Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen wegen getötetem Wolfsrüden in Brandenburg

Wolfsrüde GW1339m wurde Anfang März in Brandenburg von einem Jäger erschossen. Das Brandenburger Umweltministerium beruft sich dabei auf die Brandenburger Wolfsverordnung, die nicht konform mit EU-Recht ist. Vor ein paar Tagen brachten wir deswegen einen Beschwerdebrief an die EU auf den Weg. Nun stellen wir auch noch Strafanzeigen gegen Umweltminister Vogel (Grüne) und ausführenden Jäger.

Begründet werden die Abschüsse mit der Wolfsverordnung Brandenburg, die unserer Ansicht nach deutlich gegen EU-Recht verstößt.

Falls die Mutterwölfin tragend ist, wäre sie allein erziehend, was eher mehr als weniger Weidetierrisse zur Folge hätte

Der jüngste Wolfsabschuss ist damit auch erneut ein eklatanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, denn u.a. erfolgte dieser Wolfsabschuss einmal wieder mitten in der Paarungszeit der Wölfe. Der Abschuss hat logischerweise zur Folge, dass die eventuell tragende Lebenspartnerin des erschossenen Wolfs auf Grund des Ende April bis Anfang Mai geborenen Nachwuchses verstärkt auf Nahrungssuche gehen muss. Dadurch können noch mehr Nutztierrisse entstehen, weil sie sich leichterer Beute bedienen müsste. Das Gegenteil dessen, was als Notwendigkeit erklärt wurde, nämlich Risse zu minimieren, würde also geschehen. Falls die Mutterwölfin nicht tragend ist, könnte so auch bewusst ein Rudelfortbestand verhindert worden sein.

Wegen der Wolfsverordnung Brandenburg wurde u. a. auch Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/06/28/wolfsabschuesse-in-niedersachsen-von-der-eu-ins-pilotverfahren-gegen-deutschland-aufgenommen/

Hier unser offener Brief an die EU: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/03/17/offener-beschwerdebrief-an-die-eu-wegen-wolfsabschuessen-in-brandenburg/

Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/16/geheime-wolfsjagden-auch-in-brandenburg/

Geheimes Wolfsgemetzel: Klatsche von der EU für Niedersachsens Umweltminister Lies (SPD)

Der Niedersächsische Umweltminister Lies (SPD) lässt seit Monaten in geheimer Mission auf alle möglichen Wolfsrudel in Niedersachsen schießen. Auf welche Tiere genau er es abgesehen hat sowie die Namen der angeblich „Jagdberechtigten“ will Lies weiter geheim halten. Wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und der  Niedersächsischen Wolfsverordnung fühle er sich im Recht, heißt es in diversen Pressemitteilungen zum Thema. Auf unsere Beschwerde vom 5. April gibt es jetzt ein Antwortschreiben von Referatsleiter Paul Speight. Die Antwort der EU ist unserer Meinung nach nur so zu interpretieren, dass Umweltminister Lies mit seinen Schießereien schwer gegen EU-Recht verstößt.

Als wir unsere Beschwerde an die EU absendeten, waren bereits zwei tote Wölfe zu beklagen. Nun sind es schon vier tote Wölfe. Dazu wurden nicht die eigentlich zum Abschuss freigegebenen getroffen, sondern es wurden weibliche Wolfswelpen getötet. Das Antwortschreiben der EU dürfte auch den Schießgesellen langsam doch zum Nachdenken verhelfen. Auch sie befinden sich wohl keinesfalls im Recht, und sie könnten für ihre Taten belangt werden. Für illegale Abschüsse können hohe Geldstrafen und bis zu fünf Jahren Haft verhängt werden.

Wolf noch immer gefährdete Art

Die Kommission stellt in ihrer Antwort fest, dass sich der Wolf noch immer in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Im Klartext: das wilde Hineinschießen in die Rudel kann diesen ohnehin schon gefährdeten Beutegreifer noch mehr gefährden, zumal junge Wölfinnen getötet worden sind, die ihr ganzes Leben noch vor sich gehabt hätten. Ihnen wird die Möglichkeit zur Vermehrung geraubt. Auch dass Lies dazu auch noch aktuell beide Elterntiere des Burgdorfer Rudels töten lassen will und die neuen Welpen ihrem Schicksal überlassen will, kann keinesfalls als EU-konform gewertet werden. Bevor Artikel 16 in der FFH-Richtlinie, also eine „Entnahme eines Wolfes infrage käme, müssten drei Voraussetzungen vorliegen: Schutz für Menschen und Weidetiere, keine andere Alternative und keinen negativen Einfluss auf den erstrebten Erhaltungszustand.  Dies dürfte mit der Schießwut des Umweltministers in keinem Einklang stehen.

EU zahlt vollständig Schutz und Entschädigung an Weidetierhalter

In dem Schreiben wird noch einmal bestätigt, dass entstandene Schäden, die von Wölfen verursacht werden und auch Präventionsmaßnahmen vollständig übernommen werden können. Deshalb entfällt hier auch die Behauptung, dass Weidetierhaltern ernste Schäden gedroht hätten. Warum Niedersachsen diese Beihilfe für seine Weidetierhalter nicht beantragt zu haben scheint, ist uns ein Rätsel. Fakt ist, dass viele Weidetierhalter, die schützen wollen, seit Monaten und nun sogar schon seit Jahren wohl keine Beihilfen über das Niedersächsische Umweltministerium erhalten.

Verbände können klagen

Desweiteren heisst es im dem Antwortschreiben, dass weiter gerichtliche Überprüfungen stattfinden können. Er wird daran erinnert, dass auch die Richter an EU-Recht gebunden sind. Nun fragen wir uns, warum NABU und BUND nicht klagen, obwohl sie es wohl könnten? Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben noch keine Klagefähigkeit erreicht, aber wir stellen Anzeigen über Anwälte, um Akteneinsicht zu erhalten.

Hier unsere Beschwerde an die EU: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/04/05/illegale-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-und-eu-rechtswidrige-vorgaenge-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Hier das Antwortschreiben der EU: draft_reply_to_ares20211225765_de

Illegale Wolfsabschüsse in Niedersachsen und EU-rechtswidrige Vorgänge in Brandenburg: offener Beschwerdebrief an die EU

Enviroment, Oceans an Fisheries

Commissioner

Mr. Virginijus Sinkevicius

Rue de la Loi / Wetstraat 200

1049 Brussels / Belgium

 

CC: per Mail an:

nature@ec.europa.eu

 

Offene Beschwerde an die EU wegen illegaler Wolfsabschüsse in Niedersachsen sowie EU-rechtswidriger Vorgänge in Brandenburg

Sehr geehrter Herr Sinkevicius,

im Mai des vergangenen Jahres wurde bekannt, dass seitens der EU wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet worden ist.

Wir würden gerne den Stand der Ermittlungen erfragen und gleichzeitig möchten wir eine neue Beschwerde vortragen. Wolfsverordnungen, die die Bundesländer Niedersachsen und Brandenburg betreffen, verstoßen ebenso gegen höherrangiges EU-Recht.

In Niedersachsen wurde nach Genehmigung des dortigen Umweltminister Lies (SPD) eine heimliche Jagd auf mehrere angebliche Problemwölfe begonnen, ohne die Öffentlichkeit zu informieren. Dadurch wird eine natur-und artenschutzrechtliche Prüfung durch klagebefugte Verbände verhindert, so dass diese Abschussvorhaben weder durch ein Gerichtsverfahren geprüft, noch gestoppt werden können.

So sind bereits zwei Wölfe am 11.02.2021 und vom 26. auf den 27.02.2021 illegal erschossen worden, für die gar keine Abschussgenehmigung vorlag. Es liegen auch noch weitere geheim gehaltene Abschussverfügungen vor. Laut Niedersächsischer Wolfsverordnung dürfe so lange in Rudel hineingeschossen werden, bis keine Weidetierschäden mehr auftreten würden. Laut Prüfung der Risslisten (unter Quellen veröffenticht), war in den meisten Fällen überhaupt kein Grundschutz vorhanden gewesen, bzw. fanden Risse bei einem Tierhalter statt, der sich in der Vergangenheit als lernresistent präsentiert hatte.

Die Bundesregierung bestätigt nun sogar, dass es sich in beiden Fällen um den nicht erlaubten Abschuss von Wolfswelpen handelte.

Zu diesem Schluss kämen die Wolfsexperten des Bundes, heißt es in einem Artikel in der NOZ. Mit den nun abgeschlossenen Obduktionen und veröffentlichten Daten zu den beiden getöteten Tieren steht fest: Es handelte sich in beiden Fällen um junge Wölfinnen. Zum einen ein elf Monate altes Tier aus dem sogenannten Herzlaker Rudel. Zum anderen eine junge Wölfin im Raum Uelzen, deren Alter wohl noch nicht näher bestimmt ist.

Die offizielle „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW) ordnet die beiden erschossenen Tiere in ihrer Übersicht zu getöteten Wölfen als Welpen ein. Dabei heißt es in den geheim gehaltenen Abschussgenehmigungen – die der NOZ vorliegen – für den Herzlaker so genannten „Problemwolf“ ausdrücklich: „Die Entnahme von Welpen ist auszuschließen.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellte bereits Strafantrag gegen Umweltminister Lies und alle ausführenden Personen.

Ebenso klammheimlich wurde wohl die Entscheidung getroffen, dass Jäger nun verletze und verunfallte Wölfe abschießen dürfen, ohne einen Tierarzt oder sonstigen Spezialisten zu Rate zu ziehen. Auch hier gab es keine Pressemitteilung vom Umweltministerium, sondern es wurde lediglich eine Meldung in einem Jägerblatt veröffentlicht.

Doch damit nicht genug. Umweltminister Lies fordert das „französiche Modell“ für Niedersachsen und will jährlich eine Wolfsjagd veranstalten.

Ähnlich schockierende Vorgänge finden in Brandenburg statt, wo die Länderkoalition sich für leichtere Abschüsse und auf eine Änderung der Wolfsverordnung für Brandenburg geeinigt hatte, ohne dass die Wolfsverordnung der Öffentlichkeit oder Vereinen sowie Verbänden, die dagegen hätten klagen können, zur Kenntnis gebracht worden wäre.

Auch hier ist stark mit heimlichen, der Öffentlichkeit entzogenen Wolfsabschüssen zu rechnen.

Hier unsere Nachfrage dazu:

Sehr geehrte Frau Sommer,

haben Sie vielen Dank für Anfrage, die mir Herr Arnold zur Beantwortung weitergeleitet hat. Die Überarbeitung der Wolfsverordnung des Landes Brandenburg ist bisher noch nicht abgeschlossen worden. Derzeit befindet sich ein Entwurf in der hausinternen Abstimmung. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen nicht den noch unabgestimmten Entwurf zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

I.A.

  1. K.

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)

Referat 42 Arten- und Biotopschutz

Ministry of Agriculture, Environment and Climate Protection of the Federal State of Brandenburg

Von: brigitte.sommer@wolfsschutz-deutschland.de <brigitte.sommer@wolfsschutz-deutschland.de>

Gesendet: Mittwoch, 17. März 2021 15:31

An: MLUK, Pressestelle <Pressestelle@MLUK.Brandenburg.de>

Betreff: Neue Wolfsverordnung Brandenburg

Guten Tag,

leider habe ich Sie telefonisch nicht erreichen können, deshalb die Mail. Ich habe eine Frage zur neu überarbeiteten Wolfsverordnung. Ist diese denn mittlerweile veröffentlicht worden? Falls nicht, könnten Sie mir bitte den abgestimmten Entwurf zukommen lassen?

Besten Dank und noch eine angenehme Restwoche

Brigitte Sommer

Erste Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.

 

Gerne lassen reichen wir Ihnen den Email-Verkehr mit kompletten Kontaktdaten weiter.

Wir bitten Sie inständig, diesen Wildwest-Methoden mit der Eröffnung eines ordentlichen EU-Verfahrens gegen die Bundesländer Niedersachsen und Brandenburg sowie Deutschland Grenzen zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Sommer

  1. Vorsitzende Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Ulrike de Heuvel

  1. Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.

Quellen: https://wolfsschutz-deutschland.de/…/eu-eroeffnet…/

Unser Bericht mit Link zur Rissliste – https://wolfsschutz-deutschland.de/…/heimlicher…/

Unser zweiter Bericht https://wolfsschutz-deutschland.de/…/niedersachsen…/

Ankündigung UM Lies heimlich Wölfe abschießen zu wollen: https://wolfsschutz-deutschland.de/…/umweltminister…/

Artikel NOZ: https://www.noz.de/…/getoetete-woelfe-tiere-waren-laut…

Lies fordert französisches Modell für Deutschland: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Lies-Nicht-mehr-als-500-Woelfe-in-Niedersachsen,wolf4368.html

http://www.dbb-wolf.de

Wölfin Löhningen

https://www.umwelt.niedersachsen.de/…/abschuss-eines…

Wölfin Uelzen PI 030/2021 / Umweltministerium Niedersachsen

https://www.umwelt.niedersachsen.de/…/erlegter-wolf-im…

Meldung, dass Jäger Wölfe erschießen dürfen.

https://www.jagderleben.de/…/21-02-12_Erlass_zu_9…

https://www.rbb24.de/…/brandenburg-woelfe-abschiessen…

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