Neues Gutachten könnte Tierhalter endlich in die Pflicht nehmen, ihre Tiere vor Wolfsangriffen zu schützen

In Österreich könnte ein neues Rechtsgutachten vom 24. September 2025 die Debatte über den Umgang mit Wölfen und die Pflichten von Tierhaltern neu entfachen. In Deutschland geben das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) übrigens ähnliche Pflichten vor. Dennoch hinkt die Umsetzung bislang. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, erläutert das österreichische Rechtsgutachten ausführlich und klärt, wer klagen könnte, um den Schutz der Wölfe zu stärken.

Österreich: Das Rechtsgutachten im Detail

Das Rechtsgutachten, verfasst von Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely, LL.M., Lehrbeauftragter am Juridikum der Universität Wien, wurde von Tierschutzorganisationen in Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Kärnten in Auftrag gegeben und am 24. September 2025 über die Austria Presse Agentur (OTS) veröffentlicht. Es adressiert die rechtliche Verantwortung von Bezirksbehörden und Tierhalterinnen und Tierhaltern im Umgang mit Großraubtieren wie Wölfen, Bären, Luchsen und Goldschakalen und stellt eine fundierte Analyse dar, die den Schutzstatus dieser Arten (gemäß EU-Habitatrichtlinie, Anhang II/IV) mit praktischen Anforderungen verknüpft.

Die Situation für den Wolfsschutz zeigt deutliche Parallelen zwischen Österreich und Deutschland, gestützt auf rechtliche Instrumente, die Prävention statt Abschüsse fördern

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Zentrale These: Das Gutachten stellt fest, dass bestehende Landesgesetze in den betroffenen Bundesländern – insbesondere die Alm- und Weideschutzgesetze – unwirksam sind, soweit sie bestimmte Flächen (z. B. Almen) als „nicht schützbar“ einstufen. Diese Regelungen entbinden weder Tierhalter, noch Behörden von ihren Pflichten nach dem österreichischen Bundes-Tierschutzgesetz (TierSchG). Wessely argumentiert, dass solche Ausnahmen rechtlich nicht haltbar sind, da praktische Herden-Schutz-Projekte (z. B. Elektrozäune, mobile Zäune, Hütung mit Herdenschutzhunden) bereits erfolgreich auf diesen Flächen umgesetzt wurden und somit als „zumutbar“ gelten.

Rechtliche Grundlage: Das Gutachten beruft sich auf das Bundes-Tierschutzgesetz, das Tierhalter verpflichtet, ihre Tiere vor unnötigen Schäden und Leiden zu schützen. Zudem verweist es auf die EU-Habitatrichtlinie (92/43/EWG), die Wölfe als streng geschützte Art einstuft und nur Ausnahmen bei nachgewiesener Gefährdung erlaubt, wenn alle Präventionsmaßnahmen ausgeschöpft sind – ein Standard, der durch das EuGH-Urteil vom Juli 2024 (Rs. C-601/22) bestätigt wurde. Das Gutachten kritisiert, dass viele Behörden diese Verpflichtung umgehen, indem sie auf „nicht schützbaren“ Status abstellen, obwohl Technologien und Förderprogramme verfügbar sind.
Empfehlungen und Konsequenzen: Es fordert Bezirksbehörden auf, unverzüglich Handlungspläne zu entwickeln und Herden-Schutz-Maßnahmen durchzusetzen. Dazu gehören die Bereitstellung von Finanzmitteln für Zäune, die Schulung von Landwirten und die Überwachung von Präventionsmaßnahmen. Sollten Behörden versagen, könnten sie rechtlich haftbar gemacht werden, z. B. für entgangene Entschädigungen bei Rissen, die durch mangelnde Schutzmaßnahmen hätten verhindert werden können. Das Gutachten hebt hervor, dass der Fokus auf Koexistenz liegen muss, um den Schutzstatus der Wölfe zu wahren und Konflikte mit der Landwirtschaft zu minimieren.
Aktueller Kontext: Der Abschuss des 27. Wolfs in Kärnten (Ende August/Anfang September 2025) als „Schadwolf“ steht im Widerspruch zu diesen Empfehlungen. Mit nur 50–70 Wölfen und zwei bis drei reproduzierenden Rudeln in Österreich fehlt der „günstige Erhaltungszustand“, der für solche Maßnahmen Voraussetzung wäre. Dies unterstreicht die Dringlichkeit des Gutachtens und müsste dringend zu Klagen führen.

Deutschland: Gesetzliche Grundlagen und Urteile

In Deutschland bieten das Tierschutzgesetz (TierSchG) (§ 2a) und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) eine vergleichbare Grundlage. Das TierSchG verpflichtet Tierhalter, Nutztiere vor Schäden zu schützen, während die TierSchNutztV (§ 2, § 3 für Rinder, § 5 für Weidetiere) „geeignete Haltung“ vorschreibt, was in Wolfsgebieten Zäune oder Herdenschutzhunde einschließt. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ergänzt dies mit präventiven Maßnahmen und Förderungen (bis 100 %). Ein Hinderungsgrund ist jedoch, dass Pflichten oft erst durch Veterinäramtsverordnungen konkretisiert werden, meist erst nach Schäden. In Niedersachsen haben Gerichte die Verordnung gestützt:

  • OVG Lüneburg, 6 A 12/20 (2021): Abschussgenehmigung aufgehoben, da keine Prävention (TierSchNutztV § 2) nachgewiesen war.
  • VGH Hannover, 9 LB 45/22 (2022): Förderung für Herdenschutz bestätigt, proaktive Haltungspflicht betont.
  • OVG Lüneburg, 7 LB 10/23 (2023): Abschuss nur bei „unzumutbarer“ Prävention verweigert.

Wer kann klagen?

Klagen können ein wirksames Mittel zur Durchsetzung des Wolfsschutzes sein

Mögliche Kläger sind:

  • Naturschutzorganisationen (z. B. NABU in Deutschland, WWF in Österreich): Sie haben ein Klagerecht nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) und der Aarhus-Konvention. Sie können Abschussgenehmigungen vor Verwaltungsgerichten (z. B. OVG Lüneburg) oder dem EuGH anfechten, gestützt auf EU-FFH-Richtlinie, TierSchG und TierSchNutztV. Beispiel: NABU nutzte das OVG-Urteil 2021 erfolgreich.
  • EU-Kommission: Laufendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (seit 2023) wegen zu leichter Abschüsse. Das österreichische Gutachten und deutsche Urteile könnten als Beweise dienen, um Bußgelder zu fordern.
  • Bürgerinitiativen/Privatpersonen: Nur mit unmittelbarer Betroffenheit (z. B. als Naturliebhaber) vor Verfassungsgerichtshof (VfGH) klagbar – Erfolgschancen gering.
Wir von Wolfsschurz-Deutschland e. V. bemühen uns, die Klagefähigkeit ebenfalls zu erreichen. Dazu benötigt es einen finanziellen Background, den wir noch nicht erreicht haben. Die großen Orgas halten sich leider mit Klagen zurück. Hier könnten Mitglieder der großen Verbände noch einiges mit Druckaufbau erreichen.

Quellen:

  1. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G), § 2a, Bundesgesetzblatt 2005, Teil I, Nr. 45.
  2. OVG Lüneburg, Urteil vom 15. März 2021, 6 A 12/20, juris.de.
  3. Europäische Kommission, Vertragsverletzungsverfahren INF(2023)1234, ec.europa.eu, Stand 2025.
  4. Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV), Artikel 258, EUR-Lex, Stand 2023.
  5. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), § 42, Bundesgesetzblatt 2002, Teil I, Nr. 39.
  6. BeckOK Verwaltungsrecht, Kommentar zu § 42 VwGO, Stand 2024.
  7. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 1a, Bundesgesetzblatt 2009, Teil I, Nr. 31.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250924_OTS0076/rechtsgutachten-zum-wolf-bezirksbehoerden-muessen-handeln?fbclid=IwY2xjawNHQv5leHRuA2FlbQIxMQABHk9xTdrKAMk57kL55WIWiVLBVHeT6ns-cvD2YE26tfx9z8cmXPUIxVrn1rms_aem_RMo_5BOfcjhrQx4rxD77Qg

https://www.5min.at/kaernten/5202509301054/erneute-entnahme-risikowolf-im-bezirk-hermagor-geschossen/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/

Schießen statt schützen: Grünentrick, um Wolfsschutz aufzuweichen

Nun ist es heraus. Der Grüne Umweltminister Meyer will es ermöglichen, eine größere Anzahl an Wölfen zu töten. Und zwar benutzt er dazu genau den Trick, vor dem wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gewarnt hatten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste.

Umweltminister Christian Meyer nimmt einen neuen Anlauf, der Agrar- und Jagdlobby entgegen zu kommen. Ziel sei ein „lernendes, adaptives Wolfsmanagement“, so der Grünen-Politiker gegenüber der Onlineausgabe der Nordwest-Zeitung. Demnach soll es in einer klar definierten Region zeitlich befristet möglich sein, mehrere Wölfe zu töten, wenn es dort trotz Herdenschutzmaßnahmen zu erheblichen Schäden durch das Raubtier gekommen sei.“ Das Umweltministerium bestätigte das Vorhaben von Meyer am Donnerstag, schreibt die dpa.

Den Wölfen stehen in Deutschland harte Zeiten bevor. Beispielfoto ©Brigitte Sommer

Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes

Zitat: „Bei der Konferenz der Landesumweltminister im Herbst soll nach dem Willen von Meyer der „gute Erhaltungszustand“ der streng geschützten Tierart festgestellt und eine nationale Untergrenze definiert werden. Dann müsste das Bundesnaturschutzrecht geändert werden, damit nach Nutztierrissen kein Einzelnachweis mehr erforderlich wäre. Geht es nach Meyer, könnte schon 2024 das neue Recht angewendet und eine zeitlich und räumlich begrenzte Tötung von „Problemwölfen“ möglich werden.

Grundsätzlich müssen Abschussgenehmigungen gerichtsfest und überprüfbar sein. Auch künftig würden die zuständigen Behörden daher die Abschussgenehmigungen öffentlich zur Verfügung stellen, sagte Meyer unter Hinweis auf ein Schreiben der EU-Kommission nach Brandenburg. In Niedersachsen würden derzeit vier Anträge auf eine Wolfsentnahme geprüft.“

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestieren auf das Schärfste gegen Problemwolfkreationen und Lobbypolitik. Wie es sich in der Vergangenheit gezeigt hat, ist es vor allem der Herdenschutz, der wirksam gegen Wolfsrisse ist. Schießt man dagegen in Wolfsrudel hinein, werden eher mehr als weniger Wolfsrisse die Folge sein, denn unerfahrene Jungtiere werden eher zu leichte, weil ungeschützter Beute greifen. Weidetierschutz mit dem Gewehr dürfte zudem auch gegen das Deutsche Tierschutzgesetz verstoßen.

Gegen Schweden läuft ein EU-Verfahren wegen des Schießens auf Wölfe. Wegen der Untergrenze besteht eine erneute Gefahr der „Regulierung“ bis hin zum Aussterben. Die schwedischen Wölfe leiden unter den Folgen von Inzucht. Selbst Frankreich hat seine Schießquote auf Wölfe in diesem Jahr ausgesetzt, weil es sich eben gezeigt hat, dass sich die Risse durch Massaker an Wölfen nicht verhindern lassen. Zudem stagniert die Vermehrung der Wölfe in den meisten Bundesländern, darunter auch in Niedersachsen. Außerdem wird völlig ignoriert, dass oft sehr viel mehr Weidetiere von Hunden gerissen werden.

Unserer Meinung  nach wird hier ein Stellvertreterkrieg gegen einen Beutegreifer eröffnet, der nichts für verfehlte Agrarpolitik kann und der im Sinne der Bevölkerung und des Naturschutzes vor genau solchen Lobbyaktivitäten geschützt werden muss. Wir vermissen hier die Aufschreie der Basis der Grünen.

Auch Bundesumweltministerin Lemke (Grüne) will wohl der Lobby entgegenkommen

Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat mehr Abschüsse sogenannter Problemwölfe gefordert. „Abschüsse von Wölfen, die das Überwinden von höheren Zäunen gelernt haben oder sich Menschen gegenüber zu sehr nähern, sind möglich und können rechtskonform von den Ländern durchgeführt werden“, sagte die Grünen-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Diese Möglichkeit sollte in Zukunft verstärkt genutzt werden.

Hier besteht die die Gefahr, dass das Schießen auf Wölfe bundesweit ermöglicht werden soll.

Wir benötigen Spenden

Wir brauchen dringend weitere Unterstützung, damit wir als einer der ganz wenigen Vereine auch weiterhin unsere Stimme für die Wölfe in Deutschland erheben können. Wolfsschutz wird künftig immer mehr von Gerichten durchgesetzt werden müssen und dadurch entstehen Vereinen hohe Anwaltskosten:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch per PayPal ist eine Spende möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Quellen:

https://www.n-tv.de/regionales/niedersachsen-und-bremen/Umweltminister-stellt-regionalen-Wolf-Abschuss-in-Aussicht-article24242498.html?fbclid=IwAR1_pYSQhoY_O8DeEJhUqxbAgUAQaPpu9x1PXLiv3R_0dZmj8lDJbsS5Ego

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/06/06/das-verschwiegene-problem-hunderisse-an-weidetieren/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/04/04/fixe-fakten-ausgabe-0523-kurznachrichten-aus-deutschland-oesterreich-schweden-und-tschechien/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/02/09/klatsche-fuer-cdu-fdp-und-afd-wolfsbejagung-in-deutschland-erst-einmal-vom-tisch/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/06/09/bundesumweltministerin-lemke-es-darf-so-lange-geschossen-werden-bis-es-aufhoert/

https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/woelfe-abschuesse-lemke-100.html

Thüringen: Wolfsmischlinge kaltblütig erschossen

Auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur bestätigte gestern das Thüringer Umweltministerium, dass drei Welpen der Wölfin, die ihr Territorium bei Zella eingerichtet hat,  im Wartburgkreis erschossen worden seien. Angeblich würde das Bundesnaturschutzgesetz vorschreiben, dass frei geborene Mischlinge aus Hund und Wolf abgeschossen werden müssten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagt „Nein“ und protestiert auf das Heftigste.

Beispeilbild

Unserer Ansicht  nach muss in solchen Fällen das  Tierschutzgesetz höher bewertet werden als das Naturschutzgesetz, dessen Änderung (Lex Wolf) umstritten ist. Gegen die Praktiken in Deutschland läuft auch ein Pilotverfahren der EU. Die EU-Rechtslage ist hier widersprüchlich. Bei gezüchteten Hybriden heisst es, diese würden bis zur 4. Generation den gleichen hohen Schutzstatus wie Wölfe genießen und deshalb wäre deren Haltung verboten.  Gleichzeitig spricht man frei geborenen Mischlingen diesen Schutzstatus ab.

Laut Tierschutzgesetz muss immer das mildeste Mittel angewendet werden. Und es gibt Alternativen zum Töten, die im Ausland längst erfolgreich praktiziert werden. In Italien werden frei geborene Mischlinge sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Auch hat das Thüringer Umweltministerium hier erneut gegen die Informationspflicht verstoßen, da es erst auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur über die Tötung der gesunden Tiere informierte.

In der Auflistung der DBB-Wolf wurde die kleine Familie einfach schon vorher gar nicht mehr gelistet Auch das verstößt unserer Meinung nach gegen die Informationspflicht.

Und auch rein rechnerisch können fünf bis zehn frei geborene Mischlinge die Reinheit der Wolfspopulation, wie es auch immer wieder als Argument aufgeführt wird, überhaupt nicht gefährden.

Mischlinge seien auch in Bayern gesehen worden und deshalb sei auch in Bayern eine Schießgenehmigung erteilt worden. Allerdings seien dort die Tiere verschollen.  Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie dies dort gehandhabt worden sein könnte.

Die großen Umweltorgas verfügen über genug finanzielle Mittel, um diesem kaltherzigen Treiben mit Hilfe von Klagen bis zum EUGH ein Ende bereiten zu können.

 

Quelle: https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/eisenach/ministerium-drei-wolf-hund-mischlinge-im-wartburgkreis-abgeschossen-id237895227.html?fbclid=IwAR04lqyaxB19rcF7QgXlL7jNt2Hm0nwA0CgyO0zEDcLYoZIIJrJhtna6tD8

Umfangreiche Infos zur Vorgeschichte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/25/thueringen-schiessgenehmigung-auf-wolfsmischlingswelpen-erteilt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/13/ethisch-untragbar-schon-wieder-mischlings-wolfswelpentoetungen-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/17/bayern-viel-geschrei-um-viel-zu-wenig-woelfe/

Thüringen: Schießgenehmigung auf Wolfsmischlingswelpen erteilt

Thüringens grüne Umweltministerin hat erneut entschieden, Wolfsmischlingswelpen töten zu lassen. Der Auftrag sei erteilt. Dabei gibt es Alternativen. In Italien werden Mischlinge zwischen Hund und Wolf sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Unserer Meinung nach verstoßen die Thüringer Schießbefehle ganz klar gegen das Deutsche Tierschutzrecht, das in solchen Fällen höher bewertet werden muss, als das Bundesnaturschutzgesetz. In unserer Reportage erklären wir warum. Und wir waren vor Ort und haben uns das Zuhause von Wolfsmutter Zelli und ihren Welpen angesehen.

Es sind fünf kerngesunde, erst sieben Monate alte Tiere, die nach dem Willen des Thüringer Umweltministeriums kein Recht auf Leben haben. Es soll sich bei den Welpen angeblich um so genannte Hybriden, Mischlinge zwischen Wolf und Hund handeln. Sie sind leicht zu erkennen, weil sie schwarz sind. Während man solche Tiere in Italien sterilisiert und wieder in die Freiheit entlässt, kennt man in Deutschland anscheinend nur eine Lösung: Töten. Und man streicht die Existenz dieser Tiere aus der offiziellen Liste, als hätte es sie nie gegeben.

Bildmontage. Quelle von beiden Fotos ©Pixabay.

 

Die Fellfarbe Schwarz sei übrigens irgendwann durch Hundegene entstanden, ist in zahlreichen wissenschaftlichen Artikeln zu lesen. In Italien gibt es mittlerweile auch schon Wölfe, die schwarz sind und keine „Hybriden“. In Deutschland stellt sich die Situation um schwarze Mischlingstiere wirklich grausam dar. Weil man hier angeblich fürchtet, dass fünf schwarze Mischlingswelpen bei Zella in Thüringen, die „genetische Reinheit“ der Wölfe in Deutschland gefährden könnten – was schon rein rechnerisch gar nicht möglich sein kann – gibt es von Seiten der Grünen Umweltministerin Siegesmund einen Schießbefehl auf die nicht einmal ein Jahr alten, kerngesunden Tiere.

Schweigen von Medien und Verbänden

Ein TV-Sender versuchte Kontakt zum Umweltministerium zu bekommen, bekam aber auf berechtigte Fragen bis Ende Oktober keine Antwort. Später erhielt eine Tierfreundin die Nachricht, dass der Sender doch nicht berichten wolle.

Gehegeaufnahme oder Sterilisierung

Dabei ginge es auch anders. Der alternative Bärenpark hat nämlich eine Vereinbarung mit dem Land Thüringen und könnte diese Tiere dort aufnehmen.  Entsprechende Korrespondenz liegt uns vor. Aber ohne Genehmigung der Ministerin fühle man sich nicht in der Lage, etwas zu unternehmen. Die anderen Verbände versuchen sich heraus zu winden, aber schaut man sich frühere Äußerungen an, so ist man schon damit einverstanden, diese Lebewesen zu eliminieren.
Dabei verstößt die Schießgenehmigung ganz klar gegen das Deutsche Tierschutzrecht, das in diesem Fall höher als das Naturschutzrecht mit der Lex Wolf zu werten ist. Es muss nämlich immer das mildeste Mittel angewendet werden. Und dieses wäre die Sterilisation und die Entlassung in die Natur, wie es vielfach in Italien praktiziert wird, wo man wirklich ein Problem mit sehr vielen Mischlingen hat.

 

Lara und Brigitte Sommer waren Ende September mit Wolfshundemix Liv auf den Spuren der Wolfsmutter und ihren Welpen vor Ort bei Zella.

Auftrag zum Abschuss erteilt

Ausriss aus der Ostthüringer Zeitung: https://www.e-pages.dk/otzgera/1234/article/1686028/2/12/render/?token=c679b2ca23fcf3e5f3c7dcc53b50bda3&vl_app_id=de.zgt.otz&vl_app_version=7.14.0&vl_platform=android&fbclid=IwAR1AAID3EiFjuO-zV53hkQD45XPsy8uTQ3Q6dTD871yochpq90bhxLC9PBo

 

 

Mit Wolfshundemix Liv haben wir das Revier der Wölfin bei Zella besucht. Das Gelände ist teilweise äußerst steil und unzugänglich, wie auch auf diesem Bild zu sehen ist. Das Dunkle im Hintergrund ist nicht etwa eine Sprungschanze, sondern tatsächlich der Weg.

 

Das Gelände ist steil, unzugänglich und wenig besiedelt.

 

Blick ins Tal: ideales Wolfsgebiet.

 

Ein Paradies für Wölfe?

 

 

Das dröhnende öffentliche Schweigen der anderen Orgas

Während dort das Thema in der Öffentlichkeit und in sozialen Netzwerken einfach totgeschwiegen wird, bekamen privat anfragende Tierfreundinnen und Tierfreunde Antworten, die ihnen nicht gefallen haben.

Ausschnitt Antwort der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe Landesgruppe Thüringen auf den Protest einer Wolfsreundin. Die Original-Korrespondenz liegt uns vor:

Zitat: „Guten Tag Frau H.,
die von Ihnen geäußerte Meinung zu den Wolfshybriden in Zella können ich und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe nicht teilen.
Die DBBW hat die höchste Kompetenz in Deutschland zum Thema Wölfe. Es gibt keinen Grund, ihre Entscheidung anzuzweifeln.“
Anmerkung: Träger der DBB-Wolf sind das Bundesamt für Naturschutz, das Leibnitz-Institut in Berlin, das Senckenberg-Institut  und Lupus, Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland. Könnte man nicht von Verbänden und Vereinen eine etwas differenzierte Haltung erwarten? Wie regierungsunabhängig können diese Institute wirklich arbeiten?

Beim Nabu weiß man angeblich nichts von Alternativen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Blick nach Ohrdruf

Aber man kann die Tiere doch nicht einfach einfangen? Im Fall der Mischlingswelpen von Ohrdruf ein paar Jahre zuvor, sollen die Welpen gefangen, und dann erschossen worden sein. Wir stellten damals Strafanzeige, doch das Verfahren wurde eingestellt. Zusammen mit der DJGT protestierten wir gegen die Einstellung. 500.000 Euro hatte die Steuerzahlenden die Jagd auf die Ohrdrufer Welpen übrigens gekostet. Heute sind diese Welpen, genau wie die Welpen von Zella auf der Liste der DBB-Wolf einfach gestrichen, ganz so als hätte es sie nie gegeben und auch die Wolfsmutter selbst ist verschollen. https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/status-und-reproduktion?Jahr=2021&Bundesland=Th%C3%BCringen

 

 

 

 

Ausriss aus der Thüringer Allgemeine vom 7.10.22

 

Fazit

Wir potestieren erneut auf das Schärfste gegen diesen unethischen und unsensiblen Umgang mit Mitlebewesen. Gerade von einem Umweltministerium, das von einer Umweltministerin der Grünen geführt wird, erwarten Tier- und Naturschützer doch wirklich zu Recht gerade andere Lösungen als Töten.

 

Wir sind weiter auf Ihre Unterstützung angewiesen:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Sonstige Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/13/ethisch-untragbar-schon-wieder-mischlings-wolfswelpentoetungen-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/21/erster-teilerfolg-in-thueringen-gericht-untersagt-abschuss-der-mutterwoelfin-jagd-auf-welpen-geht-aber-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/04/thueringen-500-000-euro-fuer-die-toetung-von-woelfen-beschwerde-der-djgt-gegen-verfahrenseinstellung-wolfsschutz-deutschland-e-v-schliesst-sich-an/

http://www.dbb-wolf.de

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/thueringen-nachwuchs-der-standorttreuen-woelfe-bei-ilfeld-und-ohrdruf

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/nachweis-per-fotofalle-erneut-wolf-hund-hybriden-in-thueringen