Verordnete Wolfstötungen in Österreich: Warum tun die großen Verbände zu wenig?

Während in Deutschland ab Sommer 2026 in mehreren Bundesländern die Tötung von Wölfen  und sogar eine Jagd auf Wölfe deutlich erleichtert wird, zeigt Österreich bereits jetzt, wohin der Weg führt: In den ersten beiden Monaten 2026 wurden bereits sieben Wölfe „legal“ getötet – fünf in Kärnten, zwei in Tirol. Alles auf Basis von Verordnungen. Gleichzeitig plant Salzburg als erstes Bundesland eine fixe präventive Tötungs-Quote von zwei Wölfen pro Jahr – ohne vorherigen Nutztierriss, einfach „zum Schutz der Almwirtschaft“. Das neue Gutachten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen vom März 2026 ist eindeutig: Solche Wolfstötungen sind in Österreich derzeit unionsrechtswidrig. Und trotzdem gehen die Tötungen weiter.

 

Das neue Gutachten vom 24. März 2026

Das Rechtsgutachten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen (im Auftrag von ANCA – Austrian Nature Conservation Agency) kommt zu einem eindeutigen Ergebnis:
Wolfsentnahmen in Österreich sind derzeit unionsrechtlich nicht rechtmäßig.

  • Warum? Der Wolf muss sich in einem günstigen Erhaltungszustand befinden (FFH-Richtlinie, Anhang V). Österreich hat das selbst in seinem offiziellen Artikel-17-Bericht an die EU verneint. Der Bestand ist zu klein, zu fragmentiert und viele Gebiete sind nicht dauerhaft besiedelt.
  • Die bloße Herabstufung des Schutzstatus auf EU-Ebene ändert nichts: Es gibt keine Freigabe zur regulären Bejagung. Abschüsse dürfen nur in außergewöhnlichen Einzelfällen (Art. 16 FFH-RL) erfolgen – nicht als vorsorgliches oder routinemäßiges „Management“.
  • Das Monitoring in Österreich ist nicht belastbar genug, um einen günstigen Zustand nachzuweisen.
  • Zusätzlich läuft seit März 2026 ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (INFR(2022)2056): Die Kommission hat eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ geschickt – die letzte Stufe vor einer möglichen Klage vor dem EuG

Das wirft eine unangenehme Frage auf: Warum tun die großen, finanzstarken und zum Teil staatlich geförderten Naturschutzverbände nicht deutlich mehr?

Beispielbild Wolf © Brigitte Sommer

Verordnungen statt Bescheide – die perfekte Waffe gegen effektiven Wolfsschutz

Die Bundesländer haben ein System gefunden, das den Artenschutz elegant umgeht. Früher erfolgten Tötungen per individuellem Bescheid, der von Umweltorganisationen relativ schnell angefochten werden konnte – oft mit aufschiebender Wirkung. Heute setzen Kärnten, Tirol und nun auch Salzburg gezielt auf generell-abstrakte Verordnungen. Diese erlauben pauschal Tötungen in ganzen Gebieten, ohne konkrete Einzelfallprüfung, ohne DNA-Identifizierung und ohne zwingende Prüfung von Herdenschutzmaßnahmen. Gegen solche Verordnungen gibt es praktisch keinen schnellen Rechtsweg mit Stopp-Wirkung. Der Weg über die Aarhus-Konvention und den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist lang und kommt meist zu spät.
Das Ergebnis: 25 getötete Wölfe 2025, sieben bereits im Frühjahr 2026 bei einer geschätzten Gesamtpopulation von nur rund 90–100 Tieren. Das ist systematische Ausrottung per Verordnung. Ein neues Gutachten bleibt wirkungslos – weil niemand konsequent klagt. Das Tübinger Gutachten ist glasklar: Die derzeitige Tötungspraxis und erst recht präventive Quoten verstoßen gegen europäisches Recht. Dennoch bleiben die Verordnungen in Kraft. Gegen die sieben Tötungen 2026 hat keine der großen Organisationen konkrete, fristgerechte Rechtsmittel eingelegt, die noch hätten wirken können. Stattdessen: Pressemitteilungen, Stellungnahmen und Appelle.
Als erstes Bundesland in Österreich plant jetzt auch noch eine fixe Abschussquote von zwei Wölfen pro Jahrpräventiv, also ohne vorherige Nutztierrisse. Die neue Wolfsverordnung (angekündigt am 10. April 2026 von LH-Stv. Marlene Svazek, FPÖ) soll „zum Schutz der Alm- und Weidewirtschaft“ gelten. Sie ist bereits in Begutachtung und soll ab Mai in Kraft treten.

Aktueller Wolfsbestand in Österreich laut dem Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs (Stand März 2026) und aktuellen Monitoring-Daten:

Ca. 92–102 nachgewiesene Wölfe.

Nur 8–9 Rudel (davon ca. 4 mit bestätigter Reproduktion).

Die Tiere stammen aus der alpinen, dinarisch-balkanischen und zentraleuropäischen Population.

Viele Nachweise sind Einzeltiere auf Wanderschaft; dauerhafte Rudel gibt es vor allem in Niederösterreich, Kärnten und vereinzelt in anderen Ländern.

Der Bestand wächst nicht mehr wie früher – auch wegen der hohen Abschusszahlen. 2025 wurden 25 Wölfe „legal“ oder illegal getötet (ca. ein Viertel der gesamten bekannten Population).

Österreich liegt damit weit unter den Mindestzahlen für einen günstigen Erhaltungszustand (z. B. 100 Rudel in den Alpen oder stabile Rudel im Waldviertel).

 

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die großen Verbände: Starke Worte, wenig Konsequenz

Die wichtigsten Akteure in Österreich sind WWF Österreich, Naturschutzbund Österreich, ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung sowie Tierschutz Austria und Protect. Diese Organisationen verfügen über erhebliche finanzielle Mittel, professionelle Strukturen, juristisches Know-how und erhalten zum Teil erhebliche öffentliche Förderungen und Projektgelder vom Bund und den Ländern. Sie alle haben den Tirol-Fall bis zum EuGH begleitet und kritisieren die Salzburger Präventiv-Verordnung zu Recht als „Dammbruch“. Doch bei einer so dramatischen Situation – ein Viertel der Population jährlich getötet, klare Rechtswidrigkeit per Gutachten und nun sogar präventive Tötungsquoten ohne jeden Rissnachweis – reicht das bei weitem nicht aus. Warum werden nicht jede einzelne Verordnung sofort mit einer Aarhus-gestützten Anfechtung beim VwGH überzogen? Warum keine systematischen Musterklagen, weitere unabhängige Gutachten und massive Lobbyarbeit bei Landesregierungen und im Nationalrat? Warum keine großen, öffentlichkeitswirksamen Kampagnen, Demonstrationen und gezielte Mobilisierung von Mitgliedern und Spendern? Es drängt sich der Verdacht auf, dass bei manchen dieser Verbände die professionelle Pressemitteilung und reine Öffentlichkeitsarbeit wichtiger geworden sind als der harte, langwierige und teure Kampf vor Gericht und in den politischen Hinterzimmern. Wer teilweise vom Staat finanziert wird, scheint bei Konflikten mit ebenjenen Landesregierungen auffallend zurückhaltend zu agieren. Schöne Worte und gut gemachte Stellungnahmen? Ist das am Ende nur Show für die Spender und die eigene Reputation?
Kleinere, unabhängige Vereine und Orgas können nicht die gleichen Ressourcen aufbringen. Gerade deshalb erwarten wir von den großen Playern deutlich mehr Einsatz. Die juristischen Möglichkeiten in Österreich sind bewusst begrenzt und werden von der Politik gezielt ausgenutzt. Die großen Naturschutz- und Tierschutzverbände dürfen sich damit jedoch nicht abfinden. Sie haben die Macht, das Geld und den Einfluss, das System massiv zu fordern – durch konsequente Klagen sowie echte Lobbyarbeit und öffentliche Mobilisierung. Solange in Österreich Wölfe per Verordnung und präventiver Quote getötet werden, während unabhängige Gutachten klare Rechtswidrigkeit attestieren, bleibt der Natur- und Tierschutz ein Papiertiger.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert die großen Verbände auf: Schluss mit halbherzigen Appellen und symbolischer Kritik. Mehr Klagen, mehr Konsequenz, mehr echter Einsatz – für den Wolf auf beiden Seiten der Grenze. Wolfsfreunde sollten zuem mehr kleine und unabhängige Vereine unterstützen, z. B. in Österreich den VGT oder Tierschutz Austria und in Deutschland uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. 
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Zwei tote Wolfswelpen in Spremberg – wirklich nur ein tragischer Unfall?

Am 15. März 2026 wurden in einem Löschteich bei Spremberg/Grodk zwei Jungwölfe tot aufgefunden. Einer der beiden Welpen war besendert. Die Behörden erklären den Tod mit Ertrinken und machen vor allem offene Komposthaufen und Katzenfutter der Anwohner verantwortlich. Wir finden das merkwürdig. 

Beispielbild spielende Wolfswelpen im Alter von 10 Monaten.

Nach Angaben des Brandenburger Landesamtes für Umwelt (LfU) sind die Tiere ums Leben gekommen, ohne, dass Menschen eingewirkt hätten. Das sagte ein Sprecher dem rbb auf Nachfrage Ende März. Wie die Wölfe den Absperrzaun überwinden konnten, der den Löschteich umgibt, sei nicht bekannt. Die Feuerwehr hätte die toten Tier geborgen.

Das Spremberg-Rudel lebt jedoch bereits seit 2018/2019 – also seit über sieben Jahren – in der Region. Es handelt sich um ein langjährig etabliertes Territorium.In den Wochen und Monaten vor dem Tod der Welpen kam es zu folgenden bestätigten Nutztierrissen durch dieses Rudel:

  • Februar 2026: 1 Zwergziege in Hornow getötet
  • Anfang März 2026: Erneut 1 Zwergziege („Ella“) in Hornow getötet – an derselben Adresse
  • März 2026: 2 Schafe getötet, 1 schwer verletzt
  • März 2026: 3 Ziegen getötet
  • Weitere kleinere Vorfälle mit verletzten Tieren

Trotz dieser Risse hat das zuständige Veterinäramt offenbar nicht konsequent bei den betroffenen Kleinsthaltern eingegriffen, obwohl diese ihre Tiere wiederholt unzureichend geschützt hatten. Stattdessen wurden die Anwohner der Region mit Bußgeldandrohungen wegen offener Komposthaufen und Katzenfutter unter Druck gesetzt. Diese einseitige Schuldzuweisung an die Allgemeinheit könnte von den eigentlichen Verantwortlichkeiten ablenken. Es drängen sich ernste Fragen auf:

  • Wie wahrscheinlich ist es, dass gleich zwei Welpen aus einem seit Jahren ansässigen Rudel „zufällig“ in einen künstlichen noch dazu umzäunten Löschteich geraten und nicht mehr herauskommen?
  • Warum stirbt gerade der besenderte Welpe nur kurze Zeit nach der Besenderung?
  • Wurde hier möglicherweise nach den Rissen versucht, das Rudel gezielt zu dezimieren?

Wir schließen nicht aus, dass hinter dem Tod der beiden Welpen auch illegale Handlungen stehen könnten. Die schnelle und einseitige Erklärung der Behörden („die Anwohner haben sie angelockt“) erscheint zu einfach und dient möglicherweise dazu, andere Ursachen nicht näher untersuchen zu müssen. Warum wird der genaue Ort des Löschteichs nicht angegeben? Warum gibt es keine Fotos, auf denen dieser Löschteich zu sehen ist? 

Blick von der sächsischen Seite auf das Kraftwerk Spremberg, bei Mortka. © Brigitte Sommer

Besonders kritikwürdig ist der Einsatz von Soft Catch Traps (Fangfallen mit weichen Backen), die in Brandenburg zur Lebendfang und Besenderung von Wölfen verwendet werden. Diese Fallen sind aus unserer Sicht nicht tierschutzkonform. Selbst bei ausgewachsenen Wölfen können sie schwere Quetschungen, Frakturen und langanhaltende Verletzungen verursachen. Bei Welpen und Jungtieren, die noch nicht einmal ein Jahr alt sind, ist das Risiko von schweren Verletzungen, Schock und massivem Stress noch deutlich höher.Dass ausgerechnet ein besenderter Welpe kurze Zeit nach dem Fang tot aufgefunden wird, passt in ein beunruhigendes Muster. Die Besenderung scheint die Tiere nicht zu schützen, sondern sie zusätzlich zu belasten und möglicherweise leichter zum Ziel zu machen.

Brandenburg hat die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz ausdrücklich begrüßt und plant, die neuen Möglichkeiten für ein aktiveres Wolfsmanagement zu nutzen. Gleichzeitig werden Vorfälle wie dieser schnell als „natürliche Mortalität“ oder „Schuld der Anwohner“ abgetan. Solange das System auf umstrittene Fangmethoden, Besenderung, Schuldzuweisung an die Bevölkerung und schrittweise Akzeptanz von Abschüssen setzt, werden solche Fälle kein Einzelfall bleiben. 
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Kein Aprilscherz: Neue absolut grausame Hessische Jagdverordnung tritt heute in Kraft

Ab heute, dem 1. April 2026, tritt in Hessen eine neue Jagdverordnung in Kraft. Sie erweitert die Jagd massiv: Waldschnepfe, Höckerschwan, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Rabenkrähe, Nilgans und weitere Arten dürfen nun ganzjährig oder mit deutlich verlängerten Jagdzeiten bejagt werden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen diese Entwicklung entschieden ab und schließen uns dem Protest von Wildtierschutz-Deutschland e. V. und Pro Fuchs Hessen / Wildtierschutz Deutschland Sektion Hessen, an. 

Beispielfoto verletzter Wolf. © Brigitte Sommer

Wildschweine – wichtige Ökosystemingenieure unter Dauerdruck

Wildschweine waren bereits ganzjährig jagdbar und bleiben es auch weiterhin. Dabei sind sie wichtige Ökosystemingenieure: Sie pflügen den Waldboden um, fördern die natürliche Waldverjüngung, schaffen Lebensraum für viele Kleintiere und Pflanzen und fressen große Mengen an Schädlingen wie Mäusen, Engerlingen und Insektenlarven.Trotz aller Behauptungen gibt es bis heute keinen eindeutigen wissenschaftlichen Nachweis, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) primär durch Wildschweine auf Stalltiere übertragen wurde. Die Jagd löst dieses Problem nicht – sie verursacht stattdessen zusätzliches Leid. Auf einer unserer Wildkameras ist ein Wildschwein mit einem vermutlich abgeschossenen Bein zu sehen – ein trauriges Beispiel für Fehlschüsse und qualvolles Verenden.

Auch Wölfe und Wolfshunde sind betroffen

TWH Anori. Ob Jäger einen frei laufenden Wolfshund bei Gassi von einem frei lebenden Wolf unterscheiden können, ist fraglich. Scließlich verwechseln sie ja auch Wilschweine mit Pferden, oder Menschen mit Wildschweinen.
Obwohl der Wolf zwar im Jagdrecht ist, die Jagd aber wegen eines ungünstigen Erhaltungszustandes in Hessen nicht erlaubt ist, gestattet die neue Verordnung die ganzjährige Jagd auf sogenannte Hybriden. Ein relevantes Hybridenproblem gibt es in Deutschland nicht. Diese Regelung ist hochproblematisch: Jäger könnten nun jederzeit Wölfe abschießen und sich nachträglich damit herausreden, sie hätten „gedacht, es sei ein Hybrid“ gewesen. Gleichzeitig könnten sie einen Freifahrtschein für den Abschuss wolfsähnlicher Hunde erhalten. Besonders Halter von Tschechoslowakischen Wolfshunden und anderen anerkannten Wolfshunderassen müssen nun ernsthaft befürchten, dass ihre Tiere „versehentlich“ erschossen werden – wie es leider schon mehrfach in Deutschland passiert ist.

Grausame und sinnlose Jagderweiterung

Die Ausweitung der Jagd auf Arten wie Waldschnepfe und Höckerschwan ist besonders fragwürdig. Viele dieser Tiere werden während der Brut- und Aufzuchtzeit gestört oder getötet. Die Jagd auf solche Arten ist nicht nur grausam, sondern auch ökologisch sinnlos. Sie dient vor allem der Befriedigung jagdlicher Tötungsinteressen.

Protest gegen grausame Fuchshaltung

Besonders kritikwürdig bleibt die erlaubte Haltung von Füchsen in Schliefenanlagen. Die Tiere werden oft tagelang ohne ausreichend Futter, Wasser oder Schutz eingesperrt, erleiden massive Stressverletzungen und nicht selten einen qualvollen Tod.

Deshalb rufen wir auf:


Am 25. April 2026 ab 11 Uhr findet in Hanau eine Protestveranstaltung gegen diese grausame Fuchshaltung statt.

Wir werden dort mit dabei sein. Die Jagd löst keine Konflikte – sie schafft neue. Wir fordern gemeinsam mit Pro Fuchs Deutschland / Wildtierschutz Deutschland Sektion Hessen die Abschaffung der Jagd und eine echte, gewaltfreie Konfliktlösung zwischen Mensch und Wildtieren. Wildschweine, Wölfe, Füchse, Waldschnepfen, Schwäne und alle anderen Wildtiere sind Mitgeschöpfe, die ihren Platz in dieser Welt nicht weniger verdient haben als wir. 

Hier der Link zur Veranstaltung: https://fb.me/e/9e3DZT72i

 

Quellen:

Offizielle Pressemitteilung des Ministeriums (mit Download)https://landwirtschaft.hessen.de/presse/hessen-modernisiert-jagdrecht-zum-1-april-2026
FB-Seite von Pro Fuchs Hessen /Wildtierschutz Deutschland Sektion Hessen. Hier werden die betroffenen Arten einzeln vorgestellt: https://www.facebook.com/ProFuchsHessen

Wolf beißt Frau in Hamburg – Mitgefühl und Verhältnismäßigkeit statt Panikmache

Am Abend des 30. März 2026 schnappte ein junger Wolf in Hamburg-Altona (Große Bergstraße, Nähe IKEA) einer 65-jährige Frau ins Gesicht. Die Frau hatte laut dpa wohl versucht, den orientierungslosen und gestressten Wolf aus einer Einkaufspassage herauszuführen, nachdem dieser mehrfach gegen Glasscheiben gelaufen sein soll. Die Verletzung hätte genäht werden müssen, die Frau konnte das Krankenhaus aber bereits wieder verlassen. Der stark entkräftete Wolf flüchtete anschließend in die Binnenalster und wurde schließlich von der Polizei geborgen. Er befindet sich derzeit im Wildpark Klövensteen.

Update vom 3. April 2026

Hamburger Wolf „Alster“: Neue Infos und unsere klare Forderung nach Freilassung

Die Umweltbehörde (BUKEA) hat bestätigt, dass sich der Biss in einer Einkaufspassage in der Großen Bergstraße (Altona) ereignet hat. Der Wolf war offenbar stark desorientiert, lief mehrfach gegen Glasscheiben und drang sogar in einen Supermarkt-Bereich ein. Die 65-jährige Frau versuchte das verwirrte Tier aus der Passage herauszuführen – dabei kam es zum Biss ins Gesicht. Der Wolf war zu diesem Zeitpunkt bereits hochgradig entkräftet nach seinem mehrtägigen Irrlauf durch die Stadt. 

Die Rolle der Politik

Senatorin Katharina Fegebank (Grüne) hat sich heute mehrfach zu dem Fall in den Medien geäußert. Wichtige Punkte aus ihren Aussagen:

  • Der Wolf war stark desorientiert und drang vor dem Biss sogar in einen Supermarkt ein.
  • Die 65-jährige Frau versuchte, das verwirrte Tier aus der Einkaufspassage herauszuführen.
  • Fegebank bezeichnete den Vorfall als Präzedenzfall und sagte sinngemäß, sie würde sich einen weiteren solchen Angriff nicht verzeihen.
  • Das weitere Schicksal des Wolfs (Auswilderung oder dauerhafte Unterbringung) sei noch unklar und wird derzeit geprüft.
Politikerinnen und Politiker stehen in solchen Fällen unter hohem Druck. Senatorin Katharina Fegebank (Grüne) bezeichnete den Vorfall als „Präzedenzfall“ und erklärte, sie wolle sich „keinen weiteren solchen Angriff verzeihen“. Solche Aussagen signalisieren eine gefährliche Tendenz: Statt Ruhe zu bewahren und auf Fakten zu warten, neigt die Politik oft dazu, schnell Handlungsfähigkeit zu demonstrieren – häufig in Richtung der lautstärksten Forderungen (z. B. des Deutschen Jagdverbands).Das ist problematisch. Politik sollte nicht primär auf medialen Aufschrei und Lobby-Interessen reagieren, sondern faktenbasiert und verhältnismäßig handeln. 
Beispielfoto: Jährling.

Praktisch alles kann beißen

Ja, Wölfe können beißen – genau wie andere Wildtiere, Haustiere und sogar Menschen in Ausnahmesituationen, dies thematisieren wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ja schon lange. Der Biss ist für die betroffene Frau schmerzhaft und wirklich nicht schön, da sie dem Wolf ja helfen wollte, und unser Mitgefühl gilt auch ihr ausdrücklich. Emotionen sind wichtig – aber sie sollten nicht blenden. 
Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. sehen wir Wölfe als faszinierende Mitgeschöpfe. Wir finden es sogar gut und richtig, sie emotional zu betrachten – mit Respekt, Staunen und Mitgefühl. Viele Menschen betrachten Wölfe sogar eher zu wenig emotional, sondern nur durch die Brille von Angst oder Nutzen. Emotionen sind aber kein Fehler. Sie machen uns zu Menschen und helfen uns, Verantwortung für uns und andere zu übernehmen. Das Problem entsteht erst, wenn Emotionen in blinde Panik oder pauschale Verurteilung umschlagen und den Blick auf die Realität verstellen.

Die Realität in Verhältnissen

Hundebisse in Hamburg: 2024 gab es 160 registrierte Beißvorfälle durch Hunde – die meisten durch ganz normale Haushunde.

Menschliche Gewalt: Am selben Tag wurde ein 13-jähriger Junge in Hamburg durch mehrere Messerstiche lebensgefährlich verletzt. Quelle: https://www.facebook.com/share/r/14GFx2DXy9y/

Alltägliche Gefahren: Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 9.000–11.000 Menschen an Unfällen im eigenen Haushalt – weit mehr als durch Wildtiere oder Verkehrsunfälle.

Das Leben ist nie zu 100 % sicher. Wer absolute Sicherheit verlangt, müsste eigentlich zu Hause bleiben – doch ausgerechnet dort passieren die meisten tödlichen Unfälle. Unsere Gesellschaft tendiert immer stärker dazu, jedes Restrisiko als Skandal zu behandeln und daraus Angst zu machen. Ein Wolf beißt – und das ist unschön. Aber ein Wolf frisst keinen Menschen. Er suchte in der Stadt nur verzweifelt einen Weg hinaus. Es wandern noch immer Jungwölfe durch die Gegend auf der Suche nach einem Revier. Hier unsere Presseinfo zum Thema: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/29/presseinformation-jungwoelfe-sind-auf-wanderschaft-nach-eigenem-revier/

Reaktionen und die Frage nach Konsequenzen

Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert in Reaktion auf den Vorfall (wie schon länger) Konsequenzen – unter anderem das Töten von „Problemwölfen“ und eine Bejagung. Das wirft eine berechtigte Gegenfrage auf: Welche Konsequenzen ziehen wir eigentlich aus den zahlreichen Jagdunfällen? Jedes Jahr gibt es in Deutschland Jagdunfälle mit Toten und Verletzten – darunter auch unbeteiligte Spaziergänger, die von Schrotmunition getroffen werden. Dennoch fordert leider der Großteil der Bevölkerung nicht, die Jagd als Ganzes abzuschaffen, bzw. selbst Jagdgegner wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilen nicht alle Jäger pauschal.  Stattdessen akzeptieren wir diese Restrisiken als Teil des Lebens.

Ein einzelner Biss rechtfertigt keine pauschale Dämonisierung. Wir brauchen beides: Mitgefühl für die betroffenen Menschen und Mitgefühl für die Wölfe, die in einer für sie völlig fremden Umgebung unter enormem Stress stehen. Und vor allem brauchen wir unaufgeregte Aufklärung, damit solche Konflikte möglichst selten bleiben. In so einer Situation wie in der, in der sich das Jungtier befand, hätte wahrscheinlich auch der gutmütigste Hund zugebissen und wahrscheinlich hätten Menschen in Panik auch nicht mehr Helfer von Bösewichten unterscheiden können. 

Die Rolle der Medien

Viele Medien haben den Vorfall innerhalb weniger Stunden groß aufgemacht – mit dramatischen Überschriften und Live-Tickern sowie Bildern mit Zähne fletschenden Wölfen. Dadurch wird ein einzelner, sehr seltener Vorfall schnell zu einem bundesweiten Thema hochgepusht. Wir sind der Meinung: Nicht auf jeden Zug sofort aufspringen. Manchmal wäre es sinnvoller, erst einmal abzuwarten, bis die Fakten klar sind, anstatt durch kollektive Aufregung solchen Meldungen erst richtig Reichweite zu verleihen. Wer jeden Einzelfall sofort emotionalisiert, trägt aktiv zur Angstspirale bei – statt zur Aufklärung.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

 

Wölfe benutzen Werkzeuge – eine Entdeckung, die uns zwingt, sie endlich als intelligente Mitlebewesen zu sehen

Im November 2025 ging eine wissenschaftliche Sensation durch die Welt: Forscher in British Columbia (Kanada) dokumentierten erstmals, wie eine wildlebende Wölfin  zu einer Krabbenfalle schwimmt, sich das Rückholseil mit dem Maul heran zieht. Schließlich holt sie die versunkene Falle ans Ufer um an den Fischköder zu gelangen. Systematisch, zielgerichtet. Einfach clever. Das Video und die Studie in der Fachzeitschrift Ecology and Evolution lassen keinen Zweifel: Das ist Werkzeuggebrauch.

Die Falle gehörte zum Programm der Haíɫzaqv Nation (Heiltsuk First Nation) an der zentralen Küste British Columbias, wo Fallen seit 2021 gegen invasive Europäische Grünkrebs eingesetzt werden – mit Hering oder Seelöwenfleisch als Köder. Ab 2023 häuften sich Beschädigungen: Netze zerrissen, Köderbecher herausgerissen, Fallen ans Ufer gezogen.Die Kamera (aufgestellt ab Mai 2024) zeichnete am 29. Mai 2024 folgendes auf: Die Wölfin schwimmt hinaus, nimmt den Schwimmkörper (Buoy) ins Maul, trägt ihn an Land, lässt ihn fallen. Dann greift sie das Seil, zieht rückwärts bergauf, bis die Falle teilweise auftaucht. Sie wiederholt das mehrmals – Seil fallen lassen, zurückgehen, wieder ziehen –, bis die Falle flach genug liegt. Schließlich beißt sie durchs Netz, holt den Köderbecher heraus, frisst den Inhalt und verschwindet. Die gesamte Sequenz dauert nur etwa drei Minuten.
Beispeilfoto Wolf beim Fischen. © Brigitte Sommer
Ein zweiter Vorfall am 14. Februar 2025 zeigt ein weiteres Hereinholen einer teilweise versunkenen Falle; nach acht Minuten liegen zwei Fallen am Strand, Köderbecher entfernt. Die Autoren sprechen von einem „sophisticated understanding of the trap“ – einem ausgeklügelten Verständnis der Fallenmechanik. Die Wölfin erkennt offenbar die Kausalität. Sie muss am Seil ziehen, um an den Fisch oder Krabben zu kommen. Ob das streng als Werkzeugnutzung gilt, bleibt umstritten: Viele Definitionen schließen reines Seilziehen aus, weil das Tier das „Werkzeug“ nicht selbst herstellt. Andere sehen genau in der zielgerichteten, mehrstufigen Handlung einen Beleg für komplexes Denken.
Vergleiche zu anderen Tieren drängen sich auf: Seeotter benutzen Steine, um Muscheln zu knacken; Neukaledonische Raben formen Haken aus Zweigen; Kapuzineraffen nutzen Steine als Nussknacker. Bei Caniden galt Werkzeugnutzung bisher fast ausschließlich als Gefangenschaftsphänomen (z. B. Dingos in Gehegen, die Objekte verschieben). Im Freiland war das bislang unbekannt. Die Forscher betonen: Solche Beobachtungen sind selten, weil Wölfe scheu sind und in Gebieten mit geringer menschlicher Verfolgung (wie hier) eher exploratives Verhalten zeigen können. Die Kooperation mit den Haíɫzaqv Guardians ermöglichte die Entdeckung überhaupt.
Für uns in Deutschland bedeutet das: Wölfe sind keine simplen Instinktwesen, wei alle anderen Wildtiere und soar Haustiere eben auch. Sie zeigen kognitive Fähigkeiten, die wir sonst vor allem Primaten zuschreiben: Planung, Problemlösung, Lernen durch Beobachtung oder Versuch. Trotzdem behandeln wir sie hier oft wie Störenfriede: heimliche Abschussgenehmigungen, Abschusspläne für angeblich auffällige Individuen, die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sehen darin einen klaren Widerspruch. Wenn wir intelligente, lernfähige Mitwesen wie Menschenaffen schützen und respektieren, warum nicht endlich auch Wölfe?
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sagen: Wölfe sind Mitwesen. Sie haben Gefühle, Strategien, Familienbande und jetzt auch nachgewiesenen Werkzeuggebrauch. Sie verdienen denselben Respekt, den wir längst Menschenaffen zugestehen. Stattdessen werden sie in Deutschland und der EU als „Jagdobjekt“ diskutiert und ins Jagdrecht aufgenommen. Das ist unwürdig.

Diese Bilder zeigen uns, was wir längst wissen sollten: Wölfe sind keine Maschinen, die man einfach ‚entsorgen‘ kann. Sie sind hochentwickelte Lebewesen mit eigener Intelligenz. Wer sie trotzdem abschießt, ignoriert auch die ethische Verantwortung gegenüber unseren Mitgeschöpfen.
Quelle:
Artelle, K. A. & Paquet, P. C. (2025). Potential Tool Use by Wolves (Canis lupus): Crab Trap Pulling in Haíɫzaqv Nation Territory. Ecology and Evolution. https://doi.org/10.1002/ece3.72348

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Geheime Abschussgenehmigung für Wolfswelpe: Wolfsschutz-Deutschland e.V. protestiert scharf gegen Behörden-Heimlichtuerei

In der Medieninformation des LfULG vom 19. März 2026 wird rückblickend eingeräumt, was wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. schon lange befürchtet und mit UIG-Anfragen zu klären versucht haben: Für den Welpen MT15, aus dem Rudel Großhennersdorf, der in Polen überfahren wurde, lag bereits eine Zulassung zur Tötung gemäß § 8 Sächsische Wolfsmanagementverordnung vor. Die Fachstelle Wolf hatte die Voraussetzungen geprüft und die Zulassung „dokumentiert“ – intern an das Landratsamt Görlitz weitergeleitet. Eine öffentliche Bekanntgabe? Fehlanzeige. Nicht erfolgt. Eine Möglichkeit, rechtzeitig Widerspruch oder Eilantrag zu stellen? Systematisch verhindert.

Der Welpe wanderte nach Polen ab und verunglückte dort wohl tragisch im Verkehr. Doch das ändert nichts am Skandal: Die Behörden hatten den Abschuss bereits genehmigt – im Geheimen. Genau wie bei früheren Fällen im Rudel Königshainer Berge oder Elstra, die wir als „geheime Wolfsjagden“ angeprangert haben. Und genau wie in Niedersachsen, wo Gerichte (OVG und Staatsgerichtshof) die Geheimhaltung von Abschussgenehmigungen bereits als verfassungswidrig und rechtsstaatswidrig gerügt haben.

Beispielbild Wolfsjährling. © Brigitte Sommer

So heißt es in der Pressemitteilung: „Der Wolf MT15, der Ende November 2025 im Rahmen einer Managementmaßnahme im Süden des Landkreises Görlitz besendert worden war, ist am 13. März bei einem Verkehrsunfall im polnischen Czerwona Woda ums Leben gekommen. Das teilten das Landratsamt Görlitz und das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) am 19.03.2026 in einer gemeinsamen Medieninformation mit.

Die Bewegungsdaten der vergangenen Wochen zeigten, dass MT15 Ende Januar sein Elternterritorium Großhennersdorf verlassen hatte, um abzuwandern.“ Anmerkung: Das ist seltsam bei einem so jungen Tier. „Er hielt sich überwiegend im Landkreis Görlitz auf, wechselte jedoch mehrfach nach Polen. Seit dem 11. März befand er sich erneut dort, bevor er in der Nacht zum 13. März verunglückte.

Nach der Besenderung im November 2025 hatte MT15 sein Verhalten deutlich verändert und zeigte ein für besenderte Wölfe typisches Aktivitätsmuster. Auffällige Sichtungen blieben aus, sodass die zuvor eingeleiteten Vergrämungsmaßnahmen zunächst Wirkung zeigten. Anfang März kam es jedoch erneut zu Nahbegegnungen in Niesky, Uhsmannsdorf und Niederseifersdorf. Bei einer dieser Begegnung näherte sich MT15 zwei Anwohnern rasch auf einem Grundstück an. Die Fachstelle Wolf des LfULG wertete dies als Rückfall in alte Verhaltensmuster und stufte die Situation als nicht tolerierbar ein. Daraufhin wurde gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz die Zulassung zur Entnahme des Tieres gemäß § 8 der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung (SächsWolfMVO) dokumentiert. Bevor diese umgesetzt werden konnte, wanderte der Wolf jedoch erneut nach Polen ab, wo er schließlich verunglückte.“

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sagen: Das ist eine Ungeheuerlichkeit! Diese Praxis verletzt elementare Grundsätze des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG), des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und der Aarhus-Konvention. Anerkannte Naturschutzverbände werden bewusst ausgeschaltet. Keine Öffentlichkeit, keine Anhörung, kein effektiver Rechtsschutz – nur eine interne „Dokumentation“, die erst nach dem Tod des Tieres ans Licht kommt. Das ist keine transparente Wolfspolitik, das ist Heimlichtuerei auf Kosten immer noch streng geschützter Tiere und der Rechtsstaatlichkeit.

Wir haben bereits gegen die Art der Vergrämung dieses Welpen heftigsten Widerspruch eingelegt und UIG-Anfragen gestellt. Wir haben Transparenz gefordert – und bekommen stattdessen Bestätigung, dass die Tötung schon im Hinterzimmer genehmigt war. Das zeigt: Die sächsische Praxis (und offenbar zunehmend bundesweit) zielt darauf ab, Verbände und Öffentlichkeit kaltzustellen. Abschuss auf Vorrat, ohne dass jemand dagegen vorgehen kann. Wir fordern:

  • Sofortige öffentliche Bekanntgabe aller Zulassungen zur Entnahme und Vergrämung – mit Frist für Verbände und Öffentlichkeit!
  • Änderung der SächsWolfMVO: Keine internen „Dokumentationen“ mehr, sondern verpflichtende Allgemeinverfügungen.
  • Unabhängige Kontrolle bei allen Maßnahmen – keine weisungsgebundenen Institute wie LUPUS allein am Ruder

Es gibt zudem Hinweise darauf, dass die Mutterfähe (die erfahrene Wölfin GW571f, geboren 2015 im Rudel Königshainer Berge) im Rudel Großhennersdorf seit längerem nicht mehr nachgewiesen wurde – und das könnte erklären, warum der Welpe MT15 so auffällig und „vertraut“ mit Menschen war. Aktuelle Erkenntnisse (Stand März 2026, basierend auf Monitoring-Daten der DBBW und Berichten von Wolfsschutz-Deutschland e.V.:

  • Die letzte dokumentierte Sichtung oder Nachweis der Mutterfähe GW571f datiert auf Oktober 2024. Seitdem gibt es keinen einzigen bestätigten Hinweis mehr auf sie im Territorium.
  • Im Monitoringjahr 2024/2025 und 2025/2026 wurde das Rudel Großhennersdorf weiterhin als Rudel geführt (mit Reproduktion), aber nur mit einem einzigen Welpen (MT15) nachgewiesen – im Gegensatz zu früheren Jahren, wo mehr Welpen oder Jährlinge dokumentiert waren.
  • Auf dbb-wolf.de (Entwicklung der Territorien: https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/entwicklung-der-rudel?Territorium=Gro%C3%9Fhennersdorf) steht GW571f als Mutter für die Jahre bis 2024/25, aber für 2025/26 wird nur der Welpe MT15 und ein Rüde (GW3582m aus Haselbach) als bestätigt aufgeführt – die Fähe fehlt in den aktuellen Einträgen.
  • Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. beschrieben die Situation beretis Ende 2025 explizit als fragil und möglicherweise verwaist: Der Welpe könnte orientierungslos gewesen sein, weil er ohne Elternunterstützung keine ausreichende Nahrung fand und daher instinktiv Menschen kontaktierte (z. B. durch frühere Fütterungen oder positive Erfahrungen).

Der Wolfswelpe aus Großhennersdorf ist tot. Er wurde nicht einmal ein Jahr alt. Vorher wurde er verfolgt und gequält. Ob er tatsächlich versehentlich übefahren wurde, bleibt dahingestellt, denn für die sehr viele Wölfe erweist sich die Besenderung als Todesurteil, da die Sender hackbar sind. Dieser Skandal lebt weiter. Wir werden nicht schweigen. Wir werden weiter weiter aufklären und weiter protestieren – mit allen rechtlichen und öffentlichen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen.

Quelle:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1095730

 

Unsere vorherigen Berichte zum Großhennersdorffall:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/26/protest-gegen-drohende-entnahme-schutz-statt-schuss-fuer-wolfswelpe-aus-dem-rudel-grosshennersdorf/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/12/update-zum-grosshennersdorf-protest-unser-widerspruch-gegen-die-art-der-vergraemung-steht-trotz-mobbing-und-doppelmoral/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/18/influencer-erfolgsstory-entzaubert-uig-antwort-zeigt-hard-release-war-unnoetig-paintball-brachte-den-durchbruch/

Nicht nur wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V., auch eine andere Orga, Team Tierschutz hatte den Mut und die Menschlichkeit die Hard Release Aktion scharf zu kitisieren. Alle übrigen Vereine und Verbände duckten sich obrigkeitshörig weg, bzw. mobbten daraufhin auch diese Orga.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Politisches Theater um den Wolf: Auch Brandenburgs Abstimmung entlarvt die große Heuchelei

Brandenburg hat es vorgemacht – und gleichzeitig entlarvt: Am 13. März 2026 stimmten im Potsdamer Landtag BSW, CDU und SPD dafür, den Wolf ins Landesjagdrecht aufzunehmen. Die AfD stimmte dagegen. Ausgerechnet die Partei, die sonst nie ein Blatt vor den Mund nimmt, wenn es um Wolfsabschüsse geht, votierte mit Nein. Ein scheinbar absurdes Bild. Doch es passt perfekt ins große Bild: Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist längst beschlossene Sache – und die Landtagsdebatten sind nichts anderes als gut inszeniertes Theater.

Wichtige Inhalte aus der Pressemitteilung dazu: 

  • Der Landtag hat die Novellierung des Jagdgesetzes und eine Änderung der Brandenburgischen Jagddurchführungsverordnung beschlossen.
  • Damit wird der Wolf ins Landesjagdrecht aufgenommen (als jagdbare Art).
  • Das Ministerium setzt damit einen früheren Landtagsbeschluss um, den Wolf im ersten Quartal 2026 in die Liste der jagdbaren Tierarten aufzunehmen.
  • Ziel: Handlungsfähiger werden beim Umgang mit schadensstiftenden Wölfen (z. B. leichtere Tötungen, angeblich zum Schutz von Weidetieren).
  • Der Wolf bleibt vorerst ganzjährig geschont; praktische Änderungen ergeben sich aber in Kürze aus künftigen Managementplänen und dem Bundesrecht. 

Der bundesweite Flickenteppich – oder was davon übrig blieb

Brandenburg ist nur der jüngste Fall in einer langen Reihe. In Niedersachsen (2022), Hessen (Oktober 2024), Bayern (März 2026), Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz (2025) wurde der Wolf bereits ins Landesjagdrecht integriert – oft mit breiten Mehrheiten aus CDU/CSU, SPD, FDP und AfD. Die Grünen enthielten sich meist, stimmten dagegen oder blockierten (wie in Baden-Württemberg bis heute).
In Hessen stimmten CDU, SPD, AfD und FDP geschlossen zu, die Grünen enthielten sich mit dem üblichen Hinweis auf „mehr Herdenschutz“. In Bayern zogen CSU, Freie Wähler und AfD das neue Jagdgesetz durch – Grüne dagegen, SPD enthielt sich. In Rheinland-Pfalz drehte die Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) plötzlich und nahm den Wolf mit auf, obwohl die grüne Umweltministerin zuvor von einer „Scheinlösung“ gesprochen hatte. Nur in Brandenburg brach die AfD aus dem Schema aus – vielleicht aus reiner Profilierungssucht, vielleicht um zu zeigen: „Wir wären noch radikaler gewesen.“ Überall dasselbe Muster: Die Mitte und Rechte treiben es voran, die Grünen spielen die Bremser oder Enthaltenden – und die Öffentlichkeit soll glauben, hier werde hart gekämpft.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Die Umweltministerkonferenz: Der Moment der Wahrheit

Doch dann kommt der Knaller, der alles entlarvt: Auf der Umweltministerkonferenz (UMK) im November 2025 in Saarbrücken stimmten alle 16 Umweltministerinnen und -minister – quer durch alle Parteien – einstimmig für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz. Grüne Minister aus Baden-Württemberg, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg sagten Ja. SPD-Minister aus dem Osten sowieso. Keine Enthaltung, keine Gegenstimme.
Dieselbe Thekla Walker (Grüne, BaWü), die in Stuttgart noch blockiert, stimmte in Saarbrücken zu. Derselbe Christian Meyer (Grüne, Niedersachsen), der vor Ort Herdenschutz predigt, gab grünes Licht. Das war kein Zufall. Das war der echte Konsens – fernab der Kameras, fernab der Basis, fernab der Wähler. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

Heuchelei pur – und warum sie funktioniert

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sprechen seit Jahren von „Heuchelei“. Und wir haben haben recht. Die gleichen Minister, die auf Landesebene ihre Fraktionen gegen „Tötungsrausch“ wettern lassen, haben hinter verschlossenen Türen längst das Bundesrecht vorbereitet. Der Bundestag folgte am 5. März 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD. Die Grünen und Linken votierten dagegen – wie erwartet. Der Bundesrat wird selbstverständlich folgen. Das Ergebnis steht fest: Der Wolf ist jagdbar, Problemwölfe können ganzjährig entnommen werden, in „günstigem Erhaltungszustand“ gibt es sogar reguläre Jagdzeiten.
Die Landtagsabstimmungen? Nur Kulisse. Sie erzeugen Schlagzeilen, mobilisieren die eigenen Lager, lassen Grüne als Retter der Natur und AfD als harte Hunde erscheinen – während die eigentliche Entscheidung längst in den Ministerien und im Bund getroffen wurde.
Die Heuchelei hört bei den Politikern nicht auf – sie reicht bis in NABU, WWF, BUND sowie auch kleinere Verbände hinein und zeigt sich besonders bei jenen Monitoring-Datenlieferanten in Brandenburg, die in sozialen Netzwerken den Wolf lieben, während sie ihm mit ihren Meldungen das Todesurteil schreiben. Wir berichteten auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/17/besenderung-von-woelfen-telemetriedaten-als-grundlage-fuer-kuenftige-abschuesse/
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Machiavelli hätte seine Freude gehabt

Nicolo Machiavelli hätte dieses Schauspiel als Meisterleistung bezeichnet. In „Der Fürst“ schreibt er: Die Menge muss in der Illusion gehalten werden, sie habe Einfluss. Sie braucht ständig neue Hoffnung, neue Kämpfe, neue Feindbilder – sonst wird sie apathisch oder gefährlich. Genau das passiert hier. Die Politiker inszenieren einen erbitterten Streit auf der Bühne der Landtage, damit jede Wählergruppe ihr „Stück“ bekommt:
  • Die Landwirte denken: „Endlich wird was getan!“ – Währenddessen nehmen sie nicht wahr, dass ihnen im Hintergrund die Lebensgrundlage entzogen wird.
  • Die Naturschützer denken: „Wir müssen weiter kämpfen!“ – Sie diskutieren in sozialen Netzwerken und verfassen eine Petition nach der anderen. Alles Aktionen, die Zeit und Energie kosten, aber kaum etwas bewirken.
  • Die AfD-Wähler denken: „Die anderen sind zu weich!“ –
Und währenddessen wird die Agenda weiter durchgezogen. Apparire statt essere  – scheinen statt sein. Das ist Absicht. Eine machiavellistische Strategie, um die Wähler „bei der Stange zu halten“, wie Maciavelli treffend formulierte. Neue Hoffnung schöpfen, obwohl das Ergebnis längst feststeht.

Fazit: Das Theater läuft weiter –Wir sagen: „Lasst Euch nicht länger täuschen!“

Der Wolf wird nicht mehr streng geschützt. Das Bundesjagdrecht wird durchgehen. Die Länder können jetzt „Managementpläne“ machen und abschießen. Die großen Debatten in den Landtagen waren nur das Vorspiel. Das eigentliche Stück ist bereits geschrieben.
Für uns Wolfsschützer bedeutet das: Wir dürfen uns nicht mehr von der öffentlichen Inszenierung blenden lassen. Wir müssen die Hinterzimmer-Politik benennen, die UMK-Protokolle zitieren, die Widersprüche zwischen Minister- und Fraktionspositionen offenlegen. Nur so können wir die Heuchelei entlarven und echte Transparenz erzwingen.
Denn eines hat Machiavelli auch gelehrt: Wer das Theater durchschaut, kann es irgendwann selbst beenden.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Besenderung von Wölfen: Telemetriedaten als Grundlage für künftige Abschüsse?

Die Besenderung von Wölfen mit GPS/GSM-Halsbandsendern birgt nach Auffassung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ein erhebliches Risiko: Die gewonnenen Echtzeit-Daten zu Aufenthaltsorten, Wanderwegen und Verhalten einzelner Tiere können künftig direkt zur gezielten Identifikation und Tötung von Wölfen genutzt werden – insbesondere im Rahmen der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz.

Wie wir wissen, hat der Bundestag hat am 5. März 2026 die Aufnahme des Wolfs als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz beschlossen (Bundesrat-Zustimmung voraussichtlich Ende März 2026). Ab Inkrafttreten – realistisch ab Sommer 2026 – ermöglicht das Gesetz in Regionen mit günstigem Erhaltungszustand eine reguläre Jagd (Jagdzeit 1. Juli bis 31. Oktober) sowie die ganzjährige Tötung sogenannter „Problemwölfe“ und sogar Wolfswelpen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/06/wolf-im-jagdrecht-der-naechste-schritt-zum-toetungsrausch-grosse-zeiten-der-heuchelei/
Die Kombination aus individuellen Telemetriedaten und dem populationsbasierten offiziellen Monitoring der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf schafft präzise Voraussetzungen für solche Tötungen: Aktuelle Senderdaten können ein schnelles und zielgerichtetes Auffinden und Erschießen ermöglichen.
Beispielfoto Wolf.
In Sachsen läuft seit 2019 ein Landesbesenderungsprogramm, in dem regelmäßig Wölfe gefangen und besendert werden. Zu den jüngsten Fällen zählen MT15 (November 2025) und MT16 (Dezember 2025); aktuell senden mehrere Tiere Daten. In Niedersachsen wurde vor Kurzem eine junge Wölfin im Kreis Gifhorn besendert. Bundesweit existiert tatsächlich keine zentrale Übersicht, die Programme bleiben länderspezifisch.
Offiziell dienen die Maßnahmen der wissenschaftlichen Erfassung von Raumnutzung, Wanderungen und Rudelstrukturen sowie der Optimierung von Herdenschutz und „Konfliktmanagement“. Die Bezeichnung birgt bereits mehr als eine Andeutung. Die Telemetriedaten ermöglichen tatsächlich eine exakte Lokalisierung in Echtzeit – eine Information, die bei der Umsetzung von Abschussverfügungen oder „Wolfsregulierungen“ entscheidend sein kann.
Zur Besenderung ist das Fangen der Tiere erforderlich. Hierfür werden gepolsterte Fußfallen (Soft Catch Traps) eingesetzt. Diese Fallen sind mit Gummi- oder Schaumstoffpolstern an den Bügeln versehen und verfügen über Sensoren, die eine schnelle Bergung des gefangenen Tiers ermöglichen sollen. Die EU-Kommission hat 2018 klargestellt, dass ihr Einsatz für Monitoringzwecke, die den Erhaltungszustand verbessern sollen, nicht unter das Verbot der Tellereisenverordnung fällt – vorausgesetzt, es gibt keine milderen Alternativen und Vorkehrungen gegen Verletzungen und Stress werden getroffen. Dennoch bestehen erhebliche tierschutzrechtliche Bedenken: Das Verfahren verursacht Stress, Schmerzen und Verletzungsrisiken (z. B. Prellungen oder Frakturen trotz Polsterung).
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hält Soft Catch Traps https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Soft-catch_trap.jpg für tierschutzwidrig und bezweifelt die tatsächliche Minimierung von Leiden sowie die Verhältnismäßigkeit invasiver Eingriffe, zumal bereits umfangreiche Daten zum Wanderverhalten vorliegen.
Die Besenderung legt somit nicht nur wissenschaftliche Erkenntnisse vor, sondern schafft die technische Grundlage für eine kaltblütige Umsetzung der zu erwartenden Wolfsjagden. Die Transparenz über die genaue Weiternutzung der individuellen Telemetriedaten bleibt begrenzt, was die Befürchtung verstärkt, dass diese Programme primär der Vorbereitung von Wolfstötungen dienen werden. Besenderte Wölfe können zudem Häscher zum gesamten Rudel führen. Menschen, die Daten an das offizielle Wolfsmonitoring liefern, können nun auch nicht länger verleugnen, dass ihre Angaben eben nicht nur für Schutz und Wissenschaft dienen, sondern dazu gebraucht werden können, Wölfe zu töten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert eine unabhängige Überprüfung aller Besenderungsprogramme sowie eine konsequente Priorisierung gewaltfreier Herdenschutzmaßnahmen statt Fang, Besenderung und Wolfsjagden.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Wolf im Jagdrecht – der nächste Schritt zum Tötungsrausch: Große Zeiten der Heuchelei

Gestern hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen – ein Schritt, der die Bejagung des geschützten Tieres erleichtert und den Natur und Tierschutz weiter untergräbt. Während Grüne und Linke im Bundestag lautstark dagegen gestimmt und sich als Wolfsretter inszeniert haben, gehen wir davon aus, dass sie im Bundesrat – wo viele grün mitregierte Länder vertreten sind – letztlich zustimmen oder zumindest keinen entscheidenden Widerstand leisten werden. Diese Haltung ist nichts anderes als pure Heuchelei.

Ein reines Politiktheaterspiel, um Wählerstimmen nicht zu verscherzen, während man in der Praxis den Weg für mehr Wolfsjagden freimacht. Es passt nahtlos zu ihrer Rolle auf der Umweltministerkonferenz im Herbst 2025 in Saarbrücken, wo alle Umweltminister – einschließlich grüner – einstimmig für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht plädiert haben.
Beispielfoto Wolf. Wer kann in diese Augen schauen und ans Töten denken? Nur Menschen, die daran Lust empfinden und völlig abgestumpft sind.

In fast allen Prognosen wird davon ausgegangen, dass das Gesetz im Bundesrat (geplante abschließende Beratung am 27. März 2026) durchkommt – und das einschließlich der grün mitregierten Länder.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e.V. haben genau diese Entwicklung seit Jahren angekündigt. Statt auf unsere Warnungen zu hören, wurden wir von anderen Verbänden – die sich auf ihre Klagefähigkeit und große Mitgliederzahlen stützen – systematisch gecancelt und gemobbt. Wir gehen davon aus, dass dies zum Teil absichtlich geschah: Viele große Verbände agieren als gelenkte Opposition, die den Anschein von Widerstand erweckt, während sie längst von der Gegenlobby – Jagd- und Landwirtschafts- sowie Waffenindustrieinteressen – übernommen wurden. Ein klares Beispiel ist die Forderung von NABU und BUND, die Abschussgenehmigung für den Hornisgrinde-Wolf (GW2672m, genannt „Grindi“) gegen jede wissenschaftliche Erkenntnis zu verlängern. Solche Positionen dienen nicht dem Naturschutz, sondern unterstützen ein System, das tote Wölfe als Trophäen und weitere Gewaltakte in der Natur haben möchte. Faktisch brauchen wir nicht noch mehr Leiden, Schmerz und Horror unter unseren Wildtieren, sondern die Jagd insgesamt gehört endlich abgeschafft. Wie viel Leid verursachen Jäger schon jetzt unter Ihresgleichen und der normalen Bevölkerung? Es vergeht fast kein Tag ohne Meldungen zu dramatischen Jagdunfällen.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Wolfsrisse sind eine Randnotiz im Vergleich zu echten Problemen in der Weidetierhaltung.

Der angebliche ‚Schutz der Weidetiere‘ entpuppt sich bei genauer Betrachtung als Nebelkerze: 4.300 Risse bei 1,5 Millionen Schafen bedeuten unter 0,3 % Verlust – während Krankheiten & Co. zigtausende Tiere fordern. Statt den Wolf zu jagen, müsste man Herdenschutz endlich flächendeckend umsetzen und auch verlangen.
Vergleichstabelle.

Entwicklung war vorauszusehen

Man musste kein Hellseher sein, um diese Entwicklung vorauszusehen – man musste sich nur mit Politik beschäftigen.
Doch genau das wurde untergraben: Jahrelang war der Slogan der großen Verbände, dass „die Wölfe nichts mit Politik zu tun hätten“. Später hieß es dann, „alle müssten an einem Strang ziehen“. Das Ergebnis sehen wir heute: Kritische Stimmen, wie die unsere, wurden niedergebrüllt, während die etablierten Organisationen den Kompromisskurs fuhren, der nun zu mehr Abschüssen führt. Ein passendes Zitat aus großen Zeiten von Erich Kästner unterstreicht diese Heuchelei:
Der Zukunft werden sacht die Füße kalt.
Wer warnen will, den straft man mit Verachtung.
Die Dummheit wurde zur Epidemie.
So groß wie heute war die Zeit noch nie.
Ein Volk versinkt in geistiger Umnachtung.
Besonders alarmierend ist, dass Klagen gegen Wolfsabschüsse künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen. Wir warnen seit Jahren davor, dass klagefähige Verbände allein nicht reichen – man muss aktiv werden. Stattdessen haben sich viele auf Gerichtsverfahren ausgeruht, was nun kontraproduktiv wird. Noch schlimmer: Für die Jagden auf Wölfe werden offizielle Monitoringdaten herangezogen. Etliche sogenannte „Wolfsfreunde“ haben Daten an das Wolfsmonitoring übermittelt und genießen dadurch direkte Vorteile wie Wildkameras, Fotokameras, Einladungen zu Veranstaltungen oder sogar die Vermittlung von Wolfstourismusgästen in ihre eigenen Hotels. Diese Leute verraten die Wölfe seit Jahren – nun gibt es dafür keine Ausrede mehr.
Beispielfoto Wolf.

Das kommt auf uns zu

Wenn das Gesetz (Änderung des Bundesjagdgesetzes und Bundesnaturschutzgesetzes) nach der Zustimmung des Bundesrats (geplant Ende März 2026, voraussichtlich Formsache) in Kraft tritt, ändert sich der Umgang mit Wölfen grundlegend – der Wolf wird als jagdbare Tierart behandelt. Das Ziel ist ein „Bestandsmanagement“, also das Töten in Regionen mit günstigem Erhaltungszustand (was für die meisten Gebiete in Deutschland seit der Zahlentrixerei 2025 gilt) und eine erleichterte Entnahme von „Problemwölfen“ zum „Schutz“ von Weidetieren. Konkrete Regelungen zu Jagdzeiten und Töten von Wolfswelpen (basierend auf dem beschlossenen Entwurf und offiziellen Quellen):
  • Reguläre Jagdzeit: Vom 1. Juli bis 31. Oktober jedes Jahres möglich. 
  • Töten von Welpen: Die reguläre Jagd startet ab Juli. Frühere Entwürfe diskutierten andere Zeiträume (z. B. September–Februar), aber der finale Kompromiss ist Juli–Oktober mit Schwerpunkt auf Jungtieren und Welpen.
  • Entnahme von „Problemwölfen“ (ganzjährig und unabhängig vom Erhaltungszustand): Wenn Wölfe „Herdenschutzmaßnahmen überwinden“ und Weidetiere verletzen oder töten, ist eine rechtssichere, schnelle Entnahme möglich – das kann Einzeltiere, aber in Ausnahmefällen auch ganze Rudel betreffen. Das gilt das ganze Jahr über, ohne Schonzeit. In manchen Entwürfen war ein Radius von 20 km um einen Riss für sechs Wochen vorgesehen, um mehrere Wölfe zu töten. 
  • Zusätzliche Optionen: In Gebieten, wo präventiver Herdenschutz „unzumutbar“ ist (z. B. alpine Regionen, Deiche), sollen Tötungen präventiv erfolgen können, angeblich um Risse zu vermeiden. Die Länder erstellen Managementpläne (revierübergreifend), die Abschussquoten festlegen – Klagen dagegen haben künftig keine aufschiebende Wirkung.

Es ist längst wissenschaftlich belegt, das das Zerschießen von Wolfsrudeln die Risszahlen erhöht und nicht sinken lässt. Einjährige Wölfe sind in der Größe von ihren Eltern nicht mehr zu entscheiden.

Wölfe als Sündenbock

Die Bauern werden am Ende nicht von den Tötungen profitieren – im Gegenteil: Der politisch geschürte Hass auf den Wolf lenkt sie systematisch von ihren echten Problemen ab, wie sinkende Erzeugerpreisen, Höfesterben, Konzernmacht in der Lebensmittelbranche, Landnahme durch Investoren und den Folgen der Agrarpolitik. Statt echte Lösungen für eine nachhaltige und faire Landwirtschaft zu fordern, werden sie auf einen Sündenbock gehetzt, der statistisch marginale Schäden verursacht.

Demos und Proteste kamen viel zu spät und in viel zu geringem Umfang. Und jetzt ist wieder zu beobachten, dass Menschen tatsächlich glauben, sie können die Wölfe schützen, in dem sie Petitionen der Verbände unterzeichnen, die längst beim Abschuss mitmischen. Über die EU-Klagen von Green Impact und weiteren  wird vom EuGH viel zu spät entschieden werden. Bis dahin sind vollendete Tatsachen geschaffen und illegale Abschüsse werden zunehmen. Leider hat ein Großteil der Bevölkerung das eigenständige Denken seit zirka sechs Jahren komplett aufgegeben, manipuliert durch Medien und Politik. Wir rufen alle echten Wolfschützer auf: Wacht auf! Unterstützt endlich unabhängige Vereine wie uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. in dem Rahmen wie wir es verdient haben, denn wir sind die wahren Freunde der Wölfe. Dies haben wir immer und immer wieder bewiesen. Nur durch konsequenten Widerstand und eigenes Denken können wir noch eine lebenswerte Zukunft für die Wölfe, aber auch für uns selbst schaffen, denn diese Dystopie scheint nur der Anfang zu sein.

 

Quelle:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundestag-wolf-bundesjagdgesetz-2399894

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Cuxland: Wölfin erschossen – Genehmigung erst danach veröffentlicht – Strafanzeige

Vor Kurzem wurde im Landkreis Cuxhaven (Stinstedt/Mittelstenahe) eine Wölfin mit der Kennung GW2492f abgeschossen. Eine entsprechende „artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ wurde erst jetzt nach dem Abschuss öffentlich gemacht. Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt daher Strafanzeige gegen die Aussteller und Ausführenden der Verfügung. Denn diese nachträgliche Veröffentlichung nimmt klagefähigen Verbänden jede Möglichkeit zum Einspruch oder Eilantrag – ein klarer Eingriff in rechtsstaatliche Verfahren.

Beispielfoto Wölfin. © Brigitte Sommer

Landrat Thorsten Krüger (SPD) hätte letzte Woche laut einer Pressemitteilung des Landkreises vom 2. März  entsprechende Maßnahmen der Kreisverwaltung angekündigt. Seit ein paar Tagen sei eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme der Wolfs-Fähe GW2492f in Kraft gewesen. „Diese Wölfin ist für den maßgeblichen Teil der Nutztierrisse in den letzten Tagen und Wochen verantwortlich. Richtlinienkonforme Zäune und Herdenschutzhunde stellten für Weidetiere keinen hinreichenden Schutz mehr dar. Daher haben wir uns für die letale Entnahme dieser Fähe entschieden“, begründet Krüger in der Pressemitteilung. 

Zuletzt sei diese Wölfin in Stinstedt als schadensverursachend nachgewiesen worden. Dort war es in der Nacht vom 17. auf den 18.02.2026 in der Gemeinde Stinstedt zu einem Übergriff gekommen, bei dem eine ganze Schafherde mit ca. 100 Tieren über Stunden fünf Kilometer von der Weide in den Ortskern von Stinstedt gehetzt worden sei. Dieses Ereignis stellte eine neue Eskalationsstufe im Umgang des Wolfes mit Nutztierherden dar.

Landesumweltminister Meyer (Grüne) wird in CNV-Medien folgendermaßen zitiert: „Die Ausnahmegenehmigung ist nach Darstellung der Kreisverwaltung intensiv mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt gewesen. „Wir haben immer gesagt: Wo Wölfe trotz Herdenschutzes wiederholt Nutztiere reißen, müssen wir handeln, ohne die Gesamtpopulation zu gefährden“, wird Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer vom Landkreis zitiert. Und: „Der Abschuss ist ein klares und wichtiges Signal für unsere Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter: Diese Landesregierung ist gewillt und bereit, zu handeln. Wir warten die geplanten Rechtsänderungen auf Bundesebene nicht ab, auch wenn es schwierig ist…“
Fünf Schnellabschussverfahren wurden bereits in Niedersachsen von Gerichten gekippt. In allen diesen Fällen wurde das Schnellabschussverfahren selbst nicht grundsätzlich verboten, sondern die konkrete Genehmigung wegen Verfahrensfehlern (fehlende Anhörung, unzureichende Begründung, keine ausreichende Prüfung von Alternativen) als rechtswidrig eingestuft. Genau diese Punkte (nachträgliche Veröffentlichung, keine Anhörung von Verbänden) sind auch im aktuellen Cuxhaven-Fall (GW2492f) problematisch und werden von uns kritisiert. Deshalb stellen wir Strafanzeige. 

Fragwürdiger Herdenschutz statt Prävention

Offiziell soll GW2492f also tatsächlich alleine für den Übergriff auf eine Schafherde von rund 100 Tieren verantwortlich gewesen sein? Die Tiere wurden angeblich kilometerweit durch die Nacht getrieben. Ob eine einzelne Wölfin dazu allein in der Lage ist, wird von vielen Experten und auch von uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bezweifelt. Ist ein Zaun nicht mehr wirksam und die Herde kann flüchten, reduziert dies auch den Beuterefelex eines Wolfes, denn er kann sich dann einer Beute tatsächlich zuwenden, während die anderen Tiere aus seinem Sichtfeld geraten, also der Reflex nicht mehr ausgelöst wird. Berichte sprechen teilweise von bis zu vier Wölfen, was hier logischer wäre.
Und selbst wenn: Der angebliche „wolfsabweisende Grundschutz“ mit 90-cm-Zäunen (dem gesetzlichen Minimum in Niedersachsen) hat offensichtlich versagt. Ob der Zaun überhaupt unter Spannung stand, ist fraglich. Im Cuxland – einer Region mit zahlreichen Entwässerungsgräben und feuchten Böden – bleiben Zäune an Gräben und Senken häufig ungesichert. Genau dort können Wölfe leicht von unten  oder durch Wassergräben eindringen. Statt immer wieder auf Abschuss zu setzen, müssten Behörden endlich flächendeckenden, wirksamen Herdenschutz  (höhere Zäune, stromführende Drähte, Herdenschutzhunde, nächtliche Stallung) tatsächlich zeitnah und unbürokratisch fördern und durch die Veterinärämter kontrollieren. Das wäre der einzig nachhaltige Weg.

Die traurige Geschichte der Wölfe im Cuxland

Dieser Abschuss ist leider kein Einzelfall, sondern Teil einer jahrelangen Hetzjagd im Cuxland. Bereits 2017 wurde das damalige Cuxlandrudel fast vollständig illegal ausgelöscht: Die Mutterwölfin lag erschossen auf dem Feld, der Vater „verschwand spurlos“. Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellte Strafanzeigen und setzte Belohnungen aus. 2021 versuchte Umweltminister Lies (SPD) gleich zwei Rudel per Abschussgenehmigung zu dezimieren. 2022 folgte ein weiterer illegal erschossener Wolf bei Beverstedt-Stubben – erneut Strafanzeige und Belohnung unsererseits. 2025 eskalierte es mit dem Rudel Nordholz: Die Fähe GW2841f stand nach Rissen an Rindern auf der Abschussliste – trotz fehlenden Herdenschutzes bei vielen Haltern. Wir protestierten damals öffentlich gegen diese „weitere Eskalation der Hetzjagd im Cuxland“. Immer wieder das gleiche Muster: Medienpanik, politischer Druck, schnelle Genehmigungen – und Rudel, die plötzlich „verschwinden“ oder gezielt dezimiert werden.
Wir befinden uns am Ende der Paarungszeit. Sollte eine Rudelbildung verhindert werden? Beispielfoto Wolfspaar © Brigitte Sommer

Sollte mit dem Abschuss eine Rudelbildung verhindert werden?

Wölfin GW2492f wird nicht als Einzelwölfin (territorialer Einzelwolf) gelistet – sondern als Fähe in einem Wolfspaar (bestätigt für 2024/2025, unbestätigt für 2025/2026). Aus den aktuellen Monitoring-Daten (Stand 3. März 2026):

  • Im Territorium Cuxhaven (Niedersachsen) ist GW2492f seit dem Monitoringjahr 2023/2024 als Teil eines Paares dokumentiert.
  • 2023/2024: Paar mit Rüde GW1859m.
  • 2024/2025: Bestätigtes Paar mit Rüde GW3023m (GW2492f als Fähe).
  • 2025/2026: Unbestätigtes Paar, aber Wolfsanzahl derzeit Null!? 
Es gibt keine öffentlichen Informationen über einen bestätigten Abschuss, Verkehrsunfall oder andere dokumentierte Todesursache für GW1859m oder GW3023m in den letzten Monaten/Jahren. Die Daten deuten jedoch auf ein plötzliches Verschwinden hin – typisch für viele Territorien im Cuxland, wo Rudel/Paare oft abrupt „auf Null“ fallen, ohne dass ein klarer Grund (z. B. Totfund) gemeldet wird.
Wir befinden uns am Ende der Paarungszeit, die Fähe kann trächtig gewesen sein. Insofern muss die Frage erlaubt sein, ob nicht tatsächlich eine Rudelbildung verhindert werden sollte. Dazu ist die Schießerei im Moment nur ausgesetzt. Sobald das DNA-Ergbnis feststeht und es nicht der „richtige“ Wolf gewesen sein sollte, darf weiter getötet werden. Perverser geht es kaum. 

Wir sagen Nein zu Abschüssen – Ja zu echtem Schutz

Wir lehnen jeden Wolfsabschuss grundsätzlich ab. Der Wolf ist noch immer streng geschützt und tödliche „Entnahmen“ lösen keine Probleme, sondern zerstören intakte Rudelstrukturen und die natürliche Regulation in unseren Ökosystemen. Wir fordern:

  • Sofortige Veröffentlichung aller Ausnahmegenehmigungen vor dem Vollzug
  • Verpflichtende Anhörung anerkannter Naturschutzverbände
  • Strenge Kontrollen des Herdenschutzes statt tödlicher „Lösungen“

Dieser Fall zeigt es wieder einmal deutlich:
Klagefähige Verbände sind wichtig – aber sie allein reichen nicht aus. Wenn Genehmigungen erst nach dem Abschuss veröffentlicht werden, bleibt oft nur noch das nachträgliche Klagen, was der Wölfin jetzt nicht mehr hilft. Was wirklich auch zählt, sind tatkräftige Menschen vor Ort, die Augen und Ohren offen halten, unser internes Wolfsmonitoring (incl. Wolfsschutzpatrouillen, um Wölfe vor Abschuss zu schützen, wie aktuell im Nordschwarzwald) machen, Zäune dokumentieren, damit wir Behörden konfrontieren und die Öffentlichkeit wachrütteln können.
Genau dafür steht Wolfsschutz-Deutschland e.V. seit Jahren. Wir freuen uns über neue Mitglieder aus dem Cuxland, die aktiv werden wollen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/