GroKo will ab morgen die Lex-Wolf durch den Bundestag peitschen! – Bitte protestieren!

Morgen findet die erste Beratung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) statt.
Sie können auch jetzt noch protestieren!
Hier unser Protest mit Link zu einem Flyer zum Ausdrucken:
https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/

Die GroKo will damit den Abschuss von Wölfen erleichtern. Wir sehen darin ganz klar einen ersten Schritt zur erneuten Ausrottung der Wölfe in Deutschland. Wir haben in den letzen sechs Monaten mehrere Kampagnen gestartet und Abgeordnete per Mail und per Flyer informiert und an sie appelliert, der LEX-Wolf nicht zuzustimmen. Ein EuGH-Urteil gegen Finnland hat eigentlich auch Signalwirkung auf Deutschland. Die LEX-Wolf – sollte sie so durchgehen wie von Schulze entworfen – würde damit ganz klar gegen EU-Recht verstoßen. Ist das überhaupt für die Abgeordneten relevant, oder pauken sie das Gesetz einfach durch? Dies ist zu befürchten, denn es gibt ja bereits mehrere EU-Verfahren gegen Deutschland. Zahlen müsste dies dann mal wieder der Steuerzahler.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-bundesnaturschutzgesetz-664350?fbclid=IwAR1E7yEMs0E180fn8RiHGT996RV3g8NnTflVmb7gLgf8qP_97K9qRFbjyI0

Zum rechtlichen Hintergrund: hier die Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierrecht e. V.
http://www.djgt.de/artikel/2019/10/23/23-oktober-2019-pressemitteilung-zur-morgigen-sitzung-des-bundestages-zu-den-rechtswidrigen-gesetzesentwuerfen-zur-aenderung-des-bnatschg-betreffend-den-wolf

Wolfsabschuss nicht leichter – EUGH-Urteil gegen Finnland mit Auswirkungen auf die LEX-Wolf und Abschussverfügungen in Deutschland

Der Europäische Gerichtshof hat Genehmigungen zum Abschuss von Wölfen endlich genauer definierte Grenzen gesetzt. Die EU-Richter setzen in einem Urteil gegen Finnland am Donnerstag strikte Bedingungen für Ausnahmen von dem im EU-Recht verankerten Verbot der absichtlichen Tötung von Wölfen. So können Behörden nicht einfach drauflos schießen, sondern es muss wissenschaftlich belegt werden, dass es keine Alternative zum Abschuss gibt.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit seinem gestrigen  Urteil in dem gegen Finnland anhängigen Verfahren zur Wolfsjagd die strengen Anforderungen an die Zulässigkeit einer eingeschränkten Wolfsjagd bekräftigt,“ schreibt die DJGT in Ihrer Pressemitteilung – http://www.djgt.de/system/files/283/original/191010_DJGT_PM_EuGH_Urteil_finnische_Wolfsjagd.pdf?fbclid=IwAR1xVYI-mU3D0FFH9BrpwbhephbfvExJIDyIKyetqBVUWki5t4LVx8Zo-gA 

Geplante Lex-Wolf verstößt damit auch gegen EU-Recht

Allerdings, so die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierrecht e. V. (www.djgt.de) weiter… „Das heutige Urteil beschäftigt sich ausschließlich mit dem in Deutschland derzeit noch nicht umgesetzten Auffangtatbestand des Artikel 16 Abs. 1 e) der FFH-Richtlinie, der die Entnahme einer begrenzten und von den zuständigen Behörden spezifizierten Anzahl an Exemplaren erlaubt. Eine solche Ausnahme darf nur unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem Ausmaß erteilt werden. Trotz alledem ergeben sich aus dem Urteil wertvolle Hinweise für die in Deutschland aktuell geführte Diskussion um das zweite Änderungsgesetz zum BNatSchG, das die Bundesregierung demnächst verabschieden will. Denn in seinen einleitenden Erwägungen stellt der EuGH die grundsätzliche Logik der Ausnahmeregelung des Artikel 16 Abs. 1 der FFHRichtlinie noch einmal ausführlich dar und trifft einige grundsätzliche Feststellungen, die sich insbesondere auch auf die potentiellen Regelungsmöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung dieses Ausnahmetatbestandes auswirken. Der geplante Gesetzesentwurf der Bundesregierung lässt sich mit dieser Logik nicht vereinbaren und würde damit gegen EU-Recht verstoßen.“

Dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen!

Wir appelieren hiermit noch einmal an die Abgeordneten im Bundestag, der geplanten Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf)  nicht zuzustimmen. Hier die Info mit Link zu unserem Protestflyer: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/?fbclid=IwAR1uOezcJFKadNMIKmTPxdRJFyVCNWD7jaV_7HTSyXGKhQNOaJjsrzRheJw

Auswirkungen auch auf Schießbefehle in Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Umweltminister Lies hatte Ende September die Abschussverfügung auf Wolf Roddy erneut um einen Monat verlängert. Gleichzeitig waren Lies und sein Kollege Albrecht bei der EU vorstellig geworden, um sich in Punkto Fehlschüsse absegnen zu lassen. Der Schießbefehl in Niedersachsen, dessen Kosten nun über 200.000 Euro hinausgehen, steht in keinem Verhältnis zum Schaden. Auch in Punkto Anzahl von gerissenen Tieren nicht. In ganz Niedersachsen beträgt die Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19 (ganze 403 Tiere!) und die Zahl der „Falltiere“ – das sind die, die nicht im Schlachthof enden, sondern sonstwie „im üblichen Betrieb zu Tode kommen“ –  betragen  17.000 „Stück“ Schafe und Ziegen, über 130.000 Rinder (die Totgeburten sind da noch nicht einmal eingerechnet). Quelle: kleine Anfrag der Grünen.

Doch keine EU-Absegnung bei Fehlschüssen?

In Schleswig-Holstein gibt es noch offiziellen Angaben gerade mal zwei Wolfsterritorien. Würde hier ein Wolf abgeschossen werden, würde sich dies auf jeden Fall nachteilig auf den Erhaltungszustand auswirken. In einer Pressemitteilung sieht sich Albrecht aber noch in seiner Vorgehensweise  bestätigt: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2019/1019/191002_Wolfspraevention_Deiche.html

Die Kommission hätte darauf hingwiesen, dass eine Ausnahmegenehmigung zwar auf ein Individuum beschränkt sein müsse, in der Praxis ein möglicher Fehlabschluss aber trotz der erforderlichen Sorgfalt nie ganz ausgeschlossen werden könne. Richterin  a. D. Almut Hirt (DJGT) dazu:
Mit dem Hinweis, dass ein möglicher Fehlabschuss nie ganz auszuschließen ist ( er meine damit wohl, dass die Schützen dann nicht belangt werden können), überschreite der Kommissar seine Kompetenzen: § 71 Abs. 4 BNatSchG sei nationales Recht, darauf hätte der EU-Kommissar gar keinen Einfluss.

Wir fordern den BUND in Schleswig-Holstein noch einmal auf, endlich gegen den Schießbefehl auf Wolf Dani zu klagen. UM Lies sollte nun nach aktueller Rechtslage den Schießbefehl auf Roddy in Niedersachsen einstellen. Sollten die beiden Wölfe abgeschossen werden, würde dies gegen EU-Recht verstoßen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland werden im Falle eines Abschusses von Dani und Roddy und evtl. auch noch Teilen des Rudels sowie Fehlschüssen, Anzeige erstatten.

Hier das komplette Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=09E39C0C06C0F72B438A9A4AC6CE9CB2?text=&docid=218935&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=2094988&fbclid=IwAR2nNgdvLpnvXpIobHy4gsAWIdIrFeH13DRmpkpK92-2PAP-Nx8FhNOBFzY

Umweltminister Lies außer Kontrolle? Kostenexplosion für Wolfsjagd in Niedersachsen auf fast 200.000 Euro

Die Tötungsjagd auf Roddy geht weiter und die Kosten explodieren.   

Ein nicht endender Skandal: Umweltminister Lies weiterhin auf dem „Tötungstrip“, oder wie ein niedersächsischer SPD-Minister Steuergelder in Höhe von mindestens 185.000 Euro vernichtet hat.

Wolfsrüde und siebenfacher Familienvater Roddy soll sterben. Dabei ist er nur seiner Natur nachgegangen. Die Kosten, die er verursacht haben soll,  stehen mit hochgerechnet rund 3.000 Euro in gar keinem Vergleich zur Hatz auf ihn, die nun fast 200.000 Euro erreicht hat. Das Geld wurde auch noch aus dem Etat für Zäune für Weidetierhalter verwendet. Für beantragte Zäune sei nun kein Geld mehr da, heisst es.

Zur Vorgeschichte:

Der Rodewalder Wolfsrüde Roddy ist seit dem 23. Januar 2019 vom niedersächsischen Umweltministerium, verantwortlich ist dafür der SPD-Umweltminister Lies,  zum Abschuss freigegeben.

In der Abschussgenehmigung werden zwei Fälle aufgeführt, in denen der Rodewalder Rüde (GW717m) laut Gutachten eindeutig als Verursacher von Angriffen auf zum Selbstschutz befähigte Rinderherden (so die Meinung des Umweltministerium) identifiziert werden konnte (NTS 678 und NTS 811). Dabei wurden ein Kalb und ein Rind getötet, nach Angaben des Umweltministeriums entstand dabei ein „Gesamtschaden“  von 1844 Euro.

Wir haben des Öfteren in Beiträgen auf der Wolfsschutz Deutschland e.V. –Webseite dokumentiert, dass die meisten Zäune in der Steimbker und Rodewalder Gegend nicht wolfsabweisend sind. Gleichzeitig hatte das Umweltministerium Rinder auch in die Förderkulisse aufgenommen. Dies interpretieren wir so, dass man mit Rissen von Rindern rechnete. Tierhalter konnten deswegen so genannte Billigkeitsleistungen – also Ausgleichzahlungen – beantragen. Pikant ist es, dass laut Umweltministerium (siehe vorherige kleine Anfrage der Grünen) für die Risse bislang kein Antrag eingereicht worden war.

Perfides Vorhaben mit einer Wolfsfalle

Bislang wird die Abschussgenehmigung jeweils um weitere vier Wochen verlängert, jetzt aktuell bis zum 30. September 2019.

Jetzt ist durch eine Antwort des Umweltministeriums  auf eine Anfrage https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/fileadmin/docs/abgeordnete/christian_meyer/Anfragen/Wolfdienstleister_Antw_zu_4360.pdf an die Fraktion der Grünen https://www.fraktion.gruene-niedersachsen.de/presse/presseinfos/artikel/christian-meyer-land-soll-lieber-in-praevention-als-teure-wolfsjagd-investieren.html?fbclid=IwAR2vqFL46Od9uFvxOM9s5UG2jOdctInvpS5ICcxngzXqZGY4ID4kU_en-3M  im niedersächsischen Landtag bekannt geworden, dass die Tötungsjagd auf Roddy sogar bisher mindestens 185.000 Euro gekostet hat. Allein die Kosten für den Dienstleister betragen 150.000 Euro. Zur Erinnerung: die Kosten für den Dienstleister betrugen bis zum 15.5. 2019, also in den ersten vier Monaten 48.201,64 Euro. In den nächsten vier weiteren Monaten explodierten die Kosten für den Dienstleister um 100 Prozent. Was für ein Wahnsinn!

Das Umweltministerium ist auch nicht auf Nachfragen bereit, den Begriff  Dienstleister näher zu definieren. Ich vermute, dass unter dem Begriff Dienstleister Berufsjäger gemeint sind. Zwei Berufjäger hatten vor zwei Jahren eine Wolfsfalle entwickelt. Damals hatte das Umweltministerium allerdings wohl keinen Badarf, denn ein Ankauf dieser Falle wurde abgelehnt. Hat das Umweltministerium nun seine Meinung geändert? Unklar. Fakt ist, dass die einheimische Bevölkerung in Steimbke von drei Berufsjägern spricht, die dort als Häscher unterwegs wären. Angeblich sollen in diesen Fallen die Rodewälder Wölfe gefangen werden. Ist der Rodewalder Rüde dabei – feststellbar durch eine DNA-Probe – soll er dann anschließend erschossen werden. Dabei soll er in der Falle verharren, bis die DNA-Analyse ausgewertet ist? Ein solche Analyse kann Tage dauern. Tage in Angst und Agonie für das Tier! Wie pervers ist denn das? Auch hat Umweltminister Lies schon vor vielen Wochen erklärt, dass er weitere Wölfe aus diesem Rudel töten lassen will. Gegebenenfalls würde er das ganze Rudel auslöschen. Das Rodewalder Rudel soll sieben Welpen haben (Stand Anfang August 2019).

Im Waldgebiet von Steimbke sind mindestens fünf Funkkameras im Einsatz. Siehe gelbe Punkte auf der Karte. Wird eine Kamera unbeabsichtigt durch eine Person ausgelöst, sind innerhalb von 15 Minuten zwei einheimische Jäger vor Ort. Mindestens drei Mal sind die Kameras ausgelöst worden.  Und es ist so eindeutig, dass die einheimischen Jäger dem Umweltminister zuarbeiten. Lies hat ja immer wieder betont, dass er auf eine stärkere Beteiligung der örtlich ansässigen Jäger auf der Jagd nach Roddy angewiesen ist.

Im Vergleich zu den Kosten auf die Tötungsjagd, die bis Ende September sicherlich auf über 200.000 Euro ansteigen werden, nehmen sich die Ausgleichszahlungen des Landes Niedersachsen für die Nutztierrisse des Rüden sehr bescheiden aus. Für drei Fälle, in denen Roddy angeblich wolfsabweisende Zäune überwunden und Rinder angegriffen haben soll, wurden 2.458,60 Euro gezahlt. Bei einem weiteren Übergriff auf Schafe betrugen die Ausgleichszahlungen 429,10 Euro.  Ich frage mich, was sagt eigentlich der niedersächsische Rechnungshof dazu? Wie viele Weiden hätten mit dieser hohen Summe von  185. 000 Euro mit wolfssicheren Zäunen und mit Herdenschutzhunden ausgestattet werden können? Ich betone hier noch einmal, dass ca 80 Prozent der Bevölkerung für den Wolf ist. Etliche Nutztierhalter*innen haben einen Antrag gestellt, um ihre Weiden wolfssicher zu schützen. Doch werden diese Anträge einfach nicht vom Ministerium bearbeitet, bzw. ist das Geld, das eigentlich für die Weidetierhalter gedacht war, für die Jagd auf Wolf Roddy verwendet worden.

Mit der „Lex Wolf“ droht die erneute Ausrottung des Wolfs

Umweltminister Lies hofft wohl auf eine baldige für die Wolfsgegner und -hasser positive Entscheidung im Bundestag in der Sache „Lex Wolf“ flyer-lex-2. Dann wird es in Deutschland so richtig finster. Die Jagd bis zur erneuten Ausrottung der Wölfe wäre dann praktisch flächendeckend freigegeben. Es erweckt den Anschein, dass Umweltminister Lies alle Wölfe des Rodewalders Rudel töten lassen will. Dabei ist die Region für Wölfe gut geeignet. Weiter gedacht muss man hier unterstellen, dass auch das nächste, dort einwandernde Rudel getötet werden würde.

Ferner verbreitet Lies Fake-News über angelbliche Störer in den Wäldern von Steimbke. Seit Februar gehe ich sehr oft in dieser Gegend spazieren und sammle auch Müll ein. Mit mir sind weitere Wolfsschützer*innen, auch Einheimische, Tag für Tag unterwegs. Durch unsere Anwesenheit versuchen wir die Tötung von Roddy zu verhindern, was uns auch bislang dadurch gelungen ist, weil die Häscher nicht erkannt werden wollen.  Denn sie wollen in aller Stille ihr mörderisches Handeln umsetzen. Uns von Wolfsschutz Deutschland e.V. sind keine Menschen bekannt, die lärmend und störend durch den Wald ziehen. Dafür ist allerdings vor zirka drei Wochen in der Dämmerung ein Hubschrauer, der erheblichen Lärm verursacht hat, über den Wald um Steimbke gekreist. Wir zerstören keine Hochsitze, wie es die einheimischen Jäger und Lies immer wieder behaupten. Die Polizeidirektion Nienburg hat uns dies auf Nachfrage bestätigt. Es liegen keine Anzeigen wegen Zerstörungen vor. Im Gegenteil, Angelika Zipper, Brigitte Sommer und ich mussten im Sonnenborsteler Wald zur Seite springen, als ein Jäger mit seinem Auto im hohen Tempo bewusst auf uns zugerast ist, als er uns auf dem Weg sah.  Unsere Anzeige gegen den Fahrer ist eingestellt worden. So sieht die Realität in dieser Gegend aus.

Außerdem will Lies anscheinend immer noch nicht zur Kenntnis nehmen, dass das Hauptverfahren in dieser Sache immer noch läuft, also noch gar nicht entschieden ist, ob die Abschussgenehmigung überhaupt rechtens ist. Nur bei dem Antrag auf Aussetzung dieser Abschussgenehmigung sind Wolfsschützer (Freundeskreis frei lebender Wolfs e. V. der mit seiner Klage von Wolfsschutz Deutschland e. V. mit dem Beitrag von 1.000 Euro unterstüzt wurde) vor dem Oberlandesgericht nicht durchgekommen. Lies behauptet immer wieder in der Öffentlichkeit, dass die Tötung von Roddy vollkommen rechtssicher wäre.

Aktuell sind Kälber bei Steimbke und Heemsen gerissen worden. Ob Hunde oder Wölfe Verursacher sind, steht noch nicht fest. Fakt ist aber, dass inzwischen allgemein bekannt ist, dass eine erhöhte Gefahr von Weidetierrissen im Herbst besteht, da die Wolfswelpen jetzt schon fast so groß wie ihrer Eltern sind und mehr Fleisch benötigen. Gleichzeitig werden die Wölfe jetzt bei ihrer Jagd auf Wild durch den Beginn der Jagdsaison gestört. An die 400 Hobbyjäger treiben nun dort nämlich ihr Unwesen.

Ariane Müller, Wolfsteamleiterin Niedersachsen im Wolfsschutz Deutschland e.V.

 

Wolfsschutz-Deutschland informiert auf dem Sommerfest des Tierschutzvereins Mainz über seine Arbeit und die Wölfe

von links: Angelika Zipper, Brigitte Sommer, Frank Dreyer.

P R E S S E M I T T E I L U N G

4. Septembear 2019

Alles, was man über den Wolf in Deutschland wissen will, erfahren die Besucher des Sommerfestes des Tierschutzvereins und des Tierheims Mainz auf dem Stand des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V. am Sonntag, den 8. September. Von 10.30 bis 17 Uhr kann sich jeder am Wolfsschutzpavillon über den Wolf in Deutschland und die Aktivitäten des Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. informieren.

Der Naturschutzverein Wolfsschutz-Deutschland e.V.  ( www.wolfsschutz-deutschland.de) kämpft derzeit in Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegen die von den Umweltministern Lies (SPD, Niedersachsen) und Albrecht (Die Grünen, Schleswig-Holstein) verfügten Abschussgenehmingen gegen die Wölfe Roddy und Dani. Trotz der zumeist nicht vorhandenen wolfsabweisenden Zäune haben die beiden Politiker jetzt die Abschussverfügung verlängert. Angelika Zipper, Gudrun Zimmermann und Klaus Giar von Wolfsschutz-Deutschland e.V. informieren die Besucher aber auch über die „Lex Wolf“, eine Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes, die demnächst vom Bundestag verabschiedet wird. Stimmt der Bundestag dieser Neuregelung zu, kann praktisch jeder Wolf abgeschossen werden, ohne dass es eines Nachweises bedarf, ob er ein Nutztier gerissen hat. Selbst ganze Wolfsrudel könnten getötet werden.

Wie die Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer erklärt, sei in Hessen noch kein Wolf sesshaft geworden Es gebe aber viele Wölfe, die Hessen als Transitstrecke durchwandern. Die Aufklärung über den Wolf sei dem Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V. sehr wichtig. Auf Wunsch werden Nutztierhalter, die geeignete Schutzmaßnahmen vornehmen wollen, auch unterstützt.

 

 

 

„Lex Wolf“ auch Gesprächsthema beim Infostand von Wolfsschutz-Deutschland e.V. in Frankfurt/Main

 

Gudrun Zimmermann (links) im Gespräch mit einer der vielen Besucher des Infostandes von Wolfsschutz-Deutschland beim Sommerfest des Tierschutzvereins Frankfurt und Umgebung.

 

Auf großes Interesse stieß der Infostand von Wolfsschutz-Deutschland e.V. auf dem Sommerfest des Tierschutzvereins Frankfurt und Umgebung in Fechenheim. Unsere Mitglieder Gudrun Zimmermann und Klaus Giar informierten dabei nicht nur über den Wolf, der ja auch in Hessen schon fast zuhause ist, sondern auch über die „Lex Wolf“, die Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Sollte dieses Gesetz nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden, ist ohne große Diskussion auch der Abschuss von Wölfen erlaubt, die gar nicht auffällig geworden sind.

Mit dabei war auch Wolfsbotschafterin Alba, eine Podenca aus Spanien. Der Pavillon von Wolfsschutz-Deutschland e.V. war Anlaufstelle für viele Leute,  die sich über ein mögliches Zusammentreffen von Wolf, Mensch und Hund informieren wollten. Gudrun Zimmermann und Klaus Giar konnten dabei so manche Vorbehalte ausräumen.

Gudrun Zimmermann: „Ich  war erstaunt über die gute Sachkenntnis der interessierten Besucher am Stand, die sich vor allem nicht einverstanden zeigten mit dem politischen Umgang mit dem Wolf. “ Auch deswegen war der aktuelle Flyer von Wolfsschutz-Deutschland e.V. zum Thema „Lex Wolf“ sehr gefragt. Viele kannten die Einzelheiten dieser Gesetzesänderung nicht und waren erbost darüber, wie einfach künftig Wölfe abgeschossen werden könnten, sollte diese Gesetzesänderung in Kraft treten.

Klaus Giar freute sich darüber, dass zahlreiche Standbesucher nachfragten, was sie gegen diese Pläne der Politik tun und wie sie die Arbeit des Wolfsschutzes unterstützen könnten.  Und wer zunächst etwas Scheu hatte, sich am Vereinsstand zu informieren, den nahm Podencahündin Alba mit ihrem südländischem Charme rasch die Hemmschwelle.

 

Klaus Giar informierte zusammen mit Gudrun Zimmermann über die Wölfe in Deutschland.

Zu kaufen gab es unter anderem die neuen T-Shirts von Wolfsschutz-Deutschland e.V., Cups und die Buttons. Demnächst gibt es das alles auch über unsere Webseite hier zu bestellen. Fazit: Ein gelungenes Sommerfest mit intensiven Gesprächen mit Menschen, die viel über die Wölfe erfahren haben.

Illegale Wolfstötung: Wolfsschutz-Deutschland e.V. setzt 4000 Euro Belohnung für Ergreifung der Täter aus

P R E S S E M I T T E I L U N G

Der Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V.  hat eine Belohnung von insgesamt 4000 Euro zur Ergreifung der Täter ausgesetzt, die bei Wittingen im niedersächsischen Landkreis Gifhorn eine Jungwölfin und bei Ratzdorf im Landkreis Oder-Spree in Brandenburg einen Wolf erschossen haben. Vereinsvorsitzende Brigitte Sommer nannte die Täter „jämmerliche Gestalten, die keine Achtung vor Lebewesen haben.“ In beiden Fällen erstattete der Verein auch Anzeige gegen Unbekannt.

Die Perversität dieser Täter sei leider ein Beispiel dafür, wie hasserfüllt immer mehr Menschen auch bei Tieren reagieren, die unter strengem Schutz stünden. Die Jungwölfin war nach Darstellung von Experten vor ihrem Tod auch noch gefoltert worden. Scheinheilig nannte Sommer die Äußerungen des niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies, der gegenüber der Osnabrücker Zeitung geäußert hatte,  dass eine solche „Selbstjustiz“ unverantwortlich und es dafür „überhaupt keine Toleranz“ gebe. In Wirklichkeit ermögliche der Umweltminister in seiner bereits zum vierten Mal verlängerten Abschussverfügung gegen den Wolf Roddy das Töten eines Wolfs, obwohl etliche Zaunkontrollen des Vereins Wolfsschutz-Deutschland e.V. bewiesen hätten, dass die Nutztiere in fast allen Fällen völlig ungenügend geschützt waren.

Sommer: „Auch für den geplanten Abschuss von Wolf Roddy und Wolf Dani in Schleswig-Holstein gibt es für uns keine Toleranz.“

Der getötete Wolf bei Ratzdorf in Brandenburg sei in der Nähe der Stelle gefunden worden, wo bereits vor zwei Jahren schon einmal ein Wolf illegal erlegt worden war. Die Tatsache, dass mit dem Wolf bei Ratzdorf in diesem Jahr bereits schon drei Wölfe von unbekannten Personen in Brandenburg illegal erschossen worden seien, zeige in erschreckender Weise, dass sich Wolfshasser in ihrem Tötungswahn in dieser Gegend besonders sicher fühlen.

Ein Vorgeschmack auf die „Lex Wolf“

Diese illegalen Tötungen seien auch schon ein Vorgeschmack auf die „Lex Wolf“, die vom Bundestag nach der Sommerpause verabschiedet werden soll. Diese Gesetzesänderung des Bundesnaturschutzgesetzes erlaube, dass praktisch jeder Wolf und auch ganze Rudel schon auf Verdacht erschossen werden könnten.  Das könnten sich Wolfshasser zu Herzen nehmen und selbst zur Waffe greifen, um Wölfe in „Selbstjustiz“ abzuschießen.

Der Wolf, so Sommer, sei  unter anderem nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, der Berner Konvention und EU-Richtlinien eine geschützte Tierart. Diesen Schutz der Wölfe habe die EU erst vor einigen Monaten  bekräftigt.  Die Abkommen seien völkerrechtlich bindend, da sie durch Deutschland ratifiziert wurden.

Hier die PM als PDF:

PM_Wolfsschutz_Deutschland_setzt_4000_Euro_Belohnung_zur_Täterergreifung_aus

 

Unterstützen Sie bitte unser Projekt „Menschen für Wölfe“

 

Bei den Dreharbeiten mit Toni Seiler (Mitte): Brigitte Sommer und Volker Vogel

 

Und hier der erste Trailer zum nicht kommerziellen Dokumentarfilm „Menschen für Wölfe“

In ihrem nicht kommerziellen Dokumentarfilm „Menschen für Wölfe“ gehen die Journalistin und Fotografin Brigitte Sommer und der Journalist Volker Vogel auf Spurensuche und besuchen Prominente und „ganz normale“ Menschen, die sich über die Wiederkehr des Beutegreifers freuen. Brigitte Sommer: „Sollten wir mit dem Film einen Gewinn erwirtschaften, spenden wir ihn dem Verein Wolfsschutz-Deutschland e.V.“

 Als vor etwa 150 Jahren der letzte Wolf in Deutschland getötet und die Raubtiere damit ausgerottet waren, kursierte der Wolf nur noch als böse Bestie im Märchen „Rotkäppchen“. Mit der Öffnung der Grenzen zum Osten Europas suchte sich der Wolf vor über 20 Jahren auch bei uns wieder ein Zuhause.

Volker Vogel: „Gerade jetzt, da die Bundesregierung mit der „Lex Wolf“ beschlossen hat, dass künftig praktisch auf jeden Wolf geschossen werden kann, wollen wir versuchen, den Politikern und Lobbyisten Paroli zu bieten.“  Ziel ist es, den Dokumentarfilm auch in die Kinos zu bringen, doch bis dahin ist es noch ein langer Weg. Volker Vogel: „Wir haben keinen Zeitdruck, denn unser Filmprojekt ist ja nicht kommerziell.“

Volker Vogel führt die Regie und ist zugleich Produzent des Films,  die erfahrene Fotografin Brigitte Sommer führt die Kamera und agiert als Co-Produzentin. Allein die Vorarbeiten zu diesem Dokumentarfilm haben eine lange Zeit beansprucht. Volker Vogel: „Wir haben einige Wolfsgegenden in Deutschland abgefahren und nach passenden Drehorten gesucht und auch ein vorläufiges Treatment, also eine Art Drehbuch, geschrieben.“

In den kommenden Monaten werden Brigitte Sommer und Volker Vogel  mit ihrem Filmbus in ganz Deutschland unterwegs sein, um Interviews zu führen. Der Zeitaufwand dabei sei immens.  „Wenn man ein solches Projekt umsetzen will, dann muss man sich voll und ganz darauf konzentrieren. Ohne Professionalität in allen relevanten Bereichen geht das nicht“, erklärt Volker Vogel. Um das alles zu verwirklichen, benötigen die Beiden noch Spenden und Sponsoren.

Aufgrund der zahlreichen Nachfragen ist aus „Menschen für Wölfe“ inzwischen eine Initiative entstanden. Eines der Projekte daraus ist ein kleiner Comic, der das erste Lebensjahr von Wölfen erklärt und u.a. kostenlos Kindergärten zur Verfügung gestellt werden soll.

Spenden werden dringend benötigt

Da dieses Projekt sehr aufwendig ist und die Filmemacher für ihren Film keine Förderung erhalten, da der Film ja nicht kommerziell ist, gibt es hierzu ein Crowndfunding-Projekt  unter https://www.gofundme.com/Menschen-fur-wolfe über das gespendet werden kann. Gespendet werden kann auch über den Link PayPal.Me/menschenfuerwoelfe. Wer per Banküberweisung spenden will, schickt einfach eine E-Mail an menschenfuerwoelfe@pr-nanny.de

Vogel: “ Menschen für Wölfe“ hat sich somit auch als Initiative entwickelt, die nicht nur den Dokumentarfilm erfasst, sondern alle relevanten Bereiche der Öffentlichkeitsarbeit.“ Wie aufwendig eines solches Filmprojekt ist, kann man hier nachlesen: https://www1.wdr.de/kultur/film/dokmal/ein-film-entsteht/finanzierung-100.html

Um alle Interessierte auf dem Laufenden zu halten, gibt es unter  www.menschen-fuer-woelfe.com einen Blog unter https://www.facebook.com/MenschenfuerWoelfe/ eine Facebookseite. Vogel und Sommer berichten dort kontinuierlich über ihr Projekt. Ein kurzer Trailer (siehe Beginn des Textes) zum Film ist auch auf dem Youtube-Kanal „Menschen für Wölfe“ zu sehen.

Mit „Wolfsblut“ haben Brigitte Sommer und Volker Vogel einen Sponsoren gefunden, der mit seinem Konzept BEAa (Beobachten, Empathie entwickeln und dadurch Ängste abbauen) in der Wolfslandschaft im Nationalpark Hunsrück-Hochwald ihren Vorstellungen von wissenschaftlichem Engagement widerspiegelt.

Jeder, der Teil dieses Films werden will und selbst etwas darüber erzählen will, warum er für und nicht gegen Wölfe ist, kann sich über das eingerichtete Kontaktformular auf www.menschen-fuer-woelfe.com oder per E-Mail an menschenfuerwoelfe@pr-nanny bei den Filmemachern melden.

Ferienzeit ist Lesezeit: Buchverlosung unter allen Spendern

Brigitte Sommer beschäftigt sich schon seit ihrer Kindheit mit dem Wolf.  Im Wildpark „Alte Fasanerie“ in Hanau durfte sie das erste Lebensjahr von Polarwölfen begleiten. Daraus entstanden ist ein kleiner Bildband, den es übrigens als kleines Dankeschön für Wolfsfreunde gibt, die für das Projekt etwas spenden. Weil die Ferienzeit immer auch Lesezeit ist, gibt es aktuell bis Ende Juli 2019 eine Verlosungsaktion von „Menschen für Wölfe“ unter https://www.menschen-fuer-woelfe.com/blog/b%C3%BCcherverlosung-unter-allen-spendern

„Wo der Wolf ist, wächst der Wald“… lautet ein russisches Sprichwort.  Wie Brigitte Sommer erklärt, habe das auch einen wahren Charakter, denn der Wolf sei in der Lage, Schäden in der Natur zu heilen.  Anders als menschliche Jäger, sei der Wolf nicht auf Trophäen aus. Er töte, um seinen Hunger zu stillen. Dabei wähle er nicht die stärksten Tiere aus, sondern die Schwachen und Alten. Wo Wölfe leben würden, hätten auch andere, seltene Tiere und Pflanzen wieder eine Chance.

Als kleines Dankeschön gibt es für Spender und Sponsoren u.a. auch diese T-Shirts.

In ihrem Dokumentarfilm wollen Brigitte Sommer und Volker Vogel  aufklären über den Wolf. „Wölfe sind keine Kuscheltiere, man muss sie als die Beutegreifer, die sie sind, akzeptieren.“ Zugleich sei der Wolf sehr scheu, er meide die Menschen, die überhaupt nicht seinem Beuteschema entsprechen würden. Auch hierüber werden Experten im Film Auskunft geben.

Eines der ersten Interviews führten die beiden Filmemacher mit Toni Seiler. Er war Weggefährte des international bekannten Wolfs-und Hundeforschers Erik Zimen, der leider schon verstorben ist. Seiler zog in einem Gehege im Westerwald unter wissenschaftlicher Begleitung zahlreiche Wölfe auf. Auch Toni Seiler räumte auf mit den Angstszenarien über die Wölfe. Kein Wolf habe in den vergangenen 150 Jahren in Deutschland einen Menschen  angegriffen.  Er selbst hatte in zahlreichen Vorträgen in Schulen und anderen Einrichtungen über den Wolf aufgeklärt. Mit dabei war seine handaufgezogene Wölfin Inge.

Vogel: „Wir müssen dem Wolf helfen, damit er bleiben kann. Unser Film und unsere Initiative sollen dazu beitragen.“

Zwei Juristinnen der DJGT sagen: Geplante LEX-Wolf hält den Vorgaben der EU nicht stand

Es gab ja so einige Zeichen dafür, dass die LEX-Wolf noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gejagt werden sollte. Hier unser Protest mit einem verlinkten Schreiben der Bundeskanzlerin: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/ Ende der Woche beginnt die Sommerpause und bislang steht die Änderung des Naturschutzgesetzes auch nicht auf den Plenarterminplänen. Selbst wenn die LEX-Wolf nach der Sommerpause durchgewinkt werden sollte, muss die GroKo mit Widerstand rechnen, denn es ist fraglich, ob dieses Pamphlet überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist.

Geht es der LEX-Wolf am Ende wie der Maut?

Großartiges Statement von Richterin a.D. Almut Hirt und der Anwältin Christina Patt, die die Lex Wolf (also die Änderung des Naturschutzgesetzes) die wohl noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gejagt werden soll, hier geradezu sezieren.

Zitat: Der aktuelle Entwurf hält einer rechtlichen Überprüfung an den Vorgaben des Europäischen Rechts und des Tierschutzrechts nicht stand. Darüber hinaus kann mit ihm eine Erleichterung der Verwaltungspraxis nicht erreicht werden. Es wird zwar eine Grundlage für einen erweiterten Abschuss geschaffen, die dafür erforderlichen Nachweise und Begründungen erfordern jedoch einen erheblichen Verwaltungsaufwand und sind zum Teil auch nur schwer zu erbringen.

In hohem Maße bedenklich ist, dass die Bundesrepublik Deutschland in Zeiten eines dramatischen Artensterbens (Uno-Bericht vom 06.05.2019) durch die Gesetzesänderung die Tötung streng geschützter Tiere erleichtern würde (so die Bundesregierung auf ihrer Webseite), frei nach dem bewährten Motto: Artenschutz Ja, aber nicht bei uns.

Almuth Hirt Christina Patt Vors. RiOblG a. D. Rechtsanwältin Mitglied der DJGT Mitglied der DJG… Hier die komplette Stellungnahme http://www.djgt.de/system/files/252/original/190622_Stellungnahme_Gesetzesentwurf_Wolf.pdf?fbclid=IwAR0QkquF-NLrs1YK8cn0d3BuoYee2g4janEXHJ6QNaCn4XMitKxDLmA_rvI

Wolfsschutz-Deutschland: „Lex Wolf“ ist die Legitimation zur erneuten Ausrottung der Wölfe – Aufforderung an Abgeordnete, dem Gesetz nicht zuzustimmen

Wolfsschutz Deutschland e.V. lehnt den Gesetzesentwurf zur Änderung des Naturschutzgesetzes der Bundesregierung auf das Schärfste ab und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, gegen dieses Gesetz im Bundestag zu stimmen.

Tritt die „Lex Wolf“ in Kraft, können Wölfe nach Belieben einfach abgeschossen werden.

UPDATE – 13.09.2019 – Die Änderung des Naturschutzgesetzes (LEX-Wolf) wurde noch vor der Sommerpause vom Bundesrat genehmigt und dann an den Bundestag weitergegeben. Die Änderung soll jetzt nach der Sommerpause vom Bundestag genehmigt werden. Wir haben zusammen mit der DJGT einen Flyer entwickelt, den wir zum Teil in Berlin verteilt haben und mit der Post versenden haben. Wir stellen nun den Flyer allen zur Verfügung, um ihn an Bundestagsabgeordnete mit der Bitte zu versenden, der Änderung des Naturschutzgesetzes nicht zuzustimmen. Hier ist unser Flyer flyer-lex-2 zum Herunterladen. Hier ist die komplette Stellungnahme der DJGT: http://www.djgt.de/system/files/252/original/190622_Stellungnahme_Gesetzesentwurf_Wolf.pdf

Noch vor der Sommerpause, die am 1.7.2019 beginnt, soll der neue Gesetzesentwurf zum Bundesnaturschutzgesetz § 45 „Lex Wolf“ der Bundesregierung durch den Bundestag und durch den Bundesrat gejagt werden. Ein entsprechender Antrag wurde von der Bundeskanzlerin Angela Merkel an den Bundestagspräsidenten Schäuble gesendet. Es ist erschreckend, wie schnell dieser Gesetzesentwurf wider besseres Wissen durch die Regierungsinstanzen durchgepeitscht werden soll. Wir fragen uns, ob dies mit unserer Demokratie überhaupt vereinbar ist.

Nach wie vor spricht sich mit 79 Prozent eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung für den Wolf aus, und das trotz ständiger Medien- und Lobbyhetze. Im Schatten der ab Mitte Juni beginnenden Sommerferien in verschiedenen Bundesländer soll der neue Gesetzesentwurf nun noch schnell die letzten parlamentarischen Hürden passieren. Die Bundesregierung weiß genau, dass die meisten Bundesbürger*innen dann quasi nur noch die Urlaubszeit im Kopf haben und sicher nicht die „Lex Wolf“.  Ein probates Mittel, um Protesten zu entgehen? Im vergangenen Jahr wurde während der Fußball-WM eine Weideprämie für Nutztierhalter abgelehnt.

Demokratische Spielregeln werden außer Kraft gesetzt

Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft. In Diktaturen mag eine solche Vorgehensweise normal sein, aber in einer Demokratie?

Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. Anschließend müssten dann z.B. alle Füchse und Hunde ebenfalls ausgerottet werden, da diese ja auch immer wieder Nutztiere reißen! 

Das klingt nicht nur irrsinnig, das ist es auch, wie neueste Zahlen aus einer Pressemitteilung der GRÜNEN in Hessen am 12.06.19 belegen. Zitat Umweltministerin Hinz: „Beim Thema Wolfrisse ist zu beachten, dass bei der ganz normalen Haltung ohne besondere Vorfälle in Hessen jährlich rund 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 20.000 Kälber während der Geburt, durch Krankheiten oder andere Ursachen vorzeitig zu Tode kommen. Im Vergleich wurden in diesem Jahr in Hessen 12 Wolfsrisse bei Nutztieren nachgewiesen.“ In allen anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus.

Eine Legitimation, die Wölfe wieder auszurotten

Mit diesem veränderten Gesetz müssten die Nutztierhalter auch weiterhin ihre Weiden nicht wolfsabweisend schützen. Wir sagen und wir haben es auch mit unseren Zaunkontrollen nachgewiesen: Nicht wenige Halter opfern bewusst und freiwillig ihre Tiere, um Gründe zu haben, Wölfe abschießen zu lassen. Es ist im Grunde genommen eine offene Anfütterung der Wölfe. Geradezu widersprüchlich ist es, dass in der Lex-Wolf das Anfüttern von Wölfen verboten werden soll.  Der Jägerschaft soll es das nämlich das Anfüttern von Wöfen erlaubt werden, um sie dann anschließend zu erschießen. Der Gesetzesentwurf „Lex Wolf“ ist  die Legitimation, um die Wölfe zum 2. Male wieder in Deutschland auszurotten.

Mit diesem Gesetz hebelt die Bundesregierung nicht nur das EU-Recht aus, sondern auch das Tierschutzgesetz. Dabei ist es laut der EU seit Anfang des Jahres möglich, dass die Weidetierhalter 100 Prozent Entschädigung bei Rissen sowie eine 100 prozentige Förderung bei der Anschaffung von wolfssicheren Zäunen und auch von Herdenschutzhunden erhalten.

Auch die im Gesetz festgeschriebene Tötung von Wolfshybriden (§45a Absatz 3, kommt in der Natur sehr selten vor) ist nicht hinnehmbar und ist letzten Endes rassistisch. Eine Hybridisierung der Wölfe von 1,1 Prozent bedeutet keine Gefahr für die „reinerbigen“ Wölfe. Das hier mit der Lex-Wolf jede Verhältnismäßigkeit der Mittel überschritten wird, zeigt sich auch in Punkto Sicherheit des Menschen, die laut Merkel an erster Stelle stehen müsse. Seit 20 Jahren ist kein Vorfall oder gar Angriff mit einem wild lebenden Wolf bekannt geworden. 

Wir werden mit allen möglichen Mitteln die Umsetzung dieses derart naturschutzfeindlichen Gesetzes zu verhindern versuchen, denn der Wolf ist gekommen, um zu bleiben. Wie im Klimaschutz muss nun endlich auch im Natur- und Artenschutz endlich gehandelt werden. Artenschutz braucht Tierrechte.

Hier der Link zum Schreiben von Merkel https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/108/1910899.pdf?fbclid=IwAR37DanbK84_li6BycHMrpiQ_indWIlNzalaWRxRIRkARICjh9bhbdUZoB8

 

Die Eifel könnte Wolfsgebiet werden, doch Weidetierhalter sind überhaupt nicht vorbereitet

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt in einer Pressemitteilung einen Nachweis eines männlichen Wolfs mit der Kennung GW926m in Monschau (Städteregion Aachen). Die genetische Untersuchung einer Speichelprobe zeige, dass dieses Tier am 12. April 2019 ein Schaf getötet habe. Das Herkunftsterritorium des Wolfes sei unbekannt. Dieser Wolf konnte im Februar 2018 in Kerken im Kreis Kleve an zwei Schafen individualisiert nachgewiesen werden. Der Verbleib des Tieres war bislang unbekannt, so weiter in der Pressemitteilung.

Der betroffene Tierhalter sei über das aktuelle Ergebnis informiert worden und er könne über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für die gerissenen Tiere und weitere Kosten erhalten. Die aktuelle „Förderrichtlinie Wolf“ ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagements und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist.

Am 15.05.2019 gelang an gleicher Stelle in Monschau (Städteregion Aachen) ein Wolfsnachweis durch eine Wildkamera. Fotos wurden vom LANUV begutachtet. Der Beobachtungsort wurde von einem Wolfsberater verifiziert und nach weiteren Spuren abgesucht. Über die Identität des beobachteten Wolfes lässt sich keine Aussage treffen.

https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/1825-lanuv-bestaetigt-zwei-wolfsnachweise-in-der-staedteregion-aachen

Die nordrhein-westfälischen Umweltbehörden würden prüfen, ob sie in der Eifel eine Wolf-Pufferzone einrichten, schreibt die NRZ ,Weidetierhalter dort würden dann die Anschaffung besonderer Schutzzäune zu 100% erstattet bekommen. „Wir müssen aber noch weitere Ergebnisse abwarten“, soll ein Sprecher des Landesumweltamtes (Lanuv) am 28. Mai 2019 auf Nachfrage der Redaktion bestätigt haben.

https://www.nrz.de/region/niederrhein/nrw-umweltbehoerden-pruefen-wolf-pufferzone-fuer-die-eifel-id225475281.html?fbclid=IwAR1Jbq387nxOZiZmx6DUiCi_crhFt5wc_qS4gdrfxGe3Bp9tiyuaAfsQgF8

 

Faktencheck und Zaunkontrolle Eifel

Die Pressemitteilung des LANUV NRW war für uns Grund genug, uns die Region dort einmal anzusehen, die eingerahmt wird durch die Flusslandschaften des Rheins und der Mosel, im Südwesten begrenzt durch Sauer und Our, die im Westen in die belgischen Ardennen übergeht und im Norden in der Rheinischen Tiefebene ausläuft. Die Landschaft ist vor allem durch Kraterseen, den Maaren, mit Basaltbrüchen und Lava-Aufschlüssen, mit  Mühlstein-Gruben und Schieferstollen, mit Kalkmulden und Sandsteinfelsen bekannt. Tatsächlich zieht sie sich nicht nur durch Nordrhein-Westfalen, sondern auch durch Rheinland-Pfalz. Und da Wölfe ohne Probleme 70 Kilometer am Tag zurücklegen können und sie auch Landesgrenzen nicht interessieren, ist gerade die Eifel ein Argument für ein bundesweit einheitliches Wolfsmanagement. Statt die LEX-Wolf durch den Bundestag zu jagen, wäre allen Landwirten mit einer bundesweiten Entschädigung beim ersten Vorfall auf Kulanzbasis und dann auf Vorlage wolfsabweisender Zäune, die laut EU zu 100 % übernommen werden können, geholfen. Dazu könnte einfach ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt werden. Wir bezweifeln, dass hier Kosten explodieren würden, da auch Schießkommandos auf Wölfe Kosten verursachen und den Weidetierhaltern dennoch nicht geholfen wäre, denn es bleibt weiter das Hunderissproblem, das beispielsweise in Schleswig-Holstein mehr Schäden als der Wolf verursacht.

 

Die Region ist nicht auf den Wolf vorbereitet

Im Gegensatz zu Niedersachsen ist die Eifel keine Region, in dem vermehrt die Massentierhaltung betrieben wird. Reiche Bauern https://www.eifelfuehrer.de/eifelkunde/landwirtschaft sind hier eher die Ausnahme. Kleine Betriebe ducken sich zwischen windgepeitschten Hügeln. Umso mehr könnte die Region von einem sanften Wolfstourismus profitieren. In Punkto Zäune hat man sich allerdings noch gar keine Gedanken in der Region gemacht. Nur wenige Tiere sind sicher eingezäunt. Der normale Zaun besteht aus Stacheldraht, wie hier in der östlichen Mitte der Eifel. Strom ist nicht vorhanden, wie unsere Fotos zeigen. Hier hat ein Wolf es überhaupt nicht nötig, über irgendwelche Litzen zu springen, denn er kommt problemlos unten durch.

Ich sprach vor Ort mit einem Jungbauern und angehenden Jäger, der konventionell Milchkühe hält. Er hatte schon befürchtet, dass unser Verein Wölfe im Kofferraum dabei hat und diese aussetzt. Daran ist zu erkennen, wie gut doch die Vernetzung der Wolf-Nein-Danke-Fraktion und ihren alternativen Fakten funktioniert. Nein, man brauche die Wölfe hier nicht, war der junge Mann sich sicher. Dass man die Wölfe schon einmal ausgerottet hätte, sei auf jeden Fall richtig gewesen. Man will sich nicht mit dem Wolf arrangieren, sondern so weiter machen wie bisher. Kühe mit Hörnern seien ebenso nicht vorstellbar, wie andere Zäune. Schließlich wäre der Aufbau zu viel Aufwand. Ob wir denn helfen würden. „Klar“, meinte ich. Allerdings helfen wir nicht, ohne einen schriftlichen Vertrag zu machen, mit der Klausel, dass sich entsprechende Weidetierhalter sich auch öffentlich für den Wolf einsetzen und nicht auf das nächste Mahnfeuer laufen. Ein Grinsen deutete an, dass die Eifel auch keinesfalls ein Randgebiet ist, was das Ausnutzen von Wolfsfreunden betrifft. Die Weidetierhalter sind nicht auf den Wolf vorbereitet sind, aber sehr gut darauf, ihn wieder los zu werden. Im Gegensatz zu Debatten im Internet lief dieses Gespräch hier freundlich, doch ich hatte absolut nicht den Eindruck, als wolle man Neues wagen. Selbst dann nicht, wenn alle Kosten übernommen werden. Es kann aber auch nicht sein, dass eine Minderheit zu Lasten der Mehrheit den Wolf erneut ausrottet. Die Poltik ist hier mit Lösungen gefragt. Diese Lösungen bestehen aber sicherlich nicht in dem Erfüllen von Lobbywünschen.

Brigitte Sommer