Offener Brief an den Umweltausschuss des Bundesrates – die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt gegen geltendes EU-Recht!

Offener Brief

Sekretärin des Ausschusses m.d.W.d.G.b.: Ministerialrätin Silke Podschull-Wellmann

Bundesrat
Büro des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

11055 Berlin

Tel:  030 18 9100-230 | Fax:  030 18 9100-400

bundesrat@bundesrat.de

 

 

Sehr geehrte Mitglieder *innen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,

wir appelieren eindringlich, die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die am 19.12.19 vom Bundestag genehmigt wurde, nicht weiter abzusegnen. Alle bereits erstellten Rechtsgutachten (die auch in Anhörungen vorgestellt wurden) haben eine mit dem EU-Recht (FFH Richtlinien) nicht einhergehende Rechtmäßigkeit festgestellt. Mehrere Bürger haben bereits bei den zuständigen EU-Ausschüssen Beschwerde eingelegt und es wird nun wohl auch bereits eine Prüfung dieser Beschwerden vorgenommen. Als Folge könnten EU-Verfahren auf Deutschland zukommen.

Eine solche Gesetzesänderung dient aber augenscheinlich nur einer großen Lobby – die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte – vertritt. Dabei scheinen deren wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund gestellt zu werden. Gerade diese Lobbyinteressen werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – zumal die Agrarlobby selber durch Wolfsabschüsse überhaupt keinen echten Vorteil zu erwarten hat, denn die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes bietet für Weidetierhalter gar keine Lösungen an. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig werden echte Hilfen und Unterstützungen für Weidetierhalter seit Jahren seitens der GroKo blockiert.  Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. Die Lobby, die als einzige wohl tatsächlich einen Vorteil von dieser Änderung haben könnte, wären die Jäger. So manche/r malt sich wahrscheinlich bereits die Wolfsthrophäe im heimischen Wohnzimmer aus, weil diese Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ein weiterer Schritt der Wölfe in Richtung Jagdrecht bedeutet.

Dabei geht das Votum der meisten Bürger in eine ganz andere Richtung: Klimaschutz geht nicht ohne Naturschutz einher. Und ganze Wolfsfamilien niederzuschießen gehört mit Sicherheit nicht zu den Zielen, die Bürger möchten, was Umfragen ja auch immer wieder deutlich belegen. Nicht umsonst sinken die Umfragewerte der Großen Koalition immer weiter ab.

Ungeachtet dessen, dass mehr Weidetiere durch Krankheiten, Vernachlässigung und Hundebisse ums Leben kommen, landen die meisten am Ende ihres Lebens doch beim Schlachter. Dabei wollen hier die Verbraucher weder das Fleisch, noch die Wolle von Schafen. Es ist unfassbar, mit welchem Egoismus und mit welcher Dreistigheit augenscheinlich Weidetierhaltern ermöglicht werden soll, dass ihre Interessen und ihr Hobby künftig über den Interessen des Allgemeinwohls stehen sollen. Fakt ist, dass die Mehrheit der Deutschen die Wölfe in Deutschland begrüßt, und eine Minderheit der Jäger- und Bauernlobby alles dafür tut, ihren Willen gegen das Allgemeinwohl aller Bürger durchzusetzen. Mit dem Durchwinken der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes handelt die Bundesregierung nicht nur gegen EU-Recht, sondern auch ganz klar gegen das Allgemeinwohl. Und nein, wir brauchen auch nicht noch mehr beweidete Grünflächen, was wir brauchen sind Wildnisgebiete, die auch das Klima schützen können. Wölfe können zur Renaturierung Entscheidendes leisten.  Auch hier hat Deutschland sein Ziel verfehlt. Wir fordern Regierung und Umweltausschuss auf, diese Herausforderungen endlich anzugehen, statt dem Lobbyismus weiter zu frönen.

Mit den besten Grüßen

Wolfsschutz Deutschland e. V.

Brigitte Sommer

Vorsitzende

 

Hintergrund:

Mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU genehmigte sich am 19.Dezember die GroKo die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf). Künftig dürfte unter anderem in Wolfsrudel hineingeschossen werden bis keine weiteren Schäden mehr auftreten. Und dies ganz gleich, welcher Wolf Verursacher war. Zeitliche und räumliche Zuordnung würden ausreichen, wobei weder die Begriffe des „ernsten“ noch des „erheblichen“ Schadens genau definiert werden können. Sogar aufgrund von Schäden bei Hobbyschäfern sollen nun Wölfe abgeschossen werden dürfen. Das klingt unfassbar und das ist es auch. Denn bereits in der Anhörung https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/ im Umweltausschuss eine Woche vorher haben diverse Juristen, darunter auch Christina Patt von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (hier die aktuelle Pressemitteilung der DJGT zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: http://www.djgt.de/system/files/307/original/201219_PM_Änderung_BNatSchG.pdf?fbclid=IwAR1Ox_YLVw7YtirvdLEHZyHdqtcVQZQpQ2T3WQC84pfQQFf42JXKzgQrfZQ   )versucht darzulegen, dass der Entwurf und nun auch die Verabschiedung dieses Gesetzes keinesfalls EU-rechtskonform ist. Man scheint in dieser GroKo aber auf überhaupt keine Fachleute mehr zu hören. Weder im Bereich Klima- noch im Bereich Naturschutz.

Am 30. Januar findet die nächste Sitzung des Umweltausschusses zur LEX-Wolf im Bundesrat zum Durchwinken statt. Abgestimmt wird am 14. Februar.  https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/985/07.html#top-7Hier die Liste der Mitglieder https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/u/u.html?nn=4351662&fbclid=IwAR36Numl71V0bGdJI6DGjugyWOyS4BpC_TI3laErA07RbuK5594xVq4bdlE

Geleitet wird der Umweltausschuss von Niedersachsens Umweltminister Lies, der inwzischen gut 200.000 Euro für eine erfolglose Jagd auf Wolf Roddy ausgegeben hat. Wir berichteten u. a.hierhttps://wolfsschutz-deutschland.de/2020/01/18/naturschutz-tierschutz-und-muellfrevel-in-niedersachsen-doch-umweltminister-lies-spd-will-wohl-weiter-nur-wolf-roddy-an-den-kragen/  https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/19/erfolg-in-schleswig-holstein-schiessbefehl-auf-wolf-dani-gw924m-wird-aufgehoben-jedenfalls-vorerst/

Ebenfalls Mitglied im Ausschuss ist Umweltminister Albrecht aus Schleswig-Holstein, der eine ähnlich sinnlose Jagd auf Wolf Dani veranstaltet hatte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/01/offener-brief-an-umweltminister-albrecht-gruene-in-schleswig-holstein-zur-erweiterten-abschussverfuegung-gegen-wolf-dani/

Desweiteren ist auch Umweltministerin Siegesmund mit in der Runde.  Die  Ministerin aus Thüringen möchte auch weiter Wölfe töten lassen. Neben gesunden Mischlingswelpen soll es nun auch noch der Wolfsmutter Ohrdi an den Kragen gehen. Zwei Umweltverbände klagen gegen diese Abschussverfügung der Mutterwölfin. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden erneut Anzeige gegen die Ministerin sowie alle ausführenden Personen erstatten, sollten Welpen, Mutter oder ein hinzugewanderter Rüde getötet werden.

Sachsen-Anhalts Umwelministerin Dalbert wird auch dabei sein. Ihr Umweltministerium weisst ganz  klar darauf hin, dass man sich in Sachsen-Anhalt  nach dem höherrangigen Recht der EU richten und nicht nach der Gesetzesänderung des BundesNatschG. 
Hier nachzulesen. Nach Ansicht von Sachsen-Anhalts Umweltstaatssekretär Klaus Rehda wird das aber wenig am Umgang mit auffälligen Wölfen ändern. Zitat: „Der Bundestag hat zwar solche Intentionen beschlossen, aber das EU-Recht sagt etwas anderes. Wir werden uns definitiv an EU-Recht halten. Wir müssen jeden einzelnen Abschuss genehmigen, und das werden wir uns sehr genau überlegen.“ https://www.mdr.de/…/loesung-wolfs-attacken-jerichower-land…

Weitere Informationen zur rechtlichen Situation. Link zur Pressemitteilung der DJGT – http://www.djgt.de/system/files/313/original/200129_DJGT_PM_Appell_Bundesrat.pdf

 

 

Faktencheck und Zaunkontrolle Schleswig-Holstein – Minister Albrecht beenden Sie endlich die Schießbefehlfarce auf Wolf Dani!

Als Antwort auf unseren zweiten offenen Brief https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/  an Umweltminister Albrecht erhielten wir dieses lapidare Schreiben. Antwort_Albrecht_1 

Darin schreibt der Grüne Umweltminister unter anderem, dass auch die Nutztierhalterinnen und – halter in der Verantwortung für die erfolgreiche Abwehr und Prävention von Wolfsrissen seien. Zitat: Auch der nun leider zum Abschuss freigegebene Wolf hat mit „hoher Wahrscheinlichkeit????“ an unzureichenden Herdenschutzmaßnahmen gelernt, Zäune zu überwinden und im zweiten Schritt festgestellt, dass er auch eigentlich ausreichende Herdenschutzmaßnahmen bewältigen kann. Zitat Ende.

Warum sollte ein Wolf, oder ein Hund einen solchen Zaun überspringen, wenn er ganz einfach untendurch kommt? Wir zweifeln die Behauptung, dass Dani Zäune übersprungen haben soll, mehr als nur an. Wir haben bis heute keinen einzigen wolfsabweisenden Zaun im Revier von Dani entdecken können. Freilich aber weiterhin Zäune, die ihren Namen nicht verdienen. Da grasen weiterhin Schafe mit Lämmern hinter Hobbitzäunchen, die jedes Meerschweinchen überspringen kann. Auf unteren Litzen ist kein Strom und Pferde- sowie Kühe sind nah an einer stark befahrenen Straße so gut wie gar nicht gesichert.

Ein Wolf oder auch Hunde, die Weidetiere derart angeboten bekommen, brauchen erst gar nicht „zu lernen“ dass solche Tiere leichte Beute sind. Ein Wolf oder Hund überlegt sich auch nicht, ob er lieber Schafe oder Rehe fressen soll. Er nutzt Augenblick und Gelegenheit. Erschwerend kommt hinzu, dass in dem Gebiet noch ein weiterer Wolf aus Sachsen-Anhalt hinzugewandert ist. Auch dieser Wolf wird zu derart leichter Beute doch nicht „nein“ sagen. Und schon ist der nächste Problemwolf da, der abgeschossen werden muss. Zumal dieser Wolf gar keine Chance hätte, seinen Häschern zu entkommen, denn er ist auch noch besendert. Wir fordern: Setzen Sie endlich Herdenschutzmaßenahmen um. Beenden Sie diese Farce von Schießbefehl auf Wolf Dani.

 

 

Hobbitzäune in 25 bis 35 Zentimeter Höhe bei Farnewinkel. Auf der Weide befinden sich Schafe mit Lämmern.

25 Zentimeter können selbst die Lämmer überspringen.

 

 

 

Zwischen Westerhorn und Rethwisch

Diese Kuhweide zwischen Westerhorn und Rethem ist ungenügend geschützt.

 

Nur auf der obersten Litze ist Spannung vorhanden.

 

Zur Bachseite so gut wie kein Schutz

 

Am Tor ist unten gar kein Schutz.

 

Die stromführende Litze befindet sich in 50 Zentimeter Höhe. Darunter können bequem Hunde oder Beutegreifer durch.

 

Die Litze befindet sich in 50 Zentimeter Höhe.

 

Die Pfosten sind marode.

 

Pferdeweide im Kreis Pinneberg

Fotos aus Bokel Kreis Pinneberg. Eine Weide mit jungen Pferden. Der größte Teil der Weide ist mit drei Litzen eingezäunt. Über 300m sind jedoch nur mir einem Draht 90cm eingezäunt. Der niedrig eingezäunte Bereich liegt an einem Knick, der an eine Spurbahn grenzt. Die Weide liegt direkt an einen Landstraße, auf der man 70 fahren darf. Man kann immer nur hoffen, dass die Tiere nicht mal durchdrehen und den Draht überspringen. 90 cm dürfte für ein Pferd wohl ein Witz sein.

Die Pferde- und Kuhweiden liegen direkt an einer Straße.

 

90 Zentimeter Höhe

 

 

90 Zentimeter Höhe, direkt an einer viel befahrenen Straße.

 

Für Hunde oder Beutegreifer ist ein Gebüsch kein Hindernis.

 

 

Kuhweide direkt gegenüber

Unter der Litze können auch die Kälber durchspazieren.

Diese Litze hält weder Wolf noch Hund auf. Das Klb soll mit dem Stachelnasenring am Trinken gehindert werden. Versucht es bei der Mutter Milch

zu trinken, ist diese für sie schmerzhaft und sie weist ihr Kalb zurück

Unter der Litze kann alles hindurch.

 

Die Weide liegt direkt an der Straße.