Wolfsschutz-Deutschland e. V sagt „Stop“ zur Aufweichung des Schutzstatus für Wölfe in der EU

Vorgestern gab es einen erneuten Vorstoß der Agrar- und Jagdlobby auf das EU-Parlament, den hohen Schutzstatus der Wölfe herabzusetzen. Dabei hat das Parlament einer Resolution zugestimmt, die fordert, den Schutzstatus der Wölfe im Rahmen der Berner Konvention zurückzustufen. Die Eurogroup for Animals fordert die EU-Kommission auf, Weidetiere zu schützen, statt Wölfe zu schießen sowie eine Koexistenz zu ermöglichen.  Wolfsschutz-Deutschland e. V. schließ sich dieser Minimalforderung an, fordert aber auch Konsequenzen für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter, die sich konsequent weigern, ihre Tiere zu schützen und stattdessen sogar Risse provozieren.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagt „nein“. Bild Pixabay.

Keine bindende Entscheidung aber eine gefährliche Tendenz

Die Abstimmung über den Entschluss sei keine bindende Entscheidung, lautet die Einschätzung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht. Man fürchtet dort  jedoch, dass dies sowohl nach Europa, wie auch insbesondere an die Europäische Kommission ein höchst besorgniserregendes Signal ist. Zitat: „Würde die Entschließung so umgesetzt werden, würde sie Raum dafür eröffnen, Wölfe und andere streng geschützte Carnivoren einem hohen Risiko auszusetzen.
Bislang sehen die EU-Vorschriften, gerade die Habitat-Richtlinie, einen strengen Schutz von Wölfen und anderen bedrohten Tierarten vor und es wurde sich bereits (durchaus erfolgreich) um die Erhaltung der Arten bemüht. Nichtsdestotrotz sind die einer ständigen Gefahr ausgesetzt, welche nun noch wachsen könnte und eine reiche Artenvielfalt sowie ein gesundes Ökosystem bedrohen.“
Wolfsschutz-Deutschland e. V. schließt sich dieser Einschätzung an und wir fordern, diesem offenkundigen Lobbyismus keine Chance zu geben. Unser Appell an die zuständigen EU-Abgeordneten ist es, standhaft zu bleiben. Das Ziel ist mit der Abstimmung über den Antrag natürlich nicht erreicht, dennoch fühlt sich die Lobby einen Schritt näher und möchte ganz augenscheinlich für ihren persönlichen Vorteil das Erreichen von Verbesserungen im Natur-, Tier- und Artenschutz zunichte machen, denn unstreitbar ist es, dass Wölfe und andere Beutegreifer zu einem gesunden Ökosystem beitragen und Weidetiere gleichzeitig geschützt werden können.
Es könnten dunkle Zeiten für Wölfe und andere Beutegreifer bevorstehen, wenn sich die Lobbykraten in der EU durchsetzen.

 

In den vergangenen Jahren haben wir es immer wieder nachgewiesen, dass Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bewusst das Leben ihrer Tiere aufs Spiel setzen, indem sie ihre Tiere einfach nicht schützen wollen. Sie bauen Zäune erst gar nicht, oder aber mangelhaft auf. Lieber nehmen sie anscheinend Risse in Kauf, um eben anschließend zu behaupten, dass wolfsabweisende Maßnahmen nichts bringen würden und dass die Wölfe, die sich am Buffett bedient haben, abgeschossen werden müssten. In der Alpenregion behauptet man sogar, der Aufwand von Schutz wäre nicht zu erbringen und zu viel verlangt. Dies ist vollkommen inakzeptabel und wir fordern, dass hier rechtliche Möglichkeiten geschaffen werden, solche Halterinnen und Halter zu belangen.

Protestieren beim zuständigen EU-Kommissar

Jeder einzelne kann hier etwas tun und beim zuständigen EU-Kommissar auf die Wichtigkeit des Schutzes für Wölfe und andere Beutegreifer hinweisen. Hier die Kontakadresse:

Mr. Virginijus Sinkevičius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

 

Quellen: https://www.eurogroupforanimals.org/news/european-parliament-votes-downgrade-protection-large-carnivores?fbclid=IwAR176qhL78z1y9RcHF5W-KE_8J1zE8mMgNvlL4kfu6A2mxiby4k65x8BFSY

https://www.facebook.com/Tierschutzrecht

https://bauernzeitung.at/resolution-zur-ueberpruefung-des-schutzstatus-von-woelfen/?fbclid=IwAR3pz5yr-ViJvN22GK0y0D-nkajDodeuUpLLLZxU7vbxf14PsVYYNAxbyHw

 

Ethisch untragbar: schon wieder Mischlings-Wolfswelpentötungen in Thüringen

Es sind fünf kerngesunde, erst drei Monate alte Tiere, die nach dem Willen des Thüringer Umweltministeriums kein Recht auf Leben haben. Es soll sich bei den Welpen angeblich um so genannte Hybriden, Mischlinge zwischen Wolf und Hund handeln. Während man solche Tiere in Italien sterilisiert und wieder in die Freiheit entlässt, kennt man in Deutschland anscheinend nur eine Lösung: töten. Und weil der Schutzstatus von Mischlingen in der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) geändert worden ist, könnten in diesem Fall wohl auch weder Anzeigen noch Klagen helfen.  Außer es stellt sich nach Abschuss heraus, dass es doch reinrassige Wölfe waren. Warum es ethisch auf keinen Fall vertretbar ist, derart mit Mitgeschöpfen umzugehen, ganz gleich ob reinrassig oder nicht, erklären wir hier in unserem Beitrag.

Nicht etwa durch eine Pressemitteilung, sondern durch einen Artikel im MDR und über die dpa erfährt die Öffentlichkeit überhaupt vom Vorhaben des grünen Umweltministeriums in Thüringen. Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel wird in dem MDR-Bericht folgenderweise zitiert: „Auf einem Foto von der Nacht auf Montag sind vier Welpen zu erkennen – in verschiedenen Grau- und Schwarztönen. Schwarz sind die Wölfe aber eigentlich nicht.“

Beispielbild Wolfsmutter mit Nachwuchs.

Zwei Fachstellen hätten dem Ministerium bestätigt, dass es sich bei den insgesamt fünf Jungtieren um Hybride handeln würde. Es wurden keine weiteren Gründe für die Annahme, dass es sich um Hybriden handelt, veröffenlicht. Ebenso monieren wir, dass sich Umweltstaatssekretär Vogel selber widerspricht. Sind die Welpen nun schwarz oder sind sie es nicht? Welche Kriteterien wurden überhaupt angewendet bei der Beurteilung, dass es sich um Hybriden handelt? Ging man alleine anhand von Fotos aus, wie der MDR berichtete? Die Fotos wurden übrigens bislang nicht veröffentlicht.

Reinrassig und schwarz

Eine schwarze Fellfarbe alleine reicht nicht aus, um einen Wolf als „nicht reinrassig“ zu beurteilen. In Italien lebt auf dem Appenin ein Wolfspaar. Der Rüde ist dunkel/schwarz. Die Fähe ist grau. Joe Black, so wurde der Rüde genannt, sei trotz seiner dunklen Fallfarbe ein hundert prozentiger reinrassiger Wolf. Die Übersetzung ist unten unter den Quellen zu finden. In diesem und weiteren Videos des Wolfsfreundes aus Italien ist es zu sehen, wie sehr sich dieser Rüde um seine behinderte Partnerin kümmert. Wer will diesen Tieren Gefühlen wie Zuneigung, ja Liebe und Verantwortung absprechen? Wer will diesen Mitlebewesen das Recht auf Leben absprechen? Zwar gibt es in Italien inzwischen auch Stimmen von Wolfsforscherinnen und Wolfsforschern, die Mischlinge und schwarze Wölfe am liebsten ebenso wie in Deutschland beseitigen würden, dennoch werden hier die Mischlinge in den allermeisten Fällen sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Und im Gegensatz zu Deutschland hat man in Italien wirklich ein Problem mit zu vielen freilaufenden Hunden, die sich mit Wölfen paaren.

Kein Hybridenproblem in Deutschland

Dieser neue Wurf in Thüringen um den Dermbacher Ortsteil Zella im Wartburgkreis ist nun die vierte Verpaarung von einer Wölfin mit einem Hund, die bekannt geworden ist. Der erste Fall geschah vor Jahren in Sachsen. Auch hier ging man empathielos vor und verfolgte die Tiere gnadenlos. Die nächsten beiden Würfe gelangen von Wölfin Ohrdri (Truppenübungplatz Ohrdurf, Thüringen) an die Öffentlichkeit. Mangels eines geeigneten Wolfsrüden brachte sie zwei Mal hintereinander schwarze Mischlingswelpen zur Welt. Die Kleinen wurden mit Kopfschüssen regelrecht hingerichtet. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestierte und stellte Strafanzeige gegen die grüne Umweltminsiterin Siegesmund, während die anderen Umweltorgas- und Verbände zustimmten. Alle Verfahren wurden eingestellt. Wir schlossen uns einem Protest der DJGT an. Info in den Quellen. Fünf Mischlingswelpen können schon einmal rechnerisch die Wolfspopulation in Deutschland nicht gefährden. Zumal nur zirka 30 % des Wolfsnachwuchses ein vermehrfähiges Alter erreicht.

Hanebüchene Begründung

Im MDR-Beitrag wird weiterhin ausgeführt, dass der Nachwuchs laut Gesetz „entnommen werden müsse“, damit er sich nicht fortpflanzt und die Wolfspopulation genetisch gefährde. Weil die Tiere aber mit zwölf Wochen schon zu alt seien, um in einem Gehege in Gefangenschaft zu leben, sollten sie getötet werden. Dabei stimme sich das Ministerium zusammen mit Thüringen-Forst und dem Landesamt für Umwelt ab, wer den Jungtieren den Garaus machen dürfe. Alleine die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) macht diesen Schritt möglich. Und diese Änderung geschah unserer Meinung nach genau in der Absicht, mit Abschüssen in Zukunft durchzukommen.

Auch wird die Wolfsmutter für angeblich vermehrte Risse verantwortlich gemacht, da sie ihren Nachwuchs alleine großziehen müsse. In Niedersachsen argumentierte man bei Abschüssen von Elterntieren genau anders herum, anstatt die Weidetierhaltenden, die nicht schützen, für Risse verantwortlich zu machen.

Auch Wolfsmütter lieben ihre Kinder

Immer mehr Forschungsergebnisse weisen nach, dass Tiere genauso Gefühle empfinden wie wir Menschen. Wie unmenschlich ist also unser Tun, völlig gesunde Welpen umzubringen, nur weil sie unserer Vorstellung von „Reinrassigkeit“ nicht entsprechen? Dies hört sich nicht nur gruselig an, es ist auch so. Gerade in Deutschland sollten sich Politiker nicht auf einen solchen unmenschlich erscheinenden Weg begeben, solange es Alternativen gibt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. appeliert an Anständigkeit und Menschlichkeit. Dieser Schießbefehl darf nicht ausgeführt werden. Dies wäre ohne jegliche Ethik und Moral und auch wissenschaftlich nicht begründbar.

 

Quellen:

Hier der Bericht des MDR:  https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/west-thueringen/wartburgkreis/wolf-nachwuchs-welpen-hund-hybrid-100.html?fbclid=IwAR2uMo4o775L4b2MNPKhnCKEkPQmzjub2xKX_UdIGkba7Y3FEuVPFAvWWKg

Zum Umgang mit so genannten Hybriden in Italien:

Artikel zur Tierethik: https://www.geo.de/natur/tierwelt/17442-rtkl-wissenschaftler-bricht-ein-biologie-tabu-wir-muessen-tiere-vermenschlichen?fbclid=IwAR1h1-RoVj-iJVGTUCx0lyNzwRuWHfeOohKLLWBO7RUY9KjrndyTvqqFXXM

Artikel zur Entstehung von schwarzen Wölfen: https://www.scinexx.de/wissen-aktuell-9489-2009-02-10.html?fbclid=IwAR3JXhp1GBvvTx5UEp_kAKf3HVRFrFZOu6W_qE5cNz6xE9sqyhrLNskg-fg

Die Wolfspopulation in Deutschland ist nicht durch Hybridisierung gefährdet: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

Zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

Übersetzung zum Video John Black:

Hier die Übersetzung: Ligurischer Apennin,
Sonntagabend, 12. Juni 2022, 23.38 Uhr.
Die Hartnäckigkeit, mit der sich dieses Wolfspaar durchschlägt, ist rührend.
Das Video zeigt, wie Joe Black sich langsam vorwärts bewegt, anhält, sich umdreht, auf seine Gefährtin wartet (eine unserer Quellen nannte sie Joanna) und wieder losgeht, während sie vor sich hin stapft: lahm.
Joe Black hat sich als Superwolf erwiesen.
Aber er ist schwarz.
Und einige Experten und das technische Gremium des Minsitero wollen die schwarzen Wölfe erlegen.
Sie führen nicht zuerst die genetische Analyse durch.
Zuerst wird der Wolf getötet und erst danach werden Gentests durchgeführt.
Bis vor einigen Jahren war die Beantragung eines DNA-Tests bei einer Einrichtung ein zeitaufwändiges Unterfangen mit manchmal uninterpretierbaren Ergebnissen.
Aber die Elite der Wolfsgelehrten“ hat es immer als eine Operation betrachtet, zu der gewöhnliche Sterbliche keinen Zugang haben und die daher von hohem Ansehen ist.
Wie ahnungslos sie sind.
Ich habe bereits zwei Tests mit Joe Blacks DNA durchgeführt und siehe da, wissen Sie was?
Er ist zu 100 % ein Wolf.
Das ist nicht seltsam.
Es geht darum, dass man die Wissenschaft mit Felddaten untermauern muss.
Und die vor Jahren durchgeführten Studien zur schwarzen Pigmentierung basierten auf Markern und Protokollen von nordamerikanischen Wölfen, die nicht mit Canis lupus italicus kompatibel waren.
Sicherlich stimmen einige Teile des Allels mit dem heutigen überein, aber einen Wolf pauschal als Hybrid zu bezeichnen, nur weil er heute im Jahr 2022 schwarz ist, ist nicht korrekt.
Die Dinge ändern sich.
Im Jahr 2001 hatten wir einen oder höchstens zwei schwarze oder weiße Damhirsche: melanistisch oder leuzistisch.
Heute kommt auf 6/8 Geburten ein melanistischer Damhirsch.
Selbst bei Damwild ist es einfach, einen Gentest mit einem Haarabstrich oder aus dem Kot zu machen.
Es gibt eine italienische Firma mit Sitz in den USA, die das alles für 118 Dollar anbietet.
Und – bis zum Beweis des Gegenteils – ist das Sammeln von Wolfskot derzeit keine Straftat.
Zusammen mit Joe und Joanna gibt es den „Smilzo“ (meine Freunde haben diesen Namen gewählt), der in diesem Video nicht vorkommt, den ich aber in den nächsten Tagen in einem ihm gewidmeten Beitrag mit Fotos von Jagdszenen vorstellen kann.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ugo de Cresi
Naturbeobachter

 

 

Nächstes Gericht bestätigt: Thüringer Wölfin Ohrdri darf weiter nicht geschossen werden

Eine Schlappe gab es gestern für das Thüringer Umweltminsterium und Umweltministerin Anja Siegesmund. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 2. Juli 2020 den Vollzug der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Genehmigung zum Abschuss der auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ohrdruf-Jonastal lebenden Wölfin weiterhin ausgesetzt.

Nach den Erkenntnissen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) lebt eine Wölfin mit einem Wolfsrüden und ihren im Frühjahr geborenen Welpen in der Region um den ehemaligen Truppenübungsplatz Ohrdruf, der als Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Nr. 63 „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ dem Europäischen Schutzsystem Natura-2000 unterliegt und in dem Wölfe ihrer Art nach besonders geschützt sind. Nachdem die Wölfin mehrfach Herdenschutzanlagen überwunden und verschiedentlich Schafe und Ziegen gerissen hatte, beantragte das TMUEN Ende 2019 beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz die Zulassung einer „letalen Entnahme“ der Wölfin unter Ausnahme von natur- und artenschutzrechtlichen Verboten. Diesem Antrag entsprach das Landesamt unter Auflagen mit Bescheid vom 23. Dezember 2019 und ordnete die sofortige Vollziehung ihrer Verfügung an. Der Thüringer Landesverband des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) hat daraufhin Klage zum Verwaltungsgericht Gera erhoben, über die noch nicht entschieden wurde.

Schießgenehmigung rechtswidrig

Der zeitgleich gestellte Antrag auf vorläufigen Eilrechtsschutz hatte Erfolg. Auf die dagegen gerichtete Beschwerde des Freistaats Thüringen hat der zuständige 1. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts den Beschluss des Verwaltungsgerichts nun bestätigt. Die Genehmigung zum Töten der Wölfin erweise sich bereits im Eilverfahren als höchstwahrscheinlich rechtswidrig. Sie berücksichtige ausschließlich artenschutzrechtliche Belange, ohne eine aufgrund europarechtlicher Vorgaben gebotene Vorprüfung zur Ermittlung der Auswirkungen des Vorhabens auf die für das FFH-Gebiet festgelegten Erhaltungsziele oder eine sich dann ggf. als notwendig erweisende Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Es könne aber bereits jetzt nicht ausgeschlossen werden, dass der Abschuss der Wölfin (und unter Umständen des mit ihr im Rudel lebenden Wolfsrüden) den Erhalt einer langfristig überlebensfähigen Population der für das FFH-Gebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ausdrücklich als prioritäres Erhaltungsziel benannten Tierart „Wolf“ gefährden würde. Art und Umfang des Artenschutzrechts werden europarechtlich unter anderem durch die Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) gesteuert. Dadurch würden neben dem allgemeinen Artenschutz die Habitate der Pflanzen- und Tierwelt unter ein besonders strenges Schutzregime gestellt. Pläne und Projekte, die ein solches besonderes Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen könnten, müssten vorher auf ihre Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen überprüft werden. Dies habe das Landesamt offensichtlich versäumt. Abschließend weist der Senat darauf hin, dass sich das Landesamt mit den von den Beteiligten in das Zentrum ihrer rechtlichen Auseinandersetzung gestellten Fragen – etwa zur Zumutbarkeit weiterer Herdenschutzmaßnahmen – erst befassen muss, wenn eine von ihm durchzuführende Verträglichkeitsprüfung ergeben sollte, dass der Abschuss der Wölfin die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck des FFH-Gebiets erheblich beeinträchtigen würde.

Hier ein Link zur Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. https://www.djgt.de/news/20200710171734_20200710_OVG_Thueringen_Ohrdrufer_Woelfin.pdf?fbclid=IwAR1dS2mpPfW6SjvMwMM3yTl-NIc24RuePXG1eHV-UkbVEwpHDRVxJoWEULA

EU eröffnet Pilotverfahren gegen Deutschland wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf)

Dass Widerstand nicht zwecklos ist, zeigt sich an einer erfreulichen Reaktion der Europäischen Union. Unsere EuGH Beschwerde von Wolfsschutz Deutschland e. V.  und zahlreiche weitere Beschwerdeschreiben von vielen Privatleuten und auch von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) – http://www.djgt.de/system/files/361/original/20200519_PM_Pilotverfahren_EU_Wolf.pdf, die wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) an die EU gerichtet worden sind, haben nun den ersten Erfolg gezeigt. Die EU will nun prüfen, ob die Änderungen konform mit EU-Recht sind. Hier ergeben sich Fragen zu denen sich die deutschen Behörden nun äußern müssen.

Wolfssschutz Deutschland e. V. demonstrierte noch vor Weihnachten 2019 gegen die Änderung des Naturschtutzgesetzes in Berlin. von links. Angelika Zipper, Brigitte Sommer, Jürgen Götz.

Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“  gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund  dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren. Trotzdem ging die Änderung am 18. Februar 2020 in Kraft. Hier auch unsere Pressemitteilung dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/18/pressemitteilung-lex-wolf-ist-ignorant-und-demokratie-gefaehrdend/

Umso erfreulicher ist es, dass der zahlreiche Protest gegen die Änderung nun tatsächlich nun vor der EU Gehör gefunden hat.

 

 

Niedersächsische Wolfsverordnung des Olaf Lies: Vom Umwelt- zum Unweltminister

Laut zwei Pressemitteilungen des Niedersächsischen Umweltministeriums sei nun ein Entwurf der von Umweltminister Lies kreierten Wolfsverordnung, die u. a. dem Umgang mit so genannten Problemwölfen regeln soll, fertig. Der Entwurf würde nun in die Ressortabstimmung weiter geleitet werden. Erst dann bekämen die Verbände die Verordnung zur Ansicht. Allerdings verheisst es nichts Gutes, was jetzt schon aus dem Papier bekannt wird. Lies fordert u. a. wolfsfreie Zonen, will Jäger in Wolfsabschüsse einbeziehen und eine Obergrenze für Wölfe fordert Lies ebenfalls. Künftig werden sich wohl immer mehr Gerichte mit der Durchsetzung von Naturschutz befassen müssen. Am Ende unserer Reportage haben wir noch die Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. zu den jüngsten Abschussverfügungen, die vor Gericht sind, verlinkt. Auf unsere Nachfrage nach weiteren Anträgen auf Wolfsabschüssen in Niedersachsen verweigert uns das Umweltministerium die Auskunft.

Beispielbild © Brigitte Sommer

Er wolle den Schutz der Wiesenvögel nicht dem Wolf opfern, wird Lies in der Pressemitteilung zitiert. Heideflächen seien auf eine extensive Beweidung angewiesen, eine Einzäunung für Schäfer nicht zumutbar.  Fakt ist aber auch, dass das Land Niedersachsen wegen nicht ausgewiesener Naturschutzgebiete Strafen in Millionenhöhe an die EU https://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel,-niedersachsen-drohen-118-millionen-euro-strafe-_arid,1786166.html wird zahlen müssen.

Dass Umweltminister Lies sich nun plötzlich um den Naturschutz sorgt, mag man ihm nicht recht abnehmen. Zumal Weideflächen nicht zwingend mit Schafen beweidet werden müssen. Würde die Hobbyjagd endlich verboten werden, könnten Flächen auch von Rothirschen freigehalten werden. Würde der permanente Jagddruck nachlassen, würden sich die Tiere nämlich wieder aus dem Wald heraustrauen und ihre urprünglichen Flächen, nämlich Steppen, wieder in Besitz nehmen. Waldverbiss würde sich sogar verringern. Flächen könnten zudem auch wieder angesiedelte Großgrasfresser, wie Wisente freihalten. Hiermit käme man dem Ziel nach mehr Wildnisgebieten in Deutschland auch nach.

Lies fordert wolfsfreie Zonen – Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert Sonnenschutz für Schafe auf Deichen

Was Umweltminister Lies möchte, ist ganz augenscheinlich die Wahrung der Interessen der konventionellen Landwirtschaft. Seine Lobbynähe zeigt sich auch in der Forderung nach wolfsfreien Zonen auf Deichen. Dabei ist es Fakt, dass Deiche meist bereits mit Festzäunen eingezäunt sind. Innerhalb dieser Festzäune ließen sich, wie in anderen Grünflächen auch, Parzellen abstecken und Schafe mit Stromzäunen sichern. Sicherlich macht es mehr Mühe, täglich die Parzellen umzusetzen, doch dies wäre gut für Wolf und Weidetiere, weil sich die Schafe nicht wie üblich, tagelang sich selbst überlassen bleiben müssten. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern zudem Unterstände für Schafe und andere Weidetiere.

Es genügt einfach lesen zu können, um hier zu sehen, welche Möglichkeit es gibt, Zäune auch an Wasserflächen und Deichen einzubauen.

Es ist leider Normalität, dass  Schafe auf Deichen und deren Umgebung im Sommerhalbjahr meist von früh bis spät der Sonne ausgesetzt sind. Dass man auch Wassergräben an Deichen einzäunen kann, ist in einer Broschüre von www.weidezaun.info zu sehen.

Hobbyjäger töten Wiesenvögel und sie wollen jetzt auch anonym Wölfe schießen

In einer weiteren Pressemitteilung fordert Lies auch Rechtssicherheit für Jäger beim Abschuss von so genannten Problemwölfen, ohne dies genauer zu definieren. Vom Jagdverband selber kamen Anfang des Jahres sehr krude Forderungen. Man wolle Wölfe anonym abschießen und einfach am Straßenrand ablegen https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Abschuss-von-Woelfen-Jaeger-wollen-anonym-bleiben,wolf4260.html

Gerne möchten wir hier auch noch einmal auf die von Herrn Lies vor Wölfen zu schützenden Wiesenvögel ansprechen. 68.965 Stockenten, 1.012 Pfeifenten und 5.647 Waldschnepfen alleine in 2019 von Hobbyjägern getötet.

Lies will eine Obergrenze für Wölfe

Es gehe ihm um einen günstigen Erhaltungszustand, der vom Bund definiert werden müsse, sagte Lies in einer Rede in Hannover. „Wie viele Wölfe und Rudel bedarf es, um zu vermeiden, dass der Wolf wieder ausstirbt?“ Der „günstige Erhaltungszustand“ gilt aufgrund von EU-Regeln als eine der Voraussetzungen für eine reguläre Jagd. Möchte Lies hier Lobbyarbeit für den Jagdverband machen, der wohl schon sehr lange gerne auch die Wölfe als bejagbares Wild im Katalog hätte? Unklar. Pikant ist es aber auch, dass ausgerechnet dem Niedersächsischen Jagdverband auch das Wolfsmonitoring unterliegt. Damit sind Interessenskonflikte eigentlich schon seit Jahren vorprogrammiert. In Niedersachsen leben aktuell offiziell 24 Wolfsrudel https://www.wolfsmonitoring.com/newsartikel/erster_reproduktionsnachweis_im_jahr_2020/

Viel Platz für Wölfe in Niedersachsen – doch auch viel Klüngel und Lobby

Aktuell können für Niedersachsen 30 Wolfsterritorien gelistet werden: 24 Wolfsrudel, 5 Wolfspaare und 1 residenter Einzelwolf. Laut der neusten Studie des Bundesamtes für Naturschutz wäre noch sehr viel mehr Platz in Niedersachsen für Wölfe vorhanden.

Hier die Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) zu den jüngsten Abschussverfügungen in Niedersachsen: http://www.djgt.de/system/files/356/original/Abschuss_Landkreis_Uelzen_Hirt.pdf

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. haben UmLies und weitere wegen illegaler Anfütterung angezeigt – https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/06/wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-strafanzeige-gegen-olaf-lies-dr-heiko-blume-nikolaus-walter-und-folgende-wegen-illegalen-anfuetterns-von-woelfen/

Fazit von Almut Hirt. Zitat: „Die vorliegende Ausnahmegenehmigung setzt sich in bedenklichem Maße über die gesetzlichen Vorgaben und die Rechtsprechung des EuGH hinweg. Die Anforderungen an den Herdenschutz und den Erhaltungszustand der Population werden großzügig zulasten des Artenschutzes minimiert. Die der Behörde nach der Rechtsprechung des EuGH obliegende Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung und die Klarstellung, dass die bestehenden Ausnahmetatbestände restriktiv auszulegen sind, werden ignoriert. Sollte sich diese Praxis durchsetzen, wird die Zukunft des Wolfes düster aussehen.“

Engagierte Bürger nötiger als jemals zuvor

Unter diesen Voraussetzungen ist das persönliche Engagement von Natur- und Tierfreunden *innen wichtiger als jemals zuvor geworden. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. brauchen dringend Unterstützung in Form von Spenden https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/ aber auch von Aktiven, denen wir zusichern, dass sie inkognito bleiben. Hier geht es zum Beitritt: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Weitere Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/umweltminister-lies-wir-werden-weder-hochwasserschutz-188284.html

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lies-wolf-braucht-vernunftiges-management-188384.html

Statistik: Deutscher Jagdverband: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/2020-02/2020-02_Infografik_Jahresjagdstrecke_Bundesrepublik_Deutschland_2018_2019.jpg

Statistik: Jagdstrecke Wiesen-und Waldvögel 2019, siehe Seite 37: https://www.ljn.de/fileadmin/dateien/ljn.de/News/19_10_LJB_2018_2019_web.pdf

Studie BfN: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/05/08/neue-studie-des-bundesamtes-fuer-naturschutz-deutschland-hat-viel-platz-fuer-woelfe/

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/zu-wenig-flaeche-fuer-naturwaelder-in-deutschland,RNmwzaV

 

Schwarzer Tag für Wölfe und andere Wildtiere: seit heute ist die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) in Kraft

Feuer frei auf geschützte Wildtiere! Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist es u. a. künftig erlaubt, in einer Region so lange alle Wölfe abzuschießen, bis keine Weidetiere mehr gerissen werden. Das ist eine fundamentale Abkehr vom bisherigen Prinzip. Das Gesetz mit dem neuen Paragrafen widerspricht dem höherrangigen EU-Artenschutzrecht in so eklatanter Weise, dass dies selbst vom zuständigen Bundesratsausschuss festgestellt wurde. Das Gesetz wird sich in keinster Weise so umsetzen lassen, wie sich dies Politiker und Lobbyverbände vorgestellt haben. Im Zuge dessen, werden wohl immer mehr die Gerichte angehalten sein, in Natur- und Tierschutzangelegenheiten Recht und Gesetze durchzusetzen. Wir freuen uns über neue aktive Mitglieder in den betroffenen Gebieten.

Das ist jetzt noch möglich

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sind außerordentlich enttäuscht darüber, dass die GroKo, der Bundestag und der Bundespräsident wohl überhaupt nicht mehr auf Fachleute gehört haben – sämtliche qualifizierte Juristen hatten schon im Vorfeld gewarnt, dieses Gesetzt durchzupauken, und der auch der Umweltausschuss des Bundesrates stimmte letztendlich leider, trotz besseren Wissens, für die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wir werden in den nächsten Tagen eine Beschwerde an die EU formulieren, die wir allen zur Verfügung stellen werden, die sich ebenfalls beschweren wollen.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) hat sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt. Sie zeigt auf, welche Möglichkeiten es gibt, gegen ein Bundesgesetz vorzugehen, dessen Rechtmäßigkeit in Frage gestellt wird. Hier die Informationen dazu:  http://www.djgt.de/system/files/335/original/20200308_Übersicht_über_Rechtsschutzmöglichkeiten_gegen_Bundesgesetze_final.pdf

Hier unsere Pressemitteilung mit Hintergründen zur Lex Wolf: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/18/pressemitteilung-lex-wolf-ist-ignorant-und-demokratie-gefaehrdend/

Hier die Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums: https://www.bmu.de/pressemitteilung/mehr-rechtssicherheit-im-umgang-mit-dem-wolf/?fbclid=IwAR2qyDdOVfLZC-AaYEsy9EQ5WpKlfKAvjAMkin-J7bUgs91GV4IYA-RdJG0

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl120s0440.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0440.pdf%27%5D__1584110675409

Ein schwarzer Tag für den Wolfsschutz – Bundestag stimmt Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) zu

Von links: Angelika Zipper, Brigitte Sommer und Jürgen Götz vor dem Bundestag.

Feuer frei auf Deutschlands Wölfe

Mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU genehmigte sich heute die GroKo die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf). Künftig darf also unter anderem in Wolfsrudel hineingeschossen werden bis keine weiteren Schäden mehr auftreten. Und dies ganz gleich, welcher Wolf Verursacher war. Zeitliche und räumliche Zuordnung reichen aus, wobei weder die Begriffe des „ernsten“ noch des „erheblichen“ Schadens genau definiert werden. Sogar aufgrund von Schäden bei Hobbyschäfern sollen nun Wölfe abgeschossen werden dürfen. Das klingt unfassbar und das ist es auch. Denn bereits in der Anhörung im Umweltausschuss eine Woche vorher haben diverse Juristen, darunter auch Christina Patt von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (hier die aktuelle Pressemitteilung der DJGT zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: http://www.djgt.de/system/files/307/original/201219_PM_Änderung_BNatSchG.pdf?fbclid=IwAR1Ox_YLVw7YtirvdLEHZyHdqtcVQZQpQ2T3WQC84pfQQFf42JXKzgQrfZQ   )versucht darzulegen, dass der Entwurf und nun auch die Verabschiedung dieses Gesetzes keinesfalls EU-Recht-Konform ist. Man scheint in dieser GroKo aber auf überhaupt keine Fachleute mehr zu hören. Weder im Bereich Klima- noch im Bereich Naturschutz.

Politik nur für die Landbevölkerung – Städter alle Balkonbiologen

Wie Ralph Lenkert von den Linken in der Debatte zur Abstimmung heute richtig bemerkte, wird diese Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes keinem Schäfer helfen. Er forderte stattdessen – wie wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auch – Ausgleichszahlungen und Weideprämie sowie die Verbesserung des Herdenschutzes. Ebenso wären zahlreiche Klagen zu befürchten und man hätte Strafen von der EU zu erwarten, was am Ende die Kommunen (und den Steuerzahler) belasten würde. Die Reden von CDU/CSU, AfD sowie der FDP waren an Populimus nicht mehr zu überbieten. Sie schürten Angst und traten mit falschen Wolfsbestandszahlen- und Prognosen sowie allerlei weiteren alternativen Fakten auf, wie z. B. dass man auf Deichen nicht schützen könne. Schulze von der CDU/CSU nannte beispielsweise alle Städter „Balkonbiologen“. Ferner dürfe es hier keinen „zivilen Ungehorsam“ geben. Solche Aussagen halten wir für demokratiegefährdend.

Ziviler Ungehorsam

Bleibt zu hoffen, dass die EU dieses Gesetz genauso kippen wird wie die Maut. Bis dahin braucht es mutige Menschen, die sich in eben jenen zivilem Ungehorsam üben, der sogar im Grundgesetz verankert ist und der Motor einer jeden Demokratie ist. Und es liegt wohl jetzt in der Verantwortung der großen Umweltverbände gegen diese Gesetzesänderung zu klagen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. protestieren auf das Schärfste gegen diese Gesetzesänderung.

Hier noch einmal die Debatte im Ausschuss vom 09.12.19 https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7404842&url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk%3D&mod=mediathek&fbclid=IwAR3kO0jWlXoZewGZEnDhgomALJGVOilAwVfjkZSshZcjohIZAl2WLTwzdSE#url=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&mod=mediathek

Hier die Abstimmung im Bundestag, 19.12.19 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw51-de-bundesnaturschutzgesetz-673952

 

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert und droht mit Anzeige wegen des geplanten Abschusses der Ohrdrufer Wölfin in Thüringen

Beispielfoto Wölfin © Brigitte Sommer

Das Thüringer Umweltministerium kündigte am Mittwoch an, einen Abschussantrag zur Tötung der Thüringer Wölfin Ohrdri zu stellen, schreibt die Deutsche Presseagentur in einer Meldung. Dieser Schritt sei nötig, weil Wölfe unter strengem Schutz stehen und nur in Ausnahmefällen gejagt werden dürften. «Es ist weder ein schöner, noch ein einfacher Schritt, aber ein notwendiger», wird Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) von der Deutschen Presse-Agentur in der Meldung zitiert. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. protestieren auf das Schärfste und wir drohen mit einer erneuten Anzeige gegen die Ministerin und weitere Beteiligte.

Zuvor sei bekannt geworden, dass am Sonntag 24 Tiere einer größeren Schafsherde bei Ohrdruf im Landkreis Gotha gerissen worden wären. Das Revier der Wölfin und ihres Rudels liegt auf dem Übungsplatz der Bundeswehr in der Nähe der Kleinstadt. «Das inzwischen belegte mehrfache Überwinden des Herdenschutzes durch die Wölfin, auch optimaler Schutzzäune, ist nach Einschätzung unserer Experten problematisch», erklärte Siegesmund weiter in der dpa-Meldung.

Zwei Grüne-Umweltminister und ein Ziel: Wölfe abschießen

Die wirtschaftlichen Schäden seien erheblich. In den vergleichsweise hohen Risszahlen – 2019 wurden demnach in Thüringen bislang mehr als 180 Schafe, Ziegen und andere Nutztiere getötet – sieht Siegesmund eine weitere Grundlage für den Antrag. Über den sollen Experten des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz entscheiden. Die Ministerin setzt darauf, dass der Antrag noch vor Jahresende bewilligt wird. Sie verwies auf einen ähnlichen Fall in Schleswig-Holstein, wo ein Wolf nach mehreren Übergriffen zum Abschuss freigegeben worden war. Diesen Schießbefehl auf Wolf Dani hatte ihr Kollege Jan Phillipp Albrecht (ebenfalls Grüne) Anfang des Jahres erteilt. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sowie auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. protestierten mehrfach dagegen. Die DJGT schätzt die Abschussgenehmigung in Schleswig-Holstein als nicht EU-rechtskonform ein. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/19/erfolg-in-schleswig-holstein-schiessbefehl-auf-wolf-dani-gw924m-wird-aufgehoben-jedenfalls-vorerst/

Für Thüringen liegen uns leider keine Fallzahlen, d. h. Anzahl der Tiere, die durch andere Ursachen als durch Schlachtung oder Risse umkommen, vor. Allerdings beträgt der Bestand an Schafen laut Statistik dort knapp 120.000 Schafe. Davon werden zirka 7.000 Tiere jährlich geschlachtet. In diesem Vergleich wirken 180 Schafe, Ziegen und weitere Nutztiere geradezu lächerlich gering.

Für Hessen gibt es Fallzahlen, die Umweltministerin Hinz (Grüne) bekannt gegeben hatte: Zitat. „Beim Thema Wolfrisse ist zu beachten, dass bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig zu Tode kommen. Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen.“

Umgerechnet auf Thüringen sind dies zwar weniger Tiere, aber es kommen bestimmt noch immer weitaus mehr Ziegen und Schafe durch andere Ursachen als durch Wölfe um.

In  „in Thüringen.de“ wird Siegesmund dahingehend zitiert, dass sie den Einsatz von Herdenschutzhunden ablehnen würde, da die Tiere erst auf Schäfer und Schafe geprägt werden müssten. Das ginge ad hoc nicht. Wie bitte? Das Territorium von Wölfin Ohrdri ist seit dem Monotoringjahr 2014/2015 hinlänglich bekannt und innerhalb von fünf Jahren ist man dort nicht in der Lage, für passenden Herdenschutz mit Herdenschutzhunden zu sorgen? In einem Fall aus NRW sorgten sogar ausgeliehene Herdenschutzhunde dafür, Wölfin Gloria den Appetit auf Schafe des Schäfereibetriebes Dünow zu vertreiben.

 

Siegesmund macht, was die Agrar-Lobby diktiert

Nach unserer Ansicht fehlt hier ganz klar der Wille der Ministerin, die sich ganz augenscheinlich lieber für die Interessen der Agrar-Lobby einsetzt, als für den Tier- und Naturschutz. Wir protestieren genauso auf das Schärfste gegen den geplanten Antrag zum Abschuss der Wölfin, wie gegen den Abschuss ihrer Mischlingswelpen (wir berichteten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/ ) und fordern stattdessen, auch dort endlich mit einem ernsthaften Herdenschutzprogramm zu beginnen. Unserer Ansicht nach soll hier höchstwahrscheinlich durch eine solche Abschussgenehmigung die Bildung eines neuen Wolfsrudels verhindert werden. Dies verstößt ganz klar gegen EU-Recht, das ausdrücklich vorsieht, dass die Wölfe in Deutschland sich vermehren sollen. Hintergrund: Seit Sommer/Frühherbst ist bekannt, dass sich ein Wolfsrüde in der Gegend aufhält. Dieser soll sogar die Welpen aus dem Vorjahr akzeptiert haben.

Sollte die Mutterwölfin, die Welpen oder gar der Rüde aufgrund des erneuten Schießbefehls von Umweltministerin Siegesmund getötet werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. erneut Anzeige gegen alle an der Tötung beteiligten Personen, auch weiterer Entscheider im Umweltministerium, stellen. Wir bitten die Ministerin Siegesmund daher, ihre Entscheidung noch einmal zu bedenken. Sollte sie die Entscheidung im Hinblick auf die baldige Änderung des Bundesnaturschützgesetzes (LEX-Wolf) getroffen haben, so muss sie damit rechnen, dass gegen die Änderung geklagt werden wird, bzw. massiv Anzeigen erstattet werden. Drei Anwälte, darunter Christina Patt von der DJGT, hatten am 09.12.19 während einer öffentlichen Anhörung im Bundestag den Abgeordneten signalisiert, dass die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in der von Bundesumweltministerin Schulze (SPD) entworfenen Form keinesfalls EU-rechtskonform ist. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass komplette Wolfsfamilien solange getötet werden dürften, bis keine Schäden mehr vorhanden wären. Der geplante Abschuss von Ohrdri geht wohl eindeutig in diese Richtung. Gleichzeitig gibt auch Ministerin Siegesmund hohe sechsstellige Summen für die Wolfsjagd aus, anstatt Weidetierhalter unbürokratisch zu entschädigen. Dies steht unserer Ansicht nach in keinem Verhältnis.

Quelle: Greenpeace hatte gestern die komplette Pressemitteilung der dpa übernommen: https://www.greenpeace-magazin.de/ticker/thueringen-plant-antrag-auf-abschuss-von-woelfin

Weitere Quellen:

https://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/Ohrdrufer-Woelfin-soll-zum-Abschuss-freigegeben-werden;art83467,7040501?fbclid=IwAR3GKevDKyY-GBgH4JZfZRgIcncNfhIkcYSZ3-CxXgidq2zFHAFqZWZRXfc

https://statistik.thueringen.de/webshop/pdf/2018/03308_2018_00.pdf

http://www.dbb-wolf.de

 

 

Thüringen: 500.000 Euro für die Tötung von Wölfen? – Beschwerde der DJGT gegen Verfahrenseinstellung – Wolfsschutz Deutschland e. V. schließt sich an

In Thüringen hatte sich eine auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf lebende Wölfin im Jahr 2018 mit einem Hund gepaart und in 2019 noch einmal mit einem ihrer durch diese Paarung entstandenen Söhne (auch dies ist nicht ungewöhnlich, wenn kein anderer männlicher Wolf vorhanden ist) Welpen gezeugt. Solche Paarungen kommen in der Natur äußerst selten vor, denn Wölfe sind nur ein Mal im Jahr überhaupt paarungsbereit. Da die Ohrdrufer Wölfin zur Zeit ihrer Paarungsbereitschaft auf keinen männlichen Wolf zugreifen konnte, paarte sie sich mit einem streunenden Hund. Ihre Welpen zog sie allerdings wie ganz normale Wolfswelpen auf. Dabei hat sie die Riesenleistung erbracht, 2018 ihre Welpen auch noch alleine durchzubringen, denn sie hatte ja keinen „Gatten“ dazu, der mit der Aufzucht half. Die Welpen hatten keinerlei Kontakt zu Menschen. Solche so genannten „Hybriden“ verhalten sich deshalb nicht anders als „normale“ Wölfe. Allerdings haben sie bei der Partnersuche und Vermehrung viel schlechtete Bedingungen, da Wölfe sich normalerweise immer Wölfe auswählen. Das Rendevous kam also nur zustande, weil es in Deutschland noch zu wenige Wölfe gibt. Das Thüringer Umweltministerium vertrat allerdings die Auffassung, dass man die Nachkommen einfach töten dürfe. Seither überschlagen sich Proteste genauso wie anscheinend auch die Kosten für diese Jagd.

Die Thüringische Landeszeitung will jetzt erfahren haben, dass die Thüringer Umweltministerin Siegesmund (Grüne) für Wölfe in Thüringen zirka eine halbe Million Euro ausgeben würde. Im Bezahlartikel wird allerdings deutlich, dass hier vor allem Beträge gemeint sind, die für die „Tötung“ von Wölfen aufgewendet worden sind und es wohl auch weiter werden.  Im laufenden Jahr würde das Umweltministerium etwa 200.000 Euro für Versuche ausgeben, die fünf Mischlingswelpen der Ohrdrufer Wölfin tot oder lebendig zu fangen, schreibt die TLZ. Allein die Beauftragung einer Tierärztin für den Lebendfang würde mit 54.000 Euro zu Buche schlagen. Ein für den Lebendfang beauftragtes Expertenbüro würde  zudem etwa 37.000 Euro erhalten. Diese Zahlen wären Mitgliedern eines Landtagsausschusses vertraulich mitgeteilt worden.

Beispielbild © Brigitte Sommer

Gesunde Welpen durch Schüsse hingerichtet

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte das Verfahren gegen Umweltministerin Siegesmund und weitere Beteiligte im September dieses Jahres eingestellt. Tatsächlich sei am 17.02.2018 durch Mitarbeiter des Bundesforstes die letale Entnahme von zwei männlichen sowie am 27.02.2018 die letale Entnahmen von einem weiblichen Wolf-Hund-Mischling auf dem Truppenübungsplatz in Ohrdruf erfolgt, heisst es im Einstellungsschreiben des Urteils.

Aus den zur Akte gelangten Untersuchungsbefunden des Leibnitz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung vom 07.05.2018, hätte sich ergeben, dass am 27.02.2018 ein neun Monate altes weibliches Tier (Wolf-Hund-Hybride) durch einen Kopfschuss und am 17.01.2018 zwei männliche Hund-Wolf-Hybriden auf dem Truppenübungsplatz durch Schüsse getötet worden seien.

In ihrer Begründung schreibt die Staatsanwaltschaft unter anderem, dass die Tötung favorisiert worden sei, da man frei geborenen Tieren eine Unterbringung in einem Park nicht zumuten wolle. (Anmerkung Wolfsschutz: der geplante Park ist kein normaler für Besucher zugänglicher Park). Außerdem sei der Bestand der Art als solcher nicht gefährdet und die Verantwortlichen seien davon ausgegangen, dass „vernünftige“ Gründe vorgelegen hätten. Außerdem habe man unter Zeitdruck gehandelt.

Beschwerde der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. gegen die Einstellung des Verfahrens

In ihrer Beschwerde legt die DJGT insbesondere dar, dass die beschuldigten Entscheidungsträger wie ihre namentlich bekannten Berater sich zu ihrer Rechtfertigung weder auf die Hinweise der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) vom 30.10.2018, noch auf die Empfehlung 173 der Berner Konvention berufen können. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, entlastet sie nicht, da die Besonderheiten der vorliegenden Konstellation nicht berücksichtigt sind. Dazu erfordern ordnungsgemäße Ermittlungen die sachverständig zu belegende Gefahr, dass sich die sechs Hybriden so stark ausbreiten, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder vernichten. Diese besteht bei einer Hybridisierungsrate von unter 1 % aber nicht. Auch auf weitere noch erforderliche Ermittlungshandlungen wird hingewiesen. Die DJGT hatte bereits zu den Vorgängen am 24.04.2018 eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

Hier der Link zur Beschwerde: http://www.djgt.de/system/files/305/original/191125_DJGT_Dienstaufsichtsbeschwerde_anonymisiert.pdf

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. schließen uns dieser Beschwerde an

Gegen die Tötung der Mischlingswelpen hatten wir bereits protestiert und auch zwei Mal Anzeige gegen die Ministerin sowie weitere Personen erstattet. Wir schließen uns nun der Dienstaufsichtsbeschwerde der Deutschen Juristischen Gesellschaft an.

Siegesmund will weiter töten

Doch damit nicht genug: Laut Thüringer Allgemeine ist das Thüringer Umweltministerium auch in diesem Jahr von seinem ursprünglichen Plan abgerückt, die neuen Welpen, die die Ohrdrufwölfin mit einem ihrer verbliebenen Söhne im Frühjahr gezeugt hatte, leben zu lassen. Zitat: „Das Umweltministerium will die fünf im Mai geborenen Wolfshybriden jetzt doch töten lassen. Es ist damit von seinem Ursprungsplan abgerückt, die Ohrdrufer Hund-Wolf-Mischlinge einzufangen, um sie im Bärenpark Worbis unterzubringen, der zu diesem Zweck für 76.403 Euro umgebaut wurde. „Ein Antrag auf letale Entnahme der 2019 geborenen Wolf-Hund-Hybriden wurde von der oberen Naturschutzbehörde positiv beschieden“, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Die rechtliche Grundlage einer Tötung finde sich im Bundesnaturschutzgesetz. „Sie dient dem Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen.“ Mit anderen Worten: Sie dient der genetischen Reinerhaltung der Tierart Wolf.“

Solche Argumente befördern geradezu rassistische, nach rückwärts gerichtetete Naturschutzgedanken, die eigentlich gerade in Deutschland so nicht aufkommen dürften. Die Mischlingwelpen der Ohrdrufer Wölfin sind nämlich zum Teil schwarz und in Deutschland kommen schwarze Wölfe normalerweise nicht vor, sondern nur graue Wölfe. In den vergangenen Jahrhunderten haben sich mit Sicherheit immer einmal wieder Wölfe mit Hunden gepaart. Forscher meinen sogar, dass die schwarze Fellfarbe von amerikanischen Wölfen durch Hundegene in die Population eingetragen worden sei. Man ist sich nur nicht darüber einig, wann genau dies geschehen ist. In Italien leben heute schon schwarze Wölfe, die durch so genannte Hybridisierung entstanden sind. Die Rate in Deutschland liegt bei unter 1 %. Von einer Gefährdung des „reinen Wolfs“ kann außerdem überhaupt keine Rede sein.

Quellen: https://www.tlz.de/wolf-kostet-land-eine-halbe-million-euro-id227812481.html?utm_source=Facebook&utm_medium=Social&utm_campaign=share&__pwh=JVvfn1x3407%2FSr6oLMmoSA%3D%3D&fbclid=IwAR3SuIgF8MTMlhRW83k90syZ5SfCJbY1OWXH4CSUigH0ydiFUF1OZpOFBdo

https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/gotha/thueringer-wolfshybriden-sollen-jetzt-getoetet-werden-id227587915.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/19/wolfswelpentoetung-in-thueringen-wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-erneut-anzeige-gegen-umweltministerin-siegesmund-und-den-schuetzen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/03/27/drei-wolfswelpen-erschossen-wolfsschutz-deutschland-erstattet-anzeige-gegen-die-thueringer-umweltministerin-siegesmund/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/22/offener-brief-an-umweltministerin-siegesmund-heben-sie-auch-den-zweiten-schiessbefehl-auf-die-thueringer-wolfswelpen-auf/

Safe the date Berlin: 09.12.19 – Öffentliche Anhörung zur LEX-Wolf – Hingehen und/oder Protest an den Ausschuss senden!

Die Partei DIE LINKE habe sich dafür eingesetzt, dass es eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung geben wird, schrieb uns eine Mitarbeiterin in einer Mail. Diese findet am 9. Dezember von 16 bis 18 Uhr statt. Stellungnahmen seien immer erwünscht und können an das Ausschusssekretariat des Umweltausschusses als federführendem Ausschuss gesandt werden: umweltausschuss@bundestag.de. Die Stellungnahmen würden  sowohl alle Ausschussmitglieder erhalten, als auch alle mitberatenden Ausschüsse und alle Sachverständigen. Zudem seien sie online auf der Seite des Umweltausschusses abrufbar und liegen vor der Anhörung in Papierform aus. Dies wäre also eine gute Möglichkeit, sich nochmal Gehör zu verschaffen. Wer teilnehmen möchte, muss sich hier anmelden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a16_umwelt/oeffentliche_anhoerungen?fbclid=IwAR1xu-2SHse4x3PiuAfS7O30cLYnI6mJEUQhtzsCVv2GGZ79aezLmKO1Kk8

Das finden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auch und wir rufen noch einmal dazu auf, doch an der öffentlichen Anhörung in Berlin teilzunehmen. Wer dies nicht kann, kann schriftlich protestieren:

Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte, vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft.  Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. 

Protestaktion – Jede/r kann mitmachen!

Alle, die noch einmal protestieren möchten, finden hier unseren Protestflyer flyer-lex-2 zum Herunterladen und Ausdrucken sowie hier unseren Protesttext, der als Stellungnahme versendet werden kann: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/

Aktueller Hintergrund mit Erklärung der rechtlichen Lage von der DJGT dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/23/groko-will-ab-morgen-die-lex-wolf-durch-den-bundestag-peitschen-bitte-protestieren/

In einer Pressemitteilung kritisiert Dr. Kirsten Tackmann die Bundesregierung scharf. Zitat: Mit ihren Änderungsvorschlägen zum Bundesnaturschutzgesetz will die Bundesregierung angeblich Rechtsicherheit schaffen. Genau das wird aber nur vorgetäuscht. Ohne klare Definition im Gesetzentwurf, was ein „erheblicher Schaden“ ist, der die Ausnahme vom Tötungsverbot begründen soll und seine klare Abgrenzung von der bisherigen Grundlage „existenzgefährdender Schäden“ wird die Rechtsunsicherheit noch verstärkt. Und es entsteht der Verdacht, dass damit der Schutzstatus durch die Hintertür klammheimlich und rechtswidrig aufgeweicht werden soll. Das wird weder die Konflikte vor Ort befrieden, noch die Weidetiere besser schützen. Hier die PM https://kirstentackmann.de/bundesregierung-versucht-beim-artenschutz-zu-tricksen/

Bundesregierung blockiert gleichzeitig Weidetierprämie

Diese Scheinheiligkeit der Koalition in Sachen Weidetierhaltung sei „schwer zu ertragen.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag die Beratungsergebnisse im Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. Noch am Mittwoch wurde der Antrag von LINKEN und Grünen für eine Weidetierprämie abgelehnt. Diese Hilfe wäre direkt und unkompliziert in den Betrieben angekommen. Auch alle Änderungsanträge der LINKEN zum Bundeshaushalt 2020 für die Weidetierhaltungen – ein Bundesprogramm Weidetierhaltung mit 50 Millionen Euro jährlich und ein Herdenschutzkompetenzzentrum mit 2 Millionen Euro jährlich – wurden leider abgelehnt. Hier die PM https://kirstentackmann.de/weidetierhaltung-hilfe-versprochen-gebrochen/

Auch die Grünen gegen Lex-Wolf

Diese Antwort erhielten wir auf unser Anschreiben an die GRÜNEN:

Sehr geehrter Herr Vogel,
Frau Lemke dankt dem Vorstand und Frau Sommer sehr für Ihr Schreiben vom 29. Oktober 2019.
Ihre Anmerkungen haben wir gerne aufgenommen. Wir können Ihnen versichern, dass sich Frau Lemke und die
Grüne Bundestagsfraktion weiterhin gegen die geplante Gesetzesänderung einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Konstanze Behrendt

—-
Konstanze Behrendt
Büro Steffi Lemke MdB

Steffi Lemke MdB
Parlamentarische Geschäftsführerin und
Sprecherin für Naturschutz der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen