Nächstes Gericht bestätigt: Thüringer Wölfin Ohrdri darf weiter nicht geschossen werden

Eine Schlappe gab es gestern für das Thüringer Umweltminsterium und Umweltministerin Anja Siegesmund. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 2. Juli 2020 den Vollzug der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Genehmigung zum Abschuss der auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ohrdruf-Jonastal lebenden Wölfin weiterhin ausgesetzt.

Nach den Erkenntnissen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) lebt eine Wölfin mit einem Wolfsrüden und ihren im Frühjahr geborenen Welpen in der Region um den ehemaligen Truppenübungsplatz Ohrdruf, der als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Nr. 63 „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ dem Europäischen Schutzsystem Natura-2000 unterliegt und in dem Wölfe ihrer Art nach besonders geschützt sind. Nachdem die Wölfin mehrfach Herdenschutzanlagen überwunden und verschiedentlich Schafe und Ziegen gerissen hatte, beantragte das TMUEN Ende 2019 beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz die Zulassung einer „letalen Entnahme“ der Wölfin unter Ausnahme von natur- und artenschutzrechtlichen Verboten. Diesem Antrag entsprach das Landesamt unter Auflagen mit Bescheid vom 23. Dezember 2019 und ordnete die sofortige Vollziehung ihrer Verfügung an. Der Thüringer Landesverband des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) hat daraufhin Klage zum Verwaltungsgericht Gera erhoben, über die noch nicht entschieden wurde.

Schießgenehmigung rechtswidrig

Der zeitgleich gestellte Antrag auf vorläufigen Eilrechtsschutz hatte Erfolg. Auf die dagegen gerichtete Beschwerde des Freistaats Thüringen hat der zuständige 1. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts den Beschluss des Verwaltungsgerichts nun bestätigt. Die Genehmigung zum Töten der Wölfin erweise sich bereits im Eilverfahren als höchstwahrscheinlich rechtswidrig. Sie berücksichtige ausschließlich artenschutzrechtliche Belange, ohne eine aufgrund europarechtlicher Vorgaben gebotene Vorprüfung zur Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die für das FFH-Gebiet festgelegten Erhaltungsziele oder eine sich dann ggf. als notwendig erweisende Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Es könne aber bereits jetzt nicht ausgeschlossen werden, dass der Abschuss der Wölfin (und unter Umständen des mit ihr im Rudel lebenden Wolfsrüden) den Erhalt einer langfristig überlebensfähigen Population der für das FFH-Gebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ausdrücklich als prioritäres Erhaltungsziel benannten Tierart „Wolf“ gefährden würde. Art und Umfang des Artenschutzrechts werden europarechtlich unter anderem durch die Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) gesteuert. Dadurch würden neben dem allgemeinen Artenschutz die Habitate der Pflanzen- und Tierwelt unter ein besonders strenges Schutzregime gestellt. Pläne und Projekte, die ein solches besonderes Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen könnten, müssten vorher auf ihre Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen überprüft werden. Dies habe das Landesamt offensichtlich versäumt. Abschließend weist der Senat darauf hin, dass sich das Landesamt mit den von den Beteiligten in das Zentrum ihrer rechtlichen Auseinandersetzung gestellten Fragen – etwa zur Zumutbarkeit weiterer Herdenschutzmaßnahmen – erst befassen muss, wenn eine von ihm durchzuführende Verträglichkeitsprüfung ergeben sollte, dass der Abschuss der Wölfin die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck des FFH-Gebiets erheblich beeinträchtigen würde.

Hier ein Link zur Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. https://www.djgt.de/news/20200710171734_20200710_OVG_Thueringen_Ohrdrufer_Woelfin.pdf?fbclid=IwAR1dS2mpPfW6SjvMwMM3yTl-NIc24RuePXG1eHV-UkbVEwpHDRVxJoWEULA

7 Gedanken zu „Nächstes Gericht bestätigt: Thüringer Wölfin Ohrdri darf weiter nicht geschossen werden

  1. Ein wirklich gut Nachricht, die belegt dass es noch unabhängige Gerichte gibt.
    Ich bin ja mal gespannt ob auch die EU Beschwerde zur Klage führen wird, damit die Hetze einiger weniger gegen den Wolf irgendwann völlig ins Leere läuft.
    Der Wolf gehört in unser Wald genauso wie Fuchs und Luchs.
    SUPER!

  2. Wow, da bekommt mein schon recht angeknackster Glaube an die Rechtsstaatlichkeit regelrecht Auftrieb. Endlich mal wieder ein gute Nachricht. Wohl auch den unerschütterlichen Kampf der Aktivisten von „Wolfschutz“ zu verdanken. Dank an Euch Allen….

  3. gut, dass es auch noch solche Gerichte gibt. Auch hat wohl der Nabu dazu gelernt, was ich begrüße, denn die großen Naturschutzverbände sind auch in der Pflicht für die Wölfe einzustehen und ohne die unermüdliche Arbeit von Wolfsschutz wäre vieles noch nicht so weit. Danke, danke, danke!

  4. Endlich einmal ein Urteil von einem (scheinbar) völlig unabhängigem Gericht und erfreulich auch, dass der Thüringer Landesverband des NABU Deutschland Klage gegen den Abschuss, der „letalen Entnahme“ erhoben hat. Genau solch ein Handeln kann man vom NABU Deutschland auch in anderen Bundesländern erwarten. Leider bisher vergeblich!

    1. Was soll das? Glauben Sie im Ernst, das jemand mit dem Auto absichtlich Wild überfährt? Wer selbst mal einen Wildunfall hatte, der wird sich nicht nach einem Neuen sehnen. Solche Kommentare sind fragwürdig, wenn nicht sogar dumm….

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