Eilverfahren: Niedersachsen bläst erneut die Jagd auf Wölfe des Rodewaldrudels vorerst ab

Für uns ist dies aber kein Grund die Hände in den Schoß zu legen. Schon das zweite Mal hat Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies eine geradezu irrsinnig anmutenden Jagd auf das im Landkreis Nienburg ansässige Rodewaldrudel gestartet. Schon einmal ist er gescheitert. Seit dem 17. Juli war die Jagd auf den Rüden Roddy (GW 717m) nun erneut eröffnet. Pikant ist, dass Olaf Lies dies über fünf Wochen lang verheimlicht hatte. Nun ist die Jagd aber schon wieder gestoppt worden. Vorerst. Grund: Ein Naturschutzverein hat wie im vergangenen Jahr ein Eilverfahren bei dem Oberverwaltungsgericht Oldenburg anliegen. Bis zur Entscheidung will Lies die Jagd nun aussetzen. Erneut wird dies nicht auf offiziellen Pressemitteilungen bekannt gemacht, sondern durch Zeitungsartikel.

Wölfe sind gut für die Natur und sie brauchen unsere Hilfe, damit sie bleiben können. Beispielbild ©Brigitte Sommer

Auch die Schuldzuweisungen gegenüber Wolf Roddy (GW7171m) sind genauso an den Haaren herbei gezogen, wie das vergangenes Jahr der Fall war. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/27/anfrage-der-gruenen-deckt-auf-umweltminister-lies-spd-verrennt-sich-in-wolfsjagd-in-niedersachsen-dabei-geht-es-um-millionen/

Unschuldig zum Tode verurteilt

In diesem Jahr sollen dem Rüden anscheinend nun sogar Pferderisse untergeschoben werden, dabei wäre der Rüde laut LNWKN laut DNA-Anlalyse von diesem Riss sogar ausgeschlossen worden, wird der Pressesprecher des klagenden Vereines „Freundeskreis frei lebender Wölfe“ in der Regionalzeitung DIE HARKE zitiert. Ebenso würde der räumliche und zeitliche Bezug zum Riss nicht passen. Sollte sich dies als Wahrheit herausstellen, wäre Lies nun endgültig als Verbreiter von Fake-News entarnt.  Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/08/24/minister-lies-genehmigt-erneut-abschuss-von-woelfen-aus-dem-rodewaldrudel-wir-protestieren-vehement-und-rufen-zum-legalen-widerstand-auf/

Lobbyismus versus Umwelt

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sind noch nicht klagebefugt, wir werden aber Anzeige gegen Minister und alle beteiligten Personen stellen, sollten Wölfe aus dem Rudel getötet werden. Die Jäger und weiteren Häscher, z. b. aus Polizeikreisen oder Naturschutzkreisen befinden sich also alles andere als auf einer rechtssicheren Seite. Doch statt sich zu besinnen, legt Lies noch nach und er habe für französisches Modell geworben, schreibt die HAZ.  Das Modell stammt aus Frankreich: Dort ist eine landesweite Obergrenze von 500 Alttieren eingeführt worden. „Ich habe sehr für das französische Modell geworben“, sagte Lies sogar im Landtag in Hannover. Hintergrund war eine Debatte über Gefahren für das Pferdeland Niedersachsen durch Wölfe. Nach Ansicht von CDU, FDP und AfD wäre die Obergrenze in Niedersachsen längst überschritten, schreibt der NDR. Gleichzeitig fordert die CDU sogar, dass Wölfe in das Jagdrecht aufgenommen werden. Man scheint hier aber zu vergessen, dass hier automatisch eine ganzjährige Schonung in Kraft treten würde. Aber auch die SPD ist sich ganz augenscheinlich nicht zu schade, der Agrar- und Jägerlobby zuzustimmen. Auch Ministerpräsident Weil (SPD) fordert mehr Abschüsse von Wölfen. Es sei nicht artgerecht, wenn Wölfe auf Pferde und Rinder gehen würden. Besonders pikant ist diese Aussage in Bezug auf unsere neueste Zaunkontrolle, die beweisst, dass man es wohl auf Risse geradezu anlegt. Siehe hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/09/14/niedersachsen-faktencheck-und-zaunkontrolle-dreiste-wolfsankoederung-mit-lebenden-kaelbchen-beim-rodewaldrudel/

Geradezu zynisch erscheint es in diesem Zusammenhang, dass in der Rissliste angegeben wird, Schutz für Pferde und Rinder sei auch gar nicht erforderlich. So fühlen sich Weidetierhalter wohl im Recht, ihre Tiere so gut wie überhaupt nicht einzuzäunen, was gefährlich für den Straßenverkehr und Spaziergänger werden kann. Gleichzeitig wird hier deutlich, wie wenig Rissgeschehen überhaupt bei Weidetieren stattfindet. export27-9

Bundesregierung verhindert Lobbyregister

Eigentlich sollte es längst ein Lobbyregister geben, in dem Firmen und Verbände dazu gezwungen werden sollten, offenzulegen, wie sie versuchen, die Politik zu beeinflussen. Die Ernüchterung kam allerdings Anfang September, als die Plattform „Frag den Staat“ den Entwurf der Koalitionsfraktionen für das Lobbyregister veröffentlichte. Geht es nach diesem Vorschlag, bringt das künftige Lobbyregister so gut wie gar nichts. Künftig müssen noch immer weder konkrete Lobbykontakte offen gelegt werden, noch die vollen Summen, die sie beim Lobbying einsetzen. Lobbyagenturen sollen auch in Zukunft nicht gezwungen sein publik zu machen, für welche zahlenden Kunden sie arbeiten – nur die Branche muss angegeben werden.Dei Bundesregierung bleibt sogar ausgeschlossen davon.

Hier ein englischsprachiger Artikel über die Situation von Wölfen in Europa und die Abstimmung über ein neues Jagdgesetz in der Schweiz, das sich für Beutegreifer fatal auswirken könnte, in dem auch unsere Vorsitzende zitiert wird: Brigitte Sommer of the wolf protection group Wolfsschutz Deutschland, which protested over the new law, says she will be monitoring the case closely. „The Bill was pushed through by the Federal Government at the beginning of the year against expert opinions and means in Germany wolves can now be shot more easily. I believe the hunter and farmer lobby is gaining more and more power and becoming stronger and stronger throughout Europe,“ she says. – https://www.rte.ie/…/2020/0925/1167565-wolves-europe/

Bürgerliches Engagement unabdingbar

Diese Herangehensweise ist einfach ungeheuerlich und so weder mit dem geänderten Bundesnaturschutzgesetz, wegen dem sogar ein Pilotverfahren gegen Deutschland läuft – https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/24/eu-eroeffnet-pilotverfahren-gegen-deutschland-wegen-der-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf/ – noch mit höherrangigem EU-Recht vereinbar.

Wir rufen unsere Vereinsmitglieder und weitere Wolfsfreunde auf, wie bereits im vergangenen Jahr, alle Maßnahmen im legalen Rahmen zu ergreifen. Der Vorstand von Wolfsschutz Deutschland e. V. sichert neuen Mitgliedern aus dem LK Nieburg sowie angrenzenen Kreis zu ihrem Schutz zu, völlig inkognito zu bleiben.

Weitere Quellen: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Lies-Nicht-mehr-als-500-Woelfe-in-Niedersachsen,wolf4368.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Weil-fordert-mehr-Abschuesse-von-Woelfen,wolf4378.html

https://www.stern.de/politik/deutschland/tillack/kanzlerin-merkel-blockiert-ein-lobbyregister-fuer-die-regierung-9396700.html

https://www.dieharke.de/Nachrichten/Land-stoppt-Jagd-auf-Rodewalder-Rueden-106139.html

 

 

 

 

 

Niedersachsen: Faktencheck und Zaunkontrolle – Dreiste Wolfsanköderung mit lebenden Kälbchen beim Rodewaldrudel?

Wollen Niedersachsens Umweltminister, Weidetierhalter und Jägerschaft auch in diesem Jahr bewusst Wölfe, nun sogar durch lebende Köder, zum Abschießen anlocken? Unklar! Fakt ist aber, dass im Kerngebiet des Rodewaldrudels noch immer Weidetiere überhaupt keinen Schutz erfahren. Den absolut unguten Höhepunkt bot hier am 6. September 2020 eine Weide mit Kühen und Kälbern im Lichtenmoor. Diese Weide ist durch Stacheldraht so rudimentär und schlecht gesichert, dass die Kälber unter der Umzäunung hindurch gelangen. Am Tag unserer Kontrolle konnten wir dies nun zum wiederholten Male auch mit einem Foto nachweisen. Auf dem Aufmacherbild ist deutlich zu erkennen, wie sich die Kälber zurück in Richtung Mutterkuhherde bewegen. Sie sind schließlich auf die Kuhweide zu ihren Müttern zurück. Vor unserem Eintreffen standen die Kälbchen aber mitten auf der offenen Weide. Eine Hauptstraße ist hier gerade mal 460 Meter entfernt.

Man mag sich gar nicht vorstellen, was passieren könnte, würden die Kälber auf die Straße rennen.

Seit dem 17. Juli 2020 lässt Umweltminister Lies in Niedersachsen erneut Jagd auf Wolf Roddy (GW 7171m) und auch dieses Mal auf das ganze Rudel machen. Fünf Wochen lang hatte Lies die erneute Schießgenehmigung sogar verheimlicht. Wir berichteten hier über den Fall und unseren Protest: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/08/24/minister-lies-genehmigt-erneut-abschuss-von-woelfen-aus-dem-rodewaldrudel-wir-protestieren-vehement-und-rufen-zum-legalen-widerstand-auf/

Schießgenehmigung sofort stoppen!

Angesichts solcher Dreistigkeiten fordern wir Umweltminister Lies auf, die Schießgenehmigung auf das Rodewaldrudel und den Rüden Roddy (GW 717m) sofort zu stoppen. Statt Wölfe  erschießen zu wollen, sollte sich der Umweltminister und auch die Weidetierhalter endlich um den Schutz von Weidetieren kümmern. Derart fehlerhaft gesicherte Weiden stellen nicht nur eine Einladung für Wölfe und Hunde dar, nein sie gefährden auch Spaziergänger, Radfahrer und Autofahrer.

Diese Kälbchen, siehe Vergrößerung, waren völlig alleine auf einer völlig unumzäunten Nachbarweide.
Die Nachbarweide auf der die Kälber weideten, steht gänzlich offen.
Hier der Blick von der anderen Seite. Die Straße ist nur 460 Meter entfernt.
Offene Weide mit fünf Kühen und drei Kälbern. Nur mit völlig ungenügender Stacheldrahtlitze gesicherte Weide. Die Kälber laufen unter der Litze durch und können so auf eine völlig offen stehende Nachbarweide gelangen. Bei unserer Zaunkontrolle ist dies genau so gewesen. Siehe Aufmacherbild. Dazu ist ein Hochsitz direkt an der Weide angebracht. Soll hier direkt auf die Wölfe geschossen werden?

 

Und am 12. September 2020 stehen die Kälber schon wieder auf der frei zugänglichen Weide. Hier auf dem Bild ist der desolate Zaun sogar noch besser erkennbar.

Am 12. September sind die Kälber schon wieder ausgebüxt. Und das im Kerngebiet des Rodewaldrudels.
Skandalös: Mutterkuhhaltung mitten im Wolfsgebiet, ohne Schutz für die ausgebüxten Kälber.

 

Weitere Weide:

Weide, nur mit Stacheldraht umrahmt, also ungeschützt mit sieben Kühen und vier Kälbern.
Weitere Weide mit ausschließlich zwei Stacheldrahtlitzen.

Ponyweiden

Ponys, völlig ungeschützt bei Sonnenborstel.
Hier wurde hinter einem völlig morschen Stacheldrahzaun zwei Litzen angebracht, die aber viel zu viel Platz zum Boden lassen. Direkt an dieser Weide befindet sich zudem ein Hochsitz.

Faktencheck Niedersachsen – Zaunfrevel open end – How dare You, Olaf Lies und Frank Schmädeke?

In Niedersachsen geht der Abschusswahnsinn um das Rodewaldrudel in eine neue Runde. Wir zeigen in unserem neuen Faktencheck mit Fotoreportage, wie es vor Ort wirklich aussieht. Eine Geschichte von Märchenerzählern mit Pinocchiosydrom sowie Poltikern, die anscheinend faktenresistent sind und Weidtierhaltern, die sich nicht um ihre Tiere sorgen.

Jagd auf Roddy verstößt gegen EU-Recht

Umweltminister Lies hatte Ende September die Abschussverfügung auf Wolf Roddy erneut um einen Monat verlängert. Gleichzeitig waren Lies und sein Kollege Albrecht aus Schleswig-Holstein  bei der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto Fehlschüsse absegnen zu lassen. In ganz Niedersachsen beträgt die Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19 ganze 403 Tiere! und die Zahl der „Falltiere“ – das sind die, die nicht im Schlachthof enden, sondern sonstwie „im üblichen Betrieb zu Tode kommen“ –  beträgt  17.000 „Stück“ Schafe und Ziegen und über 130.000 Rinder (die Totgeburten sind da noch nicht einmal eingerechnet). Quelle: kleine Anfrage der Grünen.

Hier die Rissliste in Niedersachsen zum Nachschauen. Im Landkreis Nienburg werden von den Wölfen Jungrinder gerissen, weil diese in den markierten Gebieten so gut wie ohne Schutz dastehen. Wie soll ein Wolf denn auch wissen, dass Rotwild erlaubt ist, aber ein Jungrind, das von Größe und Statur fast genauso wirkt wie ein Rothirsch, nicht erlaubt ist? https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?topic=Natur&lang=de&bgLayer=TopographieGrau&layers=alle_Nutztierschaeden_2019&X=5825000.00&Y=493000.00&zoom=5

Im Vergleich zum Schaden von unter 3.000 Euro, den Roddy nachweislich verursacht hatte, stehen die Kosten für die Jagd auf den Wolf in absolut keinem Verhältnis mehr. Inzwischen müssten 200.000 Euro sogar überschritten worden sein.

Die erneute Verlängerung der Abschussgenehmigung verstösst laut Urteil vom 10. Oktober gegen Finnland gegen europäisches Recht. Die von Umweltminister Lies behauptete Selbstverteidigung  von Rindern kann so nicht weiter aufrecht erhalten bleiben. Zitat: „Diese Begründungspflicht ist nicht erfüllt, wenn die Entscheidung über eine Ausnahme weder Angaben zum Fehlen einer anderen zufriedenstellenden Lösung enthält, noch auf die in diesem Zusammenhang relevanten technischen, rechtlichen und wissenschaftlichen Berichte verweist.“  Wir berichteten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/11/wolfsabschuss-nicht-leichter-eugh-urteil-gegen-finnland-mit-auswirkungen-auf-die-lex-wolf-und-abschussverfuegungen-in-deutschland/

Wir fordern: Überhaupt keine Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen!

Wenn den Weidetierhaltern, die sich absolut dem Schutz ihrer Herden verweigern, in Aussicht gestellt wird, einen Abschuss zu erlangen,  wird  man hier auch nichts unversucht lassen, einen solchen Abschussbefehl zu erreichen. Und sei es selbst damit lebende Tiere zur Wolfsanfütterung auf die Wiesen zu stellen, oder den Strom am Zaun abzustellen.

Von Mittwoch, den 16. Oktober, bis Freitag den 18. Oktober 2019, waren wir erneut im Gebiet des vom Abschuss gefährdeten Rodewalder Rüden „Roddy“ in Niedersachsen unterwegs. Dabei waren wir am Mittwoch Abend auch in der Gegend, in der angeblich laut Wolfsberater Wichmann der spektakulärste  Wolfsriss des Jahres stattgefunden haben soll. Das Foto des toten Rindes hatte gleich der CDU-Poltiker Schmädeke erstellt. Die Lokalzeitung Harke veröffentlichte am 18. Oktober einen Bericht vom Vorfall, der mit sehr seltsamen Fakten daherkommt. Angeblich soll das Rodewaldrudel ein 600 Kilo schweres, ausgewachsenes Rind in nur einer Nacht komplett aufgefressen haben. Im Fließtext heisst es weiter, dass es ein Rind im Alter von zwei Jahren gewesen wäre. Solche Jungrinder wiegen keine 600 Kilo. Weiter heisst es, dass der Rest der Herde nun nicht mehr da sei, da nach Ungarn abtransportiert.

Vereinsmitglied Klaus G. und die Vereinsvorsitzende Brigtte Sommer waren vom 16. bis 18. Oktober erneut vor Ort.

Wir haben diese unglaubwürdig erscheinende Geschichte gegenrecherchiert

Ebenso haben wir weitere Zäune in dem Gebiet des vom Abschuss bedrohten Wolfsrüden Roddy kontrolliert. Die Ergebnisse sind hier in unserer Foto-Reportage aufgeführt.

 

Zaunfrevel nördlich von Steimbke. Die Litze hat 85 Zentimeter Luft nach unten, ist ohne Spannung und diese Jungrinder ohne Hörner könnten sich auf keinen Fall selber gegen einen Wolf verteidigen. Die Jagd auf Roddy müsste nun bald 200.000 Euro an Kosten  erreichen, oder sogar schon überschritten haben. Geld für Zäune ist wohl keines mehr vorhanden, weil das Geld für die Weidetierhalter für die Jagd auf Roddy eingesetzt worden ist. Der NDR meldete, dass die  die Auszahlung der Förderbeträge Anfang des kommenden Jahres an das Landwirtschaftsministerium übergeben werde, doch ob jetzt endlich schneller und überhaupt Geld fließen wird, ist fraglich.

 

Von Mittwoch, den 16. Oktober, bis Freitag den 18. Oktober 2019, waren wir erneut im Gebiet des vom Abschuss gefährteten Rodewalder Rüden „Roddy“ in Niedersachsen unterwegs.

Vereinsmitglied Klaus G. und Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer unterwegs im Landkreis Nienburg in Niedersachsen.

 

Medien und Politiker machen sich zu Erfüllungsgehilfen der Agrar- und Jägerlobby

 

How dare You, Frank Schmädeke?

Bei Sonnenborstel soll sich angeblich der spektakulärste Rissvorfall des Jahres ereignet haben Hier dazu ein Posting des CDU-Politikers Frank Schmädeke auf Facebook, mit der Tatsachenbehauptung, dass es erwiesen sei, dass das Rodewaldrudel für den Riss verantwortlich wäre. Dabei ist dies keinesfalls zum jetzigen Zeitpunkt gelärt. Pikant: Der Diplom-Agraringenieur ist stellvertretender Bezirksstellenleiter der Landwirtschaftskammer in Nienburg und Landwirt.

Screenshot von der FB-Seite des CDU-Poltikers Schmädeke
Ausriss eines Artikel in DIE HARKE von der Online-Ausgabe am Sonntag. Am Freitag war allerdings bereits ein Bericht in der gedruckten Ausgabe erschienen. Auf dem Bild, das Frank Schmädeke gemacht haben will, ist eine Wunde am Hals des Tieres zu erkennen, die auf den ersten Blick nicht wie ein Kehlbiss, sondern eher wie ein Schnitt wirkt.

 

Die WAZ dagegen brachte einen ausgewogenen Artikel im Konjunktiv, der zum Teil von der dpa übernommen worden war und in dem auch Lesern klar werden kann, weshalb nun das ganze Rudel ins Interesse dieses wolfskritischen Poltikers geraten ist. Man möchte wohl ganz augenscheinlich den Menschen weißmachen, dass Vater Roddy sein „unnatürliches“ Verhalten an seine Kinder weitergegeben hätte und nun versucht man zu erreichen, einen Abschuss für das komplette Rudel zu erlangen. https://www.haz.de/Nachrichten/Der-Norden/Problemwolf-koennte-erwachsenes-Rind-gerissen-haben

Dabei belegen wir seit Anfang des Jahres mit unseren Faktenchecks und Zaunkontrollen, dass sich die Wölfe des Rodewaldrudels überhaupt nicht unnatürlich verhalten. Zumal der von Roddy verursachte Schaden unter 3.000 Euro liegt.

 

Wir waren am Mittwoch Abend, den 16.10.19, ebenfalls vor Ort und haben Weiden kontrolliert. Neben einem Damwildgehege ohne Strom und Untergrabschutz, fiel uns eine Rinderweide ins Auge, auf der Jungrinder untergebracht waren, die dem toten Tier auf dem Foto in DIE HARKE ähneln.

Schwarzbunte Jungrinder im Alter von ein bis zwei Jahren auf einer Weide zwischen Steimbke und Sonnenborstel am Waldrand. Die Tiere sind zum großen Teil nur mit einer Stacheldrahtlitze als Zaun gesichert gewesen.

 

Am Eingang zur Weide ist eine Litze angebracht gewesen, die hätte Strom führen können. Es war allerdings keiner vorhanden. Die Litze hat Luft von 63 Zentimeter nach unten. Hier marschiert Hund oder Wolf einfach darunter hindurch.

 

Hier noch einmal die Lücke zum Boden dargestellt.

 

Damhirsche und Gänse im Gehege ohne Spannung und ohne Untergrabschutz in Sonnenborstel oberhalb der Gaststätte „Jägerkrug“

Damhirsche und Gänse waren hier untergebracht.
Der Wildzaun ist zwar zwei Meter hoch, ABER…
…es ist weder eine Stromlitze angebracht, noch steht der Wilddraht unter Spannung.
Am Boden ist der Wildzaun nicht verankert. D. h. es ist kein Untergrabschutz vorhanden. Hund oder Wolf können sich hier in wenigen Minuten durchgraben.

Weidekontrolle zwischem Steimbke und Lichtenhorst

Wolfsgegner  behaupten, dass wir keine wissenschaftlichen Belege für unsere Kontrollen hätten und wir Kontrollen faken würden. Welche wissenschaftlichen Beläge braucht man bitte für ein derart eindeutiges Bild vor Ort? Wie bitte soll man eine solche Weidekontrolle „faken“ können?

 

Auf dieser Weide sind Mutterkühe mit ihren Kälbern untergebracht. Das Umweltministerium behauptete, dass hier der „Schutz der Herde“ vor Wolfsangrifffen automatisch gegeben wäre. Wie bitte sollen Kühe ohne Hörner, denen jegliche Aggressivität zudem auch noch weggezüchtet worden ist, ihre Kälber verteidigen? Zumal Wölfe sehr schnell merken, wenn ein Tier nicht fit ist.
Stacheldraht, ohne Spannung.
Drei Litzen Stacheldraht, ohne Spannung. Die unterste Litze beginnt in 68 Zentimetern Höhe. Hier kommen Hund und Wolf einfach unten hindurch.

Waldweide im Waldgebiet zwischen Steimbke, Lichtenhorst und Rodewald

 

Stacheldrahtlitzen. Luft zum Boden 64 Zentimter.
Stacheldraht ohne Spannung.
Auf dieser Waldwiese sind Bullen mit dabei. Gefährlich ist diese Art der Unterbringung auf jeden Fall, nicht für Wölfe, aber für Spaziergänger, denn die Tiere können leicht ausbrechen und auf Menschen losgehen.
Ein Hochsitz direkt auf der Weide. Findet hier Weideschlachtung statt, oder stehen die Tiere hier, um die Wölfe zum Abschuss anzulocken?
Ein zweiter Hochsitz direkt neben der Weide. Gut zu sehen ist hier der miserable Zustand des Stacheldrahtzauns.
Hier liegt ein Teil des Stacheldrahtes sogar am Boden. Eine Gefahr für Mensch und Tier.

Immer wieder behaupten Politiker, dass man den Landkreis doch nicht komplett zum Boden einzäunen könne, da  Niederwild sich zwischen den Zäunen frei bewegen müsse. Seltsamerweise scheint dies bei Heidelbeersträuchern, die hier massenhaft im großen Stil eingezäunt sind, nicht mehr zu gelten.

Viele Quadratkilometer im Gebiet sind eingezäunte Obst- und Gemüsefelder.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg – Zwei positive Zaunbeispiele

Dieser Schafhalter hat seinen Festzaun wolfsabweisend gemacht. Er hält schon mehrere Jahre diese seltenen Soyschafe, aber er hatte noch keinen Rissvorfall zu beklagen. Außen ist die Anlage mit Büschen abgesichert. Der Zaun verfügt neben Flatterbändern auch über einen Untergrabschutz mit zwei Litzen, die eine Spannung von 10.000 Volt haben. Der Zaun ist 1,40 Meter hoch.

10.000 auf der oberen Litze.
Diese Schafe sind sicher.
Obere Stromlitze mit Spannung und Flatterband,  außen Büsche, die fest verwurzelt sind, unten Holz sowie eine weitere Stromlitze.
Auch unten messen wir 10.000 Volt.
Die Höhe des Zaus beträgt 1,40 Meter.
Wir wurden eingeladen, diesen Zaun zu kontrollieren.

Wolfsabweisend eingezäunte Rinderherde bei Steimbke

Diese Rinderherde ist wolfsabweisend eingezäunt.
Andere Wildtiere, wie diese Reiher hier, kommen mit den wolfsabweisenden Litzen ohne Probleme zurecht.

Machen hunderte von Hobbyjägern den Wildtieren im Landkreis Nienburg das Leben zur Hölle?

Über 400 Hobbyjäger sollen im Gebiet der Wolfsfamilie des Rodewaldrudels ihre Jagdpachten ausüben. Angeblich haben sie keine Erlaubnis, auf Roddy zu schießen. Wir sind uns aber sehr sicher, dass sie dem geheimnisvollen „Dienstleister“, der inzwischen 200.000 Euro einkassiert haben dürfte, zuarbeiten. Was uns auffiel: es sind zur Zeit sehr, sehr wenige Rehe, Hirsche und Wildschweine zu sehen. Füchse haben sich gar keine gezeigt. Lediglich Greifvögel und Reiher konnten wir beobachten. Haben die Jäger das Revier derart leer geschossen, dass die Wölfe inzwischen sogar gezwungen sind, sich an den Jungrindern zu bedienen?

 

Vereinsmitglied Klaus G. und Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer auf Kontrolltour.
Im Revier des Rodewaldrudels befindet sich alle paar Meter mindestens ein Hochsitz. Eine solche Dichte haben wir sonst noch nirgendwo vorgefunden.
Eingestürzte Hochsitze werden als Müll im Wald liegen gelassen.
Kirrplatz zum Anlocken von Wildschweinen. Die blaue Tonne  hinten  dient als Futterautomat. Vorne rechts an der Birke wurde ein ehemaliger Eimer für Hundesnacks zum Aufbewahren von Buchenholzteer entfremdet. Jäger nutzen diesen zum Anlocken der Wildschweine indem sie ihn an die Bäume schmieren. Auf dem Bild sind Bäume zu sehen, die mit diesem Mittel bestrichen sind! Dies ist nur in Wasserschutzgebieten nicht erlaubt.
Der Eimer mit Buchenholzteer.
Auch hier auf diesem Platz sind Hochsitz, Leckstein und Buchenholzteer ausgebracht.
Leckstein und Buchenholzteer.
Durch Winterfütterung wird der Hirschbestand noch erhöht.
Neben Funkkameras der Häscher sollen auch noch Schlingfallen und Kastenfallen auf dem Gelände aufgestellt worden sein.
Nördlich der Bundesstraße zischen Nienburg und Steimbke ist der Hochsitzbestand am höchsten.
Dieser Hochsitz befindet sich inmitten einer Wegkreuzung.

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert gegen die erneute Verlängerung des Schießbefehls auf Wolf Roddy in Niedersachsen

Umweltminister Lies steht in Niedersachsen vor gewaltigen Herausforderungen. Viele Böden sind sowohl mit Gülle als auch mit Glyphosat vergiftet. Die EU droht Deutschland mit Milliardenklagen, wird das Nitratproblem, das von der vielen Gülle kommt, nicht gelöst. Niedersachsen hat zudem nicht genug Naturschutzgebiete ausgewiesen. Hier droht speziell Niedersachsen eine Millionenklage.

Statt sich als Umweltminister diesen Herausforderungen zu stellen, geht Olaf Lies seit Monaten gegen eine harmlose Wolfsfamilie im Landkreis Nienburg vor. Der Feldzug gipfelte in einem Schießbefehl, den Lies vor drei Monaten ausgestellt hatte und der nun Monat für Monate verlängert wird. Der Rüde des kleinen Rodewaldrudels, bestehend aus Roddy, seiner Partnerin Lichta und dem einjährigen Welpen Grindi, soll Rinderrisse in Höhe von unter 2.000 Euro verursacht haben. Der geschädigte Landwirt hätte nach dem Managementplan Niedersachsen Billigkeitsleistungen erhalten können. Doch statt den Landwirt zu entschädigen, gab es stattdessen das Todesurteil für Wolf Roddy. Unfassbarerweise kommt noch hinzu, dass die Rinder so gut wie gar nicht geschützt waren. Ein Eilantrag des Freundeskreises frei lebender Wölfe wurde seitens des Gerichtes abgebügelt und die nächst höhere Instanz sogar ausgeschlossen.

NABU und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe sollten Widerspruch eingelegt haben, allerdings ist nicht publiziert, was aus diesem Widerspruch geworden ist. Wir fordern beide Organisationen sowie auch den Freundeskreis frei lebender Wölfe auf, die in ihrem Rahmen möglichen rechtlichen Schritte zu unternehmen. 

Denn nun wurde also der Schießbefehl erneut verlängert, ließ Umweltminister Lies am Montagabend vom NDR verkünden. Nicht in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums, wie es eigentlich üblich wäre. Erst einen Tag später, war dann die knappe Mitteilung auf der Homepage des Ministeriums zu lesen. Zitat:

Pressemitteilung Nr. 46/2019

Die bis Ende April befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.05.2019 verlängert und das Verfahren zur Entnahme weiter unter Hochdruck vorangetrieben.

Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort. http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/ausnahmegenehmigung-zur-toetung-des-wolfsrueden-gw717m-wird-nochmals-erneuert-176423.html

Welche problematischen Jagdtechniken, bitte? Wir haben im Gebiet mehrmals nachgewiesen, dass Weidetiere dort nicht geschützt werden, während Obst- und Gemüseplantagen sehr wohl eingezäunt werden können. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/02/grosser-faktencheck-mit-zaunkontrolle-in-niedersachsen-im-gebiet-des-rodewaldrudels/

Laut Niedersächsischem Managementplan muss jede Verlängerung einer Abschussgenehmigung erneut geprüft werden. Dies geschah augenscheinlich nicht. Auch gab es keinerlei Rinderrisse mehr, für die Roddy verantwortlich gemacht werden konnte. Vielmehr wurde aber ein weiteres Rudel im Norden des Gebietes offiziell nachgewiesen. Im Süden befindet sich höchstwahrscheinlich noch ein weiteres Rudel. Solange im Landkreis Nienburg nicht geschützt wird, wird es auch künftig Risse geben. Ein Wolf fragt sich doch nicht, ob er lieber Rind oder Reh frisst. Er nutzt die Gelegenheit. Kälber, die unter den Zäunen hindurch gelangen und nicht mehr zurückfinden, sind leichte Beute für jeden Wolf. Der Riss bei Rethem geht höchstwahrscheinlich sogar sowieso auf das Konto des neu nachgewiesen Rudels. Was Lies den Menschen in einem Interview in den Schuamburger Nachrichten https://www.sn-online.de/Nachrichten/Der-Norden/Rodewalder-Problemwolf-Umweltminister-Olaf-Lies-im-Interview?fbclid=IwAR0KwRd3QG1TpPVOeBbK472_wmhXANkwl0d2PdMnBcz5x0SLHs4XZFgxzjw  vormachen will ist, dass Herden durch Abschüsse geschützt werden könnten. Dem ist nicht so. Alleine Herdenschutz wirkt und schützt. Zumal die EU die kompletten Kosten übernimmt. Zudem möchte Lies wohl den  Wolf ins Jagdrecht haben und nicht nur Polizeischützen, auch die Jäger sollen Roddy und sogar ganze weitere Wolfsfamilien töten dürfen. Schießen und schauen, ob es was nutzt? Über die Kosten des Einsatzes will Lies sich nicht äußern. Uns hat ein Insider aus dem Ministerium erzählt, dass es über 100.000 Euro wären. Roddy hatte einen Schaden von unter 2.000 Euro verursacht, den der Halter auch ersetzt bekommen hätte, hätte er denn einen Antrag gestellt. Zitat: Wie viel kostet es, dem Rodewalder Wolf hinterher zu jagen Zitat Lies: Wenn es erledigt ist, werden wir sagen, wie viele Kosten entstanden sind. Wir dokumentieren nicht nach außen, wie wir vorgehen, um die Entnahme nicht noch schwieriger zu machen.

Es ist unserer Auffassung nach offensichtlich, dass Umweltminister Lies, nicht die Politik macht, für die die Wähler die Landesregierung gewählt haben, sondern dass er der Agrar- und Jägerlobby in die Hände spielt. Wir fordern, dass diese Schießbefehlfarce sofort beendet wird. Ein derart überfordert wirkender Minister sollte zudem überlegen, die nötigen Konsequenzen aus diesem Skandal zu ziehen und einen Rücktritt in Erwägung ziehen. Falls Roddy wirklich erschossen werden sollte, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V.  Anzeige gegen Minister und Schützen stellen. Es ist weder mit dem Tierschutz- noch mit dem Naturschutzgesetz noch mit EU-Recht vereinbar, dass ein unter dem höchsten Schutzstatus stehendes Wildtier wie der Wolf Roddy erschossen werden soll. Der Erhalt des Wolfs in Deutschland ist laut EU nach wie vor nicht gesichert. Es kommt also auf die Nachkommen jedes einzelnen Tieres an. Zudem Wolf Roddy genetisch besonders wertvoll ist, da er wohl nicht aus der hiesigen Population stammt. Zudem kommt noch erschwerend hinzu, dass die Fähe mit ziemlicher Sicherheit wieder tragend war und nun wahrscheinlich auch bereits Welpen geboren hat. Fällt ein Versorger des Rudels aus, kann die Mutter alleine ihre Welpen nur schwer bis gar nicht durchbekommen. Den Welpen wäre also der Hungertod so gut wie sicher. Der Schießbefehl ist weder sachlich noch ethisch vertretbar.

Wir werden weiterhin in dem Gebiet des Rodewaldrudels im Rahmen aller legalen Methoden aktiv sein.

Weitere Stimmen

Das sagen die Grünen, die auch eine kleine Anfrage gestellt haben, in der sie unter anderem Auskunft über die Höhe der Kosten haben möchten. 190502_KA_Rodewalder_Wolf

Christian Meyer, naturschutzpolitischer Sprecher

„Umweltminister Olaf Lies betreibt beim Wolfsmanagement weiterhin symbolische Ankündigungspolitik ohne inhaltliche Substanz.

Beim Rodewalder Wolf bleibt die Begründung fortgesetzter Nutztierrisse mehr als fraglich, da seit Wochen keine neuen Risse mehr gemeldet wurden. Anscheinend wurde der vom Land geförderte Herdenschutz in der Region endlich verbessert. Die massive Kritik der Umweltverbände und der Wolfsberater an seiner Begründung der Abschussverfügung als unsachlich, ist daher mehr als berechtigt. Für sein Versagen beim Abschuss hat der Minister immer neue Ausreden. Jetzt fällt ihm zum einen auf, dass das Gebiet so groß ist, und nach den Tierschützern sind nun die Jäger Schuld, die bei der Wolfsjagd nicht ausreichend mitwirken würden, obwohl sie den Wolf gar nicht schießen dürfen.

Statt sich mit immer neuen Ankündigungen als vermeintlich ‚harter Hund‘ zu präsentieren, sollte Umweltminister Olaf Lies den Weidetierhalter wirklich helfen. Er könnte endlich die Entschädigungszahlungen und die Förderung des Herdenschutzes beschleunigen, wie es im Grünen-Antrag gefordert ist. Auch wäre die von den Schafhaltern geforderte und von der CDU-Landwirtschaftsministerin verweigerte Weidetierprämie unabhängig vom Wolf eine wirksame Hilfe für das Weideland Niedersachsen.“

Zum Hintergrund

Der Wolf ist nach EU und Bundesrecht weiterhin streng geschützt. Lediglich Wölfe oder Wolfsrudel, die durch das wiederholte Überwinden von Schutzzäunen eine erhebliche Gefahr für   Weidetiere darstellen, können begründet getötet werden. Mit einer Anfrage fragen die Grünen nach der Zahl der Nutztierrisse und Herdenschutzmaßnahmen seit der Abschussverfügung.

https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/presseinfos/artikel/christian-meyer-hilfloser-minister-verlaengert-grundlos-frist-fuer-wolfsabschuss.html

 

Das sagt Richterin a. D. Almuth Hirt, die auch für die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht tätig ist. http://www.djgt.de

Nach den Hinweisen zur Erteilung artenschutzrechtlicher
Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG beim Wolf vom 30.10.2018 bedarf es
nach Ablauf einer Befristung einer erneuten Prüfung und Bewertung des
Sachverhalts durch die zuständige Behörde.Es bestehen erhebliche
Zweifel, ob die Behörde bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung
alle zu berücksichtigenden Gesichtspunkte beachtet hat.

1. Die Ausnahmegenehmigung vom 23.1.2019 ist auf zwei Roddy
nachgewiesene Rinderrisse und die darauf gestützte Prognose
zukünftiger weiterer Rinderrisse gestützt. Soweit ersichtlich sind
derartige Roddy zuzuordnende Rinderrisse seit 23.1.2019 nicht erfolgt.
Etwaige Risse anderer Nutz- oder Hobbytiere haben bei der der
Verlängerung der Ausnahmegenehmigung und der dabei anzustellenden
Prognose außer Betracht zu bleiben.Inwieweit die Behörde dies beachtet
hat, ist unklar.

2.Ein weiterer erheblicher Umstand, der einer Verlängerung der
Befristung entgegensteht, ist die Tatsache, dass Roddy in dem Zeitraum
der Verlängerung der Befristung, als Elterntier für die Aufzucht
seiner Welpen benötigt wird.. Seine Tötung könnte, da sie das
Verhungern der Welpen zur Folge haben kann, tierschutzrechtlich
relevant sein. Die am 16. 04. 2019 beschlossene Fassung der
Sächsischen Wolfsmanagementverordnung – SächsWolfMVO sieht in § 8 die
Entnahme von Elterntieren mit den entsprechenden nachteiligen Folgen
für die Welpen ( ihre Entnahme aus Tierschutzgründen ) nur im Fall von
§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG ( Entnahme im Interesse der
Gesundheit des Menschen ) vor. Demgegenüber enthielt der
Referentenentwurf zur SächsWolfVO in § 6 auch noch die Möglichkeit
der Tötung von Elterntieren zur Vermeidung erheblicher
wirtschaftlicher Schäden nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG. .
Dass diese Bestimmung in die endgültige Fassung der SächsWolfVO nicht
übernommen wurde, ist wohl darauf zurückzuführen, dass der
Verordnungsgeber erkannt hat, dass die Tötung von Elterntieren zur
Vermeidung wirtschaftlicher Schäden weder ethisch noch
tierschutzrechtlich zu rechtfertigen ist.
Die SächsWolfMVO gilt zwar nicht in Niedersachsen, ihr kann aber als
allgemeiner Grundsatz entnommen werden, dass die Tötung von
Elterntieren zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden dem
Tierschutzgesetz nicht entspricht, zumal auch § 22 Abs. 4 BJagdG den
Grundsatz des Elternschutzes selbst für Wild ohne Schonzeit
enthält.Die Begründung des sächsischen Verordnungsgebers zu § 8 der
Verordnung führt dezidiert aus, dass der Schutz der Elterntiere
grundsätzlich zu gewährleisten ist, allerdings nicht uneingeschränkt,
die Abwehr von Gefahren für den Menschen gehe dem Elternschutz vor. Im
Umkehrschluss bedeutet dies aber, dass in den anderen Fällen des § 45
Abs. 7 BNatSchG der Elternschutz Vorrang vor wirtschaftlichen
Interessen hat.Dem muss auch die Entscheidung über die Verlängerung
der Ausnahmegenehmigung für Roddy, die allein auf § 45 Abs. 7 Satz 1
Nr. 1 BNatSchG ( Entnahme zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher
Schäden ) gestützt ist, Rechnung tragen.