Bundesumweltministerin Lemke: „Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“

Am zweiten Juni entsetzte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) mit dem Zitat: „Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“ während eines Radiointerviews mit dem Deutschlandfunk viele Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde. Doch ist diese scheinbare Umkehr von der bisherigen Wolfspolitik wirklich überraschend? Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. finden das nicht. Lesen Sie in unserem Artikel warum.

Seit dem 13. März 2020 ist die Lex-Wolf, die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. waren einer der wenigen Vereine, die gegen diese Änderung protestiert hatten. Während einer Anhörung in Berlin, bei der wir auch zugegen waren,  trat  Steffi Lemke noch als Gegnerin der Gesetzesänderung auf. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/

Heute setzt sie als Politikerin einer Partei, die selbst in der Regierung sitzt, die Konsequenzen dieser Gesetzesänderung um. Deshalb überrascht uns diese Aussage von ihr auch nicht wirklich. Das Zitat wurde tatschlich so beschlossen: Es darf so lange in Rudel hineingeschossen werden, bis Risse aufhören.

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Das erste Bundesland, das Abschussverfügungen aufgrund der Gesetzesänderung ausstellte, war Niedersachsen. Dort wurde unter der Leitung von Umweltminister Lies (SPD) teilweise tatsächlich wahllos in geheimen Wolfjagden in Rudel hineingeschossen, ungeachtet der Tatsache, dass die EU inzwischen ein Pilotverfahren wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und wegen der Wolfsverordnungen Niedersachsen und Brandenburg eröffnet hatte. Des weiteren läuft gegen Deutschland ein Verfahren wegen fehlender Definition von Naturschutzgebieten im Rahmen von Natura 2000. Klagende Verbände konnten schließlich das Schlimmste verhindern, da Richter in Niedersachsen EU-Recht über das Deutsche Naturschutzrecht stellten. Und da heißt es, dass nur der „Schadwolf“ geschossen werden dürfe und dass dies sichergestellt werden müsse. Unter Lies´ Nachfolger Meyer (Grüne) wurde diese Wolfsverordnung zurückgezogen. Allerdings stellte Meyer stets klar, dass er und seine Partei nicht generell gegen Wolfsabschüsse  seien, sondern nur gegen deren Geheimhaltung.

Auf mehrere Beschwerdeschreiben an die EU erhielten wir von Wolfsschutz stets die Antwort, dass die strengen EU-Regeln (Deutschland hatte mit vielen weiteren Ländern einen Vertrag unterschrieben, der den strengen Wolfsschutz bestätigt. Wer sich nicht daran hält, wie z. B. Schweden, muss mit hohen Strafzahlungen rechnen) für alle unterzeichnenden Länder gelte. Länder, wie Frankreich, hatten sich im Vorfeld der Unterzeichnung Abschüsse genehmigen lassen. Die EU hatte auf unsere Beschwerden geantwortet, dass auch für Deutschland diese Regeln gelten würden und diese vor Gerichten in Deutschland eingeklagt werden könnten. Die aktuelle Antwort ist hier nachzulesen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/05/25/falscher-wolf-erschossen-ermittlungen-gegen-jaeger-in-brandenburg/

Dort wurde ein Verfahren gegen Umweltminister Vogel (Grüne) aufgrund einer Strafanzeige von uns wegen des Abschusses des Vaterwolfs und eines Nachkommens aus einer Wolfsfamilie im Landkreis Teltow Fläming eingestellt. Gegen den Jäger, der den Nachkommen und damit den „falschen“ Wolf erschossen hatte, würde ermittelt werden, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft.

Dieses Vorgehen widerspricht also ganz deutlich den Aussagen von Steffi Lemke, dass es klar geregelt sei, dass so lange in Wolfsrudel hineingeschossen werden dürfe, bis Risse aufhören. Das Ausrufen wolfsfreier Zonen und auch die Behauptung, dass es Gegenden gäbe, in denen kein Herdenschutz funktionieren würde, steht also auf tönernen Füßen. Müssen zukünftig Gerichte für die Einhaltung der Gesetze sorgen?

Werden die Eltern erschossen, müssen die Welpen elendig verhungern, denn sie können bis zum jeweiligen Herbst noch nicht selbst jagen. Wird nur ein Elternteil erschossen, werden sich die Weidetierrisse dagegen eher sogar noch erhöhen, da an ungeschützten, oder schlecht geschützten Weidetieren leichter heran zu kommen ist, als an Wildtiere, um die Welpen zu versorgen. Auch elternlose, unerfahrene Jungtiere werden sich dann eher an Weidetieren als an Wild bedienen. Wem also nutzt so eine unmenschliche Verordnung?

Weitere Aussagen von Steffi Lemke in dem Interview mit dem Deutschlandfunk lassen schon die Vermutung aufkommen, dass sie der Agrarlobby entgegen kommen will. Da wohl keine Änderung des Schutzstatus in der EU möglich sein wird, wird an einem „regionalen Bestandsmanagement“ gearbeitet. Entsprechende Pressemitteilungen darüber gibt es auch seitens des Niedersächsischen Umweltministers Meyer. Dazu soll der Bestand an Wölfen in Deutschland neu ausgewertet werden. Ein Trick, um endlich der Jagd- und Agrarlobby die Jagd auf Wölfe zu ermöglichen, wäre es, den „guten Erhaltungszustand“ der Wölfe in Deutschland auszurufen. Ein Trick, den man in Schweden bereits angewendet hat. Dort hat man eine absolute Untergrenze der Wölfe, die sich vor der Ausrottung bewegt, zum „guten Erhaltungszustand“ erklärt. Wird dieser  „gute Erhaltungszustand“ festgestellt, könnte die Jagd, natürlich verkleidet in das schönere Wort „Regulierung der Bestände“, beginnen.

Das ist genau das, worauf unserer Meinung nach hingearbeitet wird. Leider haben wir es in Deutschland mit vielen Verbänden zu tun, die selbst von der Lobby unterwandert sind. Auch haben wir es leider auch oft mit Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunden zu tun, die diesen Gefahren und der Realität nichts ins Auge blicken wollen und die nicht die Verursacher verantwortlich machen, sondern die Überbringer der schlechten Nachrichten.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben uns vor fünf Jahren genau deswegen gegründet, um aufzuklären und zumindest einen kleinen Gegenpart gegen Lobbyismus und Amigoverhalten sowie Naivitäten zu bieten. Die Vorkommnisse bestätigen uns darin, dass es einen Verein wie den unseren, dessen Vorstand keiner Partei angehört und der auch stets einen professionellen Abstand zu allen Politikern hält, geben muss. Unsere Position hat allerdings natürlich auch zur Folge, dass wir weder staatliche Unterstützung erhalten, noch Gelder von der Lobby zu erwarten haben. Wir können also deswegen arbeiten, weil uns echte Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde mit Spenden unterstützen. Dafür möchten wir uns vielmals bedanken.

Doch wir sind weiter auf Unterstützung angewiesen, um weiter arbeiten zu können. Die Gegner der Wölfe verfügen über Macht und Budgets, von denen wir nur träumen können. Dass die Lobby allerdings alles daransetzt uns mundtot zu machen, zeigt, dass unser kleiner Verein durchaus Erfolg hat. Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin. Wir freuen uns über jede kleine Summe. Schon mit einem Abo von fünf Euro im Monat können Sie uns wirklich helfen. Dass es durchaus Sinn macht, nicht nur Klagen zu erarbeiten, sondern auch Anzeigen über Anwälte zu erstatten, zeigt das Beispiel von Brandenburg. Wir haben dadurch aber auch hohe Kosten.

Wir freuen uns über Unterstützung:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

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BIC BELADEBEXXX

Auch über Paypal sind Spenden möglich. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Quellen:

https://www.deutschlandfunk.de/problematische-woelfe-duerfen-geschossen-werden-interview-mit-steffi-lemke-gruene-dlf-f4a8b040-100.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

Niedersachsen – Populationsstudie Wolf bedeutet nichts anderes als Beginn erneuter Ausrottung

Gestern stellte der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies gemeinsam mit dem Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft (IWJ) der Universität für Bodenkultur Wien eine neue Populationsstudie zum Wolf in Niedersachsen vor. Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist der Meinung, dass illegale Abschüsse damit legalisiert werden sollen. Eine erneute Ausrottung könnte die Folge sein. Wir protestieren auf das Schärfste und fordern Umweltminister Lies (SPD) auf, sich endlich um Herdenschutzmaßenahmen zu kümmern.

Vor einem Jahr hatte das Land Niedersachsen die Studie in Auftrag gegeben, scheinbar um sich den „günstigen Erhaltungszustand des Wolfs“ endlich bestätigen zu lassen. So geht  Umweltminister Lies (SPD)  davon aus, dass sich der Wolf unter den gegenwärtigen Bedingungen bis 2030 in Niedersachsen und in Deutschland in allen potenziellen Lebensräumen niedergelassen haben wird. Die Studie zeige seiner Meinung nach aber auch, dass der Abschuss einzelner Wölfedas Wachstum der Gesamtpopulation nur verlangsame, aber nicht bedrohe.

Hier liegt genau der Knackpunkt und hier zeigt sich wieder einmal mehr, dass der Umweltminister der Agrar- und Jagdlobby mehr gewogen zu sein scheint, als seiner Aufgabe als Umweltminister. Hierzu passt auch, dass der Wolf in Niedersachsen ins Jagdrecht aufgenommen worden ist. Die Jäger scheinen darauf zu pochen, dass Wölfe nun auch endlich in den Katalog des „jagdbaren Wildes“ aufgenommen werden könnten. Wie gelegen kommt hier eine Studie, die aufzeigt, dass Regulierung gar nicht so schlimm sein soll?

Beispielbild Wolf.

Macher der Studie aus dem Jagdumfeld

Die Macher der Studie sind keinesfalls neutral zu nennen. „Das Institut beschäftigt sich in Forschung und Lehre mit der Ökologie und dem Management von Wildtieren und deren Lebensräumen. Dazu gehören vor allen Dingen jene Säugetiere und Vögel, die im Fokus verschiedener Interessensgruppen stehen (Jagd, Fischerei, Naturschutz, Tourismus, Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Raumplanung etc.).“, ist auf der Webseite zu lesen. Gleichzeitig ist dessen Leiter Klaus Hackländer auch Leiter der Jägerstifitung „Deutsche Wildtierstiftung“.  Könnten solche Ergebnisse auch und gerade deswegen zustande kommen? Unklar. Fakt ist aber, dass als Grundlage für alle Berechnungen von einem so genannten exponentiellen (unbegrentes, freies) Wachstum ausgegangen wurde. Dies entspricht aber nicht der Realität, denn die Wolfspopulation wächst deutlich geringer. Alleine vier von 23 möglichen Szenarien ergaben ein erneutes Aussterben des Wolfes bis 2030.

Nutztierrisse gehen trotz mehr Wölfen zurück

Dass Herdenschutz wirkt, ist durch Statistiken belegbar, denn in Niedersachsen gingen die Zahlen von Nutztierrissen in den vergangenen drei Jahren deutlich zurück. Warum also will Lies Wölfe schießen lassen? Seiner Aussage nach, damit die Population langsamer wächst. Warum sollte sie langsamer wachsen, wenn doch die Risszahlen zurück gehen Hier stellt sich erneut die Frage, ob die Jägerschaft einfach keine Lust mehr hat, für Trophäen ins Ausland zu reisen?

Desweiteren zeigt die Rissliste Niedersachsen auf, dass Risse vor allem dort aufreten, wo nicht geschützt wird. Ein Abschuss von Wölfen verringert die Angriffe auf Nutztiere nicht, wie auch das Beispiel Frankreich zeigt, wo jährlich Wölfin sinnlos abgeschlachtet werden.

Und da die Wiederbesiedlung des Wolfes in seine natürlichen Lebensräume noch nicht abgeschlossen ist, bewerten EU und Bundesregierung den Erhaltungszustand weiter als ungünstig. Wir fordern Herrn Lies auf, sich endlich mit den Realitäten zu befassen und uns würde auch interessieren, wie viel diese Studie die Steuerzahlenden gekostet hat.

 

Hier die Pressemitteilung dazu: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-92-populationsstudie-wolf-213564.html?fs=e&s=cl&fbclid=IwAR2cHWAj_dYpUd2uD_1FMDEKp48_SGSU_NRLAVHVnWwubB9qBe5TkJT4oiI

Hier die Studie: 220713_Studie_Final (1)

https://www.senckenberg.de/de/institute/senckenberg-gesellschaft-fuer-naturforschung-frankfurt-main/abt-fliessgewaesseroekologie-und-naturschutzforschung/das-cewolf-konsortium/#content-0003_2

https://boku.ac.at/dib/iwj/institutsprofil

https://www.deutschewildtierstiftung.de/aktuelles/prof-dr-klaus-hacklaender-wird-mit-wirkung-zum-1-januar-2021-zum-vorstand-der-deutschen-wildtier-stiftung-ernannt

Bundestagswahl 2017: Antwort der SPD zu unserer Anfrage, wie sie mit dem Schutzstatus der Wölfe umgehen wollen

 

 

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 haben wir die Fraktionen im Deutschen Bundestag gebeten, uns darüber zu informieren, wie sie zum Thema Wolfsschutz eingestellt sind, bzw. wie sie in der folgenden Legislaturperiode mit diesem Thema umgehen wollen.

Diese beiden Fragen haben wir gestellt.

1 ) Wie  ist  Ihre  parteiinterne  Meinung  bezüglich  der  in  einigen Bundesländern  von Wolfsgegnern diskutierten Forderung nach einer Lockerung des Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?

2 )  Gibt  es  in  Ihrer  Partei  Pläne  hinsichtlich  einer  Lockerung  des  Schutzstatus  des Wolfs in Deutschland?

Hierzu hat uns die SPD-Fraktion folgende Antwort übermittelt:

„WIr begrüßen die natürliche Rückkehr des Wolfes. Der Wolf in Deutschland wird der Mitteleuropäischen Flachlandpopulation zugerechnet, die zusammen mit den polnischen Exemplaren ca. 500 Tiere umfasst.

Wissenschaftliche Studien halten den günstigen Erhaltungszustand für den Wolf in Deutschland für noch nicht erreicht. Er genießt daher besonderen Schutz nach der FFH-Richtlinie. Der Wolf wird in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) als streng geschützte Art eingestuft.  Wir begrüßen den strengen Schutzstatus für den Wolf und sehen keine Veranlassung, ihn zu ändern.

Die Konflikte mit den Nutztierhaltern entstehen insbesondere dort, wo der  Wolf erstmalig erscheint und sich die Nutztierhalter noch nicht auf die Anwesenheit des Wolfes  eingestellt haben. Hier ist es wichtig, präventiven Herdenschutz zu betreiben. Dort, wo der Wolf bereits etabliert ist, kommt es nicht zu einer Zunahme der Schäden. Die Schäden sollten in angemessenem Umfang von den Ländern ersetzt werden. „

Bundestagswahl 2017: Antwort der CDU/CSU zu unserer Anfrage, wie sie mit dem Schutzstatus der Wölfe umgehen wollen

 

 

Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September 2017 haben wir die Fraktionen im Deutschen Bundestag gebeten, uns darüber zu informieren, wie sie zum Thema Wolfsschutz eingestellt sind, bzw. wie sie in der folgenden Legislaturperiode mit diesem Thema umgehen wollen.

Diese beiden Fragen haben wir gestellt.

1 ) Wie  ist  Ihre  parteiinterne  Meinung  bezüglich  der  in  einigen Bundesländern  von Wolfsgegnern diskutierten Forderung nach einer Lockerung des Schutzstatus des Wolfs in Deutschland?

2 )  Gibt  es  in  Ihrer  Partei  Pläne  hinsichtlich  einer  Lockerung  des  Schutzstatus  des Wolfs in Deutschland?

Hierzu hat uns die CDU/CSU-Fraktion folgende Antwort übermittelt:

„CDU und CSU begrüßen die Rückkehr von Wildtieren, die lange Zeit in Deutschland nicht mehr vorkamen. Das gilt auch für den Wolf. Bei ihm besteht allerdings die Notwendigkeit,ein  konfliktfreies  Miteinander  in  unserem  dichtbesiedelten  Land  sicherzustellen  und Bevölkerung  wie  Weidetiere  zu  schützen.  CDU  und  CSU  begrüßen  ausdrücklich  die Bemühungen  der  Bundesländer  dazu. Unser  Ziel  ist, die  Aktivitäten  zwischen  Bund  und Ländern  abzustimmen  und  beispielsweise  Schutzmaßnahmen  und  Ausgleichsregelungen zu  harmonisieren  sowie  nationale  Monitoringstandards  zu  entwickeln.  Deshalb  hat  die Bundesregierung  bereits  im  Jahr  2016  ein  Dokumentations-  und  Beratungszentrum  des Bundes  eingerichtet,  das die  Rückkehr  des  Wolfs  aktiv  begleitet  und  die  Länder  in  ihrem Bemühen für ein konfliktfreies Miteinander unterstützt.

Damit  die Rückkehr des  Wolfs  nachhaltig  gelingt  und  sich  verträglich  gestaltet,  müssen Bund  und  Länder  auch gemeinsam  darüber  beraten,  wie ein  für  unsere  dicht  besiedelte Kulturlandschaft  verträgliches  Populationsmanagement  des  Wolfs  definiert  werden  kann und welche rechtlichen Regelungen dafür notwendig sind. Wir haben uns als CDU und CSU in  unserem  gemeinsamen  Regierungsprogramm  2017  bis  2021  darauf  verständigt,  den Schutzstatus von Tieren und Pflanzen im Lichte der Populationsentwicklung regelmäßig zu überprüfen  und  ggf.  anzupassen. Da  die  Wolfsbestände in  Deutschland  kontinuierlich  bis stark  anwachsen – es gibt  schon  über  50  Rudel – kann  man  unseres  Erachtens  bald  nicht mehr  von  einer  ungünstigen  Erhaltungssituation  sprechen.  Es  muss  konkret  definiert werden,  wann  ein  guter  Erhaltungszustand  beim  Wolf  vorliegt.  Dann  kann  entschieden werden,  ob  der Wolf  länger  eine  streng  geschützte  Art  nach der  FFH-Richtlinie  Anhang  4 bleiben  muss oder  als  eine  Art nach  der  FFH-Richtlinie Anhang  5 zu  betrachten  ist. Dabei muss  auch  die  Verbindung  der  heimischen  Wolfspopulation  zu  den  Nachbarpopulationen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls mit in die Betrachtung einbezogen werden.“