Abschussgenehmigung im Allgäu gestoppt – Gericht gibt Eilantrag statt

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat die Verlängerung der Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m im Eilverfahren kurz vor Ablaufen außer Vollzug gesetzt. Warum wir dennoch keine Entwarnung sehen, erklären wir in unserem Artikel. 

Ein Verband hat erfolgreich geklagt. Damit ist klargestellt, dass auch eine mögliche weitere Verlängerung oder Neuerteilung hohen rechtlichen Hürden unterliegt. Das Landratsamt hatte die ursprünglich bis 31. Mai befristete Genehmigung bis zum 8. Juni verlängert. Wir protestierten auf das Schärfste: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/06/05/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-gegen-verlaengerung-der-abschussgenehmigung-fuer-gw5224m-im-allgaeu/
In der Abschussverfügung selbst, die uns mittlerweile per UIG-Antwort vorliegt, wird unter anderem ein dreilitziger (dreisträngiger) Zaun als angeblicher Herdenschutz angeführt – dabei bietet so etwas nachweislich keinen ausreichenden Wolfsabwehr-Effekt.

Wichtige Erkenntnisse

Dieser Vorgang bestätigt unsere Einschätzung, dass es im Allgäu vor allem darum geht, das Gründen von Territorien, Paar- und Rudelbildung zu verhindern. Gleichzeitig erhielten wir aus Behördenkreisen einen anonymen Hinweis, der unsere Bewertung untermauert: Intern sei von Anfang an klar gewesen, dass die Abschussverfügung in dieser Form rechtlich kaum Bestand haben würde – und dennoch wurde sie erlassen und verlängert. Wir sehen darin eine große Gefahr für eine darauf folgende illegale Beseitigung von GW5224m. In Bayern sind in den vergangenen Jahren bereits mehrere Wolfsrudel, wie zum Beispiel das Altmühltalrudel und Einzelwölfe plötzlich „verschwunden“ – ein besorgniserregendes Muster. Der Fall zeigt außerdem: In Regionen mit noch wenigen Wölfen haben juristische Schritte von Verbänden weiterhin Erfolgschancen. In etablierten Wolfsregionen wird es hingegen zunehmend schwieriger.

Klagen alleine reichen dennoch nicht aus

Es braucht zusätzlich eine aktive Präsenz vor Ort, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, Zaunsituationen zu dokumentieren, und zwar bereits im Vorfeld von Rissen Öffentlichkeitsarbeit zu leisten und illegale Nachstellungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren und zu dokumentieren.

Politischer Kontext

Die harte Linie Bayerns wird von führenden Politikern immer wieder offen formuliert. Ministerpräsident Markus Söder sagte sinngemäß: „Der Wolf gehört hier nicht her“ und „Ein Riss reicht“. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert regelmäßig eine schnelle und unkomplizierte Bejagung von Wölfen. Statt symbolischer und rechtlich fragwürdiger Abschussgenehmigungen, die auf unzureichendem Herdenschutz basieren, brauchen wir endlich einen konsequenten, flächendeckenden Herdenschutz und Aufrichtigkeit gegenüber den wahren Problem in der Landwirtschaft. 

Tretet unserem Verein bei, unterstützt uns mit einer Mitgliedschaft und helft mit, damit wir noch stärker werden können. Nur mit aktiver Präsenz vor Ort und starken Strukturen können wir effektiv Wölfen helfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Füchtenfeld/Wietmarschen: Eilverfahren gescheitert, doch Zweifel nehmen zu und wer ist GW5617m?

Die Eilverfügungen gegen die Abschussgenehmigungen für zwei Wölfe im Fall Füchtenfeld in Niedersachsen sind vom Verwaltungsgericht Osnabrück abgelehnt worden. Die eigentliche Klage ist damit jedoch noch nicht verloren – sie wird allerdings aufgrund der neuen Rechtslage deutlich schwieriger. Unser erster detaillierter Bericht vom 9. Mai 2026 warf bereits erhebliche Zweifel an der offiziellen Darstellung auf. Ein angeblich Schuldiger wird inzwischen genannt: GW5617m. Doch dieser Wolf lässt sich keinem Rudel zuordnen und einen zweiten Wolf scheint es gar nicht zu geben. Dazu gibt es viele weitere Widersprüche. 

Update: 22.06.2025 –  Die befristete Abschussgenehmigung für zwei Wölfe nach dem Großriss in Füchtenfeld/Dalum-Wietmarscher-Moor (Grafschaft Bentheim) ist am 15. Juni 2026 ausgelaufen.

Es gab in dieser Frist offenbar keine Abschüsse.Das ist jedoch keine Entwarnung. Behörden und Jägerschaft warten ganz offensichtlich strategisch auf den neuen Niedersächsischen Wolfsmanagementplan, der bereits zum 1. Juli 2026 in Kraft treten soll.
Dieser neue Plan soll Abschüsse massiv erleichtern – mit vereinfachten Verfahren, schnelleren Genehmigungen und der Möglichkeit, nicht nur einzelne „Problemwölfe“, sondern auch Teile ganzer Rudel und Welpen zu töten.
Statt endlich flächendeckend wirksamen Herdenschutz durchzusetzen und die Weidetierhalter in die Pflicht zu nehmen, wird weiter auf die Tötung von Wölfen gesetzt.
Die alte Genehmigung war nur ein Provisorium – mit dem neuen Plan drohen deutlich schärfere und breitere Abschussmöglichkeiten.
Fazit: Der Druck auf die Wölfe lässt nicht nach, er wird nur taktisch auf die nächste, rechtlich bequemere Stufe verschoben. Wer den Wolf schützen will, muss jetzt besonders wachsam bleiben und endlich aktiv werden.

Der Vaterwolf des Rudels Nordhorn ist er jedenfalls nicht. Für Meppen liegen gar keine Indivudualisierungen vor.

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Die Kammer führt zur Begründung weiter aus, dass die Einwände des Antragstellers nicht durchgriffen. Insbesondere sei dem Einwand, die Risse seien nicht von Wölfen, sondern von wildernden Haus- oder Jagdhunden verursacht worden, nach Aktenlage nicht zu folgen. Auch der Verweis auf § 45 Abs. 7 Satz 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verhelfe dem Eilantrag nicht zum Erfolg; vielmehr dürfte allein § 22d Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BJagdG maßgeblich sein und damit nicht Kriterien, die zum strengen Schutz wildlebender Tiere in der genannten Vorschrift des BNatSchG aufgeführt seien. Auch aus Art. 16 der FFH-Richtlinie ergebe sich keine andere Wertung. Der Schutzstatus des Wolfs sei von einer „streng geschützten Tierart“ auf eine „geschützte Tierart“ herabgestuft worden. Der Schutz richte sich nunmehr nach Art. 14 FFH-Richtlinie, der nur noch verlange, dass die Mitgliedsstaaten die notwendigen Maßnahmen zu treffen hätten, dass die Entnahme von Wölfen mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands vereinbar sei. Eine Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustands des Wolfs durch Entnahme einzelner Wölfe sei derzeit als fernliegend zu betrachten.

Rückblick: In den Nächten vom 1. und 2. Mai 2026 wurden mindestens 57 Schafe getötet und über 100 weitere verletzt. Die Behörden gingen schnell von zwei Wölfen aus und erteilten Abschussgenehmigungen für zwei Rüden. 

Nach unserer Vor-Ort-Begutachtung vermuten wir Mängel beim Herdenschutz:

  • Stromlitzen verliefen innen statt außen.
  • Es fehlte ein wirksamer Untergrabschutz an Eingangstüren.

Auf den Flächen sollen sich aufgrund einer Sichtung unserer Aktiven auch bereits wieder Schafe befunden haben.

Der vorherige Pächter, ein erfahrener Berufsschäfer, hatte auf derselben Fläche keine vergleichbaren Probleme. Die jetzige Bewirtschaftung erfolgt im Nebenerwerb. Zudem liegen Hinweise vor, dass die Tiere teilweise innerhalb des großen Außenzauns in mobilen Netzen oder engeren Teilkoppeln gehalten worden sein könnten – was die extreme Konzentration der Herde und das untypische Massentöten auf einer 1.200 Hektar großen Moorfläche plausibler erklären würde als ein freier Wolfsangriff. Der betroffene Schäfer sprach in einem NDR-Artikel davon, dass Zäune ungekippt und Stromlitzen umgehängt gewesen seien. Mit welcher Motivation sollte so etwas geschehen? Rissprovokation für Abschuss? Unklar. Fakt ist es aber, dass mit dem Grundsschutz wohl doch etwas nicht stimmte. 

Auch Hunde hätten es innerhalb eines weiteren Zaunus leichter gehabt. Ein solches Szenario passt zudem nur schwer zum bekannten Beuteverhalten von Wölfen. Ein Insider berichtete uns außerdem, dass wildernde Jagdhunde die eigentliche Ursache gewesen sein sollten. Diese Aussage ließ sich bislang nicht verifizieren. Unsere UIG-Anfrage zu Zaunprotokollen, Herdenführung, Rissdokumentation und DNA-Auswertung wurde unter fadenscheinigen Gründen bis heute von einem der betroffenen Landkreise verweigert. Das Umweltministerium wies auf die Rissliste hin und schickte Bilder von toten Schafen, bei denen bei einigen ein Kehlbiss vorhanden war sowie Bilder von Zäunen, allerdings ohne genaue Erläuterung. Auf den Bildern ist ein Untergrabschutz am Zaun zu sehen. Bei einem der Bilder könnte eine Tür zu sehen sein, die aufgestanden haben könnte.  Wir legen jetzt Beschwerde bei einem Landkreis gegen die Verweigerung der UIG ein. 

Blick ins Moor. Das Gelände ist mit einem Zaun aus Wilddraht in einer Länge von 34 Kilometern umgeben. Laut Gutachten wies er Mängel auf.

Betroffene Rudel: Rudel Nordhorn und Meppen-Rudel

Der Vorfall liegt im Grenzbereich zweier Wolfsrudel:

  • Rudel Nordhorn (NOD) – Grafschaft Bentheim: Bestätigtes Rudel mit insgesamt sechs Wölfen (zwei adulte Tiere und vier juvenile/Welpen) im Monitoringjahr 2025/2026. Ein bekanntes Individuum ist der Rüde GW2950m. Das Rudel hat 2025/2026 erfolgreich Nachwuchs aufgezogen – die Welpen sind noch abhängig.
  • Meppen-Rudel (Emsland): Ebenfalls im weiteren Einzugsbereich mit mehreren territorialen Tieren.

In der offiziellen Schadensliste wird der Wolf GW5617m als Verursacher geführt. Eine öffentliche Zuordnung dieses Individuums zu einem bestimmten Rudel liegt bisher jedoch nicht vor.

 

Wolf gar nicht sicher erwiesen? Billigkeitsleistung, die Steuerzahler zusätzlich belastet?

 

Ausriss aus der Schadensliste Niedersachen.
Ausriss aus der Schadensliste Niedersachsen.
Screenshot
Screenshot: Anscheinend wurde Wolf bereits protokolliert ohne die DNA-Ergebnisse abzuwarten. Als Territorium wird in einer anderen Spalte Nordhorn genannt. Das Gutachtenergebnis „Wolf mit Billigkeit“ bei einer Rissbegutachtung bedeutet, dass der Wolf als Verursacher für den Tod oder die Verletzung eines Nutztieres nicht zweifelsfrei nachgewiesen, aber auch nicht ausgeschlossen werden kann. Die Kernbedeutung im Detail – Unklare Beweislage: Die Spuren am Kadaver (z. B. Bissspuren, DNA-Proben) liefern kein eindeutiges Ergebnis, ob es ein Wolf oder beispielsweise ein wildernder Hund war. Kein Rechtsanspruch: Da der Wolf nicht zu 100 % nachgewiesen wurde, besteht kein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Schadensersatz. Zahlung aus „Billigkeit“: Das Land entscheidet aus Gründen der Fairness und zur Konfliktminderung (aus „Billigkeit“), den Schaden dennoch finanziell auszugleichen.Freiwillige Leistung: Es handelt sich um eine freiwillige Entschädigung durch die jeweilige Förderrichtlinie Wolf des Bundeslandes.

Jäger-Zögern ist taktisches Kalkül – keine Entwarnung

Die Jägerschaft hält sich trotz vorliegender Genehmigung zurück und beruft sich auf den Elterntierschutz. Das ist kein Zeichen einer entspannten Lage, sondern bewusstes Abwarten bis zum 1. Juli 2026, wenn die reguläre Jagdzeit beginnt und auch Welpen bejagt werden dürften. Die Jäger schützen sich damit zugleich vor eigenen rechtlichen Risiken. Hinzu kommt der systemische Interessenkonflikt: Die Landesjägerschaft Niedersachsen führt das offizielle Wolfsmonitoring durch und profitiert gleichzeitig von Abschussgenehmigungen. Die aktuelle Abschussgenehmigung läuft zwar am 16. Juni 2026 ab, doch wir rechnen mit einer Verlängerung, bzw. Neuerstellung, wenn der neue Managementplan vorliegt. 

Kritik an Verbänden

Ein weiterer Punkt verdient klare Worte: Einige klagefähige Wolfsschutz-Organisationen haben ihre Mitglieder und Unterstützer bislang nicht ausreichend und proaktiv darauf hingewiesen, dass Eilverfahren und Klagen nach der Gesetzesänderung in Gebieten, in denen relativ viele Wölfe leben, deutlich schwieriger geworden sind. Noch vor Kurzem warb man mit dem klaren Slogan „Nur Klagen helfen!“ intensiv um Spenden und neue Mitglieder. Diese Diskrepanz zwischen früherer Mobilisierung und heutiger Realität verdient eine offene, selbstkritische Debatte innerhalb der Bewegung.

Aufruf zur Mitarbeit

Wolfsschutz-Deutschland e. V. freut sich besonders über aktive Unterstützung und neue Mitglieder aus der Region Grafschaft Bentheim, dem Emsland und ganz Niedersachsen. Wer vor Ort mithelfen möchte, solche Vorfälle unabhängig zu dokumentieren, die Entwicklung der Rudel zu beobachten und für mehr Transparenz zu sorgen, ist herzlich eingeladen, Teil unseres Teams zu werden. Nur durch engagierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort können wir ein vollständiges und unabhängiges Bild der Lage erhalten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Fazit:

Der Fall Füchtenfeld offenbart vor allem systemische Schwächen beim Herdenschutz auf großen, moorigen Flächen unter Nebenerwerbs-Bedingungen sowie den dringenden Bedarf an unabhängiger Untersuchung und Transparenz. Statt Riss- und Sündenbockkreationen brauchen wir praxistauglichen Herdenschutz, vollständige Aktenoffenlegung sowie Transparanz und ein Monitoring ohne Interessenkonflikte. Wir bleiben dran.

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Alster: Ein junges Leben voller Panik, Schmerz und Trauma endet mit illegalem Tod

Der junge Wolf Alster (GW5505m) ist wahrscheinlich tot. Mitarbeiter von Behörden gehen davon aus, dass er illegal von Jägern erschossen wurde – der Peilsender wurde offenbar gezielt zerstört. Genau das, wovor wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. seit Jahren warnen, ist eingetreten. Wir rekonstruieren die vergangenen Monate anhand einer UIG-Antwort. 

Wie der NDR in seiner aktuellen Berichterstattung im Hamburg Journal vom 5. Juni 2026 detailliert berichtet, hält die Hamburger Umweltbehörde es für wahrscheinlich, dass der Wolf mittlerweile tot ist. Nachdem Alster Ende März mit einer Frau in Altona kollidiert war, kam er zunächst in eine Wildtierauffangstation in Niedersachsen. Am Ostersonntag wurde er mit einem Sender ausgestattet und im Süden Hamburgs an der Grenze zu Niedersachsen freigelassen. Die Behörde hatte damals versichert, den Wolf jederzeit orten zu können. Bis Ende Mai lagen noch Daten des Senders vor – dann riss der Kontakt abrupt ab. Fachleute gehen davon aus, dass der junge Wolf erschossen und der Sender gezielt zerstört wurde. Da Wölfe unter Schutz stehen, hätte ein solcher Abschuss nur mit einer entsprechenden Genehmigung erfolgen dürfen. Der NDR-Bericht unterstreicht damit genau die von uns seit Langem kritisierten Risiken der Besenderung. 
Beispielfoto Jährling. © Brigitte Sommer
Laut dem aktuellen NDR-Bericht riss der Kontakt zum Sender Ende Mai abrupt ab. Beim letzten Signal befand sich Alster in Damme, rund 160 Kilometer südlich von Hamburg entfernt. Die Behörde schließt einen technischen Defekt oder einen verlorenen Sender weitgehend aus, da die verwendeten GPS/GSM-Halsbänder als sehr zuverlässig gelten. Weder das Tier noch das Halsband konnten bei einer Suche gefunden werden.

Ein Welpe in Todesangst

Rückblick: Alles begann Ende März 2026. Alster wurde erstmals am 28. März im Naturschutzgebiet Wittenberger Heide gesichtet. In der Nähe eines Krankenhauses jagten ihn sogar zwei Hunde. Der junge Wolf floh immer wieder in panischer Angst vor Menschen. Er war ein abwandernder Welpe, der sich verlaufen hatte, überfordert und zunehmend traumatisiert in einer ihm völlig fremden Umgebung voller Gefahren.
Am 30. März geriet das entkräftete Jungtier in eine Einkaufspassage bei IKEA in Altona. Verzweifelt rannte er immer wieder gegen eine Glasscheibe. Eine ca. 60-jährige Frau wollte ihm helfen und das Tier aus der Passage bringen. Sie näherte sich bis auf einen Meter. Das verängstigte Tier, das sie zunächst für einen verwahrlosten Hund hielt, schnappte in seiner Panik zu, nach ihrer Erinnerung. Die Frau fiel hin, das Tier floh. Sie ging selbstständig zum Krankenwagen. Später erfuhr sie erst, dass es ein Wolf war.
Die Frau war durch die belagernde Presse so verunsichert und verängstigt, dass sie zunächst einer Behördenmitarbeiterin nicht vertraute. Die Verletzung wurde im UKE ambulant versorgt. Erste Presseberichte sprachen noch am selben Abend von „lebensgefährlichen Verletzungen“ und einem „Wolfsangriff“ – eine dramatische Übertreibung, die die Stimmung weiter anheizte. Und es geht nach seinem Tod weiter. Wieder wird von Angriffen berichtet, auch im aktuellen NDR-Beitrag, obwohl die Medien auch die uns vorliegenden Infos haben müssten. 
Eine weitere Zeugin war sich nicht sicher, ob es ein Biss oder eine Verletzung durch die Kralle war. Die Frage blieb bis zum Schluss offen, da auch die Pfote des Wolfes verletzt war und das DNA-Ergebnis nicht zwischen Zahn und Pfote unterscheiden kann. 
Wichtig für uns: Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben der Frau von Anfang an keine Vorwürfe gemacht. Sie war in einer Ausnahmesituation – genau wie der Wolf. Sie wollte helfen. Wer hilfsbereite Menschen in sozialen Netzwerken oder durch die Presse nieder macht, erreicht nur eines: In Zukunft werden weniger Menschen helfen. Das gilt für verirrte Tiere ebenso wie für beispielsweise ertrinkende Menschen, die in Panik ebenso Retter gefährden können.

Weiterer Stress in der Gefangenschaft

Gegen 20 Uhr am 30. März konnte Alster aus der Binnenalster geborgen werden, in die er sich in Panik gestürzt hatte. Er wies sichtbare Verletzungen auf: einen Cut über dem linken Auge, blutverschmierte Wunden an den Hinterläufen und Blutungen aus dem Maul. Ein Video zeigte ihn kurz zuvor in deutlicher Todesangst. In den folgenden Tagen wurde Alster in zwei Tierparks untergebracht. Er blieb extrem menschenscheu und panisch. Beruhigungsmittel waren nötig. Anfragen zur dauerhaften Unterbringung in Tierparks wurden abgelehnt. Experten – bis auf eine Ausnahme – waren sich einig: Es handelte sich um einen verirrten Jungwolf in einem Zustand schwerer Überforderung und Panik. Die Reaktion in der Passage war keine Aggression, sondern reine Verteidigung.
Trotzdem titelten Medien weiter mit Angriffsszenarien. Alster konnte keinesfalls als „Problemwolf“ nach Definition des BfN gelten. Eine Tötung wäre rechtswidrig gewesen. Dennoch wurde er mit einem Sendehalsband versehen und am 5. April 2026 „auf Bewährung“ ausgewildert.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Teure und riskante Besenderung 

Aus der inzwischen beantworteten UIG-Anfrage von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben wir weitere Details erhalten. Die gesamte Besenderungs- und Managementaktion für diesen einen Wolf schätzen wir als teuer und belastend ein. Schätzungen für Fang, veterinärmedizinische Versorgung, Narkose, temporäre Unterbringung, Sender (hochwertiges GPS/GSM-Halsband), Auswilderung und Monitoring liegen bei 5.000 bis 15.000 Euro – realistisch eher im mittleren bis oberen Bereich. Trotz der klaren rechtlichen Lage und des erkennbaren Traumas des Tieres wurde diese teure und für Alster zusätzlich belastende Maßnahme durchgezogen.

Rechtliche Klarheit – und dennoch Besenderung

Rechtliche Gutachten kamen klar zu dem Ergebnis: Eine letale Entnahme (Tötung) war weder nach § 45 BNatSchG noch nach Jagdrecht zulässig. Gerichte (u. a. VGH Baden-Württemberg, Bayerischer VGH) haben mehrfach betont, dass bloße Durchquerung von Ortschaften oder der Verlust der Scheu nicht ausreicht. Dennoch erstellen Behörden eine Abschussgenehmigung für den Fall, dass Alster wieder Hamburger Stadtgebiet betritt.
Niedersachsen machte ein Angebot, signalisierte aber im Vorfeld, dass der Wolf dort dem Jagdrecht unterliegen würde. Unsere langjährige Kritik hat sich bestätigt: Besenderung ist teuer, stressig für das Tier und gefährlich. Die Daten aus dem LIVE-Projekt gingen direkt an Akteure, die mit Jagdinteressen verbunden sind. In Niedersachsen kontrollieren Jäger nicht nur das Monitoring, sondern können künftig auch über Abschüsse mitentscheiden – ein massiver Interessenkonflikt.

Fellzeichnung als Beweis – und unsere Arbeit bestätigt

Verschiedene Spekulationen tauchten auf, Alster könnte der Wolf sein, der bei Tötensen gesichtet wurde. Behörden widersprachen klar: Die Fellzeichnung war völlig anders. Auch hier bestätigt sich, was wir seit Langem praktizieren: Individuelle Unterscheidung von Wölfen anhand hochauflösender Fotos der Fellzeichnung. Beim Fall Grindi wurde unsere Vorsitzende noch dafür diffamiert und gemobbt – nun bestätigen Behörden selbst diese Methode. Das Senckenberg-Institut analysiert DNA nur für Behörden, also ist diese Methode für uns unersetzlich. Im Gegensatz zu anderen Fotografen veröffentlichen wir aber keine Fotos von frei lebenden Wölfen, sondern nutzen sie für unser internes Wolfsmonitoring. 

Ein traumatisiertes Leben endet mutmaßlich in Gewalt

Man kann sich leicht vorstellen, welche unermesslichen Qualen dieser junge Wolf durchlitten hat: Monatelang auf der gefährlichen Wanderung nach einem eigenen Revier, gejagt von Hunden, in Panik durch die Stadt irrend, gegen Glasscheiben rennend, ins Wasser springend, gefangen, mehrfach narkotisiert, verletzt, in engen Gehegen gehalten, mit Beruhigungsmitteln ruhiggestellt – und schließlich vermutlich illegal getötet.
Die Täter könnten ihn sogar vor seinem Tod noch gequält haben. In Niedersachsen geht seit Jahren ein „Wolfsripper“ um. Illegale Tötungen sind kein Einzelfall. Alster wollte nur eines: Menschen und Siedlungen meiden. Jeder mit gesundem Menschenverstand konnte das erkennen. Dennoch wurde die teure und riskante Besenderungsaktion durchgezogen.
Beispielfoto Wolf. Die meisten Jungwölfe sterben auf ihrer gefährlichen Reise nach der Suche nach einem Revier. Nun wollen die Jäger in Niedersachen auch noch zusätzlich Welpen erschießen. © Brigitte Sommer

Unsere Forderung

Wie lange lassen wir zu, dass Jäger das Wolfsmonitoring kontrollieren und gleichzeitig über Leben und Tod entscheiden? Wie lange ignorieren wir die Risiken von Sendern, die gehackt oder gezielt zerstört werden können? Wir brauchen echten Schutz statt Überwachung und „Bewährung“. Wie lange wollen wir Presseberichte serviert bekommen, die nicht der Wahrheit entsprechen? 

Wir brauchen unabhängiges Monitoring und konsequente Verfolgung illegaler Tötungen. Alster war ein verängstigter, verletzter Welpe, der in einer für ihn lebensfeindlichen Welt verzweifelt ums Überleben kämpfte. Sein Schicksal zeigt exemplarisch, wie unser Umgang mit zurückkehrenden Wölfen aussieht: Dramatisierung, Panikmache, unnötiger Stress für das Tier und am Ende oft der Tod durch Menschenhand.

Ruhe in Frieden, Alster. Dein Leid war nicht umsonst – es zeigt umso deutlicher, warum konsequenter und unabhängiger Wolfsschutz nötig ist. Hier geht es zu unserem Mitgliedsantrag: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Hier unsere vorangegangenen Berichte zu Alster: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Alster
Hier unsere Proteste zu Besenderungen: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Besenderung

Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert gegen Verlängerung der Abschussgenehmigung für GW5224m im Allgäu

Die Behörden geben nicht auf: Die Jagd auf den standorttreuen Wolfsrüden wurde bis zum 8. Juni 2026 verlängert. Wolfsschutz-Deutschland e. V. verurteilt die Verlängerung der befristeten Abschussgenehmigung für den Wolf GW5224m durch das Landratsamt Oberallgäu aufs Schärfste. Statt die ursprünglich bis 31. Mai 2026 laufende Genehmigung auslaufen zu lassen, gilt sie nun bis einschließlich 8. Juni 2026 – angeblich in Abstimmung mit dem Landkreis Ostallgäu.

Dies zeigt erneut: Die Behörden nutzen die neue bundesrechtliche Regelung nicht als letztes Mittel, sondern als willkommenes Instrument, um die Ansiedlung von Wölfen aktiv zu verhindern. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/05/21/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-gegen-absurde-abschussgenehmigung-auf-gw-5224m-im-allgaeu/
Beispielfoto junger Wolf.

Verlängerung statt Umdenken

GW5224m hält sich seit Dezember 2025 im Allgäu auf – das sind über sechs Monate. Er ist damit kein durchziehender Jungwolf mehr, sondern ein standorttreues Tier. Dennoch behandeln die Landratsämter Oberallgäu und Ostallgäu ihn weiter wie ein temporäres Problem, das man lieber beseitigen als schützen möchte. Die Verlängerung dient laut Landratsamt der „abgestimmten Vorgehensweise“ beider Landkreise.

Insgesamt werden dem Wolf nur wenige genetisch zugeordnete Risse (ca. fünf Schafe in einem halben Jahr) vorgeworfen. Das rechtfertigt überhaupt keine Tötung eines streng geschützten Wildtiers. Statt endlich wirksamen Herdenschutz flächendeckend durchzusetzen und zu kontrollieren, greifen die Behörden zum einfachsten Mittel: dem Abschuss.

In diesem Dorf soll ein Riss stattgefunden haben. Foto: privat. Wie zu erkenen, besteht der Ort hauptsächlich nur aus einer Hauptstraße und rechts und links einer Häuserreihe.

Kritikpunkte bleiben bestehen

  • Keine Transparenz beim Herdenschutz: Welche Maßnahmen waren konkret vor Ort? Waren die Zäune richtig gesichert, unter Strom und ausreichend hoch? Gab es Herdenschutzhunde? Diese entscheidenden Fragen bleiben unbeantwortet.
  • Pauschale „verringerte Scheu“: Risse in Hofnähe oder an mobilen Gehegen beweisen keine Gewöhnung an Menschen, sondern vor allem Schwächen im Schutz der Nutztiere.  Neben dem VGH BA haben bereits die dortige Instanz (VG Stuttgart, Beschluss v. 05.02.2026, 6 K 868&26 Rn. 42) sowie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) Beschluss vom 11.03.22, 14 CS 22.219, Rn. 26 f.) das Erfordernis eines erkennbaren Verlusts der Scheu vor Menschen  als zentral für das Vorliegen einer Gefährdung der Gesundheit des Menschen durch ein Wolfsindividuum bewertet. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weist insoweit sogar darauf hin, dass „bloße Durchstreifen von Ortschaften keinen Handlungsbedarf erfordert“. Nun liegen hier zwar Risse vor, jedoch in einer Umgebung, die sehr undicht besiedelt ist. 
  • Präzedenzfall: Nur Wochen nach Inkrafttreten der neuen Jagdregelung wird bereits fleißig Gebrauch davon gemacht. Das Ziel scheint klar: Wölfe sollen im Allgäu gar nicht erst heimisch werden.

Wir fordern die sofortige Rücknahme der Verlängerung und aller bestehenden Abschussgenehmigungen für GW5224m. Die Behörden müssen endlich auf Prävention statt auf Tötung setzen.

 

Hier soll ein Schaf gerissen worden sein. Wie erkennbar, ist ein solcher Zaun nicht wolfsabweisend. Foto: Privat.
Anderer Blickwinkel auf die Weide. So wie es wirkt, sieht es so aus, als wäre zur Bachseite hin kein Zaun aufgestellt. Im hinteren Bereich scheint sich nur ein Holzzaun zu befinden. Foto: Privat.

Unsere Forderungen:

  • Sofortige Aufhebung der Abschussgenehmigung für GW5224m.
  • Vollständige Transparenz über alle Rissgutachten, angewendeten Herdenschutzmaßnahmen und deren tatsächliche Wirksamkeit.
  • Konsequente Förderung und Kontrolle von professionellem Herdenschutz statt Abschussmentalität.

Wolfsschutz-Deutschland e. V. hat bereits Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt und wird weitere rechtliche Schritte, wie Strafanzeigen gegen Entscheider und Ausführende prüfen. Wir bleiben dran und wir freuen uns über neue Mitglieder, die aktiv sein können: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Wenn Klagen der Verbände nicht mehr verfangen, wegen der geänderten Rechtslage, helfen nur noch aktive Arbeit vor Ort und beharrliche Dokumentation der Vorfälle. Wir schaffen selbst Transparenz.

Quelle:

https://www.instagram.com/p/DZCYzNhFEIJ/

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

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Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

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Vom Wolfskompetenzzentrum zur institutionalisierten Wolfsjagd: Backhaus’ systematischer Plan

In seiner Pressemitteilung vom 3. Juni 2026 feiert Landwirtschafts- und Umweltminister Till Backhaus die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdrecht und die Erstellung eines zentralen landesweiten Wolfs-Managementplans als großen Fortschritt. Die Richtung ist klar: Abschüsse sollen einfacher, rechtssicherer und gerichtsfester werden und es könnten sogar Wolfsjagden geplant sein.

Genau diese Entwicklung war absehbar. Bereits im Januar 2026 hatte Wolfsschutz-Deutschland das neu geschaffene Wolfskompetenzzentrum als technokratischen ersten Schritt zur institutionalisierten Wolfsjagd kritisiert. Fünf Monate später zeigt sich das volle Ausmaß der Strategie von Minister Backhaus (SPD, selbst Jäger):
  • Januar 2026: Zentralisierung der Wolfsangelegenheiten in einem ministeriumseigenen Kompetenzzentrum.
  • März 2026: Ablehnung der Bundesnovelle im Bundesrat – nicht weil sie zu scharf, sondern weil sie Backhaus nicht weit genug ging.
  • 5. Mai 2026: Backhaus, selbst Jäger, baut systematisch die administrativen und rechtlichen Grundlagen für eine regelmäßige Entnahme von Wölfen auf – während er nach außen weiter vom „streng geschützten“ Wolf spricht.
  • 3. Juni 2026: Schnelle Umsetzung auf Landesebene: Wolf ins Jagdrecht und ein zentraler Managementplan aus einer Hand. Der Managementplan liegt noch nicht vor. Wir sind allerdings gespannt. 
Beispielfoto Wolfsrudel. © Brigitte Sommer

Während Backhaus beim Buckelwal „Timmy“ als Retter posierte, baut er beim Wolf systematisch die Infrastruktur für breitere Eingriffe auf – weit über so genannte „Problemwölfe“ hinaus.

Besonders bitter: Einige klagefähige Verbände haben bis jetzt mit dem Versprechen Spenden und Mitglieder geworben, nur ihre Klagen würden die Wölfe wirklich schützen. Diese Entwicklung – Entmachtung der Klagen durch fehlende aufschiebende Wirkung und zentrale, gerichtsfeste Strukturen – haben sie entweder nicht kommen sehen oder bewusst kleingeredet.
Gleichzeitig haben Teile dieser Verbände vor Ort aktive, unabhängige Wolfsschützer unseres Vereines behindert, die echte praktische Arbeit leisten. Sie wurden teilweise als Spinner bezeichnet, oder als Wolfstouristen diffamiert. 
Das zeigt: Die etablierten Verbände haben, statt die Entwicklungen frühzeitig und hart zu benennen, wie es Wolfsschutz-Deutschland e. V. getan hat,  ein Geschäftsmodell gepflegt, das nun – und dies war vorhersehbar – an seine Grenzen stößt – während die Basisarbeit vor Ort darunter leidet.

Fazit: Backhaus hat in nur wenigen Monaten konsequent umgesetzt, was er auf Bundesebene selbst als unzureichend kritisierte. Während einge Wolfsfreunde immer noch glaubten, Backhaus wolle konsequenter schützen, gingen ihm in Wahrheit die Entwürfe nicht weit genug. Der Wolf wird schrittweise immer mehr zum „managebaren Problemtier und Sündenbock“ gemacht. Für echten Natur- und Tierschutz wird es jetzt dringend Zeit, dass unabhängige, vor Ort aktive Gruppen stärker in den Vordergrund rücken – weg von lobbygetriebenem Symbolismus hin zu echter praktischer Arbeit. Wir freunen uns über Aktive: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

Oder:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.
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Besuch bei Nuka: Ein besonderes Wolfs-Schicksal in Belgien

Am Pfingstwochenende besuchten wir auf Einladung von Peter Lennerz und seinem Team den Tag der offenen Tür der Wolfsauffangstation The Wolf Conservation Association in Belgien.

Die Station beeindruckt durch ihre großen, naturnah gestalteten Gehege mit vielen Versteck- und Klettermöglichkeiten. Die Wölfe können hier artgerecht und mit großem Respekt leben. Peter Lennerz, seine Frau und das gesamte Team leisten seit Jahren hervorragende Arbeit in der Pflege, Rehabilitation und Bildungsarbeit rund um den Wolf. Besonders berührend ist für uns die Geschichte von Nuka. Fast alle Tiere zeigten sich – nur Nuka blieb seinem Ruf als echter Wolf treu und ließ sich nicht blicken. So sind sie eben.
Einer von Peters Wölfen mit einem leichten Grinsen. Keine Frage, die Wölfe fühlen sich hier wohl.

Nuka ist der Sohn der Rhönwölfin Frigga. Frigga wurde illegal getötet, bevor sie überhaupt die Gelegenheit hatte, ihren ersten Wurf aufzuziehen. Als kleiner Welpe wurde Nuka mutterseelenallein in der bayerischen Rhön gefunden. Heute hat er in Belgien ein dauerhaftes und würdevolles Zuhause.
Unser Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. unterstützt Nuka und die Station monatlich mit einer festen Spende. Diese Unterstützung geht weit über eine normale Patenschaft hinaus. Wir haben sehr intensiv und aktiv für Frigga und ihren Schutz gekämpft. Deshalb ist es uns ein persönliches Anliegen, dass zumindest ihr Sohn Nuka ein gutes Leben führen kann. Hier alle Artikel zu Nuka von uns: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Nuka
Hier alles zu Friggas Geschichte: https://wolfsschutz-deutschland.de/?s=Frigga
Aktuell gibt es Hinweise, dass sowohl ein Bruder, als auch der Vater von Nuka in der Hohen Rhön überlebt haben könnten – eine Nachricht, die uns Hoffnung macht. Wir freuen uns über neue Mitglieder, die in der Hohen Rhön, woher Nuka stammt, mit uns zusammen aktiv sein wollen. Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft in unserem Verein: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/
Zur Zeit werden auf der Station Wolfswelpen großgezogen. Um arktische Wolfswelpen Live zu sehen, gehen Sie auf www.wolf-center.eu und klicken Sie auf „die Wölfe besuchen“ und vereinbaren Sie einen Termin. Besuche sind allerdings nur samstags möglich.
Leider gab es während des Besuchs in Belgien einen unschönen Zwischenfall: Obwohl wir die Fotoerlaubnis mit Peter Lennertz vorher abgesprochen hatten, um Fotos mit einer Profikamera zu machen, die wir der Station zur vollen Verfügung stellten (normale Besucher durften nicht fotografieren), ging ein Mitglied eines anderen deutschen Wolfsschutzvereins unsere Vorsitzende Brigitte Sommer verbal an. Es wurde ihr unterstellt, sie würde die Fotos nicht für die Station, sondern ausschließlich für unseren Verein machen, um damit Spenden zu generieren. Ein solches Verhalten ist nicht nur respektlos, sondern schadet dem gesamten Wolfsschutz.
Peter Lennertz, Brigitte Sommer und Fiona Sommer. Foto: Jürgen Götz.
Trotz dieses unerfreulichen Moments bleibt der Besuch für uns ein positives und berührendes Erlebnis. Wir danken Peter Lennerz und seinem gesamten Team von Herzen für die hervorragende Arbeit und die herzliche Gastfreundschaft. Wer die Station ebenfalls unterstützen möchte, ist herzlich eingeladen – solche Projekte leben von engagierten Menschen und jeder Form der Hilfe.
Hier die Webseite: https://www.wolf-center.eu