Petitionsausschuss des Bundestages weist Forderungen nach Wolfstötungen in Niedersachsen zurück

Es gebe keinen Bedarf für Maßnahmen gegen Verbreitung des Wolfes sowie „Wolfshybriden“ entschied der Petitionsausschuss am Mittwoch mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD hatten hingegen für eine Überweisung an den Bundestag mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ plädiert. Gefordert hatte die Abschüsse ein Gestüt in Niedersachsen.

Wie sich Gesetze auf den Bürger auswirken, das erfährt der Petitionsausschuss aus erster Hand. Denn Schreiben mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag landen beim Petitionsausschuss, der die Petitionen prüft und berät. Damit ist er ein Seismograf, der die Stimmung der Bevölkerung aufzeichnet. Ob die Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen und daher noch einmal kritisch überprüft werden sollten, oder ob der Bundestag in einem bestimmten Anliegen aktiv werden soll, das wissen seine Mitglieder am besten darzulegen.

Gestütsinhaber forderten Wölfe und „Wolfshybriden“ abzuschießen

In der vorliegenden Eingabe werden Maßnahmen gegen die „unkontrollierte Verbreitung des Wolfes in Niedersachsen“ gefordert. Die Petenten, Betreiber eines Pferdegestütes, äußern darin ihre Sorge vor vermehrten Wolfsrissen bei Weide- und Nutztieren, die nachts im Freien auf der Weide seien. Eine artgerechte Pferdehaltung sowie jegliche Weidehaltung seien dadurch nicht mehr möglich. Nötig ist aus Sicht der Petenten unter anderem die Aufnahme von Wölfen und ihren Hybriden in das Jagdrecht sowie der sofortige Abschuss auffälliger Wölfe, die Weide- und Nutztiere angegriffen haben.

CDU und AfD für Schießen statt Schützen

Während der Debatte im Ausschuss begründeten Vertreter von Unions- und AfD-Fraktion ihr Votum für die Berücksichtigungs-Überweisung. Seitens der Unionsfraktion wurde die Bedeutung der Schafe für die Deichsicherung an Küsten und Flüssen betont. Wenn Schafe vermehrt von Wölfen gerissen werden, führe dies aber dazu, dass die Schafshalter sich aus der Deichsicherung zurückziehen würden. Da sich der Wolfsbestand in den vergangenen Jahren deutlich erholt habe, sei der gewährte Schutzstandart nicht mehr nötig. Die AfD-Fraktion schloss sich der Argumentation an. Die zunehmende Wolfspopulation gefährde tierhaltende Betriebe, sagte ein Fraktionsvertreter. Eine Aufnahme in das Jagdrecht sei dringend geboten.

Deutschland hat kein „Wolfshybridenproblem“

Dem entgegnete eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, insbesondere bei Wolfs-Hybriden könne keineswegs von einer zunehmenden Verbreitung gesprochen werden. Im Übrigen gebe es schon jetzt Möglichkeiten, in Einzelfällen Wölfe abzuschießen. Dies habe unlängst erst dazu geführt, dass in Niedersachsen eine junge Wölfin abgeschossen wurde, die dafür gar nicht freigegeben worden sei. Es gebe als eher ein Problem in die andere Richtung.

Für die gesunkene Attraktivität des Schäferberufes sei im Übrigen auch nicht der Wolf verantwortlich. Der Schutz des Wolfes, so die Grünenvertreterin weiter, beruhe zudem auf europäischen Vorgaben.

In der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses heißt es unter anderem, in den vergangenen 20 Jahren seien nur vereinzelt Wolf-Hund-Hybridisierungsereignisse in freier Wildbahn nachgewiesen worden. „Nach Kenntnis des Petitionsausschusses gab es in Deutschland mit Ausnahme eines Falles in Thüringen und eines eindeutig nachgewiesenen Falles im Jahre 2003 in Sachsen keinen weiteren Nachweis von Wolfshybriden.“ Die oftmals geäußerte Meinung, viele der deutschen Wölfe seien in Wahrheit Hybriden, träfe somit nicht zu.

Keine wirklich zielführende Option ist es aus Sicht der Ausschussmehrheit, Wölfe und ihre Hybriden in das Jagdrecht aufzunehmen. Selbst dann dürften sie nicht beliebig bejagt werden. „Auch unter dem Jagdrecht bliebe das aus Gründen des zwingenden Europarechts geltende Schutzniveau des Wolfes unverändert bestehen“, heißt es in der Beschlussempfehlung, in der auch auf die staatliche Förderung des präventiven Herdenschutzes durch Weidetierhalter hingewiesen wird.

Quellen: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-876570?fbclid=IwAR22XE3AUhwKWhE3V-ndit-1_Xn88tf9heaviBBlsymkCLaRPkp5qVcfTOQ

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

Schluss mit geheimen Wolfsjagden in Niedersachsen?

Die Niedersächsischen Grünen hatten gegen die geheimen Wolfsabschussverfügungen von Umweltminister Lies (SPD) geklagt. Nach der Verhandlung am 1. Dezember 2021 zeigte sich der stellvertretende Fraktionschef Christian Meyer optimistisch. Die offizielle Entscheidung wird aber erst am 8. Februar 2022 verkündet werden.

Beispielbild ©Brigitte Sommer – Auf zehn Wölfe in Niedersachsen sind geheim gehaltene Abschussverfügungen ausgestellt. Getroffen wurden allerdings die falschen Wölfe. Lies´Geheimhaltung erschwert Klagen.

 

(dpa) – Darf die rot-schwarze Landesregierung Informationen über zum Abschuss freigegebene Wölfe geheimhalten? Mit dieser Frage hat sich der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg am Mittwoch beschäftigt. Drei Grünen-Abgeordnete hatten zu den Abschussgenehmigungen im Februar eine Kleine Anfrage im Landtag gestellt, doch das Umweltministerium verweigerte Auskünfte zu einzelnen Fällen. Zur Begründung hieß es, dass das grundrechtlich geschützte Geheimhaltungsinteresse Dritter das Informationsinteresse der Abgeordneten überwiege. Weil die Grünen dies anders sehen, zogen sie vor das höchste Verfassungsgericht im Land.
Wölfe stehen unter strengem Naturschutz und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen zum Abschuss freigegeben werden – etwa wenn sie Menschen zu nahe gekommen sind oder wolfsabweisende Zäune mehrfach überwunden und Schafe, Rinder oder Pferde gerissen haben.
In einer zweieinhalbstündigen Verhandlung stellten die Richter den Vertretern der Landesregierung, darunter Umweltstaatssekretär Frank Doods, zahlreiche Fragen.  Unter anderem ging es nach Auskunft eines Gerichtssprechers darum, warum nach dem Abschuss eines Wolfes das Umweltministerium sehr wohl Details etwa zum ungefähren Ort der Tötung des Tieres mitgeteilt hatte. Seine Entscheidung will der Staatsgerichtshof am 8. Februar (10.00 Uhr) verkünden.
Die Grünen zeigten sich zufrieden mit dem Verlauf der Verhandlung. Ihnen gehe es um mehr Transparenz und Überprüfbarkeit von Wolfsabschüssen, sagte der stellvertretende Fraktionschef Christian Meyer der dpa. «Wir wollen nicht wissen, wer der Jäger ist. Wir wollen wissen, warum soll dieser Wolf getötet werden.» Nur so könnten die Genehmigungen mit Klagen von Umweltverbänden rechtlich überprüft werden. Die Geheimniskrämerei sei verfassungswidrig.
Im Internet gebe es Hass und Drohungen auf beiden Seiten, also von Wolfsgegnern und Wolfsbefürwortern, sagte Meyer. «Ich wurde auch schon bedroht.» Diese Taten müssten individuell strafrechtlich verfolgt werden. Die Landesregierung dürfe auch in bestimmten anderen Fällen nicht Informationen verheimlichen, um mögliche Straftaten zu verhindern – etwa bei Atommülltransporten.
Dem Grünen-Politiker zufolge wurden in Niedersachsen bisher zehn Wölfe offiziell zum Abschuss freigeben. Kein einziger der gesuchten Leitwölfe sei getötet worden, stattdessen habe es vier Fehlabschüsse von Jungtieren gegeben, kritisierte der frühere niedersächsische Agrarminister.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatte Strafanzeigen gegen Umweltminister und beteiligte Personen gestellt. Im Gegensatz zu den Grünen geht es uns nicht nur darum, die Öffentlichkeit im Rahmen des Gesetzes zu informieren sondern wir stellen die Berechtigung dieser Abschüsse generell infrage. Unserer Meinung nach sind sie nicht mit geltendem EU-Recht vereinbar.

 

Umweltminister Albrecht (Grüne) gibt Schießbefehl auf Dani – wir protestieren und zeigen schlimme Zaunzustände!

Diese Aufgabe ist doppelt schwer – weder schön, noch einfach“, wird der Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) heute in einem Artikel im Focus zitiert https://www.focus.de/panorama/welt/nach-mehreren-schafsrissen-umweltministerium-schleswig-holstein-genehmigt-wolfsabschuss_id_10258304.html?fbc=fb-shares&fbclid=IwAR3cdi37byDvOFyWSZ35r-d_KvINbbXDIwshHuOV8D3DV4M9EPsWswLX6Ys . Im Kreis Pinneberg hatte es seit Ende November acht Risse gegeben, bei denen Tiere als wolfssicher geltende Zäune überwanden. Für sechs der Fälle soll der Wolf mit der Kennung „GW 924m“ verantwortlich sein,“ schreibt Focus weiter.

Ist in Wirklichkeit Dani (GW 924m) nicht lediglich ein Angriff auf einen wolfsabweisenden Zaun nachgewiesen worden? Bereits seit Sommer des vergangenen Jahres soll sich Dani im Landkreis Pinneberg aufhalten. Wir fragen nun, warum dann die Zaunsituation um Landkreis noch immer so aussieht wie auf den Fotos, die wir am 27. Januar direkt an verschiedenen Weiden im Landkreis Pinneberg erstellt haben. Anscheinend hat die schwarz-grüne Koalition nicht einmal annähernd über Herdenschutz nachgedacht, sondern setzt auf Wolfsabschuss. Wolfsabweisende Zäune, von denen Umweltminister Albrecht spricht, haben wir jedenfalls keine gefunden. Auch sehr auffällig: die meisten Schafe sind zur Zeit sowieso eingestallt. Wozu also diese Reaktion? 

„Horrido in den Landesforsten“, schreibt man auf der Homepage von Landesforsten. Liegen hier die wahren Gründe für die seltsam feindliche Einstellung seitens der Politik in Schleswig-Holstein gegen die Wölfe? Jagdgäste bringen Euros, der Wolf nicht. Will man nicht mit dem Wolf teilen? Zitat: Jährlich werden bei uns rund 3.800 Stück Schalenwild erlegt, über die Hälfte durch private Jagdgäste. Die Erlegung eines Damhirsches in der holsteinischen Schweiz oder eine Drückjagd in der Segeberger Heide – diese unvergesslichen Jagderlebnisse finden Sie in unseren aktuellen Jagdangebotenhttps://www.forst-sh.de/…/Jagd_…/BAJ_Preisliste_26042017.pdf https://www.forst-sh.de/werte/jagd-wild/?L=0 

Schon vor zwei Jahren sagte Tim Scherer, der Direktor der Landesforsten, drängt er in einem Schreiben an den Umwelt- und Agrarausschuss des Landtags auf „klare Kriterien für eine finale Entnahme des Wolfes aus der Wildbahn, wenn die öffentliche Sicherheit in Frage steht“. Insbesondere gelte dies „für den Fall des nicht auszuschließenden Wiederaufflackerns der Tollwut, bei der eine ungleich höhere Gefahr vom Wolf für den Menschen ausgeht, als von den übrigen vorkommenden Tierarten“, mahnt Scherer https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/panorama/chef-der-landesforsten-wolf-birgt-tollwutgefahr-id10652866.html?fbclid=IwAR3NRDnxGuSnZdMPvsl3jR6g_If68NRsrWeun-J3Io8CRsTuqsf5kuszFZI

Dabei ist die Tollwut seit Jahren in Deutschland ausgerottet.

Soll mit der Tötung von Dani nicht vielmehr ein Exempel statuiert werden? Zitat: Der Satz, der den lautesten Beifall des Abends erhielt: „Der Wolf gehört nicht zu Schleswig-Holstein“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Thomas Hansen, vor über 100 Gästen auf dem Jahresempfang seiner Partei http://www.kn-online.de/Lokales/Ploen/CDU-Neujahrsempfang-in-Giekau-Der-Wolf-gehoert-nicht-hierher?fbclid=IwAR0TiUzOCOsfSze1oZ2iQlRHEGKKJxQAjMhPwsNs7rb–nsn9tPKvx4HPcs

Deutschland hat EU-Verträge unterschrieben, die den Wolf in Deutschland unter den höchsten Schutzstatus stellen. Agrarkommisar Phil Hogan hat diesen Schutzstatus auf der Grünen Woche in Berlin vor kurzem erneut bestätigt. Was in Schleswig-Holstein nun umgesetzt werden soll, ist nichts anderes als Wild-West-Politik und Lobbypolitik und verstößt gegen Deutsche Gesetze sowie gegen EU-Gesetze. Erschwerend kommt hinzu, dass die Wölfe gerade in der Paarungszeit sind und es ist Jungwolfwandersaison. Der Schütze kann sich zudem nicht sicher sein, welcher Wolf sich vor seiner Flinte befindet.

Sollte Dani erschossen werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland eine Beschwerden an die EU senden. Außerdem erstellen wir Anzeige gegen den Minister und gegen den Schützen. Wer uns ab sofort aktiv in Schleswig-Holstein vor Ort unterstützen möchte, sendet uns bitte Kontaktdaten mit Telefonnummer über unser Kontaktformular. 

 

Hier ist nur ein oberer Draht vorhanden. Vom Boden bis zu diesem Draht ist eine riesengroße Lücke.
Lücke zwischen Baum und Pfosten. Kein Zaun, kein Draht, nichts.
Kein Strom, kein Untergrabschutz.
Hinter diesen Zaun stehen tatsächlich Schafe.
Gebüsch ragt in den Zaun hinein. Das würde die Stromzufuhr unterbrechen, wenn denn eine da wäre.
Zaun kniehoch, kein Strom.
Zaun kniehoch, kein Strom.
Zaun offen.
Schafe hinter einem kniehohen Zäunchen.
Eine obere Litze fehlt komplett.
Eine obere Litze fehlt komplett.

Wolfskonzept der CDU- und SPD-Koalition in Sachsen ist ein Freibrief zur Wiederausrottung des Wolfs

Unfassbar populistische Töne der Sachsenregierung zum Jahresende

Das Land Sachsen hat massive Probleme. Große Teile der Landbevölkerung fühlen sich abgehängt. Seit Jahrzehnten fühlen sich kleine Kommunen, Ortschaften und Dörfer finanziell ausgeblutet und im Stich gelassen. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister müssen darum kämpfen, dass Schulen nicht geschlossen werden, ja sogar Weihnachtsmärkte sollten in vielen Kleinstädten abgeschafft werden, weil das Geld nicht reicht. Wen wundert es, dass viele junge Leute nicht mehr in der Region bleiben möchten und abwandern.

Geld, das Kommunen nicht erhalten, soll nun dafür eingesetzt werden, Wölfe zu killen?

Die Koalition aus CDU und SPD setzt diesem Trend seit Jahren nichts entgegen. Stattdessen schießen sich Politiker der C-Parteien auf den Wolf ein. Die CDU rief eigens eine Kampagne gegen Wölfe ins Leben, die SPD hat diesem Stil, genauso wie in der großen RegierungsGroKo,  anscheinend abzunicken. Wo bleibt der Protest der Basis der Sozialdemokraten? Statt dass die Politik Voraussetzungen dafür schafft, dass es den Menschen in Sachsen besser geht, soll es dem Wolf nun schlechter gehen. Eine krude Logik, die bald niemand mehr verstehen kann?

Ganze Wolfsfamilien und Welpen sollen getötet werden dürfen

So haben die CDU und SPD einen Antrag in den Landtag eingebracht. Die Staatsregierung soll bis Ende 2018 gemeinsam mit anderen Bundesländern mit einer Wolfsverordnung Grundlagen für einen „sachlichen Umgang mit dem Wolf“ schaffen. Verbände sollen sich bis Ende 2018 dazu äußern. Die Bevölkerung wird nicht gefragt. Dabei will man u. a. auch ein grenzübergreifendes Monitoring mit Polen. Wölfe sollen zur Bestimmung des Aufenthaltsortes besendert werden dürfen. Wölfe, die sich unter 100 Meter nähern, werden als Problemwölfe dargestellt. Damit bereitet man ein Abschlachten der Jungwölfe vor, die sich zwangsläufig auf ihren Wanderungen ab und an einmal sehen lassen, weil ihnen auch die Erfahrung der Altwölfe fehlt. „Die Tötung sowohl einzelner Wölfe, sowie ganze Rudel und sogar von Welpen soll unter anderem dann stattfinden dürfen, wenn „das öffentliche Leben erheblich gestört wird“, heißt es in einer Stellungnahme. Dies ist nichts anderes als ein Freibrief zur erneuten Ausrottung des Wolfs.

Weideprämien wurden gestrichen

Auch eine Zusammenführung von Aufgaben beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat mehr als ein Geschmäckle, denn die Rissbegutachtung und Genehmigung von Entschädigungen sind aus gutem Grund bislang getrennt. Das LfULG wird dazu benutzt, eben nicht den Naturschutz umzusetzen,  sondern es wird ganz klar Lobbyinteressen untergeordnet. Die Schafhaltung in Sachsen wird seit Jahren von der Politik nicht unterstützt, ihr Niedergang hat nichts mit den Wölfen zu tun. Ein Antrag der GRÜNEN und LINKEN auf eine Weidetierprämie wurde beispielsweise im Sommer während der Fußballweltmeisterschaft abgeschmettert. Dass in fast der Hälfte der Risse in Sachsen nicht einmal der Wolf Anteil hat, wird ebenso nicht erwähnt, wie die Problematik, dass viele Weidetierhalter ihre Tiere teilweise gänzlich ohne Zaun laufen lassen und sogar die tierschutzrechtlich sehr fragwürdige Form der Anbindehaltung noch immer praktizieren. Darüber hinaus ist in vielen Fällen kein Mindestschutz eingehalten worden. 

Wir widersprechen diesem Werk der CDU-SPD-Koalition auf das Schärfste.

Hier der Link zu dem Pamphlet: Wolfsverordnung_zur_Anhoerung_freigegeben

Brigitte Sommer

Vorsitzende

Alexander Januskiewicz

Biologe, Vorstandsmitglied

 

 

 

 

Aktuelle Datenerhebung – 73 Wolfsrudel leben in Deutschland

Aktuell sind in Deutschland 73 Wolfsrudel bestätigt. Das geht aus neuen Erhebungen der Bundesländer hervor, die durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW) zusammengeführt wurden. Das Wolfsvorkommen konzentriert sich weiterhin auf das Gebiet von der sächsischen Lausitz in nordwestliche Richtung über Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis nach Niedersachsen. Zum ersten Mal seit der Ausrottung der Art in Deutschland vor mehr als 150 Jahren ist zudem ein Rudel in Bayern bestätigt. Die meisten Tiere leben in Brandenburg, gefolgt von Sachsen und Niedersachsen.

Grauwolf.

13 Rudel mehr im Vergleich zum Vorjahr

Damit sei die Zahl der in den Bundesländern bestätigten Rudel des Monitoringjahres 2017/2018 in Deutschland im Vergleich zum 22. November 2017 um 13 gestiegen. Zusätzlich ist die Zahl der Wolfspaare von 21 auf 30 angestiegen. Außerdem wurden drei sesshafte Einzelwölfe bestätigt. „Die weiterhin positive Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland steht im starken Kontrast zum weltweit dramatischen Verlust der biologischen Vielfalt. Dieser Erfolg zeigt uns, dass Arten von einem strengen Schutz profitieren“, wird BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel in der Pressemitteilung vom 22.November 2018 zitiert.  Der Wolf ist nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union streng geschützt. „Durch das Monitoring konnte allerdings nicht nur ein Anstieg der Rudel nachgewiesen werden, auch die Zahl der Totfunde hat zugenommen“, berichtet sie. „Nach Verkehrsunfällen ist die illegale Tötung die zweithäufigste Todesursache und stellt somit ein ernst zunehmendes Problem dar,“ so Jessel.

Die Wolfspopulation ist in den Territorien somit um 27 Prozent angestiegen. Diese Zahl widerspricht Einschätzungen von so genannten Wolfsexperten, die bei über 30 Prozent Zuwachs lagen. Ein günstiger Erhaltungszustand ist allerdings unserer Ansicht nach noch lange nicht erreicht.  

Größte Gefahr für Wölfe: illegale Tötung und der Straßenverkehr
Die Jagdwilderei insgesamt nimmt stetig zu. Verurteilungen dagegen gibt es immer weniger. Siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/053/1905358.pdf?fbclid=IwAR20RZHF_0yvQlE75UXzqJWPFmi51_o36Tl7yxF_N7hUAS9e9EilJ8V49uE

Herdenschutz wird nach wie vor vernachlässigt

Im gesamten Bundesgebiet kommt es in bestimmten Gegenden immer wieder zu Rissen, oft bei immer den selben Betrieben. Unsere Zaunkontrollen und Faktenchecks haben auch in diesem Jahr wieder bewiesen, dass sich viele Weidetierhalter nicht mit dem Thema Herdenschutz befassen möchten, ja sogar billigend in Kauf zu nehmen scheinen, Nutztierrisse zu provozieren um danach den Abschuss von Wölfen zu fordern. Aktuell betroffen sind noch immer das Rosenthaler Rudel in Sachsen, das Rodewaldrudel in Niedersachsen und die Wölfin Gloria von Wesel in NRW. Siehe auch unsere Petitionen  http://www.change.org/wolfsschutz und http://www.change.org/woelfe

Das Wolfsmonitoring sei für Deutschland einzigartig: Kaum ein anderes wild lebendes Tier würde in seinem Bestand ähnlich präzise erfasst und beobachtet werden, schreibt das BfN weiter in seiner Pressemitteilung. Dafür würden nur eindeutige Wolfsnachweise als Grundlage genommen werden, wie etwa durch Lebendfang, einen genetischen Nachweis (auch aus Kotproben), Fotos aus Fotofallen oder von Totfunden. Die Daten, die das Bundesamt für Naturschutz jährlich im Herbst veröffentlicht, würden von den Bundesländern nach einheitlichen Standards jeweils für ein Monitoringjahr erhoben. Dieses erstrecke sich vom 1. Mai bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres und decke sich zeitlich mit einem biologischen „Wolfsjahr“, von der Geburt der Welpen bis zum Ende des ersten Lebensjahres. Die Daten würden anschließend jeweils noch überprüft und durch das BfN und die DBBW bundesweit im Rahmen des Treffens der im Monitoring erfahrenen Personen von Bund und Ländern zusammengeführt. Siehe auch http://www.dbb-wolf.de

Quelle: https://www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=6528&cHash=7c4f7f6a22d9be2141bcdf6a32b67a7c

 

Drei Wolfswelpen erschossen – Wolfsschutz Deutschland erstattet Anzeige gegen die Thüringer Umweltministerin Siegesmund!

Thüringen – Laut einer Pressemitteilung des Umweltministeriums Thüringen sind drei der sechs Wolfsmischlingswelpen, die zusammen auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Ohrdruf lebten, erschossen worden.

Anja Siegesmund: „Wir standen seit dem Bekanntwerden der sechs Wolf-Hund-Mischlinge vor der Aufgabe, die Tiere aus der freien Wildbahn zu entfernen. Dafür tragen wir Verantwortung – zum Schutz der bedrohten Art Wolf. Wir haben mit hohem Aufwand intensiv versucht, die Tiere lebend zu fangen, um sie in den alternativen Bärenpark nach Worbis zu bringen. Verabredungsgemäß sind Mittel in den Ausbau entsprechender Gehege in hoher fünfstelliger Höhe geflossen. Bei den Fallen haben wir auf Kasten- und Schwingfallen gesetzt, die in dieser Kombination und Dichte erstmals so in der Bundesrepublik aufgestellt worden sind. Seit einigen Wochen haben wir Stufe 2 der Entnahmebemühungen gezogen, also sowohl Fangen als auch Abschuss. Uns war klar, dass angesichts der kommenden Weidesaison die Zeit drängt. Weil das Umsetzen des Wolfsmanagementplanes in unserer Verantwortung liegt, haben wir die Pflicht zu handeln.“

Wir von Wolfsschutz Deutschland sind entsetzt darüber, dass sich eine Grüne Umweltministerin über jedes Recht und Gesetz hinwegsetzt.

Wir erstatten Anzeige gegen die Ministerin und gegen die oder den unbekannten Schützen. Des weiteren senden wir eine Beschwerde an die EU.  Der Wolf und Mischlinge der ersten Generation sind nach…

– Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) Anhang II

– EG Verordnung 338/97 Anhang A

– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang II; prioritäre Art

– FFH Richtlinie 92/43/EWG Anhang IV

– Berner Konvention Anhang II

…streng geschützt. Jeder Art der Nachstellung, Störung und der Tötung sind verboten. Die Kosten für die „Tötung“ der Welpen gehe an die 100.000 Euro zu, heißt es in einem Bericht des MDR. Wir sind erstaunt und enttäuscht über das Ausmaß an Empathielosigkeit, an der immer mehr deutsche Politikerinnen und Politiker zu leiden scheinen. Allerdings kommt hier nicht nur die Herzlosigkeit zum Tragen, sondern auch die Verschwendung von Steuergeldern und völlige Ahnungslosigkeit im Bereich natürliche Abläufe in der Natur.

In einem aktuellen  Fachaufsatz ist erneut aufgeführt, dass sowieso in den Genen der Wolfspopulation auch in geringem Maße Hundegene vorhanden sind. Wie die Hundegene dort hineingelangen ist logisch. Nämlich durch gelegentliche Vermischung.  https://scienmag.com/new-genetic-research-shows-extent-of-cross-breeding-between-wild-wolves-and-domestic-dogs/

Es gibt seit Jahrhunderten immer wieder einmal Mischlinge zwischen Hunden und Wölfen, hatten wir im vergangen Jahr bereits geschrieben. Die schwarze Fellfarbe der amerikanischen Wölfe ist so entstanden. In unserem offenen Brief vom 13. Oktober 2017 https://wolfsschutz-deutschland.de/2017/10/13/frau-ministerin-siegesmund-nehmen-sie-den-schiessbefehl-zurueck/ haben wir bereits aufgeführt, dass die Natur  dies durch „natürliche Rückzüchtung“ alleine löst. In einem zweiten offenen Brief haben wir erneut gewarnt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/01/22/offener-brief-an-umweltministerin-siegesmund-heben-sie-auch-den-zweiten-schiessbefehl-auf-die-thueringer-wolfswelpen-auf/

 

Brigitte Sommer

Erste Vorsitzende

Alexander Januszkiewicz

Stellvertretender Vorsitzender

 

Wolfsschutz Deutschland, Verein in Gründung

 

Hier geht es zur Pressemeldung des Umweltministeriums

https://www.thueringen.de/th8/tmuen/aktuell/presse/103860/index.aspx