Geheime Abschussgenehmigung für Wolfswelpe: Wolfsschutz-Deutschland e.V. protestiert scharf gegen Behörden-Heimlichtuerei

In der Medieninformation des LfULG vom 19. März 2026 wird rückblickend eingeräumt, was wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. schon lange befürchtet und mit UIG-Anfragen zu klären versucht haben: Für den Welpen MT15, aus dem Rudel Großhennersdorf, der in Polen überfahren wurde, lag bereits eine Zulassung zur Tötung gemäß § 8 Sächsische Wolfsmanagementverordnung vor. Die Fachstelle Wolf hatte die Voraussetzungen geprüft und die Zulassung „dokumentiert“ – intern an das Landratsamt Görlitz weitergeleitet. Eine öffentliche Bekanntgabe? Fehlanzeige. Nicht erfolgt. Eine Möglichkeit, rechtzeitig Widerspruch oder Eilantrag zu stellen? Systematisch verhindert.

Der Welpe wanderte nach Polen ab und verunglückte dort wohl tragisch im Verkehr. Doch das ändert nichts am Skandal: Die Behörden hatten den Abschuss bereits genehmigt – im Geheimen. Genau wie bei früheren Fällen im Rudel Königshainer Berge oder Elstra, die wir als „geheime Wolfsjagden“ angeprangert haben. Und genau wie in Niedersachsen, wo Gerichte (OVG und Staatsgerichtshof) die Geheimhaltung von Abschussgenehmigungen bereits als verfassungswidrig und rechtsstaatswidrig gerügt haben.

Beispielbild Wolfsjährling. © Brigitte Sommer

So heißt es in der Pressemitteilung: „Der Wolf MT15, der Ende November 2025 im Rahmen einer Managementmaßnahme im Süden des Landkreises Görlitz besendert worden war, ist am 13. März bei einem Verkehrsunfall im polnischen Czerwona Woda ums Leben gekommen. Das teilten das Landratsamt Görlitz und das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) am 19.03.2026 in einer gemeinsamen Medieninformation mit.

Die Bewegungsdaten der vergangenen Wochen zeigten, dass MT15 Ende Januar sein Elternterritorium Großhennersdorf verlassen hatte, um abzuwandern.“ Anmerkung: Das ist seltsam bei einem so jungen Tier. „Er hielt sich überwiegend im Landkreis Görlitz auf, wechselte jedoch mehrfach nach Polen. Seit dem 11. März befand er sich erneut dort, bevor er in der Nacht zum 13. März verunglückte.

Nach der Besenderung im November 2025 hatte MT15 sein Verhalten deutlich verändert und zeigte ein für besenderte Wölfe typisches Aktivitätsmuster. Auffällige Sichtungen blieben aus, sodass die zuvor eingeleiteten Vergrämungsmaßnahmen zunächst Wirkung zeigten. Anfang März kam es jedoch erneut zu Nahbegegnungen in Niesky, Uhsmannsdorf und Niederseifersdorf. Bei einer dieser Begegnung näherte sich MT15 zwei Anwohnern rasch auf einem Grundstück an. Die Fachstelle Wolf des LfULG wertete dies als Rückfall in alte Verhaltensmuster und stufte die Situation als nicht tolerierbar ein. Daraufhin wurde gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz die Zulassung zur Entnahme des Tieres gemäß § 8 der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) dokumentiert. Bevor diese umgesetzt werden konnte, wanderte der Wolf jedoch erneut nach Polen ab, wo er schließlich verunglückte.“

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sagen: Das ist eine Ungeheuerlichkeit! Diese Praxis verletzt elementare Grundsätze des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG), des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und der Aarhus-Konvention. Anerkannte Naturschutzverbände werden bewusst ausgeschaltet. Keine Öffentlichkeit, keine Anhörung, kein effektiver Rechtsschutz – nur eine interne „Dokumentation“, die erst nach dem Tod des Tieres ans Licht kommt. Das ist keine transparente Wolfspolitik, das ist Heimlichtuerei auf Kosten immer noch streng geschützter Tiere und der Rechtsstaatlichkeit.

Wir haben bereits gegen die Art der Vergrämung dieses Welpen heftigsten Widerspruch eingelegt und UIG-Anfragen gestellt. Wir haben Transparenz gefordert – und bekommen stattdessen Bestätigung, dass die Tötung schon im Hinterzimmer genehmigt war. Das zeigt: Die sächsische Praxis (und offenbar zunehmend bundesweit) zielt darauf ab, Verbände und Öffentlichkeit kaltzustellen. Abschuss auf Vorrat, ohne dass jemand dagegen vorgehen kann. Wir fordern:

  • Sofortige öffentliche Bekanntgabe aller Zulassungen zur Entnahme und Vergrämung – mit Frist für Verbände und Öffentlichkeit!
  • Änderung der SächsWolfMVO: Keine internen „Dokumentationen“ mehr, sondern verpflichtende Allgemeinverfügungen.
  • Unabhängige Kontrolle bei allen Maßnahmen – keine weisungsgebundenen Institute wie LUPUS allein am Ruder

Es gibt zudem Hinweise darauf, dass die Mutterfähe (die erfahrene Wölfin GW571f, geboren 2015 im Rudel Königshainer Berge) im Rudel Großhennersdorf seit längerem nicht mehr nachgewiesen wurde – und das könnte erklären, warum der Welpe MT15 so auffällig und „vertraut“ mit Menschen war. Aktuelle Erkenntnisse (Stand März 2026, basierend auf Monitoring-Daten der DBBW und Berichten von Wolfsschutz-Deutschland e.V.:

  • Die letzte dokumentierte Sichtung oder Nachweis der Mutterfähe GW571f datiert auf Oktober 2024. Seitdem gibt es keinen einzigen bestätigten Hinweis mehr auf sie im Territorium.
  • Im Monitoringjahr 2024/2025 und 2025/2026 wurde das Rudel Großhennersdorf weiterhin als Rudel geführt (mit Reproduktion), aber nur mit einem einzigen Welpen (MT15) nachgewiesen – im Gegensatz zu früheren Jahren, wo mehr Welpen oder Jährlinge dokumentiert waren.
  • Auf dbb-wolf.de (Entwicklung der Territorien: https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/entwicklung-der-rudel?Territorium=Gro%C3%9Fhennersdorf) steht GW571f als Mutter für die Jahre bis 2024/25, aber für 2025/26 wird nur der Welpe MT15 und ein Rüde (GW3582m aus Haselbach) als bestätigt aufgeführt – die Fähe fehlt in den aktuellen Einträgen.
  • Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. beschrieben die Situation beretis Ende 2025 explizit als fragil und möglicherweise verwaist: Der Welpe könnte orientierungslos gewesen sein, weil er ohne Elternunterstützung keine ausreichende Nahrung fand und daher instinktiv Menschen kontaktierte (z. B. durch frühere Fütterungen oder positive Erfahrungen).

Der Wolfswelpe aus Großhennersdorf ist tot. Er wurde nicht einmal ein Jahr alt. Vorher wurde er verfolgt und gequält. Ob er tatsächlich versehentlich übefahren wurde, bleibt dahingestellt, denn für die sehr viele Wölfe erweist sich die Besenderung als Todesurteil, da die Sender hackbar sind. Dieser Skandal lebt weiter. Wir werden nicht schweigen. Wir werden weiter weiter aufklären und weiter protestieren – mit allen rechtlichen und öffentlichen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen.

Quelle:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1095730

 

Unsere vorherigen Berichte zum Großhennersdorffall:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/26/protest-gegen-drohende-entnahme-schutz-statt-schuss-fuer-wolfswelpe-aus-dem-rudel-grosshennersdorf/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/12/update-zum-grosshennersdorf-protest-unser-widerspruch-gegen-die-art-der-vergraemung-steht-trotz-mobbing-und-doppelmoral/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/18/influencer-erfolgsstory-entzaubert-uig-antwort-zeigt-hard-release-war-unnoetig-paintball-brachte-den-durchbruch/

Nicht nur wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V., auch eine andere Orga, Team Tierschutz hatte den Mut und die Menschlichkeit die Hard Release Aktion scharf zu kitisieren. Alle übrigen Vereine und Verbände duckten sich obrigkeitshörig weg, bzw. mobbten daraufhin auch diese Orga.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Reine Showveranstaltung: Öffentliche Anhörung zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

Die öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat am 23. Februar 2026 zur geplanten Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz (und Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) war im Kern eine reine Showveranstaltung – eine Formsache, um den Anschein von Beteiligung und Sachlichkeit zu wahren. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht steht als beschlossene Sache fest: Die schwarz-rote Koalition (CDU/CSU und SPD) verfügt über die notwendigen Mehrheiten im Bundestag und der Weg wurde bereits parteiübergreifend geebnet.

Besonders aufschlussreich war die 105. Umweltministerkonferenz (UMK) im November 2025 in Saarbrücken: Alle 16 Bundesländer – einschließlich der mit Grünen Umweltministern regierten Länder wie Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg – stimmten einstimmig für schärfere Abschussregelungen und die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Kein Grüner Minister legte Widerspruch ein. Dieser breite Konsens von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken zeigt: Der politische Druck aus Landwirtschaft und Jagdlobby überwiegt klar evidenzbasierten Naturschutz. Die Anhörung diente lediglich der Legitimation einer bereits getroffenen Entscheidung – ein Theaterspiel, bei dem die meisten Beteiligten ihre bekannten Rollen spielten, im vollen Wissen, dass die Mehrheiten das Gesetz durchdrücken werden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Anhörung als Alibi-Veranstaltung

Während der Gesetzentwurf bereits im Koalitionsvertrag verankert ist und nach der ersten Lesung im Januar 2026 zügig weiterverfolgt wird, lud der Ausschuss Sachverständige ein – doch die Debatte änderte nichts an der Grundrichtung. In den kommenden Wochen werden die 2. und 3. Lesung im Plenum eingebracht, gefolgt vom Bundesrat. Ziel: Das Gesetz soll noch vor der Weidesaison 2026/27 in Kraft treten. Expertenkritik – etwa vor Fehlanreizen, Vollzugsproblemen oder EU-Rechtsverstößen – wurde zwar protokolliert, hat aber keine echte Chance, den Entwurf grundlegend zu stoppen. Es handelt sich um eine parlamentarische Pflichtübung, die den strengen Schutzstatus des Wolfs (BNatSchG und EU-FFH-Richtlinie) opfert, ohne dass eine echte Notwendigkeit besteht.

Die Experten: Weisungsgebundenheit und vorhersehbare Positionen

Die geladenen Sachverständigen lieferten größtenteils erwartbare Beiträge – genau das, was sie in früheren Debatten und Stellungnahmen immer vertreten haben. Besonders auffällig war Ilka Reinhardt vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung: Als Gründerin und Leiterin eines privaten Instituts, das hauptsächlich im Auftrag staatlicher Behörden arbeitet (z. B. LfULG Sachsen, BfN, DBBW), ist sie faktisch weisungsgebunden. Das Institut erhält seine Aufträge von Landes- und Bundesbehörden und muss deren Vorgaben, Methoden und Berichtspflichten einhalten. In Konfliktsituationen (z. B. bei Entnahmen) kann es sich kaum gegen behördliche Entscheidungen stellen, ohne Aufträge zu riskieren. Trotz ihrer fachlichen Kompetenz und Warnungen vor genereller Bejagung (die sie als unwirksam und potenziell kontraproduktiv sieht) bleibt ihre Position damit nicht vollständig unabhängig. Reinhardt betonte in einigen Aspekten, dass der Wolf einen guten Erhaltungszustand erreicht habe, was zielgerichtetes Management (inklusive selektiver Entnahmen bei echten Problemtieren) erlaube – aber nur evidenzbasiert, unter strikter Einhaltung des EU-Rechts und ohne pauschale Jagd oder „Abschuss frei“. Diese Haltung unterscheidet sie von reinen Wolfschutzpositionen.
Die einzig wirklich ernst zu nehmende, unabhängige und scharfe Kritik kam von Christina Patt, Vorständin der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT). Sie nannte die Aufnahme ins Jagdrecht einen „fundamentalen Vorgang, der weit über den Wolf hinausgeht“: Das subjektive Nutzungsrecht des Jagdrechts ersetzt den strengen öffentlich-rechtlichen Schutz des Naturschutzrechts, schafft die Einzelfallprüfung ab und ermöglicht Abschüsse durch Privatpersonen (Jäger) statt durch Behörden oder Gerichte. Damit wird das Staatsziel Tierschutz (Art. 20a GG) ausgehebelt – ein unverhältnismäßiger Eingriff ohne ausreichende Begründung. Patt argumentierte juristisch fundiert gegen die Herabstufung und warnte vor einer De-facto-Entzauberung des Wolfs. Ihre Stellungnahme (verfügbar auf bundestag.de und djgt.de) ist die klarste und konsequenteste Kritik in der Anhörung.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Abschüsse bringen nichts – sie verschärfen Probleme und sind teurer als Herdenschutz

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen jegliche Wolfsabschüsse ab – sie sind nicht nur ethisch fragwürdig, sondern kontraproduktiv. Studien aus Europa und den USA zeigen: Das Töten von Wölfen stört Rudelstrukturen, fördert wandernde Jungtiere und führt zu mehr statt weniger Nutztierrissen. In Deutschland verursachen Wölfe weniger als ein 0,1 Prozent der jährlichen Nutztierverluste – Risse gehen fast immer auf unzureichenden Herdenschutz zurück (fehlende Zäune, Herdenschutzhunde, Einstallung). Zudem trifft es in der Praxis nie den „richtigen“ Wolf: Viele Entnahmen basieren auf Annahmen, Fehldiagnosen oder politischem Druck (siehe Fälle wie Grindi, GW2672m im Nordschwarzwald). Die Lösung liegt in Prävention und Koexistenz: In Ländern wie Spanien reduzieren geförderte Herdenschutzmaßnahmen Risse dramatisch – ohne einen einzigen Abschuss.
Diese Gesetzesänderung ignoriert wissenschaftliche Fakten, juristische Warnungen und EU-Recht zugunsten einer Politik, die von bestimmten Interessengruppen gesteuert wird – und das so wirkungsvoll, dass alle relevanten Parteien mitmachen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) haben über Jahre massiven Druck ausgeübt: dramatische Kampagnen, direkte Einflussnahme auf Ministerien, Textvorschläge für Gesetze und sogar das „Reinschmuggeln“ entscheidender Paragraphen im Ausschuss. Was als Schutz für Weidetierhalter verkauft wird, dient in Wahrheit der Vermeidung teurer Prävention, der Sicherung von Subventionen für extensive Landwirtschaft und der Erweiterung jagdlicher Möglichkeiten – auf Kosten der Natur.

Die Kosten für eine systematische Wolfsjagd (Abschuss, Monitoring, Verwaltung, Personal) sind in der Regel deutlich höher als für einen effektiven Herdenschutz (Zäune, Herdenschutzhunde, Förderprogramme) – und das sowohl pro Wolf als auch insgesamt für den Steuerzahler. Das ergibt sich aus offiziellen Zahlen, Berichten der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) und Studien aus Deutschland und Nachbarländern (Stand 2024/2025/2026).Aktuelle Zahlen in Deutschland (2024, DBBW-Bericht)

  • Herdenschutzförderung: ca. 23,4 Millionen Euro bundesweit (Investitionen in Zäune, Hunde, mobile Ställe etc.).
  • Ausgleich für Risse (Entschädigung für gerissene Tiere): nur ca. 780.000 Euro.
  • Gesamtkosten für Wolf-Management (inkl. Monitoring, Beratung, Verwaltung): deutlich höher als reine Rissentschädigung, aber der Großteil fließt in Prävention/Herdenschutz.
  • Risse verursachen <0,1 % der Nutztierverluste – die Prävention kostet pro Jahr ca. 30-mal so viel wie der Schadensausgleich, schützt aber langfristig und nachhaltig.

Kosten pro Abschuss / Entnahme (Beispiele aus Praxis)

  • Ein einzelner Wolfs-Abschuss kann tausende bis zehntausende Euro kosten:
    • Baden-Württemberg: Der geplanter Abschuss im Schwarzwald von Grini kostet pro Tag tausende Euro (Personal, Beamte, Fallen, Helikopter, DNA-Analysen, Gerichtsverfahren etc.). Gesamtkosten für einen Abschuss: oft 20.000–50.000 Euro oder mehr (inkl. Vorbereitung und Nachbereitung).
    • Andere Fälle: Bis zu 83.000 Euro für einen geplanten Abschuss bei nur wenigen tausend Euro Schaden (ältere Beispiele aus Niedersachsen/Schweiz).
    • Schweiz (vergleichbar): Ein Abschuss kostet ca. 35.000 Franken (~36.000 Euro), bei Entschädigungen von nur 170.000 Franken pro Region/Jahr.
  • Bei einer Quotenjagd oder breiteren Bejagung (wie in Brandenburg diskutiert: bis 330 Wölfe/Jahr) würden die Kosten explodieren: Fachgruppen, Jägerpauschalen, Monitoring, Rechtsstreitigkeiten, EU-Prüfungen – Schätzungen gehen von Millionen zusätzlich pro Jahr aus, ohne dass Risse nachhaltig sinken (Studien zeigen: Rudelstörung kann sogar mehr Konflikte erzeugen).

Kosten für Herdenschutz (pro Tier/Fläche)

  • Pro Schaf/Ziege: Förderungen von 30–50 Euro/Jahr (z. B. Niedersachsen: 40–50 €/Tier; andere Länder ähnlich).
  • Pro Hektar: Oft 66–101 Euro (je nach Tierart, z. B. GAP-Förderung oder Länderprogramme).
  • Herdenschutzhund: Anschaffung/Ausbildung 3.000–5.000 Euro (einmalig), Unterhalt 1.000–2.500 Euro/Jahr – gefördert bis 100 % in vielen Ländern (Bayern, Brandenburg, Baden-Württemberg etc.).
  • Langfristig: Herdenschutz amortisiert sich, weil er Risse präventiv minimiert (in Italien/Spanien: Risse unter 1 % ohne Abschüsse). Abschüsse hingegen sind einmalig und wiederkehrend (neue Problemwölfe entstehen durch Rudelstörung).

Fazit: Herdenschutz ist günstiger und effektiver

  • Herdenschutz kostet den Steuerzahler pro Jahr bundesweit ca. 23–25 Mio. Euro – und das schützt Tausende Betriebe nachhaltig, reduziert Risse dauerhaft und entspricht EU-Recht (FFH-Richtlinie fordert Prävention vor Entnahme).
  • Wolfsjagden/Abschüsse sind teurer pro Fall (oft 10–50× höher als ein Riss-Schaden) und skalieren bei breiter Jagd explosionsartig – ohne Beleg für nachhaltige Reduzierung von Konflikten (viele Studien: Abschüsse helfen kurzfristig nicht, können sogar kontraproduktiv sein).
  • Viele Naturschutzverbände und Experten betonen: Investitionen in Herdenschutz sind kosteneffizienter und tierschutzgerechter. Die Politik priorisiert oft Abschüsse aus Lobby-Gründen (DBV, DJV), obwohl die Zahlen klar für Prävention sprechen.
Der Fahrplan sieht vor, dass nach der Anhörung eine Beschlussempfehlung erarbeitet wird, dann kommen die 2. und 3. Lesung im Plenum, bevor es in den Bundesrat geht.

Zu glauben, die nächste Bundestagswahl würde grundlegend etwas ändern, ist Teil des Problems, nicht der Lösung. Solange diese Lobby-Netzwerke die Politik dominieren und emotionale Narrative über Fakten stellen, bleiben Wolf und alle anderen Wildtiere das Opfer eines Systems, das Natur als Gewinnressource für Konzerne sieht.  

 

Quelle: https://www.bundestag.de/ausschuesse/Landwirtschaft

 

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Influencer-Erfolgsstory entzaubert: UIG-Antwort zeigt – Hard Release war unnötig, Paintball brachte den Durchbruch

Ein Wolfswelpe aus dem Rudel Großhennersdorf, MT15, kommt in Sachsen im Herbst 2025 immer wieder Menschen oder Landmaschinen zu nah. 19 dokumentierte Annäherungen wurden zwischen Mitte Oktober und Mitte November notiert. Allerdings auch kein Angriff, keine Gefahr, nur ein Tier, das offensichtlich Vertrauen zu Menschen gelernt hatte. Nun feiert ein Influencer eine anschließende „Hard-Release-Vergrämung“ als Erfolg, doch eine Antwort des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie auf unsere Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz lässt unserer Ansicht nach einen ganz anderen Schluss zu.

Rückblick:

Am 22. November 2025 mittags: Bei einer routinemäßigen Fotofallenkontrolle kommt es zu einer kritischen Nahbegegnung. Ein „Befähigter“ (Name in der UIG-Antwort geschwärzt) wird herbeigerufen. Man kann sich das Bild fast vorstellen: Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Behörde oder eines Dienstleisters erstarrt vor dem Welpen – und braucht plötzlich Verstärkung. Die Profis, die Wolfswelpen der Klasse A eigentlich kennen sollten, geraten selbst in Panik. Ein bisschen komisch, oder? Noch am selben Tag, um 20:00 Uhr, startet die Hard-Release-Vergrämung: Betäubung, GPS-Sender, Freilassung und dann aversive Reize in der Transportkiste – spitze Stöcke, Lärm, alles, was das Tier abschrecken soll. Der Welpe sieht nichts, kann nicht fliehen, nur Stress erleben. Die Aktion war erst durch ein Video einer Beteiligten überhaupt bekannt geworden. 
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. kritisierten  die Methode bereits im Dezember 2025 öffentlich: Eine solche Vergrämung in der geschlossenen Kiste ist tierschutzwidrig (§ 1 TierSchG), verursacht unnötigen Panikstress und greift tief in das Verhalten ein, ohne die Ursache (menschliches Fehlverhalten wie fehlende Leinenpflicht, Müll oder unkontrollierte Annäherungen) zu beheben. Wir forderten echte Prävention und Aufklärung und eine angemessene Vergrämung statt Gewalt gegen das Tier und ernteten dafür einen Shitstorm: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/12/update-zum-grosshennersdorf-protest-unser-widerspruch-gegen-die-art-der-vergraemung-steht-trotz-mobbing-und-doppelmoral/
Beispielfoto spielender Wolfswelpe im Alter von 8 Monaten.

Paintball-Aktion zeigte wirklich Erfolg

Eine UIG-Anfrage von uns (Antwort vom 23. Dezember 2025) liefert die Fakten, die eine völlig andere Interpretation zulassen. In den ersten 18 Tagen nach der Hard-Release-Aktion (22.11.–10.12.2025) wurden 12 Sichtungen registriert, davon 3 mit „verlangt Aufmerksamkeit“, teilweise auf nur 30 Meter Distanz im Ort. Das Verhalten blieb wechselnd – mal waldbezogen und dämmerungsaktiv, mal wieder in der Feldflur oder nah an Menschen. Kein klarer Erfolg. Der echte Durchbruch kam erst später: Vom 15. bis 19. Dezember wurde MT15 viermal mit Paintball-Munition beschossen. Erst diese sichtbare, gezielte und mit Fluchtmöglichkeit verbundene Nachvergrämung brachte die gewünschte Scheu. Vergleicht man die 19 Annäherungen vor der Maßnahme mit den 12 Sichtungen danach, ergibt sich bis dahin ein fast identisches Muster – erst die Paintball-Kugeln veränderten das Verhalten nachhaltig.

Fast wie eine PR-Abteilung der Behörden

Während wir mit UIG-Anfragen die tatsächlichen Zahlen ans Licht holen, verkünden manche Influencer den ‚vollen Erfolg‘ – mit Formulierungen, die fast wörtlich aus den Behörden-Pressetexten stammen könnten. Eine gewisse Nähe zu den Institutionen ist da kaum zu übersehen. Ein bekannter Influencer verbreitet nämlich eine ganz andere Geschichte: „Andere, wohlmeinendere Stimmen hielten die Vergrämung für zu hart und vertraten die Ansicht, man hätte schonender vorgehen können oder sollen. Inzwischen zeigt sich jedoch: Die Verantwortlichen von LUPUS haben offenbar richtig gehandelt.“ Seine Darstellungen folgen fast immer exakt der offiziellen Linie der Behörden (LfULG, LUPUS, SGD Nord usw.), inklusive der Formulierungen („deutliche Wirkung“, „richtig gehandelt“, „keine auffälligen Meldungen mehr“) – oft bevor die UIG-Antworten oder vollständigen Daten bei Kritikern eintreffen. In mehreren Fällen (nicht nur MT15) hat er Beiträge veröffentlicht, die fast wie eine Vorab-Verteidigung oder PR-Unterstützung für die Behördenmaßnahmen wirken, während kritische Stimmen noch gar nicht öffentlich waren. Es gibt dokumentierte Kooperationen: Manche dieser Personen werden von LUPUS oder Landesämtern zu Vorträgen, Workshops oder Monitoring-Projekten eingeladen, erhalten Daten oder werden als „unabhängige Experten“ zitiert.

Der Zeitraum vom 19. Oktober bis 17. November umfasst genau 30 Tage (19.10. bis 31.10. = 13 Tage + 1.–17.11. = 17 Tage). Damit ergibt sich für die 19 Ereignisse vor der Maßnahme:

  • 19 Ereignisse in 30 Tagen
  • Durchschnitt: 0,633 Ereignisse pro Tag

Nach der Hard-Release-Vergrämung (22.11. bis 10.12.2025):

  • 12 Ereignisse in 19 Tagen
  • Durchschnitt: 0,632 Ereignisse pro Tag

Die Rate ist also praktisch identisch (Unterschied < 0,2 %). Es gibt keinen nennenswerten Rückgang – erst die Paintball-Nachvergrämung ab 15.12. hat das Verhalten spürbar verändert. Das unterstreicht noch stärker, dass die Hard-Release-Maßnahme allein keinen messbaren Effekt hatte und die Behauptung eines „deutlichen Erfolgs“ durch die UIG-Daten widerlegt wird. Die Zahlen lügen nicht: 0,633 vs. 0,632 – das ist statistisch kein Unterschied.

Screenshot aus der Antwort auf unsere UIG-Anfrage.
Die Paintball-Schüsse werden in dieser Darstellung komplett ausgeblendet. So entsteht der Eindruck, die aufwendige Kisten-Vergrämung mit Betäubung und Stöcken hätte das Tier „gerettet“ – obwohl die UIG-Daten zeigen: Erst die Paintball-Aktion hat wirklich vergrämt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. finden: Die Paintball-Methode war in diesem Fall tierschutzgerechter. Der Wolf konnte den Verursacher sehen, hatte Fluchtmöglichkeit und wurde nicht in blinde Panik versetzt. Die Hard-Release-Aktion in der Kiste hätte man sich komplett sparen können – ein paar gezielte Paintball-Schüsse hätten denselben Effekt erzielt, nur schneller, billiger und mit weniger Stress für das Tier.
Screenshot aus der UIG-Antwort.
Am Ende bleibt die Frage: War die ganze Hard-Release-Show vielleicht eine Art Vergeltungsmaßnahme, weil der Welpe mittags einen Behördenmitarbeiter oder eine Mitarbeiterin  in Angst versetzt hatte und damit blamiert haben könnte? Und warum wird die Paintball-Phase einfach weggelassen, wenn sie doch eigentlich den Durchbruch brachte? Paintball-Beschüsse sind nicht schön und bei einer Aktion in Thüringen lehnten wir diese auch ab, weil wir hier keinen Grund sahen, aber es ist ja Fakt, dass der Wolfswelpen wohl Menschen vertrauen wollte. Schlecht für das Tier. Die UIG-Antwort offenbart auch, dass am 28.112025 an mehreren Orten Hinweise auf Futterquellen gefunden worden waren, wie z. B. Hasenhaare und Blut auf freiem Feld, sowie ein Hühnerflügel. Wollte dort jemand weiter anfüttern, um einen „Problemwolf“zu kreieren und somit eine Abschussverfügung zu erlangen? Unklar. Fakt ist, dass der Welpe jetzt tatsächlich Menschen meidet und das ist für den Welpen lebensrettend. 
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Update zum Großhennersdorf-Protest: Unser Widerspruch gegen die Art der Vergrämung steht – trotz Mobbing und Doppelmoral

Seit unserem Protest gegen die Hard-Release-Aktion als Vergrämungsmaßnahme des 7-monatigen Wolfswelpen aus dem Rudel Großhennersdorf (Oberlausitz) in Sachsen haben wir nicht nur Behördenkritik geübt, sondern auch die üblichen Wellen aus Mobbing und Gaslighting erlebt. Hier ein Update zu den Entwicklungen – basierend auf aktuellen Fakten. Wir fordern Transparenz statt Heimlichtuerei.

Rückblick: Was bisher geschah

Am 22. November 2025 wurde der Welpe in einer behördlichen Aktion des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Sachsen und des LUPUS-Instituts eingefangen, mit einem GPS-Sender versehen und in einer brutalen „Hard-Release“-Methode freigelassen: Umzingelt von 20 Personen, Hunden, Hupen und mit spitzen Stangen traktiert, um eine „Scheu“ gegen Menschen zu erzeugen. Wie LUPUS-Mitarbeiter Gunnar S. in einem Statement vom 6. Dezember betonte, sei dies „bewusst so unkomfortabel wie möglich für das Tier“ – gewollt, um eine negative Erfahrung zu verankern, ohne Verletzungen. Der Welpe zeige habituiertes Verhalten: Er nähere sich Menschen auf „extrem nahe Distanzen“, mache Spielaufforderungen und sei „nur schwer zu verscheuchen“. Schell spricht vom „dritten Mal in drei Jahren“ aus demselben Rudel und vermutet Konditionierung durch Fütterung. Statt Ursachen zu klären, eskaliert man aber unserer Ansicht nach: Man warte derzeit auf die Genehmigung zur Vergrämung mit Paintball-Waffen; bei anhaltenden Auffälligkeiten drohe Abschuss als „letztes Mittel der Wahl“. Umsiedlung oder Gehege-Aufzucht? S. schließt das aus: „Nach Abschluss des 3. Lebensmonats würden Wölfe nicht mehr in Gehege verbracht“ und „Umsiedeln ließen sich Wölfe ohnehin nicht“. Zudem behauptet er: „Eltern sowie Geschwister lebten in diesem Gebiet“ – ein Widerspruch zu DBBW-Daten, die nur einen Welpen und eine verschollene Mutter (GW571f) bestätigen. Unser Widerspruch steht: Solche Methoden sind unverhältnismäßig und tierschutzrechtlich fragwürdig (§ 5 SächsWolfMVO), da bei einer Vergrämung immer ein Fluchtweg bleiben muss. Eine vorübergehende Unterbringung in einem Gehege mit Vergrämungsmaßnahmen, die dem Tier aber tatsächlich die Flucht in eine andere Ecke ermöglichen, wären unserer Ansicht nach aber durchaus möglich. Und im Gegensatz zur Kiste, wo das Tier die Menschen nicht einmal sehen konnte, wäre hier auch ein Sichtkontakt unzweifelhaft und unmissverständlich gegeben. 
Screenshot des Beitrages des LUPUS-Mitarbeiters.

Gaslighting und Mobbing als Reaktion

Zu unserem Widerspruch gegen die Vergrämung des 7-monatigen Wolfswelpen aus Großhennersdorf erreichen uns  wieder viele „freundliche“ Hinweise aus anderen Naturschutzverbänden: „Ihr schadet dem Wolf.“
„Ihr müsst endlich geschlossen hinter den anderen Vereinen stehen.“
„So verliert der Naturschutz seine Akzeptanz.“
„Kommt bitte wieder auf Linie.“
Mit Verlaub: Nein. Wenn „geschlossen hinter den anderen Vereinen stehen bedeutet, dass ein 7 Monate altes Tier mit Stöcken in einer dunklen Kiste traktiert werden darf, wo es seine künftigen Angstgegner nicht einmal sehen kann, dass drei Jahre lang auffällige Welpen aus demselben Rudel nie öffentlich kommuniziert wurden, dass eine Seniorin, die eine staatliche Aktion filmt, als unanständig dargestellt wird und dass niemand nach möglichen Fütterern sucht, sondern lieber das Jungtier büßen lässt, dann ist diese „Linie“ keine Naturschutzlinie, sondern eine Gehorsamslinie. Naturschutz lebt von Vielfalt, nicht von Gleichschaltung.
Karl Valentin soll gesagt haben:
„Wo alle das Gleiche denken, wird nicht viel gedacht.“
Genau deshalb gibt es verschiedene Verbände, Vereine und Stimmen, damit nicht nur eine Meinung übrig bleibt, die zufällig immer genau das sagt, was Behörden gerade hören wollen. Das LUPUS-Institut ist eine GbR (Reinhardt & Kluth), die seit 2006 im Auftrag des Senckenberg Museums für Naturkunde Görlitz (SMNG) für das LfULG arbeitet. Als Auftragnehmer ist es weisungsgebunden und kann sich kaum erlauben, einer Landesregierung oder einem Landrat zu widersprechen, der „Entnahme“ als ultima ratio im Raum stehen lässt. Genau deshalb braucht es unabhängige Vereine, die laut „Nein“ sagen, wenn Methoden über das Ziel hinausschießen,“ erklärten wir hier in unserem Artikel: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/07/sachsen-wolfsvergraemung-schiesst-weit-ueber-das-ziel-hinaus/
Hier ist auch das Video eingebaut, das sich jeder anschauen, und selbst eine Meinung bilden kann.
Auch vollkommen aus dem Ruder gelaufener Kommentar von Roma F., der Seitenbetreiberin von „Der Wolf soll bleiben“, die unsere vollkommen wertschätzende Kritik an der Aktion als „Hetze“ bezeichnete und im großen Umfang behauptete, dass wir gegen die Vergrämungsaktion selbst seien, was die Unwahrheit ist. (Screenshot)

Unser Widerspruch steht

Er ist rechtlich sauber, er ist tierschutzfachlich begründet und er ist notwendig, weil gerade niemand sonst in diesem Verfahren laut „Stopp!“ ruft. Wer das als „Schaden für den Wolf“ bezeichnet, hat vergessen, dass der eigentliche Schaden entsteht, wenn kritischer Naturschutz zum Schweigen gebracht wird. Wir schweigen nicht. Und wir lassen uns auch nicht „auf Linie“ bringen. Wir haben nichts gegen Vergrämung, doch diese Aktion ist über das Ziel hinaus geschossen. Wölfe greifen nur an, wenn sie keinen Fluchtraum mehr haben. Flucht ist ihre Lebensversicherung. Stillstand oder Angriff kann ein Todesurteil. bedeuten. Das ist Grundlagenwissen.
Was passiert aber bei einer sächsischen „Hard-Release“-Aktion wie aktuell in Großhennersdorf?  Ein 7 Monate alter Welpe wird nachts in eine engen Box eingesperrt, dann von zirka 20 kreischenden und lachenden Personen plus Hupen, plus spitzen Stangen traktiert und muss Schmerzen erleiden. Fluchtraum ist nicht vorhanden.
Das Tier hat exakt zwei Möglichkeiten: Panikstarre (Stillstand) oder verzweifelte Abwehr („Angriff“).
Beide Reaktionen könnten später als Beweis gewertet werten, dass der Welpe „nicht mehr scheu“ und „problematisch“ wäre, also Paintball-Vergrämung, wie beantragt und danach Abschuss.
Kurz: Die Behörde nimmt dem Tier zu lange bewusst die Flucht als Lebensversicherung weg. Das ist kein natürliches Offensiv-Defensiv-Verhalten.  Flucht muss immer möglich bleiben, bei einer artgerechten Vergrämung.

Aktuelle Entwicklungen: Der Protest wirkt, die Kritik wächst

In den letzten Tagen haben sich weitere Stimmen positioniert: Während der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. in einer Stellungnahme die Vorgehensweise des LUPUS-Instituts ausdrücklich lobt und die Mitarbeiter als „aufopferungsvoll“ und „rettend“ darstellt, fordern unabhängige Stimmen wie wir weiterhin sanfte Alternativen und Transparenz. Lokale Berichte (z. B. MDR) bestätigen anhaltende Sichtungen, aber keine Panik vor Ort. Der Paintball-Antrag steht aus, doch der Druck steigt – auch durch unsere weitere UIG-Anfrage ans LfULG: Wir fordern die Klärung der „drei Fälle in drei Jahren“, inklusive Protokolle, genetischer Nachweise und Ermittlungen zu möglichen Fütterern. Ss. Statement, das mit „krudesten Theorien sowohl von Tierschützern als auch Wolfsgegnern“ eine erforderliche Debatte abtut und die Video-Veröffentlichung durch eine Seniorin als „unabgesprochen“ und quasi unanständig darstellt, unterstreicht nur unsere Forderung: Unabhängige Beobachter bei künftigen Aktionen und volle Offenlegung.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Sachsen: „Wolfsvergrämung“ schießt weit über das Ziel hinaus

Gestern hat der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er die derzeitigen Vergrämungsmaßnahmen am erst 7 Monate alten Welpen aus dem Rudel Großhennersdorf (Landkreis Görlitz) ausdrücklich lobt und die Mitarbeiter des LUPUS-Instituts als „aufopferungsvoll“ und „rettend“ feiert. Wir teilen das Ziel, diesen jungen Wolf am Leben zu erhalten – aber wir teilen weder die Bewertung der Methoden noch die Schlussfolgerung, dass genau diese Aktion der richtige Weg sei. Im Gegenteil: Wir halten sie für unverhältnismäßig, tierschutzrechtlich höchst fragwürdig und langfristig kontraproduktiv.

Was genau ist passiert?

Der Welpe wurde nachts in eine hölzerne Transportkiste gesperrt, die ihm kaum Sicht nach außen gewährte. Rund 20 Personen umstellten die Kiste, erzeugten massiven Lärm (Schreie, Hupen, Schlaginstrumente) und stachen wiederholt mit spitzen Gegenständen (vermutlich Stöcke oder Metallstangen) durch die Gitterstäbe in die Kiste hinein. Nach Öffnen der Tür wurde das flüchtende Tier von der Gruppe verfolgt.
Das alles geschah bei einem Welpen, der bis heute keinen einzigen Angriff auf Menschen begangen hat, sondern lediglich neugierig und spielerisch auftrat – Verhalten, das in einem auf Facebook kursierenden Video eines Jägers dokumentiert ist und das jedem gleichaltrigen Hundewelpen zur Ehre gereichen würde. Augenscheinlich hat der aufnehmende Jäger den Welpen selbst nicht verscheucht. Warum eigentlich nicht? Haben die Jäger ihn vielleicht sogar selbst angefüttert, um genau solche Bilder zu konstruieren? Unklar. Fakt ist aber, dass die Jäger Wölfe künftig bejagen wollen. Ist ihnen jedes Mittel dazu Recht, um einen Abschussfall zu konstruieren? 
Beispielfoto eines zirka 10 Monate alten Welpen, der genauso zum Spielen auffordert, wie der Welpe von Großhennersdorf.
Das, was da im Film der Vergrämung schockiert, ist keine „Vergrämung“ im rechtlichen Sinne – das ist Paniktraining mit unklarer Wirkung.
Die Sächsische Wolfsmanagementverordnung (§ 5 SächsWolfMVO) und das bundesweite Wolfsmanagement erlauben Vergrämung ausdrücklich nur mit „geeigneten Mitteln“, die „erforderlich und verhältnismäßig“ sein müssen. Sensorische Überflutung in einer dunklen Kiste, stochern und traktieren, evtl. sogar verletzen mit spitzen Gegenständen und eine anschließende Hetzjagd im Dunkeln erfüllen diese Kriterien nach unserer Auffassung nicht. Sie erzeugen keine gezielte negative Konditionierung („Mensch = unangenehm“), sondern blanke Panik und Todesangst – mit unkalkulierbaren Langzeitfolgen für ein Jungtier, dessen Gehirn sich noch in der Entwicklung befindet.
Hier ist das Video zu sehen: Auf üblichen Wolfshasserseiten in Facebook und anderen sozialen Netzwerken wurde behauptet, dass hier der nächste „gezüchtete“ Wolf praktisch per Kofferraum ausgesetzt werden würde. Dies ist natürlich kompletter Schwachsinn.
Ein Welpe ist kein „problematischer Wolf“ – er ist ein Kind ohne schlechte Erfahrungen. Dieser Rüde ist nicht einmal ein Jahr  alt. Er hat vermutlich seine Mutter (GW571f, seit Oktober 2024 nicht mehr geortet) und möglicherweise das gesamte Rudel verloren. Er hat keinerlei Erfahrung mit der „Lektion Mensch = Gefahr“ gesammelt – genau wie Pinguine in der Antarktis oder Robben, die noch nie einen Menschen gesehen haben. Neugier und Spielaufforderungen sind in diesem Alter biologisch normal. Sie mit Gewalt und Terror zu „therapieren“, statt ihm Zeit und sanfte Distanzierung zu gewähren, ist nicht nur tierschutzrechtlich höchst fragwürdig – es ist pädagogisch unsinnig.
Die Alternative war und ist möglich – und sie wäre human
Ein zweiter Lebendfang mit kontrollierter Aufpäppelung in einem Gehege wäre machbar gewesen. Dort hätte man Habituierungsursachen (z. B. illegale Anfütterung) klären und dem Tier in Ruhe beibringen können, dass Menschen langweilig und gefährlich, aber nicht interessant und auf keinen Fall Spielpartner sind. Stattdessen wurde eine „tierquälerische Lösung“ gewählt – vielleicht aus Angst vor öffentlichem Druck aus Richtung der Agrar- und Jagdlobby und aus Angst vor Landrat Dr. Stephan Meyer, der bereits erklärte, einen Abschuss „nicht auszuschließen“. Dieser Fall macht auch deutlich, wie hysterisch und der Natur entfremdet unsere Gesellschaft inzwischen geworden ist. Das Rotkäppchensyndrom sitzt tief. 
Das LUPUS-Institut ist eine GbR (Reinhardt & Kluth), die seit 2006 im Auftrag des Senckenberg Museums für Naturkunde Görlitz (SMNG) für das LfULG arbeitet. Als Auftragnehmer ist es weisungsgebunden und kann sich kaum erlauben, einer Landesregierung oder einem Landrat zu widersprechen, der „Entnahme“ als ultima ratio im Raum stehen lässt. Genau deshalb braucht es unabhängige Vereine, die laut „Nein“ sagen, wenn Methoden über das Ziel hinausschießen. Dieses „Nein“ sprechen wir heute aus.

Wir danken jedem Einzelnen, der sich für Wölfe einsetzt – auch den Kolleginnen und Kollegen vom Freundeskreis freilebender Wölfe. Aber Lob, wo wir tierschutzrechtlich und ethisch krasse Grenzüberschreitungen sehen, können und wollen wir nicht mittragen.

Dieser Welpe verdient Vernunft, keine Paniknacht in einer Holzkiste, wo er mit spitzen Gegenständen traktiert wurde. 
Er verdient Zeit, keine Hetzjagd.
Er verdient eine Chance auf Erfahrungen, keinen Vorwand für den nächsten Abschuss.

Wir haben eine Strafanzeige erwogen, aber nach Überlegung bewusst auf eine Strafanzeige gegen das LUPUS-Institut verzichtet, weil wir weder die engagierten Feldmitarbeiterinnen und -mitarbeiter kriminalisieren, noch weitere Energie in einen langwierigen Rechtsstreit stecken wollen, sondern unsere Kraft lieber in die öffentliche Aufklärung, öffentlichen Widerspruch und die Forderung nach wirklich tierschutzgerechten Alternativen investieren wollen.

Schutz statt Schuss – auch und gerade für Welpen!

Wir berichteten bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/26/protest-gegen-drohende-entnahme-schutz-statt-schuss-fuer-wolfswelpe-aus-dem-rudel-grosshennersdorf/

Stelungnahme Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V.: https://www.facebook.com/FreundeskreisWoelfe

Pressemitteilung zur Vergrämungsaktion: https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/sachsen-wolfswelpe-im-raum-grosshennersdorf-erfolgreich-besendert-und-wieder-freigelassen?fbclid=IwY2xjawOiF8BleHRuA2FlbQIxMABicmlkETBzNHhZN2oyZk5IdUM4TGZuc3J0YwZhcHBfaWQQMjIyMDM5MTc4ODIwMDg5MgABHnsPpG3puabBxnXBR_aaLVFO93O6vaoe_Y5gN-NZ5WWDKMzcgKqYFKf-44Mj_aem_wScU5KYw_5nNkCdVFSQ6HQ

 

Wer Wölfe wirklich schützen will, kann das nicht vom Sofa oder hinter dem Bildschirm erledigen. Man muss rausgehen – genau dorthin, wo die Wölfe leben. Nicht, um die Tiere zu stören, sondern um denen ins Handwerk zu pfuschen, die ihnen nach dem Leben trachten.
Vor Ort sein. Sehen, hören, spüren, was wirklich passiert. Kein Livestream, kein Satellitenbild und kein noch so emotionaler Post ersetzt das. Das geht nur mit Menschen, die fit sind, gerne wandern, die Natur lieben und bereit sind, Zeit und Energie zu investieren, um an unserem internen Wolfsmonitoring teilzunehmen.
Eigentlich könnten wir es längst schaffen: Für jedes Wolfsrudel in Deutschland echte Beschützer vor Ort zu haben – Menschen, die präsent sind, dokumentieren, eingreifen, wenn nötig, und einfach zeigen: Hier passen wir auf. Also: Runter vom Sofa, weg von der Tastatur, raus ins Revier.
Die Wölfe brauchen Euch im echten Leben.
Macht mit. Wir garantieren unseren Aktiven Anonymität und statten sie mit allem aus, was gebraucht wird: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden

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Wiederentdeckter BfN-Wolfsbericht entlarvt Fake-News der Regierung – Wolfsbestand laut Wissenschaftler gefährdet

Ein interner Fachbericht des Bundesamts für Naturschutz (BfN), der monatelang als „verschollen“ galt, ist wieder aufgetaucht. Dieser Bericht, der die wissenschaftliche Grundlage für den „günstigen Erhaltungszustand“ (FV) des Wolfs (Canis lupus) in Deutschland liefert, zeigt: Die Population ist weitaus gefährdeter, als die offiziellen Meldungen an die EU-Kommission suggerieren. Die Erkenntnisse stammen aus einem Artikel der österreichischen Naturschutzorganisation ANCA (Animal Nature Conservation Austria), die den Bericht erstmals öffentlich thematisiert.

Als Verein, der sich für den Schutz des Wolfs einsetzt, sehen wir in dieser Diskrepanz zwischen Wissenschaft und Politik einen Skandal, der den gesamten europäischen Naturschutz untergräbt. Wir danken ANCA für ihre mutige Berichterstattung und fordern sofortige Transparenz und Korrektur der irreführenden EU-Meldungen.
Beispielfoto Wolfsrudel © Brigitte Sommer

Der Kontext: Ein transparenter wissenschaftlicher Prozess – ignoriert von der Politik

Der BfN-Bericht entstand aus einem Auftrag der Umweltministerkonferenz vom Jahr 2020: Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollte Referenzwerte für eine „günstige Referenzpopulation“ des Wolfs entwickeln, um die Erhaltungszustandsbewertung gemäß EU-FFH-Richtlinie (Artikel 17) fundiert zu gestalten. Die Staatssekretär-Arbeitsgruppe Wolf präzisierte dies: Vollständige Darstellung des Vorgehens, Prüfung von Modellen und einheitliches, wissenschaftlich tragfähiges Verfahren. Der vierjährige Prozess (2020–2023) war ein Meisterwerk interdisziplinärer Zusammenarbeit:
  • Forschungsauftrag ans Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) ab März 2022: Entwicklung eines Populationsviabilitätsmodells (PVA), basierend auf über 20 Jahren Monitoringdaten, einem Habitatmodell von 2020, Geburten- und Sterberaten. Dies ist die umfassendste Datenbasis für eine FFH-Art in Deutschland.
  • Genetische Analyse durch das Senckenberg-Forschungsinstitut, wie von der EU gefordert.
  • Begleitung durch einen siebenköpfigen Expertenbeirat (Fachleute für Populationsdynamik, Ökologie und Wolfsforschung).
  • Eingebundenheit der Bund-Länder-AG und Monitoringexperten aller Bundesländer, inklusive Workshops im September 2023 in Bonn.

Entscheidungen wurden in zwei schriftlichen Ergebnissen von den Ländern bestätigt. Der Entwurf der Berichte lag im Herbst 2023 vor und sollte die EU-Berichterstattung 2025 prägen. Stattdessen galt er als „verschollen“ und wurde in der politischen Debatte nie erwähnt – bis ANCA ihn ans Licht brachte.

Wissenschaftliche Kernbefunde: Der Bestand des Wolfs ist nicht „günstig“

Der Bericht leitet Referenzwerte ab, die eine langfristig stabile Population definieren. Basierend auf dem PVA-Szenario „2b_m22“ (Kipppunkt, ab dem Rückgangsrisiken steigen) liegt der Mindestwert für die Gesamtpopulation bei 339 Rudeln oder territorialen Paaren. Die Verteilung auf biogeografische Regionen:

 

Region
Referenzwert (Rudel/Paare)
Alpin
4
Atlantisch
53
Kontinental
282
Gesamt
339

Weitere Erkenntnisse:

  • Genetische Diversität: Noch instabil; die Population hängt von Genfluss aus Nachbarregionen (z. B. Alpen, Baltikum) ab. Ohne ausreichenden Zufluss droht Inzuchtdepression.
  • Aktuelle Rudelzahlen: Deutlich unter den Referenzwerten (z. B. Kontinentalregion: weit unter 282)
  • Habitat und Verbreitung: Erhebliche Flächen sind geeignet, bleiben aber unbesiedelt – durch Fragmentierung, Verkehrsmortalität und Barrieren
  • Zukunftsaussichten: Nicht „günstig“; Risiken durch menschliches Zutun 

Die interdisziplinäre Fachgruppe kam 2023 zu einem klaren Schluss: Der Erhaltungszustand des Wolfs ist ungünstig-schlecht (U2) in allen Regionen. Prinzip: „Wissenschaft bestimmt den Zustand – Politik bestimmt die Maßnahmen. Der Widerspruch: Politische FV-Meldung ignoriert die Wissenschaft. Trotz dieser Befunde meldete Deutschland 2025 der EU-Kommission:

  • Atlantische Region: Günstiger Erhaltungszustand (FV) – 31. Juli 2025.
  • Kontinentale Region: FV – Oktober 2025.

Diese Meldungen widersprechen dem Bericht fundamental: Keine neuen Daten rechtfertigen die Abkehr von den Referenzwerten und es fehlt an einer Erklärung für die Diskrepanz. Dies untergräbt die Glaubwürdigkeit des europäischen Naturschutzes und dreht Wissenschaft und Politik um. Dazu belegen auch die offiziellen Monitoringzahlen aus 24/25, dass der Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland nicht erreicht ist. 

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Danksagung an ANCA: Grenzüberschreitender Schutz für den Wolf

Wir danken ANCA – der Animal Nature Conservation Austria – herzlich für ihren Artikel „Ups! Verschollener BfN-Wolfsbericht wieder aufgetaucht – und er zeigt: Der Wolf ist gefährdeter als die Politik behauptet“ (veröffentlicht auf anca.at). ANCA, eine engagierte Plattform für Natur- und Artenschutz im Alpenraum, zieht Parallelen zu Österreich: Dort verzögert sich die EU-Berichterstattung seit elf Monaten (Stand November 2025) und politische Akteure ignorieren wissenschaftliche Warnungen. Der Wolf kennt keine Grenzen – ANCA’s Arbeit unterstreicht die Notwendigkeit einer Allianz für grenzüberschreitenden Schutz. Die Ergebnisse dürften auch einen neuen Blick auf das Tun der Schweizer Regierung werfen, die weitere Wölfe eines grenzüberschreitenden Rudels brutal und  ohne Einverständnis der italienischen Nachbarn getötet hat  

Wir fordern:

  1. Unabhängige Überprüfung der FV-Meldungen.
  2. Strengen Schutzstatus beibehalten.
  3. Übergabe des Wolfsmonitorings in die Hände einer tatsächlich regierungsunabhängigen Naturschutzorga und die Einbindung des LUPUS-Institutes in diese Orga 

 

Quelle mit Link zu dem verschollenen Bericht:

https://anca.at/ups-verschollener-bfn-wolfsbericht-wieder-aufgetaucht-und-er-zeigt-der-wolf-ist-gefahrdeter-als-die-politik-behauptet

 

Weitere Quellen

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/14/wolfsmonitoring-2024-25-die-offiziellen-zahlen-beweisen-der-guenstige-erhaltungszustand-ist-nicht-erreicht/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/15/politische-willkuer-statt-wissenschaft-bmu-meldung-zum-guenstigen-erhaltungszustand-des-wolfs/

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Neues Wolfsrudel „Lossatal“ in Sachsen: Freude über die Rückkehr eines Welpen zu seiner Familie

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) meldete die Entdeckung eines neuen Wolfsrudels im Nordosten des Landkreises Leipzig, das ab sofort unter dem Namen „Lossatal“ im Wolfsmonitoring geführt wird. Der Nachweis gelang durch die Bergung eines verirrten Wolfswelpen, dessen genetische Untersuchung ergab, dass er keinem bisher bekannten Rudel zugeordnet werden konnte.

Wolfsschutz-Deutschland e.V. freut sich besonders über die erfolgreiche Rückführung des Welpen zu seinem Rudel und sieht darin ein ermutigendes Zeichen für die Rückkehr der Wölfe in Sachsen, kritisiert jedoch die Weisungsgebundenheit des Wolfsmonitorings, die Interessenkonflikte begünstigen kann.

Beispielfoto Welpe mit Vaterwolf. ©Brigitte Sommer

 

Vor gut zwei Wochen wurde ein etwa sechs Wochen alter Wolfswelpe von Anwohnern am Ortsrand der Gemeinde Lossatal aufgegriffen. Nach einer tierärztlichen Untersuchung, die lediglich Dehydrierung und einen leichten Parasitenbefall feststellte, wurde der Welpe in die Freiheit entlassen. Dank einer Wildkamera konnte dokumentiert werden, wie der Welpe mit seinen Elterntieren – einem Wolfsrüden und einer Wolfsfähe – sowie zwei weiteren Welpen davonlief. Wolfsschutz-Deutschland e.V. freut sich sehr über diese herzerwärmende Wiedervereinigung des Welpen mit seiner Familie als ein positives Beispiel für einen verantwortungsvollen Umgang mit Wölfen.
Solche Erfolgsgeschichten zeigen, wie wichtig es ist, Wildtiere in ihrem natürlichen Lebensraum zurück zu führen und unnötige Eingriffe zu vermeiden. Trotz dieser erfreulichen Nachricht steht Wolfsschutz-Deutschland e.V. dem offiziellen Wolfsmonitoring, das vom LfULG und dem LUPUS Institut durchgeführt wird, kritisch gegenüber. Unsere Kritik richtet sich nicht gegen die Kompetenz der beteiligten Personen, sondern gegen die Weisungsgebundenheit der Institutionen. Diese Abhängigkeit kann zu Interessenkonflikten führen, da Monitoringdaten nicht nur dem Artenschutz dienen, sondern auch als Grundlage für das Auffinden von Tieren nach Abschussverfügungen, oder für „Wolfsregulierungen“ nach Herabsetzung des Schutzstatus genutzt werden können, 
Die Entdeckung des Rudels „Lossatal“ unterstreicht die Bedeutung der Aufklärung über die Rolle der Wölfe in unseren Ökosystemen. Anstatt Ängste zu schüren, sollten Erfolgsgeschichten wie die Rückführung des Welpen, die Bevölkerung ermutigen, die Rückkehr der Wölfe positiv zu begleiten.
Quelle mit Originalbildern:

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28 Wolfsrudel und ein Wolfspaar in Sachsen durch das Monitoring bestätigt

Beispielfoto © Brigitte Sommer

 

Aktuell gibt es in Sachsen 29 bestätigte Wolfsterritorien. Dabei handelt es sich um 28 Rudel und ein Paar. Neu dazugekommen sind die Rudel Neukollm, Daubitz II, Rauden und Hohwald, die alle in der Lausitz liegen. Das teilte die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) heute in Dresden mit. Sie beruft sich dabei auf die jetzt vorliegende Auswertung für das Monitoringjahr 2019/2020, das den Zeitraum vom 1. Mai 2019 bis zum 30. April 2020 umfasst.

Die Auswertung zeigt, dass sich der Wolfsbestand mit vier neuen Rudeln in der Lausitz verdichtet hat und insgesamt räumlich in Sachsen ausbreitet. Inzwischen ist auch der Nordwesten Sachsens besiedelt und im Erzgebirge gab es ebenfalls mehr Nachweise als in den vergangenen Jahren. Die beiden im Erzgebirge bestätigten Vorkommen werden jedoch nicht über das sächsische Monitoring erfasst, da sie ihren Schwerpunkt auf tschechischer Seite haben.

In vier weiteren Gebieten in Sachsen gibt es einzelne Nachweise, die auf ein Wolfsvorkommen schließen lassen. Dazu gehören der Wermsdorfer Forst, der Raum Marienberg, der Raum Moritzburg und der Raum Weißwasser. Ob es sich dabei um Einzeltiere, ein Paar oder Rudel handelt und ob die Gebiete gegebenenfalls zu Wolfsterritorien werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt unklar und wird über das Monitoring weiter beobachtet. Hingegen ist der Status in den beiden bisher bestätigten Territorien Gohrischheide und Stolpen-Hohnstein aktuell unklar. Es konnten nicht genügend Nachweise für ein dauerhaftes Wolfsvorkommen erbracht werden.

Screenshot © LFULUG

In 26 Rudeln hat es im Monitoringjahr 2019/2020 Nachwuchs gegeben. Insgesamt konnten 96 Welpen bestätigt werden. In den Rudeln Knappenrode II, Neustadt/Spremberg und Nochten hat es jeweils eine Doppelreproduktion gegeben. Das belegen sowohl Fotoaufnahmen, als auch genetische Untersuchungen. Zu einer Doppelreproduktion kann es zum Beispiel kommen, wenn eine jungerwachsene Wölfin im elterlichen Rudel ebenfalls Nachwuchs bekommt und so aus zwei Generationen Welpen aufgezogen werden.

Der Wolfsbestand hat nicht nur Zuwachs bekommen. 24 Wölfe sind tot aufgefunden worden. In 18 Fällen waren Verkehrsunfälle die Ursache. Drei Wölfe starben eines natürlichen Todes, ein Wolf wurde im Dezember 2019 illegal getötet und in zwei Fällen blieb die Todesursache unklar.

Im aktuell laufenden Monitoringjahr 2020/2021 konnte bisher in 17 Rudeln eine Reproduktion nachgewiesen werden. Auch zu den beiden mit einem Senderhalsband ausgestatteten sächsischen Wölfen gibt es neue Daten: Die Wölfin „Juli“ (FT12) hatte Sachsen bereits im März Richtung Mecklenburg-Vorpommern verlassen. Seither hält sie sich im Landgrabental zwischen Anklam und Friedland auf und ist offensichtlich dort sesshaft geworden. Der seit April 2020 mit einem Senderhalsband ausgestattete Rüde „Peter“ (MT8) ist der Vaterwolf des Mulkwitzer Rudels. Er bewegt sich als territorialer Wolf am Rand des Truppenübungsplatzes Oberlausitz auf einer Fläche von rund 60 Quadratkilometern. Über Aufnahmen aus Fotofallen konnten im Mulkwitzer Rudel bisher drei Welpen bestätigt werden.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. konnten allerdings keine Nachweise zum Rudel bei Neusorge feststellen und auch keine Nachweise zum Rosenthaler Rudel. Wir forschen zur Anwesenheit von anderen Arten in Wolfsrevieren und haben hierdurch natürlich auch die Nachweise von Wölfen auf unseren Forschungswildkameras. Im Fall der beiden erwähnten Rudel haben wir weder Bilder noch Spuren in diesem Jahr gefunden.

Ein Monitoringjahr lehnt sich nicht an das Kalenderjahr an, sondern an das biologische „Wolfsjahr“: von der Geburt der Welpen bis zum Ende ihres ersten Lebensjahres. Die ausführliche Datenauswertung der jährlichen Erhebung kann immer erst im Herbst abgeschlossen werden, da die Untersuchungsergebnisse der im Frühjahr gesammelten Genetikproben nicht früher vorliegen. Diese werden jedoch benötigt, um die Anzahl der Territorien zu ermitteln.

Quelle: http://www.dbb-wolf.de

Sachsen – Senderwölfin Lotta wurde wohl durch Bisse getötet

Neues von den besenderten Wölfen in Sachsen

© LUPUS
Aktuell sind drei sächsische Wölfe am Sender, meldete die Fachstelle Wolf des Landesumweltamtes Sachsen (LfULG) am 21.04.2020 in einer Pressemitteiluung: die beiden Rüden »Hans« und »Peter« sowie die Fähe »Juli«. Der Sender der Wolfsfähe »Lotta« sei allerdings verstummt. Sie wäre am 24. März tot aufgefunden worden.  Die routinemäßige Autopsie des Kadavers im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin habe ergeben, dass die Wölfin an den Folgen massiver Bissverletzungen starb. Der Fundort befand sich im Grenzgebiet zwischen dem Neustädter und Mulkwitzer Wolfsterritorium in der Lausitz.
In den sozialen Netzwerken entbrennen seither heiße Diskussionen über die Hintergründe dieser Beißerei, die uns sinnlos erscheinen. In der Tat dulden Wölfe fremde Wöfe in ihrem Territorium normalerweise nicht. Es ist also gut möglich, dass andere Wölfe Lotta getötet haben. Es besteht auch die Möglichkeit, wie von vielen vermutet, dass Hunde die Wölfin totgebissen haben. Einige vermuten sogar, dass Jäger ihre Hunde illegal auf die Wölfin gehetzt haben könnten. Solange diesbezügliche Beweise aber fehlen, sind solche Vermutungen reine Spekulation und führen damit zu nichts.

Neun Monate sei es her, dass die beiden Schwestern »Lotta« (FT11) und »Juli« (FT12) im Abstand von einer Woche besendert wurden. Anders als ihre große Schwester, die sehr heimattreu gewesen war, hätte »Juli« – FT12 bereits im Herbst 2019 damit begonnen, immer wieder und immer weitere Ausflüge in alle Himmelsrichtungen zu unternehmen. Im Februar sei sie letztmalig in ihr elterliches Territorium in der Lausitz zurück gekehrt. Seitdem würde sie sich in der Nähe des Truppenübungsplatzes Hintersee in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten.

Aus der sächsischen Lausitz würden jetzt noch die beiden Wolfsrüden Daten senden. Einer davon sei »Peter« – MT8, welcher erst Anfang April besendert worden wäre. Seine ersten Senderdaten würden daraufhin weisen, dass er der Vaterwolf des neuen Mulkwitzer Rudels ist. Dieses Rudel wurde im Sommer 2019 erstmals bestätigt, als ein toter Welpe gefunden wurde, welcher der neuen Verpaarung zugeordnet wurde. Das Mulkwitzer Territorium befindet sich zwischen den Neustädter, Nochtener und Milkeler Wolfsterritorien.

Bei dem zweiten männlichen Wolf am Sender handele es sich um »Hans« – MT7. Er hätte am 30. Dezember 2019 für Aufsehen gesorgt, als er sich in Görlitz in einen Hinterhof verirrt hatte und durch ein Kellerfenster eines der dortigen Häuser gesprungen sei. Nachdem der Wolf von einem Tierarzt betäubt und untersucht worden war, beschloss man, ihn aufgrund der sehr geringfügigen Schnittverletzungen wieder in die Freiheit zu entlassen, so das LfULG). Vorher sei er noch mit einem Halsbandsender ausgestattet worden, um seine Aktivität überwachen zu können. Kurz nach seiner Freilassung in einem ruhigen Waldstück wäre sich »Hans« (MT7) mitten ins Kerngebiet des Daubaner Rudels gelaufen hätte dort die nächsten acht Tage verbracht. Die genetischen Untersuchungen zeigten später, dass »Hans« ein fast drei Jahre alter Sohn dieses Rudels ist.

Das neue, mehrjährige sächsische Landesprogramm »Besenderung Wolf« startete 2019 im Auftrag des LfULG. Auftragnehmer ist das LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland. Die mittels Telemetrie gewonnenen Daten von möglichst vielen Wölfen sächsischer Rudel sollen dabei helfen, bessere Informationen über das Leben von Wölfen in der sächsischen Kulturlandschaft zu erhalten. Die so gewonnenen Daten seien eine wertvolle Ergänzung zum herkömmlichen Wolfs-Monitoring, besonders in einer Region wie der sächsischen Oberlausitz, in der der Wolfsbestand in den letzten Jahren nicht nur gewachsen ist, sondern sich auch weiter verdichtet hätte, schreibt das LfULG abschließend.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sehen die Besenderung von Wölfen eher kritisch, weil viele Wölfe diese Besenderung nicht überlebt haben. Leider können die Signale der Halsbänder wohl nicht nur die Forscher sondern wohl auch Kriminelle orten, die Wölfe abschießen wollen. Prominentes und trauriges Beispiel hierfür ist u. a. Wolf Arno. Hier ein Bericht aus 2016 https://www.welt.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/article160468353/Wolf-Arno-wurde-erschossen.html

Man weiß schon lange, dass Wölfe wandern. Tourenkarten von Wolfswanderungen dürften also wohl kaum in erster Linie neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen dienen.

Hier die Pressemitteilung mit Bewewungskarten: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/235573

 

Mit Mahnfeuern direkt zurück ins Mittelalter!

In Deutschland brennen wieder Feuer. Sie zeugen von nichts anderem als von rückwärts gerichtetem und naturfeindlichem Gedankengut, von dem man glaubte, dass es im Mittelalter ausgestorben wäre. Damals wurden Hexen und Andersdenkende verbrannt. Die Symbolkraft so genannter „Mahnfeuer“ von Weidetierhaltern könnte nicht exemplarischer dafür sein, dass einfach kein Wille vorhanden ist, sich mit Wölfen und der Natur zu arrangieren. 

Im Mahnfeuer-Aufruf fordert Wendlin Schmücker vom „Förderverein der deutschen Schafhaltung“ das „Regulieren der Bestände“ und ein Raumplanungskonzept, „das  Wolfsrudel in urbanen Gebieten oder in Gebieten mit Weidetierhaltung grundsätzlich nicht mehr duldet“. Wegen zunehmender Wolfsschäden „infolge des ungehemmten, unkontrollierten Populationswachstums“ stünden immer mehr Betriebe vor immer größeren Problemen. Wölfe würden durch „ihre rasante Vermehrung und Ausbreitung“ zur Bedrohung für die artgerechte Weidetierhaltung, so der Schäfer aus Niedersachsen. Schmücker hat auch schon mit einem erfolglos gebliebenen Waffenschein-Antrag zum Schutz der Herden Aufsehen erregt,“ schreibt die Südwestpresse.   Hier der komplette Artikel mit einem Kurzkommentar von uns:  https://www.swp.de/suedwesten/mahnfeuer-gehen-den-wolf-30918870.html?fbclid=IwAR2_0Z_x3VqWW1PUy3ktOffwTxQQ87E2ReO7xbpGQYIKkhh7W5v-V3yydBQ

Kommentar von Brigitte Sommer, Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.

Von Herrn Schmücker sind wir leider solche alternativen Fakten gewohnt. Vergangenes Jahr wollte er sich schon eine Waffe zulegen und selber auf Wölfe schießen zu können. Das scheiterte aber schon daran, dass er keine Waffenbesitzkarte erhielt. Abgesehen davon, wäre ein Abschuss auch strafbar gewesen. Um ihn davor zu bewahren, haben wir ihm eine Seifenblasenpistole geschenkt. Sie macht keinen Krach, ist auf natürliche Weise wiederauffüllbar und liegt gut in der Hand. Außerdem würden die Schafe nicht durch den Krach einer wirklichen Pistole erschreckt und traumatisiert werden. Sie passe auch zu den vielen Seifenblasen, die er zum Thema Wolf verbreitet, haben wir in einem Begleitschreiben vermerkt.

Wolfsbestand in Deutschland nach wie vor gefährdet

Dass sich Wölfe rasant vermehren würden, gehört zum gleichen Seifenblasenrepertoire des Herrn Schmücker. Die EU hat erst im September 2018 erneut bestätigt, dass sich die Wölfe in Deutschland noch immer nicht in einem sicheren Erhaltungszustand befinden. Auch hat die EU bestätigt, dass Fachleute des LUPUS-Instituts eine Sättigung des Wolfsbestandes in Sachsen nachgewiesen haben. Im Klartext: Wo kein Platz mehr vorhanden ist, vermehren sich die Wölfe auch nicht weiter. Entweder Herr Schmücker will sich nicht mit der Biologie des Wolfes auseinandersetzen, oder er verbreitet absichtlich alternative Fakten. Der Bestand an Wölfen richtet sich nach dem jeweiligen Nahrungsangebot, das bei uns in Deutschland unglaublich hoch ist. Der hohe Bestand an Rehwild und Hirschen wurde auch durch ganzjährige Fütterungsaktionen von Jägern mit verursacht. Wölfe sind also vor rund 20 Jahren zurück nach Deutschland gekommen, weil die Wälder und Kulturlandschaften voller Wild sind. So genannte Nutztiere machen nur 1,1 Prozent in der Ernährung des Wolfs aus. Waren es vor zwanzig Jahren offiziell zwei Wölfe in Sachsen, sind es nun zirka 700 Tiere, die hauptsächlich in Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt leben. Große Teile von Deutschland sind noch völlig unbesiedelt, bzw. es ziehen dort nur vereinzelte Jungwölfe durch. So genannte Rudel in Deutschland sind kleine Familienverbände mit den Elterntieren und den einjährigen Welpen, die oft noch mit der Aufzucht der aktuellen Welpen helfen, die immer Ende April, Anfang Mai geboren werden. Zweijährige Jungtiere wandern ab, um sich ein neues, eigenes Revier zu suchen. Und hier kommt der Knackpunkt. Unterbricht man diese Wanderung der Jungwölfe oder schießt gar Wölfe in Gebieten ab, wird der Vermehrungszyklus unterbrochen. Dies ist ein erster Schritt zur Ausrottung der Wölfe. Es ist nicht möglich, Wölfen Reservate zur Verfügung zu stellen und sie in so genannten Wolfsfreien Zonen zu erschießen, ohne dass ihre Bestände gefährlich zurück gehen. Das Ergebnis sieht man gerade in Nordamerika, wo der Bestand in den Nationalparks Denali, Yellow-Stone und BANF dramatisch zurückgeht, weil Wölfe außerhalb dieser Schutzgebiete erschossen werden dürfen. Auch verteidigen Wölfe ihr Revier gegen andere Wölfe. Eine Wolfsfamilie braucht mindestens 250 Quadratkilometer. Ein Zuviel an Wölfen in einem Gebiet kann es also auch nicht geben.

Weidetierhalter erhalten alles bezahlt

Weidetierhalter in den meisten Wolfsgebieten erhalten jetzt sogar 100 Prozent Förderung und 100 Prozent Erstattung von Schäden, also von Zäunen bis hin zum Kauf von Herdenschutzhunden. Es gibt also gar keinen Grund, Mahnfeuer gegen Wölfe zu errichten. Dass Herdenschutz wirkt, wurde beispielsweise in Niedersachsen sogar statistisch nachgewiesen. Schaut man sich die so genannten Nutztierrisslisten an, wie z. B. in Sachsen, fällt auf, dass unter den Bemerkungen sehr oft aufgeführt ist, dass die Tiere nur unzureichend oder gar nicht geschützt waren. Genau das weisen wir immer wieder mit Zaunkontrollen nach. Speziell in Sachsen wird sogar auch noch die tierschutzrechtlich bedenkliche Anpflockhaltung praktiziert. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werfen Herrn Schmücker vor, dass bei ihm und vielen Weidetierhaltern einfach kein Wille vorhanden ist, sich endlich darauf einzulassen, was eine Mehrheit der Bürger in Deutschland möchte. Anscheinend fühlen die Weidetierhalter sich in ihren Forderungen von der Politik unterstützt, und es erscheint ihnen einfacher, nach Wolfsabschuss zu schreien, als zu schützen. Tatsächlich werden sie von der Politik und von den Bauernverbänden aber gar nicht unterstützt. So blockiert die GroKo weiterhin Weidetierprämien und auch in Brüssel wurde vor Kurzem keine Agrarwende, von der kleine Schäfereibetriebe profitieren würden, beschlossen. Stattdessen bleibt alles beim Alten. Subventioniert werden vor allem die Großen, die immer größer werden müssen, um zu verdienen. Was wiederum die Massentierhaltung und die damit verbunden Umweltprobleme wie Gülle und Nitratbelastung, vorantreibt. Herr Schmücker hätte also in Wirklichkeit alle Hände voll zu tun, um tatsächlich für seine Verbandmitglieder etwas zu erreichen. Doch stattdessen sucht er einen Sündenbock, den er in dem wehrlosen Tier Wolf zu finden glaubt. Doch am Wolf liegt es nicht, dass immer mehr Schäfereien schließen müssen. Wolle wird billig aus Australien importiert und Fleisch ist in Deutschland nicht gefragt. Auch hier ist die Gefrierware aus dem Ausland billiger.

Mahnfeuer sind Tierquälerei und Umweltsünde zugleich

Außerdem sind Mahnfeuer, gerade in Bezug auf die immer trockener werdenden Jahreszeiten geradezu fahrlässig, was die Brandgefährdung betrifft. Zudem verbrennen viele Kleintiere, die im aufgeschichteten Reisig Schutz suchen jämmerlich und unter fürchterlichen Qualen. Auch die CO2-Bilanz von solchen Feuern ist eine Umweltsünde.