Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt Offenen Brief an EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten

Unser Kampf gegen die Herabstufung des Schutzstatus der Wölfe geht weiter. Wolfsschutz-Deutschland e.V. und weitere 74 Umweltorgas haben sich einem Offenen Brief der italienischen Umweltorganisation Green Impact angeschlossen, um den Druck auf die EU-Kommission und deren Mitgliedsländer zu erhöhen. Mit der Ablehnung der Herabstufung des Wolfsschutzstatus haben die 27 EU-Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit, die EU-Habitatrichtlinie zu bewahren und sich gegen den politisch motivierten und unbegründeten Prozess zu wehren, der von der EU-Führung vorangetrieben wird. Die vorgeschlagene Herabstufung des Wolfes durch die EU wird derzeit vom Europäischen Gerichtshof geprüft. Die 27 EU-Mitgliedstaaten sollten die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten, bevor sie Änderungen an ihren nationalen Gesetzen vornehmen. Wichtig ist, dass eine Herabstufung auf nationaler Ebene nicht verpflichtend ist: Die EU-Staaten haben bis Januar 2027 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen – und können sich letztendlich auch dafür entscheiden, sie ganz abzulehnen. Die Herabstufung entbehrt einer soliden rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlage und könnte durch bevorstehende Urteile des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben werden. Hier unser gemeinsamer Offener Brief.

 

Beispielfoto Wölfe.
Beispielfoto Wölfe.

 

O F F E N E R    B R I E F

Sehr geehrte Vertreter der EU-27-Mitgliedstaaten,

am 24. Juni 2025 wurde die Herabstufung des Wolfs in das Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit haben die 27 EU-Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, diese Änderung in nationales Recht umzusetzen, wobei die Umsetzung jedoch nicht verpflichtend ist.

Wir bitten Sie eindringlich, von einer Änderung Ihrer nationalen Rechtsvorschriften zum Schutzstatus des Wolfes  (Canis lupus) abzusehen, da die Herabstufung des Wolfes eine politisch motivierte Maßnahme der EU-Führung in Brüssel ist, die nicht im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften und den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen (einem Grundpfeiler des EU-Vertrags) steht.

Derzeit sind vor dem Europäischen Gerichtshof Rechtsverfahren sowohl gegen die Europäische Kommission als auch gegen den Rat der EU anhängig. Diese könnten zur Aufhebung der jüngsten Entscheidung zur Herabstufung des Wolfes führen – eine Initiative, der, wie von der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft anerkannt, eine solide rechtliche und wissenschaftliche Grundlage fehlt. Als solche steht sie im Widerspruch zu den Kernanforderungen der EU-Habitatrichtlinie, die nach wie vor den Eckpfeiler der Naturschutzpolitik in Europa bildet.

Eine beim EU-Bürgerbeauftragten eingereichte Beschwerde gegen die Europäische Kommission bezüglich der Erhebung von Wolfsdaten wartet ebenfalls auf eine Antwort. Darüber hinaus wird geschätzt, dass nur 0,07 % der Schaf- und Ziegenpopulation in der EU, der primären Zielart, von Wolfsräubten betroffen sind – was zu minimalen und wirtschaftlich unbedeutenden Verlusten führt. Diese Verluste werden bereits weitgehend durch Subventionen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ausgeglichen, die von den EU-Steuerzahlern finanziert werden.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie berücksichtigen sollten:

  1. Rechtliche Unsicherheit:

Angesichts der Tatsache, dass derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof mehrere Verfahren anhängig sind, in denen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der EU zur Herabstufung des Wolfsstatus in Frage gestellt wird, wäre es ratsam, die derzeitigen nationalen Schutzmaßnahmen beizubehalten. Eine vorzeitige Änderung könnte später als unvereinbar mit dem EU-Recht angesehen werden, zumal zahlreiche aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs eine Auslegung der Habitat-Richtlinie bekräftigt haben, die im Widerspruch zur Entscheidung zur Herabstufung des Wolfes steht.

Einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits angekündigt, dass sie den strengen Schutz beibehalten (Belgien, Polen, Tschechische Republik) und ihre nationalen Gesetze nicht ändern werden; andere erwägen dies derzeit.

  1. Wissenschaftliche und rechtliche Grundlage:

Die Entscheidung zur Herabstufung ist durch die verfügbaren ökologischen und populationsbezogenen Daten nicht begründet. Im Gegenteil, die verfügbaren Erkenntnisse deuten eindeutig darauf hin, dass die Wolfspopulationen in mehreren Regionen Europas weiterhin gefährdet, vom Aussterben bedroht oder gefährdet sind. Nach der EU-Habitatrichtlinie sind die Mitgliedstaaten berechtigt – und in einigen Fällen sogar verpflichtet –, strengere Schutzstandards als die auf EU-Ebene festgelegten aufrechtzuerhalten, insbesondere wenn wissenschaftliche Erkenntnisse einen fortbestehenden Erhaltungsbedarf belegen.

  1. Sozioökonomische Argumente sind rechtlich irrelevant:

Wie kürzlich vom Europäischen Gerichtshof klargestellt wurde, sind sozioökonomische Erwägungen,

einschließlich solcher im Zusammenhang mit Wildtierfraß, keine gültigen Gründe für eine Änderung des Erhaltungszustands gemäß der Habitat-Richtlinie, die sich eher auf ökologische als auf wirtschaftliche Aspekte stützt.

Darüber hinaus sind diese Auswirkungen minimal und werden derzeit durch Ausgleichs- und Präventivmaßnahmen gemildert, die durch EU-Mechanismen wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) finanziert werden.

  1. Keine unmittelbare rechtliche Verpflichtung:

Obwohl die Herabstufung im Rahmen der Berner Konvention beschlossen wurde – wiederum weitgehend unter starkem Druck der in Brüssel ansässigen EU-Führung, insbesondere der Europäischen Kommission –, besteht keine verbindliche rechtliche Verpflichtung für die EU-Mitgliedstaaten, diese Entscheidung unverzüglich in EU- und nationales Recht umzusetzen. Darüber hinaus sieht die EU-Habitatrichtlinie eine Anpassungsfrist (Umsetzungsfrist) von 18 Monaten vor, die ausreichend Zeit für eine rechtliche Klärung durch den Europäischen Gerichtshof lassen sollte, da die mangelnde wissenschaftliche Grundlage bereits öffentlich bekannt ist. Internationale und EU-Umweltrechtsvorschriften (einschließlich der Habitatrichtlinie) ermöglichen es den Staaten, Arten auf nationaler Ebene streng zu schützen, unabhängig von den Vorgaben der Berner Konvention und den Entscheidungen der EU.

Schlussfolgerungen und Forderungen:

Wir fordern daher nachdrücklich, dass alle nationalen Gesetzesänderungen ausgesetzt werden, bis die Rechtslage vollständig geklärt ist und ein Konsens auf der Grundlage rechtlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse erzielt wurde.

Ein vorsichtiges Vorgehen steht nicht nur im Einklang mit dem in den EU-Umweltvorschriften verankerten Vorsorgeprinzip, sondern schützt die Mitgliedstaaten auch vor möglichen rechtlichen Haftungsrisiken und Klagen vor nationalen Gerichten.

Über 75 Nichtregierungsorganisationen fordern die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Herabstufung des Wolfs in den nationalen Rechtsvorschriften abzulehnen und seinen strengen Schutzstatus beizubehalten.

 

 

Weitere Informationen

2024 Klage vor dem Europäischen Gerichtshof auf Aufhebung der Herabstufung des Wolfes. Details: Klage von fünf Verbänden (Rechtssache T-634/24) vor dem Europäischen Gerichtshof auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Rates, den Wolf in die Berner Konvention herabzustufen, 2024 Rechtssache T-634/24; Klage eingereicht am 6. Dezember 2024 – Green Impact u. a. gegen Rat und Kommission. Die Klage wurde von 17 weiteren Verbänden unterstützt, die sich dem Rechtsmittelverfahren angeschlossen haben. Rechtsmittelführer: Green Impact, EARTH, Nagy Tavak, One Voice, LNDC Animal Protection. Streithelfer: LEIDAA, Federazione Nazionale Pro Natura, Io non ho paura del lupo, Animal Cross, Pole Grands Predateurs, ASPAS, Ferus, Asociación Animalista LIBERA!, Suomen eläinoikeusjuristit ry, Svenska Rovdjursföreningen, Naturskyddsföreningen, Pracownia na rzecz Wszystkich Istot, OIPA, LEAL, WWF Italia, Legambiente und ASCEL

700 Wissenschaftler aus ganz Europa unterzeichnen Petition gegen die Herabstufung des Wolfes

⮚ IUCN-Initiative für Großraubtiere (koordiniert von Dr. Luigi Boitani): Erklärung gegen die Herabstufung des Wolfes

Über 2000 Wissenschaftler gegen die Aushöhlung der EU-Naturrichtlinien

⮚ Auswirkungen von Raubtieren auf die Viehzucht – Die Zahl der durch Wölfe getöteten Schafe in der EU macht nur 0,07 % der Gesamtzahl der Schafe in der EU aus (2024). Quelle: Science, 24. Januar 2024.

⮚ Europäischer Gerichtshof, Wolfsfälle (Spanien, Österreich, Estland)

In seinen Urteilen von 2024 zu den Rechtssachen (C601/22; C436/22; C-629/23) gegen Österreich und Spanien und Estland bestätigte der Europäische Gerichtshof die Notwendigkeit, in diesen Ländern einen strengen Schutz aufrechtzuerhalten, und dass die Notwendigkeit, einen günstigen Erhaltungszustand des Wolfes zu gewährleisten, Vorrang vor sozioökonomischen Erwägungen hat;

darüber hinaus kann auf regionaler Ebene nicht als jagdbare Art ausgewiesen werden, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist. Die ökologischen Standards, die sich aus der Definition des günstigen Erhaltungszustands in der Richtlinie sind nicht verhandelbar und dürfen nicht aus Gründen sozialer und wirtschaftlicher Konflikte angepasst werden.

Empfohlene Literatur zu diesen Themen: Rechtliche Gutachten von Prof. Trouwborst. (1) Arie Trouwborst| LinkedIn

⮚ EU-Herabstufung des Wolfs: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32025L1237

⮚ Eine formelle Beschwerde von Client Earth beim EU-Bürgerbeauftragten zu Daten über die Herabstufung ist ebenfalls anhängig, Link: https://www.ombudsman.europa.eu/fr/opening-summary/fr/1G4686

 

 

 

 

 

 

EU: Absenkung des Wolfsschutzstatus längst nicht durch

Anfang März wollten die Lobbyisten mit der Absenkung des Wolfsschutzstatus ihren Erfolg feiern, doch eine Klage von fünf europäischen Umweltorganisationen gegen den Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission gegen die Absenkung des Wolfsschutzstatus von „streng“ geschützt auf „geschützt“ wurde angenommen. Außerdem beteiligt sich Wolfsschutz-Deutschland e.V. an einem offenen Brief an Umweltministerin Lemke.

Wir hatten schon mehrfach darüber berichtet, dass der Schutzstatus der Wölfe bislang noch nicht zurückgesetzt wurde, wie von Jägerblättern und Massenmedien behauptet wurde. Jetzt kommt der nächste Rückschlag für die Lobbyisten. Eine Klage der Verbände Green Impact ETS (Rom, Italien), Earth ODV (Rom, Italien), Nagy Tavak és Vizes Élőhelyek Szövetsége (Alsóörs, Ungarn), LNDC Animal Protection APS (Mailand, Italien) und One Voice (Straßburg, Frankreich) wurde angenommen. Vertreten werden die Orgas durch Rechtsanwalt L. D’Agostino. Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/12/20/klage-gegen-herabsetzung-des-wolfsschutzstatus-vor-dem-eugh/

Jungwolf freut sich und fordert zum Spielen auf.
Im Klageantrag wird gefordert:
  • Die Nichtigerklärung des Beschlusses (EU) 2024/2669 des Rates vom 26. September 2024, mit dem im Namen der Europäischen Union ein Vorschlag zur Änderung der Anhänge II und III des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume eingereicht wurde.
  • Die Nichtigerklärung des Vorschlags selbst sowie des Abstimmungsergebnisses der 44. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens von Bern vom 3. Dezember 2024.
  • Die Nichtigerklärung sämtlicher damit zusammenhängender und folgender Maßnahmen, auch solcher, die den Klägern möglicherweise noch nicht bekannt sind.

Aktionen auch in Deutschland

Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. hat fast zeitgleich einen offenen Brief Offener Brief an BMin Lemke 21.02.2025 an Bundesumweltministerin Steffi Lemke lanciert, an dem sich 32 Organisationen und auch Privatpersonen beteiligt haben. Auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben unterzeichnet.

Am 6.3.25 endet die Frist bis zu der die Vertragsstaaten der Berner Konvention (BK) Einspruch gegen den Beschluss des Ständigen Ausschusses einlegen können. Der Sekretär der BK hat die Staaten um diesbezügliche Rückmeldung bis 5.3.25 gebeten. Die Vertragsstaaten können auch noch ihr Veto einlegen.

 

Quelle:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ%3AC_202500922&fbclid=IwY2xjawIjvAdleHRuA2FlbQIxMAABHe_HsNsX9aabU0N-acaNfLB_W_JEgPXiq9OlUqrWbyPTVF-fMy7Cz7gdSg_aem_-VQsx4jF-4Ue0qMNKtxpUg

Weitere Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/26/berner-konvention-eine-senkung-des-schutzstatus-wolf-ist-noch-nicht-beschlossen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/12/03/eu-wolfsschutzstatus-soll-in-drei-monaten-gesenkt-werden/

Wolf Facts Schweiz: https://www.facebook.com/groups/347215789877202

 

EU-Minister weisen auf Erhaltung des Schutzstatus in Brief an EU-Kommisar hin

Umweltminister und Umweltministerinnen aus 12 EU-Mitgliedsstaaten haben in einem Schreiben an die Europäische Kommission auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Schutzstatus des Wolfes trotz zunehmender Kritik seitens der Landwirtschaft aufrechtzuerhalten. Doch wie viel Schutz ist tatsächlich gewollt? Hier die Einschätzung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. dazu.

Der Brief, der gestern an EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius geschickt wurde, folgt auf eine Entschließung, die im November 2022 im EU-Parlament verabschiedet wurde und in der gefordert wird, den Schutzstatus des Wolfes zugunsten der Viehwirtschaft herabzustufen – ein Schritt, den die Unterzeichnenden explizit ablehnen.

Foto © Brigitte Sommer

Auch Bundesumweltministerin Steffi Lemke wäre unter den Unterzeichnern und Unterzeichnerinnen.

„Wir, die Umweltminister, lehnen in einer Zeit der weltweiten Krise der biologischen Vielfalt die Tendenz der Entschließung, den gesetzlichen Schutz des Wolfes zu schwächen, eindeutig ab“, heißt es in dem Schreiben. Zudem wird die „unverzichtbare Rolle“ der Großraubtiere bei der Regulierung des Wildbestandes betont. Leider werden in der Pressemitteilung nur Teile des Briefes gebracht, so dass ein Gesamtüberblick nicht möglich ist.

Auch die Formulierung scheint unserer Ansicht nach eher kraftlos. Warum weist man nur hin, statt zu fordern? Wir wissen natürlich nicht, ob dies diplomatische Winkelzüge sind, aber uns beunruhigt die Tatsache, dass die Bundesregierung und mit ihr auch die neue Umweltministerin Steffie Lemke gleichzeitig ein Konzept zum „Bestandsmanagement der Wölfe“ in Deutschland erarbeiten wollen. Die Bundesländer sowie die großen Verbände und verschiedene Vereine sind an diesem Konzept beteiligt.

Das Schreiben, das von der Slowakei initiiert und von elf weiteren EU-Mitgliedsstaaten unterstützt wurde, räumt zwar ein, dass Schäden an Nutztieren in der Koexistenz mit dem Wolf unvermeidlich sind, weist aber auch darauf hin, dass Maßnahmen ergriffen werden können, um die Belastung zu verringern.

Welche Maßnahmen genau ergriffen werden können, wird nicht genau erwähnt. Der EU-Kommissar hatte allerdings in einer Antwort auf die Anfrage eines Agrar-Blattes bekannt gegeben, dass bereits jetzt „unter strengen Voraussetzungen die selektive Entnahme einer bestimmten Anzahl von Exemplaren einer geschützten Art zulässig“ wäre. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/14/beginnt-das-grosse-wolfskillen-bald-auch-in-deutschland/

Dazu gehören Entschädigungsregelungen für verursachte Schäden sowie präventive Maßnahmen, die in allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften festgelegt sind, heisst es weiter in der Pressemitteilung.

Die Minister:innen zeigen sich „überzeugt, dass ein strenger Schutz zusammen mit einem wirksamen System präventiver Maßnahmen, einer gerechten Entschädigung, aber auch der Kommunikation mit den Experten […] die besten Lösungen bringen wird.“

Der slowakische Minister Ján Budaj erklärte, er hoffe, dass die Haltung der Europäischen Kommission zum Wolfsschutz unverändert bleibe.

„Ich bin fest davon überzeugt, dass die Europäische Kommission den gleichen verantwortungsvollen Ansatz zum Schutz seltener Arten beibehalten wird wie bisher“, sagte Budaj und bekräftigte, dass die Umweltminister „bereit sind zu helfen“, um Informationen zu sammeln und die Unterstützung und Entwicklung von Maßnahmen zur Erhaltung des rechtlichen Schutzes des Grauwolfs in Europa weiter zu verstärken.“

 

Hier die Presseinfo zum Brief: https://www.euractiv.de/section/energie-und-umwelt/news/eu-minister-draengen-auf-weiteren-schutz-von-woelfen/?fbclid=IwAR3ArW2est1j_5AP69CZtHXDpzY9lLyzoOtveIIjMAqkflSX7QRZJYoqY-k

Hintergründe:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/02/von-der-leyen-will-schutzstatus-von-woelfen-in-der-eu-herabsetzen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/26/wolfsschutz-deutschland-e-v-sagt-stop-zur-aufweichung-des-schutzstatus-fuer-woelfe-in-der-eu/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/30/klatsche-fuer-agrar-und-jagdlobbyisten-woelfe-bleiben-streng-geschuetzt/

 

GW 950m soll sterben – Wolfsabschüsse in Niedersachsen gehen mit den Grünen weiter

Der Burgdorfer Wolfsrüde soll sterben.

Solange Wolfsabschuss als Problemlösung angeboten wird, solange werden Weidetierhalter und Weidetierhalterinnen eben auf diesen hinarbeiten. Unserer Meinung nach bringt nur eine Null-Abschuss-Lösung die WeidetierhalterInnen dazu, keine Risse mehr zu provozieren. Auch sollte es endlich Rechtsgrundlagen geben, WeidetierhalterInnen, die Risse provozieren, rechtlich zu belangen. Stattdessen scheint Niedersachsen aber die Lobbypolitik des ehemaligen Umweltministers Lies weiter zu verfolgen. Eine Schießgenehmigung auf den Burgdorfer Rüden wurde nicht zurückgenommen und man will sogar ein Bestandsmanagement einführen. Hier unser Bericht.

Über den Wechsel im Umweltministerium hatten sich viele noch gefreut. So sehr, dass sie Fotos von sich neben dem neuen Umweltminister Christian Meyer in sozialen Netzwerken posteten. Eine Schauspielerin nannte den neuen Umweltminister sogar eine „Lichtgestalt“. Man betrieb in diversen Gruppen in sozialen Netzwerken sogar massiv Wahlwerbung für die Grünen. Doch fußte die übergroße Freude auf realen Aussagen?

Beispielbild erschossener Wolf. © Privat.

Man kann es den Grünen und Meyer nicht mal vorwerfen, dass viele geradezu fanatische Anhängerinnen und Anhänger die Situation in Niedersachsen wohl vollkommen unrealistisch interpretierten. In einem Telefonat mit der Pressestelle der Grünen im Frühjahr bestätigte man uns, dass man im Prinzip bei den Grünen Niedersachsen nicht generell gegen Wolfsabschüsse sei, sondern nur gegen deren Geheimhaltung. Auch Meyer sagte vor der Wahl auf diversen Veranstaltungen, dass er weiter „Problemwölfe“ abschießen lassen wolle.

Schießgenehmigung seit Oktober in Kraft

Nun wurde also bekannt, dass eine Schießgenehmigung auf den Vaterwolf des Burgdorfer Rudels seit Oktober bis Ende Januar 2023 gilt. Ausgestellt hätte sie die Region Hannover. Doch Entscheider ist natürlich das Umweltministerium. Pressesprecherin Kreutz beantwortete eine Frage der TAZ so: „Das Tier hat zahlreiche Nutztiere gerissen. Insgesamt sind 13 Risse registriert, die dem Tier zugeschrieben werden. Betroffen waren insbesondere Schafe, aber auch Rinder und ein Pferd“, so Kreutz. Die Genehmigung sei im Oktober erteilt worden und gelte seitdem bis 31.1.2023 für den Rüden. Die Frage, ob der Anlass für die Abschussgenehmigung der Übergriff auf von der Leyens Pony war, ließ die Sprecherin unbeantwortet, schreibt die TAZ weiter. Anmerkung: Kurz zuvor hatten die Massenmedien den Schluss gezogen, dass die Schießgenehmigung mit dem Riss eines Ponys im Anwesen von von der Leyen zusammen hängen könnte.

Dass mindestens die Hälfte der gerissenen Tiere keinen Schutz hatten, wird nicht weiter erwähnt.

Die falschen Freunde der Wölfe

Alle, die diese Vermutung schon vorher äußerten, wurden übrigens in sozialen Netzwerken zum Schweigen gebracht, indem man ihnen Hetze gegen die Grünen unterstellte, sie blockierte, sie kalt stellte und ihre Freunde anschrieb, doch künftig deren Beiträge nicht mehr zu liken. Nun geben diese Wendehälse wieder einmal vor, von nichts gewusst zu haben und man hätte diese Entwicklung ja nicht ahnen können. Einer der sich selbst als „Anwalt der Wölfe“ bezeichnet, schrieb sogar, dass er mit der neuesten Presseinfo des Umweltministeriums ganz zufrieden sei. Darin steht sogar, dass weiter Problemwölfe abgeschossen werden sollen. Warum geben solche Leute also vorher vor, dass sie nicht damit einverstanden seien? Geht es ihnen etwa nur um die eigene Selbstdarstellung?

Wolfsbestandsmanagement in Planung

In seiner Pressemitteilung wird der neue Niedersächsische Umweltminister Christian Meyer (Grüne) folgendermaßen zitiert: „Niedersachsen will zudem an einem Konzept der Bundesregierung für ein europarechtskonformes und regional differenziertes Bestandsmanagement intensiv mitarbeiten. In diesem Zusammenhang soll auch ein „Aktionsplan Weidetierhaltung und Wolf“ erarbeitet werden.“

Zitat aus der Pressemitteilung: „Derzeit läuft ein Pilotverfahren der Europäischen Kommission in Sachen Wolf gegen Deutschland. Dabei geht es neben den umstrittenen Abschüssen von Wölfen auch um Transparenz und Information über geplante oder bestehende Ausnahmegenehmigungen. Niedersachsen muss dabei insbesondere zur Veröffentlichungspraxis eigener Ausnahmegenehmigungen berichten. Niedersachsen hat nun dem Bund mitgeteilt, dass in Zukunft artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur rechtmäßigen Entnahme von sogenannten „Problemwölfen“ künftig eine Woche vor ihrem Erlass öffentlich einsehbar sein sollen – und zwar zum Schutz der Betroffenen in anonymisierter Form.“

„Damit schaffen wir mehr Transparenz bei notwendigen Entnahmen und sorgen für eine Versachlichung der Diskussion“, so Umweltminister Christian Meyer. „Spekulationen, ob – und wenn ja – wie viele Abschussgenehmigungen auf welcher fachlichen Grundlage erteilt werden, wird damit ein Ende bereitet. Verbunden damit ist kein genereller Stopp von artenschutzrechtlichen Abschussgenehmigungen für Problemwölfe. Auch künftig können Problemwölfe entnommen werden, wenn die Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt sind“, betont der Minister. Darüber hinaus würden alle geplanten Ausnahmegenehmigungen künftig mit der Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgestimmt.“

Außerdem sollten Ausführende und Antragstellende weiter anonym bleiben.
Damit haben klagefähige Verbände in Zukunft wohl nur eine Woche Zeit, überhaupt zu reagieren. Die DBB-Wolf setzt sich zusammen aus dem Bundesministerium für Umwelt- und Naturschutz, dem Lupus-Institut, dem Senckenberg-Institut und dem Leibnitz-Institut. Man berät sich also praktisch untereinander.
Mündige Wolfsfreunde sollten nun endlich erkennen, wer wirklich für den umfassenden Schutz der Wölfe eintritt und diese Institutionen – zum Beispiel auch uns von Wolfsschutz-Deutschland e.V. – weiter unterstützen. Oder um es mit einem Zitat von Hannes Jaenicke zu sagen: „Wer der Herde folgt, sieht nur Ärsche.“

Presseinfo des Umweltministeriums: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-168-ausnahmegenehmigungen-217936.html?fbclid=IwAR1UI9HWOuXe6HgKhp9wKcjJr5Wdi_OVz8F3khf5kM1SHX3306Zjl0EUvZo

Artikel der TAZ: https://taz.de/Wolf-riss-Pferd-von-Ursula-von-der-Leyen/!5898585/?fbclid=IwAR0BY6F0EGjaxY-7pr2BcnaZ85P_9t8TacPIPW4OeXB3Or3VuCSAjXcKegY