Reine Showveranstaltung: Öffentliche Anhörung zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

Die öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat am 23. Februar 2026 zur geplanten Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz (und Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) war im Kern eine reine Showveranstaltung – eine Formsache, um den Anschein von Beteiligung und Sachlichkeit zu wahren. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht steht als beschlossene Sache fest: Die schwarz-rote Koalition (CDU/CSU und SPD) verfügt über die notwendigen Mehrheiten im Bundestag und der Weg wurde bereits parteiübergreifend geebnet.

Besonders aufschlussreich war die 105. Umweltministerkonferenz (UMK) im November 2025 in Saarbrücken: Alle 16 Bundesländer – einschließlich der mit Grünen Umweltministern regierten Länder wie Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg – stimmten einstimmig für schärfere Abschussregelungen und die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Kein Grüner Minister legte Widerspruch ein. Dieser breite Konsens von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken zeigt: Der politische Druck aus Landwirtschaft und Jagdlobby überwiegt klar evidenzbasierten Naturschutz. Die Anhörung diente lediglich der Legitimation einer bereits getroffenen Entscheidung – ein Theaterspiel, bei dem die meisten Beteiligten ihre bekannten Rollen spielten, im vollen Wissen, dass die Mehrheiten das Gesetz durchdrücken werden.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Anhörung als Alibi-Veranstaltung

Während der Gesetzentwurf bereits im Koalitionsvertrag verankert ist und nach der ersten Lesung im Januar 2026 zügig weiterverfolgt wird, lud der Ausschuss Sachverständige ein – doch die Debatte änderte nichts an der Grundrichtung. In den kommenden Wochen werden die 2. und 3. Lesung im Plenum eingebracht, gefolgt vom Bundesrat. Ziel: Das Gesetz soll noch vor der Weidesaison 2026/27 in Kraft treten. Expertenkritik – etwa vor Fehlanreizen, Vollzugsproblemen oder EU-Rechtsverstößen – wurde zwar protokolliert, hat aber keine echte Chance, den Entwurf grundlegend zu stoppen. Es handelt sich um eine parlamentarische Pflichtübung, die den strengen Schutzstatus des Wolfs (BNatSchG und EU-FFH-Richtlinie) opfert, ohne dass eine echte Notwendigkeit besteht.

Die Experten: Weisungsgebundenheit und vorhersehbare Positionen

Die geladenen Sachverständigen lieferten größtenteils erwartbare Beiträge – genau das, was sie in früheren Debatten und Stellungnahmen immer vertreten haben. Besonders auffällig war Ilka Reinhardt vom LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung: Als Gründerin und Leiterin eines privaten Instituts, das hauptsächlich im Auftrag staatlicher Behörden arbeitet (z. B. LfULG Sachsen, BfN, DBBW), ist sie faktisch weisungsgebunden. Das Institut erhält seine Aufträge von Landes- und Bundesbehörden und muss deren Vorgaben, Methoden und Berichtspflichten einhalten. In Konfliktsituationen (z. B. bei Entnahmen) kann es sich kaum gegen behördliche Entscheidungen stellen, ohne Aufträge zu riskieren. Trotz ihrer fachlichen Kompetenz und Warnungen vor genereller Bejagung (die sie als unwirksam und potenziell kontraproduktiv sieht) bleibt ihre Position damit nicht vollständig unabhängig. Reinhardt betonte in einigen Aspekten, dass der Wolf einen guten Erhaltungszustand erreicht habe, was zielgerichtetes Management (inklusive selektiver Entnahmen bei echten Problemtieren) erlaube – aber nur evidenzbasiert, unter strikter Einhaltung des EU-Rechts und ohne pauschale Jagd oder „Abschuss frei“. Diese Haltung unterscheidet sie von reinen Wolfschutzpositionen.
Die einzig wirklich ernst zu nehmende, unabhängige und scharfe Kritik kam von Christina Patt, Vorständin der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT). Sie nannte die Aufnahme ins Jagdrecht einen „fundamentalen Vorgang, der weit über den Wolf hinausgeht“: Das subjektive Nutzungsrecht des Jagdrechts ersetzt den strengen öffentlich-rechtlichen Schutz des Naturschutzrechts, schafft die Einzelfallprüfung ab und ermöglicht Abschüsse durch Privatpersonen (Jäger) statt durch Behörden oder Gerichte. Damit wird das Staatsziel Tierschutz (Art. 20a GG) ausgehebelt – ein unverhältnismäßiger Eingriff ohne ausreichende Begründung. Patt argumentierte juristisch fundiert gegen die Herabstufung und warnte vor einer De-facto-Entzauberung des Wolfs. Ihre Stellungnahme (verfügbar auf bundestag.de und djgt.de) ist die klarste und konsequenteste Kritik in der Anhörung.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Abschüsse bringen nichts – sie verschärfen Probleme und sind teurer als Herdenschutz

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. lehnen jegliche Wolfsabschüsse ab – sie sind nicht nur ethisch fragwürdig, sondern kontraproduktiv. Studien aus Europa und den USA zeigen: Das Töten von Wölfen stört Rudelstrukturen, fördert wandernde Jungtiere und führt zu mehr statt weniger Nutztierrissen. In Deutschland verursachen Wölfe weniger als ein 0,1 Prozent der jährlichen Nutztierverluste – Risse gehen fast immer auf unzureichenden Herdenschutz zurück (fehlende Zäune, Herdenschutzhunde, Einstallung). Zudem trifft es in der Praxis nie den „richtigen“ Wolf: Viele Entnahmen basieren auf Annahmen, Fehldiagnosen oder politischem Druck (siehe Fälle wie Grindi, GW2672m im Nordschwarzwald). Die Lösung liegt in Prävention und Koexistenz: In Ländern wie Spanien reduzieren geförderte Herdenschutzmaßnahmen Risse dramatisch – ohne einen einzigen Abschuss.
Diese Gesetzesänderung ignoriert wissenschaftliche Fakten, juristische Warnungen und EU-Recht zugunsten einer Politik, die von bestimmten Interessengruppen gesteuert wird – und das so wirkungsvoll, dass alle relevanten Parteien mitmachen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) haben über Jahre massiven Druck ausgeübt: dramatische Kampagnen, direkte Einflussnahme auf Ministerien, Textvorschläge für Gesetze und sogar das „Reinschmuggeln“ entscheidender Paragraphen im Ausschuss. Was als Schutz für Weidetierhalter verkauft wird, dient in Wahrheit der Vermeidung teurer Prävention, der Sicherung von Subventionen für extensive Landwirtschaft und der Erweiterung jagdlicher Möglichkeiten – auf Kosten der Natur.

Die Kosten für eine systematische Wolfsjagd (Abschuss, Monitoring, Verwaltung, Personal) sind in der Regel deutlich höher als für einen effektiven Herdenschutz (Zäune, Herdenschutzhunde, Förderprogramme) – und das sowohl pro Wolf als auch insgesamt für den Steuerzahler. Das ergibt sich aus offiziellen Zahlen, Berichten der DBBW (Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) und Studien aus Deutschland und Nachbarländern (Stand 2024/2025/2026).Aktuelle Zahlen in Deutschland (2024, DBBW-Bericht)

  • Herdenschutzförderung: ca. 23,4 Millionen Euro bundesweit (Investitionen in Zäune, Hunde, mobile Ställe etc.).
  • Ausgleich für Risse (Entschädigung für gerissene Tiere): nur ca. 780.000 Euro.
  • Gesamtkosten für Wolf-Management (inkl. Monitoring, Beratung, Verwaltung): deutlich höher als reine Rissentschädigung, aber der Großteil fließt in Prävention/Herdenschutz.
  • Risse verursachen <0,1 % der Nutztierverluste – die Prävention kostet pro Jahr ca. 30-mal so viel wie der Schadensausgleich, schützt aber langfristig und nachhaltig.

Kosten pro Abschuss / Entnahme (Beispiele aus Praxis)

  • Ein einzelner Wolfs-Abschuss kann tausende bis zehntausende Euro kosten:
    • Baden-Württemberg: Der geplanter Abschuss im Schwarzwald von Grini kostet pro Tag tausende Euro (Personal, Beamte, Fallen, Helikopter, DNA-Analysen, Gerichtsverfahren etc.). Gesamtkosten für einen Abschuss: oft 20.000–50.000 Euro oder mehr (inkl. Vorbereitung und Nachbereitung).
    • Andere Fälle: Bis zu 83.000 Euro für einen geplanten Abschuss bei nur wenigen tausend Euro Schaden (ältere Beispiele aus Niedersachsen/Schweiz).
    • Schweiz (vergleichbar): Ein Abschuss kostet ca. 35.000 Franken (~36.000 Euro), bei Entschädigungen von nur 170.000 Franken pro Region/Jahr.
  • Bei einer Quotenjagd oder breiteren Bejagung (wie in Brandenburg diskutiert: bis 330 Wölfe/Jahr) würden die Kosten explodieren: Fachgruppen, Jägerpauschalen, Monitoring, Rechtsstreitigkeiten, EU-Prüfungen – Schätzungen gehen von Millionen zusätzlich pro Jahr aus, ohne dass Risse nachhaltig sinken (Studien zeigen: Rudelstörung kann sogar mehr Konflikte erzeugen).

Kosten für Herdenschutz (pro Tier/Fläche)

  • Pro Schaf/Ziege: Förderungen von 30–50 Euro/Jahr (z. B. Niedersachsen: 40–50 €/Tier; andere Länder ähnlich).
  • Pro Hektar: Oft 66–101 Euro (je nach Tierart, z. B. GAP-Förderung oder Länderprogramme).
  • Herdenschutzhund: Anschaffung/Ausbildung 3.000–5.000 Euro (einmalig), Unterhalt 1.000–2.500 Euro/Jahr – gefördert bis 100 % in vielen Ländern (Bayern, Brandenburg, Baden-Württemberg etc.).
  • Langfristig: Herdenschutz amortisiert sich, weil er Risse präventiv minimiert (in Italien/Spanien: Risse unter 1 % ohne Abschüsse). Abschüsse hingegen sind einmalig und wiederkehrend (neue Problemwölfe entstehen durch Rudelstörung).

Fazit: Herdenschutz ist günstiger und effektiver

  • Herdenschutz kostet den Steuerzahler pro Jahr bundesweit ca. 23–25 Mio. Euro – und das schützt Tausende Betriebe nachhaltig, reduziert Risse dauerhaft und entspricht EU-Recht (FFH-Richtlinie fordert Prävention vor Entnahme).
  • Wolfsjagden/Abschüsse sind teurer pro Fall (oft 10–50× höher als ein Riss-Schaden) und skalieren bei breiter Jagd explosionsartig – ohne Beleg für nachhaltige Reduzierung von Konflikten (viele Studien: Abschüsse helfen kurzfristig nicht, können sogar kontraproduktiv sein).
  • Viele Naturschutzverbände und Experten betonen: Investitionen in Herdenschutz sind kosteneffizienter und tierschutzgerechter. Die Politik priorisiert oft Abschüsse aus Lobby-Gründen (DBV, DJV), obwohl die Zahlen klar für Prävention sprechen.
Der Fahrplan sieht vor, dass nach der Anhörung eine Beschlussempfehlung erarbeitet wird, dann kommen die 2. und 3. Lesung im Plenum, bevor es in den Bundesrat geht.

Zu glauben, die nächste Bundestagswahl würde grundlegend etwas ändern, ist Teil des Problems, nicht der Lösung. Solange diese Lobby-Netzwerke die Politik dominieren und emotionale Narrative über Fakten stellen, bleiben Wolf und alle anderen Wildtiere das Opfer eines Systems, das Natur als Gewinnressource für Konzerne sieht.  

 

Quelle: https://www.bundestag.de/ausschuesse/Landwirtschaft

 

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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2 Gedanken zu „Reine Showveranstaltung: Öffentliche Anhörung zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

  1. wie sagte konstantin wecker schon in frühen jahren……was IHR recht nennt,nenn ich macht.ihr gießt unrecht in gesetze……und geifert gegen kritik die vorgebracht..
    bezeichnend für die unredlichkeit aller bundestagsparteien und damit auch ihrer illegalen handlung,ist deren geschlossene zustimmung ohne sich scheinbar umfassend über wölfe als arten ,bedrohte arten und geschützte arten informiert zu haben.ja somit also die rechtssuspekte leyeninitative auf euebene nicht mal sachlich zureichend hinterfragt u.o. aufgeklärt.m.a.worten sie sind ihrer vertretungsverpflichtung in keinster weise nachgekommen..money for nothing…or
    more..korruption money…for to say yes to kill wolfes…?
    aber das istim politischen system der brd grundrechtlich so angelegt.wer nicht mal zureichnd vertreten wird,ja selbst wissenschaftliche rechtssachverhalte hat keinestimme in den parlamenten….weil dem mrsouveränem volk,rechtlich die souveränität abgenötigt wird.ersatz und korrektivlos.eine menschenrechtskriminalität die sich sowohl der staat wiedie politik da leisten seit begin der brd.von daher ist mit gerechtigkeit durch umfassende ja oft nicht mals zureichende wahrheitsfindung nicht zu rechnen. ja sie ist dem politischen treiben der parlamente oft hinderlich.. wie die cducsu mittlerweile popularisiert… erst die wirtschaft.. und diese ökospinnerei da hat der sauerlandmerz als kanzler nict viel über.. ja selbst die klimazerstörung muß derwirtschaft subordiniert werden bzw. geuldet werden.
    selbst wenn sie offnsichtlich menschenrechtswidriger sachverhalt ist und wisenschaftlich nachgwiesener.. seit jahrzehnten..sind eher die klimaerhaltungsbewegten kriminell…..gehändelt und popularisiert worden.
    und so maßen sich diese politkriminellen im amt denn auch an das verbandsklagerecht f. ngos zu beschneiden…eine der wenigen evtl.korrekturmöglichkeiten
    des einzigen legalen und legitimen m.r, internen souveräns.
    wie konnte man da annehmen die anhörung wäre auch nur annähernd rechtskompatibel der sache nach.nicht mal kritische sachkompetenz wurde zureichend zu gelassen.scheint es..
    man könnte dem bundespräsidenten schon einmal vorab einen offenen brief
    zu kommen lassen,wenn er der gesetzes sache zustimmung durch unterschrift verleiht handelt er strafrechtsrelevant rechtswidrig an der realen rechtsplausibilität und kausalität vorbei.wa für alle anderen politiker ebenso glt. sie müßten daher mit einem strafrechtsverfahren belegt werden insbesondre die eu parelamentarier u. die se leyen.ein sachverhalt für den eugh also.und das bundesverwaltung bzw. verfassungsgericht.

  2. da hat dann die frau patt vom DJGT alles wesentliche zur objektivität vorgebracht und es wurde nicht ausreichend berücksichtigt.
    wozu dann die ladung von dieser sachvertändigen..hätte man doch gleich ein paar bauernflegel komen lassen können und noch ein paar jagdausrüster und jagdprivilegierte.
    gesagt ist alles jetzt müßte wegen umfassender sach.- und rechtswidrigkeit sowie des verdachtes auf korruption u. amtsveruntreuung geklagt werden.

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