Mordet der Wolfsripper weiter? Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellt weitere Strafanzeigen

Illegale Wolfstötungen konzentrieren sich augenfällig in den Bereichen Gifhorn, Uelzen und Burgdorf in Niedersachsen. Wir berichteten bereits ausführlich über grauenhafte Zerstückelungen. Nun entdeckten wir weitere Fälle aus der Gegend in Statistiken. Wir erstatteten jetzt in zwei weiteren Fällen Strafanzeigen.

Ist im Bereich östlich von Hannover ein Serientäter am Werk? Wir berichteten bereits ausführlich hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/10/wer-ist-der-wolfsripper-von-niedersachsen/

 

Beispielfoto Wolf. ©Brigitte Sommer

 

Vor kurzem entdeckten wir nun einen weiteren Fall, der in der Statistik der DBB-Wolf lange als offen aufgeführt worden war. Am 8. Oktober 2023 entdeckten wir, dass der Fall nun als illegale Tötung aufgeführt ist.

Ausriss aus der Liste Totfunde. http://www.dbb-wolf.de

 

 

Ein weiterer Fall, nordöstlich von Gifhorn.

Ausriss aus der Liste der Totfunde.

http://www.dbb-wolf.de

 

Weiterer Fall, wieder aus dem Rudel Ringelah, noch offen

Hier warten wir auf ein Ergebnis.

 

 

Presseanfragen, die wir dem Umweltministerium stellten, wurden nicht beantwortet. Nun erhoffen wir uns Akteneinblicke, da wir Strafanzeigen über unseren Anwalt erstattet haben. Vielleicht wird doch noch der ein oder andere Journalistenkollege auf diese Fälle aufmerksam und recherchiert? Wir stehen für Auskünfte zur Verfügung.

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Wolfsschutz-Deutschland e. V stellt Strafanzeige: „Falscher Wolf“ in Niedersachsen erschossen

Vor der Wahl in Niedersachsen hatten die Grünen noch gegen geheimes Schießen auf Wölfe geklagt. Kaum an der Macht, scheinen sie das Konzept des ehemaligen Umweltminister Lies (SPD) zu übernehmen. Aufgrund einer Abschussgenehmigung mit Geheimhaltungsdetails im Territorium Burgdorf wurde nun schon wieder ein „falscher Wolf“ erschossen.  Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat Strafanzeige gegen Ausführende und Verantwortliche erstattet.

Der Burgdorfer Vaterwolf war eigentlich von der Region Hannover zum Abschuss freigegeben worden. Stattdessen wurde ein Wölfin getötet, meldeten mehrere Medien am 16. Oktober.

Es ist das siebte Opfer

Sieben Ausnahmegenehmigungen, sieben Mal wurde das falsche, gesetzlich geschützte Tier erschossen. Allerdings sind wir ja auch der Ansicht, dass auch eine Schießgenehmigung auf den Vaterwolf GW950m nicht gesetzlich gedeckelt ist.

Beispielbild Wölfin.

Regionspräsident Krach reichten diese fürchterlichen Einzelabschüsse allerdings nicht aus. So sagte er zum Nachrichtenportal T-Online: „Wir nehmen die Probleme mit dem Wolf und die damit verbundenen Sorgen der Menschen sehr ernst“. Erst vergangene Woche hatte sich Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) für eine „Schnellschusspraxis“ ausgesprochen. Krach reiche das aber nicht, schreibt T-online weiter.  Es gehe weniger um die Frage, ob einzelne Wölfe abgeschossen werden dürfen, dafür gäbe es bereits jetzt Möglichkeiten. Das Problem liege in der unterschiedlichen regionalen Ausbreitung des Wolfes. Es bräuchte nun ein regionales Bestandsmanagement der Wolfspopulation – wie im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbart. Dafür brauche es Änderungen auf europäischer Ebene, die es den Behörden, vor allem in Schwerpunkt-Regionen leichter machen, den Bestand zu reduzieren.

Ohne Gesetzesänderung ist das Schießen allerdings illegal. Schon die vorangegangene Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstieß gegen EU-Recht. Die meisten Genehmigungen des Vorgängers Lies (SPD) waren von Gerichten kassiert worden.

Als Umweltminister des Landes Niederachsen ist auch Christian Meyer (Grüne) für die Abschussgenehmigung mit verantwortlich. Doch wie viel Macht hat er überhaupt? Das Umfallen in Serie der Grünen scheint eine „geheime Macht“ im Hintergrund zu verursachen.

Pferdeattacke bei Burgdorf Hülptingsen kein Wolf

Nun kommt auch noch heraus, dass es gar kein Wolf war, der ein Pferd eines in Burgdorf bekannten Reiters am 13. August attackiert hatte, sondern ein Wolfshund. Jäger wollten anhand von Spuren einen Wolf erkannt haben. Bei einem anderen Rissvorfall bei Schafen bei Burgdorf dokumentierten wir mangelhaften Herdenschutz.

Klage läuft

Laut eigenen Angaben hat der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. gegen die Abschussgenehmigung geklagt. Auch eine Eilverfügung sei eingereicht worden. Leider hat diese Einreichung an sich noch keine aufschiebende Wirkung.

Laut Behörden sei nun eine 14-tägige Schießpause angeordnet, um zu sehen, ob Risse aufhören. Welche Risse überhaupt, fragen wir uns.

Hier unser Protest: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/09/28/niedersachsen-killerteam-auf-wolfsfamilie-angesetzt/

 

Quellen:

https://www.t-online.de/region/hannover/id_100260576/wolf-bei-hannover-erschossen-ist-es-problemwolf-gw950m-.html

 

Wir brauchen finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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Gericht verbietet Abschuss des Burgdorfer Wolfs: Keine vollendeten Tatsachen

Erfreuliches zum Wochenende. Laut einem Zwischenbeschluss darf der Vaterwolf des Burgdorfer Rudels nicht abgeschossen werden. Die vorläufige Regelung sei erforderlich, so das Verwaltungsgericht Hannover,  um zu verhindern, dass „vollendete Tatsachen geschaffen werden“.

Eine endgültige Entscheidung solle noch vor Ablauf der bis zum 31. Januar befristeten Ausnahmegenehmigung ergehen, teilte das Gericht heute zum Beschluss vom Donnerstag mit.

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Die Abschussgenehmigung gilt seit Oktober 2022 bis zum 31. Januar 2023 für den Rüden mit der Kennung GW950m. Die Schießgenehmigung wurde noch von Olaf Lies (SPD) gestellt, der neue Umweltminister Meyer (Grüne) hatte sie allerdings nicht zurück genommen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten dies stark kritisiert. Der Wolf aus dem Burgdorfer Rudel soll früheren Angaben zufolge mindestens 13 Weidetiere gerissen haben, darunter vor allem Schafe, aber auch Rinder und ein Pony von EU-Chefin Ursula von der Leyen. Dass bei wohl über der Hälfte der gerissenen Tiere kein Mindestschutz vorhanden war, wurde kaum in den Medien erwähnt und bei der Schießgenehmigung wohl auch nicht beachtet. Ein Naturschutzverein hatte daraufhin eine Klage mit Eilverfügung eingereicht, der bis zur Entscheidung des Gerichts stattgegeben worden ist. Der Beschluss des Gerichts kann mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hoffen sehr, dass die endgültige Entscheidung auch im Sinne des Wolfs getroffen wird. Demnach wären dann drei Abschussverfügungen seit Bekanntwerden von Gerichten in Niedersachsen kassiert worden. Hoffentlich wirft dies ein Schlaglicht auf die künftigen Entscheidungen des Umweltministeriums.

Quellen: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/wolf-aus-burgdorfer-rudel-darf-vorlaufig-nicht-abgeschossen-werden-219126.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/10/gw-950m-soll-sterben-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-gehen-mit-den-gruenen-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/22/unmenschliche-jagd-auf-den-burgdorfer-vaterwolf-geht-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/02/von-der-leyen-will-schutzstatus-von-woelfen-in-der-eu-herabsetzen/

Unmenschliche Jagd auf den Burgdorfer Vaterwolf geht weiter

Dass die Schießgenehmigung wegen eines bei einem Unfall verstorbenen Wolfsrüden am dritten Januar außer Vollzug war, wurde wieder einmal nicht durch das Niedersächsische Umweltministerium durch eine Pressemitteilung kommuniziert. Auch dass der tote Wolf nicht der Burgdorfer Wolf war, konnten Leserinnen und Leser nur aus der Presse – fast nur über Bezahlartikel – erfahren, oder sich mühsam durch Listen des Ministeriums quälen. Dabei wollte es der neue Umweltminister Meyer (Grüne) doch angeblich vieles besser als sein Vorgänger machen. Er wollte sich laut Wahlversprechen für eine offene Kommunikation einsetzen. Stattdessen scheint nun aber das Gegenteil umgesetzt zu werden. Auch nicht offen kommuniziert wurde, dass die Jagd auf den Wolf nun bis mindestens 31. Januar weiter geht. Viele Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde fühlen sich getäuscht, auch vom offiziellen Wolfsmonitoring. Lesen Sie hier die aktuellen Hintergründe.

 

Der Vaterwolf des Burgdorfer Rudels ist zum Abschuss freigegeben. Foto aus dem Herbst 21 © faszination_wolfsrevier „Die vermeintliche Rechtlosigkeit der Tiere, der Wahn, dass unser Handeln gegen sie ohne moralische Bedeutung sei, dass es gegen die Tiere keine Pflichten gäbe, ist geradezu eine empörende Rohheit und Barbarei. Erst wenn jene einfache und über alle Zweifel erhabene Wahrheit, dass die Tiere in der Hauptsache und im wesentlichen ganz dasselbe sind wie wir, ins Volk gedrungen sein wird, werden die Tiere nicht mehr als rechtlose Wesen dastehen. Es ist an der Zeit, dass das ewige Wesen, welches in uns, auch in allen Tieren lebt, als solches erkannt, geschont und geachtet wird.“ Arthur Schopenhauer – (1788-1860) – Philosoph

 

Am 03.01.23 war es im Bereich Uetze/OT Eltze zu einem Verkehrsunfall gekommen in dessen Folge ein Altwolf ums Leben kam. Da dieser Vorfall weder in lokalen Medien, oder einer Pressemitteilung seites des Umweltministeriums thematisiert wurde, haben eigene Recherchen und Nachfragen eines Wolfsfreundes bei diversen Ämtern ergeben, das es sich um einen männlichen Altwolf gehandelt hätte, der aktuell genetisch untersucht werden würde. Die Abschussgenehmigung für den Burgdorfer Rüden GW950m wäre  bis zur Ermittlung des Genotyps ausgesetzt, hieß es. Ein Informant aus den Kreisen des Leibnitz-Institutes teilte mit, dass ein in Deutschland nicht erfasste Altwolf gewesen sei, der den Gencode GW3060 erhalten habe.

Auch das Ergebnis der genetischen Umtersuchung wurde nicht durch eine Pressemitteilung mitgeteilt, sondern wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. erfuhren das Ergebnis erst durch einen Blick in die Liste der tot aufgefundenen Wölfe. Frei gegeben zum Abschuss hatte den Wolf die Region Hannover, der jedoch das Umweltministerium übergeordnet ist. Also kann sich der neue Umweltminister Meyer auch diesbezüglich nicht heraus reden.

Ausriss von einem Tread in der Gruppe „Schützt die Wölfe“ auf Facebook. Viele sind wohl enttäuscht. Christian Meyer (Grüne) ist Mitglied in dieser Gruppe. Der Gründer dieser Gruppe ist Mitglied in mehreren großen Verbänden und Vereinen. Ob er auch Parteikollege ist, wissen wir nicht. Doch pikant ist es alle Mal, dass Meyer vor der Wahl dort Wahlwerbung für sich betreiben konnte. Wahlwerbung betrieben allerdings auch der Gruppengründer und mehrere weitere Personen, wie z. B. auch in der Gruppe „Der Wolf in Niedersachsen“.

Wahltäuschung von Meyer?

Über den Wechsel im Umweltministerium hatten sich viele noch gefreut. So sehr, dass sie Fotos von sich neben dem neuen Umweltminister Christian Meyer in sozialen Netzwerken posteten. Eine Schauspielerin nannte den neuen Umweltminister sogar eine „Lichtgestalt“. Man betrieb in diversen Gruppen in sozialen Netzwerken sogar massiv Wahlwerbung für die Grünen. Doch fußte die übergroße Freude auf realen Aussagen? Man kann es den Grünen und Meyer nicht mal vorwerfen, dass viele geradezu fanatisch erscheinende Anhängerinnen und Anhänger die Situation in Niedersachsen wohl vollkommen unrealistisch interpretierten. In einem Telefonat mit der Pressestelle der Grünen im Frühjahr 2022  bestätigte man uns bereits, dass man im Prinzip bei den Grünen Niedersachsen nicht generell gegen Wolfsabschüsse sei, sondern nur gegen deren Geheimhaltung. Auch Meyer sagte vor der Wahl auf diversen Veranstaltungen, dass er weiter „Problemwölfe“ abschießen lassen wolle.

Doch eine offene Kommunikation sieht wohl anders aus.

Schießgenehmigung seit Oktober in Kraft

Die Schießgenehmigung auf den Vaterwolf des Burgdorfer Rudels ist seit Oktober 2022 in Kraft. Sie gilt bis Ende Januar 2023. Pikanterweise ist sie bis zum Beginn der Paarungszeit datiert. Will man durch das Töten des Vaterwolfs gleich noch Nachwuchs in diesem Jahr verhindern? Zwar war der Vorgänger Olaf Lies (SPD) für diese Schießgenehmigung verantwortlich, doch der neu gewählte Umweltminister Meyer hätte sie zurücknehmen können, denn bei mindestens der Hälfte der gerissenen Tiere war wohl kein Mindestschutz vorhanden. Auch, dass es seit längerer Zeit keine Risse mehr von GW950m gab, also kein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht, scheint kein Grund für Meyer zu sein, der Region Hannover mitzuteilen, die Schießgenehmigung zurück zu nehmen.

Die falschen Freunde der Wölfe

Diejenigen, die die Begeisterung für Christian Meyer vor der Wahl kritisch beäugten, wurden übrigens in sozialen Netzwerken von Gruppenbetreibern und Admins zum Schweigen gebracht, indem man ihnen Hetze gegen die Grünen unterstellte, sie blockierte, sie kalt stellte und ihre Freunde anschrieb, doch künftig deren Beiträge nicht mehr zu liken. Nun geben diese Wendehälse wieder einmal vor, von nichts gewusst zu haben und man hätte diese Entwicklung ja nicht ahnen können. Einer, der sich selbst als „Anwalt der Wölfe“ bezeichnet, schrieb sogar, dass er mit einer neuen Presseinfo des Umweltministeriums ganz zufrieden wäre. Darin stand sogar, dass weiter Problemwölfe abgeschossen werden sollen.

Für echte Freunde der Wölfe

Wir freuen uns sehr, neue Mitglieder in unserem Verein begrüßen zu dürfen, die sich vorstellen können, ebenfalls aktiv zu sein. Dies gilt für alle Bundesländer: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Unser Vorstand ist in keiner Partei, wir sind nicht am offiziellen Wolfsmonitoring beteiligt, im Vorstand sind keine Jäger, wir sind unabhängig und unbestechlich, wir haben keinerlei Vorteilsnahmen, keine Posten.

 

Blick in das Gebiet des Burgdorfer Rudels. Foto: © faszination_wolfsrevier

 

Wolfsfreunde mit Extremisten verglichen – antidemokratische Vorgehensweise gefordert

Raoul Reding, Wolfsbeauftragter der Landesjägerschaft, zu BILD: „Es werden sehr viele Radikale und Extremisten auf den Plan gerufen. Die werden und wollen den Vollzug der staatlichen Maßnahme, die Tötung des Wolfs, sabotieren und boykottieren. Schon oft wurden beteiligte Personen in sozialen Netzwerken an den Pranger gestellt, beleidigt, verunglimpft, auf Hochsitze wurde geschossen, sie angezündet, Jägern wird nachts nachgestellt – auch bei weniger dramatischen Maßnahmen.“

Im Ernst: wer hat denn die Möglichkeiten, nachts auf Hochsitze zu schießen? Sicherlich die Jäger selber. Schließlich sind sie es, die über Schusswaffen verfügen und nicht die Wolfsfreunde. Und oft hat sich in der Vergangenheit schon herausgestellt, dass es eher der missgünstige Nachbarrevierinhaber war, der tätlich wurde. Im Gegensatz zu solchen wilden Vermutungen, können wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sogar nachweisen, dass Angriffe von Seiten derer, die Wölfe hassen, auf uns verübt wurden. Am 30. August 2021 versuchte Schäfer T. mit seinem Fahrzeug das Fahrzeug unseres Vereines mit unserer Vorsitzenden Brigitte Sommer Auf der B 6 von der Straße zu drängen und postete Fotos von der Aktion auch noch selbst in sozialen Netzwerden. Es muss hier die Frage erlaubt sein, warum wahre Extremisten nicht ermittelt und bestraft werden.

Dies ist übrigens nicht der erste verbale Ausfall des Chefs des Wolfsmonitorings. Zitat in einem Beitrag des NDR vom September 2020: „Der Wolfsbeauftragte der Landesjägerschaft Niedersachsen, Raoul Reding, sagte, dass auch an anderen Orten bereits Kameras zerstört worden seien. Hinter den Sabotagen vermutet er extremistische Wolfsschützer.“

„Bedauerlicherweise“ lasse das geltende Recht wenig zu, um sowas zu verhindern. Es könne nur durch Schweigen im Vorfeld für eine ruhige Durchführung gesorgt werden.“

Pikant: Gerade gegen solche Geheimhaltungspraktiken hatten die Grünen im vergangenen Jahr noch geklagt. Und ist die Jägerschaft gegenüber dem Umweltministerium in Punkto Monitoring nicht weisungsgebunden? Dazu hat die Bevölkerung doch ein Anrecht auf Information! Dass der Schutz der Wölfe in Deutschland im allgemeinem Interesse ist, daran dürfte eigentlich kein Zweifel bestehen. Insofern ist es auch mehr als merkwürig, dass es vom Umweltministerium keine Pressemitteilungen über verunfallte, tote Wölfe gibt. Auf telefonische Nachfrage wurde uns als Grund genannt es, bestünde kein öffentliches Interesse. Wie schon geschrieben, sieht eine offene Kommunikation anders aus.

 

Jägerschaft zuständig für Überwachung der Wölfe

Raoul Reding ist bei der Niedersächsischen Landesjägerschaft und diese hat seit Jahren das Wolfsmonitoring inne. Hobbyjäger überwachen also die Wolfsbestände in Niedersachsen. Dass der Chef des Monitorings, Raoul Reding bereits 2017 in der NRW mit folgenden Sätzen zitiert wurde, sorgt bis heute nicht für Irritationen. Zitat: „Der Wolf ist enorm anpassungsfähig und mobil. Wir werden es nicht schaffen, die Grenze des Landkreises vollständig dicht zu machen. Mir sind keine Mittel bekannt, wie wir bestimmte Gebiete frei halten können. Eine mögliche Regulierung hängt sehr vom Jagddruck ab. Ich weiß nicht, ob eine Regulierung flächendeckend möglich ist. Mit den heute legalen Mitteln der Jagd ist der Wolf nicht auszurotten.“

Beseitigt die Jägerschaft auch Wölfe?

Ob die Jägerschaft auch längst an der Beseitung von Wölfen beteiligt ist, wissen wir natürlich nicht. Doch im Herbst des vergangenen Jahres berichteten wir bereits über zahlreiche verschollene Rudel in Niedersachsen. Und die einzigen, die es genau wissen müssten, wo sich Wölfe befinden, sind die das Wolfsmonitoring innehabenden Hobbyjäger, von denen viele seit Jahren lautstark fordern, dass auf Wölfe geschossen werden dürfe. Der Präsident der Landesjägerschaft heisst übrigens Helmut Dammann-Tamke. Das Mitglied der CDU war von März 2003 bis November 2022 Mitglied des Niedersächsischen Landtags. Er war sowohl für den Abschuss von Wölfen, als auch für die Aufnahme des Wolfs ins niedersächsische Jagdrecht. Dass ausgerechnet die Menschen, die sich gegen eine weitere Verbreitung der Wölfe einsetzen auch gleichzeitig deren Berstände überwachen dürfen, ist geradezu grotesk.

 

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Quellen: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/wolfsburo/tote_wolfe/tote-woelfe-in-niedersachsen-142406.html?fbclid=IwAR2CnZSJ5yWCqSsyw5oNg9-m1VjqJwOR-I9oa6T6IyS856OyoHPndGmbQqs

https://www.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/gw950m-riss-das-von-der-leyen-pony-und-weitere-40-tiere-bild-hat-die-abschuss-ge-82583060.bild.html

https://www.bild.de/regional/hannover/hannover-aktuell/jaeger-berater-klagt-an-extremisten-wollen-wolf-abschuss-verhindern-82595184.bild.html?t_ref=https%3A%2F%2Fl.facebook.com%2F&fbclid=IwAR0TBDHzRudj5_h4pvzPxj8PNl1HTNjk8HZft7MxJSQ8AfRo6Culjty5MHs

https://www.wolfsmonitoring.com/

https://www.boehme-zeitung.de/nachrichten-blog/2023/1/11/wolf-attackiert-bei-soltau-ausgewachsenes-trakehner-pferd?fbclid=IwAR0SXEu8OksVsZ9l5q9_nq5i_uuO71Y8yXAthiJhc0Wlf3harZnXr2fi5Cc

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/10/gw-950m-soll-sterben-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-gehen-mit-den-gruenen-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/09/05/wolfsmonitoring-zwoelf-rudel-in-niedersachsen-verschollen/

https://www.nwzonline.de/wesermarsch/wirtschaft/wesermarsch-und-wolf-das-passt-nicht_a_31,2,2902652525.html?fbclid=IwAR3YH1aiTkfQ_T97260KhBYkU1YfPuCHJf7C8NKfpAsMeoHLftek64T0ApY

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Wolfskameras-im-Burgdorfer-Holz-gestohlen,wolfskamera100.html?fbclid=IwAR3oX8lsMpjzbCbaX9spMt6-MWo2C83xVTyksTW2QJoDMqzepS1Imd-fNuM

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/09/09/wolfsschutz-deutschland-e-v-klagt-an-niedersaechsische-bauern-provozieren-wolfsrisse/

Gerichtsklatsche gegen UM Lies (SPD): Geheime Wolfsjagden illegal

Es heisst nicht „Der Wolf und die sieben Geißlein“, sondern der „Minister und die sieben toten Jungwölfe“. Den geheimen Wolfsjagden des Umweltministers hat der Staatsgerichtshof gestern in seinem Urteil aufgrund einer Klage von zwei Landtagsabgeordneten der Grünen ein Ende bereitet.

Beispielbild eines Jungwolfs.

Die Landesregierung muss künftig offenlegen, wie viele Wölfe zu welchem Datum mit welcher Begründung z.B. zur Schadenshöhe, Zaunhöhe, Tierart und Art des Grundschutzes zum Abschuss freigegeben sind. Informationen, die zu einer möglichen Identifizierung von Jäger*innen oder Tierhalter*innen führen, waren allerdings in der Anfrage ausdrücklich nicht begehrt und dürfen auch weiterhin verweigert werden. Der Staatsgerichtshof rügte die umfassende Geheimhaltung der Landesregierung als zu weitgehend und als Verstoß gegen die parlamentarischen Auskunftsrechte.

Ausführende bleiben weiterhin geheim

Für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V bedeutet dies ein beachtlicher Teilerfolg, aber für uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. ist auch wichtig, die Namen der Ausführenden zu erhalten. Nicht, weil wir diese öffentlich bloß stellen möchten, wie manche dies immer wieder tun, sondern weil wir damit mehr Erfolg für unsere Strafanzeigen sehen.

Beliebige Wolfsabschüsse nicht von Rechtslage gedeckt

Mit der Verweigerung von Antworten zu erteilten Ausnahmegenehmigungen gegenüber dem Parlament hat die Landesregierung gegen Art. 24 Abs. 1 der Landesverfassung verstoßen. Die Landesregierung hätte die Fragen der Abgeordneten zu Zahl und Daten der erteilten Abschussgenehmigungen nennen müssen. Auch hätte sie bei den Gründen der Abschüsse Informationen zur betroffenen Tierart, der Art des Grundschutzes, der Zaunhöhe oder Herdenschutzhunden sowie zur verursachten Schadenshöhe machen müssen. Die Verweigerung dieser nicht zur Identifizierung von mit der Tötung beauftragten Dritten dienenden Informationen muss die Landesregierung jetzt herausgeben. Die bislang erteilten naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen haben im Land zu mindestens fünf Fehlabschüssen geführt. In den Wolfsgebieten Amt Neuhaus, Herzlake, Ebstorf, Rodewald und Burgdorf wurden anstelle der gesuchten Problemwölfe jeweils Welpen bzw. Jungwölfe abgeschossen. Bei dem jüngsten Abschuss in Amt Neuhaus sei es noch unklar, ob es sich um eines der beiden gesuchten Tiere handelt.
Diese Praxis der Bejagung beliebiger Wölfe ist von der Rechtslage nicht gedeckt. Wolfsentnahmen sind nur als letztes Mittel zulässig, wenn die Möglichkeiten des Herdenschutzes ausgeschöpft sind. Über 80 Prozent der Wolfsrisse in Niedersachsen betreffen jedoch Weidetiere ohne ausreichenden Herdenschutz. Das Naturschutzrecht sieht Wolfstötungen nur in begründeten Einzelfällen vor. Eine Jagd auf Wölfe oder eine Bestandsreduzierung ist nach dem Europäischen und Bundesrecht weiterhin nicht zulässig.
Die Grünen sind nicht die einzigen Kläger gegen die aktuelle Wolfspolitik des Landes. Der NABU klagt gegen die niedersächsische Wolfsverordnung. Die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hat die aktuelle Abschussgenehmigung für die Rudel ‚Schiffdorf‘ und ‚Garlstedt‘ im Raum Cuxhaven angefochten.
Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat noch keine Klagefähigkeit erreicht, aber wir sehen nun weit bessere Erfolgsaussichten für unsere Anzeigen, die wir auch weiterhin auch bei Abschuss von als Problemwolf eingestuften Tiere stellen werden, denn wir sind der Ansicht, dass in Niedersachsen bislang jeder Abschuss gegen EU-Recht und auch Bundesrecht verstoßen hat.
Weil die nächsten Abschusspläne nun offen gelegt werden müssen, können klagefähige Organisationen nun gerichtliche Schritte einlegen, was vorher durch die Geheimhaltung nicht möglich gewesen ist.