Bayern: Geheim-Abschuss auf „Tenni“? Managementplan im Tennenloher Forst wirft Fragen auf

Wolfsschutz-Deutschland e. V. liegen Informationen vor, wonach eine Schießgenehmigung für die Wölfin GW4977f – von uns „Tenni“ genannt – bereits erteilt worden sei bzw. eine Eilverfügung vorbereitet werde. Öffentlich gemacht worden ist diese Verfügung bislang nicht. Die Nachricht sorgt für Bestürzung, denn das Gebiet wurde eben erst offiziell zum Wolfsgebiet erklärt. Wir zeigen in unserem Artikel, dass die Ziegen keinen Schutz hatten, rufen zu Wanderungen auf und protestieren auf das Schärfste.

Hunderte Kilometer für eine neue Heimat

Hinter der offiziellen Ausweisung des Landkreises Erlangen-Höchstadt als Wolfsgebiet steht die beeindruckende Geschichte einer weiten Wanderung: Die Wölfin „GW4977f“, Tenni, stammt ursprünglich aus dem sächsischen Territorium „Neustadt Spremberg“. Getrieben von ihrem natürlichen Instinkt nahm das Tier eine Hunderte Kilometer lange, kräftezehrende Reise auf sich, um sich schließlich im Tennenloher Forst vor den Toren Erlangens niederzulassen. Seit Ende 2025 hat sie sich in diesem dichten Gebeit, das zum Teil auch einen ehemaligen Truppenübungsplatz umfasst, erfolgreich behauptet. Dass sie über ein halbes Jahr lang in der Region standorttreu geblieben ist, zeugt von ihrer enormen Anpassungsfähigkeit. Hier ein Foto von ihr von einer Wildkamera der Behörde: https://www.nn.de/erlangen/wildkamera-liefert-erstes-foto-vom-wolf-in-erlangen-auf-jagd-im-tennenloher-forst-rep-1-1.15298679

Beispielfoto Wölfin.

Todesurteil trotz ungeschützter Ziegen

Die Wölfin solle damit in den genannten Revieren bejagt werden können.Das betroffene Gebiet im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist erst vor kurzem als Wolfsgebiet ausgewiesen worden. Dennoch sei ein revierübergreifender Managementplan aufgestellt worden, der die Jagd auf ein Exemplar bis zum 31. Oktober 2026 in folgenden Revieren freigebe:

  • EJR Tennenlohe
  • StJR Sebalder Reichswald
  • GJR Uttenreuth-Weiher
  • GJR Kalchreuth-Röckenhof
  • StJR Eisenstraße
  • StJR Kraftshof
  • StJR Felsenkeller
  • GJR Buckenhof-Ratzsberg-Spardorf
  • GJR Brand-Unterschöllenbach-Oberschöllenbach
  • GJR Großgeschaidt-Kleingeschaidt
  • GJR Heroldsberg
  • GJR Marloffstein-Adlitz
  • GJR Eschenau-Forth-Frohnhof
  • GJR Bubenreuth

 

Ungeschützte Pfauenziegen:  Der Wilddraht ohne Spannungslitze, dazu noch die gebrochenen Gatterbalken dienen nicht als Schutz, sondern als Kletterhilfe. Foto: privat

 

Bei dieser Art der Unterbringung kann die Wölfin sich immer wieder ein Tier holen. Das ist auch für die Ziegen tragsich, doch verantwortlich ist der Mensch. Die Trägerschaft der Herde hätte längst aufrüsten müssen. Allerdings liegt es auch an der schleppenden Ausweisung von Wolfsgebieten in Bayern. Erst nach einer solchen Ausweisung erhalten Halter Förderung von Schutzmaßnahmen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. fordern seit Gründung, dass Herdenschutz in ganz Deutschland unbürokratisch übernommen werden sollte. Einige Bundesländer, wie NRW, haben dies inzwischen umgesetzt. Foto: Privat.

Unsere Vor-Ort-Dokumentation zeigt ein anderes Bild als die offizielle Darstellung. Das eingezäunte Wildgehege im Tennenloher Forst ist sehr groß und umfasst mehrere Kilometer. Eigentümerin der Fläche ist die DBU Naturerbe GmbH (Deutsche Bundesstiftung Umwelt), die die Flächen als Nationales Naturerbe betreut. Das Beweidungsprojekt mit Przewalski-Pferden und Pfauenziegen wird gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband Mittelfranken und dem Bundesforst durchgeführt. Es handelt sich somit nicht um einen privaten Hobbyhalter, sondern um ein Projekt unter Beteiligung einer finanzstarken Stiftung. Ein vergleichbarer Fall hatte sich unlängst bei den Moorschnucken des LBV ereignet. Die Betreiber wirken bemüht und haben erkennbar Zeit und Arbeitskraft investiert. Nach unserer Einschätzung kommen die Maßnahmen jedoch zu spät, sind nicht ausreichend und teilweise ungeeignet:

  • An mehreren Stellen war erkennbar, dass ein Tier – mutmaßlich die Wölfin – den Zaun untergraben hatte.
  • Als Reaktion waren dort Steine und Äste vor, an und auf den Zaun gelegt worden. Auf dem sandigen Boden erscheint diese Maßnahme wenig wirksam, da ein Wolf an anderer Stelle erneut untergraben könnte.
  • Eine stromführende Litze am unteren Zaunende zur Verhinderung des Untergrabens war nicht vorhanden.
  • Die in der Mitte des Zaunes angebrachte Stromlitze führte zum Zeitpunkt unserer Prüfung keinen Strom (Handtest an mehreren Stellen).
  • Derzeit werden an den oberen Pfosten Litzenträger montiert. Es ist davon auszugehen, dass eine weitere stromführende Litze nachgerüstet werden soll, was aber nichts nutzt, wenn kein Untergrabschutz installiert wird. 

 

Der Wilddraht in Kombination mit den Holzstangen können wunderbar als Kletterhilfe dienen. Foto: privat.

 

Es wird jetzt nachgerüstet, aber anscheinend nicht an Untergrabschutz gedacht. Foto: privat.

 

Oben und in der Mitte werden Litzen angebracht. Foto: privat
Unten sind anscheinend keine Litzen vorgesehen, was nicht vor Untergraben schützt. Foto: privat.
Am Tag der Doku, 04.10.2026, wies die Litze keinen Strom auf. Foto: privat.

 

Auch die Eingangstore weisen keinen Untergrabschutz auf. Foto: privat.

 

Lebensraum Tennenloher Forst


Das direkt vor den Toren Erlangens gelegene Naturschutzgebiet Tennenloher Forst – ein ehemaliger Truppenübungsplatz – beherbergt eine in Bayern einzigartige Tier- und Pflanzenwelt. Um die wertvollen, offenen Sandbiotope vor der Verbuschung zu bewahren, setzt das dortige Wildtierprojekt seit 2003 auf vierbeinige Landschaftspfleger: Eine Junggesellenherde seltener Przewalski-Urwildpferde hält die Steppenlandschaft von Bäumen frei. Unterstützt werden sie seit 2012 von einer Herde gefährdeter Pfauenziegen, die als Gehölzspezialisten gezielt Sträucher zurückdrängen. Genau dieses weitläufige, 90 Hektar große und eigentlich geschützte Weideareal hat sich die Wölfin als Territorium ausgesucht, was zu den jüngsten Konflikten im Tennenloher Forst führte.

 

Das Territorium umfasst ein riesiges Gebiet mit sehr guten Wandermöglichkeiten. Foto: privat.

 

Hier sind die durchaus wehrhaften Wildpferde untergebracht.

 

Auch hier ist am Eingstor kein Untergrabschutz angebracht Foto: privat.

 

Gatter der Wildpferde. Foto: privat.
Das Gatter ist 1,40 Meter hoch und auch hier können Balken und Wilddraht als Kletterhilfe dienen, sofern die Straomlitzen keine Spannung aufweisen. Foto: privat. Doch selbt wenn Spannung auf den Litzen ist, bietet ein fehlender Untergrabschutz eben keinen Schutz, wie auf dem Foto eindrucksvoll zu sehen ist. Foto: privat.

 

Hier haben sich schon Tiere mehrmals unten druch gegraben. Foto: privat.

 

Der Koppelzaun ist 1,40 Meter hoch. Foto: privat.
Auch an dieser Stelle wurde gegraben und die Lücke mit Stöcken provisorisch gechlossen. Ohne Untergrabschutz wird sich ein Tier aber einfach die nächste Stelle suchen. Foto: privat.

 

Weitere Stelle, wo bereits untergraben wurde. Foto: privat.

 

Beim Wandern sollte man auf den Wegen bleiben. Foto: privat.

 

Von Informanten und Anwohnern wurde uns mitgeteilt, es seien mehr Ziegen gerissen worden als öffentlich bekannt gegeben. Die gerissenen Tiere hätten in keinem entsprechend gesicherten Gehege gestanden. Die verbleibenden Ziegen sollten in Kürze in ein anderes  Gehege umgesiedelt werden, das wegen der Schweinepest derzeit nicht genutzt werde und angeblich besseren Schutz biete.

Herdenschutz statt Wolfsabschuss

Dieser Fall unterstreicht nach unserer Auffassung eindrucksvoll, was Wolfsschutz-Deutschland e. V. seit seiner Gründung fordert:

Herdenschutz sollte nicht erst nach der offiziellen Ausweisung von Wolfsgebieten nachgerüstet werden – das ist häufig zu spät. Er muss bundesweit und unbürokratisch gefördert und gefordert werden. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise ist dieser Weg bereits beschritten worden.

Unsere Forderungen und Aufruf

  1. Sofortige und vollständige Offenlegung einer etwaigen Abschussverfügung.
  2. Prüfung und gegebenenfalls Klage der klagefähigen Verbände gegen eine solche Verfügung.
  3. Kein Abschuss.
  4. Bundesweite, unbürokratische Förderung und Verpflichtung zu wolfsabweisendem Herdenschutz – unabhängig von der Ausweisung von Wolfsgebieten.

Aufruf an die Öffentlichkeit:

Wir rufen zu Wanderungen im Tennenloher Forst und den umliegenden Revieren auf – besonders in der Dämmerung. Beobachtungen und Dokumentationen möglicher Jagdaktivitäten (Fahrzeuge, Personen, Schüsse) können an uns gesendet werden. Ein Abschuss einer standorttreuen Wölfin, während der Zaun eines Projekts unter Beteiligung der DBU Naturerbe GmbH nach unserer Dokumentation noch Lücken aufweist, erscheint uns absolut inakzeptabel.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. bleibt vor Ort und wird diesen Fall weiter öffentlich begleiten und wir werden Strafanzeigen gegen Verantwortliche und Ausführende erstatten, sollte die Wölfin oder ein anderer Wolf getötet werden. Wir freuen uns über Verstärkung: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

 

Quellen:

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/wolf/faq_wolf/index.htm

Weitere Infos zum Schutzgebiet:

https://www.erlangen-hoechstadt.de/leben-in-erh/naturschutz-naherholungsgebiete/tennenloher-forst/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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Auch durch den Kauf unseres Kalenders 2027 kann uns wirkungsvoll geholfen werden:

 

 

 

Hessen: Eilverfügung kippt Jagd auf Wolfswelpen

Das Verwaltungsgericht Kassel hat am 3. Juli 2026 die vom Regierungspräsidium Kassel erlassene Abschussgenehmigung für Jungwölfe (Welpen) im Lahn-Dill-Kreis (Territorium Greifenstein) per Eilbeschluss vorläufig ausgesetzt. Damit gaben die Richter dem Eilantrag der Naturschutzorga statt. Die aufschiebende Wirkung der Klage verhindert bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren den Vollzug der Abschusspläne. Für das Greifensteiner Wolfsrudel bedeutet dieses Urteil einen wichtigen, rechtlichen Aufschub. Dennoch bleibt die Lage vor Ort für die Tiere kritisch. Das zeigt die aufgeheizte Stimmung im Raum Greifenstein sowie die anhaltende Gefahr illegaler Verfolgung in ganz Hessen. Wir erklären alle Zusammenhänge ausführlich in unserer Fotoreportage mit brandaktuellen Einblicken in das Territorium.

Die juristischen Hintergründe des gestoppten Abschusses

Das Regierungspräsidium Kassel hatte als obere Jagdbehörde eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese sah vor, in der Jagdzeit vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2026 insgesamt vier juvenile Wölfe im Lahn-Dill-Kreis zum Abschuss freizugeben. Weil im laufenden Monitoringjahr bereits zwei verendete Tiere im Territorium des Greifensteiner Rudels gefunden und auf die Quote angerechnet wurden, verblieben effektiv zwei zur Tötung freigegebene Jungwölfe.  Die behördliche Grundlage für diese Freigabe bildet der neue, revierübergreifende Wolfsmanagementplan für Hessen des Landwirtschaftsministeriums. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/07/01/hessen-perfide-abschussfreigabe-bricht-eu-recht-und-gefaehrdet-das-greifensteiner-rudel/
Dieser erlaubt es, bis zu 40 Prozent der prognostizierten Jungwölfe eines Jahrgangs zu töten, sofern sich die Population in einem vermeintlich günstigen Erhaltungszustand befindet. Basis für diese Gesetzesänderung war die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz im Frühjahr 2026 sowie vorangegangene Anpassungen des hessischen Jagdrechts im Herbst 2024.
Von den verbliebenen Welpen aus dem vergangenen Jahr leben nur noch zwei. Nach dem Willen der Hessischen Landesregierung sollten sie getötet werden, bzw. neue Welpen aus diesem Jahr. © Brigitte Sommer, Beispielfoto.

Die Freigabe zur Jagd. basiert  jedoch auf einer rechtswidrigen Prognoseentscheidung. Für das aktuelle Monitoringjahr liegen behördlich noch keine gesicherten Reproduktionsnachweise für das Greifensteiner Rudel vor. Es sollte demnach ohne verifizierte Welpenzahlen auf reinen Verdacht hin in ein geschütztes Rudel hineingeschossen werden. Dies verletzt nicht nur den Elterntierschutz, sondern gefährdet auch die Sozialstruktur des gesamten Rudels fundamental. Das Verwaltungsgericht Kassel folgte der Argumentation der Naturschutzinitiative als klagendem Verband im Eilverfahren, da ein Vollzug der Genehmigung irreversible Fakten geschaffen hätte, die im Hauptverfahren nicht mehr rückgängig zu machen wären.

Die Kernpunkte der gerichtlichen Presseinformation laut dpa

Das Gericht stützt seine vorläufige Entscheidung (den sogenannten Hängebeschluss) auf folgende Säulen:
  • Effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG): Zur Gewährleistung des Grundrechtes auf effektiven Rechtsschutz muss die Tötung der Jungwölfe gestoppt werden. Ein Vollzug der behördlichen Abschussgenehmigung würde unzweifelhaft irreversible Fakten schaffen. Eine spätere positive Gerichtsentscheidung im Hauptverfahren ließe sich schlechterdings nicht rückgängig machen. 
  • Fehlende Entscheidungsreife: Das Gericht stellte klar, dass es der Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel aktuell an der nötigen Entscheidungsreife fehlt. 
  • Eilantrag nicht aussichtslos: Die Richter betonten, dass der von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) eingereichte Eilantrag auch unter Berücksichtigung der behördlichen Stellungnahme keineswegs offensichtlich aussichtslos erscheint.
Es gibt viele Teiche und Tümpel im Territorium. © Brigitte Sommer

Unser Video-Aufruf vom 2. Juli 2026. An dem Tag war noch nicht klar, dass das Gericht der Eilverfügung stattgeben wird.

Es gibt inzwischen sehr viele Nachahmer im Netz. Wolfsfreunde sollten hier kritisch sein und prüfen, ob diese Macher tatsächlich selbst vor Ort sind, oder nur Content kreieren, um Aufmerksamkeit zu erlangen. Es gibt auch Orgas, die Informationen an Beörden weiterleiten, was absolut kontraproduktiv ist, da die Behörden ja die Wölfe schießen wollen. In Hessen dürfen nach der neuen Verordnung übrigens Staatsjäger (HessenForst) und Hobbyjäger schießen.

Das offizielle Wolfsmonitoring hatte anfangs ein klares Ziel: Den Wolf wissenschaftlich zu begleiten und zu schützen. Doch durch die Aufnahme ins Jagdrecht droht dieser positive Effekt ins Gegenteil umzukippen.
Wenn Staats- und Hobbyjäger die Daten – wie u. a. auch in Hessen – sammeln, entsteht ein riesiger Interessenkonflikt: Bewegungsprofile könnten genutzt werden, um Wölfe für Abschussgenehmigungen gezielt vom gleichen Personenkreis aufzufinden. Orgas und Personen, die hier zuarbeiten, schützen die Wölfe nicht, ganz im Gegenteil, wie wir in der weiteren Folge des Artikels noch erklären werden.
Wir rufen im Video zum Weiterwandern auf. Wer mit uns laufen möchte – wir wissen wo genau – sollte Mitglied werden. Seit der groß angelegten Intrige gegen unsere Vorsitzende im Schwarzwald https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/08/wolfsschutz-deutschland-e-v-weist-nach-wolf-grindi-nicht-verhaltensauffaellig geben wir keine Informationen mehr an Fremde heraus und wir geben auch keine genauen Orte bekannt, damit Orgas, die die Daten an Behörden weitergeben, keine sensiblen Informationen erhalten können und uns nicht erneut solche Presseleute auf den Hals jagen können, die eben nicht seriös recherchieren möchten, sondern Stimmung machen möchten.
Dass wir im legalen Rahmen arbeiten und natürlich nichts zerstören, sondern dokumentieren,  braucht man dabei eigentlich nicht mehr zu erwähnen. Zeitungsberichte, die anderes behaupten, möchten ganz offensichtlich Tierschützer diffamieren.

Das Rudel Greifenstein – Nachkommen des Leuscheider Rudels mit dem Vaterwolf Milan

 

Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer
Tabelle aus Angaben der DBB-Wolf und Meldungen des WZH erstellt.

 

Das Territorium des Greifensteiner Rudels verteilt sich auf eine riesige Fläche. Wo, wenn nicht hier, sollten Wölfe endlich in Frieden leben können? © Brigitte Sommer

 

Die Risse an ungeschützten Schafen und Ziegen geschahen hauptsächlich im Bereich Allendorf und Hof Heisterberg. Betroffen waren keine Berufsschäfer, sondern Hobbyhalter. Doch es sind vor allem Pferdehalter, die in Greifenstein Stimmung machen. © Brigitte Sommer

Angespannte Stimmung in Greifenstein und politischer Druck

Die Stimmung in der Gemeinde Greifenstein und den umliegenden Ortschaften ist seit Monaten stark polarisiert und von politischem Druck geprägt. Lokale Politiker und insbesondere die Bürgermeisterin der Gemeinde stehen unter erheblicher Beeinflussung der ansässigen Pferde- und Weidetierhalter. Vorangegangene Vorfälle – wie ein Vorfall im Januar 2025, bei dem ein Jungtier zwei Reiterinnen über einen längeren Zeitraum im Wald folgte, sowie Nutztierrisse – wurden von der Lobby instrumentalisiert. Nur kurze Zeit später wurde ein Wolf dort tot aufgefunden. Wir berichteten und warnten hier bereits am 25.03.2025: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/03/27/hessen-und-der-wolf-zwischen-amigopolitik-illegaler-jagd-und-erneuter-ausrottung/
Besonders die Pferde- und Jagdlobby macht in der Region massiv Stimmung gegen das Greifensteiner Rudel. Mitte Mai 2026 geriet eine Koppel in Greifenstein in den Fokus, von der zehn Pferde ausbrachen, wobei zwei Tiere so schwer verletzt wurden, dass sie eingeschläfert werden mussten. Obwohl offizielle genetische Untersuchungen des Vorfalls im Juni 2026 sowohl das Greifensteiner Wolfsrudel als auch Hunde als Verursacher eindeutig entlasteten, wird das Thema von Seiten der Jagd- und Pferdehalterverbände weiterhin emotional bewirtschaftet. Auf Informationsveranstaltungen und über Petitionen fordern diese Gruppen eine massive Reduktion der Wolfsbestände und ein „aktives Wolfsmanagement“, was faktisch auf eine dauerhafte Bejagung abzielt.

Fördergelder kassieren, Herdenschutz blockieren: Das strukturelle Einfallstor der Agrar- und Pferdehalterlobby

Um die politische Dynamik zu verstehen, muss man die konkreten Aufgaben der Landschaftspflegevereinigung Lahn-Dill e. V. (LPV) betrachten. Der Verband fungiert primär als Vergabestelle und Koordinator für beträchtliche Fördermittel des Landes Hessen, die für die Landschaftspflege und die Bewirtschaftung von sensiblem Naturschutzgrünland direkt an lokale Landwirte fließen. Genau hierin liegt aus Sicht von Wolfsschutz-Deutschland e. V. der eigentliche, strukturelle Skandal: Während die im Verband organisierten Akteure bereitwillig staatliche Fördergelder für die Bewirtschaftung ihrer Flächen einstreichen, weigern sich viele von ihnen beharrlich, die ebenfalls hochgradig geförderten Herdenschutzmaßnahmen konsequent umzusetzen.
In diesem Netzwerk bewegt sich auch die Greifensteiner Bürgermeisterin Marion Sander in ihrer öffentlichen Funktion, die dort im Vorstand aktiv ist. Anstatt eine klare, unabhängige Position für den gesetzlich verankerten Artenschutz einzunehmen, bewegen sich lokale Amtsträger in einem ständigen politischen Spagat. Es entsteht der Eindruck, dass das Narrativ vom „Problemwolf“ auf lokaler Ebene bereitwillig bedient wird, um dem Druck der einflussreichen Agrar-, Jagd- und Pferdehalterfunktionäre nachzugeben.
Besonders absurd wird die emotionale Stimmungsmache dieser Verbände in der Region, wenn man die offizielle Rissliste analysiert: Die dortigen Rinder- und Haupterwerbslandwirte und – Schäfer waren nach unseren Recherchen im Raum Greifenstein überhaupt nicht von Wolfsrissen betroffen. Die wenigen, ungeschützten Schäden betrafen reine Hobbyhaltungen abseits der professionellen Agrarbetriebe. Dennoch nutzen die in den regionalen Netzwerken organisierten Gruppen das Greifensteiner Rudel als reines, populistisches Feindbild, um von der eigenen Pflicht zur Co-Existenz und von Versäumnissen bei der eigenen Zaun- und Haltungspraxis abzulenken. Anstatt dass die lokalen Betriebe und Halter im Rahmen einer nachhaltigen Landschaftspflege zur „guten fachlichen Praxis“ beim Zaunbau verpflichtet werden, wird das Greifensteiner Rudel zur Zielscheibe einer künstlich inszenierten Existenzangst gemacht, die jeglicher sachlicher Grundlage entbehrt. Hier ein aktuelles Negativbeispiel: https://www.facebook.com/groups/1724189194520979/permalink/4588596618080208/

Neuer Wolfsmanagementplan für Hessen

Mit dem novellierten Wolfsmanagementplan für Hessen wurden der Lobby von Seiten der Politik ja praktisch alle Wünsche erfüllt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. üben starke Kritik an diesem Papier. Es ist unten verlinkt. Der neue Plan stellt einen eklatanten Rückschritt für den Natur- und Tierschutz dar. Der angeglich erreichte gute Erhaltungszustand und die darin verankerte pauschale Bestimmung, bis zu 40 Prozent der prognostizierten Jungwölfe eines Jahrgangs pro Territorium ohne vorherige Schadensnachweise zu töten, entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Indem das Landwirtschaftsministerium auf bloße Schätzungen setzt, öffnet es der Willkür Tor und Tür.
Besonders skandalös: Der Herdenschutz spielt im neuen Plan faktisch keine Rolle mehr. Anstatt Weidetierhalter konsequent in die Pflicht zu nehmen, wolfsabweisende Zäune zu errichten und den nachweislich wirksamen Schutz aktiv umzusetzen, belohnt das Papier mangelnde Prävention. Bei den angeblichen Rissvorfällen im Lahn-Dill-Kreis war in den betroffenen Betrieben oft nicht einmal ein einfacher Grundschutz vorhanden! Dass nun ohne vorherigen Nachweis von Schäden an ordnungsgemäß geschützten Weiden pauschal bis zu 40 Prozent der Welpen (verharmlosend als „Jungwölfe“ deklariert) geschossen werden dürfen, entbehrt jeder wissenschaftlichen Grundlage und bricht europäisches Recht. Hier wurde eine reine Abschussschablone geschaffen, die das absichtlich strukturelle Versagen beim Herdenschutz vertuschen soll.

Die offiziellen Zahlen entlarven die sinnlose Abschusspolitik

Wie absurd dieses Vorgehen ist, zeigt der unbestechliche Blick auf die brandaktuellen Daten des Wolfszentrums Hessen (WZH). Für das abgelaufene Monitoringjahr 2025/2026 wurden in ganz Hessen zwar mindestens 113 durch Wölfe geschädigte Nutztiere registriert – doch die amtliche Schadensliste offenbart die eigentliche Ursache: Bei über 90 Prozent dieser bestätigten Übergriffe war schlichtweg kein empfohlener Grundschutz vorhanden. Es traf fast ausnahmslos ungesicherte Weiden oder Hobbyhaltungen. Professionelle Betriebe, die wolfsabweisende Zäune konsequent nutzen, blieben praktisch schadensfrei. Auch im neuen Kalenderjahr setzt sich dieser Trend fort: Die behördlichen Prüfprotokolle der Regierungspräsidien weisen bei den wenigen echten Wolfsrissen in der Spalte zur guten fachlichen Praxis fast flächendeckend ein klares „Nein“ beim Grundschutz auf. Die amtlichen Zahlen belegen damit zweifelsfrei: Nicht der Wolf ist das Problem, sondern das eklatante Versäumnis beim Zaunbau. Dass die Landesregierung diese mangelnde Prävention nun mit Abschussgenehmigungen belohnt, statt den Herdenschutz konsequent nicht nur zu fördern (neu sogar für Pferde, Rinder und Esel), sondern einzufordern, ist ein naturschutzrechtlicher Offenbarungseid.
Weidtierhaltung draußen spielt im Raum Greifenstein fast keine Rolle. Pferde und Kühe werden nur hinter rudimentären Litzen gehalten, doch das Rudel Greifenstein machte bislang gar keine Anstalten, Pferde oder Rinder anzugreifen. Doch natürlich sagen Wölfe zu Ziegen und Schafen, die ihnen praktisch auf dem Präsentierteller serviert werden, nicht „Nein“. © Brigitte Sommer

 

Wolfslosung findet man nicht mit technischem Schnickschnack, sondern vor allem durch Intuition und einem Gespür für Wölfe auf langen Wandertouren. Da Wölfe die Grenzen ihrer Territorien mit ihrem Kot markieren, können wir uns durch Losungsfunde ein Bild machen und unsere Patrouillen entsprechend ausrichten. © Brigitte Sommer

 

Unser Vereinsmitglied Gudrun lässt ihre Hündin zur Wolfslosungsspürhündin ausbilden. Alba hilft uns inzwischen sehr bei unseren Einsätzen. Auch bei toten Tieren kann sie uns helfen. Möchte sie die Spur weg vom toten Tier lieber nicht verfolgen, könnte es sich entweder um einen Riss handeln, oder aber ein durch Wölfe nachgesorgtes Reh.© Brigitte Sommer

 

Wie schnell ein totes Tier in der Natur verwertet wird, zeigt sich hier: Das Foto entstand nur einen Tag vorher. Foto: privat.

 

Illegale Verfolgung: Das schleichende Sterben hessischer Territorien

Dass erfolgreiche Klagen, wie vor dem Verwaltungsgericht Kassel, keinen verlässlichen Schutz vor der Realität im Wald bieten, belegt das kontinuierliche Verschwinden etablierter Wolfsterritorien in Hessen. Während die Politik suggeriert, die Wolfsbestände würden unkontrolliert wachsen, dokumentieren offizielle Angaben und unsere Recherchen einen gegenteiligen Trend. Ein Großteil der nachgewiesenen Territorien existiert heute nicht mehr, da die Tiere spurlos verschwunden sind.
Die Bilanz des hessischen Wolfsvorkommens abseits des Greifensteiner Rudels:

Das Verschwinden betrifft nicht nur sesshafte Rudelstrukturen. Auch durchziehende Einzelwölfe, die auf der Suche nach neuen Territorien sind, werden immer wieder illegal beseitigt. Ein aktueller Verdachtsfall im Main-Kinzig-Kreis untermauert diese Annahme. https://wolfszentrum.hessen.de/aktuelles-0

 

Diese Foto hat uns ein Wolfsfreund zugesendet. Es gibt doch viele Freunde der Wölfe in der Region. Ein herzliches Dankeschön. Foto: privat.

 

An jeder Ecke befinden sich – wie überall – Hochsitze. Mittig hinten zu sehen. Bei diesem ist kein Kugelfang zum bergabliegenden Wanderweg. © Brigitte Sommer

 

An der Ulmbachsperre ist ein Campingplatz mit Badestelle. © Brigitte Sommer

 

Ein riesiges Gebiet mit viel Platz für Wildtiere. © Brigitte Sommer

 

Alles in der Natur wird verwertet: Tagpfauenauge auf Marderlosung. © Brigitte Sommer

 

Danke an die Wanderer, die uns dieses Bild geschickt haben. Foto: privat.

 

Überall Hochsitze.In der blauen Tonne befindet sich Mais zum „Ankirren“ von Wildschweinen. Foto: privat.

 

Der Bock als Gärtner: Der massive Interessenkonflikt im staatlichen Monitoring

Ein weiterer Kernskandal ist die Struktur des offiziellen Wolfsmonitorings in Hessen, die einen unübersehbaren Interessenkonflikt birgt. Seit der Neuzuordnung des Wolfszentrums Hessen (WZH) zum Landesbetrieb HessenForst und der gezielten Ausbildung von Hobbyjägern zu offiziellen „ehrenamtlichen Wolfsberatern“ wird der Bock buchstäblich zum Gärtner gemacht. Das WZH erfasst über dieses Netzwerk systematisch Bewegungsprofile, Fotofallen-Daten und Standortnachweise der Wölfe. Dieselben Daten, die eigentlich dem Schutz der Tiere dienen sollten, werden durch die Neuausrichtung des Jagdrechts nun jedoch als direkte logistische Grundlage genutzt, um Abschüsse vorzubereiten. Die Jägerschaft sammelt so die Standortdaten ihrer potenziellen Abschussobjekte im Grunde selbst. Dass ausgerechnet eine Lobbygruppe, die den Wolf öffentlich als „Schadfaktor“ brandmarkt, die Hoheit über die Datenerhebung im Wald besitzt, entzieht dem staatlichen Monitoring jede Unabhängigkeit und wissenschaftliche Neutralität. Es dient in der Praxis nicht mehr dem Artenschutz, sondern der gezielten Lokalisierung von Wölfen zur Freigabe für die Flinte.

Ausbau unserer unabhängigen Wolfsschutzpatrouillen

Um dem illegalen Verschwinden von Wölfen entgegenzuwirken und das Greifensteiner Rudel effektiv vor Übergriffen zu schützen, organisiert Wolfsschutz-Deutschland e. V. seit Jahren zielgerichtete Schutzpatrouillen. Unsere Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer hat zusammen mit einem ehrenamtlichen Team das Kerngebiet des Rudels im Lahn-Dill-Kreis über mehrere Tage hinweg erneut erwandert.
Durch diese intensive Felderkundung haben wir einen detaillierten Überblick über die lokalen Gegebenheiten und die Streifgebiete des Rudels gewonnen. Diese Erkenntnisse dienen als Basis für unsere vereinsinternen Wolfsschutzpatrouillen. Unsere Teams werden ab sofort im Revier Präsenz zeigen, um die Einhaltung des Gerichtsbeschlusses zu überwachen, illegale Aktivitäten im Wald zu dokumentieren und den Schutz der verbleibenden Wölfe unabhängig zu begleiten.
Es dokumentierten u. a. Brigitte (links), Gudrun und Alba. Hinweisgeber und aktive Mitglieder können sich sicher sein, dass wir ihre Identität schützen. Informanten garantieren wir Quellenschutz. Foto: Privat.

Aktiv werden für den Wolfsschutz: Schützen Sie mit uns die hessischen Wölfe

Der Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Kassel hat uns eine Atempause verschafft, doch die Arbeit im Wald fängt jetzt erst an. Um illegale Verfolgungen zu verhindern und eine lückenlose, unabhängige Dokumentation zu gewährleisten, brauchen wir Ihre Unterstützung.
Werden Sie Teil unserer Wolfsschutzpatrouillen!
Das gemeinsame Erkunden der Wolfsterritorien ist nicht nur ein unschätzbarer Dienst für den Artenschutz, sondern bietet auch enorme persönliche Vorteile. Das Wandern in der Natur hat nachweislich tiefgreifende gesundheitliche Aspekte:
    • Stärkung des Herz-Kreislauf-Systems: Das gleichmäßige Gehen in wechselndem Terrain trainiert Herz und Lunge sanft, aber hocheffektiv.
    • Nachhaltiger Stressabbau: Der Aufenthalt im Wald senkt nachweislich das Stresshormon Cortisol, beruhigt das Nervensystem und stärkt die psychische Widerstandskraft.
    • Aktivierung des Immunsystems: Die Bewegung an der frischen Waldluft regt die Produktion körpereigener Abwehrzellen an.

Verbinden Sie das Angenehme mit dem Nützlichen: Tun Sie Ihrem Körper etwas Gutes und leisten Sie gleichzeitig einen unschätzbaren Beitrag zum Schutz des Greifensteiner Rudels. Ob als aktiver Patrouillengänger im Wald oder durch eine feste Mitgliedschaft, die unsere Arbeit dauerhaft rechtssicher finanziert – jede helfende Hand zählt. Hier geht es zum Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Weitere Quellen:

Neuer Wolfsmanagementplan Hessen: https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2026-06/20260630_wmp_final_veroeffentlichung_abgestimmt_al6.pdf

Unsere Kritik zum Vorhaben Wolfsmanagementplan: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/24/perfider-plan-in-hessen-bis-zu-40-der-welpen-abschiessen-waehrend-rudel-schon-vorher-systematisch-dezimiert-wurden/

Gerichtsentscheidung zum Eilverfahren Greifenstein: https://www.sueddeutsche.de/wissen/tierschutz-debatte-eilantrag-bremst-wolfsjagd-im-lahn-dill-kreis-aus-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260703-930-330290

Hier zeigen wir die schlechten Zäune: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/29/richtigstellung-woelfe-in-greifenstein-nicht-verantwortlich-fuer-tote-und-verletzte-pferde/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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Niedersachsen: Mutterwölfin des Burgdorfer Rudels totgeschossen

Wolfsschutz-Deutschland e. V. stellte ja bereits Strafanzeige wegen des Erschießens eines falschen Wolfs im Raum Hannover. Nun stellt sich heraus, dass es die Mutter von sieben Welpen war.

Wir berichteten über diesen Fall bereits hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/23/wolfsschutz-deutschland-e-v-stellt-strafanzeige-falscher-wolf-in-niedersachsen-erschossen/

Beispielbild säugende Wölfin. © Brigitte Sommer

Gegen die eigentliche Abschussverfügung vom vierten Oktober auf den Vaterwolf des Burgdorfer Rudels hatte der Verein Freundeskreis frei lebender Wölfe e. V. geklagt und auch am 25. Oktober eine Eilverfügung erfolgreich durchgebracht. Bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung darf nun gar nicht mehr auf das Burgdorfer Rudel geschossen werden.

 

Laut der Liste der DBB-Wolf ist der Abschuss am 13.10.2023 erfolgt. Die Mutterwölfin hat die Kennung GW1423f. http://www.dbb-wolf.de

 

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind absolut schockiert und entsetzt über diese illegale Wolfstötung, die wohl als Schießgenehmigung getarnt war? Die Welpen des Burgdorfer Rudels sind zwar jetzt mit einem Alter von sechs Monaten schon fast so groß wie ihre Eltern, aber sie können sich noch nicht alleine ernähren. Der Vaterwolf wird große Probleme haben, alle durchzubringen, was zur Folge haben kann, dass nun mehr statt weniger Weidetierrisse stattfinden werden. Wölfe binden sich an den jeweiligen Partner ein Leben lang. Auch sie empfinden, wie wir Menschen, Trauer und Schmerz.

Die Bauern selbst profitieren von dieser eklatanten Fehlentscheidung kein bisschen, während sich aber stattdessen vielleicht ein Jäger aus Uetze seine Wolfstrophäe ins Wohnzimmer legen kann. Wildes Hineinschießen in bestehende Rudel ist einfach nur kaltherzig sowie dumm und kurzsichtig und es ist vernunftbegabten Politikern auch nicht würdig. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V.  mahnen an, dass hier wieder einmal mehr Eigeninteressen und Lobbyismus bedient wurden und wir fragen uns, warum hier die Basis von SPD und Grünen nicht lauthals protestiert. Es kann doch nicht sein, dass die jeweiligen kompletten Parteien derart krasse Fehlentscheidungen mittragen.

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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Gericht verbietet Abschuss des Burgdorfer Wolfs: Keine vollendeten Tatsachen

Erfreuliches zum Wochenende. Laut einem Zwischenbeschluss darf der Vaterwolf des Burgdorfer Rudels nicht abgeschossen werden. Die vorläufige Regelung sei erforderlich, so das Verwaltungsgericht Hannover,  um zu verhindern, dass „vollendete Tatsachen geschaffen werden“.

Eine endgültige Entscheidung solle noch vor Ablauf der bis zum 31. Januar befristeten Ausnahmegenehmigung ergehen, teilte das Gericht heute zum Beschluss vom Donnerstag mit.

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Die Abschussgenehmigung gilt seit Oktober 2022 bis zum 31. Januar 2023 für den Rüden mit der Kennung GW950m. Die Schießgenehmigung wurde noch von Olaf Lies (SPD) gestellt, der neue Umweltminister Meyer (Grüne) hatte sie allerdings nicht zurück genommen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hatten dies stark kritisiert. Der Wolf aus dem Burgdorfer Rudel soll früheren Angaben zufolge mindestens 13 Weidetiere gerissen haben, darunter vor allem Schafe, aber auch Rinder und ein Pony von EU-Chefin Ursula von der Leyen. Dass bei wohl über der Hälfte der gerissenen Tiere kein Mindestschutz vorhanden war, wurde kaum in den Medien erwähnt und bei der Schießgenehmigung wohl auch nicht beachtet. Ein Naturschutzverein hatte daraufhin eine Klage mit Eilverfügung eingereicht, der bis zur Entscheidung des Gerichts stattgegeben worden ist. Der Beschluss des Gerichts kann mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. hoffen sehr, dass die endgültige Entscheidung auch im Sinne des Wolfs getroffen wird. Demnach wären dann drei Abschussverfügungen seit Bekanntwerden von Gerichten in Niedersachsen kassiert worden. Hoffentlich wirft dies ein Schlaglicht auf die künftigen Entscheidungen des Umweltministeriums.

Quellen: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/wolf-aus-burgdorfer-rudel-darf-vorlaufig-nicht-abgeschossen-werden-219126.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/10/gw-950m-soll-sterben-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-gehen-mit-den-gruenen-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/22/unmenschliche-jagd-auf-den-burgdorfer-vaterwolf-geht-weiter/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/12/02/von-der-leyen-will-schutzstatus-von-woelfen-in-der-eu-herabsetzen/