Der Kampf um Grindis Leben: Lokale Stärke und die Wahrheit hinter den Kulissen

Das ist der aktuelle Stand: Der Abschuss des Wolfs GW2672m, von einem unserer Mitglieder von vor Ort, „Grindi“ getauft, ist seit dem 16. Februar 2026 juristisch freigegeben. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat die Tötung bis zum 10. März 2026 genehmigt und das „Killerkommando“ ist im Einsatz. Doch der Widerstand bricht nicht ab. Wolfsschutz-Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung der Naturschutzinitiative e.V. (NI), die Hauptsacheklage fortzusetzen und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dieser Schritt könnte zukünftige Tötungen erschweren und zeigt, wie wichtig beharrlicher Rechtsschutz ist.

Wir danken der NI für ihren unermüdlichen Einsatz und ihre fundierten Argumente, die auf EU-Recht und fehlenden Alternativen zum Abschuss pochen.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Allerdings muss man realistisch bleiben: Unsere Einschätzung ist, dass die laufende Klage Grindi selbst nicht mehr helfen kann. Der Prozess – von der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Stuttgart über den VGH Mannheim bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und potenziell dem EuGH – wird Monate, wenn nicht Jahre dauern. Bis dahin könnte Grindi längst erschossen worden sein, wenn das „Killerteam“ ungestört operieren kann. Die NI zielt auf eine grundsätzliche Klärung ab, die zukünftige Fälle beeinflussen könnte, aber für Grindi kommt das zu spät, die Verfügung ist bis zum 10. März in Kraft und könnte sogar in Verlängerung gehen, da das Ressort an die CDU übergeht. Die Grünen haben sozusagen als Steigbügelhalter fungiert.
Das unterstreicht einmal mehr: Juristische Kämpfe sind essenziell, doch sie allein reichen nicht aus, um akute Bedrohungen abzuwenden. Vor allem auch in Bezug auf den neuesten Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der das Verbandsklagerecht schwächen will.  https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/19/gesetzentwurf-21-4146-ein-weiterer-schlag-gegen-das-verbandsklagerecht/

Aktueller Stand und was die NI plant

  • Das Eilverfahren ist verloren: Der VGH hat die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums Baden-Württemberg (erteilt am 23. Januar 2026, gültig bis 10. März 2026) als rechtmäßig und sofort vollziehbar bestätigt. Der Abschuss ist damit erlaubt – das Tötungsteam (Jäger) ist bereits im Einsatz.
  • Aber die Hauptsacheklage läuft weiter: Die NI hat bereits im Januar 2026 eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht (plus Eilantrag, der nun abgewiesen ist). Diese Klage geht nun durch die Instanzen:
    • Verwaltungsgericht Stuttgart (erste Instanz)
    • Verwaltungsgerichtshof Mannheim (zweite Instanz)
    • Bundesverwaltungsgericht Leipzig (dritte Instanz)
  • Ziel: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH): Die NI will bei den Gerichten beantragen, dass der Fall unmittelbar dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt wird. Das soll klären, ob ein Abschuss in diesem Fall (Nähe zu Menschen ohne Aggression) mit EU-Recht (FFH-Richtlinie, Art. 12 und 16) vereinbar ist.
  • Zeitlicher Horizont: Es handelt sich um einen langen Prozess (Monate bis Jahre), der den Abschuss nicht mehr stoppen kann, aber eine Fortsetzungsfeststellungsklage oder grundsätzliche Klärung ermöglichen soll. Ziel ist es, eine höchstrichterliche Entscheidung zu erzwingen, die zukünftige Abschüsse erschweren könnte.

Wichtigste Argumente der NI (aus der PM vom 18.02.2026 – unten verlinkt)

  • Die Entscheidung des VGH sei europarechtswidrig und verstoße gegen nationales Naturschutzrecht.
  • Alternativen seien nicht ausgeschöpft; das Gericht habe die individuellen Verhaltensbeobachtungen der NI nicht ausreichend gewürdigt.
  • Über 180 Sichtungen seit 2024: Keine Gefahr für Menschen – der Wolf ist scheu gegenüber dem „Spezialteam“, aber neugierig gegenüber harmlosen Wanderern („Nationalpark-Vertrautheit“, nicht Fehlkonditionierung).
  • Kritik an der Bundesregierung: Der Bericht 2025 an die EU-Kommission stuft den Erhaltungszustand als „günstig“ ein, aber ein Schreiben der EU-Kommission (August/September 2025) widerspricht: Im Süden und Südosten Deutschlands ist das Verbreitungsgebiet unzureichend besiedelt.
  • Ein Gutachten von Biologe Dr. Wolfgang Epple (Wissenschaftlicher Beirat der NI) untermauert die Rechtswidrigkeit der Ausnahme.

 

Hier auch noch einmal unsere Ansicht in unserem Artikel. Besonders problematisch ist die zentrale Begründung des Gerichts: Eine „denkbare Gefährdung für die öffentliche Sicherheit“ soll bereits ausreichen, um die Tötung eines streng geschützten Tieres zu rechtfertigen. Diese Schwelle ist extrem niedrig. Eine „denkbare“ Gefahr lässt sich bei nahezu allen Alltagssituationen konstruieren – von Treppenstufen über Haushaltsgegenstände bis hin zur Teilnahme am Straßenverkehr. Würde diese Logik konsequent angewandt, käme es zu einer erheblichen Einschränkung von Freiheitsrechten und zu einer Tendenz hin zu präventiver Überwachung. Solche Urteile bergen die Gefahr, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgehöhlt wird und Eingriffe ohne konkrete, nachweisbare Bedrohung gerechtfertigt werden. https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/02/17/toetung-von-grindi-genehmigt-gericht-rechtfertigt-abschuss-mit-blosser-denkbarer-gefaehrdung/

Trotz dieser juristischen Front bleibt der Schlüssel zum Wolfsschutz die aktive Arbeit vor Ort. Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist seit Jahren präsent in den Territorien – wir dokumentieren, analysieren und klären Bürger auf. Im Fall Grindi haben wir gezeigt, dass drei Jahre friedliches Zusammenleben möglich sind, ohne Aggression oder Gefahr. Unsere Teams sind in den Wäldern. Durch diese Basisarbeit schützen wir Wölfe ganz praktisch und sorgen für echte Koexistenz.
Sandsee. © Brigitte Sommer

Intrigen und falsche Freunde der Wölfe

Doch nicht alle, die sich als Wolfsschützer ausgeben, handeln auch so. Es ist entscheidend, dies wahrzunehmen: Gruppen wie eine „Taskfurz“ haben in einem Facebook-Posting zwischen den Zeilen mehr als deutlich gemacht, dass sie in Wirklichkeit eng mit den Behörden kooperieren, die den Abschuss vorantreiben. Statt den Wolf zu schützen, behindern solche Akteure oft die echten Bemühungen vor Ort – etwa durch Diffamierung lokaler Initiativen oder Kooperation mit Jägern und Behörden. Viele glauben fälschlich, dass Ranger im Nationalpark Nordschwarzwald oder die Forstwirtschaftliche Versuchsanstalt (FVA) sich für Grindis Leben einsetzen. Tatsächlich hat die FVA das Verhalten als problematisch eingestuft und unterstützt damit indirekt den Abschuss. Ranger durchsetzen Regeln, die Schutzaktivisten behindern, während das Abschuss-Team ungestört operieren kann.
Ein weiteres Missverständnis: Es wird behauptet, Hunde seien im gesamten Gebiet verboten. Tatsächlich sind nur bestimmte Wege um Herrenwies abgesperrt – genau dort, wo die Hauptverfolgung von Grindi stattfindet. Diese Sperrungen dienen nicht dem Wolfsschutz, sondern erleichtern dem „Killerteam“ die Arbeit, ohne Störungen durch Spaziergänger.
Aktueller Blick auf einen Weg zwischen Herrenwies und den Sandsee, der plötzlich gesperrt wurde. Hie findet wohl die Hauptgemengelage statt. Foto: privat.
Hier noch ein Statement von unserer Vorsitzenden zu den Vorgängen vor Ort. Wir warnen vor erneuter Manipulation in Facebook- und WhatsApp Gruppen. Wolfsfreunde werden getäuscht und in Wirklichkeit wird ihr Engagement missbraucht.

Neues Framing

Hinzu kommt ein neues Medien-Framing: Nach dem Mythos vom „Wolfstourismus“, der nie existierte – es gab keine organisierten Touren, sondern nur zufällige Begegnungen –, wird nun vorgeworfen, Schutzaktivisten würden die Auerhähne stören. Doch wer stört wirklich? Das Abschuss-Team mit seinen nächtlichen Einsätzen und schweren Ausrüstung trampelt durch sensible Habitate. Unsere Beobachtungen vor Ort zeigen: Die wahren Störer sind die Jäger, nicht diejenigen, die friedlich dokumentieren und für Koexistenz werben.
Wolfsschutz-Deutschland e.V. ruft auf: Lasst euch nicht täuschen. Der Schutz von Grindi und anderen Wölfen hängt vor allen Dingen auch von ehrlicher, lokaler Arbeit ab. Unterstützt Vereine die klagen können und gleichzeitig beweisen, dass sie es ehrlich meinen und uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. durch Mitgliedschaften und Spenden  – nur so können wir ganzheitlich gegen falsche Narrative und echte Bedrohungen ankämpfen.
Eine weitere Mahnwache für Grindi findet am 21. Februar um 18 Uhr in Sand statt.  Sie wird von Einheimischen organisiert. Bleibt zu hoffen, dass sich die Menschen vor Ort nicht erneut das Ruder aus der Hand nehmen lassen.
Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

7 Gedanken zu „Der Kampf um Grindis Leben: Lokale Stärke und die Wahrheit hinter den Kulissen

  1. wenn Cindy schon drei Jahre hier lebt und hat noch nichts getan finde ich sie Sauerei wenn zwei Frauen gehen und ihn sage er hatte sich zu argenährt mit Hunden die muss man Anleihen und man geht nicht einfach so tief rein das ist meine Meinung und es hat noch bis jetzt ist noch nichts passiert lass diesen Krimi in Ruhe wenn ich aus dem Fenster bei mir schaue und jemand vorbeiläuft dann gucke ich auch und so ist es auch gewesen

  2. Oh Herr, lass endlich Hirn regnen… Wie kann man ein Bundesland mit (noch) vielen Kirchgängern sein und dann brutal und heuchlerisch unsere wundervollen, unschuldigen Mitgeschöpfe killen?? Wir müssen noch mehr Aufklärungsarbeit leisten! Viele Menschen glauben diesen hirnentkernten schiesswütigen Trophäenjägern und desinformierenden,
    unwissenden Schmierjournalisten.
    Es wird wissentlich Angst geschürt, Rotkäppchen lässt grüßen. Es gibt keine Problemfälle, nur Problemmenschen!

  3. es handelt sich hier offensichtlich um einen politisch motivierten justizmord…in badenwurtemberg.und es stellt sich die frage ob hier nicht eine verfassungsbeschwerde gegen die beteiligten angestrebt werden sollte,zumindest erscheint die humanistische u.die rechtsethische kompetenz von einem amtsmissbräuchlichen sachverhalten überzogen zu sein.die ermordung des wolfes grindi zum einen wurde aus völlig unzureichedem grund richterlich anberaumt.
    eine derartige abstruse begründung kann nicht als rechtsgültig getragen werden.ohne schaden an der menschenrechtsstaatlichkeit der justiz zu hinterlassen.
    wenn wir alle eine derartige impertinenz mittragen sollen. wie gesagt rechtsethisch hat es eigentumsvorbehalte des wolfes an sich selbst,die hier schändlich unberücksichtigt wurden.auch hat hier keinreal fairer prozess noch eine hinreichende berücksichtigung der wesenskernfeststellung durch ngos und amtliche wolfsforscher
    stattgefunden.ja das gesamtverhalten des wolfes grindi ist lediglich an seinem paarungsuchverhalten und da dann auch miserabler weise umgedeutet worden,gemessen worden. die se vorgebrachten gründe reichen für eine rechtsstaatlich begründete vorsätzliche ermordung nicht aus.das sagt einem schon die wache und kritische vernunft.es ist derartig auffällig,das schon von einer gewollten ermordung ausgegangen worden sein kann,bevor die sache überhaupt beim vgh angelangt ist und sie sich hie rechtswidrig der verhandlungs und klärungspflicht entzogen,und somit selbst ein fehlurteil gelten haben lassen. in ihrer zurückweisung der rechtssachverhaltsprüfung,die ganz offensichtlich de facto und de jure anders ist als dargestellt.die richer+innen des vgh haben sich zusätzlich mit der begründung eine rechtsunhaltbarkeit geleistet.man könnte sagen einen zynismus einer macht die ihnen unhinterfragt nicht zukommt und nicht kommen kann.der zu beklagende sachverhalt wäre also die ermordungsverfügung für zulässig
    juristiziert zu haben, trotz hinreichender schilderungen des real anderen verhaltens und mangels hinreichender tragfähiger also zulässiger beweise einer realen gefährdung.es wird hier spekuliert. und wie gesagt wenn spekulationen rechtsgültige urteilsgrundlagen seinsollen.. danngute nacht dir deutschland. deswegen alleinschon wäre ein klärungsverfahren beim verfassungsgericht einzuleiten mit aufschiebender wirkung wohl sinnvoll. eien jeglichen politischen justistmord zu vermeiden.hier stellt sich im weiteren die frage nach der grundrechtlichen vereinbarkeit eines allgem. jagdrechtes… sowie der verwerflichen rechtlichen einstufung von tieren als sache bzw. in das sachenrecht.da diese sachverhaltealle zusammen und auch im einzelnen die gg art. 1 u.2 angreifen..u. hintergehen sollte eine klage gegen die justizielle u. politische ermordung des wolfes grindi zeitnah mit aufschiebender wirkung und evtl der zuführung eines weiblichen wolfes möglich sein.auf jedenfall haben sich die richter beider ebenen sowie die politischen betreiber dieses angekündigten wolfsmordes sowie die ausführenden rechtlich zu verantworten. dafür brauht es diese verfassungsrechtliche klage.
    generell ist zudem auffällig das der vokabulierte sachverhalt des guten erhaltungszustandes noch lange kein grund für die ermordung von individuen u. rudeln ist. ökologisch ,populationsmäßig ,vrhaltensbiologisch,waldökologisch und de jure nicht..daheralso de facto unrecht ist.das wäre dann sache des eugh.
    um den grindi und alle anderen wölfe zuretten vor diesen politisch motivieten justizmorden wäre also eine sofortige klage anmeldung mit grundsätzlich aufschiebender wirkung sinnvoll und von nöten.
    selbst kann ich nur einen kleinen recht bescheidenen extrabeitrag leisten.mr wäre dieser weg sehr recht..um auch dieverlogenheit ,die unwahrheitskonstrucktionen,die
    ganze kriminelle schutzpflicht unterlassungen und daherabwälzungen auf das rechtswidrige unwort PROBLEMWÖLFE wesentlich,damit die hier versteckte strafvereitelung vrfassungsrechtlich offen gelegt werden kann.
    ja ich halte den sofortigen gang zum bundesverfassubngsreicht aus vielen offensichtlichen rechtsstaatsgefährdenden gründen für zwingend notwendig.

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