Der Wolf braucht uns: Wolfsschutz-Deutschland e. V. ruft zur Teilnahme an der NDR-Debatte auf!

Am 6. Oktober 2025 will die NDR-Sendung „Mitreden! Deutschland diskutiert“ eine Bühne bieten: „Der Wolf in Deutschland – schützen oder schießen?“ Mit Gästen wie Marie Neuwald (NABU, pro-Schutz) und Jens Schreinicke (Landesbauernverband, pro-Regulierung) wird die Debatte wahrscheinlich hitzig werden. Jetzt seid ihr dran: Ruft an (Telefonnummern in der Sendung), schickt E-Mails oder kommentiert live auf YouTube.

Teilt Erfolge wie wolfsabweisende Zäune (bis zu 90 % weniger Risse) oder Herdenschutzhunde. Zeigt, dass Koexistenz funktioniert – ohne Abschüsse!
Berichterstattung mit Gleichgewicht? Wohl eher nicht. © Brigitte Sommer
Eure Stimmen können den Unterschied machen: Kein Wolf darf getötet werden. Warum drängt die Zeit? Auch 2025 dominiert, wie schon seit Jahren,  in Medien (ARD, ZDF, regionale Sender) eine negative Narrative: Über 70 % der ca. 15–20 Beiträge fokussieren Konflikte – Risse (4.000 Fälle 2024), besorgte Bauern oder Abschussforderungen. Positive Aspekte wie die Regulierung von Wildbeständen? Kaum erwähnt. Diese Berichterstattung schürt Ängste und ignoriert die Erfolge der Rückkehr der Wölfe. Warnung: Die auf die Sendung nachfolgenden Berichte werden wahrscheinlich wieder tendenziös werden, Gegenstimmen könnten mehr heraus gestellt werden, als positive Stimmen in der Sendung selbst. Allerdings sollten wir es den Medien nicht so leicht machen. 

Bringt  deshalb Fakten ein! Die Debatte braucht unsere klare Stimme

Kritisch zu sehen: Der NABU, vertreten durch Neuwald, ist kein uneingeschränkter Wolfsverbündeter. Der Verband akzeptiert „Problemwolf“-Entnahmen – ein Begriff, der natürliches Verhalten verzerrt. Besonders problematisch: NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger ist selbst Jäger, was seine Haltung prägt. Wolfsschutz-Deutschland e. V. steht hingegen klar gegen jeden Abschuss. Warum? Abschüsse sind sinnlos: Sie destabilisieren Rudel, erhöhen Risszahlen (z. B. durch verwaiste Jungtiere) und lösen keine Konflikte. Unser Fallbeispiel Knappenrode II (Sachsen) zeigt: Illegale Tötungen zerstören Rudel, ohne Schäden zu senken. Dr. Carsten Nowak, Wolfsexperte vom Senckenberg-Institut, bestätigte dies in einem Vortrag am 25. Januar 2024 beim Senckenberg-Institut in Frankfurt am Main: „Wir haben es in Deutschland nicht ein einziges Mal geschafft, den Wolf, der Schafe gerissen hat, zu entnehmen.“ https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/DNA-Tests, wie im Fall Wildflecken (Bayern 2024), beweisen: Abschüsse treffen Unschuldige. Erlaubte Abschüsse als Reaktion nach Rissen provieren Halter dazu, nicht zu schützen, um Abschussverfügungen zu erlangen, wie im Fall Gloria in NRW. 
Wölfe in Deutschland leben in kleinen Familien, bestehend aus Vater, Mutter und bis zu zwei Jahren alten Jungtieren, die in diesem Alter abwandern, um sich ein eigenes Revier zu suchen. Die gefährliche Reise überleben höchstens 30 Prozent der Jungtiere. Die Anzahl der Welpen, die immer Ende April, Anfang Mai geboren werden, richtet sich nach Angebot an Beutetieren in einem Revier, das mindestens 250 Quadratkilometer groß sein muss. Dabei wird das Revier gegen fremde Wölfe verteidigt. Wölfe müssen also überhaupt nicht „reguliert“ werden, wie oft von der Jagdlobby propagiert wird, weil sie sich eben nicht ungebremst, wie behauptet, vermehren. Sie kommen auch in unserer Kulturlandschaft wunderbar zurecht. Wölfe brauchen keine einsamen Wälder.
Wir fordern härtere Strafen für illegale Abschüsse (113 dokumentierte Fälle seit 1999) und massive Förderung von Prävention. Unsere Arbeit lebt von Taten: Wir erstatten Strafanzeigen (z. B. Knappenrode II und Thüringen), setzen Belohnungen für Hinweise (z. B. Erfolg in der Sache Backhaus in Mecklenburg-Vorpommern) aus. Unterstützt uns als Mitglied, mit Spenden oder durch aktives Mitreden in der Sendung! Teilt diesen Aufruf, um die Debatte für den Wolf zu drehen. Hier die Daten zur Debatte mit Kontaktdaten: https://www.ndr.de/nachrichten/info/epg/Mitreden-Deutschland-diskutiert,sendung-19272.html?fbclid=IwY2xjawNPA3BleHRuA2FlbQIxMQABHhHLmyD8gfgJ9fm8X-8K5TX5PBSVBO52_2sQWOozS_XosiPZiCEgHqYOPtK__aem_N0rYhXfSBZfj2iw1SVM3BA

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/

Die absurde Logik der Wolfsgegner: Illegale Abschüsse als Argument für offizielle Wolfsjagd

In der hitzigen Debatte um den Wolf in Deutschland taucht immer wieder ein Vorwand auf, der auf den ersten Blick plausibel klingt, bei näherer Betrachtung jedoch als purer Unsinn entlarvt wird: Wolfsgegner und Jäger behaupten, illegale Abschüsse würden nur deshalb so häufig vorkommen, weil der offizielle Abschuss von Wölfen nicht ermöglicht werde. Diese „Verzweiflungstaten“ seien ein direkter Folgeeffekt des strengen Schutzes und nur eine Lockerung der Jagdregeln könne das Problem lösen. Es ist eine These, die nicht nur die Realität verdreht, sondern auch den Wolfsschutz aktiv untergräbt.

 

Als Wolfsschutz-Deutschland e. V., der sich uneingeschränkt für den Schutz der Wölfe einsetzt und jeden Abschuss ablehnt, möchten wir diese Behauptung entkräften. Sie ist nicht nur verrückt – sie ist gefährlich. Die rechtliche Lage: Kein Freifahrtschein für Wilderei.  Das Bundesnaturschutzgesetz (§§ 69, 71) und die EU-FFH-Richtlinie verbieten das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten des Wolfs. Jeder illegale Abschuss ist eine Straftat, die mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.

Beispielbild Jungwölfe.

Offizielle Abschüsse sind nur in Ausnahmefällen möglich. Selbst hier muss der Erhaltungszustand der Population gesichert sein, wie der Europäische Gerichtshof kürzlich bestätigt hat: Abschüsse müssen selektiv und als letztes Mittel erfolgen. Pauschale Quoten oder eine „offizielle Jagd“ sind rechtlich ausgeschlossen, solange der Wolf als gefährdete Art gilt.

Die Idee, dass der Schutz illegale Tötungen provoziere, ist absurd. Würde man den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen, wie es einige Bundesländer fordern, würde das nicht weniger Wilderei bedeuten, sondern mehr Tötungen insgesamt. In Ländern wie Schweden, wo Quoten existieren, bleibt der Bestand durch eine grausame Jagd künstlich niedrig und illegale Abschüsse häufen sich trotzdem – oft als „Zusatzservice“ zur offiziellen Jagd. In Deutschland dokumentiert die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) seit 1999 113 illegale Tötungen, 15 allein im vergangenen Jahr und fünf bereits in diesem Jahr. Die Dunkelziffer ist höher und steigt weiter.
Diese Zahlen widerlegen die These der Wolfsgegner: Offizielle Abschüsse sind rar und dennoch gibt es Dutzende illegaler Fälle. Der Grund? Hass und Konflikte mit Landwirten, die nicht durch mehr Jagd gelöst werden. Im Gegenteil: In Brandenburg, wo Abschussquoten von 15 Prozent diskutiert werden, warnen wir vor einer Eskalation der Kriminalität.
Die Logik der Gegner dreht sich im Kreis: Sie fordern mehr Tötungen, um Tötungen zu stoppen – ein Rezept für Chaos. Die wahre Verrücktheit: Ein Vorwand, um den Schutz abzubauen. Die Argumentation der Wolfsgegner ist zwar logisch fehlerhaft, aber leider strategisch clever. Indem sie illegale Abschüsse als „Folge des Verbots“ darstellen, drehen sie den Spieß um: Statt die Täter zu verurteilen, machen sie das Schutzgesetz zum Sündenbock. Das schürt Ängste bei Landwirten und Jägern und rechtfertigt Forderungen nach Quoten oder „wolfsfreien Zonen“.
Doch Studien zeigen: Abschüsse destabilisieren Rudel, erhöhen Risse durch unerfahrene Jungtiere und gefährden die Population. In Sachsen und Brandenburg verschwinden Rudel nicht durch „Sättigung“, sondern durch illegale Verfolgung. Diese These ignoriert zudem bewährte Alternativen. Herdenschutz – Zäune, Hunde, Beratung – reduziert Risse um bis zu 90 Prozent, wo er konsequent umgesetzt wird.
Statt Wölfe zu töten, sollte der Staat in Prävention investieren. Aber das passt nicht ins Narrativ der Gegner, die den Wolf als Feind sehen, nicht als Schlüsselart für gesunde Ökosysteme. Unser Appell: Schutz statt Jagd, Koexistenz statt Konflikt. Die These, illegale Abschüsse würden durch fehlende offizielle Jagd entstehen, ist verrückt, weil sie Fakten ignoriert, Gesetze missachtet und den Wolf weiter in Gefahr bringt. Bei Wolfsschutz-Deutschland e. V. lehnen wir jeden Abschuss ab – ob legal oder illegal. Der Wolf ist zurückgekehrt nach Jahrzehnten der Ausrottung und verdient seinen Platz in der Natur.
Wir fordern:
  • Härtere Strafen und bessere Aufklärung bei illegalen Tötungen.
  • Mehr Förderung für Herdenschutz und Akzeptanzbildung, vor allem zeitnahe Bearbeitung von Entschädigungen und Förderanträgen.
  • Keine Quoten, keine Aufnahme ins Jagdrecht – stattdessen einheitlichen strengen Schutz bundesweit.

Die Wölfe sind keine Bedrohung, sondern ein Erfolg des Naturschutzes. Lasst sie uns schützen, nicht jagen. 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Thüringen: Illegaler Wolfsbeschuss bei Ilmenau – Strafanzeige und 2000 Euro Belohnung zur Ergreifung des Täters

Im Ilm-Kreis wurde vor zirka 14 Tagen ein junger Wolfsrüde illegal angeschossen und so schwer verletzt, dass er laut eines Sprechers des Umweltministeriums nach seiner Sichtung zeitnah eingeschläfert werden musste. Es hätte keine Aussicht auf Heilung bestanden. Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung bestätigte den Beschuss, die genetische Analyse zur Herkunft des Tieres läuft noch. Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt Strafanzeige und setzt eine Belohnung von 2000 Euro zur Ergreifung des Täters/der Täterin aus.

Das Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs hat Strafanzeige bei der Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau erstattet – ebenso wie wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Der Abschuss von Wölfen ist auch eine Straftat nach Bundesnaturschutzgesetz, die mit einer hohen Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Beispielfoto Wolfsrüde. ©Brigitte Sommer

2.000 Euro Belohnung für Hinweise

Wir setzen eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung der Täter führen. Solche kriminellen Taten sind inakzeptabel und wir setzen alles daran, diesen Fall aufzuklären. Wenn Sie Informationen haben, kontaktieren Sie bitte die Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau unter 03677-601124 oder wenden Sie sich direkt an uns unter der Nummer 0176/ 48732612.

Unsere Kritik:

Verzögerte Kommunikation und problematischer Wolfsmanagementplan. Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilt die verzögerte Information der Öffentlichkeit, die erst zwei Wochen nach dem Vorfall am 19. August 2025 erfolgte. Diese mangelnde Transparenz schadet dem Vertrauen in die Behörden und dem Schutz des Wolfes. Solche Vorfälle müssten sofort und klar kommuniziert werden. Noch schärfer kritisieren wir den neuen Wolfsmanagementplan Thüringen. Die Einbindung von Jägern in das Wolfsmonitoring ist aus unserer Sicht inakzeptabel. Der Vorfall im Ilm-Kreis zeigt erneut, dass Jäger aufgrund ihrer Interessenlage nicht geeignet sind, den Wolfsbestand objektiv zu überwachen. Wer außer Jägern hat die Mittel, die Zeit, die Informationen und die Gelegenheit, auf Wölfe zu schießen? Dieser Fall unterstreicht die Risiken einer solchen Einbindung. Darüber hinaus lehnen wir jede Form von Wolfsregulierung, wie sie im Wolfsmanagementplan beinhaltet ist, entschieden ab. Der Wolfsbestand in Thüringen ist keineswegs gesichert. Laut der Rissstatistik für 2025 fehlte es bei nahezu 100 % der Schäden an Weidetieren an einem Herdenschutz. Statt den Wolf zu kriminalisieren, fordern wir einen flächendeckenden, effektiven Herdenschutz für Nutztiere endlich zu überprüfen und auch Konsequenzen für sich weigernde Weidetierhalter zu etablieren.

Unser Appell

Die illegale Tötung von Wölfen ist ein höchst krimineller Akt. Wir fordern:
  • Transparenz: Sofortige und vollständige Information der Öffentlichkeit bei solchen Vorfällen. Presseinformationen auf der Seite des Umweltministeriums, nicht nur die Information an ausgewählte Medien.
  • Effektiver Herdenschutz und Konsequenzen für Herdenschutzverweigerung.
  • Neutrales Monitoring, das frei von jagdlichen Interessen ist.
  • Konsequente Strafverfolgung: Illegale Tötungen müssen hart sanktioniert werden.

 

Quellen:

https://www.zeit.de/news/2025-09/04/wolf-im-ilm-kreis-illegal-angeschossen-anzeige?fbclid=IwY2xjawMnd9lleHRuA2FlbQIxMAABHj7Fzye3ixnbKS4vhoVw1D99y9inEwoa8ASxrr5nqr45tF3P0bbkjTILoHuc_aem_ugpuD1pNR1iMZIIy36ctYw

https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/Wolfsmanagementplan_2025.pdf?fbclid=IwY2xjawMneCVleHRuA2FlbQIxMQABHnNk-9S-VUhVZLRez0u0a9Ma7XQbY1Nd89b0kA2L-RmuNP3_kfFdm7Bk3J8X_aem_AMPg1wDzyaHGmt2M85V0Zw

https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/Schadenereignisse/Schadenstabelle_Nutztiere.pdf

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Auch durch den Kauf unseres neues Wolfskalenders für 2026 kann unsere Arbeit wirkungsvoll unterstützt werden. Hier geht es zu den Bestellmöglichkeiten: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/08/19/unser-wolfskalender-2026-ist-da/

Wolfsschutz-Deutschland e. V. solidarisiert sich mit „Defend the Wolf“ und unterstützt die Mobilisierung für die Wolfszone Jura Vaudois

Die Lage ist alarmierend: In der Schweiz planen die Behörden, M351, den Vaterwolf des Mont Tendre-Rudels, der im Winter einen Schuss überlebt hat, sowie M121, das mögliche zukünftige Leittier des Suchet-Rudels, zu töten.  Wolfsschutz-Deutschland e. V. schließt sich der Kritik von „Defend the Wolf“ an den irreführenden Äußerungen des waadtländischen Staatsrats Vasilis Venizelos an und unterstützt die dringende Mobilisierung zum Schutz der Wölfe in der Wolfszone Jura Vaudois. Wir rufen alle Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde dazu auf, sich vor Ort aktiv für den Erhalt der Wölfe einzusetzen.

Beispielfoto, erstellt mit KI von Grok/X.

 

Wir unterstützen die von „Defend the Wolf“ in seiner Pressemitteilung aufgeführten Punkte und listen diese im Folgenden auf, um die Dringlichkeit der Situation zu verdeutlichen:

  1. „Proaktive Regulierung“ als Täuschung: Der Begriff „proaktive Regulierung“ verschleiert gezielte Tötungen einer geschützten Art. Die Schüsse im vergangenen Winter waren keine Regulierung, sondern ein bewusster Akt der Zerstörung. Wir fordern eine klare Benennung: Ein Wolf ist kein Zielobjekt.
  2. Politisch fragwürdige Maßnahmen: Venizelos’ Eingeständnis, dass solche Aktionen künftig kaum durchführbar seien, zeigt deren mangelnde Legitimität. Es handelt sich nicht um eine grundsätzliche Entscheidung, sondern um eine politische Imageberechnung.
  3. Ziel M351 als Vorwand: Die Behauptung, nur M351, das „problematische Zuchttier“, zu eliminieren, ignoriert die biologischen Folgen. Die Tötung eines Zuchttiers destabilisiert das gesamte Rudel sozial, territorial und verhaltensmäßig – eine Strategie, die einer teilweisen Ausrottung gleichkommt.
  4. Der Jura als Schießstand: Trotz gegenteiliger Beteuerungen wurde der Jura durch intransparente und brutale Verwaltungsmaßnahmen zum Jagdgebiet. Worte wie „Demut“ oder „Lebendigkeit“ können diese Realität nicht vertuschen.
  5. Fehlgeleitete Argumentation: Die Aussage, nicht alle Schafalmen seien „schützbar“, rechtfertigt Gewalt gegen Wölfe, anstatt ein überholtes Pastoralmodell zu überdenken. Wir fordern eine Politik der Koexistenz statt der Konfrontation.

Dringender Handlungsaufruf für die Wolfszone Jura Vaudois:


Die geplanten Tötungen von M351 und M121 sind nicht nur grausam, sondern auch kontraproduktiv. Solche Maßnahmen zerstören die sozialen Strukturen der Wolfsrudel, führen zu ihrer Zersplitterung, verstärken Angriffe auf Vieh und fördern die unkontrollierte Ausbreitung anderer Rudel. Dies ist eine absurde und zerstörerische Logik, die das ökologische Gleichgewicht gefährdet. Wir lehnen den brutalen Umgang mit Lebens ab und fordern, dass Angst und politischer Druck nicht länger das Schicksal einer geschützten Spezies bestimmen.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. steht solidarisch an der Seite von „Defend the Wolf“ und dem „Kommitee gegen Wolfsabschüsse“ und unterstützt den Aufruf zur Mobilisierung. Wir fordern eine radikale Neuausrichtung der Wildtierpolitik, die den Wolf als unverzichtbaren Bestandteil unserer Ökosysteme anerkennt. Gemeinsam setzen wir uns für eine nachhaltige Koexistenz ein, die Mensch, Tier und Natur respektiert. Handelt jetzt mit uns – verteidigen wir die Wölfe, verteidigen wir die Natur!

Es wurde eine Petition eröffnet

Petitionstext: „Die Wölfe M121 und M351 wurden aufgrund “unangemessenen Verhaltens” willkürlich zum Abschuss freigegeben. Beide Abschüsse fallen in den Geltungsbereich der Kantone, bei M121 weil er als Einzelwolf eingestuft wurde, beim Wolf M351 weil er „aggressives Verhalten“ an den Tag lege, das potenziell gefährdend für Menschen sein könnte.

M351 ist Teil des Mont Tendre Rudels und potenzieller Vater der Jungtiere, die bald geboren werden. Bei M121 gibt es Grund zur Annahme, dass er ebenfalls Teil eines Rudels ist, was nicht mehr in den Bewilligungsbereich der Kantone fallen würde.

Beide Abschüsse fallen in die Paarungszeit – die willkürliche Abschussbewilligung gefährdet also nicht nur das Leben der beiden Wölfe, sondern auch das der Jungtiere ihrer Rudel, die bald auf die Welt kommen!

„Defend The Wolf“ und „Kommitee gegen Wolfsabschüsse“ fordern:

  • Die Kantone Waadt und Neuenburg dazu auf, die Abschussbefehle für beide Wölfe sofort zurückzuziehen.
  • Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) dazu auf, eine Untersuchung zur Erteilung der Abschussbewilligungen einzuleiten.“ Hier geht es zur Unterschrift:

 

Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde, die vor Ort am Mont Tendre aktiv werden können, melden sich bitte hier beim Kommitee gegen Wolfsabschüsse: https://www.facebook.com/groups/303799529310696

oder bei „Defend The Wolf“: https://www.facebook.com/defendthewolf

 

Schweiz wird von der Berner Konvention erneut gerügt

Das Präsidium der Berner Konvention in Straßburg bedauerte das Versäumnis des Bundesamts für Umwelt (BAFU), einen Bericht über die proaktive Wolfsregulierung vorzulegen und forderte den Bund erneut zur Erfüllung seiner Berichtspflicht auf. CHWOLF und Avenir Loup Lynx Jura (ALLJ), die die Beschwerde eingereicht hatten, begrüßen die Sitzungsresultate, kritisieren jedoch die unkooperative Haltung des BAFU.

Das Präsidium betonte, dass trotz des geänderten Schutzstatus des Wolfs die Regeln der Berner Konvention gelten: Wolfsbestände müssen ökologischen und wissenschaftlichen Standards entsprechen, Nachtjagd und Zielgeräte sind verboten. Kritisiert wurde zudem der Abschuss eines Wolfsrudels im UNESCO-Biosphärenreservat, der ein 20-jähriges Forschungsprojekt im Schweizerischen Nationalpark zerstörte und eine Koexistenzstudie im Juramassiv stoppte. Susanne Clauss (ALLJ) unterstrich die Bedeutung der gestoppten Jurastudie für die Koexistenz von Nutztieren und Großraubtieren.
Weiterhin äußerte das Präsidium Besorgnis über Kürzungen bei Herdenschutzmaßnahmen und forderte den Bund auf, ausreichende Mittel für nicht-letale Methoden und die Förderung von Koexistenz bereitzustellen. Christina Steiner (CHWOLF) kritisierte insbesondere die Streichung von Mitteln für Herdenschutzhunde. Im Herbst erwartet das Präsidium neue Berichte und hofft auf die Mitwirkung des BAFU.
Die Berner Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, aber sie hat keinen Mechanismus für verbindliche Strafen. Eine Rüge ist lediglich ein öffentlicher Verweis, der moralischen oder diplomatischen Druck erzeugen kann, aber keine rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen nach sich zieht.

 

Quellen:

https://chwolf.org/news/der-bund-wird-von-der-berner-konvention-erneut-geruegt-05-2025?fbclid=IwY2xjawKb2ZFleHRuA2FlbQIxMQABHlnKtepgLHtaup3wnKMbORBom315uQnIrmM7EddxET55AXEU11gaEwKn1ghg_aem_Q-mCUg_39uWYdVgp3qnjHA

https://chwolf.org/medien/chwolf-medien-ecke/medienmitteilungen-2025/medienmitteilung-vom-20-05-2025

Skandal in den Niederlanden: Schießgenehmigung auf Wolf aufgrund von Fake-News?

Ein neuer Tiefpunkt im Umgang mit Wölfen: Die Provinz Gelderland hat am 6. Mai 2025 eine Genehmigung erteilt, einen sogenannten „Problemwolf“ im Nationalpark De Hoge Veluwe abzuschießen – auf Basis von zweifelhaften Beweisen und unter Missachtung elementarer Rechtsgrundsätze. Die niederländischen Naturschützer von „De Faunabescherming“ haben zurecht Einspruch eingelegt und wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stehen in voller Solidarität an ihrer Seite, um diesen skandalösen Angriff auf den Wolfschutz anzuprangern!

Ein fragwürdiger Vorfall nach Jahren der Antiwolfspropaganda

Die Begründung der Provinz ist ein angeblicher Angriff eines Wolfs auf eine Joggerin am 13. April 2025. Doch die Umstände dieses Vorfalls sind mehr als fragwürdig. Der Nationalpark De Hoge Veluwe gehört einem privaten Betreiber, der seit Jahren nach dem Leben der Wölfe trachtet. Schon 2022 wurde der Park dafür kritisiert, Wölfe durch Futter anzulocken, um sie dann als „Problem“ darzustellen (Omroep Gelderland, 26. Oktober 2022). Mehrfach hat der Park versucht, Abschüsse zu erwirken – zuletzt wurde ein Antrag am 9. April 2025 abgelehnt, nur vier Tage bevor der Vorfall mit der Joggerin gemeldet wurde. Ist es Zufall, dass dieser „Angriff“ so kurz nach einer weiteren Zurückweisung stattfand?
Beispielfoto Wolf.

Manipulierte Beweise und zweifelhafte DNA

Die Beweislage ist erschütternd schwach. Zeugen äußerten Zweifel, ob es sich überhaupt um einen Wolf handelte – einige vermuteten, es könnte ein Hund gewesen sein (NRC, 15. April 2025). Ein veröffentlichtes Foto des Vorfalls zeigt zudem klare Anzeichen einer Photoshop-Manipulation: Unnatürliche Beleuchtung, fehlende Schatten und scharfe Kanten deuten darauf hin, dass der Wolf nachträglich eingefügt wurde. Auch die angebliche DNA-Bestätigung ist fragwürdig. Die Provinz behauptet, ein DNA-Test habe einen Wolf bestätigt (Binnenlands Bestuur, 6. Mai 2025), doch Berichte vom 14. und 15. April 2025 – sowohl vom Nationalpark, als auch von der Provinz – machten deutlich, dass die Ergebnisse noch ausstehen und die Analyse Wochen oder Monate dauern könnte (Barneveldse Krant, 15. April 2025). „De Faunabescherming“ hat zudem aufgedeckt, dass die Proben nicht aus einer Wunde, sondern von der Kleidung der Joggerin stammen und von einem Jäger – nicht von einem Mediziner – entnommen wurden (@faunabeschermin, 17. April 2025). Solche Proben sind anfällig für Verunreinigungen und unzuverlässig. Es scheint, als wolle die Provinz mit voreiligen Behauptungen den Abschuss rechtfertigen.

Rechtsbruch und Interessenskonflikte

„De Faunabescherming“ hat den Einspruch aus mehreren Gründen eingelegt. Die Provinz hat eine Einspruchsfrist von nur zwei Tagen gesetzt – ein klarer Verstoß gegen niederländisches Recht, das normalerweise sechs Wochen für Einsprüche vorsieht (Omroep Gelderland, 6. Mai 2025). Niko Koffeman, Vorsitzender von „De Faunabescherming“, kritisiert diese Frist scharf: „Das kann gar nicht sein!“ Er vermutet, dass die Provinz den Abschuss schnell durchführen will, bevor die Wahrheit ans Licht kommt. Koffeman wirft der Provinz außerdem vor, als „Pressestelle des Nationalparks De Hoge Veluwe“ zu agieren. Der private Betreiber des Parks verweigert externen Forschern den Zugang, um unabhängige Untersuchungen zu verhindern und hat über Jahre hinweg versucht, Wölfe aus dem Gebiet zu entfernen – sei es durch Paintballwaffen (gerichtlich gestoppt 2024) oder durch gezielte Abschussanträge. Die Nähe zwischen Provinz und Park ist ein klarer Interessenskonflikt.

 

Das linke Bild nudelte die internationale Presse rauf und runter. Doch es gibt noch weitere Fotos. Siehe rechts. @Privat
Basierend auf der Analyse eines Photoshopexperten gibt es starke Hinweise darauf, dass der Wolf im linken Bild per Photoshop eingefügt wurde:
Wir haben die beiden Bilder dem Photoshopexperten Timo K. vorgelegt. Hier seine Einschätzung: „Die Tatsache, dass das rechte Bild den Wolf nicht zeigt, legt nahe, dass entweder zwei Fotos zur gleichen Zeit gemacht wurden (eines mit und eines ohne Wolf) oder dass das linke Bild manipuliert wurde, um den Wolf hinzuzufügen.
  • Die Beleuchtung und Schatten des Wolfs passen nicht zur Umgebung.
  • Die Kanten des Wolfs wirken unnatürlich scharf und nicht vollständig in die Umgebung integriert.
  • Das Fehlen von Interaktion mit der Umgebung (z. B. Schatten, beeinflusstes Gras) unterstützt die Vermutung einer Manipulation.
  • Das Verhalten der Personen (keine Reaktion auf den Wolf) und die Positionierung des Wolfs wirken unnatürlich.
Es ist wahrscheinlich, dass das rechte Bild das Original ist und der Wolf im linken Bild nachträglich eingefügt wurde, möglicherweise um den Vorfall dramatischer darzustellen oder die Abschussgenehmigung zu rechtfertigen. „

Keine Dringlichkeit, keine Gefahr

Koffeman stellt die Dringlichkeit der Maßnahme infrage: „Wenn es wirklich einen gefährlichen Wolf gibt, warum wurde der Park dann nicht gleich nach dem Vorfall geschlossen?“ Tatsächlich blieb der Park drei Wochen lang geöffnet, was darauf hindeutet, dass keine unmittelbare Gefahr bestand. Auch wurden Alternativen wie Vergrämung oder Umsiedlung nicht ernsthaft geprüft, obwohl der Interprovinciale Wolvenplan solche Maßnahmen vorschreibt (Zoogdiervereniging, 17. Februar 2021). Stattdessen greift die Provinz zur radikalsten Lösung: dem Tod eines geschützten Tieres, nur wenige Tage nachdem der Park erneut einen Abschussantrag abgelehnt bekam.

Wölfe verdienen Schutz, keine Verfolgung!

Wölfe sind in Europa eine streng geschützte Art und ihre Rückkehr in die Niederlande ist ein Erfolg des Naturschutzes. Sie regulieren Ökosysteme und bereichern die Biodiversität. Doch statt sie zu schützen, scheint die Provinz Gelderland der wolfsfeindlichen Agenda eines privaten Parkbetreibers zu folgen, der seit Jahren alles daran setzt, Wölfe aus seinem Gebiet zu vertreiben. „De Faunabescherming“ kämpft entschlossen gegen diese Ungerechtigkeit und wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. stehen in voller Solidarität an ihrer Seite.

Unsere Unterstützung für den niederländischen Naturschutz

Als deutscher Verein können wir keine direkten Forderungen an die niederländischen Behörden stellen, aber wir unterstützen den mutigen Einspruch von „De Faunabescherming“ mit aller Kraft. Wir rufen die Provinz Gelderland auf, die Stimmen der Naturschützer ernst zu nehmen und die Abschussgenehmigung zurückzunehmen. Wir fordern Transparenz: Die Beweise – insbesondere die angeblichen DNA-Ergebnisse – müssen unabhängig überprüft werden. Und wir appellieren an die europäischen Naturschutzbehörden, die Einhaltung der Habitatrichtlinie sicherzustellen, die Wölfe schützt.

Hundebisse in den Niederlanden und Deutschland – Ein Vergleich

Im Kontext des Vorfalls im Nationalpark De Hoge Veluwe, bei dem Zeugen laut NRC (15. April 2025) vermuteten, dass ein Hund – und kein Wolf – die Joggerin gebissen haben könnte, werfen Statistiken zu Hundebissen ein neues Licht auf die Debatte:
Niederlande: Laut inoffiziellen Angaben werden in den Niederlanden jährlich etwa 150.000 Menschen von Hunden gebissen, etwa 1.800 landen in der Notaufnahme und 200 im Krankenhaus  (Wolfsbisse sind in Europa dagegen praktisch nicht dokumentiert). Diese Zahlen sind jedoch nicht offiziell bestätigt, da es keine aktuellen Statistiken von niederländischen Behörden gibt.
  • Deutschland: Laut einem Bericht von „BILD.de“ („In Deutschland: Hunde beißen 21 Menschen tot – in nur fünf Jahren“, 2025) sterben in Deutschland im Schnitt der letzten zehn Jahre fünf bis sechs Menschen jährlich durch Hundeattacken, das entspricht etwa 50 Todesfällen in einem Jahrzehnt. Zusätzlich werden laut X-Posts jährlich 25.000 bis 71.000 Bissattacken durch Hunde verzeichnet zu null dokumentierten Wolfsbissen.
Relevanz für den Vorfall: Die hohe Zahl an Hundebissen in beiden Ländern – im Gegensatz zur extremen Seltenheit von Wolfsbissen – unterstreicht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Hund für den Vorfall im Nationalpark verantwortlich sein könnte. Angesichts der zweifelhaften Beweislage (manipuliertes Foto, unzuverlässige DNA-Proben) und der Interessen des Parkbetreibers, Wölfe loszuwerden, ist eine unabhängige Untersuchung dringend erforderlich, um die Wahrheit zu klären.
Aber selbst wenn ein Wolf die Joggerin gebissen hätte, würde dies keinen Grund für eine Tötung darstellen, da die Verletzung nicht schwerwiegend war (keine Schließung des Parks, keine weiteren Schutzmaßnahmen). Dies wird durch den Verweis auf den Interprovincialen Wolvenplan untermauert, der nicht-tödliche Maßnahmen vorschreibt.
Weitere Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Kärntner Wolfsabschuss – Willkür statt Naturschutz

Am 1. Mai 2025 wurde im Bezirk Villach-Land, Kärnten, ein Wolf – ein Rüde – in den frühen Morgenstunden getötet. Dieser Abschuss, der 20. seit Inkrafttreten der Kärntner Risikowolfsverordnung im Januar 2022, ist ein weiterer Beweis für die rücksichtslose und rechtswidrige Wolfspolitik in Österreich. Wir, Wolfsschutz-Deutschland e. V., verurteilen diesen Akt aufs Schärfste und stellen uns entschieden gegen jeden Wolfsabschuss. Der Wolf ist eine geschützte Schlüsselart und seine Tötung – egal unter welchem Vorwand – ist ein Angriff auf die Natur und das ökologische Gleichgewicht.

Beispielfoto Wolf.

Keine genetische Analyse – Willkür statt Transparenz

Die Kärntner Behörden behaupten, der Abschuss sei aufgrund erfolgloser Vergrämungsversuche und der Einstufung des Wolfs als „Risikowolf“ gerechtfertigt gewesen. Doch wie kann ein Tier als Risikowolf eingestuft werden, wenn keine genetische Analyse vorliegt? Laut den uns vorliegenden Informationen wurde der Kadaver zwar beprobt, aber es gibt keinerlei Belege dafür, dass eine genetische Analyse durchgeführt oder abgeschlossen wurde. Ohne diese Analyse ist es unmöglich, den Wolf eindeutig mit Rissereignissen oder anderen Vorfällen in Verbindung zu bringen. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen die Grundsätze eines transparenten und wissenschaftlich fundierten Wolfsmanagements. Die Behörden handeln nach dem Prinzip „erst schießen, dann fragen“.  Doch selbst wenn der getötete Wolf tatsächlich für einen Riss verantwortlich gewesen wäre, wäre dies kein Grund, ihn zu töten. Insider deuten an, dass Landwirte möglicherweise wenig Anreiz haben, ihre Tiere besser zu schützen, da Entschädigungen garantiert und marktschwankungsunabhängig sind. Dies deutet auch darauf hin, dass Entschädigungen in manchen Fällen attraktiver erscheinen als der Verkauf, insbesondere bei niedrigen Marktpreisen oder hohen Schutzmaßnahmenkosten (z.B. Elektrozäune, Herdenschutzhunde). In Kärnten müssen Tierhalter keinen zwingenden Nachweis über Schutzmaßnahmen (z. B. Zäune, Herdenschutzhunde) erbringen, um Entschädigungen für Risse durch Großraubtiere zu erhalten. Die Entschädigungspraxis ist kulanzorientiert und Zahlungen werden auch für unbestätigte Risse oder vermisste Tiere in Gebieten mit Raubtierpräsenz gewährt. Wozu also überhaupt Abschüsse?

Weidetierabstürze: Kein Zusammenhang mit dem Wolf

Die Behörden und die Agrarlobby rechtfertigen den Abschuss mit angeblichen Gefahren für Weidetiere. Besonders perfide ist die Behauptung, Wölfe würden Weidetiere in den Absturz treiben. Doch die Fakten sprechen eine andere Sprache: Es gibt keinen einzigen belegten Fall in Kärnten, in dem ein Wolf nachweislich für den Absturz eines Weidetiers verantwortlich war. Weidetiere stürzen aus vielfältigen Gründen ab – etwa durch schlechtes Wetter, unwegsames Gelände, mangelnde Beaufsichtigung oder Panik durch Hunde oder Touristen. Laut Berichten der Kärntner Landwirtschaftskammer und des Österreichzentrums Bär, Wolf, Luchs sterben jährlich etwa 200–300 Weidetiere in Kärnten durch Abstürze, Krankheiten oder andere natürliche Ursachen, ohne dass Wölfe im Spiel sind.
Die pauschale Schuldzuweisung an den Wolf ist ein populistischer Trick, um von den wahren Problemen abzulenken: unzureichender Herdenschutz, fehlende Hirten und mangelnde Förderungen für präventive Maßnahmen. Statt die Almwirtschaft durch Elektrozäune, Herdenschutzhunde oder professionelles Weidemanagement zu stärken, wird der Wolf zum Sündenbock gemacht. Dies ist unwissenschaftlich und gefährdet die Artenvielfalt langfristig.

Tragödie für die Wolfspopulation: Eine verlassene Wölfin und ihre Welpen?

Beispielfoto Wölfin mit Welpen.

 

Der totgeschossene Wolf war ein Rüde und es ist nicht auszuschließen, dass er eine trächtige Partnerin hatte. April und Mai ist die Zeit, in der Wölfinnen Welpen zur Welt bringen. Ohne den Rüden, der für die Nahrungsbeschaffung entscheidend ist, wird es für eine Wölfin nahezu unmöglich, ihre Welpen allein durchzubringen. Die Folge: Die Wölfin wird gezwungen, häufiger auf leichte Beute wie Weidetiere auszuweichen, was die Zahl der Risse paradoxerweise erhöhen könnte. Studien aus Italien und Slowenien zeigen, dass der Abschuss eines Rudelmitglieds die soziale Struktur eines Wolfsrudels destabilisiert und Rissereignisse oft zunehmen. Kärntens Politik fördert also genau das Problem, das sie vorgibt zu lösen.
Dieser Abschuss ist ein Verlust für die ohnehin kleine Wolfspopulation Österreichs – mit nur etwa 104 nachgewiesenen Wölfen im Jahr 2023. Der Wolf ist eine Schlüsselart, die durch die Regulierung von Wildbeständen wie Rehen und Wildschweinen unsere Wälder gesund hält. Seine Tötung aus Lobby-Gründen ist ein Rückschritt für den Naturschutz. Wir, Wolfsschutz-Deutschland e. V., lehnen jeden Wolfsabschuss kategorisch ab, da er die fragile Population weiter gefährdet und Alternativen wie Herdenschutz systematisch ignoriert.

Strafanzeigen kleiner Vereine: Ein Hoffnungsschimmer – Doch wo bleibt der WWF?

Wir begrüßen die mutigen Schritte kleinerer Tierschutzvereine in Kärnten, die Strafanzeigen gegen diesen Abschuss wegen Tierquälerei angekündigt haben. Diese Vereine zeigen, dass der Widerstand gegen die rechtswidrige Wolfsjagd wächst. Ihre Anzeigen sind ein starkes Signal, dass die Zivilgesellschaft nicht länger schweigen wird. Solche Aktionen sind umso wichtiger, da sie die Behörden zwingen, ihre Entscheidungen zu rechtfertigen und Transparenz zu schaffen.
Doch wir fragen uns: Wo bleibt der WWF? Große Naturschutzorganisationen wie der WWF Österreich haben die Kärntner Wolfsverordnung wiederholt als rechtswidrig kritisiert und rechtliche Prüfungen angekündigt. Doch konkrete Klagen scheitern oft an formalen Hürden. So wurden 2023 Beschwerden des WWF und von ÖKOBÜRO gegen Entnahmebescheide für zwei Wölfe vom Landesverwaltungsgericht Kärnten zurückgewiesen, da die Bescheide als bloße „Informationsschreiben“ gewertet wurden und keinen angreifbaren Verwaltungsakt darstellten. Revisionen beim Verwaltungsgerichtshof blieben offenbar erfolglos und für das neue Alm- und Weideschutzgesetz (in Kraft seit Mai 2024) liegen laut Kärntner Behörden derzeit keine Klagen vor. Die Verordnung ist so gestaltet, dass sie Beschwerden durch pauschale Abschussgenehmigungen und fehlenden Rechtsschutz erschwert – ein klarer Verstoß gegen die Aarhus-Konvention.
Warum zögert der WWF, rechtlich gegen diesen Abschuss vorzugehen? Mit seinen Ressourcen und seiner Expertise könnte der WWF vor Gericht gegen Verstöße gegen die FFH-Richtlinie kämpfen, insbesondere nach dem EuGH-Urteil von 2024, das Abschüsse in Österreich für rechtswidrig erklärte, solange die Wolfspopulation keinen günstigen Erhaltungszustand hat. Wir vermissen eine klare Klagepolitik und fragen uns, ob der WWF seine Kräfte auf Kompromisse mit der Agrarlobby oder anderen Strategien konzentriert, anstatt die Kärntner Wolfsjagd gerichtlich zu stoppen. Wir fordern den WWF und andere große Verbände auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und Klagen einzureichen, um die rechtswidrige Praxis zu beenden.
Die Kärntner Wolfsverordnung ist ein Musterbeispiel für eine verfehlte Politik, die weder den Weidetieren noch den Wölfen gerecht wird. Wir, Wolfsschutz-Deutschland e. V., stehen gegen jeden Wolfsabschuss, da er die ohnehin bedrohte Population weiter schwächt und Alternativen wie Herdenschutz ignoriert. Statt pauschaler Tötungen fordern wir:
  • Fachgerechten Herdenschutz: Elektrozäune, Herdenschutzhunde und Hirten haben in Ländern wie der Schweiz und Italien Risse um bis zu 80 % reduziert. Es dürfte nur Entschädigungen geben, wenn ein Herdenschutz nachgewiesen wurde.
  • Rechtsschutz: Die Verordnung verstößt gegen die Aarhus-Konvention, da sie keinen Rechtsschutz für artenschutzrechtliche Ausnahmen bietet. Dies muss gerichtlich geklärt werden.
Den Wolf zum Feind zu erklären, klingt geradezu fanatisch im Spiegel der tatsächlichen Probleme, die auf die Bauern zukommen werden. Seine Rückkehr nach Österreich ist eine Chance, Mensch und Natur in Einklang zu bringen – doch Kärnten verspielt diese Chance durch eine kurzsichtige Jagdpolitik. Wir stehen an der Seite der kleinen Vereine, die mit ihren Strafanzeigen ein Zeichen setzen wollen, und rufen alle Naturschutzorganisationen auf, sich diesem Kampf anzuschließen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Macht der Agrar- und Jagdlobby in Kärnten

 
Die Agrar- und Jagdlobby prägt Kärntens Politik und Kultur und behindert effektiven Wolfschutz. Globale Konzerne spielen dabei auch eine Rolle, während regionale Strukturen dominieren:
  • Agrarlobby: Die Landwirtschaftskammer Kärnten vertritt 18.228 Betriebe, die 88 % der Landesfläche bewirtschaften. Familienbetriebe stehen im Fokus, doch globale Konzerne wie Bayer (Saatgut, Pestizide) oder Cargill (Agrarhandel) könnten indirekt über Lieferketten Einfluss nehmen. Die enge Zusammenarbeit mit Landesrat Martin Gruber erleichtert agrarfreundliche Politik, wie die Risikowolfsverordnung.
  • Jagdlobby: Die Kärntner Jägerschaft repräsentiert über 11.000 Jäger und kontrolliert 951.745 ha Jagdfläche. Unternehmen wie Swarovski Optik (Jagdoptiken) könnten von der Jagdkultur profitieren, doch der Einfluss bleibt lokal geprägt. Die Jägerschaft nutzt ihre politische Verzahnung, um Wolfsabschüsse zu fördern.
  • Einfluss auf Wolfsabschüsse: Seit 2022 ermöglichte die Risikowolfsverordnung 20 Wolfsabschüsse, gestützt von Agrar- und Jagdinteressen, die Weidetiergefahren übertreiben, obwohl keine belegten Abstürze durch Wölfe vorliegen. Globale Konzerne sind zwar nicht direkt involviert, aber regionale Narrative könnten von Agrarinteressen (z. B. Futtermittelproduktion) unterstützt werden.
  • Kritik: Die Lobby wird für ihre politische Dominanz und mangelnde Transparenz kritisiert. Reformforderungen, z. B. vom Verein der freien Jäger, bleiben ungehört. Der Verein der Freien Jäger bezeichnet die Kärntner Jägerschaft als „feudal“ und kritisiert, dass sie wie ein geschlossenes Machtsystem agiert, das wenig Raum für demokratische Mitbestimmung lässt. Die Jägerschaft, als Körperschaft öffentlichen Rechts mit etwa 11.630 Jagdscheinbesitzern, wird als elitär wahrgenommen, da sie von einflussreichen Akteuren wie Großgrundbesitzern und traditionellen Jagdstrukturen dominiert wird. Naturschutzinteressen werden zugunsten populistischer Narrative zurückgestellt, während globale Konzerne indirekt von einer schwachen Umweltpolitik profitieren.
Fazit: Die Kärntner Agrar- und Jagdlobby basiert auf regionaler Macht und politischer Verzahnung, mit Einfluss globaler Konzerne. Nur gesellschaftlicher Druck und stärkere Naturschutzpolitik können diese Strukturen aufbrechen.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Neue Insa-Umfrage: Deutsche Bevölkerung will die Wölfe nicht abschießen

„BILD“ korrigiert tendenziöse Berichterstattung – ein Schritt in die richtige Richtung. Am 12. April 2025 veröffentlichte die „BILD“ einen Artikel mit der reißerischen Schlagzeile „Schwarz-Rot gibt den Wolf zum Abschuss frei“, der die Pläne von CDU und SPD, den Schutzstatus des Wolfs zu lockern, einseitig darstellte und die Interessen von Weidetierhaltern und Jägern in den Vordergrund rückte. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. reagierten prompt mit unserem Beitrag „Nein! Schwarz-Rot kann den Wolf nicht einfach zum Abschuss frei geben“ (14. April 2025), in dem wir die rechtlichen Hürden, die Bedeutung des Herdenschutzes und die Notwendigkeit eines ausgewogenen Wolfsmanagements betonten. Nun scheint die „BILD“ mit ihrem Artikel vom 14. April 2025 („Deutsche wollen den Wolf gar nicht abschießen – trotz Jagd-Plan von CDU und SPD“) ihre Berichterstattung daraufhin korrigiert zu haben. Dies werten wir als einen wichtigen Schritt hin zu einer ausgeglicheneren Berichterstattung, auch wenn weiterhin Vorsicht geboten ist. Lesen Sie hier warum.

 

Kehrtwende von „BILD“: Von der Panikmache zur Umfrage

Der ursprüngliche „BILD“-Artikel vom 12. April suggerierte, dass die Pläne von CDU und SPD, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, breite Unterstützung hätten und der Abschuss kurz bevorstünde. Dabei wurde verschwiegen, dass die Aufnahme ins Jagdrecht keine automatische Bejagung bedeutet – Arten wie Luchs und Wildkatze sind ebenfalls im Jagdrecht gelistet, jedoch mit ganzjähriger Schonzeit. Zudem wurde der „günstige Erhaltungszustand“ des Wolfs, der für eine Bejagung Voraussetzung wäre, nicht hinterfragt, obwohl dieser laut Experten derzeit nicht gegeben ist.

Beispielfoto: Wolfswelpen
Im neuen Artikel vom 14. April nimmt die „BILD“ eine differenziertere Perspektive ein. Eine INSA-Umfrage im Auftrag der Zeitung zeigt, dass 61 % der Deutschen eine Lockerung des Wolfsschutzes ablehnen, während nur 26 % dafür sind. Besonders in Ostdeutschland, wo Wölfe häufiger vorkommen, ist die Ablehnung mit 67 % deutlich. Diese Zahlen widersprechen der zuvor vermittelten Narrative, dass die Bevölkerung die Jagdpläne der Großen Koalition unterstütze. Wir begrüßen, dass die „BILD“ nun die Stimme der Mehrheit abbildet und die Komplexität des Themas anerkennt.

 

Ausriss aus dem „BILD“-Artikel. Grafik der Insa-Umfrage, von „BILD“ in Auftrag gegeben. Quelle: https://www.bild.de/politik/inland/deutsche-wollen-den-wolf-gar-nicht-abschiessen-trotz-jagd-plan-von-cdu-und-spd-68012962cd205831a5e4a564?t_ref=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F&fbclid=IwY2xjawJxnA5leHRuA2FlbQIxMQABHuLoEzp-RIGmSm93xBwR8HCh0b15-Q976O3se_DBPEmHLf7w1rugr8l_TXhO_aem_0SlElMloDmrKg8uFraZmXg

 

Rechtliche und ökologische Realität

Wie wir in unserem Artikel betonten, ist der Wolf durch die Berner Konvention und die EU-FFH-Richtlinie geschützt. Die Herabstufung des Schutzstatus von „streng geschützt“ (Anhang IV) auf „geschützt“ (Anhang V) erfordert nicht nur eine Änderung der EU-Gesetzgebung, sondern auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates – ein Prozess, der noch Monate oder Jahre dauern kann. Es stellt sich allerdings die Frage, ob  der Wolf bei einer Herabstufung tatsächlich noch „geschützt“ wäre.

Anhang V: Ein trügerischer Schutz für den Wolf

Auch wenn die Herabstufung des Wolfs in Anhang V der FFH-Richtlinie noch dauert und Gesetze geändert werden müssten, ist sie besorgniserregend. Anhang V-Arten wie der Fischotter und der Feldhase sind nämlich nur theoretisch „geschützt“, doch in der Praxis sind sie den Jägern ausgeliefert.
  • Kein verlässliches Monitoring: Daten basieren auf unkontrollierten Jagdstreckenmeldungen, ohne unabhängige Überprüfung. Der Feldhase, stark rückläufig durch Jagd und Landwirtschaft und der Fischotter, lokal bejagt trotz Erholung, leiden unter fehlenden Populationsdaten.
  • Fehlende Kontrolle: Die Jägerschaft trägt keine Verantwortung und weder EU noch Behörden überwachen die Jagdpraxis effektiv. Dies macht den Schutzstatus zur Farce.
  • Desinteresse der Umweltverbände: Große Verbände wie BUND oder NABU engagieren sich kaum für Anhang V-Arten, um Konflikte mit der Jagdlobby zu vermeiden.
Fischotter und Feldhase zeigen: Anhang V bietet keinen echten Schutz. Ohne wirklich regierungs- und lobbyunabhängies Monitoring sowie strikte Kontrollen droht dem Wolf in Anhang V dasselbe Schicksal, verschärft durch illegale Bejagung, wie aktuell in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Sachsen.
Ausriss aus dem „BILD“-Artikel. Grafik der Insa-Umfrage, von „BILD“ in Aufrag gegeben. Quelle: https://www.bild.de/politik/inland/deutsche-wollen-den-wolf-gar-nicht-abschiessen-trotz-jagd-plan-von-cdu-und-spd-68012962cd205831a5e4a564?t_ref=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F&fbclid=IwY2xjawJxnA5leHRuA2FlbQIxMQABHuLoEzp-RIGmSm93xBwR8HCh0b15-Q976O3se_DBPEmHLf7w1rugr8l_TXhO_aem_0SlElMloDmrKg8uFraZmXg

 

Klage gegen die Herabsetzung: Hoffnung auf Schutz?

Naturschutzorganisationen haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs eingereicht, die am 6. März 2025 durch die Berner Konvention beschlossen wurde und die Grundlage für eine mögliche Änderung der FFH-Richtlinie bildet. Kann diese Klage etwas erreichen? Unsere Einschätzung: Es gibt Chancen, aber die Hürden sind hoch.

Chancen der Klage:
  • Fehlende wissenschaftliche Grundlage: Die Kläger argumentieren, dass die Herabsetzung nicht auf ausreichenden wissenschaftlichen Beweisen basiert, wie von der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie gefordert. Ein offener Brief von Wissenschaftlern vom 26. November 2024 kritisiert, dass die EU-Kommission keine validen Daten zur Rechtfertigung der Herabstufung vorgelegt hat. Der EuGH könnte die Entscheidung für nichtig erklären, wenn die wissenschaftliche Grundlage fehlt.

  • Ungünstiger Erhaltungszustand: Der EuGH hat im Sommer 2024 bestätigt, dass der Erhaltungszustand des Wolfs in einigen Regionen, z. B. Österreich, ungünstig ist. Nach Artikel 14 der FFH-Richtlinie müssen Mitgliedstaaten bei ungünstigem Erhaltungszustand Schutzmaßnahmen wie Jagdverbote umsetzen, was eine Herabstufung in Anhang V rechtlich fragwürdig macht.

  • Präzedenzfall vermeiden: Die Klage zielt darauf ab, einen gefährlichen Präzedenzfall zu verhindern, der den Schutz anderer Arten aushöhlen könnte. Der EuGH könnte dies berücksichtigen, da die FFH-Richtlinie die Biodiversität sichern soll.

Hürden der Klage:
  • Politischer Druck: Die Herabstufung wurde von der EU-Kommission und vielen Mitgliedstaaten (z. B. Deutschland, Niedersachsen) unterstützt, die ein „regional differenziertes Bestandsmanagement“ fordern. Der EuGH steht unter Druck, wirtschaftliche Interessen (z. B. Weidetierhaltung) zu berücksichtigen.

  • Einstimmigkeitsprinzip: Für eine Änderung der FFH-Richtlinie ist die Zustimmung aller 27 EU-Staaten erforderlich. Selbst wenn die Klage die Berner Konvention-Entscheidung kippt, könnte die EU-Kommission die FFH-Änderung weiterverfolgen, solange die Mitgliedstaaten zustimmen.

  • Zeitfaktor: Der Klageprozess kann Jahre dauern, während die Herabstufung in der FFH-Richtlinie voranschreitet. Bis zur Entscheidung könnten nationale Gesetze (z. B. Bundesnaturschutzgesetz) bereits angepasst werden.

    Fazit: Die Klage hat Potenzial, die Herabstufung zu verzögern oder zu stoppen, insbesondere wenn der EuGH die fehlende wissenschaftliche Grundlage oder den ungünstigen Erhaltungszustand als Verstoß gegen die FFH-Richtlinie wertet. Dennoch ist der Ausgang ungewiss, da politische und wirtschaftliche Interessen eine große Rolle spielen. Wir unterstützen die Klage und fordern ein Moratorium für die Herabstufung, bis ein unabhängiges Monitoring den Erhaltungszustand europaweit klärt.

Ein Aufruf an die Unentschlossenen: Naturerhalt geht uns alle an

Die INSA-Umfrage zeigt, dass rund 30 % der Befragten das Thema Wolfsschutz entweder egal finden oder keine klare Meinung dazu haben. Gerade für diese Menschen möchten wir betonen: Der Erhalt unserer Natur, zu der auch die Wölfe gehören, ist eine Verantwortung, die uns alle angeht. Wölfe spielen eine Schlüsselrolle in unseren Ökosystemen, indem sie die Populationen von Rehen und anderen Wildtieren regulieren und so die Biodiversität fördern. Ihre Rückkehr nach Deutschland ist ein Erfolg des Naturschutzes, der zeigt, dass wir durch gemeinsames Handeln die Natur wiederbeleben können. Gleichgültigkeit gegenüber diesem Thema bedeutet, die Verantwortung für unsere Umwelt an andere abzugeben. Wir laden alle ein, sich zu informieren – etwa durch unsere Website oder Veranstaltungen – und Teil der Lösung zu sein. Jede Stimme, die sich für ein friedliches Miteinander von Mensch und Wolf ausspricht, zählt. Wir freuen uns über neue Mitglieder, die auch aktiv werden wollen: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Ein Aufruf zur Wahrheit

Die „BILD“ zitiert im neuen Artikel auch Naturschützer und verweist auf die Seltenheit von Wolfsangriffen auf Menschen – ein wichtiger Punkt, der in der vorherigen Berichterstattung fehlte. Dennoch bleibt die Berichterstattung nicht frei von Widersprüchen. Während die Umfrage eine klare Ablehnung der Jagdpläne zeigt, wird weiterhin die Perspektive von Landwirten betont, die Abschüsse fordern. Dies deutet darauf hin, dass die „BILD“ noch nicht vollständig von ihrer Sensationslust abgelassen hat.

Wir fordern die Medien auf, ihre Verantwortung ernst zu nehmen und die Debatte nicht durch einseitige Narrative anzuheizen. Der Wolf ist ein wichtiger Bestandteil unserer Ökosysteme, der die Biodiversität fördert, indem er Rehe und anderes Wild reguliert. Statt ihn als Bedrohung darzustellen, sollten wir lernen, mit ihm zu koexistieren – durch Förderung von Herdenschutz und Aufklärung statt Panikmache.

Ein Teilerfolg für den Wolfsschutz

Die Korrektur der „BILD“ ist durchaus ein Teilerfolg für den Wolfsschutz und zeigt, dass fundierte Kritik und öffentlicher Druck Wirkung zeigen können. Wir danken allen Unterstützern, die unsere Arbeit ermöglichen, sei es durch Spenden, oder durch aktives Engagement. Dennoch bleiben wir wachsam: Die politische Debatte ist von Lobbyinteressen geprägt und die illegale Tötung von Wölfen, wie kürzlich in Rheinland-Pfalz und Sachsen, zeigt, dass der Schutz unserer Wölfe gefährdet ist. Hier geht es zu unserer Geschenke-Seite: https://wolfsschutz-deutschland.de/geschenke/

Quellen:

https://www.bild.de/politik/inland/deutsche-wollen-den-wolf-gar-nicht-abschiessen-trotz-jagd-plan-von-cdu-und-spd-68012962cd205831a5e4a564?fbclid=IwY2xjawJxkA1leHRuA2FlbQIxMAABHrzAKrgenCdulw-NNz_FqdOiTd6SQr5BoI30IweTjOq5OxHX5-dmNn6RF3QH_aem_ARifj8NShYAKQCGWGj-1RA&t_ref=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/04/14/nein-schwarz-rot-kann-den-wolf-nicht-einfach-zum-abschuss-frei-geben/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/12/20/klage-gegen-herabsetzung-des-wolfsschutzstatus-vor-dem-eugh/

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Nein! Schwarz-Rot kann den Wolf nicht einfach zum Abschuss frei geben

Die Schlagzeile der „BILD“ „Schwarz-Rot gibt den Wolf zum Abschuss frei“ vom 12. April 2025 zeichnet ein einseitiges Bild und erweckt den Eindruck, dass der Wolf in Deutschland bald zur freien Bejagung freigegeben wird. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. sehen dies anders: Die geplante Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht im Koalitionsvertrag bedeutet keine automatische Jagd und sein Schutz bleibt durch deutsches und europäisches Recht gesichert. Zudem gibt es eine Klage gegen die Herabsetzung des Schutzstatus in der Berner Konvention, die die rechtlichen Hürden für Abschüsse weiter erhöhen könnte.

Die „BILD“: Einseitigkeit statt Fakten

Der „BILD“-Artikel feiert die Pläne von CDU und SPD aus der Perspektive von Jägern, Waldbesitzern und Landwirten, während Naturschutzargumente fast vollständig fehlen. Zitate wie „Mit dem Wolf im Jagdrecht ist Rotkäppchen endlich sicher!“ (Max von Elverfeldt) oder Forderungen nach „aktivem Herdenschutz über die Waffe“ (Helmut Dammann-Tamke, Deutscher Jagdverband) dominieren. Die Zahl von „über 5700 Nutztieren“ als Opfer von Wölfen (2023) wird ohne Kontext genannt, etwa dass viele Übergriffe durch besseren Herdenschutz vermeidbar wären. Naturschutzverbände oder Wissenschaftler, die die ökologische Bedeutung des Wolfs betonen, kommen nicht zu Wort. Diese Darstellung ist nicht nur einseitig, sondern schürt Ängste und verzerrt die rechtliche Lage. Andere Medien verzerren die Lage ähnlich.
Beispielfoto Wolfsfamilie, © Brigitte Sommer

Rechtliche Lage: Kein Freibrief für die Jagd

Die BILD suggeriert, die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und die Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) für „Herdenschutz“ führten direkt zu Abschussquoten. Das ist rechtlich nicht korrekt. Hier die Fakten:
  • Europäisches Recht: Der Wolf ist durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) geschützt. Die Berner Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag, wurde im März 2025 geändert, um den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ (Anhang II) auf „geschützt“ (Anhang III) herabzusetzen. Doch dies allein hebt das Tötungsverbot nicht auf. Nach Artikel 16 der FFH-Richtlinie sind Abschüsse nur erlaubt, wenn:
    • Der „günstige Erhaltungszustand“ der Population wissenschaftlich belegt ist.
    • Erhebliche Schäden (z. B. an Nutztieren) vorliegen.
    • Keine Alternativen wie Herdenschutz greifen.
    • Die Art nicht gefährdet wird.
      In Deutschland ist der günstige Erhaltungszustand nicht  erreicht – mit etwa 209 Rudeln (ca. 2000 Wölfen, Stand 2024) ist die Population regional uneinheitlich. Eine flächendeckende Bejagung oder Quoten wären ein Verstoß gegen EU-Recht und könnten vor Gerichten scheitern.
  • Klage gegen die Berner Konvention: Fünf Umwelt- und Tierschutzorganisationen (Green Impact, Earth, LNDC Animal Protection aus Italien, One Voice aus Frankreich, Great Lakes and Wetlands aus Ungarn) haben beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Herabsetzung des Schutzstatus in der Berner Konvention eingereicht. Sie argumentieren, dass die Entscheidung nicht wissenschaftlich fundiert ist und gegen die Prinzipien des Artenschutzes verstößt. Diese Klage könnte die Umsetzung der Herabstufung verzögern oder sogar kippen, da die FFH-Richtlinie erst nach Abschluss des Verfahrens angepasst werden könnte. Bis dahin bleibt der strenge Schutzstatus in der EU weitgehend intakt und Abschüsse unterliegen strengen Einzelfallprüfungen.

  • Nationales Recht: Derzeit regelt § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), dass Wölfe nur bei wiederholten Übergriffen und fehlenden Alternativen entnommen werden dürfen – mit Genehmigung der Naturschutzbehörden. Die Aufnahme ins BJagdG würde den Wolf als jagdbares Tier einstufen, ähnlich wie Luchs oder Wildkatze, die jedoch ganzjährige Schonzeiten haben. Wir fordern dasselbe für den Wolf: Eine klare Schonzeit ohne pauschale Abschüsse. Selbst die geplante Änderung des BJagdG für „Herdenschutz“ bindet Abschüsse an diese Bedingungen. Eine „Jagd“ im Sinne von Quoten ist rechtlich nicht machbar, solange der Erhaltungszustand nicht gesichert ist.
  • Herdenschutzregelungen: Die Änderung des BJagdG könnte Genehmigungen für so genannte „Problemwölfe“ vereinfachen, z. B. durch schnellere Verfahren oder klarere Schadenskriterien. Doch auch hier bleibt der Nachweis erforderlich, dass Alternativen wie Zäune oder Herdenschutzhunde nicht ausreichen. EU-Recht verlangt, dass präventive Maßnahmen Vorrang haben – eine pauschale Bejagung ist ausgeschlossen.
Die Freude von Jagdverbänden, die die BILD zitiert, täuscht. Die Klage vor dem EuGH und die strengen Vorgaben der FFH-Richtlinie machen klar: Der Wolf ist kein Freiwild, und Abschüsse bleiben eng reguliert.
Beispielfoto Wolf.

Herdenschutz: Lösungen statt Abschüsse

Die „BILD“ fokussiert auf Schäden durch Wölfe, ignoriert aber, dass präventiver Herdenschutz die effektivste Lösung ist. In Regionen wie Brandenburg oder Niedersachsen reduzieren Elektrozäune, Herdenschutzhunde und Weidemanagement Übergriffe erheblich – etwa auf unter 5 % der möglichen Schäden, wie Pilotprojekte zeigen. Der Staat muss hier investieren: mit Förderungen, Beratung und unbürokratischen Zuschüssen. Abschüsse hingegen lösen keine Probleme – sie destabilisieren Rudel, können Übergriffe durch Einzeltiere erhöhen und sind rechtlich sowie ökologisch fragwürdig. Die Klage gegen die Berner Konvention unterstreicht zudem, dass wissenschaftliche Daten für Abschüsse fehlen – Herdenschutz bleibt die einzige nachhaltige Antwort.

Der Wolf: Ein Gewinn für die Natur

Der Wolf reguliert Wildbestände auf natürliche Weise, fördert die Artenvielfalt und sorgt für gesunde Ökosysteme. Seine Rückkehr ist ein Erfolg des Naturschutzes, den die „BILD“ auf ein Schreckgespenst reduziert. Anstatt „Rotkäppchen“-Märchen zu bedienen, brauchen wir Aufklärung: Der Wolf meidet Menschen und Schäden sind mit Schutzmaßnahmen minimierbar. Die Klage vor dem EuGH zeigt, dass der Artenschutz nicht kampflos aufgegeben wird – ein Hoffnungssignal für den Wolf.

Einseitigkeit in den Medien: Der Wolf als Sündenbock

 

Ausriss aus der BILD: Quelle: https://www.bild.de/politik/wolf-schwarz-rot-will-abschuss-wieder-erlauben-jaeger-froh-67f7cf2238c3276cfc92e26a

 

Der BILD-Artikel ist symptomatisch: Er fokussiert auf Jäger (z. B. Helmut Dammann-Tamke, Deutscher Jagdverband) und Landwirte (z. B. Max von Elverfeldt), die Abschüsse fordern, und dramatisierte Zahlen wie „über 5700 gerissene Nutztiere“ (2023), ohne den Erfolg von Herdenschutzmaßnahmen zu erwähnen. Naturschutzstimmen fehlen völlig. Doch diese Einseitigkeit ist kein Einzelfall. Ob Tageszeitungen, TV-Berichte oder Online-Portale – viele Massenmedien neigen dazu, den Wolf als „Problem“ zu zeigen, während seine ökologische Bedeutung oder die rechtliche Komplexität unterbelichtet bleiben. Warum ist das so?
  1. Sensationsgier und Emotionen:
    Der Wolf ist ein emotionales Thema. Schlagzeilen wie „Wolf bedroht Bauern!“ oder „Rotkäppchen in Gefahr!“ (wie bei „BILD“) erzeugen Aufmerksamkeit, Klicks und Auflage. Konflikte verkaufen sich besser als differenzierte Analysen. Die Angst vor dem „bösen Wolf“ ist tief in der Kultur verwurzelt und Medien bedienen dieses Märchen-Narrativ, statt aufzuklären, dass Wölfe Menschen meiden und Schäden durch Schutzmaßnahmen minimierbar sind.
  2. Einfluss von Lobbygruppen:
    Jagd- und Landwirtschaftsverbände haben starke Netzwerke und direkten Zugang zu Medien. Ihre Vertreter liefern prägnante Zitate, wie im „BILD“-Artikel und präsentieren sich als „Betroffene“, die einfache Lösungen (Abschuss) fordern. Naturschutzverbände wie wir haben oft weniger Ressourcen und werden seltener zitiert, da ihre Argumente komplexer sind und wissenschaftliche Daten oder rechtliche Details erfordern, die weniger „griffig“ wirken.
  3. Zeit- und Kostendruck im Journalismus:
    Viele Redaktionen arbeiten unter hohem Druck, mit schrumpfenden Budgets und weniger Fachjournalisten. Recherchen zu Themen wie der FFH-Richtlinie oder der Klage vor dem EuGH sind zeitaufwendig. Es ist einfacher, Pressemitteilungen von Jagdverbänden zu übernehmen oder „Betroffenenstimmen“ wie Landwirte zu zitieren, als die rechtliche Lage oder ökologische Vorteile des Wolfs zu beleuchten.
  4. Politische Narrative:
    Die Wolf-Debatte wird oft politisch instrumentalisiert. Parteien, die ländliche Wähler ansprechen wollen, nutzen den Wolf als Symbol für „Stadt gegen Land“ oder „Naturschutz gegen Bauern“. Medien greifen solche Narrative auf, weil sie polarisieren und Aufmerksamkeit garantieren. Die „BILD“ etwa spiegelt die Stimmung der Koalition wider, ohne die rechtlichen Hürden oder die Klage gegen die Berner Konvention zu erwähnen.
  5. Mangelnde Naturschutz-Akzeptanz:
    In Teilen der Gesellschaft und Medien wird Naturschutz im Gegensatz zur Klimadebatte, als „elitär“ oder „realitätsfern“ wahrgenommen. Der Wolf wird zum Symbol für vermeintlich übertriebene Umweltpolitik, während die Sorgen von Landwirten als „volksnah“ gelten. Diese verzerrte Wahrnehmung führt dazu, dass Medien eher die „Betroffenen“ in den Vordergrund stellen als die Vorteile eines gesunden Ökosystems.

Özdemir und die Grünen: Ein enttäuschender Kurs für den Naturschutz?

Viele Menschen verbinden die Grünen mit Umwelt- und Naturschutz, doch Özdemirs angebliche Unterstützung der Jagdrechtsänderung wirft Fragen auf. Die Erwartung, dass die Grünen konsequent für Artenvielfalt und Biodiversität kämpfen, wird hier enttäuscht. Wenn Özdemir tatsächlich Abschüsse erleichtert, anstatt Herdenschutz zu priorisieren, widerspricht das grünen Kernwerten. Der Wolf ist ein Symbol für intakte Ökosysteme – ihn zu opfern, um Landwirte zu besänftigen, zeigt einen kurzsichtigen Kurs. Dies könnte Teil eines Trends sein, in dem die Grünen Kompromisse eingehen, um ländliche Wähler zu gewinnen, dabei zeigen Umfragen, dass auch ein Großteil der Landbevölkerung die Rückkehr der Wölfe begrüßt.
Darüber hinaus wird den Grünen oft vorgeworfen, ihre Wahlversprechen in mehreren Bereichen gebrochen zu haben, insbesondere in der Friedenspolitik. Vor der Bundestagswahl 2021 betonten die Grünen Abrüstung, Diplomatie und Zurückhaltung bei militärischen Einsätzen. Doch seit Beginn des Ukraine-Kriegs 2022 unterstützte die grüne Außenministerin Annalena Baerbock Waffenlieferungen und eine harte Haltung gegenüber Russland, was Kritiker als „Kriegstreiberei“ bezeichnen. Die Zustimmung zu einer massiven Aufrüstung, etwa durch das 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr, steht im Widerspruch zu früheren Positionen gegen militärische Eskalation. Dies verstärkt den Eindruck, dass die Grünen Machtpolitik über Notwendigkeiten stellen.
Die Wolfspolitik Özdemirs könnte ein weiteres Beispiel sein: Statt Naturschutz zu verteidigen, scheint er Kompromisse mit der Jagd- und Landwirtschaftslobby einzugehen. Für viele Wähler untergräbt dies das Vertrauen, dass die Grünen ihre Kernversprechen – sei es für Naturschutz oder Frieden – konsequent einhalten. Wir fordern: Die Basis der Grünen sollte zu ihren Wurzeln zurückkehren und Naturschutz sowie Friedenspolitik entschieden vertreten, um wieder glaubwürdig zu werden.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Wölfe mit Sendern: Notwendigkeit oder überflüssiges Risiko?

In Sachsen sollen Senderhalsbänder helfen, die Geheimnisse der Wölfe zu lüften. Das Landesumweltamt Sachsen meldet weitere Besenderungen. Die Daten sollen zeigen, wie Wölfe sich bewegen, welche Reviere sie nutzen und wie sie mit ihrer Umwelt interagieren. Doch braucht es diese Technik wirklich noch? Und wer zahlt dafür – vor allem, wenn besenderte Wölfe dadurch gefährdeter werden?

Seit 2019 läuft das Besenderungsprogramm in Sachsen, koordiniert vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mit dem Senckenberg Museum Görlitz und dem LUPUS Institut. Seit 2019 seien in Sachsen 17 Wölfe gefangen und mit Senderhalsbändern ausgestattet worden. Wie das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden mitteilte, seien aktuell vier Wölfe für die Wissenschaft unterwegs. Alle vier Tiere senden ihre Lokationsdaten aus dem nördlichen Landkreis Görlitz, heißt es in einer Pressemitteilung vom 20. Februar 2025.
Screenshot aus der Pressemitteilung.

Bei den besenderten Wölfen FT21 »Tilda« und MT9 »Leon« handele es sich um die Fähe und den Rüden des Rudels Daubitz II. FT22 »Yuma« sei eine gemeinsame Tochter der beiden Tiere aus dem Wurf 2023. Dass zeitgleich drei Tiere aus einem Rudel besendert werden konnten, sei bisher einmalig in Sachsen. Die Bewegungsprofile der beiden Elterntiere seien typisch für territoriale Wölfe. Kerngebiet des Rudels Daubitz II ist der östliche Teil des Truppenübungsplatzes Oberlausitz. Auch die Teichgebiete südlich davon würden intensiv von ihnen genutzt, das Waldgebiet der Noeser Heide jedoch kaum. FT22 »Yuma« würde sich noch im Elternterritorium aufhalten. Ihr Streifgebiet überschneide sich dabei fast vollständig mit dem ihrer Mutter.

Für eine Überraschung sorge die Genetik des Rüden MT9 »Leon«. Im Frühjahr 2023 hätte er sich sowohl mit FT21 »Tilda« als auch mit der Fähe des Rudels Noeser Heide, dessen Rüde er von 2020 bis 2023 gewesen sei, verpaart. Beide Verpaarungen würden deshalb für das Monitoringjahr 2023/2024 als ein Territorium – Daubitz II – geführt. Ob das Rudel Noeser Heide noch existiere, soll über das herkömmliche Monitoring weiter untersucht werden.

MT10 »Janos« sei der vierte Wolf, der mit einem Senderhalsband ausgestattet wurde. Es handelt sich dabei um den Rüden des neuen Rudels Weißkeißel. Nach seinem Fang Ende März 2024 konnte anhand seines Bewegungsprofils nachverfolgt werden, dass es im Raum Weißkeißel in der Paarungszeit 2024 zu einem Wechsel des Territoriums gekommen war. Der Rüde nutze das ehemalige Kerngebiet des Rudels Sagar, das seit dem Winter 2023/2024 nicht mehr nachgewiesen werden konnte. Zusammen mit seiner Partnerin, einer Tochter des Rudels Halbendorf, hätte »Janos« im vergangenen Sommer vier Welpen aufgezogen.

Im April 2024 sei noch ein fünfter Wolf (MT11 »Fred«) besendert worden, der drei Monate nach seiner Besenderung bei einem Verkehrsunfall auf der Spreestraße zwischen Neustadt/Spree und Boxberg ums Leben gekommen sei. Auffallend viele besenderte Wölfe kommen in Deutschland ums Leben.

Sender sollen Lücken schließen, die klassische Methoden nicht abdecken – etwa detaillierte Bewegungsmuster oder die Nutzung von Kulturlandschaften. Doch viele dieser Fragen wurden in anderen Regionen längst untersucht. Warum also noch mehr Sender in Sachsen, wo 41 Wolfsterritorien (Stand Juli 2024) schon gut dokumentiert sind? Brauchen wir wirklich weitere Daten, um zu wissen, welche Wölfe sich wo aufhalten?

Illegale Jagd: Ein Risiko wird ignoriert

Ein Punkt wird im Programm gern ausgeblendet: Besenderte Wölfe sind leichter aufzuspüren – nicht nur für Forscher, sondern auch für Gegner der Wölfe. Studien zeigen, dass Tiere mit Sendern häufiger illegal getötet werden. In Sachsen, wo die Wolfspopulation wächst, aber nicht überall willkommen ist, ist das kein kleines Problem. Im Monitoringjahr 2023/2024 wurden 34 tote Wölfe gemeldet, vier davon nachweislich illegal erlegt. Die Wölfin „Lotta“ (FT11) etwa verschwand 2020 – tot, vermutlich durch Bissverletzungen, aber die genaue Ursache blieb unklar. Solche Fälle werfen die Frage auf: Macht die Besenderung die Wölfe nicht eher zu Zielscheiben, statt sie zu schützen? Die Daten mögen für die Wissenschaft nützlich sein, doch für die Tiere selbst könnte sie tödlich enden.

Wer finanziert das Ganze?

Das Besenderungsprogramm wird vom Freistaat Sachsen finanziert, genauer vom LfULG, das die Mittel bereitstellt. Konkrete Zahlen bleiben nebulös – weder die Kosten für die Sender, noch die Gehälter der beteiligten Institute werden öffentlich detailliert aufgezeigt. Ein GPS-Halsband kann schnell mehrere tausend Euro kosten, dazu kommen Logistik, Personal und Analysen. In Zeiten knapper Haushalte fragt man sich: Ist das die beste Investition, wenn man doch bereits viel über die Bewegungsmuster von Wölfen in ihren Territorien weiß?

Schutz oder Schuss?

Wenn besenderte Wölfe leichter gejagt werden, dient die Technik am Ende vielleicht weniger dem Artenschutz als der Kontrolle?
Sachsen hat 34 Rudel, fünf Paare und zwei Einzelwölfe – müssen wir sie wirklich noch genauer verfolgen? Oder wäre es klüger, die Tiere in Ruhe zu lassen und die vorhandenen Erkenntnisse endlich praktisch zu nutzen?
Aber es bleibt nicht bei illegaler Jagd. Besenderte Wölfe sind auch leichter zu finden, wenn Behörden eine Abschussverfügung erteilen. In Deutschland können Wölfe legal geschossen werden, wenn sie als „Problemwölfe“ gelten – etwa nach wiederholten Angriffen auf Nutztiere. Mit einem Sender am Hals werden sie zur Zielscheibe: Ihre Position ist bekannt, ihre Fluchtwege vorhersehbar.
Das Monitoring und die Besenderungen werden von der Regierung finanziert – vom Bund und den Ländern. In Sachsen zahlt das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), unterstützt durch Bundesmittel über die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Wolf (DBBW). Dieselbe Regierung, die diese Daten sammelt, hat im September 2024 zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen. Diese Änderung, die noch EU-Recht werden muss, würde Abschüsse erleichtern. Der Widerspruch ist bitter:  So finanziert man die Sender, mit der die Wölfe auch zum „legalen“ Abschuss leichter gefunden werden können.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Skandal im Territorium Hohe Rhön: Wo ist Wölfin Frigga?

Seit Monaten gibt es in der Liste des LfU in Bayern keine neuen Nachweise mehr aus dem Territorium Hohe Rhön, dem Gebiet von Wölfin Frigga und ihrem Partner Griso. Insider berichteten darüber, dass Frigga bereits im Juli 24 illegal beseitigt worden sei. Wir waren erneut vor Ort und suchten nach Spuren. Auch gehen wir der Frage nach, ob die Wölfe in der Langen Rhön nicht nur den Bauern ein Dorn im Auge sind, sondern auch einem ehrgeizigen Birkhuhnprojekt und wir zeigen auf, dass heutzutage nur die Taten der Jäger in Naturschutzgebieten und Biossphärenreservaten geschützt werden, aber auf Wildtiere gnadenlos Jagden, ja sogar Drückjagden veranstaltet werden. Und wir veröffentlichen Teile der Abschussverfügung, in denen klar wird, dass der größte Teil der Weidetiere bei Rissen überhaupt nicht geschützt gewesen waren. Lesen Sie hier unsere neue Fotoreportage.

Tatsächlich stammt der aktuellste Nachweis von Griso (GW3519m) laut der LfU-Liste vom 16. Oktober 2024. Der letzte Nachweis von Frigga (GW3092f) ist in der Liste am 25.07.24 aufgeführt. Im September, Oktober und November werden noch drei verschiedene Welpen (GW4464m, GW4442m,  GW4403m) des Wolfspaares Frigga und Griso nachgewiesen. Angeblich würden dort weiter Wölfe und Nachweise erhoben, doch seit November 2024 ist die Liste Hohe Rhön nicht aktualisiert worden. Warum nicht?

Uns liegen starke Indizien darüber vor, dass Frigga tatsächlich totgeschossen wurde. Sie wäre gerade mal vier Jahre alt geworden, hätte gerade ihren ersten Wurf gehabt und es bliebe ihr verwehrt, ihre Welpen zu betreuen und aufwachsen zu sehen. Frigga ist auch die Mutter von Nuka, der  von der Auffangstation in der Lüneburger Heide als Findelwolf bezeichnet wird. Aber das ist er nicht wirklich, denn Frigga hätte einen ihrer Welpen niemals freiwillig zurück gelassen.  Nuka war vor dem 15.06.24 hilflos im Territorium gefunden worden. Frigga ist eine Wölfin, deren Schicksal stellvertretend für so viele Wölfe in Deutschland und Europa steht. Weil aufgehetzte Bauern glauben, dass tote Wölfe ihre Probleme lösen würden und weil schießwütige Jäger Töten als Hobby sehen?

Es wird immer mehr zur gängigen Methode, einen Elternteil oder Partner zuerst wegzuschießen. Wenn der verbleibende Partner dann auf leichte Beute wie Weidetiere zurückgreifen muss, wird der Abschuss gefordert und in vielen Fällen auch genehmigt. Dies wäre auch eine Erklärung dafür, dass Griso, der vorher nie Weidetiere angegriffen hatte, einen Riss am 26.08.24 verursachte, auf den daraufhin eine Jungwölfin aus dem Rudel Wildflecken abgeschossen worden war, die sich im Territorium Hohe Rhön befunden haben soll. Entsprechende Stellen in der Abschussverfügung sind geschwärzt. Die Schießgenehmigung galt aber bereits seit dem 31.07.24, ohne dass die Bevölkerung davon etwas wusste. Erst durch eine Pressemitteilung wurde Ende August, nach vollendeten Tatsachen,  darüber informiert. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. erstatteten darauf Strafanzeige gegen die Verantwortlichen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/08/31/bayern-mutterwoelfin-frigga-per-schiessbefehl-hingerichtet-strafanzeige/

Wenn Frigga schon seit Ende Juli tot gewesen ist, könnte die sinnlos erschossene Schwester von Griso aus dem Rudel Wildflecken auf dem Nachbargebiet der Langen Rhön gewesen sein, um die Welpen mit zu versorgen. Dies würde die ganze Dramatik noch verschlimmern. Nachweise über das Nachbarrudel Wildflecken gibt es seit September 24 nicht mehr in der LfU-Liste. Das LfU könnte also mit einer Aktualisierung der Liste für mehr Klarheit sorgen, doch stattdessen mauert die Behörde und beantwortet uns auch eine entsprechende Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz bislang nicht. Sollten wir weiter keine Antwort erhalten, werden wir rechtliche Schritte einleiten.

 

Spuren von Hasen, bzw. Wildkaninchen. Schnüffelnase Alba im Einsatz.  © Brigitte Sommer

 

 

Auf Spurensuche mit Liv im Territorium Lange Rhön.

 

Im Kerngebiet fanden wir keinerlei Spuren vom Rudel

 

Schöner Schein im so genannten Biosphärenreservat Rhön

 

Ein Biosphärenreservat ist ein Schutzgebiet, das von der UNESCO im Rahmen des Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) anerkannt wird. Es hat mehrere Ziele:

 

  • Naturschutz: Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.
  • Nachhaltige Entwicklung: Förderung einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen, die sowohl ökologisch als auch ökonomisch und sozial tragfähig ist.
  • Forschung und Bildung: Unterstützung von wissenschaftlichen Forschungsprojekten und Bildungsprogrammen zur Umweltbildung.

 

Ein Biosphärenreservat besteht typischerweise aus drei Zonen:

 

  1. Kernzone: Hier ist die Natur weitgehend unberührt und der Schutz der Biodiversität steht im Vordergrund. Menschliche Aktivitäten sind hier stark eingeschränkt.
  2. Pufferzone: Diese umgibt die Kernzone und dient als Übergangsbereich, in dem nur Aktivitäten erlaubt sind, die den Schutz der Kernzone nicht beeinträchtigen, wie z.B. sanfte Formen des Tourismus oder traditionelle Landnutzung.
  3. Übergangs- oder Entwicklungszone: Diese äußere Zone ermöglicht eine nachhaltige wirtschaftliche und menschliche Aktivität, die mit den Zielen des Reservats vereinbar ist. Hier finden oft Projekte zur nachhaltigen Entwicklung statt.

 

Biosphärenreservate sollen somit ein Modell für eine harmonische Koexistenz von Mensch und Natur darstellen. Welch ein Irrtum!

 

 

Am Gangolfsberg ist das Kerngebiet des Biosphärenreservates. Viele Menschen glauben, dass hier nicht gejagt werden dürfte. Die Realität sieht anders aus. © Brigitte Sommer

In Naturschutzgebieten wie Nationalparks, NSG’s und den Zonen I und II der Biosphärenreservate muss sich die Jagd an den Schutzzielen der jeweiligen Gebiete orientieren – und sich ihnen unterordnen, wenn dies fachlich geboten ist! In den meisten Schutzgebieten außer den Nationalparks gibt es bislang kaum Regelungen zur Jagd im Gebiet. In sehr vielen solcher ökologisch bedeutsamen Gebiete komme es zu erheblichen Interessenkonflikten zwischen konventionell ausgeübter Jagd und Naturschutz, mitunter auch zwischen Forst- und/ oder Landwirtschaft und Naturschutz, schreibt Wildökologie heute.

Es wird massiv gejagt

Fakt ist, dass im Biosphärenreservat Rhön und im Naturschutzgebiet „Lange Rhön“ massiv gejagt wird. Wir berichteten hier, wie es außerhalb der Wanderwege aussieht. Normale Bürger wissen von dem Treiben nichts, da gegen jeden, der die Wanderwege verlässt, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet wird. Jagdfrevel kann also überhaupt nicht, oder nur schwer nachgewiesen werden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/10/15/bayern-vier-verwaiste-wolfswelpen-im-territorium-von-woelfin-frigga-in-der-hohen-rhoen/

Fakt ist weiterhin, das ausgerechnet im Wolfsterritorium „Hohe Rhön“, zu der auch  die „Lange Rhön“ gehört, ein ehrgeiziges Wiederansiedelungsprojekt von Birkhühnern läuft. Auf der Seite des Biosphärenservat Rhön heißt es zum Projekt der Wildland-Stiftung (einer Jägerstiftung), die die Birkhühner betreut: „Nach den ersten fünf Jahren Auswilderung von 68 schwedischen Birkhühnern zog die Wildland-Stiftung eine positive Bilanz. Seit Jahren stiegen die Birkwild-Zahlen in der Rhön zum ersten Mal durch natürliche Reproduktion wieder an. Mit 14 Hähnen und elf Hennen bei der Herbstzählung 2014, darunter neun Jungvögel, stimmte dies optimistisch. Inzwischen sind die Verantwortlichen nicht mehr so optimistisch, denn den Birkhühnern gehe es aktuell gar nicht gut.

Sind die Wölfe dem Birkhuhnprojekt im Weg?

Neben der notwendigen Biotoppflege wird auch Jagd auf die natürlichen Feinde des Birkhuhns  gemacht

Auf telefonische Nachfrage bestätigten uns Sprecher, dass dort massivst Jagd auf Füchse, Marder, Wiesel und Wildschweine gemacht werden würde, da diese Tiere eine Gefahr für die Birkhühner darstellen würden. Stört da nicht ein großer Beutegreifer erst Recht? Waren Frigga und ihre Familie etwa nicht nur den Bauern dort im Weg?

Eine entsprechende Nachfrage von uns an einen Sprecher des Projektes wurde verneint. Wölfe seien dort nicht das Problem. Aber ist diese Antwort glaubhaft?

Im November 2024 berichteten wir sogar über Drückjagden, die im Gebiet stattgefunden hatten. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/11/06/bayernhessen-weitere-drueckjagden-in-wolfsgebieten/

Diese Drückjagd fand am 02.11.24 im Wolfsterritorium Lange Rhön statt. © Biosphärenreservat Rhön.

 

Hochsitze, kaum 400 Meter Luftlinie von dem Kernzonengebietsschild entfernt. © Brigitte Sommer

 

Mehrzahl der gerissenen Weidetiere ohne Schutz

In der uns vorliegenden Abschussverfügung vom 31.07.2024, die uns mit sehr vielen geschwärzten Stellen zu Orten und Personen, erst am 18.11.24 zugestellt wurde,  wurden Risse aus anderen Landkreisen herangezogen, bei denen ein Abschuss bereits vor Gericht gescheitert war. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/11/04/ausgeschossen-gericht-untersagt-weitere-jagd-auf-das-wolfspaar-frigga-und-anton/

Intransparente Rissliste

In der Rissliste des LfU Bayern ist nicht öffentlich aufgeführt, ob ein Schutz vorhanden ist. Wir bezeichnen dies als intransparent und fast schon böswillig, da von neutraler Seite gar nicht überprüft werden kann, ob überhaupt ein Schutz vorhanden gewesen ist: https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/verdachtsfall/index.htm

Diese Art und Weise eröffnet willkürlichen Abschussverfügungen Tür und Tor.

 

 

 

 

 

 

 

Während es vorher von schlechten Zäunen nur so wimmelte, sollen die letzten Risse plötzlich an Zäunen stattgefunden haben, die tipptopp waren? Unglaubwürdig.

Blick in die Hohe Rhön

 

Spuren vom Fuchs. Füchse haben jetzt Paarungszeit. Aber auch jetzt werden sie gnadenlos bejagt. Im Revier von Frigga mit dem Argument, man müsse Bodenbrüter wie ein ehrgeiziges Birkhuhnprojekt, schützen. © Brigitte Sommer

 

 

Wanderweg am Gangolfsberg. © Brigitte Sommer

 

 

Ein mystischer Ort mit Zeugnissen aus der Vorzeit © Brigitte Sommer

 

 

Gangolfskreuz. ©Brigitte Sommer

 

 

Schnüffelnasen Liv und Alba. © Brigitte Sommer

 

 

 

Trittsiegel vom Wildschwein. ©Brigitte Sommer

 

 

 

 

Blick nach Südwesten © Brigitte Sommer

 

Kleine Holzskulptur auf dem Naturlehrpfad am Gangolfsberg. Dieser Wanderweg ist anspruchsvoll und nur für trittsichere und schwindelfreie Wanderer geeignet. © Brigitte Sommer

 

Wolfsschutz-Deutschland ist mit Mitgliedern direkt vor Ort in den Wolfsgebieten. Hier auch im Territorium Hohe Rhön. Wir freuen uns über neue Mitglieder, deren Identität wir selbstverständlich schützen.

 

 

Blick nach Westen Richtung Wildflecken. © Brigitte Sommer

 

Oft mit dabei: Spürnase Liv. © Brigitte Sommer

 

Dieser Hochsitz hat auch schon bessere Tage gesehen. © Brigitte Sommer

 

Massive Jagd im Gebiet Hohe Rhön

 

 

 

Brigitte Sommer mit Liv. © Gudrun H.

 

Märchenhafte Farbspiele bei Nebel. © Brigitte Sommer

 

Unglaublich schöne Lichtstimmung am Basaltsee. © Brigitte Sommer

 

Im Herbst wurde am Basaltsee umfangreich gerodet. Schwere Maschinen zerstörten den empfindlichen Boden auf dem Hochplateau. © Brigitte Sommer

 

Rodungen direkt am Basaltsee. © Brigitte Sommer

 

Dies könnten Wolfstrittsiegel sein. © Brigitte Sommer

Unterwegs mit Liv und Alba: Brigitte und Gudrun.

 

Gekippte Bayerische Wolfsverordnung wieder in Kraft

Seit Oktober ist auch die Bayerische Wolfsverordnung wieder in Kraft, die von Gerichten gekippt worden war, weil klagefähige Verbände bei Abschussverfügungen nicht mit einbezogen worden waren. Der BUND kündigte im Dezember an, erneut zu klagen. Es wäre also durchaus möglich, dass es in Bayern erneute geheim gehaltene Abschussverfügungen im Territorium Höhe Rhön und auch anderswo gibt.

 

Durch KI von Grok/X erstelltes Bild einer Wolfsfähe, das dem tatsächlichen Aussehen von Frigga mit ihrem zierlichen Körperbau und dem dunkleren Fell nahezu gleich kommt.

 

Quellen:

https://www.wildoekologie-heute.de/themen/jagd-in-schutzgebieten/

https://www.biosphaerenreservat-rhoen.de/natur/projekte-im-bereich-natur/birkhuhn-in-der-rhoen

https://www.wildland-bayern.de/projekte/birkwild-in-der-rhoen-2/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/06/15/bayern-wolfswelpe-in-der-rhoen-gerettet/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/07/18/neue-nachweise-von-rhoenwoelfin-frigga-und-neues-schmierentheater/

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayern-wolfsverordnung-wolf-klage

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/08/01/wolfsverordnungsirrsinn-in-bayern/

https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-woelfe-bund-naturschutz-wiederansiedlung-rudel-lux.QqiDF3ZpQHWumnpkW2DKiT?fbclid=IwY2xjawIEk9NleHRuA2FlbQIxMQABHZJ4KxpkTUtV6tkZpV4HA2LVDVuGDEfc4DId-VXbGDlTmeRs8YgiWii_zQ_aem_IaWZBkFRp4XwQ38d_6u8tA

 

Mehr bürgerliches Engagement gegen Lobbyinteressen

Wir klagen an, dass unserer Ansicht nach die Behörden in Bayern zu eng mit den Interessen des Bauern- und Jagdverbandes verstrickt sind. Wir brauchen dringend mehr aktive Hilfe in der Rhön. Selbstverständlich geben wir die Identität unserer aktiven Mitglieder nicht heraus: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Für Informanten haben wir eine 24-Stunden-Hotline eingerichtet: 0176 48732612

Wir garantieren Quellen- und Informantenschutz

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