Offener Brief an EU-Kommissar Karmenu Vella: Bitte erteilen Sie Schleswig-Holstein und Niedersachsen eine Rüge wegen der gesetzwidrigen Abschusserlaubnis!
Offener Brief an die Europäische Kommission – nature@ec.europa.eu
Und EUKommissar Karmenu Vella:
Bitte erteilen Sie den Deutschen Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine Rüge wegen einer gesetzwidrigen Abschusserlaubnis von zwei Wölfen
Sehr geehrter Herr Vella,
In Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurde jeweils eine Abschusserlaubnis erteilt. Im Falle von Niedersachsen könnte dies eine ganze Wolfsfamilie betreffen, denn zur Zeit ist die Paarungszeit. Der Niedersächsische Umweltminister soll eine Abschusserlaubnis auf den Leitwolf (GW717m – Roddy) einer ganzen Wolfsfamilie bereits in der vergangenen Woche gegeben haben. Wolfsfreunde erfahren dies durch die Presse. Es gab bis dato keine offizielle Mitteilung des Ministeriums. Dies alleine dürfte ja alles andere als legal sein. Die Wölfin könnte also sogar erneut tragend sein. Würde nun der Leitrüde erschossen werden, würde dies nicht weniger, sondern mehr Angriffe auf Weidetiere nach sich ziehen. Denn die Wölfin müsste den Nachwuchs alleine durch bekommen und wäre auf die Mithilfe von zwei unerfahrenen Jungtieren aus dem Vorjahr angewiesen. Ein Abschuss des kompletten Rudels, wie auch Presseberichten zu entnehmen ist, verstößt außerdem ganz klar gegen die EU Verträge, die auch Deutschland unterzeichnet hat. Besonders brisant: es könnten sogar ungeborene Welpen dadurch getötet werden. Außerdem sind zur Zeit jede Menge wandernder Jungwölfe in allen Gebieten Deutschlands zu erwarten. Wie will man so sicher feststellen können, welchen Wolf man vor der Flinte hat? Vorheriges Einfangen, Blutentnahme und Feststellung der DNA verstößt ebenfalls gegen das Tier- und Artenschutzgesetz.
In einer Antwort von Nicola Notaro auf eine Eingabe des Sächsischen Landrats Harig ist folgendes zu lesen. Zitat: „Lassen Sie mich bitte klarstellen, dass sich der Wolf in Deutschland in einem ungünstigen-schlechten Erhaltungszustand befindet, obwohl er sich in einigen anderen europäischen Mitgliedsstaaten in einem günstigen Erhaltungszustand befindet.“ Hier der komplette Brief: Schreiben EU Kommission an Landratsamt Bautzen wg. Schutzstatus Wolf
Zudem steht darin. Zitat: Zudem böte eine Ausdünnung des Wolfsbestandes keine Alternative zum Herdenschutz, weil nicht geschützte Weidetiere weiterhin angegriffen werden könnten. Die Deklaration bezieht sich auch auf die Sicherheit des Menschen und erläutert, wie die bereits bestehenden Ausnahmegründe von Artikel 16 der FFH-Richtlinie und des § 45, Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes angewandt werden können, um Wolfpopulationen zu managen.
Würde also der Leitwolf, bzw. das ganze Rudel erschossen werden, würde das für Weidetierthalter dort nichts ändern, denn die nächsten Wölfe würden sich in dem Gebiet ansiedeln.
Ausnahmegründe bestehen hier weder nach Artikel 16 noch nach § 45, Absatz 7.
Als Grund, den Rodewaldwolf, bzw. das komplette Rudel abzuschießen, wird angegeben, dass es Angriffe und Risse auf Minishettys und Minishettyfohlen gegeben habe. Diese Pferderassen sind nicht größer als ein Schaf. Wie soll ein Wolf wissen, dass Besitzern von Schafen Schadensersatz gezahlt wird (neuerdings laut EU sogar 100 % und auch 100 % der Anschaffungskosten von wolfsabweisenden Zäunen) und bei Kleinpferden und Kälbern weder Schutzvorrichtungen in Niedersachsen gefordert, noch gefördert werden?
Seit mehr als einem Jahr ist bekannt, dass in der Gegend um Rodewald Wölfe leben. Besitzer von Kleinpferden hatten also genug Zeit, sich auf die Situation einzustellen. Bei der Pferdehaltung handelt es sich zudem um ein Hobby und Privatvergnügen, das hier mit einem berechtigten Interesse der Allgemeinheit und der Gesetzeslage der EU kollidiert. Hier sollen anscheinend private Interessen gegen Interessen der Allgemeinheit ausgespielt werden. Können oder wollen Besitzer ihre Tiere nicht schützen, sollten sie Überlegungen anstellen, ihr Hobby aufzugeben. Schützt ein Hobbyhalter/in seine/ihre Tiere nicht, kann dies eigentlich auch tierschutzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Rissstatistik zeigt keine extremen Rissvorfälle auf. Diverse Vorfälle sind noch gar nicht ausgewertet und so steht damit überhaupt nicht fest, selbst wenn es tatsächlich Wolfsrisse gewesen sein sollten, um welche Tiere es sich genau gehandelt hat.
https://www.nlwkn.niedersachsen.de/…/nutztierschaeden-16170…
Warum setzt Herr Lies auf Wolfsabschuss, statt entsprechende Zäune für Shettys und andere Ponys sowie deren Fohlen in den Wolfsmanagementplan aufzunehmen? Bei gewerblichen Züchtern sollte dies genauso geregelt werden, wie bei Berufsschäfern. Warum wird von Minipferdebesitzern und Besitzern von Kleinlamas und anderen Hobbytieren gar kein Zaunmanagement gefordert?
Für die Abschusserlaubnis des Wolfs in Schleswig-Holstein (GW 924m – Dani) macht Umweltminister Albrecht das angeblich mehrmalige Überwinden von wolfsabweisenden Zäunen geltend. Wir haben belegt, dass die meisten Zäune im Landkreis Pinneberg, für den die Abschusserlaubnis gilt, in dem sich Wolf Dani vorwiegend aufhält, eben nicht fachgerecht sind. Siehe hier unser Faktencheck: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/01/31/umweltminister-albrecht-gruene-gibt-schiessfehl-auf-dani-wir-protestieren-und-zeigen-schlimme-zaunzustaende/
Fakten in unserem Check lassen sehr daran zweifeln, dass die schwarz-grüne Koalition in Schleswig-Holstein sich überhaupt an die entsprechenden EU-Verträge zum Wolf halten will.„Der Wolf gehört nicht zu Schleswig-Holstein“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende im Kreistag, Thomas Hansen, vor über 100 Gästen auf dem Jahresempfang seiner Partei. Wolf Dani sind mehrere Nutztierrisse nachgewiesen worden.
Richterin a. D. Almuth Hirt sagt folgendes dazu Zitat: „Schäden, die Hobbyschafhalter durch Wölfe erleiden, scheiden von vornherein aus. Erforderlich sind vielmehr erhebliche Schäden gewerblicher Tierhalter. Ein erheblicher Schaden ist nur ein grundrechtsrelevanter Schaden am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Solch ein Schaden ist anzunehmen, wenn der Betrieb infolge des Artenschutzes schwer und unerträglich betroffen ist, obwohl der Betriebsinhaber alle Anstrengungen unternommen hat, dem entgegenzuwirken.“
Alle Anstrengungen sind noch nicht unternommen worden. Dies ist auch auf keinen Fall gegeben, wenn nur ein paar Schafe einer Herde betroffen sind. Zumal die Schäden durch Wolfsrisse gerade mal 1-2 % der natürlichen Letalität bei Schafen ausmachen.
Dazu kommt noch, dass EU-Kommissar Phil Hogen erst kürzlich auf der Grünen Woche Weidetierhaltern erneut zugesagt hat, dass alle Schäden, die von Wölfen verursachst werden, aus einem EU-Topf übernommen werden können. Das heisst im Klartext: 100%iger Schadensersatz.
Den betroffenen Schäfern sind demnach also bis dato gar keine schweren oder unerträglichen Schäden entstanden.
Außerdem wurde bislang nichts unternommen, um die Zäune zu verbessern, auch eine Vergrämung wurde nicht in Angriff genommen.
Damit sind beide erteilten Genehmigungen zur Tötung der Wölfe eindeutig unwirksam wie auch illegal. Bitte erteilen Sie beiden Ministern eine Rüge und unterbinden somit die illegale und unmoralische Tötung der Wölfe.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Sommer
Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e. V.











































