Niedersachsen: Mutterwölfin des Burgdorfer Rudels totgeschossen

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellte ja bereits Strafanzeige wegen des Erschießens eines falschen Wolfs im Raum Hannover. Nun stellt sich heraus, dass es die Mutter von sieben Welpen war.

Wir berichteten über diesen Fall bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/23/wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-falscher-wolf-in-niedersachsen-erschossen/

Beispielbild säugende Wölfin. © Brigitte Sommer

Gegen die eigentliche Abschussverfügung vom vierten Oktober auf den Vaterwolf des Burgdorfer Rudels hatte der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. geklagt und auch am 25. Oktober eine Eilverfügung erfolgreich durchgebracht. Bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung darf nun gar nicht mehr auf das Burgdorfer Rudel geschossen werden.

 

Laut der Liste der DBB-Wolf ist der Abschuss am 13.10.2023 erfolgt. Die Mutterwölfin hat die Kennung GW1423f. http://www.dbb-wolf.de

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind absolut schockiert und entsetzt über diese illegale Wolfstötung, die wohl als Schießgenehmigung getarnt war? Die Welpen des Burgdorfer Rudels sind zwar jetzt mit einem Alter von sechs Monaten schon fast so groß wie ihre Eltern, aber sie können sich noch nicht alleine ernähren. Der Vaterwolf wird große Probleme haben, alle durchzubringen, was zur Folge haben kann, dass nun mehr statt weniger Weidetierrisse stattfinden werden. Wölfe binden sich an den jeweiligen Partner ein Leben lang. Auch sie empfinden, wie wir Menschen, Trauer und Schmerz.

Die Bauern selbst profitieren von dieser eklatanten Fehlentscheidung kein bisschen, während sich aber stattdessen vielleicht ein Jäger aus Uetze seine Wolfstrophäe ins Wohnzimmer legen kann. Wildes Hineinschießen in bestehende Rudel ist einfach nur kaltherzig sowie dumm und kurzsichtig und es ist vernunftbegabten Politikern auch nicht würdig. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.  mahnen an, dass hier wieder einmal mehr Eigeninteressen und Lobbyismus bedient wurden und wir fragen uns, warum hier die Basis von SPD und Grünen nicht lauthals protestiert. Es kann doch nicht sein, dass die jeweiligen kompletten Parteien derart krasse Fehlentscheidungen mittragen.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Gericht verbietet Abschuss des Burgdorfer Wolfs: Keine vollendeten Tatsachen

Erfreuliches zum Wochenende. Laut einem Zwischenbeschluss darf der Vaterwolf des Burgdorfer Rudels nicht abgeschossen werden. Die vorläufige Regelung sei erforderlich, so das Verwaltungsgericht Hannover,  um zu verhindern, dass „vollendete Tatsachen geschaffen werden“.

Eine endgültige Entscheidung solle noch vor Ablauf der bis zum 31. Januar befristeten Ausnahmegenehmigung ergehen, teilte das Gericht heute zum Beschluss vom Donnerstag mit.

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Die Abschussgenehmigung gilt seit Oktober 2022 bis zum 31. Januar 2023 für den Rüden mit der Kennung GW950m. Die Schießgenehmigung wurde noch von Olaf Lies (SPD) gestellt, der neue Umweltminister Meyer (Grüne) hatte sie allerdings nicht zurück genommen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten dies stark kritisiert. Der Wolf aus dem Burgdorfer Rudel soll früheren Angaben zufolge mindestens 13 Weidetiere gerissen haben, darunter vor allem Schafe, aber auch Rinder und ein Pony von EU-Chefin Ursula von der Leyen. Dass bei wohl über der Hälfte der gerissenen Tiere kein Mindestschutz vorhanden war, wurde kaum in den Medien erwähnt und bei der Schießgenehmigung wohl auch nicht beachtet. Ein Naturschutzverein hatte daraufhin eine Klage mit Eilverfügung eingereicht, der bis zur Entscheidung des Gerichts stattgegeben worden ist. Der Beschluss des Gerichts kann mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hoffen sehr, dass die endgültige Entscheidung auch im Sinne des Wolfs getroffen wird. Demnach wären dann drei Abschussverfügungen seit Bekanntwerden von Gerichten in Niedersachsen kassiert worden. Hoffentlich wirft dies ein Schlaglicht auf die künftigen Entscheidungen des Umweltministeriums.

Quellen: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/wolf-aus-burgdorfer-rudel-darf-vorlaufig-nicht-abgeschossen-werden-219126.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/10/gw-950m-soll-sterben-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-gehen-mit-den-gruenen-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/22/unmenschliche-jagd-auf-den-burgdorfer-vaterwolf-geht-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/02/von-der-leyen-will-schutzstatus-von-woelfen-in-der-eu-herabsetzen/