NRW: Herdenschutzverweigerung, um Abschuss von Wölfin Gloria zu erlangen

Hasserfüllte wollen ihren Tod. In Nordrhein-Westfalen lebt gerade mal ein Prozent des Wolfsbestandes in Deutschland, dennoch wird hier in nicht mehr nachvollziehbarer Vehemenz  der Abschuss der Wölfin Gloria von Wesel gefordert. Nun soll wohl sogar ein neues Gutachten dafür sorgen, dass endlich der „Schießbefehl“ umgesetzt werden kann. Dabei werden Risse seit Jahren von gewissen Haltern provoziert, um Gloria los zu werden. Bislang scheiterten alle Vorstöße an standhaften Umweltministern, auch einer Umweltministerin von der CDU. Gibt nun aber ausgerechnet der neue Umweltminister der Grünen dem Druck der Lobby nach? Lesen sie hierzu unsere neue Reportage.

 

Wir starten gleich mit eindrucksvollen Bildern aus dem Wolfsgebiet Schermbeck, die aufzeigen, dass es noch immer massenweise Weidetiere gibt, die trotz aller Warnungen und Förderangebote nicht geschützt sind.

 

Zwei Shettys, ungeschützt bei Bottrop-Kirchhellen.

 

Mutterkuh alleine mit Kälbchen nur hinter Stacheldraht bei Gahlen.

 

In der Nähe von Gahlen. Hier ist zwar ein wolfsabweisender Zaun vorhanden, aber ein alter Wagen wurde dort so dicht an den Zaun gestellt, dass der Wagen als Überkletterhilfe dienen könnte.

 

Kaltblüter, nachts alleine auf einer abgelegenen Weide in der Nähe der Wilhelmstraße im Kerngebiet des Rudels. In der Nähe gab es bereits Risse. Wir können nicht beurteilen, ob dieses Pferd fit ist. Bei einem gesunden Tier besteht wahrscheinlich wenig Gefahr, doch falls das Pferd über 30 Jahre alt und nicht fit ist, könnte es ins Beuteschema fallen.

 

Keine Veränderung in einem Streichelgehege an einem Gartencenter, wo es bereits einen Riss gab. Dort gibt es einen offenen kleinen Unterstand und einen anderen Stall. Uns ist nicht bekannt, ob die Tiere nachts eingestallt werden. Vorne ist nach wie vor ein Legizaun 1,20m hoch (Stabmattenzaun) mit Untergrabschutz. Hinten ist das Gelände noch mal ein wenig unterteilt und dort ist es auch buschiger und die Zäune zum Teil Wildzaungeflecht, wohl ohne Untergrabschutz.

 

Schafe nur hinter Maschendraht bei Dorsten.

 

Die Schafweide liegt direkt an offenem Gelände.

 

Schafe nur hinter Legi-Zaun. Höhe 1,40 Meter bis 1,60 Meter Höhe. Abends kurz vor 20 Uhr bei Bottrop-Kirchhellen.

 

 

 

Stute mit Fohlen bei Bottrop-Kirchhellen, nach Sonnenuntergang.

 

Ausweitung der Förderkulisse

Das Land Nordrhein-Westfalen baut die Förderangebote für den Herdenschutz sogar noch weiter aus, heißt es in einer Pressemitteilung vom 20. September. Für fast die Hälfte der Landesfläche könnten nun Fördermittel beantragt werden, um Weidetierhaltungen wolfssicher zu gestalten. Hierzu hat das Umweltministerium die Fördergebiete „Märkisches Sauerland“ und „Dümmer-Geest-Niederung“ neu ausgewiesen. Zudem wurde die frühere Förderkulisse rund um Schermbeck vergrößert. Diese umfasst nun als Fördergebiet „Westmünsterland“ inklusive einer Pufferzone eine Fläche von mehr als 4.000 Quadratkilometern.

In den Fördergebieten werden bis zu 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert. Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Zusätzlich bestünden großräumige Pufferzonen, in denen ebenfalls Herdenschutzzäune gefördert werden. Wie im vergangenen Jahr stehen auch 2023 wieder bis zu zwei Millionen Euro für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien für den Herdenschutz zur Verfügung. Um Tierhalter über Herdenschutzmaßnahmen und Förderangebote zu informieren, sind in den neuen Fördergebieten Informationsveranstaltungen geplant.

Was nutzen Förderangebote bei Herdenschutzverweigerung?

Laut WAZ waren am 15. Juni 2023 von den für den Herdenschutz vorgesehenen Fördermitteln von einer Million Euro gerade einmal 185.000 Euro abgerufen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. begrüßen die Ausweitung der Fördergebiete. Eine unserer Kernforderungen lautet ja auch, dass in ganz Deutschland gefördert und gefordert wird, ohne erst hochbürokratisch Wolfsgebiete auszuweisen. Unserer Meinung nach könnte dadurch viel Unmut beseitigt werden und die Schäden von wandernden Jungwölfen würden sofort entschädigt werden können. Eine solche großzügige Regelung kann aber leider nicht dort funktionieren, wo Halter den Herdenschutz verweigern, um Wolfsabschussgenehmigungen zu erlangen. Dies scheint im Wolfsgebiet Schermbeck der Fall zu sein.

Hier ein O-Ton von Rolf Fricke vom NABU Bottrop aus dem neuen Newsletter des NABU:

„Hinter vorgehaltener Hand wird in unserer Region sogar von Einzelpersonen weitergegeben, dass jeder wolfsabweisende Zaun den Wölfen nur helfe. Herkömmliche Zäune wären besser, denn sie beschleunigten einen Abschuss der Wölfe. Zuletzt hat das jemand von uns auf dem Schafmarkt in Gahlen im August 2023 gehört.“ „Ein Abschuss der Wölfin Gloria würde in dieser Zielgruppe ein völlig falsches Signal setzen“, summiert Frank Boßerhoff vom NABU Wesel.

Hier stimmen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. in vollem Umfang zu. Auch wir weisen seit Jahren nach, dass viele Weidetiere nicht geschützt werden. Eindrucksvoll stellt dies der NABU auch in seinem neuen Newsletter bildlich dar. Doch auch unsere Bilder oben sind wieder einmal mehr sehr aussagekräftig.

Statt Wölfe als Bauernopfer zu liefern, muss endlich eine Möglichkeit geschaffen werden, solchen Schutzverweigerern Konsequenzen, wie z. B. Strafgelder angedeien zu lassen. Wir berichteten auch hier über eine dreiste Rissprovokation: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/22/nrw-wolfsgebiet-schermbeck-rissprovokation-an-verbotener-umzaeunung/

Wende in der Wolfspolitik des Grünen Umweltministers?

„Wir müssen aber auch zu praxisgerechteren Regelungen im Umgang mit problematischen Wölfen kommen. Daher begrüße ich die Initiative des Bundes. Wir haben es mit einzelnen Tieren zu tun, die sehr geschickt Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Dagegen müssen wir etwas tun, um die Akzeptanz für den Wolf insgesamt zu erhalten“, so Krischer in der Pressemitteilung des Umweltministeriums über die Ausweitung der Fördergebiete.

Brisantes Gutachten

Minister Krischer hatte dem Parlament Mitte September ein Rechtsgutachten mit dem Titel „Evaluierung der Wolfsverordnung NRW im Hinblick auf Entnahme von Wölfen“ zugesandt. Erstellt wurde dieses Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. Dieses Gutachten liegt uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. vor.

Zum Inhalt heißt es von Seiten der SPD: Um die Entnahme eines auffällig gewordenen Wolfs zu ermöglichen, seien in NRW aktuell zahlreiche Auflagen zu erfüllen. Die Hürden wären also hoch, aber eben, so macht der Gutachter auch deutlich, nicht unüberwindbar. Denn diese Auflagen seien klar benannt und können im Stil einer Checkliste aufgeschlüsselt werden. Dazu gehöre beispielsweise der wirtschaftliche Schaden, der durch einen Wolf entstanden ist beziehungsweise noch drohe. Diese Ausgangslage mache deutlich, dass der er zuständige Minister alle Instrumente in der Hand habe, um eine Entnahme eines sogenannten Problem-Wolfs auch im Geiste des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. Dazu müsste er sein Haus laut einer Mail eines Abgeordneten der SPD schlicht dazu anweisen, die aufgezeigte Checkliste abzuarbeiten. Ein entsprechendes Vorgehen hänge also auch am politischen Willen. Die SPD habe Minister Krischer bereits vor dem Gutachten aufgefordert, die ihm durch die Wolfsverordnung übertragene Verantwortung auch zu übernehmen.

Lobbydruck auf den Grünen Umweltminister?

Ein solches Gutachten wird in der Regel für hohe fünfstellige Summen erstellt und es ist zu befürchten, dass Gutachter zu Ergebnissen gelangen, die die Auftraggeber von ihnen erwarten. Es kommt  zum Schluss, dass eine Entnahme zulässig sei, aber auch, dass Rechtsunsicherheiten blieben.

Der Wolf ist durch EU-Recht bislang streng geschützt. Es scheint, als würden sich auch die Bundes-Grünen dem Lobby-Druck beugen.  Bundesumweltministerin Steffi Lemke will angeblich die Bürokratie um dem Abschuss einzelner Wölfe erleichtern.   Zugleich kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, den strengen Schutzstatus, der eine Bejagung verbietet, zu überprüfen. Und Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) sagte, es müsse auch möglich sein, ganze Rudel zu „entnehmen“ – also zu töten. Wir berichteten hier bereits über den seltsamen Wandel der Grünen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/05/der-irre-stellvertreterkrieg-von-regierung-und-opposition-gegen-woelfe/

Laut der Deutschen Presse-Agentur will sich Bundesumweltministerin Lemke kommende Woche zu konkreten Vorschlägen äußern.

Laut Gutachten in dem meisten Fällen kein Herdenschutz

Zitat aus dem Gutachten:

„Wolfsrisse im Wolfsgebiet Schermbeck: In NRW hat es seit 2016 insgesamt 188 Nutztierrisse mit insgesamt 563 getöteten, verletzten und verschwundenen Nutztieren durch Wölfe gegeben.72 Es gab seit seiner Ausweisung mit Wirkung zum 01.10.2018 im Wolfsgebiet Schermbeck insgesamt 79 Risse, bei denen ein Wolf als Verursacher nachgewiesen werden konnte. In 56 Fällen waren die Nutztiere nicht oder unzureichend durch Herdenschutzmaßnahmen geschützt. In 23 Fällen wurde der Grundschutz durch Wölfe überwunden. Der empfohlene Herdenschutz, der über den Grundschutz hinaus geht, ist insgesamt  fünf  Mal überwunden worden; seit Oktober 2021 jedoch nicht mehr.“

 

Ausschnitt aus dem Gutachten.

 

Der selbe Gutachter hatte übrigens  bereits im November 2021 ein Gutachten zu selben Problematik erstellt.  Pilkant finden wir es, dass dieser Gutachter bei der fast gleichen, unveränderten Faktenlage nun in dem neuen Gutachten zu einem völlig anderen Ergebnis kommt. Hier nur ein Abschnitt aus seinem ersten Gutachten von Nov. 2021:
„ Die Voraussetzungen für eine Ausnahme des Tötungsverbots des § 44 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BNatSchG liegen nicht vor. Zwar sind in der Vergangenheit durch die Wölfe im Raum Schermbeck ernste wirtschaftliche Schäden verursacht worden. Maßgebend ist jedoch, ob die Prognose gerechtfertigt ist, dass zukünftig ernste wirtschaftliche Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren zu erwarten sind. Davon kann nicht ausgegangen werden:“…..

Nur drei Risse in 2023 im Territorium Schermbeck

Im Schermbecker Gebiet gab bis jetzt in 2023 nur drei Risse:
28.2 Dinslaken 39 Schafe/Ziegen
13.3. Voerde 6 Schafe
2.9. Bottrop-Kirchhellen 13 Schafe/Ziegen
Gebiet Dämmerwald ebenfalls drei Risse
16.2. Dorsten-Rhade 19 Schafe
19.3. Dorsten-Lembeck 19 Schafe
25.3. Schermbeck 1 Rind Todesursache unklar, kein Kehlbiss, postmortale Fraßspuren durch Wolf HW01 (Gloria weißt HW02 auf)
Bei den Rissen/Verletzungen gab es außerdem zwei Falschmeldungen:
25.6  ein Kalb in Wesel und 13.7. 1 verletztes Pferd in Schermbeck wurden Opfer eines Haushundes. Siehe auch Rissliste unten verlinkt.

Fördergebiete für die Herdenschutzförderung werden ausgewiesen, wenn Wölfe in einer Region mehrfach nachgewiesen wurden und ein Territorium gebildet haben, heißt es weiter in der Pressemitteilung des Umweltministeriums. Im Monitoringjahr 2022/2023 wurden in Nordrhein-Westfalen fünf besetzte Wolfsterritorien registriert (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien „Hohe Mark“, „Dämmerwald“ sowie „Ebbegebirge“). Wobei in diesen Territorien bereits Wölfe unter seltsamen Umständen nicht mehr nachweisbar sind. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/08/11/wolfsschutz-deutschland-e-v-schlaegt-alarm-auch-in-nrw-verschwinden-woelfe/

Damit lebt in Nordrhein-Westfalen gerade mal rund ein Prozent des deutschlandweiten Wolfsbestandes.

Das Fördergebiet Westmünsterland (1.661 km²) hat inklusive der Pufferzone eine Gesamtgröße von 4.090 km² und umfasst Flächen in den Kreisen Borken, Coesfeld, Kleve, Recklinghausen, Wesel sowie den kreisfreien Städten Bottrop, Duisburg, Gelsenkirchen und Oberhausen. Erstmalig sind die Städte Coesfeld und Dülmen Bestandteil des Fördergebiets.

Das Fördergebiet „Märkisches Sauerland“ hat eine Größe von 775 km². Hierzu kommt die Pufferzone mit einer Fläche von 1.299 km². Die Flächen liegen in den Kreisen Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Oberbergischer Kreis, Kreis Olpe und der kreisfreien Stadt Hagen.

Das Fördergebiet „Dümmer-Geest-Niederung“ sei ausgewiesen worden, da sich in Niedersachsen unmittelbar an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen drei Wolfsterritorien etabliert haben. Das Fördergebiet hat eine Größe von 515 km² und umfasst zusammen mit der angrenzenden Pufferzone mit einer Größe von weiteren 636 km² den gesamten Kreis Minden-Lübbecke.

 

 

 

 

 

Ausweitung des Wolfsgebietes inkl. Förderkulisse. Quelle: https://www.nrz.de/region/niederrhein/wolfsgebiet-schermbeck-wird-um-weitere-orte-vergroessert-id239626369.html

Klagen könnten Schießbefehl auf Gloria kippen

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind nicht darüber beunruhigt, dass es von Wölfin Gloria seit dem März 23 keine offiziellen Nachweise mehr gegeben hat. Unter vorgehaltener Hand heißt es, dass das Wolfsmonitoring nicht mehr von den Wolfsfreunden gemacht werde, die dafür im vergangenen Jahr zuständig gewesen wären. Die Jägerschaft hätte das Wolfsmonitoring übernommen und diese würde keine Daten liefern. Für uns glaubhaft, zumal es ja im Landkreis Stade in Niedersachsen ähnliche Probleme mit nicht gemeldeten Wolfsnachweisen gibt. Wir befürchten allerdings, dass gewisse Interessengruppen nichts unversucht lassen, um die Schermbecker Wölfe illegal „verschwinden“ zu lassen. Glorias Partner Ingolf und die Partnerin des Dämmerwaldrüden sowie der Dämmerwaldrüde selbst, verschwanden von der Bildfläche.

Wir geben unsere Nachweise nicht öffentlich bekannt.

Sollte es also tatsächlich zu einer Abschussgenehmigung kommen, werden bei den vielen Rechtsunsicherheiten laut Gutachten, sicherlich sehr gute Aussichten bestehen, eine solche Schießgenehmigung per Gericht zu kippen. Wir hoffen allerdings, dass es erst gar nicht dazu kommt. Auch unsere Veröffentlichungen dürften dazu beitragen, die wahren Verhältnisse in dem Gebiet darzustellen.

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

 

 

Aktuelle Wolfsnachweise in NRW:

Wolfsnachweise im Hochsauerlandkreis und dem Kreis Soest: Neuer Nachweis der Wolfsfähe GW3199f

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-27

Eifel – Hohes Venn: Männlicher Nachkomme GW3448m aus dem Rudel „Hohes Venn“ (Belgien) in NRW nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-26

Wolfsgebiet Schermbeck: Bislang unbekannter Wolfsrüde GW3616m im Territorium Schermbeck nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-09-06

Wolfsnachweis im Kreis Minden-Lübbecke: Wolfsrüde GW3101m aus Niedersachsen in NRW nachgewiesen

https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2023-08-23

 

Quellen:

https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-weitet-herdenschutz-foerderung-aus

Hier der Link zur Rissliste NRW. Auffällig sind die vielen Falschmeldungen: https://wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse?fbclid=IwAR0UdDZYA3B-ukAsFaQ21JR_pWORupQKQk3meFBDG15de4GqoD2J3nBE9Rk

Niedersachsen: Jetzt will man Wölfe regional abschießen

In Niedersachsen eskalieren Politiker, Bauern und Jäger mit absurden Forderungen nach Abschüssen von Wölfen weiter, obwohl die Fakten nach neusten Rissen zeigen, dass die meisten Weidetiere wieder einmal mehr nicht geschützt waren.  Im Fall der zerstückelten Wölfe gab es tatsächlich eine Anzeige, die Staatsanwaltschaft ermittelte wohl auch, doch das Verfahren wurde gleich wieder eingestellt. Hintergründe zu diesen Fällen und weitere Fakten in unserer neuen Niedersachsenreportage.

Interessengruppen machen ja bereits seit Jahren Druck auf Bundesregierung, in Landesregierungen bis hin zur EU, den Schutzstatus von Wölfen herabzusetzen. EU-Kommissar Sinkevicius teilte diesen Begehrlichkeiten aber erst wieder vor Kurzem eine Absage. Die Länder, die den EU-Vertrag unterschrieben hatten, müssen sich auch an die Vereinbarungen halten. Dort wo heute einfach geschossen werden kann, wie z. B. in Frankreich, waren Ausnahmen im Vertrag vereinbart worden.

 

Unsere Wölfe in Deutschland gehen schweren Zeiten entgegen. Während man von anderen Ländern, wie Indien oder Nepal oder auch Ländern in Afrika erwartet, dass dort Beutegreifer geschützt werden und viele Orgas auch mächtig Werbung sowie Profit mit entsprechenden Projekten machen, hält man in Deutschland nicht einmal Wölfe aus. Sie werden zum Spielball von Politik und Lobbyisten. Foto: Brigitte Sommer

Diese Ausnahmen gelten nicht für Deutschland. Viele Wolfsfreunde erleichtert dies und viele sind beruhigt. Zu Unrecht, unserer Meinung nach.

Koalitionsvertrag im Bund sieht ein regional differenziertes Bestandsmanagement europarechtskonform vor

Niedersachsens Ministerpräsident Weil (SPD) erklärte, die rot-grüne Landesregierung habe sich verpflichtet, an einem Konzept der Ampel-Regierung für ein europarechtskonformes, regional differenziertes Bestandsmanagement mitzuarbeiten, wodurch Wölfe in bestimmten Regionen geschossen werden könnten, um ihre Zahl konstant zu halten, so Weil.

Fast wie choreografiert scheinen mit dieser Forderung von Weil ein Großriss im Landkreis Stade sowie mehrere Rissvorfälle im LK Gifhorn, LK Nienburg und im Bereich des Rehburger Rudels vorgekommen zu sein.  Niedersachsens Umweltminister bläst in einem Beitrag des NDR ins gleiche Horn. Zitat: Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) fordert neue Regeln zum Umgang mit Wölfen. Er reagiert damit auf den mutmaßlichen Wolfsangriff im Landkreis Stade. Dabei starben mehr als 50 Schafe. „Wir merken, dass wir mit den jetzigen Regeln so nicht weiterkommen“, sagte Meyer (Grüne) im Gespräch mit dem NDR Niedersachsen. Man wolle den Wolf erhalten – doch wo die Tiere trotz Herdenschutzmaßnahmen große Schäden anrichten, müsse schnell und unbürokratisch gehandelt werden – bis hin zu Abschussgenehmigungen gleich für mehrere Wölfe. Es könne nicht sein, dass man wochenlang abwartet, um einen „Problemwolf“ mithilfe von DNA-Proben zu identifizieren. Wichtig sei zudem die Möglichkeit, regional differenziert zu handeln, erklärte Meyer.

Die gerissenen Tiere waren nicht geschützt

Weder der NDR, noch andere Medien berichteten darüber, dass die Weidetiere nicht fachgerecht geschützt waren. Stattdessen wurde wieder einmal mehr Stimmung gegen Wölfe gemacht. Auch die Landesjägerschaft, die ausgerechnet auch noch das Wolfsmonitoring inne hat, beteiligte sich an vorschnellen Abschussforderungen. Statt Aufklärung wurde in vielen Artikel wieder einmal mehr Angst und Panik gemacht. Wozu soll dies dienen? Soll eine Bevölkerung, die in der Mehrheit positiv den Wölfen gegenüber steht, endlich auf Wolfsabschüsse eingenordet werden? Kaum jemand weiß anscheinend, dass Abschüsse bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurden. Auch Agrarminister Özdemir (Grüne) macht mit Stimmung für ein regionales aktives Wolfsmanagement. Doch nicht nur das, er hat sogar zugesagt, gemeinsam mit Wirtschaftsminister Lindner (FDP) auf Jagd zu gehen.

Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe hat zum Fall des Großrisses tatsächlich einen Faktencheck gemacht, dessen Beurteilung wir voll unterstützen.

Auch in der Rissliste ist aufgeführt, dsss die Tiere nicht geschützt gewesen sind.

 

Fakten stützen These von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

Wolfstötungen in Niedersachsen: Erst ein Urteil in 20 Jahren
Braunschweig: Die Zahlen des Umweltministeriums stützen die These der Tierschützer. Die Täter blieben in der Regel straffrei. Eine Ausnahme bildete das Jahr 2011.
Datenschutzerklärung
Die Vorwürfe waren deutlich an unsere Zeitung adressiert. In der Folge der Berichterstattung Mitte August über den Ermittlungsstand nach dem gefundenen Wolfskopf vor dem Nabu-Artenschutzzentrum in Leiferde und dem im Mittellandkanal bei Sehnde entsorgten Wolfskadaver hatte ein Leser geschrieben, diese Zeitung würde einem „dubiosen Verein“ ein Forum bieten, „krude Vorwürfe“ gegenüber der Polizei und ihrer Ermittlungsarbeit zu äußern.
Gemeint war in dem Fall der Verein „Wolfsschutz-Deutschland“, aber auch der „Freundeskreis Freilebender Wölfe“ hatte sich ganz ähnlich zur Arbeit der Ermittlungsbehörden geäußert. Hier der Link zum Artikel: https://www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/article239307219/Wolfstoetungen-in-Niedersachsen-Erst-ein-Urteil-in-20-Jahren.html?fbclid=IwAR3cZx5slR6qIZWT6leMQZSefUkvQ1axGR_ex8pcthe6Qp2yRCYNvzWOysg

Fall Leiferde: Immer noch kein Täter, Verfahren eingestellt

Die WAZ schreibt heute in einem Artikel, dass das Verfahren aufgrund einer Strafanzeige im Fall Leiferde bereits wieder eingestellt worden sei. Zitat aus dem Artikel: „Täter konnten bislang nicht ermittelt werden. In den Leiferder Fall kam zwischenzeitlich dann auch Bewegung. „Die Staatsanwaltschaft hat in einem Verfahren dieses gegen einen namentlich bekannten Beschuldigten geführt, da eine konkrete Strafanzeige gegen diese Person existiert und die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen verpflichtet ist, die Person als Beschuldigten zu führen“, bestätigte Stefan Rusch, erster Staatsanwalt in Hildesheim und dortiger stellvertretender Pressesprecher. Aber: „die in der Anzeige genannten Aspekte waren jedoch nicht geeignet, um einen Anfangsverdacht zu begründen, sodass das Verfahren eingestellt wurde. Ein Täter konnte bislang nicht ermittelt werden,“ teilte die Staatsanwaltschaft auf AZ-Anfrage weiter mit. Hier der Link zum Artikel in der WAZ: https://www.waz-online.de/lokales/gifhorn-lk/gifhorn/illegale-toetung-zweier-woelfe-im-kreis-gifhorn-das-ist-der-aktuelle-stand-der-ermittlungen-OMCJVEVDB5CH7NFCADBKBNAE5I.html

 

Nur eine Null-Abschuss-Politik kann weitere Auswüchse verhindern

Nicht ein regionales Bestandsmanagement kann unserer Meinung von Wolfsschutz-Deutschland e. V., solchen Eskalationen Einhalt gebieten, sondern nur eine Null-Wolfsabschusspolitik. Denn solange Wolfsabschüsse als Problemlösung angeboten und umgesetzt werden, so lange werden bestimmte Halter und Interessengruppen dafür sorgen, dass es Risse gibt, um Wolfsabschüsse zu fordern und umzusetzen.

WeidetierhalterInnen in NRW/RLP eskalieren mit Fake-Rissmeldungen und brüsten sich damit, absichtlich Wölfe totzufahren – Belohnung ausgesetzt!

Ist bestimmten WeidetierhalterInnen keine Lüge zu dreist, um endlich ihre langersehnte Abschussverfügung zu erhalten? Erneut stellten sich als Risse gemeldete Todesfälle von Weidetieren als Fake-News heraus. Das Umweltministerium hält es allerdings nicht für notwendig, Falschmeldungen auch als solche zu veröffentlichen. So bleiben vor allem tendenziöse Zeitungsartikel in Erinnerung, aber nicht deren Richtigstellung. Schon der zweite Wolf wurde im Gebiet des Leuscheider Rudels totgefahren. Jetzt behaupten WeidetierhalterInnen, sie würden die Tiere absichtlich überfahren. Was ist an diesen Geschichten dran? Hier unsere Exklusiv-Reportage aus dem Gebiet des Schermbecker und des Leuscheider Rudels im Grenzgebiet NRW/RLP.

Dieser Wolf wurde am 20.01.2022 auf der B8 bei Uckerrath Büllesbach, Grenze RLP/NRW überfahren.

 

Falschmeldungen werden nicht richtig gestellt

Tränenreich jammerte sich Landwirt Dieter S.  im Dezember 2021 durch alle Gazetten in NRW. Die Hünxer Wölfe hätten nun auch seine Kälbchen auf dem Gewissen. In Wirklichkeit stellte sich nun heraus, dass die Zwillingskälbchen bereits tot geboren wurden. An den toten Tieren hatte ein Fuchs oder Dachs nachgesorgt, d. h. etwas davon gefressen. Kann ein erfahrener Landwirt keine Totgeburt erkennen?

Ausriss aus der NRZ.

Hier der Ausschnitt aus der Rissliste. Auch in der Quellenangabe verlinkt.

HünxeRind2FalschmeldungZwillingskälber; Lt. CVUA Todesursache Abort oder Totgeburt, postmortaler Tierfraß durch kleinen Canide

Dies war die zweiundfünfigste Falschmeldung von dreiundfünzig Falschmeldungen alleine im Jahr 2021. Auf unsere Nachfrage bei der Pressestelle des Umweltministeriums bekamen wir die Antwort, dass diese Fälle nicht öffentlich richtig gestellt werden würden. Man kann davon ausgehen, dass alle Fälle massiv durch die Lokalpresse gejagt worden sind, was sich für die Wölfe in der Außenwirkung katastrophal auswirkt, denn wer sich nicht intensiv mit dem Thema beschäftigt, der könnte glauben, dass sich Wölfe durch die Weiden fressen. Wir finden es absolut unverständlich, warum es für WeidetierhalterInnen hier keine Konsequenzen gibt. Schließlich belasten die damit verbundenen Kosten auch die Taschen der Steuerzahlenden.

 

Wer im Wolfsgebiet Schermbeck schützt, hat keine Risse zu beklagen

Heute zweiter Wolf auf dem Gebiet des Leuscheider Rudels totgefahren worden

Erst am Samstag kam ein Wolf im Straßenverkehr auf der B8 zu Tode, nun ist heute ein weiterer Wolf überfahren worden. Es kann schon sein, dass dies tragische Zufälle sind, da die Wölfe momenten vermehrt in Bewegung geraten. Die Paarungszeit steht kurz bevor und es wandern vermehrt Jungwölfe ab. Diese Tiere können leichter überfahren werden, da sie noch nicht über einen großen Erfahrungsschatz verfügen. Allerdings brüsten sich bestimmte Weidetierhalter in dem Gebiet seit Monaten damit, Wölfe absichtlich zu überfahren. Manche machen sogar Andeutungen über Wilderermunition, siehe Kommentar mit dem „Salz“. Auch eine sehr irritierende Tatsache ist es, dass die Fotos der überfahrenen Wölfe früher in Wolfshasserforen kursieren, als sie beim Umweltministerium und beim Wolfsberater eingehen.

 

Belohnung von 2.000 Euro ausgesetzt

Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist stark daran interessiert, kriminelle Seilschaften auszuheben. Für Hinweise, die dazu führen, hier Wildtierkriminalität nachzuweisen, setzen wir eine Belohnung von 2.000 Euro aus. Wir sichern Anonymität zu.


Gegendarstellung

Nach dem Landespressegesetz sind wir verpflichtet, folgende Gegendarstellung zu veröffentlichen.

Im Ursprungsext heißt es:

„Befremdlich ist es auch, dass diese Art von Artikeln immer von der gleichen Autorin (CELAWIE) verfasst werden, die nicht unter Klarnamen schreibt, was im Journalismus nicht nur unüblich, sondern fast schon skandalös ist. Eine Freelancerin namens Petra Bosse verbirgt sich übrigens hinter dem Nickname CELAWIE bei Schermbeck-Online. Sie ist wohl auch selbst Pferdehalterin und sie schreibt auch noch für andere Lokalzeitungen.“

Hierzu die Gegendarstellung:

ln einem am 20.01 .2022 auf der lnternetseite www.wolfsschutz-deutschland.de erschienenen Beitrag mit der Überschrift „Weidetierhalterlnnen in NRW/RLP eskalieren mit Fake-Rissmeldungen und brüsten sich damit, absichtlich Wölfe totzufahren – Belohnung ausgesetzt!“ werden unrichtige Behauptungen in Bezug auf meine Person aufgestellt.

  1. Behauptet wird, ich würde Artikel nicht unter Klarnamen schreiben. Hierzu stelle ich fest, dass ich meine Artikel bei Schermbeck-Online mit Namen kennzeichne.
  2. Ferner wird behauptet, ich sei wohl selbst Pferdehalterin. Hierzu stelle ich fest, dass ich keine Pferde halte.

Raesfeld, 24.01.2022

Petra Bosse

Quellen: https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2022-01-18

https://www.wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2022-01-19

https://www.wolf.nrw/wolf/de/management/nutztierrisse

https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/kalb-halb-aufgefressen-waren-woelfe-auf-huenxer-rinderweide-id233860101.html

https://schermbeck-online.de/huenxe-zwei-woelfe-in-naehe-des-carport-vorfalls-gesichtet/?fbclid=IwAR3C_RbFbh-zjDm3BLH9jrBvILy8_myWttDU9TaQi7myMF-SvAC9qSvBavc

https://www.wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2022-01-18

 

 

 

Faktencheck mit Zaunkontrolle in NRW – Alles wie gehabt – nicht schützen, aber Abschuss von Wölfin Gloria fordern!

Das Umweltministerium in NRW rief Anfang August 2019 noch einmal alle Weidetierhalter im Raum Kirchhellen und Schermbeck auf, doch für die Sicherheit ihrer Tiere zu sorgen und sie entsprechend zu schützen. Dem wird wohl gar nicht, oder nur sehr schleppend nachgekommen. Dabei erhalten Weidetierhalter, die ihre Weiden im Gebiet der Wölfin „Gloria von Wesel“ betreiben, Zaunmaterial zu 100 Prozent bezahlt. Hier die Info: https://wolf.nrw/wolf/de/management/foerderung Es ist also sehr schwer zu verstehen, warum in diesem Gebiet noch immer Risse von ungeschützten Tieren vorkommen. Am fünften August erschien ein reißerisch aufgemachter Artikel in der Dorstener Zeitung mit dem Titel „Schaf Klärchen ist tot – war es der Wolf?“ Laut Rissliste des LANUV https://wolf.nrw/wolf/de/nachweise?fbclid=IwAR3mlcwLPyFItiJbI6zTSiL7kkiZv8oiTCFsDYnfm7VDGcx0Mx4EeeZvTYs hat sich der Verdacht auf Wolf inzwischen bestätigt. Allerdings ist bislang nicht klar, um welchen Wolf es sich handelt. Im Artikel beklagt sich der Halter darüber, dass er seine Schafe nachts in einen bereits vorhanden Stall stellen soll. Sollte dies nicht Normalität in einem Wolfsgebiet sein? Welcher Tierhalter, der seine Tiere wirklich liebt, setzt sie ohne Not einer Gefahr aus? Wird hier mit lebenden Tieren angefüttert um Risse zu provozieren um anschließen den Abschuss der Wölfin zu fordern? Grund genug für uns, hier die Weide einmal zu kontrollieren.

Reißerisch aufgemachter Bericht in der Lokalpresse, aber kein Wort davon, ob die Tiere ordnungsgemäß geschützt waren. Screenshot aus WAZ Dorsten. Copyright: WAZ Dorsten.

Wir fanden einen Wildzaun vor, der in keinster Weise mit Strom gesichert war. Auch das Tor war ungesichert. Über dem Tor waren lediglich in Höhe des übrigen Zauns Litzen gespannt. Am linken äußeren Ende der Straßenseite gab es ein kleines Holztor in einer Höhe von 1,36 Metern, welches mit einem Vorhängeschloss gesichert war und eine kleine Hütte. Die Höhe des Haupttores betrug 1,00 Meter der restliche Zaun 1,36 Meter. Im hinteren Teil der Weide befand sich ebenfalls ein niedriges Holztor. Und es befinden sich augenscheinlich Ställe im hinteren Teil der Weide wo der Besitzer der Schafe seine Tiere des nachts hätte einsperren und schützen können. Rechts von der Weide grenzt der Garten zum Haus an der ebenfalls eingezäunt ist. Keiner der Zäune führte Strom und die Höhe der Zäune reichte somit nicht als Wolfsschutz aus. Ebenso war nirgendwo ein Untergrabschutz vorhanden. Die Abstände zwischen dem Tor und den darüber gespanten Seilen sind zu weit. Hier können Hunde oder auch Beutegreifer  ein Wolf ohne große Probleme hindurchgelangen. Auf der Weide lag am Tag der Zaunkontrolle noch eine graue Plane. Es sah aus als ob das tote Tier noch darunter gelegen hatte. Vor dem Zaun und der Abdeckung sind Spuren zu erkennen, die darauf deuten könnten, dass hier untergraben und nicht „überwunden“ wurde.

Grabespuren vor dem abgedeckten Kadaver?

 

Hinteres Tor.
Es ist ein Stall vorhanden. Warum wurde das Schaf nicht über nacht eingestallt?
Im hinteren Bereich ist der Stall zu erkennen. Warum wurda das Schaf nicht nachts eingestallt?
Höhe des Tores.
Untergrabspuren?
Viel zu wenig Strom bzw. gar kein Strom auf beiden Litzen.
viel zu wenig Strom, bzw. gar kein Strom auf beiden Litzen.
Betroffene Weide.
Betroffene Weide.
Auf den beiden Litzen oben ist kein Strom vorhanden.
Der Wildzaun ist 1,36 Meter hoch, verfügt aber über keinen Untergrabschutz.

Gericht gibt Feuer frei auf Wolf Roddy in Niedersachsen – Beschluss nicht rechtskräftig – Beschwerde wird eingelegt

Roddy soll sterben – Umweltminister Olaf Lies sieht Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung zum Rodewalder Wolf bestätigt

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage den Antrag des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“ auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und damit auf Untersagung der Entnahme des Wolfsrüden GW717m des Rodewalder Rudels abgelehnt, schreibt das Umweltministerium heute in einer Pressemitteilung.

Dazu sagt Minister Olaf Lies: „Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung bestätigt und ist unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt. Es ist gut, dass wir jetzt durch den Beschluss des VG Oldenburg Klarheit haben. Zu weiteren Vollzugsmaßnahmen im laufenden Verfahren machen wir keine Angaben.“

Wenn er sich da mal nicht irrt.  Als Begründung für die Ablehnung habe der Richter auf geführt, dass die betroffenen Tierhalter möglicherweise Ausgleichszahlungen erhielten, ändere nichts am Eintritt bisheriger Schäden und der Prognose, dass zukünftig weitere Schäden durch Risse entstehen könnten“, so das Gericht. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe konnte Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen, schreibt der NDR heute. Hier der Bericht: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wolf-aus-Rodewalder-Rudel-darf-geshossen-werden,wolf3870.html?fbclid=IwAR2phUp9extDtkL2H5kXR7GV0K9qLUGoslJxVUWZ7J98Mcu0pUmrTCaioQY

Sollte der Schießbefehl tatsächlich ausgeführt werden, können wir uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. nicht vorstellen, dass diese Wolfstötung mit dem EU-Recht vereinbar sein kann. Denn selbstverständlich muss Herdenschutz zumutbar sein. Wir werden in diesem Fall Anzeige erstatten. Laut der Liste der Nutztierschäden sind die meisten Risse nicht einmal analysiert, geschweige denn einem bestimmten Wolf zugeordnet worden. Zudem ist in vielen Fällen kein Mindestschutz vorhanden gewesen. Risse an Pferde sind auffällig schnell als Wolfsrisse bestätigt worden. Normalerweise dauern Analysen Wochen. Ein Anruf bei der Pressesprecherin Jörgens im Senckenberg-Institut konnte nicht bestätigen, dass dort überhaupt Proben zum Analysieren hingesendet worden waren. Tatsächlich gab die Pressesprecherin die Auskunft, dass man dem Umweltministerium Niedersachsen gegenüber vertraglich verpflichtet sei und keinerlei Aukunft geben dürfe. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Die Entscheidung, den Leitwolf des offiziell aus nur drei Tieren bestehenden Kleinrudels abzuschießen, dürfte den Weidetierhaltern nicht helfen. Ganz im Gegenteil. Aus Erfahrungen mit dem Cuxlandrudel, bei dem die Mutter illegal erschossen worden war und der Vater verschwand, waren vermehrte Weidetierrisse die Folge, weil die familiären Strukturen des Rudels zerstört worden waren. Genauso wird es auch der Fähe ergehen, die wahrscheinlich bereits ungeborene Welpen in sich trägt. Sie müsste den Welpen vom Vorjahr und den neuen Nachwuchs alleine durchbringen. Was vermehrte Risse nach sich ziehen würde. Eine solche Tat ist unserer Meinung nach auch nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts https://www.verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/das-verwaltungsgericht-oldenburg-lehnt-eilantrag-der-wolfsschuetzer-gegen-die-abschussgenehmigung-fuer-den-rodewalder-wolfsrueden-ab-174002.html

Hier der Link zur aktuellen Rissliste: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/wolfsbuero/nutztierschaeden/nutztierschaeden-172368.html

Update: 16.02.19 – Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. wird beim beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die heutige Entscheidung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg einlegen, machte er noch gestern Abend auf seiner Facebookseite bekannt.

Faktencheck Sachsen – Schießbefehl auf Uhsmannsdorfer Wolf ist nicht legal!

Im Landkreis Görlitz in Sachsen gerät der nächste Wolf in die Abschusslinie der Kreisregierung. Nach Wolf Pumpak, dessen Abschuss nicht umgesetzt wurde und Wolf Zottel, der mit zwei zur Verfügung stehenden Medikamenten hätte behandelt werden können, soll es nun schon wieder einen Schießbefehl auf einen Wolf geben. Dabei wäre dieser neue Schießbefehl laut unseren Recherchen auch wieder alles andere als legal.

Quelle: LR online

Dezernentin Zettwitz habe am Mittwoch Heike Zettwitz im Kreistag über Gespärche zum dritten geplanten Wolfsabschuss informiert., Schreibt die Lausitzer Rundschau. Zitat: „Die Gespräche sind aber noch nicht abgeschlossen.“ Sie gehen im Oktober weiter. Das Ministerium erklärt dazu nur: „Das SMUL hat diesbezüglich ein Informationsschreiben des Landkreises Görlitz erhalten und fachaufsichtlich beantwortet.“

Alternative Fakten von der Kreisregierung!

Hintergrund ist die Häufung von Nutztierrissen rund um Horka, Rothenburg, Kodersdorf, Uhsmannsdorf. Dort war im August der aufsehenerregendste Fall passiert, als auf dem Gelände einer Kindertagesstätte zwei Ziegen gerissen wurden. Lolek und Bolek – so hießen die Tiere – waren für die Kinder angeschafft worden. Die Ziegen hatten nach Aussage von Heike Zettwitz auch hinter einem dem Managementplan entsprechenden Zaun gestanden. Das hatte Kreisrat Ralf Brehmer (SPD) wissen wollen.

Laut Zettwitz habe es in diesem Jahr im Kreis bereits über 70 Nutztierrisse gegeben, die dem Wolf zuzuschreiben sind, schreibt die LR. Das stimmt so nicht!

Laut Rissliste des Kontaktbüros Wölfe in Sachsen ist der Stand so:

2018 gab es bisher 74 Meldungen von getöteten/verletzten/vermissten Nutztieren im Freistaat Sachsen. In 27 Fällen wurde der Wolf als Verursacher festgestellt bzw. konnte nicht ausgeschlossen werden. Dabei wurden 88 Tiere getötet, 14 Tiere verletzt und 5 Tiere sind vermisst. 

In nur 27 von 74 Fällen in ganz Sachsen war es überhaupt ein Wolf!

Zäune nicht sicher!

Wir hatten diesen Fall bereits nachrecherchiert. Der Zaun ist laut unserer Kontrolle alles andere als entsprechend dem Managementplan gestaltet. Eine Tür ist so gut wie gar nicht gesichert. Zudem dient ein Reisighaufen als Sprungbrett. Der Zaun um das Kita-Gelände ist nur 1,04 Meter hoch. Das Gatter im Innengehege hat keinen Untergrabschutz. Warum wurde nach dem ersten Riss nicht zumindest um den Außenzaun herum ein Elektrozaun angebracht? Warum hat man stattdessen zwei Wochen nichts gemacht, bis die zweite Ziege auch noch, von welchem Tier auch immer, gerissen worden ist? Auf dem Gelände ist ein Stall. Warum wurden die Ziegen nicht nachts in den Stall gebracht?

Wir hatten der Kindergartenleitung angeboten, wolfssichere Zäune zu schenken. Dies wurde abgelehnt. Für uns absolut nicht nachvollziehbar.

Wolf gar nicht mit Sicherheit nachgewiesen!

In der Rissliste ist ein Fall noch offen. Bei dem anderen Fall konnte ein Wolf nicht ausgeschlossen werden. Nicht auszuschließen heisst allerdings nicht, dass es mit Sicherheit ein Wolf war.

Fazit: Ein Abschuss ist nicht legal. Laut dem sächsischen Managementplan müssen zudem vor einem Abschuss Vergrämungsmaßnahmen laufen. Dies ist nicht geschehen. Im Gegenteil. Der lasche Umgang mit Zäunen kann nur wieder als Anfütterungsaktion bezeichnet werden. Außerdem ist es nicht mit Sicherheit erwiesen, dass es ein Wolf war.

 

 

Hier der Riss der nächsten Ziege. In der Rissliste ist er noch immer in Bearbeitung. Beim Riss vorher konnte Wolfs nicht ausgeschlossen werden. Angeblich sei der Festzaun untergraben worden. Wolf nicht auszuschließen heisst aber nicht auch, dass es sicher ein Wolf war. Quelle des Screenshots: Kontaktbüro Wölfe in Sachsen.

 

Hier der erste Riss. Festzaun untergraben und Wolf nicht auszuschließen, war das Ergebnis. Wolf nicht auszuschließen heisst aber nicht automatisch, dass es auch sicher ein Wolf gewesen ist. Wie kann man 14 Tage abwarten und nichts am Zaun verändern? Hier ist der zweite Riss provoziert worden. Quelle des Screenshots: Kontaktbüro Wölfe in Sachsen.
Das Gelände der KITA Uhsmannsdorf grenzt im hinteren Bereich direkt an die freie Natur. Um das Gelände ist ein Festzaun von einer Höhe von 1,04 Meter. Eine Schwachstelle ist eine Tür, die nicht richtig verschlossen ist. Desweiteren ist nirgendwo Strom am Zaun.
Warum wurden die beiden Ziegen nicht nachts in das Stallgebäude gebracht? Vorne ist der Festzaun mit 1,04 Meter Höhe zu sehen. Hinten das Gatter ohne Untergrabschutz. Kein Strom vorhanden.
Diese Tür kann einfach eingedrückt werden.
Der Festzaun ist nur 1,04 Meter hoch. Wenn ein Beutegreifer oder ein Hund den Weg über den Reisighaufen nimmt, sind es nicht einmal mehr 50 Zentimeter.
Dieses Schloss ist nicht sicher. Solche Türen öffnet z.B. unser Tschechoslowakischer Wolfshund mit Leichtigkeit.
Über den Reisighaufen sind es nicht einmal 50 Zentimeter
Der Festzaun um das Kita-Gelände hat nur eine Höhe von 1,04 Metern.

Hier der Link zum Bericht in der Lausitzer Rundschau: https://www.lr-online.de/lausitz/weisswasser/kreis-goerlitz-prueft-wolfsabschuss_aid-33143447