Niedersachsen: Erste Ergebnisse zeigen, dass der zerstückelte Wolf ein Rüde war

Es liegen laut HAZ erste Ergebnisse der schrecklichen Tat des zerstückelten Wolfs vor, der am achten und neunten Juli  am Mittellandkanal bei Sehnde gefunden worden war. Es handelt sich nach ersten genetischen Untersuchungen um ein männliches Tier, das die Kennung GW3569m erhalten hat. Unsere Belohnung von 15.000 Euro bleibt aufrecht.

„Die Herkunft des Tieres sei unbekannt.“, so eine Sprecherin des Umweltministeriums zur HAZ. Allerdings deuteten Funde von Losung darauf hin, dass sich der Wolf länger in der Region Hannover aufgehalten hätte. Der Wolf gehört also keinem bekannten Rudel in der Gegend um Gifhorn an. Damit unterscheidet sich diese Tat zwar von den anderen Zerstückelungen, von denen Mutter und Tochter des Rudels Ringelah betroffen waren, dennoch schließen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V es nicht aus, dass der Täter der gleiche sein könnte. Auch in den vergangenen Jahren waren, neben sehr viel mehr weiblichen Tieren, auch immer wieder männliche Wölfe betroffen.
Beispielfoto Wolfsrüde © Brigitte Sommer
Unsere Belohnung von 15.000 Euro bleibt weiterhin auch auf diesen Fall ausgedehnt. Sie wird für Hinweise zur Ergreifung des Täters ausgezahlt. Neben uns haben auch der Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e. V. eine hohe Belohnung ausgelobt. Man betont dort aber, dass diese Belohnung erst nach der Verhandlung mit Schuldspruch ausgezahlt werden würde.

In der TAZ  https://taz.de/Illegale-Abschuesse-in-Niedersachsen/!5944915/

und in DER SPIEGEL erschienen zum Thema zwei Interviews mit unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer. Im Spiegel leider hinter Bezahlschranke: https://www.spiegel.de/panorama/zerstueckelte-woelfe-in-niedersachsen-wir-glauben-dass-der-taeter-aus-der-jaegerszene-kommt-a-26ec5745-07bc-4e92-8e1c-920f09ef7268?fbclid=IwAR1Z9ER68EEomQ5vG4PiZe_iepPYuYWZ4iYeu4wLNMVWOCMHtQdNqfb3qZc

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V wollen weiterhin einen Detektiv mit Ermittlungen beauftragen.

Da wir nicht staatlich unterstützt werden, sind wir auf Spenden angewiesen. Wir freuen uns über jeden kleinen Beitrag. Sehr gut helfen uns regelmäßige Spendenabos in Höhe von beispielsweise 5 Euro im Monat.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Auch über Paypal sind Spenden möglich. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Weitere Hintergründe zur Tat im LK Gifhorn:

 

Quelle leider mit Bezahlschranke: https://www.haz.de/lokales/hannover/getoeteter-wolf-am-mittellandkanal-in-sehnde-identitaet-geklaert-NRDU32EHBVCAXOAY6KRZFZGTV4.html

Weiterer Hintergrund: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/07/14/niedersachsen-erneut-zerstueckelte-wolfskoerperteile-wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-und-weitet-belohnung-aus/

Schäfer Schmücker darf weiter nur mit einer Seifenblasenpistole auf Wölfe schießen

Ganz noch dem Motto „Alle vier Jahre wieder“ wollte sich Schäfer Wendelin Schmücker damit durchsetzen, selbst mit einer scharfen Waffe auf Wölfe zu schießen. Gestern war Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Wie es zu erwarten war, sind Schmückers Abschussfantasien wie eine Seifenblase zerplatzt. Schmücker, der auch auch Vorsitzender des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung ist, ist natürlich vor Gericht abgeblitzt. Hoffentlich hat er unsere Seifenblasenpistole noch. Hier unser Bericht.

Die Klage richtete sich gegen die Stadt Winsen (Luhe), die entsprechende Anträge von Schmücker auf Erteilung der Erlaubnisse auf Wölfe zu schießen, abgelehnt hatte. Schmücker behauptete, dass Wölfe in der Vergangenheit trotz Schutzvorkehrungen wiederholt Schafe aus seiner Herde gerissen hätten. Schmücker sah durch die Wolfsübergriffe seine Existenzgrundlage gefährdet und wollte in der Lage sein, seine Schafe mithilfe einer Flinte zu verteidigen.

Schmückers Abschussfantasien sind wohl wie eine Seifenblase zerplatzt.

Schon vor vier Jahren machte Schmücker mit entsprechend populistischen Äußerungen auf sich aufmerksam. Natürlich ohne Erfolg. Als Trost schenkten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ihm damals eine Seifenblasenpistole, die er hoffentlich noch hat. Denn damit kann er weiter auf Wölfe schießen, ohne Schaden anzurichten. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2018/09/10/kein-waffenschein-notwendig-wir-schenken-herrn-schmuecker-eine-seifenblasenpistole/

In der Begründung des Gerichts heisst es: „Der Kläger habe das für die Erteilung der beantragten Erlaubnisse erforderliche waffenrechtliche Bedürfnis nicht nachgewiesen (§ 8 Nr. 1 Nds. Waffengesetz). Er gehöre weder zu den privilegierten Nutzergruppen wie Jäger, Sportschützen usw., denen das Gesetz dieses Bedürfnis ausdrücklich zubillige, noch bestehe bei ihm ein besonders anzuerkennendes persönliches oder wirtschaftliches Interesse. Dem Kläger sei zwar in tatsächlicher Hinsicht zuzugeben, dass er durch die Wolfsübergriffe in der Vergangenheit persönlich und wirtschaftlich betroffen sei. Ein Interesse des Klägers, Wölfe zum Schutz der Herde mit einer Schusswaffe zu töten oder zu verletzen, sei im Rahmen der Prüfung der waffenrechtlichen Erlaubnis nach der derzeitigen Rechtslage aber nicht anzuerkennen. Der Wolf stehe sowohl europarechtlich als auch national nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) unter strengem Schutz. Nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz (NJagdG) unterliege er zudem einer ganzjährigen Schonzeit, so dass ihm auch von Jägern grundsätzlich nicht nachgestellt werden dürfe. Angesichts dieser bewussten gesetzgeberischen Entscheidungen sei das Interesse eines Weidetierhalters, zum Schutz seiner Tiere einen Wolf verletzen oder töten zu dürfen, nicht anzuerkennen. Insoweit sei auch zu berücksichtigen, dass sich das Land nach der „Richtlinie Wolf“ (Nds. MBl. 2021, S. 1823) verpflichtet habe, den Wolf zu schützen und anteilige finanzielle Ausgleichsleistungen bei Nutztierrissen leiste sowie Präventionsmaßnahmen finanziell unterstütze.“

 

 

Quelle: https://verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/schafer-darf-seine-schafe-nicht-mit-der-flinte-gegen-den-wolf-schutzen-215088.html?fbclid=IwAR0h97yqN-Xf4Glyge2gHG9DaeJyKEynIitBsL29iOpXwsRx2en5v3NfQvY