SH – Faktencheck zum mutmaßlichen Riss bei Hochdonn: Tricksende, lügende und betrügende Wutbauern?

Beispielbild © Brigitte Sommer

Es ist nicht einmal erwiesen, ob es überhaupt ein Wolf war, aber es gebe einen neuen „Problemwolf“ in Schleswig-Holstein, der noch viel „böser“ sei als der nach Mecklenburg-Vorpommern abgewanderte und aus Dänemark stammende Wolf Dani (Abwandlung von Dansk – GW924 m), schrieb vorgestern die BILD. Wie kann ein Wildtier böse sein? Ein Wolf reisst Beute, weil er sich ernähren muss. Im Gegensatz zum Menschen empfindet ein Wolf keinerlei „Vergnügen“ daran, zu töten und zu quälen. Eingesperrte Tiere stellen für Beutegreifer wie Wölfe eine unnatürliche Situation dar. Kann die Beute nicht wegrennen, oder wurde das Verhalten weggezüchtet, wird beim Wolf so lange ein Beutegreifreflex ausgelöst, bis sich in seiner Nähe nichts mehr bewegt. Man kennt dieses Phänomen auch von Füchsen im Hühnerstall.  Dieser Reflex ist für Wölfe und Schafe gleichermaßen tragisch, denn ein Wolf reisst so bis zur völligen Erschöpfung. Wie Wolfsberater Matzen dazu kommt, das Tier im BILD-Artikel als im „Jagdrausch“ zu bezeichnen, ist uns schleierhaft. Wenn also jemand wirklich als „böse“ zu betiteln wäre, so ist es der Mensch, die einzige Spezies, die aus Vergnügen tötet und wohl gerade dabei ist, unseren Planeten zu zerstören. Wissenschaftler haben das Zeitalter des Anthroprozän, das Zeitalter des Menschen ausgerufen. Keine Spezies wirkt sich derart zerstörend wie wir aus.

Hochdonn: Zäune nach hinten nur mit 40 Zentimeter hoher Litze

Es gibt keine Problemwölfe in Schleswig-Holstein, sondern augenscheinlich Problembauern und Problemweidetierhalter, die Problemzäune aufstellen, um Schießbefehle auf Wölfe zu erreichen. Warum? Weil sie sich nicht auf neue Bedingungen einstellen möchten und weil sie anscheinend auch faktenresistent und von Gier getrieben sind. Teilweise erhalten diese Bauern EU-Subventionen in hoher sechstelliger Summe. Jahre lang hat sich niemand um die vielen Hunderisse vor Ort geschert, doch kaum gibt es eine Möglichkeit an Geld zu kommen, werden Schafe zur Anfütterung der Wölfe hingestellt. Und damit es nicht so auffällt, werden die Zäune zur Straßenseite und an Wegen ordnungsgemäß angebracht und an der Rückseite geht der Zaun in eine niedrige Litze über. Wer geht denn auch querfeldein und prüft das? Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. machen das. Und hier haben wir wohl wieder einen Betrüger entlarvt. Außerdem stellt sich nun dar, worauf wir monatelang hingewiesen hatten: Es gibt mehrere Wölfe in der Region westlich und nördlich. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hält sich auch mindestens ein weiterer Wolf im LK Pinneberg auf. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/15/schleswig-holstein-wolf-dani-gw-924m-wahrscheinlich-abgewandert-andere-woelfe-im-revier-aber-weiter-schiesswuetige-jaeger-auf-der-lauer-im-lk-pinneberg/ Inzwischen wurde der Schießbefehl auf Wolf Dani aufgehoben.

Vorne hui, hinten pfui!

An der Rückseite nur 40cm Litze. An der Hauptstraße Netzzaun, am Weg auch. Aber zu den Nachbarfeldern nur ein Draht in Höhe von 40 Zentimetern.

Tricksen, täuschen, betrügen: Vorne an der Hauptstraße und am Weg Netz und Spannung, hinten, wo normalerweise niemand schaut, nur eine Litze in 40 Zentimeter Höhe.
Der Übergang vom Standardnetz zur Minilitze. Hier kann jede/r drübersteigen. Im Falle eines Risses heisst es dann: Wolf hat wolfsabweisende Zäune überwunden?

Und hier zwei Zäune in Höllenborn, 5-Finger Linde

 

 

Weide bei Eiderstedt

 

Hier der Link zum Artikel der Bild: https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/neuer-problemwolf-gw924m-abgewandert-aber-er-hat-einen-nachfolger-66318666.bild.html

Hier ein weniger reißerischer Artikel über einen neuen Wolf bei Eiderstedt.

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Neuer-Wolf-an-der-Westkueste-gesichtet,wolf4166.html?fbclid=IwAR1i7mRisMz5Y5lPqdc_oDNfRPUgMkMe_UE6yN4F3a2dw3QwjY3sjUgNio8

Weitere Quellen:

https://www.boyens-medien.de/artikel/dithmarschen/mutmasslicher-wolfsriss-in-hochdonn-307746.html?fbclid=IwAR248s9TA0CqaeL4Xawf7mhTpA3DeNYk6PYCHGT2g2qvpUaxtWCg0e_qo1g

https://www.nationalgeographic.de/geschichte-und-kultur/anthropozaen-das-zeitalter-des-menschen

Faktencheck Schleswig-Holstein / Moordiek: Alle Jahre wieder…Zaunfrevel bei Schäfer K.

Der vom Schießbefehl bedrohte Wolf Dani (GW924 m) ist nachweislich nach Mecklenburg-Vorpommern ausgewandert. Wir hoffen, dass er weiter nach Polen gezogen ist, denn in Mecklenburg-Vorpommern geraten Jäger ebenfalls wohl bereits in einen Blutrausch und auch der Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD), würde gerne auch dort einen Schießbefehl auf Dani ausstellen.

Zwergenzäune statt Herdenschutz

In Danis altem Revier in Moordiek Schleswig-Holstein bleibt es derweil bei den alten Problemen. Familie K. beklagte sich in einem Artikel im Februar 2019 darüber, dass ihre Schafe wegen des Wolfs weniger Lämmer gebären würden. Wolfsabweisende Netze oder wenigstens Standartzäune wollte man dennoch nicht aufstellen. An der Einstellung der Familie hat sich anscheinend so gar nichts geändert, denn aktuelle Bilder (27.11.19) weisen nach, dass hier genau wie im vergangenen Jahr auch, Zwergenzäune um die Schafe herum genaut sind. 42 Zentimeter Höhe hält nicht einmal Schafe ab, hier drüber zu springen, da hilft es auch nicht, wenn hier eine Spannung von 4000 Volt zu verzeichnen ist. Nur kann man sich aber die (Hetz)Zeitungsschlagzeile im Fall eines Risses vorstellen: Wolf „überwindet“ Elektrozaun! Solange sich nichts an der Einstellung von Problemweidetierhaltern dort ändern, dauert es mit der nächsten Problemwolfkreation bestimmt nicht lange. Zumal wir vermuten, dass sich ohnehin dort ein zweiter Wolf aufgehalten hat, bzw. noch aufhält.

Familie K. hat im vergangenen Jahr über 40.000 Euro an EU-Subventionen erhalten. Otto-Normalverbraucher wird es immer schwerer verständlich sein, warum hier scheinbar gar nichts in Zäune investiert wird.

 

Same procedere that every Year!

 

Hier der Link zu einem Artikel aus 2018: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Sorgt-der-Wolf-fuer-weniger-Laemmer,laemmer310.html?fbclid=IwAR1s56hI7OM_t32rdPufTzaFCHZTw3uKrsiUBTlwDqe3EZKWuMKlWlRhdho

Und hier ein Foto von der gleichen Weide genau vor einem Jahr:

Erfolg in Schleswig-Holstein: Schießbefehl auf Wolf Dani (GW924m) wird aufgehoben, jedenfalls vorerst!

Wolfsrüde Dani ist nach Mecklenburg Vorpommern ausgewandert

Das Umweltminsterium geht endlich auf Forderungen ein, die wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. schon seit Wochen stellen und beendet den Schießbefehl auf Wolf Dani.

Beispielfoto. © Brigitte Sommer

Eine DNA-Probe hätte am 15. November bestätigt, dass GW924m am 26. Oktober bei Grambow/Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern Nutztiere gerissen hat. Bereits am 21. Oktober konnte GW924m mittels DNA-Probe nach Nutztierrissen in Schwochel/Ostholstein nachgewiesen werden. GW924m hat den Bereich Südwestholstein offenbar verlassen und ist nach Osten weitergezogen“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht, gestern in einer Pressemitteilung.

Weiter wird Abrecht so zitiert: „Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m ist bis 31.12.2019 befristet und bleibt vorerst in Kraft. „Das ist eine Vorsichtsmaßnahme. In der  Vergangenheit hat der Wolf immer wieder einmal das Entnahmegebiet verlassen und ist nach einiger Zeit zurückgekehrt. Ob dies auch in diesem Fall eintreten wird oder der Wolf das Gebiet ganz verlässt, kann gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilt werden.

Jäger dürfen nicht mehr schießen

Die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m solle zum nächstmöglichen Zeitpunkt – Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt am 2. Dezember – außer Kraft gesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt bliebe sie allerdings formal gültig. Die Jagdausübungsberechtigten würden jedoch darauf hingewiesen, dass sich der Wolf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit derzeit nicht im Entnahmegebiet aufhält und sie ab sofort die Bemühungen zur Entnahmen von GW924m einstellen sollten.

Damit geht das Umweltministerium in Schleswig-Holstein endlich auf Forderungen ein, die wir seit Wochen stellen. Hier unser neuester Artikel dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/15/schleswig-holstein-wolf-dani-gw-924m-wahrscheinlich-abgewandert-andere-woelfe-im-revier-aber-weiter-schiesswuetige-jaeger-auf-der-lauer-im-lk-pinneberg/

In der Rissliste SH https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html ist seit Monaten zu erkennen, dass sich in der Region Pinneberg mit ziemlicher Sicherheit mindestens ein weiterer Wolf – dessen Genetik angeblich nicht ermittelt werden kann und deshalb in der Rissliste mit HW01 aufgeführt ist – aufhält und die Rissvorfälle gehen auch weiter, nachdem Dani abgewandert ist. Ein deutlicher Beiweis dafür, dass Wolf Dani eben kein Problemwolf ist, sondern dass wir es in Schleswig-Holstein genau wie in den meisten Regionen in Deutschland, mit Problemzäunen zu tun haben. Solange Managementpläne und Wolfsverordnungen den Weidetierhaltern Abschussverfügungen nach Rissen in Aussicht stellen, solange werden auch immer wieder Risse provoziert werden, um eben „Schießbefehle“ zu erreichen. Dass Dani auch in Mecklenburg-Vorpommern ungeschützte Weidetiere nicht verschmäht und sich das Problem der unwillgen Weidetierhalter nun verlagert, ist logische Konsequenz. Mit Landwirtschaftsminister Backhaus (SPD) steht Dani auch wohl auch ein Lobbypoltiker gegenüber, der in der Vergangenheit mit diversen Aussagen in Artikeln https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Backhaus-froh-ueber-Plaene-zum-Wolfsabschuss,wolf3910.html klar gemacht hat, dass er die Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern am liebsten wieder los werden würde.  Allerdings sind wir auch in Mecklenburg-Vorpommern vor Ort und werden auch dort die Situation ganz genau beobachten. Dabei hätte man dem Wolf mit fachgerechten Zäunen, Herdenschutzhunden und Vergrämungsmaßnahmen den Appetit auf Schafe längst verderben können. Zudem auch die Anzahl an Falltieren (Weidetiere die durch andere Ursachen sterben) von Weidetieren um ein vielfaches höher liegen, als Dani jemals reißen könnte.

Juristen protestierten

Doch nicht nur wir protestierten. Auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. http://www.djgt.de machte immer wieder auf die rechtliche Situation aufmerksam und sezierte Abschussverfügungen geradezu: http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf 

Doch die JDGT geht auch geht unseriöse Berichterstattung vor: Hier ein Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung: http://www.djgt.de/system/files/295/original/Leserbrief_Süddeutsche_Wolf.pdf?fbclid=IwAR1wvwpwLxpMXoSyEWNsOjxkIXzRAALZwfiIprrcJZea6G3l3ZsYN_HscxU

Zahlreiche Aussagen von Poltikern, Jägern und Weidetierhaltern sowie Gründung von Antiwolfsinitiativen, die fordern, dass ganz Schleswig-Holstein und auch andere Regionen in Deutschland wolfsfrei bleiben sollen,  belegen unsere These seit Jahren. Statt den Weidetierhaltern endlich, wie es die EU erlaubt, Zäune zu hundert Prozent sowie entsprechende Weidetierprämien, die ihren Namen auch verdienen, zu bezahlen, werden hier auch mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) flyer-lex-2 die die GroKo unbedingt durchbringen will, nur weiter gewissenlose Halter, die nicht schützen wollen, unterstützt. Oft sind diese Halter ja auch zugleich Jäger. Geht die Lex-Wolf durch den Bundestag, dürften zukünftig ganze Wolfsfamilie sogar „vorsorglich“ abgeschossen werden.

Große Orgas schauen tatenlos zu

Weder der NABU noch der BUND, die – im Gegensatz zu uns – in SH klageberechtig wären, haben bislang etwas unternommen. Der NABU hatte dem Abschuss von Dani sogar zugestimmt.

Hier der Link zur Pressemitteilung des UM SH: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2019/1119/191118_WolfGW924.html?fbclid=IwAR3aKaoMup-Rr-0RycBMmmTOWkvRY4XNVTrZiyhHXuauX5uYn-5_cHQDlZU

Offener Brief an Umweltminister Albrecht (Grüne) in Schleswig-Holstein zur erweiterten Abschussverfügung gegen Wolf Dani

Sehr geehrter Herr Minister Albrecht,

Ihrer Pressemitteilung vom 28.10.2019 entnehmen wir, dass „die Allgemeinverfügung zur Entnahme des Wolfes GW924m (… )  im schleswig-holsteinischen Amtsblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten“ ist.

Dass hier knapp 200 Hobbyjäger auf zwei Wölfe losgelassen werden, verurteilen wir auf das Schärfste.  Warum zwei Wölfe, werden sich manche Leser nun fragen. Ganz einfach: Weil die Allgemeinverfügung nun auch noch auf Gebiete des Landkreises Segeberg ausgeweitet worden ist. In diesem Landkreis befindet sich eine Wölfin. Nur 12 Kilometer liegen beide Nachweise auseinander. Hier ist die Gefahr sehr hoch, auch die Wölfin zu treffen. Seltsamerweise sind Sie und ihr Amtskollege Lies aus Niedersachsen ja vor kurzem vor der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto „Fehlschüsse“ abzusichern. Allerdings ist Richterin a. D. Almuth Hirt von der DJGT (Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierrecht e. V.) der Ansicht, dass etwaige „Fehlschüsse“ von Jägern deutsches Recht und nicht EU-Recht betreffen, sie sich also keineswegs darauf verlassen können, nicht abgeurteilt zu werden. In einer Pressemitteilung der DJGT zum EuGH-Urteil heisst es sogar, dass weder die Änderung des Naturschutzgesetzes, noch Ihr Schießbefehl EU-rechtskonform sind.

http://www.djgt.de/system/files/291/original/311019_Stellungnahme_EuGH_Urteil_Wolf.pdf?fbclid=IwAR14JEvKcvgI9pnlrb-0YKwbU2dskjXjPiQYQ5C2LkE5qvmgXT2GDSaXRmU

Ein solches Verhalten wirft auf jeden Fall die Frage auf, ob Sie sich hiermit zum Erfüllungsgehilfen der Jäger- und Agrarlobby machen, denn deren erklärtes Ziel ist es ja, komplett Schleswig-Holstein „wolfsfrei“ zu halten. Bei nur vier Wolfsnachweisen und nur zwei bestätigten Wolfsterritorien wäre dies im Fall des Tötens von Wolf Dani und eines „Fehlschusses“ auf die benachbarte Wölfin ja sogar gelungen. Zudem würde die Bildung eines Wolfsrudels im nächsten Frühjahr verhindert werden. Zudem könnte auch noch ein drittes Tier unterwegs sein, da einige Risse keinem bestimmten Wolf zugeordnet werden können. Außerdem ist im Herbst auch noch der Start der alljährlichen Jungwolfwandersaison. Jedes durchwandernde Jungtier gerät nun in Lebensgefahr.

Bereits die immer wieder erfolgte Verlängerung der Abschussverfügung war rechtswidrig, wie hier auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. bestätigt. (Rechtsgutachten ging Ihrem Ministerium zu); die jetzt erweiterte Abschussverfügung spricht den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und EU-Recht, wonach der Wolf den höchsten Schutzstatus genießt, regelrecht Hohn. Die Gesetzeslage sieht erst einen vernünftigen Herdenschutz und dann eine vorherige Vergrämung des Wolfs vor. Diese müsste also unverzüglich in Angriff genommen werden.

Eine Vergrämung wird einfach abgelehnt

Genau das schreiben Sie ja auch in Ihrem Erlass. Doch dann erklären Sie, dass eine Vergrämung  „nicht als Alternative zu verstehen sei.“  Sie schreiben: „Hierfür müsste das entsprechende Individuum bei jedem Nutztierübergriff bereits während des Übergriffs durch die Vergrämung (z.B. durch Gummigeschosse) negativ auf Nutztierübergriffe konditioniert werden. Dies ist in der Praxis nicht möglich. Zudem ist durch praktische Schießversuche in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden, dass sich die derzeit in Deutschland zugelassenen Gummigeschosse nicht für diesen Zweck eignen.“

Mit diesen völlig absurden Begründungen versuchen Sie, eine Vergrämung einfach abzuwürgen. Logischerweise ist eine Vergrämung nur möglich, wenn der Wolf sichtbar ist. Aber selbst diese gesetzlich niedergelegte Verordnung scheint Ihnen völlig egal zu sein. Ebenfalls sehr merkwürdig, dass Sie ausgerechnet jetzt erklären, die Gummigeschosse seien dazu nicht geeignet. Wäre das der Fall, hätte man sicherlich davon schon gehört, und selbst wenn dies so wäre – was wir aus gutem Grund nicht glauben – müsste man andere Möglichkeiten zur Vergrämung in Betracht ziehen, anstatt mit scharfen Geschossen loszuballern.

Und was veranlassen Sie?  Das Erschießen. Treu nach dem Motto, ist der Wolf erst mal tot, nutzt das  Gejammere der Tierschützer auch nichts mehr. Zumal Sie ja versichert hatten, dass die Abschussverfügung sofort aufgehoben werden würde, sobald ein zweiter Wolf in diesem Gebiet nachgewiesen werden würde. Da einige Risse zwar Wolf ergeben hatten, aber Dani nicht zugeordnet werden konnten, ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit ein zweiter Wolf dort unterwegs.

Dass Ihr unrechtmäßiges Handeln sehr  wohl  auch rechtliche Folgen haben wird, scheint Sie nicht zu interessieren.

Und jetzt kurz zu den Fakten, die Sie anscheinend bewusst einfach ignorieren.

Die amtliche Rissstatistik weist seit einem halben Jahr lediglich zwei Nutztierrisse aus, die Wolf Dani GW924m zugeordnet wurden, wovon nur eine Umzäunung als „wolfssicher“ eingestuft wurde. Wobei wir in diversen Zaunkontrollen nachgewiesen haben, dass auch mit so genannten wolfsabweisenden Zäunen getrickst wird. Bei dem Zaun, den Dani „überwunden“ haben soll, hatten wir Lücken festgestellt. Dem stehen 12 Nutztierrisse gegenüber, bei denen jegliche Zäunung fehlte. Noch ausstehend sind die Untersuchungsergebnisse zu Rissen mit insgesamt 12 Nutztieren, aber selbst wenn diese alle von GW924m stammen sollten, so bleibt festzuhalten, dass in keinem der Fälle auch nur irgendeine Art von Zaun existierte. (Im gleichen Zeitraum wurden von Hunden übrigens 7 Nutztiere gerissen.) Und überhaupt verblassen diese sowieso schon sehr geringen Zahlen gegenüber den ca. 20.000 (so eine Schätzung des BUND Schleswig-Holstein) Weidetieren, die Jahr für Jahr durch andere Faktoren zu Tode kommen, also nicht im Schlachthof landen („Falltiere“). Es ist uns völlig unverständlich, wie Sie angesichts dieser Datenlage überhaupt eine Abschussverfügung aufrechthalten können, ganz zu schweigen von der nun angeordneten Ausweitung eben dieser.  Wann verstehen Sie endlich, dass die Tötung von Wölfen ein blutiger Irrweg ist? Warum nehmen Sie die WeidetierhalterInnen nicht in die Pflicht, ihre Tiere adäquat zu schützen?

Die EU erlaubt es, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen zu 100% zu fördern, und Herdenschutz ist auch in schwierigem Gelände technisch möglich. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass Risse von Weidetieren sogar provoziert werden, um lautstark den Abschuss von ‚Problemwölfen‘ fordern zu können. Warum geben ausgerechnet Sie als ‚grüner‘ Minister der Forderung nach Abschuss des ‚Problemwolfes‘ GW924m nach?  Sie werden auf diese Weise keine Befriedung der WeidetierhalterInnen erreichen; im Gegenteil werden die Forderungen in diese Richtung immer dreister werden.

Mit den besten Grüßen

Brigitte Sommer – Volker Vogel- Frank Dreyer – Jürgen Götz – Alexander Januskiewicz

Vorstand Wolfsschutz Deutschland e.V.

Erweiterter Schießbefehl auf Wolf Dani – Zaunfrevel nimmt kein Ende – NABU und BUND legen keinen Einspruch ein – Trophäenjagd im Oktober

Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste gegen den erweiterten Schießbefehl auf Wolf Dani

Ab Mitte Oktober wird, wenn es nach den Wünschen der Jäger in Schleswig-Holstein geht, nun auch noch eine Trophäenjagd auf Wolf Dani beginnnen. Wir berichteten und protestierten ja bereits über die erweiterte Abschussverfügung, über die Umweltminister Albrecht Ende Angust entschieden hatte. Die Umweltverbände NABU, BUND und weitere hatten bis zum 20. September Zeit, sich zu äußern. Nach unserem Wissenstand hat niemand – außer der Deutschen Juritischen Gesellschaft für Tierrecht e. V. https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/09/13/deutsche-juristische-gesellschaft-fuer-tierschutzrecht-widerspricht-um-albrecht-und-kuendigt-strafanzeige-an-schiessbefehl-auf-wolf-dani-nicht-ausreichend-dargelegt/ und uns von Wolfsschutz Deutschland e. V. Widerspruch eingelegt und auch nicht Klage erhoben. Dies ist ein Skandal sondergleichen, denn es gibt keinen wirklichen Grund, Dani das Leben zu nehmen. Denn es handelt sich um gar keinen Problemwolf. Im Gegensatz  zu Niedersachsen (hier stellten die Grünen mehrere kleine Anfragen) gibt es in Schleswig-Holstein (Umweltminister Albrecht ist selber Parteimitglied der Grünen) nicht einmal eine Opposition, die zum Beispiel die Kosten des Jagdirrsinns hinterfragt, oder einen Untersuchungsausschuss fordert. Dies stellt demokratiegefährdende Zustände dar.  Wir rufen Tier- und Umweltschützer dazu auf, am 5. Oktober gegen Mahnfeuer zu protestieren sowie ihren Protest direkt bei Umweltminister Albrecht ( Kontakdaten hier – https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/ und den anderen Verbänden kund zu tun.

Unglaublicher Zaunfrevel in Danis (Abschuss)Gebiet in Schleswig-Holstein

Einfach mal ganz ohne Zaun haben wir Schafe von Schäfer B. am Kätners Graben angetroffen. Diesmal auf der anderen Seite des Bahndamms, über den Dani bei der „Treckerjagd“ – wir berichteten:  https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/21/faktencheck-schleswig-holstein-bild-jungbauer-und-schaefer-verschweigen-dass-zaun-zum-wasser-offen-war/?fbclid=IwAR2gsUdSk1DKQahEzHCNQDQt8vXDMvxxNJ0_xIZpPCAiEqj_UG5rB3s7Cnk  – geflüchtet war. Direkt mit Hochsitz. Der Deich ist von der anderen Seite nur mit Wildzaun gesichert. Der Graben ist hier gerade mal zwei Meter breit von Böschung zu Böschung und knapp 30 Zentimeter tief. Da muss Dani nicht mal schwimmen. Dreiste Anfütterung!!!

Der BUND SH  hat uns folgende telefonische Stellungnahme gegeben:

– Der BUND S-H hätte in seiner Stellungnahme darauf verzichtet, Einwände gegen die Tötung von Dani zu erheben.
– Er akzeptiere die Argumente des Umweltministers, dass es weitere Risse von adäquat geschützten Weidetieren durch Dani gegeben hätte (zuletzt im August), und dass die Gefahr bestünde, dass Dani dieses Jagdverhalten weitergeben könnte.
– Der BUND hätte vom Umweltminister die Versicherung erhalten, dass die Allgemeinverfügung sofort aufgehoben würde, „sobald auch nur der vage Verdacht“ (O-Ton Eggers) auf einen neuen Wolf (Jungtier) in der (weiteren) Region besteht.
– Der BUND wird „keine rechtlichen Konsequenzen ziehen“ (O-Ton Eggers), sollte Dani getötet werden. Ein Rechtsanwalt hätte nur eine geringe Erfolgschance eingeräumt, und der BUND wolle eine Quote von 80% Klageerfolgen halten (wegen der „Außenwirkung“ und damit ihnen nicht irgendwann die Beteiligung nach Bundesnaturschutzgesetz… entzogen wird).
– Der BUND würde nicht so sehr auf das einzelne Tier schauen, sondern auf die Population, und die ist eher durch den Straßenverkehr gefährdet (er gab allerdings zu, dass Einzelentnahmen „on top“ kommen).

Risse im August nicht nachgewiesen  – kein Zaun vorhanden

Dieser Screenshot der offiziellen Rissliste SH zeigt auf, dass im August jedesmal kein Zaun vorhanden war und zudem auch keine Bestimmung durchgeführt werden konnte. HW01 bedeutet Wolf, es ist aber nicht klar, welcher Wolf. Dies müsste doch ein starkes Indiz dafür sein, dass sich ein weiterer Wolf dort aufhält. Der Schießbefehl müsste sofort gestoppt werden, zumal die Jungwolfwandersaison im Herbst beginnt.

Die Tabelle des Landes zu den Tierrissen zeigt doch gerade für den August, dass in allen Fällen gerade keine Zäunung vorlag und die Risse auch gerade nicht zugeordnet werden konnten.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/A/artenschutz/Wolf_Tabelle.html

Es besteht nicht nur der vage Verdacht, es ist sogar ganz offiziell ein weiteres Wolfsterritorium bestätigt. Laut DBB-Wolf gibt es in SH genau zwei bestätigte Territorien. Wird ein Tier hier abgeschossen, wirkt sich dies auf jeden Fall auf den Erhaltungszustand in SH aus. https://www.dbb-wolf.de/…/territo…/liste-nach-bundesland

 

Schafe von Schäfer B. am Kätners Graben stehen völlig ohne Zaun auf der Weide.
Kein Zaun und auch noch eine Übersteighilfe über den Graben.
Schäfer B. jammerte in einem Bild-Artikel, dass er in diesem Jahr schon 27 Schafe verloren hat. Dies ist doch bei einer solchen Weide völlig ohne Zaun und auch noch mit Steg kein Wunder? Warum bekommt dieser Schäfer keine Strafe nach dem Tierschutzgesetz?
Der Graben ist nur 30 Zentimeter tief. Hunde oder Wölfe müssen nicht einmal schwimmen.

Nicht schützen, aber Mahnfeuer veranstalten – Wir rufen zur Gegendemo auf!

Eine davon steht bereits am Sonnabend, 5. Oktober, an: Die Initiative Südholstein plant für den Tag ab 17 Uhr am Strandfloh, Neuer Weg 41, in Kollmar (Kreis Steinburg) direkt an der Elbe, eine öffentliche Veranstaltung, zu der Mitglieder und interessierte Bürger eingeladen sind. „Wir werden eine große Feuerschale aufstellen, die Teil der Lichterkette sein wird. Außerdem dürfen gern Fackeln und Laternen von Groß und Klein mitgebracht werden“, sagt Zukowski von der Wolfshasserbürgerinitiative BI Dörfer

Gründungsmitglieder dieser Initiative sind die Nebenerwerbschäferin K. und die Haupterwerbsfamilie B. (siehe Film und Fotos), die fast 100.000 Euro alleine an EU-Subventionen erhält. Liest man sich die Forderungen dieser Initiative durch, geht es darum, überhaupt keinen Wolf in der Gegend dulden zu wollen. Die „Problemwolfkreation“ von Dani ist also ganz offentlichtlich nur vorgeschoben und erstes Mittel eine Wolfspopulation dort zu verhindern.  Die Agrarlobby bestimmt ganz augenscheinlich, was in Schleswig-Holstein zu geschehen hat und Politik und Umweltverbände ordnen sich unter. Darüber, was es im Gegenzug dafür gibt, kann man nur spekulieren.

Sollte Wolf Dani illegal erschossen werden, werden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. Anzeige gegen alle ausführenden Personen sowie gegen den Minister stellen.

Hier nochmal zur Verdeutlichung zwei Videos, die zeigen, dasss auf einen Schutz der Weidetiere überhaupt kein Wert gelegt wird:

 

 

Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht widerspricht UM Albrecht und kündigt Strafanzeige an – Schießbefehl auf Wolf Dani nicht ausreichend dargelegt

Beispielfoto

Das Polit-Theater der schwarz-grünen Regierung in Schleswig Holstein geht in eine neue Runde. Umweltminister Albrecht (GRÜNE) hatte erneut die Abschussverfügung auf Wolf Dani verlängert und will nun auch noch die im Gebiet ansässigen Jäger einbeziehen, damit ein Abschuss wahrscheinlicher wird. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. berichteten und widersprachen. Dazu hatten wir in zahlreichen Zaunkontrollen nachgewiesen, dass Weidetiere im Gebiet so gut wie gar nicht geschützt werden. Zur Zeit werden Umweltverbände zur geplanten Erweiterung der Verfügung angehört. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. gehören nicht zu den Verbänden, die sich dort äußern dürfen, allerdings haben wir bereits angekündigt, Anzeige sowohl gegen Umweltminister Albrecht, als auch gegen jeden ausführenden Schützen zu stellen.

Auch die DJGT widerspricht

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht hat sich am 11. September mit einem Schreiben an den schleswig-holsteinischen Minister Albrecht gewandt und den geplanten Erlass einer Allgemeinverfügung, mit der der Abschuss des Wolfs GW924 m (Dani) „effizienter“ gestaltet werden soll und die Wahrscheinlichkeit erhöht werden soll, scharf kritisiert. Darin legen die Juristin Christina Patt und die ehemalige Richterin Almuth Hirt dar, dass die Voraussetzungen für eine rechtmäßig Entnahme nicht vorliegen würden. Neben unzureichenden und teilweise sogar widersprüchlichen Begründungen stelle sich der gesamte Prozess als äußerst intransparent dar. Die aktuell gültige Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sei im Gegensatz zu den ersten Dokumenten, nicht einmal öffentlich verfügbar. Die DJGT behalte sich auf dieser Basis vor, Strafanzeige zu erstatten, sollte der Wolf tatsächlich rechtswidrig abgeschossen werden.

Schadensprognose falsch

Allen voran habe sich die Schadensprognose vom 30. Januar 2019, die der ersten Ausnahmegenehmigung vom 31. Januar 2019 zugrunde lag, nicht bestätigt. Aus der Tabelle zu Tierrissen und Sichtungen, die auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht wird, gehe eindeutig hervor, dass der Wolf nach den Rissereignissen aus dem Winter 2018/2019 sein Verhalten eben nicht dahingehend angepasst hätte, dass er weiterhin in geschützte Schafherden eindringen würde und innerhalb geeigneter Seite 1 von 2 Umzäunungen Schafe töten würde. Bis auf eine Ausnahme seien die weiteren Tierrisse innerhalb unzureichend gesicherter oder gänzlich ungesicherter Herden erfolgt. Weitere Argumente, mit denen die Befürchtung, dass es zu einem erheblichen Schaden kommen könnte, glaubhaft belegt werden könnten, seien im Verlaufe des bisherigen Prozesses nicht angeführt worden.

Wolfsabschuss statt Herdenschutz

Entgegen den gesetzlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG sei zudem weder ein umfassender Herdenschutz als geeignete, mildere zur Verfügung stehende Maßnahme umgesetzt worden, obwohl die betroffenen Gebiete zu sog. Wolfspräventionsgebieten erklärt wurden, in denen der Prävention immer Vorrang zukommen soll, noch wäre umfassend und überzeugend dargelegt worden, warum ein Herdenschutz in diesen Gebieten als nicht geeignet angesehen wird.

Weiterer Wolf im Gebiet

Schließlich könnten auch die vorliegenden Ausführungen dazu, dass sich durch die geplante Entnahme der Erhaltungszustand der betroffenen Wolfspopulation nicht verschlechtert oder negativ beeinträchtigt würden, nicht überzeugen. Hier komme es zu teilweise widersprüchlichen Aussagen in Bezug auf das aktuelle Wolfsvorkommen. Darüber hinaus gab es bereits öffentliche Spekulationen über eine befürchtete mögliche Verpaarung mit einer Wölfin, die in einem benachbarten Gebiet als resident eingestuft worden ist, aus der heraus ein erstes Wolfsrudel in Schleswig-Holstein entstehen könnte. Der Abschuss des Wolfsrüden GW924m  (Dani) würde genau dieses potentielle erste Rudel verhindern.

Hier die Stellungnahme der DJGT sowie die Pressemitteilung in völler Länge: Pressemitteilung_geplante_Allgemeinverfügung_Entnahme_GW924m Stellungnahme_Allgemeinverfügung_GW924m

Stellungnahme_Allgemeinverfügung_GW924m

Weitere Informationen über die DJGT: http://www.djgt.de

Schießbefehle auf Wolf Dani und Wolf Roddy verlängert – gleichzeitig wächst der Widerstand in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen

Umweltminister Lies und Umweltminister Albrecht teilten fast zeitgleich mit, dass die Schießbefehle auf die beiden Wölfe verlängert worden sind. Weitere vier Wochen sollen dazu dienen, den Wölfen den Garaus zu machen. Während es in Niedersachsen höchstwahrscheinlich ein Polizeischütze ist, sollen in Schleswig-Holstein Jäger zum Killerkommando  zählen.

Ein Bericht zur Situation in Schleswig-Holstein erschien heute in den Lübecker Nachrichten. Zitat: Die Chance, „ein bestimmtes, scheues und intelligentes Tier zu erlegen“, werde nun mal „durch die Aktivität von unterschiedlichsten Personen an den Sichtungsorten des Wolfs nicht unbedingt gesteigert“.

Unterschiedlichste Personen? Auf LN-Nachfrage spricht ein Mitarbeiter des Ministeriums Klartext: Tierschützer hätten etwa auf Facebook zu Störaktionen aufgerufen, um den Wolf nicht vor die Flinten der Jäger laufen zu lassen. Außerdem fürchteten die Jäger selber, dass sie bei der Jagd erkannt werden könnten, wenn sich andere Personen im Wald aufhielten – und dass sie dann später womöglich Belästigungen durch Tierschützer erdulden müssten.

Wolfsschützerin: „Der Widerstand wächst“

Von organisierten Störaktionen durch Vereine oder Verbände wisse sie zwar nichts, sagt Brigitte Sommer, die Vorsitzende des Vereins „Wolfsschutz-Deutschland. Ihr Verein habe kürzlich nur einmal zufällig parallel zu einer Jagd eine Müllsammel-Aktion in einem Wald der Region durchgeführt. Aber ganz sicher gebe es „viele Leute, die da was von sich aus machen“. Immer mehr Menschen nämlich könnten es einfach nicht mehr nachvollziehen, weshalb der Wolf GW924m sterben solle. „Der Widerstand wächst.“ Verantwortlich für die Risse seien schließlich ja wohl eher die Schafhalter in der Region, die ihre Herden oftmals viel zu schlecht gesichert hätten. Hier geht es weiter http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Verhindern-Tierschuetzer-den-Abschuss-von-Wolf-GW924m-einem-angeblichen-Problemwolf-in-Schleswig-Holstein?fbclid=IwAR27Z5DEh-sVJCgUOGpl51xOjDrB5u_8r2A65Nd-81s8n47nMO-K6Ex5UdA

Im Fall von Familienvater Roddy heisst es heute knapp in einer Pressemitteilung des Umweltministerium Niedersachsen…

Genehmigung zur Tötung des Wolfsrüden GW717m wird erneuert

Pressemitteilung 19/2019
Die bis Ende Februar befristete artenschutzrechtliche Genehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden GW717m wird bis zum 31.03.2019 verlängert. Nachdem seit dem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 22.02.2019 gerichtlich ausdrücklich bestätigt ist, dass der Rüde entnommen werden darf, wird das Verfahren weiter unter Hochdruck vorangetrieben.
Die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken besteht unverändert fort. Die Erwartung ist, dass die Tötung zügig erfolgt.

Übersteigen die Verwaltungskosten um die beiden Abschüsse inzwischen die Kosten, die durch die Risse entstanden sind?

Interessant dazu wären kleine Anfragen der Oppositionsparteien. Auch hier können immer mehr Menschen nicht mehr nachvollziehen, weshalb ein Haupternährer erschossen werden soll, wenn die Risse doch durch die Förderrichtlinie erstattet werden könnten. Immer mehr Menschen sind sich sicher, dass hier ein Exempel statuiert werden soll. Dazu passt auch eine Forderung des Landvolkverbandes Mittelweser: „Wir fordern den Abschuss des gesamten „Rodewalder Rudels“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landvolk-Kreisverbandes Mittelweser. Solche Art von Populismus dürften immer weniger Leute wirklich nachvollziehen können, denn die EU hat mitgeteilt, dass 100 % Entschädigung und 100 % Förderung erstattet werden. Hier ist einfach kein Wille vorhanden, sich mit dem Wolf zu arrangieren. Ist das eine Wolfsrudel eliminiert, würde sich das nächste ansiedelnd, dass dann wieder weg müsste, ginge es nach dem Willen dieser Leute.

Spazierengehen auf öffentlichem Gelände in Wald in Flur und dabei noch Müll einsammeln ist ausdrücklich erlaubt

Wir rufen die Menschen ausdrücklich dazu auf, sich weiter im Sinne der Allgemeinheit zu betätigen. Auch als Bürgerreporter können sich Menschen engagieren und Fotos von unzureichenden Zäunen machen und diese Bilder an Zeitungen senden. Genaue Info siehe hier: https://www.change.org/p/wolf-pumpak-muss-weiterleben/u/24213911

 

 

Schleswig-Holstein: Fake-News frisch vom Bauernverband

Bauernverband verwendet Foto einer Schweizer Tierschutzorganisation um gegen Wölfe zu hetzen

Eine ziemlich peinliche Aktion gibt es heute auf der Facebookseite des Bauernverbandes Schleswig-Holstein zu bestaunen. Unter dem Titel „“ist das die Lösung? Wildtiere und Nutztiere leiden! Warum zäunen wir den Wolf nicht ein? Wir haben genug Naturschutzgebiete“ wird dort ein Foto verwendet, auf das die Organisation Schweizer Tierschutz STS das Copyright hat. Auf unsere telefonische Nachfrage beim Verein in der Schweiz,  sagte man uns, dass man dem Bauernverband Schleswig-Holstein selbstverständlich nicht erlaubt habe, dieses Foto zu verwenden um gegen Wölfe zu hetzen. Man behalte sich nun weitere Schritte vor.

Besonders pikant: Auf dem Foto ist ein Reh zu sehen, das in einem Maisschutzzaun verendet ist. Vor allem große Anbaugebiete ohne Hecken werden mit solchen Zäunen versehen. Ein solches Bild ist vor allem ein Statement gegen Monokulturen und ein Vorwurf gegen die Ignoranz der Bauern. Wer einen solchen Zaun aufstellt, muss diesen nämlich täglich kontrollieren, damit sich kein Wildtier darin verfängt. Dies ist im Falle des Rehs sehr wahrscheinlich nicht geschehen, denn die tief in den Boden gewühlte Mulde spricht eher dafür, dass das Tier dort mehrere Tage mit dem Tod gekämpft hat und sich niemand dafür interessiert hat. 

Update 27.02.19 – Der Bauernverband entschuldigt sich für die Verwendung des Fotos, nicht aber für die Verbreitung von Fake-News. Gerne hätte er die Entschuldigung veröffentlicht. Das machen wir doch gerne. Vielleicht freut sich der Bauernverband auch über Feedback zur Fake-Geschichte einen Maisschutzzaun in Zusammenhang mit dem Wolf zu bringen? Kontaktdaten im Text.

Sehr geehrte Frau Sommer.

Wir haben einen Fehler gemacht und das Foto gelöscht, im Einvernehmen mit den Schweizern, die übrigens sehr höflich im Umgang waren. Dafür haben wir uns ausdrücklich bedankt. Das möchten wir auch bei Ihnen tun für den Hinweis. Deutlich: Der Fehler lag bei uns. Auch das kann Wolfsschutz gern berichten, wir sind gespannt!


Mit freundlichen Grüßen

 

Sönke Hauschild

BAUERNVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V.

E-mail: s.hauschild@bvsh.net

Internet: www.bvsh.net

 

Grüner Kamp 19-21    

24768 Rendsburg