Wir stellen Anzeige wegen des erschossenen Wolfs in Baden-Württemberg
PRESSEINFORMATION – 09.08.2017 – Der Verein „Wolfsschutz Deutschland“ in Pro Naturschutz Sachsen e. V. hat gestern Abend Anzeige bei der Polizei in Freiburg gegen Unbekannt gestellt. Grund:
Der tote Wolf, der am 8. Juli aus dem Schluchsee geborgen wurde, wurde erschossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin, das den Wolf im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums untersucht hat.
Der tote Wolf weist Verletzungen im Brustbereich auf. Diese stammen von einem Projektil, das in der Leber des Wolfes gefunden wurde.
Umweltminister Franz Untersteller wies darauf hin, dass der aus Schneverdingen (Niedersachsen) stammende Wolf bis zum Schluchsee über 600 Kilometer zurückgelegt hat und mindestens zwei Wochen in Baden-Württemberg unterwegs gewesen ist.
Wie die Pressesprecherin des Vereins, Brigitte Sommer, betonte, sei der Wolf nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart. Sommer: „Es ist schon der 24. Wolf, der illegal getötet wird, es kann nicht sein, dass so gut wie alle Täter bislang ungestraft davon gekommen sind.“
Der Wolf unterliegt internationalen und nationalen Schutzvorschriften, darunter dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist er eine streng geschützte Tierart.
Das rechtswidrige Töten eines Wolfes stellt eine Straftat dar, für die das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.
Sommer: „Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art.“ Laut Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 44 1., sei es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.
Nach Absatz zwei sei es untersagt, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (…) erheblich zu stören.