Mecklenburg-Vorpommern: Die Verfügung zum Töten auf dem kurzen Dienstweg

Die am 11. September 2026 erlassene Allgemeinverfügung des Schweriner Umweltministeriums zur Freigabe von Wolfsabschüssen ist kein „praxisnahes Wolfsmanagement“, wie von Presse und Behörde verkündet. Sie ist die bürokratische Vollstreckung eines politisch gewollten Urteils gegen eine geschützte Art. Wir lehnen diese Verfügung und jeden Wolfsabschuss kategorisch ab. Hinter den Schreibtischen der Behörden wurde ein technokratischer Apparat erschaffen, der den Artenschutz systematisch aushebelt und den Tod von Wölfen zur staatlich finanzierten Verwaltungsroutine degradiert.

Das abgekartete Spiel: Strukturen wurden passend gemacht

Beispielfoto Wolfsrudel © Brigitte Sommer
Bevor die Allgemeinverfügung in Kraft treten konnte, wurden im Hintergrund die gesetzlichen Pfeiler eingerissen. Erst die Gründung des „Kompetenzzentrums Wolf“ zu Jahresbeginn, dann im Juni die Novellierung des Landesjagdgesetzes zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Die Landesregierung hat die administrative Infrastruktur für das Töten gezielt vorbereitet.
Dass das Agrarministerium bereits vorab die Jägerschaft flächendeckend abfragte, wer im Ernstfall bereit wäre, den Finger krumm zu machen, entlarvt das System. Offiziell als „Poolbildung zur Verhinderung von Verzögerungen“ deklariert, wird hier eine psychologische Erwartungshaltung bedient. Zwar gilt der Wolf offiziell nicht als reguläres Jagdwild, doch die Realität holt die Theorie längst ein: Ein berüchtigter Präzedenzfall aus Sachsen-Anhalt zeigte bereits, dass ein Jäger ein illegal abgeschossenes Tier am Ende behalten durfte. Wer garantiert, dass es hier nicht längst um die Normalisierung einer Trophäenjagd durch die Hintertür geht?

Auf Staatskosten: Wenn der Steuerzahler die „Killerteams“ finanziert

Besonders skandalös wird es bei der Frage, wer diesen technokratischen Abschuss-Apparat eigentlich bezahlt. Da Jäger bei einer behördlich angeordneten Entnahme einen staatlichen Auftrag ausführen, fallen die Kosten komplett auf die Landesverwaltung zurück. Das bedeutet im Klartext: Der Steuerzahler finanziert die Jagd.
Prominente Stimmen aus der Szene – wie Frank Faß, Inhaber des Wolfcenter Dörverden in Niedersachsen – forderten in der Vergangenheit bereits öffentlich, dass solche professionellen „Eingreifteams“ vom Steuerzahler bezahlt werden sollten, um die reguläre Jägerschaft vor rechtlichen Schritten oder Kritik zu schützen. Wenn diese Pläne greifen, ist das die absolute Perversion des Artenschutzes: Erst drängt die Jagdlobby auf die Aufnahme ins Jagdrecht, doch das finanzielle Risiko und den logistischen Aufwand soll am Ende die Allgemeinheit tragen. Eine staatlich subventionierte Jagd auf eine geschützte Art.

Die Perversion des Wolfsmonitorings und der missbrauchte Idealismus

Das offizielle Wolfsmonitoring in Mecklenburg-Vorpommern wird seit Anfang 2026 durch das neu geschaffene Kompetenzzentrum Wolf koordiniert. Unterstützt wird es dabei von rund 83 ehrenamtlichen Wolfsbetreuern, unter denen sich neben Biologen auch viele Förster und Jäger befinden. Eigentlich hat dieses Monitoring den wissenschaftlichen Zweck, den Bestand zu überwachen.
Durch die neue Allgemeinverfügung werden diese Daten jedoch zweckentfremdet und zur Jagd-Infrastruktur umfunktioniert. Bewegungsprofile, Fotofallen-Standorte und Reviereinteilungen dienen den Jägern im Ernstfall als digitaler Spickzettel. Die mit hohem privaten Zeitaufwand erfassten Daten der ehrenamtlichen Betreuer liefern den Abschussteams im Ernstfall die exakten Koordinaten frei Haus. Vielen engagierten Helfern an der Basis muss in dieser neuen Rechtslage bewusst werden, dass ihr Idealismus vom System instrumentalisiert wird: Wer den Behörden heute im guten Glauben Daten liefert, füttert ungewollt einen Apparat, der am Ende die Abschusslisten verwaltet.
Gegen diese staatlich gelenkte Datenzweckentfremdung hilft nur ein tatsächlich unabhängiges Monitoring, wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. es konsequent betreiben. Wir überlassen die Erfassung geschützter Tiere nicht denjenigen, die am Ende die Abschussbefehle erteilen.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Zahlenakrobatik aus Gefälligkeit: Der „günstige Erhaltungszustand“

Als juristische Rechtfertigung für den Abschuss dient die Behauptung, für den Wolf sei in der kontinentalen Region der „günstige Erhaltungszustand“ erreicht. Doch diese Feststellung im Vorfeld war reine Zahlenakrobatik und eine politische Gefälligkeit für die Agrarlobby. Wissenschaftliche Standards wurden verbogen, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Dass die EU im Juni 2025 den Schutzstatus des Wolfs herabgestuft hat, ändert nichts an dieser Farce: Auch als „geschützte“ Art unterliegt das Tier dem unionsrechtlichen Verschlechterungsverbot. Ein Abschuss darf immer nur die allerletzte Option  sein. Doch MV macht ihn zur ersten Wahl.

Die Paragraphen-Analyse: Die amtlichen Angriffe auf den Wolfsschutz im Detail

Wir haben das amtliche Dokument des Schweriner Ministeriums zerlegt. Aus Sicht des Wolfsschutzes offenbaren die einzelnen Paragraphen gravierende Mängel, biologische Fehlannahmen und juristische Tricks:
1. Der zeitliche Ablauf: Schnellschüsse statt Aufklärung (§ 4 & § 6)
  • Die viertägige Abschussfrist: Sobald ein Gutachter den Schaden feststellt, wird eine Abschussgenehmigung erteilt, die auf höchstens vier Tage befristet ist. Was die Behörden als „schnelle Reaktion“ verkaufen, ist in Wahrheit ein massiver Zeitdruck, der gründliche, wissenschaftliche Prüfungen unmöglich macht.
  • Die Verlängerungs-Falle: Der vermeintliche Schutz durch die viertägige Frist wird im selben Atemzug ausgehebelt. Bestehen vage „konkrete tatsächliche Anhaltspunkte“, dass sich ein Wolf noch in der Nähe aufhält und der Abschuss trotz „fortlaufender Durchführung“ bisher fehlschlug, kann die Jagdbehörde den Zeitraum eigenmächtig verlängern. Die zeitliche Begrenzung existiert somit nur auf dem Papier.
  • Das automatische Ende: Die Entnahme wird erst dann beendet, wenn im festgelegten Bereich ein Wolf getötet wurde oder der (verlängerbare) Zeitraum abgelaufen ist. Da jedoch kein DNA-Test verlangt wird, endet die Jagd auch dann, wenn nachweislich das falsche Tier erschossen wurde.
2. Der räumliche Radius: Beliebige Abschusszonen (§ 4)
  • Kein fester Kilometer-Radius: Entgegen politischer Debatten verzichtet der amtliche Text bewusst auf eine starre Kilometer-Grenze. Der Abschussbereich wird schwammig auf die „Schadfläche sowie auf unmittelbar angrenzende Weideflächen“ definiert, auf denen mit einer Rückkehr des Wolfes gerechnet wird.
  • Auslegungssache für die Jagdbehörde: Die untere Jagdbehörde erhält die Blankovollmacht, diesen räumlichen Umfang im Einzelfall abweichend festzulegen. In der Praxis bedeutet dies, dass riesige Korridore rund um eine Koppel zu legalen Abschusszonen deklariert werden können. Jeder Wolf, der diese willkürlich gezogenen Grenzen kreuzt, wird zum Abschuss freigegeben – unabhängig davon, ob er kilometerweit vom eigentlichen Rissgeschehen entfernt war.
3. Der Alibi Herdenschutz: Niedrige Standards als Abschuss-Katalysator (Anlage 1)
Die technischen Mindestanforderungen an den Weideschutz sind so niedrig angesetzt, dass sie Abschüsse künstlich erleichtern, anstatt Zäune wolfssicher zu machen:
  • Die 100-cm-Erlaubnis: Für elektrifizierte Netzzäune (z.B. bei Schafen) reicht eine tatsächliche Höhe von gerade einmal 1,00 Meter aus. Wölfe können diese Höhe problemlos überspringen. Wenn die Allgemeinverfügung ein Überwinden dieses Minimalzauns bereits als Rechtfertigung für die Tötung des Tieres wertet, wird das biologische Unvermögen des Zauns dem Wolf angelastet.
  • Elektrische Alibis: Es reicht eine Spannung von 2.500 Volt und eine Impulsenergie von 1 Joule. Das System ignoriert, dass gut genährte Wölfe mit dichtem Winterfell durch solch geringe Stromstärken kaum abgeschreckt werden. Dennoch gilt der Schutz damit rechtlich als „überwunden“.
  • Das Nachrüstungs-Schlupfloch: Bestehende Festzäune von nur 1,00 Meter Höhe können durch einfache Maßnahmen „ertüchtigt“ werden. Der eigentlich geforderte, massive Schutz für Neuanlagen (1,40 Meter Höhe inklusive Untergrabenschutz) wird damit für Altbestände komplett aufgeweicht. Dies lädt zudem zu Missbrauch ein: Wer kontrolliert, ob ein Tierhalter nach einem Riss nicht schnell in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Zaun flickt oder das Weidezaungerät hochdreht, bevor der offizielle Rissgutachter eintrifft?
  • Die Kadaver-Köder-Falle: Um den Jägern den Abschuss innerhalb des engen Zeitfensters zu ermöglichen, wird das sogenannte „Ansitzen am frischen Riss“ praktiziert. Tote Nutztiere werden bewusst als Köder auf den Weiden belassen, um den Wolf zur Rückkehr zu animieren. Das kollidiert massiv mit dem Tierkörperbeseitigungsgesetz und dem Infektionsschutzrecht. Für den schnellen Abschusserfolg drücken die Behörden beim Seuchenschutz beide Augen zu.
4. Die biologische Katastrophe: Der Elterntierschutz als Mogelpackung (§ 2)
Der Elterntierschutz wird in der Verfügung rein bürokratisch statt biologisch definiert:
  • Der Stichtag 1. November: Für Rudel, die aus mindestens zwei Elterntieren und Jungwölfen bestehen, endet der Schutz für Rüde und Fähe schlagartig am 1. November.
  • Vollendete Tatsachen im Herbst: Im November sind die Welpen zwar optisch groß, aber biologisch völlig unerfahren und nicht in der Lage, im Revier ohne die Führung der adulten Tiere erfolgreich zu jagen. Fällt nach diesem Stichtag ein Elterntier durch die Allgemeinverfügung, wird die soziale Struktur des Rudels zerschlagen. Die Folge sind orientierungslose Jungwölfe, die mangels Jagderfahrung erst recht auf leichte Nutztierbeute ausweichen müssen. Die Allgemeinverfügung provoziert damit genau die Schäden, die sie zu verhindern vorgibt.
5. Der rechtliche Entzug demokratischer Mittel (§ 9)
  • Ausschluss des Widerspruchs: Durch die bewusste Anordnung der sofortigen Vollziehung hebelt das Ministerium das normale deutsche Verwaltungsrecht aus. Der Bürger oder der Naturschutzverband kann den Abschuss nicht durch einen einfachen Widerspruch stoppen. Das System ist so gebaut, dass Fakten mit dem Gewehr geschaffen werden sollen, bevor ein Gericht überhaupt Akteneinsicht erhält. Ein Stopp ist ausschließlich über den extrem aufwendigen Weg eines gerichtlichen Eilantrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht Schwerin möglich. Zwar bereiten Umweltverbände Klagen vor, doch wir dürfen uns nicht von der Hoffnung auf spätere Gerichtsurteile einlullen lassen. Die Strategie des Schweriner Ministeriums setzt eiskalt auf Zeit. Ein finales Urteil kann Jahre dauern. Bis dahin drohen uns schwedische und österreichische Verhältnisse, in denen der Wolf durch pauschale Abschussbefehle im Wochenrhythmus systematisch dezimiert wird, während die Akten im Gericht verstauben. Wenn die Justiz hier nicht im Eilverfahren sofort per Hängebeschluss die Notbremse zieht, schafft die Bürokratie mit dem Gewehr in der Hand vollendete Tatsachen. Ein totes Tier wird durch ein nachträgliches Urteil nicht wieder lebendig, wie wir es aktuell auch be einem Urteil aus der bayerischen Rhön erleben.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die politische Bankrotterklärung: Wahlen am nächsten Wochenende

Die Situation spitzt sich dramatisch zu, denn am nächsten Wochenende stehen in Mecklenburg-Vorpommern die Landtagswahlen an. Ein Blick auf die politische Landschaft ist eine absolute Bankrotterklärung für den Naturschutz: Es gibt im etablierten Parteienspektrum keine einzige Partei mehr, die sich ernsthaft und konsequent für den Schutz der Wölfe einsetzt.
Vom linken bis zum rechten Rand herrscht populistischer Konsens: Der Wolf wird als Sündenbock für strukturelle Probleme in der Landwirtschaft missbraucht, um im Wahlkampf Stimmen zu fangen. Die Politik hat den wissenschaftlichen Artenschutz komplett geopfert, um der Jagd- und Agrarlobby zu gefallen. Von den gewählten Volksvertretern ist keine Hilfe zu erwarten.

Die behördliche Freigabe von Wolfsabschüssen entbindet die Verwaltung nicht von der Pflicht zur Einhaltung geltenden Rechts. Wo das System die Interessen der Jagdlobby und Konzernen bedient, sorgt die Zivilgesellschaft durch unabhängige Beobachtung für die notwendige Transparenz. Ein nachhaltiger Artenschutz funktioniert nur durch konsequenten, funktionierenden Herdenschutz und die sachliche Unterstützung der Weidetierhalter – nicht durch töten, töten, töten.

Quellen:

Ein Verrat an der Natur: EU-Herabstufung des Wolfsschutzes bedroht unsere Wölfe – Wir kämpfen weiter!

Die Entscheidung des Europäischen Rates vom 5. Juni 2025, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, ist ein schwerer Rückschlag für den Artenschutz in Europa. Diese Änderung der Lebensraumrichtlinie, im Einklang mit der im Dezember 2024 überarbeiteten Berner Konvention, gibt Mitgliedstaaten mehr Flexibilität für Abschüsse und gefährdet den Fortbestand des Wolfs. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilen diesen politisch gesteuerten Angriff auf die Biodiversität und rufen alle Naturfreunde auf, sich für unsere Wölfe einzusetzen und wir werfen einen Blick auf die Hintermänner dieser fatalen Entscheidung.

Ein erneut schwarzer Tag für unsere Wölfe. Der Rechtsakt tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Beispielfoto Wolf.

 

Teil einer größeren Agenda

Die Herabstufung ist kein Zufall, sondern Teil einer gezielten politischen Agenda, die von der Agrar- und Jagdlobby vorangetrieben wird. Unterstützt von COPA-COGECA und Jägerverbänden, hat die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen diesen Kurs eingeschlagen, um wirtschaftlichen Interessen Vorrang vor dem Naturschutz zu geben. Der vielzitierte Wolfsangriff auf von der Leyens Pony 2022 war kein persönlicher Antrieb, sondern ein willkommenes Narrativ, das in diese Agenda eingebettet wurde, um die öffentliche Meinung gegen den Wolf zu wenden. Die Kommission nutzt solche Einzelfälle, um den Eindruck zu erwecken, der Wolf sei eine Bedrohung, die entschärft werden müsse.

Wissenschaft wird ignoriert

Die Grundlage für die Herabstufung – ein von der EU-Kommission in Auftrag gegebener Bericht – ist wissenschaftlich unhaltbar. Ohne Peer-Review und von über 700 Wissenschaftlern sowie IUCN-Spezialisten als unzureichend kritisiert, dient er allein politischen Zwecken. Der Wolf ist in vielen Regionen Europas, einschließlich Teilen Deutschlands, weiterhin gefährdet. Die Behauptung eines „günstigen Erhaltungszustands“ ist ein Trugschluss, der die prekäre Lage regionaler Populationen, etwa in Thüringen mit nur zwei Rudeln, ignoriert. Die Intransparenz der Berner Konvention und die Passivität vieler Mitgliedstaaten haben diesen Rückschritt aber erst ermöglicht.

Unsere Warnungen bestätigt

Bereits vor Jahren haben wir bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. gewarnt, dass die Erklärung eines „günstigen Erhaltungszustands“ in Deutschland als Vorwand genutzt werden soll, um die Jagd auf Wölfe zu legalisieren. Diese Befürchtungen werden nun Realität: Der FFH-Bericht 2025 könnte diesen Status ausrufen, obwohl die Datenlage lückenhaft ist. In Niedersachsen spricht Umweltminister Christian Meyer von 44 Rudeln als ausreichend, während Jäger, die am Wolfsmonitoring beteiligt sind, klare Interessenkonflikte haben. Dieses politisch gelenkte Monitoring ist ein Skandal, der den Wolf ins Visier der Jäger treibt.

Die Wahrheit hinter den Zahlen

Die EU verweist auf eine Zunahme der Wolfspopulation von 11.193 im Jahr 2012 auf 20.300 im Jahr 2023 und spricht von 65.500 Nutztierrissen jährlich. Doch Wolfsangriffe machen nur 0,07 % der Verluste bei Schafen und Ziegen aus und die EU finanziert bereits Präventionsmaßnahmen und Entschädigungen über GAP-Mittel. In Deutschland leben die Rudel hauptsächlich in Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen, doch regionale Bestände, wie in Bayern, NRW, Hessen oder Thüringen sind fragil. Illegale Tötungen, wie in der Rhön oder in NRW, sowie in Sachsen, wo ganze Rudel verschwinden, zeigen, dass der Wolf mehr Schutz braucht, nicht weniger.

Ein Angriff auf die Biodiversität

Die Herabstufung ist ein gefährlicher Präzedenzfall, der die Jagd auf andere geschützte Arten erleichtern könnte. Der Wolf ist ein Schlüsselakteur in unseren Ökosystemen, der die Biodiversität fördert, indem er Wildpopulationen reguliert. Die Entscheidung widerspricht den Biodiversitätszielen der EU und dem europäischen Recht, das wissenschaftlich fundierte Entscheidungen verlangt. Einige Mitgliedstaaten planen, den strengen Schutzstatus beizubehalten, doch der Druck der Lobby bleibt groß.
Beispielfoto Wolfswelpen.

Die Hintermänner

Die Federation of Associations for Hunting and Conservation of the EU (FACE) ist der europäische Dachverband für Jagdverbände und repräsentiert die Interessen von rund 7 Millionen Jägern in Europa.
FACE ist ein Zusammenschluss von 36 nationalen Jagdverbänden aus 27 EU-Mitgliedstaaten sowie weiteren Ländern wie dem Vereinigten Königreich, Norwegen und der Schweiz. Zu den prominenten Mitgliedsorganisationen gehören:
  • Deutscher Jagdverband (DJV): Vertritt etwa 450.000 Jäger in Deutschland (außer Bayern, wo der Bayerische Jagdverband aktiv ist).
  • Zentralstelle österreichischer Jagdverbände: Repräsentiert Jäger in Österreich, wo alle Jagdkarteninhaber automatisch Mitglieder sind.
  • Fédération Nationale des Chasseurs (FNC): Der französische Jagdverband mit über 1 Million Mitgliedern.
  • Jagdverbände in Italien, Spanien, Kroatien, Rumänien und anderen Ländern, die jeweils nationale Interessen vertreten und eng mit FACE zusammenarbeiten.
Diese Mitgliedsverbände bilden die Basis von FACE und tragen durch Mitgliedsbeiträge und gemeinsame Projekte zur Finanzierung bei. FACE vertritt ihre Interessen auf EU-Ebene, etwa in Brüssel, wo die Organisation ein Büro unterhält.
Die operative und strategische Leitung von FACE liegt bei einem gewählten Vorstand und einem professionellen Sekretariat:
  • Präsident: Seit 2017 ist Torbjörn Larsson (Schweden) Präsident von FACE. Er ist nicht nur Präsident von FACE und der Nordic Hunters’ Alliance, sondern auch ein schwedischer Geschäftsmann und Jäger mit langjähriger Erfahrung in der Jagdpolitik und EU-Lobbyarbeit. Er hat für die Swedish Association for Hunting and Wildlife Management und Swedish Aluminium gearbeitet und setzt sich für flexiblere Regelungen im „Wolfsmanagement“ ein.
  • Ludwig Willnegger wuchs auf einem Bauernhof in Bayern auf, hat einen Jagdschein seit seinem 16. Lebensjahr und kommt aus einer Familie mit Jagdtradition – leitet das Sekretariat in Brüssel und koordiniert die Lobbyarbeit. Er ist ein zentraler Ansprechpartner für politische Entscheidungsträger.
  • Vorstand: Besteht aus Vertretern verschiedener Mitgliedsverbände, die regelmäßig über die Strategie und Prioritäten von FACE entscheiden. Die Vorstandsmitglieder kommen aus Ländern wie Deutschland, Frankreich, Italien und anderen.
Die Führung von FACE arbeitet eng mit den Mitgliedsverbänden zusammen, um eine einheitliche Position zu Themen wie Wolfsmanagement, Waffenrecht und Biodiversitätspolitik zu entwickeln.
FACE finanziert sich hauptsächlich durch:
  • Mitgliedsbeiträge: Nationale Jagdverbände zahlen Beiträge basierend auf ihrer Größe und Mitgliederzahl. Der DJV und die FNC sind aufgrund ihrer Größe bedeutende Geldgeber.
  • EU-Förderprogramme: FACE erhält teilweise Mittel aus EU-Programmen, etwa für Projekte im Bereich Biodiversität und Naturschutz. Auf der Website von FACE wird betont, dass die Organisation an EU-finanzierten Projekten wie „Biodiversity, Hunting, Countryside“ beteiligt ist. Ein Widerspruch in sich.
  • Private Spenden und Sponsoring: Es gibt Hinweise, dass jagdnahe Unternehmen, etwa aus der Waffen- oder Outdoor-Industrie (z. B. Blaser, Sauer), FACE unterstützen könnten, obwohl konkrete Sponsoren nicht öffentlich detailliert aufgelistet sind.
  • Veranstaltungen und Mitgliedsaktivitäten: Einnahmen aus Konferenzen, Workshops und Jagdveranstaltungen tragen ebenfalls zur Finanzierung bei.
Die genaue Finanzstruktur ist nicht vollständig transparent, da FACE als gemeinnützige Organisation nicht verpflichtet ist, detaillierte Finanzberichte öffentlich zu machen. Kritiker wie Green Impact und auch wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.werfen FACE vor, durch die Unterstützung der Waffenindustrie und anderer kommerzieller Akteure Interessenkonflikte zu haben.
Verwaiste Welpen und zerschossene Familienstrukturen werden für viel Leid und mehr Weidetierrisse führen. © Brigitte Sommer
FACE ist in ein breites Netzwerk eingebunden, das ihren Einfluss in Brüssel und international stärkt:
  • Politische Kontakte: FACE arbeitet eng mit EU-Institutionen wie der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europarat zusammen. Sie ist im EU-Transparenzregister eingetragen und führt regelmäßige Lobbygespräche, etwa zur Lebensraumrichtlinie oder zur Berner Konvention.
  • Zusammenarbeit mit Agrarverbänden: FACE kooperiert mit COPA-COGECA, dem Dachverband der europäischen Landwirte, insbesondere in der Wolfsdebatte, da beide Gruppen eine Reduzierung der Wolfspopulation fordern. Diese Allianz war maßgeblich an der Herabstufung des Wolfsschutzes beteiligt.
  • International Union for Conservation of Nature (IUCN): Als Mitglied der IUCN gewinnt FACE Glaubwürdigkeit im Naturschutzbereich, obwohl ihre Positionen (z. B. zur Wolfsjagd) oft mit denen von kleinen Naturschutzorganisationen kollidieren.
  • Waffenindustrie: FACE setzt sich für ein liberales EU-Waffenrecht ein, was sie mit Akteuren aus der Waffenindustrie wie Herstellern (z. B. Blaser, Merkel) oder Händlern verbindet. Konkrete Namen von Sponsoren werden jedoch selten öffentlich genannt.
  • Regionale und lokale Akteure: In Ländern wie Deutschland (DJV, Bayerischer Jagdverband), Österreich (Jagd Österreich) oder der Schweiz (Schweizerischer Alpwirtschaftlicher Verband) unterstützen regionale Jägergruppen die Ziele von FACE, etwa durch Kampagnen für ein „praktikables Wolfsmanagement“.
FACE hat maßgeblich die Herabstufung des Wolfsschutzes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der Berner Konvention (Dezember 2024) und der EU-Lebensraumrichtlinie (Juni 2025) unterstützt. Die Organisation argumentiert, dass die wachsende Wolfspopulation (20.300 Wölfe in der EU, 2023) Konflikte mit Landwirten und Jägern verursacht und ein reguliertes Management notwendig ist. Kritiker wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. und Green Impact werfen FACE vor, wissenschaftliche Fakten zu ignorieren und die Interessen der Jagd- und Agrarlobby über den Naturschutz zu stellen. Insbesondere die enge Zusammenarbeit mit COPA-COGECA und die Unterstützung durch konservative Politiker (z. B. CDU/CSU, FDP) haben den politischen Druck für die Herabstufung verstärkt.

Wer steht letztlich hinter FACE?

Hinter FACE stehen in erster Linie die nationalen Jagdverbände und ihre Mitglieder, also Millionen von Jägern in Europa, die durch Beiträge und Engagement die Organisation tragen. Die Führung (Torbjörn Larsson, Ludwig Willnegger) koordiniert die Lobbyarbeit, während Agrarverbände wie COPA-COGECA und möglicherweise Teile der Waffenindustrie als strategische Partner agieren. Politische Unterstützung kommt von Parteien, die angeblich ländliche Interessen vertreten, wie CDU/CSU, FDP oder in anderen Ländern konservative und liberale Kräfte.

Wahre Probleme der Landwirtschaft – Warum die Wolfsjagd ablenkt

Die Herabstufung des Wolfsschutzes in der EU lenkt von den tatsächlichen Herausforderungen der Landwirtschaft ab, die Landwirte weitaus stärker betreffen als Wolfsangriffe (nur 0,07 % der Nutztierverluste).
Strukturwandel und wirtschaftlicher Druck: Sinkende Marktpreise, steigende Produktionskosten (z. B. für Dünger, Energie) und ungleiche Agrarsubventionen bedrohen kleine und mittlere Betriebe. Viele Landwirte kämpfen mit der Rentabilität, besonders in der Weidetierhaltung.
  • Landnutzungskonflikte: Umwidmungen von Agrarflächen für Infrastruktur (z. B. Windparks, Autobahnen) oder Naturschutzgebiete schränken die verfügbare Fläche ein. Landwirte werden durch solche Maßnahmen eingeschränkt, immer mehr könnte es sich auch um direkte Enteignungen drehen.
  • Konkurrenz durch Fleischalternativen: Der Markt für 3D-gedrucktes und pflanzliches Fleisch wächst (Prognose: 504,88 Mrd. USD bis 2030). Dies bedroht die traditionelle Viehzucht, da Verbraucher zunehmend nachhaltige Alternativen bevorzugen, während Landwirte oft nicht auf diese Märkte vorbereitet sind.
  • Klimaschutzhandel und Regulierungen: Strenge Umweltauflagen (z. B. Dünge- und Pestizidverordnungen) erhöhen die Kosten und erfordern Anpassungen, die kleine Betriebe überfordern können. CO2-Auflagen verschärfen die Lage.
  • Abhängigkeit von globalen Märkten: Landwirte stehen im Wettbewerb mit billigen Importen und großen Agrarkonzernen, die durch Investoren wie BlackRock unterstützt werden. Dies drängt kleinere Betriebe an den Rand.
  • Waldrodungen verschärfen die Krise der Landwirtschaft durch Verlust von Biodiversität und Wasserrückhalt. Zusammen mit wirtschaftlichem Druck, Landnutzungskonflikten, strengen Regulierungen und Konkurrenz durch Fleischalternativen sind sie ein zentrales Problem, das dringende Maßnahmen erfordert. Die Wolfsjagd löst keines dieser Probleme, sondern lenkt von Lösungen wie nachhaltiger Landwirtschaft, Bodenschutz und echten Wäldern statt Plantagen ab.
Die Wolfsdebatte, angeführt von der Jagdlobby (FACE, DJV) und Agrarverbänden (COPA-COGECA), schafft ein Feindbild, das die strukturellen Probleme der Landwirtschaft überdeckt. Herdenschutzmaßnahmen, finanziert durch EU-GAP-Mittel, sind effektiver als Jagd und Wölfe fördern nicht nur Biodiversität, indem sie Wildschäden reduzieren, sie sind Teil unserer Natur. Die Fokussierung auf den Wolf verhindert Lösungen wie Förderung nachhaltiger Anbaumethoden, Umschulung für neue Märkte oder bessere Entschädigungen.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer

Die Klage von Green Impact: Ein Hoffnungsschimmer

Die Klage von Green Impact und ihren Partnern vor dem EuGH ist ein entscheidender Schritt, um den Wolf zu schützen. Die Organisationen argumentieren, dass die Herabstufung nicht nur wissenschaftlich unbegründet ist, sondern auch gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und das EU-Recht verstößt. Der EuGH hat bereits 2024 klargestellt, dass Abschüsse nur bei einem nachweislich günstigen Erhaltungszustand erlaubt sind – eine Voraussetzung, die in vielen Regionen, etwa in der kontinentalen Region Europas, nicht gegeben ist. Die Kläger verweisen zudem auf Verfahrensfehler und die Intransparenz der Berner Konvention, die durch die eilige Abstimmung ohne ausreichende wissenschaftliche Prüfung gekennzeichnet war.
 Über die Möglichkeiten, die es jetzt in Deutschland gibt, berichteten wir hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/05/18/der-wolf-und-der-schutz-ein-gerichtsfall-in-europa/

Unser Aufruf

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordern ein Moratorium für die Herabstufung, bis über die Klage entschieden ist, sowie eine lückenlose Aufklärung darüber, wie diese Abstimmung so zustande kommen konnte. Wir fordern ein EU-weites, unabhängiges Wolfsmonitoring, Der Wolf ist kein Problem, sondern ein unverzichtbarer Teil unserer Natur.  Unabhängig, unbeugsam, immer an der Seite der Wölfe!

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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