denn kaum ist die Verordnung in Kraft, stellt sich die Frage, ob nicht Menschen die nötigen Übergriffe selbst herbeiführen wollen. „Seit Ende Dezember 2017 steht nun eine Schafherde im Bereich eines kommerziellen Jagdgebietes mitten im Wald, an einer Stelle, an der bislang noch nie Weidetiere zu sehen waren.“ Die Weide ist zirka zwei Kilometer von der nächsten Ortschaft, Kemlitz, entfernt. Die aus fünf Schafen bestehende Herde, ist nicht sicher eingezäunt. Eine Batterie, die auf Strom hinweist, ist nicht zu sehen. Keine 500 Meter davon entfernt hat Sabine Schmidt selbst schon Wölfe beobachten können. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Jagdpächter und Tierhalter nicht wissen, dass in dem Gebiet aktuell Wölfe leben. Seit Jahren würde sich der Tierhalter dafür einsetzen, dass Wölfe abgeschossen werden sollen, so Sabine Schmidt. „Am liebsten hätte ich die fünf armen Würstchen da draußen im Wald gleich mitgenommen. Die nächste Nacht kann schon ihre letzte sein und die bisher absolut unauffälligen Wölfe könnten mit dieser mutmaßlichen „Anköderei“ erst auf den Geschmack von Schafen gebracht werden.“

Desweiteren gibt es auch noch tierschutzrechtliche Bedenken: Auf Bildern ist ersichtlich, dass hier wohl ein aufgestellter Miststreuer als eine Art „mobiler Schafstall“ dienen soll. Der Wassereimer für die fünf Schafe ist so gut wie leer. Es stellt sich die Frage, wie tierschutzgerecht es ist, die Tiere im Dezember auf einer feuchten Wiese zu halten. Die fünf Schafe können sich zwar unter dem Miststreuer unterstellen, doch das Futter liegt nicht überdacht im Regen.

Zudem soll die Entscheidung über einen Abschuss von so genannten „Problemwölfen“, deren Verhalten nicht einmal genau definiert wurde, alleine das Landesamt für Umwelt treffen, ohne vorher Experten hinzugezogen zu haben. Das ist für Wolfsschutz Deutschland inakzeptabel. Der NABU sei im Großen und Ganzen mit der Wolfsverordnung zufrieden, erklärte dagegen die Brandenburger Geschäftsführerin Christiane Schröder, obwohl NABU die Verordnung zusammen mit den anderen Verbänden stark kritisiert hatte. Nicht die erste Aussage, die sowohl bei Naturschützern und den Jägern Verwunderung auslöst. Die Brandenburger NABU-Geschäftsführerin wollte auch dem Abschuss von Jungwolf Filou zustimmen http://www.jagdrechtsblog.com/wolfsmanagement-brandenburg-wird-das-nix/ Neben dem NABU hatten auch der BUND Brandenburg, die Grüne Liga Brandenburg sowie die Naturfreunde Brandenburg eine gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Wolfsverordnung abgegeben. https://brandenburg.nabu.de/…/171218-nabu-2-stellungnahme-w…

Hier geht es zur Brandenburger Wolfsverordnung

http://www.mlul.brandenburg.de/…/lmb1.a.3310.de/BbgWolfV.pdf

Zahlreiche Anzeigen wegen Wolfsabschuss in Brandenburg

Presseinformation

17. August 2017

„Die Resonanz erfreut uns“, kommentiert die Pressesprecherin des Vereins „Wolfsschutz Deutschland“ die vielen Strafanzeigen gegen Unbekannt, die bei der Landespolizei Brandenburg wegen des erschossenen Wolfs im Oder-Spree-Kreis eingegangen sind. Mittlerweile bittet die Polizei auf ihrem Bürgerportal im Internet auf weitere Anzeigen zu diesem Fall zu verzichten, da die Staatsanwaltschaft bereits ermittle. Demnach müssten eine Menge  Anzeigen gestellt worden sein. Eine genaue Anzahl konnte ein  Pressesprecher der Polizei auf Anfrage nicht nennen.

Der illegale Abschuss der Wölfin hatte bei den Wolfsfreunden für Entsetzen gesorgt.  Wie Pressesprecherin Sommer erklärte, sei dies bereits der zehnte dokumentierte illegale Abschuss eines Wolfes in Brandenburg und der 25. bundesweit. Die Dunkelziffer sei wahrscheinlich sogar drei- bis vierfach so hoch. Die zahlreichen Anzeigen kamen nach Einschätzung von Sommer auch durch eine Verknüpfung mit einer Petition zustande, die sich gegen den Abschusses des Wolfes Pumpak richtete. Knapp 100000 Befürworter dieser Petition hatte die Nachricht über die Strafanzeige des Vereins „Wolfsschutz Deutschland“ im Internet erreicht. Wie viele davon tatsächlich über das Bürgerportal der Landespolizei Brandenburg Anzeige erstatteten, lässt sich nur vermuten. Brigitte Sommer ist sich aber sicher: „Mit dieser großen Anzahl von Strafanzeigen wurde ein deutliches Zeichen gesetzt, wir hoffen damit zu belegen, dass ein großes öffentliches Interesse besteht, diese Fälle aufzuklären.“

Sommer betonte in diesem Zusammenhang, dass es eben keine vorgefertigten „Formschreiben“ gewesen seien, die bei der Strafanzeige verwendet wurden, sondern, dass sich die Menschen vorher genau darüber informiert hätten, was sie tun. Die breite Öffentlichkeit und der bundesweit agierende Verein Wolfsschutz Deutschland wollten mit dieser Aktion auch ihren Unmut darüber ausdrücken, dass bislang keine Suche nach einem möglichen Straftäter erfolgreich verlaufen sei.

 

Hier die Pressemitteilung als PDF-Datei. Einfach auf den Link klicken.

PM Zahlreiche_Anzeigen_wegen_des_erschossenen_Wolfs_in_Brandenburg

Fußt die ganze Wolfsdiskussion komplett auf Lügengeschichten?

23.06.17 – Die Welt brachte heute folgenden Artikel: Zitat:

Leibsch/Potsdam – Zwei Kälber sind in der Nacht zu Donnerstag bei Unterspreewald (Dahme-Spreewald) vermutlich von einem Wolf gerissen worden. Ein einwöchiges Tier sei in Leibsch mit charakteristischen Bissverletzungen auf der Weide gefunden worden, teilte der Bauernbund Brandenburg in Lennewitz (Prignitz) mit. Das Fleisch sei an beiden Hinterkeulen bis auf die Knochen abgefressen gewesen, sagte der Besitzer Frank Michelchen, der auch Wolfsbeauftragter des Bauernbundes ist. Bei mehr als fünf Kilo abgefressenem Fleisch gehe man davon aus, dass ein Wolf das Tier gerissen habe, sagte er.  Hier geht es weiter: https://www.welt.de/regionales/berlin/article165825034/Zwei-Kaelber-vermutlich-von-einem-Wolf-gerissen.html

Nicht nur die Welt sondern auch ein Radiosender und die Berliner Zeitung machen ähnlich auf.

Doch was passierte wirklich? Wir fragen nach: In Wirklichkeit ist es nicht wahrscheinlich, dass es ein Wolf war, sondern die Ursache ist unklar.

Wir fragen: Warum recherchieren die Zeitungen scheinbar nicht? Warum erzählt ein Biolandwirt derartige Geschichten?

Aktualisierung – Pressemeldung vom 05.07.17 vom LFU Brandenburg

Eine veterinärpathologische Untersuchung der beiden Kadaver habe ergeben, dass eines der Kälber an Austrocknung gestorben sei. Hinweise auf einen Riss habe es nicht gegeben. Kleinere Aasfresser hätten sich Fleisch von einem toten Kalb, das auf der Weide des Biobauern in Leibsch gefunden worden war, einverleibt.

Das zweite tote Kalb im Nachbarort Märkische Heide sei eine Totgeburt gewesen. Ein größerer Fleischfresser hat laut Gutachten von dem Kadaver gefressen. «Es kommt nur ein großer Hund oder ein Wolf in Frage», sagte Behördensprecher Thomas Frey.