NRW – Schäfer Opriel mit Antrag auf Tötung von Wölfin Gloria vorerst abgeblitzt

Nach eingehender Prüfung kommt der Kreis Wesel in Übereinstimmung mit dem Umweltministerium zu der Einschätzung, dem Antrag auf Entnahme und Vergrämung der als „Gloria“ bekannten Wölfin mit der offiziellen Kennung GW954f zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattzugeben, schreibt das Umweltministerium NRW heute in einer Pressemitteilung.  Dieser Einschätzung sei eine intensive Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu den Umständen der zurückliegenden Nutztierverluste unter Beteiligung der Wölfin im Wolfsgebiet Schermbeck vorausgegangen. Der Kreis Wesel ist die zuständige Naturschutzbehörde für das Wolfsgebiet Schermbeck.

Herdenschutz statt Wolfsabschuss

„Wir kommen auf Grundlage der Expertise des Landesumweltamtes, nach eingehender eigener Prüfung und in Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium zu der vorläufigen Einschätzung, dass eine Entnahme der Wölfin Gloria unter den gegebenen Umständen nicht zu rechtfertigen ist“, so Kreis Wesels Landrat Dr. Ansgar Müller. Müller weiter: „Der Antragsteller hat nun Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Erst nach Auswertung der möglicherweise in der Anhörung vorgebrachten Gesichtspunkte werde eine abschließende Entscheidung getroffen werden.“ Nach vorläufiger Auffassung des Kreises Wesel stellt die konsequente Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen eine zumutbare Alternative zur Entnahme beziehungsweise Vergrämung dar. Dazu würde der Antragsteller nun angehört und anschließend geprüft werden, wo der Kreis weitere Hilfestellung, wie zum Beispiel für das nächtliche Aufstallen, leisten kann.

Hier geht es zur kompletten Pressemittelung

https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/news/2020-03-09-woelfin-im-wolfsgebiet-schermbeck-bleibt-vorerst-weiter-unter-beobachtung/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=45936ef6de85732e3b1e9f085dfa0061

 

Wolfsschutz Deutschland e. V. übernimmt die Patenschaft für Dachsmädchen Greta

Eine Handvoll Dachs. © Hartmann Jenal

„Heute Nacht hatte ich gekämpft mit ihr und kein Auge zu gemacht, sie weinte viel und hatte Bauchschmerzen. Jetzt ist alles wieder super und ich glücklich,“ erzählt Hartmann Jenal. Tja, das hört sich an, wie viele Eltern, die sich schlaflose Nächte um die Ohren hauen. Hier geht es aber um kein Menschenbaby, sondern um ein neugeborenes Dachsmädchen. Genau wie ein menschlicher Säugling ist das Kleine völlig hilflos und auf Fürsorge, Wärme und Nahrung angewiesen. Für den Tierschützer Harmann Jenal aus Überherrn bedeutet dies Einsatz rund um die Uhr. Alle zwei Stunden Milchgeben, Bauchmassage, Trösten, Kuscheln. „Einen Dachs hat man selten auf Station“, erzählt Hartmann, der seit Jahrzehnten Wildtiere rettet. Hauptsächlich Füchse leben in seiner Station. Ein Hundehalter hatte ihm das kleine, nur wenige Stunden alte Wesen gebracht. Die Nabelschnur hing noch am Bäuchlein. Unter welchen Umständen das Baby verwaist war, konnte oder wollte der Halter nicht sagen. Für Hartmann ist das eh egal. „So einem hilflosen Baby muss man helfen“, das ist für den Saarländischen Tierschützer klar. Und weil eine Aufzucht eines Dachses nicht nur viele Nerven, Zeit und Liebe, sondern auch Geld kostet, haben wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. die Patenschaft für Greta, so wurde das Baby getauft, übernommen.

Jetzt lebt die Kleine noch bei Hartmann in der Wohnung, doch vor ihrer Auswilderung, die wahrscheinlich nicht vor dem nächsten Frühjahr stattfinden kann, muss sie in ein paar Wochen in ein speziell für sie errichtetes Gehege umziehen. Dachse und Füchse leben zwar oft gemeinsam als Nachbarn in einer der riesigen Dachsburgen, die die Großmarder bauen, doch sie gehen sich sonst lieber aus dem Weg.

Dachse tragen zu einem gesunden Waldbestand bei

Ausgewachsen wiegen Dachse bis zu 30 Kilogramm und sie werden 90 Zentimeter lang. Sie fressen vor allem Regenwürmer, Pilze, Mäuse, Käfer, Obst und auch mal Getreide. Sie sind vor allem nachtaktiv und sie halten eine Winterruhe ein. Genau wie Füchse werden Dachse gnadenlos von Hobbyjägern gejagt und getötet. Dachse sind keine Jäger, sondern vor allem Sammler. Sie tragen zu einem gesunden Waldbestand bei. Es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum diese Tiere überhaupt noch gejagt werden. Besonders grausam ist die so genannte „Baujagd“, bei der die Tiere in der Winterruhe getötet werden und samt ihren Kindern oft mit Hilfe von Jagdhunden niedergemetzelt werden.

Wolfsschutz Deutschland e. V. fordert ein Ende der Hobbyjagd, deshalb wollen wir mit dieser Patenschaft auch ein starkes Zeichen dafür setzen, diese Graumsamkeiten endlich zu beenden. Ein solches Schicksal soll der kleinen Greta  erspart bleiben. Dafür wird auch in Zukunft Papa Hartmann sorgen: „Greta geht es gut. Die langen Nächte, die ich mit ihr verbringen darf, sind geprägt von Hunger, Kuscheln, Bettflasche zu kalt, im Handtuch verfangen, ich muss mal….. so klein und schon so stur, sie weiß was sie will und was sie nicht will.“

Genau wie menschliche Babys fühlt sich auch ein kleiner Dachs am wohlsten, wenn er den Herzschlag der „Mama“ spürt. Auch „Papa“ Hartmann ist der Kleinen hier willkommen. © Hartmann Jenal
Greta braucht spätestens alle zwei Stunden Milch. Auch nachts. © Hartmann Jenal

Hartmann Jenal erzählt hier in der Gruppe WITAS e. V. Saarland Wildtier- und Artenschutz weiter darüber wie es Greta geht: https://www.facebook.com/groups/402234437380184/

Hier ein Beitrag aus dem TV-Format „Paula und die wilden Tiere“ über Dachse für Kinder und Junggebliebene https://www.youtube.com/watch?v=YwnVvGKZPoA

Faktencheck und Zaunkontrolle Hessen: Von Wutjägerbauern, glücklichen Kühen, grünen Kreuzen und Problemzäunen

Am 25. Februar sind wir einer seltsamen Geschichte auf der Spur gewesen. Es hieß, ein Wolf habe ein Kälbchen einer seltenen Robustrinderrasse getötet. Ein DNA-Ergebnis bestätigte den angeblichen Riss bis dato nicht. Dennoch war die Geschichte Thema in vielen Lokal- und Tageszeitungen sowie sogar im HR, teilweise sogar mit Tatsachenbehauptungen in der Headline. Grund genug für uns, die Zäune einmal anzusehen, die natürlich desaströs waren.

Wir fanden zwei verschiedene Weiden vor. Bei der Kontrolle der ersten Weide gesellte sich der Vater des jetzigen Inhabers, der auch gleichzeitig Jäger ist, zu uns. Die Rinderhaltung könne nur noch im Nebenerwerb betrieben werden. Nicht der Wolf, sondern die Agrarpolitik sei Schuld am Niedergang der Landwirtschaft. Selbst Biolandwirte wie er und sein Sohn hätten heute sehr zu kämpfen. Man habe nichts gegen den Wolf, nur in der eigenen Gegend solle er nicht sein. Der Biobauer erlaubte uns, Wege zu befahren und die Zäune zu fotografieren. Einen Tag später erhielten wir ein Schreiben seines Sohnes, mit einem Verbot, die Bilder zu zeigen. Wir sollten sie stattdessen vernichten.

Problemzäune statt Problemwölfe

Wir veröffentlichen die Bilder natürlich, denn die Öffentlichkeit bzw. auch die Steuerzahlenden, haben ein Anrecht darauf zu erfahren, wie die Zäune wirklich aussehen, die die Medien leider so gut wie nie abbilden.Wer solche Zäune wie auf den Bildern zu sehen, aufstellt, der lädt Beutegreifer und Hunde praktisch ein. Allerdings ist diese Rinderrasse so wehrhaft, dass hier ein Beutegreifer freiwillig nicht hineingehen würde. Das große Manko an den Zäunen der zweiten Weide: die unteren Litzen beginnen Höhe, in der kleine Kälber unten hindurch gelangen können. Alleine und draußen vor der Weide sind kleine Kälber eben nicht mehr vom Herdenverband geschützt. Dies könnte auch dem verstorbenen Kalb zum Verhängnis geworden sein. Zwar soll nach Angaben des Bauers die Mutterkuh den Zaun durchbrochen haben, um ihr Kalb doch noch zu verteidigen, doch es sei schon zu spät gewesen. Weil die Mutterkuh psychisch gestört gewesen wäre, hätte man sie einschläfern müssen. Wir denken eher, dass das Tier so aggressiv gewesen ist, dass es niemanden mehr an sich herangelassen hat und somit zur Gefahr für Anwohner geworden wäre und deshalb getötet worden ist. Am Kalb selber fehlte wohl ein Kehlbiss. Es sei ein Stück aufgebrochen gewesen und der Schwanz hätte gefehlt. Absolut untypisch für einen Wolf. Der Bauer räumte auch vor uns ein, dass auf einer Wildkamera, die den Riss noch mehrer Tage filmte, nur Dachse und Krähen gewesen wären.

Kein Wille, sich zu arangieren

Ganz offensichlich fehlt Jägern und Bauern der Wille, die Rückkehr der Wölfe zu akzeptieren, obwohl die Mehrheit der Deutschen mehr Klima- und Naturschutz möchte. Besonders tragisch ist diese Einstellung im Hinblick auf die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach dessen Inkrafttreten können nämlich Wölfe, ja sogar ganze Wolfsfamilien einfach abgeschossen werden, sobald ein „ernster“ Schaden droht. Wobei “ ernste Schäden“ nicht einmal näher definiert worden sind.  Selbst Schäden von Hobbyhaltern sollen hier berücksichtigt werden. Man kann sich gut vorstellen, was die Lobby sich künftig einfallen lassen könnte, um Anträge auf Abschuss zu rechtfertigen. Und die Medien beteiligen sich mit einseitiger Berichterstattung.  Künftig werden sich also voraussichtlich immer mehr Gerichte um die Belange von Natur-, Tier- und Klimaschutz kümmern müssen. Zahlen müssen natürlich auch dies Steuerzahlende. Dies schließt auch Verfahren von der EU ein.

Hessen führt übrigens eine Weideprämie mit zusätzlichen Geldern für Robust- und seltene Rinderrassen im Alleingang ein, während die GroKo noch immer eine bundesweite Weidepramie blockiert. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. fordern schon lange auch ein bundesweit einheitliches System der Erstattung und Entschädigung. Ein solches System würde Bürokratie verringern und auch die Schäden von wandernden Jungwölfen mit einschließen.

Ursachen von Nutztiersterblichkeit liegen woanders

Jährlich sterben rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen. Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen. Quelle: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/03/hurra-hessen-ist-wieder-wolfsland-woelfin-im-vogelsberg-daheim/

 

 

 

Auch in der Region um Rotenburg an der Fulda protestieren Landwirte gegen weniger Glyposat und gegen mehr Tierwohl. Als Symbole dienen grüne Kreuze.
Diese Rinder, die zu einer alten Robustrinderrasse gehören, leben in der Tat glücklich. Freilich geben sie viel weniger Milch und Fleisch als Hochleistungskühe, wären aber die für eine Haltung in Wolfsgebieten ideal.

 

Wir kommen nicht heimlich und bei Nacht und Nebel, wie immer wieder von Wolfsgegnern behauptet, sondern ganz offiziell sogar mit beschriftetem Auto. Viele Menschen in Rotenburg haben uns sogar zugewunken, eine Bäckereiinhaberin lobte unsere Aktivitäten ausdrücklich. So haben anscheinend hauptsächlich Wolfsgegner und manche Landwirte ein Problem mit uns.
Die erste Weide mit Robustrindern, ohne Untergrabschutz, Wildzaun ohne Strom.
Oben Stacheldraht, dazwischen Wildzaun ohne Strom und ohne Untergrabschutz.
Eine Lücke, beginnend in einer Höhe von 83 Zentimetern bei einem Wildzaun ohne Strom kann von jedem Beutegreifer oder Hund überklettert werden. Allerdings ist diese Robustrinderrasse so wehrhaft, dass sich kein Beutegreifer bei Verstand da hineinwagen würde.
Die zweite Weide dient praktisch nur dazu, die erwachsenen Kühe innerhalb der Weide zu halten. Kälber können unter den Litzen hindurch. Dabei ist diese Rinderrasse so wehrhaft, dass sich dort kein Wolf oder Hund hineintrauen würde. Auch uns haben diese Rinder deutlich zu verstehen gegeben, dass unsere Anwesenheit nicht erwünscht ist. Sie „verbellten“ uns sogar. Den Eingang haben wir deshalb nicht nachgemessen, sondern aus der Ferne fotografiert. Es wird aber deutlich, dass hier kleine Kälber unten durch gelangen können. Gefährlich könnte es für Fußgänger und einen nahegelegenen Kindergarten werden, falls solche Rinder ausbüxen.
Robustrinder wären ideale Rassen für Wolfsgebiete. Denn im Gegensatz zu den Schwarzbunten in Niedersachsen, vermag diese alte Rinderrasse es tatsächlich, sich selber zu verteidigen. Nur die Kälber müssen drinnenbleiben und dürfen keine Gelegenheit bekommen, nach draußen zu kommen.
Seitlich vom Eingang des Geheges sind es noch drei Litzen.
Die unterste Litze beginnt hier in einer Höhe von 46 Zentimetern.
Alle Litzen standen mit 10.000 Volt unter ausreichend Spannung.
Spannung ausreichend, um die erwachsenen Rinder drinnen zu halten.
Spannung ausreichend, um die erwachsenen Rinder drinnen zu halten.
Nach zirka 20 Metern wechselt in einem Gebüsch der Zaun von drei auf zwei Litzen. Hier sind es jetzt 87 Zentimeter. Hier kommen Kälber durch, selbst mit Spannung auf dem Zaun.
Für erwachsene Rinder gut.
An diesem Punkt wechselt der Zaun von drei auf zwei Litzen.
Ideales Wolfsgebiet Mittelosthessen.
Bauern gegen eine Agrarwende für mehr Natur und Umweltschutz und mehr Tierwohl.

 

Mehr Infos zu den Grünen Kreuzen: https://www.tagesspiegel.de/politik/stiller-protest-gegen-agrarpolitik-was-sich-hinter-den-gruenen-kreuzen-auf-deutschlands-aeckern-verbirgt/25111542.html

Hurra ! Hessen ist wieder Wolfsland – Wölfin im Vogelsberg daheim

„Hessen hat wieder einen sesshaften Wolf, nachdem die Art hier sehr lange Zeit ausgerottet war. Das habe die Genprobe eines am Ortsrand von Unter-Seibertenrod im Vogelsberg gerissenen Rehes ergeben, heisst es heute in einer Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.  Bei dem sesshaften Wolf handelt sich um ein weibliches Tier , das sich nun seit mindestens einem halben Jahr im Vogelsberg aufhält. Die Wölfin wurde durch das Wolfsmonitoring des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) erstmalig vor einem Jahr in der Nähe von Bad Hersfeld per Gennachweis an einem Reh registriert. Anschließend zog die Wölfin weiter in den Vogelsberg, wo sie in der Gegend um Ulrichstein wiederholt genetisch nachgewiesen wurde, zunächst anhand einer Kotprobe vom 12. Juli 2019. Zwischen September und November 2019 wurde diese „Ulrichsteiner Wölfin“ an mehreren Wildtier-Rissen genetisch erfasst, auch an zwei toten Kälbern hinterließ sie Speichelspuren. Nun konnte das Tier erneut anhand einer Genprobe nachgewiesen werden, damit gilt diese Wölfin im Vogelsberg als standorttreu.

Beispielbild Wölfin ©Brigitte Sommer

„Für den Artenschutz in Hessen ist die Beobachtung eines sesshaften Wolfes eine gute Nachricht. Viele Nachbarländer haben in den letzten Jahren ähnliche Erfahrungen gemacht, daher war diese Entwicklung absehbar.“ sagte Prof. Dr. Thomas Schmid, Präsident des HLNUG. „Bisher haben wir im hessischen Wolfsmonitoring nur einzelne Tiere auf Wanderschaft registriert, nun scheint sich erstmals seit dem Wolf im Reinhardswald wieder ein Tier bei uns in Hessen niederzulassen,“ so Schmid.

Hinz thematisiert bereits Abschuss

Hessen habe deshalb die Herdenschutzprämie bereits im März auf 40 Euro pro Hektar aufgestockt und die Förderkonditionen verbessert. Sollte es trotz Grundschutz-Maßnahmen zu einem Wolfangriff auf eine Herde kommen, sollen Schäden unbürokratisch und vollständig ausgeglichen werden, schreibt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HLNUG) heute in einer Pressemitteilung. Darüber hinaus soll noch in diesem Jahr 1 Million Euro für eine einkommenswirksame pro-Kopf Weidetierprämie zur Verfügung gestellt werden, um die angespannte Situation insgesamt für die Schäfer zu verbessern. Bei Wölfen, die sich Menschen gegenüber „auffällig“ verhalten, oder die wiederholt empfohlene Herdenschutzmaßnahmen überwinden, sodass Gefahr besteht, dass sie ernste wirtschaftliche Schäden anrichten, dürfen erschossen werden.“, wird Hinz in der Presssemitteilung des Umweltministeriums zitiert.

Abschuss für Wolfsschutz Deutschland e. V. ein Nogo

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sind der Überzeugung, dass kein einziger Wolf aufgrund von Rissen abgeschossen werden darf, denn Abschüsse helfen keinem Weidetierhalter wirklich weiter, sondern wecken nur Begehrlichkeiten für Tricksereien. Wie wir in diversen Zaunkontrollen u. a. hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/17/hessen-2020-wieder-wolfsgebiet-faktencheck-und-zaunkontrolle-bei-ulrichstein-jagdfrevel-und-meist-ungeschuetzte-weidetiere/  sowie hier https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/01/27/faktencheck-und-zaunkontrolle-hessen-hobbyschaefer-e-keine-spannung-auf-den-zaeunen-aber-wolfsausrottung-auf-wutdemo-fordern/nachweisen konnten, werden wohl von bestimmten Schäfern Risse provoziert, um genau solche Abschussverfügungen zu erwirken. Es ist aber der richtige Weg, dass Hessen praktisch im Alleingang endlich eine Weideprämie einführt. Eine bundweite Prämie wird weiter von der GroKo in Berlin blockiert. Die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/18/pressemitteilung-lex-wolf-ist-ignorant-und-demokratie-gefaehrdend/ – mit Auswirkungen wie von Hinz geschildert, nämlich dass Wölfe abgeschossen werden könnten, sobald ein „ernster“ Schaden (der nicht einmal genau in der Gesetzesänderung definiert ist) eintritt,  hilft so auch keinem einzigen Schäfer weiter. Zumal oft mehr Tiere Hunden zum Opfer fallen, als durch Wölfe. Ganz abgesehen von der Anzahl an Tieren, die durch Krankheiten, Vernachlässigung und andere Ursachen zu Tode kommen. Die Politik suggeriert Weidetierhaltern, dass Abschüsse eine Lösung wären. So war es übrigens Hinz selber, die im Sommer 2019 in einer Pressemitteilung folgende Zahlen verkündete: „Beim Thema Wolfrisse ist zu beachten, dass bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig zu Tode kommen. Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen.“

Mit Ulli von Ulrichstein wird Hessen wieder Wolfsland (GW1166f)

Im Jahr 2008 war erstmals seit der Ausrottung im 19. Jahrhundert wieder ein Wolf in Hessen nachgewiesen und gleich sesshaft geworden, damals im Reinhardswald – der Rüde wurde allerdings 2011 tot aufgefunden, ohne dass ein weibliches Tier zugewandert war. Ein Rudel konnte sich deshalb nicht bilden.

Sollte die nun als sesshaft registrierte Ulrichsteiner Wölfin (von uns „Ulli von Ulrichstein“ genannt) in diesem Gebiet bleiben und ein männliches Tier zuwandern, könnte sich erstmals ein Rudel bilden. Da derzeit vermehrt Wölfe aus anderen Bundesländern nach Hessen zuwandern – 2019 verzeichnete das HLNUG acht verschiedene Individuen – ist die Wahrscheinlichkeit diesmal größer als noch vor zehn Jahren.

Infos für Weidetierhalter vom HLNUG:

Herdenschutz und Entschädigung

Die Herdenschutzprämie ist eine Förderung für Schaf- und Ziegenhalter, die den Arbeitsmehraufwand bei der Absicherung von Weidezäunen unterstützt. Dafür stellt das Landwirtschaftsministerium jährlich 500.000 Euro Landesmittel bereit. Diese Prämie wurde in diesem Monat auf 40 Euro pro Hektar erhöht. Weidetierhalter können bereits ab vier Tieren und einer Weidefläche von zwei Hektar einen Antrag stellen. Mit einer Antragsstellung verpflichten sich Weidetierhalter zu einem Herdenschutz nach guter fachlicher Praxis mit täglichen Zaunkontrollen und einer Einzäunung mit einem Elektrozaun in Höhe von mindestens 90 cm (alternativ ein Festzaun in einer Höhe von 120 cm und zusätzlicher Elektroleitung). Dieser Mindeststandard sollte für Weidetierhalter in der Regel keinen Mehraufwand bedeuten, da er der sogenannten guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft entspricht und auch aus Gründen des Tierschutzes und aus versicherungstechnischen Gründen praktiziert werden sollte, ganz unabhängig vom Wolf.

Dieser Grundschutz für Weidetiere ist von zentraler Bedeutung, um das Risiko von Wolfsangriffen deutlich zu verringern. Vor allem der Bodenabschluss und die Stromführung sind wichtig. Damit können Wölfe abgeschreckt werden. Alle Weidetierhalter sind daher aufgerufen, ihre Tiere nach guter fachlicher Praxis zu schützen. Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) steht den hessischen Weidetierbetrieben außerdem beratend zur Seite.

Außerdem können Weidetierhalter von weiteren Förderprogrammen für die Landwirtschaft profitieren:

Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe: Die Direktzahlungen tragen zur Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe bei und stellen den Schwerpunkt der EU-Agrarförderung dar. Sie gleichen die im weltweiten Vergleich hohen EU-Standards im Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz aus, werden flächenbezogen gewährt und sind grundsätzlich von der landwirtschaftlichen Produktion entkoppelt. Im Rahmen dieses Programms werden verschiedene Prämienkomponenten gewährt, wie z.B. eine Basisprämie von 176 Euro pro Hektar. Für die Erbringung von Umweltleistungen werden zusätzlich zur Basisprämie weitere 85 Euro pro Hektar ausgezahlt.

HALM (Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen): Landwirte, wie auch Weidetierhalter, erhalten einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung. 2019 hat Hessen hierfür rund 45 Millionen Euro ausgezahlt.

Ausgleichszulage (AGZ): Die Ausgleichszulage ist ein Förderinstrument zum Erhalt der flächendeckenden Landwirtschaft in den sogenannten benachteiligten Gebieten. Schaf- und Ziegenhaltung findet hauptsächlich in solchen Gebieten statt. Die Standorte zeichnen sich z.B. durch Hangneigungen, besondere klimatische Voraussetzungen oder auch geringe Bodenqualitäten aus. Ziel der Förderung ist es, in benachteiligten Gebieten eine standortgerechte und möglichst flächendeckende Landbewirtschaftung zu sichern. Bei den Fördermitteln handelt es sich überwiegend um EU-Gelder. 2019 wurden 18 Millionen Euro Ausgleichszulage in Hessen ausgezahlt.

Tierbezogene Prämie bei besonderen Nutztierrassen: Mit der Förderung soll der Fortbestand gefährdeter heimischer Nutztierrassen sichergestellt und damit ihr genetisches Potenzial erhalten werden. Neben den beiden bodenständigen Rinderrassen werden zwei Schafrassen sowie eine Ziegenrasse gefördert. Hessen leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität. Die Höhe der jährlichen Zuwendungen beträgt 200 Euro je förderfähigem Rind und 30 Euro je förderfähigem Schaf oder je förderfähiger Ziege. Folgende Nutztierrassen sind Teil des Programms: Rotes Höhenvieh, Deutsches Schwarzbuntes Niederungsrind, Rhönschaf, Coburger Fuchsschaf und Weiße Deutsche Edelziege.

So hilft Wolfsschutz Deutschland e. V. Weidetierhaltern

Wer Hilfe beim Zaunbau benötigt, darf sich gerne bei uns melden. Allerdings helfen wir hier nicht bedingungslos, sondern sichern uns vertraglich ab, dass die Weidetierhalter, die unsere Hilfe in Anspruch nehmen, nicht gegen Wölfe hetzen, Abschüsse fordern oder sich auf Mahnfeuern präsentieren.

Hintergrund Monitoring und Genproben

Die bundesweiten Standards im Wolfsmonitoring sehen vor, dass ein Wolf, der über einen Zeitraum von sechs Monaten in einer Region genetisch nachgewiesen wird, als territorial, also sesshaft zu bezeichnen ist. Alle Proben im Rahmen des hessischen Wolfsmonitorings werden an das nationale Referenzzentrum für Wolfsgenetik, das „Senckenberg Forschungsinstitut für Wildtiergenetik“ in Gelnhausen, geschickt und dort ausgewertet. Jedes Tier erhält bei der Individualisierung durch die Genanalyse eine Kennzeichnung durch ein Laborkürzel – die „Ulrichsteiner Wölfin“ trägt das Kürzel GW1166f (GW = Grauwolf, 1166 = Labornummer, f= weiblich).

Hier die Pressemitteilung des HLNUG mit einem Originalfoto der Wölfin: https://umwelt.hessen.de/presse/pressemitteilung/wolf-wieder-sesshaft-hessen

 

 

Anfrage der Grünen deckt auf: Umweltminister Lies (SPD) verrennt sich in Wolfsjagd in Niedersachsen – dabei geht es um Millionen!

Das Umweltministerium hat nun eine kleine Anfrage der Grünen zu den Kosten und zu Formalien auf Wolf Roddy (GW717m) beantwortet. Über 1,25 Millionen Euro wird der Steuerzahler wohl bislang berappen müssen. Der Betrag beeinhalte auch das Bereitstellen von Zaunmaterial. Als Folge des „Rissverhaltens“ wären zahlreiche Anträge von Rinder- und Pferdehaltern gestellt worden, die wahrscheinlich erstattet werden würden. Dabei dürfte Roddys Jagdverhalten durchaus strittig sein,  denn längst nicht alle Risse, die Roddy angelastet worden waren, gingen überhaupt auf das Konto dieses Wolfs. Bei mehreren DNA-Proben wurden dagegen Haushunde sowie unbestimmbare Wölfe ermittelt. Wird hier also ganz offensichtlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen?

Roddy hinterlässt nur einen Schaden von 544 Euro und er ist damit gar kein Kuhkiller

Seit November 2018 sei lediglich ein direkter Schaden in Höhe von 544 Euro an Rindern entstanden. Ferner gibt das Ministerium zu, dass es keinerlei wissenschaftliche Grundlagen dafür gebe, dass Rinder im Herdenverband einen Grundschutz genießen würden.  Ebenso kann das Ministerium nicht nachweisen, dass die Risse zugenommen haben. Denn seit Monaten gibt es keinen Riss, der auf das Konto von Roddy geht. Christian Meyer, Fraktionsvize und naturschutzpolitischer Sprecher schreibt in einer Pressmitteilung, dass sich Umweltminister Olaf Lies  bei der Jagd nach dem Rodewalder Wolf verrannt habe. Zitat Meyer: „Er wollte unbedingt einen Wolf erlegen, koste es was es wolle.“

Polizei auf Wolfsjagd

Ohne Ausschreibung wäre im Januar 2019 als Dienstleister ein südeuropäischer Trapper beauftragt worden, Kastenfallen im Rodewalder Revier aufzustellen. Und der Trapper sei weiterhin aktiv. Zusätzlich wären an mindestens 37 Einsatztagen Polizeibeamte aus Nienburg zur Suche nach dem Wolf herangezogen worden.  Damit stelle sich die Frage, ob die Abschussbegründung also sachlich falsch wäre, wird Meyer weiter in der Pressemitteilung zitiert. Neben dem Trapper sind dort wohl auch noch Biologen und Jagdscheininhaber im Einsatz. Die Gesamtkosten des Dienstleisters würden sich für das Jahr 2019 auf 85.452,92 Euro belaufen, steht in der Antwort des Umweltministeriums der Anfrage der Grünen. Eine aktuelle Genehmigung für den Dienstleister wäre am 31. Januar 2020 erteilt worden. Welche Summen hier in diesem Jahr wohl zusammen kommen könnten, ist nicht schwer auszurechnen.

Wer bremst Lies?

Das Klagerecht in Deutschland ist kompliziert. Nur wenige Verbände könnten überhaupt klagen, aber wollen sie dies überhaupt? In sozialen Netzwerken wächst der Unmut. Mitglied Ingo B. wirft dem Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. auf Facebook vor, dass der Verein nicht  – entgegen anderslautenden Behauptungen –  gegen den Schießbefehl auf Roddy geklagt habe. In Wirklichkeit sei der Verein vor Gericht abgewatscht worden, weil er in Niedersachsen überhaupt nicht klageberechtigt wäre. Gleichzeitig wirbt das Vereinsmitglied Tom S.-H. aber aggressiv in FB mit der Argumenation, dass man klagen könne, um neue Mitglieder zu bekommen. Ingo B. wirft den Nabu weiter vor, dass sein Funktionär in Niedersachsen ein Duzfreund des Umweltministers wäre und unterstellt zu viel Nähe zur Politik. Pikant dabei ist, dass der Nabu tatsächlich bislang keinerlei Klagefreudigkeit in Niedersachsen zeigte. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. können noch nicht klagen, weil wir erst seit zwei Jahren bestehen und die Formalien noch nicht erfüllen können. Wir hoffen dies in den nächsten beiden Jahren schaffen zu können.

Wolfsschutz Deutschland e. V. weiter aktiv vor Ort – neue Mitglieder willkommen

Unsere Mitglieder sind weiter aktiv vor Ort. Wir sammeln Müll, wir gehen spazieren und wir halten die Augen und Ohren offen. Wir arbeiten stets im legalen Rahmen. Unsere Leute sind nicht die, die sich lautstark in Facebook mit ihren Taten brüsten. Unsere Leute bleiben inkognito. Sie arbeiten ruhig und besonnen im Hintergrund. Sie sind von vor Ort und sie wissen, um welche Personen es sich bei „Dienstleister und Co.“  handelt. Weitere Aktive aus dem LK Nienburg sind uns herzlich willkommen. Sollte Roddy, oder ein anderer Wolf erschossen, oder sonstwie illegal getötet werden, stellen wir Anzeige. Anonymität für die Häscher, wie vom Umweltminister Lies vorgegaukelt und von den Jäger gefordert, gibt es nicht. So forderten Hobbyjäger allen Ernstes, dass sie Wölfe künftig abschießen und einfach am Straßenrand ablegen können.

Weitere Geldverschwendung?

Im Rahmen eines „Forschungsprojektes“ beauftragte das Umweltministerium die Technische Hochschule Hannover damit,  acht Wölfe mit Sendern zu versehen. Dabei sollten Kastenfallen und Schlingen zum Einsatz kommen. Das Projekt läuft seit dem 28.08.2018 und soll bis zum 31.12.2020 andauern. Als Grund wird angegeben, dass das Umweltministerium an verlässlichen Informationen zum Wolfsverhalten stark interessiert sei. Kaum ein Tier in Deutschland wird mehr überwacht und ist mehr erforscht als der Wolf. Es gibt zahlreiche Studien und Publikationen zu Verhalten und Wanderverhalten von Wölfen. Schon in den 80-iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts machte Forscher Promberger Wolfsverhalten publik. Einer seiner Filme ist sogar noch heute im Schulfernsehen zu sehen. Hier der Link dazu: https://www.planet-schule.de/sf/filme-online.php?film=2959

350.000 Euro bekam die Hochschule für Forschungen, die an der Schläue der in Niedersachsen lebenden Wölfe scheitert. Kein Tier ging bislang in die bereitgestellten Kastenfallen, oder auch Schlingfallen. Den Steuerzahler kostet dies weitere 20.000 und zusätzlich 92.000 Euro.

Welche Folgen hat diese Politik?

Der englische Schauspieler Patrick Stewart sagt in einem Interview über Lügen in der Politik: „Ich finde es gefährlich, wenn man sich an so etwas gewöhnt. Wir leben in einer Zeit der Lügen. Dass Politiker heute Lügen erzählen, ist Standard geworden. Und 24 Stunden später sagen sie dann: „Ich ziehe zurück, was ich gestern gesagt habe, da war ich schlecht informiert, es war nicht richtig“, oder was auch immer sie dann zu ihrer Rechtfertigung sagen. Was aber am Ende bei den Menschen im Gedächtnis bleibt, ist die Lüge – und zwar unabhängig davon, ob sie korrigiert wurde. Das ist entsetzlich.“ Die Botschaften, die Umweltminister Lies an die Lobby sendet, feuern den Hass immer mehr an und sie ziehen immer mehr Lügen nach sich. Statt wie in Hessen, eine Weideprämie an Bauern auszuzahlen, verspricht Lies Wolfsabschüsse wohl als Lösung der Probleme der Bauern. Weiterhin stapeln sich die Anträge auf Zäune und das Geld wird nur schleppend ausgezahlt. Ebenso fatale Folge hat das Winden der großen Umweltverbände.

Bauernbürgerwehr will einfach Wölfe selber abknallen

Dies geht sogar so weit, dass Bauern eine „Bürgerwehr gegen Wölfe“ gründen wollen. Wegen zwei gerissenen Schafen wollen sie nun allen Ernstes selbst herumschießen. Statt dies zu kritisieren richtet Lies eine weitere Botschaft an die Jäger. Zitat: „Ich möchte klarstellen: Künftig wird es mit entsprechender Ausnahmegenehmigung und Hilfe der Jäger möglich sein, einzelne Problemwölfe zu töten. Dass Jäger dafür bepöbelt, beschimpft und bedroht werden, weil sie dazu beitragen, rechtsstaatliches Handeln umzusetzen, verstehe ich nicht. Das ist absolut inakzeptabel!

Lies will Hobbyjäger mitschießen lassen

Ohne die Unterstützung der Jäger kommen wir mit Problemwölfen nicht weiter, die bisherigen Maßnahmen haben nicht funktioniert. Das Verhalten im Netz zu dieser Frage zeigt mir aber umso mehr, dass die Anonymität der Jäger unter allen Umständen gewahrt werden muss. Darin unterstütze ich nachdrücklich die Spitze der Landesjägerschaft.“ Zitat Ende. Und nein, unsere Mitglieder pöbeln nicht und sie beschimpfen nicht. Stattdessen konnten sich unsere Vorsitzende sowie zwei weitere Frauen nur durch einen Sprung in den Wald vor einem auf einem Weg auf sie zurasenden Jägerfahrzeug retten. Die Strafanzeige wurde übrigens eingestellt. Weiterhin verfolgte uns im Sommer ein Polizist auf einem Motorrad.

Nein, mit seiner Irrsinsjagd auf den Wolf erreicht der Umweltminister unserer Ansicht nach eben keine Rechtssicherheit. Spätestens jetzt wäre der Zeitpunkt für Landesvater Weil (SPD), endlich einzugreifen. Dabei machen die Bürger laut Umfragen immer wieder sehr deutlich, dass  ihnen an mehr Umwelt- und Klimaschutz gelegen ist. Steht so der SPD evtl. sogar die komplette „Entnahme“ aus dem Landtag in Niedersachsen an der Wahlurne bevor, sollte sich der Umweltminister nicht endlich besinnen?

Lobbypolitik statt Umweltpoltik

Die Nitratbelastung im Grundwasser steige bedrohlich an, schreibt das Handelsblatt. In vielen Regionen werde der EU-Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter seit Jahren überschritten. Betroffen seien vor allem Niedersachsen und Teile Nordrhein-Westfalens, Sachsen und Rheinland-Pfalz. Doch nicht nur Gülle wäre eine Herausforderung für Lies. Niedersachsen hat wegen zu wenig Ausweisung von Naturschutzgebieten eine weitere Klage mit Strafzahlungen an die EU zu befürchten. Zahlen müsste dies dann auch wieder der Steuerzahler.

 

Quellen: Hier die komplette Antwort auf die kleine Anfrage der Grünen: https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs/abgeordnete/christian_meyer/Anfragen/Wolf_Antw_zu_5543.pdf?fbclid=IwAR1LosActviq7MTfGvK_vIE4CWyRFwJdLo6aUq7jxy-ma_kdmudV8A_nqCg

 

Weitere Quellen: https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/pressemeldungen/artikel/christian-meyer-umweltminister-hat-sich-bei-wolfsjagd-verrannt.html

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lies-wichtiger-schritt-hin-zu-wolfs-management-185088.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Suderburg-Buergerwehr-gegen-Woelfe-,aktuelllueneburg3232.html

https://www.welt.de/kultur/article205899709/Star-Trek-Star-Patrick-Stewart-Wir-leben-in-einer-Zeit-der-Luegen.html?fbclid=IwAR0oYxTkyik3f2Xp2g2jujtyuWSRyPu4TwrELOKgNvZC6JQ7zxjuR-olBrM

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/landwirtschaft-eu-verliert-geduld-mit-deutschland-zweite-klage-wegen-nitratbelastung-steht-bevor/24694204.html?ticket=ST-402328-2b5YfDgUet6fbWmdBwQi-ap4

https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Naturschutzgebiete-EU-Kommission-ruegt-auch-Niedersachsen-Strafzahlung-von-300-Millionen-Euro-droht

 

 

Erster Teilerfolg in Thüringen – Gericht untersagt Abschuss der Mutterwölfin, Jagd auf Welpen geht aber weiter

@ Brigitte Sommer – Beispielbild Wolfspaar: Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Das Verwaltungsgericht Gera hat gestern den Abschuss der Mutterwolfin Ohrdri vorläufig untersagt. Dies ist ein erster Teilerfolg.Weiterhin gefährdet sind jedoch die Mischlingswelpen, deren Abschuss nach wie vor beschlossene Sache zu sein scheint. Auch die anderen Verbände wie NABU und BUND hatten sich für deren Abschuss ausgesprochen, während Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige wegen der Abschüsse von nunmehr zwei der fünf Welpen erstattet hat. Weiterhin besteht auch die Gefahr, dass die Wölfin und ihr neuer Wolfspartner „versehentlich“ erschossen werden könnten, weil im Schießbefehl auf die Wolfsmischlinge aufgeführt ist, dass bis zum 30. April auch  auf „graue“ Tiere  geschossen werden dürfe. Die Mischlingswelpen sind schwarz. Ohrdri und ihr Partner grau.

Seit vergangenem Jahr wurde im Revier der Wölfin Ohrdi ein Wolfsrüde nachgewiesen. Aktuell ist Paarungszeit. Somit besteht in diesem Jahr gar keine Gefahr, dass sich die Wölfin mit einem streunenden Hund paaren könnte. Anscheinend hat der neue Wolfsrüde sogar die Welpen der bislang allein erziehenden Mutterwölfin akzeptiert.

Wölfe in FFH-Gebieten noch strenger geschützt

Das Verwaltungsgericht Gera habe gestern  einem Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Thüringen e.V. (NABU), stattgegeben und die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die angegriffene Entnahmegenehmigung wiederhergestellt,“ heißt es in einer Pressemitteilung. Damit dürfe die vom Freistaat Thüringen angeordnete sofortige Tötung („Entnahme“) einer in dem europäischen Schutzgebiet „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ansässigen Wölfin (und ggf. eines weiteren Wolfes) zunächst nicht vollzogen werden.

Nach Auffassung der Kammer hätte das Landesamt bei seiner Entscheidung nicht nur die artenschutzrechtlichen Vorschriften ins Auge fassen müssen. Vielmehr hätte es vorrangig beachten müssen, dass die Wölfin zu einer Tierart gehört, die wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ ist und als solche durch die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes über den Gebietsschutz besonderen Schutz beanspruchen kann. Die Kammer habe entschieden, dass selbst wenn die Tötungsentscheidung der Wölfin als Maßnahme der unmittelbaren Gebietsverwaltung betrachtet werde, die Behörde nicht aufgeklärt und geprüft habe, ob diese im Hinblick auf den Gebietsschutz auch verhältnismäßig sei. Möglicherweise sind weniger einschneidende Maßnahmen möglich, die zu einen Ausgleich zwischen der Nutztierhaltung und der Existenz der Wölfe führen. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang die Prüfung des durch öffentliche Mittel geförderten Einsatzes höherer Zäune, des umfangreicheren Einsatzes von Schutzhunden und der Installation ortsfester Pferche angesprochen.

NABU für Erhaltung der Mutter, aber für Abschuss der Welpen

Im Klartext sagt das Gericht damit, dass Wölfe in FFH-Gebieten unter noch höherem Schutz stehen. Dieses Urteil könnte evtl. auch Auswirkungen auf Wolfsrüde Roddy haben, der in Niedersachsen auch in einem FFH-Gebiet lebt. In diesem Fall hat der Niedersächische Umweltminster Lies bislang über 1,2 Millionen Euro für eine erfolglose Jagd auf den Familienvater ausgegeben. Dem gegenüber stehe ein Schaden von etwas mehr als 500 Euro. Das Gericht hät es also für zumutbar, dass in Herdenschutzmaßnahmen intensiviert wird. Die Jagd auf die Thüringer Mischlingswelpen ist durch dieses Urteil leider noch immer im vollen Gange. Der NABU hatte zwar gegen den Abschuss der Mutterwölfin geklagt, doch den Abschuss der Welpen beführworte man aus artenschutzrechtlichen Gründen, heisst es.

Wir von Wolfsschutz Deutschland haben Anzeige gegen alle ausführenden und entscheidenden Personen gestellt, die am Abschuss der Welpen beteiligt sind.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  zählt der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Diesem strengen Schutzstandard unterliegen auch Hybridwölfe,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehören Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe sind zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier darf damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, stellt kein Argument dar, weil sich zum Beispiel fünf, bzw. drei verbliebenen Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate beträgt in Deutschland  unter einem Prozent.

Gefahr, dass Wölfin oder ihr Partner „versehentlich“ abgeschossen wird, besteht wohl weiter

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020, heißt es in der Pressemitteilung des Umweltamtes. Damit solle sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Rechtliche Analyse und Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. http://www.djgt.de/system/files/320/original/Kurzposition_VG_Gera.pdf?fbclid=IwAR35sqbIpmwy8daB4zLOCv2gRlm_PleiB8Uv6F_qKheNW7OpePOyyaP8OUI

Hier der Link zur Presseinfo

http://www.vgge.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/7C7103088943E827C12585140061AEA6/$File/03-2020%20Presseerklärung%20Wolfentnahme.pdf?OpenElement

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert und stellt Anzeige wegen erneuter Tötung so genannter „Hybriden“ in Thüringen

Beispielbild ©Brigitte Sommer

Nun geht die Jagd auf gesunde Wölfe in Thüringen erneut los. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Ferner stellen wir Anzeige gegen Umweltministerin Siegesmund sowie ausführende Personen und weitere am Geschehen beteiligte Personen. Nachdem am Freitag, den 14. Februar 2020 ein Hybride (weiblich, schwarz) geschossen sowie ein weiteres Tier am 19.02.20 erschossen worden wäre, würden nun die Behörden von drei weiteren Wolf-Hund-Mischlingen im Revier um den Standortübungsplatz ausgehen.

Der Thüringer Wolfmanagementplan sehe  das Entnehmen von Wolf-Hund-Mischlingen aus der freien Natur vor, schreibt das Umweltministerium in einer Pressemitteilung.  Das Umweltministerium habe im September 2019 die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme der Wolf-Hund-Mischlinge erwirkt. Das Thüringer Umweltministerium (TMUEN) hätte den Umgang mit Hund-Wolf-Hybriden eng mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) abgestimmt. Aus Artenschutzgründen müssten Kreuzungen von Hund und Wolf aus der Natur entnommen werden. Damit solle die Wildtierpopulation Wolf vor dem Eindringen von Haushund-Genen geschützt werden. Eine Vermischung der Gene würde den Fortbestand der Wolfspopulation gefährden.

Die Heraufbeschwörung der Gefahr einer Zerstörung des reinen Erbes der Wölfe gehört ins Reich der Fake-News

Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfssschutz Deutschland e. V.  erinnert daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.

Rassismus im Naturschutz

Solche Argumente – wie für die Schießbefehle kreiert – beförderten geradezu rassistische, nach rückwärts gerichtetete Naturschutzgedanken, die eigentlich gerade in Deutschland so nicht aufkommen dürften. In den vergangenen Jahrhunderten haben sich mit Sicherheit immer einmal wieder Wölfe mit Hunden gepaart. Forscher meinen sogar, dass die schwarze Fellfarbe von amerikanischen Wölfen durch Hundegene in die Population eingetragen worden sei. Man ist sich nur nicht darüber einig, wann genau dies geschehen ist. In Italien leben heute schon schwarze Wölfe, die durch so genannte Hybridisierung entstanden sind.

„Ändere Länder, wie Italien, machen vor, wie es tierfreundlich gehandhabt werden könnte“, so Sommer. Dort werden Mischlingswelpen sterilisiert und wieder in die Natur entlassen. Außerdem hatte erneut ein Wildpark angeboten, die Welpen aufzunehmen. Da sich nun ein Wolfsrüde bei der Wölfin befinde, bestehe nun die Gefahr einer erneuten Verpaarung mit einem Hund nicht mehr.

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gelte für wolfsfarbene Tiere bis zum 30.04.2020. Damit soll sichergestellt werden, dass die Wölfin nicht geschossen wird, während sie Jungtiere versorgt. Würde sie in der Gebär- und Aufzuchtzeit geschossen, kämen unselbstständige Welpen zu Schaden.

Im Klartext: Man wolle sich wohl nicht einmal an die Schießpause auf die Wolfsmutter halten, die nach einer Eilverfügung von zwei Naturschutzverbänden erwirkt worden war.

Schwarz gefärbte Hybride dürften sogar bis zum 31.12.2020 geschossen werden, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Die Verfügung gelte in Teilen des Landkreises Gotha sowie Teilen des Ilmkreises. Begrenzt wird die 275 Quadratkilometer große Fläche um den Standortübungsplatz Ohrdruf durch die Autobahnen A4 und A71 sowie die Bundesstraßen 88 bzw. 247.

Hobbyjäger dürfen schießen

Was regelt die Allgemeinverfügung?

Die Allgemeinverfügung richte sich an einen genau beschriebenen Personenkreis und spräche eine Ausnahme vom Tötungsverbot gemäß artenschutzrechtlicher Bestimmungen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes aus. Vor dem Erlass der Allgemeinverfügung seien die vom Land anerkannten und landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen angehört worden. Skandalöserweise erklärte sich der NABU in einer Pressemitteilung mit dem Erschießen der Welpen einverstanden.

Die Allgemeinverfügung berücksichtige folgende Eckpunkte:

  • Zum Abschuss ermächtigt werden Jagdausübungsberechtigte, Jagdschutzberechtigte sowie bestimmte Jagderlaubnisscheininhaber in den Landesforsten, wenn diese durch Personen durch das TLUBN geschult und registriert worden sind
  • Ausdrücklich nicht zum Abschuss ermächtigt werden anderweitige Jagdgäste ohne Aufgaben des Jagdschutzes im betreffenden Jagdbezirk.
  • Der Abschuss darf nur in einem bestimmten Zulassungsgebiet (siehe Karte) vorgenommen werden.
  • Im Falle eines Abschusses ist die zuständige Behörde, das TLUBN sofort zu informieren; das getötete Tier ist an die Behörde zu übergeben

Landesjagdverband rät Jägern ab

Thüringen – Der Jagdverband warnte Jäger vor Schüssen auf die Welpen, eben weil die Jäger wohl selber ganz genau wüssten, dass eben KEINE Rechtssicherheit bestehe und ihnen aber etwas anderes vorgegaukelt würde. WDer Geschäftsführer des Landesjagdverbands Thüringen, Frank Herrmann, appelliert an die örtlichen Jäger: „Wir empfehlen den Jägern momentan, aufgrund rechtlicher Unsicherheiten, sich nicht am Abschuss der Hybride zu beteiligen.“https://www.jagderleben.de/news/umweltministerium-thueringen-jaeger-hybride-schiessen-711559?fbclid=IwAR2Fw0l9E9YKbc3dxR8PuRlV5DQ2aYlo9QNr3-514PK5ksVYREzotsIPlXY

Weitere Quelle: https://www.tag24.de/nachrichten/wolf-hund-mischling-abgeschossen-ohrdruf-thueringen-woelfin-abschuss-klage-1391196

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/12/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-droht-mit-anzeige-wegen-des-geplanten-abschusses-der-ohrdrufer-woelfin-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/naechster-hund-wolf-hybrid-abgeschossen-100.html?fbclid=IwAR0FSVAvbKKPP1MZKbyq7DtvOXpfTtDvd600DEzagtZY0dFwW48yuU6GCiw

 

 

Pressemitteilung: „Lex Wolf“ ist ignorant und Demokratie gefährdend

P R E S S E M I T T E I L U N G

18. Februar 2020

„Lex Wolf“  verstößt gegen das höherrangige EU-Recht  Pressemitteilung von Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu unserem Offenen Brief an Bundespräsident Steinmeier

Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“  gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund  dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren.

Die „Lex Wolf“ werde nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese seien struktureller Natur und existierten bereits lange bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begonnen habe. Zudem biete die „Lex Wolf“  für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen.  Es werde der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig, so Sommer,  würden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

Wie Brigitte Sommer erklärt, sei es wohl sicher, dass die EU auch im Fall der „Lex Wolf“ ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten werde. Dies scheine die gewählten Volksvertreter aber gar nicht zu stören, was wiederum den höchst zweifelhaften Einfluss von Lobbyverbänden aufzeige, der das politische Handeln immer mehr bestimme.

Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sogenannte  “ Lex Wolf“, würde es künftig erlaubten, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Wie Sommer feststellt, würden dann die nächsten Wölfe in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie könnten dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.

Derweil sei durch Studien wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Sommer: „Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle“.

Sommer: „In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der „Lex Wolf“ seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.“ Statt Weidetierhaltern das Kreieren von Wolfsrissen durch Zauntricksereien zu erlauben, sollte es gar keine Abschussgenehmigungen aufgrund von Wolfsrissen geben. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweite Lösung zur Entschädigung sowie Forderung und Förderung an Weidetierhalter geben, indem ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt werden würde. Dies würde auch Schäden, die wandernde Jungwölfe verursachen, abdecken.

Sommer erinnerte daran, dass EU-Kommissar Karmenu Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ermahnt hatte, dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaube seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen würden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange zu erwarten.

Sommer erinnerte daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.

Offener Brief – Herr Bundespräsident Steinmeier, sagen Sie „Nein“ zur nicht EU-konformen „Lex Wolf“!

Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin

E-Mail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Steinmeier,

wir Deutschen verlangen von Ländern in der Dritten Welt ganz selbstverständlich, dass die Menschen dort ihre Natur und die Wildtiere darin schützen, ganz gleich ob für Menschen gefährlich oder nicht. Aber im eigenen Land soll uns dies nicht gelingen? Wir haben das große Glück, dass 150 Jahre nach seiner Ausrottung ein Beutegreifer in unser Land zurückgekehrt ist, der für Menschen ungefährlich und in der Lage ist, bei der Renaturierung ganzer Landstriche mitzuwirken: der Wolf.

In Bälde wird Ihnen ein Gesetz zur Unterschrift vorgelegt werden, das am vergangenen Freitag, dem 14.02.2020 den Bundesrat passiert hat. Es handelt sich um eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sog. Lex Wolf. Danach ist es zukünftig erlaubt, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Die nächsten Wölfe werden in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie können dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.
Durch Studien ist wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle.

Wir sind entsetzt und fassungslos über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und möchten Ihnen kurz darlegen, weshalb.

Erstens verstößt die Lex Wolf gegen das höherrangige EU-Recht, wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrates in seiner Empfehlung an das Plenum einräumt. Es ist wohl sicher, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten wird – ein weiteres im Bereich von Umwelt- und Naturschutz, in dem Deutschland von der EU auch jüngst wieder wegen massiver Versäumnisse scharf kritisiert wurde.

Zweitens wird die Lex Wolf nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese sind struktureller Natur und existierten bereits lange, bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begann.

Drittens wird auch die versprochene Rechtssicherheit für Wolfsabschüsse eben nicht hergestellt, denn an entscheidender Stelle bleibt die Lex Wolf vollkommen vage.
Sehr geehrter Herr Steinmeier, wir appellieren eindringlich an Sie, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen. In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der Lex Wolf seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.

Ein Großteil der Deutschen begrüßt trotz des medialen Dauerfeuers gegen ‚Problemwölfe‘ noch immer die Rückkehr der Wölfe. Dies bestätigen Umfragen immer wieder. Wölfe sind zudem überhaupt nicht gefährlich für Menschen. In den 20 Jahren seit der Rückkehr der Wölfe hat es keinen einzigen Angriff eines freilebenden Wolfes auf einen Menschen gegeben.

Wölfe vermehren sich nur einmal im Jahr. Sie leben in Kleinfamilien mit Mutter, Vater, dem Wurf vom Vorjahr und den neuen Welpen zusammen, die im Frühjahr geboren werden. Wölfe sind äußerst soziale Tiere. Sie fühlen Schmerz und Freude wie wir. Die zweijährigen Jungtiere helfen oft den Eltern noch als Babysitter, bevor sie sich ein eigenes Revier suchen. Sie wandern dabei oft hunderte Kilometer weit und verlieren ihr Leben häufig im Straßenverkehr.

Wölfe halten Reh- und Hirschbestände besser im Rahmen als menschliche Jäger, da sie nicht die Starken, sondern die Schwachen, Kranken, Alten und Jungen reißen. Sie tragen dadurch zur Gesunderhaltung dieser Wildtierpopulationen und auch gesamter Ökosysteme bei.

EU-Kommissar Karmenu Vella von der EU bescheinigte Deutschland im vergangenen Jahr, dass hier bei uns noch nicht einmal der ‚günstige Erhaltungszustand‘ des Wolfes erreicht ist. Das heißt, Wölfe können noch immer sehr leicht ausgerottet werden, denn es gibt schlichtweg noch nicht genug von ihnen.

Zudem ermahnte EU-Kommissar Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaubt seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen werden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange, zu erwarten.

Die „Lex Wolf“ bietet für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen Es wird der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig werden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

Einige PolitikerInnen haben bereits angekündigt, dass ihnen die Lex Wolf nicht weit genug geht. Sie möchten mittelfristig wolfsfreie Zonen schaffen, was in eklatanter Weise gegen EU-Recht verstoßen würde. Also wird die „Lex Wolf“ noch nicht einmal eine Befriedung der Wolfsdebatte bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Sommer, Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e.V.

Ursula Ripke, Assistentin des Vorstandes Wolfsschutz Deutschland e.V.

Hier die PDF-Version des Offenen Briefs: Offener_Brief_an_Bundespräsident_Steinmeier,_17._Februar_2020

GroKo will Deutschlands Wölfe ausrotten – Bundesrat billigt leichten Abschuss für Wölfe

Die “Lex Wolf“ wurde heute  vom Bundesrat gebilligt, dabei hatte der eigene Ausschuss festgestellt, dass diese gegen (höherrangiges) EU-Recht verstößt. Damit wird die „ Lex Wolf“ rechtskräftig, sobald das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Ein schwarzer Tag für uns und vor allem für die Wölfe in Deutschland, die hiermit erneut im wahrsten Sinne des Wortes zum Abschuss freigegeben werden. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Wir sind entsetzt darüber, dass hier Lobbyinteressen höher bewertet werden als das Allgemeinwohl und als der Wählerwille und man sogar in Kauf nimmt, hohe Geldstrafen auf EU-Ebene zu kassieren.

Wer schon jetzt Beschwerde – und das kann jede/r – gegen die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) einlegen will, kann dies unter diesem Link. https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/complaints-about-breaches-eu-law/how-make-complaint-eu-level_de?fbclid=IwAR20AG0xKM6lnqdQsy_NEjV9i44rSm-qMqGdMQBkKgUuqpb8WMmWLipXdvQ

Wir werden in den nächsten Tagen noch einen Appell an den Bundespräsidenten verfassen mit der Bitte, dieses Gesetz nicht zu unterschreiben und auch eine Beschwerde an die EU senden, die wir allen zur Verfügung stellen.

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=2013753