Neue Insa-Umfrage: Deutsche Bevölkerung will die Wölfe nicht abschießen
„BILD“ korrigiert tendenziöse Berichterstattung – ein Schritt in die richtige Richtung. Am 12. April 2025 veröffentlichte die „BILD“ einen Artikel mit der reißerischen Schlagzeile „Schwarz-Rot gibt den Wolf zum Abschuss frei“, der die Pläne von CDU und SPD, den Schutzstatus des Wolfs zu lockern, einseitig darstellte und die Interessen von Weidetierhaltern und Jägern in den Vordergrund rückte. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. reagierten prompt mit unserem Beitrag „Nein! Schwarz-Rot kann den Wolf nicht einfach zum Abschuss frei geben“ (14. April 2025), in dem wir die rechtlichen Hürden, die Bedeutung des Herdenschutzes und die Notwendigkeit eines ausgewogenen Wolfsmanagements betonten. Nun scheint die „BILD“ mit ihrem Artikel vom 14. April 2025 („Deutsche wollen den Wolf gar nicht abschießen – trotz Jagd-Plan von CDU und SPD“) ihre Berichterstattung daraufhin korrigiert zu haben. Dies werten wir als einen wichtigen Schritt hin zu einer ausgeglicheneren Berichterstattung, auch wenn weiterhin Vorsicht geboten ist. Lesen Sie hier warum.
Kehrtwende von „BILD“: Von der Panikmache zur Umfrage
Der ursprüngliche „BILD“-Artikel vom 12. April suggerierte, dass die Pläne von CDU und SPD, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, breite Unterstützung hätten und der Abschuss kurz bevorstünde. Dabei wurde verschwiegen, dass die Aufnahme ins Jagdrecht keine automatische Bejagung bedeutet – Arten wie Luchs und Wildkatze sind ebenfalls im Jagdrecht gelistet, jedoch mit ganzjähriger Schonzeit. Zudem wurde der „günstige Erhaltungszustand“ des Wolfs, der für eine Bejagung Voraussetzung wäre, nicht hinterfragt, obwohl dieser laut Experten derzeit nicht gegeben ist.


Rechtliche und ökologische Realität
Anhang V: Ein trügerischer Schutz für den Wolf
- Kein verlässliches Monitoring: Daten basieren auf unkontrollierten Jagdstreckenmeldungen, ohne unabhängige Überprüfung. Der Feldhase, stark rückläufig durch Jagd und Landwirtschaft und der Fischotter, lokal bejagt trotz Erholung, leiden unter fehlenden Populationsdaten.
- Fehlende Kontrolle: Die Jägerschaft trägt keine Verantwortung und weder EU noch Behörden überwachen die Jagdpraxis effektiv. Dies macht den Schutzstatus zur Farce.
- Desinteresse der Umweltverbände: Große Verbände wie BUND oder NABU engagieren sich kaum für Anhang V-Arten, um Konflikte mit der Jagdlobby zu vermeiden.

Klage gegen die Herabsetzung: Hoffnung auf Schutz?
Naturschutzorganisationen haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs eingereicht, die am 6. März 2025 durch die Berner Konvention beschlossen wurde und die Grundlage für eine mögliche Änderung der FFH-Richtlinie bildet. Kann diese Klage etwas erreichen? Unsere Einschätzung: Es gibt Chancen, aber die Hürden sind hoch.
Fehlende wissenschaftliche Grundlage: Die Kläger argumentieren, dass die Herabsetzung nicht auf ausreichenden wissenschaftlichen Beweisen basiert, wie von der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie gefordert. Ein offener Brief von Wissenschaftlern vom 26. November 2024 kritisiert, dass die EU-Kommission keine validen Daten zur Rechtfertigung der Herabstufung vorgelegt hat. Der EuGH könnte die Entscheidung für nichtig erklären, wenn die wissenschaftliche Grundlage fehlt.
Ungünstiger Erhaltungszustand: Der EuGH hat im Sommer 2024 bestätigt, dass der Erhaltungszustand des Wolfs in einigen Regionen, z. B. Österreich, ungünstig ist. Nach Artikel 14 der FFH-Richtlinie müssen Mitgliedstaaten bei ungünstigem Erhaltungszustand Schutzmaßnahmen wie Jagdverbote umsetzen, was eine Herabstufung in Anhang V rechtlich fragwürdig macht.
Präzedenzfall vermeiden: Die Klage zielt darauf ab, einen gefährlichen Präzedenzfall zu verhindern, der den Schutz anderer Arten aushöhlen könnte. Der EuGH könnte dies berücksichtigen, da die FFH-Richtlinie die Biodiversität sichern soll.
Politischer Druck: Die Herabstufung wurde von der EU-Kommission und vielen Mitgliedstaaten (z. B. Deutschland, Niedersachsen) unterstützt, die ein „regional differenziertes Bestandsmanagement“ fordern. Der EuGH steht unter Druck, wirtschaftliche Interessen (z. B. Weidetierhaltung) zu berücksichtigen.
Einstimmigkeitsprinzip: Für eine Änderung der FFH-Richtlinie ist die Zustimmung aller 27 EU-Staaten erforderlich. Selbst wenn die Klage die Berner Konvention-Entscheidung kippt, könnte die EU-Kommission die FFH-Änderung weiterverfolgen, solange die Mitgliedstaaten zustimmen.
Zeitfaktor: Der Klageprozess kann Jahre dauern, während die Herabstufung in der FFH-Richtlinie voranschreitet. Bis zur Entscheidung könnten nationale Gesetze (z. B. Bundesnaturschutzgesetz) bereits angepasst werden.
Fazit: Die Klage hat Potenzial, die Herabstufung zu verzögern oder zu stoppen, insbesondere wenn der EuGH die fehlende wissenschaftliche Grundlage oder den ungünstigen Erhaltungszustand als Verstoß gegen die FFH-Richtlinie wertet. Dennoch ist der Ausgang ungewiss, da politische und wirtschaftliche Interessen eine große Rolle spielen. Wir unterstützen die Klage und fordern ein Moratorium für die Herabstufung, bis ein unabhängiges Monitoring den Erhaltungszustand europaweit klärt.
Ein Aufruf an die Unentschlossenen: Naturerhalt geht uns alle an
Ein Aufruf zur Wahrheit
Wir fordern die Medien auf, ihre Verantwortung ernst zu nehmen und die Debatte nicht durch einseitige Narrative anzuheizen. Der Wolf ist ein wichtiger Bestandteil unserer Ökosysteme, der die Biodiversität fördert, indem er Rehe und anderes Wild reguliert. Statt ihn als Bedrohung darzustellen, sollten wir lernen, mit ihm zu koexistieren – durch Förderung von Herdenschutz und Aufklärung statt Panikmache.
Ein Teilerfolg für den Wolfsschutz
Die Korrektur der „BILD“ ist durchaus ein Teilerfolg für den Wolfsschutz und zeigt, dass fundierte Kritik und öffentlicher Druck Wirkung zeigen können. Wir danken allen Unterstützern, die unsere Arbeit ermöglichen, sei es durch Spenden, oder durch aktives Engagement. Dennoch bleiben wir wachsam: Die politische Debatte ist von Lobbyinteressen geprägt und die illegale Tötung von Wölfen, wie kürzlich in Rheinland-Pfalz und Sachsen, zeigt, dass der Schutz unserer Wölfe gefährdet ist. Hier geht es zu unserer Geschenke-Seite: https://wolfsschutz-deutschland.de/geschenke/
Quellen:
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