Aiwanger (FW) zu Grünen und Bund Naturschutz: „Haltet die Klappe“

In Sachen  Klage gegen die Bayerische Wolfsverordnung scheinen die Nerven von Hubert Aiwanger blank zu liegen, denn in einem Twitter-Thread legte der Chef der Freien Wähler in Bayern und zugleich stellvertretender Ministerpräsident, so richtig los. Dabei war doch eigentlich von Anfang an klar, dass Söders (CDU/CSU) Vorstoß, Wölfe in Bayern leichter abzuschießen, gegen EU-Recht und Deutsches Naturschutzrecht verstößt. Sogar ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bewertet dies so.

Der Bund Naturschutz (BN) klagt gegen die neue bayerische Wolfsverordnung.  Der Wolf ist nach europäischem und deutschem Recht nach wie vor streng geschützt. Bisher durften Wölfe nur abgeschossen werden, wenn sie die Gesundheit des Menschen, oder die öffentliche Sicherheit gefährdeten – unter anderem, wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern, oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Meter von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden, oder Stallungen gesehen werden. Laut der neuen Wolfsverordnung ist der Abschuss nun auch möglich „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher, oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden“ – dies zielt konkret auf die Alm- und Weidewirtschaft in den Bergen. Dort können Wölfe nun geschossen werden, wenn sie in „nicht schützbaren Weidegebieten“ ein einziges Nutztier töten.

Beispielbild Wölfe ©Brigitte Sommer

 

„Ein Riss reicht“, so der markige Spruch von Markus Söder.  „Nicht schützbare Weidegebiete“ sind laut Verordnung Gebiete, „bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich, oder nicht zumutbar ist“. Die Landratsämter können über den Abschuss selbstständig entscheiden. Bislang waren dafür im Freistaat die Bezirksregierungen zuständig.

Welche Weiden nun als „zumutbar schützbar“ eingestuft werden – und welche nicht, genau darüber streiten Bund Naturschutz und Staatsregierung. Der Bund Naturschutz ist der Auffassung, dass es bei einigen Flächen, die von staatlicher Seite als „nicht schützbar“ eingestuft worden sind,  doch Zaune errichtet werden können.

 

 

Screenshot eines Twittereintrages von Aiwanger (FW) vom 19.05.23

 

Nun setzt Hubert Aiwanger Söders markigen Sprüchen mit seinem Twitter-Beitrag noch eines drauf. Man könnte darüber schmunzeln, wenn nicht angedeutet werden würde, dass Aiwanger wohl Recht und Gesetz egal sein könnten.

 

Gutachten: Bayerns Wolfsverordnung ignoriert Bundes- und EU-Recht

Die seit Mai gel­ten­de baye­ri­sche Wolfs­ver­ord­nung wi­der­spricht dem gel­ten­den Bun­des- und EU-Recht. Zu die­sem Er­geb­nis kommt eine 16-sei­ti­ge Aus­ar­bei­tung des Wis­sen­schaft­li­chen Dienstes des Bun­des­ta­ges, der der Deut­schen Pres­se-Agen­tur vor­liegt. Kon­kret mo­niert das Gut­ach­ten, dass die baye­ri­sche Ver­ord­nung die Ent­nah­me eines Wol­fes nach dem ers­ten Riss eines Wei­de­tie­res er­mög­licht.

 

Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/27/klage-koennte-soeder-populismus-schnell-den-garaus-machen/

https://www.br.de/nachrichten/bayern/bund-naturschutz-klagt-gegen-bayerische-wolfsverordnung,Tdk3yXL

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/gutachten-bayerns-wolfsverordnung-ignoriert-bundes–und-eu-recht