Bundesrat öffnet Tür zur Wolfsjagd – und knebelt den Rechtsschutz

Gestern, am 27. März 2026, hat der Bundesrat dem Gesetz zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die erste legale Jagd auf Wölfe seit über 100 Jahren. Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Wölfe – und explizit auch Wolfswelpen – in der Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober bejagt werden. Die Bundesländer erhalten weitgehende Spielräume für „Bestandsmanagement“ und pauschale Tötungen. Für uns von Wolfsschutz Deutschland e.V. ist das ein schwarzer Tag für den Natur- und Tierschutz. Doch es kommt noch schlimmer: Parallel dazu wird mit dem Gesetzentwurf BT-Drucksache 21/4146 das Verbandsklagerecht systematisch ausgehöhlt. Beide Vorhaben zusammen bilden einen perfiden Doppelschlag – mehr Abschussmöglichkeiten bei gleichzeitig weniger Möglichkeiten, diese juristisch zu stoppen.

Beispielfoto. Dieser Wolf ist nicht tot, er schläft nur. © Brigitte Sommer

EU-Herabstufung als Türöffner

Die Grundlage für diese Jagdfreigabe war die Herabstufung des Wolfs in der FFH-Richtlinie von Anhang IV (streng geschützt) auf Anhang V (nur noch „geschützt“) im Jahr 2025. Damit wurde der Weg frei für reguläres Bestandsmanagement in Gebieten mit „günstigem Erhaltungszustand“. National bleibt der Wolf zwar formal „geschützt“, doch die neuen Regelungen im Bundesjagd- und Bundesnaturschutzgesetz schaffen genau die Ausnahmen, die eine anlasslose Jagd ermöglichen. Das Ergebnis: Rudel können gezielt destabilisiert werden. Wölfe und Wolfswelpen können getötet werden – mit der Folge, dass Welpen verhungern oder verwaiste Jungwölfe verstärkt auf Nutztiere ausweichen. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus Skandinavien und anderen Ländern zeigen eindeutig: Solche pauschalen Abschüsse senken die Risszahlen langfristig nicht, sondern können sie sogar erhöhen.

Der zweite Schlag: Gesetzentwurf 21/4146 gegen das Verbandsklagerecht

Genau in diesem Moment wird auch der Gesetzentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) vorangetrieben – BT-Drucksache 21/4146. Erste Lesung im Februar, öffentliche Anhörung im Umweltausschuss am 25. März 2026, derzeit in der Ausschussberatung. Die geplanten Änderungen sind verheerend für den Naturschutz:

  • Keine aufschiebende Wirkung von Klagen mehr: Abschussgenehmigungen und Managementpläne dürfen trotz laufender Klage vollzogen werden. Ein getöteter Wolf bleibt tot – irreversibler Schaden.
  • Starre 10-Wochen-Frist für die Vorlage aller Beweismittel – ein Ding der Unmöglichkeit für ehrenamtlich arbeitende Initiativen und kleinere Verbände.
  • Erschwerte Anerkennung als klageberechtigter Verband und strengere sachlich-räumliche Begrenzungen.

Genau wie wir bereits am 19. Februar 2026 in unserem Artikel „Gesetzentwurf 21/4146: Ein weiterer Schlag gegen das Verbandsklagerecht“ https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

gewarnt haben, trifft diese Novelle den Kern des Rechtsschutzes für Arten wie den Wolf. Unter dem Vorwand, Infrastrukturprojekte zu beschleunigen und „Missbrauch“ zu verhindern, wird zivilgesellschaftliche Kontrolle systematisch geschwächt.
Beispielfoto Wolf.

Symbolpolitik statt echter Lösungen

Statt massiv in funktionierenden Herdenschutz zu investieren und diesen auch zu fordern – wolfsabweisende  Zäune, Herdenschutzhunde, professionelle Beratung –, setzt die Politik auf billige Schlagzeilen: „Wir schießen den Wolf.“ Dabei zeigen die Daten: Dort, wo Herdenschutz konsequent umgesetzt wird, sinken die Risszahlen drastisch. Die Jagd hingegen ist keine Lösung, sondern ein gefährlicher Präzedenzfall, der den gesamten Natur- und Tierschutz untergräbt. Die Kombination aus Jagdfreigabe und geschwächtem Klagerecht ist kein Zufall. Sie ist ein gezielter Angriff auf den Wolf und auf alle, die ihn schützen wollen. Und die Bauern werden überhaupt keinen echten Nutzen haben. Viele Familienbetriebe werden seit Jahren systematisch in die Enge getrieben – nicht durch Wölfe, sondern durch eine Politik, die den bäuerlichen Mittelstand gezielt aushöhlt. Ausufernde Bürokratie, explodierende Energie- und Abgabenkosten, ständig neue Auflagen und ein Höfesterben ohne Ende machen traditionelle Weide- und Landwirtschaft immer unrentabler. Gleichzeitig kaufen internationale Konzerne, Immobilienfonds und außerlandwirtschaftliche Investoren massenhaft Ackerland auf, treiben die Bodenpreise in die Höhe und verdrängen einheimische Betriebe – besonders in Ostdeutschland wird Ackerland zum Spekulationsobjekt. Währenddessen fördert dieselbe Politik aggressiv den Aufbau des Kunstfleisch-Marktes (Cultured Meat), der bis 2050 Milliarden-Umsätze verspricht und konventionelles Fleisch aus der Weidetierhaltung langfristig überflüssig machen wird. Statt die echten Strukturprobleme anzupacken, wird der Wolf zum praktischen Sündenbock gemacht –  von einer Regierung, die von der Zerstörung des ländlichen Mittelstands ablenkt.

Was machen die Klagen?

Noch besteht Hoffnung auf europäischer Ebene: Die italienische Organisation Green Impact hat gemeinsam mit Partnern wie LNDC Animal Protection, Earth ODV, One Voice und weiteren Verbänden beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen die Herabstufung des Wolfs von Anhang IV auf Anhang V der FFH-Richtlinie eingereicht (Rechtssache T-563/25).Sollte der EuGH die Herabstufung als wissenschaftlich unbegründet und politisch motiviert einstufen und für nichtig erklären, würde das die gesamte Rechtsgrundlage für die deutsche Wolfsjagd und die Managementpläne der Länder massiv erschüttern. Allerdings kann eine solche Entscheidung eineinalb bis drei Jahre oder länger dauern. Bis dahin können längst zahlreiche Wolfsfamilien und Rudelstrukturen irreversibel zerstört sein. Eine späte Rücknahme der Herabstufung käme für viele betroffene Rudel dann zu spät.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Politisches Theater um den Wolf: Auch Brandenburgs Abstimmung entlarvt die große Heuchelei

Brandenburg hat es vorgemacht – und gleichzeitig entlarvt: Am 13. März 2026 stimmten im Potsdamer Landtag BSW, CDU und SPD dafür, den Wolf ins Landesjagdrecht aufzunehmen. Die AfD stimmte dagegen. Ausgerechnet die Partei, die sonst nie ein Blatt vor den Mund nimmt, wenn es um Wolfsabschüsse geht, votierte mit Nein. Ein scheinbar absurdes Bild. Doch es passt perfekt ins große Bild: Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist längst beschlossene Sache – und die Landtagsdebatten sind nichts anderes als gut inszeniertes Theater.

Wichtige Inhalte aus der Pressemitteilung dazu: 

  • Der Landtag hat die Novellierung des Jagdgesetzes und eine Änderung der Brandenburgischen Jagddurchführungsverordnung beschlossen.
  • Damit wird der Wolf ins Landesjagdrecht aufgenommen (als jagdbare Art).
  • Das Ministerium setzt damit einen früheren Landtagsbeschluss um, den Wolf im ersten Quartal 2026 in die Liste der jagdbaren Tierarten aufzunehmen.
  • Ziel: Handlungsfähiger werden beim Umgang mit schadensstiftenden Wölfen (z. B. leichtere Tötungen, angeblich zum Schutz von Weidetieren).
  • Der Wolf bleibt vorerst ganzjährig geschont; praktische Änderungen ergeben sich aber in Kürze aus künftigen Managementplänen und dem Bundesrecht. 

Der bundesweite Flickenteppich – oder was davon übrig blieb

Brandenburg ist nur der jüngste Fall in einer langen Reihe. In Niedersachsen (2022), Hessen (Oktober 2024), Bayern (März 2026), Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz (2025) wurde der Wolf bereits ins Landesjagdrecht integriert – oft mit breiten Mehrheiten aus CDU/CSU, SPD, FDP und AfD. Die Grünen enthielten sich meist, stimmten dagegen oder blockierten (wie in Baden-Württemberg bis heute).
In Hessen stimmten CDU, SPD, AfD und FDP geschlossen zu, die Grünen enthielten sich mit dem üblichen Hinweis auf „mehr Herdenschutz“. In Bayern zogen CSU, Freie Wähler und AfD das neue Jagdgesetz durch – Grüne dagegen, SPD enthielt sich. In Rheinland-Pfalz drehte die Ampel-Koalition (SPD, Grüne, FDP) plötzlich und nahm den Wolf mit auf, obwohl die grüne Umweltministerin zuvor von einer „Scheinlösung“ gesprochen hatte. Nur in Brandenburg brach die AfD aus dem Schema aus – vielleicht aus reiner Profilierungssucht, vielleicht um zu zeigen: „Wir wären noch radikaler gewesen.“ Überall dasselbe Muster: Die Mitte und Rechte treiben es voran, die Grünen spielen die Bremser oder Enthaltenden – und die Öffentlichkeit soll glauben, hier werde hart gekämpft.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Die Umweltministerkonferenz: Der Moment der Wahrheit

Doch dann kommt der Knaller, der alles entlarvt: Auf der Umweltministerkonferenz (UMK) im November 2025 in Saarbrücken stimmten alle 16 Umweltministerinnen und -minister – quer durch alle Parteien – einstimmig für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz. Grüne Minister aus Baden-Württemberg, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg sagten Ja. SPD-Minister aus dem Osten sowieso. Keine Enthaltung, keine Gegenstimme.
Dieselbe Thekla Walker (Grüne, BaWü), die in Stuttgart noch blockiert, stimmte in Saarbrücken zu. Derselbe Christian Meyer (Grüne, Niedersachsen), der vor Ort Herdenschutz predigt, gab grünes Licht. Das war kein Zufall. Das war der echte Konsens – fernab der Kameras, fernab der Basis, fernab der Wähler. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

Heuchelei pur – und warum sie funktioniert

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sprechen seit Jahren von „Heuchelei“. Und wir haben haben recht. Die gleichen Minister, die auf Landesebene ihre Fraktionen gegen „Tötungsrausch“ wettern lassen, haben hinter verschlossenen Türen längst das Bundesrecht vorbereitet. Der Bundestag folgte am 5. März 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD. Die Grünen und Linken votierten dagegen – wie erwartet. Der Bundesrat wird selbstverständlich folgen. Das Ergebnis steht fest: Der Wolf ist jagdbar, Problemwölfe können ganzjährig entnommen werden, in „günstigem Erhaltungszustand“ gibt es sogar reguläre Jagdzeiten.
Die Landtagsabstimmungen? Nur Kulisse. Sie erzeugen Schlagzeilen, mobilisieren die eigenen Lager, lassen Grüne als Retter der Natur und AfD als harte Hunde erscheinen – während die eigentliche Entscheidung längst in den Ministerien und im Bund getroffen wurde.
Die Heuchelei hört bei den Politikern nicht auf – sie reicht bis in NABU, WWF, BUND sowie auch kleinere Verbände hinein und zeigt sich besonders bei jenen Monitoring-Datenlieferanten in Brandenburg, die in sozialen Netzwerken den Wolf lieben, während sie ihm mit ihren Meldungen das Todesurteil schreiben. Wir berichteten auch hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/17/besenderung-von-woelfen-telemetriedaten-als-grundlage-fuer-kuenftige-abschuesse/
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

Machiavelli hätte seine Freude gehabt

Nicolo Machiavelli hätte dieses Schauspiel als Meisterleistung bezeichnet. In „Der Fürst“ schreibt er: Die Menge muss in der Illusion gehalten werden, sie habe Einfluss. Sie braucht ständig neue Hoffnung, neue Kämpfe, neue Feindbilder – sonst wird sie apathisch oder gefährlich. Genau das passiert hier. Die Politiker inszenieren einen erbitterten Streit auf der Bühne der Landtage, damit jede Wählergruppe ihr „Stück“ bekommt:
  • Die Landwirte denken: „Endlich wird was getan!“ – Währenddessen nehmen sie nicht wahr, dass ihnen im Hintergrund die Lebensgrundlage entzogen wird.
  • Die Naturschützer denken: „Wir müssen weiter kämpfen!“ – Sie diskutieren in sozialen Netzwerken und verfassen eine Petition nach der anderen. Alles Aktionen, die Zeit und Energie kosten, aber kaum etwas bewirken.
  • Die AfD-Wähler denken: „Die anderen sind zu weich!“ –
Und währenddessen wird die Agenda weiter durchgezogen. Apparire statt essere  – scheinen statt sein. Das ist Absicht. Eine machiavellistische Strategie, um die Wähler „bei der Stange zu halten“, wie Maciavelli treffend formulierte. Neue Hoffnung schöpfen, obwohl das Ergebnis längst feststeht.

Fazit: Das Theater läuft weiter –Wir sagen: „Lasst Euch nicht länger täuschen!“

Der Wolf wird nicht mehr streng geschützt. Das Bundesjagdrecht wird durchgehen. Die Länder können jetzt „Managementpläne“ machen und abschießen. Die großen Debatten in den Landtagen waren nur das Vorspiel. Das eigentliche Stück ist bereits geschrieben.
Für uns Wolfsschützer bedeutet das: Wir dürfen uns nicht mehr von der öffentlichen Inszenierung blenden lassen. Wir müssen die Hinterzimmer-Politik benennen, die UMK-Protokolle zitieren, die Widersprüche zwischen Minister- und Fraktionspositionen offenlegen. Nur so können wir die Heuchelei entlarven und echte Transparenz erzwingen.
Denn eines hat Machiavelli auch gelehrt: Wer das Theater durchschaut, kann es irgendwann selbst beenden.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Besenderung von Wölfen: Telemetriedaten als Grundlage für künftige Abschüsse?

Die Besenderung von Wölfen mit GPS/GSM-Halsbandsendern birgt nach Auffassung von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ein erhebliches Risiko: Die gewonnenen Echtzeit-Daten zu Aufenthaltsorten, Wanderwegen und Verhalten einzelner Tiere können künftig direkt zur gezielten Identifikation und Tötung von Wölfen genutzt werden – insbesondere im Rahmen der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz.

Wie wir wissen, hat der Bundestag hat am 5. März 2026 die Aufnahme des Wolfs als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz beschlossen (Bundesrat-Zustimmung voraussichtlich Ende März 2026). Ab Inkrafttreten – realistisch ab Sommer 2026 – ermöglicht das Gesetz in Regionen mit günstigem Erhaltungszustand eine reguläre Jagd (Jagdzeit 1. Juli bis 31. Oktober) sowie die ganzjährige Tötung sogenannter „Problemwölfe“ und sogar Wolfswelpen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/03/06/wolf-im-jagdrecht-der-naechste-schritt-zum-toetungsrausch-grosse-zeiten-der-heuchelei/
Die Kombination aus individuellen Telemetriedaten und dem populationsbasierten offiziellen Monitoring der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf schafft präzise Voraussetzungen für solche Tötungen: Aktuelle Senderdaten können ein schnelles und zielgerichtetes Auffinden und Erschießen ermöglichen.
Beispielfoto Wolf.
In Sachsen läuft seit 2019 ein Landesbesenderungsprogramm, in dem regelmäßig Wölfe gefangen und besendert werden. Zu den jüngsten Fällen zählen MT15 (November 2025) und MT16 (Dezember 2025); aktuell senden mehrere Tiere Daten. In Niedersachsen wurde vor Kurzem eine junge Wölfin im Kreis Gifhorn besendert. Bundesweit existiert tatsächlich keine zentrale Übersicht, die Programme bleiben länderspezifisch.
Offiziell dienen die Maßnahmen der wissenschaftlichen Erfassung von Raumnutzung, Wanderungen und Rudelstrukturen sowie der Optimierung von Herdenschutz und „Konfliktmanagement“. Die Bezeichnung birgt bereits mehr als eine Andeutung. Die Telemetriedaten ermöglichen tatsächlich eine exakte Lokalisierung in Echtzeit – eine Information, die bei der Umsetzung von Abschussverfügungen oder „Wolfsregulierungen“ entscheidend sein kann.
Zur Besenderung ist das Fangen der Tiere erforderlich. Hierfür werden gepolsterte Fußfallen (Soft Catch Traps) eingesetzt. Diese Fallen sind mit Gummi- oder Schaumstoffpolstern an den Bügeln versehen und verfügen über Sensoren, die eine schnelle Bergung des gefangenen Tiers ermöglichen sollen. Die EU-Kommission hat 2018 klargestellt, dass ihr Einsatz für Monitoringzwecke, die den Erhaltungszustand verbessern sollen, nicht unter das Verbot der Tellereisenverordnung fällt – vorausgesetzt, es gibt keine milderen Alternativen und Vorkehrungen gegen Verletzungen und Stress werden getroffen. Dennoch bestehen erhebliche tierschutzrechtliche Bedenken: Das Verfahren verursacht Stress, Schmerzen und Verletzungsrisiken (z. B. Prellungen oder Frakturen trotz Polsterung).
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hält Soft Catch Traps https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Soft-catch_trap.jpg für tierschutzwidrig und bezweifelt die tatsächliche Minimierung von Leiden sowie die Verhältnismäßigkeit invasiver Eingriffe, zumal bereits umfangreiche Daten zum Wanderverhalten vorliegen.
Die Besenderung legt somit nicht nur wissenschaftliche Erkenntnisse vor, sondern schafft die technische Grundlage für eine kaltblütige Umsetzung der zu erwartenden Wolfsjagden. Die Transparenz über die genaue Weiternutzung der individuellen Telemetriedaten bleibt begrenzt, was die Befürchtung verstärkt, dass diese Programme primär der Vorbereitung von Wolfstötungen dienen werden. Besenderte Wölfe können zudem Häscher zum gesamten Rudel führen. Menschen, die Daten an das offizielle Wolfsmonitoring liefern, können nun auch nicht länger verleugnen, dass ihre Angaben eben nicht nur für Schutz und Wissenschaft dienen, sondern dazu gebraucht werden können, Wölfe zu töten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordert eine unabhängige Überprüfung aller Besenderungsprogramme sowie eine konsequente Priorisierung gewaltfreier Herdenschutzmaßnahmen statt Fang, Besenderung und Wolfsjagden.

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Wolf im Jagdrecht – der nächste Schritt zum Tötungsrausch: Große Zeiten der Heuchelei

Gestern hat der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufgenommen – ein Schritt, der die Bejagung des geschützten Tieres erleichtert und den Natur und Tierschutz weiter untergräbt. Während Grüne und Linke im Bundestag lautstark dagegen gestimmt und sich als Wolfsretter inszeniert haben, gehen wir davon aus, dass sie im Bundesrat – wo viele grün mitregierte Länder vertreten sind – letztlich zustimmen oder zumindest keinen entscheidenden Widerstand leisten werden. Diese Haltung ist nichts anderes als pure Heuchelei.

Ein reines Politiktheaterspiel, um Wählerstimmen nicht zu verscherzen, während man in der Praxis den Weg für mehr Wolfsjagden freimacht. Es passt nahtlos zu ihrer Rolle auf der Umweltministerkonferenz im Herbst 2025 in Saarbrücken, wo alle Umweltminister – einschließlich grüner – einstimmig für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht plädiert haben.
Beispielfoto Wolf. Wer kann in diese Augen schauen und ans Töten denken? Nur Menschen, die daran Lust empfinden und völlig abgestumpft sind.

In fast allen Prognosen wird davon ausgegangen, dass das Gesetz im Bundesrat (geplante abschließende Beratung am 27. März 2026) durchkommt – und das einschließlich der grün mitregierten Länder.

Wir von Wolfsschutz Deutschland e.V. haben genau diese Entwicklung seit Jahren angekündigt. Statt auf unsere Warnungen zu hören, wurden wir von anderen Verbänden – die sich auf ihre Klagefähigkeit und große Mitgliederzahlen stützen – systematisch gecancelt und gemobbt. Wir gehen davon aus, dass dies zum Teil absichtlich geschah: Viele große Verbände agieren als gelenkte Opposition, die den Anschein von Widerstand erweckt, während sie längst von der Gegenlobby – Jagd- und Landwirtschafts- sowie Waffenindustrieinteressen – übernommen wurden. Ein klares Beispiel ist die Forderung von NABU und BUND, die Abschussgenehmigung für den Hornisgrinde-Wolf (GW2672m, genannt „Grindi“) gegen jede wissenschaftliche Erkenntnis zu verlängern. Solche Positionen dienen nicht dem Naturschutz, sondern unterstützen ein System, das tote Wölfe als Trophäen und weitere Gewaltakte in der Natur haben möchte. Faktisch brauchen wir nicht noch mehr Leiden, Schmerz und Horror unter unseren Wildtieren, sondern die Jagd insgesamt gehört endlich abgeschafft. Wie viel Leid verursachen Jäger schon jetzt unter Ihresgleichen und der normalen Bevölkerung? Es vergeht fast kein Tag ohne Meldungen zu dramatischen Jagdunfällen.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Wolfsrisse sind eine Randnotiz im Vergleich zu echten Problemen in der Weidetierhaltung.

Der angebliche ‚Schutz der Weidetiere‘ entpuppt sich bei genauer Betrachtung als Nebelkerze: 4.300 Risse bei 1,5 Millionen Schafen bedeuten unter 0,3 % Verlust – während Krankheiten & Co. zigtausende Tiere fordern. Statt den Wolf zu jagen, müsste man Herdenschutz endlich flächendeckend umsetzen und auch verlangen.
Vergleichstabelle.

Entwicklung war vorauszusehen

Man musste kein Hellseher sein, um diese Entwicklung vorauszusehen – man musste sich nur mit Politik beschäftigen.
Doch genau das wurde untergraben: Jahrelang war der Slogan der großen Verbände, dass „die Wölfe nichts mit Politik zu tun hätten“. Später hieß es dann, „alle müssten an einem Strang ziehen“. Das Ergebnis sehen wir heute: Kritische Stimmen, wie die unsere, wurden niedergebrüllt, während die etablierten Organisationen den Kompromisskurs fuhren, der nun zu mehr Abschüssen führt. Ein passendes Zitat aus großen Zeiten von Erich Kästner unterstreicht diese Heuchelei:
Der Zukunft werden sacht die Füße kalt.
Wer warnen will, den straft man mit Verachtung.
Die Dummheit wurde zur Epidemie.
So groß wie heute war die Zeit noch nie.
Ein Volk versinkt in geistiger Umnachtung.
Besonders alarmierend ist, dass Klagen gegen Wolfsabschüsse künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen. Wir warnen seit Jahren davor, dass klagefähige Verbände allein nicht reichen – man muss aktiv werden. Stattdessen haben sich viele auf Gerichtsverfahren ausgeruht, was nun kontraproduktiv wird. Noch schlimmer: Für die Jagden auf Wölfe werden offizielle Monitoringdaten herangezogen. Etliche sogenannte „Wolfsfreunde“ haben Daten an das Wolfsmonitoring übermittelt und genießen dadurch direkte Vorteile wie Wildkameras, Fotokameras, Einladungen zu Veranstaltungen oder sogar die Vermittlung von Wolfstourismusgästen in ihre eigenen Hotels. Diese Leute verraten die Wölfe seit Jahren – nun gibt es dafür keine Ausrede mehr.
Beispielfoto Wolf.

Das kommt auf uns zu

Wenn das Gesetz (Änderung des Bundesjagdgesetzes und Bundesnaturschutzgesetzes) nach der Zustimmung des Bundesrats (geplant Ende März 2026, voraussichtlich Formsache) in Kraft tritt, ändert sich der Umgang mit Wölfen grundlegend – der Wolf wird als jagdbare Tierart behandelt. Das Ziel ist ein „Bestandsmanagement“, also das Töten in Regionen mit günstigem Erhaltungszustand (was für die meisten Gebiete in Deutschland seit der Zahlentrixerei 2025 gilt) und eine erleichterte Entnahme von „Problemwölfen“ zum „Schutz“ von Weidetieren. Konkrete Regelungen zu Jagdzeiten und Töten von Wolfswelpen (basierend auf dem beschlossenen Entwurf und offiziellen Quellen):
  • Reguläre Jagdzeit: Vom 1. Juli bis 31. Oktober jedes Jahres möglich. 
  • Töten von Welpen: Die reguläre Jagd startet ab Juli. Frühere Entwürfe diskutierten andere Zeiträume (z. B. September–Februar), aber der finale Kompromiss ist Juli–Oktober mit Schwerpunkt auf Jungtieren und Welpen.
  • Entnahme von „Problemwölfen“ (ganzjährig und unabhängig vom Erhaltungszustand): Wenn Wölfe „Herdenschutzmaßnahmen überwinden“ und Weidetiere verletzen oder töten, ist eine rechtssichere, schnelle Entnahme möglich – das kann Einzeltiere, aber in Ausnahmefällen auch ganze Rudel betreffen. Das gilt das ganze Jahr über, ohne Schonzeit. In manchen Entwürfen war ein Radius von 20 km um einen Riss für sechs Wochen vorgesehen, um mehrere Wölfe zu töten. 
  • Zusätzliche Optionen: In Gebieten, wo präventiver Herdenschutz „unzumutbar“ ist (z. B. alpine Regionen, Deiche), sollen Tötungen präventiv erfolgen können, angeblich um Risse zu vermeiden. Die Länder erstellen Managementpläne (revierübergreifend), die Abschussquoten festlegen – Klagen dagegen haben künftig keine aufschiebende Wirkung.

Es ist längst wissenschaftlich belegt, das das Zerschießen von Wolfsrudeln die Risszahlen erhöht und nicht sinken lässt. Einjährige Wölfe sind in der Größe von ihren Eltern nicht mehr zu entscheiden.

Wölfe als Sündenbock

Die Bauern werden am Ende nicht von den Tötungen profitieren – im Gegenteil: Der politisch geschürte Hass auf den Wolf lenkt sie systematisch von ihren echten Problemen ab, wie sinkende Erzeugerpreisen, Höfesterben, Konzernmacht in der Lebensmittelbranche, Landnahme durch Investoren und den Folgen der Agrarpolitik. Statt echte Lösungen für eine nachhaltige und faire Landwirtschaft zu fordern, werden sie auf einen Sündenbock gehetzt, der statistisch marginale Schäden verursacht.

Demos und Proteste kamen viel zu spät und in viel zu geringem Umfang. Und jetzt ist wieder zu beobachten, dass Menschen tatsächlich glauben, sie können die Wölfe schützen, in dem sie Petitionen der Verbände unterzeichnen, die längst beim Abschuss mitmischen. Über die EU-Klagen von Green Impact und weiteren  wird vom EuGH viel zu spät entschieden werden. Bis dahin sind vollendete Tatsachen geschaffen und illegale Abschüsse werden zunehmen. Leider hat ein Großteil der Bevölkerung das eigenständige Denken seit zirka sechs Jahren komplett aufgegeben, manipuliert durch Medien und Politik. Wir rufen alle echten Wolfschützer auf: Wacht auf! Unterstützt endlich unabhängige Vereine wie uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. in dem Rahmen wie wir es verdient haben, denn wir sind die wahren Freunde der Wölfe. Dies haben wir immer und immer wieder bewiesen. Nur durch konsequenten Widerstand und eigenes Denken können wir noch eine lebenswerte Zukunft für die Wölfe, aber auch für uns selbst schaffen, denn diese Dystopie scheint nur der Anfang zu sein.

 

Quelle:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundestag-wolf-bundesjagdgesetz-2399894

 

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Das Wolfskompetenzzentrum in Mecklenburg-Vorpommern: Ein technokratischer Schritt zur institutionalisierten Wolfsjagd?

In Mecklenburg-Vorpommern hat das neu eingerichtete Wolfskompetenzzentrum im Schwerpunktforstamt Jasnitz seine Arbeit aufgenommen – ein Schritt, den Umweltminister Till Backhaus (SPD) als „Erfolg für den Artenschutz“ feiert, der aber tatsächlich die Weichen auf eine künftige Wolfsjagd stellt. Mit 400.000 Euro jährlichem Landesbudget soll es Monitoringdaten liefern, die explizit auch als Grundlage für „Regulierungen“ – also Abschüsse – dienen. Das ist genau das, was wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. seit Jahren kritisieren: Die Verschmelzung wissenschaftlicher Daten mit politisch motivierter Jagd. Und das ist kein Einzelfall: Bundesweit entstehen ähnliche Zentren, koordiniert durch die bundesweite DBBW, die weisungsgebunden ist. 

Beispielfoto Wolf.

Offizielle Bestätigung einer langjährigen Kritik

Das Wolfskompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern, das seit Jahresbeginn 2026 im Schwerpunktforstamt Jasnitz angesiedelt ist, wird direkt vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt betrieben und ist damit voll weisungsgebunden. Neben dem jährlichen Budget von 400.000 Euro Landesmitteln werden zwei neu Stellen geschaffen, um Monitoring und Management zu bündeln – wobei es explizit wissenschaftliche Daten für Regulierungsentscheidungen (einschließlich Abschüssen) liefert, ohne selbst zu entscheiden. Eine eigene Leitungsperson wird öffentlich nicht namentlich genannt; das Zentrum nutzt die bestehenden Strukturen und Kontakte des Forstamts Jasnitz (geleitet von Dr. Ursula Rüping). Es soll künftig also Daten für Abschüsse liefern, die Landkreise genehmigen – mit ministerieller Beratung. Das offizielle Monitoring, koordiniert von Dr. Norman Stier (TU Dresden), ist ebenfalls weisungsgebunden ans Ministerium und finanziert aus Landesmitteln (inkl. Jagdabgabe). Wer jetzt Daten – Sichtungen, Spuren, Meldungen – an dieses System liefert, trägt unwissentlich dazu bei, dass diese Informationen direkt in Abschussentscheidungen einfließen können.
Minister Backhaus machte die Intention klar:
„Es ist längst an der Zeit, dass wir zu einem gerichtsfesten Verfahren kommen, um auffällige Wölfe entnehmen zu können.“ (Pressemitteilung Regierungsportal MV, Mai 2025)
Und weiter: Er sieht den „guten Erhaltungszustand“ längst erreicht und fordert aktives Bestandsmanagement, um Konflikte zu minimieren – oft mit dem Ergebnis von Entnahmen. Solche Aussagen, kombiniert mit laufenden Ermittlungen gegen ihn wegen unrechtmäßiger Abschüsse (z. B. 2025 in MV), unterstreichen die Priorität: Nicht primär Schutz, sondern Regulierung und Reduzierung.
Auf der Umweltministerkonferenz im November 2025 in Saarbrücken stimmte Backhaus mit allen anderen Ländern für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz – eine Forderung, die er selbst als ‚erfreulich‘ bezeichnete und mit der Erwartung verknüpfte, dass der Bund nun ‚rechtssichere Entnahmen‘ ermöglicht. Dies unterstreicht die bundesweite Agenda: Vom Schutz zum Schuss.
Das Monitoringjahr 2024/25 (Oktober 2025) bestätigte 28 Wolfsrüden, fünf Wolfspaare und einen territorialen Einzelwolf – insgesamt 34 Territorien mit Reproduktionsnachweis in 24 Rudeln und mindestens 93 Welpen. MV zählt zu den wolfsreicheren Regionen Deutschlands. Nach Meldung des günstigen Erhaltungszustands (Oktober 2025) und der geplanten Änderung des Bundesjagdgesetzes plant das Land bis Ende 2026 einen neuen Managementplan mit Abschussquoten – ein weiteres, deutliches Signal für reguläre Wolfsjagden.

Die technokratische Struktur: Ein Echo auf James Corbett

Dieses System entspricht der Technokratie, wie James Corbett sie beschreibt: Herrschaft durch Experten und datenbasierte Algorithmen, die natürliche Prozesse steuern und abweichende Stimmen marginalisieren. Wölfe werden zu steuerbaren Datenpunkten in einem staatlichen Apparat, der „Management“ propagiert – oft zulasten von Natur- und Artenschutz. Unser Gegenmodell: Vereinsinternes Wolfsmonitoring. Deshalb betreiben wir ein eigenes, unabhängiges Monitoring: Transparent, lobbyfrei, mit UIG-Anfragen, Dokumentation illegaler Tötungen und Belohnungen für Hinweise.
Das Kompetenzzentrum ist kein echter wissenschaftlicher Fortschritt, sondern ein Werkzeug für gezielte Wolfstötungen, zu denen die Daten herangenommen werden können. Wir fordern volle Transparenz, unabhängige Kontrolle und ein Verbot von Abschüssen zugunsten echter Prävention.

Quelle:

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/kompetenzzentrum-wolf-nimmt-die-arbeit-auf,wolfskompetenzzentrum-100.html

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Wolfsmonitoring 2024/25: Die offiziellen Zahlen beweisen – der günstige Erhaltungszustand ist nicht erreicht

Am 11. November 2025 hat die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) die Ergebnisse des Monitorings 2024/25 veröffentlicht. Die Daten widersprechen deutlich dem vom Bundesumweltministerium an die EU gemeldeten „günstigen Erhaltungszustand“. Doch nicht nur das, wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehen in den Zahlen auch Indizien für illegale Wolfstötungen und wir entdecken einen kuriosen Widerspruch.

Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer

 

Am 11. November 2025 hat die DBBW die Monitoring-Ergebnisse für das Jahr 2024/25 (1. Mai 2024 – 30. April 2025) veröffentlicht. Die wesentlichen Zahlen:

  • 276 bestätigte Territorien (219 Rudel, 43 Paare, 14 sesshafte Einzeltiere)
  • Mindestens 1.636 nachgewiesene Individuen
  • 163 tote Wölfe gemeldet, davon 124 Verkehrstote, 16 nachgewiesene illegale Tötungen, 3 Management-Entnahmen
  • Vorkommensgebiet um 5 % gewachsen, aber weiterhin große Lücken in West- und Süddeutschland
  • Erstmals seit 2000 keine Zunahme der Territorien (Vorjahr: 274)

 

Die DBBW spricht von „Stagnation“ – wir von Rückgang 

  1. Die Zahlen sind tatsächlich schon wieder veraltet
    Der Stichtag ist der 30. April 2025. Seit Mai 2025 wurden in mehreren Bundesländern Rudel und Einzeltiere nicht mehr nachgewiesen, darunter:

    • Bayern: mehrere bestätigte Territorien ohne Nachweis von Reproduktion 2025
    • Hessen: Territorium Rüdesheim seit Sommer 2025 leer. In ganz Hessen gibt es nur noch drei Territorien. 
    • Niedersachsen und Brandenburg: wiederholte Fälle von verschwundenen Mutterwölfinnen
    • Dazu widersprechen Daten aus unserem internen Wolfsmonitoring den offiziellen Daten in Ostsachsen, wo wir kaum Nachweise haben. Man kann unserer Ansicht nach also nicht von Wolfsrudeln dicht an dicht sprechen.

    Diese Verluste fließen erst ins Monitoring 2025/26 ein – die aktuellen Zahlen können daher den tatsächlichen Rückgang gar nicht wiedergeben.

  2. 16 nachgewiesene illegale Tötungen sind nur die dokumentierte Spitze
    Die überwiegende Mehrheit illegaler Tötungen wird nicht entdeckt. Professionelle Methoden (Gift, Schlingen, Nachtschüsse mit anschließender Beseitigung) hinterlassen keine auffindbaren Kadaver. Die sinkende Zahl gemeldeter Totfunde (nach Jahren stetigen Anstiegs) korreliert exakt mit der politischen Lockerung des Schutzstatus – ein statistisches Indiz für zunehmende verdeckte Kriminalität.
  3. Der günstige Erhaltungszustand ist nach wie vor nicht erreicht
    Die aktuelle Verbreitungskarte der DBBW zeigt große wolfsfreie Zonen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Tragfähigkeitsanalysen auf Basis verfügbarer Lebensräume und Beutetierdichte ergeben ein Potenzial von mehreren Tausend Wölfen in Deutschland. Selbst bei 1.636 dokumentierten Tieren liegt die Population weit unter jedem wissenschaftlich begründeten Schwellenwert für einen günstigen Erhaltungszustand.

Kurioser Widerspruch

Es ist bewiesen, dass die DBBW nicht unabhängig arbeiten kann. Die Unabhängigkeit ist rechtlich und organisatorisch ausgeschlossen:

  1. Finanzierung
    100 % der Mittel kommen aus dem Haushalt des Bundesumweltministeriums (BMUV).
  2. Fachliche Aufsicht
    Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist die direkte Weisungs- und Aufsichtsbehörde. Das BfN wiederum ist eine nachgeordnete Behörde des BMUV (§ 2 BfNG).
  3. Personelle Verflechtung
    Die Leitung der DBBW wird vom BfN bestellt und kann jederzeit abberufen werden.
  4. Rechtlicher Status
    Die DBBW ist kein eigenständiges Forschungsinstitut, keine Stiftung und keine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit – sie ist organisatorisch ein Projekt innerhalb des BfN.

Das bedeutet:
Die DBBW kann keine eigenen wissenschaftlichen Positionen vertreten, die dem BMUV/BfN politisch unangenehm sind. Sie kann keine Daten zurückhalten, aber sie kann auch keine Daten veröffentlichen, die vom Ministerium oder vom BfN nicht freigegeben werden.
Fazit: Die DBBW ist nach geltendem deutschen Verwaltungsrecht keine unabhängige Institution. Sie ist ein fachlich spezialisiertes, aber voll weisungsgebundenes Organ innerhalb der Bundesverwaltung. Das schließt institutionelle Unabhängigkeit aus – unabhängig davon, wie gewissenhaft und objektiv die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort arbeiten.

Zwischen den eigenen Monitoring-Daten (DBBW) und der offiziellen Meldung an die EU-Kommission (BMUV) besteht ein klarer fachlicher Widerspruch, vor allem beim Kriterium Verbreitung. Dieser Widerspruch wird von uns seit der Veröffentlichung des Berichts 2025 als politisch motiviert und wissenschaftlich nicht nachvollziehbar kritisiert. Das BMUV hat sich damit selbst in eine fachlich schwer haltbare Position gebracht.

 

Die Grafik macht deutlich, wie viel Platz für Wölfe in Deutschland noch vorhanden ist. Selbst in Gebieten, wo grün in grün übergeht, verteilen sich wenige Wölfe auf eine riesige Fläche. © DBB-Wolf

Forderungen von Wolfsschutz-Deutschland e. V.

  • Rücknahme der Meldung des günstigen Erhaltungszustandes und Bildung einer Untersuchungskommission darüber, wie die Meldung des günstigen Erhaltungszustandes ermittelt worden ist.
  • Einrichtung einer unabhängigen Bundeseinheit zur Verfolgung von Wildtierkriminalität
  • Rücknahme des Wolfs aus dem Bundesjagdrecht.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Der Wolf ist in Deutschland noch lange nicht sicher.

 

Quellen:

https://www.dbb-wolf.de/mehr/pressemitteilungen/details/ergebnisse-des-wolfsmonitorings-2024-25-veroeffentlicht-bestandsentwicklung-stagniert

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/10/15/politische-willkuer-statt-wissenschaft-bmu-meldung-zum-guenstigen-erhaltungszustand-des-wolfs/?fbclid=IwY2xjawODw6RleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeYHbSwJC1eUaTTMzIsGOnX72W8NAvXOaD14-WK6_JYpOZv7PGGeTungtvxdo_aem_kOdXS48ilMemCY7XDGjEiA

https://www.bfn.de/aktuelles/aktuelle-daten-zum-wolf-deutschland-veroeffentlicht

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Politische Willkür statt Wissenschaft: BMU-Meldung zum „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs

Wolfsschutz-Deutschland e. V. ruft zum Widerstand vor Ort auf. Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt die Meldung des Bundesumweltministeriums (BMU) vom 13. Oktober 2025 an die EU-Kommission als rein politische Farce. Durch eine pauschale Zusammenführung starker ostdeutscher Wolfspopulationen mit schwachen Beständen im Westen wird der Wolf als „günstig erhalten“ deklariert – ohne wissenschaftliche Grundlage und mit dem offenkundigen Ziel, Abschüsse zu erleichtern und den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Wir haben diese Entwicklung seit Jahren angekündigt: Die Jagd- und Agrarlobby nutzt den Vorwand, um eine reguläre Jagd auf Wölfe zu ermöglichen, die Rudel destabilisiert und Konflikte schürt.

Statt Systemklagen, die im politischen Getriebe untergehen, setzen wir auf Aktive vor Ort in Wolfsgebieten und unser internes Monitoring. Alle Menschen sitzen im selben Boot – gegen eine ausufernde Lobbypolitik, die Prävention sabotiert und allen schadet. Die Meldung ignoriert etablierte FFH-Kriterien: Regionale Differenzierungen fehlen, quantitative Indikatoren (z. B. Mortalitätsraten, Habitatqualität) werden verschwiegen. Ostdeutsche Rudel (Sachsen, Brandenburg: über 100 Rudel) maskieren die Fragilität im Westen (Bayern, NRW: isolierte Gruppen, hohe Verkehrstote). Experten wie das BfN und Senckenberg warnen: Der Bestand ist vulnerabel.
Beispielfoto Wölfe. © Brigitte Sommer
Bundesumweltminister Carsten Schneider feiert dies als „Erfolg“, um „Probleme vor Ort leichter zu lösen“ – ein Code für mehr Abschüsse und Jagdrecht.„Diese Entscheidung ist nicht wissenschaftlich, sondern Lobby-Diktat“, erklärt Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e. V. „Die Pauschalierung tarnt Schwächen, um den Wolf jagdbar zu machen. DJV und DBV fordern genau das: Aufnahme ins BJagdG für Quoten und Saisons, was Rudel zerstört und Prävention entmachtet. Klagen wie die von Green Impact vor dem EuGH (angenommen, aber Erfolgschancen vor dem aktuellen Hintergrund gering) bekämpfen Symptome – das System schützt sich selbst. Lobbypolitik schadet allen“, erklärt Brigitte Sommer.

Gemeinsam gegen Ausbeutung

Die Konsequenz: Sinnlose Wolfstötungen, die illegale Kriminelle legitimieren und Risse provozieren, statt Probleme zu lösen. Prävention – Elektrozäune, Herdenschutzhunde – reduziert Schäden um 80 Prozent, ist kostengünstig und schützt Weidetiere. Doch die Lobby priorisiert Jagdinteressen über faire Lösungen. „Wir sehen uns nicht als Feinde der Landwirte“, betont Sommer. „Gemeinsam müssten wir gegen eine Politik kämpfen, die Fördergelder für Zäune kürzt, den Bauern mit immer mehr Bürokratie das Leben schwer macht, sie enteignet und Jägern Trophäen ermöglicht“, betont Sommer. Ausufernde Lobbyeinflüsse kosten uns allen: Höhere Schäden, instabile Ökosysteme und verarmte Landschaften.  Klagen allein reichen nicht – Erfolgschancen bei 20–40 Prozent, oft nur Verzögerungen. Das System dreht sich weiter: Jäger führen Monitoring und schießen, Daten dienen der Jagd.

Ermöglichung der Jagd auf Wölfe als Ziel der Aufnahme ins Bundesjagdrecht

Die Forderung der DJV und DBV den Wolf ins Bundesjagdrecht zu überführen zielt explizit darauf ab, die Jagd auf Wölfe bundesweit zu legalisieren und zu erleichtern, indem der Wolf als nun „jagdbares Wild“ ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen wird. Dies würde über punktuelle Abschüsse bei „Problemwölfen“ hinausgehen und eine systematische Bejagung ermöglichen, ähnlich wie bei anderen Wildarten (z. B. Reh, Fuchs). Die „günstige Erhaltungszustand“-Meldung (FCS) dient hier als rechtlicher Hebel, um EU-Schutzvorgaben zu umgehen. 

Vor Ort aktiv: Unser internes Monitoring als Gegenmacht

Deshalb setzen wir auf Stärke vor Ort: Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist in Wolfsgebieten präsent – mit Aktiven. Unser vereinsinternes Wolfsmonitoring ist unabhängig: Kameras schützen Rudel, ohne Daten an Behörden oder Jäger zu liefern. Wir brauchen mehr Unterstützer: Vereinsmitglieder für Patrouillen, Spenden für Ausrüstung und Expertise.
Wolfsfreunde: „Aktive vor Ort sind der Schlüssel: Sie verhindern Abschüsse durch Früherkennung“, so Sommer. „Gemeinsam im Boot gegen Lobby-Herrschaft – für Prävention, die funktioniert, und Wölfe als natürlichen Bestandteil der Natur.“ Lasst uns die Lobbymacht brechen!
Quelle:

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In Brandenburg droht ein Massaker an 500 Wölfen

In Brandenburg tobt ein Kampf gegen den Wolf, der uns erschüttert: Dirk-Henner Wellershoff, Chef des Landesjagdverbands, will etwa 500 der 600–700 Wölfe abschießen, um ihre Zahl zu minimieren. Dieser Plan ist ein Angriff auf das ökologische Gleichgewicht, getrieben von einer mächtigen Jagdlobby, hinter der andere Interessen lauern. Wolfsschutz-Deutschland e.V. deckt auf: Wolfsabschüsse sind keine Lösung, sondern ein Ablenkungsmanöver von den wahren Problemen der Landwirte. Die EU-Herabstufung des Wolfschutzes, politisch erzwungen, und könnte sogar laut Green Impact vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch gekippt werden.

Wellershoffs O-Ton in der BZ: „Wir sollten eine Obergrenze von 200 bis 300 Wölfen festlegen“, sagte Wellershoff in einer Experten-Anhörung am Mittwoch im Potsdamer Landtag, „im November sollten 500 Wölfe zur Drückjagd freigegeben werden.“ Begründung: „Wir lassen uns 1,4 Millionen Kilo wertvolles Wildfleisch von Wölfen wegfressen.“ Futterneid!

Jagdlobby und versteckte Interessen

Die Forderung nach Wolfsabschüssen in Brandenburg ist kein Zufall. Hinter Wellershoff steht eine einflussreiche Jagdlobby, angeführt von Figuren wie Agrar-Staatssekretär Gregor Beyer, einem ehemaligen Jagd-Lobbyisten. Doch wer profitiert wirklich? Über 400.000 Hobbyjäger in Deutschland scheinen getrieben von einem Drang zu töten – ein Zeichen für die Verrohung unserer Gesellschaft. Wölfe, Rehe, Hirsche, Wildschweine, Dachse, Füchse: Sie alle fallen den Gewehren dieser Horden zum Opfer. Dieser Krieg gegen die Natur dient nicht den Bauern, sondern lenkt von ihren echten Problemen ab – niedrige Agrarpreise, Bürokratie und der Druck großer Agrarkonzerne. Wolfsabschüsse sind ein populistisches Ablenkungsmanöver, während die Jagdlobby ihre Macht festigt und Waffenhersteller sowie Großgrundbesitzer im Hintergrund die Fäden ziehen könnten.
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Polen, Belgien, Tschechien und Portugal machen da nicht mit

Am 24. Juni 2025 wurde die Herabstufung des Wolfschutzes im EU-Amtsblatt verkündet – ein politischer Akt der Europäischen Kommission ohne wissenschaftliche Grundlage. Green Impact warnt: Der EuGH könnte diese Entscheidung kippen. Mehrere Klagen prüfen ihre Rechtmäßigkeit und ein Verfahren beim EU-Ombudsmann deckt Mängel in der Datenerhebung auf. Länder wie Polen, Belgien, Tschechien und Portugal verweigern die Anpassung ihrer Gesetze – Deutschland müsste folgen, wenn der Druck der Bürger groß wird. Es geht ja nicht nur um unsere Wölfe, sondern um unsere gesamte Natur. Der Umgang mit Wölfen und anderen Wildtieren ist nur ein Symbol. Wellershoffs Plan, die Wolfs-Population zu dezimieren, ignoriert die wissenschaftliche Evidenz: Viele Wolfs-Subpopulationen in Europa sind laut Green Impact verletzlich oder gefährdet. Eine voreilige Gesetzesänderung riskiert rechtliche Konsequenzen, wenn der EuGH die Herabstufung aufhebt.

Abschüsse verschärfen Konflikte, Prävention schützt

Wellershoffs Argument, Wölfe würden Jägern die Beute stehlen, ist wissenschaftlich haltlos. Er sieht in lebendigen Mitgeschöpfen nur 1,4 Millionen Kilo Fleisch. Sogar Aussagen des jagdnahen Wildbiologen Dr. Norman Stier, zitiert in den Analysen von Green Impact, zeigen: Abschüsse lösen keine Probleme, sondern verschärfen sie. Zerschossene Rudel treiben junge Wölfe dazu, Nutztiere anzugreifen. Doch es gibt eine Lösung: Herdenschutz funktioniert. In Brandenburg sank die Zahl gerissener Schafe und Ziegen um 26 % (von 1.281 auf 944), dank Zäunen und Schutzhunden. Green Impact betont: Wolfsangriffe betreffen EU-weit nur 0,07 % der Schaf- und Ziegenbestände – ein minimaler Schaden, gedeckt durch EU-Subventionen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagen: Abschüsse helfen Bauern nicht, sie lenken von den wahren Herausforderungen ab, während die Jagdlobby – und hinter ihr ein Kartell aus Großkonzernen –  ihre Macht ausbauen, unsere Erde zerstören und weiter eine Umverteilung des Vermögens von unten nach oben voran bringen.

Umweltverbände wurden ausgesperrt

Am 2. Juli 2025 tagte der Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. In einem Teil der Diskussion ging es um „Maßnahmen zum Wolfsmanagement für das Land Brandenburg“, was nichts anderes heißen soll, als Abschüsse. Als Folge dieser Sitzung gelangen nun solche abstrusen Forderungen des Chefs der Landesjägerschaft an die Öffentlichkeit.
Ein Blick in die Teilnehmerliste sagt eigentlich alles: Johannes Wagner vom Landkreistag Brandenburg, Jens Graf vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg, der Jäger Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel, Norman Stier, Forstzoologe von der TU Dresden, Karsten Arnold -vom Wildtiermonitoring, was darauf hin deuten könnte, dass für „Wolfsregulierungen“ sprich das künftige Töten von Wölfen, die Monitoringdaten heran genommen werden sollen sowie Dirk-Henner Wellershoff – Landesjagdverband Brandenburg.
Nicht eingeladen und völlig ignoriert wurden dagegen die Umweltverbände. Man möchte also unter sich bleiben, ein zutiefst antidemokratisches Vorgehen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V warnen bereits seit Jahren vor genau dieser Entwicklung. Wir betonen, dass sich all diejenigen mitschuldig machen, die Daten an das offizielle Wolfsmonitoring liefern. Unser Appell an diese Personen: Sind schöne Bilder und Filme von Wölfen persönliche Vorteile und Likes in sozialen Netzwerken dies wirklich wert?
Jährling und fünf Monate alter Welpe.

Ein Krieg gegen die Natur

Die Jagdlobby bestimmt anscheinend, was die Regierung zu tun hat und sie führt einen brutalen Krieg gegen unsere Natur. Über 400.000 Hobbyjäger in Deutschland jagen nicht nur Wölfe, sondern dezimieren Rehe, Hirsche, Wildschweine, Dachse und Füchse und viele weitere Wildtiere. Dieses Blutbad ist kein Sport und auch kein Naturschutz, sondern ein Ausdruck gesellschaftlicher Verrohung. Wölfe regulieren Wildbestände und fördern das ökologische Gleichgewicht – ihre Tötung zerstört dieses Gleichgewicht. Illegale Wolfsabschüsse in Brandenburg bleiben oft straffrei, was die Dreistigkeit der Jäger zeigt.

Unser Appell an Brandenburg

Die EU-Habitatrichtlinie verpflichtet uns, das ökologische Gleichgewicht zu bewahren. Green Impact macht klar: Die Herabstufung des Wolfschutzes ist rechtlich fragil. Brandenburg muss die 18-monatige Anpassungsfrist nutzen, um den Schutzstatus zu wahren, statt Gesetze zu ändern, die vor Gericht scheitern werden. Die Folgen tragen die Steuerzahler. Der Wolf ist kein Feind, sondern ein Symbol für lebendige Ökosysteme. Die Jagdlobby lenkt von den wahren Problemen der Landwirte ab, während die Jagdindustrie unsere Natur zerstört. Wir fordern:

  1. Kein Abschuss: Brandenburg muss den Schutzstatus wahren, bis der EuGH entscheidet. Voreilige Gesetze gefährden Natur und Recht.
  2. Prävention statt Gewalt: Herdenschutz ist effektiv und tierschonend.
  3. Wissenschaft statt Lobby: Die Verletzlichkeit der Wolfs-Populationen muss respektiert werden.
  4. Strafen für Wilderer: Illegale Abschüsse müssen konsequent geahndet werden.
  5. Die Überwachung der Wolfspopulation, also das Monitoring muss in die Hände einer neutralen, regierungsunabhängigen Organisation gegeben werden. Alle, die jetzt noch immer Daten an das offizielle Monitoring übersenden, werden sich mitschuldig machen, falls man sich in Brandenburg tatsächlich über alle rechtlichen und moralischen Grundsätze hinweg setzt und eine Jagd auf Wölfe beginnen sollte. Selbstverständlich würden hier die Daten aus dem Monitoring zum Einsatz kommen, um die Wölfe aufzuspüren.

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. schließen uns einer Aktion von Green-Impact mit einem offenen Brief an die EU an, der vorläufig nur an Umweltorgas gegangen ist. Eine große Hoffnung ist es, dass der EuGH dank der Klage von GreenImpact und weiteren Vereinen, die Herabsetzung des Schutzstatus kippen wird.

 

Quellen:

https://www.bz-berlin.de/brandenburg/jaeger-chef-will-woelfe-schiessen?fbclid=IwY2xjawLTTSJleHRuA2FlbQIxMAABHsx1ZzK8vvId_W7bHvsELZpljKXtucake715Xbu7t5tdzac1jdUObbsCa0OQ_aem_V8IiDDMavDqRT9AttetlqA

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Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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EU-Kommission opfert den Wolf – Ein schmutziges Spiel um Profit und Macht!

Am 7. März 2025 schlug die EU-Kommission nach dem Inkrafttreten der Herabstufung des Schutzstatus in der Berner Konvention, auch den Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ zu „geschützt“ herabzusetzen. Was als „pragmatische Lösung“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein schmutziger Deal, der den Wolf zum Opfer macht. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. reißen die Masken herunter: Wer steckt dahinter, wer zahlt den Preis, und warum ist dieser Plan ein Betrug an der Natur?

Hinter diesem Vorschlag lauern mächtige Interessen. Die Agrarlobby, angeführt von Großbauern und Verbänden wie dem Deutschen Bauernverband, trommelt seit Jahren für „Wolfsmanagement“ – ein Euphemismus für Abschüsse. Für sie ist der Wolf ein störendes Symbol der Wildnis, das ihre industrielle Landwirtschaft bedroht. Doch da ist noch eine dunklere Kraft: Die Waffenlobby. Jagdverbände und Hersteller von Waffen und Munition reiben sich die Hände. Mehr Abschüsse bedeuten mehr Lizenzen, mehr Ausrüstung, mehr Umsatz. Der Wolf wird zum Verkaufsschlager – ein perfides Geschäft auf Kosten eines geschützten Tieres.
Symbolbild.
Die Herabstufung des Schutzstatus mag kostenlos erscheinen, aber der Preis ist astronomisch – und wir alle werden ihn tragen. Ökologisch gesehen ist der Wolf ein Regulator: Er hält Wildpopulationen wie Rehe in Schach, schützt Wälder vor Überweidung und stärkt die Biodiversität. Mehr Abschüsse destabilisieren dieses Gleichgewicht – mit Folgekosten für Forstwirtschaft und Naturschutz, die in die Milliarden gehen könnten. Wer finanziert das Chaos? Der Steuerzahler, während die Agrar- und Waffenindustrie kassiert. Und die Landwirte? Sie bekommen keine Entschädigung für die eigentlichen Probleme – fehlende Prävention und unzureichende Unterstützung.

Warum Abschüsse den Bauern nichts bringen

Die Mär, dass mehr Abschüsse die Probleme der Bauern lösen, ist ein Trugschluss. Studien – etwa aus Schweden oder den USA – zeigen: Wo Wölfe getötet werden, rücken neue Wölfe nach. Das Problem verschiebt sich, statt zu verschwinden. Schäden an Nutztieren? Sie entstehen meist durch mangelnden Herdenschutz – Zäune und Hunde könnten dies in 90 % der Fälle verhindern, doch die Politik lässt die Bauern im Stich. Stattdessen wird der Wolf zum Sündenbock, während die Ursachen unangetastet bleiben. Abschüsse sind ein teurer Placebo-Effekt – gut fürs Image der Lobby, nutzlos für die Realität.

Zerbrechliche Erholung in Gefahr

Der Wolf hat sich nach Jahrhunderten der Verfolgung mühsam erholt, doch Abschüsse könnten lokale Rudel auslöschen und die Art erneut schwächen. Ein Rückfall droht – und mit ihm ein ökologisches Desaster. Als Spitzenprädator kann der Wolf Wildpopulationen viel besser regulieren als Jäger, die vor allem auf Trophäen aus sind. Ohne ihn drohen noch mehr kahle Landschaften, Artensterben und teure Schäden in Milliardenhöhe – ein Preis, den wir Steuerzahler zahlen. Den Wolf aussterben zu lassen, wäre mehr als ein ökologischer Verlust – es wäre ein Versagen unserer Verantwortung. Er ist ein Symbol der Wildnis, das wir nicht opfern dürfen. Die EU-Kommission spielt mit unserem Erbe.
Beispielfoto spielende Wölfe.

Ein Verrat an der Natur

Vergessen wir nicht die Jäger und ihre Hintermänner. Für sie ist der Wolf ein Trophäenobjekt, ein Kick, ein Markt. Die europäische Waffenindustrie, mit einem Umsatz von über 30 Milliarden Euro jährlich, sieht in jeder Lockerung der Jagdregeln eine Goldgrube. In Ländern wie Deutschland, wo Jagdwaffen ohnehin weit verbreitet sind, wird die Herabstufung die Nachfrage ankurbeln – von Gewehren über Munition bis hin zu Jagdseminaren. Der Wolf stirbt, damit ihre Kassen klingeln.
In ihrer Pressemitteilung  behauptet die EU-Kommission, die Wolfspopulation habe sich „rasch erholt“ und die „anhaltende Expansion“ führe zu „zunehmenden Konflikten“. Sie spricht von „wissenschaftlichen Daten“ und einem „günstigen Erhaltungszustand“, doch das ist Augenwischerei. Die Realität? Regionale Populationen sind weiterhin fragil und die Schäden an Nutztieren bleiben lokal begrenzt – laut ihrer eigenen Worte „auf EU-Ebene gering“. Warum dann dieser Schritt? Weil die Kommission vor der Agrarlobby kapituliert und die Waffenlobby mitverdienen lässt. Ihre Behauptung, Abschüsse würden „sorgfältig geregelt“, ist ein Hohn – in der Praxis öffnet sie Tür und Tor für willkürliche Jagd, während der Steuerzahler für Prävention und Entschädigung zahlt.
Dieser Vorschlag ist kein Zufall, sondern ein abgekartetes Spiel. Die EU-Kommission, unter Druck von Mitgliedstaaten wie Deutschland und Frankreich, opfert den Wolf für kurzfristige Profite und vermeintliche politische Ruhe. Doch die Wahrheit ist: Der Wolf ist kein Feind, sondern ein Verbündeter – für unsere Ökosysteme, unsere Wälder, unsere Zukunft. Jede Kugel, die ihn trifft, trifft uns alle. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. decken diesen Skandal auf, weil Schweigen keine Option ist. Der Wolf verdient Gerechtigkeit – und wir werden nicht aufhören, sie einzufordern! Wie kann es sein, dass wir Europäer von Ländern wie Afrika und Indien erwarten, mit Tigern und Löwen klar zu kommen, aber wir selbst eine Art Hexenverfolgung gegen Wölfe lostreten?

Nächste Schritte nach dem Vorschlag der EU-Kommission:

  1. Konsultation und Stellungnahmen:
    • Der Vorschlag der Kommission wird nun an die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und andere relevante Interessengruppen (z. B. Umweltorganisationen, Landwirte, Jagdverbände) weitergeleitet.
  2. Verhandlung im Rat der Europäischen Union:
    • Der Vorschlag geht an den Rat der EU (bestehend aus Vertretern der Mitgliedstaaten, z. B. Umweltminister). Hier wird diskutiert und abgestimmt. Für Änderungen an den Anhängen der FFH-Richtlinie ist in der Regel nur eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Die Mitgliedstaaten könnten Änderungsvorschläge einbringen, etwa um regionale Unterschiede stärker zu berücksichtigen.
  3. Beteiligung des Europäischen Parlaments:
    • Bei der FFH-Richtlinie handelt es sich um eine Verordnung, deren Anhänge durch ein vereinfachtes Verfahren geändert werden können („Regulierungsverfahren mit Kontrolle“). Das Europäische Parlament hat hier ein Mitspracherecht und kann den Vorschlag prüfen, Änderungen vorschlagen oder ihn ablehnen. Allerdings ist seine Rolle eher beratend als entscheidend.
  4. Entscheidung und Verabschiedung:
    • Nach Abschluss der Konsultationen und Verhandlungen wird der endgültige Text ausgearbeitet. Wird eine Einigung erzielt, tritt die Änderung der Anhänge der FFH-Richtlinie in Kraft. Dies könnte innerhalb weniger Monate geschehen, abhängig von der Dringlichkeit und dem politischen Willen. Die Pressemitteilung vom 7. März 2025 deutet darauf hin, dass die Kommission eine zügige Umsetzung anstrebt.
  5. Umsetzung in den Mitgliedstaaten:
    • Sobald die Änderung beschlossen ist, müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Regelungen anpassen. Das bedeutet, dass Länder wie Deutschland ihre Wolfsmanagement-Pläne überarbeiten könnten, um z. B. Abschüsse oder andere Maßnahmen einfacher zu genehmigen. Deshalb waren einige Bundesländer auch besonders darauf erpicht, den Wolf bereits ins Jagdrecht aufzunehmen, obwohl hier bislang eine gleichzeitige ganzjährige Schonzeit in Kraft tritt. Dies könnte sich aber ändern.
Quellen:

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Wolfsabschussverbot: Tirol und Kärnten wollen EU-Gerichtshammer ignorieren

Schon 20 Wölfe sind tot. Der Europäische Gerichtshof hat den Abschuss von Wölfen in Tirol und den übrigen Teilen Österreichs jetzt in einem lange erwarteten Urteil verboten, doch Tirol und Kärnten wollen ihren strikten Abschusswahn weiter fortsetzen.

Update: Es wird tätsächlichweiter drauf los geschossen und das Urteil wird weiter ignoriert:  https://www.oe24.at/oesterreich/politik/regierung/tirol-zweiter-wolfsabschuss-innerhalb-einer-woche-angeordnet/601798620?fbclid=IwY2xjawEQQFZleHRuA2FlbQIxMQABHUUQNIidgXoIZ9A8IkXVoRLnExCgiojBOioWNX9Xh8iW5m2kcs9Egjz8_w_aem_p0cQkdPwN1zSQ-Se-5223A

Der Wolf darf in Österreich weiterhin nicht gejagt werden. So urteilte am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einem Tiroler Fall, bei dem Naturschutzorgas Klage erhoben hatten. Wir berichteten bereits hier über das zu erwartende Urteil: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/19/eu-generalanwaeltin-auf-der-seite-der-woelfe-in-oesterreich/

„Eine Ausnahme von diesem Verbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden kann nur gewährt werden, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist“, heißt es. In Tirol sieht man „keine unmittelbaren Auswirkungen“, man werde weiter Wölfe abschießen.

Jetzt ist gerade die Zeit, in der sich die Wölfe intensiv um die Aufzucht ihrer Welpen kümmern. Werden die Eltern oder helfende Geschwister erschossen, müssen die Kleinen verhungern.

Jetzt soll schon wieder ein Wolf sterben, trotz Gerichtsurteil

In Salzburg hält die zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) (das ist die Politikerin, die sich erst vor kurzem ein Foto eines totgeschossenen Wolfs in ihr Büro gehängt hatte) am Totschießen fest: „Für uns ändert sich durch das EuGH-Urteil nichts,“ sagte sie zu „OÖ Nachrichten“. Die in Salzburg angewendeten Maßnahmenverordnungen würden auf Einzelfallprüfungen fußen, damit sei man „absolut rechtskonform“ unterwegs. Im Bundesland wurden im Juli 2023 ein erster und im Juni 2024 ein zweiter Wolf offiziell erlegt, ein dritter soll laut Svazek bereits am Wochenende zum Abschuss freigegeben werden.

 

 

 

In den vergangenen zwei Jahren wurden 20 Wölfe totgeschossen. Quelle: https://www.nachrichten.at/panorama/chronik/ist-nur-ein-toter-wolf-ein-guter-wolf-eugh-urteil-staerkt-artenschutz;art58,3965522?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR3bWbhaQIyCnIg5tisqbPrXBmYm7twvdPStYnTSDXJSV8lqeBuBfMs1NBY_aem_t72NpFQAqMaO47jtoAFHbw

Auch Kärntens Jagd- und Agrarreferent, Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP), meinte zu „OÖ Nachrichten“: „Die Entscheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Wolfsmanagement in Kärnten, das auf einer Verordnung und einem Alm-und Weideschutzgesetz beruht. Seine Amtskollegin aus Oberösterreich, Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP), hielt fest: „In Oberösterreich findet keine planmäßige Wolfsjagd statt, welche nach dem aktuellen EuGH-Urteil einen günstigen Erhaltungszustand voraussetzt.“ Damit sei das Vorgehen in ihrem Bundesland „rechtlich gedeckt und im Einklang mit dem jüngsten EuGH-Urteil“.

Schweden hatte mit dem Trick der Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes Ermittlungen und Verfahren gegen das Land zum Stillstand gebracht. In Linzensjagden werden seither die Wölfe in dem skandinavischen Land bis zur Ausrottungsgrenze zerschossen. Die Population dort leidet intensiv unter den Folgen einer sich daraus ergebenden Inzucht. Nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland gibt es Bestrebungen, den „guten Erhaltungszustand“ festzustellen. Unserer Ansicht nach aus dem gleichen Vorwand, den Schweden nutzt.

Das Urteil des EUGH https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text&docid=288146&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir&occ=first&part=1&cid=2283372&fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTAAAR0pljhRrJLCreydl-NdH9V03GTan-fjw8MZa6yoobSTXk6ZO14ZHMv8V4U_aem_Ek5XI41xoygKmooeE4frXQ

lautet u. a., dass nur geschossen werden darf, wenn dadurch der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet ist. Nutztierrisse stellen keinen Grund für Abschussverfügungen auf einfach irgend einen Wolf dar, also dürfe nur der „Verursacher“ geschossen werden und auch das nur, wenn vorher mildere Mittel eingesetzt worden sind.

Quellen:

https://www.sn.at/salzburg/politik/wolfsjagd-salzburg-fuer-161607994?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR2tyKARPBvGPMLOB8z857UhXJY9GqEdgGcnq93DbWqUfzOjE8Q0oLkAVmo_aem_496MCNJqQkeh6tzPuB1N5A

https://www.oekoreich.com/medium/wie-krank-politikerin-haengt-sich-stolz-foto-von-getoetetem-wolf-ins-buero

https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/05/13/jaegerpsyche-in-wirklichkeit-geht-es-ihnen-nur-um-ihre-wolfstrophaee/

https://salzburg.orf.at/stories/3264805/

 

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