Gericht verbietet Abschuss des Burgdorfer Wolfs: Keine vollendeten Tatsachen
Erfreuliches zum Wochenende. Laut einem Zwischenbeschluss darf der Vaterwolf des Burgdorfer Rudels nicht abgeschossen werden. Die vorläufige Regelung sei erforderlich, so das Verwaltungsgericht Hannover, um zu verhindern, dass „vollendete Tatsachen geschaffen werden“.
Eine endgültige Entscheidung solle noch vor Ablauf der bis zum 31. Januar befristeten Ausnahmegenehmigung ergehen, teilte das Gericht heute zum Beschluss vom Donnerstag mit.
Die Abschussgenehmigung gilt seit Oktober 2022 bis zum 31. Januar 2023 für den Rüden mit der Kennung GW950m. Die Schießgenehmigung wurde noch von Olaf Lies (SPD) gestellt, der neue Umweltminister Meyer (Grüne) hatte sie allerdings nicht zurück genommen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten dies stark kritisiert. Der Wolf aus dem Burgdorfer Rudel soll früheren Angaben zufolge mindestens 13 Weidetiere gerissen haben, darunter vor allem Schafe, aber auch Rinder und ein Pony von EU-Chefin Ursula von der Leyen. Dass bei wohl über der Hälfte der gerissenen Tiere kein Mindestschutz vorhanden war, wurde kaum in den Medien erwähnt und bei der Schießgenehmigung wohl auch nicht beachtet. Ein Naturschutzverein hatte daraufhin eine Klage mit Eilverfügung eingereicht, der bis zur Entscheidung des Gerichts stattgegeben worden ist. Der Beschluss des Gerichts kann mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hoffen sehr, dass die endgültige Entscheidung auch im Sinne des Wolfs getroffen wird. Demnach wären dann drei Abschussverfügungen seit Bekanntwerden von Gerichten in Niedersachsen kassiert worden. Hoffentlich wirft dies ein Schlaglicht auf die künftigen Entscheidungen des Umweltministeriums.