Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert und droht mit Anzeige wegen des geplanten Abschusses der Ohrdrufer Wölfin in Thüringen

Beispielfoto Wölfin © Brigitte Sommer

Das Thüringer Umweltministerium kündigte am Mittwoch an, einen Abschussantrag zur Tötung der Thüringer Wölfin Ohrdri zu stellen, schreibt die Deutsche Presseagentur in einer Meldung. Dieser Schritt sei nötig, weil Wölfe unter strengem Schutz stehen und nur in Ausnahmefällen gejagt werden dürften. «Es ist weder ein schöner, noch ein einfacher Schritt, aber ein notwendiger», wird Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) von der Deutschen Presse-Agentur in der Meldung zitiert. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. protestieren auf das Schärfste und wir drohen mit einer erneuten Anzeige gegen die Ministerin und weitere Beteiligte.

Zuvor sei bekannt geworden, dass am Sonntag 24 Tiere einer größeren Schafsherde bei Ohrdruf im Landkreis Gotha gerissen worden wären. Das Revier der Wölfin und ihres Rudels liegt auf dem Übungsplatz der Bundeswehr in der Nähe der Kleinstadt. «Das inzwischen belegte mehrfache Überwinden des Herdenschutzes durch die Wölfin, auch optimaler Schutzzäune, ist nach Einschätzung unserer Experten problematisch», erklärte Siegesmund weiter in der dpa-Meldung.

Zwei Grüne-Umweltminister und ein Ziel: Wölfe abschießen

Die wirtschaftlichen Schäden seien erheblich. In den vergleichsweise hohen Risszahlen – 2019 wurden demnach in Thüringen bislang mehr als 180 Schafe, Ziegen und andere Nutztiere getötet – sieht Siegesmund eine weitere Grundlage für den Antrag. Über den sollen Experten des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz entscheiden. Die Ministerin setzt darauf, dass der Antrag noch vor Jahresende bewilligt wird. Sie verwies auf einen ähnlichen Fall in Schleswig-Holstein, wo ein Wolf nach mehreren Übergriffen zum Abschuss freigegeben worden war. Diesen Schießbefehl auf Wolf Dani hatte ihr Kollege Jan Phillipp Albrecht (ebenfalls Grüne) Anfang des Jahres erteilt. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sowie auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. protestierten mehrfach dagegen. Die DJGT schätzt die Abschussgenehmigung in Schleswig-Holstein als nicht EU-rechtskonform ein. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/19/erfolg-in-schleswig-holstein-schiessbefehl-auf-wolf-dani-gw924m-wird-aufgehoben-jedenfalls-vorerst/

Für Thüringen liegen uns leider keine Fallzahlen, d. h. Anzahl der Tiere, die durch andere Ursachen als durch Schlachtung oder Risse umkommen, vor. Allerdings beträgt der Bestand an Schafen laut Statistik dort knapp 120.000 Schafe. Davon werden zirka 7.000 Tiere jährlich geschlachtet. In diesem Vergleich wirken 180 Schafe, Ziegen und weitere Nutztiere geradezu lächerlich gering.

Für Hessen gibt es Fallzahlen, die Umweltministerin Hinz (Grüne) bekannt gegeben hatte: Zitat. „Beim Thema Wolfrisse ist zu beachten, dass bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig zu Tode kommen. Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen.“

Umgerechnet auf Thüringen sind dies zwar weniger Tiere, aber es kommen bestimmt noch immer weitaus mehr Ziegen und Schafe durch andere Ursachen als durch Wölfe um.

In  „in Thüringen.de“ wird Siegesmund dahingehend zitiert, dass sie den Einsatz von Herdenschutzhunden ablehnen würde, da die Tiere erst auf Schäfer und Schafe geprägt werden müssten. Das ginge ad hoc nicht. Wie bitte? Das Territorium von Wölfin Ohrdri ist seit dem Monotoringjahr 2014/2015 hinlänglich bekannt und innerhalb von fünf Jahren ist man dort nicht in der Lage, für passenden Herdenschutz mit Herdenschutzhunden zu sorgen? In einem Fall aus NRW sorgten sogar ausgeliehene Herdenschutzhunde dafür, Wölfin Gloria den Appetit auf Schafe des Schäfereibetriebes Dünow zu vertreiben.

 

Siegesmund macht, was die Agrar-Lobby diktiert

Nach unserer Ansicht fehlt hier ganz klar der Wille der Ministerin, die sich ganz augenscheinlich lieber für die Interessen der Agrar-Lobby einsetzt, als für den Tier- und Naturschutz. Wir protestieren genauso auf das Schärfste gegen den geplanten Antrag zum Abschuss der Wölfin, wie gegen den Abschuss ihrer Mischlingswelpen (wir berichteten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/ ) und fordern stattdessen, auch dort endlich mit einem ernsthaften Herdenschutzprogramm zu beginnen. Unserer Ansicht nach soll hier höchstwahrscheinlich durch eine solche Abschussgenehmigung die Bildung eines neuen Wolfsrudels verhindert werden. Dies verstößt ganz klar gegen EU-Recht, das ausdrücklich vorsieht, dass die Wölfe in Deutschland sich vermehren sollen. Hintergrund: Seit Sommer/Frühherbst ist bekannt, dass sich ein Wolfsrüde in der Gegend aufhält. Dieser soll sogar die Welpen aus dem Vorjahr akzeptiert haben.

Sollte die Mutterwölfin, die Welpen oder gar der Rüde aufgrund des erneuten Schießbefehls von Umweltministerin Siegesmund getötet werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. erneut Anzeige gegen alle an der Tötung beteiligten Personen, auch weiterer Entscheider im Umweltministerium, stellen. Wir bitten die Ministerin Siegesmund daher, ihre Entscheidung noch einmal zu bedenken. Sollte sie die Entscheidung im Hinblick auf die baldige Änderung des Bundesnaturschützgesetzes (LEX-Wolf) getroffen haben, so muss sie damit rechnen, dass gegen die Änderung geklagt werden wird, bzw. massiv Anzeigen erstattet werden. Drei Anwälte, darunter Christina Patt von der DJGT, hatten am 09.12.19 während einer öffentlichen Anhörung im Bundestag den Abgeordneten signalisiert, dass die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in der von Bundesumweltministerin Schulze (SPD) entworfenen Form keinesfalls EU-rechtskonform ist. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass komplette Wolfsfamilien solange getötet werden dürften, bis keine Schäden mehr vorhanden wären. Der geplante Abschuss von Ohrdri geht wohl eindeutig in diese Richtung. Gleichzeitig gibt auch Ministerin Siegesmund hohe sechsstellige Summen für die Wolfsjagd aus, anstatt Weidetierhalter unbürokratisch zu entschädigen. Dies steht unserer Ansicht nach in keinem Verhältnis.

Quelle: Greenpeace hatte gestern die komplette Pressemitteilung der dpa übernommen: https://www.greenpeace-magazin.de/ticker/thueringen-plant-antrag-auf-abschuss-von-woelfin

Weitere Quellen:

https://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/Ohrdrufer-Woelfin-soll-zum-Abschuss-freigegeben-werden;art83467,7040501?fbclid=IwAR3GKevDKyY-GBgH4JZfZRgIcncNfhIkcYSZ3-CxXgidq2zFHAFqZWZRXfc

https://statistik.thueringen.de/webshop/pdf/2018/03308_2018_00.pdf

http://www.dbb-wolf.de

 

 

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) verlängert Schießbefehl auf Wolf Roddy und holt Jäger mit ins Boot – Wolfsschutz Deutschland e. V. droht mit Anzeige

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) verlängerte jetzt nicht nur erneut den Schießbefehl auf Wolf Roddy, sondern er will gleich auch noch die Jäger mit ins Boot holen.  Künftig will Lies sogar Wölfe nach Quote abschießen und er will dazu eine eigene Wolfsverordnung kreieren. Dies würde gegen EU-Recht sowie Tierschutzrecht verstoßen, finden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. und wir werden Anzeige gegen Minister und Jäger erstatten, sollten Roddy oder andere Wölfe erschossen werden.

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) bat am 28. November auf der Jahresversammlung des Zentralverbands der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (ZJEN) in Bad Fallingbostel die Jäger in Niedersachsen um Mithilfe beim Thema Wolf, steht in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums.  Zitat aus der PM:  „Wir müssen gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die auch eine ausreichende rechtliche Absicherung für die Jäger garantiert“, sucht Lies den Schulterschluss mit den Jägern. Wenn die rechtliche Grundlage für die Entnahme eines Wolfs gegeben ist, dann geht dies nach Ansicht von Lies nicht ohne Unterstützung der Jäger. „Ich bin froh, dass wir den Dialog dazu konsequent führten“, so der Umweltminister, der zugleich auf den gesetzlich „sehr engen Rahmen“ beim Thema Wolfsentnahme hinwies.

Das halten wohl die Wölfe von dem Vorhaben des Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies. ©Brigitte Sommer

Strafanzeige gegen Lies und Jäger

Anscheindend möchte Lies diesen engen gesetzlichen Rahmen so schnell wie möglich aushebeln. Mit „rechtlicher Grundlage“ spielt Lies wohl auch die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) an, die von seiner Amtskollegin, Bundesumweltministerin Schulze entworfen worden war und für die demnächst im den Bundestag abgestimmt werden soll. Hier unsere Stellungnahme dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/02/stellungnahme-an-den-umweltausschuss-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-zur-aenderung-des-45-abs-7-bnschg-lex-wolf/

Am Montag, den 09.12.19,  findet eine öffentliche Anhöhrung zur „Lex Wolf“ in Berlin statt.  Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) gerät indes selbst unter Druck, denn in einer Rüge kreidet ihr der Bundesrechnungshof an, hunderte Millionen Euro für Berater ausgegeben zu haben. Mit diesem Geld hätte man sämlichen Weidetierhaltern in ganz Deutschland wolfsabweisende Zäune bezahlen können.

Tatsächlich läuft noch immer eine Klage eines Naturschutzvereins gegen die Abschussgenehmigung des Rodewalder Rüden. Obwohl es hier wohl noch kein abschließendes Urteil gibt, lässt Lies weiter Jagd auf Wolf Roddy machen. Sollten hier Jäger tatsächlich mit an der Jagd beteiligt werden und der Wolfsrüde oder ein anderer Wolf erschossen werden, erstatten wir von Wolfsschutz Deuschland e. V. Strafanzeige, sowohl gegen die ausführende Person, als auch gegen Umweltminister Lies.

Weiter heisst es in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums, dass mit der Förderung  ja schon die Beschaffung von wolfsabweisenden Zäunen – zum Beispiel bei Schafen – ermöglicht werde. Aber man könne nicht überall in Niedersachsen entsprechende Zäune aufstellen. Gerade an den Deichen sei schon aus technischen Gründen ein solcher Schutz nicht möglich. Und im Gegensatz dazu könne sich eine Rinderherde „zum Teil selbst schützen“, so Lies.

Wie bitte? Selbstverständlich ist eine Weidetierhaltung hinter wolfsabweisenden Zäunen auch an und auf Deichen möglich.

Es genügt einfach lesen zu können, um hier zu sehen, welche Möglichkeit es gibt, Zäune auch an Wasserflächen und Deichen einzubauen.

Umweltminister Lies scheint auch in Bezug auf Rinderhaltung leider völlig faktenresistent oder lobbygesteuert zu sein. Unsere heutigen, hochgezüchteten Rinderrassen haben es verlernt, ihre Kälber zu verteidigen. Erschwerend kommt hier noch hinzu, dass die meisten Kühe auch noch enthornt werden. Wölfe sind Opportunisten. Sie können sehr schnell einschätzen, ob ein Kalb fit ist oder nicht. Wie soll ein Wolf wissen, dass Schaf „erlaubt“ ist und Rind nicht? Zumal das Umweltministerium ja bereits selber Zäune für Rinder in die Förderkulisse mit Billigkeitsleistungen mit hineingenommen hatte. Wolfsexpertin Dr. Marion Ebel bestätigt diese Fakten auch noch einmal in einem Interview in der Sendung „Hallo Hessen“ – ab Minute 10 zu hören und zu sehen: https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a-z/hallo-hessen/sendungen/hallo-hessen–woelfe-in-hessen,sendung-75300.html

Weidetierhaltung vor Naturschutz

Wichtig sei, dass jetzt zügig die Gesetzesnovelle des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt werde, die „Lex Wolf“, um einen rechtsicheren Rahmen für die notwendigen Ausnahmegenehmigungen für eine Entnahme zu erhalten – von einzelnen, auffälligen Tieren, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Zitat: „Im Konflikt zwischen Weidetierhaltung und Wolf müssen wir am Ende immer die Zukunft der Weidetierhaltung in Niedersachsen sichern“, so Lies. „Auf dieser Basis werden wir vorgehen. Klar ist aber auch, der hohe Schutzstatus des Wolfs grenzt den rechtlichen Rahmen ein.“

Lobby für Jäger – Lies will Wölfe nach Quote schießen

Das Ziel müsse lauten: Über eine Ausnahmegenehmigung oder mit einer Quote wie in Frankreich einzelne Wölfe zu entnehmen. Das Ministerium arbeite gerade an einer Wolfsverordnung, die ein Raster definiere für künftiges Vorgehen, auch „um die Jäger einzubinden. Denn ich brauche ihre Unterstützung“, betonte Lies. „Ich möchte die Jäger rechtlich absichern, so dass ihnen kein Problem entsteht. Und: Wenn wir über einen Abschuss entscheiden, dann gehört es dazu, dass die Gesellschaft diese Entscheidung auch akzeptiert“, so der Umweltminister. Er werde „für dieses Modell überall werben im Sinne der Jäger“.

Eine Lies´sche Wolfsverordnung würde, wie er sie plant, nach unserer Ansicht genauso gegen EU-Recht verstoßen, wie die geplante Änderung des Naturschutzgesetzes. Es gehört ebenso zu einer demokratischen Gesellschaft, dass Poltiker dann auch entsprechende Anzeigen und Klagen von Naturschutzverbänden akzeptieren müssen. Im Sinne der Bürger, der Umwelt, des Klimas und des Naturschutzes.

Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lies-bittet-jager-um-unterstutzung-beim-wolf-verordnung-fur-entnahme-im-notfall-geplant-183081.html

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/umweltministerium-gibt-offenbar-hunderte-millionen-euro-fuer-berater-aus-a-1293985.html

 

Thüringen: 500.000 Euro für die Tötung von Wölfen? – Beschwerde der DJGT gegen Verfahrenseinstellung – Wolfsschutz Deutschland e. V. schließt sich an

In Thüringen hatte sich eine auf dem Truppenübungsplatz Ohrdruf lebende Wölfin im Jahr 2018 mit einem Hund gepaart und in 2019 noch einmal mit einem ihrer durch diese Paarung entstandenen Söhne (auch dies ist nicht ungewöhnlich, wenn kein anderer männlicher Wolf vorhanden ist) Welpen gezeugt. Solche Paarungen kommen in der Natur äußerst selten vor, denn Wölfe sind nur ein Mal im Jahr überhaupt paarungsbereit. Da die Ohrdrufer Wölfin zur Zeit ihrer Paarungsbereitschaft auf keinen männlichen Wolf zugreifen konnte, paarte sie sich mit einem streunenden Hund. Ihre Welpen zog sie allerdings wie ganz normale Wolfswelpen auf. Dabei hat sie die Riesenleistung erbracht, 2018 ihre Welpen auch noch alleine durchzubringen, denn sie hatte ja keinen „Gatten“ dazu, der mit der Aufzucht half. Die Welpen hatten keinerlei Kontakt zu Menschen. Solche so genannten „Hybriden“ verhalten sich deshalb nicht anders als „normale“ Wölfe. Allerdings haben sie bei der Partnersuche und Vermehrung viel schlechtete Bedingungen, da Wölfe sich normalerweise immer Wölfe auswählen. Das Rendevous kam also nur zustande, weil es in Deutschland noch zu wenige Wölfe gibt. Das Thüringer Umweltministerium vertrat allerdings die Auffassung, dass man die Nachkommen einfach töten dürfe. Seither überschlagen sich Proteste genauso wie anscheinend auch die Kosten für diese Jagd.

Die Thüringische Landeszeitung will jetzt erfahren haben, dass die Thüringer Umweltministerin Siegesmund (Grüne) für Wölfe in Thüringen zirka eine halbe Million Euro ausgeben würde. Im Bezahlartikel wird allerdings deutlich, dass hier vor allem Beträge gemeint sind, die für die „Tötung“ von Wölfen aufgewendet worden sind und es wohl auch weiter werden.  Im laufenden Jahr würde das Umweltministerium etwa 200.000 Euro für Versuche ausgeben, die fünf Mischlingswelpen der Ohrdrufer Wölfin tot oder lebendig zu fangen, schreibt die TLZ. Allein die Beauftragung einer Tierärztin für den Lebendfang würde mit 54.000 Euro zu Buche schlagen. Ein für den Lebendfang beauftragtes Expertenbüro würde  zudem etwa 37.000 Euro erhalten. Diese Zahlen wären Mitgliedern eines Landtagsausschusses vertraulich mitgeteilt worden.

Beispielbild © Brigitte Sommer

Gesunde Welpen durch Schüsse hingerichtet

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte das Verfahren gegen Umweltministerin Siegesmund und weitere Beteiligte im September dieses Jahres eingestellt. Tatsächlich sei am 17.02.2018 durch Mitarbeiter des Bundesforstes die letale Entnahme von zwei männlichen sowie am 27.02.2018 die letale Entnahmen von einem weiblichen Wolf-Hund-Mischling auf dem Truppenübungsplatz in Ohrdruf erfolgt, heisst es im Einstellungsschreiben des Urteils.

Aus den zur Akte gelangten Untersuchungsbefunden des Leibnitz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung vom 07.05.2018, hätte sich ergeben, dass am 27.02.2018 ein neun Monate altes weibliches Tier (Wolf-Hund-Hybride) durch einen Kopfschuss und am 17.01.2018 zwei männliche Hund-Wolf-Hybriden auf dem Truppenübungsplatz durch Schüsse getötet worden seien.

In ihrer Begründung schreibt die Staatsanwaltschaft unter anderem, dass die Tötung favorisiert worden sei, da man frei geborenen Tieren eine Unterbringung in einem Park nicht zumuten wolle. (Anmerkung Wolfsschutz: der geplante Park ist kein normaler für Besucher zugänglicher Park). Außerdem sei der Bestand der Art als solcher nicht gefährdet und die Verantwortlichen seien davon ausgegangen, dass „vernünftige“ Gründe vorgelegen hätten. Außerdem habe man unter Zeitdruck gehandelt.

Beschwerde der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. gegen die Einstellung des Verfahrens

In ihrer Beschwerde legt die DJGT insbesondere dar, dass die beschuldigten Entscheidungsträger wie ihre namentlich bekannten Berater sich zu ihrer Rechtfertigung weder auf die Hinweise der Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) vom 30.10.2018, noch auf die Empfehlung 173 der Berner Konvention berufen können. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, entlastet sie nicht, da die Besonderheiten der vorliegenden Konstellation nicht berücksichtigt sind. Dazu erfordern ordnungsgemäße Ermittlungen die sachverständig zu belegende Gefahr, dass sich die sechs Hybriden so stark ausbreiten, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder vernichten. Diese besteht bei einer Hybridisierungsrate von unter 1 % aber nicht. Auch auf weitere noch erforderliche Ermittlungshandlungen wird hingewiesen. Die DJGT hatte bereits zu den Vorgängen am 24.04.2018 eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

Hier der Link zur Beschwerde: http://www.djgt.de/system/files/305/original/191125_DJGT_Dienstaufsichtsbeschwerde_anonymisiert.pdf

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. schließen uns dieser Beschwerde an

Gegen die Tötung der Mischlingswelpen hatten wir bereits protestiert und auch zwei Mal Anzeige gegen die Ministerin sowie weitere Personen erstattet. Wir schließen uns nun der Dienstaufsichtsbeschwerde der Deutschen Juristischen Gesellschaft an.

Siegesmund will weiter töten

Doch damit nicht genug: Laut Thüringer Allgemeine ist das Thüringer Umweltministerium auch in diesem Jahr von seinem ursprünglichen Plan abgerückt, die neuen Welpen, die die Ohrdrufwölfin mit einem ihrer verbliebenen Söhne im Frühjahr gezeugt hatte, leben zu lassen. Zitat: „Das Umweltministerium will die fünf im Mai geborenen Wolfshybriden jetzt doch töten lassen. Es ist damit von seinem Ursprungsplan abgerückt, die Ohrdrufer Hund-Wolf-Mischlinge einzufangen, um sie im Bärenpark Worbis unterzubringen, der zu diesem Zweck für 76.403 Euro umgebaut wurde. „Ein Antrag auf letale Entnahme der 2019 geborenen Wolf-Hund-Hybriden wurde von der oberen Naturschutzbehörde positiv beschieden“, teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Die rechtliche Grundlage einer Tötung finde sich im Bundesnaturschutzgesetz. „Sie dient dem Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen.“ Mit anderen Worten: Sie dient der genetischen Reinerhaltung der Tierart Wolf.“

Solche Argumente befördern geradezu rassistische, nach rückwärts gerichtetete Naturschutzgedanken, die eigentlich gerade in Deutschland so nicht aufkommen dürften. Die Mischlingwelpen der Ohrdrufer Wölfin sind nämlich zum Teil schwarz und in Deutschland kommen schwarze Wölfe normalerweise nicht vor, sondern nur graue Wölfe. In den vergangenen Jahrhunderten haben sich mit Sicherheit immer einmal wieder Wölfe mit Hunden gepaart. Forscher meinen sogar, dass die schwarze Fellfarbe von amerikanischen Wölfen durch Hundegene in die Population eingetragen worden sei. Man ist sich nur nicht darüber einig, wann genau dies geschehen ist. In Italien leben heute schon schwarze Wölfe, die durch so genannte Hybridisierung entstanden sind. Die Rate in Deutschland liegt bei unter 1 %. Von einer Gefährdung des „reinen Wolfs“ kann außerdem überhaupt keine Rede sein.

Quellen: https://www.tlz.de/wolf-kostet-land-eine-halbe-million-euro-id227812481.html?utm_source=Facebook&utm_medium=Social&utm_campaign=share&__pwh=JVvfn1x3407%2FSr6oLMmoSA%3D%3D&fbclid=IwAR3SuIgF8MTMlhRW83k90syZ5SfCJbY1OWXH4CSUigH0ydiFUF1OZpOFBdo

https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/gotha/thueringer-wolfshybriden-sollen-jetzt-getoetet-werden-id227587915.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/04/19/wolfswelpentoetung-in-thueringen-wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-erneut-anzeige-gegen-umweltministerin-siegesmund-und-den-schuetzen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/03/27/drei-wolfswelpen-erschossen-wolfsschutz-deutschland-erstattet-anzeige-gegen-die-thueringer-umweltministerin-siegesmund/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/22/offener-brief-an-umweltministerin-siegesmund-heben-sie-auch-den-zweiten-schiessbefehl-auf-die-thueringer-wolfswelpen-auf/

Wölfe in Deutschland: Neue Monitoringzahlen und alte Hysterie

Aktuell gibt es 105 Wolfsrudel in Deutschland. Das geht aus neuen Erhebungen der Bundesländer hervor, die durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) zu den amtlich bestätigten deutschen Wolfszahlen zusammengeführt wurden,“ schrieb das Bundesministerium für Naturschutz gestern in einer Pressemitteilung.  Das Wolfsvorkommen konzentriere sich weiterhin auf das Gebiet von der sächsischen Lausitz in nordwestliche Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Zum ersten Mal seit der Ausrottung der Art in Deutschland konnten zudem in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein jeweils einzelne territoriale Wölfe bestätigt werden. Weitere territoriale Vorkommen konnten in Thüringen und Bayern nachgewiesen werden. Die meisten Wolfsrudel leben in Brandenburg (41), gefolgt von Sachsen (22) und Niedersachsen (21).

Neue Karte für 2018/2019 – Screenshot von der Seite www.dbb-wolf.de © DBB-Wolf

Mehr Wölfe, aber auch mehr tote Wölfe

Neben den 105 Rudeln sind weiterhin 25 Wolfspaare sowie 13 sesshafte Einzelwölfe für das Monitoringjahr 2018/19 bestätigt. Im vorhergehenden Monitoringjahr 2017/18 wurden 77 Rudel, 40 Paare und 3 Einzelwölfe nachgewiesen (Stand vom 2.12.2019).

BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel: „Der Wolfsbestand in Deutschland nimmt zu. (Anm. laut EU-Verträgen soll der Bestand auch zunehmen. Genau deshalb steht der Wolf ja unter dem höchsten Schutzstatus) Die Wolfsterritorien konzentrieren sich nach wie vor auf die bisher bekannten Gebiete, die sich von Ostsachsen bis an die Nordsee erstrecken. Zusätzlich konnten in vier Bundesländern erstmalig einzelne territoriale Wölfe nachgewiesen werden. Die Anzahl der Totfunde ist im Vergleich zum Vorjahr um 60 Prozent deutlich angestiegen. Waren es im Monitoringjahr 2017/2018 noch 61 tote Tiere, so sind nun 99 Totfunde von den Bundesländern an die DBBW gemeldet worden. Mehr als die Hälfte der 83 durch den Verkehr getöteten Wölfe waren Welpen. Auch die Zahl der illegalen Tötungen ist leider von 6 auf 8 gestiegen.“ Wir von Wolfsschutz Deutschland schätzen die Dunkelziffer mindestens dreifach höher ein.

Big Brother für Deutschlands Wölfe?

Das Wolfsmonitoring sei für Deutschland einzigartig: Kaum ein anderes wildlebendes Tier werde in seinem Bestand ähnlich präzise erfasst und beobachtet. Als Grundlage würden Wolfsnachweise etwa durch Lebendfang dienen, einen genetischen Nachweis (auch aus Kotproben), Fotos aus Fotofallen oder von Totfunden. Die amtlichen Daten zum Wolfsbestand, die das BfN jährlich im Herbst veröffentlicht, würden von den Bundesländern nach einheitlichen Standards jeweils für ein Monitoringjahr erhoben werden (BfN-Skripten 413). Dieses erstrecke sich vom 1. Mai bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres und decke sich zeitlich mit einem biologischen „Wolfsjahr“, von der Geburt der Welpen bis zum Ende des ersten Lebensjahres. Die in den Bundesländern gesammelten Hin- und Nachweise würden anschließend jeweils durch Expertinnen und Experten des Bundes und der Länder gemeinsam überprüft. Das BfN und die DBBW führten sie bundesweit zusammen, nachdem sie die Daten aus den Ländern erhalten hätten.

Medien überschlagen sich mit reißerischen Berichten

Screenshot aus einem Spielgel-Online-Artikel.

Schwarze Wolken wogen über Deutschland. Man könnte glatt glauben, hier würde irgendein Unbill seinen Lauf nehmen. Dazu die reißerische Überschrift: „Wie viel Wölfe verträgt das Land?“ . Der Spiegel hat die jährliche Pressemittelug des BFN gleich noch zum Anlass genommen, einen „wissenschaftlichen“ Artikel zu fabrizieren. Wer sich nicht näher mit der Grafik befasst, kann den Eindruck gewinnen, dass Deutschland praktisch von Wölfen überlaufen wird. Dabei deuten die schwarzen Wogen lediglich an, wo für Wölfe noch genug Platz wäre. Freilich richten sich die Wölfe nicht nach Vorgaben von EX-perten“ und Wissenschaftlern. Sie suchen sich ihre Territorien selber aus und haben damit schon für manche Überrraschung gesorgt. Bereits seit den 80-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts gibt es viele Daten über das Wanderverhalten von europäischen Wölfen. Kaum ein Wildtier ist so gut erforscht, wie der Wolf. Dennoch entzieht er sich immer wieder unserer Kontrolle. Ist es das, was uns Deutschen so schwer fällt im Umgang mit „Bruder Wolf“? Dass er sich nicht in unsere bürokratischen Schemata pressen lässt? Ist der Wolf für den Menschen eine Gefahr? titelt das nächste Blatt. Fakt ist, dass es in den 20  Jahren seiner Rückkehr nach Deutschland keinen einzigen Angriff auf Menschen gab. Einer der Eckpfeiler unseres Rechtssystems ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel. So kann z.B. kein Gesetz den LKW-Verkehr pauschal verbieten, obwohl jedes Jahr Hunderte von Menschen zu Tode und Tausende zu Schaden kommen durch Unfälle mit LKW. Freilich weiß man heute auch, dass sich der Bestand an Wölfen am Bestand ihrer Beutetiere ausrichtet. In Deutschlands Kulturlandschaft ist jahrzehntelang der Bestand an Wild von Hobbyjägern durch teilweise ganzjährige Fütterungen hochgezüchtet worden. Nun streiten sich Förster und Jäger darüber, was Vorrang hat: Wald oder Wild? Schließlich würden Hirsche und Co. frische Triebe auffressen. Dabei könnten Wölfe helfen, Bestände von Hirschen, Rehen und weiteren  Wildtieren zu reduzieren. Ein Ende der Hobbyjagd könnte sogar Rothirschen wieder ermöglichen, in ihrer angestammten Gebiete zurückzukehren und Flächen freizuhalten. Hirsche sind nämlich in Wirklichkeit Steppentiere. Nur der hohe Jagddruck hat sie in die Wälder getrieben. Doch Deutschlands Jäger *innen wollen wohl auch den Wolf vor ihr Gewehr bekommen. Wie jedes Jahr machen sie einen Bohei um die neuen Monitoringzahlen.

Jäger im Blutrausch?

„Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisierte in einer Reaktion auf die vorgestellten Daten, dass in der Bilanz der Nachwuchs nicht zahlenmäßig aufgeführt werde. Nach DJV-Hochrechnungen lebten im Frühsommer 2019 rund 1300 Wölfe in Deutschland – erwachsene und Jungtiere. Für das Frühjahr 2020 prognostiziert der Verband knapp 1800 Wölfe in Deutschland. Im Nachbarland Frankreich sei eine Obergrenze von 500 Wölfen festgelegt, hieß es.“

Es wäre Platz für 4.000 Wölfe in Deutschland

Wer einmal in einem Wolfsgebiet war, merkt, dass die Wirklichkeit dort nichts mit Markierungen auf Karten zu tun hat. Zu groß erscheinen plötzlich die Symbole für den Wolf, die in solche Karten hineingezeichnet werden. In einem Gebiet von 400 Quadratkilometern zehn Wölfe ausfindig machen zu wollen, scheint so gut wie unmöglich. Und das ist es auch. Wenige Wölfe verteilen sich auf riesige Flächen. Was sind da schon 105 Rudel und ein paar Einzelwölfe? Riesige Flächen in Deutschland sind noch völlig unbesiedelt. Es kann also gar keine Rede davon sein, dass zu viele Wölfe hier leben würden.

Wölfe endlich in Ruhe lassen und Weidetierhalter fordern und fördern!

Es sollte endlich eine bundesweit einheitliche Lösung mit der kompletten Bezahlung von wolfsabweisenden Zäunen für alle Berufs- und Hobbyweidetierhalter in ganz Deutschland (was auch wandernde Jungwölfe einschließen würde) geben, wie es  auch von der EU seit Anfang des Jahres erlaubt wurde. Desweiteren fordern auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. eine höhere Weidetierprämie für Weidetierhalter *innen. Dafür sollte es dann aber auch keine Entschädigung bei Rissen mehr geben, damit Weidetierhalter *innen endlich die Verantwortung für das Wohlergehen ihrer anvertrauten Tiere übernehmen. Ganz zu schweigen von Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen. Dies zieht lediglich alle möglichen Tricksereien bestimmter Weidetierhalter *innen nach sich, die das Wohl ihrer Tiere aufs Spiel setzen, um einen Abschuss zu erlangen. Wir haben bei zahlreichen Kontrollen nachgewiesen, dass hier teilweise keine Spannung auf den Zäunen war und sich große Lücken in den Zäunen befanden. Wir halten deswegen auch die Änderung des Naturschutzgesetzes (Lex-Wolf) für völlig verfehlt.

 

Hier der Link zur Pressemitteilung des BfN: https://dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/bfn-aktuelle-wolfszahlen-der-bundeslaender-liegen-vor?fbclid=IwAR3fWtRBJlyj4B2MkKli_YBe9B0Sb0u17d3NQmrB4UcY76nQnxR7GSJ_VjU

Stellungnahme an den Umweltausschuss zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des §45 Abs.7 BNschG („Lex Wolf“)

Öffentliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des §45 Abs.7 BNschG („Lex Wolf“) – per E-Mail an umweltausschuss@bundestag.de

Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Umwelt etc.,
sehr geehrte Mitglieder der mitberatenden Ausschüsse,
sehr geehrte Sachverständige,

der Verein Wolfsschutz Deutschland e.V. lehnt diesen Gesetzentwurf kategorisch und auf das Schärfste ab, da er auf eine Legitimation zur Wiederausrottung des Wolfes in Deutschland hinausläuft.

Der ‚höchste Schutzstatus‘ des Wolfes – der in der Praxis in einigen Bundesländern bereits unterlaufen wird – wäre dann nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem er steht.

Wir verneinen ganz grundsätzlich die Notwendigkeit einer Änderung des BNSchG, da die Argumente, die dafür angeführt werden, einer Überprüfung nicht standhalten.

Im Wesentlichen sind diese:

Argument Rissvorfälle bei Weidetieren und wirtschaftliche Schäden; Zukunft der Weidetierhaltung
Die „Lex Wolf“ sieht vor, dass Risse nicht mehr individualisiert werden müssen, sondern Wölfe ‚entnommen‘ werden dürfen, bis keine Risse mehr stattfinden. In der Praxis hieße das, dass künftig ganze Wolfsrudel und auch durchziehende Jungwölfe getötet werden dürften, bis zur völligen Auslöschung einer Population.
Begründet wird dies mit den wirtschaftlichen Schäden, die WeidetierhalterInnen durch Wolfsrisse entstehen. Dem widersprechen wir energisch! Erstens werden die SchäferInnen für Verluste durch Wolfsrisse zu 100% entschädigt – anders als für die nicht seltenen Risse durch wildernde Hunde -, und zweitens erlaubt die EU seit Anfang 2019, alle Herdenschutzmaßnahmen zu 100% durch das jeweilige Bundesland zu fördern. Trotz dieser großzügigen Regelungen ist es für viele WeidetierhalterInnen anscheinend leichter, nach dem Abschuss von Wölfen zu rufen, als ihre Tiere wirksam zu schützen. Unsere Zaunkontrollen an den Orten und in den Gebieten von Wolfsvorkommen und -rissen zeigen wieder und wieder, mit welcher Fahrlässigkeit Weidetiere Gefahren ausgesetzt werden. In zahlreichen Fällen läuft diese Fahrlässigkeit regelrecht auf eine Anfütterung von Wölfen und anderen großen Beutegreifern hinaus.

Gänzlich überzogen ist das Argument, dass die Weidetierhaltung wegen des Wolfes vor dem Aus stünde. Besonders die Verbände der WeidetierhalterInnen führen dieses immer wieder an, obwohl alle Daten und Fakten beweisen, dass die wirtschaftlichen Probleme struktureller Natur sind. Weil man aber auf strukturelle Probleme nicht so gut mit dem Finger zeigen kann, zeigt man auf den Wolf. Mit anderen Worten: Wider besseres Wissen wird der Wolf zu einem Bösewicht hochstilisiert, der einen ganzen Berufsstand zu ruinieren droht.

Was Bauern und Bäuerinnen sowie Weidetierhalter *innen übrigens niemals erwähnen, ist die hohe Zahl der ‚Falltiere‘, das sind die Tiere, die im üblichen Betrieb zu Tode kommen, also als Kadaver in den Tierkörperverwertungsanstalten entsorgt werden. Diese Zahlen gehen allein für Schafe und Ziegen in die Hunderttausende. (Aus einigen Bundesländern gibt es amtliche Zahlen, aus anderen nur Schätzungen. Beispiel Niedersachsen: Zahl der ‚Falltiere‘ jährlich um die 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 115.000 Rinder (ohne Totgeburten); Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19: 404. Vierhundertundvier!). Diese Verluste, für die es keine Entschädigungen gibt, werden von den WeidetierhalterInnen achselzuckend hingenommen. Zudem sind Preise für Nutztiere rapide in den Keller gesunken, deshalb lauern wohl einige Tierhalter auf Rissentschädigungen und provozieren Risse.

Es sollte endlich eine bundesweit einheitliche Lösung mit der kompletten Bezahlung von wolfsabweisenden Zäunen für alle Berufs- und Hobbyweidetierhalter in ganz Deutschland (was auch wandernde Jungwölfe einschließen würde) geben, wie es  auch von der EU seit Anfang des Jahres erlaubt wurde. Desweiteren fordern auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. eine höhere Weidetierprämie für Weidetierhalter *innen. Dafür sollte es dann aber auch keine Entschädigung bei Rissen mehr geben, damit Weidetierhalter *innen endlich die Verantwortung für das Wohlergehen ihrer anvertrauten Tiere übernehmen. Ganz zu schweigen von Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen. Dies zieht lediglich alle möglichen Tricksereien bestimmter Weidetierhalter *innen nach sich, die das Wohl ihrer Tiere aufs Spiel setzen, um einen Abschuss zu erlangen. Wir haben bei zahlreichen Kontrollen nachgewiesen, dass hier teilweise keine Spannung auf den Zäunen war und sich große Lücken in den Zäunen befanden. Wir halten deswegen auch die Änderung des Naturschutzgesetzes (Lex-Wolf) für völlig verfehlt.

Argument Rechtssicherheit:
Der Gesetzentwurf definiert nicht, was ein „erheblicher Schaden“ sein soll. Der Rechtsfrieden wird also gerade nicht hergestellt. Noch schwerwiegender ist die Tatsache, dass der Gesetzentwurf nicht mit EU-Recht konform ist und Deutschland erneut ein Vertragsverletzungsverfahren droht. Im jüngsten Urteil des EuGH vom Oktober 2019 wurde noch einmal bekräftigt, dass der Schutz gefährdeter Arten – und zu denen gehört der Wolf auch in Deutschland – Priorität hat gegenüber anderen Aspekten. (Siehe dazu auch die rechtliche Würdigung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrechte.)

Dass es zukünftig erlaubt sein soll, Wolfsmischlinge zu töten, sehen wir als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Argument Sicherheit von Menschen:
Einer der Eckpfeiler unseres Rechtssystems ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel. So kann z.B. kein Gesetz den LKW-Verkehr pauschal verbieten, obwohl jedes Jahr Hunderte von Menschen zu Tode und Tausende zu Schaden kommen durch Unfälle mit LKW. Im Fall des Wolfes ist es sogar so, dass die Gefahr von Wölfen für Menschen eine rein theoretische ist. In 20 Jahren hat es nicht einen einzigen Angriff auf Menschen gegeben. Weniger Risiko für Leib und Leben geht nicht!

In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der „Lex Wolf“ deren erneuter Ausrottung den Boden zu bereiten.

Ursula Ripke, Assistentin des Vorstandes, Brigitte Sommer 1. Vorsitzende

SH – Faktencheck zum mutmaßlichen Riss bei Hochdonn: Tricksende, lügende und betrügende Wutbauern?

Beispielbild © Brigitte Sommer

Es ist nicht einmal erwiesen, ob es überhaupt ein Wolf war, aber es gebe einen neuen „Problemwolf“ in Schleswig-Holstein, der noch viel „böser“ sei als der nach Mecklenburg-Vorpommern abgewanderte und aus Dänemark stammende Wolf Dani (Abwandlung von Dansk – GW924 m), schrieb vorgestern die BILD. Wie kann ein Wildtier böse sein? Ein Wolf reisst Beute, weil er sich ernähren muss. Im Gegensatz zum Menschen empfindet ein Wolf keinerlei „Vergnügen“ daran, zu töten und zu quälen. Eingesperrte Tiere stellen für Beutegreifer wie Wölfe eine unnatürliche Situation dar. Kann die Beute nicht wegrennen, oder wurde das Verhalten weggezüchtet, wird beim Wolf so lange ein Beutegreifreflex ausgelöst, bis sich in seiner Nähe nichts mehr bewegt. Man kennt dieses Phänomen auch von Füchsen im Hühnerstall.  Dieser Reflex ist für Wölfe und Schafe gleichermaßen tragisch, denn ein Wolf reisst so bis zur völligen Erschöpfung. Wie Wolfsberater Matzen dazu kommt, das Tier im BILD-Artikel als im „Jagdrausch“ zu bezeichnen, ist uns schleierhaft. Wenn also jemand wirklich als „böse“ zu betiteln wäre, so ist es der Mensch, die einzige Spezies, die aus Vergnügen tötet und wohl gerade dabei ist, unseren Planeten zu zerstören. Wissenschaftler haben das Zeitalter des Anthroprozän, das Zeitalter des Menschen ausgerufen. Keine Spezies wirkt sich derart zerstörend wie wir aus.

Hochdonn: Zäune nach hinten nur mit 40 Zentimeter hoher Litze

Es gibt keine Problemwölfe in Schleswig-Holstein, sondern augenscheinlich Problembauern und Problemweidetierhalter, die Problemzäune aufstellen, um Schießbefehle auf Wölfe zu erreichen. Warum? Weil sie sich nicht auf neue Bedingungen einstellen möchten und weil sie anscheinend auch faktenresistent und von Gier getrieben sind. Teilweise erhalten diese Bauern EU-Subventionen in hoher sechstelliger Summe. Jahre lang hat sich niemand um die vielen Hunderisse vor Ort geschert, doch kaum gibt es eine Möglichkeit an Geld zu kommen, werden Schafe zur Anfütterung der Wölfe hingestellt. Und damit es nicht so auffällt, werden die Zäune zur Straßenseite und an Wegen ordnungsgemäß angebracht und an der Rückseite geht der Zaun in eine niedrige Litze über. Wer geht denn auch querfeldein und prüft das? Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. machen das. Und hier haben wir wohl wieder einen Betrüger entlarvt. Außerdem stellt sich nun dar, worauf wir monatelang hingewiesen hatten: Es gibt mehrere Wölfe in der Region westlich und nördlich. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hält sich auch mindestens ein weiterer Wolf im LK Pinneberg auf. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/15/schleswig-holstein-wolf-dani-gw-924m-wahrscheinlich-abgewandert-andere-woelfe-im-revier-aber-weiter-schiesswuetige-jaeger-auf-der-lauer-im-lk-pinneberg/ Inzwischen wurde der Schießbefehl auf Wolf Dani aufgehoben.

Vorne hui, hinten pfui!

An der Rückseite nur 40cm Litze. An der Hauptstraße Netzzaun, am Weg auch. Aber zu den Nachbarfeldern nur ein Draht in Höhe von 40 Zentimetern.

Tricksen, täuschen, betrügen: Vorne an der Hauptstraße und am Weg Netz und Spannung, hinten, wo normalerweise niemand schaut, nur eine Litze in 40 Zentimeter Höhe.
Der Übergang vom Standardnetz zur Minilitze. Hier kann jede/r drübersteigen. Im Falle eines Risses heisst es dann: Wolf hat wolfsabweisende Zäune überwunden?

Und hier zwei Zäune in Höllenborn, 5-Finger Linde

 

 

Weide bei Eiderstedt

 

Hier der Link zum Artikel der Bild: https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/neuer-problemwolf-gw924m-abgewandert-aber-er-hat-einen-nachfolger-66318666.bild.html

Hier ein weniger reißerischer Artikel über einen neuen Wolf bei Eiderstedt.

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Neuer-Wolf-an-der-Westkueste-gesichtet,wolf4166.html?fbclid=IwAR1i7mRisMz5Y5lPqdc_oDNfRPUgMkMe_UE6yN4F3a2dw3QwjY3sjUgNio8

Weitere Quellen:

https://www.boyens-medien.de/artikel/dithmarschen/mutmasslicher-wolfsriss-in-hochdonn-307746.html?fbclid=IwAR248s9TA0CqaeL4Xawf7mhTpA3DeNYk6PYCHGT2g2qvpUaxtWCg0e_qo1g

https://www.nationalgeographic.de/geschichte-und-kultur/anthropozaen-das-zeitalter-des-menschen

Faktencheck Schleswig-Holstein / Moordiek: Alle Jahre wieder…Zaunfrevel bei Schäfer K.

Der vom Schießbefehl bedrohte Wolf Dani (GW924 m) ist nachweislich nach Mecklenburg-Vorpommern ausgewandert. Wir hoffen, dass er weiter nach Polen gezogen ist, denn in Mecklenburg-Vorpommern geraten Jäger ebenfalls wohl bereits in einen Blutrausch und auch der Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD), würde gerne auch dort einen Schießbefehl auf Dani ausstellen.

Zwergenzäune statt Herdenschutz

In Danis altem Revier in Moordiek Schleswig-Holstein bleibt es derweil bei den alten Problemen. Familie K. beklagte sich in einem Artikel im Februar 2019 darüber, dass ihre Schafe wegen des Wolfs weniger Lämmer gebären würden. Wolfsabweisende Netze oder wenigstens Standartzäune wollte man dennoch nicht aufstellen. An der Einstellung der Familie hat sich anscheinend so gar nichts geändert, denn aktuelle Bilder (27.11.19) weisen nach, dass hier genau wie im vergangenen Jahr auch, Zwergenzäune um die Schafe herum genaut sind. 42 Zentimeter Höhe hält nicht einmal Schafe ab, hier drüber zu springen, da hilft es auch nicht, wenn hier eine Spannung von 4000 Volt zu verzeichnen ist. Nur kann man sich aber die (Hetz)Zeitungsschlagzeile im Fall eines Risses vorstellen: Wolf „überwindet“ Elektrozaun! Solange sich nichts an der Einstellung von Problemweidetierhaltern dort ändern, dauert es mit der nächsten Problemwolfkreation bestimmt nicht lange. Zumal wir vermuten, dass sich ohnehin dort ein zweiter Wolf aufgehalten hat, bzw. noch aufhält.

Familie K. hat im vergangenen Jahr über 40.000 Euro an EU-Subventionen erhalten. Otto-Normalverbraucher wird es immer schwerer verständlich sein, warum hier scheinbar gar nichts in Zäune investiert wird.

 

Same procedere that every Year!

 

Hier der Link zu einem Artikel aus 2018: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Sorgt-der-Wolf-fuer-weniger-Laemmer,laemmer310.html?fbclid=IwAR1s56hI7OM_t32rdPufTzaFCHZTw3uKrsiUBTlwDqe3EZKWuMKlWlRhdho

Und hier ein Foto von der gleichen Weide genau vor einem Jahr:

Bawü: Möglicherweise jetzt auch ein Wolf im Südschwarzwald

Untersuchung am Senckenberg-Institut soll Klarheit schaffen

Beispielfoto ©Brigitte Sommer

Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg (FVA) habe das Umweltministerium gestern (27.11.) darüber informiert, dass sich möglicherweise ein Wolf im Südschwarzwald aufhält, gab das das UM Bawü gestern in einer Pressemitteilung bekannt. Es gebe verschiedene Hinweise darauf. Ein Fotofallenbild aus der Gemeinde Grafenhausen im Landkreis Waldshut zeige ein Tier, bei dem es sich um einen Wolf handeln könnte. Das Bild zeige das Tier allerdings nur von hinten, so dass eine eindeutige Zuordnung nicht möglich wären. Außerdem würden aus den Gemeinden Grafenhausen und Bonndorf (ebenfalls Landkreis Waldshut) Losungsfunde vorliegen. Die Expertinnen und Experten der FVA hätten die Funde als sogenannte C3-Hinweise klassifiziert. Mit dieser offiziellen Klassifizierung sind nicht bestätigte Hinweise gemeint. Ob sich im Südschwarzwald tatsächlich ein Wolf aufhält, solle nun anhand einer Losungsprobe am Senckenberg-Institut untersucht werden.

Die beiden Gemeinden liegen außerhalb der sogenannten „Förderkulisse Wolfsprävention“ im Nordschwarzwald, wo seit rund zwei Jahren ein residenter Wolf nachgewiesen wird. https://um.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/hinweise-auf-einen-wolf-im-suedschwarzwald/?fbclid=IwAR0qJChA9fsc_BBes0RKd8c3Yhh6ht8LvvqmPhpFrpLdUkpI_tSPX83f52w

Wir von Wolfsschutz Deutschland fordern deshalb schon lange eine bundesweiter Lösung, mit der ganz Deutschland zum „Wolfsland“ erklärt werden können und so unbürokratisch, wie es die EU Anfang des Jahres erlaubt hat, zu 100 % Zäune gefördert werden könnten und auch Entschädigungen gezahlt werden könnten. Hier wären auch die Schäden von durchwandernden Jungwölfen abgedeckt.

 

Zaunfrevel in Grambow! Nach Angriff von angeblichem Problemwolf GW 924m/Dani, schlechter Weideschutz

Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD) sei wegen seiner Informationspolitik zu Wolfsrissen in die Kritik, geraten schrieb der NDR. Der Schafzuchtverband des Landes werfe ihm fehlende Aufklärung vor. Anlass seien jetzt bekannt gewordene Rissvorfälle mit einem Problemwolf bei Grambow (Landkreis Nordwestmecklenburg) in der Nähe von Schwerin. Der Schafzüchterverband mokierte, dass es von Backhaus keine Info darüber gegeben habe, dass Wolf Dani (GW 924) m von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern ausgewandert wäre. Über die Risse wäre man erst durch die Presseinfo vom Umweltministerium in Schleswig-Holstein informiert worden. Hier unser Bericht zum Thema:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/19/erfolg-in-schleswig-holstein-schiessbefehl-auf-wolf-dani-gw924m-wird-aufgehoben-jedenfalls-vorerst/

Nun wäre es amtlich betätigt, dass Dani auch Schafe in Grambow gerissen habe. Wir haben uns verschiedene Zäune vor Ort um Grambow herum einmal angesehen. Das Ergebnis ist katastrophal und ein Armutszeugnis für die Halter dieser Tiere. So werden Wölfe erst auf den Geschmack gebracht.

Kein Abschuss von Dani in Mecklenburg-Vorpommern

Ferner behauptet der Jagdverband, dass Dani auch auf der Insel Usedom Schafe gerissen hätte. Man fordert, dass Dani abgeschossen werden soll, bevor er nach Polen abwandert. Wir fordern die Jäger auf, sich erst einmal mit der Rechtslage vertraut zu machen. Bisher hat Dani wohl in Mecklenburg-Vorpommern keinen einzigen wolfsabweisenden Zaun „überwunden“. Er verhält sich nicht anders, wie jeder andere Wolf auch, der bei solchen Zäunen zugreifen würde. Auch Backhaus bestätigte, dass die rechtlichen Kriterien für einen Abschuss in Mecklenburg-Vorpommern nicht vorliegen würden.

Ganz augenscheinlich wollen sich bestimmte Weidetierhaltergruppen wohl einfach nicht mit der Rückkehr der Wölfe in Deutschland arrangieren und sie  versuchen wohl augenscheinlich alles, um eine Abschussverfügung zu erreichen. Dabei setzen sie wohl sogar bewusst das Leben ihrer anvertrauten Tiere aufs Spiel. Anders ist ein solches Verhalten einfach nicht mehr erklärbar.

Hier die Links zu den Berichten:

https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/jaeger-fordern-wolfs-abschuss-auf-usedom-2537570711.html?fbclid=IwAR2cvOCRKbxtPl7OVgTEbhklJycUDHX64Z0YUlhSDFTIwcQh9oVCeQF4a9M

https://www.sueddeutsche.de/leben/tiere-grambow-vorerst-kein-abschuss-problemwolf-sorgt-fuer-streit-in-mv-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-191119-99-792854

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Problemwolf-Kritik-an-Backhaus-Informationspolitik,wolf4152.html

 

Safe the date Berlin: 09.12.19 – Öffentliche Anhörung zur LEX-Wolf – Hingehen und/oder Protest an den Ausschuss senden!

Die Partei DIE LINKE habe sich dafür eingesetzt, dass es eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung geben wird, schrieb uns eine Mitarbeiterin in einer Mail. Diese findet am 9. Dezember von 16 bis 18 Uhr statt. Stellungnahmen seien immer erwünscht und können an das Ausschusssekretariat des Umweltausschusses als federführendem Ausschuss gesandt werden: umweltausschuss@bundestag.de. Die Stellungnahmen würden  sowohl alle Ausschussmitglieder erhalten, als auch alle mitberatenden Ausschüsse und alle Sachverständigen. Zudem seien sie online auf der Seite des Umweltausschusses abrufbar und liegen vor der Anhörung in Papierform aus. Dies wäre also eine gute Möglichkeit, sich nochmal Gehör zu verschaffen. Wer teilnehmen möchte, muss sich hier anmelden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a16_umwelt/oeffentliche_anhoerungen?fbclid=IwAR1xu-2SHse4x3PiuAfS7O30cLYnI6mJEUQhtzsCVv2GGZ79aezLmKO1Kk8

Das finden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auch und wir rufen noch einmal dazu auf, doch an der öffentlichen Anhörung in Berlin teilzunehmen. Wer dies nicht kann, kann schriftlich protestieren:

Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte, vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft.  Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. 

Protestaktion – Jede/r kann mitmachen!

Alle, die noch einmal protestieren möchten, finden hier unseren Protestflyer flyer-lex-2 zum Herunterladen und Ausdrucken sowie hier unseren Protesttext, der als Stellungnahme versendet werden kann: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/

Aktueller Hintergrund mit Erklärung der rechtlichen Lage von der DJGT dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/23/groko-will-ab-morgen-die-lex-wolf-durch-den-bundestag-peitschen-bitte-protestieren/

In einer Pressemitteilung kritisiert Dr. Kirsten Tackmann die Bundesregierung scharf. Zitat: Mit ihren Änderungsvorschlägen zum Bundesnaturschutzgesetz will die Bundesregierung angeblich Rechtsicherheit schaffen. Genau das wird aber nur vorgetäuscht. Ohne klare Definition im Gesetzentwurf, was ein „erheblicher Schaden“ ist, der die Ausnahme vom Tötungsverbot begründen soll und seine klare Abgrenzung von der bisherigen Grundlage „existenzgefährdender Schäden“ wird die Rechtsunsicherheit noch verstärkt. Und es entsteht der Verdacht, dass damit der Schutzstatus durch die Hintertür klammheimlich und rechtswidrig aufgeweicht werden soll. Das wird weder die Konflikte vor Ort befrieden, noch die Weidetiere besser schützen. Hier die PM https://kirstentackmann.de/bundesregierung-versucht-beim-artenschutz-zu-tricksen/

Bundesregierung blockiert gleichzeitig Weidetierprämie

Diese Scheinheiligkeit der Koalition in Sachen Weidetierhaltung sei „schwer zu ertragen.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag die Beratungsergebnisse im Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. Noch am Mittwoch wurde der Antrag von LINKEN und Grünen für eine Weidetierprämie abgelehnt. Diese Hilfe wäre direkt und unkompliziert in den Betrieben angekommen. Auch alle Änderungsanträge der LINKEN zum Bundeshaushalt 2020 für die Weidetierhaltungen – ein Bundesprogramm Weidetierhaltung mit 50 Millionen Euro jährlich und ein Herdenschutzkompetenzzentrum mit 2 Millionen Euro jährlich – wurden leider abgelehnt. Hier die PM https://kirstentackmann.de/weidetierhaltung-hilfe-versprochen-gebrochen/

Auch die Grünen gegen Lex-Wolf

Diese Antwort erhielten wir auf unser Anschreiben an die GRÜNEN:

Sehr geehrter Herr Vogel,
Frau Lemke dankt dem Vorstand und Frau Sommer sehr für Ihr Schreiben vom 29. Oktober 2019.
Ihre Anmerkungen haben wir gerne aufgenommen. Wir können Ihnen versichern, dass sich Frau Lemke und die
Grüne Bundestagsfraktion weiterhin gegen die geplante Gesetzesänderung einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Konstanze Behrendt

—-
Konstanze Behrendt
Büro Steffi Lemke MdB

Steffi Lemke MdB
Parlamentarische Geschäftsführerin und
Sprecherin für Naturschutz der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen