Cuxland: Wölfin erschossen – Genehmigung erst danach veröffentlicht – Strafanzeige

Vor Kurzem wurde im Landkreis Cuxhaven (Stinstedt/Mittelstenahe) eine Wölfin mit der Kennung GW2492f abgeschossen. Eine entsprechende „artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung“ wurde erst jetzt nach dem Abschuss öffentlich gemacht. Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt daher Strafanzeige gegen die Aussteller und Ausführenden der Verfügung. Denn diese nachträgliche Veröffentlichung nimmt klagefähigen Verbänden jede Möglichkeit zum Einspruch oder Eilantrag – ein klarer Eingriff in rechtsstaatliche Verfahren.

Beispielfoto Wölfin. © Brigitte Sommer

Landrat Thorsten Krüger (SPD) hätte letzte Woche laut einer Pressemitteilung des Landkreises vom 2. März  entsprechende Maßnahmen der Kreisverwaltung angekündigt. Seit ein paar Tagen sei eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme der Wolfs-Fähe GW2492f in Kraft gewesen. „Diese Wölfin ist für den maßgeblichen Teil der Nutztierrisse in den letzten Tagen und Wochen verantwortlich. Richtlinienkonforme Zäune und Herdenschutzhunde stellten für Weidetiere keinen hinreichenden Schutz mehr dar. Daher haben wir uns für die letale Entnahme dieser Fähe entschieden“, begründet Krüger in der Pressemitteilung. 

Zuletzt sei diese Wölfin in Stinstedt als schadensverursachend nachgewiesen worden. Dort war es in der Nacht vom 17. auf den 18.02.2026 in der Gemeinde Stinstedt zu einem Übergriff gekommen, bei dem eine ganze Schafherde mit ca. 100 Tieren über Stunden fünf Kilometer von der Weide in den Ortskern von Stinstedt gehetzt worden sei. Dieses Ereignis stellte eine neue Eskalationsstufe im Umgang des Wolfes mit Nutztierherden dar.

Landesumweltminister Meyer (Grüne) wird in CNV-Medien folgendermaßen zitiert: „Die Ausnahmegenehmigung ist nach Darstellung der Kreisverwaltung intensiv mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt gewesen. „Wir haben immer gesagt: Wo Wölfe trotz Herdenschutzes wiederholt Nutztiere reißen, müssen wir handeln, ohne die Gesamtpopulation zu gefährden“, wird Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer vom Landkreis zitiert. Und: „Der Abschuss ist ein klares und wichtiges Signal für unsere Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter: Diese Landesregierung ist gewillt und bereit, zu handeln. Wir warten die geplanten Rechtsänderungen auf Bundesebene nicht ab, auch wenn es schwierig ist…“
Fünf Schnellabschussverfahren wurden bereits in Niedersachsen von Gerichten gekippt. In allen diesen Fällen wurde das Schnellabschussverfahren selbst nicht grundsätzlich verboten, sondern die konkrete Genehmigung wegen Verfahrensfehlern (fehlende Anhörung, unzureichende Begründung, keine ausreichende Prüfung von Alternativen) als rechtswidrig eingestuft. Genau diese Punkte (nachträgliche Veröffentlichung, keine Anhörung von Verbänden) sind auch im aktuellen Cuxhaven-Fall (GW2492f) problematisch und werden von uns kritisiert. Deshalb stellen wir Strafanzeige. 

Fragwürdiger Herdenschutz statt Prävention

Offiziell soll GW2492f also tatsächlich alleine für den Übergriff auf eine Schafherde von rund 100 Tieren verantwortlich gewesen sein? Die Tiere wurden angeblich kilometerweit durch die Nacht getrieben. Ob eine einzelne Wölfin dazu allein in der Lage ist, wird von vielen Experten und auch von uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. bezweifelt. Ist ein Zaun nicht mehr wirksam und die Herde kann flüchten, reduziert dies auch den Beuterefelex eines Wolfes, denn er kann sich dann einer Beute tatsächlich zuwenden, während die anderen Tiere aus seinem Sichtfeld geraten, also der Reflex nicht mehr ausgelöst wird. Berichte sprechen teilweise von bis zu vier Wölfen, was hier logischer wäre.
Und selbst wenn: Der angebliche „wolfsabweisende Grundschutz“ mit 90-cm-Zäunen (dem gesetzlichen Minimum in Niedersachsen) hat offensichtlich versagt. Ob der Zaun überhaupt unter Spannung stand, ist fraglich. Im Cuxland – einer Region mit zahlreichen Entwässerungsgräben und feuchten Böden – bleiben Zäune an Gräben und Senken häufig ungesichert. Genau dort können Wölfe leicht von unten  oder durch Wassergräben eindringen. Statt immer wieder auf Abschuss zu setzen, müssten Behörden endlich flächendeckenden, wirksamen Herdenschutz  (höhere Zäune, stromführende Drähte, Herdenschutzhunde, nächtliche Stallung) tatsächlich zeitnah und unbürokratisch fördern und durch die Veterinärämter kontrollieren. Das wäre der einzig nachhaltige Weg.

Die traurige Geschichte der Wölfe im Cuxland

Dieser Abschuss ist leider kein Einzelfall, sondern Teil einer jahrelangen Hetzjagd im Cuxland. Bereits 2017 wurde das damalige Cuxlandrudel fast vollständig illegal ausgelöscht: Die Mutterwölfin lag erschossen auf dem Feld, der Vater „verschwand spurlos“. Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellte Strafanzeigen und setzte Belohnungen aus. 2021 versuchte Umweltminister Lies (SPD) gleich zwei Rudel per Abschussgenehmigung zu dezimieren. 2022 folgte ein weiterer illegal erschossener Wolf bei Beverstedt-Stubben – erneut Strafanzeige und Belohnung unsererseits. 2025 eskalierte es mit dem Rudel Nordholz: Die Fähe GW2841f stand nach Rissen an Rindern auf der Abschussliste – trotz fehlenden Herdenschutzes bei vielen Haltern. Wir protestierten damals öffentlich gegen diese „weitere Eskalation der Hetzjagd im Cuxland“. Immer wieder das gleiche Muster: Medienpanik, politischer Druck, schnelle Genehmigungen – und Rudel, die plötzlich „verschwinden“ oder gezielt dezimiert werden.
Wir befinden uns am Ende der Paarungszeit. Sollte eine Rudelbildung verhindert werden? Beispielfoto Wolfspaar © Brigitte Sommer

Sollte mit dem Abschuss eine Rudelbildung verhindert werden?

Wölfin GW2492f wird nicht als Einzelwölfin (territorialer Einzelwolf) gelistet – sondern als Fähe in einem Wolfspaar (bestätigt für 2024/2025, unbestätigt für 2025/2026). Aus den aktuellen Monitoring-Daten (Stand 3. März 2026):

  • Im Territorium Cuxhaven (Niedersachsen) ist GW2492f seit dem Monitoringjahr 2023/2024 als Teil eines Paares dokumentiert.
  • 2023/2024: Paar mit Rüde GW1859m.
  • 2024/2025: Bestätigtes Paar mit Rüde GW3023m (GW2492f als Fähe).
  • 2025/2026: Unbestätigtes Paar, aber Wolfsanzahl derzeit Null!? 
Es gibt keine öffentlichen Informationen über einen bestätigten Abschuss, Verkehrsunfall oder andere dokumentierte Todesursache für GW1859m oder GW3023m in den letzten Monaten/Jahren. Die Daten deuten jedoch auf ein plötzliches Verschwinden hin – typisch für viele Territorien im Cuxland, wo Rudel/Paare oft abrupt „auf Null“ fallen, ohne dass ein klarer Grund (z. B. Totfund) gemeldet wird.
Wir befinden uns am Ende der Paarungszeit, die Fähe kann trächtig gewesen sein. Insofern muss die Frage erlaubt sein, ob nicht tatsächlich eine Rudelbildung verhindert werden sollte. Dazu ist die Schießerei im Moment nur ausgesetzt. Sobald das DNA-Ergbnis feststeht und es nicht der „richtige“ Wolf gewesen sein sollte, darf weiter getötet werden. Perverser geht es kaum. 

Wir sagen Nein zu Abschüssen – Ja zu echtem Schutz

Wir lehnen jeden Wolfsabschuss grundsätzlich ab. Der Wolf ist noch immer streng geschützt und tödliche „Entnahmen“ lösen keine Probleme, sondern zerstören intakte Rudelstrukturen und die natürliche Regulation in unseren Ökosystemen. Wir fordern:

  • Sofortige Veröffentlichung aller Ausnahmegenehmigungen vor dem Vollzug
  • Verpflichtende Anhörung anerkannter Naturschutzverbände
  • Strenge Kontrollen des Herdenschutzes statt tödlicher „Lösungen“

Dieser Fall zeigt es wieder einmal deutlich:
Klagefähige Verbände sind wichtig – aber sie allein reichen nicht aus. Wenn Genehmigungen erst nach dem Abschuss veröffentlicht werden, bleibt oft nur noch das nachträgliche Klagen, was der Wölfin jetzt nicht mehr hilft. Was wirklich auch zählt, sind tatkräftige Menschen vor Ort, die Augen und Ohren offen halten, unser internes Wolfsmonitoring (incl. Wolfsschutzpatrouillen, um Wölfe vor Abschuss zu schützen, wie aktuell im Nordschwarzwald) machen, Zäune dokumentieren, damit wir Behörden konfrontieren und die Öffentlichkeit wachrütteln können.
Genau dafür steht Wolfsschutz-Deutschland e.V. seit Jahren. Wir freuen uns über neue Mitglieder aus dem Cuxland, die aktiv werden wollen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Uckermark: Neues Pilotprojekt zum Töten von Wölfen bereits im Einsatz – Wir sagen „Nein“

Es soll bereits Wölfe treffen. Der Landkreis Uckermark in Brandenburg hat mehr oder weniger klammheimlich eine neue Regelung beschlossen, die den Abschuss einzelner Wölfe nach Rissen an Weidetieren massiv erleichtern soll. Die Untere Naturschutzbehörde erteilt nun Ausnahmegenehmigungen (§ 45 Abs. 7 BNatSchG), sobald ein Wolf Schafe, Rinder oder anderes Weidevieh reißt und eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ besteht, dass er innerhalb von 48 Stunden zurückkehrt. Die Kreisverwaltung nennt das einen „Pilot“ – wir nennen es, was es ist: eine Erlaubnis, Wölfe zu jagen und zu töten.

Landrätin Karina Dörk (CDU) rechtfertigt das mit steigenden Risszahlen: 102 getötete Tiere 2023, 212 im Jahr 2024, 188 im Jahr 2025. Diese Zahlen werden in den Medien aufgebauscht, um Panik zu schüren – doch sie sind vernachlässigbar im Vergleich zu den echten Verlusten in der Weidetierhaltung: In Deutschland werden jährlich rund 50 Millionen Nutztiere geschlachtet. Hunderttausende Schafe, Rinder und Ziegen sterben jedes Jahr durch Vernachlässigung, Parasiten, Krankheiten, Geburtskomplikationen oder Witterungsschäden – ohne dass das je zu vergleichbarer Aufregung führt. Wolfsrisse machen weniger als 0,1 % der jährlichen Verluste aus.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Die Kernpunkte der Abschussfreigabe:

 

  • Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Uckermark hat bereits mindestens eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach der Sonderregelung erteilt.
  • Sie gelte für einzelne, schadensstiftende Wölfe nach Übergriffen auf geschützte Weidetiere (Schafe, Rinder, eingezäunte Wildtiere).
  • Bedingungen für den Abschuss:
    • Hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Wolf innerhalb von 48 Stunden zum Rissort zurückkehrt (das ist die „tierbiologische Grundlage“, wie Landrätin Karina Dörk es formuliert).
    • Meldung über die landesweite Wolfs-Hotline, dann sofortiger Kontakt.
    • Sofortige Genehmigung möglich, um bürokratische Verzögerungen zu vermeiden (frühere Genehmigungen seien oft zu spät, sodass der Wolf nicht mehr da war).
  • Pilotcharakter: Die Behörde nennt es explizit „Pilotcharakter“ – also ein landesweit einmaliger Ansatz in Brandenburg (außerhalb der bestehenden Wolfsverordnung des Landes).
  • Zweck: Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden (Landwirtschaft) oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Nähe zu Siedlungen).

 

Wir lehnen den Begriff „Problemwolf“ entschieden ab. Es gibt keine „Problemwölfe“ – es gibt Wölfe, die in einer Landschaft leben, in der der Herdenschutz vielerorts immer noch löchrig oder gar nicht vorhanden ist. Der Wolf jagt instinktiv, um zu überleben. Der Mensch hat die Verantwortung, seine Tiere wirksam zu schützen – mit Elektrozäunen, Herdenschutzhunden, Nachtpferchen und Untergrabschutz. Wo das fehlt, wird der Wolf zum Sündenbock degradiert, statt die eigentlichen Ursachen anzugehen. EU-weit seit Juli 2025 nur noch „geschützt“ – national aber noch streng geschützt.

Auf EU-Ebene wurde der Wolf 2025 aus Anhang IV (streng geschützt) in Anhang V (geschützt, Entnahme regulierbar) verschoben – eine politische Kapitulation vor Lobbyinteressen. In Deutschland gilt er jedoch aktuell weiterhin als streng geschützte Art (§ 7 Abs. 2 BNatSchG). Jeder Abschuss ist nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig. Genau diese engen Voraussetzungen werden mit solchen regionalen „Pilotprogrammen“ umgangen.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sagen klar: Kein Abschuss – nie.
Jede Tötung eines Wolfs ist ein Verlust für die Biodiversität, ein brutaler Eingriff in Rudelstrukturen und ein fatales Signal, dass Koexistenz scheitert. Verwaiste Welpen, zerstörte Familienverbände und zunehmende illegale Nachstellungen sind die traurige Folge – nicht weniger Konflikte.

Unsere Schritte

Die neue Sonderregelung wirft aus unserer Sicht mehrere kritische Fragen auf:

  • Ist sie mit dem nationalen Artenschutzrecht vereinbar?
  • Wurden anerkannte Naturschutzverbände und das Landesamt für Umwelt ausreichend beteiligt?
  • Warum wird nicht vorrangig in präventive Maßnahmen investiert, statt auf Entnahmen zu setzen – insbesondere wenn bereits Freigaben erteilt werden?
Wir haben umgehend einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen (UIG nach Brandenburgischem Umweltinformationsgesetz) gestellt. Ziel ist es, die vollständigen Unterlagen einzusehen: Begründung der Regelung, beteiligte Behörden und Verbände, detaillierte Rissstatistiken, tatsächliche Herdenschutzmaßnahmen in den betroffenen Betrieben sowie alle bereits erteilten Ausnahmegenehmigungen und deren Umsetzungsstand.
Parallel prüfen wir eine vorauseilende Verdachtsanzeige (Strafanzeige) wegen möglicher Vorbereitungshandlungen zu einer rechtswidrigen Tötung geschützter Tiere oder Amtspflichtverletzung. Solche Anzeigen sind nach § 158 StPO auch vor Vollendung einer Tat möglich und dienen der Transparenz sowie der Prävention. Wir behalten uns weitere rechtliche Schritte vor, sobald die Aktenlage klar ist und ein Verstoß gegen geltendes Recht erkennbar wird – auch wenn direkte Klagen oder Eilanträge gegen die allgemeine Regelung derzeit nicht möglich sind.
Wir suchen dort Menschen, die aktiv mit uns werden möchten: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Quelle:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolf GW2672m „Grindi“: Abschuss genehmigt – NI gewinnt Teilerfolg und legt Beschwerde ein

Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt den Teilerfolg der Naturschutzinitiative im Verfahren gegen Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs – Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind jetzt vor Ort im Einsatz. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat heute über den Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Tötung des Wolfs GW2672m („Hornisgrinde-Wolf“) entschieden: Der Hauptantrag auf vorläufigen Schutz vor der Tötung wurde größtenteils abgelehnt, sodass der Wolf grundsätzlich ab sofort und bis zum 10. März 2026 erschossen werden darf. Jedoch wurde bereits von der NI Beschwerde eingelegt. Morgen findet in Bühl eine Mahnwache für Grindi statt, organisiert von Wolfsfreunden vor Ort. 

Und die NI erzielte einen wichtigen Teilerfolg: Das Gericht untersagte die Verwendung bestimmter Waffen und Hilfsmittel, insbesondere halbautomatische oder automatische Waffen sowie Sichtgeräte für Nachtschuss mit elektronischen Bildverstärkern oder Umwandlern. Diese Einschränkung ist ein klarer Erfolg für den Tierschutz und zeigt, dass Gerichte EU-Recht (FFH-Richtlinie) und Verhältnismäßigkeit ernst nehmen – auch wenn der Abschuss selbst vorerst genehmigt bleibt.
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßen diesen Teilerfolg und den insgesamt mutigen Einsatz der Naturschutzinitiative ausdrücklich. Die NI hat sofort Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim angekündigt – ein entscheidender nächster Schritt, um Wolf Grindie das Leben zu retten.. Der Wolf GW2672m lebt seit 2024 friedlich im Nationalpark Schwarzwald (Nordschwarzwald) und eine akute Gefahr für Leib und Leben liegt nachweislich nicht vor. Die Ausnahmegenehmigung des baden-württembergischen Umweltministeriums widerspricht unserem Verständnis nach dem Vorsorgeprinzip und dem günstigen Erhaltungszustand für Wölfe sowie EU-Recht und Tierschutzrecht.
Beispielfoto Wolf.

 

Wir sind selbst vor Ort im Gebiet der Hornisgrinde. Gemeinsam mit unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer werden wir das Revier erwandern, alle relevanten Spuren, Sichtungen und Umstände dokumentieren und die Lage aus wolfsfreundlicher Perspektive bewerten. Unsere Erkenntnisse fließen direkt in unsere weitere Arbeit ein – inklusive möglicher rechtlicher, medialer und öffentlicher Schritte.
Wolfsfreunde und Unterstützer: Bleibt wachsam! Der Kampf um den Hornisgrinde-Wolf Grindi ist noch lange nicht entschieden – der Teilerfolg der NI gibt Hoffnung und weitere Instanzen und Dokumentationen vor Ort können den Abschuss stoppen. Wir behalten uns vor, unsere Dokumentationen dafür zu nutzen,  Strafanzeige gegen Entscheider und Ausführende zu erstatten. Falls das Verwaltungsgericht die Beschwerde der NI Recht gibt, befindet sich das Abschussteam unserer Meinung nach nicht in einem rechtssicheren Raum. 

 

Beispielfoto Wolfspaar. Wir sind ziemlich sicher, dass Grindi im Dezemeber 25 mit einer Fähe zusammen unterwegs gewesen ist. Mit dem Abschuss des Rüden soll eine Rudelbildung wohl verhindert werden.

 

Wir sind für Euch erreichbar:


Hotline: 0176 48732612
E-Mail: Volker.Vogel@wolfsschutz-deutschland.de 
Wolfsfreunde haben am Freitag, den 6.02.2025 eine Kundgebung für den Wolf Grindi organisiert. Uhrzeit: 18 Uhr am Kirchplatz in Bühl.
Hier eine Petitionen:

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Die Angst vor dem Wolf als Symptom unserer entfremdeten Seele

Es ist ein paradoxes Schauspiel, das sich in Foren, Petitionen und Social-Media-Kommentaren wiederholt: Menschen, die sich lautstark gegen jede Form von Tierquälerei stellen, gegen Massentierhaltung wettern, Zoos ablehnen und für den Schutz bedrohter Arten kämpfen – diese selben Menschen bekommen Panik, sobald ein Wolf mal sichtbar wird. Einer, der nicht angegriffen hat, nicht bedroht hat, einfach nur da ist: Ein grauer Schatten am Waldrand, ein flüchtiger Blick aus gelben Augen. Und sofort ertönt der chorale Ruf: Vergrämen, sofort! Mit Paintball, Gummigeschossen, Knallapparaten, Drohnen – Hauptsache, er verschwindet wieder aus unserem Sichtfeld. Das ist neurotisch. Und es ist zutiefst aufschlussreich.

 

Meinungsartikel von Brigitte Sommer

Diese Forderung nach Vergrämung – also nach gezielter Verhaltensmodifikation eines wilden Tiers kommt tatsächlich aus der Mitte der Tierfreunde-Szene. Aus Kreisen, die sonst jede Form von Dressur, Zwang oder Technisierung am Tier ablehnen. Plötzlich aber soll der Wolf lernen, sich unsichtbar zu machen, scheu zu bleiben, den Menschen zu meiden – nicht durch natürliche Evolution, sondern durch technische Intervention. Das ist Kontrolle pur. Sterilisierung der Wildnis. Der Wolf darf existieren – aber nur als abstraktes Konzept im fernen Wald, nicht als lebendiges, unberechenbares Wesen, das mal vorbeiläuft und uns ansieht.
Beispielfoto Wolfspaar. © Brigitte Sommer
Warum diese Panik? Weil der Wolf das Letzte ist, was wir nicht domestiziert haben. Hunde kuscheln, Katzen schnurren, Häschen lassen sich füttern – alles kontrollierbar, berechenbar, Teil unseres Alltags. Der freie Wolf aber bleibt wild. Er gehorcht keinem Kommando, er kuschelt nicht, er hat keine App. Er symbolisiert genau das, was unsere moderne Welt immer mehr verdrängt: Lebendigkeit ohne Genehmigung. Etwas Unkontrollierbares, das einfach ist, ohne sich unserem Sicherheitsbedürfnis zu unterwerfen. Diese Angst ist kulturell tief verwurzelt – das berühmte Rotkäppchen-Syndrom. Der Wolf als das Böse, Heimtückische, Verschlingende. Märchen, Fabeln, religiöse Metaphern und der Adel, der im Wald alleine jagen wollte, haben ihn über Jahrhunderte zum Feindbild gemacht. Heute dient er der Politik als Sündenbock.
Selbst wer rational weiß, dass Wölfe in Deutschland seit ihrer Rückkehr keinen einzigen Menschen angegriffen haben und sich meist nur kurz sehen lassen, kann diese Urangst oft nicht abschalten. Sie sitzt im Unterbewussten. Und bei manchen Tierfreunden bricht sie genau dann durch, wenn der Wolf die unsichtbare Grenze überschreitet: von „romantischem Wildtier“ zu „realem Wesen in meiner Nähe“. Statt Staunen, Neugier oder respektvoller Distanz kommt die Forderung nach Technokratie: Vergrämung als mildestes Mittel? Für viele klingt das harmlos – aber es ist der Versuch, ein freies Tier zu konditionieren, ihm Schmerz zuzufügen (Gummigeschosse, Knall, Fallen), damit es lernt, uns aus dem Weg zu gehen.
Das ist keine Koexistenz. Das ist Verdrängung durch Technik. Genau die Logik, die unseren Alltag immer stärker prägt: Smart-Home-Kameras überwachen den Garten, Algorithmen filtern Risiken aus dem Newsfeed, Präventivmaßnahmen minimieren jede Unwägbarkeit. Der Wolf wird zum Testfall: Wenn schon eine Sichtung oder ein Nachschauen oder auch ein ruhiges Hinterhergehen Panik auslöst, wie sehr fürchten wir dann erst die echte Unkontrollierbarkeit des Lebens? Was fehlt, ist die Lebendigkeit. Die Bereitschaft, etwas zuzulassen, das nicht kuschelt, nicht gehorcht, nicht nützlich ist. Etwas, das uns einfach nur ansieht – und damit unsere eigene Entfremdung spiegelt.
Wir predigen Respekt vor der Natur, solange sie artig bleibt. Sobald sie wirklich wild wird, greifen wir zur Fernbedienung. Der Wolf ist ein Spiegel. Und in diesem Spiegel sehen viele Tierfreunde nicht den Wolf – sondern ihre eigene neurotische Angst vor dem, was nicht app-gesteuert, nicht versichert und nicht unsichtbar gemacht werden kann. Vielleicht wäre es an der Zeit, statt Vergrämung, Überwachung und Abschuss zu fordern, mal innezuhalten. Den Blick zu erwidern. Und zu akzeptieren: Manchmal läuft ein Wolf vorbei. Und das ist – bei aller Angst – genau das, was uns im heutigen Leben so fehlt: ein Stück echte, ungezähmte Lebendigkeit.

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Der kaltblütige Abschuss von Wolf Bram – Ein Verlust für Natur und Menschlichkeit

Mit tiefer Betroffenheit und unermesslichem Entsetzen müssen wir mitteilen, was wir alle befürchtet haben: Bram ( GW3273m) aus den Niederlanden, ist tot. Am 3. Dezember 2025 wurde er von Jägern in der Region Utrechtse Heuvelrug erschossen – aufgrund einer Abschussverfügung, die wir von Anfang an als unrechtmäßig und barbarisch verurteilt haben. Bram war nicht nur ein Wolf, er war Vater, Beschützer und Symbol für die Möglichkeit einer machbaren Koexistenz zwischen Mensch und Wildtier. Sein Tod ist ein kaltblütiger Akt, der nicht nur ein Leben auslöscht, sondern auch die Stabilität seines Rudels zerstört und die Welpen in eine unsichere Zukunft stürzt. Wir sind schockiert, traurig und fassungslos empört über diesen vermeidbaren Verlust.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

 

Bereits im August dieses Jahres haben wir in unserem Artikel „Wolf Bram in den Niederlanden: Abschüsse sind keine Lösung“ klar Position bezogen. https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/17/wolf-bram-in-den-niederlanden-abschuesse-sind-keine-loesung/
Wir warnten vor den Konsequenzen einer solchen Entscheidung, kritisierten die unzuverlässigen DNA-Beweise, die fehlende Beweiskette und die Ignoranz alternativer Maßnahmen wie Gebietssperrungen, Vergrämung oder Konditionierung. Wir forderten eine verantwortungsvolle Politik, die menschliches Fehlverhalten – wie Anfüttern durch Hobbyfotografen oder das Ignorieren von Warnungen – sanktioniert, statt das Tier zu opfern. Bram wurde nie fachgerecht vergrämt; stattdessen wurde er zum Sündenbock gemacht. Die Provinz Utrecht hat versagt, die EU-Habitatrichtlinien und niederländisches Recht wurden missachtet, und nun liegt ein unschuldiges Wesen tot da. Dieser Abschuss ist kein „Management“, sondern eine Kapitulation vor Panikmache und Interessenkonflikten, wie wir sie bereits detailliert beschrieben haben. Was uns jedoch zutiefst empört und die Sprache verschlägt, ist die Welle der Heuchelei, die nun hereinbricht. Viele Tierschutzverbände und Naturschutzorganisationen, sowie auch Einzelpersonen der Wolfsschutzszene, die den Abschuss von Bram noch vor Monaten lautstark befürwortet oder zumindest toleriert haben, tun nun so, als ob sie bestürzt wären. Plötzlich erscheinen tränenreiche Beiträge in den Sozialen Medien, kondolierende Statements und Appelle an die „Menschlichkeit“. Wo war diese Betroffenheit, als Bram als „Problemtier“ diffamiert wurde? Organisationen, die sich als „Naturschützer“ bezeichnen, aber in Wahrheit enge Verbindungen zur Jägerschaft pflegen, forderten Abschüsse als „letzte Lösung“ – und jetzt? Jetzt heucheln sie Trauer, um ihr Image zu wahren. Diese Doppelmoral ist unerträglich. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V., haben von Anfang an nachrecherchierbar an der Seite der Arbeitsgruppe Wolf Leusden gestanden, die mit einer 37-seitigen Klage kämpfte – und wir stehen auch jetzt dazu: Abschüsse sind keine Lösung, sie sind ein Versagen.
Bram hinterlässt eine Lücke, die nicht zu füllen ist. Seine Partnerin Eva und die Welpen sind nun auf sich allein gestellt, in einem Gebiet, das weiterhin von menschlicher Ignoranz und Lobbyismus bedroht ist. Wir rufen alle auf: Lasst uns nicht in Heuchelei verfallen, sondern handeln. Boykottiert Organisationen, die mit zweierlei Maß messen. Bram darf nicht umsonst gestorben sein – lasst uns seine Geschichte zu einem Wendepunkt machen. Wir stehen in aufrichtiger Trauer weiter an der Seite der Werk Groep Wolf Leusden  https://www.facebook.com/profile.php?id=61565505701126 , die extra eine Stiftung gegründet hatte, um im Fall Bram klagen zu können. Es gibt bei der Stiftung noch einen Kalender mit Bildern vom Bram zu kaufen. Einfach dem Link oben folgen.
Die endgültige Bestätigung durch DNA-Analyse wird für den 12. Dezember erwartet.

Hier Fotos von Bram: https://www.wolvenutrecht.nl/oh-wat-een-wolf/

Quelle: https://www.rtvutrecht.nl/nieuws/4030412/wolf-bram-doodgeschoten-in-utrechtse-heuvelrug-dna-onderzoek-moet-uitwijzen-of-het-om-hem-gaat

Aufruf für uns in Deutschland

Wer Wölfe wirklich schützen will, kann das nicht vom Sofa oder hinter dem Bildschirm erledigen. Man muss rausgehen – genau dorthin, wo die Wölfe leben. Nicht, um die Tiere zu stören, sondern um denen ins Handwerk zu pfuschen, die ihnen nach dem Leben trachten.
Vor Ort sein. Sehen, hören, spüren, was wirklich passiert. Kein Livestream, kein Satellitenbild und kein noch so emotionaler Post ersetzt das. Das geht nur mit Menschen, die fit sind, gerne wandern, die Natur lieben und bereit sind, Zeit und Energie zu investieren, um an unserem internen Wolfsmonitoring teilzunehmen.
Eigentlich könnten wir es längst schaffen: Für jedes Wolfsrudel in Deutschland echte Beschützer vor Ort zu haben – Menschen, die präsent sind, dokumentieren, eingreifen, wenn nötig, und einfach zeigen: Hier passen wir auf. Also: Runter vom Sofa, weg von der Tastatur, raus ins Revier.
Die Wölfe brauchen keine Likes – sie brauchen Euch im echten Leben.
Macht mit. Wir garantieren unseren Aktiven Anonymität und statten sie mit allem aus, was gebraucht wird: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden

Update 18.12.25

Das DNA-Ergebnis bestätigte am 12.12.25, dass es sich tatsächlich um Wolf Bram gehandelt hat.

 

Der Wolf braucht uns: Wolfsschutz-Deutschland e. V. ruft zur Teilnahme an der NDR-Debatte auf!

Am 6. Oktober 2025 will die NDR-Sendung „Mitreden! Deutschland diskutiert“ eine Bühne bieten: „Der Wolf in Deutschland – schützen oder schießen?“ Mit Gästen wie Marie Neuwald (NABU, pro-Schutz) und Jens Schreinicke (Landesbauernverband, pro-Regulierung) wird die Debatte wahrscheinlich hitzig werden. Jetzt seid ihr dran: Ruft an (Telefonnummern in der Sendung), schickt E-Mails oder kommentiert live auf YouTube.

Teilt Erfolge wie wolfsabweisende Zäune (bis zu 90 % weniger Risse) oder Herdenschutzhunde. Zeigt, dass Koexistenz funktioniert – ohne Abschüsse!
Berichterstattung mit Gleichgewicht? Wohl eher nicht. © Brigitte Sommer
Eure Stimmen können den Unterschied machen: Kein Wolf darf getötet werden. Warum drängt die Zeit? Auch 2025 dominiert, wie schon seit Jahren,  in Medien (ARD, ZDF, regionale Sender) eine negative Narrative: Über 70 % der ca. 15–20 Beiträge fokussieren Konflikte – Risse (4.000 Fälle 2024), besorgte Bauern oder Abschussforderungen. Positive Aspekte wie die Regulierung von Wildbeständen? Kaum erwähnt. Diese Berichterstattung schürt Ängste und ignoriert die Erfolge der Rückkehr der Wölfe. Warnung: Die auf die Sendung nachfolgenden Berichte werden wahrscheinlich wieder tendenziös werden, Gegenstimmen könnten mehr heraus gestellt werden, als positive Stimmen in der Sendung selbst. Allerdings sollten wir es den Medien nicht so leicht machen. 

Bringt  deshalb Fakten ein! Die Debatte braucht unsere klare Stimme

Kritisch zu sehen: Der NABU, vertreten durch Neuwald, ist kein uneingeschränkter Wolfsverbündeter. Der Verband akzeptiert „Problemwolf“-Entnahmen – ein Begriff, der natürliches Verhalten verzerrt. Besonders problematisch: NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger ist selbst Jäger, was seine Haltung prägt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. steht hingegen klar gegen jeden Abschuss. Warum? Abschüsse sind sinnlos: Sie destabilisieren Rudel, erhöhen Risszahlen (z. B. durch verwaiste Jungtiere) und lösen keine Konflikte. Unser Fallbeispiel Knappenrode II (Sachsen) zeigt: Illegale Tötungen zerstören Rudel, ohne Schäden zu senken. Dr. Carsten Nowak, Wolfsexperte vom Senckenberg-Institut, bestätigte dies in einem Vortrag am 25. Januar 2024 beim Senckenberg-Institut in Frankfurt am Main: „Wir haben es in Deutschland nicht ein einziges Mal geschafft, den Wolf, der Schafe gerissen hat, zu entnehmen.“ https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/DNA-Tests, wie im Fall Wildflecken (Bayern 2024), beweisen: Abschüsse treffen Unschuldige. Erlaubte Abschüsse als Reaktion nach Rissen provieren Halter dazu, nicht zu schützen, um Abschussverfügungen zu erlangen, wie im Fall Gloria in NRW. 
Wölfe in Deutschland leben in kleinen Familien, bestehend aus Vater, Mutter und bis zu zwei Jahren alten Jungtieren, die in diesem Alter abwandern, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Die gefährliche Reise überleben höchstens 30 Prozent der Jungtiere. Die Anzahl der Welpen, die immer Ende April, Anfang Mai geboren werden, richtet sich nach Angebot an Beutetieren in einem Revier, das mindestens 250 Quadratkilometer groß sein muss. Dabei wird das Revier gegen fremde Wölfe verteidigt. Wölfe müssen also überhaupt nicht „reguliert“ werden, wie oft von der Jagdlobby propagiert wird, weil sie sich eben nicht ungebremst, wie behauptet, vermehren. Sie kommen auch in unserer Kulturlandschaft wunderbar zurecht. Wölfe brauchen keine einsamen Wälder.
Wir fordern härtere Strafen für illegale Abschüsse (113 dokumentierte Fälle seit 1999) und massive Förderung von Prävention. Unsere Arbeit lebt von Taten: Wir erstatten Strafanzeigen (z. B. Knappenrode II und Thüringen), setzen Belohnungen für Hinweise (z. B. Erfolg in der Sache Backhaus in Mecklenburg-Vorpommern) aus. Unterstützt uns als Mitglied, mit Spenden oder durch aktives Mitreden in der Sendung! Teilt diesen Aufruf, um die Debatte für den Wolf zu drehen. Hier die Daten zur Debatte mit Kontaktdaten: https://www.ndr.de/nachrichten/info/epg/Mitreden-Deutschland-diskutiert,sendung-19272.html?fbclid=IwY2xjawNPA3BleHRuA2FlbQIxMQABHhHLmyD8gfgJ9fm8X-8K5TX5PBSVBO52_2sQWOozS_XosiPZiCEgHqYOPtK__aem_N0rYhXfSBZfj2iw1SVM3BA

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/

Die absurde Logik der Wolfsgegner: Illegale Abschüsse als Argument für offizielle Wolfsjagd

In der hitzigen Debatte um den Wolf in Deutschland taucht immer wieder ein Vorwand auf, der auf den ersten Blick plausibel klingt, bei näherer Betrachtung jedoch als purer Unsinn entlarvt wird: Wolfsgegner und Jäger behaupten, illegale Abschüsse würden nur deshalb so häufig vorkommen, weil der offizielle Abschuss von Wölfen nicht ermöglicht werde. Diese „Verzweiflungstaten“ seien ein direkter Folgeeffekt des strengen Schutzes und nur eine Lockerung der Jagdregeln könne das Problem lösen. Es ist eine These, die nicht nur die Realität verdreht, sondern auch den Wolfsschutz aktiv untergräbt.

 

Als Wolfsschutz-Deutschland e. V., der sich uneingeschränkt für den Schutz der Wölfe einsetzt und jeden Abschuss ablehnt, möchten wir diese Behauptung entkräften. Sie ist nicht nur verrückt – sie ist gefährlich. Die rechtliche Lage: Kein Freifahrtschein für Wilderei.  Das Bundesnaturschutzgesetz (§§ 69, 71) und die EU-FFH-Richtlinie verbieten das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten des Wolfs. Jeder illegale Abschuss ist eine Straftat, die mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.

Beispielbild Jungwölfe.

Offizielle Abschüsse sind nur in Ausnahmefällen möglich. Selbst hier muss der Erhaltungszustand der Population gesichert sein, wie der Europäische Gerichtshof kürzlich bestätigt hat: Abschüsse müssen selektiv und als letztes Mittel erfolgen. Pauschale Quoten oder eine „offizielle Jagd“ sind rechtlich ausgeschlossen, solange der Wolf als gefährdete Art gilt.

Die Idee, dass der Schutz illegale Tötungen provoziere, ist absurd. Würde man den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen, wie es einige Bundesländer fordern, würde das nicht weniger Wilderei bedeuten, sondern mehr Tötungen insgesamt. In Ländern wie Schweden, wo Quoten existieren, bleibt der Bestand durch eine grausame Jagd künstlich niedrig und illegale Abschüsse häufen sich trotzdem – oft als „Zusatzservice“ zur offiziellen Jagd. In Deutschland dokumentiert die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) seit 1999 113 illegale Tötungen, 15 allein im vergangenen Jahr und fünf bereits in diesem Jahr. Die Dunkelziffer ist höher und steigt weiter.
Diese Zahlen widerlegen die These der Wolfsgegner: Offizielle Abschüsse sind rar und dennoch gibt es Dutzende illegaler Fälle. Der Grund? Hass und Konflikte mit Landwirten, die nicht durch mehr Jagd gelöst werden. Im Gegenteil: In Brandenburg, wo Abschussquoten von 15 Prozent diskutiert werden, warnen wir vor einer Eskalation der Kriminalität.
Die Logik der Gegner dreht sich im Kreis: Sie fordern mehr Tötungen, um Tötungen zu stoppen – ein Rezept für Chaos. Die wahre Verrücktheit: Ein Vorwand, um den Schutz abzubauen. Die Argumentation der Wolfsgegner ist zwar logisch fehlerhaft, aber leider strategisch clever. Indem sie illegale Abschüsse als „Folge des Verbots“ darstellen, drehen sie den Spieß um: Statt die Täter zu verurteilen, machen sie das Schutzgesetz zum Sündenbock. Das schürt Ängste bei Landwirten und Jägern und rechtfertigt Forderungen nach Quoten oder „wolfsfreien Zonen“.
Doch Studien zeigen: Abschüsse destabilisieren Rudel, erhöhen Risse durch unerfahrene Jungtiere und gefährden die Population. In Sachsen und Brandenburg verschwinden Rudel nicht durch „Sättigung“, sondern durch illegale Verfolgung. Diese These ignoriert zudem bewährte Alternativen. Herdenschutz – Zäune, Hunde, Beratung – reduziert Risse um bis zu 90 Prozent, wo er konsequent umgesetzt wird.
Statt Wölfe zu töten, sollte der Staat in Prävention investieren. Aber das passt nicht ins Narrativ der Gegner, die den Wolf als Feind sehen, nicht als Schlüsselart für gesunde Ökosysteme. Unser Appell: Schutz statt Jagd, Koexistenz statt Konflikt. Die These, illegale Abschüsse würden durch fehlende offizielle Jagd entstehen, ist verrückt, weil sie Fakten ignoriert, Gesetze missachtet und den Wolf weiter in Gefahr bringt. Bei Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnen wir jeden Abschuss ab – ob legal oder illegal. Der Wolf ist zurückgekehrt nach Jahrzehnten der Ausrottung und verdient seinen Platz in der Natur.
Wir fordern:
  • Härtere Strafen und bessere Aufklärung bei illegalen Tötungen.
  • Mehr Förderung für Herdenschutz und Akzeptanzbildung, vor allem zeitnahe Bearbeitung von Entschädigungen und Förderanträgen.
  • Keine Quoten, keine Aufnahme ins Jagdrecht – stattdessen einheitlichen strengen Schutz bundesweit.

Die Wölfe sind keine Bedrohung, sondern ein Erfolg des Naturschutzes. Lasst sie uns schützen, nicht jagen. 

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Thüringen: Illegaler Wolfsbeschuss bei Ilmenau – Strafanzeige und 2000 Euro Belohnung zur Ergreifung des Täters

Im Ilm-Kreis wurde vor zirka 14 Tagen ein junger Wolfsrüde illegal angeschossen und so schwer verletzt, dass er laut eines Sprechers des Umweltministeriums nach seiner Sichtung zeitnah eingeschläfert werden musste. Es hätte keine Aussicht auf Heilung bestanden. Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung bestätigte den Beschuss, die genetische Analyse zur Herkunft des Tieres läuft noch. Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 2000 Euro zur Ergreifung des Täters/der Täterin aus.

Das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs hat Strafanzeige bei der Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau erstattet – ebenso wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Der Abschuss von Wölfen ist auch eine Straftat nach Bundesnaturschutzgesetz, die mit einer hohen Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Beispielfoto Wolfsrüde. ©Brigitte Sommer

2.000 Euro Belohnung für Hinweise

Wir setzen eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung der Täter führen. Solche kriminellen Taten sind inakzeptabel und wir setzen alles daran, diesen Fall aufzuklären. Wenn Sie Informationen haben, kontaktieren Sie bitte die Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau unter 03677-601124 oder wenden Sie sich direkt an uns unter der Nummer 0176/ 48732612.

Unsere Kritik:

Verzögerte Kommunikation und problematischer Wolfsmanagementplan. Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt die verzögerte Information der Öffentlichkeit, die erst zwei Wochen nach dem Vorfall am 19. August 2025 erfolgte. Diese mangelnde Transparenz schadet dem Vertrauen in die Behörden und dem Schutz des Wolfes. Solche Vorfälle müssten sofort und klar kommuniziert werden. Noch schärfer kritisieren wir den neuen Wolfsmanagementplan Thüringen. Die Einbindung von Jägern in das Wolfsmonitoring ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Der Vorfall im Ilm-Kreis zeigt erneut, dass Jäger aufgrund ihrer Interessenlage nicht geeignet sind, den Wolfsbestand objektiv zu überwachen. Wer außer Jägern hat die Mittel, die Zeit, die Informationen und die Gelegenheit, auf Wölfe zu schießen? Dieser Fall unterstreicht die Risiken einer solchen Einbindung. Darüber hinaus lehnen wir jede Form von Wolfsregulierung, wie sie im Wolfsmanagementplan beinhaltet ist, entschieden ab. Der Wolfsbestand in Thüringen ist keineswegs gesichert. Laut der Rissstatistik für 2025 fehlte es bei nahezu 100 % der Schäden an Weidetieren an einem Herdenschutz. Statt den Wolf zu kriminalisieren, fordern wir einen flächendeckenden, effektiven Herdenschutz für Nutztiere endlich zu überprüfen und auch Konsequenzen für sich weigernde Weidetierhalter zu etablieren.

Unser Appell

Die illegale Tötung von Wölfen ist ein höchst krimineller Akt. Wir fordern:
  • Transparenz: Sofortige und vollständige Information der Öffentlichkeit bei solchen Vorfällen. Presseinformationen auf der Seite des Umweltministeriums, nicht nur die Information an ausgewählte Medien.
  • Effektiver Herdenschutz und Konsequenzen für Herdenschutzverweigerung.
  • Neutrales Monitoring, das frei von jagdlichen Interessen ist.
  • Konsequente Strafverfolgung: Illegale Tötungen müssen hart sanktioniert werden.

 

Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-09/04/wolf-im-ilm-kreis-illegal-angeschossen-anzeige?fbclid=IwY2xjawMnd9lleHRuA2FlbQIxMAABHj7Fzye3ixnbKS4vhoVw1D99y9inEwoa8ASxrr5nqr45tF3P0bbkjTILoHuc_aem_ugpuD1pNR1iMZIIy36ctYw

https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/Wolfsmanagementplan_2025.pdf?fbclid=IwY2xjawMneCVleHRuA2FlbQIxMQABHnNk-9S-VUhVZLRez0u0a9Ma7XQbY1Nd89b0kA2L-RmuNP3_kfFdm7Bk3J8X_aem_AMPg1wDzyaHGmt2M85V0Zw

https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/Schadenereignisse/Schadenstabelle_Nutztiere.pdf

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/

Wolfsschutz-Deutschland e. V. solidarisiert sich mit „Defend the Wolf“ und unterstützt die Mobilisierung für die Wolfszone Jura Vaudois

Die Lage ist alarmierend: In der Schweiz planen die Behörden, M351, den Vaterwolf des Mont Tendre-Rudels, der im Winter einen Schuss überlebt hat, sowie M121, das mögliche zukünftige Leittier des Suchet-Rudels, zu töten.  Wolfsschutz-Deutschland e. V. schließt sich der Kritik von „Defend the Wolf“ an den irreführenden Äußerungen des waadtländischen Staatsrats Vasilis Venizelos an und unterstützt die dringende Mobilisierung zum Schutz der Wölfe in der Wolfszone Jura Vaudois. Wir rufen alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde dazu auf, sich vor Ort aktiv für den Erhalt der Wölfe einzusetzen.

Beispielfoto, erstellt mit KI von Grok/X.

 

Wir unterstützen die von „Defend the Wolf“ in seiner Pressemitteilung aufgeführten Punkte und listen diese im Folgenden auf, um die Dringlichkeit der Situation zu verdeutlichen:

  1. „Proaktive Regulierung“ als Täuschung: Der Begriff „proaktive Regulierung“ verschleiert gezielte Tötungen einer geschützten Art. Die Schüsse im vergangenen Winter waren keine Regulierung, sondern ein bewusster Akt der Zerstörung. Wir fordern eine klare Benennung: Ein Wolf ist kein Zielobjekt.
  2. Politisch fragwürdige Maßnahmen: Venizelos’ Eingeständnis, dass solche Aktionen künftig kaum durchführbar seien, zeigt deren mangelnde Legitimität. Es handelt sich nicht um eine grundsätzliche Entscheidung, sondern um eine politische Imageberechnung.
  3. Ziel M351 als Vorwand: Die Behauptung, nur M351, das „problematische Zuchttier“, zu eliminieren, ignoriert die biologischen Folgen. Die Tötung eines Zuchttiers destabilisiert das gesamte Rudel sozial, territorial und verhaltensmäßig – eine Strategie, die einer teilweisen Ausrottung gleichkommt.
  4. Der Jura als Schießstand: Trotz gegenteiliger Beteuerungen wurde der Jura durch intransparente und brutale Verwaltungsmaßnahmen zum Jagdgebiet. Worte wie „Demut“ oder „Lebendigkeit“ können diese Realität nicht vertuschen.
  5. Fehlgeleitete Argumentation: Die Aussage, nicht alle Schafalmen seien „schützbar“, rechtfertigt Gewalt gegen Wölfe, anstatt ein überholtes Pastoralmodell zu überdenken. Wir fordern eine Politik der Koexistenz statt der Konfrontation.

Dringender Handlungsaufruf für die Wolfszone Jura Vaudois:


Die geplanten Tötungen von M351 und M121 sind nicht nur grausam, sondern auch kontraproduktiv. Solche Maßnahmen zerstören die sozialen Strukturen der Wolfsrudel, führen zu ihrer Zersplitterung, verstärken Angriffe auf Vieh und fördern die unkontrollierte Ausbreitung anderer Rudel. Dies ist eine absurde und zerstörerische Logik, die das ökologische Gleichgewicht gefährdet. Wir lehnen den brutalen Umgang mit Lebens ab und fordern, dass Angst und politischer Druck nicht länger das Schicksal einer geschützten Spezies bestimmen.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. steht solidarisch an der Seite von „Defend the Wolf“ und dem „Kommitee gegen Wolfsabschüsse“ und unterstützt den Aufruf zur Mobilisierung. Wir fordern eine radikale Neuausrichtung der Wildtierpolitik, die den Wolf als unverzichtbaren Bestandteil unserer Ökosysteme anerkennt. Gemeinsam setzen wir uns für eine nachhaltige Koexistenz ein, die Mensch, Tier und Natur respektiert. Handelt jetzt mit uns – verteidigen wir die Wölfe, verteidigen wir die Natur!

Es wurde eine Petition eröffnet

Petitionstext: „Die Wölfe M121 und M351 wurden aufgrund “unangemessenen Verhaltens” willkürlich zum Abschuss freigegeben. Beide Abschüsse fallen in den Geltungsbereich der Kantone, bei M121 weil er als Einzelwolf eingestuft wurde, beim Wolf M351 weil er „aggressives Verhalten“ an den Tag lege, das potenziell gefährdend für Menschen sein könnte.

M351 ist Teil des Mont Tendre Rudels und potenzieller Vater der Jungtiere, die bald geboren werden. Bei M121 gibt es Grund zur Annahme, dass er ebenfalls Teil eines Rudels ist, was nicht mehr in den Bewilligungsbereich der Kantone fallen würde.

Beide Abschüsse fallen in die Paarungszeit – die willkürliche Abschussbewilligung gefährdet also nicht nur das Leben der beiden Wölfe, sondern auch das der Jungtiere ihrer Rudel, die bald auf die Welt kommen!

„Defend The Wolf“ und „Kommitee gegen Wolfsabschüsse“ fordern:

  • Die Kantone Waadt und Neuenburg dazu auf, die Abschussbefehle für beide Wölfe sofort zurückzuziehen.
  • Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) dazu auf, eine Untersuchung zur Erteilung der Abschussbewilligungen einzuleiten.“ Hier geht es zur Unterschrift:

 

Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde, die vor Ort am Mont Tendre aktiv werden können, melden sich bitte hier beim Kommitee gegen Wolfsabschüsse: https://www.facebook.com/groups/303799529310696

oder bei „Defend The Wolf“: https://www.facebook.com/defendthewolf

 

Schweiz wird von der Berner Konvention erneut gerügt

Das Präsidium der Berner Konvention in Straßburg bedauerte das Versäumnis des Bundesamts für Umwelt (BAFU), einen Bericht über die proaktive Wolfsregulierung vorzulegen und forderte den Bund erneut zur Erfüllung seiner Berichtspflicht auf. CHWOLF und Avenir Loup Lynx Jura (ALLJ), die die Beschwerde eingereicht hatten, begrüßen die Sitzungsresultate, kritisieren jedoch die unkooperative Haltung des BAFU.

Das Präsidium betonte, dass trotz des geänderten Schutzstatus des Wolfs die Regeln der Berner Konvention gelten: Wolfsbestände müssen ökologischen und wissenschaftlichen Standards entsprechen, Nachtjagd und Zielgeräte sind verboten. Kritisiert wurde zudem der Abschuss eines Wolfsrudels im UNESCO-Biosphärenreservat, der ein 20-jähriges Forschungsprojekt im Schweizerischen Nationalpark zerstörte und eine Koexistenzstudie im Juramassiv stoppte. Susanne Clauss (ALLJ) unterstrich die Bedeutung der gestoppten Jurastudie für die Koexistenz von Nutztieren und Großraubtieren.
Weiterhin äußerte das Präsidium Besorgnis über Kürzungen bei Herdenschutzmaßnahmen und forderte den Bund auf, ausreichende Mittel für nicht-letale Methoden und die Förderung von Koexistenz bereitzustellen. Christina Steiner (CHWOLF) kritisierte insbesondere die Streichung von Mitteln für Herdenschutzhunde. Im Herbst erwartet das Präsidium neue Berichte und hofft auf die Mitwirkung des BAFU.
Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, aber sie hat keinen Mechanismus für verbindliche Strafen. Eine Rüge ist lediglich ein öffentlicher Verweis, der moralischen oder diplomatischen Druck erzeugen kann, aber keine rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen nach sich zieht.

 

Quellen:

https://chwolf.org/news/der-bund-wird-von-der-berner-konvention-erneut-geruegt-05-2025?fbclid=IwY2xjawKb2ZFleHRuA2FlbQIxMQABHlnKtepgLHtaup3wnKMbORBom315uQnIrmM7EddxET55AXEU11gaEwKn1ghg_aem_Q-mCUg_39uWYdVgp3qnjHA

https://chwolf.org/medien/chwolf-medien-ecke/medienmitteilungen-2025/medienmitteilung-vom-20-05-2025

Skandal in den Niederlanden: Schießgenehmigung auf Wolf aufgrund von Fake-News?

Ein neuer Tiefpunkt im Umgang mit Wölfen: Die Provinz Gelderland hat am 6. Mai 2025 eine Genehmigung erteilt, einen sogenannten „Problemwolf“ im Nationalpark De Hoge Veluwe abzuschießen – auf Basis von zweifelhaften Beweisen und unter Missachtung elementarer Rechtsgrundsätze. Die niederländischen Naturschützer von „De Faunabescherming“ haben zurecht Einspruch eingelegt und wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stehen in voller Solidarität an ihrer Seite, um diesen skandalösen Angriff auf den Wolfschutz anzuprangern!

Ein fragwürdiger Vorfall nach Jahren der Antiwolfspropaganda

Die Begründung der Provinz ist ein angeblicher Angriff eines Wolfs auf eine Joggerin am 13. April 2025. Doch die Umstände dieses Vorfalls sind mehr als fragwürdig. Der Nationalpark De Hoge Veluwe gehört einem privaten Betreiber, der seit Jahren nach dem Leben der Wölfe trachtet. Schon 2022 wurde der Park dafür kritisiert, Wölfe durch Futter anzulocken, um sie dann als „Problem“ darzustellen (Omroep Gelderland, 26. Oktober 2022). Mehrfach hat der Park versucht, Abschüsse zu erwirken – zuletzt wurde ein Antrag am 9. April 2025 abgelehnt, nur vier Tage bevor der Vorfall mit der Joggerin gemeldet wurde. Ist es Zufall, dass dieser „Angriff“ so kurz nach einer weiteren Zurückweisung stattfand?
Beispielfoto Wolf.

Manipulierte Beweise und zweifelhafte DNA

Die Beweislage ist erschütternd schwach. Zeugen äußerten Zweifel, ob es sich überhaupt um einen Wolf handelte – einige vermuteten, es könnte ein Hund gewesen sein (NRC, 15. April 2025). Ein veröffentlichtes Foto des Vorfalls zeigt zudem klare Anzeichen einer Photoshop-Manipulation: Unnatürliche Beleuchtung, fehlende Schatten und scharfe Kanten deuten darauf hin, dass der Wolf nachträglich eingefügt wurde. Auch die angebliche DNA-Bestätigung ist fragwürdig. Die Provinz behauptet, ein DNA-Test habe einen Wolf bestätigt (Binnenlands Bestuur, 6. Mai 2025), doch Berichte vom 14. und 15. April 2025 – sowohl vom Nationalpark, als auch von der Provinz – machten deutlich, dass die Ergebnisse noch ausstehen und die Analyse Wochen oder Monate dauern könnte (Barneveldse Krant, 15. April 2025). „De Faunabescherming“ hat zudem aufgedeckt, dass die Proben nicht aus einer Wunde, sondern von der Kleidung der Joggerin stammen und von einem Jäger – nicht von einem Mediziner – entnommen wurden (@faunabeschermin, 17. April 2025). Solche Proben sind anfällig für Verunreinigungen und unzuverlässig. Es scheint, als wolle die Provinz mit voreiligen Behauptungen den Abschuss rechtfertigen.

Rechtsbruch und Interessenskonflikte

„De Faunabescherming“ hat den Einspruch aus mehreren Gründen eingelegt. Die Provinz hat eine Einspruchsfrist von nur zwei Tagen gesetzt – ein klarer Verstoß gegen niederländisches Recht, das normalerweise sechs Wochen für Einsprüche vorsieht (Omroep Gelderland, 6. Mai 2025). Niko Koffeman, Vorsitzender von „De Faunabescherming“, kritisiert diese Frist scharf: „Das kann gar nicht sein!“ Er vermutet, dass die Provinz den Abschuss schnell durchführen will, bevor die Wahrheit ans Licht kommt. Koffeman wirft der Provinz außerdem vor, als „Pressestelle des Nationalparks De Hoge Veluwe“ zu agieren. Der private Betreiber des Parks verweigert externen Forschern den Zugang, um unabhängige Untersuchungen zu verhindern und hat über Jahre hinweg versucht, Wölfe aus dem Gebiet zu entfernen – sei es durch Paintballwaffen (gerichtlich gestoppt 2024) oder durch gezielte Abschussanträge. Die Nähe zwischen Provinz und Park ist ein klarer Interessenskonflikt.

 

Das linke Bild nudelte die internationale Presse rauf und runter. Doch es gibt noch weitere Fotos. Siehe rechts. @Privat
Basierend auf der Analyse eines Photoshopexperten gibt es starke Hinweise darauf, dass der Wolf im linken Bild per Photoshop eingefügt wurde:
Wir haben die beiden Bilder dem Photoshopexperten Timo K. vorgelegt. Hier seine Einschätzung: „Die Tatsache, dass das rechte Bild den Wolf nicht zeigt, legt nahe, dass entweder zwei Fotos zur gleichen Zeit gemacht wurden (eines mit und eines ohne Wolf) oder dass das linke Bild manipuliert wurde, um den Wolf hinzuzufügen.
  • Die Beleuchtung und Schatten des Wolfs passen nicht zur Umgebung.
  • Die Kanten des Wolfs wirken unnatürlich scharf und nicht vollständig in die Umgebung integriert.
  • Das Fehlen von Interaktion mit der Umgebung (z. B. Schatten, beeinflusstes Gras) unterstützt die Vermutung einer Manipulation.
  • Das Verhalten der Personen (keine Reaktion auf den Wolf) und die Positionierung des Wolfs wirken unnatürlich.
Es ist wahrscheinlich, dass das rechte Bild das Original ist und der Wolf im linken Bild nachträglich eingefügt wurde, möglicherweise um den Vorfall dramatischer darzustellen oder die Abschussgenehmigung zu rechtfertigen. „

Keine Dringlichkeit, keine Gefahr

Koffeman stellt die Dringlichkeit der Maßnahme infrage: „Wenn es wirklich einen gefährlichen Wolf gibt, warum wurde der Park dann nicht gleich nach dem Vorfall geschlossen?“ Tatsächlich blieb der Park drei Wochen lang geöffnet, was darauf hindeutet, dass keine unmittelbare Gefahr bestand. Auch wurden Alternativen wie Vergrämung oder Umsiedlung nicht ernsthaft geprüft, obwohl der Interprovinciale Wolvenplan solche Maßnahmen vorschreibt (Zoogdiervereniging, 17. Februar 2021). Stattdessen greift die Provinz zur radikalsten Lösung: dem Tod eines geschützten Tieres, nur wenige Tage nachdem der Park erneut einen Abschussantrag abgelehnt bekam.

Wölfe verdienen Schutz, keine Verfolgung!

Wölfe sind in Europa eine streng geschützte Art und ihre Rückkehr in die Niederlande ist ein Erfolg des Naturschutzes. Sie regulieren Ökosysteme und bereichern die Biodiversität. Doch statt sie zu schützen, scheint die Provinz Gelderland der wolfsfeindlichen Agenda eines privaten Parkbetreibers zu folgen, der seit Jahren alles daran setzt, Wölfe aus seinem Gebiet zu vertreiben. „De Faunabescherming“ kämpft entschlossen gegen diese Ungerechtigkeit und wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stehen in voller Solidarität an ihrer Seite.

Unsere Unterstützung für den niederländischen Naturschutz

Als deutscher Verein können wir keine direkten Forderungen an die niederländischen Behörden stellen, aber wir unterstützen den mutigen Einspruch von „De Faunabescherming“ mit aller Kraft. Wir rufen die Provinz Gelderland auf, die Stimmen der Naturschützer ernst zu nehmen und die Abschussgenehmigung zurückzunehmen. Wir fordern Transparenz: Die Beweise – insbesondere die angeblichen DNA-Ergebnisse – müssen unabhängig überprüft werden. Und wir appellieren an die europäischen Naturschutzbehörden, die Einhaltung der Habitatrichtlinie sicherzustellen, die Wölfe schützt.

Hundebisse in den Niederlanden und Deutschland – Ein Vergleich

Im Kontext des Vorfalls im Nationalpark De Hoge Veluwe, bei dem Zeugen laut NRC (15. April 2025) vermuteten, dass ein Hund – und kein Wolf – die Joggerin gebissen haben könnte, werfen Statistiken zu Hundebissen ein neues Licht auf die Debatte:
Niederlande: Laut inoffiziellen Angaben werden in den Niederlanden jährlich etwa 150.000 Menschen von Hunden gebissen, etwa 1.800 landen in der Notaufnahme und 200 im Krankenhaus  (Wolfsbisse sind in Europa dagegen praktisch nicht dokumentiert). Diese Zahlen sind jedoch nicht offiziell bestätigt, da es keine aktuellen Statistiken von niederländischen Behörden gibt.
  • Deutschland: Laut einem Bericht von „BILD.de“ („In Deutschland: Hunde beißen 21 Menschen tot – in nur fünf Jahren“, 2025) sterben in Deutschland im Schnitt der letzten zehn Jahre fünf bis sechs Menschen jährlich durch Hundeattacken, das entspricht etwa 50 Todesfällen in einem Jahrzehnt. Zusätzlich werden laut X-Posts jährlich 25.000 bis 71.000 Bissattacken durch Hunde verzeichnet zu null dokumentierten Wolfsbissen.
Relevanz für den Vorfall: Die hohe Zahl an Hundebissen in beiden Ländern – im Gegensatz zur extremen Seltenheit von Wolfsbissen – unterstreicht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Hund für den Vorfall im Nationalpark verantwortlich sein könnte. Angesichts der zweifelhaften Beweislage (manipuliertes Foto, unzuverlässige DNA-Proben) und der Interessen des Parkbetreibers, Wölfe loszuwerden, ist eine unabhängige Untersuchung dringend erforderlich, um die Wahrheit zu klären.
Aber selbst wenn ein Wolf die Joggerin gebissen hätte, würde dies keinen Grund für eine Tötung darstellen, da die Verletzung nicht schwerwiegend war (keine Schließung des Parks, keine weiteren Schutzmaßnahmen). Dies wird durch den Verweis auf den Interprovincialen Wolvenplan untermauert, der nicht-tödliche Maßnahmen vorschreibt.
Weitere Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/