Niedersachsen: Umweltminister Meyer (Grüne) setzt Schnellfeuer auf Wölfe um

„Niedersachsen ist somit das erste Bundesland, das nach den Vorschlägen des Bundes handelt und das Schnellabschussverfahren umsetzt“, so Umweltminister Meyer (Grüne) in einer Pressemitteilung von gestern. Wolfsschutz-Deutschland e. V. protestiert auf das Schärfste. Schnellabschüsse werten wir als nichts anderes als eine Abkehr von evidenzbasierter Wissenschaft einen Rückfall ins Mittelalter sowie eine Scheinlösung für die Bauern. Warum, lesen sie hier in unserem Bericht.

Danach wird in Gebieten mit überdurchschnittlichen Wolfsangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1000 Metern um die konkrete Weide ohne Abwarten einer DNA-Probe erlaubt. Die EU-Kommission und der Bund hätten dieses Vorgehen schriftlich für rechtmäßig und vereinbar mit der FFH-Richtlinie erklärt.

Beispielfoto neun Monate alter Wolfswelpe © Brigitte Sommer

Zitat: „Für die konkrete Umsetzung gibt es zwei Wege: Im Einzelfall kann jetzt schon in Gebieten mit erhöhten Überwindungen von Herdenschutzmaßnahmen ein Schnellabschuss angeordnet werden. Zur generellen Festlegung dieser Gebiete ist eine Verordnung mit breiter Beteiligung geplant.“

Juristischer Trick – Verordnung statt Gesetzesänderung

Um eine Gesetzesänderung zu umgehen, setzt man nun wohl auf Verordnungen. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen hierfür jetzt konkrete Eckpunkte zur Umsetzung des neuen Verfahrens vorgestellt und mit den Expertinnen und Experten im Dialogforum diskutiert, heißt es in der Pressemitteilung. Demnach plane das Land eine Verordnung (nach § 45 Abs. 7 Satz 4 Bundesnaturschutzgesetz) – https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/45.html   – zu erlassen, welche die Kriterien für die Ausweisung der Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen einheitlich für das ganze Land festschreibt. Auf dieser Grundlage könnten dann Gebiete ausgewiesen und nach einer einmaligen Überwindung des zumutbaren Herdenschutzes (was ist ein zumutbarer Herdenschutz?) ohne DNA-Probe artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen (nach § 45 Abs. 7 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz) erteilt werden.

Selbst ein ausgewiesener Wolfsexperte, nämlich Dr. Carsten Nowak, räumte in einem Vortrag im Januar in Frankfurt ein, dass sogar bei Abschüssen nach den alten Regeln mit DNA-Abgleich noch nie der richtige Wolf geschossen worden sei. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/

Wie viel Sinn sollte es also machen, wenn sowieso nie die „Täter“ abgeschossen worden sind. Auch zum Thema Schnellabschüsse schätzte Nowak die Lage so ein: Man könne jetzt Wölfe im Umkreis von 1.000 Metern innerhalb von drei Wochen töten, wenn sie Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Auch wenn man nicht wisse, ob es der Richtige ist. „Man wird dann vielleicht sehen, ob es besser gelingt, die Wölfe zu kriegen. Höchstwahrscheinlich nicht, wird das nicht der Fall sein, denn ein Wolf hat ein Territorium von  etwa 200 Quadratkilometern, nahezu die Stadtfläche Frankfurt am Mains.“ Wenn er (der Wolf) an einem Tag irgendwo bei Schwanheim wäre, sei er an einem anderen Tag irgendwo bei Kalbach. Deswegen könne man sich da auf die Lauer legen, manchmal kämen die Wölfe auch wieder. Ob dies gelingen würde, das müsse man sehen.

Bauern werden also gar keinen Nutzen von Schnellabschüssen von Wölfen haben.

Wie viele Wölfe sollen also für ein solches Experiment künftig ihr Leben lassen?

Wir beurteilen diesen Beschluss als nichts anderes als einen Freibrief für Jäger, ohne Sinn und Verstand auf Wölfe zu schießen, die an bestimmten Weiden einfach nur vorbei laufen, oder sich in deren Nähe aufhalten. In nahezu jedem Wolfsgebiet gibt es Weiden, an denen Wölfe vorbei laufen müssen, weil diese in ihrem Revier liegen. Nun stelle man sich vor, dass bereits nach einem Riss, wobei wohl nicht einmal mehr festgestellt werden soll, ob durch einen frei laufenden Hund oder tatsächlich durch einen Wolf verursacht worden ist, drauf los geschossen werden darf.

Die Waffenindustrie macht Milliardengewinne mit den inzwischen über 400.000 Jägerinnen und Jägern in Deutschland. Und es werden immer mehr.

Es ist längst wissenschaftlich erwiesen, dass das Hineinschießen in Wolfsrudel nicht weniger Risse zur Folge hat, sondern eher mehr, denn Jungtiere, die ihre Eltern verloren haben, werden sich eher vermeintlich leichterer Beute, nämlich Weidetieren zuwenden, als dem für sie noch schwierigeren Jagen von Wildtieren. Werden Jungtiere geschossen, so können diese nicht mehr abwandern, sich ein eigenes Revier suchen und für die weitere Ausbreitung der Wölfe in Deutschland sorgen. Gutachten: https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-662-65745-4_9?fbclid=IwAR0KBsy83dVmMk4LIi9XXZ5BHBPZnjasC67kC8_HCWRMulthWe55sPJ3eqI#Sec4

Die EU und auch Deutschland und viele weitere Mitgliedsstaaten haben sich für einen strengen Schutz der Wölfe entschieden und diesen auch vertraglich vereinbart. In den Verträgen haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, den Wölfen eine Ausbreitung zu gewährleisten. Ein Abschießen von Jungwölfen widerspricht diesem Ziel. Es ist längst wissenschaftlich unstrittig, dass Jungwölfe spätestens im Alter von zwei Jahren ihr Elternrudel verlassen und sich auf die Suche nach einem eigenen Revier machen. Dabei wandern sie teilweise hunderte bis tausende von Kilometern.

Am zweiten Juni 2023 entsetzte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) mit dem Zitat: „Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“ Der Beschluss sieht also vor, dass so lange geschossen wird, bis Risse aufhören, komplette Rudel sind dadurch mit dem Tod bedroht.

Dazu kommt noch, dass es in vielen Fällen gar keine Wölfe, sondern Hunde waren, die Schafe rissen. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/01/21/jagdhunde-fuer-hohe-risszahlen-verantwortlich/

Parallel zum Verordnungsverfahren wird das Land bereits weiter die von der UMK vorgegebenen Kriterien und Voraussetzungen anwenden, wenn im Einzelfall die entsprechenden Vorrausetzungen vorliegen. „Niedersachsen ist somit das erste Bundesland, das nach den Vorschlägen des Bundes handelt und das Schnellabschussverfahren umsetzt“, so Umweltminister Meyer.

Wir können uns nicht vorstellen, dass diese Vorgehensweise vor Gerichten standhalten wird.

Unsere Petition gegen Schnellabschüsse:

Hier ist der Link zur Petition: https://innn.it/wolf

 

Hier die Pressemitteilung:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/dialogforum-weidetierhaltung-und-wolf-neue-regeln-fur-schnellabschusse-vorgestellt-229489.html?fbclid=IwAR2w6Ai23nQ-dBkrSI2tovEof2EGOKT7pP5cwqFzenBEI4s36uKegibUk1c

Quellen:

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/12/05/skandal-schnellabschuesse-von-woelfen-auf-umweltministerkonferenz-beschlossen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/10/27/bitte-dringend-unterzeichnen-neue-petition-gegen-schnellabschuesse-von-woelfen/

 

Unabhängige Vereine essentiell

Es gibt in Deutschland kein einziges Institut, das wirklich regierungsunabhängig arbeiten kann, und auch Vereine und Verbände, die von der Bundesregierung Gelder erhalten, werden logischerweise eher nicht oder nur sehr moderat die Umwelt- und Tierschutzpolitik der Regierung kritisieren. Auch wenn dies vielen Experten und Regierungsorganisationen verständlicherweise nicht unbedingt gefallen mag, ist es wichtig, dass es unabhängige Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. weiter gibt. Unser Dank geht deshalb an unsere Unterstützerinnen und Unterstützer, die uns unsere unabhängige Arbeit ermöglichen.

Schon kleine, regelmäßige Beiträge, wie z. B. ein monatlicher Dauerauftrag von 5 Euro können uns helfen. Seit Vereinsgründung vor fünf Jahren standen wir ohne wenn und aber und politische Winkelzüge auf der Seite der Wölfe und wir widersprachen unerschrocken Politkern ebenso wie anderen Verbänden und wir lassen uns durch Drohungen nicht einschüchtern. Gerade in diesen schweren Zeiten ist ein Verein wie der unsere essentiell.

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

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IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

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Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Bundesumweltministerin Lemke: „Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“

Am zweiten Juni entsetzte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) mit dem Zitat: „Es darf so lange geschossen werden, bis es aufhört!“ während eines Radiointerviews mit dem Deutschlandfunk viele Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde. Doch ist diese scheinbare Umkehr von der bisherigen Wolfspolitik wirklich überraschend? Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. finden das nicht. Lesen Sie in unserem Artikel warum.

Seit dem 13. März 2020 ist die Lex-Wolf, die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in Kraft. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. waren einer der wenigen Vereine, die gegen diese Änderung protestiert hatten. Während einer Anhörung in Berlin, bei der wir auch zugegen waren,  trat  Steffi Lemke noch als Gegnerin der Gesetzesänderung auf. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2019/11/25/safe-the-date-berlin-09-12-19-oeffentliche-anhoerung-zur-lex-wolf-hingehen-undoder-protest-an-den-ausschuss-senden/

Heute setzt sie als Politikerin einer Partei, die selbst in der Regierung sitzt, die Konsequenzen dieser Gesetzesänderung um. Deshalb überrascht uns diese Aussage von ihr auch nicht wirklich. Das Zitat wurde tatschlich so beschlossen: Es darf so lange in Rudel hineingeschossen werden, bis Risse aufhören.

Beispielfoto Wolf © Brigitte Sommer

Das erste Bundesland, das Abschussverfügungen aufgrund der Gesetzesänderung ausstellte, war Niedersachsen. Dort wurde unter der Leitung von Umweltminister Lies (SPD) teilweise tatsächlich wahllos in geheimen Wolfjagden in Rudel hineingeschossen, ungeachtet der Tatsache, dass die EU inzwischen ein Pilotverfahren wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und wegen der Wolfsverordnungen Niedersachsen und Brandenburg eröffnet hatte. Des weiteren läuft gegen Deutschland ein Verfahren wegen fehlender Definition von Naturschutzgebieten im Rahmen von Natura 2000. Klagende Verbände konnten schließlich das Schlimmste verhindern, da Richter in Niedersachsen EU-Recht über das Deutsche Naturschutzrecht stellten. Und da heißt es, dass nur der „Schadwolf“ geschossen werden dürfe und dass dies sichergestellt werden müsse. Unter Lies´ Nachfolger Meyer (Grüne) wurde diese Wolfsverordnung zurückgezogen. Allerdings stellte Meyer stets klar, dass er und seine Partei nicht generell gegen Wolfsabschüsse  seien, sondern nur gegen deren Geheimhaltung.

Auf mehrere Beschwerdeschreiben an die EU erhielten wir von Wolfsschutz stets die Antwort, dass die strengen EU-Regeln (Deutschland hatte mit vielen weiteren Ländern einen Vertrag unterschrieben, der den strengen Wolfsschutz bestätigt. Wer sich nicht daran hält, wie z. B. Schweden, muss mit hohen Strafzahlungen rechnen) für alle unterzeichnenden Länder gelte. Länder, wie Frankreich, hatten sich im Vorfeld der Unterzeichnung Abschüsse genehmigen lassen. Die EU hatte auf unsere Beschwerden geantwortet, dass auch für Deutschland diese Regeln gelten würden und diese vor Gerichten in Deutschland eingeklagt werden könnten. Die aktuelle Antwort ist hier nachzulesen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/05/25/falscher-wolf-erschossen-ermittlungen-gegen-jaeger-in-brandenburg/

Dort wurde ein Verfahren gegen Umweltminister Vogel (Grüne) aufgrund einer Strafanzeige von uns wegen des Abschusses des Vaterwolfs und eines Nachkommens aus einer Wolfsfamilie im Landkreis Teltow Fläming eingestellt. Gegen den Jäger, der den Nachkommen und damit den „falschen“ Wolf erschossen hatte, würde ermittelt werden, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft.

Dieses Vorgehen widerspricht also ganz deutlich den Aussagen von Steffi Lemke, dass es klar geregelt sei, dass so lange in Wolfsrudel hineingeschossen werden dürfe, bis Risse aufhören. Das Ausrufen wolfsfreier Zonen und auch die Behauptung, dass es Gegenden gäbe, in denen kein Herdenschutz funktionieren würde, steht also auf tönernen Füßen. Müssen zukünftig Gerichte für die Einhaltung der Gesetze sorgen?

Werden die Eltern erschossen, müssen die Welpen elendig verhungern, denn sie können bis zum jeweiligen Herbst noch nicht selbst jagen. Wird nur ein Elternteil erschossen, werden sich die Weidetierrisse dagegen eher sogar noch erhöhen, da an ungeschützten, oder schlecht geschützten Weidetieren leichter heran zu kommen ist, als an Wildtiere, um die Welpen zu versorgen. Auch elternlose, unerfahrene Jungtiere werden sich dann eher an Weidetieren als an Wild bedienen. Wem also nutzt so eine unmenschliche Verordnung?

Weitere Aussagen von Steffi Lemke in dem Interview mit dem Deutschlandfunk lassen schon die Vermutung aufkommen, dass sie der Agrarlobby entgegen kommen will. Da wohl keine Änderung des Schutzstatus in der EU möglich sein wird, wird an einem „regionalen Bestandsmanagement“ gearbeitet. Entsprechende Pressemitteilungen darüber gibt es auch seitens des Niedersächsischen Umweltministers Meyer. Dazu soll der Bestand an Wölfen in Deutschland neu ausgewertet werden. Ein Trick, um endlich der Jagd- und Agrarlobby die Jagd auf Wölfe zu ermöglichen, wäre es, den „guten Erhaltungszustand“ der Wölfe in Deutschland auszurufen. Ein Trick, den man in Schweden bereits angewendet hat. Dort hat man eine absolute Untergrenze der Wölfe, die sich vor der Ausrottung bewegt, zum „guten Erhaltungszustand“ erklärt. Wird dieser  „gute Erhaltungszustand“ festgestellt, könnte die Jagd, natürlich verkleidet in das schönere Wort „Regulierung der Bestände“, beginnen.

Das ist genau das, worauf unserer Meinung nach hingearbeitet wird. Leider haben wir es in Deutschland mit vielen Verbänden zu tun, die selbst von der Lobby unterwandert sind. Auch haben wir es leider auch oft mit Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunden zu tun, die diesen Gefahren und der Realität nichts ins Auge blicken wollen und die nicht die Verursacher verantwortlich machen, sondern die Überbringer der schlechten Nachrichten.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben uns vor fünf Jahren genau deswegen gegründet, um aufzuklären und zumindest einen kleinen Gegenpart gegen Lobbyismus und Amigoverhalten sowie Naivitäten zu bieten. Die Vorkommnisse bestätigen uns darin, dass es einen Verein wie den unseren, dessen Vorstand keiner Partei angehört und der auch stets einen professionellen Abstand zu allen Politikern hält, geben muss. Unsere Position hat allerdings natürlich auch zur Folge, dass wir weder staatliche Unterstützung erhalten, noch Gelder von der Lobby zu erwarten haben. Wir können also deswegen arbeiten, weil uns echte Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde mit Spenden unterstützen. Dafür möchten wir uns vielmals bedanken.

Doch wir sind weiter auf Unterstützung angewiesen, um weiter arbeiten zu können. Die Gegner der Wölfe verfügen über Macht und Budgets, von denen wir nur träumen können. Dass die Lobby allerdings alles daransetzt uns mundtot zu machen, zeigt, dass unser kleiner Verein durchaus Erfolg hat. Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin. Wir freuen uns über jede kleine Summe. Schon mit einem Abo von fünf Euro im Monat können Sie uns wirklich helfen. Dass es durchaus Sinn macht, nicht nur Klagen zu erarbeiten, sondern auch Anzeigen über Anwälte zu erstatten, zeigt das Beispiel von Brandenburg. Wir haben dadurch aber auch hohe Kosten.

Wir freuen uns über Unterstützung:

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Auch über Paypal sind Spenden möglich. Hier der Link: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Quellen:

https://www.deutschlandfunk.de/problematische-woelfe-duerfen-geschossen-werden-interview-mit-steffi-lemke-gruene-dlf-f4a8b040-100.html

https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

Thüringen: Wolfsmischlinge kaltblütig erschossen

Auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur bestätigte gestern das Thüringer Umweltministerium, dass drei Welpen der Wölfin, die ihr Territorium bei Zella eingerichtet hat,  im Wartburgkreis erschossen worden seien. Angeblich würde das Bundesnaturschutzgesetz vorschreiben, dass frei geborene Mischlinge aus Hund und Wolf abgeschossen werden müssten. Wolfsschutz-Deutschland e. V. sagt „Nein“ und protestiert auf das Heftigste.

Beispeilbild

Unserer Ansicht  nach muss in solchen Fällen das  Tierschutzgesetz höher bewertet werden als das Naturschutzgesetz, dessen Änderung (Lex Wolf) umstritten ist. Gegen die Praktiken in Deutschland läuft auch ein Pilotverfahren der EU. Die EU-Rechtslage ist hier widersprüchlich. Bei gezüchteten Hybriden heisst es, diese würden bis zur 4. Generation den gleichen hohen Schutzstatus wie Wölfe genießen und deshalb wäre deren Haltung verboten.  Gleichzeitig spricht man frei geborenen Mischlingen diesen Schutzstatus ab.

Laut Tierschutzgesetz muss immer das mildeste Mittel angewendet werden. Und es gibt Alternativen zum Töten, die im Ausland längst erfolgreich praktiziert werden. In Italien werden frei geborene Mischlinge sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Auch hat das Thüringer Umweltministerium hier erneut gegen die Informationspflicht verstoßen, da es erst auf Nachfrage der Deutschen Presseagentur über die Tötung der gesunden Tiere informierte.

In der Auflistung der DBB-Wolf wurde die kleine Familie einfach schon vorher gar nicht mehr gelistet Auch das verstößt unserer Meinung nach gegen die Informationspflicht.

Und auch rein rechnerisch können fünf bis zehn frei geborene Mischlinge die Reinheit der Wolfspopulation, wie es auch immer wieder als Argument aufgeführt wird, überhaupt nicht gefährden.

Mischlinge seien auch in Bayern gesehen worden und deshalb sei auch in Bayern eine Schießgenehmigung erteilt worden. Allerdings seien dort die Tiere verschollen.  Es braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie dies dort gehandhabt worden sein könnte.

Die großen Umweltorgas verfügen über genug finanzielle Mittel, um diesem kaltherzigen Treiben mit Hilfe von Klagen bis zum EUGH ein Ende bereiten zu können.

 

Quelle: https://www.thueringer-allgemeine.de/regionen/eisenach/ministerium-drei-wolf-hund-mischlinge-im-wartburgkreis-abgeschossen-id237895227.html?fbclid=IwAR04lqyaxB19rcF7QgXlL7jNt2Hm0nwA0CgyO0zEDcLYoZIIJrJhtna6tD8

Umfangreiche Infos zur Vorgeschichte: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/25/thueringen-schiessgenehmigung-auf-wolfsmischlingswelpen-erteilt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/08/13/ethisch-untragbar-schon-wieder-mischlings-wolfswelpentoetungen-in-thueringen/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/08/18/studie-zeigt-auf-in-deutschland-gibt-es-kein-wolfshybridenproblem/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2023/01/17/bayern-viel-geschrei-um-viel-zu-wenig-woelfe/

Von der Leyen will Schutzstatus von Wölfen in der EU herabsetzen

Laut Bericht des Deutschlandfunks hätte die EU-Chefin Ursula von der Leyen in einem Schreiben an mehrere Abgeordnete von CDU und CSU mitgeteilt, dass die EU-Kommission plane, den Schutzstatus der Wölfe von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Dabei hatte dies die Berner Konvention kurz zuvor erst abgelehnt.

Wolf, not amused. ©Brigitte Sommer

Die EU-Kommission erkenne an, dass die Rückkehr von Wölfen sowie ihre wachsende Zahl zu Konflikten führe, heißt es in dem Schreiben. Möglich sei es, den Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzusetzen. Als Hintergrund wird die steigende Zahl von Wolfsrudeln in Deutschland und Europa angegeben. Ziel ist es wohl, Wölfe abzuschießen und beispielsweise „wolfsfreie Zonen“ zu schaffen, bzw. ein „aktives Wolfsmanagement“ zu etablieren.

Das scheint nicht nur bei der CDU/CSU auf Zustimmung https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/woelfe-brauchen-weniger-artenschutz?fbclid=IwAR31BkYHWl-XIOD9iyGXeL49VHHdUbZKD71CspEZPpjuimapoukXxqQwfQs zu stoßen, sondern auch bei den Grünen. Jüngst äußerte sich der neu gewählte Umweltminister Christian Meyer in Niedersachsen so. „Niedersachsen will an einem Konzept der Bundesregierung für ein konformes und regional differenziertes Bestandsmanagement intensiv mitarbeiten.“

Ausriss aus der HARKE

 

In Wirklichkeit steigt die Anzahl der Wölfe aber nicht, sondern sie stagniert in Deutschland nahezu. Ein Großteil der Massenmedien hatte Zahlen des Bundesamtes für Naturschutz kurz zuvor einfach in den Headlines umgedeutet. Und da viele Menschen lediglich die Überschriften lesen, entstand ein völlig falscher Eindruck zur Vermehrung der Wolfspopulation. Ob hier vielleicht sogar Absicht dahinter steckt, um die Herabsetzung des Schutzstatus in der Bevölkerung leichter durchzubekommen, wissen wir natürlich nicht, aber es ist schon ein merkwürdiger Zufall.

Doch die Zahl der Rudel stieg zum vorangegangenen Monitoringzeitraum 2020/2021 nur noch um drei und die der Einzeltiere sank sogar um eines. Im Vergleich zu der sprunghaften Entwicklung der Anfangsjahre mit Wachstum von zirka 30 Prozent pro Jahr ist das ein deutlicher Einbruch.

Als ungutes Signal werten wir es von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch, dass ein Verfahren der EU wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) und der Wolfsverordnungen Niedersachsen und Brandenburg sich noch immer im Modus eines Pilotverfahrens befindet.

 

Quellen: https://www.deutschlandfunk.de/eu-kommission-will-schutzstatus-fuer-woelfe-ueberpruefen-102.html?fbclid=IwAR2EoUf2_LD52ro1iIvyNKYBb0k7FEJIYcEW_kPeE2XpLIyQjsV758i7LUY

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/30/klatsche-fuer-agrar-und-jagdlobbyisten-woelfe-bleiben-streng-geschuetzt/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/28/wolfsvermehrung-in-deutschland-stagniert-nahezu/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/26/wolfsschutz-deutschland-e-v-sagt-stop-zur-aufweichung-des-schutzstatus-fuer-woelfe-in-der-eu/

Auch die Grünen in Brandenburg wollen Wolfsmischlinge und Wölfe töten

Es hört sich an wie ein schlechter Scherz. Erst vor kurzem protestierten wir gegen die Grüne Umweltministerin Siegesmund in Thüringen, die dort schwarze Wolfsmischlingswelpen töten lässt. Nun kommt heraus, dass auch der Grüne Umweltminister von Brandenburg, Vogel, dafür verantwortlich ist, dass Mischlinge erschossen werden sollen, obwohl solche Tiere in  anderen Ländern längst am Leben gelassen werden. Zudem kommt nun heraus, dass es auch In Teltow-Fläming eine Abschussverfügung auf einen Wolf gibt, die vorher mindestens ein halbes Jahr geheim gehalten wurde.

Bei anderen Parteien, wie CDU/CSU, der FDP, AfD und auch teilweise der SPD würden uns solche Entscheidungen gar nicht mehr wundern, schließlich gibt man dort seit Jahren bekannt, dass man lieber schießen statt schützen möchte. Aber ausgerechnet die Grünen entlarven sich hier mit einer Doppelmoral, die kaum zu ertragen ist.

Eine Partei, die sich den Schutz von Umwelt und Natur auf die Fahne schreibt und die in anderen Bereichen gar nicht „woke“ genug sein kann, hat kein Problem damit, ihr Todesurteil auf wehrlose Beutegreifer und „schwarze“ Mischlinge zu fällen, obwohl es längst andere Lösungen gibt? In Italien werden Mischlinge beispielsweise sterilisiert und wieder in die Freiheit entlassen. Ist es nicht für ein Land wie Deutschland und erst Recht für die Grünen unerträglich, rechtmäßige ethische Bedenken von Tierschützerinnen und Tierschützern weg zu wischen?

NABU Brandenburg stimmt zu

Und so wird der Nabu in einem Artikel der MAZ zitiert: Der Naturschutzbund in Brandenburg befürwortet die Möglichkeit in Brandenburg in bestimmten Fällen rasch zu handeln und einzelne Wölfe mit Ausnahmegenehmigung zu schießen.“

In einem Artikel aus 2018 wurde bereits die seichte „weder Fisch noch Fleisch“-Position vom NABU deutlich! Einerseits die Bejagung des Wolfes ablehnen, aber sich Hintertürchen offenlassen: Stichwort „Problemwölfe“ und die Ausnahmen! Zitat von Christiane Schröder, Geschäftsführerin NABU Brandenburg: „Es muss darum gehen, gezielt auffällig gewordene Wölfe zu entnehmen.“  Oder ein anderes Zitat von ihr in einem Beitrag des RBB in einer Diskussion mit einer Nutztierhalterin: „Dann muss man beim Ministerium mal ja sagen. Na gut, schießen wir halt.“

Brandenburg hat übrigens seine Wolfsverordnung geändert. Diese Änderung und auch die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt ganz klar gegen geltendes EU-Recht und auch gegen das Deutsche Tierschutzrecht. Die EU hat unter anderem wegen den Vorgängen in Niedersachsen und Brandenburg ein Pilotverfahren gegen Deutschland eröffnet. Wir wunderten uns darüber, warum dieses nicht längst in ein Hauptverfahren übergegangen ist. Nun wurde gestern bekannt, dass EU-Chefin von der Leyen den Schutzstatus der Wölfe „überprüfen“ will.

BUND Brandenburg hat Akteneinsicht beantragt, will aber nicht klagen?

Aus einschlägigen Kreisen haben wir erfahren, dass der BUND zwar Akteneinsicht in dem Fall bei Teltow-Fläming beantragt hat, wohl aber nicht klagen möchte.

Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sind noch nicht klagefähig. Nach wie vor können sich Wolfsfreundinnen und Wolfsfreunde aber an unserem offenen Beschwerdebrief an die EU beteiligen: https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/20/geheime-wolfsjagden-der-regierung-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Wir werden Strafanzeige auch gegen ausführende Personen erstatten, sollten hier Wölfe aufgrund der Schießgenehmigungen zu Tode kommen. Da nutzt es auch nichts, wenn die Namen der Ausführenden durch das Umweltministerium geheim gehalten werden. Desweiteren sind wir dazu bereit, Orgas die klagen können, finanziell zu unterstützen.

Es wird allerdings nun immer deutlicher,  welche Orgas und Vereine sich wirklich für den Schutz der Wölfe in Deutschland einsetzen. Wir sind auf Unterstützung angewiesen:

Wolfsschutz-Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse

IBAN DE79 1005 0000 0190 7118 84

BIC BELADEBEXXX

Auch Paypal ist möglich: https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/

 

Quellen: https://www.maz-online.de/brandenburg/teltow-flaeming-wolf-darf-gezielt-geschossen-werden-HPYBAHWDTRZAYGLGHWBKKM7O6E.html?fbclid=IwAR1aAOt_lnIHNOhasm7tW8MH1YUmnt1M_6JE8IJvZoqZU5WMo7d21RDXcs4

https://wolfsschutz-deutschland.de/2022/11/25/thueringen-schiessgenehmigung-auf-wolfsmischlingswelpen-erteilt/

https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/woelfe-brauchen-weniger-artenschutz?fbclid=IwAR0p-ylshmlplNXp-gYYwIGZDiRn3cS_5SeI4pz-AtZ8VayG4TZDzA9B–Y

https://www.topagrar.com/jagd-und-wald/news/eu-kommission-prueft-nun-lockerung-des-wolfschutzes-13246099.html

Geheimes Wolfsgemetzel: Klatsche von der EU für Niedersachsens Umweltminister Lies (SPD)

Der Niedersächsische Umweltminister Lies (SPD) lässt seit Monaten in geheimer Mission auf alle möglichen Wolfsrudel in Niedersachsen schießen. Auf welche Tiere genau er es abgesehen hat sowie die Namen der angeblich „Jagdberechtigten“ will Lies weiter geheim halten. Wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und der  Niedersächsischen Wolfsverordnung fühle er sich im Recht, heißt es in diversen Pressemitteilungen zum Thema. Auf unsere Beschwerde vom 5. April gibt es jetzt ein Antwortschreiben von Referatsleiter Paul Speight. Die Antwort der EU ist unserer Meinung nach nur so zu interpretieren, dass Umweltminister Lies mit seinen Schießereien schwer gegen EU-Recht verstößt.

Als wir unsere Beschwerde an die EU absendeten, waren bereits zwei tote Wölfe zu beklagen. Nun sind es schon vier tote Wölfe. Dazu wurden nicht die eigentlich zum Abschuss freigegebenen getroffen, sondern es wurden weibliche Wolfswelpen getötet. Das Antwortschreiben der EU dürfte auch den Schießgesellen langsam doch zum Nachdenken verhelfen. Auch sie befinden sich wohl keinesfalls im Recht, und sie könnten für ihre Taten belangt werden. Für illegale Abschüsse können hohe Geldstrafen und bis zu fünf Jahren Haft verhängt werden.

Wolf noch immer gefährdete Art

Die Kommission stellt in ihrer Antwort fest, dass sich der Wolf noch immer in einem ungünstigen Erhaltungszustand befindet. Im Klartext: das wilde Hineinschießen in die Rudel kann diesen ohnehin schon gefährdeten Beutegreifer noch mehr gefährden, zumal junge Wölfinnen getötet worden sind, die ihr ganzes Leben noch vor sich gehabt hätten. Ihnen wird die Möglichkeit zur Vermehrung geraubt. Auch dass Lies dazu auch noch aktuell beide Elterntiere des Burgdorfer Rudels töten lassen will und die neuen Welpen ihrem Schicksal überlassen will, kann keinesfalls als EU-konform gewertet werden. Bevor Artikel 16 in der FFH-Richtlinie, also eine „Entnahme eines Wolfes infrage käme, müssten drei Voraussetzungen vorliegen: Schutz für Menschen und Weidetiere, keine andere Alternative und keinen negativen Einfluss auf den erstrebten Erhaltungszustand.  Dies dürfte mit der Schießwut des Umweltministers in keinem Einklang stehen.

EU zahlt vollständig Schutz und Entschädigung an Weidetierhalter

In dem Schreiben wird noch einmal bestätigt, dass entstandene Schäden, die von Wölfen verursacht werden und auch Präventionsmaßnahmen vollständig übernommen werden können. Deshalb entfällt hier auch die Behauptung, dass Weidetierhaltern ernste Schäden gedroht hätten. Warum Niedersachsen diese Beihilfe für seine Weidetierhalter nicht beantragt zu haben scheint, ist uns ein Rätsel. Fakt ist, dass viele Weidetierhalter, die schützen wollen, seit Monaten und nun sogar schon seit Jahren wohl keine Beihilfen über das Niedersächsische Umweltministerium erhalten.

Verbände können klagen

Desweiteren heisst es im dem Antwortschreiben, dass weiter gerichtliche Überprüfungen stattfinden können. Er wird daran erinnert, dass auch die Richter an EU-Recht gebunden sind. Nun fragen wir uns, warum NABU und BUND nicht klagen, obwohl sie es wohl könnten? Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. haben noch keine Klagefähigkeit erreicht, aber wir stellen Anzeigen über Anwälte, um Akteneinsicht zu erhalten.

Hier unsere Beschwerde an die EU: https://wolfsschutz-deutschland.de/2021/04/05/illegale-wolfsabschuesse-in-niedersachsen-und-eu-rechtswidrige-vorgaenge-in-brandenburg-offener-beschwerdebrief-an-die-eu/

Hier das Antwortschreiben der EU: draft_reply_to_ares20211225765_de

Wolfswelpen in Thürungen komplettieren erstes Rudel

Obwohl so genannte Experten daran zweifelten, dass die Ohrdrufer Wölfin im Alter von zirka neun Jahren noch einmal Nachwuchs bekommen könnte, zeigen nun Bilder aus einer Wildkamera des Umweltministeriums das Gegenteil. Auf Wildkamerabildern tummeln sich mehrere Wolfswelpen. Das freut uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. sehr. Gleichzeitig hoffen wir, dass die Abschussfarce der Thüringer Umweltministerin Siegesmund (Grüne) auf diese Wolfsfamilie damit endlich beendet wird.

Wolfswelpen in Thüringen. ©TMUEN

Zwei Mal hintereinander hatte die Wölfin Ohrdri mangels Anwesenheit eines Wolfsrüden in der Paarungszeit mit einem streunden Hund Welpen gezeugt und es sogar geschafft, diese Welpen alleine großzuziehen. Wegen einer angeblichen Notwendigkeit der Erhaltung der „Reinrassigkeit der deutschen Wölfe“ wurden die meisten dieser Wolfskinder allerdings getötet, obwohl so genannte F1-Hybrinden zu dem Zeitpunkt den gleichen Schutzstatus laut EU-Recht wie Wölfe genossen hatten. Dies wurde allerdings zwischenhzeitlich mit Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (LEX-Wolf) Anfang des Jahres aufgehoben. Seither läuft aber ein Pilotverfahren gegen Deutschland.  Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. protestierten vehement und erstatteteten auch Anzeige gegen die Thüringer Umweltministerin Siegesmund. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/19/wolfsschutz-deutschland-e-v-protestiert-und-stellt-anzeige-wegen-erneuter-toetung-so-genannter-hybriden-in-thueringen/

Wolfsmutter sollte abgeschossen werden

Doch nicht nur die Welpen sollten nach dem Willen der Grünen Umweltministerin sterben. Auch die Mutter Ohdri geriet Anfang des Jahres auf die Abschussliste. Eine Schlappe gab es dann allerdings im Juli für das Thüringer Umweltminsterium und Umweltministerin Anja Siegesmund. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte mit Beschluss vom 2. Juli 2020 den Vollzug der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Genehmigung zum Abschuss der auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ohrdruf-Jonastal lebenden Wölfin weiterhin ausgesetzt. Wir berichteten hier: http://Eine Schlappe gab es gestern für das Thüringer Umweltminsterium und Umweltministerin Anja Siegesmund. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 2. Juli 2020 den Vollzug der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Genehmigung zum Abschuss der auf dem Gebiet des ehemaligen Truppenübungsplatzes Ohrdruf-Jonastal lebenden Wölfin weiterhin ausgesetzt.

Ein Umdenken dank nun „reinrassiger“ Welpen?

„Wir freuen uns über das erste echte Wolfsrudel in Thüringen seit 150 Jahren. Das ist ein Erfolg für den Artenschutz. Gleichzeitig bleiben wir an der Seite der Schäferinnen und Schäfer, um den maximalen Schutz ihrer Herden zu ermöglichen“, wurde Umweltstaatssekretär Olaf Möller in einer Pressemitteilung vom 14.08.2020 zitiert. Die Aufnahmen zeigten jeweils zwei Jungtiere, die phänotypisch mitteleuropäischen Wolfswelpen entsprechen würden. Der genetische Nachweis stehe jedoch noch aus. Mit dem Nachweis des Wolfsnachwuchses wechsele der Status des Wolfsvorkommens bei Ohrdruf von „Paar“ auf „Rudel“. Zitat: Auf den vorliegenden Bildern läuft um 2.49 Uhr erst die Wölfin durch das Blickfeld der Kamera, drei Minuten später folgen ihr zwei Welpen. Der zweite Nachweis der Jungtiere gelang am Abend desselben Tages. Um 22:23 Uhr lichteten die Kameras erneut beide Welpen ab. Es sind die einzigen vorliegenden Aufnahmen, die den bislang vermuteten Wolfnachwuchs bestätigen. Die genaue Anzahl und das Geschlecht der Welpen sind nicht bekannt. Über die Fotofallenaufnahmen ist lediglich gesichert, dass es sich um mindestens zwei Tiere handelt. Die jungen Wölfe sind zum jetzigen Zeitpunkt etwa 3 Monate alt. Meist bleiben die Nachkommen bis zu ihrer Geschlechtsreife im Alter von ein bis zwei Jahren im Rudelverband.“

Weidewonne? Schaf- und Ziegenhaltung für Fleischgewinnung massiv vom Land subventioniert

Gleichzeitig soll laut einer Thüringer Vermarktungsinitiative der Umsatz für für Lammfleisch deutlich wachsen. Dafür überreichten Umweltstaatssekretär Olaf Möller und Alexander Bonde, Generalsekretär der Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) vor wenigen Tagen  einen Förderbescheid an die Naturstiftung David.

Die DBU finanziert 67.476 EUR, vom Thüringer Umweltministerium fließen 60.0000 EUR. Das Projekt der Naturstiftung David hat ein Volumen von rund 135.000 EUR und läuft vorerst bis Juli 2021. Zukünftig sollen Fleisch und Wolle so in ganz Thüringen unter der Marke „Weidewonne“ vertrieben werden. Dazu sollen regionale Verarbeitungs- und Vermarktungsketten etabliert und ausgebaut werden. Projektpartner sind dabei die zwölf Thüringer Natura‐2000‐Stationen, das Natura 2000-Kompetenzzentrum, der Landesverband der Thüringer Schafzüchter und das Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum.

Schaftstod durch Schlachter akzeptiert

Bei so vielen Subventionen sollte es doch nun endlich auch von Seiten der Weidetierhalter möglich sein, auch in den Schutz ihrer Tiere zu investieren, die wohl nachweislich eben nicht als Streicheltiere und reine Landschaftspfleger gehalten werden sollen. Insofern wundern wir uns schon über emotionalisierte Aufschreie von Schäfern und der Presse, wenn der Wolf sich ab und an auch mal ein Schaf holt; zumal es Entschädigungen gibt, HSH und auch noch Zäune bezahlt und gefördert werden.

Hier geht es zur Pressemitteilung: https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/wolfnachwuchs-in-thueringen

Sehr übersichtliche Rissliste mit wenigen Vorkommnissen in Thüringen: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/001_TMUEN/Unsere_Themen/Natur_Artenschutz/Wolf_Luchs_Biber/20200903.pdf

https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/weidewonne

Wolfsmanagementplan Thüringen: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/00_tlubn/Naturschutz/Dokumente/4_wolf_luchs/managmentplan_wolf.pdf

Förderrichtline: https://umwelt.thueringen.de/fileadmin/00_tlubn/Naturschutz/Dokumente/4_wolf_luchs/foerderantraege_wolf_luchs/2019-11-19_nichtamtl.-Lesefass._AEnderung_Richtlinie_Wolf-Luchs_Website_TMUEN.pdf

 

 

EU eröffnet Pilotverfahren gegen Deutschland wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf)

Dass Widerstand nicht zwecklos ist, zeigt sich an einer erfreulichen Reaktion der Europäischen Union. Unsere EuGH Beschwerde von Wolfsschutz Deutschland e. V.  und zahlreiche weitere Beschwerdeschreiben von vielen Privatleuten und auch von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) – http://www.djgt.de/system/files/361/original/20200519_PM_Pilotverfahren_EU_Wolf.pdf, die wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) an die EU gerichtet worden sind, haben nun den ersten Erfolg gezeigt. Die EU will nun prüfen, ob die Änderungen konform mit EU-Recht sind. Hier ergeben sich Fragen zu denen sich die deutschen Behörden nun äußern müssen.

Wolfssschutz Deutschland e. V. demonstrierte noch vor Weihnachten 2019 gegen die Änderung des Naturschtutzgesetzes in Berlin. von links. Angelika Zipper, Brigitte Sommer, Jürgen Götz.

Als ignorant und Demokratie gefährdend bezeichnete Brigitte Sommer, die Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. die vom Bundesrat verabschiedete Verschärfung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wie sogar der zuständige Fachausschuss des Bundesrats festgestellt hatte, verstoße die „Lex Wolf“  gegen das höherrangige EU-Recht. In einem Offenen Brief appellierte der Verein an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, auch aus diesem Grund  dieses Gesetzt nicht zu ratifizieren. Trotzdem ging die Änderung am 18. Februar 2020 in Kraft. Hier auch unsere Pressemitteilung dazu: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/18/pressemitteilung-lex-wolf-ist-ignorant-und-demokratie-gefaehrdend/

Umso erfreulicher ist es, dass der zahlreiche Protest gegen die Änderung nun tatsächlich nun vor der EU Gehör gefunden hat.

 

 

Niedersachsen gibt gleich drei Wölfe zum Abschuss frei – Wir suchen Menschen, die aktiv werden wollen

Wie befürchtet, lässt die Weiterführung der Lobbypolitik des Niedersächsischen Umweltminister Lies nicht lange auf sich warten. Kaum räumte er ein, dass die Jagd auf Wolf Roddy erfolglos war und somit eingestellt wird, hat er schon die nächsten Rudel im Auge. Erst gestern berichteten wir, dass in einer Nacht- und Nebelaktion wohl im Landkreis Uelzen ein Wolf beseitigt werden sollte.  Nun legt Lies gleich mit zwei Schießbefehlen auf weitere Wölfe nach.

Schießbefehle auf Wolfsfamilien

Gestern Abend wurde dann auf der Internetseite des Umweltministeriums eine Pressemitteilung „nachgereicht.“ Nicht zum ersten Mal ist dies so. Oft genug benutzt Umweltminister Lies auch Medien wie den NDR um Entscheidungen zu verkünden, bevor überhaupt Pressemitteilungen erscheinen. Dieses informationspolitisch „merkwürdige Verhalten“ dürfte ebenso als demokratiegefährdend auslegbar sein, wie die Begründungen für die Schießbefehle auf einen Rüden aus dem Rudel bei Ebstorf und eine Wölfin aus dem Escheder Rudel (beides Landkreis Uelzen) sowie eine Wölfin aus dem Territorium Herzlake bei Löningen (Landkreis Emsland). Wegen der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes wäre der Abschuss für Wölfe nun leichter und es wäre nötig,  diese Wölfe abzuschießen, weil sie Schäden verursacht hätten. Doch Umweltminister Lies scheint zu vergessen, dass dennoch jeder einzelne Abschuss begründet und gerechtfertigt sein muss. Laut Rissliste – hier nachzuschauen: index-1 – war z. B.  in vielen Fällen der Grundschutz überhaupt nicht gegeben, bzw. wurde noch nicht ausgewertet. Wir ziehen die Rechtmäßigkeit der Verfügungen stark in Zweifel und wir rufen die großen Verbände, Nabu und BUND dazu auf, gegen die Abschussverfügungen zu klagen. Sollten die Wölfe tatsächlich getötet werden, erstatten wir Strafanzeige gegen Umweltminister Lies und folgende.

Aktive aus dem Raum Uelzen und Emsland gesucht

Wir suchen neue Mitglieder aus dem betroffenen Raum Uelzen sowie dem Emsland, die uns aktiv unterstützen möchten. https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Hier der Link zur Pressemitteilung: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/nach-massiver-haufung-von-nutztierrissen-land-gibt-drei-problematische-wolfe-zum-abschuss-frei-187249.html?fbclid=IwAR0Iv8xg8CoVuKoUymR8QXBYQXA1UcH_hismKfwd4gi_QvjjyvT5WcTHeII

Information zu den Wolfsterritorien: https://www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsterritorien/

Betreffs der Sachlage in Uelzen haben wir Strafanzeige wegen illegalen Anfütterns gestellt: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/06/wolfsschutz-deutschland-e-v-erstattet-strafanzeige-gegen-olaf-lies-dr-heiko-blume-nikolaus-walter-und-folgende-wegen-illegalen-anfuetterns-von-woelfen/

Hintergrund zur Einstellung des Schießbefehls auf Wolf Roddy im Landkreis Nienburg: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/04/01/faktencheck-warum-niedersachsens-abgeblasene-jagd-auf-wolf-roddy-dennoch-kein-grund-zur-puren-freude-ist/

Hintergrund zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/03/13/schwarzer-tag-fuer-woelfe-und-andere-wildtiere-seit-heute-ist-die-aenderung-des-bundesnaturschutzgesetzes-lex-wolf-in-kraft/

Schwarzer Tag für Wölfe und andere Wildtiere: seit heute ist die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Lex Wolf) in Kraft

Feuer frei auf geschützte Wildtiere! Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist es u. a. künftig erlaubt, in einer Region so lange alle Wölfe abzuschießen, bis keine Weidetiere mehr gerissen werden. Das ist eine fundamentale Abkehr vom bisherigen Prinzip. Das Gesetz mit dem neuen Paragrafen widerspricht dem höherrangigen EU-Artenschutzrecht in so eklatanter Weise, dass dies selbst vom zuständigen Bundesratsausschuss festgestellt wurde. Das Gesetz wird sich in keinster Weise so umsetzen lassen, wie sich dies Politiker und Lobbyverbände vorgestellt haben. Im Zuge dessen, werden wohl immer mehr die Gerichte angehalten sein, in Natur- und Tierschutzangelegenheiten Recht und Gesetze durchzusetzen. Wir freuen uns über neue aktive Mitglieder in den betroffenen Gebieten.

Das ist jetzt noch möglich

Wir von Wolfsschutz Deutschland e. V. sind außerordentlich enttäuscht darüber, dass die GroKo, der Bundestag und der Bundespräsident wohl überhaupt nicht mehr auf Fachleute gehört haben – sämtliche qualifizierte Juristen hatten schon im Vorfeld gewarnt, dieses Gesetzt durchzupauken, und der auch der Umweltausschuss des Bundesrates stimmte letztendlich leider, trotz besseren Wissens, für die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Wir werden in den nächsten Tagen eine Beschwerde an die EU formulieren, die wir allen zur Verfügung stellen werden, die sich ebenfalls beschweren wollen.

Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT) hat sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt. Sie zeigt auf, welche Möglichkeiten es gibt, gegen ein Bundesgesetz vorzugehen, dessen Rechtmäßigkeit in Frage gestellt wird. Hier die Informationen dazu:  http://www.djgt.de/system/files/335/original/20200308_Übersicht_über_Rechtsschutzmöglichkeiten_gegen_Bundesgesetze_final.pdf

Hier unsere Pressemitteilung mit Hintergründen zur Lex Wolf: https://wolfsschutz-deutschland.de/2020/02/18/pressemitteilung-lex-wolf-ist-ignorant-und-demokratie-gefaehrdend/

Hier die Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums: https://www.bmu.de/pressemitteilung/mehr-rechtssicherheit-im-umgang-mit-dem-wolf/?fbclid=IwAR2qyDdOVfLZC-AaYEsy9EQ5WpKlfKAvjAMkin-J7bUgs91GV4IYA-RdJG0

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl120s0440.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl120s0440.pdf%27%5D__1584110675409