Ein Verrat an der Natur: EU-Herabstufung des Wolfsschutzes bedroht unsere Wölfe – Wir kämpfen weiter!

Die Entscheidung des Europäischen Rates vom 5. Juni 2025, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, ist ein schwerer Rückschlag für den Artenschutz in Europa. Diese Änderung der Lebensraumrichtlinie, im Einklang mit der im Dezember 2024 überarbeiteten Berner Konvention, gibt Mitgliedstaaten mehr Flexibilität für Abschüsse und gefährdet den Fortbestand des Wolfs. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilen diesen politisch gesteuerten Angriff auf die Biodiversität und rufen alle Naturfreunde auf, sich für unsere Wölfe einzusetzen und wir werfen einen Blick auf die Hintermänner dieser fatalen Entscheidung.

Ein erneut schwarzer Tag für unsere Wölfe. Der Rechtsakt tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Beispielfoto Wolf.

 

Teil einer größeren Agenda

Die Herabstufung ist kein Zufall, sondern Teil einer gezielten politischen Agenda, die von der Agrar- und Jagdlobby vorangetrieben wird. Unterstützt von COPA-COGECA und Jägerverbänden, hat die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen diesen Kurs eingeschlagen, um wirtschaftlichen Interessen Vorrang vor dem Naturschutz zu geben. Der vielzitierte Wolfsangriff auf von der Leyens Pony 2022 war kein persönlicher Antrieb, sondern ein willkommenes Narrativ, das in diese Agenda eingebettet wurde, um die öffentliche Meinung gegen den Wolf zu wenden. Die Kommission nutzt solche Einzelfälle, um den Eindruck zu erwecken, der Wolf sei eine Bedrohung, die entschärft werden müsse.

Wissenschaft wird ignoriert

Die Grundlage für die Herabstufung – ein von der EU-Kommission in Auftrag gegebener Bericht – ist wissenschaftlich unhaltbar. Ohne Peer-Review und von über 700 Wissenschaftlern sowie IUCN-Spezialisten als unzureichend kritisiert, dient er allein politischen Zwecken. Der Wolf ist in vielen Regionen Europas, einschließlich Teilen Deutschlands, weiterhin gefährdet. Die Behauptung eines „günstigen Erhaltungszustands“ ist ein Trugschluss, der die prekäre Lage regionaler Populationen, etwa in Thüringen mit nur zwei Rudeln, ignoriert. Die Intransparenz der Berner Konvention und die Passivität vieler Mitgliedstaaten haben diesen Rückschritt aber erst ermöglicht.

Unsere Warnungen bestätigt

Bereits vor Jahren haben wir bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. gewarnt, dass die Erklärung eines „günstigen Erhaltungszustands“ in Deutschland als Vorwand genutzt werden soll, um die Jagd auf Wölfe zu legalisieren. Diese Befürchtungen werden nun Realität: Der FFH-Bericht 2025 könnte diesen Status ausrufen, obwohl die Datenlage lückenhaft ist. In Niedersachsen spricht Umweltminister Christian Meyer von 44 Rudeln als ausreichend, während Jäger, die am Wolfsmonitoring beteiligt sind, klare Interessenkonflikte haben. Dieses politisch gelenkte Monitoring ist ein Skandal, der den Wolf ins Visier der Jäger treibt.

Die Wahrheit hinter den Zahlen

Die EU verweist auf eine Zunahme der Wolfspopulation von 11.193 im Jahr 2012 auf 20.300 im Jahr 2023 und spricht von 65.500 Nutztierrissen jährlich. Doch Wolfsangriffe machen nur 0,07 % der Verluste bei Schafen und Ziegen aus und die EU finanziert bereits Präventionsmaßnahmen und Entschädigungen über GAP-Mittel. In Deutschland leben die Rudel hauptsächlich in Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen, doch regionale Bestände, wie in Bayern, NRW, Hessen oder Thüringen sind fragil. Illegale Tötungen, wie in der Rhön oder in NRW, sowie in Sachsen, wo ganze Rudel verschwinden, zeigen, dass der Wolf mehr Schutz braucht, nicht weniger.

Ein Angriff auf die Biodiversität

Die Herabstufung ist ein gefährlicher Präzedenzfall, der die Jagd auf andere geschützte Arten erleichtern könnte. Der Wolf ist ein Schlüsselakteur in unseren Ökosystemen, der die Biodiversität fördert, indem er Wildpopulationen reguliert. Die Entscheidung widerspricht den Biodiversitätszielen der EU und dem europäischen Recht, das wissenschaftlich fundierte Entscheidungen verlangt. Einige Mitgliedstaaten planen, den strengen Schutzstatus beizubehalten, doch der Druck der Lobby bleibt groß.
Beispielfoto Wolfswelpen.

Die Hintermänner

Die Federation of Associations for Hunting and Conservation of the EU (FACE) ist der europäische Dachverband für Jagdverbände und repräsentiert die Interessen von rund 7 Millionen Jägern in Europa.
FACE ist ein Zusammenschluss von 36 nationalen Jagdverbänden aus 27 EU-Mitgliedstaaten sowie weiteren Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Norwegen und der Schweiz. Zu den prominenten Mitgliedsorganisationen gehören:
  • Deutscher Jagdverband (DJV): Vertritt etwa 450.000 Jäger in Deutschland (außer Bayern, wo der Bayerische Jagdverband aktiv ist).
  • Zentralstelle österreichischer Jagdverbände: Repräsentiert Jäger in Österreich, wo alle Jagdkarteninhaber automatisch Mitglieder sind.
  • Fédération Nationale des Chasseurs (FNC): Der französische Jagdverband mit über 1 Million Mitgliedern.
  • Jagdverbände in Italien, Spanien, Kroatien, Rumänien und anderen Ländern, die jeweils nationale Interessen vertreten und eng mit FACE zusammenarbeiten.
Diese Mitgliedsverbände bilden die Basis von FACE und tragen durch Mitgliedsbeiträge und gemeinsame Projekte zur Finanzierung bei. FACE vertritt ihre Interessen auf EU-Ebene, etwa in Brüssel, wo die Organisation ein Büro unterhält.
Die operative und strategische Leitung von FACE liegt bei einem gewählten Vorstand und einem professionellen Sekretariat:
  • Präsident: Seit 2017 ist Torbjörn Larsson (Schweden) Präsident von FACE. Er ist nicht nur Präsident von FACE und der Nordic Hunters’ Alliance, sondern auch ein schwedischer Geschäftsmann und Jäger mit langjähriger Erfahrung in der Jagdpolitik und EU-Lobbyarbeit. Er hat für die Swedish Association for Hunting and Wildlife Management und Swedish Aluminium gearbeitet und setzt sich für flexiblere Regelungen im „Wolfsmanagement“ ein.
  • Ludwig Willnegger wuchs auf einem Bauernhof in Bayern auf, hat einen Jagdschein seit seinem 16. Lebensjahr und kommt aus einer Familie mit Jagdtradition – leitet das Sekretariat in Brüssel und koordiniert die Lobbyarbeit. Er ist ein zentraler Ansprechpartner für politische Entscheidungsträger.
  • Vorstand: Besteht aus Vertretern verschiedener Mitgliedsverbände, die regelmäßig über die Strategie und Prioritäten von FACE entscheiden. Die Vorstandsmitglieder kommen aus Ländern wie Deutschland, Frankreich, Italien und anderen.
Die Führung von FACE arbeitet eng mit den Mitgliedsverbänden zusammen, um eine einheitliche Position zu Themen wie Wolfsmanagement, Waffenrecht und Biodiversitätspolitik zu entwickeln.
FACE finanziert sich hauptsächlich durch:
  • Mitgliedsbeiträge: Nationale Jagdverbände zahlen Beiträge basierend auf ihrer Größe und Mitgliederzahl. Der DJV und die FNC sind aufgrund ihrer Größe bedeutende Geldgeber.
  • EU-Förderprogramme: FACE erhält teilweise Mittel aus EU-Programmen, etwa für Projekte im Bereich Biodiversität und Naturschutz. Auf der Website von FACE wird betont, dass die Organisation an EU-finanzierten Projekten wie „Biodiversity, Hunting, Countryside“ beteiligt ist. Ein Widerspruch in sich.
  • Private Spenden und Sponsoring: Es gibt Hinweise, dass jagdnahe Unternehmen, etwa aus der Waffen- oder Outdoor-Industrie (z. B. Blaser, Sauer), FACE unterstützen könnten, obwohl konkrete Sponsoren nicht öffentlich detailliert aufgelistet sind.
  • Veranstaltungen und Mitgliedsaktivitäten: Einnahmen aus Konferenzen, Workshops und Jagdveranstaltungen tragen ebenfalls zur Finanzierung bei.
Die genaue Finanzstruktur ist nicht vollständig transparent, da FACE als gemeinnützige Organisation nicht verpflichtet ist, detaillierte Finanzberichte öffentlich zu machen. Kritiker wie Green Impact und auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.werfen FACE vor, durch die Unterstützung der Waffenindustrie und anderer kommerzieller Akteure Interessenkonflikte zu haben.
Verwaiste Welpen und zerschossene Familienstrukturen werden für viel Leid und mehr Weidetierrisse führen. © Brigitte Sommer
FACE ist in ein breites Netzwerk eingebunden, das ihren Einfluss in Brüssel und international stärkt:
  • Politische Kontakte: FACE arbeitet eng mit EU-Institutionen wie der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europarat zusammen. Sie ist im EU-Transparenzregister eingetragen und führt regelmäßige Lobbygespräche, etwa zur Lebensraumrichtlinie oder zur Berner Konvention.
  • Zusammenarbeit mit Agrarverbänden: FACE kooperiert mit COPA-COGECA, dem Dachverband der europäischen Landwirte, insbesondere in der Wolfsdebatte, da beide Gruppen eine Reduzierung der Wolfspopulation fordern. Diese Allianz war maßgeblich an der Herabstufung des Wolfsschutzes beteiligt.
  • International Union for Conservation of Nature (IUCN): Als Mitglied der IUCN gewinnt FACE Glaubwürdigkeit im Naturschutzbereich, obwohl ihre Positionen (z. B. zur Wolfsjagd) oft mit denen von kleinen Naturschutzorganisationen kollidieren.
  • Waffenindustrie: FACE setzt sich für ein liberales EU-Waffenrecht ein, was sie mit Akteuren aus der Waffenindustrie wie Herstellern (z. B. Blaser, Merkel) oder Händlern verbindet. Konkrete Namen von Sponsoren werden jedoch selten öffentlich genannt.
  • Regionale und lokale Akteure: In Ländern wie Deutschland (DJV, Bayerischer Jagdverband), Österreich (Jagd Österreich) oder der Schweiz (Schweizerischer Alpwirtschaftlicher Verband) unterstützen regionale Jägergruppen die Ziele von FACE, etwa durch Kampagnen für ein „praktikables Wolfsmanagement“.
FACE hat maßgeblich die Herabstufung des Wolfsschutzes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der Berner Konvention (Dezember 2024) und der EU-Lebensraumrichtlinie (Juni 2025) unterstützt. Die Organisation argumentiert, dass die wachsende Wolfspopulation (20.300 Wölfe in der EU, 2023) Konflikte mit Landwirten und Jägern verursacht und ein reguliertes Management notwendig ist. Kritiker wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. und Green Impact werfen FACE vor, wissenschaftliche Fakten zu ignorieren und die Interessen der Jagd- und Agrarlobby über den Naturschutz zu stellen. Insbesondere die enge Zusammenarbeit mit COPA-COGECA und die Unterstützung durch konservative Politiker (z. B. CDU/CSU, FDP) haben den politischen Druck für die Herabstufung verstärkt.

Wer steht letztlich hinter FACE?

Hinter FACE stehen in erster Linie die nationalen Jagdverbände und ihre Mitglieder, also Millionen von Jägern in Europa, die durch Beiträge und Engagement die Organisation tragen. Die Führung (Torbjörn Larsson, Ludwig Willnegger) koordiniert die Lobbyarbeit, während Agrarverbände wie COPA-COGECA und möglicherweise Teile der Waffenindustrie als strategische Partner agieren. Politische Unterstützung kommt von Parteien, die angeblich ländliche Interessen vertreten, wie CDU/CSU, FDP oder in anderen Ländern konservative und liberale Kräfte.

Wahre Probleme der Landwirtschaft – Warum die Wolfsjagd ablenkt

Die Herabstufung des Wolfsschutzes in der EU lenkt von den tatsächlichen Herausforderungen der Landwirtschaft ab, die Landwirte weitaus stärker betreffen als Wolfsangriffe (nur 0,07 % der Nutztierverluste).
Strukturwandel und wirtschaftlicher Druck: Sinkende Marktpreise, steigende Produktionskosten (z. B. für Dünger, Energie) und ungleiche Agrarsubventionen bedrohen kleine und mittlere Betriebe. Viele Landwirte kämpfen mit der Rentabilität, besonders in der Weidetierhaltung.
  • Landnutzungskonflikte: Umwidmungen von Agrarflächen für Infrastruktur (z. B. Windparks, Autobahnen) oder Naturschutzgebiete schränken die verfügbare Fläche ein. Landwirte werden durch solche Maßnahmen eingeschränkt, immer mehr könnte es sich auch um direkte Enteignungen drehen.
  • Konkurrenz durch Fleischalternativen: Der Markt für 3D-gedrucktes und pflanzliches Fleisch wächst (Prognose: 504,88 Mrd. USD bis 2030). Dies bedroht die traditionelle Viehzucht, da Verbraucher zunehmend nachhaltige Alternativen bevorzugen, während Landwirte oft nicht auf diese Märkte vorbereitet sind.
  • Klimaschutzhandel und Regulierungen: Strenge Umweltauflagen (z. B. Dünge- und Pestizidverordnungen) erhöhen die Kosten und erfordern Anpassungen, die kleine Betriebe überfordern können. CO2-Auflagen verschärfen die Lage.
  • Abhängigkeit von globalen Märkten: Landwirte stehen im Wettbewerb mit billigen Importen und großen Agrarkonzernen, die durch Investoren wie BlackRock unterstützt werden. Dies drängt kleinere Betriebe an den Rand.
  • Waldrodungen verschärfen die Krise der Landwirtschaft durch Verlust von Biodiversität und Wasserrückhalt. Zusammen mit wirtschaftlichem Druck, Landnutzungskonflikten, strengen Regulierungen und Konkurrenz durch Fleischalternativen sind sie ein zentrales Problem, das dringende Maßnahmen erfordert. Die Wolfsjagd löst keines dieser Probleme, sondern lenkt von Lösungen wie nachhaltiger Landwirtschaft, Bodenschutz und echten Wäldern statt Plantagen ab.
Die Wolfsdebatte, angeführt von der Jagdlobby (FACE, DJV) und Agrarverbänden (COPA-COGECA), schafft ein Feindbild, das die strukturellen Probleme der Landwirtschaft überdeckt. Herdenschutzmaßnahmen, finanziert durch EU-GAP-Mittel, sind effektiver als Jagd und Wölfe fördern nicht nur Biodiversität, indem sie Wildschäden reduzieren, sie sind Teil unserer Natur. Die Fokussierung auf den Wolf verhindert Lösungen wie Förderung nachhaltiger Anbaumethoden, Umschulung für neue Märkte oder bessere Entschädigungen.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Die Klage von Green Impact: Ein Hoffnungsschimmer

Die Klage von Green Impact und ihren Partnern vor dem EuGH ist ein entscheidender Schritt, um den Wolf zu schützen. Die Organisationen argumentieren, dass die Herabstufung nicht nur wissenschaftlich unbegründet ist, sondern auch gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und das EU-Recht verstößt. Der EuGH hat bereits 2024 klargestellt, dass Abschüsse nur bei einem nachweislich günstigen Erhaltungszustand erlaubt sind – eine Voraussetzung, die in vielen Regionen, etwa in der kontinentalen Region Europas, nicht gegeben ist. Die Kläger verweisen zudem auf Verfahrensfehler und die Intransparenz der Berner Konvention, die durch die eilige Abstimmung ohne ausreichende wissenschaftliche Prüfung gekennzeichnet war.
 Über die Möglichkeiten, die es jetzt in Deutschland gibt, berichteten wir hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/05/18/der-wolf-und-der-schutz-ein-gerichtsfall-in-europa/

Unser Aufruf

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordern ein Moratorium für die Herabstufung, bis über die Klage entschieden ist, sowie eine lückenlose Aufklärung darüber, wie diese Abstimmung so zustande kommen konnte. Wir fordern ein EU-weites, unabhängiges Wolfsmonitoring, Der Wolf ist kein Problem, sondern ein unverzichtbarer Teil unserer Natur.  Unabhängig, unbeugsam, immer an der Seite der Wölfe!

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsjagd und grüne Unglaubwürdigkeit: Ein Verrat an Naturschutz und Wählern

Die Umweltministerkonferenz (UMK) ist das zentrale Gremium, in dem die Umweltminister der Bundesländer und der Bundesumweltminister aktuelle umweltpolitische Themen diskutieren und koordinieren. Sie tagt zweimal jährlich und setzt Impulse für bundesweite Maßnahmen, etwa im Naturschutz, Klimaschutz oder in der Landwirtschaft. Die Beschlüsse der UMK sind politisch wegweisend, auch wenn sie rechtlich nicht bindend sind. Sie beeinflussen jedoch Gesetzesänderungen und die Umsetzung von Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene. Auf der UMK im Mai 2025 wurde eine besonders kontroverse Entscheidung getroffen: Alle Umweltminister sprachen sich einstimmig dafür aus, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen, um die Jagd auf ihn zu erleichtern.

Es drohen willkürliche Tötungen

Diese Entscheidung, unterstützt durch Gesetzesänderungen am Bundesnaturschutzgesetz, Bundesjagdgesetz und einer EU-Verordnung, soll den Abschuss sogenannter „problembehafteter“ Wölfe vereinfachen. Doch was bedeutet „problembehaftet“? In der Praxis drohen willkürliche Tötungen ernsthaft gefördert werden. Studien, etwa aus Polen, zeigen, dass Konflikte mit der Landwirtschaft durch präventive Maßnahmen effektiv reduziert werden können. Warum also dieser Rückfall in eine jagdfreundliche Politik?

Beispielfoto Wölfe.
Das Agrarblatt „Agrar heute“ schreibt dazu folgendes: „Um zügig handlungsfähig zu sein, sobald der niedrigere Schutzstatus des Wolfes auch vom EU-Rat bestätigt wurde, einigten sich die Umweltminister nun auf einen gemeinsamen Fahrplan. Denn sowohl das Bundesnatur- als auch das Bundesjagdgesetz müssen geändert werden, um ein „Wolfsmanagement“, was nichts anderes heißt, als Abschüsse, zu ermöglichen. Der nationale Rahmen müsse den Ländern ein rechtssicheres Bestandsmanagement ermöglichen, heißt es in dem Beschluss der Umweltministerkonferenz, schreibt Agar Heute. Danach will man also nicht nur so genannte „Problemwölfe“ totschießen, sondern mit einer Jagd auf Wölfe auf Bundesebene beginnen.

Auch die Grünen stimmten zu

Die neue CDU/CSU-SPD-Bundesregierung unter Friedrich Merz (ehemals BlackRock) hat von Anfang an keinen Hehl daraus gemacht, eine harte Linie beim Wolfsabschuss zu verfolgen. Unter der Leitung des neuen Bundesumweltministers Carsten Schneider (SPD) wird der Wolf nun als Bedrohung dargestellt, was den Weg für einen bürokratiearmen Abschuss ebnet. Doch besonders enttäuschend ist die Zustimmung der grünen Umweltminister wie Christian Meyer, Oliver Krischer oder Katrin Eder. Diese Entscheidung der Grünen steht in krassem Widerspruch zu ihrem Programm, das Biodiversität und Koexistenz von Mensch und Tier betont. Damit machen sie sich nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den Bundesländern unglaubwürdig und riskieren, ihre letzten Anhänger zu verlieren.
Die Grünen brechen nicht nur beim Naturschutz ihre Versprechen. Auch ihre Unterstützung für Aufrüstung und militärische Maßnahmen, etwa im Kontext internationaler Konflikte, widerspricht ihren früheren friedenspolitischen Idealen. Von Klimaschutz über soziale Gerechtigkeit bis hin zum Artenschutz – die Grünen haben nahezu alle Wahlversprechen gebrochen. In den Bundesländern, wo grüne Ministerinnen und Minister, wie in Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz,  die Chance hätten, Vorreiter für innovative Naturschutzlösungen zu sein, beugen sie sich dem Druck der Agrarlobby und populistischer Stimmen. Diese Kehrtwende entfremdet ihre Basis, die auf konsequenten Umweltschutz gehofft hatte.
Die UMK-Entscheidung verschärft die gesellschaftliche Spaltung und macht den Wolf zum Sündenbock, statt Konflikte zu entschärfen. Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt diesen Kurs. Der Wolf ist kein Feind, sondern ein Schlüssel für gesunde Ökosysteme. Wir brauchen Investitionen in Bildung, Prävention und Koexistenz, keine Jagd.

Liste der Landesumweltministerinnen und Umweltminister (Stand Mai 2025):

  • Baden-Württemberg: Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen), seit 12. Mai 2021
  • Bayern: Thorsten Glauber (Freie Wähler), seit 12. November 2018
  • Berlin: Ute Bonde (CDU), seit 23. Mai 2024
  • Brandenburg: Hanka Mittelstädt (SPD), seit 11. Dezember 2024
  • Bremen: Kathrin Moosdorf (Bündnis 90/Die Grünen), seit 5. Juli 2023
  • Hamburg: Katharina Fegebank (Bündnis 90/Die Grünen), seit 7. Mai 2025
  • Hessen: Ingmar Jung (CDU), seit 18. Januar 2024
  • Mecklenburg-Vorpommern: Till Backhaus (SPD), seit 7. November 2006
  • Niedersachsen: Christian Meyer (Bündnis 90/Die Grünen), seit 8. November 2022
  • Nordrhein-Westfalen: Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen), seit 29. Juni 2022
  • Rheinland-Pfalz: Katrin Eder (Bündnis 90/Die Grünen), seit 15. Dezember 2021
  • Saarland: Petra Berg (SPD), seit 26. April 2022
  • Sachsen: Georg-Ludwig von Breitenbuch (CDU), seit 19. Dezember 2024
  • Sachsen-Anhalt: Armin Willingmann (SPD), seit 16. September 2021
  • Schleswig-Holstein: Tobias Goldschmidt (Bündnis 90/Die Grünen), seit 29. Juni 2022
  • Thüringen: Tilo Kummer (BSW), seit 12. Dezember 2024
Beispielfoto Wolf.

Was wäre, wenn Institutionen hinter der Regierung die Entscheidungen treffen würden?

Wenn Konzerninteressen, einfacher gesagt Institutionen, hinter der Regierung existieren würden, könnte es folgende Interessen verfolgen:
  1. Wirtschaftliche Interessen der Agrarindustrie: Solche Institutionen könnten eng mit der Agrarlobby, etwa dem Deutschen Bauernverband (DBV), verbunden sein. Es würde darauf abzielen, die Interessen der Landwirtschaft über den Naturschutz zu stellen, indem es den Wolf als Bedrohung für Nutztierhaltung und damit für wirtschaftliche Gewinne darstellt. Ziel wäre es, den Wolfsschutz zu schwächen, um Kosten für präventive Maßnahmen wie Wildzäune oder Herdenschutzhunde zu vermeiden und stattdessen den Abschuss als einfache Lösung zu fördern. Die Agrarlobby, insbesondere der DBV vertritt primär die Interessen größerer, konventioneller Agrarunternehmen, die schnelle Lösungen wie den Wolfsabschuss fordern. Kleine bäuerliche Betriebe, die oft nachhaltiger wirtschaften und offen für präventive Maßnahmen sind, werden in der Lobbyarbeit marginalisiert. Ein hypothetisches „Regime“ hinter der UMK-Entscheidung würde vermutlich diese industriellen Interessen unterstützen, um wirtschaftliche und politische Stabilität zu sichern, während kleinere Betriebe auf der Strecke bleiben.

  2. Politische Machtkonsolidierung: Institutionen könnten darauf abzielen, die politische Landschaft zu stabilisieren, indem es populistische Themen wie den Wolfsabschuss nutzt, um ländliche Wählergruppen, insbesondere in wolfsreichen Regionen wie Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern, zu beruhigen. Durch die Einstimmigkeit in der UMK, inklusive der Zustimmung von Ministern wie Carsten Schneider (SPD), Ute Bonde (CDU) oder Hanka Mittelstädt (SPD), könnte versucht werden, parteiübergreifende Einigkeit zu demonstrieren und Konflikte mit der Agrarlobby zu vermeiden.
  3. Ablenkung von anderen Themen: Institutionen könnten die Wolfsdebatte nutzen, um von größeren umweltpolitischen oder sozialen Versäumnissen abzulenken, etwa von unzureichendem Klimaschutz oder sozialer Ungleichheit. Indem der Wolf als „Problem“ in den Fokus gerückt wird, könnte es die öffentliche Aufmerksamkeit von kontroverseren Themen wie der Aufrüstung – die selbst von den Grünen unterstützt wird – oder wirtschaftlichen Herausforderungen ablenken.
  4. Schwächung des Naturschutzes: Institutionen könnten ein generelles Interesse daran haben, den Naturschutz insgesamt zu untergraben, um wirtschaftliche Projekte wie Infrastruktur, Landwirtschaft oder Energiegewinnung (z. B. Windkraft in Naturschutzgebieten) voranzutreiben. Die Entscheidung, den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen, könnte ein Präzedenzfall sein, um den Schutz anderer Arten zu lockern und so industrielle Interessen zu priorisieren.
  5. Kosolche ntrolle durch populistische Narrative: Solche Institutionen könnten versuchen, gesellschaftliche Spannungen zu nutzen, indem sie den Wolf als Symbol für übertriebene Naturschutzpolitik stilisieren. Dies würde populistischen Strömungen in die Hände spielen, die in Regionen wie Brandenburg oder Sachsen (mit Ministern wie Hanka Mittelstädt oder Georg-Ludwig von Breitenbuch) an Einfluss gewinnen. Ziel wäre es, die Bevölkerung zu polarisieren und Naturschützer zu marginalisieren.
  6. Kontrolle durch Angst und Feindbilder: Institutionen könnten Interesse daran haben, Feindbilder wie den Wolf zu nutzen, um Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung zu schüren. Dies würde es erleichtern, autoritäre oder populistische Politik durchzusetzen, da eine verrohte und gespaltene Gesellschaft anfälliger für einfache Narrative und „starke Lösungen“ ist. Die Zustimmung der Grünen, die ihre naturschutz- und friedenspolitischen Prinzipien verraten haben, könnte darauf hindeuten, dass selbst sie diesem Druck nachgeben, um politisch zu überleben – ein Zeichen für den Erfolg solcher Strategien.

Wenn solche Institutionen existieren würden, könnten sie Wahlen durch Lobbyeinfluss, Medienmanipulation, gesellschaftliche Spaltung und Verrohung weitgehend neutralisieren, da sie politische Akteure und Narrative unabhängig von Wahlergebnissen steuern würden.

Quellen:

https://www.agrarheute.com/politik/umweltminister-wollen-jagd-wolf-eroeffnen-634464

https://www.umweltministerkonferenz.de/Startseite.html

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Der Wolf und der Schutz: Ein Gerichtsfall in Europa

In Europa gibt es Streit um den Schutz des Wolfs. Fünf Umwelt- und Tierschutzgruppen haben vor einem Gericht der Europäischen Union (EU) Klage eingereicht. Sie wollen, dass eine Entscheidung der EU aufgehoben wird. Diese Entscheidung soll den Wolf weniger stark schützen. Hier erklären wir in einfacher Sprache, was los ist.

Was ist passiert?

Die EU hat am 3. Dezember 2024 beschlossen, den Wolf weniger zu schützen. Am 8. Mai hat das EU-Parlament zugestimmt. Der EU-Rat wird auch zustimmen und wenn das Ergebnis im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wird die EU den Wolf in der Berner Konvention, einem wichtigen Vertrag, von Anhang II auf Anhang III setzen. Das bedeutet: Es gibt weniger strenge Regeln für den Wolf. Vielleicht dürfen dann mehr Wölfe gejagt werden. Es kann sogar bedeuten, dass die Wölfe wieder ausgerottet werden.
Beispielfoto Wolf.
Fünf Gruppen – Green Impact, Earth, Nagy Tavak, LNDC Animal Protection und One Voice – finden das falsch. Sie haben mit ihrem Anwalt Luca D’Agostino Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Sie wollen, dass die Entscheidung zurückgenommen wird.

Warum klagen die Gruppen?

Die Gruppen sagen: Die Entscheidung der EU ist nicht richtig, weil:
  1. Keine guten wissenschaftlichen Gründe: Es gibt keine neuen Daten, die zeigen, dass der Wolf weniger Schutz braucht. Wissenschaftler sagen, der Wolf ist in Europa noch nicht sicher genug.
  2. Regeln der EU wurden nicht beachtet: Die EU muss vorsichtig sein und die Natur schützen. Das steht in wichtigen EU-Gesetzen. Aber die Entscheidung ignoriert diese Regeln.
  3. Alte Daten wurden benutzt: 2022 hat die EU einen ähnlichen Vorschlag abgelehnt, weil die Daten nicht gut genug waren. Jetzt benutzt die EU dieselben Daten, um den Wolf weniger zu schützen.
Die Gruppen sagen: Der Wolf braucht weiterhin starken Schutz. Weniger Schutz könnte gefährlich für die Wölfe sein und auch andere Tiere in Zukunft weniger schützen.
Was wollen die Gruppen erreichen?
Die Gruppen wollen, dass das Gericht:
  • Die Entscheidung der EU aufhebt.
  • Alle Schritte, die mit dieser Entscheidung zusammenhängen, stoppt. Dazu gehört der Vorschlag an die Berner Konvention.

Wenn das Gericht zustimmt, bleibt der Wolf besser geschützt

Was passiert jetzt?

Der Fall ist beim Gericht eingereicht. Er wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Jetzt warten die Gruppen auf die Antwort der EU. Danach wird es vielleicht eine Verhandlung geben. Das Gericht prüft, ob die Entscheidung der EU richtig war.

Warum ist das wichtig?

Der Wolf ist ein wichtiges Tier in der Natur. Weniger Schutz für den Wolf könnte Probleme für die Umwelt bringen. Der Fall zeigt auch, wie wichtig es ist, dass Entscheidungen auf guten wissenschaftlichen Daten basieren. Nicht nur für den Wolf, sondern für den Schutz aller Tiere in Europa.
Der Schutz des Wolfs ist ein großes Thema und dieser Gerichtsfall könnte viel ändern.
Beispielfoto Wölfe.

Wie könnte es in Deutschland weiter gehen?

Es gibt auch noch die Möglichkeit, nach der Veröffentlichung im Amtsblatt zu klagen. Es können nicht alle Vereine klagen. Aber die, die es können sind der Ansicht, dass es ohne Veröffentlichung kein gültiges Gesetz gibt, gegen das man klagen kann. Dasselbe gilt für neue Gesetze in Deutschland – sie müssen im Bundesgesetzblatt stehen.
Eine Klage könnte aber scheitern, zum Beispiel, wenn der Verein nicht beweisen kann, dass er direkt betroffen ist oder wenn die Klage zu spät kommt.
Die Änderung der Wolfsschutz-Regeln ist noch nicht im Amtsblatt der EU erschienen. Deshalb kann noch niemand in Deutschland klagen. Man muss warten, bis die Änderung veröffentlicht ist.

Verbandsklagerecht: Was plant die neue Regierung?

Die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD will das Verbandsklagerecht ändern. Das steht im Koalitionsvertrag von 2025. Aber was bedeutet das?
Das Verbandsklagerecht erlaubt Umwelt- und Naturschutzverbänden gegen Projekte zu klagen, die der Natur schaden könnten. Zum Beispiel gegen Wolfsabschüsse. Jetzt will die Regierung dieses Recht einschränken. Es soll „überprüft“ werden, um es an EU-Regeln anzupassen. Das sagt auch Verkehrsminister Patrick Schneider. Er nennt es „Straffung“.
Viele Umweltverbände sind besorgt. Sie sagen: Weniger Klagen bedeuten weniger Schutz für die Natur. Das könnte auch die Demokratie schwächen. Eine vollständige Abschaffung des Rechts ist zwar  nicht geplant, aber die Regierung will das Verbandsklagerecht einschränken. Das könnte den Naturschutz erschweren.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Rückstufung nur noch Formalität: Wölfe erneut ausrottungsgefährdet

Die Rückkehr des Wolfes ist ein grandioser Erfolg des Naturschutzes – doch die EU-Herabstufung seines Schutzstatus von „streng geschützt“ (Anhang IV der FFH-Richtlinie) auf „geschützt“ (Anhang V) bedroht sein Überleben. Gestern beschloss das EU-Parlament diese verhängnisvolle Entscheidung (2024/2669/EU), angeführt von Agrar- und Jagdlobbys. Unter der neuen Bundesregierung von Friedrich Merz (CDU) und Umweltminister Carsten Schneider (SPD), der sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht für Wölfe einsetzen wird, droht der Wolfsschutz tatsächlich zu fallen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern, dass der strenge Schutzstatus bleiben muss.

Interessenkonflikte: Jäger, Bauern, Medien und Politik gegen den Wolf

Das EU-Parlament schreibt in seiner Pressemitteilung, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet blieben, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherzustellen. Außerdem stehe es ihnen frei, den Wolf weiterhin in der nationalen Gesetzgebung als „streng geschützte Art“ einzustufen und strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten.

Die Bewertung des Wolfsbestandes ist ein Politikum in Deutschland. Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW), weisungsgebunden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN), liefert die Daten für den Erhaltungszustand. Bayern fordert beispielsweise einen günstigen Erhaltungszustand für ganz Deutschland, um Abschüsse zu erleichtern, während das BMUV bislang strengen Schutz betonte (Bayern.de, 08.08.2024). Besonders brisant: Die Jägerschaft ist am Wolfsmonitoring beteiligt, etwa durch Sichtungen und Berichte. Als Profiteure von Abschüssen haben Jäger ein Eigeninteresse an der Herabstufung – ein klarer Interessenkonflikt! Die Populationsgefährdungsanalyse (PVA) zeigt, dass die Bewertung des Erhaltungszustands unvollständig ist (BfN-Schriften 715, 2024). Dennoch könnte der FFH-Bericht 2025 den günstigen Erhaltungszustand erklären, passend zur EU-Herabstufung, da BfN und DBB-Wolf der Regierung unterstellt sind. Und die Regierung stimmt für die Herabstufung des Wolfsschutzes. Ein weiteres Problem könnten die Medien darstellen, die mit einseitiger Propaganda weiter für die Akzeptanz der Bürger für das Töten von Wölfen erreichen wollen, weil bislang die Mehrheit nicht für Abschuss ist.
Das kann selbst der Wolf kaum fassen.

Abstimmverhalten: Parteien im Zwiespalt oder nur Theater?

Im EU-Parlament stimmten EVP (u.a. CDU/CSU) und Renew Europe (u.a. FDP) mehrheitlich für die Herabstufung, getrieben von wirtschaftlichen Interessen. S&D (u.a. SPD) und Grüne lehnten sie ab, kritisierten die mangelnde wissenschaftliche Grundlage und Verfahrensfehler. Die Linke war gespalten, Teile der ECR unterstützten die Lockerung. Über 700 Wissenschaftler (Brief, 26.11.2024) und die EU-Bürgerbeauftragte (ClientEarth-Beschwerde) decken die Schwächen der Entscheidung bereits auf. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. meinen, dass sich Linke und Grüne bislang nicht überzeugend gegen eine Herabstufung eingesetzt hatten. Besonders bei den Grünen ist dies der Fall, denn sie waren ja in der vorherigen Regierung beteiligt.

Nächste Schritte im EU-Rat

Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch formell vom Rat angenommen werden, der den Text bereits am 16. April 2025 gebilligt hat.

Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und ist von den Mitgliedstaaten binnen 18 Monaten umzusetzen.

Der EU-Rat muss die Herabstufung bis Ende 2025 umsetzen:
  • Gesetzesanpassungen: Nationale Jagdrechte (z.B. Bundesnaturschutzgesetz) sollen Abschüsse erleichtern.
  • Monitoring-Vorgaben: Einheitliche EU-Richtlinien für Wolfsmanagement.
  • Berichterstattung: Mitgliedstaaten melden den Erhaltungszustand bis 2026. Der FFH-Bericht 2025 könnte den günstigen Erhaltungszustand für Deutschland erklären, was Abschüsse fördern würde.

Hoffnung: EuGH-Klage

Die Klage von Green Impact und Partnern vor dem EuGH (Februar 2025) zielt darauf, die Herabstufung zu kippen. Argumente: Ungünstiger Erhaltungszustand in der kontinentalen Region, unvollständige Daten und Verfahrensfehler (EuGH-Urteil C-601/22). Doch die Mühlen der Bürokratie in der EU malen langsam. Bis eine Entscheidung getroffen wird, könnten bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden sein. Außerdem stellt sich die Frage, wie unabhängig der Europäische Gerichtshof tatsächlich bleiben wird. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. hat auch angekündigt, rechtliche Schritte einzuleiten, sobald die EU-Entscheidung im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Green Impact und LNDC Animal Protection schrieben in einer Pressemitteilung von gestern zum Abstimmverfahren, dass der Umweltausschuss des EU-Parlaments unerklärlicherweise davon absah, eine Debatte zu diesem Thema zu eröffnen. Stattdessen wurde ein Notfallverfahren akzeptiert, ein institutioneller Kurzschluss, der durch keinerlei echte Dringlichkeit gerechtfertigt ist und in krassem Widerspruch zum demokratischen Prinzip der Transparenz steht. Wie bereits von Green Impact und LNDC Animal Protection hervorgehoben, basiere die Herabstufung auf einem technischen Bericht, der von einer privaten Beratungsfirma erstellt wurde, die von der Kommission selbst bezahlt wurde und dessen Daten nie von unabhängigen wissenschaftlichen Gremien oder Universitäten validiert worden wären. Mehr als 700 Wissenschaftler und angesehene Institutionen, darunter die IUCN und die von Biologe Luigi Boitani koordinierte Large Carnivore Initiative, hätten sich bereits gegen diese Entscheidung ausgesprochen und die wissenschaftliche Grundlosigkeit des Vorschlags angeprangert.

Hunderte von Umwelt- und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen haben den Rückzug des Vorschlags gefordert und Briefe an die Kommission, die Mitgliedstaaten und Abgeordnete geschickt. Die jetzige Abstimmung bestätigt jedoch, dass Wissenschaft und aktive Bürgerschaft mittlerweile von den politischen Entscheidungen der EU ausgeschlossen sind.

Es gebe schwerwiegende Unregelmäßigkeiten im Verfahrensprozess, der zu diesem Ergebnis geführt hat, einschließlich des Fehlens einer parlamentarischen Prüfung der EU-Position zur Berner Konvention im Jahr 2024 und der Nichtanwendung der im März letzten Jahres im EU-Rat erforderlichen Einstimmigkeit, wie sie die Habitatrichtlinie für Änderungen an Anhang IV vorschreibt.

Unser Aufruf: Strenger Schutz muss erhalten bleiben!

Wir fordern von Schneider und der Merz-Regierung:
  • Strenger Schutzstatus: Der Wolf bleibt in Anhang IV!
  • Unabhängiges Monitoring: Ohne Jägerschaft!
  • Herdenschutz: Zäune statt Gewehre!

Wie geht es weiter?

Es macht uns große Hoffnung, dass die Mehrheit der Bürger in Europa und auch Wissenschaftler diese Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs, die auch anderen Arten in Zukunft gefährlich werden und zu erneuten Ausrottungen führen könnte, nicht hinnehmen wollen. Dabei kann jeder aktiv werden: ob im internen Wolfsmonitoring bei uns, beim Schreiben von Leserbriefen oder Schreiben an Politiker, bei Demonstrationen oder bei der Unterstützung von klagefähigen Orgas. Gemeinsam können wir es schaffen. Auch wenn wir Wolfsschützer uns am Ende, wie es Aktivisten von Defend the Wolf am Mont Tendre bewiesen haben, im wahrsten Sinne des Wortes, zwischen Jägermeister und Wölfe stellen müssen.

Auch wir arbeiten daran, klagefähig zu werden. Hierzu benötigen wir aber bessere finanzielle Mittel und mehr Mitglieder. Wir werden nicht staatlich unterstützt und sind daher absolut unabhängig, aber auch auf Spenden angewiesen.

 

Quellen:

https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20250502IPR28221/wolfe-eu-parlament-stimmt-fur-anderung-des-schutzstatus

https://www.facebook.com/FreundeskreisWoelfe

https://www.greenimpact.it/

https://www.lndcanimalprotection.org/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt die rücksichtslose Herabstufung des Wolfsschutzes als politische Willkür

Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt die Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten im COREPER I Meeting vom 16. April 2025, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, auf das Schärfste. Diese rein politische Entscheidung, die jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehrt, ist ein unverantwortlicher Angriff auf den Wolf und die Biodiversität Europas. Sie ignoriert die überwältigende Unterstützung der Bevölkerung für den strengen Schutz des Wolfs und verschärft die ohnehin dramatische Lage, in der Wölfe bereits jetzt in großem Stil illegal abgeschossen werden. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft das EU-Parlament auf, diesen skandalösen Rückschritt im Mai 2025 zu stoppen.

Eckdaten der Entscheidung

Die Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) billigten am 16. April 2025 das Mandat des Rates, den Schutzstatus des Wolfs in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von Anhang IV („streng geschützt“) auf Anhang V („geschützt“) herabzustufen. Diese Änderung folgt der Anpassung der Berner Konvention, die am 7. März 2025 in Kraft trat und den Wolf von Anhang II auf Anhang III herabstufte. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung von Wolfspopulationen zu geben, um sozioökonomische Herausforderungen, insbesondere Schäden an Nutztieren, zu minimieren. Das EU-Parlament soll im Mai 2025 über die Änderung entscheiden. Mitgliedstaaten können strengere nationale Schutzmaßnahmen beibehalten.
Wenn, wie bislang, das Monitoring in Deutschland überwiegend in den Händen der Jägerschaft bleibt – einer Gruppe, die sich für den Abschuss der Wölfe einsetzt – sind keine genauen Daten zu erwarten, ja es ist zu befürchten, dass die Zahlen künstlich hoch gesetzt werden, um einen „günstigen Erhaltungszustand“ erreichen zu können, während in Wahrheit die Wölfe im großen Stil illegal verfolgt werden.
Bald kommt die nächste Generation Wolfswelpen auf die Welt. In welche Zukunft sie hinein geboren werden, entscheiden wir alle. © Brigitte Sommer

Politische Willkür ohne wissenschaftliche Grundlage

Die Herabstufung des Schutzstatus ist ein rein politischer Akt, der sich in keiner Weise auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützt. Die Wolfspopulation in der EU (ca. 20.300 Tiere, Stand 2023) ist trotz ihres Wachstums ökologisch und genetisch anfällig. Studien belegen, dass der Wolf als Schlüsselart eine unverzichtbare Rolle in Ökosystemen spielt, indem er Wildbestände reguliert und die Biodiversität fördert. Die Behauptung, eine Herabstufung sei notwendig, um Konflikte mit Landwirten zu lösen, ist ein populistischer Vorwand, der die wissenschaftliche Realität ignoriert. „Diese Entscheidung ist ein unverantwortlicher Kniefall vor Lobbyinteressen, der die Zukunft des Wolfs in Europa gefährdet“, sagt Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. Sommer: „Es gibt keinerlei Beweise dafür, dass Abschüsse die Konflikte mit Nutztieren reduzieren. Im Gegenteil: Sie destabilisieren Wolfsrudel und verschärfen das Problem.“

Illegale Tötungen: Der Wolf ist bereits bedroht

Bereits jetzt werden Wölfe in großem Stil illegal abgeschossen. Berichte aus Deutschland und anderen EU-Ländern zeigen, dass vorsätzliche kriminelle Tötungen ein massives Problem darstellen. In Deutschland wurden in den letzten Jahren immer wieder Wölfe tot aufgefunden – oft Opfer von Gift, Fallen oder Schüssen. Diese illegale Verfolgung schwächt die Population und macht den strengen Schutzstatus umso dringlicher. Die Herabstufung des Schutzstatus sendet ein fatales Signal: Sie legitimiert indirekt die Tötung von Wölfen und könnte die Wilderei weiter anheizen. „Der Wolf wird bereits gnadenlos verfolgt“, betont Sommer. „Anstatt den Schutz zu schwächen, müssen wir ihn stärken, um diese Beutegreifer vor dem Aussterben zu bewahren.“

Prävention statt Abschuss

Die Schäden an Nutztieren, die als Rechtfertigung für die Herabstufung angeführt werden, sind lösbar – und zwar ohne den Wolf zu opfern. Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäune, Schutzhunde und verbesserte Stallungen haben sich als hochwirksam erwiesen. EU-Förderprogramme und Entschädigungen für Landwirte sind bereits verfügbar und müssen konsequent ausgebaut werden. Anstatt den Wolf zum Sündenbock zu machen, sollte die EU in nachhaltige Koexistenzlösungen investieren. Die Herabstufung droht einen uneinheitlichen Flickenteppich an Regelungen zu schaffen, der den europaweiten Schutz des Wolfs untergräbt und die illegale Jagd erleichtert.

Dringender Appell an das EU-Parlament

Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert das Europäische Parlament auf, die Änderung der FFH-Richtlinie im Mai 2025 entschieden abzulehnen. Wir appellieren an alle umweltbewussten Abgeordneten, sich gegen diesen Angriff auf den Naturschutz zu stellen. Eine Umfrage der EU-Kommission zeigte, dass 71 % der Europäer den strengen Schutzstatus des Wolfs unterstützen – die Politik darf diese Mehrheit nicht ignorieren. Der Wolf ist kein Feind, sondern ein unverzichtbarer Teil unserer Natur, der unseren Schutz verdient.
Wolfsmutter mit Welpen. ©Brigitte Sommer

 

Unsere Forderungen

  1. Beibehaltung des strengen Schutzstatus: Der Wolf muss in Anhang IV der FFH-Richtlinie bleiben, um sein Überleben zu sichern.
  2. Bekämpfung illegaler Tötungen: Strengere Strafen und bessere Überwachung, um Wilderei und illegale Jagd zu stoppen.
  3. Investitionen in Prävention: EU-weite Förderung von Herdenschutzmaßnahmen und Entschädigungen für Landwirte, um Konflikte nachhaltig zu lösen.
  4. Wissenschaft statt Populismus: Entscheidungen über den Artenschutz müssen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren, nicht auf politischen Interessen.
  5. Bildung und Aufklärung: Öffentlichkeitsarbeit, um die ökologische Bedeutung des Wolfs zu vermitteln und Vorurteile abzubauen.
  6. Gründung von Ermittlungseinheiten zur Wildtierkriminalitätsbekämpfung, die nicht Regierungen untergeordnet sind.
  7. Das Wolfsmonitoring europaweit aus den Händen der Hobbyjäger nehmen und einer bürgerfinanzierten NGO übertragen.

Gemeinsam für den Wolf

Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft alle Naturschutzorganisationen, Bürgerinnen und Bürger sowie politische Entscheidungsträger auf, sich gegen die Zerstörung des Wolfsschutzes zu wehren. Lassen wir nicht zu, dass der Wolf für politische Zwecke geopfert wird. Unterstützen Sie unsere Kampagne unter http://www.change.org/wolfsschutz, unterschreiben Sie unsere Petition und setzen Sie ein Zeichen für den Wolf!

Hintergrund:

Nächste Schritte im Europäisches Parlament: Das EU-Parlament plant, im Mai 2025 seine Position zu verabschieden. Wenn diese Position mit dem Mandat des Rates übereinstimmt, wird der Rat die Änderungsrichtlinie formell verabschieden. Sollte das Parlament Änderungen vorschlagen, könnte es zu Verhandlungen im Trilog-Verfahren kommen. Nationale Flexibilität: Mitgliedstaaten können den Wolf weiterhin als „streng geschützt“ in ihrer nationalen Gesetzgebung führen, was bedeutet, dass Länder wie Deutschland, Italien oder Polen strengere Schutzmaßnahmen beibehalten können, wenn sie dies wünschen.
Erhaltungspflichten: Trotz der Herabstufung müssen die Mitgliedstaaten den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherstellen, was Überwachungsmaßnahmen und gegebenenfalls temporäre oder lokale Jagdverbote beinhaltet.  Kontext zur Berner Konvention: Die Änderung des Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ (Anhang II) auf „geschützt“ (Anhang III) wurde am 6. Dezember 2024 vom Ständigen Ausschuss der Berner Konvention beschlossen und trat am 7. März 2025 in Kraft, da weniger als ein Drittel der 50 Vertragsparteien (17) Einspruch erhoben haben. Dies war die Voraussetzung für die Anpassung der EU-Gesetzgebung. Begründung: Die wachsende Wolfspopulation (von 11.193 im Jahr 2012 auf 20.300 im Jahr 2023) und die damit verbundenen sozioökonomischen Herausforderungen, insbesondere Schäden an Nutztieren, hätten die Änderung gerechtfertigt.
Bei dem Meeting wurde eine qualifizierte Mehrheit erreicht. Das Dossier wird nun an das EU-Parlament weitergeleitet, mit einer geplanten Entscheidung im Mai 2025. Der „runde Tisch“ und die informelle Konsultation scheinen durch die Zustimmung im COREPER abgedeckt zu sein. Das EU-Parlament könnte aber noch eine andere Position einnehmen. Dies könnte die Verabschiedung verzögern oder zu Änderungen führen.
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Nein! Schwarz-Rot kann den Wolf nicht einfach zum Abschuss frei geben

Die Schlagzeile der „BILD“ „Schwarz-Rot gibt den Wolf zum Abschuss frei“ vom 12. April 2025 zeichnet ein einseitiges Bild und erweckt den Eindruck, dass der Wolf in Deutschland bald zur freien Bejagung freigegeben wird. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sehen dies anders: Die geplante Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht im Koalitionsvertrag bedeutet keine automatische Jagd und sein Schutz bleibt durch deutsches und europäisches Recht gesichert. Zudem gibt es eine Klage gegen die Herabsetzung des Schutzstatus in der Berner Konvention, die die rechtlichen Hürden für Abschüsse weiter erhöhen könnte.

Die „BILD“: Einseitigkeit statt Fakten

Der „BILD“-Artikel feiert die Pläne von CDU und SPD aus der Perspektive von Jägern, Waldbesitzern und Landwirten, während Naturschutzargumente fast vollständig fehlen. Zitate wie „Mit dem Wolf im Jagdrecht ist Rotkäppchen endlich sicher!“ (Max von Elverfeldt) oder Forderungen nach „aktivem Herdenschutz über die Waffe“ (Helmut Dammann-Tamke, Deutscher Jagdverband) dominieren. Die Zahl von „über 5700 Nutztieren“ als Opfer von Wölfen (2023) wird ohne Kontext genannt, etwa dass viele Übergriffe durch besseren Herdenschutz vermeidbar wären. Naturschutzverbände oder Wissenschaftler, die die ökologische Bedeutung des Wolfs betonen, kommen nicht zu Wort. Diese Darstellung ist nicht nur einseitig, sondern schürt Ängste und verzerrt die rechtliche Lage. Andere Medien verzerren die Lage ähnlich.
Beispielfoto Wolfsfamilie, © Brigitte Sommer

Rechtliche Lage: Kein Freibrief für die Jagd

Die BILD suggeriert, die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und die Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) für „Herdenschutz“ führten direkt zu Abschussquoten. Das ist rechtlich nicht korrekt. Hier die Fakten:
  • Europäisches Recht: Der Wolf ist durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geschützt. Die Berner Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag, wurde im März 2025 geändert, um den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ (Anhang II) auf „geschützt“ (Anhang III) herabzusetzen. Doch dies allein hebt das Tötungsverbot nicht auf. Nach Artikel 16 der FFH-Richtlinie sind Abschüsse nur erlaubt, wenn:
    • Der „günstige Erhaltungszustand“ der Population wissenschaftlich belegt ist.
    • Erhebliche Schäden (z. B. an Nutztieren) vorliegen.
    • Keine Alternativen wie Herdenschutz greifen.
    • Die Art nicht gefährdet wird.
      In Deutschland ist der günstige Erhaltungszustand nicht  erreicht – mit etwa 209 Rudeln (ca. 2000 Wölfen, Stand 2024) ist die Population regional uneinheitlich. Eine flächendeckende Bejagung oder Quoten wären ein Verstoß gegen EU-Recht und könnten vor Gerichten scheitern.
  • Klage gegen die Berner Konvention: Fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen (Green Impact, Earth, LNDC Animal Protection aus Italien, One Voice aus Frankreich, Great Lakes and Wetlands aus Ungarn) haben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Herabsetzung des Schutzstatus in der Berner Konvention eingereicht. Sie argumentieren, dass die Entscheidung nicht wissenschaftlich fundiert ist und gegen die Prinzipien des Artenschutzes verstößt. Diese Klage könnte die Umsetzung der Herabstufung verzögern oder sogar kippen, da die FFH-Richtlinie erst nach Abschluss des Verfahrens angepasst werden könnte. Bis dahin bleibt der strenge Schutzstatus in der EU weitgehend intakt und Abschüsse unterliegen strengen Einzelfallprüfungen.

  • Nationales Recht: Derzeit regelt § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), dass Wölfe nur bei wiederholten Übergriffen und fehlenden Alternativen entnommen werden dürfen – mit Genehmigung der Naturschutzbehörden. Die Aufnahme ins BJagdG würde den Wolf als jagdbares Tier einstufen, ähnlich wie Luchs oder Wildkatze, die jedoch ganzjährige Schonzeiten haben. Wir fordern dasselbe für den Wolf: Eine klare Schonzeit ohne pauschale Abschüsse. Selbst die geplante Änderung des BJagdG für „Herdenschutz“ bindet Abschüsse an diese Bedingungen. Eine „Jagd“ im Sinne von Quoten ist rechtlich nicht machbar, solange der Erhaltungszustand nicht gesichert ist.
  • Herdenschutzregelungen: Die Änderung des BJagdG könnte Genehmigungen für so genannte „Problemwölfe“ vereinfachen, z. B. durch schnellere Verfahren oder klarere Schadenskriterien. Doch auch hier bleibt der Nachweis erforderlich, dass Alternativen wie Zäune oder Herdenschutzhunde nicht ausreichen. EU-Recht verlangt, dass präventive Maßnahmen Vorrang haben – eine pauschale Bejagung ist ausgeschlossen.
Die Freude von Jagdverbänden, die die BILD zitiert, täuscht. Die Klage vor dem EuGH und die strengen Vorgaben der FFH-Richtlinie machen klar: Der Wolf ist kein Freiwild, und Abschüsse bleiben eng reguliert.
Beispielfoto Wolf.

Herdenschutz: Lösungen statt Abschüsse

Die „BILD“ fokussiert auf Schäden durch Wölfe, ignoriert aber, dass präventiver Herdenschutz die effektivste Lösung ist. In Regionen wie Brandenburg oder Niedersachsen reduzieren Elektrozäune, Herdenschutzhunde und Weidemanagement Übergriffe erheblich – etwa auf unter 5 % der möglichen Schäden, wie Pilotprojekte zeigen. Der Staat muss hier investieren: mit Förderungen, Beratung und unbürokratischen Zuschüssen. Abschüsse hingegen lösen keine Probleme – sie destabilisieren Rudel, können Übergriffe durch Einzeltiere erhöhen und sind rechtlich sowie ökologisch fragwürdig. Die Klage gegen die Berner Konvention unterstreicht zudem, dass wissenschaftliche Daten für Abschüsse fehlen – Herdenschutz bleibt die einzige nachhaltige Antwort.

Der Wolf: Ein Gewinn für die Natur

Der Wolf reguliert Wildbestände auf natürliche Weise, fördert die Artenvielfalt und sorgt für gesunde Ökosysteme. Seine Rückkehr ist ein Erfolg des Naturschutzes, den die „BILD“ auf ein Schreckgespenst reduziert. Anstatt „Rotkäppchen“-Märchen zu bedienen, brauchen wir Aufklärung: Der Wolf meidet Menschen und Schäden sind mit Schutzmaßnahmen minimierbar. Die Klage vor dem EuGH zeigt, dass der Artenschutz nicht kampflos aufgegeben wird – ein Hoffnungssignal für den Wolf.

Einseitigkeit in den Medien: Der Wolf als Sündenbock

 

Ausriss aus der BILD: Quelle: https://www.bild.de/politik/wolf-schwarz-rot-will-abschuss-wieder-erlauben-jaeger-froh-67f7cf2238c3276cfc92e26a

 

Der BILD-Artikel ist symptomatisch: Er fokussiert auf Jäger (z. B. Helmut Dammann-Tamke, Deutscher Jagdverband) und Landwirte (z. B. Max von Elverfeldt), die Abschüsse fordern, und dramatisierte Zahlen wie „über 5700 gerissene Nutztiere“ (2023), ohne den Erfolg von Herdenschutzmaßnahmen zu erwähnen. Naturschutzstimmen fehlen völlig. Doch diese Einseitigkeit ist kein Einzelfall. Ob Tageszeitungen, TV-Berichte oder Online-Portale – viele Massenmedien neigen dazu, den Wolf als „Problem“ zu zeigen, während seine ökologische Bedeutung oder die rechtliche Komplexität unterbelichtet bleiben. Warum ist das so?
  1. Sensationsgier und Emotionen:
    Der Wolf ist ein emotionales Thema. Schlagzeilen wie „Wolf bedroht Bauern!“ oder „Rotkäppchen in Gefahr!“ (wie bei „BILD“) erzeugen Aufmerksamkeit, Klicks und Auflage. Konflikte verkaufen sich besser als differenzierte Analysen. Die Angst vor dem „bösen Wolf“ ist tief in der Kultur verwurzelt und Medien bedienen dieses Märchen-Narrativ, statt aufzuklären, dass Wölfe Menschen meiden und Schäden durch Schutzmaßnahmen minimierbar sind.
  2. Einfluss von Lobbygruppen:
    Jagd- und Landwirtschaftsverbände haben starke Netzwerke und direkten Zugang zu Medien. Ihre Vertreter liefern prägnante Zitate, wie im „BILD“-Artikel und präsentieren sich als „Betroffene“, die einfache Lösungen (Abschuss) fordern. Naturschutzverbände wie wir haben oft weniger Ressourcen und werden seltener zitiert, da ihre Argumente komplexer sind und wissenschaftliche Daten oder rechtliche Details erfordern, die weniger „griffig“ wirken.
  3. Zeit- und Kostendruck im Journalismus:
    Viele Redaktionen arbeiten unter hohem Druck, mit schrumpfenden Budgets und weniger Fachjournalisten. Recherchen zu Themen wie der FFH-Richtlinie oder der Klage vor dem EuGH sind zeitaufwendig. Es ist einfacher, Pressemitteilungen von Jagdverbänden zu übernehmen oder „Betroffenenstimmen“ wie Landwirte zu zitieren, als die rechtliche Lage oder ökologische Vorteile des Wolfs zu beleuchten.
  4. Politische Narrative:
    Die Wolf-Debatte wird oft politisch instrumentalisiert. Parteien, die ländliche Wähler ansprechen wollen, nutzen den Wolf als Symbol für „Stadt gegen Land“ oder „Naturschutz gegen Bauern“. Medien greifen solche Narrative auf, weil sie polarisieren und Aufmerksamkeit garantieren. Die „BILD“ etwa spiegelt die Stimmung der Koalition wider, ohne die rechtlichen Hürden oder die Klage gegen die Berner Konvention zu erwähnen.
  5. Mangelnde Naturschutz-Akzeptanz:
    In Teilen der Gesellschaft und Medien wird Naturschutz im Gegensatz zur Klimadebatte, als „elitär“ oder „realitätsfern“ wahrgenommen. Der Wolf wird zum Symbol für vermeintlich übertriebene Umweltpolitik, während die Sorgen von Landwirten als „volksnah“ gelten. Diese verzerrte Wahrnehmung führt dazu, dass Medien eher die „Betroffenen“ in den Vordergrund stellen als die Vorteile eines gesunden Ökosystems.

Özdemir und die Grünen: Ein enttäuschender Kurs für den Naturschutz?

Viele Menschen verbinden die Grünen mit Umwelt- und Naturschutz, doch Özdemirs angebliche Unterstützung der Jagdrechtsänderung wirft Fragen auf. Die Erwartung, dass die Grünen konsequent für Artenvielfalt und Biodiversität kämpfen, wird hier enttäuscht. Wenn Özdemir tatsächlich Abschüsse erleichtert, anstatt Herdenschutz zu priorisieren, widerspricht das grünen Kernwerten. Der Wolf ist ein Symbol für intakte Ökosysteme – ihn zu opfern, um Landwirte zu besänftigen, zeigt einen kurzsichtigen Kurs. Dies könnte Teil eines Trends sein, in dem die Grünen Kompromisse eingehen, um ländliche Wähler zu gewinnen, dabei zeigen Umfragen, dass auch ein Großteil der Landbevölkerung die Rückkehr der Wölfe begrüßt.
Darüber hinaus wird den Grünen oft vorgeworfen, ihre Wahlversprechen in mehreren Bereichen gebrochen zu haben, insbesondere in der Friedenspolitik. Vor der Bundestagswahl 2021 betonten die Grünen Abrüstung, Diplomatie und Zurückhaltung bei militärischen Einsätzen. Doch seit Beginn des Ukraine-Kriegs 2022 unterstützte die grüne Außenministerin Annalena Baerbock Waffenlieferungen und eine harte Haltung gegenüber Russland, was Kritiker als „Kriegstreiberei“ bezeichnen. Die Zustimmung zu einer massiven Aufrüstung, etwa durch das 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr, steht im Widerspruch zu früheren Positionen gegen militärische Eskalation. Dies verstärkt den Eindruck, dass die Grünen Machtpolitik über Notwendigkeiten stellen.
Die Wolfspolitik Özdemirs könnte ein weiteres Beispiel sein: Statt Naturschutz zu verteidigen, scheint er Kompromisse mit der Jagd- und Landwirtschaftslobby einzugehen. Für viele Wähler untergräbt dies das Vertrauen, dass die Grünen ihre Kernversprechen – sei es für Naturschutz oder Frieden – konsequent einhalten. Wir fordern: Die Basis der Grünen sollte zu ihren Wurzeln zurückkehren und Naturschutz sowie Friedenspolitik entschieden vertreten, um wieder glaubwürdig zu werden.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Christian Meyer (Grüne) will 12 Wolfsrudel in Niedersachsen töten lassen?

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) ist nicht nur für die Absenkung des Wolfsschutzstatus, sondern er will auch gleich zur Tat schreiten und „überzählige“ Wolfsrudel in Niedersachsen totschießen lassen. 44 Wolfsrudel seien genug. Laut Angaben des offiziellen Wolfsmonitorings leben in Niedersachsen derzeit 56 Wolfrudel. Wir erklären hier in unserer Reportage, warum das Mitmachen beim offiziellen Wolfsmonitoring Wölfe in ganz Deutschland gefährdet und wir fordern, das Monitoring an eine regierungs- und lobbyunabhängige NGO zu übertragen.

Falls die europaweite Absenkung des Schutzstatus des Wolfes tatsächlich Anfang März durchgehen sollte, hält Umweltminister Christian Meyer den Erhalt von mindestens 44 Rudeln in Niedersachsen für angemessen. „Der Bestand dürfte aus unserer Sicht zumindest nicht unter 44 Rudel sinken. Aber eingegriffen werden soll nur dort, wo Wölfe trotz Schutzmaßnahmen vermehrt Schäden an Nutztieren stiften“, sagte der Grünen-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Auch aus Sicht der Wissenschaft sei der „günstige Erhaltungszustand“ bei 44 Rudeln erreicht.

Beispielfoto Wolfsrudel.

Welche Wissenschaft genau meint Meyer da? Alle offiziellen Stellen, angefangen beim Senckenberginstitut bis hin zum LUPUS-Institut sind nicht regierungsunabhängig. Die Jäger, die in Niedersachsen das Wolfsmonitoring verantworten, setzen sich sogar für den Abschuss von Wölfen ein.

Interessenkonflikte in der Bestandsüberwachung

Die Landesjägerschaft Niedersachsen wurde über eine Kooperationsvereinbarung 2011 mit dem Land Niedersachsen offiziell mit dem Wolfsmonitoring in Niedersachsen beauftragt.  So heißt es auf deren Webseite Wolfsmonitoring.com: „Jäger sind durch rechtliche Bestimmungen flächendeckend verbreitet (NJagdG), haben durch ihre Nutzungsaktivität gute Kenntnisse über das örtliche Vorkommen von Wildtieren und sind im Erkennen von Wildtierhinweisen geschult und staatlich geprüft. Weiterhin haben Jäger als direkt betroffene Interessensgruppe (z.B. mögliche Erschwerung der Jagd durch Wolfspräsenz und Wolf als potentielle Gefahr für Jagdhunde (Kojola & Kuittinen 2002)) hohes Interesse an einer möglichst vollständigen und realitätsnahen Darstellung der Populationsgröße und -verbreitung der Wölfe.“

Dass dies zu Interessenskonflikten führen würde, war damals bereits zu erahnen. Warum es überhaupt zu dieser Kooperation kam, ist uns schleierhaft. Anfangs gab es noch ehrenamtliche Wolfsberater und ehrenamtliche Helfer, die nicht aus Jagdkreisen stammten. Heute ist es kein Geheimnis mehr, dass nur noch Jäger eingesetzt werden. Übrigens werden Daten aus dem Wolfsmonitoring auch für das Auffinden der Wölfe nach einer Schießgenehmigung verwendet. Was wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch auf das Schärfste kritisieren. Wir liefern deshalb auch keine Daten an das offizielle Wolfsmonitoring. Daten aus dem Monitoring müssen von einer regierungs- und lobbyunabhängigen Organisation übernommen werden, um Lobbyistenübergriffe auf die Wölfe zu verhindern.

Wir berichteten vor einem Jahr genau über dieses Problem https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/04/15/bitte-petition-entziehen-sie-der-jaegerschaft-in-niedersachsen-das-wolfsmonitoring-unterzeichnen/

Schon vor einem Jahr riefen wir in Voraussicht auf die kommenden Verwerfungen diese Petition ins Leben. Sie hat bislang keine 10.000 Unterschriften erreicht. Wir hoffen nun, dass Wolfsfreundinnen und Wolfsfreude nun die Dringlichkeit begreifen und die Petition unterzeichnen.

Wir riefen eine Petition mit der Forderung ins Leben, der Niedersächsischen Jägerschaft das Wolfsmonitoring zu entziehen. Sie ist zu finden unter http://www.change.org/wolfsmonitoring

Wölfe in ganz Deutschland gefährdet

Meyer sagte der Zeitung weiter, er halte eine zügige Anpassung der Gesetzeslage in Deutschland für möglich. „Nach der Absenkung des Schutzstatus für den Wolf in der Berner Konvention muss die EU-Kommission eine Änderung der FFH-Richtlinie beantragen. Ist die umgesetzt, kann man auf Bundesebene, also in Berlin, entsprechende nationale Regelungen erarbeiten und umsetzen“, sagte der Umweltminister. „Das wird im Umweltministerium in Berlin schon parallel vorbereitet und ist dort erklärter Wille.“

Auch das Wolfsmonitoring in allen anderen Bundesländern ist nicht regierungsunabhängig geführt.

Zuletzt hatte ein Ausschuss des Europarats im Dezember einem Antrag der EU-Staaten zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Damit gelten zum Schutz zwar immer noch strenge Regeln, eine Jagd auf problematische Wölfe wäre aber unter Umständen einfacher möglich. Umweltminister Meyer ist der Auffassung, dass der Beschluss den Weg frei mache für ein regional differenziertes Bestandsmanagement, was nichts anderes heißt, als Wölfe abzuschießen. Wir warnten bereits 2023 vor genau solchen Auswüchsen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/07/07/schiessen-statt-schuetzen-gruenentrick-um-wolfsschutz-aufzuweichen/

 

Quellen:

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wolf-nicht-wieder-ausrotten-so-viele-rudel-hält-der-umweltminister-in-niedersachsen-für-angemessen/ar-AA1zzGUt?ocid=msedgdhp&pc=LCTS&cvid=9410394c39b347abea1c50def5c36d4d&ei=17&fbclid=IwY2xjawIpIO9leHRuA2FlbQIxMQABHTnSIa_IANZXF53gTF888m5VNTPDaBt0v4YS59T3uj2j8zVIDa9Qv75Wvg_aem_ubh8JzOCAXPE1ZinisTtUw

http://www.wolfsmonitoring.com

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Klage gegen Herabsetzung des Wolfsschutzstatus vor dem EuGH

Fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen aus verschiedenen europäischen Ländern haben beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Beschwerde gegen die Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention eingelegt, die Anfang Dezember dafür gestimmt hatten, den Schutzstatus des Wolfes herabzusetzen.

Die Klage wurde von den Tierschutzverbänden Green Impact, Earth, LNDC Animal Protection (alle Italien), One Voice (Frankreich) und Great Lakes and Wetlands (Ungarn) eingereicht. Große Namen wie WWF, Nabu oder Pro Natura oder BUND sucht man hier allerdings vergebens. Deutschland hatte wie Österreich und die Schweiz für die Absenkung des Schutzstatus gestimmt und dass keine Organisation klagt, könnte den Einfluss der Regierung hier deutlich machen.

„Der EU-Vorschlag, den Schutz des europäischen Wolfes zu reduzieren, ist wissenschaftlich nicht fundiert und stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, weshalb wir Einspruch erhoben haben“, betonte Gaia Angelini, Präsidentin von Green Impact. Der Vorschlag „basiert auf einem von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen und finanzierten Bericht, der von einer Beratungsfirma erstellt und nicht von Fachleuten überprüft wurde“, kritisierte Angelini in einer Pressemitteilung.

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Die Beschwerde wurde eingereicht, nachdem Fehler in den Abläufen der EU und der Berner Konvention, die den Wolfsschutz betreffen, aufgedeckt wurden, hieß es. Darunter seien fehlende wissenschaftliche Unterstützung, kein wissenschaftlicher Überprüfungsprozess sowie fehlende demokratische Prozesse, die die Forderungen von NGOs und Bürgern kaum berücksichtigen, betonten die Tierschützer.

Sollte der Beschwerde der fünf Organisationen stattgegeben werden, könnte dies zur Nichtigerklärung der auf der Entscheidung 2024/2669/EU (Herabstufung des Wolfsschutzes) basierenden Rechtsakte führen, einschließlich des von der EU auf der Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vorgelegten Vorschlags.

Hintergrund: Der Wolf hat bisher den Status „streng geschützt“ in der Berner Konvention innegehabt, was bedeutete, dass seine Bejagung oder Störung stark eingeschränkt war. Die EU-Kommission schlug vor, diesen Status auf „geschützt“ zu reduzieren. Die Absicht dahinter scheint klar. Man will leichter abschießen und sogar eine normale Bejagung ermöglichen. Dieser Vorschlag wurde von den Botschaftern der EU-Mitgliedsstaaten am 25. September 2024 positiv beschlossen und am 3. Dezember 2024 durch den Ständigen Ausschuss der Berner Konvention ratifiziert.

Die Änderung der Berner Konvention ist der erste Schritt; darauf muss eine Anpassung der FFH-Richtlinie der EU folgen. Diese Anpassung erfordert weitere Abstimmungen und wird mit Sicherheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Also darf keinesfalls jetzt schon auf Wölfe geschossen werden. 

Fakt ist, dass die Mitgliedsstaaten, die nicht zugestimmt haben, auch noch Veto einlegen können. Es lohnt sich, weiter zu protestieren.

 

Quelle:

https://chwolf.org/assets/documents/News-Events-Aktuell/2024/PR-Wolves-and-ECJ-17-December-EN.pdf

P R E S S E M I T T E I L U N G: Geheime Wolfsjagden sind auch für Behörden illegal

P R E S S E M I T T E I L U N G

Geheime Wolfsjagden sind auch für Behörden illegal

 

Hanau, 17. September 2024

Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. hat wegen der heimlichen Tötung einer Jungwölfin mit dem Gencode GW4174f in der „Hohen Rhön“, die in dem Gebiet nachweislich kein Tier gerissen hatte, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Schweinfurt gegen den Regierungspräsidenten Dr. Eugen Ehmann und Ausführende gestellt. Die Anzeige beinhaltet auch die illegale Tötung der Jungwölfin. Genetische Analysen zeigten inzwischen, dass weder die ursprünglich zum Abschuss freigegebene Wölfin Frigga (Gencode GW3092f), deren Abschuss bereits einmal im November 2023 gerichtlich gekippt wurde, noch das getötete Weibchen aus dem Rudel Wildflecken für den entscheidenden Angriff am 26. August 2024 verantwortlich waren. Ursacher war ein männlicher Wolf mit der Identifikationsnummer GW3519m. Der Wolf war auch nicht in dieses Gehege eingedrungen, die Schafe und Ziegen hätten selbst den Zaun niedergetreten. Sommer: „Diese Strafanzeige ist wichtig, weil Tier- und Naturschutzrecht eindeutig und wohl auch bewusst gebrochen wurden.“

Beispielfoto Wölfe.

 

Da der letzte Nachweis von der Wölfin Frigga vom 25. Juli dieses Jahres stammt, befürchtet der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. dass die Wölfin bereits illegal getötet worden sein könnte.

Der Abschuss der Wölfin mit dem Gencode GW4174f aus dem Rudel Wildflecken zeuge nach Aussage von Sommer von einer ethischen und moralischen Verrohung. Diese Abschussgenehmigung erfolgte heimlich, ohne die anerkannten Naturschutzverbände hierzu vorab zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Klage zu geben. Sommer verwies hierzu auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg vom Mai dieses Jahres, in dem diese Vorgehensweise gekippt wurde. (Az.: 4 ME 73/24, 4 ME 74/24 und 4 ME 75/24). Wie sehr es den unterfränkischen Behörden auf das Töten von Wölfen ankomme, zeige auch die Tatsache, dass nicht einmal der Versuch unternommen worden sei, das Tier zu vergrämen.

Sommer stellte fest, dass die Tötung dieser Jungwölfin auch dahingehend Auswirkungen habe, dass der gute Erhaltungszustand der Wölfe in Bayern mit gerade mal sieben Rudeln und sechs Einzeltieren noch lange nicht erreicht sei.

Rechtlich zu bezweifeln seien auch Erwägungen für die Prognose, dass ohne die angeordnete Tötung eines Wolfs im betroffenen Gebiet ein ernster wirtschaftlicher Schaden drohe. Ein „ernsthafter Schaden“ sei zudem zu bezweifeln, da es zwar viele Risse waren, aber wenige Tiere pro Riss. Sommer: „Laut dem Gesetzgeber sind Abschüsse nur in absoluten Ausnahmen möglich, etwa wenn von den Tieren eine Gefahr für die Sicherheit von Menschen ausgeht oder sie so viele Schafe, Ziegen oder andere Nutztiere reißen, dass die Halter dadurch in wirtschaftliche Not geraten können. Dies ist in der „Hohen Rhön“ nicht der Fall“. Schafe und Ziegen in der „Hohen Rhön“ seien auch nicht essentiell wichtig für die Freihaltung von Flächen, da die meisten Flächen dort maschinell gemäht werden.

Außerdem würde der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. auch bei seinen Zaundokumentationen in der „Hohen Rhön“ immer wieder feststellen, dass in vielen Fällen kein ausreichender wolfsabweisender Schutz vorhanden sei.

Wenig Beachtung scheine das Regierungspräsidium auch den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu schenken. Das hatte im Juli 2024 in der Rechtssache C-601/22 ein richtungsweisendes Urteil gesprochen, das eine erhebliche Bedeutung für die Auslegung der FFH-Richtlinie im Umgang mit dem Wolf hat. Darin sei insbesondere der ernsthafte wirtschaftliche Schaden und andere Lösungen statt Abschuss definiert.

Danach bilde der Abschuss von Wölfen eine absolute Ausnahme, es müssten zunächst alle Schutzmaßnahmen, wie z. B. Zäune und Schutzhunde für Schafe und andere Nutztiere ausgeschöpft werden. Weiterhin würden wirtschaftliche Schäden für Nutztierhalter sowie hohe Kosten für den Herdenschutz keinen Abschuss rechtfertigen. Komme hinzu, dass Nutztierrisse durch Wölfe auch in Bayern finanziell erstattet werden.

Sommer betont: „Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Weidetierschutz.“

Pressemitteilung: Illegale, geheime Wolfsjagd in der Rhön

Hierzu gibt es ein Update, 07. September 2024

Bayern: Rhönskandal – Totschießen der falschen Wölfin macht die Verfügung nicht legaler
VON WOLFSSCHUTZ
7. SEPTEMBER 2024

Gestern wurde bekannt, dass nicht Frigga, sondern eine Wölfin aus dem Rudel Wildflecken in der geheimen Wolfsjagd der Regierung Unterfranken erschossen worden ist. Zudem ist Frigga nicht einmal beim entscheidenden Angriff auf die Schafe involviert gewesen, sondern ihr Partner Griso. Wir freuen uns vorsichtig, dass nicht Frigga betroffen war, aber wir trauern genauso um die Jungwölfin aus dem Rudel Wildflecken. An unserer Strafanzeige ändert der Umstand des Fehlschusses nichts. Im Gegenteil, dies macht die ganze Aktion noch illegaler. Lesen Sie hier unseren Bericht mit neuen Einblicken ins Revier Hohe Rhön. – https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/09/07/bayern-rhoenskandal-totschiessen-der-falschen-woelfin-macht-die-verfuegung-nicht-legaler/

 

 

P R E S S E M I T T E I L U N G

Illegale, geheime Wolfsjagd in der Rhön

 

Hanau, 5. September 2024

Als feigen Akt einer Lobby verseuchten Politik bezeichnete die Vorsitzende des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V., Brigitte Sommer, die Tötung der Mutterwölfin Frigga (GW3092f)  von Montag auf Dienstag vergangener Woche in der Langen Rhön in Bayern. Das perfide Vorgehen, die Abschussverfügung geheim zu halten und zu vollstrecken, ohne die anerkannten Naturschutzverbände hierzu vorab zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Klage zu geben, zeige das mangelnde Rechtsverständnis der  Regierung von Unterfranken. Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. wird über seinen Anwalt Strafanzeige gegen die Verantwortlichen und Ausführenden stellen.

Völlig irrelevant scheint dem Regierungspräsidenten auch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu sein, wonach selbst eine Herabstufung des Schutzstatus keine Freigabe zur Jagd auf Wölfe wäre. Das EuGH stellte fest, dass der Wolf regional nicht als Art ein­ge­stuft wer­den darf, die ge­jagt wer­den darf, wenn sein Er­hal­tungs­zu­stand auf na­tio­na­ler Ebene un­güns­tig ist.

Wie Sommer erklärt, sei in diesem Urteil nachzulesen, dass Abschussgenehmigungen auch nicht erlaubt seien, wenn kein günstiger Erhaltungszustand gegeben ist. Sommer: „Wir bezweifeln den ernsten Schaden, da es zwar viele Risse waren, aber wenige Tiere pro Riss. Außerdem haben wir nachgewiesen, dass in vielen Fällen kein ausreichender Schutz vorhanden ist.“ Zudem sind Schafe und Ziegen in der Langen Rhön nicht essentiell wichtig für die Freihaltung von Flächen, da die meisten Flächen dort maschinell gemäht werden.

Der Abschuss des Muttertiers GW3092f (Frigga) zeuge von einer ethischen und moralischen Verrohung. Selbst wenn der Vater und die Welpen noch leben sollten, sei es für ein Elternteil schwierig, die Welpen durch zu bekommen. Der angebliche Nachweis, dass sich das Vatertier Griso (GW3519m) noch im Revier aufhalte, sage nichts darüber aus, ob er sich alleine um die  Nahrungsbeschaffung kümmern könne. Die Folge könnte sein, dass sich der Rüde mehr statt weniger leicht jagender Beute zuwendet.

Völlig abartig sei diese Tötung auch in Bezug auf den Artenschutz und die Artenvielfalt, da die erschossene Wölflin genau wie die Schermbecker Wolfsmutter Gloria, den selteneren Haloptyp 02 besaß. Da es in Deutschland noch zu wenige Wölfe gibt, sei dies auch wichtig für die Gesunderhaltung und eine gesunde Durchmischung der Wolfspopulation.

Wie wenig sich das Regierungspräsidium um rechtliche Belange kümmere, zeige auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, dass eine Klage gegen den Abschuss eines Wolfs auch damit begründete, dass vor der Erteilung der Abschussgenehmigung den anerkannten Naturschutzvereinigungen nicht Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt worden sei. Auch in dem jetzigen Fall seien die Umweltverbände nicht informiert worden und hätten somit keine Klagemöglichkeit gehabt.

 

Zusatz: zwei Fotos

Bild 1:

Die meisten Flächen zwischen Gangolfsberg und Heidelstein in der Langen Rhön werden maschinell gemäht.

 

 

Bild 2:

Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. auf der Langen Rhön im ehemaligen Territorium der Wölfin GW3092f (Frigga). Diese Wolfslosung wurde am 3. September gefunden. Sie ist nicht frisch und könnte sowohl von der getöteten Wölfin Frigga, als auch vom Vaterwolf Griso stammen, der die Kennung GW3519m aufweist.

PM als PDF: PM zum Abschuss einer Wölfin in der Langen Rhön