Niedersachsen: Umweltminister Meyer (Grüne) setzt Schnellfeuer auf Wölfe um

„Niedersachsen ist somit das erste Bundesland, das nach den Vorschlägen des Bundes handelt und das Schnellabschussverfahren umsetzt“, so Umweltminister Meyer (Grüne) in einer Pressemitteilung von gestern. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Schnellabschüsse werten wir als nichts anderes als eine Abkehr von evidenzbasierter Wissenschaft einen Rückfall ins Mittelalter sowie eine Scheinlösung für die Bauern. Warum, lesen sie hier in unserem Bericht.

Danach wird in Gebieten mit überdurchschnittlichen Wolfsangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1000 Metern um die konkrete Weide ohne Abwarten einer DNA-Probe erlaubt. Die EU-Kommission und der Bund hätten dieses Vorgehen schriftlich für rechtmäßig und vereinbar mit der FFH-Richtlinie erklärt.

Beispielfoto neun Monate alter Wolfswelpe © Brigitte Sommer

Zitat: „Für die konkrete Umsetzung gibt es zwei Wege: Im Einzelfall kann jetzt schon in Gebieten mit erhöhten Überwindungen von Herdenschutzmaßnahmen ein Schnellabschuss angeordnet werden. Zur generellen Festlegung dieser Gebiete ist eine Verordnung mit breiter Beteiligung geplant.“

Juristischer Trick – Verordnung statt Gesetzesänderung

Um eine Gesetzesänderung zu umgehen, setzt man nun wohl auf Verordnungen. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen hierfür jetzt konkrete Eckpunkte zur Umsetzung des neuen Verfahrens vorgestellt und mit den Expertinnen und Experten im Dialogforum diskutiert, heißt es in der Pressemitteilung. Demnach plane das Land eine Verordnung (nach § 45 Abs. 7 Satz 4 Bundesnaturschutzgesetz) – https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/45.html   – zu erlassen, welche die Kriterien für die Ausweisung der Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen einheitlich für das ganze Land festschreibt. Auf dieser Grundlage könnten dann Gebiete ausgewiesen und nach einer einmaligen Überwindung des zumutbaren Herdenschutzes (was ist ein zumutbarer Herdenschutz?) ohne DNA-Probe artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen (nach § 45 Abs. 7 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz) erteilt werden.

Selbst ein ausgewiesener Wolfsexperte, nämlich Dr. Carsten Nowak, räumte in einem Vortrag im Januar in Frankfurt ein, dass sogar bei Abschüssen nach den alten Regeln mit DNA-Abgleich noch nie der richtige Wolf geschossen worden sei. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Wie viel Sinn sollte es also machen, wenn sowieso nie die „Täter“ abgeschossen worden sind. Auch zum Thema Schnellabschüsse schätzte Nowak die Lage so ein: Man könne jetzt Wölfe im Umkreis von 1.000 Metern innerhalb von drei Wochen töten, wenn sie Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Auch wenn man nicht wisse, ob es der Richtige ist. „Man wird dann vielleicht sehen, ob es besser gelingt, die Wölfe zu kriegen. Höchstwahrscheinlich nicht, wird das nicht der Fall sein, denn ein Wolf hat ein Territorium von  etwa 200 Quadratkilometern, nahezu die Stadtfläche Frankfurt am Mains.“ Wenn er (der Wolf) an einem Tag irgendwo bei Schwanheim wäre, sei er an einem anderen Tag irgendwo bei Kalbach. Deswegen könne man sich da auf die Lauer legen, manchmal kämen die Wölfe auch wieder. Ob dies gelingen würde, das müsse man sehen.

Bauern werden also gar keinen Nutzen von Schnellabschüssen von Wölfen haben.

Wie viele Wölfe sollen also für ein solches Experiment künftig ihr Leben lassen?

Wir beurteilen diesen Beschluss als nichts anderes als einen Freibrief für Jäger, ohne Sinn und Verstand auf Wölfe zu schießen, die an bestimmten Weiden einfach nur vorbei laufen, oder sich in deren Nähe aufhalten. In nahezu jedem Wolfsgebiet gibt es Weiden, an denen Wölfe vorbei laufen müssen, weil diese in ihrem Revier liegen. Nun stelle man sich vor, dass bereits nach einem Riss, wobei wohl nicht einmal mehr festgestellt werden soll, ob durch einen frei laufenden Hund oder tatsächlich durch einen Wolf verursacht worden ist, drauf los geschossen werden darf.

Die Waffenindustrie macht Milliardengewinne mit den inzwischen über 400.000 Jägerinnen und Jägern in Deutschland. Und es werden immer mehr.

Es ist längst wissenschaftlich erwiesen, dass das Hineinschießen in Wolfsrudel nicht weniger Risse zur Folge hat, sondern eher mehr, denn Jungtiere, die ihre Eltern verloren haben, werden sich eher vermeintlich leichterer Beute, nämlich Weidetieren zuwenden, als dem für sie noch schwierigeren Jagen von Wildtieren. Werden Jungtiere geschossen, so können diese nicht mehr abwandern, sich ein eigenes Revier suchen und für die weitere Ausbreitung der Wölfe in Deutschland sorgen. Gutachten: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-662-65745-4_9?fbclid=IwAR0KBsy83dVmMk4LIi9XXZ5BHBPZnjasC67kC8_HCWRMulthWe55sPJ3eqI#Sec4

Die EU und auch Deutschland und viele weitere Mitgliedsstaaten haben sich für einen strengen Schutz der Wölfe entschieden und diesen auch vertraglich vereinbart. In den Verträgen haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, den Wölfen eine Ausbreitung zu gewährleisten. Ein Abschießen von Jungwölfen widerspricht diesem Ziel. Es ist längst wissenschaftlich unstrittig, dass Jungwölfe spätestens im Alter von zwei Jahren ihr Elternrudel verlassen und sich auf die Suche nach einem eigenen Revier machen. Dabei wandern sie teilweise hunderte bis tausende von Kilometern.

Am zweiten Juni 2023 entsetzte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) mit dem Zitat: „Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“ Der Beschluss sieht also vor, dass so lange geschossen wird, bis Risse aufhören, komplette Rudel sind dadurch mit dem Tod bedroht.

Dazu kommt noch, dass es in vielen Fällen gar keine Wölfe, sondern Hunde waren, die Schafe rissen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/21/jagdhunde-fuer-hohe-risszahlen-verantwortlich/

Parallel zum Verordnungsverfahren wird das Land bereits weiter die von der UMK vorgegebenen Kriterien und Voraussetzungen anwenden, wenn im Einzelfall die entsprechenden Vorrausetzungen vorliegen. „Niedersachsen ist somit das erste Bundesland, das nach den Vorschlägen des Bundes handelt und das Schnellabschussverfahren umsetzt“, so Umweltminister Meyer.

Wir können uns nicht vorstellen, dass diese Vorgehensweise vor Gerichten standhalten wird.

Unsere Petition gegen Schnellabschüsse:

Hier ist der Link zur Petition: https://innn.it/wolf

 

Hier die Pressemitteilung:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/dialogforum-weidetierhaltung-und-wolf-neue-regeln-fur-schnellabschusse-vorgestellt-229489.html?fbclid=IwAR2w6Ai23nQ-dBkrSI2tovEof2EGOKT7pP5cwqFzenBEI4s36uKegibUk1c

Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/27/bitte-dringend-unterzeichnen-neue-petition-gegen-schnellabschuesse-von-woelfen/

 

Unabhängige Vereine essentiell

Es gibt in Deutschland kein einziges Institut, das wirklich regierungsunabhängig arbeiten kann, und auch Vereine und Verbände, die von der Bundesregierung Gelder erhalten, werden logischerweise eher nicht oder nur sehr moderat die Umwelt- und Tierschutzpolitik der Regierung kritisieren. Auch wenn dies vielen Experten und Regierungsorganisationen verständlicherweise nicht unbedingt gefallen mag, ist es wichtig, dass es unabhängige Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. weiter gibt. Unser Dank geht deshalb an unsere Unterstützerinnen und Unterstützer, die uns unsere unabhängige Arbeit ermöglichen.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden und wir lassen uns durch Drohungen nicht einschüchtern. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Bitte dringend unterzeichnen: Neue Petition gegen Schnellabschüsse von Wölfen

Vor über zwanzig Jahren ist ein fantastischer Beutegreifer wieder von alleine nach Deutschland zurückgekehrt, der jahrhundertelang von uns Menschen verfolgt, gequält und getötet wurde. Die Rede ist vom Wolf. Wir können in unserer Generation nicht wieder gut machen, was diesen Tieren angetan wurde. Aber wir können uns jetzt dafür einsetzen, dass es nicht noch einmal geschieht, dass ein Mitlebewesen mit gleicher Existenzberechtigung, noch einmal ausgerottet wird. Dafür müssen wir jetzt kämpfen! Bitte unterzeichnen Sie unsere neue Petition, denn gleich zwei Bundesländer greifen Lemkes Plänen sogar vor. Elf Wölfe sind bedroht zu sterben.

Der Startschuss zur erneuten Ausrottung kommt ausgerechnet von einer Bundesumweltministerin der Grünen. Ihr Name ist Steffi Lemke. In einer Bundespressekonferenz am 12. Oktober 2023 stellte sie ihren Vorschlag vor, wie sie künftig in Deutschland mit den Wölfen umgehen will. Sie setze sich für „unkomplizierte Schnellabschüsse und ein regionales Wolfsmanagement“ ein, so O-Ton Lemke.

 

Von Herdenschutz, der Rissvorfälle vermeidet, plötzlich keine Rede mehr. Stattdessen soll einfach in die Wolfsrudel hinein geschossen werden, bis Risse aufhören.

Dabei ist es längst wissenschaftlich erwiesen, dass das Abschießen von Elterntieren mehr statt weniger Risse verursacht, da unerfahrene Jungtieren, die das Jagen noch nicht erlernt haben, sich leichter Beute wie Weidetieren zuwenden. Sehr viele Weidetierhalter weigern sich rundweg, ihre Tiere zu sichern. Fördergeldtöpfe, die von den Landesregierungen zur Verfügung gestellt werden, wurden und werden gar nicht abgerufen.

Wölfe sollen für Schutzverweigerer büßen?

Ab Januar soll dieses neue Konzept eingeführt werden, doch zwei Bundesländer, Hessen und Bayern, greifen hier einfach vor. Sie haben eine Abschussverfügung auf Wölfin Frigga und ihren Partner Anton erstellt. In einem bestimmten Gebiet im Grenzbereich Hessen und Bayern in der Rhön soll jeder Wolf, der an Weiden und 1.000 Metern darum herum gesehen wird, erschossen werden dürfen. Ohne vorherige Vergrämungsmaßnahmen, ohne DNA-Abgleich. Die meisten der gerissenen Tiere waren nicht einmal geschützt. Das Gebiet umfasst auch das Streifgebiet eines ganzen Rudels. Des Rudels auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken. Das Paar dort hat in diesem Jahr sieben Welpen. Die Schießgenehmigungen sollen bis zum neunten November gelten. 
Die Ergebnisse eines bislang üblichen DNA-Tests, um zu bestimmen, welches Tier der Verursacher war, wenn es Rissvorfälle durch den Wolf gegeben hat, will Lemke abschaffen. Jede einzelne Abschussverfügung soll 21 Tage Geltung haben. Nicht ihr Bundesumweltministerium soll allerdings ab Januar 2024 diesen Vorschlag umsetzen, sondern jedes Bundesland selbst.
Lemke deutete ferner an, dass die Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt mit einer Konzentration des Wolfsbestandes konfrontiert wären.
Der EU-Vertrag, den auch Deutschland unterschrieben hat, sieht vor, dass sich die Wölfe in Deutschland vermehren können. Da die ersten Tiere aus Polen eingewandert sind, ist es nach zwanzig Jahren doch nicht verwunderlich, dass sich die höchsten Zahlen auf die östlichen Bundesländer konzentrieren. Dies liegt auch in der Biologie des Wolfes. Hat Frau Lemke dies vergessen? Jungtiere wandern spätestens in einem Alter von zwei Jahren ab, um ein eigenes Rudel zu gründen. Dabei können sie tausende Kilometer zurücklegen, aber auch einfach ein Revier in der Nachbarschaft gründen. So verbreiten sich die Wölfe langsam von Osten nach Westen. Ein „regionales Wolfsmanagement“ würde die Wölfe daran hindern, sich in die westlichen Landesteile zu verbreiten. Dies kann kaum EU-rechtskonform sein und könnte auch Bundesländer in die Position versetzen, genau deswegen gegen die Bundesregierung zu klagen.
Unserer Meinung nach gibt die Umweltministerin Lemke hier Forderungen der Agrar- und Jagdlobby nach, ohne sich um die Interessen der Allgemeinheit zu sorgen. Schließlich ist es längst erwiesen, dass Wölfe sowohl zum Wald- als auch zum Klimaschutz beitragen. Dabei hat der Europäische Gerichtshof Deutschland bereits eine heftige Rüge verpasst, weil Deutschland zudem nur  nur 0,6 Prozent seiner Fläche als Schutzfläche ausgewiesen hat. Deutschland liegt damit auf dem drittletzten Platz aller 27 EU-Staaten.

Nur Null-Wolfsabschuss motiviert wirklich zum Weidetierschutz

Das Vorhaben der Bundesumweltministerin verstößt gegen EU- und Tierschutzrecht. Wir sagen NEIN zu Schnellschüssen von Wölfen. Deutschland muss sich an bestehende EU-Verträge halten. Deshalb auch ein NEIN zu einer erneuten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, da schon die vorangegangene Änderung (LEX-Wolf) gegen EU-Recht verstieß und bereits ein Pilotverfahren gegen Deutschland nach sich zog. Die Grünen, samt Umweltministerin, die damals noch einfache Bundestagsabgeordnete war, sicherten noch im November 2019 zu, sich gegen die erste Änderung einzusetzen. Kaum in der Regierung, heulen sie mit den Lobbyisten?

Da machen wir nicht mit!

Hier ist der Link zur Petition: https://innn.it/wolf?fbclid=IwAR29xMUnTYa1gIylVxVMV5fklZJ9BsapwfiB1Rci8k8L6iH1mKIIC7ohRjA

Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung

Es ist leider Fakt, dass der Schutz der Wölfe in Zukunft wohl immer mehr über Gerichte und Anwälte durchgesetzt werden muss. Deshalb brauchen wir auch dringend finanzielle Unterstützung. Unser Verein wird nicht staatlich gefördert, was uns zum einen tatsächlich auch sehr unabhängig macht, zum anderen aber natürlich auch finanzielle Probleme bereitet.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

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