Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) lässt weiteren Wolf mitten in der Paarungszeit erschießen

Jetzt hat es eine Wolfsfamilie im Gebiet Amt Neuhaus bei Lüneburg getroffen. Vorgestern wurde dort ein zweiter Wolf erschossen. Es sei nicht klar, ob es das „richtige“ Tier sei. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt erneut Strafanzeige gegen den Minister und ausführende Personen.

In der Nacht zum 1. Februar 2022 sei innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein männlicher Wolf getötet worden. Es handle sich damit nach dem Abschuss eines weiblichen Tieres am 8. Januar (das falsche Tier war getroffen worden) um die zweite Entnahme im Territorium des Rudels Amt Neuhaus. Trotz des Abschusses sei es zu wiederholten Rissen – zuletzt am 17., 18. sowie am 30. Januar gekommen, sodass die Ausnahmegenehmigung im Territorium des Rudels Amt Neuhaus aktiv geblieben wäre.

Für Wolfsschutz-Deutschland e. V. klingt diese Erklärung geradezu unglaublich und damit jenseits jeglichen gesunden Menschenverstandes. Als könne man Wölfen mit einer menschlichen Deutung von Vergeltung das Reißen von ungeschützten Weidetieren abgewöhnen. Einzig und allein ein vernünftiger Herdenschutz kann Risse verhindern. Forschungen haben sogar gezeigt, dass Wolfsfamilien die zerschossen werden, eher mehr Weidetiere reißen, weil unerfahrene Jungtiere das Jagen erst noch erlernen müssen. Werden die Eltern getötet, fallen auch die Lehrenden weg.

Die Genehmigung wäre beschränkt auf fest definierte Teile des Kernterritoriums des Rudels Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg/Gemeinde Amt Neuhaus. Zur Entnahme freigegeben wären die Fähe GW 872f und der Rüde GW 1532m. Die Ausnahmegenehmigung sei zeitlich befristet bis zum 31.03.2022. Es war sicherzustellen, dass keine Welpen und keine laktierende Fähe entnommen werden. Dass Umweltminister Lies nun mitten in der Paarungszeit in Wolfsfamilien hineinschießen lässt, deutet unserer Meinung eher darauf hin, dass man eine weitere Vermehrung der Wölfe von vorne herein ausschalten will. Dabei hatte jüngst des Bundesumweltministerium festgestellt, dass der Bestand an Wölfen in Deutschland noch immer gefährdet ist. Zudem hat die EU ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet. Darauf gibt es bisher keine Reaktion des Niedersächsischen Umweltministers. Er lässt einfach weiter Wölfe erschießen.

Wir erstatten erneut Strafanzeige, selbst wenn dieses Mal der „richtige“ Wolf getroffen worden sein sollte. Unserer Meinung nach sind auch die zum Abschuss freigegebenen Tiere, nicht „legal“ freigegeben worden, denn es wurden wohl weder Maßnahmen zum Herdenschutz, noch zur Vergrämung vorgenommen.

 

Quelle: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/wolfsabschuss-amtneuhaus-208208.html?fbclid=IwAR1qtGGpij5fznYiVanaFM0htjEdVi8wfKwZr27eLxCkbHlwXnmor193cU4

Schon wieder vier Wölfe illegal getötet: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen

Seit Ende Oktober sind schon wieder vier illegal getötete Wölfe zu beklagen. Die  Vorfälle ereigneten sich in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und in Niedersachsen. Bei dem Fall in Mecklenburg-Vorpommern behauptete ein „Jungjäger“ einen kranken Wolf „erlösen“ zu wollen. Der jüngste Fall ereignete sich an Silvester. Woffsschutz-Deutschland e. V. stellt in allen Fällen Strafanzeigen.

UPDATE 06.01.22 – DER WOLF IN NIEDERSACHSEN SOLL NUN DOCH NICHT ERSCHOSSEN, SONDERN AN BISSVERLETZUNGEN GESTORBEN SEIN. HIER KOMMEN ALLERDINGS NICHT NUR WÖLFE, SONDERN AUCH JAGDHUNDE IN BETRACHT.
Beispielbild toter Wolf.

Was dieses unschuldige Tier an unvorstellbaren Schmerzen erlitten haben muss kann man sich kaum vorstellen. Anwohnende hätten ein qualvolles Heulen gehört, schreibt der NDR in einer Meldung von gestern. Kurz danach sei an Silvester ein toter Wolf auf einem Acker bei der Gemeinde Eimke (Landkreis Uelzen) gefunden worden und er würde höchstwahrscheinlich Schussverletzungen aufweisen. Dieser Landkreis ist berüchtigt für illegale Wolfstötungen. Seltsamerweise konnte bislang in keinem Fall ein Täter ermittelt werden. Umweltminister Lies wird in der BILD dahingehend zitiert, dass er Selbstjustiz nicht hinnehmen würde, falls es sich herausstellen sollte, dass das Tier tatsächlich illegal erschossen worden sei. Eine Abschusserlaubnis bestünde für diesen Bereich nicht. Wolfsschutz-Deutschland e. V. erkennt in dieser Aussage durchaus eine Doppelmoral, denn die ständige Hetze gegen Wölfe könnte Jagende absolut dazu verleiten, anzunehmen, dass es sich im eine Art Kavaliersdelikt handeln würde. Schließlich fordert die Jägerschaft in Niedersachsen seit Jahren, dass man Wölfe anonym erschießen und am Straßenrand platzieren dürfe.

Ähnlich Unausgegorenes erfährt man vom Landwirtschaftsminister Backhaus in Mecklenburg-Vorpommern. Dort will angeblich ein Jungjäger am 18. Dezember einen kranken Wolf mit einem Schuss „erlöst“ haben. Der Mann soll sich danach selbst angezeigt haben. Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist dies ein dreister Versuch, den hohen Schutzstatus des Wolfs aufzuweichen und man schaut halt, wie weit man damit kommt. Bislang musste noch kein Hobbyjäger wirklich ernsthafte Konsequenzen fürchten. Wir hoffen hier mit unserer Strafanzeige auf einen Präzedensfall, denn auch im Originalfoto des toten Tieres sind keinerlei „Erkrankungen“ sichtbar.

Zu den anderen Fällen gab es wieder einmal keinerlei Presseinformationen, so dass wir uns die Vorfälle mühsam aus der Liste der Totfunde der DBB-Wolf suchen mussten.

 

Ausriss aus der Statistik der DBB-Wolf – © wwwdbb-wolf.de

 

Ausriss aus dem Hagenower Tageblatt. Quelle ist unten verlinkt.

 

 

Quellen: www.dbb-wolf.de

https://www.svz.de/lokales/hagenower-kreisblatt/Wolfsschuetze-zeigt-sich-selbst-an-id34790472.html

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Erschossen-Jaeger-findet-Wolfs-Kadaver-auf-Feld-bei-Uelzen,aktuelllueneburg6686.html

https://www.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/landkreis-uelzen-wolf-illegal-abgeschossen-78712782.bild.html

 

Zwei illegal getötete Welpen in der Elbe: Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt Strafanzeigen und setzt Belohung aus

Wie die Deutsche Presseagentur heute vermeldet, sind im Landkreis Ludwigslust-Parchim zwei tote Jungwölfe in der Elbe gefunden worden. Weiter heisst es, dass die Polizei wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz ermitteln würde. Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt in beiden Fällen Strafanzeigen und setzt eine Belohnung aus.

Die toten Tiere wären am Dienstag mit Verletzungen, die auf Fremdeinwirkungen schließen lassen bei Horst unweit von Boizenburg angespült worden, sagte ein Polizeisprecher. Dabei könne es sich um Schussverletzungen handeln.

Beispielbild Wasserleiche Wolf.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt diese feige Tat auf das Schärfste. In diesem Jahr ist dies nun schon der zehnte Fall von illegaler Wolfstötung, der entdeckt worden ist. Wir schätzen eine Dunkelziffer, die mindestens dreifach so hoch ist. Leider schüren Politiker *innen, die ungeniert Lobbyarbeit betreiben, weiter den Hass auf die Beutegreifer, statt Lösungen für Bauern anzubieten. Viele Jagende sehen es inzwischen wohl geradezu als Kavaliersdelikt, Wölfe illegal umzubringen. Dabei erwartet Kriminelle, die auf frischer Tat erwischt werden, eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.

Wir setzen eine Belohung für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, von 2.000 Euro aus. Hinweise bitte an Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite www.wolfsschutz-deutschland.de

 

Problemzäune in Schleswig-Holstein: Jetzt auch noch falsche Höhenangaben von Amts wegen?

Die Lage in Schleswig-Holstein um den von einem Schießbefehl bedrohten Wolf  Dani spitzt sich immer mehr zu. Schon tausende haben sich an unserer Email-Aktion https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/24/schleswig-holstein-offener-brief-an-umweltminister-albrecht-unterlassen-sie-den-schiessbefehl-auf-wolf-dani/ an Umweltminister Albrecht (Grüne) beteiligt. Nun kommen immer mehr Ungereimtheiten ans Licht. So heisst es beispielsweise falls man Dani nicht vor die Flinte bekomme, sei es genauso rechtens irgendeinen anderen Wolf abzuschießen. Mehrere Jäger sollen sich bereits gemeldet haben. Sie scheinen bereits voll im Blutrausch zu sein.

Gleichzeitig beklagt sich die Jägerschaft darüber, dass es gar nicht so einfach sein würde, wäre der Schießbefehl endlich erteilt, Dani auf insgesamt zirka 400 Quadratkilometern zu finden. Deshalb überlege man, den Wolf anzufüttern. Dabei ist das Anfüttern von Wölfen nach Gesetzeslage strengstens verboten.

Nun haben wir von einer Informantin Fotos von Zäunen erhalten, die angeblich bereits 1,20 Meter hoch gewesen sein sollten. Zitat:

Ich habe auf folgenden Bericht http://m.kn-online.de/Nachrichten/Schleswig-Holstein/Zwei-Schafe-gerissen-Diskussionn-um-wolfssichere-Zaeune, die KN angeschrieben. Ich war am Tag, als Wolfsberater, TV etc. in Westerhorn waren, mit einer Freundin an der besagten Weide spazieren. Nach dem Bericht der KN über einen 1,20m überwundenen Zaun, musste ich am nächsten Tag dort mal mit dem Zollstock nachmessen. Nur ein kleiner Bereich war mit einem Netzzaun 1,20 gesichert. Der größte Teil war mit 4 Litzen gerade mal 1 m gesichert. Habe mich bei den KN über die schlechte Recherche beklagt. Die Nachricht, die ich von den KN erhielt, hat mich doch sehr erstaunt. Die Information über die Höhe von 1,20m habe die Redakteurin direkt vom Landeskoordinator für Wolfsfragen erhalten.

Das wiederum sollte nun einige Fragen nach sich ziehen:

Die Bilder sprechen für sich. Eine Stromprüfung wurde zwar nicht durchgeführt, doch auf einigen Bildern ist deutlich zu sehen, dass Gras und Gestrüpp in den Zaun hineinreicht. Eine Stromführung wird dadurch unterbrochen. Das Hauptargument für die „Entnahme“ Danis sei das mehrmalige Überwinden von vorschriftsmäßigen Zäunen. Diese Zäune sehen auf keinen Fall so aus. Ergo wäre ein Grund für einen Schießbefehl auf gar keinen Fall gegeben. Zudem verstößt der Passus „mehrmaliges Überwinden von Zäunen“ in Wolfsmanagementplänen sowieso gegen EU-Recht und dürfte einer Klage einer Umweltorganisation nicht standhalten. Da der NABU seine Zustimmung zum Abschuss von Dani gegeben hat, könnten aber Basismitglieder von WWF und BUND auf ihre Vereine einwirken.

cof

 

 

 

Wolfsschutz-Deutschland setzt 4000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Kreis Celle

Wolfsschutz-Deutschland setzt 1000 Euro Belohnung aus für Ergreifung des Täters eines erschossenen Wolfs im Kreis Celle
Wieder wurde ein Wolf (unser Foto zeigt als Beispielbild diesen europäischen Wolf) in Niedersachsen getötet.

19. Mai 2018

Der Betrag, den der Verein Wolfsschutz-Deutschland i.G. als Belohnung  für die Ergreifung des Täters aussetzt, der die junge Wölfin erschossen hat, die am 7. März in der Nähe von Bonstorf im Landkreis Celle aufgefunden wurde, hat sich auf 4000 Euro erhöht. Das Tier war mit 18 Schrotkugeln getötet worden. Brigitte Sommer, Vorsitzende des Vereins:  „Dieser Mordlust von Wolfsgegnern müssen wir endlich Einhalt gebieten“.

Zugleich stellte der Verein bei der Staatsanwaltschaft in Celle Anzeige wegen illegaler Tötung gegen Unbekannt und gegen Agrarministerin Barbara Otte-Kinast wegen Aufruf  zu einer Straftat. Bei der Wölfin handelt es sich nach Angaben des Wolfsbüros in Niedersachsen um ein Nachkomme aus dem Wietzendorfer Rudel. Untersuchung des Kadavers im Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin sowie eine DNA-Analyse im Senckenberg-Institut in Gelnhausen hatten dies bestätigt.

Hinweise zum Täter bzw. der Täterin auch an Wolfsschutz-Deutschland

Falls jemand zu diesem Ereignis nähere Hinweise geben kann, z.B. Personen mit Gewehr in Nähe des Fundortes beobachtet bzw. einen oder mehrere Schusslaute wahrgenommen hat, sollte sich die Person beim Polizeikommissariat in Bergen, jeder anderen Polizeidienststelle, oder unter www.wolfsschutz-deutschland.de/kontakt  melden.

Es ist bereits der 14.tote Wolf in Niedersachsen im Jahr 2018. Zwölf Wölfe kamen bei Verkehrsunfällen ums Leben, zwei wurden illegal erschossen.

Tourismus profitiert vom Wolf

Die Äußerung der niedersächsischen Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU)  gegenüber der HAZ  „Wir können dem Wolf nur eine Grenze zeigen, wenn wir auch mal einen entnehmen“ und sie sei gegen die Ausbreitung des Wolfes, weil es die Nutztierhalter einschränke, bestärke nach Meinung von Sommer viele Wolfsgegner in ihrem Vorhaben, auf die Jagd nach Wölfen zu gehen. Zudem schüre die Ministerin Ängste bei Touristen, obwohl gerade der Wolf in letzter Zeit den Tourismus ankurble, da der Tourismusverband „Lüneburger Heide“ sogar mitgeteilt habe,  dass es bisher keine Auswirkungen gebe, im Gegenteil, die Übernachtungszahlen würden sogar weiter ansteigen.

Sommer: „Auch wenn es die Ministerin nicht wahrhaben will, aber mit dem Wolf lässt sich im Tourismus Geld verdienen.“

EU hat den Schutz der Wölfe bestätigt

Sommer erinnerte an die Äußerung von Wendelin Schmücker, Sprecher der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände, der in einem Gespräch mit der „Kreiszeitung“ meinte, „Wolfsmanagement funktioniert nur mit dem Gewehr“.  Kurze Zeit nach Schmückers Statement sei bei Vreschen-Bokel im Landkreis Ammerland ein mit einer Schusswaffe getöteter Wolf in einem Maisfeld gefunden worden. Sommer: „Wenn Politiker, Bauernverbände und Weidetierhalter solche Statements von sich geben, kann man sich schon fragen, ob jemand diese Äußerungen nicht einfach mal in die Tat umsetzt.“

Der Wolf, so Sommer, sei  unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention und EU-Richtlinien eine geschützte Tierart. Diesen Schutz der Wölfe habe die EU erst vor einigen Tagen noch einmal bekräftigt.  Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da sie durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliege die Umsetzung dem Bundesnaturschutzgesetz.

Weidetierhalter, so Sommer,  müssten sich eben darauf einstellen, dass der Wolf wieder da sei. Mit Nutztieren Geld verdienen wollen, aber seine Tiere ungeschützt weiden zu lassen, sei einfach nur fahrlässig.  Oftmals seien es auch streunende Hunde, die für Risse verantwortlich seien, aber das ließen Wolfsgegner bewusst außer Acht.

Hier die Pressemitteilung als PFD-Datei:

PM_Belohnung_für_Ergreifung_des_Täters_eines_erschossenen_Wolfs_im_Landkreis_Celle