Gericht verbietet Abschuss des Burgdorfer Wolfs: Keine vollendeten Tatsachen

Erfreuliches zum Wochenende. Laut einem Zwischenbeschluss darf der Vaterwolf des Burgdorfer Rudels nicht abgeschossen werden. Die vorläufige Regelung sei erforderlich, so das Verwaltungsgericht Hannover,  um zu verhindern, dass „vollendete Tatsachen geschaffen werden“.

Eine endgültige Entscheidung solle noch vor Ablauf der bis zum 31. Januar befristeten Ausnahmegenehmigung ergehen, teilte das Gericht heute zum Beschluss vom Donnerstag mit.

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Die Abschussgenehmigung gilt seit Oktober 2022 bis zum 31. Januar 2023 für den Rüden mit der Kennung GW950m. Die Schießgenehmigung wurde noch von Olaf Lies (SPD) gestellt, der neue Umweltminister Meyer (Grüne) hatte sie allerdings nicht zurück genommen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten dies stark kritisiert. Der Wolf aus dem Burgdorfer Rudel soll früheren Angaben zufolge mindestens 13 Weidetiere gerissen haben, darunter vor allem Schafe, aber auch Rinder und ein Pony von EU-Chefin Ursula von der Leyen. Dass bei wohl über der Hälfte der gerissenen Tiere kein Mindestschutz vorhanden war, wurde kaum in den Medien erwähnt und bei der Schießgenehmigung wohl auch nicht beachtet. Ein Naturschutzverein hatte daraufhin eine Klage mit Eilverfügung eingereicht, der bis zur Entscheidung des Gerichts stattgegeben worden ist. Der Beschluss des Gerichts kann mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hoffen sehr, dass die endgültige Entscheidung auch im Sinne des Wolfs getroffen wird. Demnach wären dann drei Abschussverfügungen seit Bekanntwerden von Gerichten in Niedersachsen kassiert worden. Hoffentlich wirft dies ein Schlaglicht auf die künftigen Entscheidungen des Umweltministeriums.

Quellen: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/wolf-aus-burgdorfer-rudel-darf-vorlaufig-nicht-abgeschossen-werden-219126.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/10/gw-950m-soll-sterben-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-gehen-mit-den-gruenen-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/22/unmenschliche-jagd-auf-den-burgdorfer-vaterwolf-geht-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/02/von-der-leyen-will-schutzstatus-von-woelfen-in-der-eu-herabsetzen/

11 Gedanken zu „Gericht verbietet Abschuss des Burgdorfer Wolfs: Keine vollendeten Tatsachen

  1. das ist einmal sehr erfreulich,das nicht der haupternährer eines rudels
    wegen deren ernährung auch noch weggeschossen wird,wl die dummmdreistigkeit
    seiner mörder geltungsrelvanter als dr grundsätzliche artenschutz.
    allein schon das töten anderer wofsrüden….ganz aus versehen….
    ein wolf ist ein wolf,ein beutejäger….jagdpachten und ungschütze tierhaltung
    sind artenschutz.-+haltungswidrige privatvergnügen….

    1. Keider allgemein bekannt,liebe Frau Wittkowski ☹️ Das gleiche tun sie den Füchsen auch an.
      Frage mich seit langem,was man als Umweltminister können muss,ausser Tiere hassen.
      Ich meine,Tiere gehören zu uns,in die Natur,ohne Wiltiere würde der Wald sterben.
      Ohne Jäger wäre die Welt um vieles besser!👍🏽
      Es ist nachgewiesen,das wir Wiltiere für den Schutz der Wälder benötigen.
      (habe jetzt keine Quelle parat,doch wurde diese Thematik schon oft diskutiert)

      1. wohl wahr, in der Schweiz gab es mal ein Projekt, den Wald und seine Bewohner in Ruhe zu lassen. Ergebnis: siehe da, die Bestände regulierten sich von selbst. die Wölfe hatten genug zu essen, weil die dumpfbackigen Jäger Ihnen nicht die Nahrung wegschossen und die so genannten „Nutztiere würden in Ruhe gelassen. Ein Paradies entsteht überall, wo die Menschen rausgehalten werden! Jäger gehören abgeschafft und durch Autos verletzte Tiere gehören zum Tierarzt/ in die Tierklinik und nicht „erlöst“.

  2. Allen Lodenrockträgern, deren Hunde an dem Gemetzel beteiligt waren, müssen erhebliche Strafen aufgebrummt werden. Da taucht für mich die Frage auf, ob solche Individuen charakterlich geeignet sind den Jagdschein und den Waffenschein zu besitzen, ferner ob sie Waffentragen dürfen. Evtl. sollte man sogar dafür plädieren, auch eine charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges an zu zweifeln.
    So weit müsste es, wird es jedoch kaum kommen, denn Filz und Verflechtungen werden erneut siegen.

  3. nach dem frau von der leyen als eu-ratsvorstzende für den bdi finanztransaktionsabkommen mitd mehrfachpogrorgieme chinas
    abgeschlossen hatte, musste sie gnügend liquide sein um ihren ponyhof nebst weiden
    umfassend zuschützen,dass selbst bei nur noch geringem beutewildbestand für wölfe
    keine zugriffsmöglichkeit besteht.wie es das tierschutz und artenschutzrecht verlangt.
    nicht entschädigung hat die regel zu sein..in der händelung des rechtes…noch der abschuss.die problemwolflegende ist eine erfindung des zu kurz gedachten der verantwortungslosigkit..mit ökologie u.artenschutz hat diese erfindung bzw. haftungsverlagerung nichts zu tun.reine problemverlagerung..s haften die artnundindividuen für denkfaulheitsprivilegien und eigenverantwortlichkeitsverweigerungen.
    mundraub wird da vorkommn wo es an notwendiger ausreichender nahrung fehlt .
    daher ist für den artenschutz die jagd grundsäzlich auszusetzen bis ein derartiger bestand wieder vorhanden….der wolf als art ist nicht nur geduldet,sondern als berechtigt notwendig für die ökologie anzuerkennen. das ist voraussetzung eines
    rechtsbindenden artenschutzes. und das in seiner gesamten natur.auch in der vermengung mit hunden.da sonst die selektiven zwangshandlungen der züchtung
    die art bestimmen… wie perfides abschiessen,ect.als gäbe es keine tierschutzrcht als solche. und alls denken wäre der mechanischen logik des automatismus zu unterwerfen…..der mensch soll dem mensch ein mensch sein…..warum nicht auch den tieren……abr manche menschen wollen nicht mal dem mensch ein mensch sein.
    was rhofft man sich dabei zu gewinnen….?

  4. Gut so!!
    Abschießen ist keine Lösung, die Nutztiere müssen endlich ausreichend geschützt werden mit Elektrozäunen und/oder HSH. Unser Staat muss das endlich zur gesetzlichen Pflicht machen!

    1. Natürlich gibt es keine Nutztiere! Es gibt nur die ausbeuterische Sklavenhaltung von Lebewesen durch Menschen. Aber ja, solange die tierische Sklaverei nicht verboten wird, müssen die zur Ausbeutung gequälten Tiere geschützt werden, da ihr Leben durch Menschen völlig artfremd geworden ist.

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