Erfolg in Schleswig-Holstein: Schießbefehl auf Wolf Dani (GW924m) wird aufgehoben, jedenfalls vorerst!

Wolfsrüde Dani ist nach Mecklenburg Vorpommern ausgewandert

Das Umweltminsterium geht endlich auf Forderungen ein, die wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. schon seit Wochen stellen und beendet den Schießbefehl auf Wolf Dani.

Beispielfoto. © Brigitte Sommer

Eine DNA-Probe hätte am 15. November bestätigt, dass GW924m am 26. Oktober bei Grambow/Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern Nutztiere gerissen hat. Bereits am 21. Oktober konnte GW924m mittels DNA-Probe nach Nutztierrissen in Schwochel/Ostholstein nachgewiesen werden. GW924m hat den Bereich Südwestholstein offenbar verlassen und ist nach Osten weitergezogen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht, gestern in einer Pressemitteilung.

Weiter wird Abrecht so zitiert: „Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m ist bis 31.12.2019 befristet und bleibt vorerst in Kraft. „Das ist eine Vorsichtsmaßnahme. In der  Vergangenheit hat der Wolf immer wieder einmal das Entnahmegebiet verlassen und ist nach einiger Zeit zurückgekehrt. Ob dies auch in diesem Fall eintreten wird oder der Wolf das Gebiet ganz verlässt, kann gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilt werden.

Jäger dürfen nicht mehr schießen

Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m solle zum nächstmöglichen Zeitpunkt – Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt am 2. Dezember – außer Kraft gesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bliebe sie allerdings formal gültig. Die Jagdausübungsberechtigten würden jedoch darauf hingewiesen, dass sich der Wolf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit derzeit nicht im Entnahmegebiet aufhält und sie ab sofort die Bemühungen zur Entnahmen von GW924m einstellen sollten.

Damit geht das Umweltministerium in Schleswig-Holstein endlich auf Forderungen ein, die wir seit Wochen stellen. Hier unser neuester Artikel dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/15/schleswig-holstein-wolf-dani-gw-924m-wahrscheinlich-abgewandert-andere-woelfe-im-revier-aber-weiter-schiesswuetige-jaeger-auf-der-lauer-im-lk-pinneberg/

In der Rissliste SH https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html ist seit Monaten zu erkennen, dass sich in der Region Pinneberg mit ziemlicher Sicherheit mindestens ein weiterer Wolf – dessen Genetik angeblich nicht ermittelt werden kann und deshalb in der Rissliste mit HW01 aufgeführt ist – aufhält und die Rissvorfälle gehen auch weiter, nachdem Dani abgewandert ist. Ein deutlicher Beiweis dafür, dass Wolf Dani eben kein Problemwolf ist, sondern dass wir es in Schleswig-Holstein genau wie in den meisten Regionen in Deutschland, mit Problemzäunen zu tun haben. Solange Managementpläne und Wolfsverordnungen den Weidetierhaltern Abschussverfügungen nach Rissen in Aussicht stellen, solange werden auch immer wieder Risse provoziert werden, um eben „Schießbefehle“ zu erreichen. Dass Dani auch in Mecklenburg-Vorpommern ungeschützte Weidetiere nicht verschmäht und sich das Problem der unwillgen Weidetierhalter nun verlagert, ist logische Konsequenz. Mit Landwirtschaftsminister Backhaus (SPD) steht Dani auch wohl auch ein Lobbypoltiker gegenüber, der in der Vergangenheit mit diversen Aussagen in Artikeln https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Backhaus-froh-ueber-Plaene-zum-Wolfsabschuss,wolf3910.html klar gemacht hat, dass er die Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern am liebsten wieder los werden würde.  Allerdings sind wir auch in Mecklenburg-Vorpommern vor Ort und werden auch dort die Situation ganz genau beobachten. Dabei hätte man dem Wolf mit fachgerechten Zäunen, Herdenschutzhunden und Vergrämungsmaßnahmen den Appetit auf Schafe längst verderben können. Zudem auch die Anzahl an Falltieren (Weidetiere die durch andere Ursachen sterben) von Weidetieren um ein vielfaches höher liegen, als Dani jemals reißen könnte.

Juristen protestierten

Doch nicht nur wir protestierten. Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. http://www.djgt.de machte immer wieder auf die rechtliche Situation aufmerksam und sezierte Abschussverfügungen geradezu: http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf 

Doch die JDGT geht auch geht unseriöse Berichterstattung vor: Hier ein Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung: http://www.djgt.de/system/files/295/original/Leserbrief_Süddeutsche_Wolf.pdf?fbclid=IwAR1wvwpwLxpMXoSyEWNsOjxkIXzRAALZwfiIprrcJZea6G3l3ZsYN_HscxU

Zahlreiche Aussagen von Poltikern, Jägern und Weidetierhaltern sowie Gründung von Antiwolfsinitiativen, die fordern, dass ganz Schleswig-Holstein und auch andere Regionen in Deutschland wolfsfrei bleiben sollen,  belegen unsere These seit Jahren. Statt den Weidetierhaltern endlich, wie es die EU erlaubt, Zäune zu hundert Prozent sowie entsprechende Weidetierprämien, die ihren Namen auch verdienen, zu bezahlen, werden hier auch mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) flyer-lex-2 die die GroKo unbedingt durchbringen will, nur weiter gewissenlose Halter, die nicht schützen wollen, unterstützt. Oft sind diese Halter ja auch zugleich Jäger. Geht die Lex-Wolf durch den Bundestag, dürften zukünftig ganze Wolfsfamilie sogar „vorsorglich“ abgeschossen werden.

Große Orgas schauen tatenlos zu

Weder der NABU noch der BUND, die – im Gegensatz zu uns – in SH klageberechtig wären, haben bislang etwas unternommen. Der NABU hatte dem Abschuss von Dani sogar zugestimmt.

Hier der Link zur Pressemitteilung des UM SH: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2019/1119/191118_WolfGW924.html?fbclid=IwAR3aKaoMup-Rr-0RycBMmmTOWkvRY4XNVTrZiyhHXuauX5uYn-5_cHQDlZU

GroKo will ab morgen die Lex-Wolf durch den Bundestag peitschen! – Bitte protestieren!

Morgen findet die erste Beratung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) statt.
Sie können auch jetzt noch protestieren!
Hier unser Protest mit Link zu einem Flyer zum Ausdrucken:
https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/

Die GroKo will damit den Abschuss von Wölfen erleichtern. Wir sehen darin ganz klar einen ersten Schritt zur erneuten Ausrottung der Wölfe in Deutschland. Wir haben in den letzen sechs Monaten mehrere Kampagnen gestartet und Abgeordnete per Mail und per Flyer informiert und an sie appelliert, der LEX-Wolf nicht zuzustimmen. Ein EuGH-Urteil gegen Finnland hat eigentlich auch Signalwirkung auf Deutschland. Die LEX-Wolf – sollte sie so durchgehen wie von Schulze entworfen – würde damit ganz klar gegen EU-Recht verstoßen. Ist das überhaupt für die Abgeordneten relevant, oder pauken sie das Gesetz einfach durch? Dies ist zu befürchten, denn es gibt ja bereits mehrere EU-Verfahren gegen Deutschland. Zahlen müsste dies dann mal wieder der Steuerzahler.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-bundesnaturschutzgesetz-664350?fbclid=IwAR1E7yEMs0E180fn8RiHGT996RV3g8NnTflVmb7gLgf8qP_97K9qRFbjyI0

Zum rechtlichen Hintergrund: hier die Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierrecht e. V.
http://www.djgt.de/artikel/2019/10/23/23-oktober-2019-pressemitteilung-zur-morgigen-sitzung-des-bundestages-zu-den-rechtswidrigen-gesetzesentwuerfen-zur-aenderung-des-bnatschg-betreffend-den-wolf

Erweiterter Schießbefehl auf Wolf Dani – Zaunfrevel nimmt kein Ende – NABU und BUND legen keinen Einspruch ein – Trophäenjagd im Oktober

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste gegen den erweiterten Schießbefehl auf Wolf Dani

Ab Mitte Oktober wird, wenn es nach den Wünschen der Jäger in Schleswig-Holstein geht, nun auch noch eine Trophäenjagd auf Wolf Dani beginnnen. Wir berichteten und protestierten ja bereits über die erweiterte Abschussverfügung, über die Umweltminister Albrecht Ende Angust entschieden hatte. Die Umweltverbände NABU, BUND und weitere hatten bis zum 20. September Zeit, sich zu äußern. Nach unserem Wissenstand hat niemand – außer der Deutschen Juritischen Gesellschaft für Tierrecht e. V. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/09/13/deutsche-juristische-gesellschaft-fuer-tierschutzrecht-widerspricht-um-albrecht-und-kuendigt-strafanzeige-an-schiessbefehl-auf-wolf-dani-nicht-ausreichend-dargelegt/ und uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. Widerspruch eingelegt und auch nicht Klage erhoben. Dies ist ein Skandal sondergleichen, denn es gibt keinen wirklichen Grund, Dani das Leben zu nehmen. Denn es handelt sich um gar keinen Problemwolf. Im Gegensatz  zu Niedersachsen (hier stellten die Grünen mehrere kleine Anfragen) gibt es in Schleswig-Holstein (Umweltminister Albrecht ist selber Parteimitglied der Grünen) nicht einmal eine Opposition, die zum Beispiel die Kosten des Jagdirrsinns hinterfragt, oder einen Untersuchungsausschuss fordert. Dies stellt demokratiegefährdende Zustände dar.  Wir rufen Tier- und Umweltschützer dazu auf, am 5. Oktober gegen Mahnfeuer zu protestieren sowie ihren Protest direkt bei Umweltminister Albrecht ( Kontakdaten hier – https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/ und den anderen Verbänden kund zu tun.

Unglaublicher Zaunfrevel in Danis (Abschuss)Gebiet in Schleswig-Holstein

Einfach mal ganz ohne Zaun haben wir Schafe von Schäfer B. am Kätners Graben angetroffen. Diesmal auf der anderen Seite des Bahndamms, über den Dani bei der „Treckerjagd“ – wir berichteten:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/21/faktencheck-schleswig-holstein-bild-jungbauer-und-schaefer-verschweigen-dass-zaun-zum-wasser-offen-war/?fbclid=IwAR2gsUdSk1DKQahEzHCNQDQt8vXDMvxxNJ0_xIZpPCAiEqj_UG5rB3s7Cnk  – geflüchtet war. Direkt mit Hochsitz. Der Deich ist von der anderen Seite nur mit Wildzaun gesichert. Der Graben ist hier gerade mal zwei Meter breit von Böschung zu Böschung und knapp 30 Zentimeter tief. Da muss Dani nicht mal schwimmen. Dreiste Anfütterung!!!

Der BUND SH  hat uns folgende telefonische Stellungnahme gegeben:

– Der BUND S-H hätte in seiner Stellungnahme darauf verzichtet, Einwände gegen die Tötung von Dani zu erheben.
– Er akzeptiere die Argumente des Umweltministers, dass es weitere Risse von adäquat geschützten Weidetieren durch Dani gegeben hätte (zuletzt im August), und dass die Gefahr bestünde, dass Dani dieses Jagdverhalten weitergeben könnte.
– Der BUND hätte vom Umweltminister die Versicherung erhalten, dass die Allgemeinverfügung sofort aufgehoben würde, „sobald auch nur der vage Verdacht“ (O-Ton Eggers) auf einen neuen Wolf (Jungtier) in der (weiteren) Region besteht.
– Der BUND wird „keine rechtlichen Konsequenzen ziehen“ (O-Ton Eggers), sollte Dani getötet werden. Ein Rechtsanwalt hätte nur eine geringe Erfolgschance eingeräumt, und der BUND wolle eine Quote von 80% Klageerfolgen halten (wegen der „Außenwirkung“ und damit ihnen nicht irgendwann die Beteiligung nach Bundesnaturschutzgesetz… entzogen wird).
– Der BUND würde nicht so sehr auf das einzelne Tier schauen, sondern auf die Population, und die ist eher durch den Straßenverkehr gefährdet (er gab allerdings zu, dass Einzelentnahmen „on top“ kommen).

Risse im August nicht nachgewiesen  – kein Zaun vorhanden

Dieser Screenshot der offiziellen Rissliste SH zeigt auf, dass im August jedesmal kein Zaun vorhanden war und zudem auch keine Bestimmung durchgeführt werden konnte. HW01 bedeutet Wolf, es ist aber nicht klar, welcher Wolf. Dies müsste doch ein starkes Indiz dafür sein, dass sich ein weiterer Wolf dort aufhält. Der Schießbefehl müsste sofort gestoppt werden, zumal die Jungwolfwandersaison im Herbst beginnt.

Die Tabelle des Landes zu den Tierrissen zeigt doch gerade für den August, dass in allen Fällen gerade keine Zäunung vorlag und die Risse auch gerade nicht zugeordnet werden konnten.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html

Es besteht nicht nur der vage Verdacht, es ist sogar ganz offiziell ein weiteres Wolfsterritorium bestätigt. Laut DBB-Wolf gibt es in SH genau zwei bestätigte Territorien. Wird ein Tier hier abgeschossen, wirkt sich dies auf jeden Fall auf den Erhaltungszustand in SH aus. https://www.dbb-wolf.de/…/territo…/liste-nach-bundesland

 

Schafe von Schäfer B. am Kätners Graben stehen völlig ohne Zaun auf der Weide.
Kein Zaun und auch noch eine Übersteighilfe über den Graben.
Schäfer B. jammerte in einem Bild-Artikel, dass er in diesem Jahr schon 27 Schafe verloren hat. Dies ist doch bei einer solchen Weide völlig ohne Zaun und auch noch mit Steg kein Wunder? Warum bekommt dieser Schäfer keine Strafe nach dem Tierschutzgesetz?
Der Graben ist nur 30 Zentimeter tief. Hunde oder Wölfe müssen nicht einmal schwimmen.

Nicht schützen, aber Mahnfeuer veranstalten – Wir rufen zur Gegendemo auf!

Eine davon steht bereits am Sonnabend, 5. Oktober, an: Die Initiative Südholstein plant für den Tag ab 17 Uhr am Strandfloh, Neuer Weg 41, in Kollmar (Kreis Steinburg) direkt an der Elbe, eine öffentliche Veranstaltung, zu der Mitglieder und interessierte Bürger eingeladen sind. „Wir werden eine große Feuerschale aufstellen, die Teil der Lichterkette sein wird. Außerdem dürfen gern Fackeln und Laternen von Groß und Klein mitgebracht werden“, sagt Zukowski von der Wolfshasserbürgerinitiative BI Dörfer

Gründungsmitglieder dieser Initiative sind die Nebenerwerbschäferin K. und die Haupterwerbsfamilie B. (siehe Film und Fotos), die fast 100.000 Euro alleine an EU-Subventionen erhält. Liest man sich die Forderungen dieser Initiative durch, geht es darum, überhaupt keinen Wolf in der Gegend dulden zu wollen. Die „Problemwolfkreation“ von Dani ist also ganz offentlichtlich nur vorgeschoben und erstes Mittel eine Wolfspopulation dort zu verhindern.  Die Agrarlobby bestimmt ganz augenscheinlich, was in Schleswig-Holstein zu geschehen hat und Politik und Umweltverbände ordnen sich unter. Darüber, was es im Gegenzug dafür gibt, kann man nur spekulieren.

Sollte Wolf Dani illegal erschossen werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige gegen alle ausführenden Personen sowie gegen den Minister stellen.

Hier nochmal zur Verdeutlichung zwei Videos, die zeigen, dasss auf einen Schutz der Weidetiere überhaupt kein Wert gelegt wird:

 

 

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht widerspricht UM Albrecht und kündigt Strafanzeige an – Schießbefehl auf Wolf Dani nicht ausreichend dargelegt

Beispielfoto

Das Polit-Theater der schwarz-grünen Regierung in Schleswig Holstein geht in eine neue Runde. Umweltminister Albrecht (GRÜNE) hatte erneut die Abschussverfügung auf Wolf Dani verlängert und will nun auch noch die im Gebiet ansässigen Jäger einbeziehen, damit ein Abschuss wahrscheinlicher wird. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. berichteten und widersprachen. Dazu hatten wir in zahlreichen Zaunkontrollen nachgewiesen, dass Weidetiere im Gebiet so gut wie gar nicht geschützt werden. Zur Zeit werden Umweltverbände zur geplanten Erweiterung der Verfügung angehört. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. gehören nicht zu den Verbänden, die sich dort äußern dürfen, allerdings haben wir bereits angekündigt, Anzeige sowohl gegen Umweltminister Albrecht, als auch gegen jeden ausführenden Schützen zu stellen.

Auch die DJGT widerspricht

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht hat sich am 11. September mit einem Schreiben an den schleswig-holsteinischen Minister Albrecht gewandt und den geplanten Erlass einer Allgemeinverfügung, mit der der Abschuss des Wolfs GW924 m (Dani) „effizienter“ gestaltet werden soll und die Wahrscheinlichkeit erhöht werden soll, scharf kritisiert. Darin legen die Juristin Christina Patt und die ehemalige Richterin Almuth Hirt dar, dass die Voraussetzungen für eine rechtmäßig Entnahme nicht vorliegen würden. Neben unzureichenden und teilweise sogar widersprüchlichen Begründungen stelle sich der gesamte Prozess als äußerst intransparent dar. Die aktuell gültige Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sei im Gegensatz zu den ersten Dokumenten, nicht einmal öffentlich verfügbar. Die DJGT behalte sich auf dieser Basis vor, Strafanzeige zu erstatten, sollte der Wolf tatsächlich rechtswidrig abgeschossen werden.

Schadensprognose falsch

Allen voran habe sich die Schadensprognose vom 30. Januar 2019, die der ersten Ausnahmegenehmigung vom 31. Januar 2019 zugrunde lag, nicht bestätigt. Aus der Tabelle zu Tierrissen und Sichtungen, die auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht wird, gehe eindeutig hervor, dass der Wolf nach den Rissereignissen aus dem Winter 2018/2019 sein Verhalten eben nicht dahingehend angepasst hätte, dass er weiterhin in geschützte Schafherden eindringen würde und innerhalb geeigneter Seite 1 von 2 Umzäunungen Schafe töten würde. Bis auf eine Ausnahme seien die weiteren Tierrisse innerhalb unzureichend gesicherter oder gänzlich ungesicherter Herden erfolgt. Weitere Argumente, mit denen die Befürchtung, dass es zu einem erheblichen Schaden kommen könnte, glaubhaft belegt werden könnten, seien im Verlaufe des bisherigen Prozesses nicht angeführt worden.

Wolfsabschuss statt Herdenschutz

Entgegen den gesetzlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG sei zudem weder ein umfassender Herdenschutz als geeignete, mildere zur Verfügung stehende Maßnahme umgesetzt worden, obwohl die betroffenen Gebiete zu sog. Wolfspräventionsgebieten erklärt wurden, in denen der Prävention immer Vorrang zukommen soll, noch wäre umfassend und überzeugend dargelegt worden, warum ein Herdenschutz in diesen Gebieten als nicht geeignet angesehen wird.

Weiterer Wolf im Gebiet

Schließlich könnten auch die vorliegenden Ausführungen dazu, dass sich durch die geplante Entnahme der Erhaltungszustand der betroffenen Wolfspopulation nicht verschlechtert oder negativ beeinträchtigt würden, nicht überzeugen. Hier komme es zu teilweise widersprüchlichen Aussagen in Bezug auf das aktuelle Wolfsvorkommen. Darüber hinaus gab es bereits öffentliche Spekulationen über eine befürchtete mögliche Verpaarung mit einer Wölfin, die in einem benachbarten Gebiet als resident eingestuft worden ist, aus der heraus ein erstes Wolfsrudel in Schleswig-Holstein entstehen könnte. Der Abschuss des Wolfsrüden GW924m  (Dani) würde genau dieses potentielle erste Rudel verhindern.

Hier die Stellungnahme der DJGT sowie die Pressemitteilung in völler Länge: Pressemitteilung_geplante_Allgemeinverfügung_Entnahme_GW924m Stellungnahme_Allgemeinverfügung_GW924m

Stellungnahme_Allgemeinverfügung_GW924m

Weitere Informationen über die DJGT: http://www.djgt.de

Zwei Juristinnen der DJGT sagen: Geplante LEX-Wolf hält den Vorgaben der EU nicht stand

Es gab ja so einige Zeichen dafür, dass die LEX-Wolf noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gejagt werden sollte. Hier unser Protest mit einem verlinkten Schreiben der Bundeskanzlerin: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/ Ende der Woche beginnt die Sommerpause und bislang steht die Änderung des Naturschutzgesetzes auch nicht auf den Plenarterminplänen. Selbst wenn die LEX-Wolf nach der Sommerpause durchgewinkt werden sollte, muss die GroKo mit Widerstand rechnen, denn es ist fraglich, ob dieses Pamphlet überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist.

Geht es der LEX-Wolf am Ende wie der Maut?

Großartiges Statement von Richterin a.D. Almut Hirt und der Anwältin Christina Patt, die die Lex Wolf (also die Änderung des Naturschutzgesetzes) die wohl noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gejagt werden soll, hier geradezu sezieren.

Zitat: Der aktuelle Entwurf hält einer rechtlichen Überprüfung an den Vorgaben des Europäischen Rechts und des Tierschutzrechts nicht stand. Darüber hinaus kann mit ihm eine Erleichterung der Verwaltungspraxis nicht erreicht werden. Es wird zwar eine Grundlage für einen erweiterten Abschuss geschaffen, die dafür erforderlichen Nachweise und Begründungen erfordern jedoch einen erheblichen Verwaltungsaufwand und sind zum Teil auch nur schwer zu erbringen.

In hohem Maße bedenklich ist, dass die Bundesrepublik Deutschland in Zeiten eines dramatischen Artensterbens (Uno-Bericht vom 06.05.2019) durch die Gesetzesänderung die Tötung streng geschützter Tiere erleichtern würde (so die Bundesregierung auf ihrer Webseite), frei nach dem bewährten Motto: Artenschutz Ja, aber nicht bei uns.

Almuth Hirt Christina Patt Vors. RiOblG a. D. Rechtsanwältin Mitglied der DJGT Mitglied der DJG… Hier die komplette Stellungnahme http://www.djgt.de/system/files/252/original/190622_Stellungnahme_Gesetzesentwurf_Wolf.pdf?fbclid=IwAR0QkquF-NLrs1YK8cn0d3BuoYee2g4janEXHJ6QNaCn4XMitKxDLmA_rvI

Wolfsmischlinge – Schriftstück der DJGT erhebt schwere Vorwürfe gegen das Thüringer Umweltministerium

Drei Tiere noch immer in Lebensgefahr!

Update zur Lage der Wolfsmischlinge in Thüringen. Stellungnahme der DJGT erhebt schwere Vorwürfe.

Auf unsere Anfrage vom 18.06.18 ob es Neuigkeiten zur Lage der Wolfsmischlingswelpen in Thüringen sowie ihrer Wolfsmutter gibt, erhielten wir lediglich die knappe Auskunft, dass noch drei Hybriden vorhanden sein müssten. Eine Abschussgenehmigung würde weiter vorliegen. Gegenwind bekommt das Thüringische Umweltministerium jedoch noch immer und von immer mehr Seiten. Wir von Wolfsschutz-Deutschland hatten Anzeige gegen Ministerin Siegesmund erstattet.  Siehe auch: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/03/27/drei-wolfswelpen-erschossen-wolfsschutz-deutschland-erstattet-anzeige-gegen-die-thueringer-umweltministerin-siegesmund/

Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. erhebt mit ihrer Stellungnahme schwere Vorwürfe gegen die Behörde. Auch moniert die Vorsitzende Almuth Hirth, Richterin am BayObLG a.D. , die Vorgehensweise, dass die Welpen von einem eigens engagierten Trapper in Schlingfallen gelockt und anschließend von Jägern erschossen worden sein sollten. In einer Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 27.03.2018 wird der Einsatz von Schlingfallen erwähnt, aus einem MDR-Bericht wurde der Passus entfernt. 

Abschuss mit keinem Gesetz vereinbar

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. wertet die Tötung und die dabei verwendeten Mittel der drei Hybridwölfe als rechtswidrig und spricht sich gegen den Abschuss der verbliebenen Tiere bei Ohrdruf aus. Es würde kein Ausnahmebestand vorliegen. Ebenso sei kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzrechts vorhanden. Nach wissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Gattung Wolf. Auch aus artenschutzrechtlicher Sicht bestehe kein Grund zur Entnahme. Ausnahmen dürften nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben wären. Weiter argumentiert die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., dass das Muttertier zwar mutmaßlich 65 Schafe im näheren Umkreis gerissen hätte, in Thüringen aber zirka 120.000 Schafen gehalten werden würden. So käme eine Entnahme zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden auch nicht in Betracht. Weiterhin entkräftet das Gutachten eine Entnahme im Interesse der Gesundheit des Menschen, im öffentlichen Interesse sowie aus Gründen des Artenschutzes. Zitat: „Die Entnahme von Hybridwölfen aus der Natur wird mit Artenschutzgründen und damit begründet, dass international Einigkeit darüber besteht, dass die Hybridisierung  für die Wolfspopulation unerwünscht ist. Dies kann den Schutzstatus der Hybriden nicht beseitigen und stellt keinen vernünftigen Grund dar. Auch gegenüber reinrassigen Wölfen könnte man argumentieren, das sie unerwünscht sind und so den Artenschutz ad absurdum führen.“

Die Tötung der Wolfshybriden sei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gerechtfertigt gewesen. Auch die Verwendung von Schlingfallen verstöße  sowohl gegen Naturschutzrecht als auch gegen das Tierschutzrecht. Dies gelte auch für die verbliebenen Wolfshybriden, heißt es in dem Gutachten zum Abschluss.

Hier geht es zum kompletten Schriftstück: Formatiert RW Abschuss Hybridwolf_Endversion_überarbeitet-1-1

Besenderung der Mutterwölfin überflüssig

Das Ministerium gab uns darüber hinaus Auskunft darüber, dass über die Besenderung der Wolfsmutter im Herbst 2018 neu entschieden werden müsse. Hier müssten beispielsweise erneut Fallen aufgestellt werden. Wir sind der Meinung, dass auch überhaupt kein vernünftiger Grund für die Besenderung der Wolfsmutter vorliegt. Vielmehr sollten Nutztierhalter in der richtigen Handhabe von Zäunen und gegebenenfalls Herdenschutzhunden unterwiesen werden. Wir widersprechen erneut der Tötung der verbliebenen Wolfsmischlinge.