Pressemitteilung: „Lex Wolf“ ist ignorant und Demokratie gefährdend

P R E S S E M I T T E I L U N G

18. Februar 2020

„Lex Wolf“  verstößt gegen das höherrangige EU-Recht  Pressemitteilung von Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu unserem Offenen Brief an Bundespräsident Steinmeier

Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“  gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund  dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren.

Die „Lex Wolf“ werde nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese seien struktureller Natur und existierten bereits lange bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begonnen habe. Zudem biete die „Lex Wolf“  für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen.  Es werde der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig, so Sommer,  würden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

Wie Brigitte Sommer erklärt, sei es wohl sicher, dass die EU auch im Fall der „Lex Wolf“ ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten werde. Dies scheine die gewählten Volksvertreter aber gar nicht zu stören, was wiederum den höchst zweifelhaften Einfluss von Lobbyverbänden aufzeige, der das politische Handeln immer mehr bestimme.

Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sogenannte  “ Lex Wolf“, würde es künftig erlaubten, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Wie Sommer feststellt, würden dann die nächsten Wölfe in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie könnten dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.

Derweil sei durch Studien wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Sommer: „Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle“.

Sommer: „In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der „Lex Wolf“ seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.“ Statt Weidetierhaltern das Kreieren von Wolfsrissen durch Zauntricksereien zu erlauben, sollte es gar keine Abschussgenehmigungen aufgrund von Wolfsrissen geben. Vielmehr sollte es endlich eine bundesweite Lösung zur Entschädigung sowie Forderung und Förderung an Weidetierhalter geben, indem ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt werden würde. Dies würde auch Schäden, die wandernde Jungwölfe verursachen, abdecken.

Sommer erinnerte daran, dass EU-Kommissar Karmenu Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ermahnt hatte, dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaube seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen würden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange zu erwarten.

Sommer erinnerte daran, dass gemäß  Anhang II des Berner Abkommens  der Wolf zu den streng zu schützenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse zähle. Diesem strengen Schutzstandard würden auch Hybridwölfe unterliegen,  also Tiere, die aus einer Verpaarung zwischen einem Hund und einem Wolf stammen. Auch nach naturwissenschaftlichen Aspekten gehörten Hybridwölfe zur Art „Wolf“. Hybridwölfe seien zudem auch durch das Tierschutzgesetz geschützt.  Kein Tier dürfe damit ohne Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden. Auch ein genereller Konsens, dass Hybriden aus Artenschutzgründen aus der Natur zu entfernen seien, sei kein Argument, weil sich zum Beispiel die fünf Hybriden in Thüringen niemals so stark ausbreiten würden, dass sie die reinerbigen Wölfe von ihren Standorten verdrängen oder gar vernichten würden. Die Hybridisierungsrate betrage in Deutschland  unter einem Prozent.

Offener Brief – Herr Bundespräsident Steinmeier, sagen Sie „Nein“ zur nicht EU-konformen „Lex Wolf“!

Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin

E-Mail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Steinmeier,

wir Deutschen verlangen von Ländern in der Dritten Welt ganz selbstverständlich, dass die Menschen dort ihre Natur und die Wildtiere darin schützen, ganz gleich ob für Menschen gefährlich oder nicht. Aber im eigenen Land soll uns dies nicht gelingen? Wir haben das große Glück, dass 150 Jahre nach seiner Ausrottung ein Beutegreifer in unser Land zurückgekehrt ist, der für Menschen ungefährlich und in der Lage ist, bei der Renaturierung ganzer Landstriche mitzuwirken: der Wolf.

In Bälde wird Ihnen ein Gesetz zur Unterschrift vorgelegt werden, das am vergangenen Freitag, dem 14.02.2020 den Bundesrat passiert hat. Es handelt sich um eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die sog. Lex Wolf. Danach ist es zukünftig erlaubt, alle Wölfe in einem Gebiet abzuschießen, wenn dort Risse an Nutztieren erfolgt sind, bis zur völligen Auslöschung der Wolfspopulation. Die nächsten Wölfe werden in das freigewordene Gebiet einwandern, und auch sie können dann abgeschossen werden, bis keine Risse mehr vorkommen.
Durch Studien ist wissenschaftlich bewiesen, dass Wolfsabschüsse nicht weniger, sondern mehr Nutztierrisse verursachen, weil unerfahrene Jungtiere, denen die Eltern fehlen, lieber auf leichte Beute wie Schafe zurückgreifen. Nur 1,1 % Weidetiere machen überhaupt das Nahrungsspektrum von Wölfen aus. Viel mehr Weidetiere sterben durch völlig andere Ursachen wie Vernachlässigung, Krankheiten und Unfälle.

Wir sind entsetzt und fassungslos über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und möchten Ihnen kurz darlegen, weshalb.

Erstens verstößt die Lex Wolf gegen das höherrangige EU-Recht, wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrates in seiner Empfehlung an das Plenum einräumt. Es ist wohl sicher, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten wird – ein weiteres im Bereich von Umwelt- und Naturschutz, in dem Deutschland von der EU auch jüngst wieder wegen massiver Versäumnisse scharf kritisiert wurde.

Zweitens wird die Lex Wolf nicht die wirtschaftlichen Probleme der Weidetierhalter lösen. Diese sind struktureller Natur und existierten bereits lange, bevor der Wolf sich wieder in Deutschland zu etablieren begann.

Drittens wird auch die versprochene Rechtssicherheit für Wolfsabschüsse eben nicht hergestellt, denn an entscheidender Stelle bleibt die Lex Wolf vollkommen vage.
Sehr geehrter Herr Steinmeier, wir appellieren eindringlich an Sie, dieses Gesetz nicht zu unterzeichnen. In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der Lex Wolf seiner erneuten Ausrottung den Boden zu bereiten.

Ein Großteil der Deutschen begrüßt trotz des medialen Dauerfeuers gegen ‚Problemwölfe‘ noch immer die Rückkehr der Wölfe. Dies bestätigen Umfragen immer wieder. Wölfe sind zudem überhaupt nicht gefährlich für Menschen. In den 20 Jahren seit der Rückkehr der Wölfe hat es keinen einzigen Angriff eines freilebenden Wolfes auf einen Menschen gegeben.

Wölfe vermehren sich nur einmal im Jahr. Sie leben in Kleinfamilien mit Mutter, Vater, dem Wurf vom Vorjahr und den neuen Welpen zusammen, die im Frühjahr geboren werden. Wölfe sind äußerst soziale Tiere. Sie fühlen Schmerz und Freude wie wir. Die zweijährigen Jungtiere helfen oft den Eltern noch als Babysitter, bevor sie sich ein eigenes Revier suchen. Sie wandern dabei oft hunderte Kilometer weit und verlieren ihr Leben häufig im Straßenverkehr.

Wölfe halten Reh- und Hirschbestände besser im Rahmen als menschliche Jäger, da sie nicht die Starken, sondern die Schwachen, Kranken, Alten und Jungen reißen. Sie tragen dadurch zur Gesunderhaltung dieser Wildtierpopulationen und auch gesamter Ökosysteme bei.

EU-Kommissar Karmenu Vella von der EU bescheinigte Deutschland im vergangenen Jahr, dass hier bei uns noch nicht einmal der ‚günstige Erhaltungszustand‘ des Wolfes erreicht ist. Das heißt, Wölfe können noch immer sehr leicht ausgerottet werden, denn es gibt schlichtweg noch nicht genug von ihnen.

Zudem ermahnte EU-Kommissar Vella verschiedene Politiker aus Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dafür zu sorgen, dass Herdenschutzmaßnahmen endlich konsequent umgesetzt werden. Die EU erlaubt seit vergangenem Jahr, dass alle Herdenschutzmaßnahmen den Weidetierhaltern zu 100 % erstattet werden. Im Übrigen werden Landwirte von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert – da sollte es doch recht und billig sein, eine Akzeptanz für Natur- und Artenschutzbelange, zu erwarten.

Die „Lex Wolf“ bietet für Weidetierhalter gar keine nachhaltigen Lösungen Es wird der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig werden echte Hilfen für Weidetierhalter seit Jahren im Bundestag blockiert.

Einige PolitikerInnen haben bereits angekündigt, dass ihnen die Lex Wolf nicht weit genug geht. Sie möchten mittelfristig wolfsfreie Zonen schaffen, was in eklatanter Weise gegen EU-Recht verstoßen würde. Also wird die „Lex Wolf“ noch nicht einmal eine Befriedung der Wolfsdebatte bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Sommer, Vorsitzende Wolfsschutz Deutschland e.V.

Ursula Ripke, Assistentin des Vorstandes Wolfsschutz Deutschland e.V.

Hier die PDF-Version des Offenen Briefs: Offener_Brief_an_Bundespräsident_Steinmeier,_17._Februar_2020

GroKo will Deutschlands Wölfe ausrotten – Bundesrat billigt leichten Abschuss für Wölfe

Die “Lex Wolf“ wurde heute  vom Bundesrat gebilligt, dabei hatte der eigene Ausschuss festgestellt, dass diese gegen (höherrangiges) EU-Recht verstößt. Damit wird die „ Lex Wolf“ rechtskräftig, sobald das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Ein schwarzer Tag für uns und vor allem für die Wölfe in Deutschland, die hiermit erneut im wahrsten Sinne des Wortes zum Abschuss freigegeben werden. Wolfsschutz Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Wir sind entsetzt darüber, dass hier Lobbyinteressen höher bewertet werden als das Allgemeinwohl und als der Wählerwille und man sogar in Kauf nimmt, hohe Geldstrafen auf EU-Ebene zu kassieren.

Wer schon jetzt Beschwerde – und das kann jede/r – gegen die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) einlegen will, kann dies unter diesem Link. https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/complaints-about-breaches-eu-law/how-make-complaint-eu-level_de?fbclid=IwAR20AG0xKM6lnqdQsy_NEjV9i44rSm-qMqGdMQBkKgUuqpb8WMmWLipXdvQ

Wir werden in den nächsten Tagen noch einen Appell an den Bundespräsidenten verfassen mit der Bitte, dieses Gesetz nicht zu unterschreiben und auch eine Beschwerde an die EU senden, die wir allen zur Verfügung stellen.

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=2013753

Klares Statement von Wolfsschutz Deutschland e.V. bei Podiumsdiskussion in Dinslaken: Wolfsabschüsse absolutes „No go“!

„Wolf und Lamm weiden zusammen…,“ mit diesen Worten begrüßte der Pfarrer der Kath. Gemeinde Heilig Geist in Dinslaken die Teilnehmer der Podiumsdiskussion am 08.02.20. Angeregt und initiiert durch den Filmemacher Adnan G. Köse folgten rund 150 Teilnehmer (+Podium) der Einladung ab 17.00 Uhr. Wölfin“ Gloria“, deren Abschuss per Eilantrag nach wie vor im Raum steht, war der Anlass, um Wolfsschützer und Weidetierhalter gemeinsam an einen Tisch zu holen. Zu den Podiumsteilnehmern gehörten u. a. Jos de Bruin und Gaby Steegmann von Wolves Unlimited, Eckehard Schwedhelm (Wolfsforschung), Peter Malzbender (NABU Wesel), Florian Preis (Ruhrschäferei), Maik Dünow (Schäferei Wesel) und Ulrike de Heuvel, die Wolfsteamleiterin NRW unseres Vereins Wolfschutz Deutschland e.V.

Wir stellten unsere Vereinsarbeit vor und legten unsere Position dar. Dass unsere Haltung genauso polarisiert wie der Wolf, brachten wir gleich am Anfang zum Ausdruck. Ulrike de Heuvel betonte: „Wir von Wolfsschutz Deutschland e.V. verstehen uns als Anwälte der Wölfe. Mit der gleicher Leidenschaft, mit der verantwortungsvolle Schäfer ihre Tiere schützen wollen, wollen wir die Wölfe vor erneuter Ausrottung schützen.“  Dazu würde auch die Offenlegung von Fake-News, wie z. B. durch Zaunkontrollen, gehören. Ulrike de Heuvel: „Hier gehen wir keine Kompromisse ein und wir nehmen dafür auch in Kauf, uns dadurch unbeliebt zu machen. Der Wolf hat nun mal keine eigene Stimme, also müssen wir für ihn sprechen.“ 

Ebenso machte de Heuvel noch einmal den Unterschied zu der Organisation Wikiwovles deutlich, die Weidetierhaltern ohne Gegenleistung hilft.  Wolfsschutz Deutschland e.V. gehe hier ganz bewusst einen anderen Weg, weil so mancher Weidetierhalter, der sich Zäune aufstellen ließ, gleich darauf zum nächsten Mahnfeuer rannte, um den Abschuss von Wölfen zu fordern. Ein solches Verhalten sei  völlig kontraproduktiv. Ulrike de Heuvel stellte klar, dass auch Wolfsschutz-Deutschland e.V. Hilfe beim Zaunbau anbiete. Allerdings würde sich der Verein vorher vertraglich absichern, dass eben nicht gegen Wölfe gehetzt wird.

Wölfe fressen hauptsächlich Rehe und Hirsche. Weidetiere machen nur 1,1 % ihrer Nahrung aus.

De Heuvel: „Ebenso sind wir der Überzeugung, dass kein einziger Wolf aufgrund von Rissen abgeschossen werden darf, denn Abschüsse helfen keinem Weidetierhalter wirklich weiter, sondern wecken nur Begehrlichkeiten für Tricksereien. Wie wir in diversen Zaunkontrollen nachweisen konnten, werden von bestimmten Schäfern Risse provoziert, um genau solche Abschussverfügungen zu erwirken.“ Stattdessen sollte endlich eine Weideprämie eingeführt werden. Eine solche wird weiter von der GroKo in Berlin blockiert. Die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes werde so auch keinem einzigen Schäfer helfen. Zumal oft mehr Tiere Hunden zum Opfer fallen, als durch Wölfe. Ganz abgesehen von der Anzahl an Tieren, die durch Krankheiten, Vernachlässigung und andere Ursachen zu Tode kommen. Die Politik suggeriere Weidetierhaltern, dass Abschüsse eine Lösung seien.

Podiumsdiskussion zum Thema Wolf und Weidetierhaltung. Jos de Bruin von Wolves Unlimited klärte auf.

Im Verlauf der Veranstaltung stellten Jos de Bruin und Gaby Steegmann ihre Arbeit in der Wolfssauffangstation vor und klärten fachlich über Wölfe und ihr Verhalten auf. Die Diskussionsbereitschaft an diesem Nachmittag war enorm hoch, es gab viele Wortmeldungen. Doch die Fragen an das Podium selber hielten sich in Grenzen. Trotzdem gab ein Wort das andere. So entstand zwischen Wolfsschützern und Weidetierhaltern so mancher Schlagabtausch.
Auch Kurt Opriel, Antragsteller der Abschussverfügung gegen Wölfin Gloria ergriff sichtlich verärgert das Wort. Unter anderem beschwerte er sich über die Vorwürfe und Kritiken bezüglich seines Herdenschutzes. Schließlich hätte er alles getan; die Zäune aufgerüstet und alle Vorgaben umgesetzt, die der LANUV gefordert hätte. Nun wüsste er auch nicht mehr weiter. Seine Tiere blieben bis auf weiteres eingestallt. Auf die immer wiederkehrenden Fragen nach dem Einsatz von Herdenschutzhunden, musste der Nebenerwerbsschäfer leider einräumen, dass dies bei ihm nicht umsetzbar sei, da er Hunden zwiespältig gegenüberstehe. Dass Opriel sich den Vorwürfen gegen ihn gestellt hat, ist durchaus anzuerkennen, auch die Bereitschaft nun endlich Hilfe bei der Zaunaufrüstung anzunehmen – doch leider kein Wort davon, den Eilantrag zurückzuziehen. Darauf warteten die Wolfsbefürworter an diesem Tag leider vergebens! (Anmerkung: Außerdem sind seine Zäune erst seit Kurzem aufgerüstet und die meisten Schafe sind nun sowieso eingestallt. Dieser Schäfer erhält einen vierstelligen Beitrag an EU-Subventionen für sein Hobby)
Ansonsten verlief dieser Nachmittag im Großen und Ganzen gemäßigter, als vorangegangene Veranstaltungen. Dies war mit Sicherheit auch der Verdienst von Adnan G. Köse, der bei der Moderation immer wieder zum Thema zurückführte.

Wie kann Koexistenz gelingen?

Ein großes Thema nach wie vor: Förderanträge, deren mangelnde Bearbeitung, die Finanzen und die Politik. Leider hatte Peter Schütz vom Umweltministerium abgesagt, so blieben viele Fragen leider unbeantwortet.

Der Filmemacher Adnan G. Köse hatte zur Podiumsdiskussion nach Dinslaken eingeladen.

Maik Dünow von der Schäferei Wesel betonte, „er sei nicht gegen den Wolf, nur für seine Schafe“ (Anmerkung: Was auch immer das heissen mag). Er wollte wissen, was Wolfsschützer denn schon finanziell für Gloria getan hätten und schlug deshalb eine Patenschaft für Herdenschutzhunde, anstatt für Wölfe, die niemandem gehörten, vor.  (Anmerkung: Was hat Herr Dünow denn schon an Natur- und Wolfsschutz gespendet?  Seine Forderungen sollte Maik Dünow an die Landesregierung in NRW richten, denn in anderen Bundesländern werden auch bereits Herdenschutzhunde bezahlt. Wir von Wolfsschutz Deutschland e.V. fordern zudem seit zwei Jahren von der Bundesregierung, doch endlich eine bundesweite Lösung zu finden, in der ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt wird. Dadurch könnte überall unbürokratisch gefordert und gefördert werden. Dies würde dann auch Schäden von wandernden Jungwölfe abdecken. Außerdem ist von Berufsschäfern schon ein gewisser Eigenanteil als Unternehmer zu erwarten.  Zumal Schäfer Dünow im vergangenen Jahr fast 150.000 Euro an EU-Subventionen erhalten hat.  Unternehmer anderer Branchen werden hier vielleicht fassungslos mit dem Kopf schütteln)

Auch Florian Preis von der Ruhrschäferei meinte, dass er zwar nicht unbedingt ein “ Wolfsfan“ sei, wie die Wolfsschützer, doch suche er nach anderen Lösungswegen als den Abschuss der Wölfin. Im Gegenteil, er betonte lautstark, dass auch der Wolf das Recht habe, hier zu leben. Er glaube an die Koexistenz zwischen Wölfen und Schafen.  Ferner gab es Kritik an der angeblich viel zu späten Reaktion aus der politischen Ebene. Schon vor 20 Jahren hätte man sich adäquat auf die zu erwartende Situation einstellen müssen.
Pufferzonen hin, Fördergelder her…, auch dazu bezog unser Verein Stellung. Warum wird nicht ganz Deutschland zum Wolfsland erklärt? Das würde sicherlich vieles vereinfachen.

Auch Peter Malzbender (NABU Wesel) betonte nochmals, dass der Lebensraum für Wölfe hier mehr als gegeben sei, und gab zu bedenken,  dass nur etwa 1% der Nutztiere im Kot der Wölfe wiedergefunden wird.

Die Wolfsteamleiterin NRW unseres Vereins  Wolfssschutz Deutschland e.V. , Ulrike de Heuvel, stellte die Position unseres Vereines auf der Veranstaltung dar.

Und das Fazit der Veranstaltung? Die Unbelehrbaren und Beratungsresistenten erreichte man natürlich auch diesmal nicht. Dennoch gibt es durchaus die Bereitschaft, sich weiter zu treffen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen. Vor allem aber, um der Politik gemeinsam auf die Füße zu treten – wir für die Wölfe und die Weidetierhalter für ihre Schafe…!

(Ulrike de Heuvel und Cordula Oppermann)

 

Offener Brief an den Umweltausschuss des Bundesrates – die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt gegen geltendes EU-Recht!

Offener Brief

Sekretärin des Ausschusses m.d.W.d.G.b.: Ministerialrätin Silke Podschull-Wellmann

Bundesrat
Büro des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

11055 Berlin

Tel:  030 18 9100-230 | Fax:  030 18 9100-400

bundesrat@bundesrat.de

 

 

Sehr geehrte Mitglieder *innen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,

wir appelieren eindringlich, die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die am 19.12.19 vom Bundestag genehmigt wurde, nicht weiter abzusegnen. Alle bereits erstellten Rechtsgutachten (die auch in Anhörungen vorgestellt wurden) haben eine mit dem EU-Recht (FFH Richtlinien) nicht einhergehende Rechtmäßigkeit festgestellt. Mehrere Bürger haben bereits bei den zuständigen EU-Ausschüssen Beschwerde eingelegt und es wird nun wohl auch bereits eine Prüfung dieser Beschwerden vorgenommen. Als Folge könnten EU-Verfahren auf Deutschland zukommen.

Eine solche Gesetzesänderung dient aber augenscheinlich nur einer großen Lobby – die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte – vertritt. Dabei scheinen deren wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund gestellt zu werden. Gerade diese Lobbyinteressen werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – zumal die Agrarlobby selber durch Wolfsabschüsse überhaupt keinen echten Vorteil zu erwarten hat, denn die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes bietet für Weidetierhalter gar keine Lösungen an. Vielmehr wird der Eindruck erweckt, man könne nun durch das Provozieren von Rissen noch leichter Abschussverfügungen erreichen. Gleichzeitig werden echte Hilfen und Unterstützungen für Weidetierhalter seit Jahren seitens der GroKo blockiert.  Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. Die Lobby, die als einzige wohl tatsächlich einen Vorteil von dieser Änderung haben könnte, wären die Jäger. So manche/r malt sich wahrscheinlich bereits die Wolfsthrophäe im heimischen Wohnzimmer aus, weil diese Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ein weiterer Schritt der Wölfe in Richtung Jagdrecht bedeutet.

Dabei geht das Votum der meisten Bürger in eine ganz andere Richtung: Klimaschutz geht nicht ohne Naturschutz einher. Und ganze Wolfsfamilien niederzuschießen gehört mit Sicherheit nicht zu den Zielen, die Bürger möchten, was Umfragen ja auch immer wieder deutlich belegen. Nicht umsonst sinken die Umfragewerte der Großen Koalition immer weiter ab.

Ungeachtet dessen, dass mehr Weidetiere durch Krankheiten, Vernachlässigung und Hundebisse ums Leben kommen, landen die meisten am Ende ihres Lebens doch beim Schlachter. Dabei wollen hier die Verbraucher weder das Fleisch, noch die Wolle von Schafen. Es ist unfassbar, mit welchem Egoismus und mit welcher Dreistigheit augenscheinlich Weidetierhaltern ermöglicht werden soll, dass ihre Interessen und ihr Hobby künftig über den Interessen des Allgemeinwohls stehen sollen. Fakt ist, dass die Mehrheit der Deutschen die Wölfe in Deutschland begrüßt, und eine Minderheit der Jäger- und Bauernlobby alles dafür tut, ihren Willen gegen das Allgemeinwohl aller Bürger durchzusetzen. Mit dem Durchwinken der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes handelt die Bundesregierung nicht nur gegen EU-Recht, sondern auch ganz klar gegen das Allgemeinwohl. Und nein, wir brauchen auch nicht noch mehr beweidete Grünflächen, was wir brauchen sind Wildnisgebiete, die auch das Klima schützen können. Wölfe können zur Renaturierung Entscheidendes leisten.  Auch hier hat Deutschland sein Ziel verfehlt. Wir fordern Regierung und Umweltausschuss auf, diese Herausforderungen endlich anzugehen, statt dem Lobbyismus weiter zu frönen.

Mit den besten Grüßen

Wolfsschutz Deutschland e. V.

Brigitte Sommer

Vorsitzende

 

Hintergrund:

Mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU genehmigte sich am 19.Dezember die GroKo die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf). Künftig dürfte unter anderem in Wolfsrudel hineingeschossen werden bis keine weiteren Schäden mehr auftreten. Und dies ganz gleich, welcher Wolf Verursacher war. Zeitliche und räumliche Zuordnung würden ausreichen, wobei weder die Begriffe des „ernsten“ noch des „erheblichen“ Schadens genau definiert werden können. Sogar aufgrund von Schäden bei Hobbyschäfern sollen nun Wölfe abgeschossen werden dürfen. Das klingt unfassbar und das ist es auch. Denn bereits in der Anhörung https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/ im Umweltausschuss eine Woche vorher haben diverse Juristen, darunter auch Christina Patt von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (hier die aktuelle Pressemitteilung der DJGT zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: http://www.djgt.de/system/files/307/original/201219_PM_Änderung_BNatSchG.pdf?fbclid=IwAR1Ox_YLVw7YtirvdLEHZyHdqtcVQZQpQ2T3WQC84pfQQFf42JXKzgQrfZQ   )versucht darzulegen, dass der Entwurf und nun auch die Verabschiedung dieses Gesetzes keinesfalls EU-rechtskonform ist. Man scheint in dieser GroKo aber auf überhaupt keine Fachleute mehr zu hören. Weder im Bereich Klima- noch im Bereich Naturschutz.

Am 30. Januar findet die nächste Sitzung des Umweltausschusses zur LEX-Wolf im Bundesrat zum Durchwinken statt. Abgestimmt wird am 14. Februar.  https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/985/07.html#top-7Hier die Liste der Mitglieder https://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/ausschuesse/u/u.html?nn=4351662&fbclid=IwAR36Numl71V0bGdJI6DGjugyWOyS4BpC_TI3laErA07RbuK5594xVq4bdlE

Geleitet wird der Umweltausschuss von Niedersachsens Umweltminister Lies, der inwzischen gut 200.000 Euro für eine erfolglose Jagd auf Wolf Roddy ausgegeben hat. Wir berichteten u. a.hierhttps://wolfsschutz-deutschland.de/2020/01/18/naturschutz-tierschutz-und-muellfrevel-in-niedersachsen-doch-umweltminister-lies-spd-will-wohl-weiter-nur-wolf-roddy-an-den-kragen/  https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/19/erfolg-in-schleswig-holstein-schiessbefehl-auf-wolf-dani-gw924m-wird-aufgehoben-jedenfalls-vorerst/

Ebenfalls Mitglied im Ausschuss ist Umweltminister Albrecht aus Schleswig-Holstein, der eine ähnlich sinnlose Jagd auf Wolf Dani veranstaltet hatte. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/01/offener-brief-an-umweltminister-albrecht-gruene-in-schleswig-holstein-zur-erweiterten-abschussverfuegung-gegen-wolf-dani/

Desweiteren ist auch Umweltministerin Siegesmund mit in der Runde.  Die  Ministerin aus Thüringen möchte auch weiter Wölfe töten lassen. Neben gesunden Mischlingswelpen soll es nun auch noch der Wolfsmutter Ohrdi an den Kragen gehen. Zwei Umweltverbände klagen gegen diese Abschussverfügung der Mutterwölfin. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. werden erneut Anzeige gegen die Ministerin sowie alle ausführenden Personen erstatten, sollten Welpen, Mutter oder ein hinzugewanderter Rüde getötet werden.

Sachsen-Anhalts Umwelministerin Dalbert wird auch dabei sein. Ihr Umweltministerium weisst ganz  klar darauf hin, dass man sich in Sachsen-Anhalt  nach dem höherrangigen Recht der EU richten und nicht nach der Gesetzesänderung des BundesNatschG. 
Hier nachzulesen. Nach Ansicht von Sachsen-Anhalts Umweltstaatssekretär Klaus Rehda wird das aber wenig am Umgang mit auffälligen Wölfen ändern. Zitat: „Der Bundestag hat zwar solche Intentionen beschlossen, aber das EU-Recht sagt etwas anderes. Wir werden uns definitiv an EU-Recht halten. Wir müssen jeden einzelnen Abschuss genehmigen, und das werden wir uns sehr genau überlegen.“ https://www.mdr.de/…/loesung-wolfs-attacken-jerichower-land…

Weitere Informationen zur rechtlichen Situation. Link zur Pressemitteilung der DJGT – http://www.djgt.de/system/files/313/original/200129_DJGT_PM_Appell_Bundesrat.pdf

 

 

Ein schwarzer Tag für den Wolfsschutz – Bundestag stimmt Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex-Wolf) zu

Von links: Angelika Zipper, Brigitte Sommer und Jürgen Götz vor dem Bundestag.

Feuer frei auf Deutschlands Wölfe

Mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU genehmigte sich heute die GroKo die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf). Künftig darf also unter anderem in Wolfsrudel hineingeschossen werden bis keine weiteren Schäden mehr auftreten. Und dies ganz gleich, welcher Wolf Verursacher war. Zeitliche und räumliche Zuordnung reichen aus, wobei weder die Begriffe des „ernsten“ noch des „erheblichen“ Schadens genau definiert werden. Sogar aufgrund von Schäden bei Hobbyschäfern sollen nun Wölfe abgeschossen werden dürfen. Das klingt unfassbar und das ist es auch. Denn bereits in der Anhörung im Umweltausschuss eine Woche vorher haben diverse Juristen, darunter auch Christina Patt von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (hier die aktuelle Pressemitteilung der DJGT zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: http://www.djgt.de/system/files/307/original/201219_PM_Änderung_BNatSchG.pdf?fbclid=IwAR1Ox_YLVw7YtirvdLEHZyHdqtcVQZQpQ2T3WQC84pfQQFf42JXKzgQrfZQ   )versucht darzulegen, dass der Entwurf und nun auch die Verabschiedung dieses Gesetzes keinesfalls EU-Recht-Konform ist. Man scheint in dieser GroKo aber auf überhaupt keine Fachleute mehr zu hören. Weder im Bereich Klima- noch im Bereich Naturschutz.

Politik nur für die Landbevölkerung – Städter alle Balkonbiologen

Wie Ralph Lenkert von den Linken in der Debatte zur Abstimmung heute richtig bemerkte, wird diese Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes keinem Schäfer helfen. Er forderte stattdessen – wie wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auch – Ausgleichszahlungen und Weideprämie sowie die Verbesserung des Herdenschutzes. Ebenso wären zahlreiche Klagen zu befürchten und man hätte Strafen von der EU zu erwarten, was am Ende die Kommunen (und den Steuerzahler) belasten würde. Die Reden von CDU/CSU, AfD sowie der FDP waren an Populimus nicht mehr zu überbieten. Sie schürten Angst und traten mit falschen Wolfsbestandszahlen- und Prognosen sowie allerlei weiteren alternativen Fakten auf, wie z. B. dass man auf Deichen nicht schützen könne. Schulze von der CDU/CSU nannte beispielsweise alle Städter „Balkonbiologen“. Ferner dürfe es hier keinen „zivilen Ungehorsam“ geben. Solche Aussagen halten wir für demokratiegefährdend.

Ziviler Ungehorsam

Bleibt zu hoffen, dass die EU dieses Gesetz genauso kippen wird wie die Maut. Bis dahin braucht es mutige Menschen, die sich in eben jenen zivilem Ungehorsam üben, der sogar im Grundgesetz verankert ist und der Motor einer jeden Demokratie ist. Und es liegt wohl jetzt in der Verantwortung der großen Umweltverbände gegen diese Gesetzesänderung zu klagen. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. protestieren auf das Schärfste gegen diese Gesetzesänderung.

Hier noch einmal die Debatte im Ausschuss vom 09.12.19 https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7404842&url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk%3D&mod=mediathek&fbclid=IwAR3kO0jWlXoZewGZEnDhgomALJGVOilAwVfjkZSshZcjohIZAl2WLTwzdSE#url=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&mod=mediathek

Hier die Abstimmung im Bundestag, 19.12.19 https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw51-de-bundesnaturschutzgesetz-673952

 

 

Niedersachsen: Umweltminister Lies (SPD) verlängert Schießbefehl auf Wolf Roddy und holt Jäger mit ins Boot – Wolfsschutz Deutschland e. V. droht mit Anzeige

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) verlängerte jetzt nicht nur erneut den Schießbefehl auf Wolf Roddy, sondern er will gleich auch noch die Jäger mit ins Boot holen.  Künftig will Lies sogar Wölfe nach Quote abschießen und er will dazu eine eigene Wolfsverordnung kreieren. Dies würde gegen EU-Recht sowie Tierschutzrecht verstoßen, finden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. und wir werden Anzeige gegen Minister und Jäger erstatten, sollten Roddy oder andere Wölfe erschossen werden.

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) bat am 28. November auf der Jahresversammlung des Zentralverbands der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden (ZJEN) in Bad Fallingbostel die Jäger in Niedersachsen um Mithilfe beim Thema Wolf, steht in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums.  Zitat aus der PM:  „Wir müssen gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die auch eine ausreichende rechtliche Absicherung für die Jäger garantiert“, sucht Lies den Schulterschluss mit den Jägern. Wenn die rechtliche Grundlage für die Entnahme eines Wolfs gegeben ist, dann geht dies nach Ansicht von Lies nicht ohne Unterstützung der Jäger. „Ich bin froh, dass wir den Dialog dazu konsequent führten“, so der Umweltminister, der zugleich auf den gesetzlich „sehr engen Rahmen“ beim Thema Wolfsentnahme hinwies.

Das halten wohl die Wölfe von dem Vorhaben des Niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies. ©Brigitte Sommer

Strafanzeige gegen Lies und Jäger

Anscheindend möchte Lies diesen engen gesetzlichen Rahmen so schnell wie möglich aushebeln. Mit „rechtlicher Grundlage“ spielt Lies wohl auch die geplante Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) an, die von seiner Amtskollegin, Bundesumweltministerin Schulze entworfen worden war und für die demnächst im den Bundestag abgestimmt werden soll. Hier unsere Stellungnahme dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/12/02/stellungnahme-an-den-umweltausschuss-zum-gesetzentwurf-der-bundesregierung-zur-aenderung-des-45-abs-7-bnschg-lex-wolf/

Am Montag, den 09.12.19,  findet eine öffentliche Anhöhrung zur „Lex Wolf“ in Berlin statt.  Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) gerät indes selbst unter Druck, denn in einer Rüge kreidet ihr der Bundesrechnungshof an, hunderte Millionen Euro für Berater ausgegeben zu haben. Mit diesem Geld hätte man sämlichen Weidetierhaltern in ganz Deutschland wolfsabweisende Zäune bezahlen können.

Tatsächlich läuft noch immer eine Klage eines Naturschutzvereins gegen die Abschussgenehmigung des Rodewalder Rüden. Obwohl es hier wohl noch kein abschließendes Urteil gibt, lässt Lies weiter Jagd auf Wolf Roddy machen. Sollten hier Jäger tatsächlich mit an der Jagd beteiligt werden und der Wolfsrüde oder ein anderer Wolf erschossen werden, erstatten wir von Wolfsschutz Deuschland e. V. Strafanzeige, sowohl gegen die ausführende Person, als auch gegen Umweltminister Lies.

Weiter heisst es in der Pressemitteilung des Niedersächsischen Umweltministeriums, dass mit der Förderung  ja schon die Beschaffung von wolfsabweisenden Zäunen – zum Beispiel bei Schafen – ermöglicht werde. Aber man könne nicht überall in Niedersachsen entsprechende Zäune aufstellen. Gerade an den Deichen sei schon aus technischen Gründen ein solcher Schutz nicht möglich. Und im Gegensatz dazu könne sich eine Rinderherde „zum Teil selbst schützen“, so Lies.

Wie bitte? Selbstverständlich ist eine Weidetierhaltung hinter wolfsabweisenden Zäunen auch an und auf Deichen möglich.

Es genügt einfach lesen zu können, um hier zu sehen, welche Möglichkeit es gibt, Zäune auch an Wasserflächen und Deichen einzubauen.

Umweltminister Lies scheint auch in Bezug auf Rinderhaltung leider völlig faktenresistent oder lobbygesteuert zu sein. Unsere heutigen, hochgezüchteten Rinderrassen haben es verlernt, ihre Kälber zu verteidigen. Erschwerend kommt hier noch hinzu, dass die meisten Kühe auch noch enthornt werden. Wölfe sind Opportunisten. Sie können sehr schnell einschätzen, ob ein Kalb fit ist oder nicht. Wie soll ein Wolf wissen, dass Schaf „erlaubt“ ist und Rind nicht? Zumal das Umweltministerium ja bereits selber Zäune für Rinder in die Förderkulisse mit Billigkeitsleistungen mit hineingenommen hatte. Wolfsexpertin Dr. Marion Ebel bestätigt diese Fakten auch noch einmal in einem Interview in der Sendung „Hallo Hessen“ – ab Minute 10 zu hören und zu sehen: https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a-z/hallo-hessen/sendungen/hallo-hessen–woelfe-in-hessen,sendung-75300.html

Weidetierhaltung vor Naturschutz

Wichtig sei, dass jetzt zügig die Gesetzesnovelle des Bundesnaturschutzgesetzes umgesetzt werde, die „Lex Wolf“, um einen rechtsicheren Rahmen für die notwendigen Ausnahmegenehmigungen für eine Entnahme zu erhalten – von einzelnen, auffälligen Tieren, heisst es weiter in der Pressemitteilung. Zitat: „Im Konflikt zwischen Weidetierhaltung und Wolf müssen wir am Ende immer die Zukunft der Weidetierhaltung in Niedersachsen sichern“, so Lies. „Auf dieser Basis werden wir vorgehen. Klar ist aber auch, der hohe Schutzstatus des Wolfs grenzt den rechtlichen Rahmen ein.“

Lobby für Jäger – Lies will Wölfe nach Quote schießen

Das Ziel müsse lauten: Über eine Ausnahmegenehmigung oder mit einer Quote wie in Frankreich einzelne Wölfe zu entnehmen. Das Ministerium arbeite gerade an einer Wolfsverordnung, die ein Raster definiere für künftiges Vorgehen, auch „um die Jäger einzubinden. Denn ich brauche ihre Unterstützung“, betonte Lies. „Ich möchte die Jäger rechtlich absichern, so dass ihnen kein Problem entsteht. Und: Wenn wir über einen Abschuss entscheiden, dann gehört es dazu, dass die Gesellschaft diese Entscheidung auch akzeptiert“, so der Umweltminister. Er werde „für dieses Modell überall werben im Sinne der Jäger“.

Eine Lies´sche Wolfsverordnung würde, wie er sie plant, nach unserer Ansicht genauso gegen EU-Recht verstoßen, wie die geplante Änderung des Naturschutzgesetzes. Es gehört ebenso zu einer demokratischen Gesellschaft, dass Poltiker dann auch entsprechende Anzeigen und Klagen von Naturschutzverbänden akzeptieren müssen. Im Sinne der Bürger, der Umwelt, des Klimas und des Naturschutzes.

Quellen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/lies-bittet-jager-um-unterstutzung-beim-wolf-verordnung-fur-entnahme-im-notfall-geplant-183081.html

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/umweltministerium-gibt-offenbar-hunderte-millionen-euro-fuer-berater-aus-a-1293985.html

 

Stellungnahme an den Umweltausschuss zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des §45 Abs.7 BNschG („Lex Wolf“)

Öffentliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des §45 Abs.7 BNschG („Lex Wolf“) – per E-Mail an umweltausschuss@bundestag.de

Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Umwelt etc.,
sehr geehrte Mitglieder der mitberatenden Ausschüsse,
sehr geehrte Sachverständige,

der Verein Wolfsschutz Deutschland e.V. lehnt diesen Gesetzentwurf kategorisch und auf das Schärfste ab, da er auf eine Legitimation zur Wiederausrottung des Wolfes in Deutschland hinausläuft.

Der ‚höchste Schutzstatus‘ des Wolfes – der in der Praxis in einigen Bundesländern bereits unterlaufen wird – wäre dann nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem er steht.

Wir verneinen ganz grundsätzlich die Notwendigkeit einer Änderung des BNSchG, da die Argumente, die dafür angeführt werden, einer Überprüfung nicht standhalten.

Im Wesentlichen sind diese:

Argument Rissvorfälle bei Weidetieren und wirtschaftliche Schäden; Zukunft der Weidetierhaltung
Die „Lex Wolf“ sieht vor, dass Risse nicht mehr individualisiert werden müssen, sondern Wölfe ‚entnommen‘ werden dürfen, bis keine Risse mehr stattfinden. In der Praxis hieße das, dass künftig ganze Wolfsrudel und auch durchziehende Jungwölfe getötet werden dürften, bis zur völligen Auslöschung einer Population.
Begründet wird dies mit den wirtschaftlichen Schäden, die WeidetierhalterInnen durch Wolfsrisse entstehen. Dem widersprechen wir energisch! Erstens werden die SchäferInnen für Verluste durch Wolfsrisse zu 100% entschädigt – anders als für die nicht seltenen Risse durch wildernde Hunde -, und zweitens erlaubt die EU seit Anfang 2019, alle Herdenschutzmaßnahmen zu 100% durch das jeweilige Bundesland zu fördern. Trotz dieser großzügigen Regelungen ist es für viele WeidetierhalterInnen anscheinend leichter, nach dem Abschuss von Wölfen zu rufen, als ihre Tiere wirksam zu schützen. Unsere Zaunkontrollen an den Orten und in den Gebieten von Wolfsvorkommen und -rissen zeigen wieder und wieder, mit welcher Fahrlässigkeit Weidetiere Gefahren ausgesetzt werden. In zahlreichen Fällen läuft diese Fahrlässigkeit regelrecht auf eine Anfütterung von Wölfen und anderen großen Beutegreifern hinaus.

Gänzlich überzogen ist das Argument, dass die Weidetierhaltung wegen des Wolfes vor dem Aus stünde. Besonders die Verbände der WeidetierhalterInnen führen dieses immer wieder an, obwohl alle Daten und Fakten beweisen, dass die wirtschaftlichen Probleme struktureller Natur sind. Weil man aber auf strukturelle Probleme nicht so gut mit dem Finger zeigen kann, zeigt man auf den Wolf. Mit anderen Worten: Wider besseres Wissen wird der Wolf zu einem Bösewicht hochstilisiert, der einen ganzen Berufsstand zu ruinieren droht.

Was Bauern und Bäuerinnen sowie Weidetierhalter *innen übrigens niemals erwähnen, ist die hohe Zahl der ‚Falltiere‘, das sind die Tiere, die im üblichen Betrieb zu Tode kommen, also als Kadaver in den Tierkörperverwertungsanstalten entsorgt werden. Diese Zahlen gehen allein für Schafe und Ziegen in die Hunderttausende. (Aus einigen Bundesländern gibt es amtliche Zahlen, aus anderen nur Schätzungen. Beispiel Niedersachsen: Zahl der ‚Falltiere‘ jährlich um die 15.000 Schafe und Ziegen sowie mehr als 115.000 Rinder (ohne Totgeburten); Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19: 404. Vierhundertundvier!). Diese Verluste, für die es keine Entschädigungen gibt, werden von den WeidetierhalterInnen achselzuckend hingenommen. Zudem sind Preise für Nutztiere rapide in den Keller gesunken, deshalb lauern wohl einige Tierhalter auf Rissentschädigungen und provozieren Risse.

Es sollte endlich eine bundesweit einheitliche Lösung mit der kompletten Bezahlung von wolfsabweisenden Zäunen für alle Berufs- und Hobbyweidetierhalter in ganz Deutschland (was auch wandernde Jungwölfe einschließen würde) geben, wie es  auch von der EU seit Anfang des Jahres erlaubt wurde. Desweiteren fordern auch wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. eine höhere Weidetierprämie für Weidetierhalter *innen. Dafür sollte es dann aber auch keine Entschädigung bei Rissen mehr geben, damit Weidetierhalter *innen endlich die Verantwortung für das Wohlergehen ihrer anvertrauten Tiere übernehmen. Ganz zu schweigen von Abschussgenehmigungen aufgrund von Rissen. Dies zieht lediglich alle möglichen Tricksereien bestimmter Weidetierhalter *innen nach sich, die das Wohl ihrer Tiere aufs Spiel setzen, um einen Abschuss zu erlangen. Wir haben bei zahlreichen Kontrollen nachgewiesen, dass hier teilweise keine Spannung auf den Zäunen war und sich große Lücken in den Zäunen befanden. Wir halten deswegen auch die Änderung des Naturschutzgesetzes (Lex-Wolf) für völlig verfehlt.

Argument Rechtssicherheit:
Der Gesetzentwurf definiert nicht, was ein „erheblicher Schaden“ sein soll. Der Rechtsfrieden wird also gerade nicht hergestellt. Noch schwerwiegender ist die Tatsache, dass der Gesetzentwurf nicht mit EU-Recht konform ist und Deutschland erneut ein Vertragsverletzungsverfahren droht. Im jüngsten Urteil des EuGH vom Oktober 2019 wurde noch einmal bekräftigt, dass der Schutz gefährdeter Arten – und zu denen gehört der Wolf auch in Deutschland – Priorität hat gegenüber anderen Aspekten. (Siehe dazu auch die rechtliche Würdigung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrechte.)

Dass es zukünftig erlaubt sein soll, Wolfsmischlinge zu töten, sehen wir als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Argument Sicherheit von Menschen:
Einer der Eckpfeiler unseres Rechtssystems ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel. So kann z.B. kein Gesetz den LKW-Verkehr pauschal verbieten, obwohl jedes Jahr Hunderte von Menschen zu Tode und Tausende zu Schaden kommen durch Unfälle mit LKW. Im Fall des Wolfes ist es sogar so, dass die Gefahr von Wölfen für Menschen eine rein theoretische ist. In 20 Jahren hat es nicht einen einzigen Angriff auf Menschen gegeben. Weniger Risiko für Leib und Leben geht nicht!

In Zeiten des dramatischen Artensterbens sollten wir die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begrüßen und fördern, anstatt mit der „Lex Wolf“ deren erneuter Ausrottung den Boden zu bereiten.

Ursula Ripke, Assistentin des Vorstandes, Brigitte Sommer 1. Vorsitzende

Safe the date Berlin: 09.12.19 – Öffentliche Anhörung zur LEX-Wolf – Hingehen und/oder Protest an den Ausschuss senden!

Die Partei DIE LINKE habe sich dafür eingesetzt, dass es eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung geben wird, schrieb uns eine Mitarbeiterin in einer Mail. Diese findet am 9. Dezember von 16 bis 18 Uhr statt. Stellungnahmen seien immer erwünscht und können an das Ausschusssekretariat des Umweltausschusses als federführendem Ausschuss gesandt werden: umweltausschuss@bundestag.de. Die Stellungnahmen würden  sowohl alle Ausschussmitglieder erhalten, als auch alle mitberatenden Ausschüsse und alle Sachverständigen. Zudem seien sie online auf der Seite des Umweltausschusses abrufbar und liegen vor der Anhörung in Papierform aus. Dies wäre also eine gute Möglichkeit, sich nochmal Gehör zu verschaffen. Wer teilnehmen möchte, muss sich hier anmelden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a16_umwelt/oeffentliche_anhoerungen?fbclid=IwAR1xu-2SHse4x3PiuAfS7O30cLYnI6mJEUQhtzsCVv2GGZ79aezLmKO1Kk8

Das finden wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. auch und wir rufen noch einmal dazu auf, doch an der öffentlichen Anhörung in Berlin teilzunehmen. Wer dies nicht kann, kann schriftlich protestieren:

Die Bundesregierung kuscht vor einer großen Lobby, die eine kleine Minderheit von Wolfshassern, in erster Linie Jäger und vor allem Landwirte, vertritt. Sie schieben ihre wirtschaftlichen Interessen absolut in den Vordergrund. Gerade diese werden von der Gesellschaft seit Jahrzehnten hochgradig subventioniert. Also sollte es recht und billig sein, ein entsprechendes Entgegenkommen zu erwarten – oder die Subventionen für die Landwirte werden massiv zurückgefahren. Aber genau diese kleine Minderheit setzt mit Hilfe der Politik die demokratischen Spielregeln außer Kraft.  Geht die Lex-Wolf durch, wäre es dann möglich, einfach wahllos Wölfe und sogar ganze Wolfsfamilien mit Welpen abzuschießen. Nutztierrisse müssten genetisch nicht mehr einem Wolf zugeordnet werden. Geradezu irrwitzig wäre es, wenn Abschüsse schon zur Abwehr drohender landwirtschaftlicher „Schäden“ erlaubt werden würden. Wölfe könnten dann tatsächlich so lange getötet werden, bis keine „Schäden“, d.h. Nutztierrisse mehr vorkommen (§ 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1). Mit anderen Worten: Erst wenn wieder erneut alle Wölfe in Deutschland ausgerottet sind, finden keine Nutztierrisse durch Wölfe mehr statt. 

Protestaktion – Jede/r kann mitmachen!

Alle, die noch einmal protestieren möchten, finden hier unseren Protestflyer flyer-lex-2 zum Herunterladen und Ausdrucken sowie hier unseren Protesttext, der als Stellungnahme versendet werden kann: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/06/19/wolfsschutz-deutschland-lex-wolf-ist-die-legitimation-zur-erneuten-ausrottung-der-woelfe-aufforderung-an-abgeordnete-dem-gesetz-nicht-zuzustimmen/

Aktueller Hintergrund mit Erklärung der rechtlichen Lage von der DJGT dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/23/groko-will-ab-morgen-die-lex-wolf-durch-den-bundestag-peitschen-bitte-protestieren/

In einer Pressemitteilung kritisiert Dr. Kirsten Tackmann die Bundesregierung scharf. Zitat: Mit ihren Änderungsvorschlägen zum Bundesnaturschutzgesetz will die Bundesregierung angeblich Rechtsicherheit schaffen. Genau das wird aber nur vorgetäuscht. Ohne klare Definition im Gesetzentwurf, was ein „erheblicher Schaden“ ist, der die Ausnahme vom Tötungsverbot begründen soll und seine klare Abgrenzung von der bisherigen Grundlage „existenzgefährdender Schäden“ wird die Rechtsunsicherheit noch verstärkt. Und es entsteht der Verdacht, dass damit der Schutzstatus durch die Hintertür klammheimlich und rechtswidrig aufgeweicht werden soll. Das wird weder die Konflikte vor Ort befrieden, noch die Weidetiere besser schützen. Hier die PM https://kirstentackmann.de/bundesregierung-versucht-beim-artenschutz-zu-tricksen/

Bundesregierung blockiert gleichzeitig Weidetierprämie

Diese Scheinheiligkeit der Koalition in Sachen Weidetierhaltung sei „schwer zu ertragen.“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag die Beratungsergebnisse im Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. Noch am Mittwoch wurde der Antrag von LINKEN und Grünen für eine Weidetierprämie abgelehnt. Diese Hilfe wäre direkt und unkompliziert in den Betrieben angekommen. Auch alle Änderungsanträge der LINKEN zum Bundeshaushalt 2020 für die Weidetierhaltungen – ein Bundesprogramm Weidetierhaltung mit 50 Millionen Euro jährlich und ein Herdenschutzkompetenzzentrum mit 2 Millionen Euro jährlich – wurden leider abgelehnt. Hier die PM https://kirstentackmann.de/weidetierhaltung-hilfe-versprochen-gebrochen/

Auch die Grünen gegen Lex-Wolf

Diese Antwort erhielten wir auf unser Anschreiben an die GRÜNEN:

Sehr geehrter Herr Vogel,
Frau Lemke dankt dem Vorstand und Frau Sommer sehr für Ihr Schreiben vom 29. Oktober 2019.
Ihre Anmerkungen haben wir gerne aufgenommen. Wir können Ihnen versichern, dass sich Frau Lemke und die
Grüne Bundestagsfraktion weiterhin gegen die geplante Gesetzesänderung einsetzen werden.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Konstanze Behrendt

—-
Konstanze Behrendt
Büro Steffi Lemke MdB

Steffi Lemke MdB
Parlamentarische Geschäftsführerin und
Sprecherin für Naturschutz der
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Bundestag öffnet der Wiederausrottung der Wölfe Tür und Tor – Debatte in der Nacht zeigt den mächtigen Einfluss der Lobbyisten

Am sehr späten Donnerstagabend in den Freitag Morgen hinein hat der Bundestag in der ersten Lesung über einen Kabinettsvorschlag zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zum Wolf beraten. Hier unsere Zusammenfassung und mit einem Link zu allen Reden. Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. fordern die Abgeordneten des Bundestages erneut dazu auf, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Stattdessen fordern wir Weidetierprämien und unbürokratische und vor allem schnelle Auszahlungen für Zäune und schnelle Entschädigungen von Haltern. Wir fordern eine bundesweite Regelung, bei der auch bundesweit entschädigt wird. In Punkto Digitalisierung in Schulen konnte die Bundesregierung  ja auch in den Förderalismus der Länder eingreifen. Warum geht dies nicht beim Thema Wolf? Es  würde hier um Summen gehen, die lächerlich gering erscheinen im Vergleich zu Summen, die von der GroKo bereits verpulvert worden sind oder noch werden, wie beispielsweise 500 Millionen für Mautentschädigungen oder einer EU-Strafe von 11,8 Millionen, die dem Land Niedersachsen wegen nicht ausgewiesener Naturschutzgebiete droht.

Mitmachaktion!

Bitte protestieren Sie weiter und schreiben Sie direkt an Abgeordnete. Sie können hier unseren Flyer herunterladen und mit zum Schreiben hinzufügen: flyer-lex-2

Hier die komplette Debatte im Bundestag als Aufzeichnung mit Reden von CDU/CSU, Grünen, FdP, AfD und Linke. Die SPD trat erst gar nicht an. Die Debatte war auf den späten Abend gelegt worden. Es sind kaum noch Abgeordnete anwesend gewesen. Die FDP will Jagd auf Wölfe machen, CDU/CSU und der AfD geht die LEX-Wolf noch nicht weit genug. Selbst vor alternativen Fakten, wie die „Ausrottung des heimischen“ Muffelwilds“ durch den Wolf, schreckte man hier in den Reden nicht zurück. In Wirklichkeit sind Mufflons eben nicht in Deutschland heimisch gewesen, sondern sie wurden von Hobbyjägern ausgesetzt, um sie anschließend abschießen zu können. Siehe auch Jagdstatistik des DJV.  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-de-bundesnaturschutzgesetz-664350?fbclid=IwAR3T7CAUu5l0-WpbU322End0sVGDYcHMQ39_yO4LkS269AZnlF5AVsBNADc

LEX Wolf bedeutet erneute Ausrottung der Wölfe in Deutschland

Als einziger Redner bezog Ralph Lenkert von den Linken ganz klar Stellung pro Wolf. Er warf der FDP, CDU/CSU und AfD vor, Ängst zu schüren. In Italien und Rumänien kämen auch Weidetierhalter, Touristen und Wölfe miteinander klar, obwohl es dort sehr viel mehr Wölfe als in Deutschland geben würde. Er warf den Parteien vor, kein Geld für die Weidetierhalter ausgeben zu wollen und dazu auch noch Entschädigungen schwierig zu gestalten. Auch er sieht – genau wie wir – in der LEX Wolf, also der Änderung des Bundesnatuschutzgesetzes ,eine Gefahr für die erneute Ausrottung der Wölfe in Deutschland. Hier seine Rede: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7397426&fbclid=IwAR095BF_hMbFJL9yF49Vo5r5uEa6gcsgGhO6fiC8rg5u7Ry835M7uR1QsUM#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczOTc0MjYmdmlkZW9pZD03Mzk3NDI2JmZiY2xpZD1Jd0FSMDk1QkZfaE1iRkpMOXlGNDlWbzVyNXVFYTZnY3NnR2hPNmZpQzhyZzV1N1J5ODM1TTd1UjFRc1VN&mod=mediathek

Steffi Lemke von den Grünen hielt eine mehr oder weniger blutleere Rede. Sie verwies darauf, dass eine Gesetzesänderung nicht notwendig wäre, da man z. B. nach der Brandenburger Wolfsverordnung bereits Wölfe abschießen könne. Dort werde dann ein Wolf getötet, wenn er zwei Mal einen wolfsabweisenden Zaun überwunden habe. Wir von Wolfsschutz- Deutschland e. V. haben bereits in aller Entschiedenheit gegen die Brandenburger Wolfsverordnung protestiert. Wir haben den starken Verdacht, dass nach dieser Verordnung bereits in diesem Jahr ohne die Öffentlichkeit zu informieren, Wölfe in Brandenburg „beseitigt“ worden sind. Nach unserer Ansicht dürften nach Rissen überhaupt keine Wolfsabschüsse in Aussicht gestellt werden, weil diese Aussicht Tür und Tor für Betrügereien eröffnet. Wolfshassende Weidetierhalter schrecken beispielsweise nicht davor zurück, Lücken in die Zäune einzubauen und den Strom abzustellen, um Risse zu provozieren und danach einen Wolfsabschuss erreichen zu können. Ferner wieß Lemke darauf hin, dass man einem zum Abschuss freigegebenen Wolf nur schwer habhaft werden könne. Dies könnte in Zukunft ganz anders aussehen, denn in Sachsen hat man erneut begonnen, einem Wolf aus einem Rudel einen Sender zu verpassen. Auch in Niedersachsen ist dies geplant. Allerdings konnte man hier noch keinen einzigen Wolf fangen. Gelingt dies aber irgendwann, hätten Wölfe auf die ein Schießbefehl ausgestellt worden ist, keine Chance mehr, weil besenderte Rudelmitglieder als so genannte „Judaswölfe“ fungieren würden. Hier die Rede: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7397427#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03Mzk3NDI3JnZpZGVvaWQ9NzM5NzQyNw==&mod=mediathek

Wie irrwitzig die Forderung nach einer Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes ist, zeigt allein schon die Statistik für Niedersachen. In ganz Niedersachsen beträgt die Zahl der Wolfsrisse im Monitoringjahr 2018/19 ganze 403 Tiere! und die Zahl der „Falltiere“ – das sind die, die nicht im Schlachthof enden, sondern sonstwie „im üblichen Betrieb zu Tode kommen“ –  beträgt  17.000 „Stück“ Schafe und Ziegen und über 130.000 Rinder (die Totgeburten sind da noch nicht einmal eingerechnet). Quelle: kleine Anfrage der Grünen.

Überhaupt nicht eingegangen wurde von den wolfsfeindlichen Parteien auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Die EU-Richter setzten in einem Urteil gegen Finnland  strikte Bedingungen für Ausnahmen von dem im EU-Recht verankerten Verbot der absichtlichen Tötung von Wölfen. So können Behörden nicht einfach drauflos schießen, sondern es muss wissenschaftlich belegt werden, dass es keine Alternative zum Abschuss gibt. Hier der Link zu unserem Artikel darüber: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/10/11/wolfsabschuss-nicht-leichter-eugh-urteil-gegen-finnland-mit-auswirkungen-auf-die-lex-wolf-und-abschussverfuegungen-in-deutschland/

Die nächtliche Debatte im Bundestag wurde nach einer halbstündigen Debatte beendet und das Thema zunächst in die Umweltausschüsse verwiesen.  Allerdings ist dies kein Grund zum Durchatmen, denn nach drei Lesungen könnte dieses Gesetz tatsächlich durchgepaukt werden.