Skandalöse Praxis in Hessen: Verletzter Wolf neben B27 getötet – Wo bleibt der Tierschutz?

Am 8. Mai 2025 ereignete sich ein weiterer tragischer Vorfall, der die fragwürdige Praxis im Umgang mit verletzten Wölfen in Deutschland offenlegt. Ein Rüde wurde schwer verletzt neben der Bundesstraße 27 zwischen Bebra und Mecklar aufgefunden – und statt ihm zu helfen, wurde er von der Polizei „erlöst“. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist entsetzt über diesen erneuten Fall, der exemplarisch für ein System steht, das Wölfe nicht als schützenswerte Lebewesen, sondern als Problem behandelt.

Laut der Pressemitteilung von HessenForst wurde der Passant, der das Tier entdeckte, Zeuge eines dramatischen Szenarios: Der Wolf lebte noch, als die Einsatzkräfte eintrafen. Doch anstatt alles zu unternehmen, um das Leben des streng geschützten Tieres zu retten, entschied die Polizei vor Ort, den Wolf zu erschießen. Ein Sprecher von HessenForst bestätigte uns, dass der Polizist die Lage so eingeschätzt habe, dass eine Tötung – euphemistisch als „Erlösung“ bezeichnet – notwendig gewesen sei. Diese Einschätzung ist nicht nur fragwürdig, sondern steht im krassen Widerspruch zu modernen Tierschutzstandards.
Beispielfoto Wolf mit Verletzungen. © Brigitte Sommer
Es ist ein Skandal, dass in Deutschland 2025 immer noch die Praxis vorherrscht, verletzte Wölfe routinemäßig zu töten, anstatt sie zu retten. Während Länder wie Italien, Tschechien und Polen längst zeigen, dass die Rehabilitation verletzter Wölfe möglich ist – etwa durch Wildtierrettungszentren wie das Monte Adone Recovery Centre in der Emilia-Romagna, wo Wölfe wie der Rüde „Nemo“ erfolgreich gerettet wurden – scheint Deutschland in der Steinzeit des Tierschutzes steckengeblieben zu sein. In Italien wurden 2025 bereits mehrere Wölfe nach Unfällen oder Angriffen aufgepäppelt und wieder ausgewildert. Warum ist das hier nicht möglich?
Noch skandalöser ist die Rechtslage in Deutschland: Wer einen verletzten Wolf rettet, macht sich strafbar. Diese absurde Regelung, die auf dem Bundesnaturschutzgesetz basiert, zwingt Einsatzkräfte und Bürger dazu, tatenlos zuzusehen oder aktiv ein geschütztes Tier zu töten. Das ist nicht nur ethisch verwerflich, sondern steht im Widerspruch zu internationalen Standards wie der Berner Konvention, die den Wolf schützen soll. Die Realität in Deutschland zeigt: Der Schutzstatus des Wolfes ist auf dem Papier vielleicht existent, aber in der Praxis wird er mit Füßen getreten.
HessenForst, das seit 2024 das Wolfsmonitoring übernommen hat, trägt mit seiner undurchsichtigen Informationspolitik zusätzlich zur Verschleierung solcher Vorfälle bei. Warum gibt es keine detaillierten Berichte über die Verletzungen des Tieres? Warum wurde nicht einmal der Versuch unternommen, den Wolf zu stabilisieren und in eine Päppelstation zu bringen? Stattdessen wird die Bevölkerung vor vollendete Tatsachen gestellt, ohne dass die Möglichkeit besteht, solche Entscheidungen rechtlich anzufechten oder Transparenz zu fordern.

Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert ein sofortiges Umdenken:

  1. Verletzte Wölfe retten statt töten: Es müssen bundesweit Wildtierrettungszentren eingerichtet werden, die auf die Behandlung von Wölfen spezialisiert sind.
  2. Rechtslage ändern: Die Strafbarkeit der Rettung verletzter Wölfe muss aufgehoben werden. Tierschutz darf nicht kriminalisiert werden!
  3. Transparenz und unabhängiges Monitoring: Das Wolfsmonitoring muss an unabhängige NGOs übergeben werden.
  4. Aufklärung statt Vertuschung: Solche Fälle dürfen nicht im Verborgenen bleiben. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf vollständige Informationen.
Dieser Vorfall ist ein weiteres trauriges Beispiel für die Herzlosigkeit im Umgang mit Wölfen in Deutschland. Der Rüde neben der B27 hätte eine Chance verdient gehabt. Stattdessen wurde er ein weiteres Opfer eines Systems, das den Wolf lieber tot sieht als lebendig. Wie viele Wölfe müssen noch sterben, bis ein Umdenken stattfindet? Wir rufen alle Unterstützer auf, sich aktiv für den Schutz unserer Wölfe einzusetzen: Werden Sie Mitglied bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. und helfen Sie uns, diese unhaltbaren Zustände zu beenden.
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsschutz-Deutschland e. V stellt Strafanzeige: „Falscher Wolf“ in Niedersachsen erschossen

Vor der Wahl in Niedersachsen hatten die Grünen noch gegen geheimes Schießen auf Wölfe geklagt. Kaum an der Macht, scheinen sie das Konzept des ehemaligen Umweltminister Lies (SPD) zu übernehmen. Aufgrund einer Abschussgenehmigung mit Geheimhaltungsdetails im Territorium Burgdorf wurde nun schon wieder ein „falscher Wolf“ erschossen.  Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat Strafanzeige gegen Ausführende und Verantwortliche erstattet.

Der Burgdorfer Vaterwolf war eigentlich von der Region Hannover zum Abschuss freigegeben worden. Stattdessen wurde ein Wölfin getötet, meldeten mehrere Medien am 16. Oktober.

Es ist das siebte Opfer

Sieben Ausnahmegenehmigungen, sieben Mal wurde das falsche, gesetzlich geschützte Tier erschossen. Allerdings sind wir ja auch der Ansicht, dass auch eine Schießgenehmigung auf den Vaterwolf GW950m nicht gesetzlich gedeckelt ist.

Beispielbild Wölfin.

Regionspräsident Krach reichten diese fürchterlichen Einzelabschüsse allerdings nicht aus. So sagte er zum Nachrichtenportal T-Online: „Wir nehmen die Probleme mit dem Wolf und die damit verbundenen Sorgen der Menschen sehr ernst“. Erst vergangene Woche hatte sich Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) für eine „Schnellschusspraxis“ ausgesprochen. Krach reiche das aber nicht, schreibt T-online weiter.  Es gehe weniger um die Frage, ob einzelne Wölfe abgeschossen werden dürfen, dafür gäbe es bereits jetzt Möglichkeiten. Das Problem liege in der unterschiedlichen regionalen Ausbreitung des Wolfes. Es bräuchte nun ein regionales Bestandsmanagement der Wolfspopulation – wie im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbart. Dafür brauche es Änderungen auf europäischer Ebene, die es den Behörden, vor allem in Schwerpunkt-Regionen leichter machen, den Bestand zu reduzieren.

Ohne Gesetzesänderung ist das Schießen allerdings illegal. Schon die vorangegangene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstieß gegen EU-Recht. Die meisten Genehmigungen des Vorgängers Lies (SPD) waren von Gerichten kassiert worden.

Als Umweltminister des Landes Niederachsen ist auch Christian Meyer (Grüne) für die Abschussgenehmigung mit verantwortlich. Doch wie viel Macht hat er überhaupt? Das Umfallen in Serie der Grünen scheint eine „geheime Macht“ im Hintergrund zu verursachen.

Pferdeattacke bei Burgdorf Hülptingsen kein Wolf

Nun kommt auch noch heraus, dass es gar kein Wolf war, der ein Pferd eines in Burgdorf bekannten Reiters am 13. August attackiert hatte, sondern ein Wolfshund. Jäger wollten anhand von Spuren einen Wolf erkannt haben. Bei einem anderen Rissvorfall bei Schafen bei Burgdorf dokumentierten wir mangelhaften Herdenschutz.

Klage läuft

Laut eigenen Angaben hat der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. gegen die Abschussgenehmigung geklagt. Auch eine Eilverfügung sei eingereicht worden. Leider hat diese Einreichung an sich noch keine aufschiebende Wirkung.

Laut Behörden sei nun eine 14-tägige Schießpause angeordnet, um zu sehen, ob Risse aufhören. Welche Risse überhaupt, fragen wir uns.

Hier unser Protest: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/28/niedersachsen-killerteam-auf-wolfsfamilie-angesetzt/

 

Quellen:

https://www.t-online.de/region/hannover/id_100260576/wolf-bei-hannover-erschossen-ist-es-problemwolf-gw950m-.html

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Niederlande: Angriff eines Menschen auf einen Wolf oder tatsächlich umgekehrt?

Ein Niederländischer Hobbybauer behauptete am Sonntagmorgen in Wapse, um sieben Uhr von einem Wolf in den Arm gebissen worden zu sein. Daraufhin gab der Bürgermeister der Niederländischen Gemeinde die Erlaubnis, ein Tier, das sich unter einem Sonnenkollektor verkrochen hatte, zu erschießen. Tierschützer stellten daraufhin Strafanzeigen. Hier die erste Einschätzung zum Fall von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Sicherlich kann es auch einmal passieren, dass ein Mensch von einem Wolf gebissen werden kann. Wie andere Wildtiere auch, werden Wölfe sich wehren, wenn sie sich bedroht fühlen. Ob das der Fall in dieser Geschichte war, wird wohl schwierig aufzuklären sein. Dass das Tier augenscheinlich nur in den Arm gebissen hat, darf unserer Meinung für ein Indiz zur Verteidigung gehalten werden. Ein Wolf soll unter einem Zaun hindurchgekrochen sein und es angeblich auf Schafe des Hobbylandwirts abgesehen haben. Dieser hätte Schwierigkeiten mit dem Vertreiben des Wolfs gehabt und wäre dann mit Mistgabel und Schaufel auf den Wolf losgegangen. Der Wolf, wohl ein Jungtier, hätte aber nicht mehr aus dem Zaun heraus gekonnt. Er könnte sich also durchaus in die Ecke getrieben gefühlt haben und aus einer Notwehrsituation heraus gebissen haben, wie es Hunde auch machen würden.

Beispielfoto Wolf ©Brigitte Sommer

Tierschützer haben Strafanzeige gegen Hobbylandwirt und Bürgermeister gestellt und werfen explizit dem Bürgermeister vor, zu schnell und ohne Protokolle einzuhalten, entschieden zu haben, den Wolf zu erschießen. Man hätte ihn stattdessen einfach die Flucht aus dem Zaun ermöglichen sollen.

Die Niederländische Zeitung AD schreibt folgendes:

„Dem Bürgermeister wird vorgeworfen, den Wolf ohne unmittelbare Gefahr erschossen zu haben. Zwei Stunden später stellte sich heraus, dass der Wolf unter Sonnenkollektoren auf einer Wiese lag. Er wurde dort auf Befehl des Bürgermeisters von der Polizei erschossen. Das Protokoll, um zu beurteilen, ob ein Wolf Menschen angegriffen hat und dann getötet werden sollte, wurde überhaupt nicht befolgt. Der Bürgermeister hatte kein Recht, zu befehlen, den Wolf zu erschießen. Und das hätte die Polizei wissen und überprüfen müssen, bevor sie geschossen hat.“
Auch Animal Rights erstattete Anzeige gegen den Bürgermeister und den Schafzüchter, weil die „Gefahr bereits vorüber“ sei. Nach Angaben der Tierschutzorganisation hätte der Wolf nach dem Vorfall nicht erschossen werden dürfen. Der Verein erwägt auch, Anklage gegen den stellvertretenden Bürgermeister zu erheben, der an der Entscheidung beteiligt war, den Wolf zu erschießen und die Person, die den Schuss abgegeben hat. Die Organisation prüft auch, ob sie einen Durchsetzungsantrag bei der niederländischen Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit (NVWA) einreichen kann. Nach Ansicht von Animal Rights verstieß der Abschuss des Wolfes gegen die FFH-Richtlinie, die Wölfe als geschützte Art einstuft. Die Tierrechtsorganisation Bite Back stimmt der Tierrechtsbeschwerde zu.
Animal Rights ärgert sich auch darüber, dass der Zaun um das Gelände nicht geöffnet wurde, damit der Wolf entkommen konnte.

Hobbylandwirt und Bürgermeister sowie Schütze hätten eindeutig gegen die Vorschriften verstoßen

Die Wildlife Protection Agency wird zitiert, sie tue alles, was sie könne, um sicherzustellen, dass es eine Strafverfolgung für „Angriff, Störung und Tötung des streng geschützten Wolfes“ gibt. Nach Angaben der Organisation zeigen die nun bekannten Fakten, „dass es keinen Angriff eines Wolfes auf einen Menschen gab, sondern von einem Menschen auf einen Wolf“. „Wer so unklug ist, ein Raubtier mit Mistgabel und Schaufel anzugreifen, kann damit rechnen, dass sich das Tier bedroht fühlt und sich wehrt. Der Hobbylandwirt hat eindeutig einen Verstoß begangen.“
Der Faunaschutz gibt an, dass auch der Zaun des Geländes nicht in Ordnung war, da der Wolf erst darunter kriechen und dann darüber springen konnte. Die Verletzungen des Bauern wären nicht allzu schlimm, argumentiert die Organisation. „Jeden Tag tun Hunde Menschen viel Schlimmeres an, ohne dass dies so rigorose Konsequenzen hat wie in diesem Fall.“
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. stimmen den Einschätzungen der Niederländischen Tierschutz- und Tierrechtsorgas sowie eines Wolfsexperten zu und wir sind auch entsetzt darüber, wie dieser Fall bereits medial auch in Deutschland aufgebauscht wird. Die Geschichte ist ein gefundenes Fressen für alle naturentfremdeten Wolfshasser und dient leider auch wieder einmal mehr zur Panikmache, in dem der bislang nicht vollständig geklärte Hergang undifferenziert in sozialen Netzwerken verbreitet wird,
Im als Quelle angegebenen Bericht ist auch ein Video zu sehen, das das tote Tier zeigt. Es sieht wirklich aus wie ein Wolf.

Quelle: https://www.ad.nl/binnenland/aangiftes-tegen-burgemeester-en-boer-na-dood-wolf-minister-noemt-aanval-heel-vervelend~a86684c3/?fbclid=IwAR0iAXkwBluXrsQ63pxpMOMEtPiMWhoq9Q4xvF9lnB0ROIMCHlkQzo9E27c&referrer=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F

Niedersachsen – Umweltminister Lies (SPD) lässt weiteres weibliches Wolfskind töten – Wolfsschutz Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeigen

Von gestern Nacht auf heute starb in Niedersachsen auf dem Gebiet des Burgdorfer Rudels das nächste Jungwolfweibchen einen grausamen und sinnlosen Tod. So genannte „Abschussberechtige“ trafen wohl erneut das falsche Tier, denn zur Entnahme freigegeben wären eigentlich Wolfsrüde GW 950m und ab 1. Juli 2021 die Fähe 1423f, heisst es in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums.

Beispielbild toter Wolf.

Und weiter gaukelt Lies wohl den „Schießgesellen“ Rechtsicherheit vor, in dem er deren Namen verschweigt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige gegen den Umweltminister Lies und alle Ausführenden. „Hier kann wohl kaum noch von Versehen die Rede sein. Das Hineinschießen in die Wolfsrudel hat System,“ ist sich die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V., Brigitte Sommer, sicher. „Ein Umweltminister, dem es in einem geradezu kafkaesken Rachefeldzug gegen Wölfe, anscheinend ganz egal ist, ob Straf-Zahlungen in Millionenhöhe wegen nicht ausgewiesener Naturschutzgebiete in Niedersachsen oder auch der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (auf dem die Niedersächsische Wolfsverordnung basiert) von Seiten der EU – auf die deutschen Steuerzahler zukommen werden, verdient eigentlich die Namensbezeichnung „Unweltminister.““

Konsequenzen scheint Olaf Lies indes nicht zu befürchten. Ob die Bürger das bei der nächsten Wahl auch so sehen, oder den Politiker an der Wahlurne „entnehmen“, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass ein derartiges Gebaren eines Rechtstaates nicht würdig ist. Besonders perfide ist auch die Terminierung zur Eliminierung der Wölfin 1423f. Die Geburt der diesjährigen Welpen steht kurz bevor oder ist sogar schon im Gange. Wird deren Mutter im Juli erschossen, so wird es dem verbleibenden Elternteil sehr schwer fallen, die Welpen zu versorgen. Folge wären nicht weniger, sondern eher mehr Weidetierrisse.

Wie schon die vergangenen Male ist es wohl auch gleichgültig, ob die Nutztiere geschützt waren oder nicht. Wer bremst diesen Minister, der immer und immer wieder ganz offensichtlich fatale Falschentscheidungen zu Lasten von Tieren, Natur und Bürgern trifft?

 

Hier die Pressemitteilung des Umweltministeriums https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/abschuss-eines-wolfes-aus-dem-rudel-bei-burgdorf-199687.html

Eilmeldung: Wolf in Sachsen illegal erschossen – merkwürdige Informationspolitik

Beispielbild toter Wolf

Bei einem Blick auf die Statistik von DBB-Wolf ist uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. aufgefallen, dass seit Anfang des Jahres 2021 bis heute schon zehn Wölfe umgekommen sind. Alleine davon fünf Tiere in Sachsen. Ein Altwolf aus dem Territorium Neustadt/Spremberg wurde bereits am 28. Januar tot aufgefunden. Er ist als illegal getöteter Wolf markiert.

Ein Mitarbeiter von der Fachstelle Wolf in Sachsen gab uns heute die telefonische Auskunft, dass ein Gutachten belegen würde, dass der Wolf erschossen worden sei, und auch bereits Ermittlungen laufen würden, er uns aber keine weitere Auskunft geben wolle. Für uns eine ziemliche Merkwürdigkeit, denn es war bislang immer üblich, zu illegal erschossenen oder getöteten Wölfen eine Presseinformation zu erhalten. Wir sind gespannt, was Printmedien in den nächsten Tagen über diesen Fall bringen werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. werden auch in diesem Fall Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Die Informationspolitik hat aber auch jeden Fall ein „Geschmäckle“. Hier kann auf jeden Fall der Eindruck entstehen, dass eine Augenmerk auf illegale Wolfstötungen verhindert werden soll, bzw. die Aufklärung solcher Taten nicht Ernst genug genommen werden könnte. Gar nicht eingetragen in die Liste, ist die „Entnahme“ der Wölfin, die auf Geheiß des Niedersächsischen Umweltminister Lies stattgefunden hat. Früher waren solche Abschüsse in der Liste als „Managementmaßnahme“ gekennzeichnet.

Laut DBB-Wolf leben außer den zwei Elterntieren auf dem Gebiet des Rudels auch sechs Welpen. Falls wirklich der Altwolf erschossen worden sein sollte, könnte die Altwölfin bereits wieder trächtig sein. In diesem Fall wird sie es schwer haben, ihre Welpen alleine großzuziehen. Es könnte aber auch sein, dass durch den Abschuss des Vaterwolfs neuer Nachwuchs verhindert werden sollte und das Rudel zerschossen werden sollte. Wir beobachten in Sachsen momentan erneut besorgniserregende Tendenzen.

 

Quelle: www.dbb-wolf.dehttp://www.dbb-wolf.de